Im Urlaub Streunern helfen Praktische Tipps zum Umgang mit streunenden Hunden und Katzen
1
Inhalt 3 | Streunern helfen – Ihr Beitrag zum Tierschutz 5 | Eines vorweg: Nicht jeder Streuner bedarf der Hilfe 6 | Tierschutzprobleme am Urlaubsort? Werden Sie aktiv! • Streuner in der Hotelanlage • In Ihrem Urlaubsparadies gibt es keine Streuner? • Streunern in Deutschland ein neues Zuhause geben? 8 | Die Lebensbedingungen der Streuner in den Urlaubsländern • Griechenland und seine Streuner • Italien und seine Streuner • Kroatien und seine Streuner • Portugal und seine Streuner • Spanien – das Festland, die Inseln und die Streuner 15 | Streuner aus dem Ausland mitnehmen • Einfuhr von Streunern aus EU-Mitgliedsstaaten • Einfuhr von Streunern aus gelisteten Drittländern • Einfuhr von Streunern aus nicht gelisteten Drittländern • Hilfreiche Links, Tipps und Vorlagen für die Anträge 19 | Ansprechpartner vor Ort
Herausgeber
Redaktion
Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. Hof Huppenhardt, D - 53804 Much Tel.: 02245 6190-0 Fax: 02245 6190-11 eMail: info@etn-ev.de VR 2454, Amtsgericht Siegburg Der ETN e. V. ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
ETN e. V. eMail: info@etn-ev.de | Tel.: 02245 6190-0
Mitgliederverwaltung ETN e. V. Hof Huppenhardt, D - 53804 Much Tel.: 02245 6190-17 Fax: 02245 6190-11 eMail: mitgliederbetreuung@etn-ev.de
2
ETN im Internet www.etnev.de www.facebook.com/tierschutzundnaturschutz Satz und Layout Iris Kater Verlag & Medien GmbH | Viersen Bilder laut Quellenangabe. Cover: Paul M, sxc.hu Alle Beiträge und Fotos sind urheberrechtlich geschützt.
Streunern helfen Ihr Beitrag zum Tierschutz
S
ommer, Sonne … Streuner. In fast allen südlichen und östlichen Urlaubsländern gehören sie zum Straßenbild. Man begegnet ihnen in den Hotelanlagen, am Strand, in Dörfern und Städten. Kätzinnen mit ihren Jungen auf Nahrungssuche. Streunende Hunde, die sich ein Schattenplätzchen suchen oder auf Abfälle warten, die ihnen die Touristen zuwerfen. Manche der Streuner sehen wohl genährt und gesund aus, andere abgemagert, alt und krank. Als tierlieber Mensch werden Sie sich spontan fragen, wie Sie diesen Tieren helfen können. Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen Orientierung und praxisnahe Tipps. Außerdem informieren wir Sie über die Situation der Streuner vor Ort und über mögliche Anlaufstellen in Ihrer Urlaubsregion.
Der Europäische Tier- und Naturschutz (ETN) und seine Partner vor Ort verfügen über langjährige Erfahrungen im Umgang mit Streunern. Seit über zehn Jahr engagieren wir uns und führen Kastrationsaktionen durch, um die Streunerpopulation zu begrenzen und das Leben der Straßentiere zu verbessern. Zwischen 5.000 und 8.000 Streuner kastriert unser Tierärzteteam pro Jahr in Süd- und Osteuropa. Unser Hauptanliegen ist es jedoch, die Situation nachhaltig zu verbessern. Das wird uns nur gelingen, wenn wir das Bewusstsein der Bevölkerung und der politisch Verantwortlichen verändern. Hierbei können auch Sie uns unterstützen. Durch unzählige Gespräche mit Reisenden wissen wir, wie groß der Wunsch vieler Touristen ist, den Tieren zu helfen, denen sie während ihres Aufenthalts in Südeuropa begegnen. Ihnen möchten wir mit diesem Booklet die gewünschten Informationen an die Hand geben. Wir zeigen Ihnen Wege, wie Sie durch Ihr Handeln einen ganz konkreten Beitrag dazu leisten können, das Leben der Straßentiere zu verbessern. Ihr ETN-Team
3
4
Eines vorweg: Nicht jeder Streuner bedarf der Hilfe
N
icht jeder Hund, der Ihnen im Süden begegnet, ist herrenlos. Und nicht jede umherstreunende Katze braucht dringend Hilfe von einem Menschen. Schauen Sie daher bitte genau hin und beobachten Sie das Tier eine Weile. Das gilt insbesondere bei Welpen. Oft ist das Muttertier auf Nahrungssuche und kehrt zu ihren Jungen zurück. Bitte: Nehmen Sie niemals Welpen von ihrer säugenden Mutter weg. Sie brauchen die Muttermilch für die Entwicklung eines intakten Immunsystems. Viele Streuner haben positive Erfahrung mit Touristen gemacht und gelernt, dass sie von diesen gefüttert werden. Folglich versucht der eine oder andere durch Betteln das Herz der Besucher zu erweichen. Scheint das Tier nicht von Menschen bedroht zu werden, sieht es gut genährt aus und macht insgesamt einen gesunden Eindruck, sollten Sie das Tier in seinem natürlichen Lebensraum lassen. Bitte wenden Sie sich aber an einen örtlichen Tierschutzverein und erkundigen Sie sich, ob das Tier kastriert ist. In vielen Urlaubsorten werden einzelne Rudel oder Katzengruppen von privaten Tierschützern betreut, die ihre Tiere sehr genau kennen und sagen können, welches Tier kastriert ist. Sollte das Tier nicht kastriert sein, freut sich jeder Tierschutzverein darüber, wenn Sie die Kosten für diesen Eingriff übernehmen. Denn letztlich kann nur eine Kastration des Tieres weiteren Nachwuchs und weiteres Elend verhindern. Offensichtlich hilflose, kranke oder verletzte Tiere benötigen sofort Ihre Hilfe. Aber seien Sie vorsichtig. Denn ein Tier, das Schmerzen hat, kann unberechenbar reagieren. Nähern Sie sich ganz vorsichtig an, damit das Tier sich nicht bedroht fühlt. Bei verletzten Tieren sollten Sie besser einen Tierarzt rufen. Handeln sollten Sie auch, wenn ein Tier misshandelt wird. Holen Sie sich Hilfe und holen Sie das Tier aus der Situation heraus, ohne sich selbst zu gefährden.
5
Tierschutzprobleme am Urlaubsort? Werden Sie aktiv
E
ntdecken Sie an Ihrem Urlaubsort Zustände, die Sie unhaltbar finden, scheuen Sie bitte nicht davor zurück, diese im örtlichen Rathaus anzuprangern. Machen Sie deutlich, dass Ihnen die Situation missfällt.
Nichts ist den Gemeinden unangenehmer, als der Unmut der Touristen. Informieren Sie immer kurz in schriftlicher Form. Versehen Sie Ihr Schreiben immer mit Namen, Datum und Passnummer. Viele Hotels und Tourismusbüros können Ihnen auch bei der Übersetzung in die jeweilige Landessprache helfen.
Streuner in der Hotelanlage Sind die Tiere in Ihrer Hotel- oder Ferienhausanlage auf Futtersuche, informieren Sie umgehend die Hotelleitung oder das entsprechende Informationsbüro. Denn wenn Sie die Tiere für die Dauer Ihres Aufenthalts füttern, füllt das dem Streuner für ein paar Tage – vielleicht sogar für einen Sommer – den Bauch. Danach fällt er in eine doppelte Leere. Denn auch das neue, zaghaft aufgebaute Vertrauen zu dem Menschen, der sich kümmert, zerbricht ein weiteres Mal. Wichtig ist, dass Sie gegenüber der Hotelleitung oder dem Informationsbüro selbstbewusst auftreten. Betonen Sie, dass Sie an einer tierschutzgerechten Lösung des Problems interessiert sind und, dass eine Tötung der Tiere nicht in Ihrem Sinne ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Hotelbesitzer den vermeintlich einfachsten Weg wählt: Die Beseitigung der Tiere. Wenn sich etwas zum Guten ändert: Loben Sie die Gemeinde und die Hotelleitung und motivieren Sie sie damit, ihre Arbeit fortzuführen.
In Ihrem Urlaubsparadies gibt es keine Streuner? Sie haben auf Ihren Ausflügen in Spanien, Griechenland oder der Türkei keine streunenden Hunde und Katzen gesehen? Dann sollten Sie einmal im Hotel oder Rathaus nachfragen, was mit Streunern geschieht. In vielen Urlaubsländern werden die Strände und Straßen nämlich vor Beginn der Feriensaison systematisch von 6
streunenden Tieren „gesäubert“. Das bedeutet, dass die Tiere eingefangen und in Auffangstationen gebracht werden. In manchen Ländern werden sie sofort getötet, in anderen erst nach Ablauf einer kurzen Frist, wenn sich kein Besitzer oder neuer Halter gefunden hat. Sollten Sie von solchen „Säuberungen“ erfahren, bitten wir Sie, deutlich zu machen, dass Sie dieses Verhalten nicht gutheißen und zukünftig nicht mehr in ein Land reisen werden, in dem auf diese Weise mit Tieren umgegangen wird. Protestieren Sie laut. Leises Wegschauen hilft nicht.
Streunern in Deutschland ein neues Zuhause geben? Bevor Sie sich entschließen, einen Streuner mit nach Deutschland zu nehmen, machen Sie sich bewusst: Viele Streuner, die schon auf der Straße geboren wurden, lieben und brauchen ihre Freiheit. Auch, wenn das Leben auf der Straße oft hart und entbehrungsreich ist – ein Leben in einer Stadtwohnung ist für viele dieser Tiere keine Alternative. Anders verhält es sich bei offensichtlich hilflosen Tieren. Sollten die örtlichen Tierschützer dem Tier nicht helfen können, kann eine Mitnahme nach Deutschland die Rettung darstellen. Machen Sie sich zuvor bewusst, dass Sie damit die Verantwortung für ein Lebewesen übernehmen – ein Leben lang. Bedenken Sie auch, dass strenge Reisebestimmungen die Einfuhr von Tieren aus dem Ausland regeln. Ganz wichtig sind vollständige Impfpapiere. Daher sollte Ihr erster Weg in jedem Fall zu einem Tierarzt führen. Die Bestimmungen finden Sie am Ende dieses Ratgebers. Wollen Sie den Streuner im Flugzeug mit nach Hause nehmen, müssen Sie dies bei der Fluggesellschaft anmelden. Nicht alle Airlines transportieren Tiere, informieren Sie sich also am besten frühzeitig.
7
Die Lebensbedingungen der Streuner in den Urlaubsländern Griechenland und seine Streuner
O
bwohl das griechische Tierschutzgesetz Tierhaltern eine umfassende Fürsorgepflicht vorschreibt, ist das Elend der Hunde in Griechenland groß: Nur wenige Hündinnen werden kastriert, die unerwünschten Welpen getötet oder ausgesetzt, obwohl auch das verboten ist. Die Behörden bleiben weitgehend untätig. Viele der wenigen Tierheime, die sich eigentlich um die Tiere kümmern sollten, wurden seit der Wirtschaftskrise geschlossen. Die wenigen städtischen Tierheime, die es noch gibt, sind völlig überfüllt und in einem katastrophalen Zustand. Groß angelegte Vergiftungsaktionen sind für viele Gemeinden das Mittel der Wahl, um lästige Streuner loszuwerden. Auch Teile der Bevölkerung stehen den Streunern ablehnend gegenüber. Sie gelten als gefährlich und als Überträger von Krankheiten. Hinzu kommt, dass Hunde in den Augen vieler Griechen eine Aufgabe erfüllen und Nutzen bringen müssen. Ist das nicht der Fall, werden sie ausgesetzt oder getötet. Mit einzelnen Städten und Kommunen konnte der ETN Kastrationsaktionen vereinbaren, um das Tierelend zu reduzieren. So war 2015 das Tierärzteteam des ETN auf Rhodos und in zwei Städten auf dem Festland und hat dort über 1.300 Tiere kastriert. Solche Aktionen zur Eindämmung des Tierleids werden in Zukunft wahrscheinlich einfacher, da Griechenland seit kurzem Kastrationskampagnen auch an Orten erlaubt, die nicht als Tierkliniken oder Tierarztpraxen zugelassen sind. Einzige Bedingung ist, dass die Gebäude in staatlichem oder städtischem Besitz sind. Um den Tieren nachhaltig zu helfen und das Tierleid zu reduzieren, braucht es ein langfristiges Engagement, eine Aufklärung der Öffentlichkeit und die Unterstützung von Seiten der Politik. Durch Ihren Protest gegen das Vorgehen der Kommunen gegen Streuner können Sie helfen, die Arbeit des ETN und der Tierschützer vor Ort zu erleichtern und damit langfristig den Tieren helfen. 8
Rhodos Rhodes Animal Welfare Society (RAWS) Anastasia Stamatiou St. Barbara 17 Sgouros 85100 Rhodos Tel.: +30 22410 69224 rhodesanimalwelfare@hotmail.com
Griechenland Festland Aisopos Eleni Leahy PO Box: 1632 Kavala Tel.: +30 69774 78987 help@aesops.gr
9
Italien und seine Streuner
S
eit 1991 ist es in Italien verboten, Streuner zu töten. Stattdessen werden sie – vor allem Hunde – in Tierheime, so genannte Canili gesperrt. Die Betreiber dieser Canili bekommen von den Städten und Gemeinden Geld pro Tier und Tag. Damit wurde der Unterhalt dieser Einrichtungen ein rentables Geschäft. Mittlerweile gibt es überall in Italien regelrechte Tierlager mit teilweise bis zu 2.000 Hunden pro Canile. Sie werden gar nicht oder nur mit Abfällen ernährt. Verletzte oder kranke Tiere werden nicht medizinisch versorgt. Tote Tiere bleiben in den Anlagen liegen, damit die Betreiber weiter kassieren können. Insgesamt sollen 550.000 Hunde in Italien in diesen Lagern leben. Ein wenig besser haben es dagegen die Katzen in Italien. Denn zumindest werden sie nicht gefangen und eingesperrt. Vereinzelt kümmern sich tierliebe Menschen um sie. Sie erhalten aber weder regelmäßig Futter noch eine medizinische Versorgung, sondern bleiben ihrem Schicksal überlassen.
Italien Amici dei randagi Via Vigna 54/A 80078 Pozzuoli (Neapel) Italien Telefon: +39 34 74 42 48 54 Fax: +39 08 17 61 24 69 E-Mail: amicideirandagi@libero.it
10
S. O. S. Animali International Campo di Meo 87 I-58020 Boccheggiano Italien Telefon: +39 05 66 99 81 45 E-Mail: helga@sos-animaliinternational.com Website: http://www.sos-animaliinternational.com
Kroatien und seine Streuner
K
roatien verfügt seit 2007 über ein Tierschutzgesetz. Da jedoch die Ausführungsbestimmungen fehlen, herrscht vielerorts reine Willkür im Hinblick auf den Umgang mit Streunern. Private Tierheime von Tierschützern erhalten keinerlei Unterstützung. Stattdessen wird von willkürlichen Kontrollen und Auflagen berichtet. Zwar erlaubt das Tierschutzgesetz die Tötung der Tiere in den Auffangstationen. Tatsächlich wird dies jedoch immer weniger praktiziert. Stattdessen werden die offiziellen Auffangstationen vielerorts genutzt, um Profit daraus zu schlagen. Denn die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Auffangstationen in ihrem Verantwortungsbereich finanziell zu unterstützen, damit diese die Tiere medizinisch versorgen können, sie impfen und chippen. Vielfach geschieht dies jedoch erst, wenn sich ein Interessent für das Tier findet. Auch ihm wird die medizinische Behandlung des Tieres in Rechnung gestellt, so dass die Betreiber doppelt kassieren.
Portugal und seine Streuner
B
ei vielen Portugiesen bemisst sich der Wert eines Tieres nach dem Nutzen, den es bringt. Taugt ein Hund nicht (mehr) zur Jagd oder als Wachhund, wird er getötet oder ausgesetzt. Die Hotelbetreiber wollen die Strände streunerfrei halten, um das Geschäft mit den Touristen nicht zu beeinträchtigen. Zusätzlich verschärft wird die Lage der Streuner durch die wirtschaftliche Krise. Daher sind die staatlichen und die privaten Tierheime überfüllt. Vor allem ältere Tiere lassen sich kaum vermitteln. In den staatlichen Einrichtungen werden die Tiere nach Ablauf einer kurzen Frist getötet, vielfach schon nach acht Tagen. Über das Schicksal der Hunde entscheiden die jeweiligen Bürgermeister vor Ort. Zwar haben portugiesische Tierschützer beantragt, das Töten zu beenden. Noch hat die Regierung allerdings nicht entschieden. Um den Tieren nachhaltig zu helfen und das Tierleid zu reduzieren braucht es ein langfristiges Engagement, eine Aufklärung der Öffentlichkeit und die Unterstützung von Seiten der Politik. Durch Ihren Protest gegen den Umgang der Kommunen mit Streunern können Sie helfen, die Arbeit des ETN und der Tierschützer vor Ort zu erleichtern und damit langfristig den Tieren helfen.
11
Spanien – das Festland, die Inseln und die Streuner
Ü
berall in Spanien gibt es Tötungsstationen, so genannte Perreras. Streuner und „lästig“ gewordene Haushunde werden hier nach einer kurzen Frist getötet, oft nach zehn bis 21 Tagen. Jagdhunde, die nicht mehr zur Jagd taugen, werden in unwegsamen Gelände ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen – zumeist einem langsamen, grausamen Tod. Bis zu 50.000 Jagdhunde sollen jedes Jahr nach der Jagdsaison im Februar ausgesetzt werden. Vor allem in den Touristenregionen sind die Hotelbetreiber daran interessiert, dass keine Streuner – weder Hunde noch Katzen – in den Hotelanlagen betteln kommen. Daher hat der ETN das Katzenschutzprojekt Lanzarote ins Leben gerufen. Die Katzen werden an festgelegten Stellen gefüttert. So wird verhindert, dass sie zu nah an den Speisesaal kommen, um zu betteln. Außerdem erkennt die Tierschützerin vor Ort, wenn Katzen krank sind und kann sie sofort behandeln lassen. Zudem werden alle Katzen nach und nach kastriert. Das Tierschutzprojekt Lanzarote zeigt exemplarisch, wie die Katzenpopulation durch systematische Kastrationen verkleinert und der Radius der Katzen durch Futterstellen auf die gewünschten Regionen begrenzt werden kann. In anderen Regionen und auf den Kanarischen Inseln engagiert sich der ETN in Form von Kastrationsaktionen, um die Zahl der Streuner und damit das Elend der Straßentiere einzudämmen. Gerade in Spanien gibt es viele Tierschützer – oft deutscher Herkunft –, die sich in dem beliebten Urlaubsland niedergelassen und zur Aufgabe gemacht haben, den Streunern zu helfen. Sie nehmen die Tiere auf und versorgen sie medizinisch. Wenn möglich vermitteln sie die Tiere an tierliebe Menschen. Zugleich engagieren sie sich vor Ort und versuchen die lokalen Behörden davon zu überzeugen, dass nur eine konsequente Kastration die Streunerpopulation nachhaltig dezimieren kann. Um den Tieren nachhaltig zu helfen und das Tierleid zu reduzieren braucht es ein langfristiges Engagement, eine Aufklärung der Öffentlichkeit und die Unterstützung von Seiten der Politik. Durch Ihren Protest gegen das Vorgehen der Kommunen und Inselregierungen gegen Streuner können Sie helfen, die Arbeit des ETN und der Tierschützer vor Ort zu erleichtern und damit langfristig den Tieren helfen.
12
Gran Canaria / Kanarische Inseln Arycan Andrea Hansen Calle Comandante 7 ES - 35200 Telde Gran Canaria Frau Hansen Tel.: +34 669511642 E-Mail: arycan.ah@gmail.com Festland Asociación Amigos de los Animales Granja “La Cartuja” Aptdo. de Correos No.20 18220 Albolote/ Granada Spanien Telefon: +34 958501508 (mobil:+34 676472148)
Fax: +34 958301009 E-Mail: helgagiessler@yahoo.es Website: http://amigosdelosanimales.org.es Pro Gat Ampuria Apartado de Correos 260 17487 Empuriabrava Spanien Telefon: +34 972-451767 (mobil:+34 626377327); Tierheimleitung: +34 638207539 Fax: +34 972-451767 E-Mail: evi@progatampuria.com Website: http://www.progatampuria.com
13
Die Türkei und ihre Streuner
D
ie Türkei hat mit rund zwei Millionen Straßenhunden eine der größten Streunerpopulationen in Europa. Viele der Streuner leben in Wäldern, in den Bergen und auf abgelegenen Dörfern.
Das türkische Gesetz schreibt vor, dass Streuner eingefangen, kastriert und wieder ausgesetzt werden sollen. In manchen Städten gibt es auch für die umherstreunenden Tiere Futter- und Wasserautomaten. Aber es gibt auch eine dunkle Seite des Streunerlebens in der Türkei: Säuberungsaktionen vor und während der Touristensaison sind in der Türkei an der Tagesordnung. Die Streuner werden vergiftet, lebendig begraben oder totgeschlagen. Tierschützer vor Ort berichten zudem, dass in manchen Orten streunende Katzen und Hunde auf eine Mülldeponie transportiert und dort ausgesetzt werden – ohne eine Chance zu überleben. Außerdem wurden in der Türkei riesige Tierheime gebaut. Bis zu 20.000 Hunde sollen dort verwahrt werden. Denn oft werden sie sich selbst überlassen. Eine Vermittlung findet über die weit außerhalb gelegenen Tierheime nicht statt.
Foto: Maren Beßler_pixelio.de
14
Streuner aus dem Ausland mitnehmen
A
chtung! Ganz grundsätzlich dürfen nach Deutschland keine Hunde der folgenden Rassen eingeführt werden: Pitbull-Terrier, American StaffordshireTerrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier oder Kreuzungen dieser Rassen.
Einfuhr von Streunern aus EU-Mitgliedsstaaten Wenn Sie einen Streuner aus einem EU-Mitgliedsstaat mitnehmen und ihm ein neues Zuhause geben wollen, müssen Sie folgende Vorschriften erfüllen: -
Sie müssen den Streuner zunächst durch das Einsetzen eines Transponders kennzeichnen lassen.
-
Die Nummer des Transponders muss dann in den ordnungsgemäß ausgestellten und ausgefüllten EU-Heimtierausweis eingetragen werden.
-
Zudem muss der Streuner gegen Tollwut geimpft werden. Diese Impfung muss vor der Einreise nach Deutschland mindestens 21 Tage zurückliegen, darf aber nicht länger als ein Jahr her sein.
Welpen dürfen bei der Einreise nicht jünger als 15 Wochen sein, denn das Mindestimpfalter beträgt zwölf Wochen und die Wartezeit bis zur Einreise 21 Tage, damit der Impfschutz greift. Wer mehr als fünf Tiere innerhalb der EU oder in die EU transportieren will, muss den Transport bei TRACES (Trade Control and Expert System) anmelden, da dies bereits in die Kategorie „kommerzielle“ Transporte fällt.
Einfuhr von Streunern aus gelisteten Drittländer (z. B. die Schweiz, Norwegen, die USA und Kanada) Unter gelisteten Drittländern sind jene Länder zu verstehen, in denen die Tollwutsituation bekannt und unter Kontrolle ist.
15
Für die Einreise aus diesen Ländern werden ebenfalls die Dokumente wie für die Einreise aus EU-Mitgliedstaaten benötigt, also -
die Kennzeichnung des Streuners durch einen Transponder,
-
die gültige Tollwutimpfung und
-
ein ordnungsgemäß ausgestellter und ausgefüllter EU-Heimtierausweis bzw. eine Tiergesundheitsbescheinigung in der ein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden muss.
-
Zudem muss durch die begleitende Person eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass die Einfuhr des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
Bei der Einreise mit Welpen gelten die gleichen Regelungen wie bei der Einreise aus EU-Mitgliedstaaten.
Einfuhr von Streunern aus nicht gelisteten Drittländern (z. B. Türkei, Ägypten, Tunesien, Marokko oder Serbien) Die Mitnahme von Streuern aus sogenannten „Nicht gelisteten Drittländern“ nach Deutschland, gestaltet sich deutlich schwieriger. Wie bei der Einreise aus EUMitgliedstaaten -
muss der Streuner gekennzeichnet und
-
gegen Tollwut geimpft werden.
Zusätzlich müssen jedoch noch weitere Schritte unternommen werden.
16
-
Das Blut des Streuners muss auf Antikörper gegen die Tollwut untersucht werden (Titerbestimmung). Diese Blutuntersuchung kann frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung geschehen.
-
Die Blutentnahme darf nur ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vornehmen.
-
Die Titerbestimmung muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor durchgeführt werden.
-
Die Dokumentation muss im EU-Heimtierausweis bzw. in einer Tiergesundheitsbescheinigung erfolgen.
-
Nach der Titerbestimmung muss eine Frist von mindestens drei Monaten verstreichen, bevor der Streuner in die EU einreisen darf.
-
Die Einreise muss mit einer verantwortlichen Person erfolgen. Diese muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die Einfuhr des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel zugedacht ist.
-
Zudem muss die Person den Streuner beim Zoll anmelden und mit dem Streuner über einen zugelassenen Flughafen bzw. Hafen einreisen.
Bei der Einfuhr von Welpen ist zusätzlich zu beachten, dass die Tollwutimpfung frühestens ab dem dritten Lebensmonat durchgeführt werden kann. Das bedeutet, dass die Tiere frühestens mit sieben Monaten eingeführt werden können. Bitte halten Sie sich unbedingt strikt an alle diese Vorgaben. Andernfalls hat die Grenzbehörde das Recht, für den Streuner Quarantäne anzuordnen, diesen zurückzusenden oder ihn sogar einzuschläfern.
17
Hilfreiche Link-Tipps und Vorlagen für die Anträge
F
alls das Land, aus dem Sie einen Streuner mitbringen wollen hier nicht aufgelistet ist, dann suchen Sie es einfach in der Liste des BMEL: https://www. bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/DrittlandNichtGelistet.
html
Die Vorlage für die schriftliche Erklärung: https://www.bmel.de/SharedDocs/ Downloads/Tier/Heimtiere/DurchfuehrungsVO-577-2013-Anhang4-Teil3.html Die Vorlage einer Tiergesundheitsbescheinigung: https://www.bmel.de/ SharedDocs/Downloads/Tier/Heimtiere/DurchfuehrungsVO-577-2013-Anhang4Teil3.html Eine Liste der Labore (in Englisch): http://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/approved-labs/index_en.htm Die Einreiseorte (Flughäfen/Häfen): http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/ HeimtiereEinreiseregelung.html#Liste
18
Ansprechpartner vor Ort
I
n vielen Ländern Europas hat der ETN Kontakt zu Tierschutzvereinen und Tierheimen, an die Sie sich in Notfällen wenden können. Diese Ansprechpartner können Ihnen weiterhelfen:
Rhodos Rhodes Animal Welfare Society (RAWS) Anastasia Stamatiou St. Barbara 17 Sgouros 85100 Rhodos Tel.: +30 22410 69224 rhodesanimalwelfare@hotmail.com Griechenland Festland Aisopos Eleni Leahy PO Box: 1632 Kavala Tel.: +30 69774 78987 help@aesops.gr Gran Canaria / Kanarische Inseln Arycan Andrea Hansen Calle Comandante 7 ES - 35200 Telde Gran Canaria Frau Hansen Tel.: +34 669511642 E-Mail: arycan.ah@gmail.com
Spanien Festland Asociación Amigos de los Animales Granja “La Cartuja” Aptdo. de Correos No.20 18220 Albolote/ Granada Spanien Telefon: +34 958501508 (mobil:+34 676472148) Fax: +34 958301009 E-Mail: helgagiessler@yahoo.es Website: http://amigosdelosanimales.org.es Pro Gat Ampuria Apartado de Correos 260 17487 Empuriabrava Spanien Telefon: +34 972-451767 (mobil:+34 626377327); Tierheimleitung: +34 638207539 Fax: +34 972-451767 E-Mail: evi@progatampuria.com Website: http://www.progatampuria.com
19
Foto: Soja31_pixelio.de
20
Italien Amici dei randagi Via Vigna 54/A 80078 Pozzuoli (Neapel) Italien Telefon: +39 34 74 42 48 54 Fax: +39 08 17 61 24 69 E-Mail: amicideirandagi@libero.it S. O. S. Animali International Campo di Meo 87 I-58020 Boccheggiano | Italien Telefon: +39 05 66 99 81 45 E-Mail: helga@sos-animaliinternational.com Website: http://www.sos-animaliinternational.com Rumänien Dog Rescue Romania Rudi und Garofita Hofmann Strada Energeticienilor Nr. 100 Sector 3 | Bukarest
Europäischer Tier- und Naturschutz e. V. Hof Huppenhardt Todtenmann 8 | 53804 Much Tel.: 02245 / 61 90-0 Fax: 02245 / 61 90 11 E-Mail: info@etn-ev.de URL: www.etn-ev.de
Tel.: +40 751 113815 office@turbopet.ro Asociatia de Protectie a Animalelor Milioane de Prieteni Strada Rovine 5 | RO 550059 Brasov Rumänien Telefon: +40 268471202 (mobil: +40 788452225) Fax: +40 268471202 E-Mail: cristinalapis@yahoo.fr Website: http://www.milioanedeprieteni.org Serbien Euro-P.A.S. e.V. Steinbach 33 82272 Moorenweis Deutschland Telefon Mobil: 01 76-38 14 09 94 E-Mail: kontakt@euro-pas.de Website: http://www.euro-pas.de
Unterstützen Sie uns! Senden Sie eine Charity-SMS mit dem Kennwort „ETN“ an die Nummer 81190. (Für jede SMS wird Ihre Mobilfunkrechnung mit Euro 5,- (zzgl. Übermittlungskosten) belastet. Dem ETN e.V. kommen Euro 4,87 zugute.
Spendenkonto Kreissparkasse Köln IBAN: DE22 370502990007007006 BIC: COKS DE33 XXX 21