




5 Editorial VERBAND AKTUELL
6 – 7 Bayern trainieren für EuroSkills
8 – 9 Seminarreihe Barrierefreiheit
10 – 15 Zukunftsforum Schreiner 2025
16 AsS – Arbeitssicherheit im Schreinerhandwerk5
17 Unternehmermodell: neue KPZ-Hotline der BGHM
18 Messehighlights im Frühjahr
20 – 21 KI-Einsatz im Unternehmen – Webinare
22 – 24 Exklusive Berufskleidung: neuer Internet-Shop
25 HOBELBANKTALK im April und Juni
26 – 27 Neue Partnerkreis-Mitglieder
28 – 30 Thalhofer-Preis 2025
32 – 33 Rückblick Bayerischer Fenstertag 2025
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
35 Werbemittel zu Ostern
INNUNGEN UND BEZIRKE
36 – 41 Berichte aus Innungen und Bezirken
AUS- UND WEITERBILDUNG
43 Ausbildung im Fensterbaubetrieb
44 – 55 Aktuelles Seminarangebot
56 – 59 Alternatives Betreuungsmodell –Unternehmerschulungen
Titelbild: Zukunftsforum Schreiner 2025: Am 18. und 19. Juli ist es wieder soweit – die größte Veranstaltung des Fachverbands Schreinerhandwerk Bayern geht in ihre siebte Ausgabe.
» BITTE TERMIN VORMERKEN: ZUKUNFTSFORUM
SCHREINER 2025
18. und 19. Juli 2025 Fürstenfeldbruck
MEISTERAUSBILDUNG
60 Meisterschule Ebern
61 Meisterschule München
BETRIEBSFÜHRUNG
62 – 65 Schreiner Betriebsbörse
66 Basiszinssatz gesenkt
66 Aufbrüche von Handwerkerfahrzeugen
67 Bundesweiter Betriebsvergleich
68 – 69 Umsatzprognosen im Schreinerbetrieb
70 TSH System GmbH: Brandschutztüren für den Holzbau
71 Förderung für energetische Gebäudesanierung
RECHT
72 Abmahnung wegen Rollanden- und Sonnenschutzarbeiten
73 – 74 Abmahnung wegen Verletzung von Bildrechten
75 Gefälschte Meister- und Gesellenbriefe
76 – 78 Tücken der telefonischen Krankschreibung
78 Gefälschte Soka-Mails
4, 21, 25, 26, 27, 39, 40, 51, 52, 57, 63, 69, 75, 78
Partnerkreis Schreiner Bayern
4 Impressum
31 Schreiner Kleinanzeigen
42 Stellenbörse für innungsbetriebe
41 Kontaktdaten Geschäftsstelle
Eine Übersicht der wichtigen Termine 2025 finden Sie auf Seite 27.
Die Zulieferfirmen sind im Partnerkreis Schreiner Bayern. Bitte berücksichtigen Sie diese bei Ihren Einkäufen!
Georg Ackermann GmbH
ADLER-Deutschland GmbH
AL-KO Therm GmbH
Wilhelm Altendorf GmbH & Co. KG
Ammon Beschläge-Handels GmbH
ASSA ABLOY
Sicherheitstechnik GmbH
athmer oHG
Bertsch Funktionstüren GmbH
BESSEY Tool GmbH & Co. KG
Biesse Deutschland GmbH
Julius Blum GmbH
CAD+T Solutions GmbH
DICTUM GmbH
DIGI-SOFTWARE GmbH
EGGER Holzwerkstoffe Brilon
GmbH & Co. KG
ENDRESS Holzfeuerungsanlagen GmbH
europlac Röhr GmbH
extragroup GmbH
Flexijet GmbH
Carl Götz GmbH
Häfele GmbH & Co. KG - Beschlagtechnik
Halemeier GmbH
Hasenkopf Industrie Manufaktur GmbH
Hawa Sliding Solutions
Heidelberg Coatings Dr. Rentzsch GmbH
Helmsauer Gruppe
Hesse GmbH & Co. KG
Hettich Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Holz-Hogger
Leimprodukte-Fertigungs-GmbH
IMPRESSUM
Herausgeber:
Fachverband Schreinerhandwerk Bayern
Fürstenrieder Straße 250, 81377 München
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Chefredaktion: Dr. Christian Wenzler (V.i.S.d.P.)
Redaktion:
Oliver Dawid, Florian Klein, Matthias Klon, Mirko Reich, Prof. Axel Salzmann, Barbara Wenzler, Joachim Zwicky
Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung des Verfassers dar. Grafik: ediundsepp
Verlag:
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Holz in Form Niedermeier GmbH
HOMAG GmbH
Competence Center Denkendorf
HottScan GmbH
Hüttinger Holzbearbeitungsmaschinen
imos AG Interior Design Software
INTERFORM Küchen und Großhandel GmbH
JORDAN Lacke – eine Marke der PLANTAG Coatings GmbH
Jowat Pro GmbH
KAESER Kompressoren SE
KLEIBERIT SE & Co. KG
Klöpferholz GmbH & Co. KG
Kohl GmbH Furniere
Julius Friedr. Krönlein
Bau- und Wohnbedarf GmbH + Co. KG
LAYER-Grosshandel GmbH & Co. KG
Fritz Lederer KG Furniere
Leitz GmbH & Co. KG
MAFELL AG
Otto Martin Maschinenbau GmbH & Co. KG
möbelforum
Handels- und Marketing Gesellschaft mbH
moldtech GmbH
Münchener Verein Versicherungsgruppe
Oli Lacke GmbH
OPO Oeschger GmbH
OS Datensysteme GmbH
Rudolf Ostermann GmbH
Palette CAD AG
Pfleiderer Deutschland GmbH
Pilipp-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz u. Bauelemente mbH
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MASSSTAB erscheint jeden 2. Monat, der Bezugspreis pro Jahr beträgt € 39,- inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und Versand. Für Verbandsmitglieder ist der Bezugspreis im Verbandsbeitrag enthalten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder im Falle höherer Gewalt und Streik besteht kein Entschädigungsanspruch. Die in dieser Zeitschrift
PointLine CAD GmbH
PYTHA Lab GmbH
REFLEXA-WERKE Albrecht GmbH
Rehau AG + Co.
Remmers GmbH
Enno Roggemann GmbH & Co. KG
Rosner – eine Marke der MIPA SE
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Sanline Möbelsysteme und Küchentechnik GmbH
Schachermayer Deutschland GmbH
Schönberger + Weiss GmbH
SCHOTT Technical Glass Solutions GmbH
Schuko H. Schulte-Südhoff GmbH & Co. KG
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Luft-, Energie- und Umwelttechnik
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1.000.000.000.000
Die ganz große
Nullnummer
Es bleibt alles anders, liebe Leserinnen, liebe Leser, nur mit ein paar Nullen mehr. Diesen Eindruck kann man nach dem Ergebnis der Bundestagswahl bekommen, wenn man das politische Treiben betrachtet. Zwar haben sich die politischen Verhältnisse deutlich verschoben und die Parteien im „linken Spektrum“ deutlich Federn lassen müssen. Dennoch scheint es bereits bei den Sondierungsgesprächen so zu sein, dass die SPD mit ihrem historisch schlechtesten Ergebnis Forderungen stellt, als ob sie die Gewinnerin der Wahlen sei. Und die Grünen können als neue Oppositionspartei noch vor der Bildung der neuen Bundesregierung zentrale finanzielle Weichen stellen und Vorgaben für den nächsten Kanzler zementieren. Trotz des Wahlergebnisses scheint so eine grundlegende Neuausrichtung nicht umsetzbar zu sein. Stattdessen schwelgen die politisch Verantwortlichen in einem noch nie dagewesenen Rausch von Nullen: Eine Billion Euro Sondervermögen – früher nannte man das Schulden – führen nicht nur zu einer massiven Ausweitung der Zinsbelastungen im Haushalt und stellen damit eine riesige Hypothek für die kommenden Jahrzehnte dar. Es wird auch der Druck auf unausweichliche Reformen im Staat, in den Sozialsystemen, im Steuerrecht, im Energiebereich und bei den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen und Bürger herausgenommen. Denn die nach wie vor immensen Steuereinnahmen reichen hinten und vorne nicht, um die staatliche Ausgabenpolitik zu finanzieren, die bei uns in den letzten Jahrzehnten immer stärker ausgeweitet wurde.
Eine Billion Euro – eine Eins mit 12 (!) Nullen – ist eine Zahl, über die zwar inzwischen fast wie selbstverständlich gesprochen und verfügt wird. Jedoch können sie vermutlich nicht nur der „normale Bürger“, sondern auch die Politiker nicht mehr wirtschaftlich einordnen. Hätte eine einzelne Person dieses Budget zur Verfügung, könnte sie jeden Tag 1 Million Euro ausgeben (auch am Samstag und Sonntag) und hätte dafür rund 2.740 Jahre Zeit (allerding ohne Berücksichtigung des zusätzlichen Tags der Schaltjahre). Es verwundert daher nicht, dass viele Verantwortliche bereit sind, diesen politischen Weg mitzugehen, da sie die Hoffnung haben, ihre Inter-
essen staatlich finanziert zu bekommen. Ob die Rechnung aufgeht, ist jedoch nicht sicher. Natürlich ist ein wichtiger Teil dieser Neuverschuldung der dramatischen weltpolitischen Entwicklung mit den drohenden Kriegsszenarien geschuldet, auf die die Politik reagieren muss. Ein Großteil der Gelder soll jedoch in die Infrastruktur fließen. Warum kann dies eigentlich nicht aus dem laufenden Staatshaushalt mit den höchsten Steuereinnahmen geleistet werden? Fraglich ist dabei, ob überhaupt die Unternehmen und Fachkräfte für die Umsetzung vorhanden sind – und vor allem, ob der bürokratische Wahnsinn damit noch verstärkt oder wirklich reformiert wird. Die Gefahr ist sehr groß, dass viele Gelder wieder in andere Bereiche fließen, die Zinsen steigen und die Inflation stärker angeheizt wird. Es kommt also darauf an, wie die neue Bundesregierung zusammengesetzt ist und ob sie den Mut hat, auch unpopuläre Reformen anzugehen. Es bleibt daher zu hoffen, dass dort weniger Nullen vertreten sein werden, als im neuen „Sondervermögen“.
Keine Nullnummer wird dagegen das Zukunftsforum Scheiner 2025 im Juli sein. Ziel ist es, positive Aufbruchssignale in die Branche zu senden. Denn eine positive Zukunft muss aktiv gestalten werden. Nicht nur mit Regelungen, Vorschriften und staatlichen Schulden. Denn Herausforderungen können nach wie vor am besten mit der Dynamik, dem Selbstbewusstsein und der Verantwortungsbereitschaft des Einzelnen angepackt und bewältigt werden. Und gemeinsam kann dies noch leichter gelingen und Freude machen! Blicken wir daher nicht nur Staatssubventionen mit vielen Nullen, sondern auf die „Wahren Werte“ unseres Handwerks – das Zukunftsforum Schreiner bietet dafür die beste Gelegenheit.
Dr. Christian Wenzler Hauptgeschäftsführer
Lutz König, Deutscher Meister von 2021, und Moritz Wagner, Deutscher Meister von 2023, bereiten sich intensiv auf die EuroSkills 2025 vor, die im September in Herning, Dänemark stattfinden werden. Erstmals nimmt die Deutsche Nationalmannschaft des Tischler- und Schreinerhandwerks an den Europameisterschaften teil. Denn zum einen finden diese dann 2027 in Deutschland statt und dort sollte das Schreinerhandwerk nicht fehlen. Zum anderen kann man bei der Weltmeisterschaft (WorldSkills) nur noch bedingt von Chancengleichheit sprechen. Denn gerade die asiatischen Nationen bereiten ihre Nachwuchstalente in staatlich geförderten Vollzeitprogrammen bis zu zwei Jahre lang intensiv auf den Wettbewerb vor. Da verwundert es nicht, dass diese Nationen einen Großteil der Medaillen gewinnen. Denn ein derartiges – betriebsfernes – Training ist in Deutschland nicht realisierbar und auch nicht gewünscht.
Europameisterschaft –mit „weiß-blauer“ Nationalmannschaft
Bereits seit einiger Zeit wurde daher die Möglichkeit diskutiert, den Fokus auf die EuroSkills zu verlagern. Diese bieten nicht nur eine fairere Wettbewerbsplattform, sondern haben mit der Austragung in Düsseldorf im September 2027 eine besondere Bedeutung für Deutschland. Es wäre fatal, diese Chance ungenutzt zu lassen und dort keine talentierten deutschen Schreiner ins Rennen zu schicken. Dank der Initiative des Fachverbands Schreinerhandwerk Bayern und dessen nicht unerheblichen finanziellen Unterstützung ist es dem Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland gelungen, ein schlagkräftiges Team für die bevorstehenden EuroSkills 2025 aufzustellen. Neben den beiden Teilnehmern Lutz König und Moritz Wagner wird die Mannschaft von einem erfahrenen Trainerstab betreut. Die beiden Bundestrainer und In-
nungsschreiner Michael Martin aus Burgberg im Allgäu sowie Florian Langenmair aus Dinkelscherben übernehmen weiterhin das Coaching. Zudem stehen die beiden ehemaligen WorldSkills-Teilnehmer Benjamin Supé (2023) und Florian Meigel (2019) als Experten beratend zur Seite. Insofern kommen diesmal alle Mitglieder der Deutschen Nationalmannschaft aus Bayern.
Intensives Training –auch auf dem Zukunftsforum
Die intensive Vorbereitung läuft bereits auf Hochtouren. Zwei Trainingswochen sind bereits absolviert, weitere zwei stehen noch an. Wer die beiden hochmotivierten Teilnehmer live in Aktion erleben möchte, hat dazu zwei Gelegenheiten: Zum einen auf der LIGNA von 26. bis 30. Mai 2025 in Hannover, zum anderen auf dem Zukunftsforum Schreiner am 18. und 19. Juli in Fürstenfeldbruck. Dort können Besucher hautnah miterleben, mit welcher Präzision, Hingabe und Leidenschaft sich die beiden Jungschreiner auf die EuroSkills 2025 vorbereiten.
Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist nicht nur eine große Ehre für die beiden Nachwuchstalente, sondern auch ein wichtiger Schritt, um das deutsche Schreinerhandwerk international noch stärker zu positionieren. Die hervorragende Ausbildung in Bayern trägt dazu wesentlich bei. |
Erfolgreicher Auftakt der Seminarreihe –nächster Termin im Mai
Ende Januar fand in Ingolstadt die Auftaktveranstaltung der Fortbildungsreihe „Zukunftsmarkt Barrierefreiheit“ im Rahmen der Qualitätsgemeinschaft „Entspannt modernisieren“ des Fachverbands Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) statt. Über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich umfassend über die Grundlagen der Barrierefreiheit zu informieren. Die Veranstaltung bot wertvolle Einblicke in diesen wachsenden Marktsektor und überzeugte mit kompetenten Referenten und praxisnahen Vorträgen. Am 21. Mai 2025 findet bereits das nächste Seminar statt, diesmal zum Thema „Barrierefreies Wohnen“.
Ein Markt mit Zukunftspotenzial
Im Rahmen der Einführung zur Auftaktveranstaltung betonte Dr. Christian Wenzler, Hauptgeschäftsführer des FSH Bayern, die Chancen des Sanierungsmarktes für Innungsschreiner. Angesichts der Tatsache, dass über 80 % der Bestandsgebäude älter als 25 Jahre sind, eröffnet sich für das Handwerk ein enormes Potenzial. Denn insbesondere die Sanierung bestehender Gebäude in Bezug auf komfortables und dabei auch altersgerechtes und barrierefreies Wohnen gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Expertenwissen und praxisnahe Einblicke
Einen fundierten Überblick zu den Grundlagen der Barrierefreiheit bot Architekt Uwe Gutjahr, der auch Mitglied der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architek-
tenkammer ist. In seinem Vortrag erläuterte er die rechtlichen Rahmenbedingungen, stellte erfolgreiche Praxisbeispiele aus seinem Architekturbüro vor und beantwortete zahlreiche Fragen der Teilnehmer.
Fördermittel für barrierefreie Aus- bzw. Umbauarbeiten Gutjahr behandelte nicht nur praxisrelevante Themen, sondern referierte auch über Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen bei barrierefreien Aus- bzw. Umbauarbeiten. Er erläuterte, welche Fördermittel genutzt werden können und wie diese beantragt werden. Besonders für Innungsschreiner ist dieses Wissen wertvoll, um Kunden gezielt zu beraten und neue Aufträge zu generieren. Denn was gefördert wird, lässt sich auch leichter „verkaufen“.
Erfahrungen aus der Praxis
Neben den Grundlagen aus Sicht des Planers bot die Veranstaltung auch praxisnahe Einblicke aus Innungsbetrieben. Die beiden erfahrenen Innungsschreiner Robert Müller und Dietmar Kreitner berichteten aus ihrem Arbeitsalltag und präsentierten realisierte Projekte zum Thema barrierefreies Wohnen. Dabei betonten sie, dass insbesondere die Beratungsphase viel Geduld und Fingerspitzengefühl erfordert, da das Thema für viele Kunden emotional behaftet ist. Ihr Fazit: Eine kompetente Beratung und maßgeschneiderte Lösungen sind der Schlüssel für erfolgreiche Umsetzungen.
Fortsetzung der Seminarreihe
Aufgrund des großen Interesses der Teilnehmer war schnell klar, dass die Seminarreihe rasch weitergeführt werden sollte. Der nächste Termin wurde daher bereits festgelegt, er wird am 21. Mai 2025 sattfinden. Die zweite Veranstaltung, die allen Innungsbetrieben offensteht, befass sich nun mit innovativen Wohnraumlösungen und technische Anpassungen, die den Komfort und die Lebensqualität in barrierefreien Räumen maßgeblich verbessern. Referenten werden dabei erneut ein Architekt der Beratungsstelle der Bayerischen Architektenkammer sowie ein Innungsschreiner sein, Neben den Ausführungen zu realisierten Projekten aus Sicht des Planers und des Handwerks, stehen außerdem technische Lösungen insbesondere aus dem Bereich der Bau- und Möbelbeschläge im Mittelpunkt. Dazu gibt es nicht nur Vorträge
von ausgewählten Zulieferunternehmen, sondern auch eine kleine, begleitende Ausstellung. Die detaillierte Seminarausschreibung ist in dieser MASSSTAB-Ausgabe auf Seite 49 zu finden oder unter www.schreiner.de/akademie
Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Die Seminarreihe „Zukunftsmarkt Barrierefreiheit“ findet in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer statt. Ziel ist es, dass die Beratungsstelle, die es an 18 Standorten in Bayern gibt, interessierte Bauherren und Planer auf qualifizierte Innungsschreiner verweisen kann. Dazu wird der FSH Bayern die Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft, die Fortbildungsveranstaltungen der Seminarreihe besuchen, gesondert im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit darstellen. |
18. und 19. Juli 2025: Termin vormerken – Hotel buchen!
Am Freitag, den 18., und Samstag, den 19. Juli 2025 ist es wieder soweit: Die Vorbereitungen für das Zukunftsforum Schreiner 2025 laufen auf Hochtouren und es zeichnet sich wieder eine außergewöhnliche Referentenliste ab. In diesem Jahr findet bereits die siebte Ausgabe der größten Veranstaltung des Fachverbands Schreinerhandwerk Bayern im faszinierenden Ambiente des Klosters Fürstenfeld statt.
Der bewährte Tagungsort, das Kloster Fürstenfeld in Fürstenfeldbruck, wurde beibehalten, der Ablauf der Veranstaltung weiter optimiert. Damit können sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder auf ein spannendes und unterhaltsames Programm freuen, das am ersten Tag um 10.00 Uhr starten und erst am späten Samstagnachmittag enden wird.
Impulse zum Nachdenken und Amüsieren
Obwohl derzeit noch der Feinschliff des umfangreichen Kongressprogramms erfolgt, zeichnet sich für die Teilnehmer bereits ein spannendes und unterhaltsames Angebot ab. Die
Referentenliste reicht dabei von Pfarrer Rainer Maria Schießler über die Kampfjetpilotin und Astronautin Nicola Winter bis zum „Hirnforscher“ Prof. Volker Busch. Ein weiterer Höhepunkt wird sicherlich der Vortrag des „Vollblutunternehmers“ Wolfgang Grupp (Trigema). Am Freitagnachmittag führt Thorsten Otto durch die Veranstaltung. Er ist bekannt als Moderator der Sendung DIE BLAUE COUCH von BAYERN 1 und wird sicherlich weitere spannende Gespräche mit den Referenten führen. Ein Programm also, das sicherlich im Handwerksbereich wieder einzigartig sein wird. Nachfolgend sind nur einige der außergewöhnlichen Redner dargestellt.
Rainer Maria Schießler
Katholischer Pfarrer,
Autor und unkonventioneller Seelsorger
Bild: Susie Knoll
Wolfgang Grupp
Unternehmer aus Leidenschaft (TRIGEMA)
Bild: Trigema
Nicola Winter Kampfjetpilotin, Reserve-Astronautin, Ingenieurin, Krisenmanagerin
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie,
Den Abschluss des ersten Kongresstags bietet dann noch einen unterhaltsamen Höhepunkt: Neun Musikerinnen und Musiker werden eine unvergessliche Show bieten, ein rund zweistündiges TINA-TURNER-Konzert, dass viele Erinnerungen an die mitreißende Sängerin und ihre Hits aufleben lassen wird. Eine unvergleichliche Hommage an die Königin des Rock’n’Roll – authentisch, energiegeladen und unvergesslich. Und falls es das Wetter ermöglicht, findet dieser außergewöhnliche Programmpunkt als Open-Air-Konzert statt.
Ein besonders wichtiger Bestandteil des Kongresses ist die Ausstellung der Partnerfirmen. Denn hier bietet sich die Möglichkeit, abseits eines Messetrubels mit vielen Unternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen, die eng mit dem Schreinerhandwerk verbunden sind, in Ruhe ins Gespräch zu kommen. Dazu werden auch bewusst umfangreiche Pausenzeiten – sowohl am Freitag als auch am Samstag – im Kongressprogramm eingeplant. Ein weiterer Aspekt, warum sich die Teilnahme an der Veranstaltung lohnen kann. Ein Überblick über die bereits angemeldeten Partnerbetriebe ist auf Seite 14 zu finden.
Thalhofer Innovationspreis 2025
Im Rahmen des Zukunftsforums Schreiner 2025 wird auch wieder der Thalhofer Innovationspreis des Bayerischen Schreinerhandwerks an Betriebe und Innungen verliehen. Er behandelt in diesem Jahr das Thema „Betriebsnachfolge meistern“. Bewerbungen dazu sind nach wie vor möglich. Die entsprechende Ausschreibung ist ab Seite 28 zu finden.
Termin vormerken – Zimmer reservieren!
Wie bereits erwähnt, erfolgt derzeit der Feinschliff des Gesamtprogramms. Alle Interessierten sollten sich jedoch bereits jetzt den Termin vormerken – es wird sich lohnen! Außerdem können bereits Hotelzimmer gebucht werden. Dazu gibt es spezielle Kontingente an Zimmern in verschiedenen Häusern zu unterschiedlichen Preisen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Angebot begrenzt und zeitlich befristet ist. Daher sollte auch hier rasch gehandelt und bereits vorab die Zimmerreservierungen vorgenommen werden. Die Übersicht zu den Hotelkontingenten ist auf Seite 15 zusammengefasst.
„Begrüßungsabend“ der Innung
Es ist schon zur Tradition geworden: Eine Reihe von Teilnehmerinnen und Teilnehmern reisen aufgrund der Entfernungen zum Tagungsort bereits am Donnerstagnachmittag an. Um sie gebührend zu empfangen veranstaltet die Innung Fürstenfeldbruck zusammen mit dem FSH Bayern wieder einen kleinen „Begrüßungsabend“. Er beginnt wieder mit einem Wortgottesdienst in der wunderschönen Barockkirche des Klosters. Anschießend tifft man sich zu einem zwanglosen gemeinsamen Abend. Details dazu werden im Einladungsflyer veröffentlicht.
Weitere Informationen –Anmeldemöglichkeiten
Nach Fertigstellung des Programms, voraussichtlich Ende April, wird an alle Innungsbetriebe ein umfassender Einladungsflyer versandt. Außerdem sind dann die Details über die Internetseite www.zukunftsforum-schreiner.de abrufbar. Auch darüber wird der Verband die Mitgliedsbetriebe per E-Mail informieren. Ab diesem Zeitpunkt ist es dann möglich, sich anzumelden. Da es wieder zahlreiche Auswahlmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Vorträge geben wird, sollte dies ebenfalls möglichst rasch erfolgen. Denn die Kapazitäten für einige Vorträge sind begrenzt und es zählt die Reihenfolge der Anmeldungen. |
- Gruppe
nachhaltig zuverlässig innovativ
Partner vor Ort auf dem Zukunftsforum Schreiner 2025 – Stand März 2025
Hotel Fürstenfelder Mühlanger 5 82256 Fürstenfeldbruck
Hotel Lichtblick
Am Sonnenlicht 3 82239 Alling
Romantik Hotel zur Post Hauptstraße 7 82256 Fürstenfeldbruck
Hotel Gasthof Eberl Hauptstraße 8 82285 Hattenhofen
das seidl
Lochhauser Straße 61 82178 Puchheim 123,- € 93,50-€
Abasto Hotel
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Max-Rappenglitz-Ring 1 82216 Gernlinden-Maisach 132,- € 97,- € bis 117,- € T 089 / 413 256 0 2 00
MYHOTEL Olching
Gewerbering 2 82140 Olching 106,50 € 91,50 € T 08142 / 42 79 90
Hotel am Kronepark
Kemeterstraße 55 82140 Neu-Estin/Olching
Hotel Garni St. Blasius
Kirchstraße 8 82287 Jesenwang
Hotel Da Vinci
Kirchenstraße 15 82194 Gröbenzell
Amper Art Hotel Kurt-Huber-Ring 7 82256 Fürstenfeldbruck
Courtyard by Marriott
Friedrichshafener Str. 3a 82205 Gilching
Holiday Inn Express Munich –Olching
Geiselbullacher Straße 5 82140 Olching
119,- € 99,- € T 08142 / 29 20
102,- € 80,- € T 08146 / 920 30
110,- € 89,- € bis 99,- € T 08142 / 650 520
258,54 € nur für 2 Nächte buchbar 217,62 € nur für 2 Nächte buchbar T 08141 / 625 1228
144,- € 109,- € T 089 / 614260
89,- € 89,- € T 08142 / 440 310
Unterkunftsverzeichnis der Stadt Fürstenfeldbruck T 08141 / 2 81 33 34
www.fuerstenfelder.com hotel@fuerstenfelder.com Reservierung 17.06.2025
www.lichtblick-hotel.de info@lichtblick.de Reservierung bis 20.06.2025
www.hotelpost-ffb.de info@hotelpost-ffb.de Reservierung bis 06.06.2025
www.eberl-hattenhofen.de briefkasten@gasthof-eberl.de Reservierung bis 30.04.2025
www.das-seidl.de reservation@coffee-fellows-hotels.com Reservierung bis 18.06.2025
www.abasto-hotel.de maisach@abasto-hotel.de Reservierung bis 17.06.2025
www.myhome-myhotel.com info@myhome-myhotel.com Reservierung bis 19.06.2025
www.hotel-kronepark.de info@hotel-kronepark.de Reservierung bis 30.06.2025
www.hotel-blasius-jesenwang.de b.walch@flugplatz-jesenwang.de Reservierung bis 25.06.2025
www.hoteldavinci.de info@hoteldavinci.de Reservierung bis 18.06.2025
www.amper-art-hotel.de info@amper-art-hotel.de Reservierung bis 05.06.2025
Nur buchbar über www.schreiner.de/ reservierung-courtyard-zf25 Reservierung bis 15.05.2025
www.hiexpress.com/municholching info@express-municholching.de Reservierung bis 20.06.2025
www.fuerstenfeldbruck.de
Für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die am alternativen Betreuungsmodell der BGHM teilnehmen und bereits die entsprechenden Grundschulungen absolviert haben, bietet die Schreinerakademie Bayern im Rahmen des Projekts AsS kostenfreie Online-Schulungen an.
Einführungsveranstaltungen online
In der allgemeinen Einführungsveranstaltung zum Projekt AsS – Arbeitssicherheit im Schreinerhandwerk werden die vom FSH Bayern zur Verfügung gestellten Unterlagen und Hilfestellungen zur Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes erläutert. Nach Teilnahme am Online-Seminar (und Zustimmung zur Nutzungserklärung des Branchenlogos) erfolgt die Freischaltung für den geschützten AsS-Bereich unter www.schreiner.de
Online-Seminar: Arbeitsmedizin und Gesundheitsvorsorge
Die Teilnehmer erfahren in kompakter Form, welche Maßnah-
men im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung und Gesundheitsvorsorge zu treffen sind. Erfahrungsgemäß ergeben sich Kosteneinsparungen, wenn nur notwendige und sinnvollen Vorsorgen durchgeführt werden. Dabei wird auch auf die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen sowie den bestehenden Rahmenvertrag für die arbeitsmedizinische Betreuung durch die BAD GmbH eingegangen.
Online-Seminar: Explosionsschutzdokument
Unternehmen, die eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen (z.B. durch Lackierungen, Absaugung von Holzstäuben) sind zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments verpflichtet. Im Webinar werden die Rechtsgrundlagen erläutert und Hilfestellungen zur Erstellung von erforderlichen Dokumenten und Nachweisen aufgezeigt. Es wird die Erstellung des Explosionsschutzdokuments geübt und für Kleinmengenverarbeiter ein sog. Instandhaltungskonzept vorgestellt. |
An die Schreinerakademie Bayern: F 089/54 58 28 – 50 / E akademie@schreiner.de
A S S – ARBEITSSICHERHEIT IM SCHREINERHANDWERK
Gewünschter Termin bitte ankreuzen
» ONLINE-EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG
Dienstag, 13. Mai 2025, 18:00 bis 19:30 Uhr
» ONLINE-SCHULUNG: ARBEITSMEDIZIN UND GESUNDHEITSVORSORGE
Mittwoch, 14. Mai 2025, 18:00 bis 19:30 Uhr
» ONLINE-SCHULUNG:
ERSTELLUNG EINES EXPLOSIONSSCHUTZDOKUMENTS
Donnerstag, 15. Mai 2025, 18:00 bis 20:00 Uhr
Teilnehmerzahl: Um eine effektive Diskussion zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 30 beschränkt (bei “Explosionsschutz“ auf 10). Technische Voraussetzungen: Internetfähiger PC mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Wichtig ist die Verwendung eines modernen Internetbrowsers (Google Chrome, Microsoft Edge). Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer die entsprechenden Einwahldaten.
Anmeldung: Ich melde mich für die oben angekreuzte Online-Infotermin an. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Zugangsdaten.
Vorname Name Telefon E-Mail
Firma und Adresse (Firmenstempel)
Datum Unterschrift
„KPZ-Hotline“: Antworten auf allgemeine
Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können an der sog. „Alternativen Betreuung“ (früher: Unternehmermodell) teilnehmen und in dieser Form die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren. Dabei stoßen die Unternehmen häufig auf Grenzen, da sie häufig keine betriebsärztliche Betreuung sicherstellen können oder keine Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigen. Um in diesen Fällen die Betriebe gerade in Bezug auf grundlegende, allgemeine Fragestellungen zu unterstützen und damit den Arbeitsschutz vor Ort zu verbessern, hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) für ihre Mitgliedsbetriebe einen neuen Service eingerichtet – die kostenfreie Kompetenzzentren-Hotline (KPZ-Hotline) der BGHM.
Betroffenen Unternehmen können sich an die Hotline mit grundlegenden Fragestellungen wenden, wie „Welche arbeitsmedizinische Vorsorge muss ich meinen Beschäftigten anbieten?“ oder „Wie viele Ersthelfer benötige ich in meiner Betriebsstruktur?“ Die Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Den Fragestellern stehen dabei Arbeitsschutz-Fachleute und Betriebsärzte als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Telefonnummer lautet: 08000 – 999 0080
Aktuell informiert die BGHM alle berechtigten Betriebe per E-Mail oder Schreiben über diese neue Serviceleistung. Wichtig dabei ist, dass die Anfragen durch einen externen Dienstleister beantwortet werden und dabei die BGHM ausdrücklich nicht über die Anfragen des einzelnen Betriebs informiert wird. Insofern ist nicht zu befürchten, dass durch eine Anfrage eine entsprechende Kontrolle des Unternehmens durch die BGHM ausgelöst wird. Das Angebot ersetzt jedoch nicht die Pflicht des Betriebs zur Organisation und Umsetzung der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es soll jedoch dazu beitragen, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen in der Erfüllung dieser Verpflichtungen intensiver unterstützt werden. |
In den nächsten Monaten stehen wieder zwei Messehighlights im Kalender, die auch für das Schreinerhandwerk aus unterschiedlichen Blickwinkeln sehr spannend sind: Während im Salone del Mobile in Mailand die aktuellen Gestaltungstrends präsentiert werden, stehen auf der LIGNA in Hannover die neuesten technischen Entwicklungen im Vordergrund. In Hannover ist auch der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland (TSD) vertreten und bietet daher den Innungsbetrieben kostenfreie Tickets für ihren Besuch der LIGNA.
Salone del Mobile – Mailand
Sie ist sicherlich eine der traditionsreichsten Veranstaltungen im Bereich der Gestaltung des Wohnbereichs: die Mailänder Möbelmesse, die vom 8. bis 13. April 2025 stattfinden wird. Sie bildet das Mekka der Gestalter im Bereich Möbel und Wohnen. Die 63. Ausgabe des Salone del Mobile.Milano präsentiert sich dabei wieder gut aufgestellt. Auf über 169.000 qm Ausstellungsfläche werden 2.000 internationale Aussteller und 148 Marken präsentieren, darunter auch Neulinge und Rückkehrer. Die Besucher könne sich dabei von den aktuellen Designtrends rund um das Möbel und die Inneneinrichtung inspirieren lassen. Das Format „The City of Lights“ findet zudem erneut zur Lichtbiennale Euroluce statt. Auch das Nachwuchsformat SaloneSatellite wird mit 700 Designern unter 35 und 20 interna-
tionalen Möbelschulen vertreten sein. Der Salone del Mobile.Milano wird erneut ein umfangreiches Kulturprogramm mit drei ortsspezifischen Installationen auf der Messe und in der Stadt bieten. Zusätzlich findet von 10. bis 11. April das Euroluce International Lighting Forum statt.
Außerdem werden die Ergebnisse des Projekts „Ergonomie der Werkstatt“ vorgestellt. Ziel ist es, den Mitgliedsbetrieben der Innungsorganisation anerkannte und praxisnahe Instrumente zu vermitteln, um die Werkstätten und Unternehmen zu einem Ort werden zu lassen, an dem Arbeit Freude bereitet und eine Wohlfühlatmosphäre herrscht. In Zusammenarbeit mit Herstellern und Anbietern von Werkstattausstattungen werden im Rahmen des Projektes derzeit 18 Modellbetriebe eingerichtet.
LIGNA 2025 – Große Präsentation des Bundesverbands –Die Gute Form
Die 50. Ausgabe der LIGNA in Hannover wird vom 26. bis 30. Mai 2025 für die holzbe- und -verarbeitende Industrie und das Holzhandwerk wieder zu einem zentralen Treffpunkt dieser Branchen werden. Mehr als 1 200 Aussteller präsentieren dabei ihre Leistungen auf rund 112 000 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Auch für das Schreinerhandwerk gibt es auf dieser Weltmesse wieder zahlreiche Highlights. Ein Besonders spannend wird dabei sicherlich der große Stand des Bundesverbands Tischler Schreiner Deutschland (TSD). In Halle 12, Stand E16 präsentiert TSD das gesamte Leitungsspektrum der Innungsorganisation. Unter anderem ist dabei auch die TSH System GmbH mit dem umfassenden Lizenzangebot für die Eigenfertigung von Brandund Rauchschutztüren und -fenstern sowie Treppen vertreten. Fehlen dabei darf dabei natürlich auch nicht die eindrucksvolle Ausstellung des Bundeswettbewerbs „Die Gute Form 2025“.
Neu auf der Messe ist der „LIGNA. TruckStop“. ist die perfekte Anlaufstelle für Schreiner und Zimmerer, die das Neueste bei Powertools, Beschlägen und Befestigungstechniken erleben wollen. Auf sie warten Showtrucks, Transporter und Vans voll mit praxisnahen Lösungen von namhaften Zulieferern der Handwerksbranchen. Zudem gibt es jeden Messetag auf einer speziell für das Handwerk zugeschnittenen Aktions-Bühne live präsentiertes Praxis- und Expertenwissen im Interviewund Mitmachformat. Spannende Voraussetzungen also für einen interessanten Messebesuch. Weitere Informationen zum Messeauftritt des Bundesverbands sowie kostenfreie Tickets für die LIGNA erhalten Besucher über die TSD-Internetseite (www.tischler-schreiner.de/ligna-2025) oder über einfach über den folgenden QR-Code. |
Prüfen Sie das Sicherheitskonzept Ihres Handwerksbetriebs.
Kostengünstig. Professionell. Unkompliziert.
Mit Fragebogen und Begutachtungen wird der aktuelle Sicherheitsstandard eines Betriebs bestimmt – für die Bewertung von Sicherheit und Risiko durch eine Versicherung essenziell. Stichprobenartig werden dabei maximal drei Systeme analysiert, zufällig ausgewählte Dokumente gesichtet und Ihre Mitarbeiter zu Sicherheitsaspekten befragt. Die Analyse der Basiskonfigurationen erfolgt schnell, unkompliziert und deckt dennoch alle Anforderungen an eine sichere Praxis ab.
1
Fragebogen mit eigenen Angaben
Technische Checks
User-Management
Prüfung von Betriebssystem, Berechtigungen, geteilten Konten und Passwörtern
Anti-Virus-Software
Testen von Signaturen, Autostart und Lizenzen
Ihre Vorteile auf einen Blick
Status quo des aktuellen Sicherheitsstandards Ihrer IT-Systeme
Aufdecken von Sicherheitslücken und Verbesserungspotenzialen
Prüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Cybersicherheit
2
Risikobeurteilung im direkten Gespräch
Konfiguration der Firewall
Untersuchung des Firewall-Regelsatz auf Zugänge zu internen Systemen und Internetservices
Patch-Management
Prüfung der Konfiguration und des Patchstands des Betriebssystems und der installierten Standardprogramme
Reportbericht zur Dokumentation und ggf. Unterstützung zur Enthaftung
Optionaler Zusatzbaustein p.a. in Ihrem Cyberversicherungskonzept
Versicherungsschutz unabhängig vom Check-Ergebnis möglich
Verzicht auf den Einwand der Obliegenheiten möglich
Kein Selbstbehalt beim ersten Schadenfall
Ihre Cyber-Hotline bei der Helmsauer Gruppe: 0911-9292 185
Helmsauer Gruppe Dürrenhofstraße 4 90402 Nürnberg
F: 0911- 9292 432 E: service@helmsauer-gruppe.de www.helmsauer-gruppe.de
Ziel des Checks
Nutzerkonten-Sicherheit
Schutz gegen Schadsoftware
Netzwerk-Sicherheit
Patch-Management
Datensicherungskonzept
3
Analyse & Dokumentation durch Experten
Organisatorische Checks
Backup-Konzept
Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitskonzepten und -prozessen
Machen Sie den Check!
Wie sicher ist Ihr Betrieb? Fragen Sie jetzt Ihr persönliches Sicherheitsrisiko ab.
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern hält bereits in vielen Handwerksbetrieben Einzug. Die Europäische Union hat nun mit der KI-Verordnung (KI-VO) ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, das den Einsatz von KI-Technologien verbindlich regelt. Ziel ist es, Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten sowie Datenschutz und Verbraucherrechte zu schützen. Diese neuen
Vorschriften treten schrittweise in Kraft und betreffen, abhängig von der Art der eingesetzten KI, auch das Schreinerhandwerk. Vor diesem Hintergrund bietet der FSH Bayern auch ein neues Webinar für Mitgliedsbetreibe an.
Risikobasierte Einteilung von KI-Systemen
Die KI-VO unterscheidet verschiedene Risikoklassen für KI-Systeme:
» Verbotene KI-Praktiken umfassen Systeme, die Menschen manipulieren oder diskriminieren. Beispiele sind Social Scoring, also die Bewertung von Menschen anhand ihres Verhaltens, oder KI-Technologien, die psychologische Schwachstellen ausnutzen.
» Hochrisiko-KI wird in sensiblen Bereichen wie der Personalverwaltung oder Kreditvergabe eingesetzt. Sie unterliegt strengen Vorgaben zur Sicherheit, Dokumentation und menschlichen Kontrolle.
» Begrenztes Risiko betrifft KI-Systeme wie Chatbots oder automatische Übersetzungsprogramme. Hier gelten vor allem Transparenzpflichten, damit Kunden wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
» Minimales Risiko gilt für einfache Anwendungen wie Spracherkennung oder Spam-Filter, für die keine besonderen Vorschriften bestehen.
Stufenweises Inkrafttreten der KI-VO
Die Vorschriften der KI-VO treten schrittweise in Kraft:
» Ab 2. Februar 2025 müssen verbotene KI-Praktiken eingestellt werden. Erste Transparenzpflichten für begrenzte Risikoklassen treten in Kraft.
» Ab August 2025 gelten zusätzliche Vorschriften für allgemeine KI-Modelle wie ChatGPT oder Gemini.
» Ab August 2026 müssen Hochrisiko-KI-Systeme umfassende Dokumentations- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.
» Ab August 2027 treten weitere Anpassungen für besonders sensible Anwendungsbereiche in Kraft.
Auswirkungen der Verordnung für Schreinerbetriebe Für Schreinerbetriebe, die bereits KI-gestützte Software nutzen oder dies in Zukunft planen, ist es wichtig, sich mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen.
» Prüfung der KI-Systeme: Zunächst sollte analysiert werden, welche KI-Systeme im Betrieb eingesetzt werden und ob diese unter die Verordnung fallen.
» Schulungen für Mitarbeitende: Die KI-VO sieht eine Schulungspflicht vor. Alle Mitarbeitenden, die mit KI-Technologien arbeiten, müssen über deren sichere und rechtskonforme Nutzung informiert sein.
» Transparenz für Kunden: Betriebe müssen offenlegen, wenn KI-generierte Inhalte genutzt werden. Beispielsweise sollten Kunden wissen, wenn sie mit einem Chatbot statt einer realen Person kommunizieren.
Datenschutz und Sicherheit – Ein wichtiger Faktor
Auch der Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. KI-Systeme dürfen keine personenbezogenen Daten unkontrolliert verarbeiten, und alle Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen eingehalten werden. Es ist ratsam, eine verantwortliche Person im Betrieb zu benennen, die sich mit den regulatorischen Anforderungen auseinandersetzt und sicherstellt, dass alle KI-Prozesse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Exklusiv für Mitgliedsbetriebe:
Webinar „Sicherer Umgang mit (generativen) KI im Betrieb“
Aufgrund der neuen EU-Vorgaben bietet der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) im Mai 2025 exklusiv für Mitgliedsbetriebe ein neues Webinar zum Thema „Sicherer Umgang mit (generativen) KI im Betrieb“ an.
Es vermittelt praxisnahe Tipps zur Nutzung von generativer KI sowie zur Einhaltung der Verordnung und hilft dabei, die notwendigen Kompetenzen für einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI im Betrieb zu erwerben.
Die Seminarbeschreibung und Termine sind auf Seite 48 zu finden. |
» FRAGEN?
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des FSH Bayern ist:
Matthias Klon
Beauftragter für Innovation und Technologie (Digi-BIT)
T 089 / 54 58 28 – 22
E klon@schreiner.de
Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
Georg Ackermann GmbH Plattenbearbeitung, Sonderformteile aus Holz-, Gips- und Mineralwerkstoffen Gewerbestraße 1 97355 Wiesenbronn T 09325 / 9725-0 F 09325 / 9725-25 E info@ackermanngmbh.de www.ackermanngmbh.de
ADLER-Deutschland GmbH Kunstmühlstraße 14 83026 Rosenheim T 08031 / 3046187 F 08031 / 2341863 E deutschland@adler-lacke.com www.adler-lacke.com
AL-KO Therm GmbH Bereich Absaugtechnik Hauptstraße 248 - 250 89343 Jettingen-Scheppach T 08225 / 3924-12 F 08225 / 3924-35 E absaug.technik@al-ko.com www.al-ko.com
Wilhelm Altendorf GmbH & Co. KG Wettinerallee 43/45 32429 Minden T 0571 / 9550-0 F 0571 / 9550-111 E info@altendorf.de www.altendorf.de
AMMON Beschläge-Handels GmbH 90439 Nürnberg, T 0911 / 9610-0 92637 Weiden, T 0961 / 391612-0 86633 Neuburg, T 08431 / 6714-0 85748 Garching, T 089 / 327089-0 kontakt@ammon.de www.ammon.de
ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH Bildstockstraße 20 72458 Albstadt T 07431/123-0 F 07431/123-240 E albstadt@assaabloy.com www.assaabloy.de
athmer oHG Sophienhammer 59757 Arnsberg T 02932/477-500 F 02932/477-100 E
Auch zum Frühlingsanfang liefert die Schreinerservice Bayern GmbH in Ergänzung zur Berufskleidung die qualitativ hochwertigen T-Shirts, Polo-Shirts und Sweat-Shirts in verschiedenen Ausführungen und zahlreichen Farben. Damit können die Firmeninhaber sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem ansprechenden, professionellen Outfit auftreten. Die Farbvielfalt ermöglicht dabei den Auftritt im eigenen Firmen-CI. Der Tragekomfort der exklusiven Berufskleidung für Innungsschreiner ist durch den hohen Baumwollanteil sehr angenehm und ein Alleinstellungsmerkmal. Jedes Kleidungsstück ist dabei mit dem orangefarbenen Schreinerwürfel versehen und kann auf Wunsch mit dem Firmenlogo des Betriebs bedruckt oder bestickt werden.
Die Berufskleidung kann nun ganz einfach im neuen InternetShop bestellt werden:
www.schreiner.de/berufskleidung – hier können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen und bequem die gewünschten Artikel bestellen. Einfach die Stückzahl, die Größe und Farbe auswählen, Sie sehen auch sofort, ob der Artikel lieferbar ist und der Rabatt wird ebenfalls angezeigt.
Am Ende des Bestellvorgangs können Sie im Bemerkungsfeld angeben, ob Sie z. B. einen Rückruf zur Individualisierung mit dem Firmenlogo wünschen. |
» BERUFSKLEIDUNG
Wenn Sie persönlich beraten werden möchten, rufen Sie einfach an: Barbara Wenzler T 089 / 54 58 28 – 25 E barbara.wenzler@schreiner.de
www.schreiner.de/berufskleidung
Oder Sie bestellen wie bisher per Fax oder Mail mit dem Bestellblatt auf der nächsten Seite.
Einfach mit Ihren Zugangsdaten einloggen!
Exklusive Berufskleidung der bayerischen Innungsschreiner
Bestellung per Fax an die Schreinerservice Bayern GmbH: 089 / 54 58 28 - 50
Anschrift (Rechnungs- und Lieferadresse)
Firma
Tel./E-Mail
Straße PLZ/Ort
Bestellung von Berufskleidung
Hosen
Bundhose Herren 44-64, 90-114, 25-28 51,90
Latzhose Herren 44-64, 94-114, 25-28 66,90
Bundhose Damen 36-44 51,90
Bundhose Cordura 44-62, 94-114, 25-28 54,90
Latzhose Cordura 44-62, 94-114 69,90
Jacken
Sonstiges (bitte Artikel, Größe und ggf. Farbe angeben)
Über alle weiteren Artikel wie Softshell-Jacken, Fleece-Jacken, Meisterkittel, Sicherheitsschuhe, Knie polster, Gehörschutz und die Individualisierungsmöglichkeiten informieren wir Sie online oder persönlich: www.schreiner.de/berufskleidung T 089 / 54 58 28 - 25 E service@schreiner.de
1 Preise (zzgl. MwSt.) pro Stück für Normalgrößen: 44-54, 90-102, 25-27, S-XL zuzüglich Übergrößenzuschläge: 56, 58, 28, 106, 110, XXL +10% 60, 62, XXXL +20% 64, XXXXL +25%
2 Rabatte auf die Nettopreise der Bekleidung und Schuhe erhalten Sie folgende Rabatte. Bei einer geschlossenen Abnahme von:
• 10-49 Teilen abzüglich 3%
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• ab 100 Teilen abzüglich 10%
Liefer- und Zahlungsbedingungen
• Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Empfängers
• Portofreie Lieferung ab 250,00 € Netto-Warenwert
• Zahlung: innerhalb 14 Tage 2% Nachlass innerhalb 30 Tage ohne Abzug
• Modelländerungen und Farbabweichungen vorbehalten
Farbwahl bei Shirts
• Bitte Farbnummer eintragen
• Nicht jede Farbe für jedes Modell verfügbar. Nähere Informationen: www.schreiner.de/berufskleidung Weitere Größen auf Anfrage
Nach den erfolgreichen früheren Terminen folgen nun am 29. April und 4. Juni 2025 weitere Veranstaltungen des Erfahrungsaustausches im etwas anderen Format. Denn was gibt es Wichtigeres im Arbeitsleben, als den ehrlichen Austausch unter Kollegen? Hier werden die echten Praxistipps gegeben, nicht nur Marketingversprechen ausgetauscht. Wie wurde ein Problem gelöst, welche Hilfsmittel, Ansätze, Prozesse haben sich bewährt? Was ist schiefgegangen, welche Enttäuschungen hat es gegeben, welche Details müssen unbedingt beachtet werden? Der offene Austausch der Schreiner über derartige Fragen bildet die Basis der kostenfreien Online-Gesprächsreihe HOBELBANKTALK.
» Termin 29. April 2025:
Verarbeitung von Wasserlacken –Herausforderungen und Tipps für den Schreineralltag
Die Verarbeitung von Wasserlacken wird im Schreinerhandwerk wichtiger –durch Umweltauflagen, Kundenbewusstsein und gesundheitliche Vorteile. Doch die Umstellung bringt Herausforderungen: Verarbeitung, Trocknung und Qualität erfordern Erfahrung, angepasstes Werkzeug und teils neue Prozesse. Zudem bleibt fraglich, ob Wasserlacke in allen Bereichen überzeugen – hinsichtlich Langlebigkeit, Widerstandsfähigkeit, Zeitplanung und Kundenreaktionen.
» Termin 4. Juni 2025:
Mitarbeiter binden – Anreize und Benefits für eine langfristige Zusammenarbeit
Die Bindung qualifizierter Mitarbeiter wird für Schreinerbetriebe immer wichtiger, aber auch schwieriger. Fachkräftemangel, steigende Anforderungen der Mitarbeiter an den Arbeitsplatz und viele mehr fordern Arbeitgeber heraus. Neben Gehalt und Arbeitszeiten zählen auch Zusatzleistungen und weitere Rahmenbedingungen. Doch welche Benefits sind sinnvoll, und wie gelingt tatsächlich eine langfristige Bindung? Zudem stellt sich die Frage, ob individuelle Absprachen oder ein einheitliches Angebot an alle Mitarbeiter sinnvoller sind? Wie misst man eigentlich die Mitarbeiterbindung, und wie kann man einer hohen Fluktuation entgegenwirken?
Die Videokonferenzen finden jeweils von 16.00 bis ca. 17.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist dabei für Innungsmitglieder kostenfrei. Die entsprechenden Detailinformationen sind dazu auf den Seiten 47 und 50 zu finden. |
Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
Bietigheim-Bissingen T 07142 / 401-0 F 07142 / 401-451 E info@bessey.de www.bessey.de
Biesse Deutschland GmbH An der Leibi 10 89278 Nersingen T 07308 / 9606-0 F
Der FSH Bayern freut sich darüber, dass zwei weitere Unternehmen die Kooperation mit dem Verband – der Branchenvertretung des bayerischen Schreinerhandwerks – intensivieren und dem Partnerkreis Schreiner Bayern beigetreten sind. Dabei handelt es sich um :
» Jowat Pro GmbH
» Zentro GmbH
Derzeit gehören 86 Firmen dem „Partnerkreis Schreiner Bayern“ an. Mit diesen Unternehmen arbeitet der FSH Bayern besonders eng zusammen. Sie erkennen die Partnerfirmen am eigens gestalteten Logo, das diese für ihre Kommunikation mit den bayerischen Schreinerbetrieben verwenden können. Wenn Sie bei einer Zulieferfirma das Logo der Schreinerpartner sehen, ist dies ein Zeichen dafür, dass das Unternehmen mit dem FSH Bayern kooperiert, um die Marktposition der Schreiner zu verbessern.
Im MASSSTAB finden Sie die Schreinerpartner zweimal. Auf Seite 4 gegenüber dem Editorial und im redaktionellen Teil mit Kontaktdaten und Logo. Die Auflistung erfolgt in beiden Fällen in alphabetischer Reihenfolge. Darüber hinaus steht Ihnen unter www.schreiner.de/partnerkreis die Liste der Schreinerpartner mit Kontaktdaten und einer direkten Verlinkung zu deren Homepages zur Verfügung. Für die Premium-Partner wird zusätzlich eine Bannerwerbung auf den Seiten www.schreiner.de/fuer-schreiner geschaltet. |
» FRAGEN?
Wenn Sie Fragen zum Partnerkreis Schreiner Bayern haben, kontaktieren Sie bitte Barbara Wenzler: T 089 / 54 58 28 – 25 E service@schreiner.de
4./5. April 2025
Berufsbildungstagung, Feuchtwangen
8./13. April 2025
Salone del Mobile, Mailand
9. Mai 2025
Frühjahrs-
Mitgliederversammlung, Beilngries
19. Mai 2025
Theoretische Zwischenprüfung, bayernweit
26. – 30. Mai 2025
Messes LIGNA, Hannover
30. Juni 2025
Theoretische Gesellenprüfung, bayernweit
18./19. Juli 2025
Zukunftsforum
Schreiner 2025, Fürstenfeldbruck
8./9. November 2025
Tag des Schreiners, bayernweit
21./22. November 2025
Obermeistertagung/HerbstMitgliederversammlung, Feuchtwangen
AUTOMATISIERUNG
BEI WARENWIRTSCHAFT UND
RESSOURCENPLANUNG
Zentro ERP ist das optimale Werkzeug, um die Schreibtischarbeit zu rationalisieren, durch effizienten IT-Einsatz Zeit zu gewinnen und Fehlerquellen zu minimieren. Zentro ERP geht weit über Warenwirtschaft und Vertrieb hinaus und vereint alle Zentro Softwaretools in einem Gesamtsystem.
UNSERE LÖSUNGEN IM ÜBERBLICK.
KALKULATION & CONTROLLING
RESSOURCENPLANUNG
LAGERMANAGEMENT
PAPIERLOSE FERTIGUNG (PPS)
DIGITALE MATERIALPROZESSE
MOBILE ZEITERFASSUNG
ENTERPRISE-RESOURCE-PLANNING (ERP)
SCHNITTSTELLEN AUTOMATISIERUNG
KMU-SOFTWARE
Die Übergabe der mittelständisch strukturierten Schreinerbetriebe auf die nächste Generation stellt – zusammen mit der Sicherung des qualifizierten Berufsnachwuchses – sicherlich die größte Herausforderung für das Gewerk in den nächsten Jahren da. Es wird davon ausgegangen, dass bereits in den nächsten fünf Jahren rund 20% der Betriebe zur Übergabe anstehen und bis zum Jahr 2035 sogar bis zu 50%.
Generationswandel
Einerseits ist dies durch die demographische Entwicklung begründet. Denn die „Boomer-Generation“ besteht nicht nur aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern stellt auch eine große Gruppe der Unternehmer im Handwerk dar. Hinzu kommt, dass die Bereitschaft, unternehmerische Risiken und Arbeitsbelastungen zu übernehmen, in den letzten Jahrzehnten immer weiter abgenommen hat. Stattdessen machen Schlagworte wie die Work-Life-Balance oder die 4-Tage-Woche die Runde. Insofern ist es heute längst nicht mehr selbstverständlich, dass ein Unternehmen innerhalb der Familie weitergegeben wird. Auch deshalb, weil viele „Junioren“ völlig andere Ausbildungen absolvieren und in andere Berufsrichtungen streben. In diesem Zusammenhang wiegt dann der zunehmende Fachkräftemangel und die abnehmende Ausbildungsbereitschaft doppelt. Denn je weniger Nachwuchskräfte qualifiziert ausgebildet werden, umso geringer ist automatisch auch das mögliche „Potenzial“ an Betriebsnachfolgern.
Herausfordernde Rahmenbedingungen
Neben der personenbezogenen, individuellen Situation spielen aber auch die allgemeinen Rahmenbedingungen eine große Rolle. Diese reichen von der Belastung durch die ausufernde Bürokratie, den Schwierigkeiten bei der Finanzierung über die steuerrechtlichen Vorgaben bis hin zur technischen Situation der Werkstatteinrichtung und der
Immobiliensituation und den damit verbundenen Auflagen und Investitionserfordernissen, die bei einer Übergabe beachtet werden müssen. Dabei werden leider die Chancen, die eine selbständige, unternehmerische Tätigkeiten bietet, häufig in den Hintergrund gedrängt.
Hilfestellungen
Dies alles stellen große Herausforderungen sowohl für alle Beteiligten dar – gleichgültig ob „Übergeber“ oder „Übernehmer“. Wichtig ist dabei, sich frühzeitig und intensiv mit dem Thema Betriebsnachfolge zu beschäftigen. Bei der Umsetzung müssen die jeweiligen Interessen zusammengebracht werden und es darf dabei keiner übervorteilt werden. Als Hilfestellung bietet der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern einen exklusiven Service für Mitgliedsbetriebe an, die „Schreiner Betriebsbörse“ www.schreiner.de/betriebsbörse de). Dabei handelt es sich nicht nur um eine digitale Plattform mit vertraulichen Firmeninformationen. Damit unmittelbar verbunden ist eine qualifizierte Beratungsleistung. Sie hat das Ziel, wirklich geeignete Partner miteinander vertraulich zu verbinden. Da das Thema „Betriebsnachfolge“ jedoch sehr vielfältig ist und ein zentrales Thema für den Fortbestand der gesamten Branche darstellt, rückt es auch der Thalhofer-Preis 2025 in den Mittelpunkt. Sein Thema lautet:
Betriebsnachfolge meistern Strukturiert planen, vorbereiten, umsetzen
20. JUNI 2025
Erfahrungsaustausch besonders wertvoll
Kaum etwas ist so wertvoll, wie Erfahrungen, die bereits gemacht wurden. Daher richtet sich der Thalhofer-Preis 2025 an alle Beteiligten einer Betriebsübergabe – gleichgültig in welchem Stadium sie sich befindet. Das ist der bisherige Eigentümer ebenso wie der Betriebsnachfolger. Es ist dabei auch nicht maßgeblich, ob die Unternehmensübergabe bereits abgeschlossen wurde. Eine Bewerbung um den Thalhofer-Preis 2025 kann auch bereits während des Prozesses erfolgen. Aber natürlich sind die Erfahrungsberichte nach einer Übergabe aus der Sicht beider Beteiligter sehr wertvoll für alle, die noch nicht das Ziel erreicht haben. Denn der Austausch von Erfahrungswerten ermöglicht es, Leitplanken zu geben und andere Unternehmen zu inspirieren und zu motivieren, frühzeitig mit dem Übergabeprozess zu starten.
Wettbewerbsteilnehmer und Aspekte einer Bewerbung Bewerben können sich nicht nur Betriebe nach erfolgter Übergabe, sondern Schreinereien in allen Phasen des Übergabeprozesses, die Ihre Kriterien, Überlegungen, Ziele und Planungen darlegen. Dies gilt sowohl für den bisherigen Unternehmer als auch für den Betriebsnachfolger.
Aspekte einer Bewerbung können sein:
Grundsätzliche Überlegungen
» Welche Ziele wurden gesteckt?
» Wie ist der zeitliche Rahmen?
» Was wird angestrebt bzw. welche Optionen werden geprüft?
» Familieninterne Übergabe
» Unternehmensnachfolge innerhalb der Belegschaft
» Übergabe an Externe
» Verkauf, Verpachtung, Beibehalten der Firmenanteile mit (ggf. vorübergehender) Fremdgeschäftsführung
» Nachfolgelösung über Kunden, Lieferanten, strategische Investoren oder Mitbewerber
» Soll ein Nachfolger sukzessive oder zu einem bestimmten Zeitpunkt Firmenanteile übernehmen können?
» Soll es einen schlagartigen oder schrittweisen Rückzug aus dem Unternehmen geben?
Betriebswirtschaftliche/rechtliche Überlegungen
» Welche Berater werden einbezogen (Betriebswirtschaftlicher Berater, Rechtsanwalt, Steuerberater, weitere)?
» Gibt es einen Business Plan?
» Gibt es vorbereitende Gespräche mit der Bank und auf welcher Grundlage sollen diese geführt werden?
» Sind Beratungs- und Fördermöglichkeiten für die Unternehmensübergabe genutzt worden?
» Wie werden die Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung angegangen?
» Gibt es ein Bewusstsein für „Wert ist nicht gleich Preis“?
» Wie kann die Finanzierung aussehen und in welcher Form soll der Kaufpreis gezahlt werden?
» Liegen für den Interessenten die Jahresabschlüsse der letzten Jahre vor?
» Über welche Substanzwerte verfügt das Unternehmen?
» Wie wird das Spannungsfeld zwischen Vertraulichkeit und Transparenz (z.B. zu Zahlen und Kunden) gelöst?
» Soll es eine Änderung der Rechtsform geben?
» Welche steuerlichen Aspekte spielen eine Rolle?
» Gibt es Pensionsrückstellungen oder Pensionszusagen, die bedacht werden müssen?
» Bestehen Abfindungsansprüche von weichenden Erben?
» Gibt es Warenzeichen oder andere Schutzrechte, die berücksichtigt werden müssen?
» Welche Haftungsthemen müssen ggfs. berücksichtigt werden?
Technische Fragestellungen und „Softskills“
» Ist der Maschinenpark up to date?
» Wurden Prozesse digitalisiert beziehungsweise steht dies noch bevor (ggfs. im Zuge des Übergabeprozesses)?
» Wie wird/wurde ein geeigneter Nachfolgekandidat gesucht?
» Welches Profil muss diese Person erfüllen?
» Gibt es Unterstützung, Coaching oder eine zusätzliche Ausbildung für die nachfolgende Person?
» Wie sind die Überlegungen zur handwerklichen Betriebsleitung und zu sonstigen Qualifikationen?
» Ist die „Braut“ attraktiv genug für den Übernehmer –welche Perspektiven bieten sich?
» Orientiert sich die Übergabe im Wesentlichen am Unternehmenswert oder spielen auch Werte, Kompetenz und Unternehmensphilosophie eine wichtige Rolle?
» Sollen eigene Vorstellung über die Fortführung des Betriebs mit einfließen?
» In welchem Umfang spielen Aspekte wie z.B. eigene Lebensplanung und Alterssicherung eine Rolle?
» Sind die Mitarbeiter vorbereitet beziehungsweise in den Übergabeprozess einbezogen?
Speziell bei abgeschlossenen Betriebsübergaben
» Was wurde bei der Planung der Übergabe übersehen?
» Was stellte sich im Nachhinein als Fehler heraus?
» Was sollte vermieden oder anders gemacht werden?
Form der Bewerbung
Die oben dargestellten Aspekte und Teilbereiche sind nur Anregungen und weder zwingend anzugeben noch eine abschließende Aufzählung. Die Bewerbung kann daher darüber hinausgehen oder auch nur wesentliche Teilbereiche einer Nachfolgeplanung, eines laufenden Übergabeprozesses oder einer bereits erfolgten Betriebsnachfolge aufgreifen. Die Form der Bewerbung ist dabei ebenfalls nicht vorgegeben, sondern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern freigestellt.
Dies kann z.B. in Form einer klassischen, schriftlichen „Konzeptbeschreibung“, einer Powerpoint-Präsentation oder in anderer digitaler Form erfolgen. Auch Mischformen und Videos der Beteiligten sind dabei denkbar. Wichtig ist nur, dass die Darstellung für die Jury schlüssig und nachvollziehbar ist. Es kommt dabei nicht auf den Umfang an.
Mitmachen lohnt sich:
Preisgelder und digitales Marketing Der Thalhofer-Preis 2025 ist wie in den vergangenen Jahren für die Unternehmen mit einem Preisgeld von insgesamt 9.000,-- € dotiert und in zwei Kategorien unterteilt: Betriebe bis 10 Mitarbeiter und Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. In beiden Kategorien erhält der erste Preisträger jeweils 2.000,-- €, der zweite Preis ist mit 1.500,-- € dotiert und der dritte erhält in jeder Kategorie 1.000,-- €.
Neu ist, dass die beiden Erstplatzierten eine zusätzliche Marketing-Unterstützung im Bereich Internetvideo bzw.
Social Media erhalten: Es gibt jeweils 10–15 professionelle Fotos aus Werkstatt und Bürogebäude sowie ein professionelles Interview- oder Vorstellungs-Video einer Agentur, das für eigene Zwecke beliebig genutzt werden kann: auf der eigenen Homepage, Facebook- oder Instagram-Seite.
Neu ist auch, dass es erstmals keine Ausschreibung für Innungen gibt. Aufgrund der Themenstellung sowie der Erfahrungen der vergangenen Jahre wird diesmal auf die Ausschreibung der Innungskategorie verzichtet.
Bewerbungsschluss und Preisverleihung
Die Bewerbungen sind an den FSH Bayern in München zu richten (Fachverband Schreinerhandwerk Bayern | Fürstenrieder Straße 250 | 81377 München oder service@ schreiner.de. Einsendeschluss ist Freitag, 20. Juni 2025. Die Preisverleihung findet dann im Rahmen des Zukunftsforums Schreiner 2025 in Fürstenfeldbruck am Freitag, den 8. Juli 2025 statt. |
Praktisch. Bayerisch. Kollegial.
Kleinanzeigen von Schreinern für Schreiner
Bieten Sie an, was Sie schon längst verkaufen wollten. Und finden Sie, was Sie schon lange suchen!
Kleinanzeigen speziell fürs Fach Gegenüber dem Platzhirsch für digitale Inserate, den eBayKleinanzeigen, bieten die Kleinanzeigen von schreiner.de ganz entscheidende Vorteile – darunter die deutlich bessere Bedienbarkeit, die zielgruppengenaue Verbreitung unter Kollegen und damit auch die ungleich hohe Verlässlichkeit.
Denn, faire Inserate einzustellen, ist unter Seinesgleichen sicherlich selbstverständlich.
Unter www.schreiner.de/kleinanzeigen finden Sie das Serviceangebot. Das Konzept ist denkbar einfach: Alle Innungsschreiner können inserieren – suchen, finden und kontaktieren kann die gesamte Öffentlichkeit.
Melden Sie sich bei schreiner.de mit Ihrer Mitgliederkennung an und klicken Sie dann auf „Meine Daten“.
Formulieren Sie Ihr Inserat mit allen nötigen Informationen und fügen Sie bis zu acht Bilder hinzu.
Über eine Chiffre-Funktion können Sie vertrauliche Anzeigen auch anonymisieren.
Schalten Sie Ihre Inserate online und offline nach Bedarf. Das Gundpaket (bis zu drei Angebote und beliebig viele Gesuche) ist kostenfrei.
Jede Anzeige ist 3 Monate online. Danach wird sie deaktiviert, kann aber weiter bearbeitet und erneut veröffentlicht werden.
Sollte Ihnen das kostenlose Grundpaket nicht genügen, können Sie unter kleinanzeigen@schreiner.de eine Erweiterung buchen.
Von Maschinen bis Dienstleistungen Inserieren Sie, was auch immer Sie zu bieten haben! Und suchen Sie nach allem, was Sie dringend brauchen. Damit Sie Ihr Inserat optimal platzieren können, wurden fünf verschiedene Kategorien eingerichtet: Maschinen, Material, Produkte, Schreiner für Schreiner, Sonstige.
Seit Anfang letzten Jahres sind die Schreiner Kleinanzeigen online – und haben sich schon vielfach bewährt.
Mit einer starken Beteiligung von rund 120 Fachleuten fand im Februar der Bayerische Fenstertag 2025 in Feuchtwangen statt. Die Veranstaltung, die sich als fester Termin im Kalender der Fensterbauer etabliert hat, bot eine ideale Plattform für Wissensaustausch, Diskussionen und Netzwerken. Peter Arlt, Vizepräsident des Fachverbands Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern), eröffnete den Tag mit einer herzlichen Begrüßung und stellte das umfangreiche Vortragsprogramm vor. Neben hochkarätigen Referenten wurde das Branchentreffen erstmals von einer kleinen, aber feinen Ausstellung begleitet, die innovative Lösungen und neue Produkte präsentierte.
Fenstertausch als Zukunftsmarkt
Die Tagung startete mit einem Ausblick von Dipl.-Phys. Michael Rossa, ift Rosenheim, zur Entwicklung des Sanierungsmarktes für Fenster. Er betonte, dass nicht der Preis allein entscheidend sei, sondern eine ganzheitliche Beratung. Neben der energetischen Optimierung rücken Aspekte wie Einbruchschutz, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Schutz vor Klimaextremen zunehmend in den Fokus. Die wachsenden Anforderungen an Emissionsreduktion und Materialkreisläufe erfordern ein Umdenken bei Produktion und Montage.
Regulierungen und Herausforderungen für die Branche
Anschließend erläuterte Dipl.-Ing. (FH) Ralf Spiekers, Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland, die kommenden
Änderungen zur Bauproduktenverordnung. Er stellte dar, welche Anpassungen notwendig sind, um mit den steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen in Europa Schritt zu halten. Gemeinsam mit Johannes Trampert, Siegenia-Aubi, vertiefte er anschließend das Thema der Anforderungen, die großformatige Fensterelemente mit sich bringen. Diese sind nicht nur architektonisch gefragt, sondern stellen auch planerisch und technisch große Herausforderungen dar. Anhand praxisnaher Beispiele zeigten sie auf, wo architektonische Vorstellungen an der technischen Realität scheitern und wie innovative Lösungen helfen können.
Praktische Einblicke für den Berufsalltag
Nach der Mittagspause widmete sich Dipl.-Ing. (FH) Dieter Tausch, Ingenieurbüro für Gebäudeenergie und Fenstertech-
Von links nach rechts:
„Volles Haus“: Der Bayerische Fenstertag war wieder sehr gut besucht.
Michael Rossa gibt eine Einschätzung zur Entwicklung des Marktes für Fenstersanierung.
Dieter Tausch schilderte sehr praxisnah die Herausforderungen, die die Fenstermontage im Altbau mit sich bringt.
Rainer Venhoven erläuterte, warum und wie Lüftungskonzepte beim Fenstertausch unbedingt zu beachten sind.
nik, der fachgerechten Montage von Fenstern im Altbau. Besonders die oft undefinierten Anschlussfugen machen eine korrekte Montage herausfordernd. Der Fensterbauer übernimmt hier nicht nur die handwerkliche, sondern auch die planerische Verantwortung. In einem anschaulichen Vortrag wurde eindrucksvoll gezeigt, welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten.
Anschließend referierte Rainer Venhoven, Regel air Becks GmbH & Co.KG, über Lüftungskonzepte beim Fenstertausch. Durch moderne, dichte Fenster entfällt der natürliche Luftaustausch, was neue Wege der Belüftung erforderlich macht. Fensterfalzlüfter bieten hier eine praktikable Lösung, um eine kontrollierte Querlüftung zu gewährleisten und Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden. Sein Fazit: Mit minimalem Aufwand lässt sich ein gesundes Raumklima erhalten – eine einfache, aber oft unterschätzte Maßnahme.
Asbest in Altbauten –eine unterschätzte Gefahr
Zum Abschluss des Tages sprach Dipl.Ing. (FH) Mirko Reich, FSH Bayern, über
die Risiken von Asbest in alten Bauprodukten. Besonders bei Sanierungen von Gebäuden aus der Zeit vor 1996 können Schadstoffe freigesetzt werden. Die Sensibilisierung von Handwerkern und Kunden für dieses Thema ist essenziell, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Der Vortrag führte den Teilnehmern vor Augen, wie wichtig ein professioneller und vorschriftsmäßiger Umgang mit kontaminierten Materialien ist.
Eine rundum
gelungene Veranstaltung
Die Resonanz der Teilnehmer war durchweg positiv. Der Bayerische Fenstertag 2025 überzeugte mit aktuellen Themen, praxisnahen Vorträgen und wertvollen Netzwerkmöglichkeiten. Die Kombination aus fachlichem Input und kollegialem Austausch macht die Veranstaltung zu einem unverzichtbaren Termin für Fensterbauer. Viele Teilnehmer verließen Feuchtwangen mit neuen Impulsen für ihren Berufsalltag und freuen sich bereits auf die nächste Ausgabe dieses erfolgreichen Branchentreffens. |
Ralf Spiekers (l.) und Johannes Trampert (r.) gingen auf die Anforderungen von großformatigen Fensterelementen ein. Vizepräsident Peter Arlt (Mitte) berichtet dazu nicht nur aus der Praxis, sondern führte durch die gesamte Tagung.
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Stand 01/2025
Große Freude herrschte über die vier jungen Schreinermeister, denen die Obermeister Karlheinz Pledl und Rolf Jungmann zusammen mit Geschäftsführerin Agnes Birnböck bei der Jahresabschlussfeier der Innung die Meister-Urkunden überreichten. Außerdem konnte Obermeister Pledl mehrere Schreinereibetriebe für ihre langjährige Ausübung des Handwerks ehren, ebenso einen seit vielen Jahren tätigen Betriebsangehörigen.
In seiner Begrüßung dankte er allen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, vor allem seinem Stellvertreter Rolf Jungmann und Geschäftsführerin Agnes Birnböck. Rolf Jungmann gratulierte der Schreinerei Michael Hölzl aus March im Namen der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz für 75 Jahre ununterbrochene Ausübung des Handwerks in der Familie, der Schreinerei Josef Graf aus Bodenmais für 70 Jahre und der Schreinerei Karlheinz Pledl aus Viechtach für 40 Jahre. Jedem überreichte er das Ehrenblatt der Handwerkskammer und den Ehefrauen einen prächtigen Blumenstrauß. In Anerkennung der 25-jährigen Tätigkeit in der Schreinerei Zitzelsberger GmbH & Co KG überreichte Obermeister Pledl an Alexander Krüger die Ehrenurkunde mit der Anstecknadel in Gold.
Als ermutigendes Zeichen befanden alle, dass im vergangenen Jahr vier junge Männer die Meisterprüfung im Schreinerhandwerk abgelegt hatten. Dies sind Alexander Graf, Christoph Meier, Sebastian Muhr und Florian Mühl. Den vier Jungmeistern überreichte Obermeister Karlheinz Pledl die gerahmte Urkunde, beglückwünschte sie zu ihrem Erfolg und freute sich, dass mit ihnen das Handwerk neue Kräfte gewonnen habe für eine gute künftige Entwicklung. |
Von oben nach unten:
Obermeister Karlheinz Pledl (l.), stv. Obermeister Rolf Jungmann (r.) und Geschäftsführerin Agnes Birnböck beglückwünschten die vier junge Schreinermeister Christoph Muhr, Alexander Graf, Florian Mühl und Christoph Meier (v.l.n.r.).
Mit dem Ehrenblatt für langjährige Mitgliedschaft wurden Karlheinz Pledl, Michael Hölzl und Josef Graf ausgezeichnet (v.l.n.r.). Stv. Obermeister Rolf Jungmann (r.) und Geschäftsführerin Agnes Birnböck überreichte den Ehefrauen Blumen.
Seit 25 Jahren arbeitet Alexander Krüger (Mitte) schon in der Schreinerei Zitzelsberger in Geiersthal-Linden. Es gratulierten (v.l.n.r.) Obermeister Karlheinz Pledl, Agnes Birnböck Juniorchef Stefan Zitzelsberger, Alexander Krüger, Seniorchef Anton Zitzelsberger und Rolf Jungmann.
Fotos: Hans Weiß
Obermeister Anton Kolbinger freute sich, wieder zahlreiche Mitglieder der Innung zur Jahreshauptversammlung begrüßen zu können. Grußworte an die Anwesenden richteten auch Kreishandwerksmeister Rudolf Waxenberger und der Bezirksvorsitzender des Landesverbands, Martin Vilgertshofer. Der Lehrlingswart und Prüfungsvorsitzende Clemens Thalmeier berichtete über die aktuelle Ausbildungssituation. Als Vertreter der Berufsschule Erding schilderte Lehrer Mathias Fendt den Ablauf der Ausbildung in der Holzabteilung der BS Erding. Nach den Berichten von Obermeister und Kassenprüfer standen die Neuwahlen auf der Tagesordnung. Dabei wurde Obermeister Anton Kolbinger in seinem Amt bestätigt. Stellvertretender Obermeister wurde erneut Max Wittmann. Als weitere Mitglieder der Vorstandschaft wurden Florian Hundschell, Paul Kranzmayr, Anton Peis und Clemens Thalmeier gewählt. Beisitzer wurde Rudolf Zirnbauer.
Ein weiteres wichtiges Thema war das Angebot der Innung München zur Kooperation bei den Verwaltungsaufgaben mit der Innung Erding. Dieses Thema steht im Raum, da der Fortbestand der Kreishandwerkerschaft Erding Mangels neuem Vorstand im Ungewissen liegt. Das Fragestellung wurde ausgiebig diskutiert aber noch nicht final entschieden. Es stand auch die Anregung im Raum, dass ein Mitglied aus der Schreinerinnung Erding sich für diese Amt in der KHW zur Verfügung stellen könnte. Einige Anwesende wollten diese Option zumindest prüfen. Abschließend behandelten die Anwesenden weitere Themen, wie den Innungsausflug und die Terminplanung. Obermeister Kolbinger schloss danach die wieder gut besuchte Hauptversammlung und dankte den Mitgliedern für ihr Mitwirken. |
Was haben ein Schreinereibetrieb und ein Hersteller von Prothesen und Implantaten gemeinsam? Sich mit traditionellen Methoden und Hightech in der Produktion, mit Sonderanfertigungen auf besondere Kundenwünsche sowie mit TopQualität und Innovationen am Markt behaupten. Wie das in der Realität der anderen Branche aussieht, ließen sich gut 30 Mitglieder, Betriebs- und Familienangehörige der Innung bei einer Exkursion in die Peter Brehm GmbH in Weisendorf zeigen.
Dieses Unternehmen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein echter „Hidden Champion“. Mit Tochterfirmen in Japan, Österreich und der Schweiz agiert man weltweit in den Bereichen Hüft- und Knieendoprothetik sowie Wirbelsäulenchirurgie. Eigene Experten entwickeln zusammen mit Wissenschaftlern aus Medizin und Technik unter Beachtung strengster Qualitätsaspekte ständig neue Produkte, die von der Idee bis zum fertigen Implantat in eigenen Laboren und Produktionsstätten gefertigt werden. Zur Produktpalette gehören neben Prothesen auch Instrumente aus modernsten Werkstoffen. Der Sohn des Firmengründers, Diplom-Betriebswirt Oliver Brehm, begleitete die Handwerkergruppe unter Führung von Obermeister Claus Fleischmann und seinem Stellvertreter Max Boss bei einer 90-minütigen Betriebsbesichtigung am Stammsitz in Weisendorf. Beeindru-
ckender Auftakt: Ein radfahrendes Skelett, an dem alle künstlich hergestellten Gelenke der Firma verbaut sind. Der Co-Geschäftsführer des heute 160 Mitarbeiter zählenden Betriebes lenkte den Blick der Schreiner auf die Fertigung von Prothesen im 3-D-Druck aus Keramik oder Metall, als Standard- oder Sondergröße. Apropos: Im vielen Fällen liefert die Firma gleichzeitig mehrere Größen für einen Patienten aus, um die Auswahl der richtigen durch den behandelnden Arzt zu erleichtern. Um das Einsetzen z.B. von Gelenken zu verbessern, stellt die Peter Brehm GmbH sogar die zugehörigen Werkzeuge selbst her.
Ähnlich wie der Handwerker vor Ort kämpft auch ein solcher Spezialanbieter mit vielerlei bürokratischen Hürden: Um eine Sonderanfertigung herzustellen, dauere es ggf. zwei Wochen, hieß es – um die Genehmigung der Krankenkassen zu erhalten, aber schon mal acht Wochen. „Ein sehr interessanter Besuch. Man muss einfach öfter mal über den Tellerrand schauen“, erklärte Obermeister Fleischmann zum Abschluss. Die Vorstandschaft dankte Oliver Brehm mit einem Vesperbrett frisch aus der Schreinerwerkstatt für die spannenden Einblicke und Informationen. Als weitere Herbst-Exkursion ist für 2025 der Besuch eines Schreinereibetriebes in Unterfranken geplant. |
Um dem Fachkräftemangel auch weiterhin entgegenzuwirken, hat nahm die Innung an der neuen Ausbildungs- und Berufsmesse „Shop your future“ im Schwabacher Einkaufszentrum „oro“ teil. An der Messe präsentierten sich zahlreiche große regionale und überregionale Arbeitgeber. Der Stand der Schreinerinnung zog trotz dieser Konkurrenz viele interessierte Jugendliche an. Im persönlichen Gespräch konnte Obermeister Reinhard Siegert den jungen Schülerinnen und Schülern die Vielfalt des Schreinerhandwerks und die Karrierechancen erläutern. Teilweise mit ihren Eltern, aber auch alleine kamen die Jugendlichen mit großem Interesse an den Stand, um sich über den Beruf zu informieren und konkret nach Praktikumsplätzen zu fragen. „Die beste Möglichkeit sich ein Bild vom zukünftigen Beruf zu machen ist ohnehin ein Betriebspraktikum“, bekräftigte der Obermeister, denn „ dort sind die jungen Leute für ein paar Tage in das Betriebsgeschehen eingebunden und erleben aktiv was der Beruf so alles bietet“. |
Obermeister Reinhard Siegert (Mitte) mit interessierten Standbesuchern.
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Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
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Die Jahreshauptversammlung stand ganz im Zeichen eines informativen Fachvortrags über den „Zargenblitz“. Zusätzlich gab Obermeister Reinhard Siegert einen Rückblick auf das vergangene Jahr und einen Ausblick auf anstehende Veranstaltungen 2025. Zunächst ließ der Obermeister das vergangene Jahr Revue passieren und hob dabei besonders die erfolgreichen Projekte und Veranstaltungen hervor, darunter die Gesellenstückausstellung, die Jahresabschlussfeier aber auch „Pflichttermine“ wie die Zwischen- und Gesellenprüfung sowie den Kurs zum betrieblichen Ersthelfer. Anschließend richtete er den Blick nach vorne und gab einen Ausblick auf geplante Aktivitäten und Veranstaltungen für das Jahr 2025, darunter Weiterbildungen und gemeinsame Ausflüge, die den Mitgliedern weitere Möglichkeiten bieten, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. „Darüber hinaus werden wir unseren Fokus noch stärker auf die Nachwuchswerbung richten“, so der Obermeister. Kürzlich habe die Innung an der „Shop your future“-Messe in Schwabach teilgenommen. Außerdem wurde ein Schulbesuch an der Realschule Hilpoltstein abgehalten, der auf großes Interesse gestoßen ist.
Danach erläuterte Geschäftsführer Sebastian Dörr die Jahresrechnung 2024. Diese konnte mit einem guten Ergebnis und einer Rücklagenzufüh-
rung abgeschlossen werden. Die beiden Kassenrevisoren Jürgen Kuhn und Daniel Plaschke hatten die Buchhaltung geprüft und stellten eine vorbildliche Führung der Unterlagen fest. Sie beantragten deshalb die Genehmigung der Jahresrechnung und die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung. Diese wurde von der Versammlung ebenso einstimmig erteilt, wie die anschließende Genehmigung des Haushaltsplanes 2025. Anschließend stellten Michael Nagel und René Koblenz von der Firma Würth den neuen „Zargenblitz“ vor. Darüber hinaus wurde insbesondere auf Befestigung von Fenstern und Türen und deren Abdichtung bei der Montage eingegangen. |
Die Innung und der Fachverband
Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) trauern um Schreinermeister
Karlheinz Hupfer, der im Januar im Alter von nur 65 verstorben ist. Karlheinz Hupfer engagierte sich bereits sehr früh in seiner Innung und wurde 1988 im Alter von 28 Jahren als Schriftführer in den Innungsvorstand gewählt. Nachdem er dieses Amt 9 Jahre ausübte, wählten ihn seine Kollegen 1997 zum stellvertretenden Obermeister. Diese Funktion füllte er mit großem Engagement bis 2014 aus, bis ihn betriebliche Gründe zum Rückzug veranlassten. Bereits 2009 wurde er von der Handwerkskammer Schwaben mit der Ehrenurkunde des schwäbischen Handwerks ausgezeichnet. Sein Engagement beschränkte sich jedoch nicht nur auf die örtliche Innung. Er übernahm auch auf Landesebene Ver-
antwortung und wurde von den Delegierten des Landesverbands als Bezirksvorsitzender Schwaben 2002 in den Vorstand des FSH Bayern gewählt. Auch in dieser Funktion setzte er sich für „sein“ Schreinerhandwerk mit großer Kraft ein. Ein besonderes Anliegen war ihm dabei las Vorstandsmitglied des Landesverbands die bundesweite Vertretung der Branche in der HolzBerufsgenossenschaft. Insgesamt vertrat er die schwäbischen Innungsschreiner 12 Jahre lang ebenfalls bis zum Jahr 2024. Innung und Verband danken Karlheinz Hupfer sehr für sein umfangreiches Wirken zum Wohle des Schreinerhandwerks. Das bayerische Schreinerhandwerk wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. |
Die Geschäftsstelle des Fachverbands Schreinerhandwerk Bayern bietet Beratung und Unterstützung rund um alle betriebsbedingten Fragestellungen. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Leitung Geschäftsstelle | Hauptgeschäftsführer
Dr. Christian Wenzler | hgf@schreiner.de
Rechtsfragen | Geschäftsführer
Oliver Dawid | dawid@schreiner.de
Berufsbildung
Florian Klein | klein@schreiner.de
Betriebsorganisation / Betriebstechnik
Mirko Reich | reich@schreiner.de
Veranstaltungsorganisation
Sabine Dölling | doelling@schreiner.de
Fax
Schreinerservice Bayern GmbH
Zentrale
Fachverband Schreinerhandwerk Bayern
Sekretariat Recht / Schreinerservice Bay. GmbH
Barbara Wenzler | barbara.wenzler@schreiner.de
Digitalisierung / Innovation
Matthias Klon | klon@schreiner.de
Betriebswirtschaft
Joachim Zwicky | zwicky@schreiner.de
Veranstaltungsorganisation
Michaela Winkler | winkler@schreiner.de
Fax
Fachverband Schreinerhandwerk Bayern
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Der Fachkräftemangel nimmt stetig zu und wird eine immer größere Herausforderung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Schreinerbetrieben. Parallel dazu nimmt jedoch die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen sukzessive ab. In diesem Zusammenhang wird auch häufig von Fensterbaubetrieben die Fragegestellt, ob sie aufgrund der betrieblichen Spezialisierung überhaupt noch den Ausbildungsrahmenplan erfüllen und damit Schreiner ausbilden können. Die Antwort darauf ist ein klares JA!
Aktuell hat der Berufsbildungsausschuss des Bundesverbands Tischler Schreiner Deutschland (TSD) die Ausbildungsfähigkeit von Fensterbaubetrieben umfassend untersucht. Grundlage dafür war der Ausbildungsrahmenplan sowie eine Masterarbeit der Hochschule Hannover. Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass klassische Fensterbaubetriebe bestens für die Ausbildung geeignet sind, denn die betrieblichen Tätigkeiten dieser Unternehmen weisen eine hohe Übereinstimmung mit den Ausbildungsinhalten auf:
» 98 % Übereinstimmung bei Fensterbaubetrieben mit Montagetätigkeit
» 86 % Übereinstimmung bei Fensterbaubetrieben ohne Montagetätigkeit.
Diese Zahlen belegen, dass Fensterbauer unbestritten als qualifizierte Ausbildungsbetriebe fungieren und somit einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchssicherung im eigenen Betrieb aber auch für das gesamte Schreinerhandwerk leisten können.
Vielfältige Ausbildungsinhalte im Fensterbau Die Ausbildung zum Schreiner ist äußerst facettenreich und umfasst eine Vielzahl an Fertigkeiten und Kenntnissen, die für die Verarbeitung von Holz und anderen Materialien essenziell sind. Fensterbauer arbeiten tagtäglich mit Holz, Kunststoff und Metall, stellen präzise Bauelemente her und montieren diese fachgerecht. Diese Aufgaben decken zentrale Inhalte der Schreinerausbildung ab, darunter:
» Holzbearbeitung und -verarbeitung: Vom Zuschneiden über das Hobeln bis hin zum Verleimen von Hölzern.
» Maschinen- und Handwerksarbeiten: Arbeit mit modernen CNC-Maschinen sowie traditionellen Handwerkzeugen.
» Konstruktions- und Verbindungstechniken: Fertigung von Fenstern und Türen nach genauen Maßvorgaben.
» Oberflächenbehandlung: Schutz und Veredelung von Holzoberflächen durch Lacke, Öle oder Lasuren.
» Montage und Reparatur: Einbau von Fenstern, Türen und anderen Bauelementen sowie Reparatur bestehender Konstruktionen.
Ein Gewinn für den Arbeitsmarkt
Die hohe Ausbildungsqualität in Fensterbaubetrieben kommt nicht nur den Auszubildenden, sondern auch dem Arbeitsmarkt zugute. Schreinerinnen und Schreiner mit einer Ausbildung im Fensterbau sind gefragte Fachkräfte, da sie sowohl in der Produktion als auch in der Montage über wertvolle Kenntnisse verfügen. Die Kombination aus handwerklicher Präzision, technologischem Know-how und praxisnaher Erfahrung macht sie zu wertvollen Mitarbeitern in der Branche.
Die Verbundausbildung im Schreinerhandwerk bietet spezialisierten Betrieben eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Auszubildenden umfassend zu schulen. Fehlende Lehrinhalte werden durch Partnerbetriebe ergänzt, sodass eine vielseitige Ausbildung gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit erfolgt unkompliziert und flexibel, wodurch sich Betriebe individuell abgestimmt ausbilden können. So profitieren sowohl Betriebe als auch Auszubildende von einer optimalen Ausbildungslösung.
Fensterbauer sind nicht nur fähig, sondern sogar hervorragend geeignet, als Ausbildungsbetriebe für Schreiner zu fungieren. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis, moderne Maschinen sowie eine breite Palette an handwerklichen Fertigkeiten machen die Ausbildung in Fensterbaubetrieben attraktiv und zukunftssicher. Wer also eine fundierte handwerkliche Ausbildung mit vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sucht, ist im Fensterbau bestens aufgehoben. |
Seminare vor Ort
Die Schreinerakademie Bayern bietet wieder interessante Seminare und Tagungen für Unternehmer und Mitarbeiter, sowohl in Präsenz als auch online an. Zur Anmeldung für die einzelnen Veranstaltungen verwenden Sie bitte die Anmeldeformulare auf Seite 54 und 55.
Arbeitsschutz:
Unternehmerschulungen der BGHM in Präsenz
Zusätzlich bietet die Schreinerakademie Bayern in Kooperation mit der BGHM weiterhin Fortbildungsveranstaltung und Grundschulungen (Motivations- und Informationsveranstaltung) im Rahmen der Alternativen Betreuung („Unternehmermodell“) an. Details dazu und das entsprechende Anmeldeformular finden Sie ab Seite 56.
A s S – Arbeitssicherheit im Schreinerhandwerk: Online-Schulungen
Auch das Projekt AsS wird fortgesetzt. Dazu finden kostenfreie Online-Schulungen statt. Diese umfassen die Einführungsveranstaltung sowie die Themen „Arbeitsmedizin und Gesundheitsvorsorge“ und „Erstellung eines Explosionsschutzdokuments“. Detaillierte Informationen dazu sowie den Anmeldecoupon finden Sie auf Seite 16. |
im Visier der Hacker
Wohnen – Wohnraumlösungen und technische Innovationen
» TITEL: FORTBILDUNG ERRICHTERUNTERNEHMEN
» NUMMER: SEM-06-2025
Termin: 2. April 2025
Uhrzeit:
09:00–16:00 Uhr
Ort: Online
Referenten:
LKA Bayern, SIEGENIA, ABUS
Teilnahmegebühr:
95,- € | Nichtmitglieder 170,- € (jeweils zzgl. MwSt.)
Teilnehmer:
Beim LKA registrierte Personen, zur Aufrechterhaltung Ihrer Eintragung in der Errichterliste
Teilnehmerzahl: mind. 10, max. 25 Personen
Meldeschluss:
19. März 2025
Anerkanntes Seminar:
Qualitätsgemeinschaft Gebäudesicherheit
Onlineveranstaltung
Schreinereibetriebe können sich im Adressennachweis „Errichterfirmen Mechanische Sicherungseinrichtungen“ des Landeskriminalamtes (LKA) eintragen lassen. Die Beratungsstellen der Polizei empfehlen diese Betriebe bevorzugt als ausgebildete Fachunternehmen zur Nachrüstung von Einbruchschutzelementen. Die Aufnahme in die „Errichterliste“ ist an eine Grundschulung gebunden, die alle 4 Jahre durch einen verpflichtenden Fortbildungslehrgang aufgefrischt wird. An diesem muss der handwerkliche Betriebsleiter, der die Grundschulung absolviert hat, teilnehmen.
Für Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft Gebäudesicherheit ist die Eintragung und der Verbleib in der Errichterliste Grundvoraussetzung für ihre Mitgliedschaft.
Die Schreinerakademie Bayern ist anerkannter Schulungsanbieter für die Fortbildungsschulungen. Das Seminar entspricht den Anforderungen des bundeseinheitlichen Pflichtenkatalogs für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen. »
» TITEL: SCHREINERBETRIEBE IM VISIER DER HACKER
» NUMMER : SEM-17-2025
Termine: 8. April 2025
Uhrzeit: 11:00–12:00 Uhr
Ort: Online
Referent:
Matthias Klon | FSH Bayern
Teilnahmegebühr:
Kostenfrei
Teilnehmer:
Betriebsinhaber, leitende Mitarbeiter, EDV-interessierte Mitarbeiter im Büro
Teilnehmerzahl: max. 20 Personen
Meldeschluss:
2 Tage vor Webinar-Termin
Onlineveranstaltung
Wer kennt das nicht: E-Mails mit Anhängen, die geöffnet werden, obwohl man den Absender eigentlich nicht kennt. Viele Handwerksbetriebe verweilen aufgrund ihrer Größe in der trügerischen Sicherheit, kein relevantes Ziel für Angriffe aus dem Internet zu sein. Doch organisierte Banden nutzen diese Naivität zunehmend aus und nehmen diese Betriebe verstärkt ins Visier. In diesem Webinar werden den Teilnehmer die gängigsten Cyberangriffe einfach und anschaulich erklärt sowie Tipps zur Prävention gegeben.
Die Schulung richtet sich nicht nur an die Betriebsinhaber, sondern auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro, die tagtäglich über das Firmeninternet Kontakt zu Außenstehenden haben. Die Teilnahme kann sich schneller lohnen, als einem lieb ist. »
Onlineveranstaltung
Für den Austausch alter und den Einbau neuer Fenster gibt es diverse Förderungen. Sie reichen vom direkten Zuschuss für neue Fenster über Kredite bis hin zur Anrechnung auf Steuernachlass.
Schwerpunkte
» Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG EM
» Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen §35c EStG
Dieses kompakte 1-stündige Webinar vermittelt den Teilnehmer die Grundlage der Förderlandschaft. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit ihre Kunden wettbewerbsfördernd auf mögliche Fördermaßnahmen bei der energetischen Sanierung von Einzelmaßnahmen hinzuweisen.
Durch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf Gewerbegebäude kann das erlangte Wissen ebenfalls bei eigenen Vorhaben berücksichtigt werden. »
Präsenzveranstaltung
Über Vorsorgemaßnahmen zur Einbruchhemmung informieren die polizeilichen Beratungsstellen die Bürger kostenfrei. Dabei wird vorwiegend die mechanische Sicherung von Fenstern und Türen vorgeschlagen sowie dem Bürger eine Unternehmensliste mit Fachbetrieben ausgehändigt. Diese „Errichter mechanischer Sicherungseinrichtungen“ müssen zur Aufnahme in die Liste verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die im Pflichtenkatalog der Kriminalpolizei aufgeführt sind. Der Handwerker muss in die Handwerksrolle eingetragen sein und an einer vom LKA anerkannten Grundschulung teilnehmen. Der FSH Bayern ist ein vom LKA zugelassener Anbieter dieser Errichterschulung. In ihr werden die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Errichterliste dargestellt. Ein Polizeivertreter erläutert die Beratungspraxis und Studien zur Einbruchsicherheit. Anhand von Beispielen des Täterverhaltens werden Schwachstellen am Objekt aufgezeigt. Weitere Themen sind Normen und Prüfanforderungen an einbruchhemmende Bauteile sowie an Beschläge für sicherungstechnische Nachrüstungen von Türen, Fenstern und sonstigen Gebäudeöffnungen, insbesondere in Hinblick auf aufschraubbare Nachrüstprodukte. Ein praktischer Einbruchversuch an RC2-Fenstern zeigt die Wirkungsweise von Nachrüstprodukten.
Grundsätzlich kann jeder an dieser Schulung teilnehmen. Um jedoch die Eintragung in die Errichterliste zu erlangen, muss unbedingt der in die Handwerksrolle eingetragene handwerkliche Betriebsleiter diese Schulung besuchen. »
» TITEL: FÖRDERMITTEL FÜR DIE ENERGETISCHE SANIERUNG
» NUMMER: SEM-20-2025
Termin: 9. April 2025
Uhrzeit: 16:00–17:00 Uhr
Ort: Online
Referent: Mirko Reich | FSH Bayern
Teilnahmegebühr: Kostenfrei
Teilnehmer: Betriebsinhaber, leitende Mitarbeiter
Teilnehmerzahl: max. 20 Personen
Meldeschluss: 2 Tage vor Webinar-Termin
» TITEL: GRUNDSCHULUNG ERRICHTERUNTERNEHMEN
» NUMMER: SEM-07-2025
Termine: 9./10. April 2025
Uhrzeit: 09:00–16:30 Uhr
Ort: Affing
Referent: LKA Bayern SIEGENIA ABUS
Teilnahmegebühr: 335,- € | Nichtmitglieder 595,- € (jeweils zzgl. MwSt.)
Teilnehmer: In die Handwerksrolle eingetragene handwerkliche Betriebsleiter
Teilnehmerzahl: mind. 15, max. 30 Personen
Meldeschluss: 26. März 2025
Anerkanntes Seminar: Qualitätsgemeinschaft Gebäudesicherheit
» TITEL: HOBELBANKTALK –WASSERLACKE
» NUMMER: SEM-22-2025
Termin: 29. April 2025
Uhrzeit:
16:00–17:00 Uhr
Ort: Online
Referenten:
Florian Klein | FSH Bayern
Mirko Reich | FSH Bayern
Weitere Inhaber von Innungsbetrieben
Teilnahmegebühr:
Kostenfrei
Teilnehmer:
Betriebsinhaber, leitende Mitarbeiter
Teilnehmerzahl: max. 50 Personen
Meldeschluss:
2 Tage vor Webinar-Termin
Onlineveranstaltung
Die Verarbeitung von Wasserlacken gewinnt im Schreinerhandwerk zunehmend an Bedeutung – sei es aufgrund strengerer Umweltauflagen, wachsendem Kundenbewusstsein oder der gesundheitlichen Vorteile für Mitarbeiter. Doch die Umstellung auf Wasserlacke stellt viele Betriebe vor neue Herausforderungen. Die richtige Verarbeitung, Trocknung und Oberflächenqualität erfordern Erfahrung, angepasstes Werkzeug und manchmal auch eine Umstellung der Arbeitsprozesse.
Kollegen berichten aus ihrer Praxis: Wie gelingt der perfekte Auftrag von Wasserlacken? Sind spezielle Spritzgeräte oder andere Werkzeuge erforderlich? Welche Rolle spielen Raumklima und Trocknungszeiten, und wie können diese optimal gesteuert werden? Ist der Umstieg von lösemittelhaltigen Lacken wirtschaftlich sinnvoll, und wie lassen sich typische Verarbeitungsprobleme wie Bläschenbildung oder ungleichmäßige Oberflächen vermeiden?
Dabei wird auch die Frage gestellt, ob Wasserlacke tatsächlich in allen Bereichen überzeugen: Sind sie genauso langlebig und widerstandsfähig wie herkömmliche Lacke? Wie beeinflussen sie die Zeitplanung im Betrieb, und wie reagieren Kunden auf die Veränderung?
Im Anschluss gibt es dann die Gelegenheit, sich im größeren (virtuellen) Kreis dazu auszutauschen.
Themenschwerpunkte sind hierbei:
» Techniken und Werkzeuge für die Verarbeitung von Wasserlacken
» Einfluss von Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit auf die Trocknung
» Vergleich von Wasserlacken und lösemittelhaltigen Lacken
» Herausforderungen bei der Oberflächenqualität und wie man sie löst
» Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Einsatz von Wasserlacken
» Tipps zur Reinigung und Pflege von Geräten bei der Verwendung von Wasserlacken »
Onlineveranstaltung
Dieses praxisorientierte Webinar bietet einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) im Handwerk.
Inhalte des Webinars:
» Verständliche Einführung in die KI: Klärung grundlegender Begriffe und Unterschiede zwischen KI-Modellen und -Anwendungen.
» Abgrenzung zu klassischen
Suchmaschinen:
Unterscheidung zwischen ChatGPT und herkömmlichen Suchmaschinen sowie deren optimaler Einsatz.
» Praxisnahe Anwendungsbeispiele:
Konkrete Einsatzszenarien von KI im Betrieb, wie automatische Angebotserstellung oder individuelle Möbelentwürfe.
» Interaktive Übungen:
Verbesserung der Fähigkeiten im „Prompt Engineering“ durch gezielte Eingaben für bessere KI-Ergebnisse.
» Rechtliche und ethische Aspekte: Überblick über die wichtigsten Punkte der KI-Verordnung und deren Relevanz für den Betrieb.
Voraussetzung:
Ein ChatGPT-Konto oder ähnliches, sowie eine Kamera und ein Mikrofon sind von Vorteil.
Hinweis:
Nach Teilnahme am Webinar, sowie erfolgreicher Durchführung eines kurzen Fragebogens erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung als KIKompetenz-Nachweis. »
» TITEL: SICHERER UMGANG MIT KI
» NUMMER: NR. 1: SEM-18-2025 NR. 2: SEM-19-2025
Termin:
Nr.1: 7. Mai 2025
Nr.2: 22. Mai 2025
Uhrzeit: 16:00–17:30 Uhr
Ort: Online
Referent: Matthias Klon | FSH Bayern
Teilnahmegebühr: Kostenfrei
Teilnehmer: Betriebsinhaber, leitende Mitarbeiter, Mitarbeitende mit KI-Berührungspunkten
Teilnehmerzahl: max. 15 Personen
Meldeschluss: jeweils 2 Tage vor Webinar-Termin
» TITEL: BARRIEREFREIHEIT – WOHNRAUMLÖSUNGEN UND TECHNISCHE INNOVATIONEN
» NUMMER: SEM-24-2025
Termin:
21. Mai 2025
Uhrzeit:
10:00–17:00 Uhr
Ausstellung ab 09:00 Uhr
Ort:
Landgasthof Euringer, Beilngries
Referenten:
Dipl.-Ing. (FH) Markus Donhauser | Beratungsstelle Barrierefreiheit Bayerische Architektenkammer
Andreas Mayr | Schreinerei Ludwig Mayr GmbH & Co. KG, Manching
HEWI Heinrich Wilke GmbH, Bad Arolsen
Alumat Frey GmbH, Kaufbeuren
Pressalit GmbH, Elmshorn
Teilnahmegebühr: Innungsmitglieder 210,-€
Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft 160,-€
(jeweils zzgl. MwSt.)
Teilnehmer:
Betriebsinhaber, leitende Mitarbeiter
Teilnehmerzahl: mind. 15, max. 50 Personen
Meldeschluss:
7. Mai 2025
Anerkanntes Seminar: Qualitätsgemeinschaft Entspannt modernisieren
Präsenzveranstaltung
Barrierefreiheit und komfortables Wohnen wird aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung zukünftig immer wichtiger und bietet dem Schreinerhandwerk große Marktchancen auch in Bestandsbauten. Deshalb hat der FSH Bayern im Januar 2025 in Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer eine Schulungsreihe zu diesem Thema unter dem Dach der Qualitätsgemeinschaft „Entspannt modernisieren“ gestartet. Die zweite Veranstaltung, die allen Innungsbetrieben offensteht, befasst sich nun mit innovativen Wohnraumlösungen und technischen Anpassungen, die den Komfort und die Lebensqualität in barrierefreien Räumen maßgeblich verbessern.
Seminarschwerpunkte:
Markus Donhauser, Architekt und Berater der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer:
» Praxisbeispiele realisierter Projekte
» Planungs- und Umsetzungsstrategien
» Praxisnahe Lösungen für barrierefreie Wohnraumgestaltung
Andreas Mayr, Schreinermeister, Schreinerei Ludwig Mayr, Manching:
» Exklusive barrierefreie Ausbaukonzepte
» Beispielhaftes Wohnbauprojekt mit speziell gestalteten, barrierefreien Hotelzimmern
» Verbindung gestalterischer und funktionale Anforderungen
Technische Lösungen:
» Innovative Beschlagsysteme und Sonderlösungen für barrierefreies Wohnen
» Maßgeschneiderte Produkte für altersgerechtes Wohnen für höchste ergonomischen und funktionalen Anforderungen
» Neueste Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten
Kurzvorträge folgender Fachfirmen:
» HEWI Heinrich Wilke GmbH, Bad Arolsen
» Alumat Frey GmbH, Kaufbeuren
» Pressalit GmbH, Elmshorn
Diese Fachfirmen bereichern das Seminar nicht nur mit fundierten Fachvorträgen über Einsatzmöglichkeiten ihrer Produkte, sondern präsentieren während der Veranstaltung auch eine begleitende Ausstellung. Hier haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, innovative Lösungen aus erster Hand kennenzulernen und sich mit Experten auszutauschen. Dazu werden entsprechende Zeitfenster eingeplant. »
Onlineveranstaltung
Die Bindung von qualifizierten Mitarbeitern wird zunehmend zur Schlüsselaufgabe für Schreinerbetriebe. Fachkräftemangel, steigende Anforderungen und die Erwartung an eine ausgewogene Work-Life-Balance stellen Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Dabei entscheiden nicht nur Gehalt und Arbeitszeiten über die Zufriedenheit, sondern auch die „kleinen Extras“, die den Arbeitsplatz attraktiver machen. Doch welche Anreize und Benefits sind wirklich sinnvoll, und wie können Betriebe ihre Mitarbeiter langfristig binden?
Kollegen berichten aus ihrer Praxis: Helfen flexible Arbeitszeiten oder zusätzliche Urlaubstage, die Motivation zu steigern? Welche Rolle spielen Weiterbildungsmöglichkeiten und Karriereaussichten? Ist ein gutes Betriebsklima der entscheidende Faktor, oder überzeugen eher finanzielle Benefits wie Prämien, Gutscheine oder betriebliche Altersvorsorge? Und wie können auch kleinere Betriebe, die mit begrenztem Budget arbeiten, attraktive Angebote schaffen?
Dabei wird auch diskutiert, wie Betriebe auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter eingehen können: Ist es sinnvoll, Benefits individuell anzupassen, oder sollte ein einheitliches Angebot gelten? Wie lässt sich die Mitarbeiterbindung messen, und was tun, wenn die Fluktuation dennoch hoch bleibt?
Im Anschluss gibt es die Gelegenheit, sich im größeren (virtuellen) Kreis zu diesen Themen auszutauschen.
Themenschwerpunkte sind hierbei:
» Finanzielle Benefits: Prämien, Boni, Zuschüsse und betriebliche Altersvorsorge
» Flexible Arbeitszeiten und zusätzliche Urlaubstage
» Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb
» Betriebsklima und Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit
» Individuelle Anreize: Wie man auf unterschiedliche Bedürfnisse eingeht
» Strategien zur Reduzierung der Mitarbeiterfluktuation »
» TITEL: HOBELBANKTALK
– MITARBEITER BINDEN
» NUMMER: SEM-23-2025
Termin: 4. Juni 2025
Uhrzeit:
16:00–17:00 Uhr
Ort: Online
Referent:
Florian Klein | FSH Bayern
Mirko Reich | FSH Bayern
Weitere Inhaber von Innungsbetrieben
Teilnahmegebühr: Kostenfrei
Teilnehmer:
Betriebsinhaber, leitende Mitarbeiter
Teilnehmerzahl: max. 50 Personen
Meldeschluss:
2 Tage vor Webinar-Termin
Präsenzveranstaltung
Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse in der Arbeitsvorbereitung (AV) schreitet durch die Einführung von BDE, CAD und CNC immer schneller voran und bestimmt zunehmend über die Gesamtproduktivität des Unternehmens.
Die momentane Anforderung an die Arbeitsvorbereitung besteht darin, diese Marktdynamik in bestehende Prozesse mit neuen Methoden zu integrieren und gleichzeitig eine reibungslose Produktion unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu garantieren. Unser Seminar vermittelt praxisgerechtes Fachwissen, um die Arbeitsvorbereitung mit höchster Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu gestalten. Seminarschwerpunkte:
» Stellung und Strukturen der AV in neuen Organisationsformen
» Der effiziente und sichere Informationsfluss
» Vom Angebotspreis zur Auslastungsplanung
» Betriebliches Zeitmanagement – Beschaffungsplanung von Information und Material
» Nutzung bestehender Arbeitsmittel durch intelligente Verknüpfung
» Wie viel Standardisierung ist sinnvoll und notwendig
» Qualifizierungsanforderungen der AV-Mitarbeiter
Bei diesem Seminar mit Workshop Charakter ist der intensive Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer ein wesentlicher Bestandteil. Die Gruppenstärke ist deshalb auf 15 Personen limitiert. Eine schnelle Anmeldung sichert Ihre Teilnahme. »
» TITEL: ENGPASS ARBEITSVORBEREITUNG
» NUMMER: SEM-21-2025
Termin: 5. Juni 2025
Uhrzeit:
09:00–17:00 Uhr
Ort:
Raum Ingolstadt
Referent :
Jürgen Gerhartz | Gerhartz Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
Teilnahmegebühr:
260,- € | Nichtmitglieder 390,- € (jeweils zzgl. MwSt.)
Teilnehmer:
Betriebsinhaber, leitende Mitarbeiter
Teilnehmerzahl: mind. 12, max. 15 Personen
Meldeschluss: 22. Mai 2025
SEMINAR DER SCHREINERAKADEMIE BAYERN
Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
Hüttinger
Holzbearbeitungsmaschinen Nasswiesen 4 91757 Treuchtlingen
T 09142 / 6654 F 09142 / 6642
E info@huettingerholzbearbeitung.de www.huettinger-holzbearbeitung.de
imos AG
Interior Design Software
Planckstraße 24 32052 Herford T 05221 / 976-0
E info@imos3d.com www.imos3d.com
INTERFORM
Küchen und Großhandel GmbH Wasserburger Landstraße 271 81827 München T 089 / 31676002 E info@interform-grosshandel.de www.interform-grosshandel.de
JORDAN LACKE – EINE MARKE DER PLANTAG COATINGS GMBH Plantagenweg 34-38 32758 Detmold
T 05231 / 6002 661 F 05231 / 6002 9661 E info@jordanlacke.de www.jordanlacke.de
Jowat Pro GmbH Haferbachstraße 9-15 32791 Lage T 05231 / 749 5800 E jowatpro@jowat.de www.jowat.shop
KAESER KOMPRESSOREN SE Carl-Kaeser-Str. 26 96450 Coburg T 09561 / 640-0 F 09561 / 640-130 E info@kaeser.com www.kaeser.de
KLEIBERIT SE & Co. KG Max-Becker-Str. 4 76356 Weingarten (Baden) T 07244 / 62-0 F 07244 / 700-0 E info@kleiberit.com www.kleiberit.com
KLÖPFERHOLZ GMBH & Co. KG Schleißheimer Straße 104, 85748 Garching bei München Wiesensteig 11, 85283 Wolnzach Donaustraße 37, 90451 Nürnberg
Lessingstraße 10, 89231 Neu-Ulm Hartham 5, 94152 Neuhaus b. Passau Einsteinstraße 5, 97204 Höchberg b. Würzburg
Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
Kohl GmbH Furniere
Neuhofweg 9 86641 Rain
T 09090 / 70580-0 F 09090 / 70580-20 E holz@kohl-furniere.de www.kohl-furniere.de
Onlineveranstaltung
Julius Friedr. Krönlein
Bau- und Wohnbedarf
GmbH + Co. KG
Carl-Zeiss-Straße 15 97424 Schweinfurt T 09721 / 77550
Lochweg 15 97318 Kitzingen T 09321 / 37070 www.kroenlein.de
Layer-Grosshandel GmbH & Co. KG
Klausenburgerstraße 15 88069 Tettnang
T 07542 / 9300-0 F 07542 / 9300-93
E service@layer-grosshandel.de www.layer-grosshandel.de
Ihr Spezialist für Werkzeug, Maschinen, Bau- u. Möbelbeschläge, Verbindungstechnik
FRITZ LEDERER KG
Furniere
Kastanienweg 6 91586 Lichtenau
T 09827 / 92930 F 09827 / 92939
E lederer-furniere@t-online.de
Leitz GmbH & Co. KG
Leitzstraße 2 73447 Oberkochen
T 07364 / 950-0 F 07364 / 950-660 E leitz@leitz.org www.leitz.org
MAFELL AG
Beffendorfer Straße 4 78727 Oberndorf a. N. T 07423 / 812-0 F 07423 / 812-218
E mafell@mafell.de www.mafell.de
Otto Martin Maschinenbau
GmbH & Co. KG
Langenberger Straße 6 87724 Ottobeuren
T 08332 / 911-0
F 08332 / 911-180
E sales@martin.info www.martin.info
möbelforum
Handels- und Marketing
Gesellschaft mbH Hanns-Klemm-Str. 2 71101 Schönaich
T 07031 / 469089-0
F 07031 / 469089-30
E info@moebelforumgmbh.de www.moebelforumgmbh.de
Die Seminarreihe „Betriebswirtschaftliches Handeln“ des Fachverband Schreinerhandwerk Bayern bietet praxisnahes Wissen für Führungskräfte von Schreinerbetrieben. Im Teil D, dreht sich alles um das Thema Investitionsplanung und Finanzierung. Dieses Seminar richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Schreinerhandwerk sowie leitende Mitarbeiter, die fundierte Entscheidungen bei der Anschaffung neuer Maschinen, der Erweiterung ihres Betriebs oder anderen Investitionsvorhaben treffen möchten.
Eine durchdachte Investitionsplanung ist unerlässlich, um die Zukunft eines Betriebs erfolgreich zu gestalten. Im Seminar wird vermittelt, wie Investitionsvorhaben strukturiert geplant und deren Wirtschaftlichkeit bewertet werden können. Dabei lernen die Teilnehmer, verschiedene Finanzierungsmodelle zu verstehen und gezielt einzusetzen, um Liquidität und finanzielle Stabilität zu sichern.
Das Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Investitionen strategisch zu planen und deren Auswirkungen auf den Betrieb zu analysieren. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Finanzierungsoptionen kritisch zu bewerten und Entscheidungen zu treffen, die sowohl rentabel als auch nachhaltig sind. »
» TITEL: BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES HANDELN –TEIL D
» NUMMER: SEM-13-2AZ025
Termin: 26. Juni 2025
Uhrzeit: 15:00–18:00 Uhr
Ort: Online
Referenten: Joachim Zwicky | FSH Bayern Teilnahmegebühr: Kostenfrei
Teilnehmer:
Betriebsinhaber, leitende kfm. Angestellte, Betriebsnachfolger
Teilnehmerzahl: max. 30 Personen
Meldeschluss: 2 Tage vor Webinar-Termin
Umfassende Leistung – flexible Gestaltung
Erfolgreiche Handwerksbetriebe müssen heute qualifizierte Mitarbeitende durch zusätzliche Anreize langfristig binden, da Gehalt allein nicht ausreicht. Eine betriebliche Krankenversorgung zeigt Wertschätzung, steigert Ihr Ansehen und bietet Wettbewerbsvorteile. Die komfortable Wahlmöglichkeit aus den Paketen 1 - 3 lässt dank der zahlreichen Leistungen
Heilpraktikerleistungen (inkl. Arzneimittel/ Verbandsmaterial)
Sehhilfen und Laseroperationen, max. 200 € pro 2 KJ
Vorsorgeuntersuchungen
Zahnersatz und -behandlung
75 € / KJ für PZR
150 € Pauschalleistung ab 5-tägigem Krankenhausaufenthalt
keine Wünsche offen. Als Arbeitgeber wählen Sie ein Leistungsbudget von bis zu 1.600 € pro Jahr. Mit dem Paket 3 ist sogar ein Leistungsbudget ohne Obergrenzen möglich. Jeder Mitarbeitende kann das vereinbarte Budget flexibel für die verschiedenen Gesundheitsleistungen nutzen.
2*
Naturheilverfahren (Ärzte und Heilpraktiker)
Sehhilfen und Laseroperationen, max. 250 € pro KJ
VorsorgeuntersuchungenPlus und Schutzimpfungen
Zahnersatz und -behandlung, Kieferorthopädie infolge von Unfällen
Zahnprophylaxe, PZR, Bleaching, max. 250 € / KJ
150 € Pauschalleistung ab 5-tägigem Krankenhausaufenthalt und bei stationärer Anschlussrehabilitation, Transportkosten bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt max. 250 € / KJ
Arzneimittel/ Verbandsmaterial einschließlich Zuzahlungen
Heil-/ Hilfsmittel (inkl. Kinesiotaping max. 250 € / KJ), inkl. Zuzahlungen
Schutz für GKV- und PKV-Versicherte: Mitarbeitende und deren Familienangehörige
Ohne Gesundheitsprüfung / Wartezeiten je nach Tarif für Mitarbeitende und Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen
Beitragsbefreiung: voller Leistungsanspruch auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Sabbatical etc. möglich
Eigenfinanzierte Erweiterung des Versicherungsschutzes für Mitarbeitende und Angehörige möglich
Assistanceleistung und Gesundheitsportal: Facharzt-Terminservice, ärztliche Videoberatung und 24 / 7 Gesundheitstelefon Paket 1
• Identische Leistungen aus Paket 2
• Wegfall der Obergrenzen
• Erhöhung des Leistungsbudgets bei anerkanntem Arbeitsunfall mit vollstationärem Aufenthalt (im laufenden und darauffolgenden KJ)
*Attraktiver Budget-Bonus
*Volle Budgethöhe bei unterjährigem Beginn
Mitarbeitende erhalten einen 10 %-Bonus des Leistungsbudgets, wenn sie in einem Jahr keine Erstattung beantragen. Falls doch, erhalten sie im folgenden Jahr erneut das Leistungsbudget.
Weiterversicherung für Rentner, ausgeschiedene Mitarbeitende, Familienangehörige über den gesetzlichen Vorgaben hinaus mit identischen Tarifleistungen möglich
Ein Kundenportal bietet einen einfachen Anmeldeprozess, Verwaltung von Vertragsinformationen sowie Zugang zur RechnungsApp und dem Gesundheitsportal für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ihre Handwerk-Hotline bei der Helmsauer Gruppe: 0911-9292 185
Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Vorteilen für Verbandsmitglieder. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: service@helmsauer-gruppe.de
» FAX AN: 089 / 54 58 28-50
Schreinerakademie Bayern Fürstenrieder Straße 250 81377 München
T 089 / 54 58 28-14
E akademie@schreiner.de
» VERBINDLICHE ANMELDUNG
Titel
Nummer SEM- _______ - 2025
Termin _______________ 2025
» TEILNEHMER # 1 _______ Person/en # 2 # 3
» FIRMENANGABEN
Firmenname
Telefon
Straße Fax
PLZ, Ort
Ort, Datum
» TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt.
Unterschrift
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn diese Faxanmeldung bei uns eingegangen ist.
Sollte wider Erwarten die Veranstaltung ausfallen, werden wir Sie darüber rechtzeitig informieren.
Der Teilnahme-Link wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Datenschutz: Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.schreiner.de/akademie
Dieses Anmeldeformular steht Ihnen auch unter www.schreiner.de/akademie zum Download zur Verfügung. Stand: 12/2024
VERANSTALTUNG DER SCHREINERAKADEMIE BAYERN
» FAX AN: 089 / 54 58 28-50
Schreinerakademie Bayern
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E akademie@schreiner.de
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Titel
Nummer Termin
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# 2 zu je __________ €
# 3 = _____________ € zzgl. MwSt.
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Telefon
Straße Fax
PLZ, Ort E-Mail
Ort, Datum Unterschrift
» TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei ausgefüllter SEPA-Basis-Lastschrift berücksichtigt. Die Teilnehmerunterlagen (Meldebestätigung usw.) gehen nach Ablauf des Meldeschlusses zu. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn diese Faxanmeldung bei uns eingegangen ist. Sollte wider Erwarten die Veranstaltung ausfallen, werden wir Sie darüber rechtzeitig informieren.
Die Lastschrift wird frühestens am Tag der jeweiligen Veranstaltung eingereicht. Falls Sie trotz verbindlicher Anmeldung nicht teilnehmen können, ist eine kostenlose Stornierung bis zum Meldeschluss möglich. Erfolgt die Abmeldung nach dem Meldeschluss, fallen 80% der Teilnahmegebühren (zzgl. MwSt.) an. Anstatt zu kündigen kann ein Ersatzteilnehmer entsandt werden. Die Abmeldung bzw. Meldung eines Ersatzteilnehmers hat schriftlich zu erfolgen.
Datenschutz: Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.schreiner.de/akademie
» EINZUGSERMÄCHTIGUNG (SEPA-BASIS-LASTSCHRIFT)
Gläubiger-Identifikationsnummer der Schreinerservice Bayern GmbH: DE5588800001254644
Ich (wir) ermächtige(n) die Schreinerservice Bayern GmbH die Seminargebühren von dem angegebenen Konto einzuziehen.
IBAN Firmenstempel
BIC
Geldinstitut
Ort, Datum
Name, Anschrift des Kontoinhabers, falls abweichend von o.a. Adresse
Unterschrift Kontoinhaber
Dieses Anmeldeformular steht Ihnen auch unter www.schreiner.de/akademie zum Download zur Verfügung. Stand: 12/2024
Unternehmer haben zahlreiche Verpflichtungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit nachzukommen. Eine wesentliche Pflicht ist das grundsätzliche Bestellen einer „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ gemäß DGUV Vorschrift 2. Diese Pflicht besteht bereits ab dem ersten Beschäftigten.
Bereits ab einem Beschäftigten muss eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden (§2 Abs. 4). Dies kann auf drei Arten erfolgen:
» Der Betrieb lässt eine Person zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden (6 Wochen Ausbildungszeit).
» Die Dienstleistung der Fachkraft für Arbeitssicherheit wird extern eingekauft.
» Der Unternehmer beteiligt sich an dem sog. „Alternativen Betreuungsmodell“ (früher: „Unternehmermodell“). Dies ist nur für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten möglich.
Mit der Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell entfällt die Pflicht, eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes ausbilden zu lassen oder eine externe Kraft zu beauftragen. Am alternativen Betreuungsmodell hat stets der Unternehmer selbst teilzunehmen. Die Durchführung erfolgt durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in Kooperation mit dem Fachverband Schreinerhandwerk Bayern.
2-tägige Grundausbildung für Unternehmerinnen und Unternehmer: Arbeitssicherheit im Modell der alternativen Betreuung (Betriebsgröße bis 50 Mitarbeiter)
Die Grundausbildung im Rahmen des alternativen Betreuungsmodells besteht aus zwei jeweils eintägigen Schulungen für den Unternehmer. Der Besuch dieser zweitägige Unternehmerschulung ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die selbstständige Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit im Betrieb. Der Kursaufbau ist in mehrere Abschnitte gegliedert und erfordert zusätzlich zum Besuch der beiden Präsenzschulungen auch die Erfüllung von Aufgaben, die der Teilnehmer dann im eigenen Betrieb durchführen muss.
Nach Absolvierung der Kurseinheiten erhält der Unternehmer die Berechtigung zur alternativen Betreuung seines Betriebs. Er kann damit selbst die Erfordernisse zur Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb umsetzen und erfüllen und benötigt vorerst nicht oder nur anlassbezogen die eigentlich
vorgesehene, externe Zusammenarbeit mit einem Dienstleister (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit). Im Detail: Am ersten Seminartag erfahren die Teilnehmer grundsätzliches Basiswissen über diverse Rechtsgrundlagen und die sinnvolle, strukturierte Durchführung der Arbeitsschutzorganisation mit Unterlagen der BGHM. Dies bezieht sich vorrangig auf die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb. Darüber hinaus werden unterschiedliche Möglichkeiten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutert und auch erste Schritte durch praxisbezogene Übungen erlernt. Nicht zu kurz kommt auch der fachliche und kollegiale Austausch, sowie Frage- und Antwortrunden zur Vertiefung der vielschichtigen Themen. Schließlich erhält der Teilnehmer auch wichtige Informationen, um zu entscheiden, ob die Begleitung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aktuell oder ggf. später notwendig ist.
Nach dieser ersten Veranstaltung sind die Teilnehmer aufgefordert, im eigenen Betrieb erste Gefährdungsbeurteilungen schriftlich durchzuführen. Dies erfolgt auf Grundlage der erlernten Methoden des ersten Seminartags. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Übungsphase im eigenen Betrieb mit dem Ziel, die eigene Gefährdungsbeurteilung rechtssicher auszuarbeiten und qualifizierte Unterweisungen auf dieser Basis durchführen zu können.
Am zweiten Seminartag werden die erarbeiteten Gefährdungsbeurteilungen vorgestellt und besprochen. Ziel ist es, eventuelle Missverständnisse oder Fehler zu besprechen, zu korrigieren und die Methodik der Gefährdungsbeurteilung weiter zu vertiefen. Es empfiehlt sich daher, den zweiten Seminartag zusammen mit dem ersten Seminartag zu buchen. Im Nachgang zum zweiten Schulungstag soll der Unternehmer in der Lage sein, die betriebliche Gefährdungsbeurteilung kurzfristig fertigzustellen.
Anschließend wird ein Termin mit der zuständigen Aufsichtsperson der BGHM vereinbart werden. Bei diesem Termin muss der Unternehmer seine Gefährdungsbeurteilung vor-
stellen und erhält bei positiver Überprüfung seiner Unterlagen das Zertifikat zur Teilnahme am alternativen Betreuungsmodell. Ab diesem Zeitpunkt ist im Turnus von fünf Jahren eine regelmäßige Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung des Zertifikats verbindlich vorgeschrieben. Das Zertifikat dient auch gegenüber der Gewerbeaufsicht als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen.
Die Fortbildung –Aufrechterhaltung der Zertifikate
Die eintägigen Fortbildungsseminare dienen dazu, die Zertifikate des Unternehmermodells aufrecht zu erhalten. Spätestens nach fünf Jahren muss der Unternehmer an einer Fortbildung teilgenommen haben.
Ab Herbst wird dafür erstmals eine eigens auf das holzbe- und -verarbeitende Gewerbe ausgelegte Fortbildung angeboten. Diese wurde speziell für das Schreinerhandwerk konzipiert und beinhaltet gefährdungs- und belastungsspezifische Fachthemen wie Gefahrstoffe, Holzstaub, Lüftung und Lackieren. Außerdem wird auf das Ermitteln, Beurteilen und Ableiten von wirksamen Maßnahmen bei Gefährdungen, Einwirkungen und Belastungen in der Holzbranche eingegangen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher ist eine frühzeitige Anmeldung sinnvoll. »
moldtech GmbH Niederlassung Bayern Bretonischer Ring 18 85630 Grasbrunn T 089 / 4627973-0 F 089 / 4627973-50 E info@moldtech.de www.moldtech.de
Münchener Verein Versicherungsgruppe Pettenkoferstr. 19 80336 München Ihre Ansprechpartner: Mansoer Weigert T 089 / 5152-1489
Marcus Königbauer T 089 / 5152-1471 www.muenchener-verein.de
Oli Lacke GmbH Bahnhofstr. 22 09244 Lichtenau T 037208 / 84-200 F 037208 / 84-382 E info@oli-lacke.de www.oli-lacke.de
OPO Oeschger GmbH
Albertistraße 16 78056 Villingen-Schwenningen T 07720 / 8584-0 F 07720 / 8584-77 E opo@opo.de www.opo.de
OS Datensysteme GmbH
EDV-Power für Holzverarbeiter Am Erlengraben 5 76275 Ettlingen T 07243 / 509-0 F 07243 / 509-200 E info@osd.de www.osd.de
Rudolf Ostermann GmbH Schlavenhorst 85 46395 Bocholt T 02871 / 2550-0 F 02871 / 2550-30 E verkauf.de@ostermann.eu www.ostermann.eu
2025
Unternehmerschulung: Teil 1 – Motivations- und Informationsveranstaltung
UNTERNEHMERSCHULUNG DER SCHREINERAKADEMIE BAYERN
» FAX AN: 089 / 54 58 28-50
Schreinerakademie Bayern Fürstenrieder Straße 250 81377 München
T 089 / 54 58 28-14
E akademie@schreiner.de
» VERBINDLICHE ANMELDUNG
Titel
Nummer Termin
» TEILNEHMER
Vorname Name
Geburtsdatum
Leitende Funktion im Betrieb als Unternehmer Geschäftsführer Betriebsleiter
» FIRMENANGABEN
Firmenname
Straße Telefon
PLZ, Ort E-Mail
Unternehmensnr.
Ort, Datum
Unterschrift Firmenstempel
» TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Teilnehmerzahl pro Schulung ist begrenzt. Die Teilnahme ist gebührenfrei, da die Kosten durch die BGHM getragen werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine schriftliche Meldebestätigung erhalten Sie direkt von der BGHM.
Die Anmeldung ist verbindlich, wenn diese Faxanmeldung bei uns eingegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass nur Unternehmer zugelassen sind.
Datenschutz: Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.schreiner.de/akademie
Dieses Anmeldeformular steht Ihnen auch unter www.schreiner.de/akademie zum Download zur Verfügung. Stand: 12/2024
Der Musikinstrumentenbau stellt zweifelsohne höchste Anforderungen an die Materialauswahl und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet zuweilen auch gut ausgebildeten Schreinermeisterinnen und Schreinermeistern ein anspruchsvolles berufliches Betätigungsfeld. Im Rahmen einer Fachexkursion zur J. C. NEUPERT GmbH & Co. KG in Hallstadt bei Bamberg – einer den wenigen Manufakturen, die auf historische Tasteninstrumente spezialisiert ist –erhielten die Meisterschülerinnen und Meisterschüler der Meisterschule für das Schreinerhandwerk Ebern einen spannenden Einblick in dieses Tätigkeitsfeld.
Von den Unterschieden in der Mechanik zwischen neuzeitlichen und historischen Tasteninstrumenten, über den Herstellungsprozess bis hin zur Intonation und Vermarktung der Instrumente führte das thematische Spektrum, das Manfred
Geschäftsführer Manfred Büttner erläutert die wichtigsten Unterschiede zwischen den historischen Tasteninstrumenten – Klangprobe jeweils inklusive.
Selbst die Saiten der Instrumente werden selbst hergestellt, was GF Manfred Büttner den Meisterschülerinnen und Meisterschülern auch vorführt.
Büttner, Geschäftsführer der J. C. NEUPERT GmbH, im Rahmen seiner Betriebsführung darstellte. Schnell wurde allen klar, dass der Bau eines neuen Instruments nach wie vor ganz wesentlich auf qualitativ hochwertiger Handarbeit beruht, auch wenn mittlerweile für einzelne Arbeitsschritte eine neu beschaffte CNC-Maschine wertvolle Unterstützung bietet. Neben dem Bau neuer Instrumente erhielten die Meisterschülerinnen und Meisterschüler auch Einblick in die Restauration historischer Instrumente – ein zweites wichtiges Standbein des Unternehmens. Denn weltweit erleben historische Tasteninstrumente derzeit eine kleine Renaissance. Damit wurde deutlich, dass es auch im Schreinerhandwerk neben den traditionellen Berufswegen immer wieder neue und attraktive Nischenbereiche gibt, die darauf warten, entdeckt zu werden. |
Der Rahmenbau erfordert höchste Präzision und basiert in weiten Teilen immer noch auf klassischer Handarbeit.
Neben dem Bau neuer Instrumente ist auch die Restauration historischer Instrumente ein wichtiges Standbein der J. C. NEUPERT GmbH & Co. KG. Fotos: Dr. Oliver Dünisch
Die Meisterschule München lädt alle Freunde des Schreinerhandwerks sehr herzlichen ein: Am Samstag, den 10. Mai 2025 zeigen 24 Meisterschülerinnen und -schüler ihre Meisterstücke in Weßling am Ammersee. Mit dem Weßlinger Pfarrstadel, seiner historischen Bausubstanz und modernen Innenarchitektur, konnte ein idealen Ort gefunden werden, um die zeitgemäß gestalteten Meisterstücke zu präsentieren. Die Abschlussarbeiten zeigen wieder beeindruckend, was an Kreativität und handwerklicher Spitzenleistung im Möbelbau möglich ist. Der besondere Reiz der ausgestellten Stücke liegt in der speziellen Formensprache der Meisterschule für Schreiner in München begründet. Eine moderne Formensprache, die auf den individuellen Ausdruck und die Persönlichkeit der jungen Meisterinnen und Meister Bezug nimmt. Präsentiert werden individuelle Einzelstücke aus hochwertigsten Materialen. Natürlich gibt es nicht nur edle Hölzer zu entdecken, sondern auch Mineralwerkstoffe, Glas, Metall, Stoff, Filz und Linoleum.
Die photorealistischen Darstellungen der Meisterstücke sind bereits unter www.meisterschule-schreiner.de zu bestaunen. Die Ausstellung ist nicht nur für alle gedacht, die vom Fach sind und einen Blick auf den hervorragend ausgebildeten Nachwuchs der Branche werfen möchten. Auch diejenigen, die Wert auf hochwertige Handarbeit legen oder gerne eine Ausstellung mit stilvollen Stücken in ansprechendem Ambiente genießen möchten, werden sicherlich auf ihre Kosten kommen. Nicht zuletzt ist es besonders spannend, sich von den jungen Schreinermeisterinnen und Schreinermeistern persönlich ihr Meisterstück präsentieren zu lassen. Die jungen Meisterinnen und Meister vom Kurs 148, der Förderkreis der Meisterschule Schreiner München sowie das gesamte Lehrerkollegium, freut sich, die Besucher in Weßling begrüßen zu können. Die genauen Informationen zur Ausstellung finden Interessierte ebenfalls auf der bereits erwähnten Internetseite der Meisterschule. | » FACHSCHULEN FÜR DIE MEISTERAUSBILDUNG IN BAYERN
Meisterschule Ebern für
das Schreinerhandwerk
Gleusdorfer Str. 14
96106 Ebern
Tel.: 09531 / 9236-0
Fax: 09531 / 9236-30
mse@meisterschule-ebern.de www.meisterschule-ebern.de
Meisterschule für Schreiner
Hauptstr. 70
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 / 9592-0
Fax: 08821 / 9592-99
fs-gap@fachschule-schreiner.de www.schreiner-fachschule.de
Meisterschule für Schreiner
Bismarckstr. 24
91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 / 6742-0
Fax: 09831 / 6742-17
verwaltung@bsz-gun.de www.bsz-gun.de
Meisterschule für das Schreinerhandwerk
Liebherrstr. 13
80538 München
Tel.: 089 / 233436-00
Fax: 089 / 233436-03
sekretariat@msm.musin.de www.meisterschule-schreiner.de
Die exklusive Serviceleistung des Verbands
Die Sicherung der Betriebsnachfolge ist eine der zentralen Aufgabe jedes Unternehmens und hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern insgesamt auf die gesamte Branche. Da es jedoch immer schwieriger wird, Personen zu finden, die bereit sind, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen, hat es sich der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern (FSH Bayern) zur Aufgabe gemacht, die Innungsbetriebe in dieser herausfordernden Aufgabenstellung verstärkt zu unterstützen. Dazu wurde eine Serviceleistung entwickelt, die auf der Angebotsseite exklusiv nur Mitgliedsbetrieben zur Verfügung steht: die Schreiner Betriebsbörse
Jetzt registrieren! schreiner.de/betriebsboerse
Zentrales Werkzeug dieses Verbandsangebots ist eine Betriebsdatenbank, die die Vermittlung von Betriebsinhaber, die ihr Unternehmen übergeben möchten, an interessierte Gründer und Käufer erleichtern soll. Dabei steht jedoch nicht das Sammeln von Angebots- und Suchprofilen im Vordergrund. Vielmehr ist die Beratungsleistung der betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle die zentrale Leistung. Denn die Daten von möglichen Verkäufern und Käufern werden zunächst streng vertraulich behandelt. Est wenn es sich aufgrund der detaillierten Angaben abzeichnet, dass die beiden Interessen zueinander passen könnten, wird der Berater des Verbands einen Kontakt zwischen einem Anbieter und einem möglichen Übernehmer herstellen und diesen Anbahnungsprozess fachlich kompetent begleiten.
Alle Interessierten können daher zunächst vertraulich ihre Betriebsdaten bzw. das detaillierte Suchprofil eingeben, ohne dass dies öffentlich einsehbar ist. So wird nicht nur die notwendige Vertraulichkeit gewahrt, es wird auch verhindert, dass Kontakte zwischen Parteien zustande kommen, die grundsätzlich nicht zusammenpassen können. Auf der Angebotsseite ist dieser Service auf die Mitgliedsbetriebe beschränkt. Als Übernehmer bzw. Investor kann sich dagegen jeder Interessierte registrieren. Auf den nachfolgenden Seiten sind die Funktionalität und die Voraussetzungen der Betriebsbörse zusammengefasst. Der erste Schritt ist auf jeden Fall, sich zu registrieren. Für Fragen dazu, steht der betriebswirtschaftliche Berater des FSH Bayern, Joachim Zwicky, zur Verfügung. |
Sie suchen einen Nachfolger?
Sie planen, sich selbstständig zu machen?
Sie möchten expandieren?
„Die Betriebsbörse bringt zusammen, was zusammen gehört.“
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des FSH Bayern:
Joachim Zwicky Dipl. Wirtschaftsingenieur
Beratungsstelle Betriebswirtschaft
T 089 / 54 58 28 – 21
E zwicky@schreiner.de
Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
PILIPP-Vertriebsgesellschaft für Sperrholz u. Bauelemente mbH
Robert-Bosch-Straße 10 91522 Ansbach
T 0981 / 9501-130 F 0981 / 9501-151 E info@pilipp-holzwerkstoffe.de www.pilipp-holzwerkstoffe.de
PointLine CAD GmbH CAD- und Branchensoftware für Schreiner Römerstraße 103 70180 Stuttgart T 07664 / 9614441 E info@pointlinecad.de www.pointlinecad.de Ein Mitglied der BORM Gruppe
PYTHA Lab GmbH PYTHA 3D CAD Inselstraße 3 63741 Aschaffenburg
T 06021 / 3706-0
F 06021 / 48455 E pytha@pytha.de www.pytha.de
REFLEXA-WERKE
Albrecht GmbH Silbermannstraße 29 89364 Rettenbach T 08224 / 999-0 F 08824 / 999-222 www.reflexa.de
REHAU AG + Co Malmsheim Haldenstraße 1 71272 Renningen T 0800 / 7342888 E innenausbau@rehau.com www.rehau.de/innenausbau
Remmers GmbH Bernhard-Remmers-Straße 13 49624 Löningen T 05432 / 83-0 F 05432 / 3985 E info@remmers.de www.remmers.de
Enno Roggemann GmbH & Co. KG Hürderstraße 3 85551 Kirchheim b. München T 089 / 95711-0 F 089 / 95711-47 E email@enno-roggemannmuenchen.de www.roggemann.de
Rosner eine Marke der MIPA SE Am Oberen Moos 1 84051 Essenbach T 08703 / 92 20 F 08703 / 92 21 00 E info@rosner-coatings.com www.rosner-coatings.com
Sie besitzen einen Schreinerbetrieb und wollen Ihre Nachfolge zielgerichtet organisieren?
Wir verbinden Generationen: Ihr persönlicher Experte für die Betriebsübergabe berät Sie bei organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Finden Sie Ihren Nachfolger oder Ihre Nachfolgerin auf unserer Plattform!
Der Verkauf eines Schreinerbetriebs ist ein Schritt mit immensen Auswirkungen. Wer sein Unternehmen übergibt, möchte den Betrieb samt seinen Mitarbeitern in guten und fähigen Händen wissen. Schließlich ist es nicht selten ein Lebenswerk, das weitergeführt werden soll.
Wie funktioniert die Betriebsbörse für Betriebsinhaber?
1 Anmeldung Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für den geschützten Mitgliederbereich ein: www.schreiner.de/ betriebsboerse
2 Dateneingabe Geben Sie alle wichtigen Unternehmensdaten ein.
3 Verkaufsprofil veröffentlichen Potentielle Nachfolger bekommen Ihr Profil vorgeschlagen.
4 Vorschläge erhalten Sie erhalten ausschließlich valide, für Ihr Unternehmen geeignete Nachfolgekandidaten vorgeschlagen.
5 Betriebsübergabe starten Unter fachlicher Beratung werden Sie und der Kaufinteressent zusammengebracht und können die Betriebsnachfolge regeln.
Exklusiv
Die Registrierung als „Verkäufer“ ist exklusiv für Innungsbetriebe möglich. Nur als Mitglied können Sie diesen Vorteil nutzen und dies kostenfrei.
Umfassend
Wir wissen genau um die Schwierigkeit einer guten Betriebsnachfolge, deshalb helfen wir beim Matching und beraten beide Seiten im laufenden Prozess.
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Die Anmeldung als Kaufinteressent steht allen offen. Mit der Registrierung werden alle Profile und Anfragen auf Seriosität geprüft.
Hier bringen wir Betriebsinhaber und Gründer bzw. Investoren zusammen, damit Unternehmen er folgreich in die nächste Generation gehen können.
Wir sichern die Zukunft unseres Handwerks.
Persönlich
Der professionelle, betriebswirtschaftliche Berater des Verbands widmet sich mit seiner großen Erfahrung individuell um Ihr Anliegen.
Kostenlos
Dieser Service ist für Sie kostenlos. Denn als Branchenverband steht für uns die Zukunft der Innungsbetriebe im Mittelpunkt.
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Den gesamten Prozess im Blick und damit die Betriebsübernahme bzw. -übergabe zielgerichtet organisieren: Unsere Plattform macht's möglich!
Sie möchten sich im Schreinerhandwerk selbst ständig machen oder sind bereits erfolgreich und wollen expandieren?
Sie sind auf der Suche nach einem passendem Schreinerbetrieb zur Übernahme? Dann melden Sie sich direkt an und finden Sie das zu Ihrem Suchprofil passende Unternehmen!
Wer sich entscheidet, einen Betrieb zu übernehmen, muss nicht von Null beginnen. Dennoch: Standort, Größe, Ausstattung, Unternehmensausrichtung und Betriebsklima – das Gesamtpaket der Schreinerei und die eigene unternehmerische Vision müssen stimmig sein. Und der Preis natürlich auch.
Wie funktioniert die Betriebsbörse für Betriebssuchende?
1 Registrieren
Registrieren Sie sich als Interessent (Neuregistrierung auch für Innungsmitglieder notwendig).
2 Käuferprofil anlegen
Legen Sie Ihr Käuferprofil mit Ihren persönlichen Kontaktdaten an.
3 Suchanfrage stellen
Definieren Sie die Kriterien für das gesuchte Unternehmensprofil.
4 Angebote sichten
Der Berater stellt Ihnen digital eine Übersicht mit allen für Sie relevanten Unternehmensprofilen zusammen.
5 Betriebsübergabe starten
Bei beiderseitigem Interesse und unter fachlicher Beratung werden Sie und der Verkäufer zusammengebracht und können die Betriebsnachfolge regeln.
Die deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1. Januar 2025 auf 2,27 % angepasst. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Zum 1. Januar 2025 wurde er von der Deutschen Bundesbank von 3,37 % auf 2,27 % gesenkt. Damit gilt für alle Geldschulden aus Rechtsgeschäften mit Verbrauchern für Verzugszeiträume ab dem 1. Januar 2025 ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 7,27 % (5 % Punkte über dem Basiszinssatz). Für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, berechnet sich der Verzugszinssatz mit 9 Prozentpunkten über den Basiszinssatz und beträgt somit für Verzugszeiträume ab dem 1. Januar 2025 nun 11,27 %. |
Aktuell weist die Polizei in der Oberpfalz darauf hin, dass bei einer neuartigen Vorgehensweise von Kriminellen Handwerkerfahrzeuge im Fokus stehen. Dabei handelt es sich meist um geschlossene Kleintransporter, die am Straßenrand während der Nachtzeit geparkt sind. Aus diesen Fahrzeugen werden dann hochwertige Werkzeuge und Geräte entwendet. In mindestens einem Fall wurde die Heckklappe von den Dieben mit einer Blechschere so weit aufgeschnitten, damit sie ins Innere des Fahrzeugs zum Entriegeln gelangen konnten. Konkret wurden beispielsweise im Zeitraum von 30. Januar bis 3. Februar 2025 in Regensburg sowie in Schwandorf ein Ford Transit, zwei Mercedes Vito, ein Mercedes Sprinter und ein VW-Bus aufgebrochen. Aus diesen Fahrzeugen wurden verschiedene Werkzeuge in einem Gesamtwert eines mittleren fünfstelligen Betrags entwendet. Betriebe, die ebenfalls Opfer solcher Aufbrüche geworden sind, sollten
sich neben der zuständigen Polizeidienststelle auch an den FSH Bayern wenden, damit Kollegen auch in weiteren Regionen gewarnt werden können.
Die Polizei gibt in Zusammenhang mit den Aufbrüchen folgende Hinweise:
» Schreiner sollten ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit in einem gesicherten Bereich abstellen.
» Beleuchtete Örtlichkeiten vermindern das Risiko, dass das Fahrzeug angegangen wird.
» Wertvolle Werkzeuge und Maschinen sollten während der Nachtzeit aus dem Fahrzeug genommen und sicher aufbewahrt werden.
» Alarmanlage (falls vorhanden) aktivieren beziehungsweise den Einbau einer Alarmanlage prüfen. |
Als Unternehmer sollten Sie regelmäßig Ihre Zahlen mit denen der Branche vergleichen, damit Sie wissen, wo Sie tatsächlich stehen! Die Frage dabei ist nur, wo Sie die realistischen Vergleichszahlen finden. Gerade dazu bietet Ihnen die Innungsorganisation eine exklusive Beratungsleistung, die auch Ihr Steuerberater nicht leisten kann. Denn alle zwei Jahre wird von den Verbänden der bundesweite Betriebsvergleich im Tischler- und Schreinerhandwerk durchgeführt. Im Jahr 2025 bietet sich damit für die Mitgliedsbetrieb wieder eine ausgezeichnete Gelegenheit, die eigenen Zahlen an den Branchenwerten zu messen. Basis dafür ist das Wirtschaftsjahr 2024 dessen Daten in der ersten Jahreshälfte 2025 erhoben werden. Dabei ist der zeitliche Aufwand für die teilnehmenden Betriebe gering, der Nutzen jedoch sehr groß.
Diese Angaben müssen Sie machen:
» Allgemeine Daten des Unternehmens (z.B. Gebäudefläche, Stundensatz
» Daten zu den Beschäftigten (z.B. Löhne, Zeiterfassung)
» Jahresabschluss 2024
Voraussetzung ist dabei, dass der Jahresabschluss 2024 im ersten Halbjahr 2025 erstellt wird. Die Angaben der Unternehmen werden ausschließlich in verschlüsselter Form verarbeitet und bereits vor der Datenerfassung von den
» BETRIEBSVERGLEICH
Adressangaben getrennt. Damit ist eine absolute Vertraulichkeit gegeben. Die teilnehmenden Betriebe erhalten vom FSH Bayern dann eine Analyse ihrer Zahlen. Diese werden in einem Vergleich den Durchschnittswerten des Schreinerhandwerks gegenübergestellt. Für die Teilnahme wird dem Betrieb ein Eigenanteil in Höhe von 100,- Euro (zzgl. MwSt.) berechnet. Im Gegenzug erhalten Sie eine kompetente und aussagekräftige Expertise Ihrer wirtschaftlichen Situation, die Sie anderweitig wesentlich teurer bezahlen müssten. Nutzen Sie daher diese exklusive Leistung Ihres Fachverbands und steuern Sie aktiv den Erfolg Ihres Unternehmens.
Melden Sie sich für eine Teilnahme mit dem Rückfax unten an. Die Datenerhebung startet voraussichtlich Ende März. |
» FRAGEN?
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des FSH Bayern ist: Joachim Zwicky Beratungsstelle Betriebswirtschaft T 089 / 54 58 28 – 21 E zwicky@schreiner.de
Ich interessiere mich für eine Teilnahme am Betriebsvergleich. Bitte senden Sie mir die Teilnehmerunterlagen zu. F 089 / 54 58 28 – 27 E zwicky@schreiner.de
Name, Schreinerei:
Straße: PLZ / Ort:
Ort, Datum:
Unterschrift:
Stand 01/2025
„Prognosen sind sehr schwierig – insbesondere dann, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses augenzwinkernde Zitat, das oft Mark Twain oder Karl Valentin zugeschrieben wird, trifft den Kern einer der größten Herausforderungen für Betriebe im Schreinerhandwerk: die Planung und Prognose zukünftiger Umsätze. Gerade in einem Marktumfeld, das von konjunkturellen Schwankungen, Materialpreisentwicklungen und saisonalen Auftragsschwankungen geprägt ist, stellt sich die Frage: Wie kann eine zuverlässige Umsatzprognose gelingen?
Der Umsatz einer Schreinerei wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die sowohl außerhalb als auch innerhalb des Betriebs liegen. Externe Einflüsse wie Konjunktur und Materialkosten spielen eine zentrale Rolle: Schwankungen in der Bauwirtschaft und damit auch im Ausbaugewerbe können Auftragsbücher leeren. Gleichzeitig belasten steigende Holzpreise und Lieferengpässe die Ertragslage, selbst bei vollen Auftragsbüchern. Zudem prägen Markttrends die Umsatzentwicklung: Nachhaltigkeit wird zum Verkaufsargument, während Digitalisierungstools wie Online-Konfiguratoren für Maßmöbel Wettbewerbsvorteile gegenüber industriellen Anbietern schaffen.
Bedeutung von Umsatzprognosen für das (Schreiner-) Handwerk
Umsatzprognosen sind für Handwerksbetriebe unverzichtbar, um Planungssicherheit zu schaffen und strategische Entscheidungen zu treffen. Sie ermöglichen eine realistische Einschätzung der zukünftigen Einnahmen, basierend auf Faktoren wie Auftragslage, Marktanteilen oder Vertriebsprozessen. Eine solide Umsatzprognose bildet die Grundlage für
den Finanz- und Liquiditätsplan, der Investitionen in Maschinen, Betriebsmittel oder Werbemaßnahmen legitimiert. Sie dienen auch als Argumentationsgrundlage für Finanzierungsgespräche mit Banken.
Rahmenwerk für bessere Prognosen
Ein systematischer Ansatz kann Schreinerbetrieben helfen, ihre Umsätze fundierter vorherzusagen. Ein bewährtes Rahmenwerk besteht aus drei Bausteinen:
1. Vergangenheitsdaten analysieren:
» Auswertung der Umsatzentwicklung der letzten Jahre
» Identifikation von Mustern und saisonalen Schwankungen
» Vergleich von Angebot zu tatsächlicher Auftragserfüllung
2. Aktuelle Marktdaten einbeziehen:
» Analyse von Trends im Bau- und Wohnsektor
» Berücksichtigung von Materialpreisentwicklungen
» Erhebung von Kundenanfragen und Angebotsanfragen
» FRAGEN?
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des FSH Bayern ist:
Joachim Zwicky Beratungsstelle Betriebswirtschaft T 089 / 54 58 28 – 21 E zwicky@schreiner.de
3. Szenario-Technik nutzen:
» Best-Case-Szenario („Der beste anzunehmende Fall“)
Die Nachfrage nach z.B. maßgefertigten Möbelstücken im Premiumbereich steigt aufgrund eines anhaltenden Trends zu hochwertigen individuellen Produkten. Materialkosten bleiben stabil und die Auftragseingänge wachsen um 15 %. Der Betrieb kann zusätzliche Fachkräfte einstellen, um die gestiegene Nachfrage zu bewältigen und erzielt am Jahresende eine deutliche Umsatzsteigerung.
» Normal-Case-Szenario („Es läuft normal weiter, wie bisher“)
Die Auftragslage bleibt weitgehend stabil mit leichten Schwankungen. Es gibt weder einen signifikanten Anstieg noch einen Rückgang der Nachfrage. Materialpreise schwanken innerhalb üblicher Bandbreiten und der Betrieb setzt seine bisherigen Maßnahmen zur Kundengewinnung und Bestandspflege fort. Am Jahresende bleibt der Umsatz auf Vorjahresniveau.
» Worst-Case-Szenario („Der schlechteste anzunehmende Fall“)
Aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten oder eines plötzlichen Anstiegs der Materialpreise sinkt die Nachfrage spürbar. Kunden zögern mit Investitionen in individuelle Möbelstücke und die Auftragseingänge gehen um 20 % zurück. Um darauf zu reagieren, reduziert der Betrieb (fixe) Kosten, verhandelt mit Lieferanten über bessere Einkaufskonditionen und verstärkt seine Marketingmaßnahmen, um neue Kundengruppen zu erschließen.
Durch diese Szenarioanalyse kann das Unternehmen vorausschauend planen und sich flexibel auf unterschiedliche Entwicklungen einstellen. Maßnahmen wie gezielte Investitionen in Werbung oder Einsparungen bei nicht essenziellen Ausgaben können frühzeitig angestoßen werden, um Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen.
Fazit: Prognosen als strategisches Werkzeug nutzen Zwar bleiben Umsatzprognosen im Schreinerhandwerk immer mit Unsicherheiten behaftet, doch mit der vorgestellten methodischen Vorgehensweise können Betriebe ihre Planungssicherheit deutlich verbessern. Die Kombination aus Vergangenheitsdaten, aktuellen Marktentwicklungen und Szenario-Analysen schafft eine belastbare Grundlage für strategische Entscheidungen. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten kann dies den entscheidenden Wettbewerbsvorteil ausmachen und dazu beitragen, den Betrieb zukunftssicher aufzustellen. |
Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
RSO Group
CAD/NC-Software für Schreiner Vertrieb Jochen Meier Planung & Visualisierung Röthgasse 2a 90427 Nürnberg T 0911 / 2171828 E info@rso-group.de www.rso-group.de
Sanline Möbelsysteme und Küchentechnik GmbH Landsbergerstr. 287 80687 München T 089 / 374290-0 F 089 / 374290-299 E zentral@sanline.biz www.sanline.biz
Schachermayer Deutschland GmbH Am Weichselgarten 18 91058 Erlangen T 09131 / 6870-0 F 09131 / 6870-4119 E info@schachermayer.de www.schachermayer.de
Schönberger & Weiss GmbH Hans-Bunte-Straße 45 90431 Nürnberg T 0911 / 324420 F 0911 / 32442-30 E info@schoenberger-holztechnik.de www.schoenberger-holztechnik.de
SCHOTT Technical Glas Solutions GmbH Otto-Schott-Straße 13 07745 Jena T 03641 / 6814666 F 03641 / 28889311 www.schott.com/pyran
SCHUKO Bad Saulgau GmbH & Co. KG Absaug-,Oberflächen- und Filtertechnik Mackstraße 18 88348 Bad Saulgau T 07581 / 4871-0 E saulgau@schuko.de www.schuko.de
SEEFELDER GmbH 84030 Landshut 89231 Neu-Ulm 85748 München-Garching 94315 Straubing T 0700 / 73373300 E post@seefelder.net www.seefelder.net
Shaper Tools GmbH Dieselstraße 26 70771 Leinfelden-Echterdingen T 0711/26898124 E hello@shapertools.com WhatsApp 0711/26898124 www.shapertools.com
Der Holzbau boomt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohngebäude in Holzbauweise liegt bundesweit bei weit über 21%. Bei den öffentlichen Bauten werden vor allem Schulen und Kindergärten überwiegend aus Holz gebaut. Die TSH System GmbH hat aus diesem Grund weitere Varianten von T30 Türen in Holzwänden geprüft. Bei der jüngsten Prüfung wurde Stahlzargen in Kreuzlagenholzwänden geprüft. Dabei hat sich mit dem richtigen Knowhow der Anschluss der Stahlzarge an die Holzwand als völlig unkritisch erwiesen. Die Brandprüfung ist mit 34 vollen Minuten erfolgreich verlaufen. Mit der bestandenen Prüfung wurde das System auch um eine weitere mechatronischen Türdrückergarnitur von Salto erweitert und um einen besonders schmalen integrierten Freilauftürschließer. Damit konnte das Lizenzangebot der TSH System GmbH – eine Gesellschaft der Landesverbände des deutschen Tischler- und Schreinerhandwerks –weiter ausgebaut werden. Die umfassenden Lizenzen für die Eigenfertigung von Türen und Fenstern vor allem im Brandund Rauschschutzbereich stehen dabei ausschließlich den Innungsbetrieben zur Verfügung. |
Bei Türen mit Freilauftürschließern oder Feststellanlagen muss die Tür bei Stromausfall oder bei Betätigung des Handtasters durch die im Schließer gespeicherte Energie selbstständig schließen. Dies wird vor der Brandprüfung mehrmals getestet und dokumentiert.
» FRAGEN?
Zu allen Fragen rund um Objekttüren, Innen- und Außentüren, Treppen und Brandschutz können Sie sich direkt an die TSH System GmbH wenden:
T 089 / 545828-23
E info@tsh-system.de
Weitere Infos auch unter www.tsh-system.de
Nach 35 Minuten schlagen Flammen aus dem Bereich der Türdrückergarnitur und des Schlosses. Der Raumabschluss und die Isolation sind somit nicht mehr gegeben. Der Prüfbericht wird über 34 Minuten ausgestellt.
Nach Beendigung der Brandprüfung wird Prüfrahmen mit einem Krahn vom Ofen weggehoben und mit Wasser gelöscht. Nach dem Abkühlen ist eine genaue Inspektion der vom Brand belasteten Seite möglich.
Lässt ein Privatkunde an seinem selbstgenutzten Eigenheim vom Schreiner die Fenster unter dem Gesichtspunkt der energetischen Sanierung tauschen oder sanieren, hat er die Möglichkeit dies bei der Steuererklärung anrechnen zu lassen. Nach §35c EStG können verteilt über drei Jahre Ausgaben bis insgesamt maximal 40.000 Euro mit 20 % steuermindernd geltend gemacht werden. Neben der Einhaltung der geforderten energetischen Werte muss dazu eine Rechnung vorliegen, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweist.
Neue Musterbescheinigung erforderlich
Damit das Finanzamt die Steuervergünstigung gewährt, muss das ausführende Fachunternehmen eine amtliche Musterbescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass die durchgeführten Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Unbedingt zu beachten ist, dass für Maßnahmen, mit deren Umsetzung ab 2025 begonnen wurde, ausschließlich die neue Musterbescheinigung des Bundesfinanzministeriums gültig ist. Wird eine veraltete Bescheinigung verwendet, lehnt das Finanzamt die Steuerermäßigung ab.
Darauf müssen Schreiner achten:
» Nutzen Sie die aktuelle Musterbescheinigung: Diese steht für Mitgliedsbetriebe im geschützten Downloadbereich unter www.schreiner.de/fuer-schreiner in der Rubrik Betriebswirtschaft/Fördermittel zur Verfügung.
» Zahlungseingang abwarten: Die Bescheinigung darf erst nach Abschluss der Maßnahme und vollständiger Zahlung ausgestellt werden.
» Kein Energieberater erforderlich: Schreiner können die Bescheinigung selbst ausstellen – ein zusätzlicher Energieberater ist nicht nötig.
Um doppelte Arbeit und Unannehmlichkeiten für Ihre Kunden zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig auf die neuen Anforderungen umstellen. So sorgen Sie für eine reibungslose Abwicklung und zufriedene Kunden. |
Bescheinigung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz
☐ Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
☐ Bescheinigung vom zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.
☐ Bescheinigung der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausstellungsberechtigten Person
☐ Diese Bescheinigung ergänzt oder berichtigt die Bescheinigung vom und ist dem zuständigen Finanzamt erneut vorzulegen.
I. Objekt und Beteiligte
Adresse
1. An welchem Objekt wurden die energetischen Maßnahmen vorgenommen?
2. Für wen (Eigentümer, WEG-Verwalter) wird die Bescheinigung ausgestellt?
Name, Vorname; ggf. Verwaltereigenschaft
Adresse
Telefonnummer, optional: E-Mailadresse
3. Welches Fachunternehmen hat die energetischen Maßnahmen ausgeführt?
Firma, Ansprechpartner (Fachunternehmen)
Adresse
Telefonnummer, optional: E-Mailadresse
Auszug aus Musterbescheinigung 2025
Steuernummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer
4. In welchen Gewerken ist das Fachunternehmen tätig? ☐ Mauer- und Betonbauarbeiten ☐ Stukkateurarbeiten
Maler-und Lackierungsarbeiten ☐ Zimmerer-, Tischler-und Schreinerarbeiten
Steinmetz-und Steinbildhauarbeiten
Wärme-, Kälte-und Schallisolierungsarbeiten
Brunnenbauarbeiten
Dachdeckerarbeiten
Aktuell werden zahlreiche Schreinereien in Niedersachsen abgemahnt, die Arbeiten im Bereich Rollladen und Sonnenschutz erbringen oder sich auf Ausschreibungen bewerben. Aus Sicht der Landesinnung Niedersachsen/Bremen für Rolladen und Sonnenschutz sei es nicht erlaubt, Arbeiten mit überwiegenden Leistungen im Bereich von Rollladen und Sonnenschutz anzubieten oder auszuführen, wenn das Unternehmen nicht (ggf. zusätzlich) mit dem Gewerk Rolladen und Sonnenschutz in der Handwerksrolle eingetragen ist. Hintergrund ist die Rückvermeisterung des Gewerks des Rolladen- und Sonnenschutztechnikers im Jahr 2020. Offenbar hat die Abmahnwelle mit einem Personenwechsel an der Spitze dieser Landesinnung zu tun. Eine derartige Rechtsauffassung wurde dort nämlich bis vor wenigen Monaten so nicht vertreten. Alle Versuche des zuständigen Landesverbands des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen, die Angelegenheit zu befrieden, sind bislang gescheitert.
Bisher beschränkt sich die Abmahnwelle aktuell auf die Bundesländer Niedersachsen und Bremen. In Bayern sind aktuell keine einschlägigen Abmahnungen bekannt geworden. Für einzelne Schreinereien in Niedersachsen haben die Abmahnungen äußerst weitgehende Konsequenzen: Da mit der Abmahnung auch zur Unterzeichnung einer sehr umfas-
senden Unterlassungserklärung aufgefordert wurde, wird es für die unterzeichnenden Betriebe absehbar zukünftig wohl gar nicht mehr möglich sein, auch nur geringfügige Leistungen im Bereich Rollladen und Sonnenschutz zu erbringen.
Der Fachverband Schreinerhandwerk Bayern geht zusammen mit den übrigen Landesverbänden und dem Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland davon aus, dass die Abmahnungen von Schreinerbetrieben rechtlich nicht haltbar sind, da dieses Tätigkeitsfeld durch das Berufsbild des Schreiners abgedeckt ist. Daher ist ggf. betroffenen Schreinereien dringend zu empfehlen, auf derartige Abmahnungen nicht direkt zu reagieren und keinesfalls eine Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Stattdessen sollten sich betroffene Innungsbetriebe sofort mit der Verbandsgeschäftsstelle zur rechtlichen Überprüfung in Verbindung setzen. Außerdem sollten Fensterbaubetriebe, die zusätzlich auch Rolladen und Sonnenschutz anbieten, auch prüfen, ob sie sich ergänzend für diese Tätigkeit eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7a Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dies würde den Betrieb vor derartigen Abmahnungen schützen. Auch dazu berät die Rechtsabteilung des FSH Bayern die Mitgliedsbetriebe. |
Einen Artikel einer Online-Plattform auf Social-Media-Kanälen wie Facebook geteilt – und schon wird es teuer? Aktuell macht eine namhafte Anwaltskanzlei mit hohen Forderungen auf sich aufmerksam. Der Grund: Angeblich verletzen überwiegend Unternehmer die Urheberrechte ihrer Mandanten, indem sie deren Inhalte in sozialen Netzwerken teilen. Was steckt der aktuellen Schadensersatzwelle, wie sollten Unternehmer dagegen vorgehen und was ist im Netz überhaupt noch erlaubt?
Allein ein Screenshot kostet laut der Kanzlei 2.000 Euro Zu Grunde liegt einer von vielen Fällen der derzeitigen anwaltlichen Praxis. Ein Unternehmer hatte 2021 einen Screenshot eines auf Facebook veröffentlichten Artikels samt dort enthaltenem Bild auf seiner Unternehmer-Website geteilt. Nun – fast vier Jahre später – erhält er Post der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Diese fordert ihn auf, circa 2.000 Euro an ihre Mandantschaft zu zahlen. Im konkreten Fall handelt es sich hier um die dpa Picture-Alliance GmbH, ein 100%iges Tochterunternehmen der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Der Unternehmer habe, indem er den Screenshot geteilt habe, gegen deren Urheberrecht an dem Bild verstoßen. Die Mandanten hätten die uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem mit dem Artikel einhergehenden Bild. Neben der Hauptforderung machte die Kanzlei zudem Zinsen in dreistelliger Höhe sowie Rechtsanwaltskosten geltend.
Obwohl Betrug ausgeschlossen ist, sind die Forderungen fraglich Da derzeit massenhaft von dem Recht Gebrauch gemacht wird, Schadenersatz aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an Bildern zu fordern, drängt sich der Gedanke einer neuen betrügerischen Masche auf. Betroffene sollten allerdings vorsichtig sein, davon vorschnell auszugehen und die anwaltlichen Schreiben zu ignorieren. Denn bei den Vertretern handelt es sich tatsächlich um seriöse Juristen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die betroffenen Betriebe gleich zahlen sollten. Denn es ist zu vermuten, dass die Kanzlei mit den Schriftsätzen höchst schematisch vorgeht und daher im Einzelfall nicht alle Zahlungsaufforderungen berechtigt sind.
Schadensersatz basiert auf sogenannter fiktiver Lizenzgebühr
Die Anwälte stützen die Schadensersatzforderung dabei auf § 97 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieser sieht vor: wer vorsätzlich oder fahrlässig die Rechte des Urhebers ohne dessen Einwilligung verletzt, muss den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Da es eher umständlich ist, einen tatsächlich entstandenen Schaden festzustellen, wählen die Anwälte die vom Gesetzgeber gewährte, sogenannte „fiktive Lizenzgebühr“. Der Urheber kann danach die Vergütung verlangen, die der Rechtsverletzende hätte zahlen müssen, hätte der Urheber ihm die Nutzungsrechte im Voraus eingeräumt.
Überhöhte Schadensforderungen
und nicht nachvollziehbare Zinsen Das Schreiben der rechtlichen Vertreter bietet im Beispielfall bereits mehrere Angriffspunkte. Während zum einen unklar ist, welchen genauen Tatbestand der Adressat verletzt haben soll – nach dem Gesetz könnten unterschiedliche Rechte des Urhebers wie das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung berührt sein – ist vor allem die Zahlungsaufforderung in ihrer Höhe nach nicht nachvollziehbar. Denn einheitlich anerkannt ist, dass die zu Grunde liegende fiktive Lizenzgebühr zumindest angemessen sein muss. Die Höhe der Forderung muss sich daher daran orientieren, was die Parteien in der Branche üblicherweise vereinbaren.
Nach einem Vergleich mit anderen Bildagenturen ist klar, dass die Hauptforderung der Kanzlei in Höhe von 1.300 Euro signifikant höher ausfällt. Das liegt vor allem daran, dass derartige Agenturen Nutzungspakete zu einem Festpreis anbieten, welchen sie nicht auf einzelne Bildverletzungen reduzieren, sondern grundsätzlich ein Paket von 10 Bildern
beinhaltet. Vor allem aber die geltend gemachten Zinsen im dreistelligen Bereich widersprechen der Rechtslage. So bedarf es nach § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für Verzugszinsen grundsätzlich eine vorausgehende Mahnung an den Anspruchsgegner. Erst ab diesem Zeitpunkt können Zinsen überhaupt anfallen, nicht – wie die Vertreter in diesem Fall behaupten – schon ab Einstellen des Screenshots im Netz.
Rechtslage unklar
Während beispielsweise im Hinblick auf die Zinsen der Gesetzgeber konkrete Regelungen vorsieht, sieht das beim Thema Teilen von Beiträgen Anderer in sozialen Netzwerken anders aus. Vor allem die Rechtsprechung ist sich bis heute uneinig, wann das Teilen eines Artikels oder von Bildern widerrechtlich erfolgt und wann nicht. Nutzer sozialer Netzwerke sollten sich deshalb grundsätzlich im Klaren sein, dass sie rechtlich gesehen viel weniger „dürfen“, als sie tatsächlich im Alltag praktizieren. Lädt jemand eigenständig einen fremden Inhalt auf seinem Profil hoch, kann er dabei bereits das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG des Urhebers verletzen.
Differenzierter zu betrachten ist das Teilen eines Inhalts. Ermöglicht der Urheber selbst, seinen Artikel zu teilen – beispielsweise auf der eigenen Facebookseite – können andere Nutzer unter Umständen davon ausgehen, dass er in die Weiterverbreitung einwilligt. Problematisch ist jedoch als Teilender zu ermitteln, ob der Einstellende selbst überhaupt der tatsächliche Urheber des Beitrags ist. In diesem Fall gilt nämlich: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe: wer Beiträge auch nur fahrlässig teilt, macht sich schadensersatzpflichtig.
Während die Rechtsprechung in Fällen von privaten Nutzern meist auf den Einzelfall abstellt, bewertet sie die Rechtslage für Unternehmer strenger. Denn handelt der Teilende mit
Gewinnerzielungsabsicht, muss er grundsätzlich auch seine Pflicht erfüllen, nachzuforschen, ob der Inhalt rechtmäßig eingestellt ist. Dass der Betroffene zu einem kommerziellen oder gewerblichen Zweck handelt, lässt sich – so auch im vorliegenden Fall – dann vor allem schwer widerlegen, wenn er das Werk auf der Facebook-Seite des Unternehmens teilt.
Wie sollten betroffenen Unternehmen handeln? Doch wie sollten Unternehmer vorgehen, die eine derartige Abmahnung erhalten? Zunächst einmal sollten sie den Vorwurf prüfen und sicherstellen, dass sie tatsächlich fremde Werke auf ihren gewerblichen Seiten im Netz geteilt haben. Ist dem so, sollte der Betroffene den Inhalt unverzüglich löschen, um den Anspruchstellern bereits Wind aus den Segeln zu nehmen. Denn neben einem eventuellen Schadensersatzanspruch kann der Urheber gegebenenfalls auch geltend machen, den Inhalt zu beseitigen. Des Weiteren empfiehlt sich fachanwaltliche Beratung für IT-Recht in Anspruch zu nehmen und die Schreiben gerade nicht zu ignorieren. Denn ab dem Zeitpunkt der Mahnung können – wie aufgezeigt – Verzugszinsen anfallen. Hinsichtlich der Höhe der Hauptforderung sowie den grundsätzlichen Vorwürfen sollte der Betroffene die Gegenseite im Übrigen auffordern, konkrete Beweise vorzulegen. Insbesondere empfiehlt sich ein Vergleichsvorschlag, der die richtig berechnete Lizenzgebühr zu Grunde legt und auf das Prozessrisiko hinweist, dass sich der Anspruchsteller im Falle des Vergleichs erspart. Für die Zukunft gilt vor allem für Unternehmer: Finger weg vom Teilen fremder Inhalte im Netz.
Infos zur Beachtung von Bildrechten
Generell ist bei der Verwendung von Fotos für Veröffentlichungen Vorsicht geboten: Sollten auf derartigen Bildern Menschen zu sehen sein, die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, kann auch dies Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen auslösen. Schreinereien sollten bei Bildaufnahmen z.B. bei eigenen Veranstaltungen wie dem Tag des Schreiners immer sicherstellen, dass schriftliche Einverständniserklärungen der auf den Fotos erkennbaren Personen zur Veröffentlichung für den beabsichtigten Zweck vorliegen. Auf der Internetseite des FSH Bayern (www.schreiner.de) stehen den Innungsbetrieben im geschützten Mitgliederbereich in der Kategorie „Recht“, Bereich „Datenschutz“ zum Download Merkblätter und Checklisten zur Veröffentlichung von Referenzfotos, zu Mitarbeiterfotos auf der Homepage sowie zu Verwendung von Bildaufnahmen von Veranstaltungen zur Verfügung. |
Aktuell häufen sich die Fälle, in denen Bewerber mit falschen Meisterbriefen, Gesellenbriefen, Zeugnissen oder Nachweisen „arbeiten“. Grund hierfür dürfte sein, dass diverse Internetseiten für geringe Beträge so genannte „Schmuckurkunden“ anbieten, die täuschend echt aussehen. Schreinereien haben die Möglichkeit, Gesellenbriefe oder Meisterbriefe in Zweifelsfällen bei der (angeblich) ausstellenden Handwerkskammer verifizieren zu lassen, wenn beispielsweise der Gesellenbrief nicht zu den sonstigen Bewerbungsunterlagen passt oder der Meisterbrief von weiteren Angaben im Lebenslauf abweicht. Die deutschen Handwerkskammern arbeiten aktuell auch an einer App-Lösung, mit der Schreinereien künftig die Daten selbst in Echtzeit überprüfen können.
Vorsicht ist auch bei anderen Nachweisen angebracht. So tauchen auch frisierte Arbeitszeugnisse oder vollständig oder auch nur an einer bestimmten Stelle veränderte Dokumente auf. Weil Bewerbungen heutzutage häufig auf elektronischen Weg übermittelt werden, sind Fälschungen umso leichter geworden: In jedem Falle sollten alle Bewerbungsunterlagen sorgfältig geprüft werden. In Zeiten des Fachkräftemangels sind derartige Fälschungen offensichtlich für manche Personen eine allzu leichte Möglichkeit, sich eine Arbeitsstelle zu erschleichen. Fakt ist allerdings, dass Herstellung, Verkauf, Besitz oder Verwendung derartiger Dokumente Straftaten sind, die von den Staatsanwaltschaften verfolgt werden. Neben Geldstrafen drohen (theoretisch) auch Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
Auch für den einstellenden Schreinerbetrieb sind solche Betrügereien nicht unproblematisch: Gefälschte Angaben oder Dokumente können dazu führen, dass Verträge von Vertragspartnern angefochten werden und damit unwirksam sind. Hohe Schadensersatzforderung stehen damit gegebenenfalls im Raum. Darüber hinaus kann nicht nur das Vertrauen von Kunden auf dem Spiel stehen: Mangelhafte Handwerksleistungen aufgrund nicht vorhandener beruflicher Qualifikation können im Extremfall sogar Leben gefährden. |
Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
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Was tun bei Zweifeln an der AU?
„Immer mehr Kranke, immer mehr Leistungsabfall!“, so die Kritik aus vielen Unternehmen. Schuld daran soll vor allem die (wieder) eingeführte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung sein. Die Schwelle für Arbeitnehmer, sich wahrheitswidrig krankzumelden, sei nur noch gering, wenn man sich nicht mehr vor Ort bei einem Arzt vorstellen müsse. Doch stimmt das wirklich? Und was kann ein Arbeitgeber unternehmen, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestehen?
Die telefonische AU als Überbleibsel der Corona-Pandemie
Die telefonische Krankschreibung an sich ist nicht vollkommen neu, es gab sie vorher schon einmal. Erstmals ins Leben rief sie der Gemeinsame Bundesausschuss – ein Beschlussgremium des deutschen Gesundheitswesens – im März 2020
während der Corona-Pandemie. Patienten, die leichte Symptome von Atemwegserkrankungen aufwiesen, mussten nicht mehr extra vor Ort beim Arzt erscheinen. Stattdessen genügte es, wenn der Betroffene kurz in der Praxis anrief, seine Symptome beschrieb und dann erfolgte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber.
Während die telefonische Krankschreibung zum damaligen Zeitpunkt helfen sollte, das Infektionsgeschehen einzudämmen, bleibt sie auch für die Zukunft ein Mittel, um Arztpraxen zu entlasten. Denn nach mehreren Befristungen und dem Ende im März 2023 legte der Bundesausschuss am 7. Dezember 2023 die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung für die Zukunft fest.
Kein gesetzlicher Anspruch auf telefonische Krankschreibung Ganz so einfach, wie sich viele das Thema vorstellen, ist es allerdings nicht. Voraussetzung für eine telefonische Krankschreibund durch den Arzt ist unter anderem, dass es sich um eine Erkrankung mit nur leichten Symptomen handelt und der Patient der Praxis bereits bekannt ist. Außerdem besteht diese Möglichkeit nur erstmalig und für höchstens fünf Tage. Für eine Folgebescheinigung muss der Patient dann persönlich vorstellig werden. Hat der Arzt dagegen bei einem Praxisbesuch eine erstmalige Bescheinigung ausgestellt, dann ist die Folgebescheinigung telefonisch möglich. Zudem gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. So ist diese allein vom Ermessen des Arztes und dessen Einschätzung abhängig. Bewertet der Mediziner den Krankheitsverlauf beispielsweise als schwer, darf er dem Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Telefon versagen. Regelfall bleibt also die unmittelbare persönliche Untersuchung durch den Arzt vor Ort.
Telefonische AU lässt Arbeitgeber zweifeln
Dennoch lässt die telefonische AU Zweifel bei vielen Arbeitgebern aufkommen. Für den Arbeitnehmer wäre es demnach ein Leichtes, dem Arzt über das Telefon Symptome zu beschreiben, die überhaupt nicht vorliegen. So sei es für den Beschäftigten problemlos möglich, eine AU zu erschleichen. Aus Sicht des Vorgesetzten wiederum lässt sich überhaupt nicht erkennen, ob der Arzt die Arbeitsunfähigkeit nur telefonisch oder vor Ort festgestellt hat. Denn die Bescheinigungen unterscheiden sich nicht voneinander.
Bei Zweifeln – Beweiswert erschüttern!
Doch wie genau sollten Arbeitgeber vorgehen, wenn sie Zweifel daran haben, ob ihr Mitarbeiter tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist? Zunächst einmal gilt es, konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte zu sammeln, die den Verdacht untermauern. Dafür kann der Arbeitgeber verschiedene Aspekte genauer unter die Lupe nehmen, soweit es zu häufigeren Abwesenheiten. Ausgangspunkt können die ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein. Hier sollte der Vorgesetzte im Rahmen von „Rückkehrgesprächen“ versuchen zu erfahren, ob diese durch unterschiedliche Ärzte ausgestellt werden. Ein weiteres Indiz, um den Beweiswert zu erschüttern, sind auch AUs, die von Ärzten in der EU aus-
gestellt werden. Hier erfährt der Arbeitnehmer sofort, wer die AU ausgestellt hat, da ausländische Ärzte nicht digital in Deutschland angeschlossen sind. Doch Vorsicht: Auch eine AU aus dem EU-Ausland hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Voraussetzung dafür ist laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) lediglich, dass der behandelnde Arzt auf seiner Bescheinigung erkennen lässt, dass er zwischen bloßer Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat. Es müssen daher weitere Umstände vorliegen, die im Gesamtbild Zweifel an der AU begründen.
Passgenaue AUs sind beliebt, aber angreifbar Beliebt unter manchen Beschäftigten ist es auch, zu kündigen und gleich darauf eine auf das Austrittsdatum datierte AU vorzulegen. Aber auch in umgekehrter Weise ist der Fall denkbar: Der Arbeitgeber kündigt seinem Mitarbeiter und erhält kurz darauf verdächtigerweise die AU. Der Beweiswert solcher passgenauen AUs kann beispielsweise dann erschüttert sein, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar nach dem Enddatum der Bescheinigung eine neue Stelle antritt.
Widersprüchliches Verhalten und Social Media überwachen Ebenfalls verdächtig ist, wenn sich der Arbeitnehmer immer wieder zu bestimmten Zeitpunkten – wie vor den Wochenenden, vor Feiertagen oder kurz vor oder nach dem Urlaub –krankschreiben lässt. Einiges davon sind typische Beispiele, die der Gesetzgeber in § 275, Absatz 1a SGB V aufgreift. Zudem sollte das Unternehmen darauf achten, ob sich der Mitarbeiter widersprüchlich zu seiner Krankheit verhält – soweit er diese mitgeteilt hat – oder auffällige Aussagen trifft. Geht er beispielsweise ins Fitnessstudio trotz Grippe? Oder äußerte er bereits bei Kollegen im Voraus „in Zukunft bald wieder zu fehlen“? Wichtig dabei ist es, der Bewertung stets die konkrete Krankheit zu Grunde zu legen. Leidet der Arbeitnehmer beispielsweise an Burn-out, kann unter Umständen auch ein Fitnessstudiobesuch im Krankenstand gerechtfertigt sein. Konkrete Anhaltspunkte dafür, ob ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, kann auch sein Social-Media-Auftritt liefern. Postet der Mitarbeiter von aktuellen Aktivitäten, die im Widerspruch zu seiner Krankheit stehen, dürfen beim Arbeitgeber Alarm-Glocken schrillen.
nur als letztes Mittel
Davon, den Angestellten noch weitergehend zu überwachen, sollte ein Unternehmen jedoch Abstand nehmen. Kürzlich heimste sich ein Arbeitgeber eine Klage auf Schadensersatz ein, weil er einen Mitarbeiter, der des Öfteren eine AU vorlegte, durch eine Detektei überwachen ließ. Laut dem BAG hatte der Arbeitgeber damit unrechtmäßig personenbezogene Daten verarbeitet. Das Resultat: Das Unternehmen musste
Diese Zulieferfirmen sind Mitglied im Partnerkreis Schreiner Bayern.
TrunCAD GmbH
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1.500 Euro an den Mitarbeiter zahlen. Damit eine solche Überwachung gerechtfertigt ist, hätte der Arbeitgeber zunächst einmal auf mildere Mittel zurückgreifen müssen, so das Gericht. So hätte er den Mitarbeiter erst anhören oder den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten müssen. Denn die Krankenkassen sind verpflichtet, den berechtigten Zweifeln des Unternehmens an der Arbeitsunfähigkeit nachzugehen.
Indizien sammeln, Zahlung einstellen und abwarten Während nach Aussagen der AOK die Erfahrung zeige, dass Patienten telefonische Krankschreibungen überwiegend verantwortungsvoll nutzen, bleibt bei Arbeitgebern ein bitterer Beigeschmack. Besteht der Verdacht, der Arbeitnehmer wolle sie hinsichtlich einer Krankheit täuschen, sollten Unternehmen deshalb konkrete Anhaltspunkte sammeln. Für den Fall, dass sich der Verdacht der Täuschung erhärtet, sollten sie die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln sowie die Entgeltfortzahlung einstellen. Kommt es tatsächlich zu einem gerichtlichen Verfahren durch den Mitarbeiter, gilt es, die gesammelten Indizien vorzutragen, um den Beweiswert der AU zu erschüttern. Denn gelingt dies, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, weitergehende Beweise für seine Krankheit zu erbringen. Hier ist er dann beweispflichtig und hat den Arzt als Zeugen zu benennen und von dessen Schweigepflicht zu entbinden. Spätestens dann sollte die Wahrheit ans Licht kommen. |
Warnung vor gefälschten
Aktuell warnen die Sozialkassen der Bauwirtschaft und des Dachdeckerhandwerks (SOKA-Bau und SOKA-Dach) vor gefälschten Phishing–Mails. Diese betrügerischen Mails fordern dazu auf, über einen in der Mail beigefügten Link Daten einzugeben. Während Mails zum Beispiel der SOKA-Bau an der Absenderadresse „…@soka-bau.de“ erkennbar sind, haben die gefälschten E-Mails statt der Endungen „.de“ andere Endungen wie zum Beispiel „.live“ oder „.dev“. Falls Unternehmen derartige E-Mails erhalten, sollten keinerlei Links angeklickt oder Anlagen geöffnet werden. Am besten ist es, diese E-Mails sofort zu löschen. |
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