das Magazin der ERklärung von bern
# 05 November_13
Gr u n d zu f ei er n ?
F REIH ANDELSABKOMM EN S C H W EIZ - C H INA
Die Schweiz kuscht vor China Wie unsere detaillierte Analyse zeigt, enthält das Freihandelsabkommen (FHA) mit China keine verbindlichen Menschenrechtsbestimmungen. Das Wort «Menschenrechte» taucht im über 1000-seitigen Vertragswerk nicht ein ein ziges Mal auf. Das China-FHA ist aus menschenrechtlicher Sicht ein klarer Rückschritt gegenüber den in jüngerer Vergangenheit unterzeichneten Handelsabkommen der Schweiz. Text_Thomas Braunschweig // Bild_HOW HWEE YOUNG/Keystone
«Auch wenn der Begriff ‹Menschenrechte› im vorliegenden Freihandelsabkommen nicht explizit
erwähnt wird, verweist die Präambel auf das 2007 zwischen der Schweiz und China abgeschlossene Verständigungsprotokoll zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit, welches unter anderem der (sic!) 1990 aufgenommene bilaterale Menschenrechtsdialog Schweiz-China bestätigt.» Dieser belanglose, umständliche Satz (mit Fallfehler) aus der bundesrätlichen Botschaft an das Parlament zeigt, wie der Bundesrat mit der Menschenrechtsfrage umgeht. Nicht einmal der Menschenrechtsdialog mit China wird im Freihandelsabkommen (FHA) explizit erwähnt. Und dies nicht etwa, weil renommierte MenschenF o r ts e tz u n g > >
erklärung!_05_2013
Die Schweiz und China schaffen es, die Menschenrechte aus dem Freihandelsabkommen auszuklammern.