
2 minute read
COVID-19-Stabilisierungspaket: Auch 2021 unterstützt der Bund den Sport
Geschäftsstelle
COVID-19-Stabilisierungspaket: Auch 2021 unterstützt der Bund den Sport
Advertisement
Die Folgen der Coronakrise mit den entsprechenden Schutzmassnahmen treffen den Sport auch dieses Jahr stark. Deshalb hat der Bund 2021 wie schon im Vorjahr ein Stabilisierungspaket zugunsten des Sports geschnürt, woraus dem Pferdesport knapp 3,5 Mio. Franken zukommen sollen.
Anders als 2020 handelt es sich dieses Jahr um eine rückwirkende Schadensbetrachtung, und die Ausschüttung der Hilfsgelder erfolgt neu in zwei Tranchen: In der Phase 1 werden Schäden, die vom 1. Januar bis am 30. April 2021 entstanden sind, berücksichtigt, wobei hierfür maximal 50% des dem Pferdesport zugewiesenen Betrags aufgewendet werden dürfen. Der Restbetrag wird dann in der Phase 2, in der die Gesamtschadenssumme des ganzen Jahres angerechnet wird, verteilt. Die Arbeitsgruppe «Stabilisierungspaket Pferdesport» des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) hat die von Swiss Olympic vorgegebenen Kriterien analysiert und daraus die Vorgaben für den Pferdesport abgeleitet. Mit dem Sport-Nothilfe-Paket des Bundes sollen zum einen sogenannte für die Struktur des Sports relevanten Organisationen unterstützt werden können. Unter «für den Sport strukturrelevant» versteht der Bund Verbände und Vereine oder ähnliche Organisationen, Nachwuchsförderungsstützpunkte, Leistungszentren, Organisatoren von Anlässen des Breiten- und des Leistungssports (Elite und Nachwuchs) in der Schweiz sowie von internationalen Anlässen des Breiten- und des Leistungssports. Zum anderen können dieses Jahr neu auch Athlet*innen (Leistungs- und Nachwuchsleistungssportler*innen mit Swiss Olympic Cards) unterstützt werden, wobei die Hilfsgelder primär in Härtefällen helfen sollen, in denen eine Athletin bzw. ein Athlet Corona-bedingt aus finanziellen Gründen vor dem Entscheid steht, die Karriere beenden zu müssen. Folgendes sind die Voraussetzungen und strengen Auflagen des Bundesamtes für Sport (BASPO), die Gesuchsteller*innen erfüllen müssen, um eine Chance auf eine Berücksichtigung für den Erhalt der Beiträge zu haben:
– Die gesuchstellenden Organisationen und
Athlet*innen müssen einen Nettoschaden infolge der COVID-19-Massnahmen von mindestens 20 000 Franken belegen können. – Die Organisation muss für den Pferdesport strukturrelevant sein, d. h., wenn die Organisation wegfallen würde, wäre damit die
Zukunft des Pferdesportes langfristig gefährdet. – Die Athletin bzw. der Athlet muss einem
Nationalkader angehören, und ihre bzw. seine weitere Sportkarriere muss aufgrund der COVID-19-Pandemie vor dem Aus stehen.
Die Kriterien sowie die Kontrollprozesse sind äusserst komplex. Dazu hat die Arbeitsgruppe einen Kriterienkatalog erstellt, damit möglicherweise beitragsberechtigte Organisationen und Athlet*innen gleichwertig behandelt werden und die Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sind. Organisationen und Athlet*innen, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen ihren Anspruch ausführlich begründen und belegen können. Hierbei ist zu beachten, dass allfällige andere Unterstützungsgelder wie Kurzarbeitsentschädigungen, die von Bund, Kantonen und/oder Gemeinden bereits ausbezahlt oder in Aussicht gestellt wurden, zwingend als Einnahmen angerechnet werden müssen. Die Unterstützungsanträge müssen bis zum 12. Mai 2021 beim SVPS eingereicht werden, die ausführliche Schadenmeldung bis zum 14. Mai 2021. Die Arbeitsgruppe und ein unabhängiges externes Finanzinstitut werden diese Unterlagen anschliessend plausibilisieren und bis zum 31. Mai 2021 an Swiss Olympic weiterleiten. Die genehmigten Beiträge zahlt Swiss Olympic voraussichtlich im Sommer 2021 dem SVPS aus, der diese dann den berechtigten Organisationen und Athlet*innen zukommen lässt.
Die Informationen und Fristen für die 2. Tranche folgen später im Jahr. Hier erhalten Betroffene erneut die Möglichkeit, Schäden anzumelden, die über das Gesamtjahr 2021 entstanden sind.
Alle weiteren Informationen und die erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Website des SVPS.