Klimaschutz 2013–2020 D

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WIRTSCHAFTLICHER KLIMASCHUTZ UND ENERGIEEFFIZIENZ


Die Energie-Agentur der Wirtschaft Der gesetzliche Rahmen in der Energie- und Umweltpolitik umfasst nationale und kantonale Vorschriften. Für jedes Unternehmen ergeben sich je nach Wirtschaftszweig, Kanton und Energieintensität andere Herausforderungen und eigene Potenziale. Wir beraten Unternehmen individuell und zeigen den optimalen Weg auf, wie die gesetzlichen Verpflichtungen unkompliziert und wirtschaftlich erfüllt werden können. Armin Eberle Geschäftsführer der Energie-Agentur der Wirtschaft

Eine Grundlage für die Befreiung von der CO2-Abgabe des Bundes ist ein Zielvorschlag, der mit der Teilnahme am Energie- oder KMUModell der EnAW erarbeitet wird. Das Energie-Management-System, das unseren Modellen zugrunde liegt, ist einfach in der Handhabe und kostengünstig in der Umsetzung. Die Zielvereinbarung aus dem Energie-Modell kann von «stromintensiven» Unternehmen auch für eine Rückerstattung des Netzzuschlags verwendet werden. Erfahrene EnAW-Beraterinnen und -Berater eruieren das wirtschaftli­ che Energiesparpotenzial, formulieren auf dieser Basis ein individuelles Energie- und CO2-Reduktionsziel und erarbeiten eine Massnahmen­liste, mit der jedes Unternehmen sein eigenes Ziel effizient erreichen kann.

EnAW: Von der Wirtschaft. Für die Wirtschaft. Wir bieten unseren Teilnehmern bewährten Rund-um-Service im Energie-Management mit exzellenten und von Behörden anerkannten Produkten, Dienstleistungen und ISO-50001-konformen Tools. In der Umsetzung setzen wir auf wirtschaftliche Effizienzmassnahmen, die den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoss jedes Unternehmens senken. Die EnAW ist eine Non-Profit-Organisation von der Wirtschaft für die Wirtschaft.


Kosten senken durch die Befreiung von Abgaben Das CO2-Gesetz des Bundes Das CO2-Gesetz formuliert die klimapolitischen Ziele des Bundes. Bis 2020 soll die Schweiz ihren CO2-Ausstoss um 20 Prozent senken. Die Wirtschaft wird über eine CO2-Abgabe auf den Verbrauch von fossilen Brennstoffen verpflichtet, ihren Beitrag daran zu leisten. Die EnAW garantiert die wirtschaftliche Umsetzung dieser Verpflichtung. Unternehmen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen. Dafür müssen sie mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Verpflichtung zur Vermin­ derung des CO2-Aus­stosses eingehen. Eine Grundlage für den Abschluss einer Zielvereinba­ rung ist die Teilnahme am KMU- oder Energie-Modell der EnAW. Von der CO2-Abgabe können sich nur Unternehmen mit in der CO2-Verordnung explizit definier­ ten Tätigkeiten und einem jährlichen CO2-Ausstoss von mindestens 100 Tonnen befreien lassen. Dies entspricht etwa 38 000 Liter Heizöl oder 500 000 Kilowattstunden Erdgas. Betriebe, die diese Grenze nicht erreichen, können sich zusammenschliessen und sich gemeinsam auf ein Reduktionsziel verpflichten. Das Energiegesetz des Bundes Im Energiegesetz sind unter anderem für die Förderung von erneuerbaren Energien (KEV) finan­ zielle Beiträge vorgesehen. Die Beiträge werden über Netzzuschläge finanziert und betragen höchstens 1.5 Rappen pro Kilowattstunde. «Stromintensive» Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens zehn Prozent ihrer Brut­ towertschöpfung können sich den Netzzuschlag vollumfänglich zurückerstatten lassen. Bei Elektrizitätskosten zwischen mindestens fünf und weniger als zehn Prozent der Bruttowert­ schöpfung erfolgt eine teilweise Rückerstattung. Die Rückerstattung ist an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss der Rückerstattungsbe­ trag mindestens 20 000 Franken betragen und das Unternehmen muss sich in einer Zielverein­ barung mit dem Bund zur Steigerung der Energieeffizienz verpflichten. Eine Bedingung für den Abschluss einer Zielvereinbarung ist die Teilnahme am Energie-Modell der EnAW. Acht Schritte zur Zielvereinbarung 1

Kosten und Nutzen mit dem Kosten-Nutzen-Rechner auf www.enaw.ch berechnen

2

Geeignetes Modell wählen und für KMU- oder Energie-Modell anmelden

3

Grundlagen erarbeiten (Daten, Ist-Zustandsanalyse, Art der Zielvereinbarung)

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Massnahmenliste mit dem Check-up-Tool der EnAW erstellen


Die Leistungen der EnAW mit der Zielvereinbarung Fördermittel Dritte

Zielvereinbarung KMUModell

freiwillig

×

verpflichtend

(x)

EnergieModell

freiwillig

×

verpflichtend

(x)

EHS-Teilnehmer

Rückerstattung CO2-Abgabe ×

verpflichtend

CO2-Abgabenbefreiung für: Bäder und Kunsteisbahnen, Bergbau, chemische und pharmazeutische Indus­ trie, Gewächshäuser, Glas und Keramik, Holzverarbeitung, Hotel, Kokerei und Mineralölverarbeitung, Kunststoff, Metall­ erzeugung und -bearbeitung, Nahrungsund Futtermittel, Papier, Tabakverarbei­ tung, Textil und Wäscherei, Uhrenindustrie und weitere.

Rückerstattung Netzzuschlag

Grossverbraucher und Kantone ×

×

×

×

(×)

×

×

Freiwillige Zielvereinbarung Über 1000 Unternehmen haben eine freiwillige Zielvereinbarung abgeschlossen und sich unabhängig von den gesetzli­ chen Verpflichtungen Klima- und Effizienz­ ziele gesetzt. Dank den wirtschaftlichen Massnahmen und dem gemeinsam mit der EnAW betriebenen Energie-Manage­ ment-System profitieren die Unternehmen von Energiekosteneinsparungen und Förderbeiträgen der EnAW-Partner.

Vollständige Liste der vom Gesetzgeber definierten Tätigkeiten: CO2-Verordnung, Anhang 7.

5

Zielvorschlag auf Basis wirtschaftlicher Massnahmen ausarbeiten

6

Befreiungsgesuch beim BAFU einreichen (Verminderungsverpflichtung)

7

Abschluss der (Universal-)Zielvereinbarung (Audit)

8

Doppelt profitieren: Energiekosten und CO2-Abgabe sparen


Drei Rechenbeispiele mit CO2-Abgabenbefreiung

Heizöl in l pro Jahr Strom in kWh pro Jahr

Energiekosten in CHF pro Jahr

Teilnahme­ beiträge in CHF

Grosser Betrieb 700 000 1 200 000

170 000.–

870 000.–

1 056 132

2 111 264

14 784 1 848

76 032.–

151 992.–

1 064 448.–

Erstes Jahr

4 030.–

6 360.–

12 000.–

Folgejahre

2 820.–

4 280.–

6 000.–

Energiekosten­einsparung

61 200.–

122 400.–

626 400.–

Einsparung CO2-Abgabe 2013–2020 pro Jahr

76 032.– 9 504.–

151 992.– 18 999.–

1 064 448.– 133 056.–

137 232.–

274 392.–

1 690 848.–

23 770.–

36 320.–

54 000.–

Total Einsparungen

137 232.–

274 392.–

1 690 848.–

Nutzen total

113 462.–

238 072.–

1 636 848.–

CO2-Abgabe 2013–2020 ( bei Ø CHF 72.– pro tCO2)

Einsparungen 2013–2020 in CHF

Mittelgrosser Betrieb 100 000 400 000

85 000.–

CO2-Ausstoss tCO2 2013–2020 tCO2 /a

Nutzen total 2013–2020 in CHF

Kleiner Betrieb 50 000 200 000

Total Einsparungen Total Teilnahmekosten

Bei den Kosten und Einsparungen handelt es sich um geschätzte Beträge. Die effektiven Beträge können von den hier dargestellten abweichen. §§ Schätzung Energiepreise: Heizöl CHF 90.–/100 l, Elektrizitätspreis CHF 0.20/kWh §§ Schätzung finanzielle Einsparung durch Massnahmen: Payback vier Jahre, Wirkungsdauer zehn Jahre, Effizienzsteigerung 1.5 Prozent pro Jahr

1420 tCO2/a

reduziert

n bezahlen n einsparen


Befreiung von kantonalen Detailvorschriften Der Grossverbraucherartikel (GVA) der Kantone Grosse Energieverbraucher können auf der Basis der kantonalen Energiegesetze zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz verpflichtet werden. Grosse Energieverbraucher sind Unter­ nehmen mit einem Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden und / oder einem Elekt­ rizitätsverbrauch von mehr als einer halben Gigawattstunde pro Jahr an einer Verbrauchsstätte respektive der zugehörigen Messstelle. Mit dem Abschluss einer Universalzielvereinbarung der EnAW werden Grossverbraucher von kantonalen Detailvorschriften, wie beispielsweise ein Höchstanteil an nicht erneuerbaren Ener­ gien, befreit. Der Kanton gibt stattdessen eine Gesamtenergieeffizienzsteigerung vor. Für die Umsetzung des GVA wird für jedes Unternehmen ein individuelles Reduktionsziel festgelegt. Das durchschnittlich anzustrebende Ziel liegt bei zwei Prozent pro Jahr über eine Zeitdauer von zehn Jahren.

SH BS

Grossverbraucherartikel

n Umgesetzt n Umsetzung seit 2014 n Im kantonalen Energiegesetz verankert

TG BL

JU

AG

AR

SO

SZ GL

NW BE

OW

AI

SG

ZG

LU NE

VD

ZH

UR GR

FR

TI GE

VS

Stand: August 2014

«Dank der Teilnahme bei der EnergieAgentur der Wirtschaft löschen wir den Durst nicht nur genussvoll, sondern auch energieeffizient. Das spart Kosten.» Roger Wymann, Leiter Engineering, Rivella AG, Rothrist


Die Universalzielvereinbarung Durch den Abschluss einer Universalzielvereinbarung (UZV) erfüllen Unternehmen schweizweit die gesetzlichen Auflagen von Bund und Kantonen – auch mit Betriebsstätten in verschiedenen Kantonen. Die UZV ist Grundlage für die Befreiung: von kantonalen Detailvorschriften (Grossverbraucherartikel) von der CO2-Abgabe (CO2-Gesetz 2013 bis 2020) vom Netzzuschlag (u. a. KEV-Abgabe) Geltungsbereich der UZV Unternehmensgrösse

Modell Energie-Modell

Bund: CO2-Gesetz

Bund: Energiegesetz

Kantone

Emissionshandelssystem Art. 15/16

Rückerstattung Netzzuschlag (Stromintensive)

Grossverbraucher

Emissionsziel KMUModell

Massnahmenziel Freiwillige

Exzellente Produkte für die Umsetzung der Universalzielvereinbarung KMU-Modell Unternehmen mit einem jährli­ chen CO2eq-Ausstoss zwischen 100 und 1500 Tonnen können beim BAFU beantragen, dass der Redukti­ onsumfang über ein Massnahmenziel fest­ gelegt wird. Die Umsetzung erfolgt über das KMU-Modell. Das Massnahmenziel umfasst die Menge Treibhaus­gasemissionen, die ein Unternehmen bis Ende 2020 reduzieren muss.

Energie-Modell Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe und vom Netz­ zuschlag befreien lassen, wenn sie ein vorgängig definiertes, absolutes Emis­ sions-/Effizienzziel akzeptieren. Das Emissi­ onsziel umfasst die Menge der Treibhausgase, die ein Unternehmen bis Ende 2020 höchstens ausstossen darf. Die Umsetzung erfolgt über das Energie-Modell.

Im KMU-Modell orientieren sich die Massnahmen unter anderem an: dem Stand der Technik im Unternehmen, dem verbleibenden Verminderungs­ potenzial, der Wirtschaftlichkeit der Massnahmen, dem Umfang der CO2-Abgaben, die eingespart werden können.

Im Energie-Modell orientiert sich der individuelle Reduktionspfad unter anderem an: der Höhe der Treibhausgasemissionen in den vergangenen zwei Jahren, dem Stand der Technik im Unternehmen, den bereits durchgeführten Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, dem verbleibenden Reduktionspotenzial, der Wirtschaftlichkeit weiterer Massnahmen.


Was die Teilnahme bei der EnAW bringt Kosteneinsparungen Reduktion von Energiekosten (Strom und Wärme) durch die konsequente Evaluation, Empfehlung und Begleitung bei der Umsetzung von wirtschaftlichen Massnahmen.

Ihre Vorteile

Qualifizierte und neutrale Beratung in allen Energie- und CO2-Fragen Basis für das Energie-Management, die Warenbuchhaltung, das Monitoring und für allfälli­ ge ISO-50001-Zertifizierungen. Befreiung von Abgaben und kantonalen Detailvorschriften Der Abschluss einer Universalzielvereinbarung ist die Grundlage für die Befreiung von der CO2-Abgabe des Bundes, des Netzzuschlages und kantonalen Detailvorschriften gemäss Grossverbraucher­artikel in den Kantonen. Das reduziert den Administrativaufwand. Vergünstigungen und Förderbeiträge Dank Partnerschaften mit der Klimastiftung Schweiz, Elektrizitätsversorgungsunter­nehmen in der ganzen Schweiz und weiteren Organisationen profitieren EnAW-Teilnehmer von ver­ schiedenen Vergünstigungen. Betreuung von A bis Z Von der erfahrenen und qualifizierten Energieberatung über den Abschluss der Zielverein­ barung bis zum Monitoring und Reporting – wir erbringen alle Dienstleistungen langfristig und mit hoher Qualität aus einer Hand.

Kontakt Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) Hegibachstrasse 47 8032 Zürich info@enaw.ch +41 44 421 34 45

www.enaw.ch Von der Wirtschaft. Für die Wirtschaft.


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