Ausbildungszuschuss Altenpflege
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Auszubildende in der Altenpflege, einen Menschen zu pflegen, ist eine ganz besondere Aufgabe, die viel Einfühlungs vermögen und auch persönliche Stärke erfordert. Ich freue mich, dass Sie sich für die Ausbildung zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger entschieden haben. Ihre Entscheidung für einen Beruf mit hoher sozialer Verantwortung möchte auch der Freistaat Sachsen finanziell anerkennen und hat deshalb beschlossen, sich noch stärker an den Ausbildungskosten der Altenpflegeschüler an den freien Berufsfachschulen zu beteiligen. An den Schulen privater Bildungsträger werden auf der Grundlage eines Schulvertrags häufig Kosten erhoben. Diese werden wir Ihnen, soweit möglich, zurückerstatten. Wir hoffen, dass Sie durch diese finanzielle Unter stützung entlastet werden und sich besser auf die Ausbildung und die vielfältigen täglichen Herausforderungen des Pflege- und Schulalltags konzentrieren können. Und natürlich möchte ich das mit einem Wunsch an Sie verbinden: Bitte bleiben Sie nach Ihrer erfolgreich beendeten Ausbildung bei uns in S achsen. Wir brauchen Ihre Fähigkeiten und Ihr Engagement für die Pflegebedürftigen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Ausbildung.
Ihre Barbara Klepsch Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Am 7. August 2015 ist eine Förderrichtlinie zur Rückerstattung von Ausbildungskosten in der Altenpflegeausbildung in Kraft (s. SächsABl Nr. 32/2015 S. 1086 vom 6. Aug. 2015) getreten. Erstattet werden danach Ausbildungskosten bis maximal 85 Euro monatlich, die aufgrund eines Schulvertrages mit einer Berufsfachschule (BFS) für Altenpflege in freier Trägerschaft anfallen.
Wer kann einen Förderantrag stellen? ❚ Auszubildende an einer Berufsfachschule für Altenpflege in freier Trägerschaft ❚ Ausgenommen sind Personen, die von anderer Stelle (z. B. Bundes agentur für Arbeit, Ausbildungsbetrieb) bereits finanzielle Zuwendungen zu den Ausbildungskosten erhalten.
Wie läuft das Verfahren ab? ❚ Auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) http://www.sab.sachsen.de können Sie unter der Rubrik „Formulare“ das Antragsformular Ausbildungszuschuss Altenpflege, Nummer 61378 herunterladen. Der Förderantrag kann schriftlich oder online gestellt werden. ❚ Förderfähig sind alle nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Zusammenhang mit dem Schulvertrag anfallenden Kosten. ❚ Bsp: Wenn Sie jetzt im zweiten oder dritten Ausbildungs jahr sind, stellen Sie einen Antrag für die bis Ausbildungsende verbleibenden Monate, beginnend mit dem August 2015. ❚ Bsp: Wenn Sie die Altenpflegeausbildung in diesem Schuljahr beginnen, stellen Sie ihren Antrag für die gesamte Ausbildungszeit. ❚ Sie gehen mit den Kosten in Vorleistung. ❚ Am Ende eines Schuljahres lassen Sie sich von Ihrer Schule auf dem Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Antragsnummer 61377) bestätigen, dass Sie die Kosten in Vorleistung gezahlt haben. Die Schule muss Ihnen auch be scheinigen, dass die Ausbildung nicht unter- oder abgebrochen wurde und dass Sie regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben. ❚ Den ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrag/ Verwendungsnachweis senden Sie an die im Formular angegebene Adresse. ❚ Die SAB wird Ihnen rückwirkend für jeweils ein Schuljahr den Förderbetrag von maximal 85 Euro pro Monat erstatten.
Wo erhalten Sie die Antragsformulare? ❚ Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist mit der gesamten Abwicklung des Förderverfahrens betraut. Auf der Internetseite http://www.sab.sachsen.de finden Sie weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare in Form eines Downloads zur Verfügung gestellt. ❚ Bitte füllen Sie die ausgedruckten Formulare sorgfältig aus und lassen sich die geforderten Angaben von Ihrer Berufsfachschule bestätigen. ❚ Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die Kundencenter und Regionalbüros der SAB. Kundencenter Dresden Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Telefon 0351 4910-0 Telefax 0351 4910-4000 servicecenter@sab.sachsen.de Mo.–Fr. 8:30–18:00 Uhr Chemnitz Marktplatz-Arkaden Am Rathaus 2 09111 Chemnitz Telefon 0371 495995-0 Telefax 0371 495995-60 chemnitz@sab.sachsen.de Mo.–Fr. 10:30–18:00 Uhr
Leipzig Städtisches Kaufhaus Eingang Kupfergasse/ Universitätsstraße Universitätsstraße 16 04109 Leipzig Telefon 0341 355959-0 Telefax 0341 355959-60 leipzig@sab.sachsen.de Mo.–Fr. 10:30–18:00 Uhr
Regionalbüros Plauen Außenstelle Landratsamt Bahnhofstraße 46-48 08523 Plauen Telefon 03741 392-3730 Telefax 03741 392-43730 plauen@sab.sachsen.de Mo. 19:00–12:00 Uhr Do. 19:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr und nach Vereinbarung Görlitz Landratsamt Bahnhofstraße 24 02826 Görlitz Telefon 03581 663-9090 Telefax 03581 663-79090 goerlitz@sab.sachsen.de Do. 19:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr Fr. 19:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Torgau Landratsamt Schlossstraße 27 04860 Torgau Telefon 03421 758-7700 Telefax 03421 758-7701 torgau@sab.sachsen.de Mo. 13:00–18:00 Uhr Do. 19:00–14:00 Uhr und nach Vereinbarung Annaberg-Buchholz Gründer- und Dienstleistungszentrum Annaberg (GDZ) Adam-Ries-Straße 16 09456 Annaberg-Buchholz Telefon 03733 145-300 Telefax 03733 145-302 annaberg-buchholz@sab. sachsen.de Di. 9:00–18:00 Uhr Do. 9:00–16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Wann stellen Sie den Förderantrag? ❚ Für den ersten Antragszeitraum nach Erlass der Förderrichtlinie gilt eine Ausschlussfrist bis zum 2. November 2015. Bis zu diesem Tag sind alle Anträge, auch die Anträge von den Auszubildenden, die sich derzeit im 2. bzw. 3. Ausbildungsjahr befinden, zu stellen. ❚ In den folgenden Schuljahren wird die Antragstellung jeweils zeitnah nach Beginn der Ausbildung erwartet.
Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albertstraße 10, 01097 Dresden E-Mail: presse@sms.sachsen.de www.sms.sachsen.de Redaktion: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bildnachweis: fotolia Gestaltung und Satz: Union Druckerei Dresden GmbH Druck: Union Druckerei Dresden GmbH Auflage: 10.000 Stück Redaktionsschluss: August 2015 Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staats regierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: +49 351 2103671 Fax: +49 351 2103681 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.