MEINE AMBULANTE BADEKUR Die ambulante Vorsorgeleistung, oft auch als „offene oder ambulante Badekur“ bezeichnet, ist eine Maßnahme, die Ihnen als Versicherter offen steht, wenn eine stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig ist, ein komplexes Therapieprogramm Ihrer Gesundheit jedoch förderlich ist. Der Weg zur Kur Die ambulante Badekur können Sie alle 3 Jahre bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Bei dieser Kurform können Sie Ihren Kurort, die Unterkunft und den Badearzt frei wählen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlungen und 90 Prozent der Kurmittelkosten, d.h. der Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von bis zu 13,- Euro pro Tag gewähren. Dies klären Sie idealerweise im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse. Arzt & Kurantrag Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde usw.) wird die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellen und Ihnen beim Ausfüllen des Kurantrags an die Krankenkasse behilflich sein. Den Kurantrag reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Dort wird ihr Antrag geprüft und Ihnen Bescheid gegeben. Wenn Ihre Kur genehmigt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung sowie die Kostenübernahmebescheinigung für den Kurarzt (Kurmittelscheck oder Kurarztschein) in Bad Füssing. Dieser Schein bevollmächtigt den am Kurort ansässigen Badearzt zur Verordnung aller medizinischen/therapeutischen Maßnahmen. In Bad Füssing können Sie aus einer Vielzahl an Badeärzten wählen.
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