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Betriebsinhaltsversicherung Größe nicht entscheidend
from finanzwelt Ausgabe 03/2022
by finanzwelt
Größe nicht entscheidend
Jeder Hausbesitzer wird tunlichst seine Einrichtung gegen Schäden versichern. Dies sollte auch jeder Gewerbetreibende tun. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob es nun um einen größeren Betrieb oder um ein kleines Geschäft geht. Denn oftmals stehen im Ernstfall keine finanziellen Reserven zur Verfügung.
Die Inhaltsversicherung für Gewerbebetriebe ist vergleichbar mit der Hausratversicherung, die jeder Privathaushalt haben sollte. Der Begriff Inhaltsversicherung hat sich als Hauptbegriff für diese Versicherung etabliert, wobei auch mit den Formulierungen Sachinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung das identische Versicherungsprodukt gemeint ist. Wenngleich all diese Begriffe sehr technisch klingen, so wird in der Praxis schnell verständlich, wie groß die Risiken für Betriebe eigentlich sind. Die AXA nennt zwei davon: Ein Kurzschluss am Faxgerät löst ein nächtliches Feuer aus. Die gesamte Büroeinrichtung wird zerstört. Oder ein leck gewordenes Ableitungsrohr durchfeuchtet die Betriebsräume und führt zu Schimmelbildung. Wegen der Renovierungs- und Trocknungsarbeiten ist der Betrieb für einige Wochen nur eingeschränkt arbeitsfähig. Und auch, dass jeder Geschäftsinhaber davon getroffen werden kann. So erklärt Sebastian Langel, Leiter Firmenkundengeschäft Produktmanagement bei AXA: „Die Inhaltsversicherung empfiehlt sich – wie auch eine Betriebshaftpflichtversicherung oder bei Gebäudeeigentümern eine Gebäudeversicherung – zum existenziellen Schutz der Versicherungsnehmer selbstverständlich für alle Betriebsgrößen“. Alain Bianco, Leiter Firmenkunden Gewerbe der Württembergische Versicherung AG, verweist auf das vergangene Jahr: „Über die betriebliche Inhaltsversicherung können Selbstständige und Betriebe ihre Geschäftseinrichtungen und Waren gegen verschiedene Gefahren wie beispielsweise Feuer oder Elementarschäden, wie etwa Sturm oder Hochwasser, und
Sebastian Langel
Leiter Firmenkundengeschäft AXA Konzern AG
Alain Bianco
Leiter Firmenkunden Gewerbe Württembergische Versicherung AG
Jan Roß
Bereichsvorstand Maklervertrieb Zurich Gruppe Deutschland
Einbruch-Diebstahl versichern. Gerade die Unwetterereignisse im Jahr 2021 haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine korrekte Absicherung in diesem Bereich ist, da Schäden aus UnwetterEreignissen schnell sehr teuer werden können.“ Aus Sicht seines Unternehmens empfehle sich eine betriebliche Inhaltsversicherung bereits für Existenzgründer, da meist das ganze Kapital im Betrieb stecke und bereits kleine Schadensummen zu einer Gefährdung der Weiterführung des Geschäftsbetriebs führen könnten. Jan Roß, Bereichsvorstand Maklervertrieb bei der Zurich Gruppe Deutschland, schränkt hingegen ein: „Es kommt immer auf das individuelle Risiko an bzw. auf die Werte, die versichert werden müssen und das unabhängig von der Größe des Unternehmens.“
Ein absolutes Muss
Könne der Verlust des gesamten Inhalts infolge eines Schadens ohne Probleme „aus eigener Tasche“ ersetzt werden, sei eine Inhaltsversicherung nicht zwingend vonnöten. Würde der Verlust der Inhalte im Schadenfall und die anschließende Wiederbeschaffung für den Gewerbetreibenden existenzgefährdend sein, dann sei die Sach-Inhaltsversicherung ein absolutes Muss. Zudem sollten nicht nur die reinen Wiederbeschaffungswerte analysiert werden, sondern auch die Bedeutung der Werte für das Unternehmen. Könne also nahtlos weitergearbeitet werden oder drohe eventuell ein Betriebsausfall, so sei dieser auch über die Betriebsinhalt mit Zusatzbaustein abzusichern. Für AXA-Manager Langel hingegen ist die Police ein Muss: „Absolut – die Inhaltsversicherung sollte ein Bestandteil des individuellen Absicherungskonzeptes im Betrieb sein. Schon vermeintlich kleine Schäden an der Betriebseinrichtung, wie durch einen Brand oder einen Einbruchdiebstahl, können die Existenz eines Betriebes gefährden.“ Eine Inhaltsversicherung sichere Betriebe in solchen Fällen ab. Mit der Inhaltsversicherung bietet AXA Schutz vor den finanziellen Folgen, die durch einen Schaden entstehen könnten, ob für notwendige Reparaturarbeiten oder Neuanschaffungen. Im Rahmen der Inhaltsversicherung sei die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, wie zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge oder Büroausstattung sowie Waren und Vorräte, versichert. Ergänzend zu einer Inhaltsversicherung empfehle sich zudem eine Ertragsausfallversicherung. Diese sichere die Folgen einer Betriebsunterbrechung ab, die infolge einer Zerstörung oder Beschädigung betrieblicher Sachwerte entstehen könnten. Bianco gibt zu bedenken: „Die betriebliche Inhaltsversicherung gehört nicht zu den sogenannten Pflichtversicherungen wie zum Beispiel eine Kfz-Haftpflichtversicherung.“ Selbstständige und Betriebe müssen für sich entscheiden, ob sie eine Absicherung der Geschäftseinrichtung und Waren für sinnvoll erachteten.
Paketlösungen im Angebot
Kann ein solcher Vertrag aber auch als Baustein zu einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden? Langel nennt einen Umweg: „Die Inhalts- und Gebäudeversicherung sind eigenständige Produkte.“ AXA biet aber mit Profi-Schutz die Möglichkeit, das eigene Versicherungspaket aus verschiedenen Produkten wie der Inhaltsversicherung, Gebäudeversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Ertragsausfallversicherung oder Mietausfallversicherung zusammenzustellen – passend zum individuellen Absicherungskonzept des Betriebes. Roß differenziert hier: „Bei der Betriebsinhaltsversicherung handelt es sich um eine separate Versicherung. Somit ist sie kein Baustein der Gebäudeversicherung. Jedoch werden beide Versicherungen häufig in Kombination abgeschlossen.“ Dies ergebe immer dann Sinn, wenn der Gewerbetreibende Eigentümer des Gebäudes sei, in dem das Gewerbe betrieben wird. Hierbei bestehe natürlich der Bedarf, sowohl das Objekt als auch dessen Inhalte gegen die gängigen Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm-Hagel, EinbruchDiebstahl, Elementar etc. abzusichern. Häufig handele es sich jedoch um Mietobjekte, so dass für den Gewerbetreibenden „nur“ eine Inhaltversicherung relevant sei, da das Gebäude vom Vermieter abgesichert sei. Auch Bianco erinnert an Paketlösungen: „Die Württembergische bietet mit ihrer Firmen-Police ein auf Bausteinen basierendes Konzept an, das auf die individuellen Risikoverhältnisse der Kunden angepasst und zugeschnitten werden kann“. Sei ein Kunde bereits im Besitz einer FirmenPolice für das Geschäftsgebäude und verfügt damit über eine Gebäudeversicherung, könne der Baustein „betriebliche Inhaltsversicherung“ ergänzend abgeschlossen werden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um weitere wichtige Bausteine in der Firmen-Police zu erweitern, wie etwa um die Bausteine Haftpflicht, Cyber und Ertragsausfall. (hdm)
Erhebliche Turbulenzen
Die Krisen für deutsche Unternehmen geben sich quasi die Klinke in die Hand: Corona, Probleme in den Lieferketten und nun auch noch der Krieg in Osteuropa führen nicht nur große Konzerne ans Limit – auch kleinere Firmen können betroffen sein. Eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechungen ist deshalb wichtiger denn je.
Nach dem aktuellen Risk Barometer 2022 der Allianz Global Corporate & Specialty führen Betriebsunterbrechungen das Ranking in Deutschland an und liegen weltweit auf Platz 2. In einem Jahr, das von weit verbreiteten Unterbrechungen geprägt war, ist das Ausmaß der Schwachstellen in modernen Lieferketten und Produktionsnetzen offensichtlicher denn je. Der Umfrage zufolge sind Cybervorfälle die am meisten gefürchtete Ursache für Betriebsunterbrechungen. Dies spiegelt die Zunahme von Ransomware-Angriffen wider, aber auch die Auswirkungen der zunehmenden Abhängigkeit der Unternehmen von der Digitalisierung und Fernarbeit. Naturkatastrophen und Pandemien sind nach Ansicht der Befragten die beiden anderen wichtigen Auslöser für Betriebsunterbrechungen.
Im vergangenen Jahr gingen sprunghafte Nachfragesteigerungen mit Störungen in Produktion und Logistik einher, als nach COVID-19-Ausbrüchen in Asien Fabriken schließen mussten und es zugleich zu einer Rekordüberlastung wichtiger Containerhäfen kam. Pandemiebedingte Verzögerungen wurden durch weitere Herausforderungen in der Lieferkette verschärft, wie die Blockade des Suezkanals oder die weltweite Verknappung von Halbleitern durch Werksschließungen in Taiwan, Japan und Texas wegen Feuer oder Wetterereignissen. „Die Pandemie hat das Ausmaß der Vernetzung in modernen Lieferketten aufgezeigt und verdeutlicht, wie an sich unzusammenhängende Ereignisse zusammenkommen und weitreichende Ausfälle verursachen. Damit wurde die Widerstandsfähigkeit von Lieferketten auf globaler Ebene auf eine harte Probe gestellt. Die Ballung sich gegenseitig verstärkender Ereignisse hat sicher eine neue Dimension erreicht“, sagt Jürgen Wiemann, Leiter der Sachversicherung der AGCS in Zentral- und Osteuropa.
Erhebliche Störungen zu erwarten
Laut dem jüngsten Euler Hermes Global Trade Report wird die COVID19-Pandemie wahrscheinlich bis in die 2. Jahreshälfte 2022 hinein zu erheblichen Störungen in der Lieferkette führen, auch wenn sich die Diskrepanzen zwischen der weltweiten Nachfrage und dem Angebot sowie den Containerkapazitäten letztendlich abschwächen dürften, sofern keine weiteren unerwarteten Entwicklungen eintreten. Eine Folge der zunehmenden Sensibilisierung für Betriebsunterbrechungs-Risiken ist, dass Unternehmen ihren bisherigen Ansatz überprüfen. „Es gibt eine wachsende Bereitschaft des Top-Managements, mehr Transparenz in die Lieferketten zu bringen und bisherige Zulieferstrategien zu überdenken. Unternehmen investieren in Werkzeuge und arbeiten mit Daten, um die Risiken besser zu verstehen, Lagerbestände und Redundanzen aufzubauen sowie Notfallpläne für die Geschäftskontinuität zu erstellen“, sagt Jürgen Wiemann. Wer allerdings denkt, eine derartige Absicherung sei in erster Linie für internationale Großkonzerne gedacht, liegt schief.
So sagt Dr. Andreas Reinhold, Tribe Lead/Bereichsleiter Komposit Produktmanagement und Underwriting der SIGNAL IDUNA Gruppe: „Betriebe benötigen unabhängig von ihrer Größe grundsätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Verzicht auf eine solche Police kann nur vernünftig sein, wenn die mögliche Leistung aus dem Versicherungsvertrag ‚bequem‘, also ohne nennenswerte Störung
Dr. Andreas Reinhold Tribe Lead/Bereichsleiter Komposit Produktmanagement und Underwriting SIGNAL IDUNA Gruppe
Ulrich Stephan Fachbereichsleiter SMC-Geschäft Allianz Versicherungs-AG
Lars Fuchs Bereichsleiter Maklervertrieb rhion.digital
der wirtschaftlichen Gesamtsituation, selbst getragen werden kann.“ Es sei aber erfahrungsgemäß sehr selten, dass sich ein Kunde nach fundierter Beratung für diese „Selbst-Versicherung“ entscheidet, wenn ihm in einer Berechnung die konkreten wirtschaftlichen Folgen aufgezeigt würden. Leider werde ohne Beratung häufiger einmal darauf verzichtet – dann zeige sich die „schmerzliche“ Lücke erst, wenn der Schaden eingetreten sei.
Auch Ulrich Stephan, Fachbereichsleiter SMC-Geschäft der Allianz, meint: „Jedes Unternehmen sollte sich bewusst mit dem Thema Betriebsunterbrechung beziehungsweise Ertragsausfall auseinandersetzen und dazu beraten lassen. Auch für sehr kleine Betriebe kann dieses Risiko schnell existenzbedrohend sein.“ Für kleinere und mittelständische Unternehmen biete die Allianz eine pauschale Deckung im Rahmen der Inhaltsversicherung an. Ab einer bestimmten Versicherungssumme werde der passgenaue Schutz für das jeweilige Unternehmen immer wichtiger und das Produkt müsse auf den Kunden entsprechend zugeschnitten werden, um die individuellen Prozesse und Gegebenheiten bestmöglich zu berücksichtigen. Man empfehle maßgeschneiderte Lösungen, sobald die Versicherungssumme im hohen sechsstelligen Bereich liege. Letztlich warnt auch Lars Fuchs, Bereichsleiter Maklervertrieb bei rhion.digital, vor Zurückhaltung: „Die Betriebsgröße ist kein Indikator zum Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Vielmehr spielt das individuelle Risikomanagement des Unternehmens die entscheidende Rolle.“ Durch Sachschäden komme es häufig zum Stillstand oder mindestens zur Verlangsamung des Betriebsablaufs. Je nach Art und Umfang könne eine Betriebsunterbrechung Wochen bis Monate dauern. Die Fixkosten liefen währenddessen allerdings unverändert weiter und stünden dem dadurch negativ beeinträchtigten Umsatz entgegen. Fuchs: „Die Betriebsunterbrechungsversicherung stellt die Liquidität der Betriebes sicher. Dies gilt für alle Arten und Größen von Unternehmen gleichermaßen.“
Und jetzt noch der Krieg in der Ukraine
Und was ist infolge des Krieges in der Ukraine zu befürchten? Laut Dr. Reinhold ist es für eine Beurteilung zu früh: „In den kommenden Wochen beziehungsweise Monaten sind zwei Wirkungen zu erwarten: Inflationsbedingt höhere Entschädigungen, die über höhere Versicherungssummen nachträglich ausgeglichen werden und Lieferprobleme, die zu höheren Ausfallzeiten führen und damit unsere Entschädigungsleistung an den Kunden erhöhen.“ Bei Letzterem hänge die Wirkung auf die Schadensätze vom weiteren Verlauf der Krise ab. Stephan hingegen sagt: „Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert grundsätzlich einen Ertragsausfall infolge eines Sachschadens ab. Eine Betriebsunterbrechung durch den ‚Ausfall‘ eines Lieferanten, der seinen Geschäftsbetrieb wegen Krieg einstellt, ist kein versicherter Fall.“ Darum sehe man aktuell keine Betroffenheit der Betriebsunterbrechungsversicherung durch den Krieg in der Ukraine.
Fuchs kann sich dieser Meinung nicht anschließen: „Eine direkte Auswirkung ist für rhion.digital nicht gegeben, da unser Kernsegment in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Darüber hinaus ist in den meisten Policen ein Krieg als Schadenereignis ausgeschlossen – auch bei Rückwirkungsschäden internationaler tätiger Unternehmen.“ Dennoch hätten die wirtschaftlichen Folgen des Krieges erheblichen Einfluss auf bestehende Verträge und Bestände. Durch die Globalisierung und die weltweite Vernetzung von Unternehmen bestehe eine große wirtschaftliche Abhängigkeit von Ländern und Regionen. Bereits jetzt sei der Ausfall oder zumindest die deutliche Verlängerung von Lieferketten spürbar. Dies wirke sich direkt auf den Umsatz und Rohertrag von versicherten Unternehmen aus. Da dieser als Prämienberechnungsgrundlage der Policen dient, sei marktweit mit geringerem Beitragsvolumen in dieser Sparte zu rechnen. Darüber hinaus hätten und werden internationale Versicherer Zeichnungsverbote für Unternehmen aus Russland ausgesprochen oder würden dies noch tun und sich von entsprechenden Beständen trennen. (hdm)
Technische Risikolösungen mit R+V
Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe gehört die R+V Allgemeine Versicherung AG gemeinsam mit Condor und KRAVAG zu den großen deutschen Versicherern. Die flexible Risikobereitschaft der Technischen Versicherungen, kurz auch TV genannt, gehört zu den Garanten des technischen Fortschritts im letzten Jahrhundert. Jens Becker, Leiter der Technischen Versicherungen der R+V Versicherung, gibt im Interview mit finanzwelt neue Einblicke in die Absicherung von technischen Einrichtungen, Geräten und Leistungen der Firmenkunden.
finanzwelt: Die Sparte TV verfügt über sehr viele Facetten. In welchen Branchen findet die TV vorwiegend Verwendung und für welche technischen Risiken? Jens Becker» Die R+V versichert überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Von der Maschinen- über die Elektronik- bis hin zur Bauleistungsversicherung können unsere Kunden über die Technischen Versicherungen Schutz erhalten. Deckungen bieten wir beispielsweise auch über die Betriebsunterbrechungs- und Mehrkostenversicherungen sowie seit 2017 auch bei Cyber-Risiken.
Unser „Brot- und Buttergeschäft“ ist die Versicherung von fahrbaren Maschinen. Dazu zählen Baugeräte und landwirtschaftliches Equipment vom Traktor bis zum Rübenvollernter. Außerdem versichern wir viele Forstmaschinen und im Bereich der stationären Maschinen klassische Drehmaschinen, Druckmaschinen und Pressen bis hin zu Blockheizkraftwerken. Im Portfolio der Elektronikversicherung sind medizintechnische Geräte vom Endoskop bis hin zum Magnetresonanztomographen, dem MRT.
Ein Geschäftsfeld, das in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, ist die Elektronikversicherung von Photovoltaikanlagen – für Häuslebauers genauso wie für professionell betriebene Freiflächenanlagen. Auch Windenergieanlagen haben in der Maschinenversicherung einen wichtigen Platz.
Die Technischen Versicherer begleiten die Energiewende in Deutschland schon seit vielen Jahren. Bauvorhaben, ob allgemeiner Hochbau oder Ingenieurbauten aller Größenordnungen runden das Programm der versicherbaren Risiken ab. finanzwelt: Wie sichern Versicherungsmakler mobile und stationäre Maschinen bei der R+V vorzugsweise ab? Welche Rolle spielen dabei IT-Automatisierung und E-Mobilität? Becker» Versichert sind alle unvorhersehbaren Gefahren, die auf die Maschine einwirken könnten, dazu zählen auch Bedienungsfehler von Mitarbeitern. Nicht versichert ist beispielsweise der Verschleiß. Je nach Bedarf bieten wir unseren Kunden Deckungskonzepte mit unterschiedlichen Umfängen an.
Trotz Automatisierung kommt es mit den immer komplexeren Maschinen und der entsprechend anspruchsvollen Steuerung immer wieder zu Bedienungsfehlern. Dieses Risiko muss beim Versicherungsschutz natürlich eingeschlossen sein. Ein weiteres Problem: Abhängigkeiten. Aufgrund automatisierter, optimierter Prozesse kann der Ausfall einer Maschine Auswirkungen auf die gesamte Produktionskette haben. Deshalb sollten die Unternehmer auch eine Absicherung gegen Betriebsunterbrechungen in Betracht ziehen.
E-Mobilität ist das Zukunftsthema in der Maschinenversicherung. Wir haben bereits die ersten solarbetriebenen landwirtschaftlichen Maschinen versichert. Perspektivisch erwarten wir im Baumaschinenbereich eine Verlagerung zum Batterie- oder Wasserstoffantrieb. Die LKW-Industrie ist hier bereits aktiv, auch bei fahrbaren Maschinen gibt es immer mehr alternative Antriebskonzepte. Wenn dann der Strom oder Wasserstoff auch noch mit Hilfe von erneuerbaren Energien erzeugt wurde, ist ein großer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit getan.
finanzwelt: Was sollten Versicherungsmakler im Blick behalten, wenn Technik neu zu versichern ist oder ein Gerätetausch bzw. andere Vertragsänderungen anstehen? Becker» Mein wichtigster Rat lautet: Nicht an der Versicherungssumme sparen! In der Vergangenheit wurde bei der Maschinenversicherung der Listenpreis als Versicherungssumme angesetzt. Das hat sich mittlerweile geändert – Hintergrund ist die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung, zudem sind immer weniger Listenpreise verfügbar. Deshalb führt der Gesamtverband der deutschen Versicherungsunternehmen, der GDV, in seinen Musterbedingungen den Kaufpreis im Neuzustand ohne Abzug von Rabatten auf. Warum „ohne Rabatte“? Sollte die Maschine kurz nach der Neuanschaffung
Micha Hildebrandt (vigo KV)
einen Totalschaden erleiden, ist unklar, ob der Händler wieder die Rabatte gewährt. Deshalb sollten die Makler darauf achten, dass die Versicherungssummen, auch für die Anbaugeräte, gemäß der Preisentwicklung automatisiert angepasst werden – das ist besonders wichtig angesichts der zunehmenden Inflation und der aktuellen Preisentwicklung.
finanzwelt: Wie unterstützt die R+V Makler in der Risikoerfassung und Angebotsfindung? Was sind die Besonderheiten der TV in der Antrags-, Vertrags- und Schadenbearbeitung? Becker» Bei Standardversicherungen, wie der eines Baggers, benötigt der Makler keine Unterstützung. Bei individuelleren Risiken wie beispielsweise der Absicherung einer Maschinenflotte, erfolgt die Risikoeinschätzung und Angebotserstellung durch uns als Versicherer. Unsere Underwriter in der Fläche, die Direktionsbevollmächtigten, sind außerdem Schadenregulierer. Diese Spezialisten gewährleisten, dass der „Spirit der Police“ auch im Schadenfall Anwendung findet. Diese Verlässlichkeit zeichnet uns aus und ist eine unserer größten Stärken. (gg)