3 minute read
Bitcoins – Der Hype geht weiter – Bedenken bleiben
Kryptowährungen wie Bitcoins sind schon seit mehreren Jahren in aller Munde. Lange wagten sich jedoch hauptsächlich Technikaffine und Spekulanten an diese Währungsform heran. In der Zwischenzeit sind Bitcoins und Co. auch in der Allgemeinheit angekommen. Zuletzt hatte sich unter anderem die Ankündigung des Bezahldienstes PayPal, Zahlungen mit Kryptowährungen zu ermöglichen, positiv auf den Kurs von Bitcoins ausgewirkt.
Viele Anleger stehen Kryptowährungen weiterhin kritisch gegenüber. Diese Bedenken haben dabei oft mehrere Facetten. Teilweise besteht die Angst vor einer Blase. Die Möglichkeit eines hohen Wertverlustes, auch binnen kürzester Zeit, ist nicht von der Hand zu weisen. Teilweise fehlt einigen Menschen auch das technische Verständnis, um durch das Dickicht an Fachbegriffen wie Blockchain, Mining usw. durchzublicken. Auch Berichte über Hackerangriffe und gestohlene oder verlegte Passwörter erzeugen zusätzlich Verunsicherungen. Dieser Beitrag setzt sich in der gebotenen Kürze mit der Frage auseinander, ob das deutsche Recht eine Möglichkeit bietet, um mit „Diebstahl“ von Kryptowährungen umzugehen. Hierbei konzentriert sich dieser Artikel hauptsächlich auf Bitcoins und soll dabei einen groben Überblick über die Aufbewahrungs- und Diebstahlmöglichkeiten sowie mögliche zivilrechtliche Herausgabeansprüche verschaffen.
Was sind Bitcoins?
Bitcoin ist eine virtuelle Währung, die aus verschlüsselten Datenpaketen besteht. Durch die Aufbringung von hohen Rechenleistungen können Bitcoins theoretisch von Jedermann selbst erzeugt werden (sog. Mining). Dazu sind jedoch immense Rechenkapazitäten nötig, die den Stromverbrauch in die Höhe schießen lassen. Das Mining wird daher vorwiegend von Unternehmen betrieben. Wer durch die Bereitstellung von Rechenkapazität und Stromleistung neue Bitcoins schürft (Miner), erhält dafür Bitcoins. Die Transaktion von Bitcoins geschieht mit Hilfe eines Peer-to-Peer Netzwerks. Damit ist ein Rechennetz gemeint, in dem mehrere Rechner miteinander verbunden sind. Das Besondere ist, dass jeder Rechner gleichstufig ist und zur gleichen Zeit die gleichen Informationen besitzt. Dieses Netzwerk basiert auf der sog. Blockchain. Es handelt sich dabei um eine dezentrale Datenbank, deren Datensätze miteinander verkettet und stets erweiterbar sind. Im Gegensatz zu unserem herkömmlichen Bankensystem wird also keine zentrale Abwicklungsstelle benötigt, was die Transaktionsgeschwindigkeit enorm erhöht.
Praxistipp
Sollten Sie über Bitcoins verfügen, ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Verwenden Sie Antivirenprogramme und überprüfen Sie Ihre Nachrichten genau. Klicken Sie keinesfalls unbedacht auf darin enthaltene Links. Denn obwohl das deutsche Recht Ihnen Schutz bietet, ist die Durchsetzbarkeit schwierig, in den meisten Fällen sogar unmöglich.
Welche zivilrechtlichen Ansprüche sich gegen den Dieb ergeben, lesen Sie online unter: www.finanzwelt.de
Aufbewahrung und Diebstahlschutz
Um Transaktionen durchzuführen, benötigt jeder Nutzer zunächst eine digitale Geldbörse (sog. Wallet). In der digitalen Geldbörse befindet sich ein kryptografisches Schlüsselpaar bestehend aus einem öffentlichen und einem privaten Schlüssel. Der öffentliche Schlüssel übt die Funktion einer Kontonummer aus. Der private Schlüssel stellt den eigenen Zugangscode dar und kann als Verfügungsberechtigung verstanden werden. Ein Bitcoin kann sodann mittels Bitcoin Blockchain auf andere öffentliche Schlüssel übertragen werden. Vorteilhaft dabei ist, dass Transaktionen über Bitcoin Blockchains aufgezeichnet werden und öffentlich einsehbar sind. Damit kann der Weg der Währungseinheiten nachvollzogen werden. Es stellen sich allerdings zwei Folgeprobleme. Zum einen lässt sich nur schwer identifizieren, wer überhaupt Inhaber des Zielwallets ist. Zum anderen sind im Rahmen dieser Transaktionen einzelne Bitcoins nicht identifizierbar, da sie nicht mit Seriennummer o. ä. ausgestattet sind. Die Bandbreite an Möglichkeiten für Diebstahl von Bitcoins ist umfangreich. Eines der Hauptangriffsziele sind die so genannte EOS DApps. Hierbei handelt es sich um Applikationen, welche die Abwicklung von Transaktionen über die EOS beschleunigen sollen. Am profitabelsten erweisen sich jedoch Angriffe auf Blockchain-Wallets. Die einfachste Methode stellt für die Hacker immer noch die altbewährte Phishing-Mail dar. Diese können Ihnen in vielen verschiedenen Formen begegnen. Teilweise werden Sie in Mails aufgefordert, Ihre Sicherheitseinstellungen zu überprüfen. Aber auch der Aufruf eines möglichen Gewinns kann für Sie verhängnisvoll werden. Hält der Dieb dann die gestohlenen Bitcoins mit eigens erwirtschafteten Bitcoins in seinem Wallet, sind sie mangels Seriennummer nicht mehr identifizierbar, gestohlene Bitcoins sind von sauberen also nicht mehr zu trennen. Im Rahmen etwaig bestehender Herausgabeansprüche kommt als pragmatischer Lösungsansatz das First in-first out-Prinzip in Betracht. Nach dem FIFOPrinzip wird das zuerst erhaltene Kryptogeld auch zuerst weitergegeben. Es ist damit eine Identifizierung in folgenden zwei Fällen möglich. Zum einen, wenn sich die Bitcoins noch im Wallet des Diebes befinden, zum anderen auch dann, wenn der Dieb gestohlene Bitcoins an Dritte transferiert.
Info
Axel Wegner Rechtsanwalt TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH