RVM-AKTUELL > II/2016
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VORAUSSCHAUEND PLANEN FÃœR DEN ERNSTFALL
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RVM-FORUM 2016 > S. 23
THEMEN DIESER AUSGABE
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Editorial Vorausschauend planen für den Ernstfall Bauen Sie sich Ihren Mischfonds doch einfach selbst … Bardo – Internationaler Verband der Kreditversicherungsmakler e. V. Transport-Versicherung: Wieso – Warum? Betriebshaftpflicht-Versicherung: Qualitätssicherungsvereinbarungen KFZ-Versicherung: Telematik-Tarif Anstellungsvertrags-Rechtsschutz RisConsult: Brandschutz-, Bewertungs- und Vergleichsgutachten Brandschutz: Richtiger Umgang mit brennbaren Abfällen und Verpackungen IT – Ist die Netzneutralität in Europa noch zu retten? RVM – Wir stellen uns vor RVM – Ausbildungsakademie RVM – Sportlich unterwegs RVM – Projekte der Weihnachtsspende 2015 RVM – Pure Leidenschaft RVM – In eigener Sache RVM – FORUM 2016
EDITORIAL
Guten Tag, sehr geehrte Leserin, guten Tag, sehr geehrter Leser, herzlich willkommen zur zweiten Ausgabe von RVMAKTUELL in 2016! Mit großem Elan hat unser Redaktionsteam wieder interessante Artikel aus allen Bereichen rund um die Themen Versicherungsschutz und Finanzen für Sie zusammengestellt. Und selbstverständlich erfahren Sie in gewohnter Form auch, was sich bei RVM sonst noch »so tut«! Bereits an dieser Stelle wollen wir auf unser nächstes RVMFORUM am 13. Oktober 2016 hinweisen: Erleben Sie einen unterhaltsamen Abend mit dem SWR-Radio-Star und Stimmenimitator Andreas Müller. Es erwartet Sie ein Parodist und Comedian der Extraklasse! Weitere Informationen erhalten Sie auf Seite 23 dieser RVM-AKTUELL. Einen schönen Sommer mit vielen erholsamen Urlaubstagen wünschen Ihnen
Michael Friebe
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Erich Burth
VORAUSSCHAUEND PLANEN FÜR DEN ERNSTFALL
Wenn man aktiv und gesund im Leben steht, fällt es schwer, sich mit so unangenehmen Themen wie dem Todes- oder Pflegefall zu beschäftigen. Doch wie bei allen Aufgabenstellungen dieser Art ist ein Ignorieren, ein Hinausschieben, die völlig falsche Handlungsweise. Denn hier gilt »Wer sich nicht kümmert, dem wird gekümmert!«. Im nachfolgenden Artikel geben wir Ihnen einen Überblick und zeigen Ihnen Möglichkeiten zum vorausschauenden Handeln auf.
Schlaganfall, Unfall, Herzinfarkt, Hirnschlag – die Liste der Möglichkeiten, die uns in jeder Lebenssituation treffen können, ist lang. Es sind verschiedene Facetten zu berücksichtigen, um die Dinge so zu regeln, dass man selbst bestimmt:
Rechtlich und medizinisch Grundsätzlich bestehen keine automatischen Vertretungsberechtigungen, weder im privaten noch im geschäftlichen Bereich. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind rechtlich nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. Für geschäftsunfähige Personen, die keine Vorsorgevollmachten haben, setzt das Gericht einen Betreuer ein. Dies kann zwar auch der Ehepartner sein, aber in etwa der Hälfte aller Fälle ist es eine fremde Person, ein Berufs- oder ehrenamtlicher Betreuer. Für Unternehmer besonders wichtig: Ein Betreuer muss keine Qualifika-
tionen oder unternehmerische Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Ein benannter Betreuer kann und darf
keine unternehmerischen Entscheidungen treffen. Gemäß dem Betreuungsrecht soll er ausschließlich das Vermögen des zu Betreuenden verwalten und erhalten. Ein selbstbestimmtes und zielgerichtetes Handeln ist nur mit Vollmachten möglich. Konkret mit einer Gesamtvollmacht bei Privatpersonen – bestehend aus Betreuungs- und Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht, beim Unternehmer mit einer Unternehmervollmacht – Gesamtvollmacht ergänzt um Regelungen für die Ausübung aller selbstständigen Tätigkeiten. Dennoch sind viele Menschen nicht mit Vollmachten ausgestattet. Von Formularen aus dem Internet ist abzuraten. Die ca. 200 Vorlagen sind nicht konkret genug und Haftung sowie Aktualisierung muss selbst übernommen werden.
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VORAUSSCHAUEND PLANEN FÜR DEN ERNSTFALL
Als RVM-Kunde können Sie unsere Kooperation mit JURA DIREKT nutzen, über die in Zusammenarbeit mit freien Rechtsanwaltskanzleien solche Vollmachten zu Festpreisen umgesetzt werden: Preise pro Person Gesamtvollmacht oder Unternehmervollmacht
inkl. MwSt. 249,00 €
Partnerpreis f. Privatpersonen p.P. 199,00 € Sorgerechtsverfügung unabh. der Kinderzahl
Steueroptimierte Bereitstellung von Liquidität Über eine entsprechende vertragliche Gestaltung der verschiedenen Rollen einer Risikolebensversicherung lässt sich Liquidität ohne Belastung durch Einkommensund Erbschaftssteuer zur Verfügung stellen: Trennung möglich nach § 150 VVG
89,00 €
Bewertungsreserven ermöglichen sichere Verzinsungen deutlich über Kapitalmarktniveau und Inflation. Durch die günstige Ertragsanteilbesteuerung ist dabei ein großer Teil der Rente steuerfrei (zum Beispiel 82 % bei einem 65-jährigen). Bislang stand man bei der Frage »Wie möchte ich mein jahrelang aufgebautes Vermögen verwenden?« vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder
Gerne stellen wir auch Kontakte zu Notaren oder Rechtsanwälten aus dem Kreis der RVM-Kunden her. Letzter Wille
Eigenhändig und handschriftlich
und Familienname unter-
schrieben Mit Datums- und Ortsangabe versehen
Hinweis: Das Pflichtteilsrecht schränkt die Möglichkeiten der freien Verfügung ein. Auch bei Ausschluss über das Testament bekommen Angehörige trotzdem den gesetzlichen Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Finanziell Bei diesem Teilbereich gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Wir stellen drei Ansätze aus dem Versicherungsbereich vor:
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Versicherte Person (Erblasser)
Bezugsberechtigter (Erbberechtigter)
Seinen letzten Willen kann man in einem notariellen oder privatschriftlichen Testament niederlegen. Beide Arten sind gleichermaßen gültig, wobei in komplizierten Fällen das notarielle Testament zu empfehlen ist. Ein privatschriftliches Testament muss folgende Formalien erfüllen:
Mit Vor-
Versicherungsnehmer (Erbberechtigter)
Mangels Vertrag zugunsten Dritter liegt
kein erbschaftssteuerbarer Erwerb vor (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Die Bezugsberechtigte Person sollte Versicherungsnehmer sein (nur Übernahme der Beitragszahlung reicht nicht aus). Die Beiträge sollten vom Versicherungsnehmer stammen (eigenes Konto/Einkommen). Über Kreuz-Gestaltungen mit Ehepartnern sind möglich. Vermögensnachfolge mit einem Wertsicherungskonzept Eine lebenslange Rentenversicherung sichert auf Dauer regelmäßige Einnahmen und ist damit ein geeigneter Weg für planbare Einkünfte im Alter. Aller Unkenrufe zum Trotz: Garantiezinsen während der gesamten Vertragsdauer/der gesamten Lebenszeit (aktuell 1,25 %) plus Wahl eines finanzstarken Versicherers mit hohen
Ich beziehe eine lebenslange Rente und nehme hin, dass der investierte Einmalbeitrag aufgebraucht wird.
Oder
Ich schenke den Einmalbeitrag meiner Familie und verzichte auf eine lebenslange Rente
Mit einem Wertsicherungskonzept, bestehend aus einer Sofortrente in Kombination mit einer lebenslangen Risikolebensversicherung, lässt sich dieser Konflikt auflösen und das Vermögen optimal nutzen:
VORAUSSCHAUEND PLANEN FÜR DEN ERNSTFALL
» LEBENSLANGE RENTE Sie erhalten aus der SofortRente eine lebenslange, garantierte Rentenzahlung. Überschüsse erhöhen diese im Zeitablauf.
» VERMÖGENSERHALT Der eingezahlte Einmalbeitrag kann nicht verloren gehen. Die nächste Generation erhält die Todesfallleistungen aus der Sofort Rente und der lebenslangen Risikolebensversicherung.
» RENTE UND VERMÖGENSERHALT FÜR SIE UND IHRE FAMILIE
Vermögenschutz im Pflegefall Angesichts des stetigen Anstiegs der Lebenserwartung ist es nicht unüblich, ein Alter jenseits der 80 zu erreichen. Zu bedenken ist jedoch, dass bereits heute rund ein Drittel aller über 80-jährigen Personen Pflegefälle sind – und dieser Anteil wird weiter ansteigen. Da das staatliche System als ein Teilkaskosystem angelegt ist, bleiben nicht unerhebliche Eigenanteile zu finanzieren. Auch wenn das vorhandene Vermögen ausreicht diese Lücken zu decken, war dies sicher nicht der originäre Zweck beim Aufbau des Vermögens.
Durch Einbringung in eine Pflegerente kann der Abbau des Vermögens vermieden werden. Das eingebrachte Kapital verzinst sich und steht für Entnahmen und zur Weitergabe an Angehörige im Todesfall zur Verfügung. Wenn der Pflegefall eintritt, wird der Eigenanteil mit der Leistung der Versicherung gedeckt. Eine Pflegerentenversicherung ist dadurch quasi eine »Vermögensschutz-Versicherung«. RVM hat mit den führenden Versicherungsgesellschaften im Bereich der Pflegerente und des Pflegetagegeldes Rahmenverträge abgeschlossen, so dass Sie als RVM-Kunde Prämienvorteile ohne Abstriche am Versicherungsschutz erzielen
können. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen bedeutsamen Entscheidungen und Festlegungen!
Ihr Ansprechpartner: Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de
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BAUEN SIE SICH IHREN MISCHFONDS DOCH EINFACH SELBST …
In der April-Ausgabe von Finanztest stellen die Stiftungsmitarbeiter einmal mehr fest, dass die von Banken empfohlenen Mischfonds viel zu teuer sind. Banken orientierten sich oftmals weniger am Interesse der Kunden als an hohen Provisionen – und sind deshalb für die Anleger nur zweite Wahl.
listen trotzdem der Argumentation von Finanztest folgen, ist schnell durchschaut: Mit dem einfachen »PantoffelPortfolio« aus zwei oder drei ETFs entgeht man der Verantwortung, sich der Qual der Wahl zu stellen.
Finanztest rät zu einer selbst gemachten Mischung aus Aktien und Zinspapieren. Die ideale Grundlage seien Indexfonds (ETFs), für die in der Regel nur laufende Kosten zwischen 0,25 und 0,50 % berechnet werden. Dabei solle das Vermögen auf möglichst viele Anlageklassen verteilt werden. Wenn Anleger dabei auf bereits sehr breit aufgestellte Finanzprodukte setzen, reichen im einfachsten Fall zwei Investmentfonds: Ein »Pantoffel-Portfolio« für Anfänger und unbedarfte Anleger, das aus den ETFs auf Weltaktienindex und erstklassigen (?) EUR-Staatsanleihen besteht. Das Risiko Wir zeigen Ihnen, was der Anleger eines »Pantoffel-Portfolios« in den beiden bislang größten Krisen dieses Jahrhunderts erleiden musste: Die geplatzte Technologieblase bescherte den Anlegern gleich zu Beginn eine »Jahrhundert-Baisse«. Globale Aktien und europäische Staatsanleihen verloren im 50:50-Mix 24,85 %. Der Tiefstpunkt warf die Anleger auf einen Stand zurück, den sie bereits vier Jahre und gut zwei Monate zuvor erreicht hatten. Um den erreichten Höchststand aus dem Jahr 2000 wieder zu erklimmen, benötigten Anleger viel Geduld, denn es dauerte etwas mehr als fünf Jahre – von Wertzuwachs zu diesem Zeitpunkt noch keine Spur.
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Die Lösung
Anfang des Jahrtausends gab es noch keine große Auswahl an vermögensverwaltenden Mischfonds. Trotzdem hätte man mit einer Mischung dieser Fonds (z. B. UniRak, Kapital Plus, GWP Fonds FT) ein besseres Ergebnis erreicht. Während der Finanzkrise gab es dann schon deutlich mehr Auswahl an vermögensverwaltenden – und erstmals auch alternativen – Fonds. Das »PantoffelPortfolio« mutete seinen Anlegern erneut viel zu, wie die folgende Grafik zeigt:
Aufgrund der großen Auswahl sollten dem Anlageinteressenten nicht einzelne Fonds angeboten, sondern ihm ein Gesamtkonzept vorgestellt werden, das noch die Differenzierung hinsichtlich der Anpassung an die persönliche Risikotragfähigkeit ermöglicht. Die RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG bietet ihren Kunden risikoadjustierte Strategien mit jeweils zehn vermögensverwaltenden Fondsstrategien. Fazit Aktiv sein lohnt sich. Dazu gehört natürlich auch die aktive Betreuung der Anlegerdepots!
Fonds, die gegensteuern konnten, gab es eine ganze Reihe (wie z. B. Carmignac Patrimoine, Ethna Aktiv E, Floßbach von Storch Multiple Oppertunities). Warum Verbraucherzentralen und viele Journa-
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de
BARDO – INTERNATIONALER VERBAND DER KREDITVERSICHERUNGSMAKLER E. V.
Die Besonderheiten in der Kredit-, Vertrauensschaden- und Kautions-Versicherung sowie die speziellen Anforderungen des Marktes waren Anlass zur Gründung eines eigenen Verbandes, dem RVM im Mai 2014 beigetreten ist. BARDO ist ein Zusammenschluss namhafter deutscher und internationaler Kreditversicherungsmakler mit dem Ziel, einen fairen und transparenten Leistungswettbewerb auf dem nationalen und internationalen Kreditversicherungsmarkt zu fordern, zu fördern und zu erhalten.
Die Mitglieder des BARDO e. V. fühlen sich in diesem Sinne dem partnerschaftlichen Verhältnis zu ihren Kunden verpflichtet. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Versicherern, Unternehmen, dem Wettbewerb und der Politik. Der Verband kumuliert und fördert die Fachkenntnisse seiner Mitglieder und unterstützt die Meinungsbildung in der Kreditversicherungsbranche sowie die Entwicklung von Aus- und Weiterbildung. BARDO besteht derzeit aus 20 Fachmaklern. Mitglied werden kann nur, wer sich durch Erfahrung und Spezialkenntnisse ausweist und sich verpflichtet, sein Dienstleistungsversprechen gegenüber seinen Kunden einzuhalten.
Weltweit ist Deutschland der bedeutendste Markt für Kreditversicherungen. Die Anforderungen an innovative Versicherungskonzepte steigen ständig. Das Know-how von BARDO ist bei den Kreditversicherungsgesellschaften in hohem Maße gefragt und ist entscheidender Impulsgeber bei der Entwicklung neuer Lösungen. BARDO hat sich zur Aufgabe gemacht, das Dienstleistungsversprechen seiner Mitglieder durch die Definition und Überwachung von Leistungsstandards zu unterstützen. Der Bedarf an Speziallösungen am Markt ist so groß wie nie. Diesem Bedarf tragen die Mitgliedsunternehmen des Verbands durch transparente Leistungsvergleiche sowie hochwertige und fachgerechte Beratung Rechnung.
Fazit RVM-Kunden erhalten aus der Vielzahl der Versicherungsangebote die für sie optimale Lösung. Dafür bedarf es ausgewiesener Spezialisten, die den gesamten Markt im Blick haben und die jeweiligen Policen sowie insbesondere auch deren Handhabung beherrschen. Der regelmäßige Austausch zu Fachthemen im Kreise der BARDO-Mitglieder ergänzt die Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Credit Management optimal.
Ihr Ansprechpartner: Rudi Brunner Tel. +49 7121 923-116 brunner@rvm.de
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TRANSPORT-VERSICHERUNG: WIESO – WARUM?
Der Transport von Gütern birgt eine Vielzahl von Risiken! Dies hat mehrere Gründe: Zum einen liegt es an den spezifischen Eigenschaften der Ware, zum anderen haben wir es mit verschiedenartigen Transportwegen, Transportmitteln, Verladewerkzeugen oder auch klimatischen Verhältnissen zu tun.
Das Risiko Import- wie auch Exportgüter werden oft über sehr lange Strecken bis zum Bestimmungsort befördert. Selbst die vorausschauende Planung der Warenreise und modernste Technik garantieren keine perfekte Sicherheit. Die Gefahren wechseln ständig und damit verändern sich auch die Risikogegebenheiten. Die Transportversicherung ist seit mehreren Jahrhunderten ein wichtiges Element für einen funktionierenden weltweiten Handel und genießt in der Wirtschaft große Anerkennung. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil, der zum Vertrauen, zur wirtschaftlichen Stabilität und zur Sicherheit aller am nationalen und internationalen Handel Beteiligten entscheidend beiträgt. Versicherungsdauer Die Transportversicherung beginnt dort, wo das Gut in Ausführung des Verkehrsbeziehungsweise Transportvertrages von der Stelle entfernt wird, an der es bisher aufbewahrt wurde. Die Versicherung endet an der Stelle des Bestimmungsortes, die der Empfänger dafür vorgesehen hat (Ablieferungsstelle). Damit ist die gesamte Reise des Transportgutes inklusive transportbedingter Lagerungen versichert, unabhängig davon, ob die Ware per Schiff, Flugzeug, Eisenbahn oder auf der Straße unterwegs ist.
rend der Reise auf die Transportgüter einwirken können. Ausgeschlossene Gefahren, wie zum Beispiel Krieg oder Streik, können unter Umständen auch mitversichert werden. Bei der »Strandungsfalldeckung« besteht Versicherungsschutz nur für bestimmte Gefahren, die in den Versicherungsbedingungen genannt sind (zum Beispiel Feuer, Transportmittelunfall oder Strandung/Untergang des Seeschiffes). Ein Fall aus der Praxis Der Spediteur wird damit beauftragt, einen innerdeutschen Transport zu organisieren. Der für die Transportdurchführung eingesetzte Straßenfrachtführer wird in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Es kommt zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Eine Ausweichmöglichkeit besteht nicht. Selbst ein »perfekter« LKW-Fahrer kann den Unfall nicht verhindern (unabwendbares Schadenereignis). Durch den Unfall kommt es zu einem Totalschaden am Transportgut. Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht in diesem Schadenfall dem Grunde nach kein Haftungsanspruch, weder gegenüber dem Spediteur, noch gegenüber dem ausführenden Frachtführer. Ein Schadenersatz durch den Verkehrsunternehmer zugunsten des Auftraggebers scheidet mangels Haftung aus. Aber: Eine Warentransport-Versicherung leistet in diesem Fall auf Basis der Versicherungssumme vollen Ersatz!
Deckungsformen Bei der »Allgefahrendeckung« sind grundsätzlich alle Gefahren versichert, die wäh-
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Selbst wenn dem Grunde nach eine gesetzliche Haftung des Spediteurs/ Frachtführers besteht (zum Beispiel reiner Ver-
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mögensschaden in Form eines nachweisbaren Produktionsausfalls infolge einer Lieferzeitüberschreitung), ist in der Regel die Höhe der Haftung begrenzt. So ist bei einem innerdeutschen Transport gemäß HGB die Haftung mit dem dreifachen Betrag des Frachtentgeltes begrenzt. Aber: Auch in diesem Fall erlangt der Wareninteressent einen Schadenersatz im Rahmen der Warentransport-Versicherung (hier Vermögensschadenklausel) über die gesetzliche Haftung hinaus! Wichtig: Für Güterschäden (Verlust oder Beschädigung) sehen die gesetzlichen Haftungsbestimmungen im innerdeutschen und grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr eine Regelhaftung von maximal 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte – 1 SZR entspricht zurzeit ca. 1,25 EUR) je Kilogramm vor. Das heißt, die Regelhaftung auf der Straße beträgt ca. 10,40 EUR je Kilogramm. Handelt es sich also um leichte Ware, kann es schnell zu beachtlichen Differenzen zwischen dem Wert der Ware und dem Betrag der RegelHöchsthaftung des Spediteurs oder Frachtführers kommen. Auch bei Transporten per Luft oder Seeschiff gelten für das Transportunternehmen und den Spediteur spezifische Haftungsbedingungen und Haftungsbeschränkungen. Die Warentransport-Versicherung wiederum bietet hier mit voller Ersatzleistung des tatsächlichen Warenwertes – maximal bis zur angemeldeten Versicherungssumme – die Lösung! Fazit Die Notwendigkeit für den Abschluss einer Transport-Versicherung ergibt sich aus der
zum Teil erheblichen Haftungsbeschränkung (Haftungsgrund und Haftungshöhe) des Transportdienstleisters. Die sich daraus ergebenen Nachteile für den Wareninteressent können unter Umständen bedeutend sein. Die WarentransportVersicherung mit der Allgefahrendeckung leistet dagegen unabhängig von der begrenzten Haftung des Beförderungsunternehmens.
Beförderungsunternehmen besteht oder nicht: Ihre Güter sind gegen die vielfältigen Gefahren der Reise versichert und der Schaden wird über die RVM-Warentransport-Versicherung ersetzt!
Die RVM-Warentransport-Versicherung Bei der RVM-Bedarfsanalyse stehen Ihre Güter und Interessen im Vordergrund. Wir orientieren uns am Risiko und an der Versicherungsphilosophie Ihres Unternehmens. Die Absicherung der Transporte ist damit ein kalkulierbarer Kostenfaktor. Nutzen sie die Vorteile der RVM-Warentransport-Versicherung: Maßgeschneidertes Versicherungskon-
zept – zugeschnitten auf Ihr individuelles Risiko; Klassische Allgefahrendeckung; Haus- zu Haus-Deckung; Ausstellung eines Versicherungszertifikats – ein Dokument für einen speziellen Einzeltransport (ein solches Versicherungszertifikat wird oft von Banken bei Aktivgeschäften gefordert); Gemeinsames Risk-Management führt zur Schadenverhütung (der beste Schaden ist der, der nicht eintritt); Bei Bedarf Einschluss zusätzlicher Risiken (zum Beispiel Ausstellungen); Die Verwaltung und Abrechnung gestalten wir nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Unabhängig davon, ob dem Grunde nach ein Haftungsanspruch gegenüber dem
Ihr Ansprechpartner: Andreas Fritschle Tel. +49 7121 923-1331 fritschle@rvm.de
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BETRIEBSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG: QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNGEN
Wie sind Qualitätssicherungsvereinbarungen im Kontext der Betriebshaftpflicht-Versicherung zu bewerten? Diese Zusammenhänge beleuchten wir im nachfolgenden Artikel näher.
Qualitätssicherungsvereinbarungen Wenn Sie als Hersteller eines Produkts an einen Abnehmer liefern beziehungsweise regelmäßig mit einem Lieferanten oder Zulieferer zusammenarbeiten, kennen Sie den Ablauf: Mittels einer Qualitätssicherungsvereinbarung werden vertraglich verbindlich technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Qualität eines Produkts festgelegt. Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) stellen Individualvereinbarungen beziehungsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar, die grundsätzlich in einen Rahmenvertrag (zum Beispiel Kaufoder Liefervertrag) eingebunden und nur in Zusammenhang mit diesen (und eventuell weiteren) Vereinbarungen bewertet werden können. Der Inhalt einer QSV hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Oft werden die Bedingungen von einem wirtschaftlich mächtigeren Vertragspartner gestellt und der andere muss oder kann diese nur noch absegnen. Im
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Einzelfall besteht unter Umständen jedoch die Möglichkeit, dass auf dem Verhandlungswege noch rechtsgestaltend auf die Formulierungen Einfluss genommen werden kann.
damit bereits im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Versicherer herbeigeführt werden und bei Bedarf noch entsprechend auf die Vertragsgestaltung Einfluss genommen werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, dass Sie im Prozess der Vertragsverhandlung von Anfang an einen Fachanwalt einbeziehen, um Ihre strategischen und wirtschaftlichen Ziele in die Rechtsgestaltung einfließen lassen zu können.
Versicherungsumfang
Versicherungsschutz prüfen QSV und AGB bergen Haftungsrisiken und Formulierungen, die den bestehenden Versicherungsschutz gefährden können. Deshalb sollten diese Texte grundsätzlich auf die Vereinbarkeit mit der jeweiligen Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung geprüft werden. Eine fehlende Abstimmung kann unter Umständen zu Deckungslücken oder gar zur Versagung des Versicherungsschutzes im Schadenfall führen. Unsere Empfehlung: Schicken Sie uns frühzeitig Ihre Vertragsentwürfe,
Basis beim Abgleich der QSV ist der für Ihr Unternehmen installierte Betriebshaftpflicht-Versicherungsvertrag. In der Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung besteht grundsätzlich im Rahmen und Umfang der Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer beziehungsweise ein mitversichertes Unternehmen wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses, das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNGEN
Kein Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für vertragliche Erweiterungen dieser gesetzlichen Haftpflicht, wie zum Beispiel der Abgabe von Garantieerklärungen sowie für Erfüllungsansprüche, für Entschädigungen mit Strafcharakter, öffentlich-rechtliche Ansprüche oder Ansprüche wegen Verzugs. Darüber hinaus besteht auch kein Versicherungsschutz für Ansprüche, die auf Vorsatz beruhen oder dass in Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit Produkte in den Verkehr gebracht wurden oder wenn Schäden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers herbeigeführt werden. Kritische Punkte und Klauseln in QSV und (Rahmen-) Verträgen Wer ist auf Ihrer Seite als Vertragspartner eingesetzt? Hintergrund ist, dass geprüft werden muss, ob und inwieweit es sich hier um ein im Rahmen Ihres Betriebshaftpflicht-Versicherungsvertrages mitversichertes Unternehmen handelt beziehungsweise ob der Einschluss dieses Unternehmens in den Versicherungsschutz noch erfolgen muss. Darüber hinaus gilt es, den Vertragsgegenstand klar zu definieren. Dies vor allem deshalb, damit ein Abgleich mit der versicherungsvertraglich dokumentierten Betriebsbeschreibung erfolgen und bei Bedarf beim Versicherer eine Richtigstellung oder Erweiterung des Tätigkeitsfeldes beantragt werden kann. Häufig in Verträgen verwendete Klauseln sind solche zur Rechtswahl, zum Gerichtsstand sowie zu Schiedsgerichtsverfahren. Auch die vertragliche Abänderung
der in § 377 HGB normierten Prüf- und Rügepflichten, Haftungsfreistellungen, Haftungsübernahmen, Regressverzichtserklärungen, Verlängerung gesetzlicher Verjährungs-, Gewährleistungsfristen – um nur einige Beispiele zu nennen, sind häufig Bestandteil von Verträgen. Sofern die QSV oder (Rahmen-) Verträge Klauseln oder Regelungen enthalten, die über den im Versicherungsvertrag geregelten Versicherungsschutz hinausgehen, sollte dies im Einzelfall mit dem Versicherer abgestimmt werden um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Fazit Ein sorgfältiges Vertragsmanagement schützt im Schadenfall vor bösen Überraschungen. Kommen Sie daher frühzeitig auf uns zu, wenn es um den Abgleich vertraglicher Vereinbarungen mit Ihrem aktuellen Haftpflicht-Versicherungsschutz geht.
Nach Möglichkeit sollten solche kritischen Punkte im Rahmen der Gespräche mit Ihren Geschäftspartnern heraus verhandelt und damit die Klauseln zu Ihren Gunsten gestaltet werden. Parallel nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir mit Ihrem Versicherer gegebenenfalls eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beziehungsweise eine Bestätigung der Deckungsunschädlichkeit erreichen können. Generelle Empfehlungen In den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihren Kunden/Vertragspartnern sollten Sie Ihre Haftung auf die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen begrenzen und darauf achten, dass – sofern möglich – auf eine vertragliche Erweiterung Ihrer gesetzlich vorgesehenen Haftpflicht in den Verträgen verzichtet wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Haftung gegenüber Ihrem Vertragspartner im Rahmen des rechtlich Zulässigen beschränken bzw. ausschließen (zum Beispiel durch die Vereinbarung einer Haftungshöchstgrenze).
Ihre Ansprechpartnerin: Petra Wanner Tel. +49 7121 923-1219 wanner@rvm.de
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KFZ-VERSICHERUNG: TELEMATIK-TARIF
Was zum Beispiel in der Krankenversicherung schon lange gang und gäbe ist, nämlich die Möglichkeit, mit bestimmtem Verhalten oder mit gesundheitsfördernden Maßnahmen die Kassen zu entlasten, findet seit einiger Zeit auch, entsprechend übertragen, in der Kraftfahrzeug-Versicherung Anwendung.
Vorbildliche Fahrer können Geld sparen so der Gedanke der Versicherer. Belohnt wird, wer zügig, aber nicht zu schnell fährt, vorausschauend unterwegs ist und nicht oft abrupt bremsen muss. Auch die Kurven sollten nicht zu rasant genommen und starkes Beschleunigen vermieden werden. Zusammengefasst bedeutet das: Ein Fahrer, der für sich und andere Verkehrsteilnehmer risikoarm und vorbildlich fährt, soll mit einem geringeren Versicherungsbeitrag belohnt werden. Wie funktionieren diese Angebote? Zunächst ist zu überlegen, ob Sie vom eigenen Versicherer bei jeder Fahrt rund um die Uhr »überwacht« werden wollen. Wem schon dieser Gedanke nicht angenehm ist, sollte diese Tarife nicht wählen. Praktisch sieht diese »Überwachung« so aus, dass ein kleines Gerät im Fahrzeug oder eine App, die auf das Handy geladen wird, den Fahrstil aufzeichnet. Zur Bewertung des Fahrstils sendet dann die Box über eine eigene SIM-Karte GPS-Daten sowie Brems-und Beschleunigungswerte. Diese Daten werden verschlüsselt über-
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tragen und stehen streng unter Verschluss. Der Versicherer erhält vom Datenprovider nur den errechneten Nachlass, er kann keine personenbezogenen Fahrerprofile erstellen. Die dort gewonnenen Daten werden per Funk weitergeleitet und ausgewertet. Diese Daten ergeben dann einen Score-Wert, zum Beispiel von Null (sehr risikoreiche Fahrweise) bis 100 (sehr risikoarm). Je nach Versicherer ist die Gewichtung unterschiedlich – immer stark berücksichtigt werden aber Tempo und Fahrstil, weniger Straßenverhältnisse oder Uhrzeit. Sicher nicht mit Rabatten rechnen kann daher der Raser, der Samstagnacht durch die Innenstadt »brettert«. Ein zusätzlicher Vorteil Über diese Box im Fahrzeug kann mittels eines »SOS«-Knopfes eine Panne gemeldet werden – bei einem Aufprall löst das Notsignal automatisch aus. Der Versicherer meldet sich dann beim Kunden und organisiert die weiteren Hilfeleister.
reitstellung der Telematik den Kunden in Rechnung stellen, das heißt, die zu erwartende Beitragsersparnis sollte natürlich deutlich höher liegen als der Anschaffungspreis für das Gerät. Und: Bisher richtet sich das Angebot der Versicherer nur an Privatkunden. Für die gewerblichen Kunden wird es sich unserer Meinung nach nicht durchsetzen lassen, dass Telematik-Tarife oder Vergleichbares angeboten wird. Ein Grund dafür: Es sind zu viele unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen (Betriebsrat, Geschäftsführung, Nutzer, Leasinggeber/Bank etc.). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KFZ-Teams beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam und halten Sie auf dem Laufenden.
Weitere Aspekte Zu berücksichtigen ist, dass zumindest im Moment noch einige Versicherer die Be-
Ihr Ansprechpartner: Marenus Memleb Tel. +49 7121 923-131 memleb@rvm.de
ANSTELLUNGSVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ
Auseinandersetzungen aus Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen sind eine Realität. In regelmäßigen Abständen weisen wir deshalb auf das Risiko und die Absicherungsmöglichkeiten hin.
Die Situation Die Haftungsnormen und Sonderregelungen für Geschäftsführer und Vorstände sind vielfältig. Das Risiko, in eine Streitigkeit aus dem Anstellungsvertrag zu geraten, tritt jedoch in der Wahrnehmung oftmals in den Hintergrund oder wird versicherungstechnisch falsch eingeordnet. Im Gegensatz zu Angestellten sind Organmitglieder nicht durch die klassischen (Kündigungs-) Schutzgesetze abgesichert. Für streitige Auseinandersetzungen sind denn auch die Landgerichte und nicht die Arbeitsgerichte zuständig. Demzufolge gelten gänzlich andere Regelungen für die Berechnung des Gegenstandswertes, der Grundlage für die Anwaltsgebühren ist. Diese Gebühren können – besonders wenn es um den Bestand des Anstellungsverhältnisses geht – im fünf- bis sechsstelligen EUR-Bereich liegen. Anders als in arbeitsrechtlichen Verfahren sind bei verlorenem Rechtsstreit zusätzlich die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zu tragen. Risikoausschluss im Privat-Rechtsschutz Wichtig zu wissen (!): Aufgrund des hohen Kostenpotenzials schließen die Rechtsschutzversicherer dieses Risiko über den einfachen Privat- oder Familien-Rechtsschutz vom Versicherungsschutz aus. Die Absicherung ist nur über den separaten Anstellungsvertrags-Rechtsschutz möglich. Dieses hat erhebliche Konsequenzen hinsichtlich der Überlegung, ob ein Rechtsstreit schon aus Kostengründen geführt werden kann oder nicht. Ein Rechtsstreit, der in den meisten Fällen auch persönlich an die Substanz geht.
Der Leistungsumfang des Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Der Leistungsumfang dieser Policen berücksichtigt – bei Auswahl des passenden Versicherers – einige Besonderheiten. So erstreckt er sich nicht nur auf Kosten eines Rechtsstreits sondern bietet unter anderem Lösungen zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen. Folgende Leistungsmerkmale sind hervorzuheben: Absicherung von Schieds-, Schlich-
tungs- und Mediationsverfahren; Beratungskosten in steuer- und sozial-
versicherungsrechtlicher Hinsicht; bei Vertragsaufhebungsangeboten des Arbeitgebers, also auch dann, wenn nicht gestritten wird, sondern eine sattelfeste Vereinbarung zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses angestrebt wird; Kosten für Öffentlichkeitsarbeit; Beratungskosten bei Funktions- und Unternehmenswechseln; Vorsorgeregelungen für hinzukommende Funktionen; Regelungen für den Fall des Ausscheidens aus Alters- oder Krankheitsgründen. Beratungskosten
Fazit Das (Kosten-) Risiko und die persönliche Belastung bei Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen wird vielfach unterschätzt. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten einer Absicherung.
Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de
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RISCONSULT: BRANDSCHUTZ-, BEWERTUNGS- UND VERGLEICHSGUTACHTEN
Unternehmen bewegen sich heute in einem vielschichtigen Umfeld: Märkte, Gesetze, Strukturen, Produkte, Arbeitsabläufe und die damit verbundenen Risiken ändern sich ständig. Auch die sicherheitstechnischen Vorgaben werden immer komplexer. Entspricht der Sicherheitsstandard den gesetzlichen und/oder behördlichen sowie den versicherungsvertraglichen Vorgaben? Wie verhält es sich darüber hinaus mit den Versicherungssummen – sind diese ausreichend bemessen? RISConsult, ein Unternehmen der RVM-Gruppe, unterstützt Sie bei diesen wichtigen Themenstellungen mit fachkundiger Expertise.
Das RISConsult-BRANDSCHUTZGUTACHTEN Brandschutztechnische Vorgaben ergeben sich aus zahlreichen Vorschriften und Genehmigungen: Aus Bau- und/oder Nutzungsgenehmigungen, nach Nutzungsänderungen oder aber im Nachgang zu einer durchgeführten Brandverhütungsschau. Neben den baurechtlichen Vorgaben sind darüber hinaus die Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung, arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, Technische Regeln und sonstige Vorschriften zu beachten. Als ob dieses Spektrum nicht bereits weit genug wäre: Auch versicherungsvertragliche Obliegenheiten (zum Beispiel die Prüfung der elektrischen Anlagen durch VdS-anerkannte Sachverständige) sind darüber hinaus »im Auge zu behalten«.
achten und Brandschutzkonzepte. Auch das Erarbeiten von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen sowie beispielsweise die Erstellung von Brandschutzordnungen gehört zu unserem Leistungsspektrum. Das RISConsult-BEWERTUNGSGUTACHTEN Immer wieder stellen wir fest: Die Fortschreibung und Pflege von Versicherungswerten wird zumeist vernachlässigt. Als Folge hieraus können sich sowohl Über- als auch Unterversicherungen ergeben. Zu hohe Versicherungsprämien auf der einen Seite sowie die Anrechnung von Unterversicherungen (im Rahmen der Schadenregulierung) auf der anderen Seite können die logische Konsequenz sein. Beides sollte natürlich vermieden werden.
Wie kann RISConsult Sie hier unterstützen? Wie kann RISConsult Sie hier unterstützen? Ganz gleich, ob es sich um ein Bestandsgebäude, einen Neubau oder um die Übernahme eines Objektes handelt: Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von brandschutztechnischen Begehungen und erstellen Expertisen nach Ihren Vorgaben. Hierbei bewerten wir sämtliche Komponenten des Brandschutzes vom baulichen über den anlagentechnischen, den abwehrenden bis hin zum vorbeugenden/organisatorischen Brandschutz. Selbstverständlich übernehmen wir jederzeit auch die Verhandlungen/Abstimmungen mit Ihrem Sachversicherer. Zur Vorlage bei Behörden erstellen wir zudem Brandschutzgut-
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Die Bewertung von Gebäuden erfolgt mittels einer Vor-Ort-Aufnahme der Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der Gebäudeflächen, der Gebäudehöhen, der Gebäudekonstruktionen, des Ausstattungsstandards sowie baukonstruktiver Einbauten. Darüber hinaus erfassen wir die Betriebseinrichtungen auf Basis der elektronischen Daten der Anlagenbuchhaltung und hinterfragen hierbei etwaige Unklarheiten, wie zum Beispiel Wiederbeschaffungswerte der gebraucht angeschafften Gegenstände Wiederbeschaffungswerte der »Erinnerungsbuchwerte«
RISCONSULT: BRANDSCHUTZ-, BEWERTUNGS- UND VERGLEICHSGUTACHTEN
Wert der geringwertigen Wirtschafts-
güter (der letzten fünf Jahre) Wert der (nicht erfassten) Ersatzteile Bewertung der Leasinganlagen Bewertung der (nicht erfassten) Installations- und/oder Inbetriebnahmekosten Bewertung der (nicht erfassten) Maschinenfundamente Bewertung der (nicht erfassten) Prototypen Erfassung der Transportkosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot nach Ihren Anforderungen.
Auf Basis der durchgeführten Vor-OrtBesichtigung sowie Indizierung des Anlagevermögens wird anschließend mit dem jeweiligen Versicherer ein genereller Unterversicherungsverzicht vereinbart. Das RISConsult-VERGLEICHSGUTACHTEN Sie verfügen über mehrere Standorte mit unterschiedlichen Strukturen/Standards und wollen sich Transparenz in Bezug auf die Qualität der einzelnen Standorte verschaffen? Wie kann RISConsult Sie hier unterstützen? Mittels eines softwareunterstützten Risiko Management Tools erfassen wir die von Ihnen gewünschten Parameter je Standort und gewichten diese in Abhängigkeit der dortigen Werte sowie der Bedeutung für Ihr Unternehmen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Standorte mit welchen Maßnahmen auf den von Ihnen als Mindestlevel definierten Standard angepasst werden können.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de
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BRANDSCHUTZ: RICHTIGER UMGANG MIT BRENNBAREN ABFÄLLEN UND VERPACKUNGEN
In regelmäßigen Abständen wird in den Medien im Zusammenhang mit Brandschäden über die Selbstentzündung von Abfällen berichtet. Oftmals lassen sich diese Brandszenarien durch einfache vorbeugende Maßnahmen verhindern. Neben dem betrieblichen Risiko Management zur Vermeidung derartiger Ereignisse sind bei dieser Thematik auch die gesetzlichen, behördlichen und versicherungsvertraglichen Vorschriften zu berücksichtigen.
Auf welche Gefahren ist besonders zu achten? Nicht vollständig erloschene Tabakreste
können sich in Verbindung mit anderen Brandlasten schnell zu einem Brand entwickeln; Ölgetränkte Putzlappen können durch Oxidation zu einer Selbstentzündung führen; Staubablagerungen können sich durch Wärmestau (zum Beispiel auf Motoren, Beleuchtungskörpern, Kabeltrassen) entzünden; Unmittelbar an der Außenseite des Gebäudes angelagerte brennbare Materialien können bei Brandstiftung zu einem Übergreifen des Feuers auf das Gebäude führen. Welche Sicherungsmaßnahmen sollten unbedingt eingehalten werden? Als wirksamste Maßnahme hat sich bewährt, eine verantwortliche Person zu benennen, die nach Betriebsschluss die Betriebsräume auf gefahrdrohende Umstände kontrolliert und hierbei mit überprüft, ob die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt sind. Diese Regelung findet sich auch in den Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer wieder. Darüber hinaus ist zwingend auf folgende Punkte zu achten: Brennbare Abfälle sind mindestens einmal täglich aus den Arbeitsräumen zu entfernen; Verpackungsmaterialien sollten in feuertechnisch abgetrennten Räumen gelagert werden; Leicht entflammbares Verpackungsmaterial (Holzwolle, Stroh, Schaumstoffe, Papier, Kunststofffolien etc.) darf
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in Packräumen höchstens in der Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein; Brennbare Stoffe und Materialien sollten – zumindest in betriebsfreien Zeiten – nicht an Gebäudeaußenwänden gelagert werden; Für die Entsorgung der Tabakreste sind geeignete Behälter (zum Beispiel sandgefüllte Aschenbecher) vorzuhalten. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Behälter getrennt von den übrigen Abfällen entsorgt werden; Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzlappen und dergleichen dürfen nur in nicht brennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel gesammelt werden; Lagerräume für Verpackungsmaterialien dürfen nicht direkt (zum Beispiel durch Öfen, Strahler, ölbefeuerte Lufterhitzer) beheizt werden; Unterhalb ungeschützter Beleuchtungskörper sollte keine Lagerung brennbarer Abfälle und Verpackungen erfolgen. Fazit Werden in diesem Zusammenhang gesetzliche, behördliche und/oder versicherungsvertragliche Vorschriften nicht beachtet, so kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Mit einem guten vorbeugenden Brandschutz kann das Risiko einer Entzündung von Abfällen mit weitreichenden Folgen erheblich reduziert werden. Nutzen Sie unsere Expertise!
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de
IT – IST DIE NETZNEUTRALITÄT IN EUROPA NOCH ZU RETTEN?
Anfang Juni beginnt der finale Kampf. Denn: Der Schutz der Netzneutralität in der EU ist alles andere als gesichert.
Die Situation Seit Anfang Mai 2016 gilt das im vergangenen Herbst von der Europäischen Union beschlossene Gesetzespaket, das neben dem Thema Roaming-Gebühren auch Regelungen zur Netzneutralität beinhaltet. Hier wird zum Beispiel festgelegt, dass das Blockieren und die Diskriminierung von Anwendungen sowie bezahlte »Überholspuren« verboten sind. Das klingt zunächst vielversprechend. Doch sind die Bestimmungen, die von den europäischen Gesetzgebern als Errungenschaft für ein neutrales Internet gefeiert wurden, in ihren Ausführungen oft schwammig und lückenhaft. Die Problematik: Spezialdienste und ZeroRating Spezialdienste dienen dazu, bestimmte Anwendungen zu priorisieren. Das Endresultat sind die berüchtigten »Überholspuren« auf der Datenautobahn. Was für den Endbenutzer unproblematisch erscheinen mag, ist im Hinblick auf die Konkurrenzfähigkeit kleinerer Dienste höchst bedenklich. Denn eine bezahlte Priorisierung – und die sich daraus er-
gebenden Vorteile gegenüber Mitbewerbern – können sich meist nur die Großen leisten, nicht aber kleinere Unternehmen oder Startups. Dadurch werden neue Plattformen benachteiligt, was gerade im Internet zu beachten ist schließlich gehörten Facebook, YouTube und Dropbox alle mal zu den Kleinen. In der Theorie könnte es zwar legitime Anwendungen für Spezialdienste geben, es fehlt jedoch bis auf weiteres an praktischen Umsetzungen. Zur Zeit geht es bei Spezialdiensten wohl eher um möglichst ruckelfreie hochauflösende Videostreams, für die Streaming-Plattformen »im Rahmen einer Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent« zur Kasse gebeten werden, wenn es nach der Deutschen Telekom geht. Bei Zero-Rating werden ausgewählte Dienste von einem begrenzten Datenvolumen ausgeklammert – meist gegen Bezahlung: Streaming-Dienst X könnte also damit werben, dass man auf seiner Plattform ohne Rücksicht auf das wertvolle Datenvolumen streamen kann, während einem kleineren Konkurrenten, ähnlich wie bei den Spezialdiensten, die finanziellen Mittel fehlen könnten, sich diese Ausnahmestellung zu erkaufen.
Die Chance: Schließung der Gesetzeslücken durch öffentliche Beteiligung Bis Ende August ist der Zusammenschluss der europäischen Internetregulierungsbehörden »BEREC« damit beauftragt, den vagen Gesetzestext in konkrete Richtlinien umzusetzen. Innerhalb dieses Prozesses wird es auch eine Konsultation der Öffentlichkeit geben, jedoch nur vom 6. Juni bis 18. Juli. Dabei besteht die Hoffnung, dass es durch die in diesem Prozess erarbeiteten Leitlinien möglich ist, die Lücken des Gesetzestextes zu schließen und somit die Netzneutralität zu stärken. Auf savetheinternet.eu kann man die Bundesnetzagentur beziehungsweise die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden und BEREC per Online-Formular dazu auffordern, die Netzneutralität in Europa effektiv zu sichern.
Ihr Ansprechpartner: Michael Sumbél Tel. +49 7121 923-264 sumbel@rvm.de
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RVM – WIR STELLEN UNS VOR
In der Ausgabe I/2016 RVM-AKTUELL hatten wir über unseren Messeauftritt bei der INTERGASTRA in der Funktion als Verbandsversicherungsmakler und Premiumpartner des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-Württemberg e. V. berichtet. Heute präsentieren wir Ihnen unser DEHOGA-Team, das hinter dieser Beratungsleistung steht und exklusiv für die Betreuung der DEHOGA-Mitglieder eingerichtet wurde.
Das sind wir Sven Dünisch – Leitung DEHOGA-Team,
Kundenbetreuer, Ansprechpartner für den DEHOGA-Verband Carolin Rottweiler – Leitung Kundenbetreuung Backoffice Komposit Marcus Wolf – Kundenbetreuer Jürgen Lindenberger – Kundenbetreuer Elke Henkes – Telefonische Kundenbetreuung Ingrid Schaible – Kundenbetreuung Backoffice Komposit Nicole Sauer – Kundenbetreuung Backoffice Komposit Jessika von Boode – Kundenbetreuung Backoffice Komposit Katrin Prietz – Kundenbetreuung Backoffice Vorsorge Kevin Straub – Kundenbetreuung Backoffice KFZ-Versicherung Hier ein kleiner Ausschnitt unserer Tätigkeiten: DEHOGA-Kundenbetreuung vor Ort Die Kundenbetreuer beraten die Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverbandes und präsentieren die Vorteile, die für die
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Verbandsmitglieder im Rahmen der exklusiv entwickelten RVM-DEHOGA-Versicherungskonzepte erzielt werden können. Die Beratung umfasst auch den Bereich Vorsorge und selbstverständlich werden die privaten Versicherungsverträge der Inhaber/Geschäftsführer mit einbezogen. Mit dem RVM-DEHOGA-VersicherungsCheck zeigen wir bisher bestehende Versicherungslücken/unnötige Doppelversicherungen auf und informieren über inhaltliche Verbesserungsmöglichkeiten. Damit ist gewährleistet, dass sich fehlende oder falsche Absicherungen in einem eventuellen Schadenfall nicht existenzgefährdend für das einzelne DEHOGAMitglied auswirken. Außerdem können von uns erhebliche Preisvorteile für die DEHOGA-Mitglieder erzielt werden. DEHOGA-Kundenbetreuung Backoffice Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen die Kunden in der Tagesarbeit: Es werden branchenspezifische Versicherungslösungen entwickelt und anschließend dem individuellen Bedarf der Mitglieder entsprechend umgesetzt. Dazu ge-
hören die Angebotserstellung, die Policierung der Versicherungsscheine und der Kontakt mit den Versicherern. Und selbstverständlich die Schadenbearbeitung: Hier stehen wir als kompetenter Partner an der Seite der Mitglieder und unterstützen mit allen erforderlichen Mitteln eine reibungslose Abwicklung bis hin zur Regulierung. Eine weitere Aufgabe des Backoffice besteht in der Unterstützung der Kundenbetreuer, damit diese sich voll auf die Dienstleistung vor Ort konzentrieren können. Fazit Die Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-Württemberg e. V. legen Wert auf das Wohlergehen der Gäste – wir als ihre Partner legen Wert auf die optimale Absicherung ihrer Risiken. Und das unter unserem Leitmotiv: »Sicherheit aus Leidenschaft«!
Ihr Ansprechpartner: Sven Dünisch Tel. +49 7121 923-1664 duenisch@rvm.de
RVM – AUSBILDUNGSAKADEMIE
Wir haben festgestellt, dass sich unabhängig von den rein fachlichen Themen, unter uns Auszubildenden eine ganz besondere Gruppendynamik entwickelt hat. Über diese schöne Erfahrung wollen wir hier berichten.
Mittlerweile sind wir vier Auszubildenden im ersten Lehrjahr schon fast neun Monate in der RVM-Ausbildungsakademie. Zu Beginn waren wir uns noch unsicher und fremd, doch nach und nach haben wir uns schätzen gelernt. Die ersten Eindrücke, die wir voneinander gewinnen konnten, haben sich teils bestätigt, teils wurden sie aber auch widerlegt. Unser Azubi-Team besteht insgesamt aus sieben Teilnehmern: Ann-Kathrin, Emily, Mona, Sophie sowie den zwei dualen Studenten Christopher und Toni (sind im DreiMonats-Takt hier und dann wieder in der Hochschule) – sowie unserer fachlichen Ausbilderin Frau Hofmann. Jeder hat seinen eigenen Charakter und seinen eigenen Kopf. Aber als Gruppe funktionieren wir super zusammen. Da wir Azubis uns jeden Tag mindestens acht Stunden sehen und gemeinsam Probleme und Aufgaben lösen, sind wir als Gruppe zusammen gewachsen. Dies ist nicht nur ein beruflicher Vorteil, sondern auch eine private Bereicherung – so verabreden wir uns regelmäßig in der
Freizeit und unternehmen Dinge, wie zum Beispiel Essen gehen, Kinobesuche und sportliche Aktivitäten. Auch unsere Mittagspausen verbringen wir gemeinsam und nutzen diese Zeit, um uns gegenseitig auf den neusten Stand der Dinge zu bringen. Zusätzlich tragen die Autofahrten (wir fahren seit dem ersten Schultag in einer Fahrgemeinschaft) in die Berufsschule zum Austausch bei. Dabei ist die Stimmung oft ausgelassen und lebhaft. Gerade deshalb haben sich die Art und der Umgang innerhalb unserer Gruppe weiterentwickelt und wir sind als Team stark geworden. Und wenn es ab und zu Unstimmigkeiten gibt, dann reden wir offen über unsere Probleme und beseitigen diese erfolgreich. Hilfsbereitschaft wird bei uns groß geschrieben: Nicht nur Schwierigkeiten bei den Vorgängen, sondern auch Kleinigkeiten, wie zum Beispiel der Tausch des Postdienstes, werden gemeinsam gelöst. Auch wenn der Begriff »Team« allgemein als »Toll, ein anderer macht´s« bekannt ist, sind wir in der Lage, die Aufgaben gerecht zu verteilen. Teamwork ist uns besonders
wichtig. Und das Zwischenmenschliche kommt ebenfalls nicht zu kurz. Dazu gehört für uns insbesondere das persönliche Interesse füreinander. Da wir in unserem zweiten Lehrjahr verschiedenen Teams innerhalb von RVM zugeordnet werden und dann nicht mehr in einem so engen Kontakt stehen, sind wir auf die Weiterentwicklung gespannt. Wir sind zuversichtlich, dass diese Hürde leicht zu überwinden ist. Der Gedanke daran ist noch weit weg und wir genießen die gemeinsame Zeit. Wir werden uns auch weiterhin in der Freizeit treffen und die Mittagspausen miteinander verbringen. Für uns sind wertvolle Freundschaften dank der Ausbildung bei RVM entstanden. Das Team der Azubi-Akademie
Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de
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RVM – SPORTLICH UNTERWEGS
Wir waren dabei: Mit jeweils eigenen, hoch motivierten RVM-Mannschaften beim 7. Hall of Soccer Firmen-Cup am 17.03.2016 in Filderstadt und am 12.05.2016 beim 3. ERIMA-Firmenlauf rund um das Kreuzeiche-Stadion in Reutlingen.
König Fußball bewegt und verbindet Millionen Menschen auf der ganzen Welt: Junge und alte, Männer und Frauen, innerhalb und außerhalb der Stadien oder im Fernsehen. Auch wir bei RVM können uns diesem Phänomen nicht entziehen! So ziehen wir mit unserer kleinen Betriebsmannschaft hinaus, um die Welt zu erobern. Bereits bei mehreren Turnieren haben wir unser Glück versucht und können dabei auf teils beachtliche Leistungen zurückschauen. Beim Wettbewerb für Betriebssport-Mannschaften in diesem Frühjahr in Filderstadt, das mit prominenten Teilnehmern besetzt war, konnten wir uns bis ins Viertelfinale vorkämpfen. Hier unterlagen wir dann allerdings denkbar knapp – der Vertretung von HUGO BOSS. Insgesamt war die Bilanz durchaus positiv für uns: Bei acht Spielen sechs Siege und nur zwei Niederlagen. In der Gruppenphase behielten wir sogar über den späteren Turniersieger ThyssenKrupp die Oberhand. Letztlich bleibt aber festzuhalten: Was alleine zählt, ist der Spaß, der Zusam-
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menhalt in der Mannschaft und die willkommene Abwechslung zum Alltag im Büro. Es ist einfach die Freude am Spiel – Fußball eben! Läufer aus Leidenschaft Schon zum dritten Mal lud der Sportartikelhersteller Erima in Kooperation mit dem Württembergischen Leichtathletikverband zum Firmenlauf nach Reutlingen ein. Wir nutzten diese Gelegenheit, um – nach den ersten positiven Erfahrungen in 2015 – uns auch in diesem Jahr wieder mit einer bestens vorbereiteten RVM-Mannschaft von jetzt 22 Läuferinnen und Läufern (und damit mehr als doppelt so vielen wie bei der letzten Teilnahme) sportlich zu präsentieren. Nach unseren gemeinsamen Probeläufen im Vorfeld hatte sich jeder RVM-Teilnehmer für die 4,8 Kilometer lange Strecke individuell ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Am Veranstaltungstag dann selbst: Nach Verteilung der Startnummern, einer kurzen Einweisung in den Rennablauf und dem
obligatorischen Team-Foto folgt das Warmmachen. Konzentration pur. Pünktlich um 18.30 Uhr fällt der Startschuss! Das Feld mit über 1.000 Läuferinnen und Läufern setzt sich in Bewegung. Der Streckenverlauf ist als schöner Rundkurs im Sport- und Freizeitpark Markwasen abgebildet. Das Ergebnis: Bereits nach 32:37 Minuten ist das gesamte RVM-Team im Ziel. Das bedeutet in der »Mixed-Wertung« den 15. Platz. Zu diesem Erfolg gratulieren wir Eileen Dewald, Ilona Nitsche, Stefan Nitsche und Robin Leppert recht herzlich. Und in der Einzelwertung belegt Robin Leppert mit einer Zeit von 17:55 Minuten den 11. Gesamtrang und den 4. Rang in der Altersklasse »20-30 Jahre«. Toll! Aber auch hier gilt: Jeder »Finisher« ist ein Gewinner!
Ihr Ansprechpartner: Robin Leppert Tel. +49 7121 923-225 leppert@rvm.de
RVM – PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2015
Mit der RVM-Mitarbeiterspende wurde auch in 2015 wieder der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis Reutlingen unterstützt. In Baden-Württemberg leben ca. 3.000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. Der Hospizdienst hilft Eltern, Geschwistern und Erkrankten mit Beratung und Begleitung von Diagnosestellung bis zum Tod eines Kindes.
Der Ambulante Hospizdienst Reutlingen e.V. konnte 2014 sein 20-jähriges Jubiläum feiern. 120 ehrenamtliche und sechs hauptamtliche MitarbeiterInnen setzen sich mit großem Engagement für schwer kranke und sterbende Menschen ein, damit sie in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche Versorgung, Pflege und vor allem Zuwendung erhalten. Seit 2010 hat auch der Kinder- und Jugendhospizdienst einen festen Platz beim ambulanten Hospizdienst gefunden.
Erlebte umgesetzt werden. Die MitarbeiterInnen des Hospizdienstes versuchen, jedes Kind in seiner Individualität wahrzunehmen und in seiner Trauerbewältigung zu unterstützen. Ergänzend weist Frau Ulbrich-Bierig (Geschäftsführerin) auf diese wichtigen Punkte hin: Die Leistungen des ambulanten Hospiz-
dienstes sind kostenfrei; Alle MitarbeiterInnen unterliegen der
Wie schwierig die Situation mit schwerstkranken Kindern zu Hause sein kann, können wir als Außenstehende oft kaum ermessen. Herr Roland Schwarz aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitarbeiter berichtet bei unserem Gespräch, wie er und eine Kollegin derzeit eine Familie mit vier Kindern, zwei davon sind körperlich schwerstbehindert, begleitet. Auf meine Frage, wie er mit dem Tod eines der Kinder umgehen würde, antwortet er: »Natürlich würde es mich sehr hart treffen, aber gerade dann ist es wichtig, eine Stütze für die Familie zu sein!« Im Frühjahr 2015 startete die erste Trauergruppe für Kinder von fünf bis elf Jahren (seit 2016 gibt es eine zweite Gruppe für 8–10-Jährige). Kinder, die ein Elternteil oder ein Geschwisterkind verloren haben, können dort ihrer Trauer Ausdruck verleihen und verarbeiten. Die Gruppe trifft sich in regelmäßigen Abständen. Die Themen reichen vom Wahrnehmen, Erkennen und Ausdrücken von Gefühlen oder der Suche nach Erinnerungen bis hin zu der Frage, »Wie habe ich den Tod erlebt?« und auch »Was tröstet mich?«. Dabei wechseln sich Phasen von Bewegung und Aktion mit den ruhigeren Sprechphasen ab. Auch kreativ kann das
Schweigepflicht; Der Ambulante Hospizdienst ist weltan-
schaulich neutral. Die Bedeutung des sozialen Engagements des Ambulanten Hospizdienstes ist außerordentlich hoch. Familien und Patienten wird schnelle und unbürokratische Hilfe zuteil. Und: Es kann jede Familie treffen! Der Ambulante Hospizdienst braucht Unterstützung! Gerne haben die RVMMitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese wertvolle Arbeit gespendet. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Ambulanter Hospizdienst Reutlingen e. V. Oberlinstraße 16, 72762 Reutlingen Tel. +49 7121 278-338 Fax +49 7121 278-950 www.hospiz-reutlingen.de
Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de
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RVM – PURE LEIDENSCHAFT
»Schreiben ist meine Leidenschaft«, so Hans Martin Prill, Kundenbetreuer und Teamleiter, der im Rahmen unserer Reihe »Mitarbeiter bei RVM« über Literatur im Allgemeinen und seine persönlichen Intentionen berichtet.
Schreiben macht Spaß und ist dennoch ein schwieriger Prozess. Einfach nur dasitzen und darüber nachdenken, was man schreiben möchte – das kann man schon machen, aber es funktioniert nicht! Es muss ein Grundgerüst stehen, und der berühmte »rote Faden« sollte auch erkennbar sein. Jeder kann schreiben Deshalb wird auch so viel geschrieben. Leicht geht dabei der Überblick verloren. Es gibt gute Autorinnen und Autoren, die interessante Lektüre verfassen – gleichgültig ob als Sachbuch oder Belletristik. Und natürlich gibt es auch das Gegenteil! So wird der Büchermarkt aktuell von dem Genre der Regionalkrimis regelrecht überschwemmt. An jeder Straßenecke der eigenen Heimatstadt wird gemeuchelt und gemordet, sodass man ja Angst bekommen muss, das Haus zu verlassen. Dabei werden die Szenen immer brutaler – andere Einfälle oder Ideen scheinen die »Schreiberlinge« nicht zu haben. Nicht dass ich das an sich verwerflich finde;
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jeder Leser kann ja selbst entscheiden, zu welchem Buch er greift. Beim Lesen geht es um das berühmte »Kopf-Kino« und die Verarbeitung danach (wohl dem, der noch fühlen kann). Die Spirale der Gewalt führt zu einer Abstumpfung der Sinne (nichts kann mehr schockieren) und zeigt einen gewissen Abnutzungseffekt. Vergleichbar mit den Erfahrungen in den sozialen Netzwerken im Internet: Durch das millionenfache posten von Sprüchen, verkommt deren – an sich meist gut gemeinter – Inhalt zu einer reinen Phrase. Das ursprüngliche Ziel wird nicht mehr erreicht, weil der Inhalt den einzelnen Adressaten nicht berührt.
Hesse gemacht hat). Bei mir soll es ein Hobby bleiben: Schreiben über das, was einen beschäftigt und worüber man sich Gedanken macht. Und wenn dann auch noch eine Leserschaft erreicht wird – umso schöner. Und wenn nicht, dann bleibt es dennoch meine Leidenschaft. Vielleicht findet irgendjemand irgendwann die geschriebenen Zeilen im Keller und man wird postum berühmt – leider bekommt man das dann selbst ja nicht mehr mit. Bisher sind diese Bücher im novum-Verlag erschienen: »Lisa`s Entscheidung – harter Tobak« (Eine Frau kämpft um ihr Recht als Mensch) und »Der wahre Mann auf dem Mond – die Erde von oben beleuchtet« (Illustriertes Kinderbuch mit philosophischen Ansätzen).
Die Intention Nun möchte ich meinen »Zeigefinger« nicht weiter erheben. Ich maße mir nicht an, dass ich in der Lage bin, solche Formate zu stanzen, die ganze Generationen beeinflussen können (wie das zum Beispiel » Der Steppenwolf« von Hermann
Ihr Ansprechpartner: Hans Martin Prill Tel. +49 7121 923-269 prill@rvm.de
RVM – IN EIGENER SACHE
Über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«.
Weiterbildung:
Neue MitarbeiterInnen:
seine Prüfung zum Ausbilder (IHK) erfolgreich absolviert hat und wir ihn hierzu beglückwünschen.
Wir haben uns verstärkt durch:
IMPRESSUM
Besonders erwähnenswert ist auch, dass Herr Daniel Monshausen
· Frau Carmen Betz Sachbearbeiterin Team Transport & Verkehrshaftung · Frau Kim Shannon Sandherr Praktikantin, Team KFZ (Auszubildende ab 01.09.2016)
Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de
Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele
RVM-FORUM 2016 Bereits an dieser Stelle der Hinweis: Unser nächstes RVM-Forum findet am Donnerstag, 13. Oktober 2016 statt. Wir haben uns für dieses Jahr etwas ganz besonderes einfallen lassen: Mit dem SWR-Radio-Star und Stimmenimitator
Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 redaktion@rvm.de
Andreas Müller erwartet uns ein Parodist und Comedian, der einen unterLayout & Satz www.arcusmarketing.de
haltsamen und kurzweiligen Abend verspricht.
Für gewöhnlich begrüßen wir bei unseren RVM-Foren einen oder zwei Gastredner zu einem ausgewählten Thema. In diesem Jahr ist es jedoch anders: Sie haben das Vergnügen, gleich mehreren Prominenten aus Politik und Gesellschaft zu begegnen: Angela Merkel, Herbert Grönemeyer, Winfried Kretschmann … – virtuos beherrscht Andreas Müller eine Vielzahl von Charakterstimmen. Die Auftritte von Andreas Müller vor tausenden Fans sind Kult – die Veranstaltungen lange im Voraus restlos ausverkauft. Serien wie KlinsCamp, Jogis Jungs oder der Bundes-Angie garantieren beste Unterhaltung. Denn: Andreas Müller beweist ein Händchen für
tagesaktuelle Themen, er beobachtet Trends und entwickelt daraus seine Comedy-Ideen. Selten war Comedy so unterhaltsam – und gleichzeitig so niveauvoll. Freuen Sie sich auf einen außergewöhnlichen Abend bei RVM und sind Sie unsere Gäste! Durch Scannen des unten stehenden QRCodes können Sie das Veranstaltungsdatum gleich in Ihren Terminkalender übernehmen. Eine separate Einladung mit Hinweisen für die Platzreservierung folgt rechtzeitig.
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Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de
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