Ihr Elektrogerät hat den Geist aufgegeben?
Förderung durch den Reparaturbonus Förderfähige Geräte:
Statt das Gerät wegzuwerfen, ist eine Reparatur oft die bessere Alternative! Der Reparaturbonus in Sachsen unterstützt Sie dabei. So wird Ihr Geldbeutel geschont, Abfall vermieden und der Ressourcenverbrauch gesenkt. Ab einer Rechnungssumme in Höhe von 75 Euro sind unter bestimmten Bedingungen 50 Prozent Ihrer Reparaturkosten förderfähig, maximal 200 Euro pro Reparatur und das bis zu zweimal im Kalenderjahr. Die Förderung erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) in einem onlinegestützten Verfahren. Detaillierte Informationen zum Reparaturbonus, wie die Fördervoraussetzungen, eine Übersicht am Programm teilnehmender Reparaturunternehmen und eine Liste der förderfähigen Geräte, finden Sie über die nebenstehenden QR-Codes. Eine kurze Zusammenfassung enthält dieses Informationsblatt. Der Reparaturbonus ist eine Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und wird unterstützt durch zahlreiche Reparaturunternehmen.
Um den Reparaturbonus in Anspruch nehmen zu können, müssen Ihre defekten Elektrogeräte gelistet sein. Mit Hilfe der Liste förderfähiger Elektro- und Elektronikgeräte können Sie überprüfen, ob Ihr Gerät für den Reparaturbonus infrage kommt.
Teilnehmende Reparaturunternehmen: Die Reparatur ist von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchzuführen. Die Übersicht aller gelisteten Reparaturunternehmen finden Sie auf der Website der SAB.
Belege und Unterlagen: Der Förderantrag für den Reparaturbonus wird online gestellt. Dafür benötigen Sie eine elektronische oder gescannte Kopie Ihrer Reparaturrechnung.
Informationen im Internet Sächsische Aufbaubank—Förderbank (SAB) Hier finden Sie: ❙ Zugang zur Antragstellung ❙ Übersicht der teilnehmenden Unternehmen ❙ Häufig gestellte Fragen und Antworten
Antragsverfahren und Formulare: Im Förderportal der SAB haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Angaben einzutragen und die Reparaturrechnung hochzuladen.
Digitale Unterschrift: Für den Antragsprozess wird eine digitale Unterschrift benötigt. Die SAB bietet ihren Kundinnen und Kunden aktuell über den Dienstleister Verimi folgende Verfahren zur Erstellung einer digitalen Unterschrift an ❙ Bank-Ident, ❙ eID, ❙ Video-Ident und ❙ Foto-Ident.
Auszahlung: Nach Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags erfolgt eine möglichst zeitnahe Auszahlung des Reparaturbonus.
Informationen zur digitalen Unterschrift Hier finden Sie: ❙ Informationen zur Verifizierung Ihrer Identität ❙ Hilfestellung bei der Nutzung von Verimi
Interaktive Karte Hier finden Sie: ❙ teilnehmende Reparatur-Unternehmen in Sachsen auf einer Landkarte ❙ Möglichkeit zur Suche
Checkliste
STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Natürliche Person Sind Sie eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Sachsen und mindestens 18 Jahre alt?
Reparaturbonus in Sachsen
Auftragsdatum wurde eingehalten Haben Sie die Reparatur nach dem 3. November 2023 in Auftrag gegeben?
Gerät ist förderfähig Findet sich Ihr defektes Gerät auf der Liste der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte?
Reparaturunternehmen nimmt teil Wurde die Reparatur des defekten Elektrooder Elektronikgerätes durch ein gelistetes Reparaturunternehmen durchgeführt?
Rechnungsdetails stimmen Liegt Ihnen eine bezahlte Rechnung über mindestens 75 Euro vor? Stimmen der Rechnungsadressat und die antragstellende Person überein?
Anzahl der Förderanträge Haben Sie die maximale Anzahl an möglichen Förderanträgen im laufenden Kalenderjahr eingehalten?
Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) Postfach 10 05 10, 01075 Dresden Bürgertelefon: +49 351 564-20500 E-Mail: info@smekul.sachsen.de www.smekul.sachsen.de Diese Veröffentlichung wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Redaktion: SMEKUL, Referat Kreislaufwirtschaft Gestaltung und Satz: genese Werbeagentur GmbH Fotos: Adobe Stock von Dmitry (Titel), Adobe Stock von Andrey Popov (2), Adobe Stock von Mediteraneo (4) Redaktionsschluss: 3. November 2023 Hinweis: Diese Broschüre steht nicht als Printmedium zur Verfügung, kann aber als PDF-Datei unter www.publikationen.sachsen.de heruntergeladen werden. Verteilerhinweis: Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer v erfassungsmäßigen V erpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. sab.sachsen.de/Reparaturbonus