Überwachung radioaktiver Stoffe im Trinkwasser

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Ăœberwachung radioaktiver Stoffe im Trinkwasser Neue gesetzliche Regelungen


Deutlich besserer Schutz für den Verbraucher

Der Schutz der Verbraucher vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser wurde deutlich erhöht. In Deutschland wird auf Grundlage des Strahlen­ schutzvorsorgegesetzes die künstliche Radioaktivität in der Umwelt überwacht. Dies umfasst auch Trinkwasseruntersuchungen. Mit einer Änderung der Trinkwasserverordnung, die europäische Vor­ gaben umsetzt, werden zukünftig darüber hinaus umfassende Unter­ suchungen des Trinkwassers auf Radionuklide natürlicher Herkunft erfolgen.

Die auf den Menschen wirkende Strahlung wird nach ihrer Herkunft in einen natürlichen und einen künstlichen (zivilisatorischen) Anteil differenziert. Die zivilisatorische Strahlenexposition ergibt sich im Wesent­ lichen aus medizinischen Anwendungen (mittlere effektive Jah­ resdosis ca. 1,9 mSv*). Der natürliche Anteil der Strahlenexposition setzt sich zusammen aus der Inhalation von Radon und seinen Zerfallsprodukten (mittlere effektive Jahresdosis 1,1 mSv*), direkter terrestrischer Strahlung aus Böden und Gesteinen (0,4 mSv), direkter kosmischer Strahlung (0,3 mSv) und der Aufnahme radioaktiver Stoffe mit der Nahrung, einschließlich Trinkwasser (0,3 mSv).

Vor allem aus Grundwasser gewonnenes Trinkwasser kann in Abhän­ gigkeit von der Geologie des Untergrundes einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen aufweisen. Ein vom Bundesamt für Strahlenschutz durchgeführtes stichprobenartiges Messprogramm hat gezeigt, dass die Strahlenbelastung durch Radionuklide im Trink­ wasser in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen ist. Gleichwohl muss mit Einzelfällen gerechnet werden, in denen aus Vorsorgegründen Maßnahmen zur Reduzierung angezeigt sind.


Die neuen Regelungen im Überblick

Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe Folgende radioaktivitätsbezogene Parameterwerte gelten für das Trinkwasser: Radon-222: 100 Bq/l** Radon-222 ist ein radioaktives Edelgas, das beim Zerfall des natürlichen Urans-238 entsteht. Da Radon wasserlöslich ist, kann es aus dem Boden über das Grundwasser in das Trinkwasser gelangen. ❚ Tritium: 100 Bq/I Das Vorkommen von Tritium, dem radioaktiven Isotop des Wasser­ stoffs, ist ein Indikator für künstliche Radioaktivität. Es muss nur auf Anordnung untersucht werden. Für Sachsen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass entsprechende Untersuchungen angeordnet werden müssen. ❚ Richtdosis: 0,10 mSv/a Die Richtdosis ist eine effektive Dosis* aus der Aufnahme von Trinkwasser während eines Jahres, die sich aus den natürlichen und künstlichen Radionukliden ergibt, die im Trinkwasser nach­ gewiesen wurden. ❚

*Die effektive Dosis ist ein Maß für die Strahlenbelastung eines Menschen. Die Einheit ist das Sievert(Sv). Ein Millisievert (mSv) ist ein Tausendstel Sievert. **Das Becquerel (Bq) ist die Maßeinheit für die Radioaktivität eines Stoffes. Es gibt die Anzahl der Atome an, die in einer Sekunde zerfallen.

Wer muss untersuchen? Zur Untersuchung sind Wasserversorger verpflichtet, die Anlagen be­ treiben, aus denen pro Tag mehr als 10 Kubikmeter Trinkwasser ent­ nommen bzw. aus denen mehr als 50 Personen versorgt werden (Zentrale Wasserwerke). Für kleinere Anlagen können Untersuchungen angeordnet werden. Für Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind keine Untersuchungen­ (auf Radioaktivität) vorgeschrieben. Die Inhaber von Kleinanlagen zur Eigenversorgung werden aber vom Gesundheitsamt informiert, sollten sich für ein Wassereinzugsgebiet Anhaltspunkte ergeben, dass aus Sicht des Strahlenschutzes ein gesundheitliches Risiko besteht. Wie wird untersucht?


Das Untersuchungskonzept der Trinkwasserverordnung unterschei­ det zwischen Erstuntersuchung und regelmäßigen Untersuchungen. Die Erstuntersuchung umfasst vier Untersuchungen in vier unter­ schied­lichen Quartalen innerhalb von 12 Monaten. Regelmäßige Untersuchungen sind nur erforderlich, wenn bei der Erstuntersuchung eine Überschreitung eines oder mehrerer Parameter­ werte festgestellt wurde. Bis wann müssen die Untersuchungen erfolgen? Für Wasserversorgungsanlagen, die bei Inkrafttreten der Änderungs­ verordnung bereits betrieben wurden, ist die Erstuntersuchung bis zum 26. November 2019 durchzuführen. Was passiert bei einer Überschreitung eines Parameterwertes? Die Parameterwerte sind keine Grenzwerte, sondern Werte für radio­ aktive Stoffe im Trinkwasser, bei deren Überschreitung das Gesund­ heitsamt prüft, ob ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht, welches Maßnahmen erfordert. Wenn Maßnahmen erforderlich sind, ordnet das Gesundheitsamt diese an. Der Wasserversorger ist in diesem Falle verpflichtet, die betroffenen Verbraucher zu informieren. Untersuchungen in Sachsen Im Freistaat Sachsen wurden schon vor der Neuregelung jährlich 12 Trinkwässer aus zentralen Wasserwerken und alle Rohwässer der Landestalsperrenverwaltung auf natürliche Radionuklide analysiert. In allen untersuchten Trinkwässern und Rohwässern wird der Para­ meterwert für die Richtdosis eingehalten. Momentan werden in ausgewählten zentralen Wasserwerken Untersuchungen auf Radon im Trinkwasser durchgeführt. Für die Zukunft ist eine Verlagerung des Schwerpunktes der behördlichen Untersuchungen hin zu kleinen Wasserwerken geplant.


Informationsmöglichkeiten Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Wasser­versorger, dem zuständigen Gesundheitsamt sowie auf folgenden Internetseiten: ❚

Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html

Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser Empfehlung von BMU, BMG, BfS, UBA, DVGW und BDEW www.bmub.bund.de

Hinweisen möchten wir auch auf die folgenden Veröffentlichungen: ❚

»Radioaktivität und Strahlenschutz. ­Norma­lität oder Risiko?« Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2014

»Natürliche Radioaktivität im Alltag und an Arbeitsplätzen« Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2014

»Umweltradioaktivität – Messung und Überwachung« Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2014

»Radon. Vorkommen – Wirkung – Schutz« Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2012


Herausgeber und Redaktion: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Albertstraße 10, 01097 Dresden E-Mail: presse@sms.sachsen.de www.sms.sachsen.de www.facebook.com/SozialministeriumSachsen www.twitter.com/sms_sachsen Bildnachweis: © nikkytok / Fotolia Realisierung: Ö GRAFIK agentur für marketing und design Druck: Lößnitz Druck GmbH Redaktionsschluss: Oktober 2016 Auflage: 5.000 Exemplare Bezug: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden, Telefon: +49 351 2103671, Telefax: +49 351 2103681, E-Mail: publikationen@sachsen.de Dieses Faltblatt wird kostenlos abgegeben. Es steht auch zum Download unter www.publikationen.sachsen.de zur Verfügung.


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