1
DIE MAUERPARKAFFÄRE
HEIMO LATTNER JUDITH LAUB
4
BilderĂźbersicht 7
Einleitung 13
Chronologie 39
Protokoll der 70. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses Berlin, 17. Wahlperiode, Donnerstag, 8. Oktober 2015 50
BĂźrgerinitiativen 52
Glossar 64
Kar ten 86
Nachweise
0–2
Grenzstreifen nach der Maueröffnung, 1989 5-9
Baumpflanzung nach einer Fahrraddemonstration, 1990 12
Fest zum Weltkindertag, 1990 14
Pflanzaktion, ca. 1990 16
Falkplatz und erster Bauabschnitt (Sonnenuhr nur noch in Fragmenten erhalten), 1994 18
Besetzung Moritzhofgelände, 1995 38
Geheime Landnahme, 2006 58
Gleimtunnel, 1992 68–85
Gang durch den Mauerpark ( kartographiert auf S. 65 ), 2016 88–96
Der Mauerpark an einem Sonntag, 2016
Das Abgeordnetenhaus (AgH ) ist das Landesparlament des Bundeslandes Berlin. Dem Status Berlins als Stadtstaat gemäß erfüllt es sowohl Landes- als auch Kommunalaufgaben. Die direkt gewählten Abgeordneten haben die Aufgabe, Gesetze zu erlassen und die Regierung bei ihrer Arbeit zu kontrollieren. Sie handeln im Interesse aller Berliner*innen, unabhängig von Partikularinteressen Einzelner (vgl. www.parlament-berlin.de). — Die Allianz Umweltstiftung wurde 1993 anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Allianz SE (damals Allianz AG) mit einem Grundstockkapital von 100 Mio. dm gegründet. Sie unterstützt Projekte in den Bereichen Umwelt, Natur- und Landschaftsschutz, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, öffentliche Gesundheitspflege, Bildung und Erziehung. Zu den ersten Projekten der Stiftung gehörte der Bau des Berliner Mauerparks (vgl. www. umweltstiftung.allianz.de).— Ausschüsse dienen der fachlichen Detailarbeit in Belangen wie etwa Bauen, Wohnen und Verkehr, Stadtentwicklung und Umwelt. Sie nehmen einen wesentlichen Teil des parlamentarischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses in den zahlreichen Bereichen, die das Parlament verhandelt, wahr. Auf Bezirksebene gehören neben den Abgeordneten auch sachkundige Bürger*innen (Bürgerdeputierte) den Ausschüssen an. Nach erfolgten Beratungen werden Beschlußempfehlungen der Fachausschüsse wie auch die des Hauptausschusses dem ↑Plenum bzw. der ↑Bezirksverordnetenversammlung – sie haben in der jeweiligen parlamentarischen Beratungsreihenfolge das letzte Wort – vorgelegt (vgl. www.parlament-berlin.de). — Der Berliner Bankenskandal geht auf die Fusion der öffentlich-rechtlichen Landesbank mit der Berliner Bank und der Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank zur landeseigenen Bankgesellschaft Berlin im Januar 1994 zurück. Diese erteilte der Bau- und Immobilienbranche Kredite, zum Teil über Tochterfirmen. Kerngeschäft waren Plattenbauten aus dem Bestand verschuldeter Kommunen in Ostdeutschland. Die Risiken für Immobilienfonds mit marktunüblichen Renditegarantien wurden auf das Land Berlin abgewälzt. Verschlechterungen auf dem Immobilienmarkt Ende der 1990er Jahre führten zum wirtschaftlichen Zusammenbruch der Bankgesellschaft. Berlin musste mit 21,6 Mrd. Euro bürgen. Die Fonds kosteten das Land rund 300 Mio. Euro. Die Vorgänge führten im Jahre 2001 zum Rücktritt des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen und des cduFraktionschefs, Klaus-Rüdiger Landowsky. — Bauleitplanung ist eine räumliche und inhaltlich abschließende städtebauliche Gesamtplanung und somit das wichtigste Instrument der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Darin werden bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken vorbereitet; hierbei gilt grundsätzlich die Orientierung am Allgemeinwohl. Die Bauleitplanung erfolgt gemäß dem Baugesetzbuch (vgl. §1 Abs. 5 BauGB ) zweistufig: Aufstellung eines ↑Flächennutzungsplans (vorbereitender Bauleitplan). Auf dessen Grundlage erarbeiten die ↑Bezirke in einer zweiten Stufe Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) für räumliche Teilbereiche. Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist sind Stellungnahmen der Bürger*innen möglich. Die Stellungnahmen bilden den Kern des Abwägungsmaterials, das die Kommune in dem für das Bauleitplanverfahren zentralen Vorgang der Abwägung zu prüfen hat. Eine fehlerhafte Durchführung dieses Vorgangs kann zur Nichtigkeit des Bauleitplans führen. — Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt die möglichen Nutzungen aller Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Er beinhaltet Aussagen zu Gebäudehöhen, Grundflächen sowie Umfang von Freiflächen auf Baugrundstücken. Liegt ein Antrag eines pri-
vaten Investors für ein Bauvorhaben vor, für dessen Zulässigkeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, d.h. ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem ↑Bezirk oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausgearbeitet. Zwischen der planaufstellenden Verwaltung und dem Vorhabenträger (z.B. privater Investor) wird ein ↑städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) abgeschlossen. In der Regel enthält der Durchführungsvertrag Vereinbarungen zur Erschließung des Vorhabengrundstücks sowie zur Kostenübernahme für notwendige Erschließungs- und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Werden die Fristen für die Durchführung des Vorhabens nicht eingehalten, soll die aufstellende Verwaltung den Plan aufheben (vgl. www.stadtentwicklung.berlin.de). — Ein Bebauungsplanverfahren sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit in zwei Stufen vor. Zunächst erfolgt eine öffentlicheVorstellung der Planabsicht etwa im Rahmen von Bürgerversammlungen oder Ausstellungen. In einer zweiten Stufe wird der entsprechende ↑Bebauungsplan für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Bürger *innen können Anregungen und Änderungswünsche einbringen, die anschließend von der zuständigen Verwaltung ausgewertet werden. ↑Bezirksverordnetenversammlung oder ↑Abgeordnetenhaus wägen abschließend die öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander ab und entscheiden über die Berücksichtigung oder Zurückweisung der Einwände (vgl. www.stadtent 52–53 wicklung.berlin.de). — Ein Bereichsentwicklungsplan dient der Glossar Ermittlung des Flächenbedarfs für soziale und verkehrliche Infra- Abgeordnetenhaus – struktur, gewerbliche Betriebe, Wohnen sowie den öffentlichen Bezirksreform Raum und Grünflächen. Die Planung ist mittel- bis langfristig ausgelegt und steht zwischen dem gesamtstädtischen↑Flächennutzungsplan (fnp) und dem rechtsverbindlichen ↑Bebauungsplan. Die Zuständigkeit für die Erstellung liegt bei den ↑Bezirken. — Bezirke sind Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit. Bezirksbürgermeister *in und vier Bezirksstadträt*innen bilden die bezirkliche Regierung (Bezirksamt) und werden von der ↑Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Der Bezirk ist finanziell vom Senat abhängig, der ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes eine Globalsumme zuweist. Diese kann mit Auflagen und Leitlinien versehen werden, insbesondere zur Durchsetzung übergeordneter Zielvorstellungen von ↑Abgeordnetenhaus und Senat. Grundsätzlich sind die zugewiesenen Mittel nicht zweckgebunden und können nach der Schwerpunktsetzung des Bezirks verteilt werden. In Zeiten angespannter Haushaltslage ist dies meist nur bedingt der Fall. Ein Großteil der Summe ist dann für rechtlich festgelegte Ansprüche aufzuwenden. Die Globalsumme orientiert sich am Mittelwert der Verwaltungskosten aller Bezirke. Die Verwaltungskosten werden anhand der angebotenen Dienstleistungen (Produkte) der Bezirke, wie etwa den Betrieb einer Bibliothek, einer Kindertagesstätte oder die Grünflächenpflege, berechnet. Dadurch entsteht eine Wettbewerbssituation zwischen den Bezirken. — Die Berliner Bezirksreform trat am 1.1.2001 in Kraft und gliedert Berlin seither in 12 Bezirke. Mit Ausnahme von Neukölln, Reinickendorf und Spandau wurden die einzelnen Stadtbezirke zu größeren Verwaltungseinheiten fusioniert. Der Bezirk Mitte umfasst seither die ehemaligen Bezirke Mitte, Tiergarten und Wedding; Pankow die ehemaligen Bezirke Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee. Vorrangiges Ziel der Reform war die Senkung von Verwaltungskosten. In diesem Zusammenhang wurden 101 Stadtratsposten gestrichen und fast 60.000 Stellen im öffentlichen Dienst abgebaut. Zur Steuerung der Reform wurden stadtweit 68 Controller * innen eingestellt.
Die Bezirksverordnetenversammlung ( b v v ) ist die Volksvertretung auf Ebene der Bezirke und besteht jeweils aus 55 direkt gewählten Bezirksverordneten. Aufgaben der bvv sind die Anregung von Verwaltungshandeln durch Empfehlungen und Ersuchen, die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Entscheidung in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten. Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (§12) entscheidet die bvv u.a. über den Bezirkshaushalt sowie über die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten, eine Bereichsentwicklungsplanung und Anträge des Bezirks zur Änderung des ↑Flächennutzungsplans. bvv und ↑Abgeordnetenhaus werden gleichzeitig für fünf Jahre gewählt. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass auf bezirklicher Ebene auch alle EU-Bürger* innen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Berlin stimmberechtigt sind (234.660 Personen per 2015) (vgl. www.statistik-berlinbrandenburg.de). — Das Bürgerbegehren ist Teil der ↑Direkten Demokratie des Landes Berlin. Mit einem Bürgerbegehren können wahlberechtigte Bürger*innen zu politischen Sachfragen auf bezirklicher Ebene ↑Bürgerentscheide beantragen. Das Bezirksamt entscheidet anschließend innerhalb eines Monats über deren Zulässigkeit. Klagen gegen Unzulässigkeitsentscheidungen können vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn es spätestens bis sechs Monate nach Feststellung der Zulässigkeit von 3 % der bei der letzten Wahl zur ↑Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Wahlberechtigten unterstützt wird. Ist das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens festgestellt, dürfen die Organe des Bezirks bis zur Durchführung des Bürgerentscheids weder eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen noch mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung beginnen, es sei denn hierzu besteht eine rechtliche Verpflichtung (vgl. §45 Abs. 7 Bezirksverwaltungsgesetz). — Bürgerbeteiligung bezeichnet die Beteiligung von Bürger * innen an politischen Entscheidungen und Planungsprozessen und geht über die Wahl von politischen Vertreter*innen hinaus. Dies ist beispielsweise im Rahmen von Bauleitplanungen gesetzlich vorgeschrieben (formelle Beteiligung). Bürger*innen, Verbände und andere Behörden formulieren Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen und werden dem Vorhabenträger übermittelt. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen einer Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen. Er muss ihre Relevanz für das Verfahren prüfen und sie entsprechend berücksichtigen. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit sollen ihre Interessen und Rechtspositionen in der ↑Bauleitplanung gewahrt werden. Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass eine möglichst frühzeitige Bürgerbeteiligung Akzeptanz und Qualität der Bauleitplanung erhöht. Unter freiwilliger Bürgerbeteiligung versteht man u. a. Bürgerwerkstätten, bei denen alle kommunalpolitischen Themen diskutiert werden können. — Ein Bürgerentscheid wird spätestens vier Monate nach Zustandekommen eines ↑Bürgerbegehrens durchgeführt, sofern die ↑Bezirksverordetenversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten zustimmt. Die Bezirksverordnetenversammlung kann im Rahmen des Bürgerentscheids eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten. Alle wahlberechtigten Bürger*innen einer Kommune können im Bürgerentscheid über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Er ist erfolgreich, wenn er von einer Mehrheit der Teilnehmer*innen und von 10% der bei der letzten Wahl zur bvv Wahlberechtigten angenommen wurde. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich. Ihm entspricht auf Landes- oder Bundesebene der Volksentscheid (vgl. §46 Abs.7 Be-
zirksverwaltungsgesetz). — Die CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo AG) ist eine österreichische Immobiliengesellschaft, die ihre Erträge aus der Vermietung, der Entwicklung (Büro- und Quartiersentwicklung) und dem Verkauf von Gewerbeimmobilien erwirtschaftet. Kernmarkt des Unternehmens ist Zentraleuropa (Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei und Rumänien). Nettoergebnis im 1. Quartal 2015 waren 19,3 Mio. Euro. CA Immo AG übernahm im Dezember 2007 die deutsche ↑Vivico Real Estate GmbH für 1,03 Mrd. Euro. — Direkte Demokratie (auch: plebiszitäre Demokratie) bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der die politischen Entscheidungen unmittelbar vom Volk (z.B. in Volksversammlungen und durch Volksabstimmung) getroffen werden und lediglich Ausführung und Umsetzung der Entscheidung einer Behörde überlassen werden. Grundlegende Maxime der Direkten Demo.. wie möglich in politische Entscheidungen kratie ist es, den Volkswillen so unverfalscht münden zu lassen (vgl. Klaus Schubert/Martina Klein, Das Politiklexikon, Bundeszentrale für Politische Bildung, 5., aktual. Aufl., Bonn 2011). — Ein Dringlichkeitsantrag ist ein Antrag, der nicht fristgemäß, aber noch vor Eröffnung einer Sitzung des ↑Abgeordnetenhauses oder der ↑Bezirksverordnetenversammlung eingebracht werden kann. Die Behandlung von Dringlichkeitsanträgen wird durch die Geschäftsordnungen der jeweiligen Parlamente geregelt. — Eine Drucksache ist die gedruckte Form der Ver54–55 handlungsunterlagen, die den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses Glossar (AgH) oder der Bezirksverordnetenversammlung Bezirksverordnetenversammlung ( bv v ) – (bvv) für die jeweilige Sitzung vorliegen. Jede Gaebler, Christian ( spd ) Drucksache erhält eine Nummer, die sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammensetzt. Die Drucksachen können z.B. auf den Internetportalen des AgH oder der bvv eingesehen werden. — Dubrau, Dorothee (Bündnis 9 0/Die Grünen), *1955 in Berlin, Diplomarchitektin. 1978–1990 als Architektin und Stadtplanerin tätig. 1990–1996 Bezirksstadträtin für Bau- und Wohnungswesen im Bezirk Mitte, 1996–2000 Bezirksstadträtin für Bauen, Wohnen und Umwelt im Bezirk Prenzlauer Berg. 2001–2006 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung im Bezirk Mitte (Mitte, Tiergarten, Wedding). Seit 2006 selbständige Architektin und Stadtplanerin sowie Lehrbeauftragte an der TU Darmstadt für Städtebau und Regionalplanung.— Der Flächennutzungsplan ( fnp ) ist der vorbereitende Bauleitplan und wird vom ↑Abgeordnetenhaus beschlossen. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Planungsziele der Stadt und die Art der Bodennutzung: Bauflächen, Gemeindebedarfsflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Verkehrs-, Frei- und Wasserflächen sowie Angaben zu schadstoffbelasteten Böden und Naturschutzgebieten. Zuletzt wurde 1994 ein Flächennutzungsplan für Gesamtberlin entwickelt. Dieser wird regelmäßig aktualisiert (zuletzt 5. Januar 2015). Grundsätzlich können aus Frei- und Grünflächen keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden (vgl. www.stadtentwicklung.berlin.de). — Flierl, Thomas , *1957 in Ostberlin, studierte Philosophie und Ästhetik, Promotion 1985. Danach im Bereich von Kultur und Politik tätig, u.a. 1990–1996 Leiter des Kulturamts Prenzlauer Berg, 1998–2000 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Berlin-Mitte, 2002–2006 Kultur- und Wissenschaftssenator. Seit 2006 freiberuflich als Kulturwissenschaftler, Bauhistoriker und Publizist tätig. Seit 2007 Leiter der Hermann-HenselmannStiftung und der Max-Lingner-Stiftung in Berlin. Seit 2012 Angehöriger des Instituts für Theorie und Geschichte der Architektur und Planung an der Bauhaus-Universität Weimar.— Gaebler, Christian ( spd ), *1964 in Westberlin, 1981 Parteieintritt. Abschluss als
Diplom-Ingenieur für Verkehrswesen, Planung und Betrieb, danach Tätigkeit bei privaten Planungsbüros und als selbständiger Verkehrsplaner. 1996–2011 Mitglied des ↑Abgeordnetenhauses von Berlin mit den Schwerpunktthemen: Verkehr, Wissenschaft und Forschung, ab 1999 verkehrspolitischer Sprecher, ab 2001 Parlamentarischer Geschäftsführer. Seit 2011 Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. — Ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung wird per Senatsbeschluss als solches ausgewiesen. Grundsätzlich obliegt die Planungshoheit für die Bebauungspläne grundsätzlich den ↑Bezirken. Der Senat kann jedoch gemäß §7 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs ( AGBauGB ) im Benehmen mit dem ↑Rat der Bürgermeister durch Beschluss feststellen, dass ein bestimmtes Gebiet von „außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“ ist und das Verfahren an sich ziehen. Ein dringendes Gesamtinteresse kann dann vorliegen, wenn es sich z.B. um ein Wohnungsbauvorhaben mit über 500 Wohneinheiten, städtebauliche Entwicklungsbereiche oder übergeordnete Standorte des Gemeinbedarfs handelt. Widerspricht der Rat der Bürgermeister mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder, bedarf der Beschluss des Senats der Zustimmung des ↑Abgeordnetenhauses (vgl. §9 AGBauGB). — Geschossflächenzahl ( g f z ) ist eine Angabe zur baulichen Ausnutzung eines Grundstücks. Sie gibt an, wie viele Quadratmeter Geschossfläche auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche entfallen und bestimmt damit die städtebauliche Dichte und den Freiflächenanteil pro Einwohner*in. Sie errechnet sich wie folgt: Geschossfläche geteilt durch Grundstücksfläche.— Geisel, Andreas ( spd ) , *1966 in Ostberlin, Ausbildung zum Facharbeiter für Nachrichtentechnik, Studium der Ökonomie des Nachrichtenwesens sowie der Volks- und Betriebswirtschaftslehre. Ab 1995 Bezirksstadtrat für Bau- und Wohnungswesen in Berlin-Lichtenberg. 2001–2002 Bezirksstadtrat für Bauen, Immobilien und Umwelt von Lichtenberg-Hohenschönhausen. 2002–2006 Bezirksstadtrat für Umwelt und Gesundheit im Bezirk Lichtenberg. 2006–2011 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr sowie Stellvertretender Bezirksbürgermeister von Lichtenberg. 2009 Direktkandidat der spd zur Bundestagswahl im Wahlkreis Lichtenberg. 2011– 2014 Bezirksbürgermeister von Lichtenberg, Leiter der Abteilungen Wirtschaft, Personal und Finanzen. Seit Dezember 2014 Senator für Stadtentwicklung und Umwelt. — Der Gleimtunnel ist benannt nach dem Juristen und Dichter Johann Wilhelm Ludwig Gleim (1719 –1803). Er verbindet über die Gleimstraße den Ortsteil Gesundbrunnen (Bezirk Mitte) mit dem Ortsteil Prenzlauer Berg (Bezirk Pankow), somit das Brunnenviertel mit dem Gleimviertel. Der Gleimtunnel entstand 1903/1904 und verbindet über die Gleimstraße den Ortsteil Gesundbrunnen (Bezirk Mitte) mit dem Ortsteil Prenzlauer Berg (Bezirk Pankow), somit das Brunnenviertel mit dem Gleimviertel. Über den Gleimtunnel führten die Zulaufgleise der von Norden kommenden Berliner Nordbahn parallel zur Schwedter Straße bis zur Bernauer Straße, wo sie in einem Kopfbahnhof (Nordbahnhof; später: Güterbahnhof Eberswalder Straße) endeten. In den Jahren 1961–1989 lag der Gleimtunnel unpassierbar auf dem damaligen Grenzgebiet der ddr. Der östliche Ausgang war durch die Berliner Mauer versperrt. 1990 Öffnung für den Fußgängerverkehr. 1993 Öffnung für den motorisierten Verkehr unter heftigem Protest der Anwohner*innen auf der östlichen Seite. In die Liste des Landesdenkmalamts ist der Gleimtunnel aufgrund seiner verkehrs- und ortsgeschichtlichen sowie künstlerischen Bedeutung als Baudenkmal eingetragen. Er ist in seiner Gesamtheit und Vollständigkeit nach derzeitigem Kenntnisstand einzigartig in Berlin. Sein Zustand zeigt deutliche Spuren von Verwahrlosung, er
58–59
Glossar 15. 9. 2015– 17. 5. 2016
K
9
edte
Ko rs Ăś re r
r. er St
Schw
M
. g e n e r S tr
Ys t a d
Ko p e n h a
8
S tr.
r S t r.
Gra
IV
uns t r.
G le im s tr. G le im tu n
nel
G le im s tr.
Falk platz
Gra
H
uns t r.
B 7 III
Sw
Lo r
tzin
r. gst
Max-SchmelingHalle
S 6
4
ine
5
nd
Gr au ns tr.
mĂź
3
er
2
. Str
II
V
. Str
llin 1
er
er
Wo . Str
De
in mm
A
F
V inetaplatz
I
a Bern
uer
S t r.
Bauabschnitte zur stufenweisen Fertigstellung des Mauerparks
I Abschnitt ca. 7 ha, Fertigstellung 1994 II ca. 5 ha, noch nicht fertiggestellt Abschnitt III ca. 2 ha, eröffnet 2013 Abschnitt IV Abschnitt ca. 1,7 ha, Fertigstellung 2004
Auszug aus dem seit 1994 gültigen Flächennutzungsplan für Berlin:
Park Sport (Freifläche) Sport (Gemeindebedarfsfläche)
Bestand
64–65
Kar ten A
Amphitheater
B
Birkenwäldchen
F
Luftbild, Übersicht: Bauabschnitte, Flächennutzungsplan,
Flohmarkt Gastronomie und Gewerbe
H
Hochbeete
K
Kletterfelsen
M
Moritzhof
V
Schaukeln (groß)
S
Spielplatz
Bestandsphotographien
Blickpunkt und Blickrichtung 1 : S. 68–69
5: S. 76–77
2: S. 70–71
6: S. 78–79
3: S. 72 –73
7: S. 80– 81
4: S. 74 –75
8: S. 82– 83
9: S. 84–85
Bestand, Photographien
III
XVI
XIV
Lorenzen
III
XIV
Bezirksamt Mitte von Berlin
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung
Abteilung Stadtentwicklung
–
–
Fachbereich Stadtplanung –
Fachbereich Stadtplanung –
Entwurf III
Entwurf XIV
VIVICO-Bauflächen 27 Parzellen Baufeld Bernauerstr.
10.832 m 2
dav. Spielplatz i. Tausch 1.326 m 2 Grünfläche gesamt
Bestand: 8 ha
1.885 m 2
34.187 m 2
davon Radweg
2.708 m 2
davon Spielplatz
1.326 m 2
DEGEWO-Gebäude
1.143 m 2
Erweiterung nördlicher Bereich:
–
südlicher Bereich: ca. 5,6 ha
Stand: 25.07.2007
Stand: 23.11.2009
XVI
Lorenzen
Bezirksamt Mitte von Berlin
Bezirksamt Mitte von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
– Fachbereich Stadtplanung
– Fachbereich Stadtplanung
–
–
Entwurf XVI
Lorenzen-Planung für die CA-Immo-Fläche
Bestand: ca. 8 ha Erweiterung: nördlicher Bereich:
ca. 2,1 ha
südlicher Bereich:
ca. 3,8 ha 5,6 h a
Insg. ca. BGF: ca.
106.000 m 2
Stand: 3.12. 2009
Stand: 06.09.2012
Ab 2005 sucht der Bezirk Mitte gemeinsam mit Vivico GmbH, Eigentümerin der Industrieflächen westlich des bereits auf 7 ha realisierten Mauerparks, nach einer Lösung zur vertraglich festgelegten Fertigstellung des Parks auf mindestens 10 ha bis zum Jahr 2010. Für die planungsrechtliche Ausweisung von Teilflächen als Bauland für Wohnungen überlässt die Vivico GmbH die benötigten Erweiterungsflächen der Stadt. In darauffolgenden Jahren werden zahlreiche Planungsvarianten entwickelt. Die nebenstehenden 66–67 Entwurfspläne Kar ten zeigen, Entwurfspläne III, XIV, wie sich XVI, Lorenzenplanung: von 2007 bis heute 2007 an die angestrebte Baumasse vom südlichen Teil ab der Bernauer Straße nach Norden verschiebt. Nach heutigem Planungsstand konzentriert sich die Bebauung ausschließlich auf das Areal nördlich des Gleimtunnels. Die Entwurfspläne des Architekturbüros Lorenzen, die im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs „Baufelder am Mauerpark“ im Jahr 2011 entwickelt wurden, bilden die Grundlage für den Bebauungsplan 1- 64 a VE im Jahr 2015. Pläne: © Bezirksamt Mitte von Berlin
Unter dem Druck des Ereignishaften entstehen blinde Flecken, alternative Sichtweisen und Erzählungen bleiben verborgen,Texte und Bilder unveröffentlicht, das Verschwinden von Orten undokumentiert. Die Berliner Hefte zu Geschichte und Gegenwart der Stadt sind eine fortlaufende Reihe kleiner Publikationen, die künstlerische, essayistische und aktivistische Praxen miteinander verbinden. Die Hefte thematisieren die sozialen, kulturellen und ökonomischen Veränderungen in Berlin und anderen Städten und greifen in die stadtpolitischen Debatten sowohl historisch reflektierend als auch aktuell informierend ein. Die Berliner Hefte verstehen sich als ein Produktionszusammenhang, der unterschiedlichen Autor*innen und Herausgeber*innen offensteht und das analoge und digitale Publizieren in Veranstaltungsund Ausstellungsformate einbezieht.
Berliner Hefte zu Geschichte und Gegenwart der Stadt #1 .. Die Mauerpark-Affare Heimo Lattner, Judith Laub März 2018 Recherche und Texte: Heimo Lattner, Judith Laub Lektorat: Florian Wüst Korrektorat: Karolin Nedelmann Satz und Gestaltung: form und sinn Covergestaltung: Berliner Hefte zu Geschichte und Gegenwart der Stadt Titelbild: Heimo Lattner, Detail aus der Installation A Matter of Translation, Gips,Wachs, 2014–2015 Erschienen bei: eeclectic, contact@eeclectic.de, www.eeclectic.de © die Autor*innen, Berliner Hefte zu Geschichte und Gegenwart der Stadt e.V. und eeclectic ISBN 978-3-947295-01-2 (epub) ISBN 978-3-947295-08-1 (pdf) Druckfassung erschienen bei: Berliner Hefte zu Geschichte und Gegenwart der Stadt (Valeria Fahrenkrog, Joerg Franzbecker, Erik Göngrich, Heimo Lattner, Katja Reichard, Ines Schaber, Florian Wüst), Juni 2016, www.berlinerhefte.de ISBN 978-3-946674-00-9 Vertrieb Druckfassung: Books People Places, Kulmer Straße 20a, D-10783 Berlin, +49-30-23633447, distribution@bookspeopleplaces.com, www.bookspeopleplaces.com Die Autor*innen danken den Gesprächspartner *innen: Birgit Blank, Hartmut Bräunlich,Thomas Flierl, Heiner Funken, Ephraim Gothe, Silvia Kollitz,Wolfgang Krause, Bernd Krüger,Thomas Laubenberger, Michail Nelken, Andreas Otto, Renate Profé, Jaqueline Röber, Jörg Schleicher, Carla Stötzer, Christof Suchentrunk, Clemens Villinger Gefördert durch das Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Kunst und Kultur
Unmittelbar nach dem Fall der Berliner Mauer beginnen Bürger*innen eigenmächtig mit der Begrünung eines Teils des ehemaligen Grenzstreifens zwischen den Bezirken Prenzlauer Berg im Osten und Wedding im Westen. Damit schaffen sie die Grundlage für einen Park, um dessen Fertigstellung die folgenden 25 Jahre gerungen wird – eine Zeit, in der sich bürgerschaftliches Engagement in Partizipationsverfahren erschöpft und gesellschaftliche wie räumliche Polarisierungen zunehmen. Was die detaillierte Rekonstruktion der Geschichte des Mauerparks veranschaulicht, findet über den lokalen Kontext hinaus seine Entsprechung an vielen Orten Berlins wie auch in anderen Städten: Es geht um die Grenzen der repräsentativen Demokratie.
Erhältlich als E-Book bei: EECLECTIC Digital Publishing for Visual Culture www.eeclectic.de oder als Buch bei: Books People Places www.bookspeopleplaces.com
Mehr Informationen: BerlinerHefte zu Geschichte und Gegenwart der Stadt www.berlinerhefte.de