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Abb. 4: Entwurf Neubau

4 Messung der Radonkonzentration

4.1 Messmethodik Neubau

Abb. 4: Entwurf Neubau

Berücksichtigung bereits in der Planungsphase

In der Planungsphase eines Neubaus sollte geprüft werden, ob der zukünftige Gebäudestandort in einem Gebiet liegt, in welchem hohe Bodenradonwerte vorliegen. Bundesweit liegen Radonkarten vor, denen eine grobe Einschätzung über die Radonkonzentration in der Bodenluft für ein Gebiet entnommen werden kann. Ab dem 31.12.2020 liegen zudem in allen Bundesländern Informationen über mögliche Gebiete mit erhöhten Radonkonzentrationen entsprechend § 121 (1) StrlSchG vor (sog. Radonvorsorgegebiete).

Obwohl für nahezu den gesamten Freistaat Sachsen eine vergleichsweise hoch aufgelöste Radonkarte zur Verfügung steht (siehe Abbildung 5), ist es nicht möglich, hieraus konkrete Aussagen für Wohngebiete oder gar einzelne Grundstücke zu treffen. Große Unterschiede sind selbst innerhalb eines Grundstückes und auch zwischen zwei angrenzenden Grundstücken keine Seltenheit. Auch schwanken die Radonkonzentrationen in der Bodenluft in Abhängigkeit vom jeweiligen Luftdruck, der Temperatur und der Bodenfeuchte zeitlich und räumlich stark. Insgesamt kann gesagt werden, dass Bodenradonkarten nur bedingt Rückschlüsse auf konkrete bauliche Lösungen zulassen. Einzelmessungen der Bodenradonkonzentration – sofern es sich nicht um Langzeitmessungen handelt –sind aufgrund der hohen zeitlichen und räumlichen Schwankungen der Radonkonzentrationen als Planungsgrundlage des baulichen Radonschutzes für Neubauten nicht sehr aussagefähig und deshalb nicht unbedingt zu empfehlen. Mehr zum Thema Bodenluftmessung finden Sie unter: www.radon.sachsen.de.

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