8. Umsetzung der EU-Richtlinie Kommunalabwasser und Weichenstellung für den ländlichen Raum
IN DEN 1990ER JAHREN bis zum Jahr 2005 war in Sachsen – wie in allen anderen Bundesländern sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – die EU-Richtlinie Kommunalabwasser vom 21. Mai 1991 (91/271/EWG) umzusetzen. Hierzu bedurfte es zunächst der formalen Umsetzung in Landesrecht. Dies erfolgte mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 3. Mai 1996. In dieser Verordnung hat sich das Sächsische Umweltministerium als Oberste Wasserbehörde Sachsens nach intensiver Diskussion und Abwägung dazu entschieden, die sogenannten „Gemeinden“ („Agglomerations“) nach Artikel 2 Nr. 4 der EU-Richtlinie als „Verdichtungsgebiet“ dergestalt festzulegen, dass es sich um einen im Zusammenhang bebauten Teil einer Gemeinde in entsprechender Anwendung des § 34 Baugesetzbuch handeln
muss, in dem Bebauung oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert sind für eine gemeinsame Entsorgung des anfallenden Abwassers, die ihrerseits mit einem nachweisbaren Nutzen für die Umwelt verbunden sein muss. Zu einem Verdichtungsgebiet gehören, ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu unterschiedlichen politischen Gemeinden, auch solche angrenzenden oder eingeschlossenen bebauten Gebiete, für die auf Grund ihrer siedlungsgeographischen Lage eine gemeinsame Entsorgung allein mit dem im Zusammenhang bebauten Gebiet in Betracht kommt. Zum anderen stellen Gebiete trotz des Vorliegens eines Bebauungszusammenhangs kein Verdichtungsgebiet dar, wenn eine gemeinsame Entsorgung nicht oder nur unter übermäßigen Kosten im Verhältnis zum Nutzen für die Umwelt möglich wäre. Ziel war es, durch einen strengen Maßstab die zentrale Erschließung auf das notwendige Maß zu begrenzen und dadurch übermäßige Kosten zu vermeiden.
Abbildung 4: 74,5 % der sächsischen Bevölkerung (ca. 3 Mio. Einwohner) leben in Verdichtungsgebieten
10 | 30 Jahre kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen