RVM-AKTUELL 02/2013

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PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA

MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTES SCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN

VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?

Der US-amerikanische Markt bietet für Hersteller interessante Absatzmöglichkeiten. Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erhebliche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos einher.

Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar ganz barfuß? Diese Frage wird immer wieder neu diskutiert.

Macht es unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen investiert zu sein? Wir geben Auskunft.

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THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial Mitarbeiterkriminalität Die RVM-PremiumPolice Die Wohngebäudeversicherung Haftung des Frachtführers für Güterfolgeschäden Die Montage-Versicherung Produkthaftung in den USA Modisch ver(un)sichert – festes Schuhwerk beim Autofahren Brandschutz auf Baustellen Vermögenssicherung mit Edelmetallen – ein Auslaufmodell? Unsere IT informiert: E-Mail-Verschlüsselungen RVM – wir stellen uns vor Projekte der Weihnachtsspende 2012 RVM – in eigener Sache

EDITORIAL

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, herzlich willkommen zur zweiten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2013! In gewohnter Form erhalten Sie wieder aus erster Hand wichtige und interessante Informationen rund um die Themen Versicherungsschutz und Finanzen. Vor nahezu einem Jahr haben wir das RVM-Schadencenter eingerichtet. Steigende Zugriffsraten auf diesen Service zeigen, dass unsere Kunden von den Vorteilen dieses neuen Weges zur Schadenmeldung überzeugt sind. Sollten Sie bislang unser Schadencenter noch nicht nutzen, dann bitten Sie Ihren Betreuer, dass Ihnen unsere entsprechende Broschüre mit detaillierten Beschreibungen zugesandt wird. Oder Sie laden die Informationen einfach über unsere Homepage herunter: http://www.rvm.de/aktuell/unsere-kundenzeitschrift/rvm-aktuell/ 022012/ Einen schönen Sommer mit erholsamen Urlaubstagen wünschen Ihnen

Michael Friebe

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Erich Burth


MITARBEITERKRIMINALITÄT

Der Griff nach dem Firmenvermögen geschieht auf allen Ebenen: In der Lagerhalle, im Büro, in der Chefetage. Vertrauen ist gut – versichern ist besser!

Moderne Unternehmensstrukturen sind besonders anfällig

Die unterschätzte Gefahr Studien belegen: Besonders der Mittelstand unterschätzt jedoch die Gefahr! Die Risikobewertung aus Sicht der Unternehmen weicht eklatant von der Schadensituation ab. Unternehmen können sich gegen kriminelle Handlungen ihrer Mitarbeiter und durch externe Dritte (Hacker einschließlich Phishing, Pharming, Spyware) versichern.

Die Motive sind vielschichtig. Oft kommen Mitarbeiter in finanzielle Engpässe; die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes sowie die zunehmende Anonymisierung lassen die Loyalität gegenüber dem Unternehmen schwinden. Moderne Unternehmensstrukturen wie Lean Management, Delegation von Verantwortung und mangelnde Kontrolle machen Firmen anfällig für Veruntreuungen.

Sorgen Sie besser vor …

Hinzu kommt, dass von den gerichtlichen Strafen keine Abschreckung ausgeht und im Entdeckungsfall die veruntreuten Gelder weg sind. Das Bundeskriminalamt schätzt die Schäden, die durch Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Bestechung usw. durch Mitarbeiter verursacht werden, auf 3,5 Mrd. EUR bis 4 Mrd. EUR. Ein Drittel der Mittelständler wurde in den vergangenen Jahren Opfer solcher Delikte.

Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu gehören Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage, Untreue, Sachbeschädigung oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz ver-

pflichten. Wer ist versichert? Was genau ist versichert? Was kostet der Versicherungsschutz? Wir sorgen für Transparenz. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Ihr Ansprechpartner: Bernd Hammelehle Tel. +49 7121 923-266 hammelehle@rvm.de

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DIE RVM-PREMIUMPOLICE

Umfassender Versicherungsschutz muss nicht kompliziert sein! Mit der RVM-PremiumPolice haben wir ein exklusives Produkt für mittelständische Unternehmen geschaffen – und das in Form einer sogenannten Multiline-Police: übersichtlich, individuell und flexibel – und zu besten Konditionen.

Vertragskonzeption

Sach-Versicherung für Gebäude, Be-

In einer Multiline-Police werden mehrere Versicherungssparten in einem Vertrag zusammengefasst. Das bedeutet, dass bisher einzeln versicherte Risiken, die über separate Versicherungsverträge abgedeckt wurden, im Rahmen der RVMPremiumPolice in einem einfach zu handelnden und übersichtlich gestaltetem Versicherungsschein individuell und flexibel zusammengeführt werden. Basis ist ein umfangreiches Bedingungswerk, das laufend aktualisiert wird und mit wesentlichen Deckungserweiterungen und zusätzlichen Einschlüssen ausgestattet ist.

Ertragsausfall-Versicherung Elektronik-Versicherung Maschinen-Versicherung Transport-Versicherung Haftpflicht-Versicherungen Vertrauensschaden-Versicherung

triebseinrichtung und Waren/Vorräte

Die Prämienbemessungsgrundlage ist einfach der Umsatz (netto) beziehungsweise bei Konzernunternehmen der konsolidierte Außenumsatz (netto) des abgelaufenen Geschäftsjahres aller im Rahmen der RVM-PremiumPolice versicherten Unternehmen. Vereinbart gelten Höchstentschädigungen je Schadenfall, die zudem umfangreiche Kostenpositionen umfassen, die u.a. für Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten oder für Kosten zur Dekontamination des Erdreiches nach einem versicherten Schadenfall zur Verfügung stehen. Deckungsumfang Folgende Bausteine bieten Ihnen im Rahmen der RVM-PremiumPolice Sicherheit:

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Die Sach-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, böswillige Beschädigung durch Dritte oder andere Ursachen. Steht der Betrieb in Folge eines versicherten Sachschadens still, so werden Ihre entgangenen Gewinne und fortlaufenden Kosten über eine vereinbarte ErtragsausfallVersicherung ersetzt. Wählbar ist neben einer Mietausfalldeckung, die ebenfalls nach einem versicherten Sachschaden greift, auch eine Glas-Versicherung auf einer umfangreichen Allgefahrenbasis. Die Glasversicherung können Sie für Scheiben der allgemein genutzten Gebäudeteile, für Scheiben des gesamten Gebäudes und/-oder für Scheiben mit einer Einzelgröße von über 8 qm vereinbaren. In der Elektronik-Versicherung gelten Anlagen und Geräte der Sicherungs-, Melde-, Informations-, Kommunikations- und Bürotechnik versichert. Hierunter fallen auch Kassen und Waagen.


DIE RVM-PREMIUMPOLICE

Neben zusätzlichem Versicherungsschutz für Sonderwagnisse, wie zum Beispiel für Mess- und Prüftechnik, besteht auch die Möglichkeit, eine Software- und Mehrkosten-Versicherung über die RVM-PremiumPolice zu installieren. Die Maschinen-Versicherung bietet Versicherungsschutz für stationäre Maschinen, fahrbare Maschinen sowie transportable Geräte als Ergänzung zur SachVersicherung. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen. Jedes Unternehmen, das Güter zum eigenen Zweck mit seinen Fahrzeugen und Personal transportiert, kann die entsprechenden Güter gegen Beschädigungen und Verlust über eine Werkverkehrs-Versicherung abdecken (auch Montageausrüstungen). Die WerkverkehrsVersicherung können Sie jederzeit auf eine umfangreichere Transport-Versicherung ausdehnen. Hier spielt es dann keine Rolle, wer die Gefahr für die Transporte trägt oder ob es sich um Bezüge/Importe oder Versendungen/Exporte handelt. Versicherungsschutz wird für Gefahren auf sämtlichen Transportwegen bereitgestellt. Über die Betriebshaftpflicht-Versicherung können Sie sich gegen Haftpflichtan-

sprüche, die an Sie gerichtet werden, wenn Sie einem Dritten schuldhaft durch die betriebliche Tätigkeit Ihres Unternehmens einen Schaden zugefügt haben/haben sollen, absichern. Zudem übernimmt Ihr Versicherer im Fall der Fälle die Abwehr unbegründeter Ansprüche für Sie. Das Risiko von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen kann durch den Einschluss und die Erweiterung einer Umwelthaftpflicht-Versicherung minimiert werden. Wer nicht nur seine Erzeugnisse an Endverbraucher liefert, sondern auch an Produktionsprozessen beteiligt ist, ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Produkte Vermögensschäden verursachen, die über eine »konventionelle Betriebs-Haftpflichtversicherung« nicht ausreichend abgesichert werden. Solche Schäden können durch Weiterverarbeitungs- oder Herstellungskosten oder Kosten für Austauschoder gar Rückrufaktionen, die durch Fehler ihrer Komponenten in Endprodukten notwendig werden, entstehen. Im Rahmen der RVM-PremiumPolice kann die erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung ebenfalls als weiterer Baustein integriert werden. Mit dem Umweltschadensgesetz vom 14. November 2007 haften in Deutschland Verursacher von Umweltschäden nicht nur für Schäden an Personen, sondern grundsätzlich auch für Schäden an Flora, Fauna,

Gewässern und Böden. Der Verursacher kann daher zur Sanierung haftbar gemacht werden. Diese Kosten können durch den Einschluss der Umweltschaden-Versicherung im Rahmen der RVM-PremiumPolice abgedeckt werden. Eine Vertrauensschaden-Versicherung ersetzt Vermögensschäden, die von eigenen Mitarbeitern und anderen Vertrauenspersonen ihrem Unternehmen vorsätzlich zugefügt werden. Auch für dieses Risiko kann über die RVM-PremiumPolice Versicherungsschutz bereitgestellt werden. Dadurch können zumindest die finanziellen Auswirkungen deutlich reduziert werden. Fazit Die RVM-PremiumPolice ist sehr gut geeignet für mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 25 Mio. EUR sowie vorhandener Werte für Gebäude, Inhalt und Rohertrag bis 12,5 Mio. EUR. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!

Ihre Ansprechpartnerin: Melanie Hörz Tel. +49 7121 923-174 mhoerz@rvm.de

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DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Innovationen und Weiterentwicklungen in einem schwierigen Marktumfeld! Die Wohngebäudeversicherung ist eines der »Sorgenkinder« der Versicherungswirtschaft. Nachdem viele Jahre lang in erster Linie Elementarereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung für die steigenden Schadenaufwendungen verantwortlich waren, hat in 2012 der strenge Winter mit seiner langanhaltenden Frostperiode den Versicherern schwer zugesetzt.

Branchenweit wurde in der Sparte Wohngebäude zwischen 2002 und 2010 ein Verlust von etwa 5 Mrd. EUR geschrieben. Eine Umkehr des Negativtrends ist nicht in Sicht – und das, obwohl die Versicherer laut GDV-Schätzungen in keiner anderen Sparte (außer Kfz) stärkere Zuwächse bei den Beitragseinnahmen zu verbuchen haben. Diese Entwicklung endet immer häufiger in Sanierungen und außerordentlichen Beitragserhöhungen, die letztendlich zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen. Neuer RVM-Rahmenvertrag Ungeachtet dieser Tatsachen konnte RVM in diesem Jahr – nach einer umfassenden vorherigen Marktanalyse samt Identifizierung und anschließender Bewertung aktueller Trends und Entwicklungen – einen neuen exklusiven Rahmenvertrag auf die Beine stellen. Sie profitieren also auch in Zukunft von einem exzellenten Beitragsniveau. Die bereits bisher ohnehin schon umfangreich ausgestalteten Deckungsinhalte und der über die Jahre gewachsene Versicherungs-

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umfang wird jetzt noch durch eine Vielzahl zusätzlicher Highlights ergänzt, die für eine weitreichende Absicherung Ihres Wohngebäudes sorgen.

en sind ebenso Bestandteil der Besonderen Vereinbarungen wie Mehrkosten für einen alters- und behindertengerechten Wiederaufbau des Objektes nach einem Schadenfall.

Deckungserweiterungen So werden über den neuen RVM-Rahmenvertrag etwa Kosten für die Ermittlung von Schadenursachen (Leckortung) bei nicht versicherten Schadenfällen übernommen. Üblicherweise sind solche Kosten vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Bös- oder mutwillige Gebäudebeschädigungen sind – ohne Mehrbeitrag – ebenso vom Versicherungsschutz umfasst wie Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Vorteilhafte Regelungen im Hinblick auf Rückreisekosten aus dem Urlaub sowie Hotel- und Verpflegungskosten sorgen dafür, dass im Falle eines schadenbedingten vorübergehenden Auszuges der dadurch entstehende finanzielle Mehraufwand übernommen wird. Komfortable Entschädigungsregelungen für zunehmend schadenanfällige Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden sowie außerhalb von Versicherungsgrundstück-

Integriert ist darüber hinaus auch ein genereller Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit: Wird ein Schadenfall vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeigeführt, so hat der Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Möglichkeit, eine Anrechnung der Schwere der Schuld (Quotelung) vorzunehmen und die Leistung entsprechend zu kürzen – nicht jedoch über das RVM-Konzept. Hier werden, zum Vorteil des Versicherungsnehmers, auch grob fahrlässig verursachte Schadenfälle in vollem Umfang übernommen. Ähnlich verhält es sich mit sogenannten Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalls beziehungsweise Verstößen gegen geltende Sicherheitsvorschriften. Dies führt dazu, dass der Versicherer zur Kündigung berechtigt und ganz oder teilweise leistungsfrei ist.


DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Über das RVM-Wording sind diese Maßnahmen bei sämtlichen Schadenfällen unter 5.000 EUR gänzlich ausgeschlossen.

Gebäude. Darüber hinaus werden die Kosten für die Beseitigung von Ungezieferbefall (Mäuse, Ratten, Schaben etc.) infolge von Verunreinigen getragen.

Graffiti, Mietnomaden, Messies und Mietvandalen

Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile

Die Kosten für die Beseitigung von Graffitis sind vom Versicherungsschutz umfasst. Eine weiteres Phänomen, dem in den letzten Jahren auch in der Öffentlichkeit immer mehr Beachtung geschenkt wird, sind Mietnomaden, Messies und Mietvandalen. Die Immobilien werden von den »Mietern« heruntergewirtschaftet, vor den sich hieraus ergebenden Konsequenzen und Folgen flüchten sie meist. Auch der Rechtsweg führt für die Gebäudeeigentümer oftmals nicht zum gewünschten Ergebnis – es bleibt einzig der finanzielle Schaden in vielerlei Hinsicht. An dieser Stelle greift der neue RVM-Rahmenvertrag. Ausfallende Mietzahlungen werden bis zu einem Betrag von 10.000 EUR ebenso übernommen wie durch Beschädigungen oder Verwahrlosung entstandene Sachschäden am

Die Formulierungen des RVM-Rahmenvertrages sind so weitläufig gewählt, dass neben dem eigentlichen Wohngebäude und gegebenenfalls vorhandenen Garagen und Carports, auch Einfriedungen (Zäune, Mauern, Hecken etc.), Bänke, Blumenkübel, Saunas, Schwimmbäder, Schilder, Ständer, Masten, Beleuchtungen, Klingel- und Briefkastenanlagen, gemauerte Gartengrills / Gartenkamine, fest verankerte Kinderspielgeräte sowie Wäschespinnen, Photovoltaikanlagen etc. mitversichert sind.

passung und Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte ist garantiert – schon heute können Sie jedoch von den vorstehend geschilderten Vorteilen profitieren. Sofern Ihr Wohngebäude bereits über RVM versichert ist, kommen wir in Kürze auf Sie zu, um Ihnen ein entsprechendes Umstellungsangebot zu unterbreiten. Sollte Ihr Gebäude anderweitig versichert sein und wir Ihr Interesse geweckt haben – bitte geben Sie uns Bescheid. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema!

Fazit Die Wohngebäudeversicherung stellt ein Muss für jeden Gebäudeeigentümer dar. Mit dem RVM-Rahmenvertrag sind Sie auch in »stürmischen« Zeiten auf der sicheren Seite! Eine kontinuierliche An-

Ihr Ansprechpartner: Adrian Schwenk Tel. +49 7121 923-240 schwenk@rvm.de

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HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS FÜR GÜTERFOLGESCHÄDEN

Wer Güterbeförderung in Silofahrzeugen betreibt, muss sein Augenmerk auf zwei Schadenbilder richten: Zum einen kann das zu befördernde Gut verunreinigt oder anderweitig beschädigt werden (Güterschaden am Transportgut), zum anderen kann das Gut durch verunreinigtes Transportgut Schaden erleiden, das nicht Gegenstand des Transportes war (Güterfolgeschaden).

Beispielhaftes Schaden-Szenario Das vom Frachtführer zu befördernde Gut (Kreide) wird während des Transportes im Silofahrzeug verunreinigt. Beim Empfänger des Transportgutes wird die Kreide aus dem Silofahrzeug in den Silo des Empfängers eingeblasen, in welchem sich noch andere, unbeschädigte Kreide befindet. Durch die Vermischung der im Silo befindlichen Kreide mit der aus dem Silofahrzeug ausgeblasenen, verunreinigten Kreide, wird auch diese Kreide verunreinigt und unbrauchbar (Güterfolgeschaden). Wofür haftet der Frachtführer? Der Frachtführer haftet für den Güterschaden am Transportgut, welcher in seinem Gewahrsam eingetreten ist. Höchstrichterlich wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) allerdings entschieden, dass der Frachtführer weder aus dem Frachtvertrag für Güterfolgeschäden noch aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges zu haften hat. Der Frachtführer hätte also die Möglichkeit, die Haftung für Güterfolgeschäden abzulehnen. Die Folgen einer Ablehnung liegen auf der Hand: Das wäre wohl das Ende der Kundenbeziehung. Es besteht also dringender Versicherungsbedarf für solche Güterfolgeschäden, auch wenn keine Haftung dafür besteht.

eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der Entladetätigkeit und war deshalb versichert. Nach der Entscheidung des BGH entfiel diese Deckung, da auch die KH-VR nur für Schäden einzustehen hat, für die der Frachtführer haftet. Die KH-VR bietet diese Deckung aber weiterhin als Zusatzdeckung, die explizit vereinbart werden muss. Möglich ist diese Versicherung nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge bei deutschen Versicherern. Achtung: Nicht alle deutschen Kraftfahrthaftpflicht-Versicherer führen diese Deckung im Angebot! Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge besteht diese Versicherungsmöglichkeit nicht. Die Versicherungswirtschaft im Ausland bietet diese Deckung nicht an, auch nicht in den Ländern der EU. Eine alternative Versicherung dieser Güterfolgeschäden in eingeschränktem Umfang ist denkbar im Rahmen der Betriebshaftpflicht-Versicherung des im Ausland ansässigen Unternehmens. Möglich ist im Einzelfall auch die Deckung in eingeschränktem Umfang in der Verkehrshaftungs-Versicherung. Diese Alternative bietet nach bisherigem Kenntnisstand nur der deutsche Markt. Weitere Informationen erhalten Sie bei RVM!

Versicherungsdeckungen Bis zur Entscheidung des BGH war Versicherungsschutz sichergestellt für diese Güterfolgeschäden über die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung (KH-VR). Der Schaden entstand durch den Gebrauch

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Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de


DIE MONTAGE-VERSICHERUNG

»Montage« heißt in der Arbeitswelt, vorproduzierte Teile zusammenzubauen. Das können Montageobjekte/Erzeugnisse aus den Bereichen Elektrotechnik, Fördertechnik, Kesselbau, Maschinenbau, Stahlbau oder verschiedenster anderer Verfahrenstechniken sein.

Definition Immer handelt es sich dabei um Investitionen/Objekte, also Sachen, die Gegenstand eines Kauf- oder Liefervertrages sind und in einem definierten Zustand, beispielsweise betriebsbereit, als geschuldete Vertragsleistung dem Besteller zu übergeben sind – und das selbstverständlich in einem einwandfreien Zustand. Bei derartigen Montageobjekten handelt es sich in Regel um neue Sachen – es können aber auch gebrauchte Sachen sein, dass heißt, es handelt sich um eine Sache/Objekt, die/das bereits in Betrieb war. Wenn die Montage noch genauer definiert wird, dann umschreibt dieser Begriff alle Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung, dem Aufbau, der Installation, dem Zusammenbau von Konstruktionen, Maschinen und technischen Einrichtungen aller Art. Risiken Ein Montageobjekt entsteht also in der Regel im Zuge eines technischen Projektes, einem zeitlich befristeten Vorhaben, das zum Beispiel auf dem (Betriebs-) Grundstück des Bestellers umgesetzt wird. Und bei der Entstehung eines Objektes können die verschiedensten Probleme/ Fehler auftreten. Beispiele sind: Menschliches Versagen, wie durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bearbeitungsfehler in der Werkstatt oder schlicht und einfach durch fehlerhafte Montage. Aber auch Werkstofffehler können auftreten, eine mangelhafte Konstruktion

oder Planung. Auch Beschädigungen an dem Objekt durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementargefahren wie Sturm/ Hagel sind denkbar. Besonders exponiert sind natürlich die Risiken Diebstahl sowie Beschädigung / Vandalismus. Somit sieht sich das Montageobjekt vielen Gefahren ausgesetzt – und damit haben sich in der Folge Hersteller, Montageunternehmen oder Lieferanten zu beschäftigen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die MontageVersicherung zu den ältesten technischen Versicherungen zählt. Versicherungsschutz Für diese Risiken bietet die MontageVersicherung umfangreichen Schutz während der Montagezeit, also bei einer Montage-, De- oder Remontage. Ein wichtiger Leistungsbaustein ist dabei auch die Bereitstellung von Versicherungsschutz für Probeläufe. Erst durch einen Probelauf wird ersichtlich, ob alle Komponenten richtig zusammengefügt worden sind und ob die Sache/Objekt dem Besteller im vereinbarten Zustand übergeben werden kann. Ist diese Lösung interessant für Sie? Deckungen sind dabei sowohl für Einzelobjekte als auch in pauschaler Form für alle Ihre Vorhaben auf Basis eines günstigen Umsatzvertrages möglich.

Ihr Ansprechpartner: Hans Martin Prill Tel. +49 7121 923-269 prill@rvm.de

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PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA

Der US-amerikanische Markt bietet für Hersteller interessante Absatzmöglichkeiten. Nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen sind aus diesem Grund nicht selten durch den Export ihrer Produkte auf diesem Markt präsent. Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erhebliche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos einher. Hersteller stehen hier vor besonderen Herausforderungen!

Grundlagen der Produkthaftung in den USA Negligence (Haftung aus Verschulden) Ein Kläger kann sich auf einen Anspruch aus »negligence« stützen, wenn der Hersteller bei der Konstruktion, Fabrikation, Instruktion oder Wartung zumindest fahrlässig seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Diese Haftung ähnelt der Haftung aus unerlaubter Handlung im deutschen Recht. Strict Liability Hier haftet der Hersteller unabhängig davon, ob er schuldhaft gehandelt hat. Es reicht grundsätzlich aus, dass das Produkt fehlerhaft war, der Defekt das Produkt unangemessen gefährlich gemacht hat und dass der Schaden durch den Produktfehler verursacht worden ist. Diese Haftung ist der Gefährdungshaftung nach deutschem Recht ähnlich. Breach of Warranty Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Haftung dafür, dass ein Produkt bestimmte Eigenschaften besitzt. Sie entspricht am ehesten der deutschen Gewährleistungshaftung, ist aber verschuldensunabhängig. Voraussetzung für die Haftung ist, dass ausdrücklich oder

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stillschweigend garantierte Eigenschaften nicht eingehalten wurden. Was ist anders in den USA? Rechtliches Umfeld In den USA gibt es kein einheitliches Haftungsrecht. Jeder einzelne Bundesstaat hat eigene Haftungsnormen. Dies führt zum sogenannten »Forum Shopping« , mit dem Anwälte versuchen, die Zuständigkeit eines Gerichtes zu begründen, von dem erwartet werden kann, dass es die für die jeweilige Partei günstigsten Haftungsnormen anwendet. Jury (Geschworenengericht) In US-Gerichtsverfahren werden Entscheidungen über Grund und Höhe des Anspruchs von Jurys getroffen, und zwar auf der Grundlage von Fragen, die vom Richter formuliert wurden. Sie setzen sich aus Laienrichtern ohne juristische Vorbildung zusammen. Diese treffen ihre Entscheidung mitunter auch nach Sympathiegesichtspunkten. Pretrial Discovery Dieses gerichtliche Vorverfahren dient der Ermittlung des Sachverhalts, der Beweisermittlung und -offenlegung. Den streitenden Parteien wird ermöglicht, der Gegenseite umfangreiche Fragenkataloge vorzu-

legen. Es geht darum, Tatsachen zu ermitteln und Informationen zu beschaffen, die der Partei bisher noch nicht bekannt sind. Dabei besteht eine Auskunftspflicht, nach der selbst Interna preisgegeben werden müssen. Wird diese Auskunftspflicht verletzt, ist mit erheblichen Sanktionen zu rechnen. Contigency Fees / Anwaltskosten In den USA besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines anwaltlichen Erfolgshonorars. Der Kläger kann einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Prozess auf eigene Kosten und eigenes Risiko führt. Verliert er den Prozess, bekommt der Kläger zwar keinen Schadensersatz, trägt aber auch keine Kosten. Prozesskosten In den USA gilt der Grundsatz, dass jede Partei – auch die obsiegende – ihre eigenen Kosten trägt. Class Action (Sammelklage) Ansprüche zahlreicher Einzelkläger können in einer gemeinsamen Klage geltend gemacht werden. Die auf ein und denselben Produktfehler zurückzuführenden Schadensersatzansprüche können so in einem Verfahren verhandelt werden.


PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA

Wegen des oben beschriebenen geringen Prozesskostenrisikos und der Möglichkeit der Vereinbarung eines anwaltlichen Erfolgshonorars, gelingt es oft leicht, eine hohe Anzahl von Anspruchstellern in einem Sammelklageverfahren zu bündeln und damit einen erheblichen Druck auf den Beklagten auszuüben. Strafschadensersatz Eine Besonderheit gegenüber dem deutschen Rechtssystem ist, dass US-Zivilgerichte Strafschadensersatz (Punitive / Exemplary Damages) zusprechen können. Bei besonders verwerflichem Verhalten kann der Schädiger so zur Zahlung eines Vielfachen des eigentlichen Schadens verurteilt werden. Versicherung von US-Produkthaftpflichtrisiken Indirekter US-Export In marktüblichen Versicherungsprodukten werden Produkthaftpflichtansprüche aufgrund des sogenannten indirekten Exports in die USA, das heißt durch Erzeugnisse, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen, mitversichert. Unter »liefern lassen« wird dabei auch der Umstand verstanden, dass der Versiche-

rungsnehmer seine Erzeugnisse an einen inländischen Abnehmer liefert, der diese dann mit dem Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers ins Ausland exportiert. Direkter US-Export Der direkte Export in die USA, das heißt der Export von Produkten durch den Versicherungsnehmer selbst, wird – anders als der indirekte Export – nicht pauschal im Rahmen der Produkthaftpflichtversicherung mitversichert. Vielmehr wird der Haftpflichtversicherer nach gesonderter Prüfung des spezifischen USProduktrisikos des Versicherungsnehmers über eine Mitversicherung dieses Risikos im Einzelfall entscheiden. Da das Produkthaftpflichtrisiko in den USA deutlich höher als in anderen Märkten zu bewerten ist, wird regelmäßig ein Zuschlag zum Prämiensatz des Versicherungsvertrages erhoben. Niederlassungen und Betriebsstätten in den USA Sofern ein Unternehmen durch Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in den USA aktiv ist, sollte dort ein lokaler Versicherungsvertrag zur Deckung der Haftpflichtrisiken, am besten im Rahmen

eines internationalen Versicherungsprogrammes, abgeschlossen werden. Punitive/Exemplary Damages Ansprüche auf Entschädigungen mit Strafcharakter sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Fazit Durch das Produkthaftungsrecht sowie einigen Besonderheiten des Zivilprozessrechts in den USA drohen einem Hersteller Risiken, die sich nach deutschem Recht nicht oder zumindest nicht in diesem Ausmaß ergeben würden. Umso wichtiger ist es, hierfür den bestmöglichen Versicherungsschutz zu haben. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder einen konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen sehen. Wir beraten und informieren Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de

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MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTES SCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN

Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar ganz barfuß? Diese Frage wird immer wieder neu diskutiert.

Grundlagen Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich (…), dass das Fahrzeug (…) sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. In der Vergangenheit wurde wiederholt betont, dass unsorgfältig fährt, wer ungeeignetes Schuhwerk trägt. Diesem Grundsatz wurde jedoch durch einige Urteile widersprochen. So hat das OLG Bamberg ein Urteil gegen einen LkwFahrer aufgehoben, der 50 EUR Bußgeld zahlen sollte, weil er in Socken gefahren war. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist also weder nach § 23 StVO noch nach einer anderweitigen Vorschrift des Straßenverkehrsrecht mit einem Bußgeld sanktioniert. Aber: Wer aufgrund von unpassendem Schuhwerk einen Unfall verursacht beziehungsweise Dritte schädigt, kann bußgeldrechtlich beziehungsweise strafrechtlich belangt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein den Richter überzeugender kausaler Zusammenhang zwischen Schuhwerk und Unfall besteht. Versicherungsschutz Versicherungstechnisch drohen Fahrern mit leichtem Schuhwerk keine Konsequenzen. Unabhängig davon, was man an den Füßen trägt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden zahlen, da es sich hierbei um keinen Ausschlusstatbestand handelt. Falls ein Schaden am eigenen Fahrzeug entsteht, prüft der Vollkaskoversicherer zunächst, ob der Schadenfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nach derzeitiger Rechtsprechung stellt das

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Fahren mit bestimmten Schuhen jedoch keine grobe Fahrlässigkeit dar, so dass die Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen in die Regulierung eintritt. Fazit Prinzipiell kann man beim Autofahren also tragen was man will, doch verursacht man einen Unfall, sieht die Sachlage anders aus. Fakt ist: Riemchensandalen, HighHeels, Schlappen und Flip-Flops sind kein festes Schuhwerk und daher zum Autofahren ungeeignet. Das Risiko, von den Pedalen abzurutschen oder sich zu verheddern, ist einfach zu groß. Daher sollte jeder Autofahrer und jede Autofahrerin stets ein Paar flache, feste Schuhe zum Wechseln im Kofferraum haben. Außerdem sollten Flip-Flops & Co. während der Fahrt nicht im Fußraum deponiert werden, da sie bei Bremsmanövern schnell nach vorne rutschen und sich unter den Pedalen verkeilen können. Achtung! Berufskraftfahrer sind gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen (BDVD 29, § 44 Abs. 2). Diese Vorgaben sind trotz der Regelungen, die sich auf private Autofahrer beziehen, unbedingt auch bei gutem Wetter weiterhin einzuhalten. Haben Sie zu diesem Thema Beratungsbedarf? Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an.

Ihre Ansprechpartnerin: Nicole Siebert Tel. +49 7121 923-136 siebert@rvm.de


BRANDSCHUTZ AUF BAUSTELLEN

Immer wieder wird in der Presse von Bränden auf Baustellen berichtet. In den häufigsten Fällen sind die Brände auf die Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften zurückzuführen. Erfahrungsgemäß liegt dies auch an dem Umstand, dass oftmals eine Vielzahl von Unternehmen am Bau beteiligt ist und eine stetige Kontrolle schwierig erscheint. Losgelöst von gesetzlichen, behördlichen und/oder versicherungsvertraglichen Vorschriften sollte in jedem Fall auf bestimmte Punkte geachtet werden, um das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren.

Sind auf Baustellen gesetzliche Vorschriften zu beachten? Die Antwort lautet eindeutig: Ja! Eine Vielzahl an berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Technischen Regeln und sonstigen Sicherheitsvorschriften ist zu beachten. Bereits bei der Aufstellung von Bauunterkünften sind Inhalte der (Landes-) Bauordnungen zu beachten. Darüber hinaus muss auf die korrekte Lagerung von Arbeitsstoffen und brennbaren Flüssigkeiten geachtet werden. Selbstredend ist, dass auch Bauunterkünfte gemäß den berufsgenossenschaftlichen und versicherungsvertraglichen Vorschriften mit Feuerlöschern auszustatten sind. Auf welche organisatorischen Punkte muss in besonderem Maße geachtet werden? Rauchen: Rauchverbot für Bereiche mit entzündlichen und/oder explosionsgefährlichen Stoffen Rauchverbot für Bereiche mit explosiblen Gasen, Dampf-Luft-Gemischen und/oder Staub-Luft-Gemischen Fachgerechte Entsorgung der Zigarettenkippen Feuerstätten (Heizungen):

Keine Feuerstätten in Bereichen mit

entzündlichen und/oder explosionsgefährlichen Stoffen Keine Feuerstätten in Bereichen mit explosiblen Gasen, Dampf-Luft-Gemischen und/oder Staub-Luft-Gemischen Keine Feuerstätten in Arbeitsräumen, die unter Druckluft stehen Brandgefährliche Arbeiten: Entfernung brennbarer Gegenstände aus dem Gefahrenbereich Löschgeräte bereitstellen Brandwache bereitstellen Brandgefährliche Geräte: Aufstellung auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen Nachfüllen flüssiger Brennstoffe erst, wenn Geräte auf normale Umgebungstemperatur abgekühlt sind Brennbare Baustellenabfälle: Keine Lagerung in Gebäuden Sofern keine geeignete Stelle zur Lagerung vorhanden ist, ist ein regelmäßiger Abtransport sicherzustellen Reinigungs- und Lösemittel, Klebstoffe: Vermeidung von Zündquellen (Funkenbildung durch Schwach- u. Starkstromanlagen, Ventilatoren etc.) Brennbare Flüssigkeiten mit Flamm-

punkt unter 21 °C dürfen nicht zum Reinigen von Fußböden, Wänden, Decken und Maschinen verwendet werden Brennbare Gase: Lagerräume für Gasflaschen müssen be- und entlüftet sein Gasflaschen dürfen nicht mit leicht entzündlichen Stoffen gelagert werden An den Arbeitsplätzen dürfen nur die im Gebrauch befindlichen Flaschen sein Schutz vor Sonneneinstrahlung und Wegnahme Fazit Durch die Einhaltung der oben dargestellten Maßnahmen ist eine erhebliche Minimierung des Brandentstehungsrisikos sichergestellt. Wichtig ist, dass hierfür entsprechende Verantwortlichkeiten übertragen und überwacht werden.

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

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VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?

Schauen wir uns die jüngsten Entwicklungen am Kapitalmarkt an, so stellt sich für viele Anleger aktuell die Frage: Macht es noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen investiert zu sein? Unter der kurzfristigen »Renditebrille« betrachtet, ist diese Überlegung durchaus berechtigt.

Während der DAX im vergangen Jahr (01.04.2012 bis 31.03.2013) um rund 12 % zulegte, verlor der Goldpreis in Euro um rund 1 %. Noch extremer wird der Unterschied in der Betrachtung des letzten halben Jahres: DAX + 8% / Gold -10%. Die negative Gold- (und Silber-) Preisentwicklung spiegelt sich in der Performance unserer Edelmetallinvestments (DWS Gold Plus, M&W Privat sowie den physischen Anlagen) wider. Soweit die kurzfristige Betrachtung. Sie hat nichts damit zu tun, dass die Edelmetalle mittel- bis langfristig von den rotierenden Gelddruckmaschinen profitieren, ja zwangsläufig profitieren müssen (Entwicklung über die letzten 5 Jahre: DAX + 3,59 % p.a. / Gold + 15,89 % p.a.). Nur war es zuletzt so, dass Anleger weltweit Aktien statt Edelmetalle favorisierten. Ihr Argument: Das viele Geld hält die Zinsen tief unten im Keller; deshalb lohnen sich Aktien mit Dividendenrenditen über der Inflationsrate mehr, als Anleihen mit Renditen darunter. Doch diese Betrachtungsweise ist einseitig, weil sie die Gefahr einer mit rückläufigen Unternehmensgewinnen – und dadurch auch Aktienkursen – verbundenen konjunkturellen Abschwächung ausblendet. Eine solche Gefahr ist zumindest im Euroraum akut; ein Grund, warum EZB-Chef Mario Draghi sich zuletzt ausdrücklich Maßnahmen zur weiteren Lockerung der Geldpolitik vorbehalten hat. Gründe hierfür zeigen die jüngsten Entwicklungen am europäischen Finanzund Arbeitsmarkt. Die Zwangsabwicklung eines aus EU-Sicht »falschen zypriotischen Geschäftsmodells« und dessen Plei-

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tebanken bestimmte seit Mitte März die Schlagzeilen. Obwohl es im Fall des system(un)relevanten Zyperns im Vergleich zu den bereits auf dem europäischen Rettungsroulette-Tisch liegenden Billionensummen »nur« um »Peanuts« – ein paar Milliarden Euro – ging, endete das zypriotische Drama mit einem wegweisenden Tabubruch in der Euro-Zone. Erstmals wurde in Europa das gesamte Bankensystem eines Landes geschlossen (»Bankeinlagen sind eine sensible Sache, da muss man schnell handeln, daher macht man es am Wochenende«, W. Schäuble) und Kapitalverkehrskontrollen etabliert. Großbanken werden zwangsabgewickelt, wobei auf Druck der Troika (EZB, EU-Kommission und IWF) Kontoguthaben, die über einen »großzügig« gewährten »Eigentums-Freibetrag« von 100.000 EUR hinausgingen, ohne jegliche demokratische Abstimmung zu einem großen Teil konfisziert wurden! Während die Euro-Retter eilig versicherten, dass es sich bei Zypern um einen Einzelfall handeln würde, und natürlich niemand die Absicht habe, das Enteignungsmodell auf die anderen europäischen Pleitebanken zu übertragen, befand Eurogruppen-Chef Dijsselbloem, dass der Fall Zypern durchaus als Blaupause für andere Staaten (besser Banken) in der Not dienen könne! Neben diesen bedenklichen Entwicklungen aus dem Finanzsektor kommen auch vom Arbeitsmarkt keine positiven Signale. Im Euroraum steigt die Arbeitslosenquote nach wie vor. Insbesondere in Frankreich (zweitgrößte Volkswirtschaft und inzwischen mit 1,83 Billionen EUR (+116,9 Mrd. EUR p. a.) verschuldet) steigt die Arbeitslosigkeit seit 22 Monaten ununterbrochen. Mit knapp fünf Millionen Arbeits-


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beitslosen ist das der höchste Stand seit Datenerhebung im Jahre 1996. Gleichzeitig wird das Staatsdefizit immer größer. Die negative Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts sowie der Einkaufsmanagerindices der EU-17-Staaten sind ein weiteres Indiz dafür, dass eine kurzfristige Entspannung an den Finanzmärkten nicht zu erwarten ist. Auch außerhalb Europas laufen die Gelddruckmaschinen auf Hochtouren: Dies gilt insbesondere für Japan – und bei dieser Entwicklung wird es nach Aussagen des dortigen Notenbankchefs Haruhiko Kuroda auch bleiben. Demzufolge will die Notenbank erst einmal monatlich für umgerechnet jeweils fast 60 Milliarden EUR Geld drucken, indem sie Staatsanleihen kauft. Im nächsten Jahr soll dieser Betrag sich nahezu verdoppeln. Als Ziel gibt sie an, die Inflationsrate des seit vielen Jahren unter einer schlimmen Deflation leidenden Landes, in nur zwei Jahren auf zwei Prozent hoch zu schleusen. Doch hinter dieser Zielvorgabe steckt ein Trick: In Wahrheit will Japan den im Vergleich zu anderen Währungen jahrelang überbewerteten Yen so weit nach unten drücken, dass die heimische Industrie dadurch Wettbewerbsvorteile erhält und so wieder mehr exportieren kann. Dementsprechend sind die japanischen Aktienkurse schon explodiert (Nikkei-Index + 54 % in 6 Monaten!!), Fortsetzung mit nur kurzen Unterbrechungen wahrscheinlich. Das wirft wieder einmal die Frage auf, ob wir es mit einem Währungskrieg zu tun bekommen, indem alle führenden Wirtschaftsnationen versuchen könnten, durch die immer schneller rotierenden Geld-

druckmaschinen und damit der Abwertung ihrer Währungen Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Man muss das ja nicht gleich als Krieg bezeichnen. Aber dass die Kaufkraft der Währungen dabei auf der Strecke bleibt, ist offensichtlich – und dass Edelmetalle entsprechend an Kaufkraft gewinnen, dass also ihre Preise gemessen in den Währungen steigen, ebenfalls. Fazit Losgelöst von den kurzfristigen Edelmetallpreisentwicklungen halten wir an unserer strategischen Empfehlung fest. Eine Beimischung von Edelmetallinvestments (Gold, Silber, Rhenium) ist unter Vermögenssicherungsaspekten nach wie vor wichtig. Die höchste Absicherung wird unseres Erachtens durch den physischen Erwerb und Lagerung außerhalb des Euroraumes erreicht. Die aktuellen Kursrückgänge können zum Nachkauf genutzt werden. Aufgrund der hohen Schwankungen bietet sich hierzu ein Sparplan an. Gerne unterbreiten wir Ihnen entsprechende Angebote – rufen Sie uns einfach kurz an!

Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de

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UNSERE IT INFORMIERT: E-MAIL-VERSCHLÜSSELUNGEN

Das Medium E-Mail wurde bereits in den ersten Jahren des Internets entwickelt. In dieser Zeit konnte noch niemand die Entwicklung und die Bedeutung voraussagen, die dieses Medium in der modernen Geschäftswelt einnehmen wird. Das EMail-Protokoll war seinerzeit nicht darauf ausgelegt, Daten und Informationen sicher zu übermitteln. Neue Ergänzungen und Technologien ermöglichen es jedoch, komfortabel und sicher E-Mails zu verschlüsseln und zu übertragen. Auch wir als RVM haben uns diesem Thema angenommen und beschreiten diesen Weg der sicheren Kommunikation.

Die Anfänge der E-Mail Die E-Mail wurde als eine der ersten Anwendungen für das damalige ARPANET – dem ersten Vorläufer des Internets – gegen Ende der 1980er Jahre entwickelt. Der Siegeszug der E-Mail war weder geplant noch vorhergesehen. Das Verhalten der Anwender sorgte für diesen durchschlagenden Erfolg. Ebenfalls nicht vorhersehbar war, wie interessant der Inhalt dieser E-Mails auch für Dritte sein kann. Erste Schritte der Verschlüsselung Einen entscheidenden Nachteil für die geschäftliche Kommunikation haben normale E-Mails: Da sie am ehesten mit einer Postkarte vergleichbar sind, kann der Inhalt problemlos von jedem, der an der Übertragung der E-Mail beteiligt ist, gelesen werden. So lange es sich hier lediglich um Urlaubsgrüße handelt, ist das

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sicherlich kein Problem, spätestens jedoch in der geschäftlichen Kommunikation definitiv nicht erwünscht. Schon bald wurde dieses Manko erkannt und es entwickelten sich viele Methoden, Protokolle und Lösungsansätze, um diesem Umstand Abhilfe zu schaffen. Allerdings hatten diese in der Praxis häufig einen entscheidenden Nachteil: die Ver- und Entschlüsselung musste von jedem Sender und Empfänger selbst durchgeführt werden. Auch die Schlüssel oder Kennwörter mussten aufwändig ausgetauscht werden. Das war für Unternehmen mit vielen Mitarbeitern kein praktikabler Weg. Serverbasierte Verschlüsselung Aber auch hier wurden schnell Lösungen gefunden. E-Mails können mittlerweile von den E-Mail-Servern oder speziellen Sicherheitsservern ver- und entschlüsselt werden. Und dafür ist nur noch ein einziges Zertifikat auf jeder Seite erforderlich.

RVM goes TLS RVM hat sich für den sicheren Austausch von E-Mails für die Transport Layer Security (TLS; deutsch: Transportschichtsicherheit) entschieden. Hierbei wird der Kommunikationsweg zwischen beiden EMail-Servern mit Hilfe von Sicherheitszertifikaten verschlüsselt. Bereits heute haben wir mit einigen Versicherern und Kunden dieses Verfahren erfolgreich im Einsatz. Auch mit Ihnen können wir eine solche TLS-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation implementieren! Fragen Sie bei Interesse Ihren Kundenbetreuer oder direkt unseren Ansprechpartner aus der IT.

Ihr Ansprechpartner: Daniel Monshausen Tel. +49 7121 923-259 monshausen@rvm.de


RVM – WIR STELLEN UNS VOR

In der letzten Ausgabe von RVM-AKTUELL haben Sie den Bereich Vorsorge und Finanzen kennen gelernt. Heute berichten wir über ein Geschäftsfeld, das nicht jeder Makler kann: Das Debitorenmanagement! Weg vom klassischen Versicherungsgeschäft kümmern sich vier Experten um Ihre Liquidität in den Kernbereichen Forderungsabsicherung, Factoring und Bürgschaften.

RVM erkannte frühzeitig die Bedeutung dieser Themen für die Unternehmen. Heute umfasst die Dienstleistung auch die Bereiche Leasing, Warenfinanzierung, Inkasso und Vertrauensschutz. Fast alle Teammitglieder sind länger als zehn Jahre bei RVM in diesem Bereich tätig und setzen sich aus Betriebswirten, Bankkaufleuten und Versicherungsfachwirten zusammen: Herr Björn Krasovc (Kundenbetreuer), Frau Vanessa Renz (Backoffice), Herr Bernd Hammelehle (Kundenbetreuer / Vertrieb) und Herr Rudi Brunner (Teamleiter). Auszüge aus dem Leistungsspektrum:

auf den individuellen Bedarf unserer Kunden; Wir schulen die Mitarbeiter unserer Kunden, informieren über Vertragsveränderungen beziehungsweise Produktneuheiten und führen regelmäßige Vertragsgespräche durch; Unser Ohr am Markt garantiert den Kunden ständig »up-to-date« zu sein; Transparenter Vertragsverlauf durch Auswertung von Prämien-, Schadenund Kreditentscheidungsstatistiken; Wir melden Schäden an den Versicherer, informieren über fehlende Unterlagen, fordern ausstehende Informationen beim Insolvenzverwalter an und überwachen die termingerechte Schadenabwicklung.

kauf, über die Produktion/Einlagerung bis zum Verkauf. Insgesamt tragen wir im Bereich Debitorenmanagement die Verantwortung für ein Prämienvolumen von über 10 Mio. EUR. Im Bürgschaftsgeschäft managen wir ein Gesamtvolumen von 230 Mio. EUR. Übrigens: Unsere Expertise ist auch bei den Versicherungsgesellschaften gefragt. Seit über zehn Jahren unterstützen wir die Anbieter bei der Produktentwicklung. Ihr Vorteil: Maßgeschneiderte Konzepte mit Hand und Fuß!

Entwicklung kreativer Absicherungs-

und Finanzierungskonzepte; unser Know-how gewährleistet optimale Vertragsinhalte sowie risikogerechte Prämien; Prüfung bestehender Konzepte auf »Herz und Nieren« und Abstimmung

Das erwartet Sie: Engagierte und im höchsten Maß kompetente Gesprächspartner, die Ihre Interessen bei Versicherungs- und Factoringgesellschaften vertreten. Wir begleiten Sie bei der Risikoabsicherung und Finanzierung vom Ein-

Ihr Ansprechpartner: Rudi Brunner Tel. +49 7121 923-116 brunner@rvm.de

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PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012

Der Förderkreis Mukoviszidose e. V. in Dettingen/Erms wurde mit unserer Weihnachtsspende 2012 ebenfalls unterstützt. Seit 1986 werden Patienten, die an der bisher unheilbaren chronischen Stoffwechselerkrankung leiden, ehrenamtlich vom Förderkreis unterstützt und erhalten medizinische und therapeutische Soforthilfe.

Mukoviszidose ist die häufigste Stoffwechselkrankheit in Deutschland. Durch den zähflüssigen Schleim in den Bronchien kommt es zu chronischem Husten, Bronchiektasien, häufig wiederkehrenden Lungeninfekten und schweren Lungenentzündungen. Die Erbkrankheit belastet die Patienten täglich und verlangt von ihnen neben intensiven therapeutischen Maßnahmen eine besonders disziplinierte Lebensweise mit vielen Einschränkungen. Die Bandbreite des Engagements vom Förderkreis Mukoviszidose e. V. zeigt sich in Fördermaßnahmen für Forschung, Stellenfinanzierung und Umschulungen, bis hin zur Beschaffung von Medikamenten. Die zu leistenden Zuzahlungen für Medikamente und stationäre Krankenhausaufenthalte können von einem Teil der Patienten nicht mehr aufgebracht werden, deshalb besteht die Gefahr, dass dringend notwendige medizinische Behandlungen aus finanziellen Gründen nicht wahrgenommen werden. Hier leistet der Verein finanzielle Unterstützung über die staatlichen Hilfen hinaus.

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Sozial schwächer gestellte Patienten und ihre Familien sind durch die zeit- und geldaufwändige Therapie der Krankheit hart betroffen. Die Mütter der kleinen Patienten können oft nicht mehr arbeiten gehen und benötigen Unterstützung. Krankheitsbedingt fehlen die von Mukoviszidose betroffenen Schüler häufig in der Schule. Finanzielle Unterstützung gibt es bei Schullandheimaufenthalten und Ausflügen, z. B. für eine Begleitperson. Sie achtet auf die Einhaltung der Hygienerichtlinien, Inhalationen und Medikamentengaben. Die stationäre Versorgung der Patienten in der Universitätsklinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Tübingen wird durch das Engagement des Förderkreises sehr positiv beeinflusst. Schwer betroffene Kinder müssen viermal jährlich für zwei Wochen zur intensiven Behandlung stationär aufgenommen werden. Für diese Patienten stellt der Verein Bücher, Spielzeug, CD/DVD-Player, Filme und altersentsprechendes Spielzeug zur Verfügung.

Aus den aufgeführten Beispielen lässt sich die Bedeutung des sozialen Engagements des Förderkreises Mukoviszidose und ihrem Vorsitzenden Erwin Schlichter erahnen. Seit vielen Jahren gewährt der Verein den Patienten und ihren Familien schnelle, unbürokratische Hilfe. Menschen mit Mukoviszidose brauchen Freunde – gerne haben wir den Verein unterstützt und freuen uns über so viel ehrenamtliches Engagement. Falls Sie die Arbeit des Förderkreises Mukoviszidose e. V. interessiert, finden Sie hier noch die Kontaktdaten: Förderkreis Mukoviszidose e. V. Silcherstraße 44, 72581 Dettingen Tel. +49 7123 9799-0

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch: Herrn Kevin Straub

Sachbearbeiter Kfz Alexandra Döring Sachbearbeiterin Kfz

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de

Frau

Weiterbildung:

Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele

Wir bilden uns für Sie weiter. Frau Stefanie Poggensee

hat am 10.04.2013 ihre Prüfung zur Ausbilderin IHK absolviert. Herzlichen Glückwunsch!

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Satz www.arcusmarketing.de

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de

Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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