RVM-AKTUELL > II/2020
TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:
DIE VERSICHERUNGSMÄRKTE VERHÄRTEN WEITER
> S. 12
ALTERSARMUT ABWENDEN: INFORMATIONEN > S. 08 FÜR SIE UND IHRE MITARBEITER
BRANDSCHUTZMANAGEMENT
> S. 04
THEMEN DIESER AUSGABE
02 03 04 06 07 08 11 12 15 16 17 18 20 21 22 23
| | | | | | | | | | | | | | | |
Editorial Spediteure müssen Sendungsverluste unverzüglich melden Brandschutzmanagement Gesetz zur Haftung bei Unfällen im Straßenverkehr Neuer Rahmenvertrag für Wohngebäudeversicherungen Altersarmut abwenden: Informationen für Sie und Ihre Mitarbeiter Cyber-Security: Ein Megatrend für Ihre Kapitalanlage? Die Versicherungsmärkte verhärten weiter Ein Großbrand und viel Unterstützung Absehen vom Fahrverbot bei drohender Existenzgefährdung Homeoffice und IT-Sicherheit RVM-Finanzmanagement stellt sich vor Unser Start bei RVM Pure Leidenschaft: Musik auflegen Weihnachtsspenden statt Weihnachtsgeschenke RVM: In eigener Sache
Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Neben den vielen Einschränkungen, die durch die Corona-Pandemie notwendig wurden, ergab sich auch die Möglichkeit, Prozesse zu überdenken und neue Wege der Kommunikation zu beschreiten. Zum Jahresende möchten wir Sie unter anderem noch einmal über die neusten Entwicklungen im Versicherungsmarkt informieren. Wir danken Ihnen herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und das Allerbeste für das kommende Jahr.
Michael Friebe
Erich Burth
PS: Mit unserer Weihnachtsspende unterstützen wir auch dieses Jahr wieder wertvolle soziale Projekte. Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 22.
02
SPEDITEURE MÜSSEN SENDUNGSVERLUSTE UNVERZÜGLICH MELDEN
Marktübliche Versicherungsbedingungen in der Verkehrshaftungsversicherung sehen grundsätzlich eine unverzügliche Schadenmeldung an den Versicherer vor. Diese Obliegenheit soll dem Versicherer die Möglichkeit geben, zur Schadenminderung oder Beweissicherung einzugreifen, bevor Fakten geschaffen werden. Bei einer Beschädigung leuchtet das ein, da in der Regel eine schnelle Instandsetzung erforderlich ist. Wie aber sieht es im Falle eines Verlusts aus?
Nach der Sendung nicht auch noch den Versicherungsschutz verlieren Eine Palette mit elektronischen Komponenten im Wert von 70.000 EUR mit einem Gewicht von 100 kg, nachweislich in das Umschlagslager des Spediteurs gelangt, ist trotz Suchmeldungen an seine Partnerspediteure, der Auswertung von Videoaufzeichnungen und Lagerinventuren nicht aufzufinden. Dabei vergehen vier Wochen. Danach wird der Schaden dem zuständigen Verkehrshaftungsversicherer gemeldet. Der Versicherer lehnt ab. Weshalb? „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern – also sofort, wenn erkennbar ist, dass ein Schadenereignis eingetreten ist oder konkret droht. Doch ab welchem Zeitpunkt gilt eine Sendung als verloren gegangen? Und wie lange kann es dem Eigentümer zugemutet werden, auf seine Ware zu warten? Der Gesetzgeber hat zur Klärung dieser Fragen Verschollenheitsfristen geschaffen. Für innerdeutsche Transporte gilt als Faustregel, dass die Sendung als verschollen gilt, wenn sie nicht binnen zwanzig Tagen nach dem bestimmten (oder einem angemessenen) Zustelltermin abgeliefert wird. Der Geschädigte kann dann den Schaden als Verlustschaden reklamieren und muss die Sendung nicht wieder annehmen, falls diese doch noch gefunden wird. Und hier kommt die Obliegen-
heit des Spediteurs zur unverzüglichen Schadenanzeige ins Spiel: Wird dem Versicherer der Schaden rechtzeitig angezeigt, hat dieser die Möglichkeit, einen Suchdienst einzusetzen. Findet der Suchdienst die Sendung rechtzeitig, so muss der Geschädigte sie annehmen. Ungeklärte Verluste können für den Spediteur teuer werden Im vorliegenden Fall erfolgte die Schadenmeldung an den Versicherer erst nach Ablauf der Verschollenheitsfrist. Dieser argumentiert: Wäre er rechtzeitig informiert worden, hätte er einen Suchdienst eingesetzt und der Versicherungs-Schaden wäre möglicherweise auf die erfolgsabhängige Vergütung des Suchdienstes reduziert worden. Besonders ärgerlich für den Spediteur ist zudem, dass er sich gegenüber seinem Auftraggeber bei ungeklärten Sendungsverlusten in aller Regel nicht erfolgreich auf seine gewichtsabhängig beschränkte Haftung mit überschlägig 10 EUR (8,33 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds) je Kilogramm berufen kann. In unserem Beispiel muss der Spediteur im schlimmsten Fall also anstelle von 1.000 EUR 70.000 EUR aus eigener Tasche an den Geschädigten bezahlen. Auch internationale Übereinkommen wie beispielsweise die CMR und das Montrealer Übereinkommen für den Luftverkehr enthalten übrigens Verschollen-
heitsfristen; dieses Thema ist also allgegenwärtig. Fazit Wenn eine Sendung kurzfristig nicht aufzufinden ist, sollten Sie frühzeitig mit einem Verlustschaden rechnen. Fahrer, Disponenten und Lagerpersonal müssen ihre Schadenabteilung rechtzeitig einbeziehen, um verspätete Schadenanzeigen zu vermeiden. Kommen Sie in solchen Fällen schnellstmöglich auf uns zu, damit wir mit dem Versicherer die erforderlichen Sofort-Maßnahmen abstimmen können. Selbst wenn der Einsatz eines Suchdienstes nicht sinnvoll erscheint, müssen Sie Ihrem Versicherer rechtzeitig die Möglichkeit geben, hierüber eine Entscheidung zu treffen. Nur so sind Sie hinsichtlich des Versicherungsschutzes auf der sicheren Seite. Wie in allen Bereichen und Lebenslagen kommt es auf ein passgenaues Zusammenspiel aller Beteiligten an. RVM steht Ihnen auch hier professionell bei.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Singer Tel. +49 7121 923-1212 singer@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)1220
03
BRANDSCHUTZMANAGEMENT Eine Vielzahl an Unternehmen ist heutzutage brandschutztechnisch hervorragend aufgestellt. Sie verfügen über Brandmeldetechnik oder gar selbsttätige Löschanlagen. In Anbetracht der sich stetig verändernden Werkstoffe, aber auch der demografischen Entwicklung bei den Feuerwehren ist diese Philosophie eindeutig der richtige Weg. Zusätzlich zur automatischen Brandmeldung und Brandbekämpfung sind vorbeugende Maßnahmen die perfekte Ergänzung. Ein gutes Brandschutzmanagement trägt in erheblichem Maße zu einer deutlich höheren Unternehmenssicherheit bei. Kurzum: Brandschutzmanagement ist in der heutigen Zeit schlichtweg unabdingbar.
Versicherungsvertragliche Obliegenheiten Losgelöst von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sieht auch der Versicherungsvertrag eine Art Brandschutzmanagement vor: Innerhalb der den Versicherungsverträgen zugrunde liegenden Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer gilt geregelt, dass „… nach Betriebsschluss eine der Betriebsleitung verantwortliche Person die Betriebsräume auf gefahrdrohende Umstände hin zu kontrollieren hat. So ist beispielsweise zu prüfen, dass Feuerschutzabschlüsse geschlossen sind, alle nicht benötigten elektrischen Anlagen ausgeschaltet sind, an Stellen, an denen Reparaturen vorgenommen wurden, keine Brandgefahr mehr vorhanden ist, die Abfälle ordnungsgemäß beseitigt sind und Feuerstätten sowie Heizeinrichtun-
04
Auf welche Punkte sollte vornehmlich geachtet werden?
gen durch einen Elektrosachverständigen zu achten. Im Zuge von Rundgängen sollte zudem ein Augenmerk darauf gelegt werden, ob elektrische Betriebsmittel und Geräte sichtbare Mängel aufweisen oder augenscheinlich in gutem Zustand sind.
Elektrische Anlagen Elektrizität ist nach wie vor Brandursache Nummer eins. Deshalb: Elektrische Anlagen dürfen nur von Fachkräften oder unterwiesenen Personen nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik errichtet und betrieben werden. In Bezug auf wiederkehrende Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist neben den gesetzlichen Prüfungen (unter anderem DGUV Vorschrift 3) insbesondere auch auf die gemäß den Versicherungsverträgen verpflichtenden Prüfun-
Feuergefährliche Arbeiten Immer wieder wird von Großbränden berichtet, die sich im Zuge von Schweißarbeiten ereignet haben. Deshalb ist es immens wichtig, dass diese Arbeiten nur von solchen Personen ausgeführt werden, die mit derartigen Arbeiten auch vertraut sind. Außerhalb dafür vorgesehener Arbeitsplätze (z. B. in einer Schlosserei) sind diese Arbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnisschein) zulässig. Dieser Schweißerlaubnisschein regelt verschiedene Schutzmaßnahmen
gen gegen Brandausbruch gesichert sind …“ Schon durch diese Maßnahmen wird das Brandentstehungsrisiko spürbar reduziert.
BRANDSCHUTZMANAGEMENT
vor, während und nach der Durchführung solcher Heißarbeiten. Umgang mit Abfällen Je geringer die Brandlast, desto geringer ist in der Regel auch die Geschwindigkeit, mit der sich ein entstehender Brand ausbreiten kann. Insbesondere brennbare Abfälle sind deshalb täglich aus den Betriebsräumen zu entfernen und in feuerbeständig abgetrennten Bereichen oder aber im Freien zu lagern. Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Lappen sind in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel aufzubewahren. Zigarettenasche und Abfälle, die noch Glut enthalten können, sind getrennt von anderen Abfällen und in geeigneten Aschenbechern aufzubewahren und zu entsorgen. Brandschutztüren und Feuerschutzabschlüsse Brandschutztüren und/oder Feuerschutzabschlüsse sind zumeist deshalb vorhanden, weil sie baurechtlich gefordert sind. Wichtig in diesem Zusammenhang: Selbstschließende Feuerschutzabschlüsse dürfen nicht (z. B. durch Verkeilen oder Festbinden) blockiert werden. Müssen diese während der Arbeitszeit offen gehalten werden, so dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Feststellvorrichtungen benutzt werden, die im Brandfall selbsttätig auslösen. Was oftmals nicht bekannt ist: Feuerschutzabschlüsse müssen nach Betriebsschluss geschlossen werden – unter anderem um zu vermeiden, dass versehentlich im Schließbereich abgestellte Sachen ein (automatisches) Zufahren der Tore verhindern.
Feuerlöscheinrichtungen Bekanntlich müssen Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ausgestattet werden. Wichtig ist, dass die Feuerlöscher gut erkennbar und leicht zugänglich sind. Eine eventuelle Benutzung der Feuerlöscher ist der Betriebsleitung mitzuteilen und die Feuerlöscher sind nach Benutzung unverzüglich wieder betriebsbereit zu machen. Durchbrüche in Brandwänden und/oder -decken Sofern im Zuge von Umbau- oder Installationsarbeiten Wand- und/oder Deckendurchführungen (z. B. zur Durchführung von Kabeln, Leitungen etc.) erforderlich werden, ist darauf zu achten, dass die Öffnungen stets wieder umgehend geschlossen bzw. fachgerecht geschottet werden.
halten werden. ž Defekte Leuchtstoffröhren mit wieder-
kehrenden („flackernden“) Startversuchen sollten sofort außer Betrieb genommen werden. Fazit Eine Vielzahl an kleineren organisatorischen Maßnahmen kann in der Summe zu einer erheblichen Risikominimierung beitragen. Regelmäßige Rundgänge nebst Protokollierung/Dokumentierung verstärken die Sensibilisierung der Belegschaft zusätzlich. Checklisten können hierbei äußerst hilfreich sein. Dürfen wir Sie in Bezug auf die Erstellung entsprechender Checklisten unterstützen? Bitte melden Sie sich dann einfach.
Feuerstätten und Heizeinrichtungen Auch Feuerstätten und Heizeinrichtungen bergen ein nicht zu unterschätzendes Risikopotenzial. Diese sind im Umkreis von 2 m von brennbaren Stoffen frei zu halten. Behelfsmäßige Feuerstätten (Heiz- und Kochgeräte, Tauchsieder etc.) dürfen nur mit Zustimmung der Betriebsleitung benutzt werden und sind nach Zustimmung sicher zu betreiben. Worauf sollte noch geachtet werden? ž Technikräume müssen stets brand-
lastfrei gehalten werden. ž Auf die Anlagerung brennbarer Mater-
ialien an Gebäudeaußenwänden sollte verzichtet werden. ž Batterieladestationen sollten stets brandlastfrei (Freistreifen 2,5 m) ge-
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-1273 roth@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)1220
05
GESETZ ZUR HAFTUNG BEI UNFÄLLEN IM STRASSENVERKEHR
Das „Gesetz zur Haftung bei Unfällen im Straßenverkehr” ändert die Eintrittspflicht bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen. Seit 17. Juli 2020 gilt: Es haftet allein das ziehende Fahrzeug. Die Änderung schließt sowohl LKW-Gespanne, Sattelzüge, Wohnwagengespanne und andere Freizeitanhänger ein. Somit entfällt künftig eine umständliche Regulierungspraxis. Die Gesetzesänderung betrifft auch ausländische Zugmaschinen mit deutschen Anhängern.
Wie wirkt sich die Beschränkung des Anhängerisikos aus? Anhänger und Auflieger haften lediglich, wenn sie nicht mit einem anderen Fahrzeug verbunden sind oder wenn diese gefahrenerhöhend wirken. Dies kann beispielsweise bei technischen Defekten der Fall sein. Ansonsten ist bei Fahrten im Gespann allein das ziehende Fahrzeug eintrittspflichtig. Dadurch sinkt das Risiko der Anhänger und Auflieger deutlich. Wohingegen bei den LKW, Zugmaschinen und PKW mit steigenden Schadenaufwendungen zu rechnen ist. Bei Flotten mit einem Überhang an Anhängern und Aufliegern, insbesondere wenn diese von Dritten gezogen werden, kann es somit zu sinkenden Prämien kommen. Zudem entfallen zukünftig mögliche Nachschusspflichten aus Anhängerregressen. Bisherige Regulierungspraxis Die Schadenfälle mit Schadendatum vor dem 17. Juli 2020 werden nach der bisherigen Praxis reguliert: Der Versicherer des Zugfahrzeugs geht mit 100 % in Vorleistung und regressiert anschließend im Innenverhältnis 50 % bei der Versicherung des Anhängers. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (IV ZR 279/08) aus dem Jahr 2010 führte zu der bisherigen Kostenaufteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger im Verhältnis 50 zu 50. Diese Regelung führte, insbesondere bei den aus dem Ausland stammenden Fahrzeugen, zu unverhältnismäßig höherem Verwaltungsaufwand und Schadenbelastungen. Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
06
Ihr Ansprechpartner: Fedor Kolb Tel. +49 7121 923-1119 kolb@rvm.de
NEUER RAHMENVERTRAG FÜR WOHNGEBÄUDE-VERSICHERUNGEN
RVM hat mit seinen Vertragspartnern zur Wohngebäude-Versicherung die Neuerungen zu den Rahmenverträgen komplett neu verhandelt. Ab sofort basieren die Wohngebäude-Konzepte auf neuen, aktualisierten Versicherungsbedingungen – ergänzt um die RVM-BESONDEREN BEDINGUNGEN.
Erweiterter Versicherungsschutz Mitversichert gelten nun zum Beispiel:
Wohnung oder eines Einfamilienhauses bereitgestellt werden. Die Entschädigungsleistung ist in Ihrer Höhe begrenzt.
ž Nässeschäden durch undichte Fugen
und Fliesen
Fazit
ž Schäden durch eindringendes Regen-
oder Schmelzwasser nach Sturm/Hagel ž etc.
Versicherung haustechnischer Anlagen Außerdem besteht jetzt die Möglichkeit, haustechnische Anlagen (z. B. Aufzugsanlagen, Heizungsanlagen, Klingel- oder Sicherheitstechnik) gegen weitere Gefahren (z. B. technischen Defekt) zu versichern. Photovoltaik- und Solaranlagen sind je nach Anlagealter und -größe ebenfalls über die Wohngebäude-Versicherung versicherbar. Das Risiko dieser Anlagen kann auch über eine technische Versicherung abgeschlossen werden. Je nach Anlagenart und -größe muss hier das Angebot verglichen werden. Für alle neu versicherbaren Ereignisse gelten separate Entschädigungsgrenzen und zum Teil auch Selbstbehalte.
Die neuen RVM-Rahmenverträge verbessern und erweitern den Versicherungsschutz deutlich. Die Umstellung der Wohngebäude-Versicherung auf die aktuellsten Bedingungen haben wir im Jahr 2020 begonnen und werden dies auch im Jahr 2021 weiter vorantreiben. Wir halten Sie hierzu informiert. Denken Sie darüber nach, Ihre Wohngebäude-Versicherung umzustellen oder Ihren Versicherungsschutz zu erweitern? Dann beraten wir Sie gerne, unterstützen Sie und veranlassen für Sie die Veränderung Ihrer Wohngebäude-Versicherung. Gerne können wir Ihnen auch ein erweitertes Angebot zur Technischen Versicherung ihrer haustechnischen Anlagen oder zur Erweiterung um den Hausund Wohnungsschutzbrief zur Verfügung stellen.
Zusätzliche Leistung des Haus- und Wohnungsschutzbriefs Sicherlich fühlen Sie sich wohl in den eigenen vier Wänden. Aber was ist, wenn plötzlich die Heizung ausfällt, der Schlüssel im Schlüsselloch abbricht oder Sie ein Wespennest am Gebäude haben? Für diese und ähnliche Risiken bietet der Haus- und Wohnungsschutzbrief schnelle Hilfe. Versicherungsschutz kann hier für Sie als Eigentümer eines Einfamilienhauses, einer Wohnung oder für Sie als Mieter einer
Ihre Ansprechpartnerin: Helen Hofmann Tel. +49 7121 923-1107 hofmann@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)1220
07
ALTERSARMUT ABWENDEN: INFORMATIONEN FÜR SIE UND IHRE MITARBEITER
Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Armutsgefährdungsquote der über 64-Jährigen auf 15,7 % gestiegen und liegt damit um 4,7 Prozentpunkte höher als 2005. Dabei sind die Werte zwischen Ost- und Westdeutschland nur marginal unterschiedlich. Auch eine kürzlich veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. im Auftrag der Bertelsmann Stiftung belegt, dass in den kommenden 20 Jahren das Armutsrisiko im Alter deutlich steigen wird.
Auch Durchschnittsverdiener betroffen Bezogen auf alle Bevölkerungsgruppen haben bislang Alleinerziehende und Geringverdiener seit vielen Jahren das größte Armutsrisiko. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Beschäftigte mit Durchschnittseinkommen von der Altersarmut betroffen sind und weiterhin betroffen sein werden. Unabhängig von der Altersarmut klafft bei vielen zukünftigen Rentnern eine erhebliche Lücke zwischen dem aktiven verfügbaren Erwerbseinkommen und dem Ruhestandseinkommen. Wer da nicht rechtzeitig und richtig den finanziellen Status plant, kann unter Umständen ein Fiasko erleben. Steigende Lebenserwartung Unter anderem hängt dies auch mit der immer weiter steigenden Lebenserwartung zusammen. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland ist nach der jüngsten Sterbetafel weiter angestiegen. Nach Modellrechnungen könnten heute geborene Jungen 90 Jahre und Mädchen im Durchschnitt 93 Jahre alt werden. Für die heutigen 65jährigen Männer und Frauen wird eine Lebenserwartung von weiteren 21 Jahren bzw. 24 Jahren ermittelt, bei einer fernen Lebenserwartung bis 2060 wird von 27,4 Jahren bzw. 29,5 Jahren ausgegangen.
08
Im Prinzip ist die permanent steigende Lebenserwartung nichts Neues, nur selten werden jedoch die Folgen der persönlichen finanziellen Verhältnisse im Rentenalter betrachtet. Solange das Einkommen aus beruflicher Tätigkeit regelmäßig auf dem Konto ankommt und die laufenden Lebenshaltungskosten etc. gedeckt sind, ist es offensichtlich schwierig, die Einkommenssituation im fernen Rentenalter richtig einzuordnen. „Brutto-“ versus „Nettorente“ Zur richtigen Einordnung der Einkünfte in der Rentenphase gehört unter anderem die Tatsache, dass auch für Rentenleistungen Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Die im jährlichen Informationsschreiben der gesetzlichen Rentenversicherung oder Standmitteilungen der Lebens- und Rentenversicherung ausgewiesenen Werte sind regelmäßig als „Bruttowerte“ anzusehen. Je nach Einkunftsart sind die Abgaben recht unterschiedlich. Anfangskapital zu Rentenbeginn Mit den seit Jahren sinkenden Kapitalerträgen aus festverzinslichen Anlagen, dazu gehören auch die Erträge aus den Lebens- und Rentenversicherungen, verschärft sich die Situation zusätzlich. Ein einfaches Rechenbeispiel soll dies verdeutlichen.
ALTERSARMUT ABWENDEN: INFORMATIONEN FÜR SIE UND IHRE MITARBEITER
Für eine gewünschte monatliche Rentenleistung von gleichbleibend 1.000 EUR ab Alter 65 über eine Laufzeit von 21 Jahren beträgt das erforderliche Anfangskapital zu Rentenbeginn: 170.306 EUR bei einem Zins von 4 % p. a. 186.795 EUR bei einem Zins von 3 % p. a. 227.214 EUR bei einem Zins von 1 % p. a. Steigt die Lebenserwartung von 21 Jahren lediglich um 4 Jahre, so steigt das erforderliche Anfangskapital wie folgt: 189.452 EUR bei einem Zins von 4 % p. a. 210.876 EUR bei einem Zins von 3 % p. a. 265.342 EUR bei einem Zins von 1 % p. a. Je nach Dauer bis zum vorgesehenen Rentenbeginn können die finanziellen Aufwendungen oder Sparraten in enorme Größenordnungen steigen. Einen Betrag von rund 50.000 EUR anzusparen, bedeutet bei einer Spardauer von 25 Jahren und einem jährlichen Ertragszuwachs von 3 % eine monatliche Sparrate von 112 EUR. Beträgt der Zuwachs lediglich 1 % p. a., so steigt die monatliche Sparrate bereits auf 147 EUR. Bei 15 Jahren Spardauer steigen die Werte auf beträchtliche 220 EUR bzw. 257 EUR. Wie können Lösungen aussehen? Für viele Menschen ist es nicht leicht, eine bereits vorhandene Sparrate zu erhöhen, geschweige denn überhaupt eine Sparrate zu starten. Zugegeben, der Markt an Mög-
RVM-AKTUELL (V1)1220
09
ALTERSARMUT ABWENDEN: INFORMATIONEN FÜR SIE UND IHRE MITARBEITER
lichkeiten ist mit seiner Vielzahl von Anbietern kaum zu durchschauen, hinzu kommen noch die „ratgebenden“ Publikationen. Oftmals reicht es schon aus, die naheliegenden Angebote zu ergreifen. Insbesondere die Angebote mit staatlicher Förderung können für viele Selbstständige und Arbeitnehmer eine interessante Lösung darstellen. ž Für die allermeisten Beschäftigten eig-
net sich eine betriebliche Altersversorgung mit Zuschüssen des Arbeitgebers. Aus dem Bruttogehalt statt aus dem Nettogehalt zu sparen, verdoppelt in der Regel die Sparrate. Auch wenn im Rentenalter Abzüge von Steuern und evtl. Kranken- und Pflegebeiträge anstehen, ist die Rendite gegenüber einem aus dem Nettogehalt besparten Vertrag wesentlich höher. ž Für Selbstständige, aber auch für Arbeitnehmer kann die steuerlich begünstigte Rürup-Rente oder die Zuzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Lösung sein. ž In aller Regel sind die Abschluss- und Verwaltungskosten der betrieblichen Versorgungsregelungen wesentlich geringer als bei Privatverträgen. Dies erhöht ebenfalls die Rendite. ž Nach der jahrelangen Reduktion von festverzinslichen Wertpapieren muss nun wirklich jedem klar sein, dass man Renditen nur noch mit kapitalmarktnahen Anlagen erzielen kann. Hohe Garantieverzinsungen schmälern die Rendite. Auch in der betrieblichen Al-
10
tersversorgung können solche Produkte in Anspruch genommen werden. Aber auch private Aktien- oder Fondssparpläne können hier eine individuelle Lösung sein. ž Die „Geschenke“ des Gesetzgebers nutzen! So wird für die meisten Beschäftigten ab dem Jahr 2021 der unliebsame „Soli“ abgeschafft. Bei einem durchschnittlichen Einkommen beträgt der Soli monatlich rund 27 EUR. Wird dieser zusätzliche Netto-Mehrbetrag in die betriebliche Altersversorgung eingebracht, kann daraus ein Altersversorgungsbeitrag von über 60 EUR und ggf. mehr bei entsprechender Arbeitgeberbeteiligung erfolgen. Ohne dass sich also an dem verfügbaren Einkommen etwas ändert, kann eine zusätzliche Sparrate zur Altersversorgung begonnen oder können die bisherigen Sparraten erhöht werden. Rechtzeitig sich mit der Thematik zur Altersversorgung zu befassen, war noch nie ein Fehler. Der Fehler liegt in der Regel im „Nichtstun“. Hängt an Ihrer Pinnwand noch der gelbe Notizzettel „Altersversorgung klären“? Dann nehmen Sie ihn ab und kommen Sie auf uns zu. Es ist ein gutes Gefühl, an der Pinnwand Platz zu schaffen. Auf Ihre Kontaktaufnahme freut sich das RVM-Vorsorge-Team. Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-1156 maier@rvm.de
CYBER-SECURITY: EIN MEGATREND FÜR IHRE KAPITALANLAGE?
Die zunehmende Digitalisierung von Geschäfts- und Produktionsprozessen schafft neuen Spielraum für Cyber-Attacken und Cyber-Kriminalität. Davon profitieren Sicherheitsanbieter – sie sind auf ungebremstem Wachstumskurs.
Durch die Digitalisierung sind immer mehr Geräte und Produktionsanlagen miteinander vernetzt und müssen besonders geschützt werden – Stichwort Industrie 4.0* und Cloud-Robotik. Dieser Trend wird sich exponentiell fortsetzen. Experten gehen von einer Verdreifachung der Anzahl der vernetzten Geräte in den nächsten 6 Jahren aus. Und auch die ECommerce-Firmen rüsten auf. Rund 50 % der führenden E-Commerce-Unternehmen setzen für ihre Warenhauslogistik und die Versandaktivitäten Robotersysteme ein.
Sicherheitsstrategien investiert werden. Da die Folgen eines Cyber-Angriffs sehr teuer und existenzbedrohend sein können, spielen Kostenüberlegungen bei den Ausgaben zum Schutz vor Cyber-Kriminalität eine untergeordnete Rolle. Im Vordergrund steht die Effizienz von Sicherheitslösungen. Dies bietet den Unternehmen, die Cyber-Sicherheit anbieten, eine enorme Preissetzungsmacht und damit verbunden auch hohe Gewinnmargen. Außerdem ist die Investition in Sicherheitslösungen weniger konjunkturabhängig, da die Unternehmen in einer Rezession zuletzt die Budgets für Cybersicherheit kürzen.
Unternehmen investieren in ihre Sicherheit
Wachstumsbereich IT-Sicherheit
Hackerangriffe, Computerviren und Schadsoftware zielen auf das Zusammenspiel wichtiger IT-Infrastruktur und erreichen ihr Ziel auch häufig. Es wird geschätzt, dass den Unternehmen weltweit Schäden in Höhe von rund 600 Milliarden US-Dollar pro Jahr entstehen.
Aufgrund dieser strukturellen Wachstumsstory (steigende Bedrohungslage) und einer geringeren konjunkturellen Schwankungsbreite der Erträge von Sicherheitsanbietern sehen wir genau hier einen Megatrend, in den es sich zu investieren lohnt.
Daher gewinnt das Thema IT-Sicherheit eine immer höhere Bedeutung – ein immer größerer Aufwand muss in die Abwehr von Cyber-Attacken und in fundierte
Die Kurse von Sicherheitsanbietern haben sich im Verlauf der letzten Jahre überdurchschnittlich entwickelt. Nach Meinung von Pictet Asset Management – der
Trend Digitalisierung
Vermögensverwalter ist Experte in diesem Spezialbereich – unterschätzen die meisten Analysten die Ertragskraft dieser Unternehmen. Sie gehen von einem Abflachen der Wachstumsgeschwindigkeit und der Erträge aus – was aber in diesen Superwachstumsbereichen zumeist nicht eintritt. Fazit Langfristig orientierte Anleger können an diesem wachstumsstarken Markt für Sicherheitslösungen partizipieren. Interessiert? Wir zeigen Ihnen die passende Fondslösung! * Industrie 4.0 ist die Bezeichnung für ein Zukunftsprojekt zur umfassenden Digitalisierung der industriellen Produktion, um sie für die Zukunft besser zu rüsten. (Quelle: Wikipedia)
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-1126 wurster@rvm-finanzen.de
RVM-AKTUELL (V1)1220
11
DIE VERSICHERUNGSMÄRKTE VERHÄRTEN WEITER
Sicherlich würde sich der infolge der Corona-Pandemie teils stark gebeutelte Mittelstand andere Botschaften erhoffen – doch die Versicherer reagieren mit Prämienerhöhungen und anderen Maßnahmen auf die ihrerseits schwierige Lage. Die stetigen Umstrukturierungsmaßnahmen und personellen Veränderungen aufseiten der Versicherer und die sich dadurch ergebenden Kapazitätsengpässe verschärfen die Situation aus Maklersicht zusätzlich. Im nachfolgenden Artikel geben wir zu den wichtigsten Sparten einen Abriss über Ursachen und Hintergründe und wagen trotz aller Ungewissheit auch einen Ausblick in die nahe Zukunft.
Sach- und Ertragsausfall-Versicherung Eine schleichende Marktverhärtung findet in diesem Segment bereits seit einigen Jahren statt. Mittlerweile ist die Verhärtung allgegenwärtig und bei den meisten Kunden auch angekommen – und das mit einer Deutlichkeit, wie wir sie lange nicht mehr gesehen haben. Dabei spielt es kaum mehr eine Rolle, für welchen Risikoträger man sich einst entschieden hat. Alle Versicherer sehen sich mit einem gestiegenen Preisniveau an den globalen Rückversicherungsmärkten konfrontiert, blicken im eigenen Portfolio im Bereich der industriellen Sach-Versicherung auf ein jahrelang defizitäres Geschäft zurück und versuchen nun den Befreiungsschlag. Mehr oder weniger vehement wird versucht, die individuelle Sanierungsstrategie bei den Kunden und Maklern durchzusetzen. Immer enger wird derweil die Situation für Versicherungskunden aus brandschutztechnisch kritischen Branchen wie Recycling, Fleisch, Lebensmittel oder Chemie – diese Unternehmen sehen sich mit Prämienforderungen im teils satten zweistelligen Prozentbereich, Erhöhung von Selbstbehalten, Reduzierungen oder gar Kündigungen ihrer Deckungen konfrontiert. In vollem Umfang bestätigt hat sich unsere Prognose in der letzten Ausgabe 2019 unserer RVM-Aktuell: Die versicherungstechnische Qualität allgemein, die Implementierung qualifizierter Schadenverhütungsmaßnahmen, die Umset-
12
DIE VERSICHERUNGSMÄRKTE VERHÄRTEN WEITER
zung von Brandschutz- und Risikostandards sowie eine professionelle Bedarfsanalyse der zu versichernden Unternehmen spielt mehr denn je eine wichtige Rolle, um im aktuellen Marktgefüge noch bestmögliche Prämien erzielen zu können. Wir gehen aus heutiger Sicht von einer weiterhin steigenden Prämienentwicklung, einer überwiegend sehr vorsichtigen Zeichnungspolitik sowie einer fortschreitenden Verknappung der Kapazitäten speziell für schadenbelastete und/ oder risikobehaftete Betriebsarten aus. Haftpflicht-Versicherungen Nach vielen Jahren eines käuferfreundlichen Versicherungsmarktes zeichnet sich in einzelnen Bereichen auch hier nach und nach eine gewisse Verhärtung ab. Im Fokus erster Anpassungen von Prämien und Selbstbehalten oder einer Reduzierung der Limite stehen besonders schadenbelastete Risiken, wie zum Beispiel Unternehmen aus der Kfz-Zulieferindustrie, Unternehmen mit individuell schlecht verlaufenden Risiken, Unternehmen mit erhöhtem US-Risiko sowie internationale Versicherungsprogramme. Für sehr gut verlaufende Risiken ist der Markt hingegen unverändert noch „weich“ und aufnahmefähig. Aus heutiger Sicht rechnen wir mittelfristig mit einem moderat ansteigenden Prämienniveau sowie den vorstehend bezeichneten Einschnitten für Unterneh-
men mit höherer Risikoexponierung. D&O-Versicherungen Ob die Corona-Krise nun der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte, vermögen wir nicht mit letzter Gewissheit zu beurteilen. Fakt ist jedenfalls, dass sich die D&O-Versicherer seit geraumer Zeit bereits mit einem gehäuften Schadenaufkommen konfrontiert sehen, das – so wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt – teils auch immense Schadenzahlungen nach sich zog. Ob nun Dieselgate oder Wirecard, die Schaden-KostenQuoten der D&O-Versicherer sind so defizitär, dass mittlerweile erste namhafte Player aufseiten der Versicherer gänzlich aus diesem Geschäft ausgestiegen sind. Die verbleibenden Risikoträger unterziehen ihre Bestände 2020 einem harten „Re-Underwriting“ und fordern Unternehmenskennzahlen und Risikoinformationen in bislang nicht gekanntem Ausmaß. Auch das Neugeschäft wird einer kritischen Risikoprüfung unterzogen. In der Folge haben die Prämien spürbar angezogen, Limite wurden heruntergesetzt oder auch bedingungsseitige Einschränkungen vorgenommen. Auch wenn Corona nicht der Auslöser war, werden die wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen die Situation weiter verschärfen und die beschriebene Marktverhärtung vorantreiben. Cyber-Versicherungen Wie wir alle regelmäßig aus den Medien
entnehmen können und der eine oder andere Leser sicherlich schon im eigenen Umfeld erfahren musste, nehmen CyberVorfälle in unterschiedlichster Ausprägung weiterhin signifikant zu. Auch die coronabedingt teils in Nacht-und-NebelAktionen geschaffenen Homeoffice-Lösungen haben sich nicht unbedingt positiv auf diese Entwicklung ausgewirkt. In der Folge haben wir – Sie ahnen es sicher schon – auch hier mit einem steigenden Prämienniveau, der Forderung nach höheren Selbstbehalten und einer immer akribischeren Risikoprüfung aufseiten der Versicherungsgesellschaften zu kämpfen. Kfz-Versicherungen In diesem über viele Jahre hinweg oft defizitären Geschäftsfeld hat sich – trotz gestiegener Werkstatt- und Ersatzteilpreise – die Schadensituation bei vielen Flottenversicherern im Jahr 2020 coronabedingt etwas entspannt. Flotten werden im Firmenbereich weiterhin sehr individuell betrachtet: Gute Schadenquoten ziehen gute Prämien nach sich. Bei nachhaltig schlechten Verläufen ist das Gegenteil der Fall, sodass schlussendlich jeder seines eigenen Glückes Schmied ist. Im Mittel ist jedoch ein insgesamt stabiles Prämienniveau festzustellen. Durch geschickte Kniffe, wie beispielsweise die Vereinbarung von substanziellen Schadenaggregaten, stehen größeren Flotten weiterhin variable Möglichkeiten zur Vertrags-, Prämienund Steuergestaltung offen.
RVM-AKTUELL (V1)1220
13
DIE VERSICHERUNGSMÄRKTE VERHÄRTEN WEITER
Fazit Die Marktverhärtung war nach Jahren sinkender Prämien, inflationärer Versicherungssummen und verhältnismäßig offener Zeichnungspolitik für alle Marktteilnehmer absehbar, nicht aber die Geschwindigkeit, mit der die Versicherungsgesellschaften nun versuchen, ihre Forderungen auf breiter Front konsequent umzusetzen. Wir wissen nicht, wie sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Märkte in Zukunft verändern. Aber wir wissen um unsere originäre Aufgabe, unsere Kunden auch in wirtschaftlich rauer werdenden Zeiten durch die Marktgegebenheiten zu lotsen und – immer deren Interessen im Fokus – das jeweils Beste für sie zu verhandeln. Und eines ist seit jeher sicher: Keine Marktphase dauert ewig an, weder der Käufer- noch der zunehmend vorherrschende Anbietermarkt.
Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-1124 kalbacher@rvm.de
14
EIN GROSSBRAND UND VIEL UNTERSTÜTZUNG
Es ist immer wieder schockierend, wie verheerend sich Brände in Unternehmen entwickeln können – mit unabsehbaren Folgen für die Betroffenen. Einer unserer Kunden musste 2019 diese leidvolle Erfahrung machen, kann aber dank umfangreicher Unterstützung und der guten Zusammenarbeit mit RVM positiv in die Zukunft blicken.
Das Brandereignis Es war im heißen Juli des Jahres 2019, als um die Mittagszeit in dem Entsorgungsunternehmen ein Brand ausbrach. Zunächst versuchen noch zwei Mitarbeiter des Unternehmens das Feuer in der Sortierhalle selbst zu löschen – ohne Erfolg. Schnell entwickelt sich ein Großbrand. 18.000.000 Liter Wasser werden zum Löschen eingesetzt, 350 Helfer von Feuerwehr, THW und dem Roten Kreuz sind im Einsatz. Leider vergeblich – die Halle brennt komplett nieder. Auslöser des Brandes war ein Fremdkörper in der Sortieranlage. Der Schaden Der Abriss und Wiederaufbau der Sortieranlage kostet 15 Millionen Euro und dauert sieben Monate. Die Löhne für 80 Mitarbeiter müssen während der Auszeit des Unternehmens weiter gezahlt werden. Und das Unternehmen hofft, dass
keine Kunden während der Zeit abspringen – eine Hoffnung, die sich erfüllt.
sicherung die Schadensregulierung zu hundert Prozent übernehmen würde.
Hilfe von allen Seiten
RVM steht Ihnen zur Seite
Überhaupt ist der Geschäftsführer dankbar für die viele Unterstützung, die er erfahren hat. Schon während des Brandes versorgten benachbarte Unternehmen die Helfer mit Getränken und Essen. Auch wir von RVM haben gleich von Beginn an unseren Kunden mit unserer fachlichen Expertise begleitet. Wir haben in Absprache mit unserem Kunden bei der Auswahl der Sachverständigen mitgewirkt und das Zusammenspiel zwischen Sachverständigen und Versicherung überwacht und optimiert. Die Sachverständigen überprüften das Ausmaß des Schadens und vor allem auch, ob der Unternehmer alle Regeln zum Brandschutz beachtet hat. Von unserem Kunden waren dank des reibungslosen Prozesses zum Glück nur wenige schlaflose Nächte zu beklagen, bevor er wusste, dass die Ver-
Schadenereignisse dieses Ausmaßes stellen für die Betroffenen eine erhebliche psychische Herausforderung dar. Auch unser Kunde berichtete, mit den Nerven am Ende gewesen zu sein, als er bei dem Brand eingetroffen sei – er war gerade auf dem Weg in den Urlaub gewesen, als er die Schreckensnachricht erhalten hatte. Deshalb ist es für uns von RVM ganz entscheidend, von Anfang an für einen guten Ablauf zu sorgen, bei dem unsere Kunden wissen, dass sie sich auf uns und unsere Erfahrung verlassen können.
Ihre Ansprechpartnerin: Ulrike Brunner Tel. +49 7121 923-1233 ubrunner@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)1220
15
ABSEHEN VOM FAHRVERBOT BEI DROHENDER EXISTENZGEFÄHRDUNG
Ein Fahrverbot gilt den Gerichten als eine wirksame erzieherische Maßnahme. Es wird bei erheblichen Verkehrsverstößen als Regel verhängt, bei denen der Gesetzgeber die Wirkung eines Bußgeldes als nicht ausreichend ansieht. Von einem Fahrverbot kann allerdings abgesehen werden, wenn Härten ganz außergewöhnlicher Art vorliegen.
Härten, bei denen von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, können beispielhaft beziehungsweise im Zusammenspiel miteinander sein: ž die Tatumstände und das Verhalten direkt nach der Tat ž Augenblicksversagen ž extrem langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil Und besonders hervorzuheben: ž der drohende Verlust des Arbeitsplatzes ž bei Selbstständigen die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, die durch das Fahrverbot nachweislich bedroht ist. Auf die letzten beiden Punkte möchten wir näher eingehen. Ein Fall aus der Praxis Ein selbstständiger Unternehmensberater überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Autobahn um 65 km/h. Er wird zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Er klagt gegen die Entscheidung mit dem Argument, dass durch das Fahrverbot seine wirtschaftliche Existenz gefährdet sei. Die erste Instanz folgt diesem Argument: Das Fahrverbot wird zurückgenommen und im Gegenzug das Bußgeld erhöht. Allerdings legt die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein und das Urteil wird in der nächsten Instanz kassiert. Zur Be-
16
gründung führt das Gericht an, dass zum einen ein schwerwiegender als vorsätzlich einzustufender Verkehrsverstoß vorläge und zum anderen und entscheidend keine Existenzgefährdung des selbstständigen Unternehmensberaters zu erkennen sei. Der Betroffene wohne verkehrsgünstig, könne mit Taxi, Zug und Flugzeug alle Orte zur Ausübung seiner Tätigkeit erreichen. Dass dies zeitaufwendiger sei und auch mehr koste, sei kein Argument, das die wirtschaftliche Existenzgefährdung belege.
kurzfristiger Anwesenheitserfordernis in einer Zweigniederlassung ž Kleinunternehmer, der das einzige Fahrzeug seines Betriebes selbst steuert, immer auch abhängig vom Tatvorwurf ž für den Arbeitnehmer die Arbeit in Wechselschicht oder eine Entfernung zum Arbeitsplatz ab 25 km ohne Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ž Fazit
Entscheidend für das Absehen vom Fahrverbot wäre demzufolge allenfalls die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gewesen – und diese Gefährdung konnte nicht nachgewiesen werden. Daher wurde das Fahrverbot vom Gericht als verhältnismäßig gewertet. Denn je nach Fall kann dem Beschuldigten zugemutet werden, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, einen Fahrer zu engagieren oder auch Urlaub für die Zeit des Fahrverbots zu nehmen.
Gerichte können von einem Fahrverbot absehen, wenn die wirtschaftlichen Folgen des Fahrverbotes eine besondere Härte darstellen und insbesondere existenzbedrohend sind. Der Nachweis hierfür ist allerdings im Einzelfall nur schwer zu erbringen. Ein Rechtsbeistand ist in diesem Fall auf jeden Fall notwendig. Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist hierfür der richtige Ansprechpartner.
Wann kann eine Existenzgefährdung vorliegen? Aus dem Beispielsfall ist zu schließen, dass die Existenzgefährdung durch ein Fahrverbot besonders ausgeprägt sein muss. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Konstellationen, die für eine Existenzgefährdung sprechen sind beispielsweise: ž Unternehmer mit Betrieb in wirtschaftlicher Krise oder bei häufiger und
Sie haben noch keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung? Dann vertrauen Sie auf unsere Beratung. Wir vermitteln Ihnen unter der Vielzahl von Angeboten eine kostengünstige und gute Versicherung.
Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de
HOMEOFFICE UND IT-SICHERHEIT
Arbeiten im Homeoffice bringt einige Herausforderungen mit sich – unter anderem die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz. Diese Erfahrung machten dieses Jahr viele Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt, damit Mitarbeiter im Homeoffice sicher arbeiten können.
Drei Möglichkeiten und ihre Herausforderungen für das Homeoffice Ohne Zugriff auf die notwendigen Programme und Daten ist ein Arbeiten im Homeoffice nicht möglich. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, diese Herausforderung zu lösen: ž Zugriff auf die Daten über eine gesicherte VPN-Verbindung ž Zugriff über verschlüsselte Webgateways wie z. B. Citrix Netscaler ž Mitnahme der benötigten Programme und Daten ins Homeoffice auf Notebooks oder Datenträgern ž Jede Möglichkeit hat Auswirkungen auf das Thema IT-Security und Datenschutz: ž Über eine VPN-Verbindung wird mit wenigen Einschränkungen der Zugriff des Clients ähnlich dem im Unternehmensnetzwerk ermöglicht. Im Homeoffice muss man also dafür sorgen, dass die Clients den Unternehmensrichtlinien entsprechen, um keine Lücken in die IT-Security-Infrastruktur zu reißen. ž Beim Zugriff über moderne Webgateways wie z. B. Citrix Netscaler wird der Zugriff im Homeoffice auf die Bildübertragung reduziert. Mit den richtigen Einstellungen können die Mitarbeiter im Homeoffice keine unerwünschten Daten ins Firmennetzwerk übertragen. Selbst die gemeinsame Nutzung des Zwischenspeichers zwi-
schen Arbeitsoberfläche und Clientsystem lässt sich unterbinden, das Arbeiten geschieht auf der Bildübertragungsebene. Da die Daten zu jeder Zeit innerhalb der unternehmenseigenen Infrastruktur verarbeitet werden, bleibt der Zugriff für das Unternehmen kontrollierbar. ž Bei der Mitnahme der Daten ins Homeoffice hat das Unternehmen keine Kontrolle mehr über die Daten. Daher ist diese Option problematisch. Ein Back-up der Daten ist aus der Ferne nur schwer möglich, der Zugriff auf die Daten kann nicht unterbunden werden, da keine aktive Verbindung des PC-Systems zum Berechtigungsmanagementsystem besteht, und zusätzlich besteht die Gefahr, dass im Homeoffice korrumpierte Daten am Ende wieder in der Unternehmensinfrastruktur landen und Schaden anrichten. Welche Option letztendlich gewählt wird, entscheidet über die Herausforderungen beim Thema Datenschutz. Herausforderung Datenschutz Im häuslichen Umfeld ist es nahezu unmöglich, das gleiche Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten wie im Büro. Unternehmensfremde Personen können auf den PC zugreifen und der Bildschirm ist im Homeoffice nicht vor Blicken Dritter geschützt. Wenn zusätzlich noch
mit Daten auf Papier gearbeitet wird, wird die Kontrolle noch schwieriger. Dennoch kann man einiges tun, indem einige Richtlinien umgesetzt werden, wie z. B. das automatische Sperren des Arbeitsplatzes bei Inaktivität nach 5 Minuten, granulare Zugriffsregeln auf die Daten und eine digitale Bereitstellung von Dokumenten. Außerdem müssen die Mitarbeiter für ein verantwortungsbewusstes Verhalten auch im Homeoffice sensibilisiert werden. Wir unterstützen Sie RVM hat sich mit diesen Fragen bereits beschäftigt und bietet seinen Mitarbeitern seit mehreren Jahren die Möglichkeit an, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Wir können deshalb sagen, dass Homeoffice möglich ist. Übrigens: Auch bei kurzfristig benötigten Lösungen sollten die Fragen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz nicht außer Acht gelassen werden. Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema IT-Security oder Interesse an einem Erfahrungsaustausch, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner: Daniel Monshausen Tel. +49 7121 923-1259 monshausen@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)1220
17
RVM-FINANZMANAGEMENT STELLT SICH VOR
Im Juli 2008 wurde die RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG als 100%ige Tochter der RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG gegründet. Seither beschäftigen wir uns unter der Leitung von Frank Wurster mit den aktuellsten Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt. Unsere Motivation ist es, die passende Lösung bei finanziellen Entscheidungen zu finden.
Wir sind Ihre Ansprechpartner für nachhaltige Finanzberatung und Betreuung von Kapitalanlagen bei RVM.
Finanzmanagement Oft werden über mehrere Jahrzehnte erhebliche Werte investiert – gestreut in die verschiedensten Anlageformen und bei unterschiedlichen Instituten platziert. Einmal bei Abschluss getroffene Entscheidungen werden während der Laufzeit der Verträge nicht mehr überprüft und hinterfragt, obwohl sich Lebenssituationen, Ziele, Prioritäten und Märkte verändert haben. Genau hier setzt unser Konzept an: Wir nehmen Depotchecks vor und erstellen vollumfängliche Vermögensanalysen und -planungen. Wir geben Anlageempfehlungen in den Bereichen Investmentfonds, Beteiligungen oder Edelmetallanlagen ab. Außerdem halten wir ständig Ausschau nach interessanten Anlagemöglichkeiten. Um die Vermögen unserer Kunden zu schützen, ist es oft auch erforderlich, schnell auf Marktereignisse zu reagieren – wie zuletzt zu Beginn der Corona-Krise. Ruhestandsplanung Wir blicken mit unseren Kunden gemeinsam in die Zukunft, mit dem Ziel, den Finanzbedarf im Alter zu
18
RVM-FINANZMANAGEMENT STELLT SICH VOR
ermitteln, um eine finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand zu erreichen. Dabei werden alle bestehenden Vorsorgebausteine, wie gesetzliche Rente, Betriebsrente, Geldanlagen und Versicherungen etc., in die Berechnung und Planung mit einbezogen. Es wird sowohl die Anspar- als auch die Rentenphase betrachtet, um die finanzielle Planung auf persönliche Ziele, Wünsche und Bedürfnisse auszurichten. Zeitwertkonten Zeitwertkonten dienen dazu, Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt anzusparen für eine spätere bezahlte Freistellung von Arbeit. Damit können längere Auszeiten vom Job, etwa für Familienaufgaben und Weiterbildungen, oder auch der vorgezogene Ruhestand ermöglicht werden. Mit einem Zeitwertkonto können Arbeitnehmer ihre Lebensarbeitszeit flexibel gestalten. Un-
ternehmen können mit Zeitwertkonten die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiter und die Bindung ans Unternehmen steigern. Wir begleiten die Einrichtung und Ausgestaltung von Zeitwertkonten durch professionelle Beratung und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Sie haben Interesse oder Beratungsbedarf? Kommen Sie auf uns zu, um einen Termin zu vereinbaren. Ausführliche Informationen zu allen Themen und zu RVM Finanzmanagement finden Sie auf unserer Homepage www.rvm-finanzen.de
Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-1126 wurster@rvm-finanzen.de
RVM-AKTUELL (V1)1220
19
UNSER START BEI RVM
Am 1. September war es wieder so weit: Das Ausbildungsjahr bei RVM hat mit neuen Auszubildenden begonnen.
1. September Wir waren alle sehr aufgeregt. Zuerst wurden wir herzlich von unseren Paten, einem der beiden Geschäftsführer und unserer Ausbildungsleiterin begrüßt. Später gab es ein gemeinsames Pizzaessen mit den Auszubildenden aus dem zweiten und dritten Lehrjahr. Dabei wurden die restlichen Fragen über den Ausbildungsverlauf beantwortet, und wir Auszubildende konnten uns untereinander besser kennenlernen. Im aktuellen Ausbildungsjahrgang sind wir vier Auszubildende. In dieser kleinen Gruppe wird uns das Lernen sicherlich leichtfallen. Und wir können uns gut untereinander unterstützen. Die erste Woche Anfangs kamen wir in den Akademieraum mit vollem Elan und mit einer positiven Nervosität, da wir sehr neugierig waren und nicht wussten, was auf uns zukommt. Aber wir haben uns hier schnell wohlgefühlt und die Arbeit auch mit Spaß verknüpft. Wir haben besprochen, welche Erwartungen wir haben und welche Wünsche die RVM hat. Unser Akademieraum ist ausgestattet wie unser zukünftiges Büro, dort lernen wir das Theoretische, was für unsere Ausbildung
20
sehr relevant ist, und setzen dieses auch direkt in die Praxis um. Die erste Woche begann mit dem RVM-Startprogramm, dabei lernten wir erst mal die Basics der Programme Word, Excel und OASIS kennen. Außerdem bekamen wir auch eine Einführung in die Versicherungswelt. Das war zudem unsere erste Schulung. Die Schulung begann mit Definitionen und Zusammenhängen, z. B. wozu eine Versicherung überhaupt dient, wie ein Versicherungsfall definiert wird und was alles versichert werden kann. Ebenso, was zu einer Vertragsbeziehung gehört und was die wesentliche Aufgabe von uns als Makler ist. Der Lernstoff wird unserer Geschwindigkeit je nach Sparte angepasst. Später haben wir uns die Sparte HausratVersicherung genauer angesehen und uns darin vertieft. Dabei haben wir bemerkt, dass vieles mit unserem Alltag zusammenhängt. Somit ist uns das Verständnis für das Versicherungsprinzip auch leichtergefallen.
geändert haben. Nach unseren Übungseinheiten diskutierten wir im Nachhinein Aspekte zur jeweiligen Sparte, dabei konnten wir unsere Lernerfolge beobachten. Wir haben beispielsweise diskutiert, wann etwas zur WohngebäudeVersicherung gehört und wann zur Hausrat-Versicherung. Nach etwa einem Monat hatten wir ein Gespräch mit unserer Akademieleiterin. Dabei wurde besprochen, wie es uns bei RVM gefällt, woran wir noch arbeiten können oder welche Verbesserungsvorschläge wir haben. Außerdem bekamen wir den Stundenplan der Berufsschule, die sich in Stuttgart befindet. Unser Berufsschulunterricht findet immer donnerstags und freitags statt. Wir als Azubinen haben daraufhin beschlossen, eine Fahrgemeinschaft zu gründen, da wir das am geeignetsten fanden. Wir alle sind sehr glücklich über unseren Ausbildungsgang und schätzen den gepflegten Umgang, der hier existiert.
So ging es weiter Spannend fanden wir alle, dass unsere Perspektiven sich nach der Schulung
Ihre Ansprechpartnerin: Helen Hofmann Tel. +49 7121 923-1107 hofmann@rvm.de
PURE LEIDENSCHAFT: MUSIK AUFLEGEN
Wie so oft, begann es zu fortgeschrittener Stunde am Tresen: Mit einem Freund sinnierte ich Anfang 2002, wie wir uns doch früher immer intensiv mit der Musikszene auseinandergesetzt hatten. In dieser Stunde wurde die Idee für LET THE MUSIC PLAY geboren – einer Dance-Party für alle Junggebliebenen. Zwei weitere Freunde waren von der Idee genauso begeistert wie wir und so machten wir uns an die Organisation. Was zunächst als eine einmalige Veranstaltung angedacht war, hat sich zwischenzeitlich zu einem festen Bestandteil im jährlichen Event-Kalender entwickelt. Das Ganze findet statt unter dem Motto „Nette Leute, gute Musik und den Erlös für einen sozialen Zweck“.
Nette Leute Mit der Organisation von Türstehern wollten wir uns erst gar nicht auseinandersetzen. Also beschlossen wir, gezielt einzuladen. Jeder von uns vieren hatte seinen Freundeskreis. Dieser wurde eingeladen und im Laufe der Jahre stetig erweitert. Auf Werbung und Plakatierung wollten wir ganz bewusst verzichten, um „ungebetene Gäste“ von vorneherein ausschließen zu können. Gut 200 Freunde schwofen auf diese Art und Weise alljährlich zu Musik aus unterschiedlichsten Jahrzehnten. Gute Musik Eine ausgewogene Mixtur aus Hits der 70er-, 80er- und 90er-Jahre und des neuen Jahrtausends war uns wichtig. Für jede und jeden sollte musikalisch etwas dabei sein. Mit der Konsequenz, als DJ das eigene Ego an diesem Abend in den Hintergrund zu rücken. Für mich als mehr
oder weniger fanatischen Fan der beiden Bands KISS und ELECTRIC LIGHT ORCHESTRA ein nicht einfaches Unterfangen. In der Anfangsphase wurden noch Schallplatten aufgelegt und anschließend über viele Jahre hinweg CDs abgespielt. Seit einiger Zeit läuft die Musik nunmehr vom Laptop, was für uns als DJs zu einem wesentlich stressfreieren Arbeiten führt und uns auch deutlich schneller auf Musikwünsche reagieren lässt. Den Erlös für einen sozialen Zweck Von Beginn an haben wir Wert darauf gelegt, keinen Cent an unserer Veranstaltung zu verdienen. So haben wir gleich zu Anfang beschlossen, einen eventuellen Erlös regionalen oder überregionalen Institutionen zukommen zu lassen. Teilweise unterstützen wir aktuelle Themen/Projekte, zumeist aber Institutionen, deren Tätigkeitsspektrum uns einfach überzeugt. Über all die Jahre
hinweg konnte auf diese Art und Weise zwischenzeitlich ein Betrag von weit über 7.000 EUR gespendet werden. Wie geht es weiter? Auch wenn unsere Veranstaltung mittlerweile einen gewissen „Kult-Status“ erlangt hat, waren und sind wir stets bestrebt, uns Neuem nicht zu verschließen. Seit geraumer Zeit sind unsere eigenen Kinder Gäste unseres Events und werden im Rahmen der nächsten Veranstaltung (LET THE MUSIC PLAY PART XVII) einen eigenen DJ-Part erhalten, um ihre Altersgruppe zu bedienen. Unser definiertes Motto „Nette Leute, gute Musik und den Erlös für einen sozialen Zweck“ wird aber auf immer Bestand haben.
Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-1273 roth@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)1220
21
WEIHNACHTSSPENDEN STATT WEIHNACHTSGESCHENKE
Seit vielen Jahren unterstützen wir soziale Projekte mit unserer Weihnachtsspende. Wir haben wieder eine Vielzahl von Projekten geprüft und vier davon ausgewählt. Wir berichten regelmäßig in unserer Kundenzeitschrift RVM-AKTUELL, wer die Spendengelder erhalten hat und was damit bewirkt wurde.
1. Stiftung Hilfe für kranke Kinder: Hilfe für Kinder mit Organversagen Bei Kindern mit Kurzdarm-Syndrom fehlen von Geburt an oder nach einer Operation große Teile des Dünndarms. Das Kurzdarm-Syndrom – die häufigste Form von chronischem Darmversagen – kann ernste Folgen haben wie z. B. massive Wachstumsstörungen und/oder Stoffwechselerkrankungen. Durch eine Vielzahl von speziellen Behandlungen – u. a. verschiedene Formen der künstlichen Ernährung – wird versucht, die Darmfunktion der Kinder wiederherzustellen. Manchen Kindern wird dadurch auch eine Organtransplantation erspart. Eine zusätzliche Fachkraft koordiniert die verschiedenen Therapien und berät und betreut die Familien, hält Kontakt zu den Heimatkliniken und stellt die Umsetzung des Therapiekonzeptes sicher. 2. Comprehensive Cancer Center Tübingen-Stuttgart, Projekt: „KikE – Hilfe für Kinder krebskranker Eltern“ Wenn ein Elternteil erkrankt, leiden Kinder oft still mit. Auch die Eltern haben meist eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit ihren Kindern. KikE begleitet und unterstützt in dieser Si-
22
tuation die ganze Familie mit unterschiedlichen Angeboten: ž „KikE-Atelier“ – ein Raum für Kinder und Jugendliche ž Eintägige Aktionen für Kinder und Jugendliche oder für Familien ž Kinder- und Jugendgruppen ž „Familienzeit“ – ein Wochenende für die ganze Familie ž „Eltern sein mit Krebs“ ž Fortbildungen für Fachkräfte Die KikE-Angebote werden durch Spenden finanziert und sind in der Regel kostenfrei. 3. Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.V., Waldenburg Was genau ist eigentlich ein Kinderdorf? Manche denken dabei an KinderTagesstätten, Ferienlager oder ein Waisenhaus. Das alles trifft nicht zu. Die Kinderdorfeltern stellen sich einer großen Herausforderung und nehmen bis zu sieben Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können, in ihre Familie auf. Auf diese Weise erhalten sie optimale Entwicklungschancen. Die Familie schafft einen stabilen Lebens- und Beziehungsrahmen, der sich am normalen Familienleben orientiert. Die Elternrolle übernehmen die Kinderdorf-
eltern. Diese bleiben für viele Kinder Rückhalt und Anlaufstelle selbst dann noch, wenn sie längst selbstständig sind und eigene Familien haben. Die Dorfgemeinschaft ist mit insgesamt acht Familien stark und lebendig. Seit der Gründung vor über 60 Jahren fanden 500 Kinder in den Kinderdorffamilien für kurze oder lange Zeit ein Zuhause. 4. Help for Children – gemeinsam gegen Kindesmissbrauch Es ist oft schwierig für Eltern und Pädagogen, mit Kindern über sexuellen Missbrauch zu sprechen. Die von Help for Children erstellten Kinderlernmalbücher „NEIN sagen“ unterstützen sie dabei und sprechen gezielt Vor- und Grundschulkinder an, damit diese frühzeitig, spielerisch und einfach für die Thematik Kindesmissbrauch sensibilisiert werden. Der sicherste Schutz für unsere Kinder, nicht einem Sexualdelikt zum Opfer zu fallen, liegt darin, sie stark zu machen. Denn selbstbewusste Kinder sind geschütztere Kinder!
Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Prietz Tel. +49 7121 923-1141 prietz@rvm.de
RVM – IN EIGENER SACHE
Über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Einblick zu geben, was sich bei uns „so tut“.
ž Julia Czerwinski, Team KFZ, 10 Jahre,
Neue MitarbeiterInnen:
ž
Wir haben uns verstärkt durch:
ž
ž Tobias Laab, Sachbearbeiter, Team
Privatkunden, Eintritt 01.09.2020 ž Michaela Pfannenstiel, Sachbearbeiterin, Team Privatkunden, Eintritt 01.09.2020 ž Arthur Payanok, Sachbearbeiter, Team KFZ, Eintritt 01.11.2020 Herzlich willkommen! Wir wünschen allen neuen Kolleginnen und Kollegen einen guten Start. Unsere neuen Auszubildenden:
ž ž
ž ž ž ž ž
08.02.2020 Frank Winger, Team KFZ, 15 Jahre, 01.04.2020 Anja Lässer, Team Kalbacher, 15 Jahre, 01.06.2020 Lars-Christian Jacobsen, Team UBrunner, 15 Jahre, 01.07.2020 Jörg Schlosser, Team Kleinfelder/Wölfl, 20 Jahre, 01.07.2020 Sarah Knorn, Team Wörner, 10 Jahre, 01.09.2020 Ramona Groß, Team DEHOGA, 10 Jahre, 15.09.2020 Michael Friebe, Geschäftsführung, 25 Jahre, 01.10.2020 Dr. Jürgen Aichele, Team IT, 10 Jahre, 04.10.2020 Gerda Rossel, Team KFZ, 15 Jahre, 01.12.2020
Wir gratulieren zum Jubiläum und bedanken uns herzlich für die langjährige Treue!
Wir konnten zum 01.09.2020 unsere neuen Auszubildenden begrüßen:
Wir trauern um unsere Kollegen:
ž Selenay Müller, Kauffrau für Ver-
ž Giovanni Nuvoli, Prokurist und Leiter
sicherungen und Finanzen, Team Kalbacher ž Gina Rohde, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Team Wörner ž Heliya Safairad, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Team Kleinfelder/Wölfl ž Jasmin Vöhringer, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Team Clemens
des Fachbereichs Vorsorge- und Finanzmanagement, † 13.06.2020 ž Marcus Wolf, Kundenbetreuer, Team UBrunner; † 21.10.2020 Wir werden Herrn Giovanni Nuvoli und Herrn Markus Wolf ein ehrendes Andenken bewahren und sie nicht vergessen.
Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung
Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-1124 kalbacher@rvm.de
Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Prietz Tel. +49 7121 923-1141 prietz@rvm.de Layout & Satz Michael Soukop www.arcusmarketing.de
Übernahme nach dem Studium:
Lektorat Dr. Thomas Pohl www.lektorat-pohl.de
Im September 2020 hat Jennifer Kock, Team UBrunner, ihr Studium zum Bachelor of Arts (B.A.) erfolgreich abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch und für den weiteren Weg alles Gute! Unsere Jubilare im Jahr 2020: ž Michael Gries, Team IT, 20 Jahre,
01.01.2020 ž Albert Waldmann, NL Frankfurt, 10 Jahre, 01.01.2020
IMPRESSUM
Ihr Ansprechpartner: Gerrit Janasek Tel. +49 7121 923-1147 janasek@rvm.de
Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
RVM-AKTUELL (V1)1220
23
www.rvm.de