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AK: Zwangsurlaub?

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Immobilien News

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DARF MICH DER CHEF WEGEN DER CORONA

KRISE ZWANGSWEISE BEURLAUBEN?

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Es steht Ihrem Chef oder Ihrer Chefin grundsätzlich frei, Sie nach Hause zu schicken. Das ist üblicherweise eine Dienstfreistellung, bei der die Firma Ihnen Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiterbezahlen muss. Aber Achtung, seit kurzem gilt: Der Arbeitgeber kann in der Zeit der COVID-19 bedingten Betriebseinschränkungen den Abbau von Urlaubsguthaben aus Vorjahren, von zwei Wochen des aktuellen Urlaubsanspruchs sowie eines allfälligen Zeitausgleichs-Guthabens von Ihnen verlangen (in Summe maximal 8 Wochen!). Das ist eine vorübergehende Ausnahme von der Grundregel, dass Urlaub grundsätzlich „vereinbart“ werden muss. Ein Aufbau von Minusstunden oder ein Vorgriff auf Ur laubsansprüche aus der Zukunft sind von dieser Gesetzesbestimmung jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen! Diese Regelungen gelten rückwirkend mit 15.3 bis zum 31.12.2020.

Anders verhält sich die Regelung zum Verbrauch von Urlaub und Zeitausgleich im Zusammenhang mit Kurzarbeit. Alturlaube aus Vorjahren und offene Zeitausgleichsguthaben vor oder während der Kurzarbeit sind tunlichst, also soweit zumutbar, abzubauen.

AK-Arbeitsrechtsexpertin Mag. Doris Rauscher-Kalod und ihre KollegInnen haben alle Infos für Sie:

Hotline 05 7171 22000 oder im Netz unter noe.arbeiterkammer.at

SCHULSCHLUSS UND ZEUGNISTAG

Zu diesem nun bald wieder ganz aktuellen Thema schrieb der geniale deutsche Liedermacher Reinhard Mey einst das großartige Lied: „Zeugnistag“. Empfehlung an Schüler und Eltern: ANHÖREN!

SUMMER SALE

Der Sommer hat noch nicht einmal richtig begonnen und schon starten die Modefachgeschäfte in der Shopping City Süd bereits mit der Vorbereitung für die nächste Saison. Um Platz zu schaffen werden Sommermodelle, die bislang noch keinen Käufer fanden, drastisch preisreduziert.

Shopping im Juni - günstig wie nie!

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