RVM-AKTUELL 04/2013

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RVM-AKTUELL > IV/2013

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG > S. 04 NOCH DER RICHTIGE WEG?

FEUERGEFÄHRLICHE ARBEITEN – EINE BRANDHEISSE SACHE

> S. 10

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT – »WAS GEHT MICH DAS AN?«

> S. 13


THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial Insolvenzen weiterhin nicht zu unterschätzen Ist die betriebliche Alterversorgung noch der richtige Weg? Strategische Vermögensallokation in Zeiten finanzieller Repression Gesetzliche Grundlagen der Produkthaftung Feuergefährliche Arbeiten – eine brandheiße Sache RVM – wir stellen uns vor Kfz-Versicherungsschutz bei Fahrsicherheitstrainings Wirtschaftsstrafrecht – »Was geht mich das an?« SEPA – sind Sie vorbereitet? RVM-Forum vom 16. Oktober 2013 Projekte der Weihnachtsspende 2013 RVM – in eigener Sache

EDITORIAL

Weihnachten ist Wenn ein stilles Lächeln von Herzen kommt Wenn Hände lieber geben als nehmen Wenn aus Abstand Nähe wird Wenn Augen zu leuchten beginnen Und eine Träne nicht Leid bedeuten muss. Weihnachten ist nur eine kurze Zeit im Jahr. (Verfasser unbekannt)

Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, manchmal kommt es einem so vor, als hätte die Weihnachtszeit ihren eigentlichen Sinn verloren. Der Advent besteht nur noch aus Terminen und der Jagd nach Geschenken. Wir verlieren völlig aus den Augen, worum es dabei eigentlich geht. Weihnachten – die Zeit im Jahr, in der man sich der Familie und Freunden widmet? Und im Schein der vielen Lichter und der funkelnden Kugeln am Baum Ruhe findet? Weihnachten – das wünschen wir Ihnen und Ihren Familien für die kommenden Festtage. Wir danken Ihnen für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit und freuen uns auf eine erfolgreiche Fortführung in 2014!

Michael Friebe

Erich Burth

PS: Mit unserer Weihnachtsspende unterstützen wir wieder soziale Projekte, die wir Ihnen auf Seite 18 vorstellen.

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INSOLVENZEN WEITERHIN NICHT ZU UNTERSCHÄTZEN

Im ersten Halbjahr 2013 wurden deutschlandweit 15.430 Unternehmen zahlungsunfähig: Eine Steigerung um 3,4 % zum Vorjahreszeitraum! Die wirtschaftliche Lage in Deutschland hat sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres dabei robuster gezeigt, als angesichts der Krise in der Euro-Zone erwartet wurde. Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen ist im Wesentlichen auf die Verlangsamung der konjunkturellen Entwicklung zurückzuführen.

mens gelegt. Nur mit einer konsequenten Planung, Steuerung und Überwachung der Risiken sämtlicher Kreditvergaben (Lieferantenkredite) können potenzielle Nichtzahler identifiziert und durch entsprechendes Handeln die tatsächlichen Ausfälle minimiert werden. In der Praxis verlassen sich viele Unternehmen auf ihre Kreditversicherung. Sie ist als Schlüsselinstrument im Kreditmanagement zu bezeichnen: Fundierte Bonitätsprüfung Entschädigungsleistung bei Insolven-

zen und Zahlungsverzug Inkassodienstleistungen

Neben Rahmenverträgen, die die Absicherung aller Forderungen vorsehen, sind heute auch Ausschnittsdeckungen problemlos darstellbar. Stark betroffen waren 2013 Unternehmen mit einem Umsatzvolumen von bis zu 25 Mio. EUR. Rückläufige Zahlen gibt es für die größeren Unternehmen. Aus den Vorjahren bleiben Großinsolvenzen wie Arcandor, manroland, Saab und Schlecker im Gedächtnis. Doch auch 2013 reißt die Serie der großen Pleiten namhafter Unternehmen nicht wirklich ab: Loewe, Alpine und jüngst Praktiker sorgten für Schlagzeilen. In diesen Fällen sind oftmals Folgeinsolvenzen in der jeweiligen Branche zu beobachten. Die Insolvenzrisiken in Deutschland bleiben weiter auf hohem Niveau. Die Anstiege, insbesondere im südeuropäischen Raum, sind beängstigend. Die höchsten Zugänge bei der Zahl der Insolvenzen binnen Jahresfrist zeigen die Krisenstaaten

mit 13,5 % in Italien, über 32,0 % in Spanien und bis zu 41,6% in Portugal. Aus Lieferantensicht erhöhen diese Entwicklungen die Relevanz von Bonität und aktiver Finanzkommunikation. Die Tatsache, dass in der Vergangenheit keine größeren Forderungsausfälle im Unternehmen zu verzeichnen waren, reicht bei Weitem nicht aus, um auch künftig alle Klippen zu umschiffen. Das Risikomanagement ist das Herzstück einer jeden Unternehmung! In Bezug auf die Ausfallrisiken von unbezahlten Rechnungen ist es ein maßgeblicher, wenn nicht der bedeutendste Teil des Kreditund Debitorenmanagements. Hier werden die Grundsteine für die Realisierung der angestrebten Finanzziele eines Unterneh-

Gerne prüfen wir die Absicherungsmöglichkeiten und entwickeln im gemeinsamen Austausch mit Ihnen ein individuelles Konzept, das sich in Ihr bestehendes Forderungsmanagement integriert und Ihre Geschäfte künftig noch sicherer macht!

Ihr Ansprechpartner: Björn Krasovc Tel. +49 7121 923-255 krasovc@rvm.de

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IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG NOCH DER RICHTIGE WEG?

Ziele im Blick – die Zinsen am Boden! Laut aktuellen Marktforschungsergebnissen ist die Angst vor Altersarmut beziehungsweise den gewohnten Lebensstandard nicht halten zu können, eines der elementaren Besorgnisse unserer Gesellschaft. Groß ist jedoch auch die Befürchtung, sich mit einer privaten Altersversorgung auf Jahrzehnte festzulegen oder sich finanziell zu überfordern, falls sich die Lebensumstände ändern.

Dass wir immer älter werden und wir durch den demographischen Wandel zur Eigenvorsorge »gezwungen« sind, ist uns zwischenzeitlich nicht mehr fremd. Seit Jahrzehnten sorgen wir bereits mit Lebensund Rentenversicherungen vor – seit 2002 mit erheblichen Anstrengungen des Gesetzgebers durch steuerlich geförderte Produkte. Permanente Zinssenkungen stellen wir zwar seit einigen Jahren fest, die Konsequenzen werden uns jedoch erst so nach und nach bewusst. Mit der erneuten Zinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) auf das historisch niedrige Niveau von 0,25 Prozentpunkten (gültig ab 13. November 2013) ändern sich Lebensumstände mittlerweile gravierend. Es sind nicht nur die Sparer mit Sparbüchern, Tagesgeld oder festverzinslichen Wertpapieren die traurig feststellen müssen, dass die erzielten Zinseinkünfte die Inflation nicht mehr ausgleichen, obwohl auch die Inflation auf einem sehr niedrigen Niveau angelangt ist. Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen erhalten mit ihrer jährlichen Mitteilung der Vertragsstände und den Hochrechnungen zur möglichen Ablaufleistung ihrer Policen das Ergebnis der europäischen Zinspolitik auf dem Tablett serviert. Nachdem die Zeit von Jahr zu Jahr geringer wird um die Versorgungslücke zu schließen und die Zinsen immer niedriger werden, stellt man sich zu Recht die Frage, ob die Lebens- oder Rentenversicherung als Modell der Altersversorgung noch der geeignete Weg ist. Auch die Versicherer selbst stellen sich vermehrt die Frage, ob ihr Geschäftsmodell noch

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erträglich ist. Insofern verwundert es nicht, dass sowohl der Bund der Versicherten (BdV) als auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die Leitzinssenkung der EZB als »fatales Signal für Altersvorsorgesparer« bezeichnen. Wir können es für »fatal« oder »ungerecht« halten, im Ergebnis müssen wir damit umgehen und die geeigneten Lösungen betrachten. Jeder Sparer und Anleger muss sich im Klaren sein, wofür ein Produkt taugt und wofür nicht. In erster Linie ist das die Aufgabe des Beraters, seinem Kunden die erforderlichen Informationen für eine Entscheidungsfindung zu liefern. Nachdem die »Verbraucherschützer« von einem Produkt der Altersversorgung einen »Alleskönner« erwartet haben und die Versicherungswirtschaft dies in den letzten Jahren mehr oder weniger umgesetzt hat, wird es nun schwierig, diesem Anspruch in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Bei der Altersversorgung geht es in erster Linie um die Sicherheit der lebenslangen Rentenzahlung. Nur ein Lebensversicherer kann das leisten, dass noch garantierte Renten bezahlt werden, auch wenn der »eigene Vermögenstopf« durch geringere Zinsen oder der längeren Lebenserwartung schon leer ist. Ob der Versicherer zu Rentenbeginn einen Einmalbeitrag erhält oder der Vermögenswert durch langjähriges Sparen angesammelt wird, ist für den Versicherer ein Unterschied in seiner Kalkulation. Entscheidet sich heute ein 30-Jähriger für eine Altersversorgung die ab dem Alter 67 eine Garantierente vorsieht, so muss der Versicherer nicht nur


IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG NOCH DER RICHTIGE WEG?

die Entwicklung der Lebenserwartung für die nächsten 37 Jahre sondern zusätzlich die steigende Lebenserwartung in den Jahren des Rentenbezugs kalkulieren. Die Rendite kommt nicht zu kurz! Bei der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung der Beiträge und betrieblichen Rahmenverträgen sind die Renditen durchaus noch akzeptabel.

Renditechancen setzt muss auch bereit sein, zumindest auf einen Teil der Garantie zu verzichten. Vorsorge bleibt weiterhin wichtig, zwischen Alternativen zu wählen ist ja prinzipiell nichts Schlechtes und ein Mix aus mehreren Strategien wird zunehmend wichtiger. Gerne ist RVM Ihr Partner in Vorsorgefragen. Kommen Sie auf uns zu!

Nach objektiver Betrachtung, dass im Rentenalter die Leistungen steuerpflichtige Einkünfte sind und für gesetzlich Versicherte die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten sind, liegt schon die Garantierendite in der Regel bei über zwei Prozentpunkten. Die jährliche Gewinnzuweisung in den »Klassikprodukten« erhöht die Rendite zusätzlich von Jahr zu Jahr. Schon seit vielen Jahren hält die Versicherungsbranche Produkte vor, die mit weniger Garantien die Renditechancen erhöhen. Es können nur »Chancen« sein, weil die Erträge von den Kapitalmärkten abhängig sind. Für die betriebliche Altersversorgung gilt als Mindestgarantie die Summe der einbezahlten Beiträge. Bei privaten Rentenpolicen werden auch zeitlich befristete Garantien angeboten, beispielsweise ein Garantiezins in der Ansammlungsphase bis zum Rentenbeginn und eine neue Zinsbindung für die Rentenphase. Wichtig bei allen Entscheidungen ist, dass die Beratung objektiv ist und der Kunde das zu ihm passende Produkt erwirbt. Auf Zinsgarantien muss auch in Zukunft niemand verzichten. Wer allerdings auf höhere

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de

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STRATEGISCHE VERMÖGENSALLOKATION IN ZEITEN FINANZIELLER REPRESSION

Nachdem die EZB etwas überraschend den Leitzins auf 0,25 Prozentpunkte gesenkt hat, wird es für die Anleger noch schwieriger, im aktuellen Zinsumfeld eine vernünftige Rendite mit ihren Kapitalanlagen zu erzielen. In der letzten Ausgabe von RVM-AKTUELL hatten wir Ihnen vermögensverwaltenden Fondsstrategien als eine Möglichkeit vorgestellt, wie Sie risikoadjustierte Renditen über der Inflationsrate und nach Steuern erzielen können. Als weiteren Baustein zur Beimischung empfehlen wir börsenunabhängige Sachwertinvestitionen, wie Immobilien oder Infrastruktur, die ebenfalls aktiv gemanagt werden und sich dem Wandel der Zeit »anpassen«.

Insbesondere institutionelle Investoren wie Versicherungen, Stiftungen, staatliche Pensionskassen und kirchliche Organisationen müssen sich nach alternativen Anlagestrategien umschauen, um nachhaltige Renditen zu erwirtschaften. Die Mindestanlage von institutionellen Investoren beträgt in der Regel mehr als 10 Millionen EUR. Investiert wird mit maximal 10 bis 15 weiteren Partnern weltweit in lukrative Projekte. Globales investieren bedeutet »zur richtigen Zeit – im richtigen Markt – mit den richtigen Partnern« zu sein (wie das funktioniert, können Sie sich im Web unter www.rvm.de/leistungen/finanzmanagement/ in einem kurzen Film anschauen). Für die Auswahl der Zielinvestments sind folgende Punkte von großer Bedeutung: Bevölkerungswachstum Demographie Urbanisierung wachsende Mittelschicht Zugang zu Kapital

Mit dem Fokus auf Immobilien Neupositionierung Projektentwicklung Landentwicklung

und Infrastruktur Versorgung

(=Grundbedürfnis der Bevölkerung) Transport

(=Grundbedürfnis der Wirtschaft)

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STRATEGISCHE VERMÖGENSALLOKATION IN ZEITEN FINANZIELLER REPRESSION

werden folgende Investmentziele verfolgt: kurze Investmentphasen (Immobilien 4

setzten Kapitals. Der ungewichtete Mittelwert liegt bei 2,3 (Quelle: kapital markt intern).

Für die börsenunabhängige strategische Portfoliodiversifikation haben die Anleger zwei Möglichkeiten:

Dies bedeutet, dass das Kapital der Anleger bei den realisierten Investitionen im Durchschnitt mehr als verdoppelt wurde.

Immobilienportfolio mit einer ange-

Damit Sie sich hierzu eine konkrete Vorstellung machen können, wollen wir Ihnen dies an zwei Beispielen aus dem Immobilienbereich erläutern:

Immobilien- und Infrastrukturportfolio

bis 6 Jahre) hohes Wertsteigerungspotenzial (Immo-

bilien) planbare und kalkulierbare Rendite (Infrastruktur) politische und wirtschaftliche Substanz (Infrastruktur) Welche Möglichkeiten haben Privatanleger, sich an der Wertschöpfung dieser Anlagestrategien zu beteiligen?

Die Deutsche Finance Group bietet Privatanlegern den exklusiven Zugang, um zusammen mit institutionellen Investoren zu investieren. Die Geschäftsführer Dr. Sven Neubauer und Symon Godl haben bereits vor Jahren bei EON ein institutionelles Immobilienportfolio in Höhe von 2,3 Mrd. EUR konzipiert, betreut und nachweislich eine Rendite von 15 % p.a. erzielt. Zwischenzeitlich wurde seit 2008 ein Emissionsvolumen von 210 Millionen EUR bei Privatanlegern platziert. Auf Zielfondsebene konnten bereits mehr als 56 Assets des Gesamtportfolios ganz oder teilweise realisiert werden. Der Schwerpunkt liegt in Immobilienexits in Brasilien, Indien, Japan, der Türkei und in den USA. Das niedrigste Ergebnis der Exits lag bei 1,14, das höchste bei 5,60 des einge-

Projektentwicklung in der Türkei: Der

Zielfonds investierte in zwei Studentenwohnheime (rund 1.300 Betten) in Istanbul im Juli/August 2011 39,4 Mio EUR. Im April 2013 wurden 39 % an einen institutionellen Investor mit einem Gewinn auf Zielfondsebene von 6.934.000 EUR verkauft. Dies entspricht dem 1,5-fachen des eingesetzten Kapitals.

strebten Laufzeit von 6 Jahren (+1 Jahr Verlängerungsoption)·

mit einer angestrebten Laufzeit von 12 Jahren (+ Verlängerungsoption). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne erläutern wir Ihnen die Details zu den empfohlenen Strategien in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Repositionierung eines Bürogebäudes in

West-London: Im November 2010 erwarb der Zielfonds das 1960 gebaute Bürogebäude für 12.930.000 GBP. Beim Ankauf waren von den 14.000 qm Mietfläche 17 % Leerstand. Im März 2013 wurde das Objekt vollvermietet (Hauptmieter ist das British Standards Institute, vergleichbar dem DIN-Institut) mit einem Gewinn von 16.550.400 GBP verkauft. Dies entspricht dem 2,28fachen des eingesetzten Kapitals.

Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG

Teil 2: Vertragliche Haftung / Nachdem in der Ausgabe III/2013 von RVM-AKTUELL die Grundzüge der außervertraglichen Haftung von Herstellern und Händlern dargestellt worden sind, behandelt dieser Artikel jetzt die vertragliche Haftung.

Produkthaftung – was heißt das?

haften Rohre müssen ausgebaut und mangelfreie neue Rohre eingebaut werden.

Im Bereich der vertraglichen Haftung ist die Produkthaftung von der Sachmängelgewährleistung abzugrenzen. Bei der Produkthaftung geht es nicht um Reparatur- oder Umtauschverpflichtungen hinsichtlich des gelieferten Produktes selbst sondern um Schäden, die außerhalb des gelieferten fehlerhaften Produktes entstanden sind. Produkthaftung bezieht sich auf Schäden, die als Folge des dem Produkt anhaftenden Fehlers (Mangels) entstehen (Mangelfolgeschäden). Beispiele:

§ 280 Abs. 1 BGB normiert eine generelle Schadensersatzverpflichtung für den Fall, dass eine Pflicht (Haupt-, Schutz- oder Nebenpflicht) aus einem Schuldverhältnis schuldhaft verletzt wird. Das Verschulden wird dabei gesetzlich vermutet (§ 280 Abs. 1, Satz 2 BGB).

Ein Fernsehgerät ist defekt und implo-

Kaufvertrag

diert. Dadurch wird die Wohnzimmereinrichtung beschädigt. Nach der Verlegung von Betonrohren

mit Dichtungen im Erdreich stellt sich heraus, dass die Rohre wegen Mängeln der Dichtung bei der Druckprüfung nicht die zugesagte Dichtigkeit aufweisen, sondern lecken. Die mangel-

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VERTRAGLICHE HAFTUNG Vertragliche Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Entstehen beim Kaufvertrag infolge eines Mangels am Kaufgegenstand außerhalb des Kaufgegenstandes weitere Schäden, die nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt werden können (Schadensersatz neben der Leistung), stellt sich die Frage nach der Haftung des Verkäufers hierfür.

Der Kaufgegenstand muss im Zeitpunkt des Gefahrüberganges mit einem Mangel behaftet sein (§ 434 BGB). Ein solcher Sachmangel liegt zum einen vor, wenn der tatsächliche Zustand der Sache von der Beschaffenheit abweicht, die zwischen Verkäufer und Käufer der Sache ausdrücklich vereinbart wurde. Zum anderen ist ein Sachmangel gegeben, wenn sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Ist nichts Konkretes zur Beschaffenheit oder zur Verwendung der Kaufsache vereinbart worden, ist zu fragen, ob sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache aus objektiver Sicht erwarten kann. Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 440, 280 Absatz 1 BGB setzt eine schuldhafte Ver-


GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER PRODUKTHAFTUNG

letzung einer Pflicht aus dem Kaufvertrag durch den Verkäufer voraus. Das heißt, er muss den Schaden zumindest fahrlässig herbeigeführt haben. Gemäß § 280 Absatz 1 Satz 2 ist dabei der Verkäufer für ein Nichtvertretenmüssen beweispflichtig.

nehmigt und er läuft Gefahr, seine Rechte zu verlieren. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Eine Besonderheit gilt es beim Verbrauchsgüterkauf zu beachten: Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs wurde in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16.06.2011 sowie in einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.12.2011 unter anderem als Ergebnis festgehalten, dass beim gutgläubigen Verbrauchsgüterkauf nicht nur die Nachlieferung beziehungsweise Nacherfüllung des mangelfreien Kaufobjekts, sondern auch der Aus- und Einbau, also ein Folgeschaden, haftungsrechtlich im Rahmen des verschuldensunabhängigen Nacherfüllungsanspruchs aus § 439 Abs. 1 Alternative 2 (Nacherfüllungsvariante: »Lieferung einer mangelfreien Sache«) geschuldet ist. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (§ 474 Absatz 1 BGB).

Werkvertrag

Die Frist, während der ein Verkäufer für Mängel haften muss (Verjährungsfrist für Mängelansprüche), beträgt in der Regel zwei Jahre ab Ablieferung der Sache (§ 438 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2 BGB). Bei einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist nach BGB fünf Jahre (§ 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB). Soweit ein Handelskauf nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) vorliegt, das heißt Verkäufer und Käufer Kaufleute sind und der Kauf zu ihrem Handelsgewerbe gehört, muss der Käufer die Ware unverzüglich nach Eingang untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich rügen (§ 377 HGB). Unterlässt er dies, gilt die Ware als ge-

Beim Werkvertrag ist der Werkunternehmer verpflichtet, einen konkreten Arbeitserfolg, zum Beispiel die Herstellung oder Veränderung einer Sache zu erbringen. Ist das Werk mangelhaft, können hieraus Schäden außerhalb des Werkes selbst entstehen, für die der Werkunternehmer haftet.

Fazit Für Mangelfolgeschäden können Verkäufer und Werkunternehmer von ihren Vertragspartnern vertraglich in Anspruch genommen werden, wenn sie eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis schuldhaft verletzt haben. Soweit ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, besteht die Gefahr, dass ein Händler auch verschuldensunabhängig für Mangelfolgeschäden einzustehen hat.

Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die im Vertrag zwischen dem Besteller und Werkunternehmer vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 633 Absatz 2 BGB). Soweit keine vertragliche Vereinbarung vorliegt, ist ein Mangel gegeben, wenn das Werk sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Auch beim Werkvertrag ist Voraussetzung für einen Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz gemäß §§ 634 Nr. 4, 280 Absatz 1 BGB eine schuldhafte Pflichtverletzung des Werkunternehmers. Die Verjährungsfrist beträgt bei der Herstellung oder Veränderung von Sachen zwei Jahre (§ 634a Absatz 1 Nr. 1 BGB). Sie beginnt mit der Abnahme des Werkes zu laufen (§ 634a Absatz 2 BGB). Bei einem Bauwerk sind es fünf Jahre (§ 634a Absatz 1 Nr. 2).

Ihr Ansprechpartner: Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de

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FEUERGEFÄHRLICHE ARBEITEN – EINE BRANDHEISSE SACHE

Immer wieder wird in der Presse über Millionenschäden durch nicht sachgemäße Ausführung von Heißarbeiten berichtet. Dass es dabei oftmals nicht »nur« bei Sachschäden bleibt, hat eine der folgenschwersten Brandkatastrophen der Nachkriegsgeschichte gezeigt. Bei dem Großbrand am Düsseldorfer Flughafen in 1996 mit einem Sach- und Unterbrechungsschaden von ca. 350 Mio. EUR kamen 17 Personen ums Leben, 88 weitere wurden verletzt.

Sowohl aus versicherungstechnischer Sicht wie auch aus Gründen des Personenschutzes muss bei Ausführung dieser Arbeiten daher eine sehr hohe Sorgfalt sichergestellt werden.

einer Entfernung von 10 Metern und mehr von der Arbeitsstelle brennbare Stoffe entzünden können. Worauf ist bei der Ausführung solcher Arbeiten zu achten?

lagen (Brandmelde-, Löschanlagen) vorübergehend außer Betrieb gesetzt, sind sowohl Feuerversicherer als auch die Feuerwehr zu informieren und gegebenenfalls brandschutztechnische Ersatzmaßnahmen (Bewachung) sicherzustellen.

Was sind feuergefährliche Arbeiten? Dies sind beispielsweise Verfahren wie Schweißen, Schneiden, Trennschleifen, Löten, Auftauen und Heißkleben außerhalb hierfür vorgesehener Werkstätten und Arbeitsplätze. Worin besteht die Gefahr bei diesen Arbeiten? Wie außerordentlich gefährlich der Einsatz dieser Arbeiten sein kann, zeigt ein Blick auf die folgende Temperaturauflistung:

offene Schweißflammen (ca. 3.200 °C) elektrische Lichtbögen (ca. 4.000 °C) Lötflammen (ca. 1.800 bis 2.800 °C) Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken (ca. 1.200 °C) glühende Metalltropfen (ca. 1.500 °C) Besonders gefährlich sind Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken, die noch in

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Zunächst einmal ist darauf zu achten, dass die Ausführung der Arbeiten schriftlich genehmigt wird. Hierfür hat sich das sogenannte Erlaubnisscheinverfahren bewährt, welches durch Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Des Weiteren müssen vor Ausführung der Arbeiten sämtliche beweglichen brennbaren Gegenstände aus dem Gefährdungsbereich entfernt werden; sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, muss eine zusätzliche Person als Brandposten mit entsprechendem Löschgerät bereitgestellt werden. Nachdem viele Brände erfahrungsgemäß erst nach mehreren Stunden ausbrechen, ist eine mehrmalige Nachkontrolle der Arbeitsstelle inklusive der benachbarten Räume sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten sollte deshalb vorzugsweise auf den Vormittag gelegt werden. Werden im Zuge der Ausführung der Arbeiten brandschutztechnische An-

Fazit Die rechtlichen Grundlagen bei der Ausführung feuergefährlicher Arbeiten finden sich nicht nur in versicherungsvertraglichen Vorschriften, sondern auch in zahlreichen weiteren Richtlinien (Unfallverhütungsvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung etc.). Auf die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften ist daher in besonderem Maße zu achten. Haben Sie Beratungsbedarf? RVM unterstützt Sie gerne!

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de


RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Was zeichnet einen technischen Versicherungsmakler aus? Einerseits, dass er über eine klare Vorstellung im Hinblick auf die Gestaltung der Preise und Bedingungen verfügt. Andererseits aber auch, dass er über die versicherungstechnischen Belange hinaus das Risiko Management eines Unternehmens beleuchtet und bewertet. Frühzeitig haben wir deshalb bei RVM auch für die Sparten SACH und HAFTPFLICHT eigene Fachabteilungen installiert.

Für den Bereich SACH zeichnet seit vielen Jahren Herr Joachim Roth verantwortlich. Langjährige Erfahrung in den Bereichen Besichtigung, Brandschutz, Kalkulation und Bedingungsgestaltung waren und sind Vertrauensbasis für eine partnerschaftliche und qualitativ hochwertige Zusammenarbeit mit den wichtigsten Industrieversicherern. Das Leistungsspektrum des Fachbereiches SACH umfasst eine Vielzahl an Themenstellungen, unter anderem: Durchführung von feuertechnischen Besichtigungen – mit und ohne Versicherer; Prämienkalkulationen als Grundlage für die Platzierung der Verträge; Brandschutzberatungen zur Überprüfung der versicherungsvertraglichen und/oder gesetzlichen/behördlichen Vorgaben; Verhandlung von Bedingungswerken zur stetigen Optimierung der Leistungen; Erstellung neuer Konzepte (beispielsweise für bestimmte Branchen); Durchführung von Summenermittlungen zur Vermeidung einer Unterversicherung;

Unterstützung bei Vertragsverlängerungsrunden. Für den Bereich HAFTPFLICHT ist seit 2012 Herr Alexander Danyi zuständig. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Industrie-Haftpflichtversicherung in den Bereichen Vertrag und Schaden. Der Fachbereich HAFTPFLICHT umfasst schwerpunktmäßig die nachfolgenden Aufgabenstellungen: Verhandlung von Versicherungsbeding-

ungen; Ausarbeitung, Erarbeitung und laufende Optimierung von Versicherungskonzepten (auch spezielle Branchenlösungen); Analyse von Haftpflichtrisiken; Unterstützung in schwierigen Schadenfällen; Überprüfung von Verträgen unserer Kunden mit ihren Abnehmern auf deckungsrelevante Themen; Transfer von Informationen und Wissen zur Industrie-Haftpflichtversicherung. Eine Vielzahl von Versicherer-Gesprächen ist erforderlich, um stets sehr nahe am Markt zu sein. Darüber hinaus kommt der

internen Kommunikation eine ebenso wichtige Bedeutung zu. Dienstleistung wird in den Fachbereichen SACH und HAFPFLICHT groß geschrieben. So unterstützen wir die RVM-Kunden beispielsweise auch bei Neubauplanungen und koordinieren zwischen den einzelnen Interessensvertretern (z.B. Baurechtsbehörde, Versicherer). Darüber hinaus erstellen wir Amortisationsberechnungen, sofern sich die Frage nach der Rentabilität von brandschutztechnischen Investitionen stellt. Bei speziellen Fragestellungen stehen uns darüber hinaus verschiedene Kooperationspartner wie zum Beispiel Sachverständige, Rechtsanwälte zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Expertise!

Ihre Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

Alexander Danyi Tel. +49 7121 923-237 danyi@rvm.de

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KFZ-VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI FAHRSICHERHEITSTRAININGS

Grundsätzlich gilt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB): »Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen.«

Aus diesem Passus lässt sich schlussfolgern, dass bei Fahrsicherheitstrainings (bei denen es üblicherweise nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, es sich also um keine Rennveranstaltung handelt) Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. Ein klassisches Fahrsicherheitstraining dient der Schulung des Autofahrers und soll dessen Fahrweise sicherer machen. Solche Schulungen werden im Allgemeinen nicht auf öffentlichen Straßen abgehalten, sondern zum Beispiel auf ADAC-Übungsgeländen oder auf großen, abgesperrten Parkplätzen. Es kommt bei der Definition »Fahrsicherheitstraining« jedoch trotzdem immer wieder zu Streitfällen. Auch wenn der Veranstalter schriftlich bestätigt, dass es sich bei dem angebotenen Kurs um kein Renntraining handelt – es also nicht um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit geht – gibt es Fälle, bei denen der Versicherer den Versicherungsschutz ablehnt. Gründe einer Ablehnung können zum Beispiel sein: Die Tatsache, dass das Training auf einer Rennstrecke bei überhöhter Geschwindigkeit statt fand; es sich bei dem verunfallten Fahrzeug um ein exklusives Fahrzeug (zum Beispiel Maserati mit über 400 PS) handelt und/oder weil bei der Fahrt ein Helm getragen wurde. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Teilnahme an solchen Veranstaltungen – vor allem, wenn das Training mit einem hochmotorisierten und/oder exklusiven Fahrzeug durchgeführt wird – sich mit uns in Verbindung zu setzen und uns die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen der Veranstaltung zukommen zu lassen. Wir werden dann den Versicherungsschutz vorab mit Ihrem Versicherer besprechen und eine entsprechende Bestätigung einholen.

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Ihre Ansprechpartnerin: Nicole Siebert Tel. +49 7121 923-136 siebert@rvm.de


WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT – »WAS GEHT MICH DAS AN?«

Es sind zunehmende Aktivitäten der Staatsanwaltschaften zu verzeichnen! Spätestens seit den öffentlichkeitswirksamen Strafverfahren, unter anderem auch gegen das Management großer deutscher Unternehmen, wird deutlich, dass die Staatsanwaltschaften insbesondere im Bereich der Wirtschaftsdelikte nicht nur öfter, sondern auch schonungsloser strafrechtlich relevanten Sachverhalten nachgehen – unabhängig vom Ansehen der betroffenen Personen. Dies beginnt bei steuerrechtlichen Vorwürfen und geht über Delikte wegen Bilanzfälschung und Insolvenzverschleppung sowie Untreue bis hin zu Betrugsvorwürfen.

von Gutachtern begleitete Verfahren, in dessen Zuge auch die Geschäftsräume sowie die Privatwohnungen aller drei Beschuldigten durchsucht worden waren, kam erst nach drei Jahren zur Einstellung. Die Kosten Die Kosten alleine für die Strafverteidiger beliefen sich bei Stundensätzen zwischen EUR 350 und 450 auf insgesamt EUR 294.840,31. Die Verfahrens- und Gutachterkosten nicht mitgerechnet. Eine – an sich naheliegende – Kostenerstattungspflicht der bei den ehemals Beschuldigten entstandenen Kosten existiert bei Verfahrenseinstellungen nicht. Denn der Staat ist lediglich seiner Ermittlungspflicht nachgekommen.

Sicherstellung der Compliance Jedes Unternehmen hat »compliant« zu sein. Das heißt, die Geschäftsleitung ist aufgefordert, eine Struktur und Organisation im Unternehmen zu schaffen, die Einfallstore für strafrechtliche Vorwürfe möglichst schließt. Einleitung und Folgen von Strafverfahren Staatsanwaltschaften gehen – weil sie es müssen – bei Kenntniserlangung einem entsprechenden Verdacht nach und prüfen dann auch mögliche Verletzungen von Organisationspflichten. Sehr oft übrigens aufgrund von Strafanzeigen durch Insider (meist ehemaligen Mitarbeitern). Der Unternehmer ist dann gehalten, schnellstens eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – auch um den Ruf des Unternehmens zu schützen und die (psychischen) Belastungen in Grenzen zu halten,

welche in einem langwierigen Verfahren alle Beschuldigten und deren Familien ausgesetzt sind. Damit geht das Verfahren tatsächlich alle etwas an: das Unternehmen und die Beschuldigten. Ein einfacher Schadenfall Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen veräußerte Unternehmer A ein Tochterunternehmen zu einem Kaufpreis von EUR 3.421.000. In der Folgezeit stellte sich heraus, dass die versprochene Ertragsstärke des Unternehmens nicht gegeben war und schließlich Insolvenz angemeldet werden musste. Der Käufer behauptet, durch falsche Bilanzen zum Abschluss des Kaufvertrages bewegt worden zu sein und stellt Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin gegen alle drei Geschäftsführer von A ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges und Bilanzfälschung ein. Das aufwändige und

Versicherungslösung Eine Erstattung solcher Kosten ist nur möglich über eine separate Straf-Rechtsschutz-Versicherung. Wir halten das passende Angebot auch für Ihr Unternehmen bereit!

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de

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SEPA – SIND SIE VORBEREITET?

Zum 1. Februar 2014 wird gemäß der EU-Verordnung 260/2012 bundesweit auf den neuen europäischen Standard SEPA umgestellt. SEPA steht für »Single Europe Payment Area« und bezweckt, in den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco und Norwegen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in EURO zu standardisieren und damit grenzüberschreitend zu vereinfachen. Dieser Stichtag gilt als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern.

Bis dieses Ziel erreicht ist, hat jeder, ob Unternehmer oder Privatperson, einige Hindernisse zu überwinden. Mag es für die Privatperson noch überschaubar sein, kommen auf den Unternehmer teilweise erhebliche Aufwendungen zeitlicher und finanzieller Art zu. Neben den Voraussetzungen wie der Beantragung einer Gläubiger-ID (bei der Deutschen Bundesbank) kommen auf Sie Aufgaben zu wie: · Prüfung Ihrer EDV-Systeme (Stammdatenverwaltung, Buchhaltung, Zahlungsprogramm, Lohnbuchhaltung etc.) auf SEPA-Tauglichkeit; · Prüfung Ihres Formularwesens mit Bankdaten; · Umstellung der Bankdaten in Ihrer Kunden-Stammdatenverwaltung auf IBAN und BIC; · Einrichtung einer Mandatsverwaltung für die Kontrolle der SEPA-abhängigen Fristen; · Anpassung von automatisierten Verfahren beim Einlesen und Weiterverarbeiten elektronischer Kontoinformationen; · Anpassung von Arbeitsabläufen; · Regelmäßige Prüfung der Gültigkeit der vorhandenen SEPA-Mandate; · Aufbewahrung des Mandats in der gesetzlich vorgeschriebenen Form u.v.m. Für die Erteilung eines neuen SEPAMandats gelten verbindliche Regeln. Werden solche Vorgaben wie

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die korrekte Formulierung des Man-

datstextes, die Gläubiger-ID und die Mandatsrefer-

enznummer, die vollständige Anschrift des Zahlungspflichtigen, die Angabe der Bank- und Kontodaten mit IBAN und BIC, die eigenhändige Unterschrift nicht beachtet, so kann der Zahlungspflichtige noch bis zu 13 Monate nach Belastung einer Lastschrift die Zahlung zurückfordern. Welche Form der SEPA-Lastschrift Sie zukünftig nutzen wollen, entscheiden Sie in der Regel in Abstimmung mit dem Zahlungspflichtigen. Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) ist ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (Nicht-Verbrauchern) vorgesehen und entspricht dem heutigen Abbuchungsverfahren, welches keinen Lastschriftwiderspruch zulässt. Eine Umwidmung des Abbuchungsverfahrens ist ebenfalls nicht möglich. Für diese Zahlweise muss auf jeden Fall ein neues SEPA-Mandat eingeholt werden. Die SEPA-Basislastschrift, geeignet für Unternehmen und Verbraucher, entspricht in weiten Teilen der bekannten Einzugsermächtigung. Damit noch nicht genug. Welche Form des SEPA-Mandats soll es sein? Das Rahmenmandat beinhaltet sämtliche Vertragsbeziehungen mit einem Kunden; das Einzelmandat gilt nur für eine einzelne Vertragsbeziehung. Und zu guter Letzt:


SEPA – SIND SIE VORBEREITET?

Haben Sie mit Ihrem Kunden die Einzugsermächtigung über mehrere unterschiedliche Bankkonten vereinbart, so ist für jedes Konto Ihres Kunden ein SEPAMandat einzuholen. Wenn Sie mit Ihrem Kunden bisher schon die Zahlung per Einzugsermächtigung vereinbart haben, so muss dieser kein SEPA-Mandat unterschreiben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute in Deutschland wurden im Juli 2012 dahingehend angepasst. Sie als Zahlungsempfänger sind jedoch verpflichtet, Ihren Kunden darauf hinzuweisen, ab wann Sie das Zahlungswesen auf SEPA umstellen (Umwidmung).

Die Umstellung für den Verbraucher – nicht für Unternehmen – wird durch zwei Übergangsbestimmungen bis 1. Februar 2016 erleichtert. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl verwendet und im deutschen Einzelhandel das Elektronische Lastschriftverfahren weiter genutzt werden. Informationen zu diesem komplexen Thema finden Sie auch online unter www.sepadeutschland.de/de/faq.

Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, ob die Ihnen vorliegenden Daten dieser Einzugsermächtigung noch aktuell sind. Telefonisch oder via Internet erteilte Einzugsermächtigungen sind nicht SEPA-fähig. Die derzeit für SEPA geltenden Vorlauffristen, die sich je nach Lastschriftart und Lastschrifttyp unterscheiden, sollen ab November 2013 mittels einer Anpassung des Regelwerks für die SEPABasislastschrift verkürzt werden (Option COR1). Die Vorlauffrist soll ab dem 4. November 2013 nur noch einen Banktag (für Einmal-, Erst- und Folgelastschriften) betragen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die Voraussetzungen für die Option COR1 bereits geschaffen. Nähere Informationen dazu können Sie bei Ihrer Bank einholen.

Ihr Ansprechpartner: Christian Rossel Tel. +49 7121 923-142 rossel@rvm.de

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RVM-FORUM VOM 16. OKTOBER 2013

Christoph Sonntag, der letztjährige »Referent« beim RVM-FORUM, hatte seine Zweifel im Online-Gästebuch angemeldet, ob RVM seinen Auftritt in 2013 toppen kann. Das Toppen war nicht unser Anspruch, aber die rund 400 Gäste reflektierten, dass das diesjährige Forum sehr gelungen war. Das positive Fazit lag sicherlich mit am Thema des Abends, der Gesundheitsvorsorge. Denn »Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts«!

Darüber hinaus haben auch zwei erfolgreiche Premieren dazu beigetragen: Zwei Referenten Zum ersten Mal gab es zwei hochkarätige Referenten an einem Abend: Privat-Dozent Dr. med. Thomas Konrad und Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer. Gesundheits-Parcours Das Erleben beim RVM-FORUM war nicht nur auf das Zuhören beschränkt. So konnte man sich an verschiedenen Stationen einen Status seiner persönlichen Verfassung erstellen lassen. Es gab die Möglichkeit, an einem eindrucksvollen Gerät ein Rückenscreening – einen sogenannten Back-Check – durchzuführen. An einer anderen Station konnte man testen, ob die persönliche Veranlagung zu Diabetes besteht – übrigens ganz ohne Blutabnahme, nur über die Haut – und eine weitere Teststation diente mit einer beweglichen Trittplatte der Bestimmung der Balance-Fähigkeit. An dieser Stelle bedanken wir uns bei der MediExpert Gesundheitsmanagement (einem Unternehmen der Gothaer-Gruppe) und der Techniker Krankenkasse für die Unterstützung! Nach der traditionellen Eröffnungsrede zum 6. RVM-FORUM durch Erich Burth, in der er neben den Neuerungen bei RVM auch auf das für unsere Region einschneidende Naturereignis des Hagelunwetters vom 28.07.2013 mit weit über 8.500 Schadensmeldungen bei RVM einging, startete der erste Referent des Abends, Dr. med. Thomas Konrad. Seinen Vortrag begann Dr. Konrad damit, dass er – vom medizinischen Standpunkt aus betrachtet – unsere gesellschaftliche Entwicklung der letzten 400 Jahre beschrieb: vom Ackerbau und Viehzucht

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bis zur heutigen digitalisierten Gesellschaft. Sein Fazit: Die gegenwärtigen Lebensbedingungen haben sich gegen die Spielregeln der Natur des Menschen entwickelt und unsere heutige Arbeitswelt ist mit der Biologie des Menschen nicht vereinbar. Die Zuhörer bekamen Bekanntes, aber auch viel Neues zu hören. Insbesondere blieb es nicht bei düsteren Prognosen. Im Gegenteil, Dr. Konrad machte anhand vieler ganz praktischer Hinweise zu Ernährung und Bewegung deutlich, wie einfach es ist, gesund zu bleiben. Aus diesem spannenden und bisweilen humorvollen Vortrag konnte jeder Gast etwas für sich »mitnehmen« – und war dabei gleichzeitig bestens unterhalten.

»Waldcafe« in Pfullingen serviert wurde und auch diesmal wieder ausgezeichnet geschmeckt hat. Auch die beiden Mediziner überzeugten sich davon und stimmten dieser Diagnose widerspruchslos zu. Herzlichen Dank an alle Gäste für Ihr Kommen! Wir freuen uns auf Sie bei unserem nächsten Forum im Jahr 2014!

BEREITS JETZT NOTIEREN: Am 18. Februar 2014 findet eine RVM-Fachveranstaltung zum Thema Gesundheitsmanagement im Betrieb/Betriebliche Krankenversicherungen statt.

Auch der zweite Referent an diesem Abend, Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer, stand dem in nichts nach. Sein Thema war die Volkskrankheit Nr. 1, das Rückenleiden. Ein Thema, mit dem er sich als Arzt und Autor mehrfach auseinandergesetzt hat. Nach einem kurzem verbalen Warm-up, bei dem er deutlich machte, dass Rückenleiden deutlich seltener mit der berühmten Bandscheibe zu tun haben als vielfach diagnostiziert wird, durfte man sich schon von den Stühlen erheben und mit ihm einige praktische Übungen machen. Er machte es auf der Bühne vor und das Plenum machte mit, ob im Anzug oder eleganten Kleid. Er ging in seinem Vortrag auf moderne Diagnostikverfahren und Behandlungsmethoden ebenso ein wie auf »Hausmittel«. Auch sein Vortrag war ein Plädoyer zur Prävention durch Sport und Ernährung. Nach so viel Wissenswertem zu Ernährung fand der Ausklang des Abends beim gewohnten Buffet statt, welches wieder vom

Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de


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WEIHNACHTSSPENDEN STATT GESCHENKE

Im letzten Jahr konnten wir mit unserer Weihnachtsspende vier Projekte unterstützen. Wir haben Ihnen in den Ausgaben von RVMAKTUELL jeweils eine Organisation vorgestellt, die unsere Spende bekommen hat. Auch in diesem Jahr möchten wir wieder mit einer Gesamtspendensumme von 10.000 EUR helfen. Die ausgesuchten Projekte wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen:

Hand in Pfote – eine hundegestützte Therapie, die schwer erkrankten Menschen hilft

Kinderklinik Tübingen, Kinderchirurgie – Zentrum für minimal-invasive Operationen Die Kinderchirurgie in Tübingen ist ein wichtiges Zentrum in Europa für minimalinvasive Operationen sowohl im Brustkorb als auch im Bauchraum bei Kindern. Etwa ein Drittel der Operationen wird mit dieser Technik (Schlüssellochchirurgie) durchgeführt. Vorteil: Die Verwachsung der Wunden und der Wundschmerz sind wesentlich geringer, es bleiben weniger Narben zurück, die Kinder werden schneller mobil und können früher nach Hause entlassen werden. Für diese Operationen werden noch dringend weitere Instrumente benötigt. Gerne unterstützen wir die Hilfsorganisation Star Care e.V., sie hat die Finanzierung einer neuen Geräteeinheit (Kosten 25.000 EUR) für die Kinderchirurgie übernommen.

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Eine ausgebildete Fachkraft/Therapeutin arbeitet mit Menschen, die durch Hirnblutungen, Schlaganfall, Mastozytose etc. geschädigt sind und deren Mobilität stark eingeschränkt ist. Durch Spastiken an Händen und Beinen können diese Patienten nur eingeschränkt oder teilweise gar nicht mehr kommunizieren. Mit ihren Hunden bietet Frau Hetzl eine tiergestützte Therapie an, für die sie speziell ausgebildet wurde. Es konnten schon erstaunliche Erfolge erzielt werden, z. B. auch bei Wachkoma-Patienten. Von den öffentlichen Kostenträgern oder Krankenkassen wird diese Form der Therapie nicht übernommen. Frau Hetzl hat uns verschiedene »Fälle« aufgezeigt, die dringend Hilfe benötigen, die finanziellen Mittel aber nicht vorhanden sind. Wir ermöglichen mehreren Erkrankten mit unserer Spende die hundegestützte Therapie. Zentrum für seltene Krankheiten in Tübingen: Unterstützung für Kleinkinder mit PRS (Pierre-Robin-Sequenz) PRS ist eine kindliche Fehlbildung im Kiefer- und Gesichtsbereich. Der Unterkiefer ist nach hinten versetzt und die Zunge in den Rachen verlagert, dadurch entstehen Behinderungen der Atmung und eine massive Entwicklungsstörung (Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff). Im Spezialzentrum in Tübingen wurde ein spezielles Therapiekonzept entwickelt, bei dem eine Gaumenplatte mit integriertem Sporn in die Mundhöhle eingebracht wird. Diese von Kinderärzten, Kieferorthopäden und Chirurgen entwickelte Methode führt bei den kleinen Patienten zu einer wesentlich höheren Lebensqualität. Das Zen-

trum für kindliche Fehlbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich erhält unsere Spende für ein dringend benötigtes Gerät mit Kamera speziell für Kleinkinder.

Motiviert durch das letztjährige Engagement und die positiven Rückmeldungen, werden die RVM-Mitarbeiter, zusätzlich und in Eigenregie mit einer Spende den ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis Reutlingen unterstützen. In Baden-Württemberg leben ca. 3.000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. Der Hospizdienst hilft Eltern, Geschwistern und Erkrankten mit Beratung und Begleitung von der Diagnosestellung bis zum Tod eines Kindes. Wir freuen uns über das Engagement unserer Mitarbeiter.

Michael Friebe

Erich Burth

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch: Herrn Torsten Haas

Sachbearbeiter Transport/Verkehrshaftung Frau Sandra Mutz Sachbearbeiterin Administration · Herrn Christian Zubac Kundenbetreuer Vorsorgemanagement Herrn Manuel Bergmeir Sachbearbeiter Komposit · Frau Veronique Mang Sachbearbeiterin Vorsorgemanagement

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Satz www.arcusmarketing.de

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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