[DE] Records Management & Datenschutz | Dr. Ulrich Kampffmeyer | Datenschutzkongress | 2008

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Records Management & Datenschutz Dr. Ulrich Kampffmeyer 9. Datenschutzkongress 2008 Berlin, 7. Mai 2008 PROJECT

CONSULT

Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH

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Agenda 

Einführung: Compliance, Records Management und Archivierung Sicherung bei Speicherung und Zugriff Funktionalität von Records Management, elektronischer Archivierung und ILM Information Lifecycle Management Organisatorische und technische Anforderungen an die sichere Speicherung von Informationen Zukunft: Sicherheit und Zugriffskontrolle in der Langzeitarchivierung

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Einführung: Compliance, Records Management und Archivierung

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Compliance

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Übereinstimmung mit und Erfüllung von rechtlichen und regulativen Vorgaben.

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Compliance: Definition (1) „Übereinstimmung“  Voraussetzung sind nachlesbare, definierte, offizielle Vorgaben, die die Regeln enthalten, was zu tun ist.  Dazu ist „Übereinstimmung“ gefordert, ohne dass die Regeln meistens eine technische Vorgabe enthalten, wie die Anforderung umzusetzen ist.  Das ist sinnvoll, da sich solche Vorgaben nicht an einer Technologie festmachen sollten, die in ein paar Jahren schon wieder obsolet ist.  „Übereinstimmung“ ist statisch bezogen auf die Vorgabe.

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Compliance: Definition (2) „Erfüllung“  Erfüllung der Anforderungen in der Lösung, dies muss ein Prozess sein, keine einmalige Aktion.  Das Unternehmen oder die Organisation muss kontinuierlich für die Einhaltung der Vorgaben Sorge tragen.  „Erfüllung“ geht meistens über eine rein technische Lösung hinaus und beinhaltet auch organisatorische und Management-Aspekte.  Es ist ein dynamischer, ständig laufender, kontrollierter Prozess.

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Compliance Unterschiede: •

Direkte Auswirkungen • HGB • AO / GDPdU / GOBS • Verrechnungspreisdokumentation

Indirekte Auswirkungen • Basel II (für „Nicht-Banken“) • BDSG

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Grundsätzliche Kriterien für Compliance • Authentizität

• Reproduzierbarkeit

• Vollständigkeit

• Unverändertheit

• Nachvollziehbarkeit

• Richtigkeit

• Zugriffssicherheit

• Prüfbarkeit

• Geordnetheit

• Portabilität

• Integrität

• Vertrauenswürdigkeit

• Auffindbarkeit

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Langzeitarchivierung: Definition • Ist nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben über eine bestimmte Zeitspanne • „Langzeit“ bedeutet für die Bestandserhaltung digitaler Ressourcen die Entwicklung von Strategien, die den ständigen Wandel im Informationsmarkt bewältigen können • „Archivierung“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch mit der fortschreitenden Anwendung der Informationstechnik seines Sinnes nahezu entleert worden • „Archivierung“ impliziert die Erhaltung der dauerhaften Verfügbarkeit digitaler Ressourcen

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Langzeitarchivierung • „Langzeit“ bedeutet für die Bestandserhaltung digitaler Ressourcen die Entwicklung von Strategien, die den ständigen Wandel im Informationsmarkt bewältigen können • „Archivierung“ ist im allgemeinen Sprachgebrauch mit der fortschreitenden Anwendung der Informa-tionstechnik seines Sinnes nahezu entleert worden • Ist nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben über eine bestimmte Zeitspanne • „Archivierung“ impliziert die Erhaltung der dauerhaften Verfügbarkeit digitaler Ressourcen

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Records Management

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Was ist ein Record? (1) • Unter einem Record wird ein beliebiger Content-Typ verstanden, der sich auf die Geschäftstätigkeit oder die Transaktion eines Unternehmens bezieht. • Die physikalische Form oder andere Merkmale spielen dabei keine Rolle. • Beispiele sind E-Mails, Verträge, Geschäftsvereinbarungen, Kontoübersichten, Berichte sowie Video- und Audiodateien.

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Was ist ein Record? (2) • Information created, received, and maintained as evidence and information by an organisation or person, in pursuance of legal obligations or in the transaction of business. (ISO 15489 Part 1) • Information, die erzeugt, empfangen und bewahrt wird, um als Nachweis einer Organisation oder Person bei rechtlichen Verpflichtungen oder zum Nachvollzug einer geschäftlichen Handlung zu dienen.

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Was ist Records Management? (1) • Field of management responsible for the efficient and systematic control of the creation, receipt, maintenance, use and disposition of records, including processes for capturing and maintaining evidence of and information about business activities and transactions in the form of records. (ISO 15489 Part 1) • Als Führungsaufgabe wahrzunehmende effiziente und systematische Kontrolle und Durchführung der Erstellung, Entgegennahme, Aufbewahrung, Nutzung und Aussonderung von Schriftgut, einschließlich der Vorgänge zur Erfassung und Aufbewahrung von Nachweisen und Informationen über Geschäftsabläufe und Transaktionen in Form von Akten. 15 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


Was ist Records Management? (2) • Records Management oder Electronic Records Management (ERM) bezieht sich auf die Strukturierungs-, Verwaltungs- und Organisationskomponente zur Handhabung von Aufzeichnungen. • ERM ist nicht mit elektronischer Archivierung deutscher Prägung gleichzusetzen, obwohl viele Ansätze sich hier wiederfinden. • ERM ist auch eine wichtige Komponente von ECM. Der Begriff findet inzwischen auch weitere Verbreitung in Deutschland und wird durch zahlreiche internationale Standards gestützt.

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Was ist Records Management? (3) • Abbildung von Aktenplänen und anderen strukturierten Verzeichnissen zur geordneten Ablage von Informationen • Thesaurus- oder kontrollierter Wortschatz-gestützte eindeutige Indizierung von Informationen • Verwaltung von Aufbewahrungsfristen (Retention Schedules) und Vernichtungsfristen (Deletion Schedules) • Schutz von Informationen entsprechend ihren Eigenschaften, z.T. bis auf einzelnen Inhaltskomponenten in Dokumenten • Nutzung international, branchenspezifisch oder zumindest unternehmensweit standardisierter Meta-Daten zur eindeutigen Identifizierung und Beschreibung der gespeicherten Informationen

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Was ist Records Management? (4) • Records Management ist unabhängig vom Medium • Verwaltung von physischen Records (z.B. Papierdokumenten) • elektronisches Records Management (Verwaltung von digitalen Objekten)

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Records Management: international normiert (1) Internationale Standards: • Committee of Best Practices and Standards (CBPS): International Standard for Describing Functions (ICA-ISDF) • Vereinte Nationen:

ARMS Standard on Recordkeeping Metadata

• Europäische Union:

MoReq

• ISO 15489:

Records Management

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Records Management: international normiert (2) Nationale Standards: •

Deutschland:

DOMEA

•Niederlande:

ReMANO

Australien:

VERS

•Norwegen:

NOARK

England:

TNA

•Österreich:

ELAK

Frankreich:

AFNOR

•Schweiz:

GEVER

Italien:

Protocollo

•USA:

DoD 5015

Luxemburg:

SEL GED

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Records Management: international normiert (3) Meta-Standards (1): • AIIM:

Integrated EDM/ERM Functional Requirements

• Australian RKMS:

Recordkeeping Metadata Schema

• DCMI:

The Dublin Core Metadata Initiative

• DIRKS: • e-GMS UK:

Designing and Implementing Recordkeeping Systems (Australia) e-Government Metadata Standard

• FEA Federal Enterprise Architecture: DRM Data Reference Model 2.0 • ISO 23081, Teil 1:

Records Management Prozesse, Metadaten für Records

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Records Management: international normiert (4) Meta-Standards (2): • ISO 2788, ISO 5964: Thesaurus • LMER:

Langzeitarchivierungsmetadaten für elektronische Ressourcen. Nestor Projekt, 2007

• MARC:

Machine-Readable Cataloging

• METS:

Metadata Encoding & Transmission Standard

• MoReq2 Model:

Model Requirements for the Management of Electronic Records

• US DoD:

Dept. of Defense 5015.2-STD: Standard für Electronisches-Records-Management

• The National Archives (UK) Functional Requirements for ERM: Metadata Standard 22 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


ERM bezogene Standards DOD 5015.2 ISO 15801, 12654

GUID

ISO 12033

XML Metadata: DC, ISAAR, ISOs 23081, 639, 2788, 5964, 8601

PDF/A

ISO 18492, OAIS RFC 2821, 2822, TIFF, JPEG ISO 216

ISO 12037

X.509, XKMS PDF/A

RECORDS

Moreq2, ISO15489 ISO 12142

ISO 15801, 12654

DOD 5015.2

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Elektronische Archivierung

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Archiv • Unter einem Archiv (v. lat.: archivum, aus griech.: archeion Regierungs-, Amtsgebäude) versteht man üblicherweise eine meist auf Dauer angelegte Sammlung von Unterlagen oder Informationen. • Elektronische Archive erlauben datenbankgestützt den Zugriff auf langzeitig, unveränderbar archivierte elektronische Informationen. Elektronische Archive sind keine Datensicherungs- oder BackupSysteme.

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Elektronische Archivierung • Grundsätzlich dient die elektronische Archivierung zur langfristigen, sicheren, authentischen und unverfälschbaren elektronischen Speicherung von Daten, Informationen, Dokumenten und Content. • Unter „elektronischer Langzeitarchivierung“ versteht man die Bereitstellung von Daten und Dokumenten über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Dies entspricht der Aufbewahrungsfrist von Handelsbriefen. • Unter „revisionssicherer elektronischer Archivierung“ versteht man Archivsysteme, die nach den Vorgaben von §§ 239, 257 HGB, §§ 146, 147 AO und GoBS beliebige Informationen sicher, unverändert, vollständig, ordnungsgemäß, verlustfrei reproduzierbar und datenbankgestützt recherchierbar verwalten. 26 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


Elektronische Archivierung: Begriffe Langzeitarchivierung • Unter „elektronische Langzeitarchivierung“ versteht man die Bereitstellung von Daten und Dokumenten über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren.

Revisionssichere Archivierung • Unter „revisionssicherer Archivierung“ versteht man Archivsysteme, die nach den Vorgaben der Allgemeinen Abgabenordnung (HGB AO) und der GoBS Daten und Dokumente sicher, unverändert, vollständig, ordnungsgemäß, verlustfrei reproduzierbar und datenbankgestützt recherchierbar verwalten.

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Archivierung Archivierung ist normiert: • ISO 17799: Information Security • ISO 14721: OAIS Open Archive Information System • ISO/TR 18492: Long-term preservation of electronic documentbased information • ISO/CD TR 26102: Information and documentation Requirements for long-term preservation of electronic records • Vertrauenswürdige Archive

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Sicherung bei Speicherung und Zugriff

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Sicherheit: Definition (1) • Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. • Sicherheit ist sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände (z. B. eine Kapitalanlage oder Information) bezogen.

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Sicherheit: Definition (2) Für Informationssysteme sind verschiedene Ausprägungen von Sicherheit zu unterscheiden: • • • • • • • •

Informationssicherheit Systemsicherheit Speichersicherheit Zugangssicherheit Investitionssicherheit Revisionssicherheit Migrationssicherheit usw.

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Revisionssicherheit: Kriterien Folgende Kriterien gelten für die Revisionssicherheit von Archivsystemen: • • • • • • • • • •

Ordnungsmäßigkeit Vollständigkeit Sicherheit des Gesamtverfahrens Schutz vor Veränderung und Verfälschung Sicherung vor Verlust Nutzung nur durch Berechtigte Einhaltung der Aufbewahrungsfristen Dokumentation des Verfahrens Nachvollziehbarkeit Prüfbarkeit

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Systemsicherheit und Records Management (1) Die Sicherheit von Systemen bezieht sich im Rahmen von RMLösungen im Wesentlichen auf: • • • • • •

Stabilität und störungsfreier Betrieb Hohe Verfügbarkeit und geringstmögliche Ausfallzeiten Informationssicherheit und keine Datenverluste Transaktionssicherheit und keine nicht behebbaren Abbrüche Sichere Restart- und Recovery-Verfahren Nachvollziehbarkeit von Änderungen am und im System

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Systemsicherheit und Records Management (2) Die Sicherheit von Systemen bezieht sich im Rahmen von RMLösungen im Wesentlichen auf: • Robustheit gegen versehentliche oder intentionelle Beeinträchtigungen und herbeigeführte Fehlersituationen • Migrationssicherheit für Komponenten, Software, Strukturen, Metadaten, Kontext und Informationsobjekte • Kryptografisch encodierte Übermittlung von Informationen über externe Leitungen • Firewall und Intrusion Detection zur Absicherung der Systeme • Kontrollierte Redundanz denn ein Speicherort und ein Speichermedium sind nie genug

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Zugangssicherheit und Records Management Die Zugangssicherheit bezieht sich auf: • • •

Räumlichkeiten mit Zugangskontrolle und nachvollziehbarem Zugang Rechner am Arbeitsplatz oder unterwegs Software auf dem Rechner, gesichert durch Benutzerkennung, Passwort und gegebenenfalls weitere Schutzmechanismen wie Erkennung biometrischer Merkmale oder Verschlüsse Anwendungssysteme mit separatem Login oder Single-Login mit rollenbasierter Berechtigung zur Nutzung von Funktionalität und Daten mittels der Anwendung Speicher-, Ablage- und Archivsysteme mit kontrolliertem, protokollierten Zugriff auf gespeicherte Daten und Informationsobjekte einschließlich Ausblenden von nicht zulässigen Suchergebnissen, Strukturen und Informationsobjekten sowie Kontrolle der Bearbeitung mit Versionierung, Historisierung, Checkout und anderen Mechanismen 35

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Sicherheit und Risiko • Absolute Sicherheit gibt es nicht! Auch nicht bei doppelt und dreifach ausgelegten Rechenzentren, Rechnern, Leitungen, Anschlüssen usw.! • Vermeintlich absolute Sicherheit ist nicht bezahlbar! • Der Umfang von Sicherheit und die durch Einschränkung von Sicherheitsvorkehrungen entstehenden Risiken müssen individuell für jedes Unternehmen und jedes System definiert werden. • Der Aufwand für Sicherheit muss sich am Wert der gespeicherten Information und des durch die Anwendung generierten Nutzens orientieren.

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Datenschutz

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Schutz: Definition • Schutz ist eine Maßnahme, um eine Sache oder Person vor der Wirkung einer Gefahr zu bewahren. • Im Informationsmanagement hat Schutz zusätzliche und andere Ausprägungen, da sich der Schutz auch auf immaterielle Güter wie Daten und Informationen bezieht. • Datenschutz ist eine spezielle Ausprägung von Schutz, der sich auf persönliche wie auch betriebliche Schutzbelange bezieht.

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Problem der unterschiedlichen Zielrichtungen des Datenschutzes Datenschutz von • • • • •

persönlichen und privaten Daten betrieblicher Geheimnisse und betrieblichen Wissens Kundeninformationen aus der geschäftlichen Tätigkeit Information verbundener Dritter und Partner Interessenteninformationen aus der Akquisitionstätigkeit

Abwägung konkurrierender Interessen?

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Persönlicher Datenschutz • •

• •

• •

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Zweck des Datenschutzes besteht darin, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personen-bezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Der Datenschutz ist in Bundes- und Ländergesetzgebungen geregelt. Schützenswerte Informationen über (Personendaten) oder von Mitarbeitern (persönliche Daten) dürfen nicht gespeichert werden oder müssen nach definierten Kriterien nach einer zulässigen Speicherung vernichtet werden. Datenschutz betrifft alle Formen der Speicherung und des Zugriffs von personenbezogenen und persönlichen Daten. Datenschutz betrifft alle Formen von Informationen, Nachrichten und Dokumenten aus allen Anwendungen und Kommunikationseinrichtungen im Unternehmen. 40

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Betrieblicher Datenschutz • Der betriebliche Datenschutz soll das Wissen einer Organisation vor Verlust, Missbrauch, Diebstahl, Verfälschung und Zerstörung schützen. • Betrieblicher Datenschutz dient zur Sicherung des geistigen Eigentums des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Er sichert die Werte und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. • Betrieblicher und persönlicher Datenschutz müssen gegeneinander abgewogen werden. Das Unternehmen hat ein Anrecht zur Sicherung seiner Schutzinteressen Informationen über die Nutzung und Weitergabe von betrieblich wichtigen oder geheimen Unterlagen zu erheben. • Der betriebliche Datenschutz wird auch durch ComplianceAnforderungen gefordert. 41 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


Schutz persönlicher Daten & Archivierung: ein Widerspruch

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Datensicherheit und Datenschutz Hardwarekomponenten

organisatorische organisatorische Planungen Planungen

SoftwareSoftwarekomponenten komponenten

BenutzerBenutzerprofile profile

Migration Migration

datenschutzdatenschutzrechtliche rechtliche Vorschriften Vorschriften 43

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Funktionalität von Records Management, elektronischer Archivierung und ILM Information Lifecycle Management

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MoReq2 • Model Requirements for the Management of Electronic Records • wurde am 13. Februar 2008 von der Europäischen Kommission veröffentlicht • eine evolutionäre Weiterentwicklung von MoReq • verbessert und erweitert MoReq • aktualisiert MoReq in Bezug auf neue Technologien und Regularien • modularisiert MoReq • ergänzt MoReq um Testkriterien und ein Zertifizierungsverfahren für Softwareprodukte unter der Federführung des DLM-Forums 45 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


ERM Funktionen nach MoReq

RECORDS

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Funktionen rund um Records Management Funktion

RM Archiv COLD

DMS Akte

WFL

Archivierung

X

X

(X)

Importfunktion Aufzeichnungen

X

X

Aufbereitung, Aktenorganisation

X

(X)

Bearbeitung, Änderung

X

Retention-Verwaltung

X

(X)

Vernichtung

X

X

Protokollierung

X

X

Vollständigkeitskontrolle

X

X

Eskalation / Qualitätssicherung

X

X

X

X (X)

X

X

X

(X)

X X

X

X

(X)

X

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Archivierung

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Anforderungen an die elektronische Archivierung (1) • programmgestützter, direkter Zugriff auf einzelne Informationsobjekte, landläufig auch Dokumente genannt, oder Informationskollektionen, z. B. Listen, Container mit mehreren Objekten etc. • datenbankgestützte Verwaltung der Informationsobjekte auf Basis von Metadaten und gegebenenfalls Volltexterschließung der Inhalte der archivierten Informationsobjekte • Unterstützung verschiedener Indizierungs- und Recherchestrategien, um auf die gesuchte Information direkt zugreifen zu können • Einheitliche und gemeinsame Speicherung beliebiger Informationsobjekte, vom gescannten Faksimile über Dokumentenformat-Dateien und E-Mails bis hin zu komplexen XML-Strukturen, Listen, COLDDokumenten oder ganzen Datenbankinhalten 49 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


Anforderungen an die elektronische Archivierung (2) • Verwaltung von Speichersystemen mit nur einmal beschreibbaren Medien einschließlich des Zugriffs auf Medien die sich nicht mehr im Speichersystem direkt befinden • Sicherstellung der Verfügbarkeit der gespeicherten Informationen über einen längeren Zeitraum, der Jahrzehnte betragen kann • Bereitstellung von Informationsobjekten unabhängig von der sie ursprünglich erzeugenden Anwendung auf verschiedenen Klienten und mit Übergabe an andere Programme • Unterstützung von „Klassen-Konzepten“ zur Vereinfachung der Erfassung durch Vererbung von Merkmalen und Strukturierung der Informationsbasis

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Anforderungen an die elektronische Archivierung (3) • Konverter zur Erzeugung von langfristig stabilen Archivformaten und Betrachter (engl. Viewer) zur Anzeige von Informationsobjekten, für die die ursprünglich erzeugende Anwendung nicht mehr zur Verfügung steht • Absicherung der gespeicherten Informationsobjekte gegen unberechtigten Zugriff und gegen Veränderbarkeit der gespeicherten Information • Übergreifende Verwaltung unterschiedlicher Speichersysteme, um z. B. durch Zwischenspeicher (Caches) schnellen Zugriff und zügige Bereitstellung der Informationen zu gewährleisten • Standardisierte Schnittstellen, um elektronische Archive als Dienste in beliebige Anwendungen integrieren zu können 51 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


Anforderungen an die elektronische Archivierung (4) • Eigenständige Wiederherstellungsfunktionalität (Recovery), um inkonsistent gewordene oder gestörte Systeme aus sich heraus verlustfrei wieder aufbauen zu können • Sichere Protokollierung von allen Veränderungen an Strukturen und Informationsobjekten, die die Konsistenz und Wiederauffindbarkeit gefährden können und dokumentieren, wie die Informationen im Archivsystem verarbeitet wurden • Unterstützung von Standards für die spezielle Aufzeichnung von Informationen auf Speichern mit WORM-Verfahren, für gespeicherte Dokumente und für die Informationsobjekte beschreibende Metadaten um eine langfristige Verfügbarkeit und die Migrationssicherheit zu gewährleisten • Unterstützung von automatisierten, nachvollziehbaren und verlustfreien Migrationsverfahren © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008

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Digital Preservation

entspricht dem deutschen Begriff der „elektronischen Archivierung“, wobei unter Preservation der Langzeit-Aspekt und die Unveränderbarkeit betont wird.

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ILM Information Lifecycle Management

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ILM-Definition der SNIA 2005 • Information Lifecycle Management is compromised of the policies, processes, practices and tools used to align the business value of information with the most appropriate and cost effective IT infrastructure from the time information is conceived through its final disposition. • Information is aligned with business processes through management processes and service levels associated with applications, metadata, information and data. (SNIA 2005)

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ILM-Definition der SNIA Information Lifecycle Management sind Strategien, Methoden und Anwendungen, um Information automatisiert entsprechend ihrem Wert und ihrer Nutzung optimal auf dem jeweils kostengünstigsten Speichermedium bereitzustellen, zu erschließen und langfristig sicher aufzubewahren.

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Information Lifecycle Management • A strategy to align IT infrastructure with the business based upon the changing value of information. Zugriff auf die Information Wert der Information Wirtschaftlichkeit der Speicher-Infrastruktur

Zeit

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Ziele von ILM Management des gesamten Lebenszyklus von Informationen: • • • • •

Erstellung Verteilung Veränderung Archivierung Löschung

Hohe Verfügbarkeit für Anwendungen und Daten unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte: • Optimierte Backup- und Recovery Verfahren (auch bei steigendem Datenvolumen) • Daten- und Informations-Archivierung 58 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


ILM ist nicht … • … ein Produkt oder eine Produktklasse • … eine Alternative zur elektronischen Archivierung von Dokumenten • … die vollständige Archivierung des E-Mail-Verkehrs

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Information Management und Content Management • Ressourcen, die sich sowohl der Infrastruktur als auch der Anwendungen bewusst sind Für alle Arten von Daten Strukturiert

Unstrukturiert

Datenbanken/ Dateisysteme

Messaging

Enterprise Content Management

Unterstützt Business Anwendungen, z.B. ERP, CRM, etc.

Mail, Voice

Dokumente Webseiten, Sound, Video, Bilder, Reports

Quelle : EMC

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Information Lifecycle Management Architektur ERP

Office

Filesystem

CRM

ECM

DB

PDM

...

Anwendungen

Dokumente, Data, Metadata, Media Assets, Files, Records...

ILM Logic Migration

Metadaten

Verteilung

Logik Protokollierung

Monitoring

ILM Virtualizing Recovery

Allocation

Vernetzung

Backup

ILM Storage Sekundär online

Harddisk

Nearline sekundär

Harddisk

Nearline sekundär

Jukebox

Sicherung Nearline

Tape

Remote

Verwaltung

Disposal Archiv Fixed Content Harddisk

Archiv Tape Worm Tape

Archiv Optical Disk

SpeicherEbene

Jukebox

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Organisatorische und technische Anforderungen an die sichere Speicherung von Informationen

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Aktuelle und zum Teil widersprüchliche Anforderungen an die Archivierung

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Informationsfreiheitsgesetz - IFG Das IFG ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Ursprung: Empfehlung Nr. 854 des Europarates von 1979 Ziele: •

gewährt Bürgerinnen und Bürgern einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Verwaltungen vorhanden sind

Inhalte: •

Das IFG soll das Bürgerrecht auf informelle Selbstbestimmung fördern,

das Recht auf Informationszugang voraussetzungslos gewähren und

Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle staatlichen Handelns gewährleisten. (Quelle: http://www.duesseldorf.de/datenschutz/informationsfreigesetz/faq.shtml)

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8. EU-Richtlinie Neufassung der Abschlussprüferrichtlinie Umsetzung in nationale Gesetzgebung bis Juni 2008 Ziele: •

Erhöhung der Glaubwürdigkeit der Finanzdaten

besserer Schutz der EU gegen Finanzskandale

Stärkung und Harmonisierung der Funktion der Abschlussprüfungen in den Mitgliedsstaaten

Inhalte: •

Zulassung, Unabhängigkeit und Pflichten der Abschlussprüfer

Zu beachtende Prüfungsgrundsätze

Verpflichtung zu einer externen Qualitätskontrolle

Unabhängige Berufsaufsicht

Sondervorschriften für Unternehmen im öffentlichen Interesse

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EU-Richtlinie zum Datenschutz in Telekommunikationsnetzen (ISDN-Richtlinie) Nachdem bereits 1990 ein erster Entwurf vorgelegt wurde, ist im Dezember 1997 die EU-Richtlinie verabschiedet worden. Ziel: •

Schaffung eines gemeinschaftsweit gleichwertigen Schutzes der Grundrechte hinsichtlich personenbezogener TK-Daten

gilt auch für das interaktive Fernsehen und Video auf Abruf

Inhalt: •

Richtlinie soll die in Vorbereitung befindliche allgemeine EUDatenschutzrichtlinie ergänzen

Reaktion auf die rapide zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Telekommunikationsnetze in der Europäischen Union

Mitgliedstaaten müssen die Vertraulichkeit der Telekommunikation gewährleisten (Quelle: http://www.datenschutz.mvnet.de/dschutz/taetberi/tb3/3_310.html)

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Handelsgesetzbuch - HGB In Ableitung der HGB-Vorschriften gelten folgende Kriterien für die Revisionssicherheit: • • • • • • • • •

Ordnungsmäßigkeit Vollständigkeit Sicherheit des Gesamtverfahrens Schutz vor Veränderung und Verfälschung Sicherung vor Verlust Nutzung nur durch Berechtigte Einhaltung der Aufbewahrungsfristen Dokumentation des Verfahrens Nachvollziehbarkeit

Prüfbarkeit 67

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GDPdU Was heißt GDPdU? „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ • Umfeld • Buchhaltungsdaten • Sonstige steuerrechtlich relevante Informationen und Dokumente

• Gültigkeit • Brief vom BMF 16.07.2001 • Umzusetzen ab 01.01.2002

• Herkunft • Steuerreform (StSenkG) • HGB AO

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Verschärfung der GDPdU Bestätigung der Urteile des FG Düsseldorf zur Ausweitung der GDPdU •Ausweitung des Zugriffsrechts der Finanzbehörde auf Konten der handelsrechtlichen Buchhaltung, auf denen steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben verbucht sind •Eingescannte Belege, deren Original vernichtet wurde, müssen digital vorgehalten werden; Organisation der Datenbestände mit Trennung geschützter Daten, die nicht dem Einsichtnahme-recht unterliegen, ist Aufgabe des Steuerpflichtigen

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Europäische Dienstleistungsrichtlinie Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2009 Ziele: • Beseitigung bürokratischer Hindernisse • Erleichterung des Handels mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen

Inhalte (Auswahl): • Vereinfachung der Antrags-Verfahren und einheitliche Ansprechpartner

Dienstleister können alle Unterlagen, Anträge, etc. auch elektronisch einreichen • Aufbau eines Informations- und Kommunikationssystems für die europaweite Verwaltungszusammenarbeit • Konsequenz: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008

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Strategie vor Organisation vor Technik Strategie vor Organisation, Organisation und Mensch vor Technik Grundsatz (1) Projekte scheitern weniger wegen technischer Probleme sondern durch: • mangelnde Planung • mangelndes Know-how • Unterschätzung der organisatorischen Aufwände • Mangelnde Bereitschaft der Umstellung von Prozessen • fehlende Akzeptanzschaffung

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Strategie vor Organisation vor Technik Strategie vor Organisation, Organisation und Mensch vor Technik Grundsatz (2) Bei der Einführung einer Dokumenten-Technologie-Lösung sind: • 10 % Technik • 90 % Organisation

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Durchgängigkeit • • • • •

Alle Prozesse sind betroffen, nicht nur Systeme. Es finden sich viele Inseln und wenig Durchgängigkeit. Eine „Anfang-zu-Ende“-Dokumentation ist erforderlich. Der Mensch ist das größte Problem um „compliant“ zu sein. Automatische Prozesse in Systemen können unterstützen, jedoch nicht ersetzen.

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Verfahrensdokumentation nach GoBS • Eine Verfahrensdokumentation ist für alle elektronischen Archivsysteme, in denen Daten und Dokumente, die unter das HGB (und die GDPdU) fallen, Pflicht -> Grundsätzlich empfohlen für alle ILM-Umsetzungen! • Die Erstellung und Fortschreibung der Verfahrensdokumentation liegt in der Verantwortung des Betreibers, im Sinne der GDPdU ist dies jedoch das steuerpflichtige Unternehmen • Die Verfahrensdokumentation muss vollständig, nachvollziehbar und prüfbar sein.

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Vertrauenswürdige Archive

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Vertrauenswürdige Archive (1) Umfeld: • Wissenschaftliche Erkenntnisse, historische Dokumente und kulturelle Leistungen liegen immer häufiger nur noch in digitaler Form vor. • Probleme, die bei der Langzeitarchivierung elektronischer Informationen auftreten nehmen eine immer stärkere Bedeutung an. • Neben dem physischen Verfall der Medien ist die schnelle Weiterentwicklung der Technik zum interpretieren der gespeicherten Informationen, und damit einhergehend das schnelle veralten von eingesetzter Technik, eine ernsthafte Bedrohung für den Informationserhalt.

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Vertrauenswürdige Archive (2) Umsetzung: • Organisationen, die sich mit der Archivierung von Informationen beschäftigen, müssen die Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit digitaler Information sicherstellen und Vertrauenswürdigkeit nicht nur erlangen, sondern auch nach Außen darstellen können. • Die nestor-Arbeitsgruppe „Vertrauenswürdige Archive Zertifizierung“ hat Kriterien zur Bewertung der Vertrauenswürdigkeit eines digitalen Langzeitarchivs in organisatorischer und technischer Sicht identifiziert und in einem Kriterienkatalog festgehalten. • Die funktionalen Entitäten und das Informationsmodell der OAIS Open Archival Information System (ISO 17421) wird so oft es geht als Grundlage zur Strukturierung des Kriterienkataloges genutzt, um eine gemeinsame Begriffsbasis zu erhalten. 77 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


Zukunft: Sicherheit und Zugriffskontrolle in der Langzeitarchivierung

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Skandale (1) Verlorene Daten in England – jüngster Fall: Das Verteidigungsministerium teilte am 18.01.2008 mit, dass der Laptop eines Offiziers mit persönlichen Angaben von bis zu 600.000 Rekruten und Bewerbern der Streitkräfte gestohlen worden sei. Die gespeicherten Daten reichten in einigen Fällen von Ausweis- und Führerschein-Details über Versicherungsnummern bis hin zu Angaben zur Familie sowie Name und Adresse von Ärzten der betroffenen Personen. (Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/250665/)

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Skandale (2) Datenverlust in Deutschland: • allein von 2005 bis 2007 sind in den Bundesbehörden 189 Computer, 326 Laptops, 38 Speicher-Sticks und 271 Handys mit teilweise sensiblen Daten abhanden gekommen

Beispiele: • beim Bundesamt für Zivildienst ist ein Notebook gestohlen worden, auf dem komplette Datensätze mit persönlichen Daten gespeichert waren • dem Verteidigungsministerium sind geheime Datenträger mit Informationen der Geheimhaltungsstufe "Verschlusssache -Vertraulich" und höher abhanden gekommen 80 © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008


Skandale (3) Urteil gegen die Deutsche Bank: • Die Deutsche Bank muss 87,5 Millionen Dollar Strafe zahlen, da sie große Teile der von der Börsenaufsicht angeforderten EMail-Korrespondenz der Mitarbeiter nicht finden konnte.

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Skandale (4) Siemens Korruptionsaffäre – mangelnde Transparenz • •

Der größte deutsche Technologiekonzern steht vor einem Scherbenhaufen: Gleich drei Korruptionsaffären erschüttern das Traditionsunternehmen. Laut einem Bericht der „WirtschaftsWoche“ halten inzwischen Aufsichtsratsmitglieder eine Strafe in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro nicht mehr für ausgeschlossen Auch der Ex-Chef ist nun in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Heinrich von Pierer steht im Verdacht, Bestechungsversuche persönlich in Auftrag gegeben zu haben. Pierer soll im Zusammenhang mit einem Großauftrag in Argentinien fragwürdige Zahlungen in Millionenhöhe angeordnet haben. Pierer bestreitet dies vehement.

Quellen: http://www.br-online.de/aktuell/siemens-korruption-bildergalerie-ID1209038237273.xml http://www.zeit.de/themen/wirtschaft/unternehmen/korruption/siemens © PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH und EUROFORUM Deutschland GmbH 2008

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Archivierung als gesellschaftliche Herausforderung

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„Elektronische Archive sind das Gedächtnis der Informationsgesellschaft.“ (Erkki Likaanen, EU-Kommissar, 1999)

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„Das Gedächtnis der Informationsgesellschaft ist ungeordnet, überfrachtet und zeigt erste Ausfallerscheinungen. Einerseits werden wir von der „Information Flood“ überrollt, andererseits tut sich aber ein immer größer werdendes „Information Gap“ nicht mehr verfügbarer oder auswertbarer elektronischer Information auf.“

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„Zukünftige Archäologen werden vielleicht die Frühzeit der EDV einmal als das ‚Dunkle Zeitalter der frühen Informationskultur‘ bezeichnen.“

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Fazit

Archivierung, Records Management und Information Lifecycle Management sind essentielle Bausteine jeder Datensicherheit- und Datenschutzstrategie.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Dr. Ulrich Kampffmeyer E-Mail: Ulrich.Kampffmeyer@PROJECT-CONSULT.com Dokumentation des Vortrages, Newsletter, weitere Informationen zum Thema ... www.PROJECT-CONSULT.com

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