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Man lebt nur zweimal

Jeder Sechste sorgt gezielt für Hinterbliebene vor, zum Teil über verbundene Risikolebensversicherungen mit dem Partner. Viel zu wenig und für Hinterbliebene deshalb existenzgefährdend, meinen Experten. Jahre zuvor sicherte die gemischte klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung den Todesfall ab. Mit der Bevorzugung der Rentenversicherung in der Altersversorgung löst sich der Risikolebensschutz zunehmend in Wohlgefallen auf.

Nicht nur Lebensgemeinschaften, Familien oder Alleinerziehende, sondern ebenso Vereine, Unternehmen, Erbengemeinschaften oder Bauherren gehen gegenseitige Verpflichtungen ein, die als Hinterlassenschaft in finanziellen Untiefen enden. Die verbundene Risikolebensversicherung gilt als günstige Alternative, um die gegenseitigen finanziellen Pflichten zweier oder mehrerer Partner abzusichern. Im Trennungsfall allerdings erscheint diese Partner-Risikolebensversicherung als unpraktisch.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Die alleinige Absicherung des Hauptverdieners bei Paaren zählt zu den Kardinalfehlern. Kümmert sich der andere Partner vorwiegend um die Kinder oder sorgt anderweitig für freien Rücken, bröckelt beim Verlust des Partners das gesamte Gefüge. Kinderbetreuung, Haushaltshilfe und andere Unterstützungen sind dann kostenpflichtig zu organisieren.

Finanziell brisant wird eine bisherige häusliche Angehörigenpflege, wenn diese todesfallbedingt in professionelle Pflegehände übergeht. Zur emotionalen Belastung kommt die Sorge um die eigene Existenz, wenn sich finanzielle Löcher nach dem Partnertod ausweiten.

Ähnlich geht es Geschäftsleitern, die gemeinsam mit Partnern ihr Unternehmen managen. Die Suche eines geeigneten neuen Mitstreiters, notwendige Interimsmanager und andere Beratungsdienste belasten nach dem Ableben eines Geschäftspartners die Unternehmensfinanzen. Solche Verluste lassen sich kaum planen. Der passende Risikolebensschutz schafft eine Planungssicherheit. Für Erbengemeinschaften, Unternehmen oder private Haushalte, bei denen Personen größere Investitionen gewährleisten, gefährdet ein Ableben die Finanzierungskonzepte, beispielsweise für Investitionsgüter, Gebäudesanierungen oder Neubauvorhaben. Deshalb bevorzugen Banken oder Leasinggeber in begründeten Fällen eine Risikolebensabsicherung.

Miteinander oder doch gegenseitig

Verbundene Risikolebensversicherungen eignen sich für Lebenspartnerschaften und Unternehmen mit zwei oder mehr Schlüsselpartnern. Die Partner sichern sich gegenseitig bei Ableben in einem Vertrag mit einer Versicherungssumme und Vertragsdauer ab. Mit der Leistung im ersten Todesfall endet den Vertrag.

Wird mehr Flexibilität benötigt, etwa für den weiterhin erforderlichen Schutz verbliebener Partner oder in Folge unterschiedlicher Renteneintrittsalter, sorgen Einzelverträge für besser passende Lösungen. Auf zwei Wegen ist die Vertragsausgestaltung mit individueller Summe und Dauer üblich. Entweder sichert jeder der Partner sein Ableben ab und begünstigt die andere Partnerseite per Bezugsrecht. Oder die Versicherung erfolgt mittels zweier Verträge über Kreuz. In der Über-Kreuz-Variante schließen die Partner einen Vertrag auf das Leben des jeweils anderen Partners als versicherte Person ab. Im Todesfall leistet der Versicherer ohne weiteres an den versicherungsnehmenden Partner.

Über-Kreuz-Modelle gestalten sich für Unternehmen ab drei Schlüsselpersonen komplex, da dann mehrere Partner zu Mitversicherungsnehmern oder Bezugsberechtigten werden. Zudem benötigen Vorsorgemodelle und Bezugsrechte unter Steuergesichtspunkten besondere Aufmerksamkeit, damit Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben anerkannt werden. Die Finanzämter behalten die Absicherung von Schlüsselpersonen zuweilen kritisch im Blick, um eventuelle Steuerumgehungen auszuschließen.

Nur sicher sind Tod und Steuer

Für Privathaushalte und Unternehmenskunden spielt der Risikoabsicherungszweck eine gravierende Rolle. Ist die Risikolebensversicherung z. B. an die Finanzierung fremdgenutzter Immobilien gebunden, wird der Versicherungsbeitrag steuermindernd mit Mieterlösen verrechnet. Dient Risikolebensschutz einer privaten Hinterbliebenenabsicherung, fallen Vorsorgeaufwendungen als steuerlich begrenzte Sonderausgabe an. Die Beitragsanerkennung konkurriert mit Aufwendungen für Sozialversicherungen sowie für private Kranken- und Altersversorgungen, welche gewöhnlich die Anerkennungsgrenzen bereits ausschöpfen.

Die Über-Kreuz-Variante unter Privatpersonen bietet Erbschaftsteuerfreiheit. Der Hinterbliebene erhält im Leistungsfall die Versicherungssumme steuerfrei, da er sich als Versicherungsnehmer für diesen Fall explizit absicherte. Käme die Leistung aus der Risikolebensversicherung mit dem Partner als Versicherungsnehmer sowie Versicherten über ein Bezugsrecht, löst das gerade bei unverheirateten Paaren eine Erbschaftssteuer aus.

In Unternehmen gehört die Absicherung der Schlüsselpersonen auf die Prüfstände der Steuerberater und Finanzämter. Per se wittern Steuerprüfer verdeckte Privatentnahmen und andere Hinterziehungen. Mit der positiven Bewertung der Steuerexperten ist der Risikolebensschutz ein Garant für gute Geschäftsbeziehung zu den Versicherten im Unternehmen. (gg)

Fazit

Die Risikolebensversicherung steht auf der Beratungsagenda für Privathaushalte und Unternehmen. Selbst aus Überzeugung alleinstehende, kinderlose Singles können gegenüber einer finanzierenden Bank, einem pflegebedürftigen Angehörigen oder den beruflichen Wegbegleitern verpflichtet sein. Das Leben verläuft selten konstant nach Plan. In einem Jahr verändert sich viel und ein regelmäßiger Kundenkontakt bleibt gut für das Geschäft. Wer Lösungen für Lebensrisiken bietet, und sei es nur bei Trennung einer fest geglaubten Partnerschaft, festigt das Kundenvertrauen und die Geschäftsbeziehung.

E-Bike Boom:

Risiko von Hobby und Freizeit in die Beratung einbeziehen

Der Frühling ist da und es zieht uns alle nach draußen: Das Wetter bietet wieder Anlass für Aktivitäten wie Spazierengehen oder auch Radfahren. Gerade E-Bikes werden in den letzten Jahren immer beliebter. Diese und andere Outdoor-Aktivitäten bringen jedoch unerwartete Risiken mit sich. Makler und Vermittler können an derartige Hobbys anknüpfen und ihre Kunden zu individuellen Vorsorgelösungen bis hin zur Absicherung des Todesfalls beraten.

Laut Statistischem Bundesamt besitzt jeder achte Haushalt in Deutschland ein E-Bike. Insbesondere in den Corona-Jahren nahm die Anzahl der E-Bikes im Straßenverkehr stark zu. Ebenfalls gestiegen ist allerdings auch die Anzahl der Verkehrstoten in Deutschland allgemein: 2022 sind 220 Menschen mehr im Straßenverkehr ums Leben gekommen als noch im Vorjahr. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes. Hier stieg die Zahl der mit dem Pedelec tödlich Verunglückten mit +60 % besonders stark an. Dabei sind Unfälle mit überhöhter Geschwindigkeit keine Seltenheit und stellen ein erhöhtes Verletzungsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Nicht nur risikoreiche Hobbys wie Klettern, Tauchen oder Reiten erfordern daher eine besondere Absicherung. Wenn es in der Freizeit zum Ernstfall kommt, sollte unbedingt sichergestellt sein, dass die Hinterbliebenen abgesichert sind.

Bei der Absicherung finanzieller Verpflichtungen, beispielsweise aus dem Erwerb einer Immobilie oder aus dem Bau eines Eigenheimes, ist die Risikolebensversicherung am bekanntesten und daher häufig die erste Wahl. Dabei spielt nicht nur die familiäre Situation eine zentrale Rolle. Auch die Freizeitgestaltung und die damit verbundenen Risiken sind ein Schlüssel für die Vorsorgeberatung und erweitern das Themenspektrum der Beratungsansätze. Die Hinterbliebenenvorsorge sollte daher neben der finanziellen Absicherung von Partner und Familie immer auch die bürokratischen und organisatorischen Vorkehrungen für eine Bestattung mit einschließen.

Dem Kunden einen Denkanstoß geben

Das Thema Hinterbliebenenvorsorge fordert bei Maklern und Vermittlern eine besonders hohe Beratungskompetenz und ein gutes Gespür für den Kunden und seine individuelle Lebenssituation. Der Gesprächseinstieg fällt oft schwer, da hierbei häufig die Konfrontation mit dem eigenen Tod im Raum steht – für viele ein Tabuthema. Leichter geraten Berater mit ihren Kunden dagegen über Hobbys und Freizeitaktivitäten ins Gespräch. An dieser Stelle können notwendige Impulse von außen gesetzt und deutlich gemacht werden, wie wichtig eine entsprechende Absicherung bei risikobehafteten Beschäftigungen ist, um die Liebsten vor finanziellen Belastungen zu schützen.

Makler und Vermittler sollten ihren Kunden ans Herz legen, die wichtigen Vorsorgethemen für sich und ihre Angehörigen frühzeitig zu klären, damit deren Liebsten im Ernstfall mehr Raum für Trauer bleibt. Dabei können Fragen nach einer Patienten- oder Sorgerechtsverfügung oder der ausreichenden finanziellen Absicherung einer gemeinsam mit dem Partner erworbenen Immobilie je nach Kunde und Lebenssituation bereits als Denkanstoß und Gesprächseinstieg ausreichen. Diese Fragen sprechen das zentrale Motiv an: „Ich will meinen Angehörigen nicht zur Last fallen“.

Vertriebsunterstützung für Makler

Gerade bei wichtigen Vorsorgethemen wie der Hinterbliebenenvorsorge, müssen Berater komplexe Sachverhalte einfach und verständlich vermitteln, um mit dem Kunden zusammen den bestmöglichen Vorsorgestatus zu gestalten. Die DELA setzt mit ihren Services für Makler genau hier an und bietet kompetente Unterstützung. Insbesondere beim

Thema risikobehafteter Hobbys wie Tauchen und Reiten punktet die DELA mit ihren ausgewiesenen Experten. Außerdem wurde gemeinsam mit dem Generationenberater Steffen Moser der DELA-Beraterleitfaden nebst zugehörigem Notfallplan als Unterstützung bei der Beratung entwickelt. Der Leitfaden umfasst zentrale Vorsorgethemen von der Vorsorgevollmacht, Sorgerechts- und Patientenverfügung sowie Nachlassregelung über die finanzielle Absicherung von Familie und Partner bis hin zur selbstbestimmten Vorsorge für die eigene Bestattung und Trauerfeier. Alle Vorsorgemaßnahmen und -informationen sind in übersichtlicher Form im Notfallplan zusammengefasst. Beide Dokumente können von Beratern im Vertriebspartnerbereich der DELAWebsite abgerufen werden.

Bonitäts- und leistungsstarker Partner von Beratern und Kunden

DELA hilft Maklern und Vermittlern dabei, ihre Kunden bei wichtigen Vorsorgethemen zu beraten. Dabei liegt der Fokus darauf, die Hinterbliebenen vor den finanziellen und organisatorischen Konsequenzen im Falle eines Todesfalls zu schützen. Die Philosophie der DELA, „Einer trage des anderen Last“, spiegelt das Engagement für einen vorausschauenden Schutz der Liebsten wider. Als bonitätsstarker Versicherer bietet DELA die mehrfach ausgezeichneten Risikolebensversicherungen DELA aktiv Leben und DELA aktiv Leben plus+, sowie die Sterbegeldversicherung DELA sorgenfrei Leben an. Diese Produkte rangieren bei Beratern und deren Kunden unter den Top-Versicherungen. Das zeigt auch die aktuelle Kundenumfrage der DELA, die erst kürzlich vom Analyse- und Beratungshaus Assekurata Solutions durchgeführt wurde: 90 % aller Kunden empfehlen die DELA weiter.

Ein Beitrag von:

Walter Capellmann

Hauptbevollmächtigter

DELA Lebensversicherungen in Deutschland

Kontakt

DELA Lebensversicherungen

Zweigniederlassung Deutschland

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Tel. 0211 / 542 686 - 78 vertriebspartner@dela.de

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