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DIE WICHTIGSTEN PFLICHTEN EINES AZUBIS
* Sorgfältige Ausführung: Erledige die dir übertragenen Aufgaben ordentlich und sorgfältig.
* Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht: Es besteht für dich die Pflicht, an Ausbildungsmaßnahmen, wie z. B. Berufsschulunterricht, teilzunehmen, denn hier wird dir der theoretische Teil deiner Ausbildung vermittelt.
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* Anweisungen befolgen: Den Weisungen deiner Ausbilder oder anderer weisungsberechtigter Personen musst du Folge leisten, solange sie im Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen. Wenn du also den ganzen Tag putzen, aufräumen oder „Angelegenheiten“ vom Chef (wie das Abholen seiner Kleidung aus der Reinigung) erledigen musst, ist das zu erreichende Ausbildungsziel weit verfehlt.
* Einhaltung der Ordnung an deinem Arbeitsplatz: An jedem Arbeitsplatz gelten bestimmte Ordnungsvorschriften, z. B. Kleiderordnung, Sicherheitsoder Unfallverhütungsvorschriften, Bestimmungen zur Schutzbekleidung, Rauchverbot etc. Auch wenn deiner Meinung nach manche davon überflüssig sind: Halte dich daran!
* Pflegliche Behandlung: Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen, wie beispielsweise dein Computer, musst du pfleglich behandeln und darfst sie nur für die dir übertragenen Tätigkeiten verwenden.
* Schweigepflicht: Du bist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Frag bei Unsicherheiten lieber nach, was vertraulich ist und was nicht.
* Führung eines Ausbildungsnachweises: In dein Berichtsheft schreibst du, welche Tätigkeiten du während deiner Ausbildung ausgeführt hast.
Der Ausbildungsvertrag
Du hast auf deine Bewerbung eine Zusage von einem Ausbildungsbetrieb erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Dann folgt jetzt der „Papierkram“, denn vor Beginn deiner Ausbildung müssen dein Ausbildungsbetrieb und du noch den Ausbildungsvertrag abschließen, der die rechtliche Grundlage deiner Ausbildung darstellt. Dieser Vertrag ist eines der wichtigsten Dokumente, bevor du in deine Ausbildung startest.
Was ist ein Ausbildungsvertrag?
Der Ausbildungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen
Auszubildenden und Betrieb. Dieser Berufsausbildungsvertrag wird vor Beginn der betrieblichen Ausbildung geschlossen und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb, also dem zukünftigen Arbeitgeber. Nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden, eine elektronische Form ist ausgeschlossen.
Welche Kammer ist für welchen Ausbildungsberuf zuständig?
Der Ausbildungsbetrieb schickt den ausgefüllten und unterschriebenen
KARRIERESTART MIT PERSPEKTIVEN:
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Als Teil der SPAETER-Gruppe ist die F. Hackländer GmbH eine der größten Stahlhandelsgesellschaften in Deutschland. Wir verfügen über eine eigene, leistungsstarke Logistik und liefern unsere Waren an Kunden in ganz Europa. Gleichzeitig sind wir Spezialisten für die Metallbearbeitung. Die SPAETER-Gruppe beschäftigt deutschlandweit an mehr als 20 Standorten über 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unsere Ausbildungsberufe:
• Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement (w/m/d)
• Fachlagerist (w/m/d)
• Fachkraft für Lagerlogistik (w/m/d)
• Maschinen- und Anlagenführer (w/m/d)
Was wir dir bieten:
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• Hervorragende berufliche Perspektiven Jetzt bewerben auf chancen.hacklaenderkassel.de schriftlichen Ausbildungsvertrag an die zuständige Stelle. Laut § 71 teilen sich die zuständigen Stellen in sechs unterschiedliche Kammern auf:
* Handwerkskammer für handwerkliche Berufe wie Kraftfahrzeugmechaniker oder Elektroniker für Betriebstechnik
* Industrie- und Handelskammer für Handelsberufe wie Bankkaufmann oder Groß- und Außenhandelskaufmann
* Landwirtschaftskammer für landwirtschaftliche Berufe wie Landwirt oder Milchtechnologe
* Rechtsanwalts-, Patentanwaltsund Notarkammer für Berufe im Bereich der Rechtspflege wie Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte
* Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammer für Berufe im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung wie Steuerfachangestellter
* Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer für Gesundheitsberufe wie Medizinische Fach- angestellte oder Pharmazeutischtechnische Assistentin
Sollten keine Kammern für einzelne Berufsbereiche bestehen, bestimmt das Land die zuständige Kammer für den Auszubildenden.
Was wird im Ausbildungsvertrag festgehalten?
Je nach zuständiger Stelle kann der Ausbildungsvertrag etwas anders aufgebaut sein. Die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags können variieren, müssen aber in gewissen Punkten übereinstimmen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt in § 11 die gesetzlichen Vorschriften, die der Vertrag enthalten muss:
* Eine sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung mit Ziel sowie die Bezeichnung der Berufstätigkeit
* Beginn und Dauer der Ausbildung
* Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa Dienstreisen oder externe Vorträge
* Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit bzw. wöchentlichen Arbeitszeit
* Dauer der Probezeit. In der Regel dauert die Probezeit mindestens einen Monat und maximal vier Monate
* Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
* Dauer des Urlaubs
* Voraussetzungen und Bedingungen zur Kündigung des Ausbildungsvertrags und der gesamten Ausbildung
* Ein allgemeiner Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sind, wie etwa die tarifliche Vergütung
Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?
Wenn du vor Beginn deiner Ausbildung noch unter 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern oder ein Erziehungsberechtigter dem Vertrag zustimmen und diesen ebenfalls unterschreiben. Wenn du bereits volljährig bist, reicht allein deine Unterschrift. Dabei erhältst du den Vertrag in doppelter Ausführung. Beide Exemplare werden unterschrieben – ein Exemplar behältst du, das andere behält dein zukünftiger Arbeitgeber. Als minderjähriger Azubi müssen deine Erziehungsberechtigten ebenfalls zustimmen, wenn du deine Ausbildung kündigen möchtest.
KEINE LUST AUF SCHULE
DU
DANN KOMM