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Mehr Liquidität für Unternehmenskunden mit Lösungen der R+V

Ausreichende Liquidität ist in Unternehmen erfolgsentscheidend und Grundlage für anstehende Investitionen. Ändern sich Rahmenbedingungen durch Konjunktureinbruch, Krieg oder andere Krisen geraten selbst stabilere Unternehmen ins Wanken.

Innerhalb der R+V Versicherungsgruppe bietet R+V mit Condor und KRAVAG Versicherungsschutz und innovative Lösungen für Unternehmen, private Haushalte und öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Als vielfacher Marktführer, der Kundenrisiken über ein Jahrhundert absichert, schützt R+V die Liquidität der Unternehmen. Spezielle Bürgschafts- und Forderungsausfalllösungen sorgen für die wirtschaftliche Stabilität und unterbinden eine Schieflage auf der Unternehmenskundenseite.

Wirtschaftlich wird es kaum rosiger

Wirtschaftlich instabile Zeiten bewirken bei Unternehmen eine gehemmte Investitionsbereitschaft. Entweder werden die Investitionsentscheidungen aufgeschoben oder man verzichtet ganz darauf. Bedingt durch Lieferkettenunterbrechungen tendieren die Unternehmen dazu, ihre Lager beizeiten gut zu füllen, um Aufträge weiterhin erfüllen zu können. Die erhöhte Lagerhaltung allerdings ist kostenintensiv und bindet Liquidität. Zusätzlich bremst eine hohe Inflation die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Manche Branchen stehen vor sinkender Nachfrage und stärkerem Wettbewerb. Trotz Inflation bleiben dort die Preise gleich oder sinken. An notwendige Preiserhöhungen ist kaum zu denken.

Viele Lieferanten begegnen deshalb möglichen Ausfällen mit höheren Anzahlungen. Größere Lager gegen Lieferengpässe binden liquide Mittel. Fällige Lieferkredite sowie ausgereizte Kontokorrente bei der Hausbank belasten die Liquiditätssituation oftmals zusätzlich. Auf der Kundenseite drohen wegen Zahlungsverzug oder schlimmstenfalls

Insolvenz empfindliche Forderungsausfälle, so dass wachsenden Kosten geringere Unternehmenserlöse entgegenstehen – in Krisenzeiten eine brisante Mischung.

Lukrative Aufträge durch Bürgschaften

Viele Auftraggeber fordern von Unternehmen vertragliche Sicherheitseinbehalte, die auch in Form von Bürgschaften gestellt werden können. Im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe, Maschinen- und Anlagenbau, Garten- und Landschaftsbau sowie in anderen Branchen entscheiden Sicherheiten über Aufträge. Ohne Sicherheiten gehen die Aufträge an Wettbewerber. Die Sicherheitseinbehalte belasten die Unternehmensliquidität und können durch Bürgschaften abgelöst werden. Die Kautionsversicherung bietet alternativ eine mit der Bankbürgschaft vergleichbare Sicherheit. Sie entlastet Kreditlinien bei Hausbanken und befreit Liquidität von Sicherheitsleistungen. R+V versorgt die Unternehmenskunden mit passenden Bürgschaftsrahmen, damit Bürgschaften für die Absicherung von Mängelansprüchen, zur Erfüllung von Werkverträgen oder bei An- und Vorauszahlungen schnell und günstig bereitstehen. Bürgschaften gelten beispielsweise in der Baubranche als vitaler Bestandteil von Bauvorhaben und sind über die Kautionsversicherung weit verbreitet. Die Betreiber von Energieanlagen für Erneuerbare Energien müssen ebenfalls auf Bürgschaften zurückgreifen. Die Anlagenerrichtung auf fremden Grund und Boden bedingt die Verpflichtung zum späteren Anlagenrückbau. Für die Betreiber bietet R+V sogenannte Rückbaubürgschaften an.

Liquidität erhalten und Planungssicherheit schaffen

Dienstleistungen und Lieferungen der Unternehmen mit Zahlungszielen für die Kundschaft wirken wie ungesicherte Kredite. Je länger die Zahlungsfrist desto riskanter wird es für Unternehmen. Fallen diese Forderungen aus, bleibt nur der Ausgleich über anderweitige Mehrumsätze. Damit keine finanzielle Schieflage entsteht, sichert R+V die Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen mit der Warenkreditversicherung ab und schützt damit vor finanziellen Folgen aus Forderungsausfällen. Das verstärkt die Planungssicherheit für Unternehmen und schafft Freiräume im Kerngeschäft.

Neu sind die Warenkreditversicherungen für den CO2-Zertifikatshandel. Investieren Unternehmen und sparen CO2Emissionen ein, sind Forderungsausfälle aus einer Zertifikatveräußerung abgesichert. Zum Forderungsausfallschutz gehören professionelle Bonitätsprüfungen von Kunden, der zügige Schadensausgleich sowie optional die Absicherung rechtlicher Auseinandersetzungen bei strittigen Forderungen. R+V bietet passgenau Schutz für große Einzelforderungen aus Sonderaufträgen oder zu speziell gefertigten Investitionsgütern. Die Liquidität des Unternehmens bleibt bei Ausbleiben von Zahlungen mit einer passenden Warenkreditversicherung erhalten. Der Kunde ist weiterhin finanziell stabil und gerät nicht in eine existenzielle Schwebe.

Bestens aufgehoben bei R+V

Dank der Maklerbetreuung vor Ort sind Versicherungsmakler und andere freie Vermittler bei der R+V bestmöglich auf- gehoben. Mit Servicenummern der Experten, Hotline- und Online-Services sowie dem Maklerportal unterstützt die R+V bei Neukundengewinnung und im Bestandsgeschäft. Die Unternehmensgröße der R+V schafft das Vertrauen für eine dauerhafte Absicherung gegen existenzbedrohende und existenzzerstörende Risiken. Konsequente Digitalisierung verschlankt die Verwaltungs- und Schadenprozesse und erweitert die Freiräume für persönliche Kontakte zu den Geschäftspartnern.

Informationen zu den Produktlinien der R+V erhalten Partner im Maklerportal unter: makler.ruv.de/liquidität

Nicht unterschätzen:

BU-Experte Philip Wenzel von BSC erklärt unter anderem, warum eine DU-Klausel sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig ist und worauf man noch so bei der Dienstunfähigkeit achten sollte

Ich persönlich versteh ja total, warum es 2-in-1-Shampoos gibt. Denn ich würde nur ungern ein Tutorial anschauen, um zu verstehen, wann ich Shampoo und wann ich Spülung verwenden soll oder wie das mit der Pflege überhaupt ist. Auch bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist es mittlerweile so, dass es viele Sachen einfach inklusive gibt. Bei ein paar Versicherern ist sogar die Dienstunfähigkeits-Klausel immer mit drin. Da die aber nur Beamte brauchen, stellt sich mir die Frage, ob eine DU-Klausel nix kostet oder ob das dann einfach jeder im Kollektiv mitbezahlt. Um das genauer zu beantworten, untersuche ich mal, was BU und was DU ist.

Unterschied BU und DU

Berufsunfähig bin ich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte meinen Beruf ausüben kann. Mein Beruf ist genau das, was ich jeden Tag so im Durchschnitt mache. Mal angenommen, ich bin Frisör, aber in meinem Salon muss ich auf Rollschuhen arbeiten, dann bin ich berufsunfähig, wenn ich nicht mehr Rollschuh fahren kann. Der BU-Versicherer darf nicht von mir verlangen, dass ich ohne Rollschuhe Haare schneide. Der Prognosezeitraum liegt in der Regel bei sechs Monaten. Und der fingierte Prognosezeitraum auch. Der fingierte Prognosezeitraum ist wichtiger. Denn meistens ist es sehr schwierig zu beweisen, dass ich in den kommenden sechs Monaten berufsunfähig sein werde. Viel einfacher ist es zu beweisen, dass ich die letzten sechs Monate berufsunfähig war. Und wegen der Fiktion tut der Versicherer dann so, als wäre ich von da an dauerhaft berufs- unfähig. Und zu guter Letzt beginnt die Berufsunfähigkeit zu dem Zeitpunkt, den ich behaupte. Selbstverständlich muss ich das beweisen können. Deshalb ist dies oft der Beginn einer Krankschreibung. Das Blöde an einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ist, dass ich im Leistungsfall beweisen muss, dass ich berufsunfähig bin. Und dazu muss ich die Krankheit nachweisen, die zur Berufsunfähigkeit führt und außerdem, dass ich nur noch zur Hälfte arbeiten kann oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist. Dazu muss ich eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen, die meine durchschnittlichen Tätigkeiten plausibel darstellt. Das ist nicht trivial. Und wenn etwas unklar ist, dann wird der Versicherer darüber vermutlich diskutieren wollen.

Dienstunfähigkeit liegt für Landesbeamte nach § 26 Beamtenstatusgesetz dann vor, wenn ich innerhalb von sechs Monaten drei Monate dienstunfähig war und keine Aussicht besteht, in den kommenden sechs Monaten wieder voll dienstfähig zu werden. Das bedeutet schon mal, dass es hier keine Fiktion gibt. Der Prognosezeitraum und der fingierte Prognosezeitraum müssen beide erfüllt sein. Der Klugscheißer spricht hier von einer kumulativen Verknüpfung. Wenn ich also dem Dienstherrn nicht nachweisen kann, dass ich in den kommenden sechs Monaten krank bleibe, dann bin ich nicht dienstunfähig. Hinzu kommt, dass der Dienstherr mich zu Fortbildungen zwingen kann, um mich innerhalb meines Amtes zu versetzen. Diese Tätigkeit kann auch geringerwertig sein. Es ist also nicht der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, sondern alle Berufe, die meinem Dienstherrn so einfallen. Aber ich muss weiter meinem Dienstherrn dienen. Wenn ich beim Land verbeamtet bin, kann ich in der Regel nicht vom Lehrer zum Sekretär werden, da das Sekretariat meistens aus Kommunalbeamten und nicht aus Länderbeamten besteht. Außerdem bin ich dienstunfähig ab dem Zeitpunkt der

Entlassung oder Ruhestandsversetzung. Es gibt hier keine Leistung rückwirkend zum Beginn der Krankheit. Aus dieser Perspektive lässt sich leicht erklären, dass eine DU-Klausel kein Geld kostet.

Warum ist die DU-Klausel so wichtig für Beamte?

Das liegt in erster Linie daran, dass die Beweisführung so einfach ist. Die Entlassungsurkunde oder die Ruhestandsversetzung reichen in der Regel zusammen mit einem amtsärztlichen Zeugnis aus, damit der Versicherer leistet. Das ist dann eine sogenannte echte DU-Klausel. Eine fast echte Klausel dürfte prüfen, ob es nur medizinische Gründe für die DU gibt und eine unechte darf widerlegen, dass eine DU vorliegt. Aber das nur am Rande. Und wenn wir uns erinnern, dass gut 40 % der Anträge auf BU-Rente im Sande verlaufen, weil der Kunde sich nicht mehr meldet, dann erkennt jeder sofort den Mehrwert einer DU-Klausel. Wenn ich aber einen Lehrer mit einer BU-Versicherung günstiger versichern kann als mit einer Versicherung mit DU-Klausel, dann sollte ich schon mal diskutieren, ob der Lehrer sich nicht lieber das Geld spart und sich davon im Leistungsfall einen Experten leistet. Der kostet dann vielleicht ein paar Euro, aber wenn wir bei einem Beamten Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragen, dann können wir das rückwirkend zum Eintritt der Erkrankung. Und da hier schon mindestens sechs Monate – in der Praxis sind das eher 12 bis 24 Monate – vergangen sein müssen, bevor der Beamte in den Ruhestand versetzt wird, kann der Experte gern diese Rentenleistung haben. Die Beiträge über die Laufzeit sind immer noch gespart.

Unterm Strich hilft eine echte DU-Klausel, um unkompliziert an sein Geld zu kommen. Ich rate allerdings, nicht voreilig eine bestehende BU-Versicherung zu kündigen, wenn diese deutlich günstiger ist und vor allem dann nicht, wenn zwischenzeitlich Vorerkrankungen anzugeben sind. Da muss aber jeder Vermittler für sich entscheiden, ob er es sich im Leistungsfall zutraut oder ob er einen Experten kennt, der helfen kann. Bei mir ist es trotz allem immer noch so, dass die allermeisten Beamten sich mit einer DU-Klausel wohler fühlen. Und das ist dann auch ok mit mir.

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