RVM-AKTUELL > IV/2012
WARTUNG UND PRÜFUNG VON SICHERHEITSTECHNISCHEN ANLAGEN
WANN HAT DER ARBEITNEHMER ZU HAFTEN?
PORTABILITÄT ALS WETTBEWERBSVORTEIL
Nicht selten stellt sich die Frage: Welche sicherheitstechnischen Einrichtungen und Anlagen sind zu prüfen? In welchen Abständen muss geprüft werden? Welcher Personenkreis ist autorisiert, diese Prüfungen vorzunehmen? > S. 04
Ein Arbeitnehmer macht einen Fehler. Dadurch kann einem Kollegen, dem Arbeitgeber, betriebsfremden Dritten oder Drittunternehmen ein erheblicher Schaden entstehen. Muss der Arbeitnehmer dafür aufkommen? > S. 06
Immer häufiger müssen sich Arbeitgeber bei Neueinstellungen mit „mitgebrachten Versorgungen“ beschäftigen. Verstärkt wird dies durch das Recht auf Portabilität. Erfahren Sie, wie Sie hiervon profitieren können. > S. 10