RVM-AKTUELL 01/2013

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BETREIBEN SIE WERKVERKEHR? Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) gliedert sich der Güterkraftverkehr in den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr. Für den letzteren gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die Sie kennen sollten. > S. 03

MITMACHEN LOHNT SICH! RVM SCHADEN-ONLINE Viele RVM-Kunden nutzen den neuen Service des Online Service-Schadencenter, denn er bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Profitieren Sie auch schon davon?

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RÜCKDECKUNG VON PENSIONSZUSAGEN – STANDARD ODER CLEVER KOMBINIEREN? Die Pensionszusage ist der Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Da sich in vielen Unternehmen mittlerweile erhebliche Finanzierungslücken auftun, zeigen wir interessante Lösungsansätze auf. > S. 14


THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial Betreiben Sie Werkverkehr? Internationale Haftpflichtversicherungsprogramme Die Bedeutung des Brandschutzes – Rückblick und Ausblick Elektronik und Elektronik-Versicherungsschutz Mitmachen lohnt sich! RVM Schaden-Online Ihre Immobilie ist wieder neu vermietet – doch was ist mit der Mietkaution? Was bringt der »Pflege-Bahr«? RVM – wir stellen uns vor Rückdeckung von Pensionszusagen – Standard oder clever kombinieren? Unsere IT informiert: Wie groß ist groß genug? Größenbeschränkungen bei E-Mails Projekte der Weihnachtsspende 2012 Die RVM-Ausbildungsakademie RVM – in eigener Sache

EDITORIAL

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, herzlich willkommen zur ersten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2013! Mit großem Elan hat unser Redaktionsteam wieder interessante Artikel aus allen Bereichen rund um die Themen Versicherungsschutz und Finanzen für Sie zusammengestellt. Sicherheit durch Leidenschaft! Beide Aspekte dieses Anspruchs sollen für Sie auch in unserer Kundenzeitschrift RVM-AKTUELL erlebbar sein. Wir haben uns deshalb entschlossen – neben den gewohnten Fachinformationen – zukünftig eine feste Reihe unter der Überschrift »RVM – wir stellen uns vor« aufzunehmen. Hier werden wir Ihnen in den folgenden Ausgaben dann jeweils eine unserer Dienstleistungen ausführlicher präsentieren können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die in diesem Bereich handelnden Personen kennenzulernen. Beginnen wird heute das Team »Vorsorge und Finanzen«. Eine schöne Frühlingszeit wünschen Ihnen

Michael Friebe

Erich Burth

PS: Zum Ausbildungsjahrgang 2012 haben wir unser Ausbildungskonzept weiter optimiert. Mehr über die neue RVM-Ausbildungsakademie erfahren Sie in dieser Ausgabe!

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BETREIBEN SIE WERKVERKEHR?

Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) gliedert sich der Güterkraftverkehr in den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr. Gemäß § 1 Abs. 2 GüKG handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden.

Alle nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

ben ist, sie müssen jedoch beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) angezeigt werden.

Die beförderten Güter sind Eigentum

der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des Unternehmens;

Das BAG führt eine Werkverkehrsdatei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt. Vor Beginn der ersten Beförderung haben sich diese Unternehmen beim BAG anzumelden. Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen und auf Verlangen nachzuweisen:

Die für die Beförderung verwendeten

Name, Rechtsform und Gegenstand des

des Unternehmens oder sind von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden; Die Beförderung dient der Anlieferung

Kraftfahrzeuge müssen grundsätzlich vom eigenen Personal geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen; Die Beförderung stellt lediglich eine

Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens dar. Derartige Verkehre unterliegen zwar keiner Versicherungspflicht (§ 9 GüKG), wie dies im gewerblichen Güterkraftverkehr in Form einer Güterschadenhaftpflichtversicherung nach § 7a GüKG vorgeschrie-

Unternehmens; Anschrift sowie Telefon- und Telefax-

nummern des Sitzes; Vor- und Familiennamen der Inhaber,

der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter und der gesetzlichen Vertreter; Anzahl der Lastkraftwagen, Züge (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt sowie Anschriften der Niederlassungen.

Unternehmensangaben, insbesondere Veränderungen bei der Anzahl der Niederlassungen und dauerhafte Veränderungen ihres Fahrzeugbestandes unverzüglich dem Bundesamt mitzuteilen. Sofern kein Werkverkehr mehr betrieben wird, ist das Unternehmen gemäß § 15 a Abs. 6 GüKG unverzüglich beim Bundesamt abzumelden. Ein entsprechende Formular finden Sie unter www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads /DE/Formulare_Hinweisblaetter/Formular _Werkverkehr.pdf?__blob=publicationFile Es besteht zwar keine Versicherungspflicht, jedoch empfehlen wir Ihnen, dieses Risiko, sofern noch nicht geschehen, im Rahmen einer eigenen Transportversicherung abzusichern!

Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck

Die Unternehmen sind gemäß § 15 a Abs. 5 GüKG verpflichtet, Änderungen der

Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de

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INTERNATIONALE HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPROGRAMME

Die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland ist stärker als je zuvor. Mittelständische Unternehmen und Konzerne sind heute in sehr viel mehr Ländern tätig und wesentlich stärker international vernetzt als noch vor zehn Jahren. Durch diese weltweite Vernetzung und der damit verbundenen Verbreitung von Entwicklung, Produktion, Service und Vertrieb auf unterschiedliche Rechts- und Haftungssysteme entsteht eine unübersichtliche Risikosituation, die hohe Anforderungen an das unternehmerische Risiko-Management stellt.

Ausgangssituation und Herausforderungen In jedem einzelnen Land ist die Haftungssituation anders und ändert sich außerdem laufend. Es liegen jeweils unterschiedliche spezielle Haftungsregelungen zugrunde, deren Besonderheiten in Haftpflichtversicherungspolicen Rechnung getragen werden muss. Darüber hinaus liegt den einzelnen Ländern jeweils länderspezifisches Steuerund Aufsichtsrecht zugrunde. In vielen Ländern ist ein verstärktes Bemühen erkennbar, lokal Versicherungssteuern zu generieren und einzufordern. Hinzu kommt, dass es vielfach unzulässig ist, Versicherungsschutz durch nicht zugelassene Versicherer zur Verfügung zu stellen. Vielmehr besteht für das im jeweiligen Land gelegene Unternehmen die Pflicht, eine etwaige Versicherung bei einem lokal zugelassenen Versicherer abzuschließen. Weiter ist es ausländischen Versicherern manchenorts untersagt, Schäden zu regulieren. Auch gibt es Länder, in denen lokale Behörden die Tarife regulieren und überprüfen. In bestimmten Ländern wie zum Beispiel der Schweiz, China, Brasilien, Mexiko, Russland und Indien gilt es dies zu berücksichtigen. Landesübliche Besonderheiten können durch eine deutsche Haftpflichtversicherungspolice oft nicht ausreichend abgebildet werden. Kunden und Geschäftspartner der lokalen Einheiten, vor allem Behörden und staatliche Unternehmen, stellen in vielen Ländern häufig bestimmte

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Anforderungen bei der Gestaltung von Verträgen und Ausschreibungsbedingungen. So müssen die Versicherungspolice sowie sämtliche Versicherungszertifikate von einem formal im Lande zugelassenen Versicherer in der jeweiligen lokal üblichen Vertragssprache ausgestellt werden. Außerdem müssen alle lokal geforderten Deckungserweiterungen enthalten sein. Lösung: Internationale Haftpflichtversicherungsprogramme Diesen lokalen Besonderheiten kann durch die Implementierung eines internationalen Haftpflichtversicherungsprogramms Rechnung getragen werden. Für die Gestaltung eines internationalen Versicherungsprogramms stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung: Zum einen eine rein dezentrale Lösung, bei der jede lokale Einheit eine eigene, von einander unabhängige, Lokalpolice abschließt. Eine weitere Möglichkeit ist eine zentral koordinierte Lösung mit einem Versicherungsvertrag für den Mutterkonzern (Master-Police) und lokalen Policen für die ausländischen Einheiten. Dabei werden Lokalpolicen in der lokal üblichen Vertragssprache auf der Grundlage lokaler Bedingungswerke ausgestellt. Diese Lokalpolicen tragen den lokalen Deckungserfordernissen Rechnung. Die lokale Unterneh-


INTERNATIONALE HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPROGRAMME

menseinheit kann somit die Anforderungen von Geschäftspartnern und Abnehmern erfüllen, die auf die Ausstellung von Versicherungszertifikaten eines im Land zugelassenen Versicherers bestehen. Auch Deckungserweiterungen aufgrund besonderer Verträge für einzelne Projekte können über die Lokalpolice geregelt werden. Außerdem können länderspezifische Compliance-Erfordernisse eingehalten werden. Vorzuziehen ist dabei die zentral koordinierte Lösung mit einer Master-Police, die von dem deutschen Versicherungsunternehmen ausgestellt wird, und Lokalpolicen, die entweder von eigenen Niederlassungen, Tochterunternehmen oder Netzwerkpartnern des deutschen Versicherungsunternehmens übernommen werden. So kann über die Master-Police konzernweit der Mindestversicherungsstandard sichergestellt werden. Darüber hinaus kann der lokale Deckungsumfang und die Prämie hierfür zentral in Deutschland verhandelt und lokal vorgegeben werden. Eine Ausnahme bilden hier nur Tarifmärkte beziehungsweise lokal stark regulierte Märkte. Außerdem kann der deutsche Versicherer im Schadenfall Einfluss auf die Schadenregulierung unter Berücksichtigung der Gesamtverbindung nehmen, abgesehen von Restriktionen, die in einzelnen Ländern bestehen. Unerlässlich für die Umsetzung eines solchen zentral koordinierten internationalen Haftpflichtversicherungsprogramms ist eine klare Anweisung der Muttergesellschaft an ihre Auslandstochtergesellschaften.

Vorteile zentral koordinierter internationaler Haftpflichtversicherungsprogramme:

geboten werden, damit weltweit tätige Unternehmen diese Herausforderungen umfassend erfüllen.

Einheitliche, weltweite Absicherung von

Risiken; Reduktion der Versicherungskosten

durch Preispooling; Eliminierung von Regressen der Ver-

sicherer von Konzerngesellschaften gegen andere Konzerngesellschaften; Administrativ schlanke Vertragsgestaltung; Transparenz für den Kunden; Steuerung der Schadenregulierung; Einhaltung von Compliance-Bestimmungen.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Implementierung, Überprüfung und Optimierung Ihrer Haftpflicht- und D&OVersicherungsprogramme. Bitte sprechen Sie uns an!

RVM verfügt über umfassende Erfahrungen im Handling internationaler Haftpflichtversicherungsprogramme und setzt diese in Zusammenarbeit mit seinem Netzwerkpartner UNISONBrokers erfolgreich um. Internationale D&O-Versicherungsprogramme Das oben Dargestellte gilt auch für die D&O-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung). Auch hier ist durch die wachsende Internationalisierung von Unternehmen der Bedarf nach entsprechenden Versicherungslösungen entstanden. Fazit Die zunehmenden Investitionen von deutschen Unternehmen im Ausland führen dazu, dass sie neuen, andersgearteten Risiken ausgesetzt sind. Im Rahmen von internationalen Versicherungsprogrammen kann ein passgenauer Risikoschutz

Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de

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DIE BEDEUTUNG DES BRANDSCHUTZES – RÜCKBLICK UND AUSBLICK

Das Jahr 2012 hat es wieder einmal unter Beweis gestellt: Selbst Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Brandschutzstandard sind nicht gefeit vor Großschäden. In einem Chemiewerk in Nordrhein-Westfalen hat sich Anfang März ein Explosionsschaden ereignet, welcher sich zum größten jemals erfassten Einzelschaden in Deutschland entwickelt hat. Der Gesamtschadenaufwand wird mit etwa 350 Mio. EUR ausgewiesen. Gleichwohl Feuerschäden auch heutzutage nie gänzlich ausgeschlossen werden können, haben die enormen Anstrengungen zur Vermeidung und Ausbreitung von Bränden dazu geführt, dass hierzulande ein deutlich erhöhtes Sicherheitsbewusstsein vorherrscht. Wie hat sich der Brandschutz in der Historie entwickelt? Mit welchen Herausforderungen ist in der Zukunft zu rechnen? Auch wenn eine exakte Prognose nicht möglich ist, so sind doch Tendenzen erkennbar, welche bereits heute wesentliche Anforderungen erkennen lassen.

Am Anfang war der abwehrende Brandschutz Zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts wurde das Hauptaugenmerk zunächst auf die Brandbekämpfung, also den abwehrenden Brandschutz, gelegt. Hierzu wurde der flächendeckende Ausbau der Feuerwehren vorangetrieben und gleichzeitig ein funktionstüchtiges Löschwassersystem mit Hydranten und Löschwasserteichen installiert. Was heute selbstverständlich erscheint, war seinerzeit eine echte Herausforderung. Wie entwickelte sich der anlagentechnische Brandschutz? Nachdem die Industriegebäude immer großzügiger gebaut wurden, sich die Brandlasten durch neue Produkte und Werkstoffe immer weiter erhöht haben und auch die Wertekonzentration durch modernere Maschinentechniken größer wurde, mussten zwingend Lösungen gefunden werden, um die Zeitspanne zwischen Brandentstehung und Brandbekämpfung zu minimieren. Dies war die Geburtsstunde der ersten Brandmeldeund Brandbekämpfungsanlagen. Gleichzeitig haben diverse Erkenntnisse und Erfahrungswerte auch Berücksichtigung in den baurechtlichen Vorschriften gefunden, so dass nicht nur von Seiten der Versicherer sondern auch vom Gesetzgeber neue Brandschutzstandards vorgegeben wurden und im Rahmen von Neuund Erweiterungsbauten Berücksichtigung gefunden haben.

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Investitionen in den vorbeugenden Brandschutz In Ergänzung zum abwehrenden und anlagentechnischen Brandschutz ist es nicht zuletzt auch dem organisatorischen Brandschutz zu verdanken, dass eine Vielzahl von Schäden vermieden werden kann und/oder eine effektive Brandbekämpfung zu einer Minimierung der Schäden beiträgt. Neben arbeitsschutzrechtlichen, berufsgenossenschaftlichen und versicherungsvertraglichen Vorschriften haben nicht zuletzt auch Standards aus Zertifizierungssystemen zu einer Optimierung beigetragen. Beispielhaft können an dieser Stelle genannt werden: Prüfung der elektrischen Anlagen und

Betriebsmittel Wartung von betriebstechnischen An-

lagen Bestellung von Brandschutzbeauftragten Erstellen von Brandschutzordnung,

Flucht- und Rettungsplänen Sicherheitseinweisungen der Beleg-

schaft Einweisung von Fremdfirmen Erlaubnisscheinverfahren für feuerge-

fährliche Arbeiten Rauchverbot/Einrichtung von Raucher-

laubniszonen Zugangskontrollen

Umzäunung/Beleuchtung Keine Anlagerung brennbarer Materia-

lien an Gebäudeaußenwänden


DIE BEDEUTUNG DES BRANDSCHUTZES – RÜCKBLICK UND AUSBLICK

Welche Herausforderungen bietet die Zukunft? Wie eingangs erwähnt, ist eine exakte Prognose schwierig. Fest steht, dass der demographische Wandel auch zunehmend die Feuerwehren belasten wird und davon ausgegangen werden kann, dass verschiedene Aufgaben der Feuerwehr zukünftig auf die Unternehmen übertragen werden. Weitere Herausforderungen werden sich immer wieder durch neue Produkte/Werkstoffe sowie deren Brandverhalten ergeben. Oftmals kann erst nach Durchführung von Löschversuchen beurteilt werden, ob sich durch das Material ein kritisches oder weniger kritisches Brandverhalten ergibt. Hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einen bestimmten Zeitraum eine gewisse Unkenntnis im Hinblick auf Brandausbreitung und Möglichkeiten zur Brandbekämpfung besteht. Bespiele in der jüngsten Vergangenheit waren unter anderem Photovoltaikanlagen und Lithium-Batterien. Über beide Themen haben wir in RVM-AKTUELL bereits berichtet. Nicht zuletzt auch durch immer größer werdende Dimensionen bei Gebäuden (Flächen und Höhen) werden sich zusätzliche Herausforderungen ergeben – auch wenn die baurechtlichen Vorgaben scheinbar definiert sind und erfüllt werden. Es ist davon auszugehen, dass analog anderer Beispiele, Modifizierungen an Richtlinien und Verordnungen die Folge sein können. Nicht zuletzt auch im Bereich der erneuerbaren Energien (Windkraftanlagen, Biogasan-

lagen etc.) wird man noch diverse Erfahrungswerte sammeln müssen, um sinnvolle Konzepte auf den Weg zu bringen. Fazit Die immer schneller werdenden Entwicklungen und auch die größere Komplexität von Anlagetechniken lassen auf bedeutende Herausforderungen im Hinblick auf den Brandschutz schließen. Statistiken belegen, dass lediglich ein Viertel aller von einem Großschaden (> 500.000 EUR) betroffenen Unternehmen wieder uneingeschränkt am Markt aktiv sind. Alleine diese Statistik ist Grund genug, das aufgestellte Risiko-Management stetig auf den Prüfstand zu stellen. Erschwerend kommt hinzu, dass Personenschutz (Baurechtsbehörde) und Sachwerteschutz (Versicherer) nach wie vor getrennt beurteilt werden und sich insofern oftmals erst im Nachhinein Problemstellungen ergeben. Wichtig ist, dass stets sämtliche Komponenten des Brandschutzes mit einbezogen werden und auf dieser Basis eine sinnvolle und wirtschaftliche Gesamtkonzeption realisiert wird. RVM unterstützt und begleitet Sie hier gerne!

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

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ELEKTRONIK UND ELEKTRONIK-VERSICHERUNGSSCHUTZ

Eines ist unbestritten: Wir sind von der Technik und hier insbesondere von der Elektronik abhängig. Eine Umkehr scheint nicht mehr möglich und ist sicherlich auch nicht anzustreben, wenn man bedenkt, welchen Komfort und Vorteile die Elektronik-Technik für die Menschen hat. Denn Elektronik kommt ja fast überall vor: In Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik, Beleuchtungskörpern, elektrischen und elektronischen Werkzeugen, industriellen Maschinenanlagen, Medizinprodukten, Überwachungs- und Kontrollinstrumenten – aber auch in Sport- und Freizeitgeräten sowie im privaten Bereich (Haushaltsgroß- und -kleingeräte, Unterhaltungselektronik, Spielzeug etc.). Und auch in diesem Bereich lässt sich die Zukunft nicht aufhalten, sie schreitet unaufhörlich fort und erfindet sich jeden Tag neu.

Aber was heißt eigentlich Elektronik? Unter Elektronik versteht man die Lehre von der Steuerung von Elektronen; sie wird angewandt bei allen Vorgängen von Steuer-, Regel- und Verstärkerschaltungen sowie für Vorgänge bei den hierfür eingesetzten Bauelementen. Erfinder prägten den Begriff Elektron als Träger von elektrischem Strom – somit Elektronik. Produktzyklus Millionen von Tonnen an Elektroschrott fallen weltweit jedes Jahr an. Darin enthalten sind Rohstoffe wie Gold, Silber, Kobalt oder Kupfer und das in Mengen und Konzentrationen, wie sie kein/keine Ort/Lagerstätte weltweit vorweisen kann. Eine Tonne Elektroschrott aus Computern und Laptops enthält rund 70 kg Kupfer, 140 g Silber und 30 g Gold.

Elektronik-Geräte ihren letzten Weg zum Recycling-Unternehmen antreten müssen, sind sie vielen Risiken ausgesetzt. Schäden können entstehen zum Beispiel durch: Bedienungsfehler,

Ungeschicklichkeit

der Nutzer Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung Brand, Blitzschlag, Explosion Wasser, Feuchtigkeit Sturm, Frost, Überschwemmung Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) Vandalismus

Versicherungsschutz

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Fazit Mit Elektronik ausgestattete Geräte sind sensibel und äußerst empfindlich. Schützen Sie sich deshalb mit einer entsprechenden Elektronikversicherung vor finanziellen Verlusten im Schadenfall und nutzen Sie dabei unsere Expertise!

Dabei kann es sich um Teil- oder Totalschäden an den Geräten handeln.

Risikopotenzial Doch bevor es soweit kommt und die

sondere: Durch spezielle Vereinbarungen, die wir mit den Versicherern getroffen haben, wird der marktübliche Versicherungsschutz nochmals wesentlich erweitert.

Eine umfassende Absicherung bietet hier die RVM-Elektronikversicherung. Das Be-

Ihr Ansprechpartner: Hans Martin Prill Tel. +49 7121 923-269 prill@rvm.de


MITMACHEN LOHNT SICH! RVM SCHADEN-ONLINE

In der Sonderbeilage zur Ausgabe RVM-AKTUELL II/2012 hatten wir Sie über die Einführung unseres neuen Online-Service Schadencenter informiert. Seitdem nutzen viele Kunden den neuen Service, denn er bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Es ist ganz einfach, die entsprechenden Zugangsdaten zu erhalten und mit dem selbsterklärend gestalteten Service zu arbeiten.

Seit Einführung des Services verzeichnen wir stetig steigende Zugriffsraten auf das neue Schadencenter. Die Gründe liegen auf der Hand: Schnell und direkt!

Die Schäden werden direkt bei uns im System angelegt und der zuständige Sachbearbeiter erhält sofort nach dem Absenden die Nachricht, dass ein Schaden gemeldet wurde und er diesen umgehend bearbeiten kann. Schneller und direkter geht eine Schadenmeldung nicht.

Reduktion von Rückfragen!

Auch lästige und zeitfressende Rückfragen werden mit dem neuen Service minimiert, denn in die Schadenmeldung integriert sind sogenannte „intelligente Abfragen“, damit Sie menügesteuert die richtigen Angaben machen können. Immer vollständig!

Ihre Anfragen sind stets vollständig, denn wir haben die Felder farblich markiert, die wir mindestens benötigen, um einen Schaden bearbeiten zu können.

Arbeiten ohne Akten zu wälzen!

Es ist nicht notwendig, mühsam Akten nach aktuellen Versicherungsnummern und Versicherungspolicen zu durchsuchen, bevor Sie einen Schaden melden. Nach dem Einloggen mit Ihren Zugangsdaten erhalten Sie alle Ihre Verträge sortiert nach Sparten und Verträgen/Policen in einem Menü aufgelistet. Einfach per Mausklick auswählen und schon wird der richtige Vertrag angesteuert.

Stets den RVM-Betreuer an der Seite!

Während der ganzen Sitzung/Meldung des Schadens begleitet Sie virtuell der für Sie und diesen Vertrag zuständige Betreuer von RVM. Während Sie das Formular ausfüllen, können Sie jederzeit über den Link „Brauchen Sie Hilfe?“ die Kontaktdaten des Betreuers anzeigen und hierüber direkt den Ansprechpartner anrufen oder eine E-Mail schicken. Ergänzende Dateien direkt von Ihrem

Server mithochladen! Zusätzlich können Sie uns auch bis zu zehn Dateien (Rechnungen, Schadenfotos etc.) mitschicken. Einfach über den Button „Datei auswählen …“ die gewünschte Datei von Ihrer Festplatte angeben und in der Bemerkung ein Stichwort hinterlegen, um was für eine Datei es sich handelt.

Korrigieren ohne Eingaben zu wieder-

holen! Am Ende der Schadenmeldung haben Sie die Gelegenheit, vor dem Versand an uns, die Meldung noch einmal in einer Zusammenfassung zu überprüfen. Ist etwas nicht in Ordnung, kann man einfach mit der Navigation zurückgehen und korrigieren; alle anderen Daten bleiben erhalten und müssen nicht nochmals eingegeben werden. Dokumentation für Ihre Unterlagen!

Nach dem Versand der Meldung an uns bekommen Sie sofort die Zusammenfassung per E-Mail zugesandt und können den Vorgang so in Ihren Unterlagen dokumentieren. Sollten Sie unser Schadencenter noch nicht nutzen, dann bitten Sie einfach Ihren Betreuer oder den Autor dieses Artikels, dass Ihnen die oben genannte Sonderbeilage mit detaillierten Beschreibungen zugesandt wird – oder Sie laden die Sonderbeilage über unsere Homepage herunter: http://www.rvm.de/aktuell/unserekundenzeitschrift/rvm-aktuell/022012/

Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de

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IHRE IMMOBILIE IST WIEDER NEU VERMIETET – DOCH WAS IST MIT DER MIETKAUTION?

In Deutschland sind rund 22 Millionen Wohnungen vermietet. Jährlich kommt es zu rund fünf Millionen Umzügen insgesamt, die Hälfte davon innerhalb gemieteter Objekte. Traditionell fordert der Vermieter bis zu drei Monatsmieten als Kaution und hat damit einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Wollen Sie als Vermieter auf dieses komplizierte Handling von Bar-Sicherheiten verzichten? Dann fordern Sie von Ihren Mietern bei der Neuvermietung eine Mietbürgschaft! Bei bestehenden Mietverhältnissen tauschen Sie das bereits geleistete Kautionsgeld einfach aus!

Was ist eine Mietkautions-Versicherung? Rechtlich gesehen ist eine MietkautionsVersicherung eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB).

Auch für gewerbliche Mieter steht dieses Instrument zur Verfügung. Hinterlegte Barsicherheiten können im Handumdrehen durch eine Mietbürgschaft ersetzt werden. Gerne prüfen wir die Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Sie ist eine Mietsicherheit, die Ihnen als Vermieter denselben Schutz bietet wie eine Barkaution, ein Sparbuch oder eine Bankbürgschaft. Ihre Vorteile als Vermieter Keine Kontoeröffnung und -führung; Keine Zins- und Steuerabrechnung; Identitäts- und Bonitätsprüfung für je-

den Mieter inklusive; Wegfall des Teilzahlungsrechts gemäß § 551 Abs. 2 BGB. Die Vorteile für den Mieter Günstige Alternative zur teuren Finan-

zierung mittels Dispokredit; Hinterlegte Kaution kann zu Bargeld ge-

macht werden; Keine finanzielle Belastung durch die

Mietkaution; Der Mieter bleibt finanziell flexibel.

In Deutschland besteht mittlerweile für weit über drei Millionen Wohneinheiten eine Mietkautionsversicherung. Der Trend geht weg von einem schlecht verzinsten Konto zur einfachen Bürgschaftsurkunde. Hinter dieser Versicherung stehen als Bürgschaftsgeber renommierte deutsche Versicherungsgesellschaften, die seit Jahrzehnten im Avalgeschäft tätig sind.

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Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel. +49 7121 923-255 krasovc@rvm.de


WAS BRINGT DER »PFLEGE-BAHR«?

Ein erster Schritt seitens der Politik ist getan: Seit dem 01.01.2013 werden private Pflegeversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat bezuschusst. Welche Einschränkungen es gibt, wann Vorsicht geboten sein kann und was wir empfehlen, erfahren Sie hier!

Welche Pflegeversicherungen sind förderfähig? Förderberechtigt sind alle Personen, die eine soziale oder private Pflegepflichtversicherung haben, mindestens 18 Jahre alt sind und nicht bereits pflegebedürftig sind. Die Förderhöhe ist auf 5,00 EUR im Monat pro Person begrenzt. Der eigene Beitrag muss mindestens 10,00 EUR im Monat betragen. Mit der Förderung zusammen ergibt sich ein somit ein Mindestbeitrag von 15,00 EUR monatlich. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Diese muss folgende Bedingungen erfüllen: Annahme aller zulagenberechtigten

Personen ohne Altersbegrenzung; Verzicht auf Risikoprüfung (Gesund-

heitsfragen), Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge; maximal fünf Jahre Wartezeit; Geldleistung in Höhe von mindestens

600,00 EUR für die Pflegestufe III

-> 100 % 180,00 EUR für die Pflegestufe II

-> 30 % 120,00 EUR für die Pflegestufe I

-> 20 % 60,00 EUR für die Pflegestufe 0

(Demenz) -> 10 % Es kann damit keine bestehende Pflegezusatzversicherung eingesetzt werden, da die Tarife die Anforderungen in aller Regel nicht erfüllen. Die neuen Tarife, die die Anforderungen dann erfüllen, werden bislang von nur knapp zwei Handvoll Ver-

sicherern angeboten. Laut Gesetz ist die Förderung allein auf Krankenversicherungen beschränkt. Die Pflegerentenversicherungen der Lebensversicherer sind generell nicht förderfähig. Welche Tücken und Lücken hat der »PflegeBahr«? Das Verbot der Risikoprüfung bei Antragsannahme könnte zu folgender Entwicklung führen: Es sammeln sich überwiegend Menschen, die aufgrund ihres Alters und/oder von Vorerkrankungen nicht, oder nur gegen einen höheren Beitrag, versicherbar sind in den Tarifen ohne Risikoprüfung. Die Folge wären steigende Aufwendungen für die Pflege, die die Versicherer in Form von Beitragssteigerungen weitergeben. Gesunde Personen würden auf die in der Regel preiswerteren Tarife mit Gesundheitsprüfung ausweichen. Für ältere Menschen sehen die neuen Tarife nur eine unzureichende Absicherung von maximal 600,00 EUR monatlich in Pflegestufe III vor. Es bleibt somit in jeder Pflegestufe eine erhebliche Versorgungslücke. Um eine höhere Absicherung zu bekommen ist dann wieder eine Risikoprüfung erforderlich. Die Leistungen bei Demenz sind mit 60,00 EUR im Monat unzureichend.

Fazit Warten Sie ab, bis weitere Versicherer entsprechende Tarife auf den Markt gebracht haben und ein fundierter Vergleich möglich ist. Wir werden in der nächsten Ausgabe von RVM-AKTUELL wieder zum Thema »Pflege-Bahr« informieren. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Die Wartezeit von bis zu fünf Jahren kann für bereits kranke Menschen riskant sein. Aber: Wer aufgrund seines Alters oder von Vorerkrankungen keinen »normalen« Vertrag erhält, kann mit dem »Pflege-Bahr« zumindest einen Teil der Versorgungslücke schließen.

Ihr Ansprechpartner: Johannes Schairer Tel. +49 7121 923-185 schairer@rvm.de

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RVM – WIR STELLEN UNS VOR

RVM hält eine umfangreiche Palette von Dienstleistungen bereit. Viele RVM-Kunden haben damit auch schon Erfahrungen gemacht und neben ihrem persönlichen Kundenbetreuer Kontakt zu anderen „RVM-lern“ gehabt. Damit jeder unserer Kunden das vollumfängliche Dienstleistungsprogramm und die handelnden Personen kennenlernen kann, erfahren Sie nun in jeder Ausgabe unserer Kundenzeitschrift RVM-AKTUELL mehr über unsere Tätigkeitsbereiche und die entsprechenden MitarbeiterInnen. Beginnen wird diese Reihe der Bereich Vorsorge und Finanzen.

Zur Kernaufgabe eines Versicherungsmaklers, zu dessen Kunden mehrheitlich Firmen zählen, gehört selbstverständlich auch die betriebliche Altersversorgung (bAV). Mit Herrn Josef Maier, der diesen Bereich im Jahr 1994 bei RVM aufbaute, hat diese Dienstleistung ein Gesicht erhalten. Wie erfolgreich er und das Vorhaben insgesamt war und ist lässt sich heute ganz einfach anhand weniger Fakten ablesen: Betreuung von über 25.000 einzelner

Versicherungsverträge; Eine gegen Null tendierende Storno-

quote, die Ausdruck von Kundenzufriedenheit ist. Auch wenn die bAV noch heute die Kernkompetenz ist, so deckt der Bereich Vorsorge und Finanzen zwischenzeitlich professionell weitaus mehr ab. Herr Frank Wurster hat 2002 begonnen, den Bereich Vermögen (klassische Kapitalanlage) aufzubauen, welcher sich heute als eigene Gesellschaft RVM Finanzmanagement präsentiert. Anlagevolumen von über 15 Mio EUR

Dazu kam die private Altersvorsorge mit einer Fokussierung auf den biometrischen Bereich: Todesfallabsicherung, Berufsunfähigkeitsvorsorge und jüngst die Pflegeabsicherung, ebenso der Bereich betriebliche und private Krankenversicherung (der Bereich Krankenversicherung wird in einer späteren Ausgabe separat vorgestellt).

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RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Das Team setzt sich heute aus 9 + 1 Personen zusammen: Josef Maier (Kundenbetreuer und Fachbereichsleiter bAV), Frank Wurster (Kundenbetreuer und Fachbereichsleiter Vermögen), Friedrich Flaig (Kundenbetreuer), Johannes Schairer (Junior-Kundenbetreuer), Bahar Özer (Sachbearbeiterin), Katrin Demmelmaier (Sachbearbeiterin), Melanie Hermann (Sachbearbeiterin), Jasmin Schlack (Sachbearbeiterin) und Giovanni Nuvoli (Leiter des Bereiches). Das »+ 1« ist die Stelle in der Sachbearbeitung, die aktuell besetzt wird. RVM-Kunden, die vom Bereich Vorsorge und Finanzen betreut werden, dürfen sich einer gut ausgebildeten »Mannschaft« sicher sein: Betriebswirte, Versicherungsund Bankkaufleute kümmern sich um Ihre Belange. Durch die Vielzahl der betreuten Verträge und die rund zwei Jahrzehnte lange Erfahrung wurde eine Expertise entwickelt, die weit mehr befriedigt, als den bloßen Abschluss einer bAV oder einer Beratung der Mitarbeiter. Im Fokus steht die Vermeidung von Haftungsfallen für den Arbeitgeber und ein aktuelles und preislich attraktives Produktspektrum. Auszüge aus dem Leistungsspektrum: Jeder Kunde erhält ein RVM-Personal-

Handbuch (mit Enthaftungsnavigator für Arbeitgeber); Unterstützung der Personalabteilungen bei Versorgungen neuer Mitarbeiter (spezielles Analyse- und Empfehlungstool für mitgebrachte Verträge); Bereitstellung eines Internetportals mit Content zum Thema Vorsorge und dem

Firmen-Versorgungssystem sowie diversen Rechnern und personalisierte Zugänge zu Vertragsdaten und Schriftwechsel; RVM-Anbieterauswahlscreening: Das Tool berücksichtigt neben den Angebotswerten auch die Finanzstärke (Bilanzkennzahlen) der Versicherer, die spezifischen Qualitäten in der bAV und die Verwaltungsqualität; Berufsunfähigkeitskonzept, das in Form der betrieblichen Altersversorgung bei renommierten Anbietern ohne Gesundheitsprüfung und zu Firmenkonditionen eingedeckt werden kann; Zur regelmäßigen Prüfung der Rückdeckung von Pensionszusagen (Empfehlung: Mindestens alle zwei Jahre vornehmen!) stellt RVM eine übersichtliche und leicht nachvollziehbare finanzwirtschaftliche Analyse zur Verfügung (unter Verwendung von Grafiken und Schaubildern). RVM-Kunden sind nicht gleich sondern haben ganz unterschiedliche Erwartungshaltungen, Problemstellungen und Risikoneigungen. Im Mittelpunkt steht, wie bei RVM üblich, die individuelle Problemlösung. Anders als bei vielen anderen Maklerhäusern bedient man sich deshalb im Bereich Vorsorge und Finanzen nicht nur Versicherungen sondern auch der klassischen Kapitalanlage. In Zeiten unsicherer Kapitalmärkte und einer Niedrigzinsphase besteht oftmals das Interesse, für den privaten Vermögensaufbau oder zur Rückdeckung (Pensionszusagen) gezielt in verschiedene Anlageklassen zu investieren. Dies kann bspw. in Edelmetallen, Immobilien oder in vermögensverwaltenden Fonds erfolgen.

Auszüge aus dem Leistungsspektrum: RVM hat Zugang zu über 5.000 offenen

Investmentfonds und bedient sich spezieller geschlossener Fondskonzepte (zusammen mit institutionellen Anlegern kann hier auch in höchstrentable und sichere internationale Immobilienprojekte/Infrastruktur investiert werden); Investitionsmöglichkeit in drei RVMStrategien »defensiv«, »ausgewogen« und »Chance« (stützen sich jeweils auf ein nach einem spezifischen finanzmathematischen Verfahren ausgewählten Portfolio von ca. zehn Fonds); Im Bereich der Rückdeckung besteht die Möglichkeit, nur einen Teil über Versicherungen zu investieren und den anderen über klassische Kapitalanlagen; Transparenz, strategische Beratung und Nähe zum Kunden: Finanzplanung, ein vierteljährlich übersichtliches Reporting, Online-Depotübersichten und elektronisch gestützte Verlustschwellenwarnungen gehören deshalb zum selbstverständlichen Repertoire. Leidenschaft wird auch im Team Vorsorge und Finanzen groß geschrieben. Wir freuen uns, allen RVM-Kunden mit den beschriebenen und weiteren Dienstleistungen zur Verfügung zu stehen!

Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de

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RÜCKDECKUNG VON PENSIONSZUSAGEN – STANDARD ODER CLEVER KOMBINIEREN

Die Pensionszusage ist der Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), der sich insbesondere zur Versorgung von Geschäftsführern und Führungskräften eignet, weil die Gestaltung der Beiträge und Leistungen eine Versorgung auf hohem Niveau ermöglicht. Standen in früheren Zeiten oftmals die steuerlichen Vorteile der Pensionszusage im Vordergrund, so steht heute die ausreichende und flexible Dotierung der erforderlichen Finanzmittel im Fokus der Unternehmensentscheidungen. Da sich in vielen Unternehmen mittlerweile erhebliche Finanzierungslücken auftun, zeigen wir nachfolgend verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Kombinationsvarianten auf. Unsere Empfehlung: In jedem Einzelfall die konkrete Situation betrachten und dann entsprechende Lösungen in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erarbeiten!

Die steuerliche Komponente Pensionszusagen sind bei Geschäftsführern zwischenzeitlich zwar nicht mehr besonders beliebt, denn Rückstellungen in der Bilanz sind verantwortlich für eine schlechtere Eigenkapitalquote und damit verbunden mit negativen Einstufungen bei Bankenratings. Seit der Einführung des BilMoG im Jahr 2010 erfolgt jedoch die Saldierung von zweckgebundenem Vermögen, welches ausschließlich für die Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dient, mit den Pensionsrückstellungen. Negative Auswirkungen auf die Bilanzkennzahlen gehören damit der Vergangenheit an. Dennoch bleibt die Erfordernis, ausreichende Finanzmittel zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zum Leistungszeitpunkt bereitzuhalten. Versicherungsrückdeckung Wer kennt sie nicht, die über viele Jahrzehnte beliebte Kapital-Lebensversicherung. Eine garantierte Verzinsung und die Sicherheit der Versicherungsgesellschaften erfüllten die Wünsche vieler Kunden. Seit Juli 2000 sanken für Neuabschlüsse die Garantieverzinsungen von 4,00% bis auf aktuell 1,75%. Die Gründe für das Absinken der Gesamtrenditen sind ebenfalls schon vielseitig beschrieben worden. Mit der seit 2012 geltenden Garantieverzinsung von 1,75% des Deckungskapitals kann in manchen Fällen noch nicht einmal mehr die Beitragserhaltungsgarantie gewährleistet werden. Spätestens seit nun fast alle Versicherer zum Jahresbeginn

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2013 ihre Gewinnbeteiligung wiederum massiv nach unten korrigieren mussten (der Marktdurchschnittszins liegt zwischenzeitlich nur noch bei 3,65%), wird sich mancher fragen, ob die Sicherheit der Policen langfristig gewährleistet ist. Für die Sicherheit der Versicherer und deren Policen ist zwar gesorgt, jedoch werden künftig die Gewinnanteile durch entsprechende Rücklagenbildung der Versicherer weiter belastet. Fondsrückdeckung Nicht nur wegen der aktuellen Zinsentwicklung kann es sinnvoll sein, sich Gedanken über alternative Rückdeckungskonzepte zu machen. Denn auch bei der Finanzierung von Pensionszusagen sollte der Grundsatz einer Streuung des Kapitals beachtet werden. Zwar tritt ein Versicherer immer auch als Vermögensverwalter breit gestreuter Assets auf, doch kann mit einem Investmentdepot gezielt auf eigene Bedürfnisse, Strategien und Anlagehorizonte reagiert werden. Eine Adjustierung der Vermögensstruktur muss jederzeit möglich sein – auch die steuerlichen Konsequenzen der Kapitalanlagen sind zu berücksichtigen. In der Regel können hierbei wesentliche Vermögenszuwächse durch Bildung von stillen Reserven steuerfrei aufgebaut werden. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn es sich um Aktienfonds handelt. Damit steigt naturgemäß das Risiko, dass die erwünschten Renditen sich nicht einstellen. Auch hier ist es wichtig, in unterschiedliche Märkte zu investieren und Risikostreuung vorzunehmen.


RÜCKDECKUNG VON PENSIONSZUSAGEN – STANDARD ODER CLEVER KOMBINIEREN

Die Garantie bei analoger Kostenstruktur wie bei einem Lebensversicherer lässt sich jedoch nicht darstellen. Neben offenen Fonds lassen sich geschlossene Fondsbeteiligungen als Rückdeckung von Pensionszusagen einbauen. Je nach Fondskonzeption sind auch hier regelmäßige Ausschüttungen sowie die Thesaurierung von Erträgen möglich. Natürlich ist es so, dass auch in diesem Segment der Markt zahlreiche Negativbeispiele hervorgebracht hat. Deshalb ist es wichtig, den jeweiligen Anbieter genauestens unter die Lupe zu nehmen. Erfreulicherweise können wir in diesem Bereich auf langjährige erfolgreiche Produktanbieter zurückgreifen, die mit hervorragenden Leistungsbilanzen aufwarten.

Ihnen in einer übersichtlichen Darstellung verschiedene Anlagemöglichkeiten auf und bezieht auch bestehende Verträge in die finanztechnische Analyse ein. Erfahrungsgemäß wird das Ergebnis für den Vermögensaufbau ein Mix aus verschiedenen Anlagemöglichkeiten sein. Je nach Risikoneigung können dabei die unterschiedlichen Produkte gewichtet werden. Wenn beispielsweise bestehende Pensionszusagen mit Rückdeckungsversicherungen unterlegt waren und durch sinkende Gewinnbeteiligungen das anvisierte Kapitalvolumen nicht mehr erreicht werden kann, könnte die Lücke mit einem Fondssparplan oder einer geschlossenen Beteiligung in Sachwertanlagen geschlossen werden.

Was eine Fondsrückdeckung allerdings nicht leisten kann, ist die Absicherung biometrischer Risiken einer Pensionszusage. Sind also Witwen- und Berufsunfähigkeitsrenten zugesagt, scheidet für die Finanzierung dieser Leistungen ein Fondssparplan aus. Diese Risikoübernahme ist das ureigene Business des Versicherers.

Was wird also der richtige Weg sein? Weil auch uns der Blick in die Glaskugel verwehrt bleibt, gehen wir den Weg der strategischen Planung, beobachten die Entwicklung der Märkte und Produktgeber und justieren gemeinsam mit Ihnen an den erforderlichen Stellen nach. Ein regelmäßiges sowie transparentes Reporting mit Handlungsempfehlungen gehören für uns zum Selbstverständnis. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Weg gemeinsam mit uns gehen!

Entweder oder – oder ein Mix? Es kommt darauf an. Kein Fall liegt wie der andere. Wie bereits erwähnt ist die individuelle Situation im Unternehmen zu analysieren und zu bewerten, um dann unter Einbeziehung des Steuerberaters einen Lösungsweg mit Alternativen aufzeigen zu können. RVM als unabhängiger Dienstleister von Versicherungen und Finanzanlagen zeigt

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de

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UNSERE IT INFORMIERT: WIE GROSS IST GROSS GENUG? GRÖSSENBESCHRÄNKUNGEN BEI E-MAILS

Die Frage nach der maximalen Größe einer E-Mail löst regelmäßig Diskussionen aus. Was für den Anwender oft viel zu klein ist, ist für die IT-Abteilungen schnell zu groß. Welcher Weg ist also der richtige?

Brief oder Päckchen? Der Vorgänger der E-Mail ist der klassische Brief. Ein Standardbrief der Deutschen Post darf maximal 5 mm Höhe haben und 20 g schwer sein – ein Päckchen dagegen 2 kg schwer und 150 mm hoch. Bei noch größeren Paketen muss man unter Umständen sogar auf einen anderen Dienstleister ausweichen. Der Gegenstand bestimmt, welche Versandform ich benutzen kann. Und E-Mails? Bei einer E-Mail handelt es sich im eigentlichen Sinn um einen Brief. Durch schnelle Internetverbindungen erliegt man oft der Versuchung, auch größere Datenmengen an E-Mails anzuhängen. Jetzt wird diese E-Mail jedoch zwei Mal gespeichert, manchmal sogar noch öfter. Das betrifft den Absender genauso wie den Empfänger. Das Ergebnis ist ein rasant wachsender Speicherbedarf, was zu immer höheren Kosten für die Unternehmen führt. Dabei reden wir noch nicht über das Thema einer rechtskonformen Archivierung sämtlicher Kommunikationen.

übertragen. Für uns als Versicherungsmakler liegt die Grenze bei 30 MB. Diese Datenmenge ist für die meisten Fälle groß genug und trotzdem noch akzeptabel für das benötigte Speichervolumen. Das Feedback der Kunden zeigt, dass diese Lösung auch praktikabel ist. Wenn es doch einmal mehr ist Sollte es doch einmal mehr sein, bieten wir andere Möglichkeiten der Datenübermittlung. Diese sind für Datenmengen >30 MB wesentlich geeigneter. Die Daten werden dann nicht automatisch abgerufen, sondern vom Anwender bei Bedarf heruntergeladen. Durch eine Authentifizierung ist auch dort die Sicherheit der Daten jederzeit gewährleistet. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder größere Datenmengen übermitteln müssen, sprechen Sie mit uns. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Was ist also sinnvoll? Es stellt sich die Frage, wie ein effektives Nutzen der neuen Möglichkeiten für schnelle Datenverbindungen gewährleistet wird, ohne jedoch einen zu hohen Preis dafür zu zahlen. Einige große Unternehmen legen die maximale E-Mailgröße bei 10 MB fest. Andere sogar bei noch geringerer Größe. Dabei richtet sich die maximale Größe nach dem Mailaufkommen eines Unternehmens und an der Notwendigkeit, größere Datenmengen über diesen Weg zu

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Ihr Ansprechpartner: Daniel Monshausen Tel. +49 7121 923-259 monshausen@rvm.de


PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012

In der letzten Ausgabe unserer RVM-AKTUELL haben wir Sie darüber informiert, welche Projekte wir mit der Weihnachtsspende 2012 unterstützt haben und gleichzeitig angekündigt, in jeder Ausgabe der RVM-AKTUELL in 2013 wieder jeweils eines der Projekte detaillierter vorzustellen. Beginnen wollen wir diese Reihe mit der Initiative »KraKiaN« (Kranke Kinder ans Netz) der Tübinger Uni-Kinderklinik.

Schwere Krankheiten, die wochen- und monatelange stationäre Behandlungen bedingen, machen jeden von uns betroffen – und bei Kindern besonders. Neben der Krankheit als solches belastet zusätzlich die Abwesenheit von Familie, Freunden und Schule. Genau hier setzt die Initiative KraKiaN des Vereins »Hilfe für kranke Kinder e.V.« an und versucht, mit den heute zur Verfügung stehenden technologischen Mitteln diesen Verlust auszugleichen. Kinder mit schweren Krankheiten gibt es viele in der Kinderklinik in Tübingen, denn in der Kinderklinik wird als Teil der UniKlinik eine Vielzahl von Spezialambulanzen und Therapien vorgehalten. Beispielsweise ist es die einzige Klinik im deutschsprachigen Raum, welche Darmtransplantationen bei Kindern durchführt. Auch innovative Krebstherapien, wie die Antikörpertherapie oder Knochenmarkund Stammzelltransplantationen, machen die Kinderklinik in Tübingen zur Anlaufstation für Kinderpatienten aus der ganzen Welt. KraKiaN ermöglicht Kindern während ihres Aufenthalts, mit Hilfe von Laptops, Webcams und Internetzugang den Kontakt

zu ihrer Familie, zu Freunden und zur Schule zu halten. Für das Projekt, welches keine öffentlichen Zuschüsse erhält, werden jährlich rund 30.000 EUR für Technik und betreuendes Personal benötigt.

richt unterstützt. Für die Kinder, die aus anderen Ländern in die Kinderklinik kommen, ist KraKiaN besonders wichtig, um den Kontakt zur Familie und zu Freunden zu halten, denn regelmäßige Besuche gibt es hier natürlich nicht.

KraKiaN war vom Start weg eine Erfolgsgeschichte. Für die Kinder und Jugendlichen sind die Möglichkeiten, die mit Hilfe von KraKiaN geboten werden, zu einem unverzichtbaren Angebot der Kinderklinik geworden. Pro Jahr erhalten mehr als 1.000 Kinder einen der 40 Laptops, die der Verein zwischenzeitlich angeschafft hat und technisch betreut.

Welchen besonderen Wert das Projekt KraKiaN hat, blieb auch dem bundesweiten Wettbewerb »365 Orte im Land der Ideen« (www.land-der-ideen.de) nicht verborgen und KraKiaN wurde als »Ausgewählter Ort 2012« ausgezeichnet.

Es ist beeindruckend, was die Kinder aus dem Krankenbett alles auf die Beine stellen, denn es werden längst nicht nur Computer-Spiele genutzt. Ganze Internetauftritte entstehen während der bisweilen mehrfachen Krankenhausaufenthalte. Und der Stolz auf die selbst designte Homepage erstickt so manchen negativen Gedanken im Keim. Über das KraKiaN-Netzwerk werden Chats und Videokonferenzen organisiert, via Skype Blickkontakt zur Familie hergestellt, Hausaufgaben erledigt oder der abwechslungsreiche Klinikschulunter-

Wir freuen uns, dass mit unserer Spende in diesem Jahr fünf neue Laptops angeschafft werden können und so diese besondere Initiative weiter Auftrieb bekommt. Falls Sie dieses Projekt interessiert, finden Sie weitere Infos unter

www.krakian.de.

Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de

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DIE RVM-AUSBILDUNGSAKADEMIE

Als erfolgreiches Unternehmen mit gesellschaftlicher Verantwortung bilden wir bereits seit über 25 Jahren junge Menschen für ihren Start in das Berufsleben aus. Unsere Ausbildungs-/Studiengänge sind: Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen sowie Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang BWL-Versicherung. In den letzten Jahren haben wir dabei jeweils mindestens fünf Auszubildende eingestellt. Wir sind überzeugt, dass sich unsere Investition in die Ausbildung lohnt!

Wie der Presse täglich zu entnehmen, ist der demographische Wandel – verbunden mit dem Fachkräftemangel – ein großes Problem. Wir kennen diese Situation. Deshalb wird auch in Zukunft ein wesentlicher Teil unseres Mitarbeiternachwuchses aus den eigenen Reihen kommen – vom Sachbearbeiter bis zur Fach- oder Führungskraft. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Auszubildenden lernen uns bereits während ihrer Ausbildung von der Pike auf kennen und werden durch unsere Unternehmenskultur geprägt. Ein sehr gutes Argument pro RVM als Ausbildungsbetrieb ist, dass wir unser Versprechen halten: Wer seine Ausbildung bei uns erfolgreich absolviert, kann optimistisch in die Zukunft schauen. Die RVMWelt steht ihm/ihr offen! Wie in der Kundenbetreuung sind wir auch im Bereich Ausbildung daran interessiert, unsere Abläufe und Konzepte laufend zu optimieren. Deshalb haben wir seit dem Ausbildungsjahrgang 2012 unser Ausbil-

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dungskonzept verändert und eine spezielle Ausbildungsakademie gegründet. Ziel hierbei ist es, effektiv und effizient die Ausbildung zu gestalten (Bündelung der Wissensvermittlung und Unterweisung; einheitlicher und hoher Anspruch bei Qualitätsstandards, Vereinheitlichung der Arbeitsprozesse etc.). Ab Beginn der Ausbildung werden unsere Auszubildenden einem unserer Teams und somit einem festen Paten zugeordnet, der den Auszubildenden die ganze Ausbildung über begleitet. Im ersten Ausbildungsjahr stehen die theoretische Wissensvermittlung sowie das Kennenlernen der internen Abläufe im Vordergrund. Die Auszubildenden werden dabei abwechselnd in unserer internen Ausbildungsakademie sowie in ihrem Team spartenübergreifend ausgebildet. Ab dem zweiten Lehrjahr erfolgt die praktische Ausbildung dann ausschließlich in den Stammteams. Dort wird mit Unterstützung des Paten das bereits erlernte Grundwissen ausgebaut.

Neben der Einbindung in interessante Projekte finden zur fachlichen sowie persönlichen Weiterbildung regelmäßig Inhouse-Seminare für unsere Auszubildenden statt (dabei stehen auch Telefonund Präsentationstrainings sowie ein Workshop zum Leitbild RVM auf dem Stundenplan). Zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfungen / den Berufsalltag nehmen unsere Auszubildenden zusätzlich an externen Fachseminaren beim Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft und der IHK teil. Wir sind davon überzeugt (und die Praxis bestätigt dies auch): Mit dem neuen Konzept gelingt eine weitere Qualitätssteigerung unserer Ausbildung – zum Vorteil aller!

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«.

Jubiläum:

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Ihr 10-jähriges Firmenjubiläum hatten am 01.01.2013: Frau Petra Knipp Frau Sabine Votteler

Neue MitarbeiterInnen: am 01.02.2013: Wir haben uns verstärkt durch:

Herr Bernd Hammelehle

Herrn Robin Leppert

Wir gratulieren recht herzlich!

Auszubildender Kaufmann für Versicherungen und Finanzen

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele

Weiterbildung: Wir bilden uns für Sie weiter. Die berufsbegleitende Weiterbildung wurde erfolgreich absolviert zur Fachwirtin Versicherungen und Finanzen (IHK):

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de

Frau Vanessa Renz Frau Sonja Vollmer

zum Technischen Underwriter (DVA): Satz www.arcusmarketing.de

Herr Michael Dornes Herr Adrian Schwenk

Herzlichen Glückwunsch!

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de

Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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