RVM-AKTUELL 04/2015

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RVM-AKTUELL > IV/2015

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

D&O-VERSICHERUNG: WELCHE VERSICHERUNGSSUMME IST RISIKOGERECHT? > S. 03

KFZ-VERSICHERUNG: DIE ENTSORGER FAHREN FÜR UNS ALLE > S. 10

TERRORISMUS UND POLITISCHE GEWALT – SICHERHEIT IN UNSICHEREN ZEITEN > S. 14


THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial D&O-Versicherung: Welche Versicherungssumme ist risikogerecht? Arbeitnehmerhaftung für Sachschäden von Arbeitgebern und Arbeitskollegen Ein Versicherer versucht die Revolution. RVM meint: Tolle Initiative! Gemeinschaftswerk in Scherben: DTLB versus ADSp KFZ-Versicherung: Die Entsorger fahren für uns alle Unternehmerstammtisch: RVM-Kart-Cup Bayern 2015 Brandschutz und Trinkwasserhygiene – Ein Interessenkonflikt? Terrorismus und politische Gewalt: Sicherheit auch in unsicheren Zeiten IT – Viren, Hoax und Updates RVM-Forum vom 15.10.2015 RVM-Finanzmanagement: Vortragsabend am 04.11.2015 RVM – Wir stellen uns vor RVM – Ausbildungsakademie RVM – Projekte der Weihnachtsspende 2015 RVM – Pure Leidenschaft RVM – In eigener Sache

EDITORIAL

»Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun!« (Mahatma Gandhi) Guten Tag, liebe Leserin, guten Tag, lieber Leser, Weihnachten steht vor der Tür und ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Zum Jahreswechsel wünschen wir Ihnen die Stille für den Blick nach innen und nach vorn, um mit neuen Kräften den Mut für die richtigen Entscheidungen im kommenden Jahr treffen zu können. Mit diesem Weihnachtsgruß verbinden wir unseren Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Angehörigen eine schöne Adventszeit, ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.

Michael Friebe

Erich Burth

PS: Mit unserer Weihnachtsspende unterstützen wir wieder soziale Projekte, die wir Ihnen auf Seite 21 vorstellen.

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D&O-VERSICHERUNG: WELCHE VERSICHERUNGSSUMME IST RISIKOGERECHT?

Die Haftungsszenarien sind vor dem Hintergrund komplexer Compliance-Anforderungen vor allem für Mitglieder der Geschäftsleitung und Aufsichtsräte unüberschaubar geworden. Wesentliches Instrument zur Risikominimierung ist die Berufshaftpflicht für Manager – die »Directors and Officers«- Versicherung (D&O).

Im Mittelpunkt stehen Regressansprüche des Unternehmens gegen Manager wegen Schäden, die diese dem Unternehmen durch unzulängliche Überwachung und Organisation zugefügt haben sollen. Übernommen werden die Kosten für die Abwehr der Ansprüche als auch die Übernahme des Schadens selbst, wenn sich die Ansprüche als begründet erweisen. Der mittlerweile sehr weitgehende Versicherungsschutz nützt nur solange, wie ausreichend Versicherungssumme zur Verfügung steht. Woran orientiert sich der konkrete Bedarf? Empfehlungen der Versicherer richten sich nach einem bestimmten Prozentsatz des Eigenkapitals und der Bilanzsumme. Dabei geht es allerdings eher um das Kriterium der Zeichnungsbereitschaft der Versicherer. Bei der eigenen Bedarfsermittlung sollten unter anderem die nachfolgenden Umstände berücksichtigt werden:

Das Risiko

hoher Schadenssummen besteht insbesondere wegen: verfehlter Investitionen in jedweder

Hinsicht, wegen Betriebserweiterungen, dem Erwerb oder der Gründung von Niederlassungen, der Fortführung unrentabler Betriebe oder auch in einer am Unternehmensbedarf vorbeigehenden Installation von IT-Systemen. des Abschlusses von für das Unternehmen ungünstigen Verträgen des Versäumnisses der Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Subventionen oder deren unberechtigte Inanspruchnahme über einen längeren Zeitraum. der persönlichen Haftung aufgrund von Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. der persönlichen Einstandspflicht für Steuerforderungen.

Die Versicherungssumme hat nicht nur

für einen einzigen Schadenfall, sondern gegebenenfalls für alle Schadenfälle innerhalb eines Versicherungsjahres herzuhalten. Nicht nur der Schaden als solcher ist

vom Versicherer zu bezahlen, sondern auch die Abwehrkosten, die teilweise höher sind als der Schaden. Fazit Die Versicherungssummen sind individuell zu taxieren und angesichts der aktuellen Möglichkeiten am Markt hoch anzusetzen. Die Versicherungssummen sollten je nach Unternehmensstruktur und Branche zwischen 3.000.000 EUR und 10.000.000 EUR liegen, höhere Versicherungssummen sind natürlich verhandelbar. Grundsätzlich gilt: Nicht am falschen Ende sparen! Haben Sie Beratungsbedarf? Wir unterstützen Sie gerne!

Mit der Anzahl der Verantwortungsträger Die Organhaftung ist unbegrenzt. Ma-

nager müssen also damit rechnen, für den gesamten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.

in einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe nehmen die möglichen Schadenskonstellationen zu.

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de

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ARBEITNEHMERHAFTUNG FÜR SACHSCHÄDEN VON ARBEITGEBERN UND ARBEITSKOLLEGEN

Nahezu 40 Millionen Menschen sind in der Bundesrepublik Deutschland in einem sogenannten abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer tätig. Häufig haben sie im Rahmen ihrer Berufsausübung mit teuren Arbeitsmitteln und Maschinen des Arbeitgebers zu tun oder führen Arbeiten aus, die bereits in sich ein großes Gefahrenpotenzial bergen. Das Risiko, dass ein Arbeitnehmer während der Erbringung seiner Arbeitsleistung seinem Arbeitgeber oder einem Kollegen einen Schaden zufügt, ist damit sehr real.

Ausgangssituation Eine kurze Unaufmerksamkeit, eine ungeschickte Bewegung und schon sind Gegenstände von erheblichem Wert beschädigt oder gar zerstört. Wie sieht es dann mit der Haftung des schadenverursachenden Arbeitnehmers aus? Haftet er für den verursachten Schaden, gegebenenfalls bis zur Vernichtung seiner eigenen wirtschaftlichen Existenz? Nach der aktuellen Rechtslage gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB): Ja! Die Rechtsprechung hat jedoch ein Korrektiv geschaffen, welches dem Missverhältnis zwischen Risiko und Gegenleistung in Form der Vergütung entgegenwirken soll. Durch zahlreiche Entscheidungen, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, wurden Einschränkungen der unbegrenzten Arbeitnehmerhaftung entwickelt, die nachfolgend dargestellt werden. Einschränkungen der unbegrenzten Arbeitnehmerhaftung Um das Haftungsrisiko eines Arbeitnehmers angemessen zu beschränken, wurde die Haftung für bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten verursachte Schäden je nach Grad des Verschuldens eingeschränkt. Als betrieblich veranlasste Tätigkeit definiert man eine Tätigkeit, die dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich übertragen worden ist oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt. A. Leichte Fahrlässigkeit stellt die mildeste Stufe des Verschuldens dar, bei der eine vergleichsweise harm-

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lose, nur kurze Unaufmerksamkeit zu einem Schaden führt. «Der angestellte Bankkaufmann berechnet ein Finanzierungsangebot. Währenddessen kippt er versehentlich seinen Kaffeebecher um, dessen Inhalt in das Notebook läuft.» Der wirtschaftliche Wert der Arbeitsleistung kommt in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich dem Unternehmen zu, für welches die Leistung erbracht wird. Die Arbeitsleistung erfolgt auf Weisung des Arbeitgebers, in einem von diesem maßgeblich gestalteten und kontrollierten Umfeld. Somit ist auch das Risiko eines Schadens, welcher durch nur leichte Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters verursacht wurde, nach Grundsätzen der Billigkeit vom Arbeitgeber zu tragen. Eine Haftung des Arbeitnehmers ist bei leichter Fahrlässigkeit nicht gegeben. Der Arbeitgeber kann keinen Schadenersatz vom Arbeitnehmer verlangen. B. Mittlere Fahrlässigkeit ist das »schlichte« Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Es werden Regeln missachtet oder Routinetätigkeiten unterlassen, die nach allgemeiner Lebenserfahrung den Eintritt eines Schadens verhindert hätten. «Ein Mitarbeiter beschädigt den Firmendrucker, weil er es versäumt hat, vor dem Kopieren die Heftklammern von den Unterlagen zu entfernen.»


ARBEITNEHMERHAFTUNG FÜR SACHSCHÄDEN VON ARBEITGEBERN UND ARBEITSKOLLEGEN

In diesen Fällen nimmt die Rechtsprechung eine umfassende Billigkeitsund Zumutbarkeitsprüfung im Einzelfall vor.

«Der stark alkoholisierte Arbeitnehmer bedient eine Maschine des Arbeitgebers falsch, so dass diese nicht mehr funktionsfähig ist.»

Dabei richtet sich die Höhe der Haftungsquote nach folgenden Faktoren: Gefahrenneigung der Tätigkeit, Höhe des Arbeitsentgelts, persönliche Umstände (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter etc.), Vorverhalten des Arbeitnehmers, Ausbildung und Stellung im Betrieb sowie die Arbeitsbelastung. Weiterhin ist auch ein mitwirkendes Verschulden des Arbeitgebers zu beachten, wenn dieser den Schadeneintritt zum Beispiel durch zumutbare organisatorische Vorkehrungen hätte verhindern können.

Sofern ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, haftet der Arbeitnehmer in aller Regel voll für den gesamten Schaden. Allerdings kann auch bei grober Fahrlässigkeit im Einzelfall eine Haftungsbeschränkung greifen – zum Beispiel dann, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeitsvergütung und Schadenhöhe vorliegt oder die Tätigkeit des Arbeitnehmers mit einem besonderen Schadenrisiko behaftet ist. In diesen Fällen wird ebenfalls eine Schadenteilung vorgenommen.

Als Richtwert gilt nach neuester Rechtsprechung, dass ein Arbeitnehmer bei mittlerer Fahrlässigkeit bis etwa zum dreifachen seines Bruttomonatsgehalts haftbar gemacht werden kann (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09. 2011, Az. 3 Sa 241/11, BAG vom 15.11. 2001, Az. 8 AZR 95/01 vom 15.11. 2001).

Auch ein mitwirkendes Verschulden des Arbeitgebers ist zu beachten, wenn dieser den Schadeneintritt zum Beispiel durch zumutbare organisatorische Vorkehrungen hätte verhindern können oder wenn er indirekt zur Schadenshöhe beigetragen hat, indem er zum Beispiel keine entsprechende Sachversicherung abgeschlossen hat.

C. Grobe Fahrlässigkeit

Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Arbeitskollegen

liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, also das außer Acht gelassen hat, was sich jedem in seiner Lage hätte aufdrängen müssen. Das Verhalten des Schadenverursachers ist unentschuldbar, da das gewöhnliche Maß an Fahrlässigkeit erheblich überschritten wird. Spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten des Arbeitnehmers sind hierbei zu berücksichtigen.

Beschädigt der Arbeitnehmer während der Arbeit zum Beispiel die Kleidung oder sonstiges Eigentum eines Kollegen, so wäre er nach der Gesetzeslage bereits bei leicht fahrlässiger Schadenverursachung zum Ersatz verpflichtet. Auch hier hat die Rechtsprechung regulierend eingegriffen und billigt dem Arbeitnehmer bei Schäden, die er durch betrieblich veranlasste Tätigkeit einem Dritten, wie zum Beispiel

seinem Arbeitskollegen, zufügt, einen Freistellungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber zu. Es gilt analog: Bei einfachster Fahrlässigkeit ist der Arbeitnehmer in vollem Umfang vom Arbeitgeber bezüglich der gegen ihn erhobenen Ansprüche freizustellen, bei mittlerer und in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit besteht ein entsprechender teilweiser Freistellungsanspruch.

Ihr Ansprechpartner: Thomas Clemens Tel. +49 7121 923-159 clemens@rvm.de

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EIN VERSICHERER VERSUCHT DIE REVOLUTION. RVM MEINT: TOLLE INITIATIVE!

Ein Versicherer wagt sich auf ein völlig neues Terrain und wird die Versicherungsbranche damit hoffentlich aufrütteln. Kunden werden staunen, zu was die Branche fähig ist und werden eine Versicherung so erleben, wie man es von einer Versicherung erwarten darf: Per App in das Vertragskonto und auf einen Blick die konkrete versicherte Leistung sehen, wie auf einem Kontoauszug.

Vorsorge war wichtig und wird es auch in Zukunft bleiben Dazu sind die demographischen Entwicklungen zu eindeutig und werden zwischenzeitlich auch von niemandem mehr in Frage gestellt. Die drohende Altersarmut ist mittlerweile eine der größten Sorgen in unserer Bevölkerung. Dennoch ist das Vertrauen in die Versicherungen nicht besonders groß, weil es sehr häufig an der nötigen Transparenz fehlt. In vielen Haushalten bestehen mehrere Policen zur Altersversorgung – mit und ohne Hinterbliebenenschutz und möglicherweise sogar eine für den Fall der Berufsunfähigkeit. Jemandem, der sich nicht der Unterstützung eines Maklers wie RVM bedient, fällt es zunehmend schwer, den Überblick zu halten. Man blättert dann in seinem Ordner die fein säuberlich abgehefteten Standmitteilungen der jeweiligen Versicherer durch und findet sich in einem »Irrgarten« von Zahlen

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wider. Die Folge: Man hat »AbheftVersicherungen«, weil man sie eben hat. Das individuelle Sicherungsbedürfnis bleibt auf der Strecke. In der heutigen digital vernetzten Welt befinden sich die meisten Versicherer noch in den »Kinderschuhen«. So unflexibel wie die meisten Bürger ihre Versicherungen erleben, haben sie bislang auch keine großen Erwartungen an innovative Zukunftslösungen. Doch zwischenzeitlich sind die Nutzer sozialer Netzwerke nicht mehr nur die Altersgruppe 15-25. Der Anteil von 45-54Jährigen lag im Jahr 2009 noch bei 37 % – im Jahr 2013 bereits bei über 60 % (Quelle: Statista). Somit steigt auch der Bedarf, seine Finanz- und Versicherungssituationen per App abzurufen. Hier setzt die IDEAL UniversalLife an Deutschlands erstes transparentes Versicherungskonto! Eine neue Klasse von Versicherung, die Alters- und Risikovor-

sorge in nur einem Vertrag vereint und dabei flexibel die Vorsorge an den Lebensverlauf und Bedarf anpasst. Wer für die Zukunft vorsorgen und sich gegen Risiken absichern will, schließt selten alle notwendigen Versicherungen auf einmal ab. Die Folgen hieraus: Verschiedene Versicherungen bei unterschiedlichen Anbietern – die meisten Menschen verlieren dabei den Überblick. In den USA ist die UniversalLife schon seit 1980 auf dem Markt und vereint Vorsorge und Risikoschutz in einer Police. Grundlage ist ein jederzeit einsehbares »Sparkonto«, welches Zinsen und Kosten transparent ausweist. Die gewählten Leistungen wie Altersrente, Todesfallschutz, Berufsunfähigkeits- und Pflegeabsicherung können zeitlich in unterschiedlicher Dauer gewählt und während der Laufzeit hochflexibel angepasst werden. Man schließt dazu keinen neuen Vertrag ab, sondern alles ist in einem Konto darstellbar. So kann beispielsweise die Beitragszahlung durch


EIN VERSICHERER VERSUCHT DIE REVOLUTION. RVM MEINT: TOLLE INITIATIVE!

Entnahmen oder Zuzahlungen sowie Beitragsveränderungen flexibel an die Lebenssituationen angepasst werden. Eine wie sonst übliche Zahlungsweise des Beitrages, beispielsweise monatlich, kennt dieses Konto nicht. Die aufsichtsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des deutschen Aufsichts- und Vertragsrechts zu erfüllen, ist unserem Versicherungspartner IDEAL für das Privatgeschäft gelungen. Wann Entsprechendes für geförderte Versorgungen, wie der betrieblichen Altersversorgung, folgen wird, ist offen. Das transparente Versicherungskonto IDEAL UniversalLife ist die deutschlandweit erste Lösung, die die wichtigen Vorsorgebausteine Altersund Risikovorsorge in nur einem Vertrag kombiniert. Die Kunden können monatlich über die Verteilung ihres Beitrags zu Gunsten ihrer gewählten Vorsorgebausteine entscheiden und online jederzeit die Kontobewegungen einsehen. Versicherungen in Form einer »Blackbox« sind damit Vergangenheit! Die Zukunft ist digital und bedeutet tägliche Auskunftsmöglichkeit. Der Versicherungsordner im Regal hat mit dieser neuen Ära ausgedient. Kommunikation erfolgt kostensparend und papierlos auf digitalem Wege. Andere Anbieter werden sicherlich nicht lange auf sich warten lassen bis sie dem Innovationsgeist der IDEAL UniversalLife mit adäquaten Lösungen folgen. Es ist Zeit geworden, dass sich die Versicherungsbranche ebenfalls auf den Weg der digitalen und transparenten Welt macht.

RVM hat sich bereits für die Vermittlung dieser neuen Versicherungsform zertifizieren lassen und kann Sie auch auf diesen neuen Pfaden in gewohnter Manier durch persönlichen Kontakt begleiten. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!

AUSBLICK 2016:

Neues Medium für RVM-Kunden Sie kennen seit Jahren RVMAKTUELL mit Informationen aus den verschiedenen Fachbereichen. Für die betrieblichen Vorsorgethemen werden wir unseren Service für Sie ergänzen: Ab 2016 berichten wir in einer regelmäßigen BAV-AKTUELL über neue Urteile und versorgen Sie mit weiteren nützlichen Informationen.

Wegfall Höchstrechnungszins Zum 01.01.2016 wird das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) grundlegend geändert und an die EURichtlinie 2009/138/ EG (Solvency II) angepasst. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu einen Verordnungsentwurf erlassen. Laut BMF werde unter dem europaweit einheitlichen Aufsichtssystem der bisherige Höchstrechnungszins für die Zwecke der Aufsicht nicht mehr benötigt. Das Ministerium hat aber klargestellt, dass die Garantiezusagen der Lebensversicherungen künftig auf den Versicherungsverträgen beruhen und nicht mehr auf Verordnungen und es daher auch künftig Garantieverzinsungen geben wird. Einzelne Versicherer haben bereits verlautbaren lassen, dass sie weiterhin an Garantieprodukten festhalten werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Garantien aussehen. Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Ihr Ansprechpartner: Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de

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GEMEINSCHAFTSWERK IN SCHERBEN: DTLB VERSUS ADSp

Spediteure und Verlader haben ihre Verhandlungen über neue Geschäftsbedingungen abgebrochen. Ein neues Werk seitens der Verlader, DTLB, soll's nun richten, bekommt aber massiven Gegenwind.

Dieser Knall war laut und deutlich zu vernehmen: Zuerst teilten die Verladerverbände und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) das Ende ihrer Verhandlungen über eine Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) mit. Dann stellten die Verlader – Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA), Handelsverband Deutschland (HDE) und Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) – mit den DTLB (Deutsche Transport- und Lagerbedingungen) ihr eigenes Regelwerk vor. Zwei Jahre hatten beide Seiten über eine Neuerung der 2003 letztmalig reformierten ADSp verhandelt. Ziel war es, Änderungen aufzunehmen, die sich durch eine in der Zwischenzeit erfolgte Rechtsprechung und veränderte Gesetzgebung ergeben haben. Damit wird es nun nichts. Die Verlader empfehlen die Anwendung der DTLB, der DSLV will noch in diesem Jahr eine überarbeitete Version der ADSp veröffentlichen. Haftung, Preis und Standards Vor allem über die Punkte Haftung, Preis und Festschreibung von Standards konnten sich die Parteien nicht einigen. Welche Folgen etwa die Haftungsbedingungen aus den DTLB für die Spediteure haben können, zeigt Carsten Vyvers, Rechtsanwalt der Kanzlei Arnecke Sibeth Siebold aus Frankfurt, auf. In den DTLB finde sich, anders als in den ADSp, keine Haftungsbegrenzung für Großschäden. »Hierdurch wird es auch deutlich schwerer für die Dienstleisterseite, ausreichenden Versicherungsschutz vorzuhalten, da

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GEMEINSCHAFTSWERK IN SCHERBEN: DTLB VERSUS ADSp

man ein unbegrenztes Schadensrisiko nicht versichern kann und auch in den Policen regelmäßig Maximalbeträge enthalten sind.« Kritisch sieht er zudem die Forderung nach einem Notfallkonzept. "Wie genau dieses gestaltet sein soll, ergibt sich aus den DTLB nicht«, sagt Vyvers, »gerade mittlere und kleinere Unternehmen dürften Schwierigkeiten haben, hier den Anforderungen der Verlader zu genügen.« Auch die DTLB-Vorgabe nach einem fixen Preis bedeute ein höheres wirtschaftliches Risiko für den Dienstleister. »Die DTLB gehen offensichtlich davon aus, dass man die mit einem Verkehrsvertrag verbundenen Kosten vorab jeweils so kalkulieren kann, dass der Dienstleister seine Leistungen jeweils zu fixen Kosten erbringen kann.« Es sei jedoch eine gewisse Flexibilität notwendig, um nicht mit zu hohen Risiken in der Transportdurchführung belastet zu werden. Streit über die Gültigkeit Doch nicht nur inhaltlich ist ein tiefer Graben entstanden, auch über die Gültigkeit der Regelungen sind die beiden Parteien uneinig. Die verladende Wirtschaft teilt mit, dass die bisherigen ADSp »ein gemeinsam mit dem DSLV beschlossenes Bedingungswerk« seien, »welches nunmehr keine Wirksamkeit mehr entfaltet.« DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster kommentiert hingegen das neue Regelwerk der Verlader folgendermaßen: »Das Regelwerk der DTLB basiert einseitig auf den Interessen der verladenden Wirtschaft. Es ist bereits aus diesem Grund fraglich, ob die DTLB rechtswirksam sind.« Die aktuellen ADSp hätten »ohne

Zweifel Bestand«, sagt Huster. Die Gültigkeit der ADSp hänge allein von einer vertraglichen Einbeziehung in einen Vertrag ab. Zwar könnten die Verbände der verladenden Wirtschaft sich von der bisherigen unverbindlichen Empfehlung der ADSp lossagen, dies habe jedoch weder Auswirkungen auf bestehende Verträge, die auf Basis der ADSp vereinbart wurden, noch auf zukünftige Verträge, bei denen sich die Vertragsparteien auf die Einbeziehung der ADSp verständigen.

Detlef Neufang, Rechtsanwalt beim Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), verweist auf eine weitere Option: »Können sich die Parteien nicht darauf einigen, welche Geschäftsbedingungen dem Vertrag zugrunde zu legen sind, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.« Heißt: Bei im Inland dargestellten Verträgen gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, bei grenzüberschreitender Vertragsabwicklung die internationalen Übereinkommen.

Verträge sind einzuhalten »Es gilt das Prinzip pacta sunt servanda – geschlossene Verträge sind einzuhalten«, sagt Rechtsanwalt Vyvers. Verträge, welche auf Basis der bislang bestehenden ADSp abgeschlossen worden sind, sind durch die aktuellen Entwicklungen nicht beeinflusst. Und in der Zukunft? »Jeder Spediteur kann und sollte die ADSp als bewährtes Bedingungswerk weiterhin seinen Geschäften zugrunde legen«, sagt DSLV-Mann Huster. Das bekräftigt auch der Fachanwalt Vyvers: »Die ADSp können selbstverständlich weiterhin angewendet werden.« Die Dienstleister sollten ihre Kunden vor Abschluss des jeweiligen Verkehrsvertrages aber deutlich darauf hinweisen, dass sie ihre Leistungen auf Basis der ADSp erbringen. »Stimmt der Kunde zu oder widerspricht er dem Einbezug nicht, werden die ADSp weiterhin Vertragsbestandteil.« Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht empfiehlt jedoch unbedingt, den Zusatz des DSLV zu verwenden, den dieser seit der Seerechtsreform im April 2013 formuliert und der unnötige Haftungsrisiken zu vermeiden helfe.

Ihr Ansprechpartner: Sven-Stephen Petersmarck Tel. +49 7121 923-220 petersmarck@rvm.de

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KFZ-VERSICHERUNG: DIE ENTSORGER FAHREN FÜR UNS ALLE

… und machen dabei einen guten Job! Aus aktuellem Anlass befassen wir uns heute mit Verkehrssituationen, bei denen PKW-Fahrer auf ein Entsorgerfahrzeug treffen.

Wer kennt das nicht? Man hat es eilig, ist spät dran und ärgert sich, wenn die Straße dann durch ein Müllfahrzeug blockiert wird. Dieses fährt langsam, oft mittig, mal rückwärts, hält dauernd an – und der eigene Adrenalinspiegel steigt. Man möchte drängeln, sich vielleicht sogar über den Gehweg rechts oder links zwischen Mülleimern, gelben Säcken, den Arbeitern und dem Müllauto durchschlängeln. Nein, das sollte man nicht tun!

Natürlich ist nicht nur auf das Müllfahrzeug zu achten, sondern auch auf die Müllwerker. Ein aktuelles Urteil sagt hierzu, dass nur in Schrittgeschwindigkeit und mit mindestens zwei Metern Abstand an den Arbeitern vorbei gefahren werden darf. Es gelten insoweit analog die Regelungen für Busse, die in einer Haltebucht stehen und bei denen besonders auf aussteigende Fahrgäste geachtet werden muss.

Es ist ganz klar geregelt: Bürgersteige sind nicht dazu da, diese hilfsweise als Fahrbahn zu nutzen. Es ist gefährlich für Fußgänger, die man wegen der Höhe und Breite des Entsorgerfahrzeugs oft gar nicht rechtzeitig sehen kann. Es ist ebenso nicht vorhersehbar, wohin das Müllauto fahren will, im dümmsten Fall blockiert man nur die Weiterfahrt, im schlimmsten Fall kracht es.

In letzter Zeit berichten unsere Entsorgerkunden aber noch über eine weitere, sehr unschöne Konstellation der Schuldzuweisung: Ein angeblich Geschädigter behauptet, bei der Abfuhr des Mülls wurde die Garage oder das Hauseck, das Blumenbeet oder die Hecke, das eigene Auto oder Motorrad beschädigt. Ansonsten ist jedoch nichts Genaues bekannt. Hier gilt, wie bei jeder Eigentumsverletzung im Schuldrecht: Der Hergang, das Kennzeichen des Entsorgerfahrzeugs, der Ort und möglichst die Uhrzeit müssen exakt angegeben werden können. Das verlangt auch der bearbeitende Haftpflichtversicherer. Nur in Ausnahmefällen lässt sich durch eine Gegenüberstellung der mögliche Schadenverlauf rekonstruieren. Und Achtung: Dem Entsorger einen Schadenfall »unterjubeln« zu wollen, kann als Versicherungsbetrug ernsthafte Konsequenzen haben!

Zu Dränglern hat die Rechtsprechung eine einheitliche Meinung (so z. B. das OLG Saarbrücken vom 21.03.2013). Hier hat ein Autofahrer dem Müllfahrzeug die Vorfahrt genommen, da nicht erkennbar gewesen sei, wohin das Entsorgerfahrzeug, das mittig in der Straße fuhr, wollte. Das OLG erkannte beim Müllwagen keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, da ein Müllwagen nach § 35 Abs. 6 StVO in der vorliegend zu beurteilenden Fahrsituation vom Rechtsfahrgebot abweichen durfte. Das OLG dazu: »Nach dieser Vorschrift dürfen Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen und entsprechend gekennzeichnet sind, auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.«

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Ihre Ansprechpartnerin: Martina Hackenberg Tel. +49 7121 923-135 hackenberg@rvm.de


UNTERNEHMERSTAMMTISCH: RVM-KART-CUP BAYERN 2015

Zum 5. Bayerischen Unternehmerstammtisch am 23.09.2015 konnte Niederlassungsleiter Herr Christian Begemann in Neufinsing bei München wieder interessante Gäste begrüßen. Neben den obligatorischen Entscheidungsträgern der Versicherer stellten sich heuer – auf Anregung der Teilnehmer im letzten Jahr – dieses Mal auch Dienstleister aus dem Bereich Spedition und Logistik der Runde.

Kritische Fragen, tiefgründige Diskussionen – getreu dem Motto: Keine Verkaufsveranstaltung, sondern Informationen und intensiver Austausch der Teilnehmer untereinander, standen auch dieses Jahr wieder im Mittelpunkt. Zum aktuellen Thema »Verlader AGB« informierte Herr Reinhold Sturm, Prokurist der RVM im Bereich Verkehrshaftung, die Teilnehmer. Welche Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Logistik-Branche hat das Scheitern der ADSp-Verhandlungen? Was ist zu beachten und sind die DTLB rechtlich unbedenklich? Haben RVM-Kunden in ihrer Logistik-Police Deckung für Transporte auf DTLB-Grundlage? Die Verunsicherung in der Runde war deutlich zu spüren und so entwickelte sich eine recht intensive Diskussion. RVM bleibt an diesem Thema dran und wird auch weiterhin seine Kunden zeitnah über aktuelle Entwicklungen informieren (sehen Sie hierzu den Bericht auf Seite 8 – 9 dieser Ausgabe von RVM-AKTUELL). Mit Recar24 (www.recar24.de) stellte sich ein junges, dynamisches und schon

recht erfolgreiches Unternehmen vor. Mit rund 800 vermittelten PKW in 2014 will man nun den Einstieg in die LKW- Branche wagen. Was erwartet ein Frachtführer mit eigenem Fuhrpark? Kann dieser Geschäftszweig im Markt bestehen? »Wir haben für uns wichtige Anregungen und Informationen erhalten. Gleichzeitig konnten wir im Gegenzug unsere angedachte Dienstleistung den Unternehmern näher bringen«, so Herr Philipp Schlöcker, Geschäftsführer von Recar24. Pilotprojekte mit anwesenden Frachtführern werden nun zeigen, ob man gegen die Konkurrenz aus Herstellern und freien Händlern bestehen und somit den Unternehmen einen deutlichen Mehrwert bieten kann. »Ich will meinen Titel unbedingt verteidigen und sehe gute Chancen!«, so äußerte sich der letztjährige RVM-Kart-Cup Champion Herr Alexander Krautloher noch sehr optimistisch vor dem Finalrennen des RVM-Kart-Cups Bayern 2015. Nach zwei engen Ausscheidungsrennen qualifizierten sich die besten acht Teilnehmer für das Finale. In einem spannenden und recht hitzigen Rennen war allerdings die Kon-

kurrenz zu stark für den letztjährigen Champion Krautloher. Am Ende blieb ein undankbarer vierter Platz. Sieger und somit neuer Champion wurde Herr Tobias Möllers von Recar24. Beim abschließenden Abendessen stand nicht nur das Rennen um den RVM-KartCup 2015 im Mittelpunkt der Gespräche. So fand ein interessanter Tag seinen Ausklang und wir sagen herzlichen Dank an alle Gäste für ihr Kommen! Wir freuen uns schon auf den nächsten Unternehmerstammtisch in 2016!

Ihr Ansprechpartner: Christian Begemann Tel. +49 089 66086801 begemann@rvm.de

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BRANDSCHUTZ UND TRINKWASSERHYGIENE – EIN INTERESSENKONFLIKT?

Feuerlöschanlagen dienen vornehmlich der Rettung und dem Schutz von Personen sowie der Brandbekämpfung. Auch die Trinkwasserhygiene verfolgt bekanntlich das Ziel des Personenschutzes. Sobald allerdings diese beiden Komponenten aufeinandertreffen und Feuerlöschanlagen an die Trinkwasserleitung angeschlossen werden, ergeben sich entsprechende Anforderungen.

Die aktuelle Trinkwasserverordnung sieht diverse Verschärfungen gegenüber vorherigen Richtlinien vor. Betrifft dies nur Neuanlagen oder bezieht sich die Verordnung auch auf bestehende Anlagen? Nachstehende Ausführungen sollen ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Öffentliche Trinkwasserversorgung Die öffentliche Trinkwasserversorgung dient in erster Linie der Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. Nicht selten kommt es vor, dass der Löschwasserbedarf für den Objektschutz aus der Trinkwasserversorgung gedeckt wird; dies kann im Einzelfall durch das Wasserversorgungsunternehmen beurteilt werden. Sofern Feuerlösch-/Brandschutzanlagen unmittelbar an das Trinkwassernetz angeschlossen werden, unterliegen sie hygienischen Anforderungen. Eine Abstimmung hat dann sowohl mit der zuständigen Brandschutzbehörde als auch mit dem Wasserversorger zu erfolgen. Keinesfalls darf es hierbei zu Abstrichen bei der Trinkwasserhygiene kommen. Auszug aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) »Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den An-

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forderungen der §§ 5 bis 7 entspricht.« In Bezug auf Feuerlöschanlagen findet sich der Wortlaut: »Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Teilen verbunden werden, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinne des § 3 Nr. 1 bestimmt ist.« Trinkwasserhygiene in Gefahr? Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Feuerlösch-/Brandschutzanlagen selten in Betrieb sind und höchstens bei Wartungsarbeiten oder Probeübungen getestet werden. Sofern die Anlagen mit Wasser befüllt sind, besteht die Gefahr, dass hygienische Probleme durch das Altern des Wassers entstehen. Sind diese Anlagen zudem unmittelbar mit dem Trinkwasser verbunden, muss von einer Einschränkung der Trinkwasserqualität und somit einer Gefahr für die Nutzer ausgegangen werden. Ein Rückfluss des stagnierenden Wassers in die Trinkwasserinstallation kann zu erheblichen, speziell mikrobiologischen, Beeinträchtigungen des Trinkwassers führen. Es ist deshalb zwingend darauf zu achten, dass stagnierendes Wasser gar nicht erst entsteht oder aber von der Trinkwasseranlage ferngehalten wird. Ist diese Thematik neu? Nein. Es ist einfach so, dass sich, wie bei vielen anderen Brandschutzthemen, der technische Wissensstand in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt hat


BRANDSCHUTZ UND TRINKWASSERHYGIENE – EIN INTERESSENKONFLIKT?

und die damaligen Usancen den heutigen »Regeln der Technik« nicht mehr entsprechen.

behälter mit nachgeschalteter Druckerhöhungsanlage. Fazit

Wer stellt fest, ob auch bestehende Anlagen betroffen sind? Grundsätzlich kann gesagt werden, dass kein Bestandsschutz mehr gilt, sobald die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden. Der Betreiber trägt letztendlich die Verantwortung und überträgt diese üblicherweise dem Fachkundigen, der die Feuerlösch-/Brandschutzanlagen turnusmäßig überprüft. Dieser hat zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb der Trinkwasserinstallation gegeben sind. Gegenüber dem Betreiber ist der Fachkundige mitteilungspflichtig, ob ein sicherheitstechnischer oder möglicherweise sogar ein die Gesundheit gefährdender Mangel vorliegt.

Ein sicherer Betrieb einer Trinkwasserinstallation ist nur möglich, wenn die Anlage dem Betreiber vollumfänglich bekannt ist und sowohl baulich als auch hinsichtlich des laufenden Betriebs die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Kennt ein Betreiber seine Anlage nicht, haftet er im Schadensfall wegen dieser Unkenntnis. Ignoriert ein Betreiber bekannte Mängel, macht er sich strafbar. Wichtig ist, dass bei Installation von Absperrvorrichtungen sichergestellt ist, dass die Feuerlösch-/ Brandschutzanlage nicht beeinträchtigt wird. Eine dauerhafte Kennzeichnung gegen unbefugte Betätigung ist in diesem Fall zwingend anzubringen.

Welche Feuerlösch-/Brandschutzanlagen sind hiervon betroffen und welche Lösungsansätze sind denkbar? Im Wesentlichen handelt es sich um Löschwasserleitungen, automatische Lösch- und (Wand-) Hydrantenanlagen. Sofern ein Umbau der Anlage/n erforderlich wird, sind folgende Ansätze denkbar: Anschluss über eine Nass-/TrockenStation (fernbetätigte Füll- und Entleerungsstation) an die Trinkwasserinstallation mit separatem Rohrleitungssystem. Die sicherste Lösung stellt eine Trennung der Feuerlösch-/Brandschutzanlage und der Trinkwasserinstallation über einen »freien Auslauf« dar – die Versorgung der Feuerlösch-/Brandschutzanlage erfolgt dann über einen Vorlage-

Ihr Ansprechpartner: Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de

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TERRORISMUS UND POLITISCHE GEWALT: SICHERHEIT AUCH IN UNSICHEREN ZEITEN

Ob großangelegte Demonstrationen, gewaltsame Proteste oder soziale Unruhen, Terrorwarnungen oder tatsächliche terroristische Attentate – immer häufiger kommt es inzwischen zu Vorfällen, die im Zusammenhang mit politisch motivierter Gewalt und Terrorismus stehen. Betroffen sind davon heute aber nicht mehr nur die klassisch hochexponierten Regionen, vielmehr handelt es sich mittlerweile um ein globales Problem (wie die aktuellen Ereignisse in Paris gezeigt haben).

Die Risiken Angesichts dieser Entwicklung rückt die wachsende Bedrohung durch Terror und politische Gewalt immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und damit auch in den Fokus von Unternehmen; schließlich birgt die neue Risikoart neben dem möglichen Sicherheitsrisiko auch ein enormes wirtschaftliches Schadenpotenzial. Selbst wenn Unternehmen kein unmittelbares Ziel darstellen und somit nicht mit direkten Sachschäden konfrontiert sind, können sie dennoch maßgeblich in ihrem regulären Geschäftsbetrieb beeinträchtigt werden: Kommt es etwa infolge eines Anschlags – eventuell bereits bei einer Terrorwarnung – oder bedingt durch zivile Unruhen zur Sperrung bestimmter Verkehrswege oder ganzer Stadtbezirke, kann dies Lieferverzögerungen oder sogar Betriebsunterbrechungen zur Folge haben – und damit

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entsprechende, teils enorme finanzielle Verluste. Weiter verstärkt wird dieses zunehmende Unternehmensrisiko noch durch die Globalisierung von Lieferketten und der damit verbundenen Abhängigkeit von einer Vielzahl an Zulieferern. Angesichts dessen kann sich beispielsweise auch ein Terroranschlag am anderen Ende der Welt auf die Geschäftstätigkeit von Firmen hierzulande massiv auswirken oder diese sogar zum Erliegen bringen. In solch einem Fall sehen sich Unternehmen zwar möglicherweise nicht mit reinen Sachschäden konfrontiert, die Einbußen durch etwaige Betriebsunterbrechungen können dafür aber umso signifikanter sein.

hin zu Aufständen und Staatsstreichen) halten wir entsprechend maßgeschneiderte Deckungskonzepte (u. a. auch als stand-alone-Lösung) mit einem umfassenden Ansatz für Sie vor. Haben Sie zu diesem komplexen Thema Beratungsbedarf? Anruf genügt.

Die Absicherung Für dieses breite Spektrum an Risiken (reicht von Terrorismus über Ausschreitungen, Streiks, bürgerliche Unruhen bis

Ihr Ansprechpartner: Thomas Kalbacher Tel. +49 7121 923-124 kalbacher@rvm.de


IT – VIREN, HOAX UND UPDATES

Mal ganz ehrlich: Wissen Sie, welche Viren gerade im Umlauf sind? Eine Antwort auf diese Frage ist gar nicht möglich, denn ständig wird neue Schadsoftware in Umlauf gebracht. Viel wichtiger sind die folgenden Fragen: Wie erkenne ich einen Virus und wie kann ich mich davor schützen? Ist der Anhang in einer suspekten E-Mail mit Viren behaftet oder ist es eine Datei mit »echtem« Inhalt? Wie wichtig sind ein aktuelles Betriebssystem und ein aktueller Internetbrowser?

Auf jedem Server, PC, Notebook und auch Tablet sollte ein Antiviren-Programm installiert sein. Auf manchen Systemen sind sogar zwei Antiviren-Programme sinnvoll.

(http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/). Hier kann sich jeder ohne Werbung umfassend und aktuell informieren. Diese Infos kann man sich auch per Newsletter schicken lassen (inklusive Infos zu aktuellen Sicherheit-Updates von Microsoft, Apple und anderen Herstellern).

Welches ist das beste Programm?

Betriebssystem und Browser

Wir behaupten: Es gibt kein »bestes«! Denn es ist immer noch besser, ein schlechtes zu haben als gar keines. Wie kann man trotzdem ein Programm finden, das seiner Aufgabe bestmöglich nachkommt? Mit Hilfe einiger Kriterien: Tägliche Updates, Echtzeitschutz auf Programme, Planbare Scans.

Ein weiterer Aspekt für einen sicheren Umgang mit dem Internet ist die Aktualität des Betriebssystems und des Browsers. Ständig werden neue Schwachstellen in den Programmen entdeckt und von den Herstellern geschlossen. Bei Internetbrowsern veralten manche Techniken der Verschlüsselung und werden durch neue ersetzt. Daher ist es sehr wichtig, aktuelle Updates zu installieren. Vor allem, wenn der Hersteller auf Grund des Alters der Software keine Updates mehr bereitstellt, wie es zum Beispiel bei Windows XP der Fall ist. Es ist ein großes Risiko, mit veralteter Software im Internet unterwegs zu sein.

Ein Antiviren-Programm ist heutzutage absolute Pflicht!

Alle gängigen Antiviren-Programme erfüllen diese Kriterien; selbst das kostenlos angebotene Programm Microsoft Security Essentials oder andere Programme, die zu einem attraktiven Preis zu haben sind. Der Preis sollte deshalb nicht der Grund sein, auf ein Antiviren-Programm zu verzichten. Aber schützt so ein Programm immer? In den meisten Fällen schon, selbst bei E-Mails mit Schadsoftware im Anhang. Trotz Antivirensoftware sollte man das Denken nicht einstellen, denn nicht nur E-Mails mit Viren sind eine Bedrohung. Es sind auch viele Mails im Umlauf, die Angst machen oder dazu verleiten sollen, Daten von sich preiszugeben. Diese sogenannten Hoax- und Phishing-Mails lassen sich oft auch mit einem Antiviren-Programm direkt löschen. Einen Überblick über Hoax- und Phishing-Mails sowie die derzeit bekannten Viren bietet die TU in Berlin an

Fazit Halten Sie deswegen Ihr Arbeitsgerät (PC, Notebook) immer topaktuell und schützen Sie es mit einem Antiviren-Programm, dann stellt das Internet für Sie auch keine große Gefahr dar.

Ihr Ansprechpartner: Michael Sumbél Tel. +49 7121 923-264 sumbel@rvm.de

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RVM-FORUM VOM 15.10.2015

»Was die Wirtschaft vom Sport lernen kann!« Das war das Thema des 8. RVM-FORUMS. Hans-Joachim Watzke, Geschäftsführer des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund, begeisterte vor einer Rekordkulisse von nahezu 500 Gästen mit klaren Aussagen. »Der Antrieb ist immer der Erfolg« – und bildet damit eine der wichtigsten Parallelen zwischen Profisportclubs und mittelständischen Unternehmen. »Leidenschaft« ist eine zweite Komponente, die dazugehört. Und diese ließ der Moderator des Abends, Michael Antwerpes (das den Zuschauern seit vielen Jahren bekannte »Gesicht« bei der Übertragung zahlreicher Sportgroßereignisse), auch nicht vermissen.

»Fußball zieht immer«, mit diesen Worten eröffnete Erich Burth den Abend. Nach der Begrüßung der Referenten und Gäste informierte er anschließend - das hat zwischenzeitlich Tradition - über aktuelle Entwicklungen bei RVM. Und diese sind äußerst positiv: So konnte durch nachhaltiges Wachstum die RVM-Mannschaft auf über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (darunter 20 Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule) ausgebaut werden. Einher ging damit die Erweiterung der Büroräumlichkeiten um weitere 750 Quadratmeter am Standort im Eninger Arbachtal.

notwendig. Deshalb sind kurze Entscheidungswege sehr wichtig. Das gilt auch für die Führung eines erfolgreichen Unternehmens. »Wir müssen weg von der Eventkultur« Deshalb gibt es auf dem Trainingsgelände des BVB keinen »Schnickschnack«. Da wird gearbeitet – und zwar von allen. U9Spieler begegnen den Profis. Das schafft Zusammenhalt und Identifikation. Grundlage des Leitbildes vieler erfolgreicher Unternehmen. »Authentizität«

Dr. Christoph Fischer (Reutlinger Generalanzeiger), Armin Grasmuck (Südwestpresse Ulm) und Jürgen Löhle (Stuttgarter Zeitung) auf die Bühne. In einer interessanten Diskussion wurden ohne Tabus alle wichtigen Themen rund um den Fußball erörtert. Dabei stellten sich die Teilnehmer auch den fachkundigen Fragen aus dem Publikum. Der Ausklang des unterhaltsamen und kurzweiligen Abends fand wieder beim gewohnten Buffet und guten Gesprächen statt. Unter den Gästen sah man nur zufriedene Gesichter – auch die »NichtFußballfans« kamen voll auf ihre Kosten.

»Erfolg muss definiert werden« so Hans-Joachim Watzke. Er ist dabei ein Freund schlanker Entscheidungsstrukturen. Deshalb bilden laut seinem Organigramm nur zwei Personen die oberste Instanz. Einmal im Jahr wird mit dem Aufsichtsrat abgestimmt, was im kommenden Jahr passiert – und damit fertig. Beim Fußball ist eine hohe Flexibilität

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ist ein weiteres Stichwort. Das fängt in Dortmund bei den schwarz-gelben Trikots an, die auch bei Auswärtsspielen nicht ohne Not gewechselt werden. »Authentizität leben, das zahlt sich aus!« Zu der anschließenden Talkrunde mit Hans-Joachim Watzke holte sich Michael Antwerpes die Sportjournalisten/-chefs

Bis zum nächsten RVM-FORUM in 2016 – wir freuen uns auf Sie!

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de


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RVM-FINANZMANAGEMENT: VORTRAGSABEND AM 04.11.2015

Kursturbulenzen in China, Zinswende in den USA, weltweite Krisenherde! Wie gehen Profis mit diesen sich ständig ändernden Marktgegebenheiten um und wie können Sie als Anleger davon profitieren? 50 Kunden folgten am 04.11.2015 der Einladung der RVM Finanzmanagement GmbH & Co KG in die Motorworld nach Böblingen.

Nach einer interessanten Führung durch die – teilweise historischen – Hallen der Motorworld auf dem Gelände des ehemaligen »Stuttgarter Flugfeldes« erfuhren die Teilnehmer von Herrn Frank Rüttenauer (Vertriebsdirektor Süddeutschland und Österreich), wie die Anlageprofis von Carmignac Gestion die aktuelle Lage am Kapitalmarkt interpretieren und mit welchen Anlagestrategien sie die zukünftigen Herausforderungen meistern wollen. Carmignac hat die durchschnittliche Laufzeit der Rentenpapiere auf 7,5 Jahre verlängert. Die Fondsmanager erwarten am langen Ende der Zinsstrukturkurve eher fallende Zinsen. Die Aktienquote wurde im Carmignac Patrimoine (zu spät) auf aktuell 7 % reduziert. Herr Armin Scholz (Geschäftsführer der Deutsche Finance) erläuterte die börsenunabhängige institutionelle Investmentstrategie der Deutsche Finance. Die internationalen Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen werden nach einem

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aufwendigen Due-Dilligence-Prozess, zusammen mit Großinvestoren wie Versicherungsunternehmen, staatlichen Pensionskassen und kirchlichen Organisationen, umgesetzt. Die Anlagen werden dabei breit gestreut: Bisher in 31 Ländern und über verschiedene Nutzungsarten (Wohnen, Hotels, Seniorenresidenzen etc.). Diese Vorgehensweise entspricht damit unserer Philosophie der Risikostreuung durch breite Diversifizierung und aktives Portfoliomanagement mit Sachwerten (einen ausführlichen Bericht zur Deutsche Finance finden Sie in der Ausgabe RVMAKTUELL III/2015). Herr Frank Wurster (Prokurist der RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG) umrahmte die beiden Vorträge mit aktuellen Zahlen zur RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG (Gründung zum 01.07.2008, vier Kundenbetreuer und zwei Backoffice-Kräfte, Betreuung von knapp 30 Millionen EUR Kundengelder in Investmentfonds, physischen Edelmetall-

anlagen und Beteiligungen) sowie einer aktuellen Markteinschätzung mit den sich daraus ergebenden Anlageempfehlungen. Die risikoadjustierten Strategien sehen hierbei einen Mix aus jeweils zehn verschiedenen vermögensverwaltenden Investmentansätzen vor. Diese Strategien werden auf Wertpapierebene durch Spezialthemen wie Wasserversorgung, Gesundheit sowie Fremdwährungs- und Edelmetallanlagen zur Vermögenssicherung ergänzt. Sachwertanlagen dienen der Beimischung und zusätzlichen Risikostreuung. Eine »rundum« gelungene Veranstaltung! Detaillierte Informationen zu den Themen erhalten Sie gerne von uns.

Ihr Ansprechpartner: Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm-finanzen.de


RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Von einem technischen Versicherungsmakler wie RVM dürfen Sie erwarten, dass über die versicherungstechnischen Belange hinaus auch das Risiko Management eines Unternehmens beleuchtet und bewertet wird. Wichtige Bausteine bei dieser Betrachtung sind die Bereiche »Technische Versicherungen« sowie »D&O Berufshaftpflicht für Leitungs- und Aufsichtsorgane / Rechtsschutz«. Wir haben deshalb hierfür eigene Fachbereiche eingerichtet, deren Leiter sich Ihnen in dieser Ausgabe RVM-AKTUELL vorstellen.

Den Fachbereich TECHNISCHE VERSICHERUNGEN vertritt seit 2014 Herr Rüdiger Holzmann. Der diplomierte Wirtschaftsingenieur beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit der Analyse und Versicherbarkeit von technischen Risiken und den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von Maschinenschäden im Investitionsgüterbereich. Seit seiner Zeit als Senior Underwriter eines bekannten deutschen Industrieversicherers hat er von den Turbinen des größten Laufwasserkraftwerks Europas über riesige Braunkohlebagger in der Lausitz bis hin zu empfindlichen LEDVideo-Tafeln an Zeppelin-Luftschiffen schon alles versichert, was man mit Hilfe der technischen Versicherungen in Deckung nehmen kann.

außerordentlich interessant, weil sie alle Lebensbereiche sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich erfasst und Berührungspunkte zur Haftung von Managern, und damit dem Bereich D&O, aufweist. Entsprechend umfassend ist der Beratungsbedarf beim Kunden. Als Beispiel eine wichtige Fragestellung zur D&OVersicherung: Welche Versicherungssumme ist risikogerecht? Sehen Sie hierzu den Artikel auf Seite 3 dieser Ausgabe von RVM-AKTUELL.

denfällen. Die fordernde und gleichzeitig partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Versicherern im Dienste unserer Kunden ist Aufgabe und Leidenschaft zugleich. Nutzen Sie unser Beratungs-Know-how!

Die Tätigkeit in beiden Fachbereichen ist außerordentlich vielfältig und umfasst in ihrer Struktur im Wesentlichen:

Die Verhandlung und Optimierung von

Ihr Ansprechpartner: Rüdiger Holzmann Tel. +49 7121 923-1243 holzmann@rvm.de

Versicherungsbedingungen, die auf den individuellen Bedarf unserer Kunden zugeschnitten sind. Die Überprüfung von bestehenden Policen unserer Kunden.

Ihr Ansprechpartner: Hermann Köster Tel. +49 7121 923-1658 koester@rvm.de

Die gründliche Analyse der Risiken

unserer Kunden. Für den Fachbereich D&O/RECHTSSCHUTZ ist seit 2013 Herr Hermann Köster verantwortlich. Er ist langjährig bei einem bekannten Rechtsschutzversicherer als Jurist und Underwriter tätig gewesen. Die Rechtsschutz-Thematik ist deshalb

Die Unterstützung in komplexen Scha-

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RVM – AUSBILDUNGSAKADEMIE

Azubis werben Azubis! Wie in jedem Jahr, so fand auch am 28./29. Oktober 2015 wieder die IHK Berufsinformationsmesse in Reutlingen statt. Ziel ist es, Jugendliche auf ihrem Weg zur richtigen Berufswahl zu unterstützen. Zahlreiche Unternehmen präsentierten sich hier mit ihren Ständen.

Selbstverständlich war auch RVM vertreten. Wir präsentierten uns mit zwölf tatkräftigen Auszubildenden und Studenten verschiedener Lehrjahre und natürlich war auch unsere Personalabteilung mit Frau Sarah Rothacker vor Ort. Durch zahlreich mitgebrachtes Infomaterial, wie zum Beispiel Ausbildungsbroschüren, konnten wir viele Interessenten – darunter auch einige potenzielle zukünftige Auszubildende – für RVM begeistern. Ab 13 Uhr wurden die Türen für Schüler, Eltern, Großeltern sowie auch für Lehrer geöffnet. Der Andrang und die Neugierde waren groß. Wir Auszubildenden standen den Messebesuchern Rede und Antwort. Besonders auffallend war, dass am Mittwoch ein eher jüngeres Publikum zur IHK kam. Daher war dieser Messetag für RVM nicht ganz so erfolgreich wie erhofft. Der Donnerstag zeigte sich dann jedoch als sehr vielversprechend, da ältere SchülerInnen der umliegenden Gymnasien zu Besuch kamen. Neben der Erklärung des Namens »RVM« und unserer »Ausbildungsakademie« wurden uns Fragen zu unserem Berufsbild ge-

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nerell, dem Ausbildungsablauf im Unternehmen, schulischen Inhalten, Anforderungen, Bewerbungsgesprächen und unserem persönlichen Empfinden gestellt. Wir gaben uns viel Mühe, auf jede einzelne Frage die passende und zufriedenstellende Antwort zu geben. Die Besucher waren sehr freundlich und hörten aufmerksam zu. Man konnte den Gesprächspartnern direkt ansehen, wie sie von RVM angetan waren. Manche bereiteten gedanklich schon ihre Bewerbung vor. Andere hingegen hatten Zweifel, ob dieses Berufsbild das passende für sie ist. Das Wort »Versicherung« schreckte einige ab, daher versuchten wir ihnen die Angst zu nehmen und sie vom Gegenteil zu überzeugen. Das taten wir durch offene Gespräche und unsere persönlichen Erfahrungswerte. Erfolg hatten wir nicht bei allen Interessenten, bei vielen gelang es uns schon. Die IHK-Mitarbeiter kümmerten sich mit Speisen und Getränken um unser Wohlbefinden. Zum Schluss wurden alle Aussteller in einer Umfrage nach ihrer Zufriedenheit gefragt – auch Wünschen und Anregungen gegenüber war man offen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Messe für uns Auszubildende sehr interessant, abwechslungsreich und spannend war. Es hat uns sehr viel Spaß gemacht, sich mit den Jugendlichen auseinanderzusetzen und ihnen bei ihrer Berufswahl zu helfen. Auch 2016 freuen wir uns wieder auf zwei erfolgreiche Messetage bei der IHK in Reutlingen. Wir sind gespannt, welche Gesichter wir dann, beziehungsweise schon früher bei Praktika und Schnuppertagen, wieder sehen werden und wer es zu uns ins RVM-Team schaffen wird. Die nächste Messe dieser Art – die »binea« – steht auch schon an. Wir freuen uns auf Euch! Das Team der RVM-Azubi-Akademie

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de


RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2015

Auch 2015 unterstützen wir wieder soziale Projekte mit unserer Weihnachtsspende. In jeder Ausgabe von RVM-AKTUELL werden wir berichten, wer die Spendengelder erhalten hat und was damit bewirkt wurde. Die ausgesuchten Projekte wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen:

Aktion Sterntaler Kinder haben viele Gaben und kreative Fähigkeiten. Freizeitangebote im musischen, sportlichen oder kreativen Bereich Stärken das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen, fördern ihre Talente und Fähigkeiten. Vielen Kindern bleiben aber solche Angebote verschossen, weil dafür kein Geld vorhanden ist. Im Landkreis Reutlingen gibt es 2.500 Kinder, deren Eltern staatliche Sozialleistungen empfangen und noch einmal so viele leben in Geringverdiener-Familien. Dabei ist gerade für Kinder eine zusätzliche Förderung wichtig! Die Aktion Sterntaler hat sich zum Ziel gesetzt, Kinder aus Familien mit sehr geringem Einkommen zu fördern. Musikunterricht, Mitgliedschaft in Sportvereinen, künstlerische Gestaltung, Freizeit und Ferienmaßnahmen werden finanziert. Hilfe für kranke Kinder e. V. – Behandlung von Kindern mit Kurzdarm-Syndrom Bei Kindern mit Kurzdarm-Syndrom fehlen von Geburt an oder nach einer OP große Teile des Dünndarms. Das KurzdarmSyndrom – die häufigste Form von chronischem Darmversagen – kann ernste Folgen haben wie z. B. massive Wachstumsstörungen und/oder Stoffwechselerkrankungen. Durch eine Vielzahl von speziellen Behandlungen – u. a. verschiedene Formen der künstlichen Ernährung wird versucht die Darmfunktion der Kinder wieder herzustellen. Manchen Kindern wird dadurch auch eine Organtransplantation erspart. Eine zusätzliche Fachkraft koordiniert die verschiedenen Therapien und berät und betreut die Familien, hält Kontakt zu den Heimatkliniken und stellt die Umsetzung des Therapiekonzeptes sicher.

Help for Children – Kinder-Hilfsprojekt »Halt der Gewalt!« Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Missbrauch ist ein zentrales Anliegen des Präventionsbüros »Help for Children«. Da in den meisten Fällen sexueller Missbrauch bereits zwischen dem 5. und 10. Lebensjahr geschieht, wendet sich Help for Children mit den Kindermalbüchern »Nein sagen« gezielt an Kindergärten und will Lehrkräfte und Eltern dazu motivieren, frühzeitig mit der Ich-Störung Prävention von sexuellem Missbrauch zu beginnen. Den Vorschulkindern in Eningen und den dazugehörigen Gemeinden wird mit den »NEUEN« Kinderlernmalbüchern eine Gewaltprävention angeboten, dessen Konzept ist, mit Zielen und Inhalten (z.B. gewaltfreie Konfliktlösung) zu informieren. Durch dieses Buch werden Kinder spielerisch stark gemacht und entwickeln somit eine selbstbewusste Persönlichkeit.

Motiviert durch das letztjährige Engagement und die positiven Rückmeldungen werden die RVM-Mitarbeiter, zusätzlich und in Eigenregie, mit einer Spende den ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis Reutlingen unterstützen. In Baden-Württemberg leben ca. 3.000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. Der Hospizdienst hilft Eltern, Geschwistern und Erkrankten mit Beratung und Begleitung von der Diagnosestellung bis zum Tod eines Kindes. Wir freuen uns über das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Michael Friebe

Erich Burth

Kaffeehäusle – Lebenshilfe Reutlingen Das Kaffeehäusle ist eine gemeinnützige Einrichtung. Ein kleines, nettes, gemütliches und persönliches Lokal. Was daran außergewöhnlich ist? Hier arbeiten Menschen mit und ohne Handicap gemeinsam um die Gäste zu betreuen. Im Kaffeehäusle engagieren sich ca. 40 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit und ohne Handicap). Neben der praktischen Tätigkeit im Kaffeehäusle ist jede/r die/der hier mitmacht ein Multiplikator/in für das selbstverständliche Miteinander ganz unterschiedlicher Menschen. Wer schon mal dort war, schätzt die besondere Atmosphäre und die leckeren Gerichte die dort angeboten werden. Um den Fortbestand zu gewährleisten benötigt das Kaffeehäusle Unterstützer.

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de

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RVM – PURE LEIDENSCHAFT

Im Ehrenamt aktiv – mit Leidenschaft für andere Menschen da sein! Im Rahmen unserer Reihe »Mitarbeiter bei RVM« berichtet unsere langjährige Mitarbeiterin Frau Ute Zeile über ihr Engagement im Selbsthilfebereich.

So begann es … Mit 20 Jahren bin ich an Morbus Bechterew erkrankt. Die Bechterewsche Erkrankung ist eine entzündliche Krankheit, die vor allem die Wirbelsäule betrifft. Da diese Krankheit nicht heilbar, aber behandelbar ist, habe ich mich entschlossen, in die Offensive zu gehen und mich zu informieren und später dann auch zu engagieren. In der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew e.V. habe ich gelernt mit der Erkrankung umzugehen und trotz immer wieder auftretender Schmerzen in einer seelisch ausgeglichenen Stimmung zu bleiben: Fröhliche Menschen halten sich aufrecht!

licher Herausforderungen. Sie sind Experten in eigener Sache. Sie wollen und sollen kein Ersatz für die Behandlung durch Ärzte oder Therapeuten sein. Die Selbsthilfegruppen sind eine sinnvolle Ergänzung. Viele Mitglieder von Selbsthilfegruppen betätigen sich auch zum Beispiel bei der Beratung von neuerkrankten Patienten in Krankenhäusern. Welche Arten von Selbsthilfegruppen gibt es? Zu körperlichen Erkrankungen Zu seelischen und sozialen Problemen Zu allen Arten der Suchtproblematik

Netz treffen Für alle gelten die gleichen Grundsätze:

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Seit vielen Jahren engagiere ich mich in der Selbsthilfe, leite die Morbus-Bechterew-Gruppen in Reutlingen und bin im Leitungskreis des Selbsthilfe-Forums, in dem alle Selbsthilfegruppen des Landkreises zusammengeschlossen sind. Im Vergabegremium der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, in der Inklusionskonferenz und der Gesundheitskonferenz des Landkreises Reutlingen bin ich für die Selbsthilfe dabei und versuche diese bestmöglich zu vertreten.

Virtuelle Selbsthilfegruppen, die sich im

Hilf dir selbst, dann wird dir geholfen … Was ist eine Selbsthilfegruppe? Ein Zusammenschluss von Menschen, die von körperlichen Erkrankungen, Lebensproblemen oder Konfliktsituationen selbst oder als Angehörige betroffen sind. Zusammen mit anderen nehmen sie ihr Schicksal gemeinsam in die Hände. Sie helfen sich bei medizinischen, therapeutischen, versicherungstechnischen, finanziellen und rechtlichen Fragen. Sie unterstützen einander bei der Bewältigung persönlicher, familiärer und beruf-

geben und dann bereit sein, Hilfe auch anzunehmen.

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Freiwilligkeit Gleichheitsprinzip Selbstbetroffenheit Keine fachliche Leitung Ehrenamtlichkeit Keine Profitorientierung

Was hinter der Selbsthilfe steckt, sind menschliche Schicksale, die unter die Haut gehen. Der Mensch muss sich öffnen, seine Schwächen und Stärken preis-

Unter folgendem Link können Sie die Selbsthilfegruppen und die Ansprechpartner im Landkreis Reutlingen finden: www.selbsthilfe-reutlingen.de

Ihre Ansprechpartnerin: Ute Zeile Tel. +49 7121 923-141 zeile@rvm.de


RVM – IN EIGENER SACHE

Über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch: Frau Andrea Rätsch-Dietrich

Wir gratulieren Rainer Schiefelbein!

Lieber Herr Schiefelbein,

Wie unser Geschäftsführer Erich Burth anlässlich der Begrüßung zum diesjährigen RVM-Forum betont hat: 2015 war ein Jahr der Geburtstagsfeiern! RVM hat 30 Jahre und unser Firmengründer Rainer Schiefelbein 70 Jahre gefeiert. Kein Zufall, sondern vorausschauende Mathematik, meint der Schelm in uns. Denn es gibt einige Parallelen zwischen der Firma RVM und der Person Rainer Schiefelbein:

herzlichen Dank und noch viele Jahre bei bester Gesundheit im Kreise Ihrer Familie (zu der inzwischen auch zwei Enkelkinder gehören) wünscht Ihnen die gesamte RVM-Belegschaft

Sachbearbeiterin Transport Herr Thomas Saffert

Sachbearbeiter Frau Margarete Bohland

Beide erfreuen sich bester »Gesundheit« Beide sehen gut aus Beide blicken auf eine erfolgreiche Historie zurück (und auf weitere erfolgreiche Jahre in die Zukunft)

Sachbearbeiterin Personal Übernahme Auszubildende: Unser Student der DHBW Stuttgart JG 2012

Dies ist definitiv kein Zufall! Unternehmerische Persönlichkeit, vorausschauende Personal- und Strategieentscheidungen, hohes persönliches Engagement und Energie und eine gehörige Menge Spaß am Tun waren die Erfolgsfaktoren dafür.

· Herr Gero Hofstetter hat im September 2015 seine mündliche Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts (B.A.) erfolgreich bestanden und wir freuen uns sehr, ihn auch nach seinem Studium bei uns zu haben. Weiterbildung: Besonders erwähnenswert ist auch, dass Frau Jeanette Merz

ihre Prüfungen zur Betriebswirtin (VWA) erfolgreich absolviert hat und wir sie hierzu beglückwünschen.

Ihre Ansprechpartnerin: Larissa Lang Tel. +49 7121 923-147 lang@rvm.de

Für jede dieser Tugenden sei stellvertretend als Beispiel aus der Vita von Rainer Schiefelbein erwähnt:

IMPRESSUM

Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen u. A. Tel. +49 7121 923-0 Fax +49 7121 923-200 www.rvm.de Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele

Ohne ihn gäbe es RVM heute nicht (Unternehmerische Persönlichkeit)

1998 hat er die Geschäftsführung geteilt mit Erich Burth und Michael Friebe und 2011 die beiden mit seinen Gesellschaftsanteilen ausgestattet (vorausschauende Personal- und Strategieentscheidungen) Eine strenge Trennung von Arbeit und Privatleben gab es bei ihm nicht. Rund um die Uhr RVM zu sein, war stets sein Credo (hohes persönliches Engagement) Regelmäßiges Schwimm- und Lauftraining sind heute noch tägliches Programm, bei dem sich manch Jüngerer eine Scheibe abschneiden kann. Darüber hinaus begleitet er eine Reihe von ehrenamtlichen Tätigkeiten (Energie) Auch heute noch agiert er im Rahmen seines Beratervertrages für RVM und seine Kunden, weil es einfach noch Spaß macht (Spaß am Tun)

Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Satz www.arcusmarketing.de

Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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