Sicherheit aus Leidenschaft
RVM-aktuell > I / 2011
Sicherheit aus Leidenschaft
Achtung: »Wilde« Verkehrsteilnehmer! Während der Revierkämpfe von April bis Juni ist mit verstärktem Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen. > S. 03
Dread Disease Leistungen bereits mit Diagnose einer schweren Krankheit, schützt betriebliche und private Existenzen. > S. 06
Windenergie – eine hochrentable und sichere Investition! In alternative Energien zu investieren, wird einen Boom auslösen. > S. 10
Sicherheit aus Leidenschaft
Themen dieser Ausgabe
02 | Editorial 03 | Achtung: »Wilde« Verkehrsteilnehmer! 04 | Photovoltaikanlagen: Gefahren und Risiken sowie Möglichkeiten zur Schadenverhütung 06 | Dread Disease 08 | Private Krankenversicherung – für EUR 59,00 ? 09 | Ein unbegründeter Schritt! 10 | Windenergie – eine hochrentable und sichere Investition in die Zukunft! 11 | Ohne Risiko ins Projektgeschäft 12 | Weniger Kapitalbindung bei Konsignationslagern 14 | RVM – in eigener Sache 15 | Bei RVM zu Gast: 15. Jahrestreffen der Selbsthilfegruppen im Landkreis Reutlingen
Editorial
Guten Tag, sehr geehrte Leserin, guten Tag, sehr geehrter Leser, herzlich willkommen zu unserer ersten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2011! Sie sehen: Auch hier hat unser neuer Auftritt Einzug gehalten. Neben dem neuen Logo wurde die gesamte Form der Präsentation auf unser modernes Layout abgestimmt. Eines hat sich aber nicht geändert: Der Inhalt! Wir haben wieder einen »bunten Strauß« interessanter Themen aus den verschiedensten Bereichen für Sie zusammengestellt. Und natürlich bleibt unsere Reihe mit dem Motto »RVM – in eigener Sache« fester Bestandteil. Wie gefällt Ihnen die RVM-AKTUELL im neuen Gewand? Sagen Sie uns Ihre Meinung. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Hinweise (gerne auch in positiver Form)! Sonnige Grüße
Michael Friebe Erich Burth
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Achtung: »Wilde« Verkehrsteilnehmer!
Jährlich kommt es zu mehr als 200.000 Wildunfällen auf Deutschlands Straßen. Während der Brunftzeit und dem Zeitraum der Revierkämpfe von April bis Juni ist mit verstärktem Wildwechsel auf den Straßen zu rechnen. Allein im Jahr 2010 beliefen sich die Kosten für Sachschäden auf über 350 Millionen EUR. Es blieb aber nicht nur bei Sachschäden. So starben 33 Autofahrer und mehr als 900 wurden schwer verletzt.
Tipps zur Vermeidung einer Kollision mit Haarwild:
Was aber tun, wenn ein Wildschaden eingetreten ist?
Fahren Sie vor allem während der Brunft- und Revierkampfzeit besonders vorausschauend. Beobachten Sie den Straßenrand. Oft sind frühzeitig die funkelnden Augen der Tiere die in das Scheinwerferlicht starren zu erkennen. Sollte das Tier die Straße betreten, leiten Sie ein entsprechendes Bremsmanöver ein – weichen Sie dem Tier nicht aus! Betätigen Sie die Hupe und schalten Sie auf Abblendlicht um, so dass das Tier die Flucht von der Straße ergreift. Beachten Sie, dass die Tiere meist in Rudeln unterwegs sind und die Unfallgefahr nach dem ersten Tier meist nicht vorbei ist.
·· Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinklicht / Pannendreieck);
Bleiben Sie also wachsam in der Morgen- und Abenddämmerung!
·· Halten Sie Abstand von dem verletzten Tier um dessen Stress nicht zu vergrößern; ·· Beweissicherung durch Zeugen, Foto und Wildspuren (Haare) vornehmen; ·· Kontaktieren Sie die Polizei. Diese nimmt den Wildschaden auf und erstellt eine entsprechende Bescheinigung für Ihren Versicherer. Außerdem informiert die Polizei den zuständigen Jagdpächter, der sich um das verletzte / getötete Tier kümmert. Sollte die Polizei nicht vor Ort kommen, so fahren Sie zur nächsten Dienststelle, um sich dort eine Bestätigung für den Wildschaden einzuholen;
·· Melden Sie den Schaden unverzüglich bei RVM. Da die Versicherer in der Regel eine Besichtigung durch einen Sachverständigen vornehmen möchten, sollte das Fahrzeug nicht gewaschen sowie keine Reparaturen vorgenommen werden. Generell gilt, bei Mitversicherung einer Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug, der Zusammenstoß mit Haarwild als versichert. Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts erfolgt nicht.
Ihr Ansprechpartner: Herr Karol Wudkowski Tel. +49 7121 923-131 wudkowski@rvm.de
Wussten Sie schon? Ein Zusammenstoß bei rund 50 km / h multipliziert das Aufprallgewicht des Tieres um etwa das 25-fache seines Eigengewichts. Demzufolge entwickelt ein »20-Kilo-Reh«, das gegen ein 50 km / h schnelles Auto prallt, ein Aufschlaggewicht von einer halben Tonne. Bei einem 80 Kilo schwerem Wildschwein kommt es zu einem Zwei-Tonnen-Einschlag.
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Photovoltaikanlagen: Gefahren und Risiken sowie Möglichkeiten zur Schadenverhütung
Sonnenenergie – eine Erfolgsgeschichte! Nicht weniger als zwei Millionen Solaranlagen waren Ende 2009 in Deutschland installiert. Rund ein Viertel der Anlagen wird zur Stromerzeugung genutzt, rund drei Viertel zur Wärmegewinnung. Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie in elektrische Spannung um. Grundeinheit der Photovoltaikanlagen sind Module, in welchen durch den photovoltaikschen Effekt eine Spannung erzeugt wird, die Storm fließen lässt. Welche Gefahren und Risiken sind vorhanden? Das Hauptrisiko besteht darin, dass Photovoltaikanlagen bei Lichteinfall unter gefährlicher Spannung stehen. Selbst bei Dämmerung ist eine elektrische Gefährdung nicht auszuschließen. Bei zunehmendem Lichteinfall (zum Beispiel in den Morgenstunden) steigt die Spannung sprunghaft an. Je nach Größe der Anlage und Schaltung der Module kann die Spannung bis zu 1.000 Volt betragen. Nachdem es bislang
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keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Installation von Spannungsfreischaltern, Notausschaltern oder dergleichen gibt, muss davon ausgegangen werden, dass erst bei Dunkelheit eine elektrische Gefährdung nicht mehr besteht. Neben dem elektrischen Strom besteht durch das Ausströmen toxischer Gase, welche durch die Verbrennung von in Photovoltaikmodulen eingesetzten Baustoffen (Glas, Silizium, Silikon, Kunststoffe, Kabelisolierungen etc.) freigesetzt werden, eine wei-
tere Gefahr. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist die Gefahr des Einsturzes und / oder des Herabfallens von Teilen durch Bersten und Splittern des Verbundglases. Welche gesetzlichen Vorgaben sind wichtig? Grundlage für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen sind im Wesentlichen diverse VDE-Vorschriften sowie DIN-Normen. Der Deutsche Feuerwehrverband hat zudem in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Solarwirtschaft sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft verschiedene Informationsschriften für Einsatzkräfte von Feuerwehren und technischen Hilfsdiensten veröffentlicht. Darüber hinaus wird aktuell seitens der VdS Schadenverhütung GmbH eine Richtlinie zur Schadenverhütung aufgelegt.
Photovoltaikanlagen
·· In Bezug auf die technische Ausführung der Anlage sollte darauf geachtet werden, dass eine einwandfreie Ausführung gewährleistet ist, so dass beispielsweise Klemmen fest angezogen werden und Wechselrichter auf nicht brennbaren Baustoffen montiert werden. ·· Seit 2006 sind in der Regel Freischalter am oder im Wechselrichter installiert. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Anlagenteile zwischen dem Freischalter und den Modulen weiterhin unter Spannung stehen. ·· Sofern möglich, sollte die zuständige Feuerwehr in die Überlegungen mit einbezogen werden. Im Zuge der Brandbekämpfung ergibt sich für die Feuerwehr bereits ein Vorteil dadurch, wenn bekannt ist, dass eine Photovoltaikanlage vorhanden ist, wie diese aufgebaut ist und welche Ansprechpartner mit der Anlage vertraut sind. Sofern darstellbar, sollten für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Flächen auf dem Dach geschaffen werden, um effektive Löscharbeiten zu ermöglichen. Mit den richtigen Vorkehrungen die Risiken minimieren.
Worauf sollte bei der Installation / dem Betrieb einer Photovoltaikanlage geachtet werden? ·· Neben dem ökologischen Aspekt wird mit der Installation / dem Betrieb einer Photovoltaikanlage das Ziel verfolgt, eine möglichst hohe Rendite aus Investition und Einspeisevergütung zu erzielen. Allerdings darf dies nicht zu Lasten der Sicherheit gehen. So sind beispielsweise Systeme mit Maximalspannungen von 75 Volt möglich; diese Systeme sind allerdings um ca. 20 % teurer als herkömmliche Systeme. ·· Zunächst sollte bereits bei Beauftragung der Planung / Errichtung überprüft werden, ob die Planer / Errichter über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen und ob die ausführenden Unternehmen ausreichend qualifiziert sind (Unternehmen mit RAL-Solar-Gütesiegel).
·· Im Zuge der Planung muss auch die Belastung durch die Montage (unter Berücksichtigung von Wind- und Schneelast) sowie Wechselwirkungen zu anderen technischen Gebäudeausrüstungen (Blitzschutzanlage, Abluftanlage) berücksichtigt werden. ·· Keinesfalls dürfen vorhandene RWA-Anla gen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. ·· Im Rahmen der Konzeption der Anlage sollte darauf geachtet werden, dass intelligente Module verwendet werden, welche beispielsweise auch mit vorhandenen Brandmeldeanlagen gekoppelt werden können. ·· Sofern möglich, sollten die Anlageflächen auf Dächern / an Fassaden unterteilt werden.
·· Und: Es sollte sichergestellt sein, dass Photovoltaikanlagen jährlich durch einen Fachbetrieb überprüft werden.
Unsere Empfehlung Damit die erforderlichen Maßnahmen optimal umgesetzt werden, sollte das Schutzkonzept mit allen Beteiligten, insbesondere auch mit dem Versicherer, abgestimmt werden! Informationen und Tipps erhalten Sie von den RVM-Kundenbetreuern.
Ihr Ansprechpartner: Herr Joachim Roth Tel. +49 7121 923-273 roth@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0110 05
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Dread Disease
Die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, Einkommensverlust und Schutz des Betriebes gegen den Ausfall von Schlüsselkräften zählt neben der Haftpflichtpolice zu den wichtigsten persönlichen Versicherungen. Der deutsche Versicherungsmarkt zeigt in diesem Bereich in den letzten Jahren kreatives Potenzial. Regelmäßig gibt es neue Kombinationen von Lösungsansätzen oder optimierte bewährte Ansätze. Fortsetzungsreihe: Sicherung Ihres Einkommens und Ihres Betriebes bei persönlichen Katastrophen! Wir von RVM haben uns deshalb entschlossen, Ihnen mit jeder RVM-AKTUELL ein interessantes Absicherungskonzept vorzustellen. Beginnen wollen wir mit einer in Deutschland noch wenig verbreiteten Form, der »Dread Disease-Versicherung«. Lediglich drei Anbieter – die Canada Life, Gothaer Perikon und Skandia – bieten diese Versicherung in Deutschland als eigenständige Police an. Dread Disease – Kaum bekannt, aber im Notfall sehr hilfreich! Etwa jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss seinen Arbeitsplatz wegen Berufsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Betrachtet man die Ursachen dafür, wird schnell deutlich, dass dies auch ein Thema für Unternehmer und Unternehmen ist. Mit über 90 % sind schwere Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, schweres Rheuma oder Herzinfarkt die Hauptursachen für die Berufsunfähigkeit. Über 900.000 Menschen in Deutschland sind jährlich von Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt betroffen. Viele kennen eine solche Diagnose aus dem Verwandten- oder näheren Bekanntenkreis. Jede dieser Diagnosen ist eine persönliche Katastrophe. Hinzu kommen oft existenzielle wirtschaftliche Sorgen. Übrigens auch für Unternehmen, denn wenn die Arbeit zugunsten von Behandlung und Genesung zurückstehen muss, kann das einen erheblichen Schaden für den Betrieb mit sich bringen. Weder Unternehmer noch Angestellte in Schlüsselpositionen sind ohne weiteres
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ersetzbar. Die Kosten laufen weiter – aber Aufträge und Kundenbeziehungen sind nachhaltig gefährdet. In dieser Situation ist Entlastung gefragt: Damit der Unternehmer oder Angestellte, der sonst vielfältige Aufgaben im Betrieb wahrnimmt, sich voll und ganz auf die rasche Genesung konzentrieren kann und der Betrieb weiterläuft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Entlastung nur bedingt bieten. Denn nicht jede schwere Krankheit mündet in einer Berufsunfähigkeit. Hierzu ein paar Zahlen, Daten, Fakten: ·· 66 % der Fliesenleger werden vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig, jedoch nur 12 % der Geschäftsführer; ·· Über 60 % der berufstätigen Männer überleben einen Herzinfarkt; ·· Das Infarktrisiko bei jungen Frauen (bis Alter 54) ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen; ·· Die meisten Erst-Infarkte führen nicht zur Berufs- / Erwerbsunfähigkeit; ·· Über 400.000 Menschen erkranken jedes Jahr an Krebs. Die Hälfte von Ihnen überleben 5 Jahre und länger; 35 – 45 % gelten als geheilt. Eine »Dread-Disease-Versicherung« ist deshalb interessant, weil sie bereits aufgrund der Diagnose einer schweren Krankheit leistet. Dies ist völlig unabhängig von der Folge der schweren Krankheit. Der Marktführer Canada Life hat aufgrund von Diagnosen in den vergangenen 12 Jahren rund 58 Millionen Euro ausbezahlt. Und das an Menschen in den besten Jahren: 38 % der Schwerkranken waren jünger als 50 Jahre, 31 % sogar jünger als 40 Jahre.
Eine »Dread-Disease-Versicherung« kann als sogenannte Keyman-Police mit Betriebs ausgabenabzugsfähigkeit von Unternehmen oder als private Versicherung von natürlichen Personen abgeschlossen werden. Zwar gibt es lediglich drei Anbieter in Deutschland, aber die Policen sind in einigen Aspekten grundsätzlich verschieden. Ob dies die Mitversicherung eines zweiten Leistungsfalles, die Versicherungsdauer, die Beitragsgarantien oder die Finanzierungsform der Police (Fonds oder Risikotarif) ist: Ein detailliertes Prüfen und die Abstimmung auf die individuelle Situation machen großen Sinn!
Dread Disease
Preisbeispiel 100.000 EUR Versicherungssumme bei Eintritt einer schweren Krankheit kosten einen 35-jährigen Nichtraucher – Laufzeit 20 Jahre – monatlich 50,29 EUR.
Die Dread Disease-Versicherung sorgt dafür, dass nichts ins Wanken gerät.
Versichert werden Krankheiten wie zum Beispiel
Mehr als 40 Krankheiten können versichert werden.
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Herzinfarkt Schlaganfall Krebs Bypass-Operationen Herzklappenoperationen fortgeschrittene Lebererkrankungen Nierenversagen Multiple Sklerose Koma Blindheit HIV-Infektion durch Bluttransfusion oder Beruf ·· u. v. m.
RVM hat sich seit einigen Jahren intensiv mit dieser Versicherungsform auseinandergesetzt und entsprechende Kompetenz aufgebaut. Wie von uns gewohnt gibt es darüber hinaus auch handfeste Vorteile für Sie: So müssen RVM-Kunden beispielsweise beim Marktführer Canada Life bei der Risikoprüfung – bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 EUR bei kaufmännisch Tätigen und bis zu 50.000 EUR bei körperlich Tätigen – nur sechs anstatt sonst üblich 17 Fragen beantworten. Sehr gerne beraten wir Sie zu dieser Absicherungsform.
Ihr Ansprechpartner: Herr Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de
RVM-AKTUELL (V1)0110 07
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Private Krankenversicherung – für EUR 59,00 ?
Schon unsere letzte Gesundheitsministerin (damals noch aus dem SPD-Lager) hat über den Basistarif eine worst-case Absicherung für alle PKV-Versicherten etabliert. Damit muss heute schon kein PKV-Versicherter pro Monat mehr bezahlen, als ein GKV-Versicherter mit Höchstbeitrag. All dies sind Argumente, die jeden von uns zumindest einmal nachdenklich stimmen sollten. Kann es denn eventuell doch sinnvoll sein, sich durch einen Wechsel in die PKV von den Problemen des demografischen Wandels loszumachen? Auch wenn man seinen 30. Geburtstag schon lange hinter sich hat? Sicherlich wissen Sie ganz genau, warum Sie bisher dem gesetzlichen Kassensystem die Treue gehalten haben. Vielleicht war das vor fünf oder zehn Jahren auch völlig schlüssig und richtig. Aber: Entscheidungsgrundlagen ändern sich. Nicht nur in Ihrem Unternehmen, auch in Ihrem privaten Umfeld.
Zugangswege erleichtern sich, doch die EUR 59,00-Lösung wird es nicht geben.
Das Bismarcksche Erfolgsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in die Jahre gekommen. Das haben, über viele Legislaturperioden hinweg, auch unsere Regierungen unterschiedlichster Farbkombinationen erkannt. Seit den Anfängen der GKV im Jahr 1883 hat sich unsere Gesellschaft spürbar gewandelt. Der demografische Wandel macht sich in der Krankenversicherung noch
Die EUR 59,00-Lösung wird es dabei sicherlich nicht geben. Die oft marktschreierischen Verkäufer hinter diesen Reklamen sind für Sie als RVM-Kunde auch nicht der passende Ansprechpartner. Seit vielen Jahren haben wir unsere Kompetenz in diesem Bereich stetig ausgebaut. Nehmen Sie noch heute direkt Kontakt mit uns auf.
stärker bemerkbar als beim Thema Altersversorgung. Ob allerdings die penetrant beworbene »Private Krankenversicherung (PKV) für EUR 59,00« eine Lösung ist, stellen wir nicht nur in Frage, wir sagen dazu »nein«. Eine günstige Versicherung mit Alibi-Leistungen ist kein sinnvoller Schutz. Was hat sich aktuell getan? Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform haben die Verantwortlichen in Berlin reagiert. So wurde in Konsequenz der obigen Erkenntnisse zum Januar 2011 das System der PKV auf vielfache Weise nachhaltig gestärkt.
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Die Zugangswege für bislang GKV-Versicherte wurden gleich durch mehrere Maßnahmen erleichtert: ·· Es gibt jetzt keine dreijährige Zwangsmitgliedschaft für Angestellte mehr; ·· Die Mindestbindung für GKV-Versicherte mit Wahltarifen wurde gelockert; ·· Die Beitragsbemessungsgrenze wurde erstmals seit vielen Jahren gesenkt; ·· Über das Bürgerentlastungsgesetz sind die Beiträge für eine PKV jetzt unbegrenzt abzugsfähig, ohne Höchstgrenzen im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Ihr Ansprechpartner: Herr Giovanni Nuvoli Tel. +49 7121 923-187 nuvoli@rvm.de
Ein unbegründeter Schritt!
Es gibt immer wieder Entscheidungen in der Politik, bei denen man die dahinterliegende Strategie oder Taktik nicht nachvollziehen kann. Ein aktuelles Beispiel, das für viel Irritation sorgt: Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, dass der Garantiezins in der deutschen Lebensversicherung zum 1. Januar 2012 auf 1,75 % gesenkt wird. Noch können Sie von 2,25 % Garantiezins für die gesamte Laufzeit profitieren.
Man darf sich durchaus fragen, ob diese Entscheidung wirklich notwendig ist. Sie ist dies definitiv nicht, weder aufgrund rechtlicher Aspekte noch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Finanzmärkte! Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz darf der Garantiezins nicht mehr als 60 % des Mittelwertes betragen, welcher sich aus dem zehnjährigen Durchschnitt der Renditen europäischer Staatsanleihen höchster Bonität mit einer Laufzeit von zehn Jahren ergibt. Per Ende 2010 lag dieser Durchschnitt bei 4,10 %. Die rechtliche Mindestgröße (60 %) hatte insofern mit 2,46 % noch einen signifikanten Sicherheitsabstand zu dem heute erklärten Garantiezins von 2,25 %. Die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen, die auch Sie in Ihren Betrieben wahrnehmen, sowie die Entwicklungen und Szenarien an den Finanzmärkten zeigen den Trend eher zum Ansteigen des Sicherheitsabstandes als zu dessen Reduzierung. In Luxemburg gilt das gleiche Garantiezins-Niveau wie in Deutschland. Es war in Luxemburg schon beschlossene Sache den Zins auf 1,75 % abzusenken. Dort wurde die beschlossene Senkung übrigens wieder rückgängig gemacht. Welche Konsequenzen bringt diese Entscheidung für Ihre bestehenden Lebensversicherungsverträge?
Das Wichtigste vorneweg: Der Garantiezins bestehender Verträge – und bis zum Ende des Jahres neu abgeschlossener Verträge – ist durch den Beschluss des Bundesfinanzministeriums nicht betroffen. Die in den Verträgen vertraglich bis zum Ende der Laufzeit zugesicherte Garantieverzinsung gilt in dieser Form weiter. Auch ist der Garantiezins nur ein Teil der Rendite aus Lebensversicherungsverträgen. Die Gesamtverzinsung inklusive der nicht garantierten Gewinnanteile liegt derzeit im Branchendurchschnitt bei 4,80 %. Die Lebensversicherer deklarieren jedes Jahr die über den Garantiezins hinausgehende Verzinsung neu. Nach Ablauf des jeweiligen Jahres wird diese Gewinnbeteiligung dem Vertrag gutgeschrieben und ist ab diesem Zeitpunkt dann ebenfalls bis zum Ende der Laufzeit garantiert. Jedoch auch für Verträge nach dem 1. Januar 2012 halten wir Lebensversicherungen für ein geeignetes Instrument zur eigenbetriebenen Altersversorgung. Ein Lebensversicherer ist ein Vermögensverwalter, der sich auf die Bereitstellung von Garantien spezialisiert hat und sein bereites Anlagespektrum – in Aktien, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, festverzinsliche Wertpapiere etc. – konsequent auf die Erfüllung von Altersvorsorge ausrichtet. Allen unseren Kunden, die sich in Überlegung befinden, irgendwann noch etwas für ihre Altersversorgung zu tun, empfehlen wir
zu prüfen, ob sie dies nicht schon auf dieses Jahr vorziehen können. Immerhin gibt es dann noch den aktuellen 2,25 % Garantiezins für die gesamte Laufzeit. In diesem Zusammenhang möchten wir gerne auf einen Vorteil für RVM-Firmenkunden hinweisen. Aufgrund neuer exklusiver Rahmenverträge können Sie allen Ihren MitarbeiterInnen und deren Angehörigen Großkundenkonditionen bei TOP-Versicherungsgesellschaften in Deutschland verschaffen. Diese Großkundenkonditionen gelten für alle Formen der Altersversorgung. Das heißt auch für ganz normale private Verträge, Riester- oder BasisRenten-Verträge. Erforderlich ist dafür lediglich, dass Sie Ihren MitarbeiterInnen eine Informationsmöglichkeit einräumen: Verteilung eines Gehaltsbeileger den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen, oder das Angebot einer Informationsveranstaltung. Dies ist eine Maßnahme, mit der man – ohne eigenen Aufwand – Vorteile für seine MitarbeiterInnen erzielen kann. Sprechen Sie uns an, wenn Sie an diesem Vorzugsangebot Interesse haben.
Ihr Ansprechpartner: Herr Josef Maier Tel. +49 7121 923-156 maier@rvm.de
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Windenergie – eine hochrentable und sichere Investition in die Zukunft!
Einem Teil der Bevölkerung war die Notwendigkeit einer Energiewende bereits seit langem bekannt. Dennoch brauchte es erschreckende Ereignisse, um das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit auf die erneuerbaren Energien, ganz besonders die hocheffiziente Windenergie und ihre zukunftsweisende Bedeutung für nachfolgende Generationen, zu lenken. Nicht nur durch die Wahl einer neuen Landesregierung kann sich jeder einzelne an der Umsetzung einer neu aufgestellten Energieversorgung beteiligen. Durch die Direktinvestition in eine Windenergieanlage profitiert der Investor von nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Einnahmen auf Grundlage des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). Bereits bei der Entwicklung des Standortes liegt der Fokus auf der Nachhaltigkeit des Produkts sowie der Sicherheit für das investierte Kapital des Kunden. Es werden vorwiegend bestehende Windparks durch Windenergieanlagen der Qualitäts- und Weltmarktführer erweitert. Zusätzlich werden die zu erwartenden Erträge durch bis zu drei voneinander unabhängige Windgutachten geprüft. Von den zu erwartenden Ertragswerten wird ein Sicherheitsabschlag von mindestens 10 % abgezogen. Darüber hinaus ist die Rentabilität der Investition langfristig angelegt, weshalb nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die laufenden Betriebskosten in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden. Im Gegensatz zu Offshore-Windenergieanlagen profitiert die Windenergie an Land von über 20 Jahren Erfahrung und einer daraus resultierenden Technologiereife. An das Binnenland angepasste Proportionen von Generatorleistung und Rotorfläche, höhere Wirkungsgrade von Rotorblättern sowie einem besseren Verständnis für Stand-
ortwahl und Parkoptimierungen erhöhen die Sicherheit der Investition. Durch den stetigen Technologiefortschritt wird der Bau größerer und leistungsstärkerer Windenergieanlagen ermöglicht. Für den Investor verbessert dies die Ertragschancen, da sich nach einer Faustformel mit jedem Höhenmeter 0,7 % mehr Ertrag und mit doppeltem Rotordurchmesser gar die vierfache Stromernte erzielen lässt. Inzwischen wird eine ausgewogene Produktpalette angeboten, die für jeden Investor eine passende Anlagemöglichkeit beinhaltet. Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 800 kW – die für Einzelinvestoren prädes tiniert sind – bis hin zu Anlagen mit 3 MW können durch private Anleger erworben werden. Die Einnahmen nach Kosten bewegen sich zwischen 7,5 – 8 % pro Jahr. Neben dem Erwerb einer kompletten Windenergieanlage können Interessenten auf die Möglichkeit einer unternehmerischen Zusammenführung oder auf die Beteiligung an einer Windenergieanlagen-Kommanditgesellschaft
Auf dem Weg in die Zukunft können Sie doppelt profitieren: rentabel und sicher.
zurückgreifen. Bereits ab einer Summe von ca. 70.000 EUR Eigenkapital kann sich der Investor durch den Erwerb eines Kommanditanteils an einer Windenergieanlage beteiligen. Hierbei werden ca. 65 % der Investitionssumme fremdfinanziert und ca. 35 % durch das Eigenkapital des Investors abgedeckt. Als Sicherheit dient der finanzierenden Bank die Windenergieanlage, es besteht keine Haftung durch die persönliche Bonität der Kommanditisten. Bis zum 17. Jahr der Beteiligung, während der Rückführung des Fremdkapitals, werden jährlich ca. 5,5 % auch in der Nachsteuerbetrachtung, danach ca. 14 % – bezogen auf das Eigenkapital – an die Investoren in quartalsweisem Turnus ausgeschüttet. Neben der Direktanlage in Windkraftanlagen bieten wir Ihnen auch Beteiligungen in alternative Energien, wie zum Beispiel Wasserkraft oder Photovoltaik.
Vortragsabend Wir möchten Sie jetzt schon auf unseren nächsten Vortragsabend am 19.05.2011 mit interessanten Referenten aus den Bereichen Windkraftanlagen, Edelmetallanlagen und Unternehmensanleihen hinweisen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie mit uns.
Ihr Ansprechpartner: Herr Frank Wurster Tel. +49 7121 923-126 wurster@rvm.de
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OHNE RISIKO INS PROJEKTGESCHÄFT
Kautions- und Kreditversicherungen sorgen dafür, dass Sie unabhängig und manövrierfähig bleiben.
Garantien und Bürgschaften haben im Anlagen- und Maschinenbau eine große Bedeutung, belasten jedoch die Liquidität der Unternehmen, wenn sie von der Hausbank gestellt werden. Warum? Weil Kreditinstitute eine Bürgschaft bilanztechnisch wie einen Kredit behandeln. Alle gewährten Bürgschaften werden daher auf die Kreditlinie angerechnet und engen den finanziellen Spielraum ein. Immer häufiger greifen die Unternehmen daher auf die Angebote der Kautionsversicherer zurück. Nutzen auch Sie die Vorteile einer Kautionsversicherung: ·· Unabhängigkeit von Banken ·· Entlastung der Kreditlinie bei der Bank ·· Professionelle Abwicklung und schnelle Ausfertigung von Avalaufträgen ·· Abruf von Avalen schnell und sicher per Internet ·· Hohe Akzeptanz der deutschen Kautionsversicherer in der Wirtschaft ·· Langjährige Erfahrung der Bürgen mit nationalen und internationalen Auftraggebern Das Sicherheitsdenken Ihrer Kunden ist durch die Forderung nach Bürgschaften sehr ausgeprägt. Doch wie hoch ist Ihr Risiko als Lieferant? Welche Zahlungsrisiken verblei-
ben nach Abzug der geleisteten Anzahlung? Hierfür bietet der Markt auch für längere Zahlungsziele Absicherungsmöglichkeiten in Form von Einzeldeckungen. Für Geschäfte mit Investitionsgütern sind spezielle Insolvenzabsicherungen nötig. Die in der Regel längeren Laufzeiten erfordern eine andere Risikobetrachtung sowohl beim Lieferanten als auch in der Kreditversicherung. Die Vorteile einer sogenannten »single risk cover« im Überblick: ·· Bonitätsprüfung vor Auftragsunterzeichnung ·· Versicherungsschutz für Geschäfte mit Zahlungszielen bis zu 60 Monaten ·· Möglichkeit der Absicherung des Fabrikationsrisikos
·· Anteilige Prämienrückerstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ·· Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten durch Abtretung der Entschädigungsansprüche ·· Möglichkeit der Absicherung des politischen Risikos Sprechen Sie mit RVM – wir analysieren den Markt und verschaffen Ihnen den Überblick für eine fundierte Entscheidung!
Unsere Empfehlung Verlagern Sie das Bürgschaftsgeschäft auf mehrere Standbeine. Auch innerhalb einer Versicherungslösung macht es Sinn, mit mehreren Anbietern gleichzeitig zu arbeiten.
Ihr Ansprechpartner: Herr Rudi Brunner Tel. +49 7121 923-116 brunner@rvm.de
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Weniger Kapitalbindung bei Konsignationslagern
Für den Mittelstand gewinnen alternative Finanzierungswege jenseits des klassischen Bankkredits weiter an Bedeutung. Mit dem neuartigen Finanzierungsin strument Finetrading gibt es nun sogar für die Finanzierung von Warenbeständen in Konsignationslagern eine mittelstandsgerechte Lösung.
Das Thema Versorgungssicherheit rückt derzeit deutlich stärker in den strategischen Fokus der Unternehmen. Engpässe bei der Warenbeschaffung auf den internationalen Märkten könnten den Wirtschaftsaufschwung bremsen. Dadurch gewinnt neuerdings auch das Konsignationslager, bei dem ein Lieferant direkt bei seinem Abnehmer ein Warenlager unterhält, wieder an Bedeutung. Neben der Versorgungssicherheit sind die kurzen Wege und der ultraschnelle Zugriff auf den Lagerbestand die größten Vorteile für den Abnehmer. Daher sind es in der Regel auch die Kunden, die von ihren Lieferanten die Einrichtung eines Konsignationslagers fordern. Der Lieferant kann dadurch längerfristig planen und seine Losgrößen optimieren. Durch die Lagerbestückung in größeren zeitlichen Abständen spart er zudem Transport- und Verpackungskosten und minimiert das Risiko von Vertragsstrafen bei Lieferausfällen. Doch einen gravierenden Nachteil eines Konsignationslagers hat der Lieferant allein zu tragen: Er kann die Waren erst nach der Entnahme in Rechnung stellen. Die Vorfinanzierung der Bestände bindet Kapital, reduziert die Liquidität und damit die unternehmerischen Freiräume. Häufig schlummern Millionenwerte in Konsignationslagern – schließlich sind es ja gerade die großen Abnehmer, die nicht zuletzt aufgrund ihrer Marktmacht die Einrichtung eines Konsignationslagers durchsetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass Banken die Bestände aus Konsignationslagern nur äußerst ungern finanzieren, da dies nicht zu ihrem Standardgeschäft gehört und darüber hinaus für sie mit schwer kalkulierbaren Risiken – wie etwa Schwund oder Brand – verbunden ist.
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Eine Lösung dieser gerade heute nicht zu unterschätzenden unternehmerischen Herausforderung bietet das Finanzierungsinstrument Finetrading Lager, das seit Jahresbeginn auf dem Markt verfügbar ist. Dazu schaltet sich ein Zwischenhändler (sogenannter Finetrader) zwischen die beiden Vertragspartner und erwirbt die vollständige Warenlieferung vom Lieferanten mit einem Zahlungsziel von 120 Tagen.
Durch den Verkauf an den Finetrader mit fest vereinbartem Zahlungsziel kann der Lieferant seine Rechnung rasch refinanzieren, beispielsweise über eine FactoringGesellschaft oder bei seiner Hausbank (via Forfaitierung). Durch Finetrading schlüpft der Lieferant quasi in den Bonitätsmantel des Zwischenhändlers. Sowohl die Höhe als auch die Validität der Forderung gegen ihn sind eindeutig festgelegt. In Kombination mit der ausgezeichneten Bonität des Finetraders ergibt das aus Sicht von Banken grundsätzlich eine solidere Finanzierungsbasis als die Warenbestände im Konsignationslager, bei denen der Zeitpunkt der Entnahme und somit der Bezahlung nicht feststeht.
Weniger Kapitalbindung bei Konsignationslagern
Dabei ändern sich die Abläufe innerhalb der Supply Chain nur minimal: Die Warenlieferung erfolgt wie gewohnt in ein Konsignationslager beim Abnehmer. Die Lieferrechnung reicht der Lieferant zur Refinanzierung seinem CoFinanzierer ein, der den vollständigen Betrag umgehend bezahlt. Der Finetrader verkauft die Ware auf Abruf innerhalb von 120 Tagen an den Abnehmer weiter, der wie gewohnt nach Entnahme der Ware bezahlt, nun allerdings an den Refinanzierungspartner. Alle anderen Prozesse rund um Einlagerung und Entnahme der Waren in das Konsignationslager bleiben unverändert.
Konsignationslagervertrag zwischen Lieferant und Abnehmer, die beide ihren Sitz in Deutschland haben müssen. Dabei werden Verträge zwischen Lieferant und Finetrader sowie zwischen Abnehmer und Finetrader geschlossen. Der Finetrader sichert das Ausfallrisiko des Abnehmers mit Hilfe einer Warenkreditversicherung gegen sämtliche Ausfallrisiken. Die Gebühr beträgt aktuell zwei bis drei Prozent des Finanzierungsvolumens. Darüber hinaus zahlt der Lieferant an seinen frei wählbaren Co-Finanzierer einen marktüblichen Refinanzierungszins, der an den Drei-Monats-Euribor gekoppelt ist.
Eine wesentliche Grundlage für diese Form der Lagerfinanzierung bildet ein wirksamer
Finetrading lohnt sich ab einem Volumina von 500.000 EUR bis hin zu hohen zweistelligen
Neue Wege beschreiten: Wir sorgen für die bedarfsgerechte Lösung.
Millionenbeträgen – branchenunabhängig für alle Unternehmen, die Konsignationslager betreiben, überwiegend auf Bestellung produzieren und ihren unternehmerischen Fokus auf schnell drehende Artikel richten. Die Finanzierungsvolumina können für bestehende oder zukünftige Projekte mit dem Abnehmer erweitert werden. Die umgehende Refinanzierung erhöht die Liquidität des Lieferanten und verbessert dessen Unternehmenskennzahlen. Dies wiederum wirkt sich positiv auf das Rating und die Kreditkonditionen aus. In letzter Konsequenz erhöht sich für den Abnehmer die Sicherheit in der Zusammenarbeit mit dem Lieferanten. Daher sind es längst nicht nur Unternehmen auf der Lieferantenseite, die Finetrading als Finanzierungsinstrument initiieren. Auch die Abnehmer haben ein Interesse daran, dass ihre strategisch wichtigen Lieferanten wirtschaftlich leistungsfähig sind und bleiben. Denn auch dieser Aspekt gehört zum Thema Versorgungssicherheit. Machen Sie aus Ihrem Konsignationslager bares Geld. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner entwickeln wir Ihre spezifische und bedarfsgerechte Lösung. Profitieren auch Sie von dieser Lösung!
Ihr Ansprechpartner: Herr Rudi Brunner Tel. +49 7121 923-116 brunner@rvm.de
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RVM – in eigener Sache
Über 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden mittlerweile die wertvollste Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Einblick zu geben, was sich bei uns »so tut«. Neue MitarbeiterInnen: Wir haben uns verstärkt durch ·· Frau Jennifer Adolf Auszubildende Jahrgang 2010 ·· Herr Dr. Jürgen Aichele Sachbearbeiter IT ·· Frau Sarah Baumgardt Auszubildende Jahrgang 2010 ·· Frau Corina Beck Sachbearbeiterin Komposit ·· Frau Nina-Sophie Belser Auszubildende Jahrgang 2010 ·· Frau Birgit Eigler Sachbearbeiterin Komposit ·· Herr Hans-Joachim Franzke Leiter Vertrieb ·· Frau Ramona Mall Sachbearbeiterin Komposit ·· Frau Andrea Kehm Sachbearbeiterin Transport / Verkehrshaftung ·· Frau Katja Krautwasser Sachbearbeiterin Komposit ·· Frau Meike Plankenhorn Sachbearbeiterin KFZ ·· Frau Vanessa Renz Sachbearbeiterin Debitorenmanagement ·· Frau Jasmin Rudolph Sachbearbeiterin KFZ ·· Frau Larissa Schadenberger Leitung Personal / Verwaltung
·· Frau Jasmin Schlack Sachbearbeiterin Vorsorgemanagement ·· Herr Steven Seidel Kundenbetreuer ·· Herr Daniel Steiner Kundenbetreuer Vertrieb ·· Frau Melanie Supper Auszubildende Jahrgang 2010 Übernahme Auszubildende: Unsere Auszubildenden ·· Sonja Brendle und ·· Manuel Kurz haben ihre Abschlussprüfung zum / zur »Kaufmann /-frau für Versicherungen und Finanzen« erfolgreich im Juli 2010 bestanden. Frau Sonja Brendle verstärkt weiterhin unsere Abteilung Kraftfahrtversicherung im Innendienst; Herr Manuel Kurz unterstützt ebenfalls im Innendienst eines unserer Kompositteams. ·· Frau Nadine Bauer hat ihre Ausbildung zur »Kauffrau für Versicherungen und Finanzen« mit der Zusatzqualifikation Finanzassistentin erfolgreich im Januar 2011 bestanden. Frau Nadine Bauer verstärkt unsere Abteilung Transport / Verkehrshaftung. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
haben ihre einjährige, berufsbegleitende Weiterbildung zur Wirtschaftsfachwirtin / Ausbilderin (IHK) erfolgreich im Dezember 2010 bestanden. ·· Frau Katja Krautwasser hat ihre zweijährige, berufsbegleitende Weiterbildung zur Versicherungsfachwirtin (IHK) erfolgreich im Januar 2011 abgeschlossen. Zur Ausbilderin (IHK) hat sich berufsbegleitend erfolgreich weitergebildet ·· Frau Maximiliane Benzinger Beförderungen: Aufgrund ihrer engagierten Leistungen erhielten ·· Frau Elisabeth Fröscher ·· Frau Melanie Hörz ·· Herr Jan Newerla ·· Herr Marcus Wolf im Dezember 2010 / Februar 2011 Handlungsvollmacht. Herzlichen Glückwunsch! Jubiläum: ·· Frau Ute Zeile hatte am 1. Oktober 2010 ihr 25-jähriges RVM-Jubiläum. ·· Herr Jens Krauß hatte sein 20-jähriges RVM-Jubiläum am 1. Dezember 2010.
Weiterbildungen: Wir bilden uns für Sie weiter: ·· Frau Melanie Rettschlag und ·· Frau Janina Thron
Ebenfalls feierten ihr 10-jähriges RVMJubiläum: ·· Herr Jörg Schlosser am 1. Juli 2010 ·· Herr Thomas Clemens am 1. Januar 2011 ·· Herr Marcus Wolf am 1. Januar 2011 ·· Frau Dagmar Hörz am 1. Februar 2011 ·· Herr Björn Krasovc am 1. Februar 2011 Wir gratulieren recht herzlich!
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Larissa Schadenberger Tel. +49 7121 923-147 schadenberger@rvm.de
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Bei RVM zu Gast
Impressum Herausgeber RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG und RVM Finanzmanagement GmbH & Co. KG Arbachtalstraße 22 72800 Eningen Tel. + 49 7121 923 - 0 Fax + 49 7121 923 - 200 www.rvm.de
15. Jahrestreffen der Selbsthilfegruppen im Landkreis Reutlingen Auf sehr gute Resonanz stieß das Programm zum Jahrestreffen der Selbsthilfegruppen im Landkreis Reutlingen am 19. März 2011. Von 70 aktiven Gruppen im Landkreis waren über 40 Vertreterinnen und Vertreter anwesend. Neben den aktuellen Informationen gab es noch weitere Berichte: ·· Planungsstand des Reutlinger Selbsthilfetages (der im März 2012 stattfindet), ·· der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung, ·· dem Internetauftritt des Forums der Selbsthilfegruppen www.selbsthilfe-reutlingen.de ·· der vom Landkreis Reutlingen neuinstallierten Gesundheitskonferenz.
Eine Studioführung beim Reutlinger Lokalfernsehsender RTF.1 brachte interessante Impulse für die Öffentlichkeitsarbeit der Selbsthilfegruppen. Für eine Kooperation zwischen den Ansprechpartnern der Selbsthilfegruppen und der Redaktion des lokalen Fernsehsenders wurden wichtige Informationen von der Redaktionsleitung weitergegeben. Das Jahrestreffen fand in den Räumen der RVM Versicherungsmakler GmbH & Co. KG statt. Die Organisation und Bewirtung erlebten die Teilnehmer als »echtes Verwöhnprogramm«. Und bedankten sich mit lautstarkem Applaus bei der RVM-Geschäftsführung und der anwesenden Vertreterin von RVM für die hervorragende Gastfreundschaft.
gez. Achim Scherzinger Geschäftsführung Forum der Selbsthilfegruppen im Landkreis Reutlingen
Redaktionelle Verantwortung Thomas Gaugele Gestaltung Apollo 11 GmbH Brand Design
Ihr Ansprechpartner: Herr Thomas Gaugele Tel. +49 7121 923-155 gaugele@rvm.de Dieser Informationsdienst der RVMGruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge / Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.
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