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vorsorgenden physikalischen Bodenschutzes. Bodenschutz, Heft 04/2015
(© GeoTeam GmbH)
Abbildung 2 Rendzina aus Malmkalken auf der Fränkischen Alb; landwirtschaftlicher Grenzertragsboden mit hohem „Standortpotenzial für natürliche Vegetation“ und extensiver Ackernutzung in kleinstrukturierten Parzellen auf der Fränkischen Alb
der selbstredend bei einer landwirtschaftlichen Nutzung zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion nicht besonders hoch ausgeprägt sein kann, nimmt man extensive Bewirtschaftungsformen des Vertragsnaturschutzes aus. Resultat einer solchen naturschutzfachlichen Bewer tungspraxis ist eine nahezu ungebremste und bezogen auf das Schutzgut Boden weitgehend ungelenkte Inanspruchnahme von Ackerflächen durch Siedlungs- und Infrastrukturvorhaben, weil die Vorhabenträger nur einen geringen Preis in Form von Eingriffsumfängen „bezahlen“ müssen. Natürlich fruchtbare Böden werden bei entsprechender Bewertung als nicht wertvoll und als stark überprägt dargestellt.
Im Gegensatz dazu erfasst und bewertet der Boden schutz u.a. die natürlichen Bodenfunktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen sowie als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwir kungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Diese Bodenfunktionen sind auch unter landwirtschaftlichen Nutzungsformen weitgehend na turnah ausgeprägt. Zwar können sie durch einzelne Bewirtschaftungsmaßnahmen in ihrer vollen Ausprägung eingeschränkt sein, dennoch verfügen diese Böden über entsprechende natürliche Funktionspotenziale, die ge
Abbildung3 Parabraunerde aus Löss in Sachsen mit sehr hoher Ausprägung der Bodenteilfunktionen „Wasserhaushalt“, „Filter-/ Pufferfunktionen zum Schutz des Grundwassers“ und „natürliche Bodenfruchtbarkeit“
(© Ingenieurbüro Feldwisch)
zielt gestärkt und verbessert werden können. Insbesondere für die natürlichen Bodenfunktionen als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen bestehen vielfältige Aufwertemöglichkeiten.
Zu bedenken ist, dass die natürlichen Bodenfunktio nen mit ihren bedeutsamen Leistungen im Naturhaushalt je nach Standorteigenschaften nicht oder nur sehr schwer wiederhergestellt werden können. So sind beispielsweise Böden sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit kaum oder nur mit extrem hohen und langwierigen Aufwendungen wiederherstellbar. Sie müssen deshalb als Element der örtlichen bzw. regionalen naturräumlichen Landschaftsausstattung in den Vorsorgegedanken einbezogen und geschützt werden, denn sie erfüllen wichtige gesellschaftliche Funktionen u.a. als Träger der Nahrungsmittelerzeugung und als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt (Abbildung3). Reine Sandböden mit geringer Bedeutung für die Landwirtschaft, aber hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, sind dagegen mit geringem Aufwand in kurzer Zeit wiederherstellbar. Die funktionale Bedeutung der Böden für den Naturhaushalt, die Empfindlichkeiten gegen Eingriffsvorhaben sowie die unterschiedliche Wiederherstellbarkeit der Bodenfunktionen je nach Bodeneigenschaften sollten daher bei Eingriffsbewertungen zwingend berücksichtigt werden.
Neben anderen Autoren widmet sich Breuer [2] der Rolle des Bodens in der naturschutzrechtlichen Ein griffsregelung. Trotz vieler guter und zielführender Ansätze greifen die Ansätze jedoch zu kurz, denen es nur darum geht, Sonderausprägungen von Böden an Extremstandorten zu schützen und für den Arten- und Biotopschutz zu sichern. Im Übrigen zeigen Erfolgskontrollen von Kompensationsmaßnahmen des klassischen Artenund Biotopschutzes, dass sie teilweise nicht nur gegen das Bundesbodenschutzgesetz verstoßen, sondern auch naturschutzfachlich nicht erfolgreich sind, weil die na türlichen Bodenfunktionen nicht beachtet wurden und daher die Maßnahmenwirkungen im gesamtökologischen Wirkgefüge falsch eingeschätzt wurden.
Als weiteres klassisches Konfliktfeld zwischen Naturund Bodenschutz sind Bauzeitenbeschränkungen zu