Nr. 4 | 24. Januar 2013 Preis: CHF 4.30 www.gastrojournal.ch Abo-Service: Tel. +41 (0)44 377 53 05 Auflage: 21902 Ex., WEMF AZA 8046 ZĂźrich Offizielle Wochenzeitung fĂźr Restauration, Hotellerie und Tourismus von GastroSuisse
Regulieren und deregulieren
Einkehr und Einkehr
Sabrina Keller
Gastgewerbliche Gesetzgebung ist in der Regel eine kantonale Angelegenheit. Mit besonders weitgehenden Vorstellungen fällt in letzter Zeit Neuenburg auf. 3
Kost und Logis fßr Pilger stehen in unseren Breiten ganz am Anfang der gastgewerblich-touristischen Kultur. Inzwischen wirken Pilgerhäuser veraltet – mßssen es aber keineswegs sein. Ein Beispiel aus Nidwalden. 7
Das Gastgewerbe ist in Kßche und Service eine teils verkannte, teils hochgeschätzte Kunst. Sabrina Keller verkÜrpert diese ganze Spannweite in Perfektion. 20
IN DIESER AUSGABE
Familientreffen in Klosters
Heute mit
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Bereits zum 64. Mal hat letzte Woche in Klosters die Winterkonferenz des Schweizerischen Gewerbeverbandes stattgefunden. Als bedeutender Branchenverband ist GastroSuisse an diesem gewerblichen Familientreffen jeweils bestens vertreten. Und ähnlich wie in vorbildlichen Familien, so kommen auch beim Treffen in Klosters jeweils umstrittene Themen auf den Tisch und werden hart, aber offen diskutiert. 3
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HĂśchst umstritten
Wintergeschäft in Schiffen Die Schifffahrt auf den Schweizer Seen ist ein schwieriges Geschäft – auch und gerade aus gastgewerblicher Sicht. Das meist nur im Sommer verfßgbare Angebot rechnet sich in der Regel nicht, ist aber wie so viele Üffentliche und touristische Verkehrsangebote im Gesamtpaket praktisch unverzichtbar. Umso erstaunlicher erscheint es, dass winterliche Angebote auf Schweizer Seen auf einiges Interesse stossen. 5
Ferienwohnungen in Engelberg Die Annahme und die gesetzliche Umsetzung der ZweitwohnungsInitiative beschleunigt und verschärft verschiedene, meist schleichend verlaufende Entwicklungen. So bekommt die seit Jahrzehnten schwelende Diskussion um kalte und warme Betten in Ferien- und Zweitwohnungen eine nie gekannte Schärfe. Denn was nicht vermietet wird, gibt es in Tourismusgebieten praktisch nicht mehr. Insofern interessieren Projekte von zugleich marktfähigen und bewirtschafteten Zweitwohnungen brennend. Ein Beispiel aus Engelberg. 9
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Wenn Totengräber Hoffnung machen Noch sind sie weniger, doch gemessen am Umsatz, sahnen die industriellen Gross-Gastronomen regelrecht ab. Selbst Gesetze werden nach dem Gusto der Industrie zugeschnitten – zu Ungunsten der Kleinen. Trotzdem, wer klein ist, ist auch widerstandsfähig. Das macht Hoffnung. Ein wenig. Matthias Nold
Die Medaille hat wie immer zwei Seiten. Auf der einen stehen die grossen Gastro-Gruppen, die immer weiter wachsen. Sie bieten den Gästen eine eigenartige Form von Sicherheit: jene der industriellen Abläufe. Dies mit kräftiger Unterstßtzung von Bund und Kantonen, ist doch auch in der Schweiz die Hygiene-Gesetzgebung auf Lebensmittel- und
Gastro-Industrie zugeschnitten. Ganz nebenbei machen sich die Industriebetriebe und das Gesetz damit sozusagen zu den Totengräbern der gewerblichen Gastgeber. Auf der anderen Seite stehen die Kleinen. Small is beautiful, sagt der Philosoph Nassim Taleb: Der Elefant bricht sich beim simpelsten Sturz ein Bein, während die Maus ei-
nen Sturz ßber ein Mehrfaches ihrer KÜrpergrÜsse problemlos ßbersteht. To big to fail, hiess es noch vor kurzem auch in der Schweiz. Die ganz, ganz Grossen haben jedoch Talebs Elefantenproblem längst erkannt. Sie werden zwar nicht kleiner, doch sie spalten sich sozusagen in Zellen auf. Wer hätte gedacht, dass Marken wie Kentucky
Fried Chicken oder Pizza Hut am Ende Pepsico gehÜren. Die beiden Restaurant-Marken sind international selbst schon wieder riesig, was sie anfällig macht. Die vielen gewerblichen Kleinbetriebe in der Schweiz sind am Ende wie Zellen: widerstandsfähiger als grosse Gebilde. Das macht, trotz allem, ein wenig 2 Hoffnung.
Das Basler Gesundheitsdepartement fordert ein aktives Öffentlichkeitsprinzip bei Lebensmittelkontrollen. Die Betriebe sollen ihre Resultate verÜffentlichen. Ein hÜchst umstrittenes Unterfangen, welches viele verärgert. Nun, viele Branchen kennen das Öffentlichkeitsprinzip bereits. Man denke da an die Banken mit ihrem Rating. So kann ich heute als Kunde entscheiden, ob ich mein Geld bei einer guten Bank mit einem durchzogenen Rating oder bei einer schlechten Bank mit gutem Rating anlegen mÜchte. Die Entscheidungsfreiheit der Konsumenten bleibt, ein Rating alleine entscheidet noch nichts. Gewisse Standards mßssen eingehalten werden, daran fßhrt kein Weg vorbei, und so stehe ich dem Unterfangen offen gegenßber. Mit der Sorge, dass die prßfende Instanz sich ihrer Verantwortung bewusst ist, professionell prßft und Betriebe mit sehr hohen Convenience-Anteil nicht bevorteilt werden. Raphael Wyniger Der Teufelhof Basel wuerze@gastrojournal.ch
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