Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv
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Februar 2015
Nr. 2
Editorial
Gastbeitrag von Roman Zitzelsberger
Seit über vier Jahren arbeitet Faire Mobilität mit inzwischen elf Beraterinnen und Beratern an sechs Standorten als bundesweiter Projektzusammenhang. Die Beratungsstellen sind inzwischen so stark nachgefragt, dass wir immer öfter die Notbremse ziehen und Ratsuchende abweisen müssen. Nur gut, dass mittlerweile auch einige Länder auf die Arbeitswelt fokussierte Beratungsstellen für Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa eingerichtet haben. Nach Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben sich jetzt auch Hessen und Schleswig-Holstein zu diesem Schritt entschlossen. Faire Mobilität und die länderfinanzierten Beratungsstellen bilden zusammen ein bundesweites Beratungsnetzwerk. Ob wir dieses Netzwerk erhalten können, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Der Bezirksleiter der IG-Metall Baden Württemberg, Roman Zitzelsberger, thematisiert in seinem Gastbeitrag die Praxis des Lohndumpings durch Werkverträge, ein Dauerbrenner, der uns weiterhin intensiv beschäftigen wird. Wir zeigen an zwei Fallbeispielen, welche besondere Mischung Werkverträge im Zusammenspiel mit der Entsendung von Beschäftigten aus dem Ausland darstellen können. Außerdem beschäftigen wir uns in einem dritten Beispiel mit Fällen, in denen Fachpflegekräfte aus dem Ausland in Vertragskonstruktionen gelockt werden, die ihnen – vorsichtig gesagt – zum Nachteil gereichen. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf das Fallaufkommen unserer Beratungsstellen. Wie oben erwähnt: Mehr geht nicht! Auf der letzten Seite dokumentieren wir den Stand des European Faire Mobility Networks, eines EU-Projekts, das die Arbeit von Faire Mobilität ergänzt und das wir ebenfalls für ausbaufähig halten.
Outsourcing zur Umgehung von Tarifverträgen und als Dumping darf es nicht geben In den letzten Jahrzehnten haben sich die Produktionsstrukturen in allen wichtigen Industriebranchen fundamental verändert. Das geschieht durch Leiharbeit und Roman Zitzelsberger, Ausgliederungen von Bezirksleiter der IG-Me- Aufgaben in Werkvertall Baden Württemberg träge: Waren noch vor 30 Jahren Entwicklung, Fertigung und Vertrieb eines Produkts in einem Unternehmen organisiert, wirken heute viele Zulieferer- und Serviceunternehmen in einer Wertschöpfungskette mit. Dahinter ist das Ziel zu vermuten, die Stammbelegschaften drastisch zu reduzieren und Kosten zu sparen. Alle Großkonzerne sind heute von Industrieparks umgeben, die auf dem Werksgelände ihre Dienstleistungen erbringen: Dies beginnt bei der IT und hochwertigen Entwicklungsleistungen, geht über Instandhaltung und Logistik bis hin zur Vormontage direkt im Betrieb. Dabei gilt es zu differenzieren: Werkverträge sind grundsätzlich nichts Schlechtes. Wir Gewerkschaften reparieren unsere Autos auch nicht selbst und wir verlangen auch nicht von den Autoherstellern, dass sie eine werkseigene Kantine mit selbst erzeugten Lebensmitteln betreiben. Probleme entstehen dann, wenn Werkverträge missbräuchlich eingesetzt werden: Wenn Stammarbeitsplätze ersetzt, Arbeitsrechte umgangen und tarifliche Mindeststandards unterlaufen werden. Dies trifft auf die Fälle, um die sich die Beratungsstellen des Projekts Faire Mobilität kümmern, zweifelsfrei zu. Dass ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oft-
mals ausreichende Kenntnisse des deutschen Arbeitsrechts fehlen, wird hier ganz offensichtlich ausgenutzt. Dies ist an sich schon menschenverachtend – noch schlimmer wird es, wenn „billige“ Arbeit der Werkvertragsbeschäftigten ausgerechnet für hochpreisige Produkte aus dem „Musterländle“ verwandt wird. Wie oft solcher Missbrauch vorkommt, ist schwer zu sagen: Nach Umfragen der IG Metall vergibt circa ein Drittel der Metallund Elektrofirmen Werkverträge. Nach Überzeugung der Betriebsräte ersetzt in etwa jeder dritte dieser Werkvertragsbeschäftigten einen Stammarbeitsplatz. Fakt ist zudem: Die Arbeitsbedingungen fast aller Werkvertragsbeschäftigten, nicht nur der ausländischen, sind in aller Regel schlechter. Oft gelten für sie keine Tarifverträge, es gibt weder Betriebsräte noch Urlaubsgeld, Mehrarbeit bleibt unbezahlt. Und das trifft nicht nur für einfachere Arbeit zu. Für die IG Metall steht fest: Outsourcing zur Umgehung von Tarifverträgen und als Dumping darf es nicht geben. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, wir brauchen dringend mehr Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Nicht zuletzt müssen die Kontrollen verbessert werden. Die Überwachung von Missbrauch von Werkverträgen muss Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls werden, die personellen und finanziellen Ressourcen dafür gehören aufgestockt. Darüber hinaus brauchen wir ein Beschwerdemanagement, das Beschäftigten, Gewerkschaften und Betriebsräten ermöglicht, Hinweise auf Missbrauch zu melden. Dabei kann die Arbeit des Projekts Faire Mobilität durchaus als Vorbild dienen.
Projekt Faire Mobilität www.faire - mobilitaet.de
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv
Arbeitsausbeutung in einem schwäbischen Automobilunternehmen Lorenz Dietsche, der Geschäftsführer der Binz GmbH, die sich mit etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die Herstellung von Sonderfahrzeugen spezialisiert hat, begegnet Vorwürfen, in seinem Unternehmen würden polnische Beschäftigte ausgebeutet, mit Unverständnis. Die Fakten, die eine Reporterin des Südwestrundfunks Stuttgart in einem Fernsehbeitrag schon im April 2014 dargelegt hat, stützen sich auf den Bericht eines Polen, der nach längerer Anstellung sein Schweigen brach und sich an die Beratungsstelle Faire Mobilität in Stuttgart wandte. Die firmeneigene Tochterfirma PB Composit GmbH vergibt dem Arbeiter zufolge seit mehreren Jahren Werkverträge für Lackier- und Produktionsarbeiten an polnische Unternehmen. Die Namen dieser Subunternehmen wechseln dabei regelmäßig, die der polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf dem Werksgelände von Binz für Subunternehmen arbeiten,
jedoch nicht – ein gewohntes Verfahren zur Kostenminimierung und zur Verlängerung von Entsendungen. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen für die etwa 40 polnischen Fachkräfte unterscheiden sich gravierend von denen ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen. Statt einer 35-Stunden-Woche und eines Bruttostundenlohns von etwa 20 Euro erhalten die polnischen Arbeitskräfte einen Stundenlohn von nur sechs Euro. Zudem wurde eine tägliche Stückzahl vereinbart, die so hoch sei, dass es regelmäßig zu Mehrarbeit und Arbeitstagen mit bis zu 14 Stunden komme. Die Mehrarbeit – so der Vorwurf der Beschäftigten – werde nicht bezahlt, ebenso wenig ein Zuschlag für die regelmäßige Sonntagsarbeit. Außerdem seien die polnischen Fachkräfte in schlechten Sammelunterkünften untergebracht. Am Arbeitsplatz würden sie massiv kontrolliert, Pausen von Vorarbeitern häufig untersagt.
Der Geschäftsführer der Firma Binz beteuert, dass seine Firma die Lohn- und Unterbringungsbedingungen regelmäßig überprüft habe. Das polnische Werkvertragsunternehmen hätte dabei Lohnzahlungen von neun bis elf Euro vorgelegt, weshalb man von den angeblichen Missständen völlig überrascht sei. Die Verantwortung allein dem Werkvertragsunternehmen anzulasten wäre wohl zu einfach. Dies sah auch Herr Dietsche ein und versprach, jeden einzelnen Vorwurf zu prüfen und die Ergebnisse offenzulegen. Der Bericht steht bis heute aus. Stattdessen kündigte das polnische Werkvertragsunternehmen dem Arbeiter, der die Missstände vor der Kamera geschildert hatte. Ihm wurde damit gedroht, alle polnischen Firmen, die nach Deutschland entsenden, vor ihm zu warnen. Ein gängiges Verfahren zur Einschüchterung, das wir auch aus anderen Branchen, etwa der Fleischindustrie, nur zu gut kennen. Dr. Dorota Kempter, Christoph Laug Faire Mobilität Stuttgart
Zu Besuch bei rumänischen Werkvertragsbeschäftigten „Entweder wir halten den Mund oder wir fliegen raus!“ Mehrere der umstehenden Beschäftigten stimmen der Aussage des Kollegen zu, die dieser bei einem Beratungsgespräch in einer Arbeiterunterkunft in der Nähe von Frankfurt am Main äußert. Sie gehören zu einer größeren Gruppe von entsandten Rumäninnen und Rumänen, die in einem Schlachthof in Hessen arbeiten. Die Bedingungen, die ihnen die Entsendefirmen vorschreiben, haben es in sich: Das monatliche Grundgehalt beträgt bei einer 40-Stunden-Woche 850 rumänische Lei, das sind rund 180 Euro. Dazu kommen Spesen, auf die keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Die Tatsache, dass es in der Fleischwirtschaft seit Monaten einen Branchenmindestlohn gibt, der auch für entsandte Beschäftigte gilt, scheint hier noch nicht angekommen zu sein. Der niedrige Lohn wird durch Abzug von Unterbringungskosten noch weiter gedrückt. Dieses Geschäftsmodell betreiben viele rumänische, ungarische oder polnische Werkvertragsfirmen seit Jahren. Das kommt deutschen Schlachthöfen zugute. Über den
Umweg der Vergabe eines Werkvertrags an ausländische Firmen können sie billige, hochdisponible Arbeitskräfte einkaufen, für die sie keinerlei Verantwortung übernehmen müssen. Mehrere Beschäftigte berichten, dass sie schon seit über zehn Jahren als entsandte Beschäftigte in Deutschland arbeiten. Soweit ihnen bekannt, seien für sie noch nie Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abgeführt worden. Möglich ist dies, weil die Beschäftigten formal nur für zwei Jahre entsandt werden. Nach Ablauf dieser Zeit müssten ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abgeführt werden. Um dies zu umgehen, wird ihr Arbeitsvertrag für zwei Monate unterbrochen und dann durch einen neuen Arbeitsvertrag ersetzt. Die Entsendung kann nun wieder von vorne beginnen, und die Beiträge können weiterhin in Rumänien abgeführt werden. Ein anderes Thema, das die Gruppe beschäftigt und das bei den Beraterinnen und Beratern von Faire Mobilität immer wieder Kopfzerbrechen bereitet, sind intransparente Lohnabrechnungen. Die Männer und Frauen
halten ein zehn mal zehn Zentimeter großes Papier in der Hand, dem nur wenige Angaben – etwa der rumänische Nettolohn, die Abzüge für Versicherungen, Abschlagszahlungen und der in Deutschland ausgezahlte restliche Lohn – zu entnehmen sind. Dabei ignorieren die Unternehmen die Tatsache, dass es auch in Rumänien gesetzliche Regelungen über Mindestangaben einer Entgeltabrechnung gibt, zu denen auch die Auflistung von Urlaubsund Krankheitstagen zählt. Aber Urlaub und Krankheit – so erläutert die Gruppe – gäbe es sowieso nicht. Natürlich könne man sich ab und zu freinehmen, um sich zu erholen oder nach einer Krankheit auszukurieren. Aber dann gäbe es eben auch kein Geld. Wer richtig krank werde, würde entlassen und könne nach Rumänien zurückkehren. Bisher halten diese Beschäftigten weiterhin den Mund. Letitia Matarea-Türk Faire Mobilität Frankfurt am Main
2 Projekt Faire Mobilität www.faire - mobilitaet.de
Februar 2015 Von ausländischen Pflegekräften, Sprachkursen und Knebelverträgen Seit April vergangenen Jahres häufen sich Anfragen von Pflegefachkräften vor allem aus Spanien, Polen und Bulgarien, die sich, nach Anwerbung durch Kliniken und andere Einrichtungen, mit äußerst fragwürdigen Vertragskonstruktionen konfrontiert sehen. In Deutschland angekommen erhalten sie einen drei- bis sechsmonatigen Sprachkurs. Hintergrund ist eine Verordnung, die vorsieht, dass alle, die in Deutschland als Krankenpflegerin oder Krankenpfleger arbeiten wollen, ein B2-Sprachniveau vorweisen müssen. Diese Sprachkurse werden in der Regel von den deutschen Unternehmen organisiert und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezahlt. Für einen Teil der Zeit – meistens die ersten drei Monate –, in der die Kurse absolviert werden, stellen die Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei. Für die restliche Zeit bis zum Bestehen des Sprachtests werden sie als Hilfskräfte eingesetzt. Um ihre Investition zu sichern und zu verhindern, dass die Pflegekräfte frühzeitig kündigen, bestehen die Unternehmen auf Zusatzverträge, in denen vereinbart wird, dass die Fachkräfte eine bestimmte Zeit, in der Regel drei Jahre, im Unternehmen verblei-
ben müssen. Wollen sie früher gehen, müssen die Beschäftigten die Kosten für die Freistellung zurückzahlen. Dabei handelt es sich um Beträge von 6.000 bis 10.000 Euro. Unterm Strich profitieren die Unternehmen von der Ausbildung, die im Ausland absolviert wurde, wälzen die Kosten für die Anpassung der Qualifikation an den deutschen Arbeitsmarkt auf die Pflegekräfte ab und schränken damit deren freie Wahl des Arbeitgebers ein. Denn die Angst vor den Rückzahlungen hält die Kolleginnen und Kollegen häufig davon ab, ihre Arbeitsverhältnisse selbst dann zu kündigen, wenn sie als extrem unfair und als große Belastung wahrgenommen werden. Doch es geht noch schlimmer: Mitte Januar meldeten sich bei Faire Mobilität Berlin bulgarische Krankenschwestern aus Sofia. Sie gaben an, mit der bulgarischen Niederlassung der deutschen Leiharbeitsfirma PMK Medical Care GmbH einen Arbeitsvertrag und einen Zusatzvertrag abgeschlossen zu haben. Darin haben sich die Frauen verpflichtet, in Sofia einen dreimonatigen Deutschkurs zu absolvieren, in Deutschland eine Prüfung zur Erreichung des
B2-Sprachniveaus abzulegen und dann für mindestens ein Jahr bei der PMK Medical Care GmbH als Leiharbeitnehmerinnen zu arbeiten. Die Gebühren für den Sprachkurs werden auf 1.800 Euro beziffert. Dieser Betrag muss von den ersten Monatsgehältern zurückgezahlt werden. Falls die Frauen die Leiharbeitsfirma vor Ablauf eines Jahres verlassen, müssen sie 5.000 Euro Vertragsstrafe zahlen. Zusätzliche 3.000 Euro sollen fällig werden, wenn Dritten über die Vertragsgestaltung Auskunft gegeben wird. Dass ein B2-Sprachniveau in drei Monaten nicht zu erreichen ist, dürfte auch den Verantwortlichen bei der PMK Medical Care GmbH klar sein. Ein profitables Modell: Die Leiharbeitsfirma kann gut ausgebildete Pflegekräfte als billige Hilfskräfte zum Verleih auf dem Markt anbieten, denn solange der Sprachtest nicht bestanden ist, dürfen sie nicht als qualifizierte Fachkräfte arbeiten. Beschwerden über die schlechten Arbeitsbedingungen sind kaum zu befürchten – die Angst, Vertragsstrafen zahlen zu müssen, ist zu groß. Vladimir Bogoeski, Dr. Sylwia Timm Faire Mobilität Berlin
Beratungsstellen voll ausgelastet – Ratsuchende kommen aus allen Branchen 2014 war die Nachfrage nach dem Beratungsangebot von Faire Mobilität ungebrochen groß. Die sechs Beratungsstellen mit ihren insgesamt elf Beraterinnen und Beratern haben im letzten Jahr über 5.500 Personen in 2.729 Fällen betreut. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 50 Prozent. In einigen Beratungsstellen bedeutet dies zwischen 60 bis über 80 neue Kontaktaufnahmen pro Monat, die zu der Betreuung laufender Fälle hinzukommen. Weiterhin braucht ein Großteil der Ratsuchenden Unterstützung beim Thema Bezahlung (etwa 35 Prozent). Ebenfalls häufig sind Fragen zu Arbeits- und Werkverträgen oder zum Umgang mit Kündigungen. Besonders beim Thema Arbeits- und Werkverträge haben sich die Zahlen gegenüber dem Vorjahr deutlich verändert: Während der Bereich 2013 in nur acht Prozent der Beratungen eine Rolle spielte, waren es 2014 rund 14 Prozent. Ratsuchende kommen nach wie vor aus vielen verschiedenen Branchen. Etwa ein Fünftel stammt aus dem Baugewerbe. Jeweils rund 15 Prozent
Sonstiges 15% Gastronomie 7% Gartenbau/ Landwirtschaft 3%
Baugewerbe 20%
Herkunft der Ratsuchenden nach Branchen 2014
Gebäudereinigung 10%
Transport/ Logistik/Lager 16%
Fleischindustrie 5%
Haushaltshilfe/ Pflege 14%
Metall/Elektro 10%
arbeiten in dem Bereich Haushalt und Pflege oder in der Logistikbranche. Beschäftigte in der Gebäudereinigung, Metall- und Elektroindustrie und Gastronomie suchen die Beratungsstellen ebenfalls häufig auf. Wichtigstes Herkunftsland ist weiterhin Polen mit rund 55 Prozent der Ratsuchenden. Der Anteil der bulgarischen Ratsuchenden verringerte sich von 30 Prozent im Jahr 2013 auf 16,5 Prozent. Der Anteil der Anfragen rumänischer Staatsbürgerinnen und -bürger sank ebenfalls im
Vergleich zum Vorjahr und lag bei etwa sieben Prozent. Deutlich zugenommen haben prozentual die Anfragen von Beschäftigten aus Kroatien (2014 rund acht Prozent) und Ungarn (2014 rund zehn Prozent). In so gut wie allen Fällen konnte den Ratsuchenden, teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Stellen, weitergeholfen werden. Insgesamt sind die Beratungsstellen mit dem Fallaufkommen inzwischen mehr als ausgelastet.
3 Projekt Faire Mobilität www.faire - mobilitaet.de
Februar 2015
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv
Grenzübergreifend gegen Ausbeutung nach Deutschland kommen, besser vor Ausbeutung geschützt werden. Die neuen Kontakte zwischen den Beraterinnen und Beratern von Faire Mobilität und den neuen Kontaktstellen in Slowenien, Rumänien und Bulgarien haben sich in der Praxis schon bewährt. In mehreren Fällen konnte Beschäftigten mithilfe der Kooperation länderübergreifend geholfen werden. Diese Zusammenarbeit möchten alle Beteiligten auch nach dem abschließenden Treffen in Sofia, Ende Februar, aufrechterhalten.
Projektpartner:
Stuttgart
Beratungsstelle
Faire Mobilität
Telefon (+49) 0151/22 21 64 38 empen.bfw@dgb.de
Telefon (+49) 089/51 39 90 18 nadia.kluge@bfw.eu .com
Jochen Empen
Nadia Kluge
Hamburg
München
Telefon (+40) 03 12 38 86 dan@fgs.ro
Faire Mobilität
Beratungsstelle
Faire Mobilität
Beratungsstelle Faire Mobilität bei FGS Familia in Bukarest, Rumänie n Dan Cristescu Beratungsstelle Faire Mobilität bei ZSSS in Ljubljana , Slowenien Ana Jakopič t durch: Telefon (+386) Geförder 031 68 96 21 Ana.Jakopic@sindika t-zsss.si
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Vladimir Bogoeski Telefon (+49) 030/21 23 29 96 vladimir.bogoeski@d gb.de
Szabolcs Sepsi Telefon (+49) 0231/54 50 79 82 szabolcs.sepsi@bfw.e u.com Stefanie Albrecht Telefon (+49) 0151/12 28 18 57 stefanie.albrecht@bf w.eu.com
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Arbeitnehmererleichterungs- und die Entsenct ty Proje Mobili derichtlinie umsetzen. Beide EU-Richtlinien n Fair ? Europea Schein m – nur zu sehen u.a. vor, dass Arbeitnehmerinnen und ändig st st Selb Arbeitnehmer, die aus anderen EU-Staaten kommen, besser über ihre Rechte informiert und dafür sogen. Kontaktstellen eingerichtet werden sollen. Es ist zu hoffen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Impressum (BMAS) bei der Entwicklung von Konzepten die Erfahrungen von Faire Mobilität und Herausgeber: anderer Beratungsstellen berücksichtigt und Projekt Faire Mobilität auf dem gelegten Fundament aufbaut. DGB, Keithstr. 1 – 3, 10787 Berlin Tel.: 030/21 24 05 41 mobilitaet@dgb.de Redaktion: Dominique John, Karolin Nedelmann, Jochen Empen, Volker Roßocha, Charlotte Pscheidl Satz/Grafik: Julika Matthess V.i.S.d.P.: Annelie Buntenbach Berlin, Februar 2015 8 Berlin
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Beratungsstelle Faire Mobilität bei CITUB (KNSB) in Sofia, Bulgarien Nelly Botevska
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Gefördert durch:
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Das Projekt Faire Mobilität soll verlängert werden Faire Mobilität läuft im Oktober 2015 aus. Die beteiligten Projektträger sind sich darin einig, auf der bisherigen Basis der Zusammenarbeit kurzfristig eine Verlängerung von 30 Monaten zu beantragen. Der hohe Beratungsbedarf ist nicht alleine über von Ländern und Kommunen finanzierten Beratungsstellen abzudecken. Langfristig müssen die Aktivitäten der Länder und des Bundes jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, hierzu wäre die Entwicklung eines Bund-Länder-Programms sinnvoll. Gleichzeitig muss die Bundesregierung innerhalb der nächsten zwei Jahre die
Dr. Dorota Kempter Telefon (+49) 0711/12 09 36 35 dorota.kempter@bfw. eu.com Katarina Frankovi c Telefon (+49) 0711/12 09 36 36 katarina.frankovic@b fw.eu.com
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Projekttreffen in Berlin 2014
Gefördert durch:
V.i.S.d.P.: Annelie
Das Projekt European Fair Mobility Network läuft im März/April 2015 aus. Träger des einjährigen Projekts ist Arbeit und Leben Berlin, weitere Kooperationspartner sind der DGB-Bundesvorstand und die Hans-Böckler-Stiftung. Im Rahmen dieser vorbereitenden Maßnahme der EU-Kommission setzen sich Faire Mobilität und die gewerkschaftlichen Partnerorganisationen KNSB/CITUB aus Bulgarien, ZSSS aus Slowenien und FGS-Familia aus Rumänien konkrete Ziele: Die Einrichtung jeweils einer Kontaktstelle für mobile Beschäftigte in den drei Partnerländern, die Schulung der dort eingesetzten Beraterinnen und Berater im deutschen Arbeitsrecht und die Entwicklung von mehrsprachigen Informationsmaterialien für die Beschäftigten. Eine mehrsprachige Website, auf der unter anderem die erarbeiteten Informationsmaterialen heruntergeladen werden können, wurde zu Beginn des Jahres freigeschaltet (www.fair-labour-mobility.eu). Die Flyer mit konkreten Handlungshinweisen für die Beschäftigten und den Kontaktdaten aller Projektpartner werden in den beteiligten Beratungsstellen verteilt und dienen als Vorlage für weiteres Informationsmaterial. Auf diese Weise sollen mobile Beschäftigte, die
Das Projekt Faire Mobilität unterstützt mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten bei der Durchsetzung von Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen. In den sechs Erstberatungsstellen in Berlin, Hamburg, Dortmund, Stuttgart, Frankfurt am Main und München können sich mobile Beschäftigte in ihren Landessprachen hinsichtlich arbeits- und sozialrechtlicher Fragen informieren und Unterstützung finden. Es werden Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen erstellt und verteilt sowie Bildungsmaterialien entwickelt und Seminare angeboten, die hinsichtlich der Situation von mobilen Beschäftigten sensibilisieren und aufklären. Das Projekt verfügt über einen Beirat, dem Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften aus Deutschland, Polen, Rumänien und Bulgarien sowie des deutschen und des polnischen Arbeits- und Sozialministeriums angehören. Die politische Verantwortung des Projekts liegt beim DGB-Bundesvorstand. Weitere Projektpartner sind das bfw – Unternehmen für Bildung, der Europäische Verein für Wanderarbeiterfragen (EVW), die Project Consult GmbH (PCG) und das DGB Bildungswerk Bund.
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