Kommunal 1/2018

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KOMMUNAL

01 / 2018

Das Magazin des Österreichischen Gemeindebundes

G E M E I N D E N . G E S TA LT E N . Ö S T E R R E I C H . FACILITY MANAGEMENT

Zwei Welten prallen aufeinander Seite 30 KOOPERATIONEN

Die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit Seite 54

Hausverstand wirtschaftet kommunal

Einzelverkaufspreis: EUR 4,90

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Der Gemeindefinanzbericht 2017 zeigt auf, dass die Gemeinden mit Verantwortung und Hausverstand wirtschaften. Seite 12

Österr. Kommunalverlag, 1010 Wien, Löwelstr. 6 Retouren an Postfach 100, 1350 Wien

ISSN: 1605-1440 DVR: 0390 432 Österreichische Post AG MZ 02Z032902 M


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MEINUNG

KOMMENTAR

DIESES JAHR WIRD NICHT LANGWEILIG

E

in ereignisreiches Jahr ist gerade vorübergegangen. Die politische Situation auf Bundesebene hat sich verändert, wir haben eine neue Regierung, die sich ein umfangreiches Arbeitsprogramm gegeben hat. Selbstverständlich arbeiten wir im Gemeindebund all diese Vorhaben akribisch durch, um die Folgen und nötigen Handlungsweisen für die Gemeinden zu prüfen und zu beurteilen. Wir tun dies – wie es im Gemeindebund richtigerweise seit vielen Jahren üblich ist – in absolut überparteilicher Manier und unter Einbeziehung von Kommunalvertretern aus allen politischen Lagern. Das Jahr 2017 war aber auch in anderen Hinsichten ereignisreich. Der neue Finanzausgleich ist die Basis für die Möglichkeiten und Spielräume, die wir als Kommunen in den kommenden Jahren vorfinden und nutzen werden. Die Anforderungen werden mit Sicherheit weder leichter noch weniger. Unsere Aufgaben in der Kinderbetreuung etwa nehmen jedes Jahr zu, die steigenden Kosten im Sozialbereich belasten unsere Haushalte. Trotzdem ist es auch 2017 den meisten Gemeinden wieder gelungen, ausgeglichene Budgets abzuliefern. Die Grundlage für diese finanzielle Disziplin der letzten Jahre ist IHR Handeln in den Gemeinden. Die Finanzund Wirtschaftskrise vor einigen Jahren hat in vielen Gemeinden zu einem grundlegenden Umdenken und einer nachhaltigen Konsolidierung geführt. Sie hat auf kommunaler Ebene die Erkenntnis gefestigt, dass man dauerhaft nicht mehr ausgeben kann als man einnimmt. Das klingt trivial, ist aber eine Erkenntnis, die sich auf anderen politischen Ebenen in diesem Ausmaß noch nicht lückenlos durchgesetzt hat. Auch im kommenden Jahr wird uns nicht langweilig werden, und Ihnen mit Sicherheit auch nicht. Die Menge der Aufgaben und Herausforderungen ist groß. Und Sie als Kommunalpolitiker/innen stehen in der vordersten Reihe der Aufmerksamkeit in Ihrer Gemeinde. Bei Ihnen landen viele Sorgen und Anliegen der Menschen, die uns als bürgernächste Einheiten sehr schätzen. Ich weiß, was IHR Engagement und Ihre kommunalpolitische Arbeit auch für Ihr privates und berufliches Umfeld bedeuten. Ohne Unterstützung Ihrer Familien und Angehörigen wäre all das undenkbar. Daher gilt mein Dank nicht nur Ihnen als Kommunalpolitiker/innen, sondern auch all jenen, die viel Verständnis für Ihre politische und gesellschaftliche Rolle in unserem Land aufbringen.

DIE ANFORDERUNGEN WERDEN MIT SICHERHEIT WEDER LEICHTER NOCH WENIGER. TROTZDEM IST ES AUCH 2017 DEN MEISTEN GEMEINDEN WIEDER GELUNGEN, AUSGEGLICHENE BUDGETS ABZULIEFERN. DAS IST IHR VERDIENST IN DEN GEMEINDEN.“

Dankeschön und einen guten Start ins neue Jahr! MAG. ALFRED RIEDL Präsident des Österreichischen Gemeindebundes. alfred.riedl @gemeindebund.gv.at KOMMUNAL 01/2018 // 3


INHALT

/ 12

Management mit Hausverstand Der Gemeindefinanzbericht 2017 bestätigt den Gemeinden beachtliche Stabilität und gutes Wirtschaften

/ 22

4 // KOMMUNAL  01/2018

/ 50

Datenschutz-Leitfaden kommt im Februar 2018

Frisch, sozial, verantwortlich

Die FH Hagenberg erarbeitet einen Leitfaden als Einstieg in die komplexe Materie

Der Krankenpfleger Matthias Schranz ist seit kurzem Bürgermeister von Kauns


INHALT 01/2018

MEINUNG

GESTALTEN & ARBEITEN

„Den Staat umbauen – aber bitte nicht so“ 6

Wasserwirtschaft und ihre volkswirtschaftliche Bedeutung 46

meint Gemeindebund-General Walter Leiss und hofft, dass es die neue Regierung mit mehr Dezentralisierung versucht

„Vergaberecht neu ist eine Frage der Auslegung“

/ 30

Gemeinden sind Investitions-Weltmeister

FOTOS // KOMMUNAL //   Cityfoto/Simlinger // privat // shutterstock/ Taina Sohlman //COVER:shutterstock/Azovtsev Maksym

Bundesfachtagung der Leitenden Gemeindebediensteten

Auf den digitalen Wandel vorbereiten

52

Der steiermärkische Gemeindetag 2017 fordert den Breitbandausbau

POLITIK & RECHT

Facility Management am Scheideweg: Nur Technik – oder doch der Blick auf Arbeitswelten und Digitalisierung?

Zukunftsblick der Amtsleiter

LAND & LEUTE

10

Bernhard Haubenberger über die östereichische Auslegung des EUVergaberechts

Zwei Welten prallen aufeinander

/ 56

Wie Investitionen in die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung zu Lebensqualität beitragen

Hallo Kinder, Helmi ist da 17

Bernhard Felderer, Präsident des Fiskalrats, über die Budgetpolitik in Österreich

Risikoaverse Finanzierung

53

Das KFV präsentiert einen Kalender speziell für Kinder

Kooperationen: Übung oder Notwendigkeit? 54 Die interkommunale Zusammenarbeit wird für die Gemeinden immer wichtiger

18

Die Gemeindebund-Richtlinien und ein Überblick über gängige Finanzprodukte

Aus den Bundesländern

Gemeinden sollen EU aus der Krise helfen 30

58

Personalia, Termine und Impressum 62

Die Subsidiaritätskonferenz in Wien und ein Besuch beim Gemeindebund

FACH- & SERVICEINFORMATIONEN Bundesministerium für Inneres 36 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 28 MERCEDES-BENZ Österreich GmbH 40

nora flooring systems GesmbH Österreichische Vereinigung für grabenlosen Leitungsbau Stihl Gmbh T-Mobile Austria GmbH

44 45 38 39

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MEINUNG

KOMMENTAR ZUR FÖDERALISMUSDEBATTE

DEN STAAT UMBAUEN – ABER BITTE NICHT SO

V

iele Experten und ehemalige Politiker sind gerade in Wahl- und Nachwahlzeiten besonders aktiv, um einen Umbau des Staates zu propagieren. Eine Initiative zur Föderalismusreform fordert eine umfassende Staatsreform unter der Schlagzeile „Alle Macht dem Bund“, so betitelt in der Wiener Zeitung vom 15. 11. 2017. Waren es in der Vergangenheit offenbar die Gemeinden, ist es jetzt der Föderalismus selbst, der einem effizienten Staat entgegensteht. Künftig solle nur noch der Bund Gesetze und Verordnungen erlassen. Die Vollziehung soll bei den Ländern liegen. Die Budgethoheit soll ausschließlich beim Bund liegen, und den Ländern sollen die für die Erledigung der Aufgaben erforderlichen Mittel „gewährt werden“. Damit wären die Landtage und auch der Bundesrat obsolet. Zwar wird eingeräumt, dass es nicht um die 44 Millionen Euro geht, die die 440 Landtagsabgeordneten in Österreich verdienen. Bürokratieabbau und klare Kompetenzen würden der Volkswirtschaft ein Vielfaches bringen. Das Prinzip „wer zahlt schafft an“ wäre dann umgesetzt. Dem sollte entgegengehalten werden, dass „wer anschafft auch zahlen soll“. Viele Vorgaben kommen schon jetzt vom Bund und müssen von Ländern und Gemeinden umgesetzt werden, ohne dass die entsprechenden Finanzmittel mitgeliefert werden. Als ein großes Problem wird auch in der Verschuldung der Länder und Gemeinden gesehen. Dabei wird immer übersehen, dass beim Bund der größte Schuldenberg liegt. Bei Gesamtschulden von 295 Milliarden Euro (nicht Millionen wie im Trend dargestellt), ist der Anteil der Länder 29 Milliarden und der Anteil der Gemeinden 7,5 Milliarden, also rund zehn Prozent bei den Ländern und 2,5 Prozent bei den Gemeinden. Dies bei einem Anteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von rund 20 Prozent bei

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Natürlich bedarf es Reformen. Und bevor an große Strukturreformen und den immer schuldigen „Föderalismus“ herangegangen wird, wäre eine Aufgabenreform zu überlegen.“

den Ländern und elf Prozent bei den Gemeinden. Wer also die meisten Schulden verursacht, ist damit evident. Gerade der jüngste Gemeindefinanzbericht hat gezeigt, dass die Gemeinden Überschüsse erwirtschaften, Schulden reduzieren und gleichzeitig mehr investieren. Und das trotz der Übertragung ständig neuer Aufgaben. Und die Vollziehung der Aufgaben wird gerade durch die Bundesgesetzgebung laufend erweitert, verkompliziert und verteuert. Eine Eisenbahnkreuzungsverordnung mit Kosten für Eisenbahnunternehmen und Gemeinden im dreistelligen Millionenbereich. Ein erstes und zweites verpflichtendes Kindergartenjahr mit Millionen an Mehrkosten – natürlich kostenfrei. Die diskutierte akademische Ausbildung von Kindergartenpädagogen, Reformen im Bildungsbereich von der ganztägigen Schule bis zum Laptop für alle oder eine Haushaltsrechtsreform bis zum Informationsfreiheitsgesetz und dem Datenschutz. Alles Maßnahmen, die durch den Bund vorgegeben werden und von den Ländern und den Gemeinden umgesetzt und finanziert werden müssen. Zu guter Letzt wird dann noch der Pflegeregress abgeschafft – mit Mehrkosten von mehreren hundert Millionen, die von Ländern und Gemeinden zu finanzieren sind. Wer da noch Kosteneinsparungen und Bürokratieabbau von einer einheitlichen Bundesgesetzgebung erwartet, dürfte die Augen vor der Realität verschließen. Wer hinderte den Bundesgesetzgeber daran, ein Einkommenssteuerrecht zu schaffen, das Steuerflucht im großen Ausmaß verhindert und vor allem von den Betrieben und Arbeitgebern und den Finanzbehörden vollzogen werden kann? Am Sozialversicherungsrecht verzweifeln selbst Universitätsprofessoren. Das Bundesbeschaffungswesen kann selbst von großen Einrichtungen ohne die Beiziehung spezialisierter


MEINUNG

DIE VOLKSANWALTSCHAFT PARTNERIN DER GEMEINDEN VON GERTRUDE BRINEK

NOCH MEHR ZU ZENTRALISIEREN WÄRE KEIN GUTER RATGEBER.“ Anwaltskanzleien nicht vollzogen werden, geschweige denn von einer Durchschnittsgemeinde. Die Liste könnte beliebig fortgesetzt werden. Natürlich bedarf es Reformen. Und bevor an große Strukturreformen und den immer schuldigen „Föderalismus“ herangegangen wird, wäre eine Aufgabenreform zu überlegen. Dass damit auch eine Kompetenzbereinigung notwendig ist, liegt auf der Hand. Das Gesundheits- und Sozialversicherungswesen mit den unterschiedlichen Finanzierungsströmen wäre sicher ein wichtiger Bereich. Wie schwierig das ist, zeigen die Regierungsverhandlungen und die Reformen in der Steiermark. Hier bedarf es einer Erklärung für den Bürger, wo die Vorteile liegen. Oder der Bildungsbereich. Lehrziele und Inhalte durch Bundesvorgaben mit einem vernünftigen Controlling und einer gesicherten Finanzierung für das gesamte Personal an der Schule. Die Umsetzung und Struktur soll durch die Länder und Gemeinden in deren Verantwortung erfolgen. Da bedarf es keiner Verfassungsgesetze, ob in einem Bundesland ein differenziertes Schulsystem oder ein Gesamtschulmodell umgesetzt wird. Wenn schon die Experten nicht in der Lage sind, beispielsweise konkrete Berechnungen über die Einsparungen durch die Abschaffung des Föderalismus vorzulegen, sollte sich die künftige Regierung mit konkreten Reformen im Bundesbereich auseinandersetzen und die Einsparungspotenziale dort heben. Und zwar, bevor wieder Reformen bei Ländern und Gemeinden überlegt werden. Noch mehr zu zentralisieren wäre kein guter Ratgeber. Vielleicht sollte es die neue Bundesregierung einmal mit mehr Dezentralisierung versuchen.

HOFRAT DR. WALTER LEISS ist Generalsekretär des Österreichischen Gemeinebundes walter.leiss @ gemeindebund.gv.at

Herausforderungen für die Gemeinden werden nicht kleiner

B

ürgerinnen und Bürger, Bauordnungsfragen ExpertinJüngere, Ältere, Familinen und Experten zu Rate zu en stellen heute andere ziehen, nimmt vielfach Druck Ansprüche an die Gemeinden aus dem Begehren der Bürgeals noch vor 30 Jahren. Ein rinnen und Bürger. Stück mehr ObrigkeitsorientieAls Volksanwältin bin ich rung, das Vertrauen in tradimit Beschwerden von allen tionelle Abläufe, regelmäßige Seiten konfrontiert. In wenigen Handschlags-Vereinbarungen, Fällen liegt ein Missstand in der eine individuell verhandelbare Verwaltung vor; oft wäre auch Rechtsauffassung u. a. m. prägdieser vermeidbar gewesen, ten damals die Arbeitsabläufe wenn von Anfang an korrekt in den Gemeinden. Heute sind und transparent gehandelt und informierte (oder entschieden worteil-informierte) den wäre. Bürgerinnen und Es gibt aber So manches Bürger zwar auch auch Fälle, in deProblem ist durch nen die Gemeinde gesprächsbereit, Transparenz der richtig liegt, aber pochen aber bald auf „ihr“ Recht, Entscheidungen die Menschen sich verursachen nicht verstanden vermeidbar.“ einen größeren fühlen. Es soll ja Dr. Gertrude Brinek Kommunikaauch nicht ignotionsaufwand riert werden, dass oder gründen zur die meisten Bau-, Durchsetzung ihrer Interessen Wohn- und Lebensverbesseeine Bürgerinitiative. rungen mit höheren Kosten für Hinzu kommt, dass sich die die Bürgerinnen und Bürger Lebens- und Wohnerwartunsowie für die Gemeinden vergen insgesamt geändert haben. bunden sind. Nach wie vor sehnen sich die So hat sich manches ProbÖsterreicherinnen und Österlem klären lassen, indem die reicher nach dem klassischen Gemeinden an der ÜberprüEinfamilienhaus im Grünen. fung durch die VolksanwaltGleichzeitig wollen Sie allen schaft ausdrücklich interessiert Komfort bezüglich Versorgung waren und danach „den Fall und Infrastruktur, den sie auch zu den Akten“ legen konnten. in der Stadt hätten, aber auch Eine Form partnerschaftlicher ihre „heilige Ruhe“ vor der Tür. Zusammenarbeit! Die Erfüllung der vielen Wünsche hat in den letzten Jahren zu einer Bodenverschwendung und -versiegelung dramatischen Ausmaßes geführt. vab@volksanwaltschaft.gv.at In Flächenwidmungs- und https://volksanwaltschaft.gv.at/

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ANGESAGT DAS WORT HAT ...

INTERNATIONAL DER BLICK ÜBER DIE GRENZEN

Es ist höchst an der Zeit, dass die öffentliche Hand ultraschnelles Internet als Daseinsvorsorge begreift.“ Barbara Eibinger-Miedl, Wirtschaftslandesrätin der Steiermark, bei der Gründung einer landeseigenen Gesellschaft zum Ausbau der Breitband-Verbindungen

Auch die Gemeinde hat einen Beitrag geleistet. Wir haben für zwei Jahre fast 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.“ Wolfgang Tauss, Bürgermeister von Großpetersdorf, der nach 13 Ausschreibungen wieder eine Ärztin für Allgemeinmedizin in seine Gemeinde bringen konnte

Unser Dorf bewegt sich auf einen Abgrund zu. Nur dank einiger Schulkinder haben wir noch die Busverbindung.“ Beat Jost, Bürgermeister der Schweizer Gemeinde Albinen im Kanton Wallis, zur Prämie des Bergdorfs für neue Bewohner. 25.000 Franken lässt sich die Gemeinde den Zuzug jedes neuen Einwohners kosten

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London: Doppeldecker fahren mit Kaffeesatz Das britische Technologieunternehmen bio-bean hat mit Unterstützung des Shell-Konzerns einen Kraftstoff namens B20 entwickelt, von dem ein Teil aus Kaffeesatz gewonnen wird, melden die OÖ Nachrichten online. Für die Herstellung sammelt bio-bean große Mengen an Kaffeesatz von großen Kaffeeketten in der britischen Hauptstadt ein, heißt es weiter. B20 enthält eine 20-prozentige BioKomponente – daher der Name. Diese Komponente wiederum besteht teilweise aus Kaffeeöl, das aus dem eingesammelten Kaffeesatz gewonnen wird. „Der Kaffeesatz wird getrocknet und daraus das Kaffeeöl extrahiert. Auf diese Weise wurden bislang 6000 Liter Kaffeeöl gewonnen“, informiert Shell in einer Aussendung. Werde diese Menge als Teil der Biokomponente mit herkömmlichen Diesel zu einem B20-Biodiesel ge-

mischt, könnte damit ein Bus ein ganzes Jahr lang fahren. Der durchschnittliche Londoner trinke pro Tag 2,3 Tassen Kaffee, wodurch im Jahr über 200.000 Tonnen Kaffeesatz produziert werden, heißt es weiter. Ein Großteil davon lande auf Mülldeponien und verursache CO2-Emissionen von 126 Millionen kg: „Stellen Sie sich das Potenzial eines Landes wie Deutschland vor, in dem mehr als 61 Milliarden Tassen Kaffee pro Jahr getrunken werden. Wenn wir unseren Umgang mit Reststoffen ändern, können wir in Zukunft nachhaltigere Städte schaffen“, so Arthur Kay, Gründer von bio-bean. www.bio-bean.com www.nachrichten.at/nachrichten/ weltspiegel/Doppeldeckerbusse-inLondon-fahren-mit-Biodiesel-ausKaffeesatz;art17,2738991

DEUTSCHES DORF WECHSELT FÜR 140.000 EURO DEN BESITZER Die Siedlung Alwine in Brandenburg ist laut einem Bericht auf ORF-Online für 140.000 Euro versteigert worden. Bei der Versteigerung in Berlin gab es nur einen Interessenten, der per Telefon bot und den Zuschlag erhielt. Das Mindestgebot für den kleinen Ort

zwei Autostunden südlich von Berlin lag bei 125.000 Euro. In der von Wald umgebenen Ansiedlung teils verfallener und sanierungsbedürftiger Häuser leben noch etwa 20 Menschen, zumeist im Pensionsalter. In der DDR gehörte die Siedlung einer nahegelege-

nen Fabrik für Kohlebriketts. Bald nach der Wende schloss die Fabrik, vor allem die jungen Menschen zogen fort.

http://orf.at/ stories/2418234/


MEINUNG

Schon heute der Zeit voraus.

Gemeinsam handeln für eine lebenswerte Kommune Das Fachforum für Bürgermeister und die kommunale Wirtschaft

15. / 16. März 2018

Jetzt surft auch/Ihre Tabakfabrik LinzGemeinde im ultraschnellen LTE-Netz. Unser Ziel: Das Netz der Zukunft schon jetzt verfügbar machen. Genau darum haben wir über die letzten Jahre in unser LTE-Netz investiert und sorgen mittlerweile für mehr als 97 % LTE-Abdeckung in Österreich. Über 5 Millionen Kunden verlassen sich auf das Netz von T-Mobile – und machen uns so zum beliebtesten Mobilfunknetzbetreiber des Landes. powerd by www.kommunalwirtschaftsforum.at Mehr Infos auf business.t-mobile.at/netz

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MEINUNG

KOMMENTAR: VERGABERECHT NEU

EINE FRAGE DER AUSLEGUNG Mangels Umsetzung der Vergaberichtlinien wird auch gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Trotz gebotener Eile ist auf eine praxistaugliche Umsetzung Bedacht zu nehmen.

Z

war liegt seit Monaten ein Umsetzungsentwurf vor, dieser wurde aber noch keiner Beschlussfassung unterzogen. Ein für die Wirtschaft und auch für die Frage des Aufwandes bedeutender Punkt betrifft die Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen und die Frage, wann und inwieweit Leistungen, die vergeben werden, zusammenzurechnen sind. Eine Zusammenrechnung kann nämlich dazu führen, dass der Oberschwellenwert überschritten wird und daher ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist. Nachdem der Oberschwellenwert bei Dienstleistungen bei lediglich 209.000 Euro liegt, würde eine Zusammenrechnung aller Dienstleistungen etwa im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben (Projektplanung, Statik, Haustechnikplanung, Bauaufsicht) rasch dazu führen, dass dieser Schwellenwert überschritten wird. War bislang eine Zusammenrechnung nur von „gleichartigen“ Leistungen erforderlich (§ 16 Abs. 4 BVergG), so soll künftig das Wort „gleichartig“ wegfallen. Hierbei spielt weniger die betreffende EU-Richtlinie eine Rolle als vielmehr ein immer wieder zitiertes EuGH-Urteil (C-574/10), das viel Interpretationsspielraum offen lässt. In seiner Entscheidung aus dem Jahr 2012(!) stellte der EuGH nämlich fest, dass es dem EURecht widerspricht, wenn im Rahmen eines einheitlichen Bauvorhabens Architektendienstleistungen in drei getrennten (Bau-)Abschnitten ohne europaweites Vergabeverfahren vergeben werden, obwohl eine Zusammenrechnung all dieser Architektendienstleistungen den Ober10 // KOMMUNAL  01/2018

Österreichs Auslegung des EU-Rechts würde künftig kleinere und mittlere Unternehmen bei Ausschreibungen benachteiligen und den Aufwand massiv erhöhen.“

schwellenwert übersteigen würde. Nachvollziehbar ging der EuGH in diesem Fall davon aus, dass die Architektendienstleistungen aller drei Abschnitte zusammenzurechnen und europaweit auszuschreiben sind, da der Oberschwellenwert überschritten wurde. Dieses EuGH-Urteil wird jedoch in der Weise interpretiert, dass nicht nur im Falle einer Teilung von Dienstleistungen in Abschnitten eine Zusammenrechnung zu erfolgen hat, sondern alle (auch nicht gleichartigen) Dienstleistungen zusammenzurechnen sind, die etwa im Rahmen eines Bauvorhabens vergeben werden. Geradezu als kurios mutet an, dass diese Zusammenrechnung in vielen Fällen zur Folge haben kann, dass zwar die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben europaweit auszuschreiben wären (und auch selbst dann, wenn diese in einzelnen Losen vergeben werden), nicht aber die Ausführung des Bauvorhabens selbst, da der Oberschwellenwert bei Bauaufträgen bei 5,225 Mio. Euro liegt. Abgesehen davon, dass eine derartige Auslegung dieses EuGH-Urteils zu einem immensen Aufwand für Auftraggeber wie Auftragnehmer führt, würden infolge der Zusammenrechnungspflicht Auftraggeber nur mehr Gesamtdienstleistungsaufträge (die alle Dienstleistungen umfassen) ausschreiben mit der Wirkung, dass vor allem kleinere und mittelständische Unternehmungen (Ziviltechnikerbüros, Ingenieurbüros) an dem Verfahren nicht teilnehmen könnten. MAG. BERNHARD HAUBENBERGER ist Jurist beim Österreichischen Gemeindebund bernhard.haubenberger@ gemeindebund.gv.at


MEINUNG

KOMMUNAL VOR 25 JAHREN AUS UNSEREM ARCHIV DER ONLINE MARKTPLATZ FÜR GEMEINDEN

Ausländerproblematik und Gemeinden 2015 war nicht das erste Jahr, in dem Flüchtlinge mach Österreich geströmt sind. 1992 ist die Jugoslawien-Krise auf dem Weg in die heiße Phase – die zehn Tage Krieg in Slowenien waren vorbei, der Krieg in Kroatien hatte 1991 begonnen und 1992 startete auch das Blutbad in Bosnien. Die Menschen flüchteten, und vor allem Österreich war das Ziel. In einem Beitrag in der Dezember-Ausgabe 1992 moniert Roman Häußl, damals Direktor des nö. Gemeindevertreterverbandes der ÖVP, dass „der Bund den großzügigen Gastgeber spielt, während die Zeche die anderen, nämlich die Länder und Gemeinden, zu zahlen haben“. Vor allem ein finanzielles Problem hätten die Gemeinden zu tragen: „Nach einem Erkenntnis des VwGH haben die Gemeinden, in denen Flüchtlingsheime stehen oder in denen Flüchtlingskinder anderweitig wohnen, den Schulaufwand für diese Kinder zu tragen.“ Auch im Sozialbereich erwuchsen den Gemeinden 1992 erheblich Kosten aus der „Betreuung der Fremden“. So bestehe „Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Hilfe für werdende Mütter sowie Anspruch auf eine einfache Bestattung“. Das Land Niederösterreich versuchte damals, die Kosten der Gemeinden aus den Mitteln der Flüchtlingshilfe abdecken zu Dr. Roman Häußl 1992 lassen – was abgelehnt wurde. Begründet wurde das damals vom Innenminister (Franz Löschnak, Anm. d. Red.) damit, dass im Budget für die Flüchtlingsbetreuung für derartige Maßnahmen keine Vorsorge getroffen sei. Was aber Fakt war (und ist, Anm. d. Red.), ist, dass „die Verpflichtung zur Versorgung der in Österreich aufgenommenen Flüchtlinge grundsätzlich den Bund“ treffe. Der sei als „Verantwortlicher für die Regelung des Grenzübertritts“ auch primär dafür zuständig, für „die finanziellen Folgen dieser Grenzübertritte“ zu sorgen. Roman Häußl schloss seine Betrachtungen mit dem Hinweis, dass „mangelnde Vorsorge im Bundesbudget jedenfalls keine geeignete Antwort auf die von den Gemeinden in Sachen Ausländerbetreuung gestellten Fragen“ sei.

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Einnahmen

POLITIK   & RECHT RICHTLINIEN

Wie Gemeinden mit ihren Finanzen umgehen sollten Seite 18

EU-DATENSCHUTZ

Leitfaden kommt im Februar 2018 Seite 22

19,2 Mrd

568 Mio G r u n d s t e u e r

2,2 Mrd

Ko m m u n a l s t e u e r

147,2 Mio Zinszahlungen

MitarbeiterInnen pro 1000 EW

2099 Gemeinden

1,4 Mrd für Gesundheit

3,2 Mrd

Kindergärten und Bildung

ZINS

11 0 /

-6,8% ausgaben

0 / 1,38% Ve r z i n s u n g


Maastricht

Schuldenstand

Überschuss

seit 2011 sinkend

31 Mio

118,3 Mio gesunken

19,1 Mrd

GEMEINDEFINANZBERICHT

MANAGEMENT MIT HAUSVERSTAND Die Gemeinden haben auch 2016 ihre Ziele erreicht und einen MaastrichtÜberschuss von 31 Millionen Euro geschafft. Diese und noch viele weitere Fakten zu den Gemeindebudgets wurden im Gemeindefinanzbericht veröffentlicht.

2,1 Milliarden

Abgangs

2,1 Milliarden

806

Investitionen Rücklagen

2,3 Milliarden Sozialausgaben

Gemeinden

Ausgaben

Schulden um

11,1 Mrd


POLITIK & RECHT

FINANZEN

M

it dem Gemeindefinanzbericht 2017 legen die heimischen Gemeinden auch heuer ihre kumulierten Finanzdaten offen. Dieser Bericht basiert auf den Rechnungsabschlüssen des Jahres 2016, die lückenlos von allen Gemeinden ausgewertet wurden und nun vorliegen. „Zum sechsten Mal in Folge haben die Gemeinden ihre Haushaltsziele erreicht und mit einem Plus von 31 Millionen Euro das Maastricht-Ziel geschafft. Das haben Bund und Länder nicht zusammengebracht“, sagt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl. „In der laufenden Gebarung liegt der Überschuss sogar bei 1,716 Mrd. Euro, das ist der zweithöchste Wert seit dem Jahr 2000“, so Riedl. Über die Zahlen des Gemeindefinanzberichts haben wir in der Ausgabe 12/2017 berichtet, Sie können den Beitrag auf Kommunal.at nachlesen. Das Ergebnis sei in doppelter Hinsicht bemerkenswert, da die Investitionen gestiegen und gleichzeitig der Schuldenstand real reduziert wurde, erklärt Riedl. „Wir machen Management mit Hausverstand. Dauerhaft kann niemand mehr ausgeben, als er einnimmt. Solidarisch unterstützen die Gemeinden in Gunstlagen jene in strukturschwachen Regionen über die Bedarfszuweisungsmittel.“ Der vorliegende Gemeindefinanzbericht verdeutlicht auch, dass „die österreichischen Gemeinden das sechste Jahr in Folge diszipliniert gewirtschaftet haben und eine beachtliche Stabilität zeigen“, so Alois Steinbichler, Vorstandsvorsitzender der Kommunalkredit, bei der Präsentation der Zahlen. „Sie haben sich damit eine gute Basis geschaffen, um für die künftigen Herausforderungen insbesondere im Bereich der Bildung, wie beispielsweise der Ganztagsbetreuung gerüstet zu sein.“ „Können nicht jede Leistung kostenfrei erbringen“. Dieses gute Ergebnis sei nur durch einen rigiden Budgetkurs möglich gewesen, hält Riedl fest. „Die Abrechnung für das heurige Kalenderjahr wird hart werden, da sich die Ertragsanteile nur mäßig entwickelt haben. Generell ist auch gegenüber der Bundespolitik eine Klarstellung wichtig. Ja, die Gemeinden sind Dienstleister am Bürger. Wir können vieles bereitstellen und vieles leisten. Aber wir können nicht jede Leistung kostenfrei erbringen. Das gilt für die Kinderbetreuung ebenso wie für die Pflege oder die Altenbetreuung.“ Die Anstiegsdynamik der Sozialausgaben der

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Das ist Management mit Hausverstand. Dauerhaft kann niemand mehr ausgeben, als er einnimmt.“ Alfred Riedl, Präsident des Gemeindebundes

LINKS ZUM THEMA https://kommunal.at/ artikel/sehr-guteszeugnis-fuergemeinden/

Gemeinden (Sozialhilfe, Ausgaben für Pflege und Seniorenbetreuung) hat sich im Jahr 2016 verlangsamt. Jedoch sind mit einem Anstieg von +136,6 Prozent bzw. 1,05 Milliarden Euro die jährlichen Ausgaben für Soziale Wohlfahrt die am stärksten steigenden Nettoausgaben der Gemeinden seit dem Jahr 2000. Zum Vergleich: Die Inflation betrug im selben Zeitraum 31,6 Prozent. Die Nettoausgaben für Gesundheit liegen mit einem Anstieg seit dem Jahr 2000 von +100,5 Prozent bzw. 618,4 Millionen Euro auf Platz zwei. Im Zuge der Verhandlungen zum FAG 2017 wurden Kostendämpfungspfade für Gesundheit und Pflege vereinbart. Ein Kostendämpfungspfad begrenzt die Steigerungen der Ausgaben für Pflege auf 4,6 Prozent pro Jahr. Der Kostendämpfungspfad in der Gesundheit wird fortgeführt. Die zulässigen Steigerungsraten werden schrittweise von 3,6 Prozent im Jahr 2017 auf 3,2 Prozent im Jahr 2021 verringert. Investitionen nur leicht gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2015 sind die Investitionen der Gemeinden 2016 erneut leicht angestiegen. Eine Tatsache, die auch Prof. Bernhard Felderer vom Fiskalrat äußert positiv registrierte (siehe auch Bericht über die Empfehlungen des Fiskalrates zur Budgetpolitik der Republik im Bericht auf Seite 17). Um 33,9 Millionen Euro haben die Kommunen mehr investiert, das entspricht einer Steigerung von 1,6 Prozent. Das Gesamtvolumen kommunaler Investitionen liegt nun zum dritten Mal seit 2009 wieder über zwei Milliarden Euro, nämlich bei 2,185 Mrd. „Die große Steigerung von 2011 auf 2014 ist natürlich vorbei“, sagt Riedl. „Das waren Jahre, in denen viele davor zurückgestellte Investitionen gemacht wurden, jetzt stabilisieren sich die Gemeinden auf diesem Niveau“, so Riedl. Transfers: Gemeinden überweisen Ländern 1,5 Milliarden Euro. Höchst nachteilig für die Gemeinden entwickelt sich die weiter aufgehende Schere zwischen Transfereinnahmen und Transferzahlungen. Darunter versteht man im Wesentlichen jene Finanzströme, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden abseits des Finanzausgleichs notwendig sind. In den letzten Jahren stiegen die Beträge, die die Gemeinden an Bund und Länder überweisen müssen, deutlich stärker an als umgekehrt. Die Differenz liegt inzwischen bei mehr als 1,575 Milliarden Euro zu Lasten der Gemeinden.


FINANZEN

POLITIK & RECHT

DIE GEMEINDEN HABEN DAS SECHSTE JAHR IN FOLGE DISZIPLINIERT GEWIRTSCHAFTET UND BEACHTLICHE STABILITÄT GEZEIGT.“ Alois Steinbichler, Vorstandsvorsitzender der Kommunalkredit Austria AG

Pressestimmen zum Gemeindefinanzbericht 2017 KURIER GEMEINDEN DROHEN STEIGENDE KOSTEN FÜR PFLEGE UND KINDERBETREU­UNG Zwei wichtige Bereiche machen den Gemeinden und Städten großes Kopfzerbrechen: die steigenden Kosten für die Altenpflege und die Ausweitung der Kinderbetreuung. Nach Abschaffung des sogenannten Pflegeregresses will der Bund den Ländern für die Pflege lediglich 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. „Wenn der Bund Pflegeleistung bestellt, muss er dafür sorgen, dass diese Leistung auch finanziert werden kann“, sagt Alfred Riedl, Präsident des Gemeindebundes. „Wir gehen davon aus, dass er dafür das nötige Steuergeld zur Verfügung stellt.“ Die Bundesländer rechnen mit Kosten von zumindest 250 bis 300 Millionen Euro, der Städtebund mit bis zu 500 Millionen Euro.

OÖ NACHRICHTEN GEMEINDEN: GUTE FINANZLAGE UND EINE WARNUNG Mit den Zahlen im jüngsten Gemeinde-Finanzbericht (abgerechnet ist das Jahr 2016) sind die Vertreter von Städte- und Gemeindebund zufrieden. An die Präsentation knüpften sie allerdings eine Warnung für die Zukunft. Grund ist einmal mehr der abgeschaffte Pflegeregress: „Wir werden den Stabilitätspakt nicht mehr einhalten können“, sagte Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger. „Die neue Bundesregierung wird mit Städten und Gemeinden beim Thema Pflege grundsätzlich diskutieren müssen, wie man das

finanziert.“ Schätzungen gehen für die österreichischen Kommunen von einem Ausfall von rund 500 Millionen Euro aus: „Wer bestellt, muss auch zahlen“, fordert Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl vom Bund.

DER STANDARD ÖSTERREICHS GEMEINDEN HABEN 2016 DEUTLICH MEHR INVESTIERT Trotz der ab dem Frühjahr 2017 deutlich verbesserten konjunkturellen Lage (für 2017 wird mit einem realen BIP-Wachstum von 2,8 Prozent gerechnet) und einer gewissen Entspannung am Arbeitsmarkt werden die Jahre ab 2017 sehr herausfordernd für die Gemeinden“, heißt es in dem Bericht. „Vor allem der ausgabenseitige Druck (deutlich steigende Ausgaben für den Sozial- und Gesundheitsbereich) wird sich in den Gemeindehaushalten niederschlagen.“

DIE PRESSE GEMEINDEN WOLLEN DEUTLICH MEHR GELD FÜR DIE PFLEGE „Wer bestellt, muss auch zahlen“: Mit dieser alten Stammtischweisheit wehren sich die Gemeinden dagegen, die hohen Kosten für die knapp vor der Nationalratswahl beschlossene Abschaffung des Pflegeregresses übernehmen zu müssen. „Wir gehen davon aus, dass der Bund die Leistung erbringt, wenn er etwas verspricht“, sagte Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl bei der Präsentation des Gemeindefinanzberichts

2017. Als Abgeltung zugesagt hat der Bund 100 Mio. Euro. Und das ist nach Ansicht der Gemeindevertreter entschieden zu wenig. Nach ihren Berechnungen wird der Umstand, dass ab kommendem Jahr Privatvermögen von Pflegebedürftigen und deren Angehöriger nicht mehr zur Abdeckung der Pflegekosten herangezogen werden, Mehrkosten von 500 Mio. Euro im Jahr verursachen. Unter anderem auch deshalb, weil es zu einem verstärkten Andrang in die Pflegeheime kommen dürfte. Zur Abdeckung der offenen 400 Mio. Euro wollen die Gemeindevertreter sofort nach dem Antritt der neuen Regierung in Verhandlungen eintreten.

WIENER ZEITUNG GEMEINDEN LAUFEN DIE SOZIALKOSTEN DAVON Österreichs Kommunen stehen finanziell gut da, Sorge bereiten aber die weiterhin steigenden Sozial- und Gesundheitskosten. Die Einrichtung des bundesweiten Pflegefonds hat sie zunächst etwas abgedämpft, seit drei Jahren steigen sie aber wieder deutlich: die Gemeindeausgaben für die soziale Wohlfahrt. Geschuldet unter anderem durch die damals schlechte Arbeitsmarktsituation und die Fluchtkrise waren sie 2015 mit einem Zuwachs von 7,4 Prozent der mit Abstand größte Kostentreiber für die heimischen Kommunen. Beides habe die Ausgaben für Mindestsicherung stark steigen lassen, hieß es damals. Hinzu kamen außerdem wachsende Pflegekosten.

KOMMUNAL 01/2018 // 15


POLITIK & RECHT

FINANZEN

Die Transferausgaben der Gemeinden ohne Wien – sowohl die laufenden Transfers als auch die Kapitaltransfers an andere Gebietskörperschaften – betrugen im Jahr 2016 3,82 Milliarden Euro (2015: 3,69 Milliarden) und übertrafen die Transfereinnahmen von 2,24 Milliarden Euro (2015: 2,24 Milliarden) um 1,58 Milliarden. Somit hat sich die Schere zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben weiter geöffnet. Das heißt, das Defizit aus Transferzahlungen stieg um weitere 122,3 Millionen Euro bzw. 8,4 Prozent. Schuldenstand und Schulden in aufgelagerten Einheiten – beide gesunken. Seit 2011 sinkt der Schuldenstand der Gemeinden. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2016 fort. Die Finanzschuld der Gemeinden sank 2016 um weitere 118,3 Millionen oder 1,1 Prozent auf 11,14 Milliarden Euro (2015: 11,25 Milliarden). Damit verringerte sich der Schuldenstand der Gemeinden in den letzten sechs Jahren um 547 Millionen Euro. Diese Entwicklung ist vor allem auf die Haushaltskonsolidierung zurückzuführen. Weitere beeinflussende Faktoren waren das niedrige Investitionsniveau der Jahre 2011 und 2012 verbunden mit dem Grundsatz, dass die Aufnahme von neuen Schulden nur im Zusammenhang mit Neuinvestitionen erfolgte. Weiters ist hervorzuheben, dass der Schuldenabbau der Gemeinden laufend erfolgen muss und Schuldentilgungen durch laufende Einnahmen gedeckt sein müssen. Die Maastricht-Schulden der Gemeinden gemäß VRV 1997 mit 4.183 Millionen Euro (Kernhaushalt) entsprechen nicht den tatsächlichen Maastricht-Schulden der Kommunen. Die Maastricht-Schulden der Gemeinden (gemäß ESVG 2010) ergeben sich nach Einbeziehung der Schulden der ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden sowie der Schulden der Gemeindefonds und Gemeindeverbände, GemeindeKrankenanstalten und Gemeindespitäler durch die Statistik Austria und lagen 2016 mit 7.570 Mio. Euro um 1,3 Prozent über dem Vorjahreswert. Da sich die gesamten Maastricht-Schulden gemäß ESVG 2010 nur um 94 Millionen Euro erhöht haben (bei gleichzeitiger Erhöhung der Maastricht-Schulden im Kernhaushalt der Gemeinden gemäß VRV 1997 um 166,1 Millionen Euro), lässt sich ableiten, dass die Schulden der ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden gesunken sind. 16 // KOMMUNAL  01/2018

Thomas Weninger, Alois Steinbichler und Alfred Riedl präsentierten den Gemeindefinanzbericht 2017

DER GEMEINDEFINANZBERICHT 2017 Der Gemeindefinanzbericht wird bereits zum 13. Mal in Kooperation zwischen dem Österreichischen Gemeindebund, dem Städtebund und der Kommunalkredit Austria erstellt und gilt als Standard-Nachschlagwerk für den kommunalen Bereich. Er kann bei der Kommunalkredit unter kommunal@ kommunalkredit.at als PDF angefordert werden oder von folgenden Homepages downloaden: www.kommunalkredit.at www.gemeindebund.at www.kommunalnet.at

Haftungen der Gemeinden. Schon zwei Jahre in Folge sind die Gemeindehaftungen deutlich gesunken, von 6,18 Milliarden Euro um 184,8 Millionen bzw. drei Prozent auf 5,99 Milliarden Euro. Ein Grund dafür ist die Reduktion der Investitionen in den ausgegliederten Gesellschaften (aufgrund des Wegfalls des Vorsteuerabzugs für Investitionen). In allen Bundesländern mit Ausnahme der Steiermark wurden die Haftungen reduziert. Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Nominalbeträge der Haftungen, ein Rückschluss auf das tatsächliche Risiko der jeweiligen Haftung auf das Gemeindebudget ist nicht ableitbar. Der Großteil der Gemeindehaftungen besteht in der Regel gegenüber Gemeindeverbänden und ausgegliederten Betrieben und dient vor allem dazu, die Hinterlegungspflicht für in Anspruch genommene Darlehen bei den kreditgewährenden Instituten zu vermeiden und dadurch bessere Darlehenskonditionen zu erzielen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die (auf Basis des ESVG 2010 nunmehr dem Sektor Staat zugeordneten) Schulden der ausgegliederten Gemeindegesellschaften durch die genannten Haftungen der Gemeinden besichert sind. „Wer bestellt, muss auch zahlen“. Trotz dieses generell positiven Resümees bereiten einige große Felder dem Gemeindebund-Chef Sorgen. Dazu gehören die Kinderbetreuung, die Finanzierung der Pflege und die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden. „Mit viel Disziplin schaffen die Gemeinden die ihnen gesteckten Ziele. Die anderen Ebenen müssen sich an das Verursacherprinzip halten: Wer etwas bestellt, muss auch dafür zahlen. Das gilt besonders für die Kinderbetreuung und die Finanzierung der Pflege.“ Abschließend appelliert er auch noch an mehr Budgetdisziplin auf den anderen Ebenen: „Würden alle Ebenen so wirtschaften, hätten wir keinerlei Budgetsorgen in Österreich.“


FINANZEN

POLITIK & RECHT

DIE BUDGETENTWICKLUNG ÖSTERREICHS

GEMEINDEN SIND DIE INVESTITIONS-WELTMEISTER Der Fiskalrat (FISK) beschäftigte sich in den letzten Sitzungen mit der Budgetentwicklung in Österreich in den Jahren 2016 bis 2018. TEXT / Hans Braun

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umor kann man Professor Bernhard Felderer nicht absprechen: Mit einem Augenzwinkern präzisierte er auf die Nachfrage, ob die Kritik an den hohen Ausgaben in Österreich auch für die Investitionen der Gemeinden – die der Gemeindefinanzbericht am Tag zuvor gefeiert hatte –gelten würde: „Nein, nein, Investitionen sind was Gutes! Die Gemeinden sind Weltmeister bei den Investitionen.“ Aber grundsätzlich würden Investitionen zu den Ausgaben zählen, und da läuft was schief im Staate Österreich, zumindest nach der Auffassung des Fiskalrates. Für das Jahr 2017 prognostiziert der Fiskalrat einen merklichen Rückgang des MaastrichtDefizits auf 0,7 Prozent des BIP. Die aktuell starke Konjunktur in Österreich und der Wegfall des Sondereffekts 2016 infolge der Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs führen zu einem regen Zuwachs der Staatseinnahmen von 3,8 Prozent oder 6,7 Milliarden Euro. Der Fiskalrat begrüßt in diesem Zusammenhang die Verbesserung der Fiskalposition Österreichs im Jahr 2017, die ausreichen dürfte, um die unterschiedlichen EU-Fiskalregeln wieder weitgehend zu erfüllen. Allerdings zeichnet sich, so der Fiskalrat, aus heutiger Sicht keine nachhaltige Konsolidierung ab. Die zahlreichen wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die Ende 2016 und im Wahljahr 2017 beschlossen wurden (u. a. Investitionsförderungen, Beschäftigungsbonus, Aktion 20.000, insgesamt erhöhte Pensionsanpassung, partnerunabhängige Notstandshilfe, Abschaffung des Pflegeregresses etc.) entfalten – zusätzlich zur Senkung der Lohnnebenkosten und der Reduktion der Stabilitätsabgabe – ihre volle budgetäre Wirkung ab dem Jahr 2018.

Investitionen sind was Gutes! Die Gemeinden sind Weltmeister bei den Investitionen.“ Bernhard Felderer, Präsident des Fiskalrats

LINKS ZUM THEMA Auf http://kommunal.at/ artikel/gemeindensind-die-investitionsweltmeister/ finden Sie die vollständigen Empfehlungen des Fiskalrats sowie den Bericht zum Download

Diese sich derzeit abzeichnende prozyklische Ausrichtung der Budgetpolitik im Jahr 2018 führt dazu, dass trotz guter Konjunkturlage im Jahr 2018 ein Maastricht-Defizit zu erwarten ist. Überhaupt zeichnen sich, so Felderer, für das Jahr 2018 mehrere Regelverfehlungen aus heutiger Sicht ab: Unter anderem übersteigt das strukturelle Budgetdefizit das mittelfristige Budgetziel von –0,5 Prozent des BIP und der prognostizierte Zuwachs der Staatsausgaben (2018: +4,4 Prozent) die erlaubte Obergrenze im Sinne der EU-Definition (2018: +2,6 Prozent) deutlich, wodurch sich eine „erhebliche“ Verfehlung der Ausgabenregel ergibt. Föderalismusreform vordringliche Aufgabe in Österreich; Strukturreformen und Infrastrukturinvestitionen forcieren. Der Fiskalrat empfiehlt der Bundesregierung, gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode Vorkehrungen zu treffen, um die im Finanzausgleich-Paktum vereinbarte Vorbereitung einer Bundesstaatsreform bis Ende 2018 einschließlich einer Aufgabendiskussion voranzutreiben. Diese sollte in eine gebietskörperschaftsübergreifende Kompetenz- und Strukturreform münden, die vom Ziel vollständiger Transparenz sowie einer zusammengeführten Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung für öffentliche Leistungen geleitet sein sollte. Weiters empfiehlt der Fiskalrat, den Österreichischen Stabilitätspakt 2012 durch einfachere, steuerungsrelevante und transparente Regeln und Prozesse, die die materiellen und zeitlichen EU-Vorgaben im Kern beachten, zu ersetzen und die adäquate Einbindung als „Watch dog“ zu klären. Die laufende Transparenz der vom Bund und den Ländern zu führenden Kontrollkonten, der Auslegung der Regeln und der Operationalisierung seien sicherzustellen. KOMMUNAL 01/2018 // 17


POLITIK & RECHT

RISIKOAVERSE FINANZIERUNG

WIE GEMEINDEN MIT IHREN FINANZEN UMGEHEN SOLLEN

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ie Finanzkrise im Frühjahr 2009 hat weltweit für heftige Turbulenzen gesorgt und ist auch an Österreichs Gemeinden nicht spurlos vorübergegangen. Der Österreichische Gemeindebund hat daher eine Initiative gestartet, um Mindeststandards für den Einsatz von Finanzinstrumenten und den Abschluss von Finanzgeschäften zu erstellen. Das Ergebnis war eine Reihe von Handlungsempfehlungen, die aus der Zusammenarbeit verschiedener namhafter Institutionen wie dem Staatsschuldenausschuss, der Oesterreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder des Rechnungshofes resultierten. Mittlerweile ist die Krise Vergangenheit. Die Wirtschaft hat sich weitestgehend erholt, die Richtlinien haben aber nach wie vor ihre Gültigkeit. Bei Investitionen und Finanzierungen sind die Gemeinden in Österreich Privatrechtssubjekte. Das bedeutet, dass ihnen grundsätzlich der Zugang zu allen Finanzinstrumenten, die nicht durch Finanzmarktregulative verboten sind oder aufsichtsbehördlichen Genehmigungspflichten unterliegen, offen steht. Bei den Gemeindegeldern handelt es sich schließlich um öffentliche Mittel, die nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwalten sind. Das Eingehen von finanziellen 18 // KOMMUNAL  01/2018

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SCHRIFTENREIHE RECHT & FINANZEN FUR GEMEINDEN 04/2009

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Alfred Riedl

Richtlinien für Finanzgeschäfte der Gemeinden – Finanzierungs- und Veranlagungsmanagement – Empfehlungen beim Einsatz von Finanzinstrumenten – Risiken begrenzen – Sicherheit schaffen

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„Richtlinien für Finanzgeschäfte der Gemeinden“ aus der Schriftenreihe RFG-Recht & Finanzen für Gemeinden, Ausgabe 04/2009

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Transaktionen sollte in erster Linie der Budgetund Liquiditätssicherung dienen. Angesichts der den komplexen Finanzgeschäften innewohnenden Risiken ist es essenziell, die Eigenschaften der diversen Finanzinstrumente zu kennen, einschätzen und gegeneinander abwiegen zu können. Auf der folgenden Doppelseite befindet sich eine tabellarische Überischt über die wesentlichen Arten der Finanzgeschäfte. Die unter Federführung des Gemeindebundes ausgearbeiteten Empfehlungen lassen sich in drei Bereiche einteilen: In allgemeine Handlungsanleitungen, in Empfehlungen zu Finanzierungen sowie zu den derivaten Finanzinstrumenten. Manche der Ratschläge mögen nach No-na-Aussagen klingen, doch ruft man sich die Ereignisse infolge der Krise in Erinnerung, muss man eingestehen, dass selbst diese vermeitlichen Binsenweisheiten geflissentlich ignoriert wurden. So ist beim Abschluss eines Finanzgeschäfts, bei dem die Gemeinde Gläubiger wird auf eine angemessene Bonität des Vertragspartners zu achten. Diese ist in der Folge natürlich auch laufend zu beobachten. Bonität bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als Kreditwürdigkeit. Eine weitere Empfehlung mahnt eine Diversifikation ein: „Das Gesamt­risiko aller Finanzgeschäfte ist jedenfalls bei Veranlagungsgeschäften dadurch zu begrenzen, dass das Volumen der Finanzgeschäfte auf mehrere Ge-

FOTO // shutterstock/Matej Kastelic

Im Zuge der Finanzkrise verzeichneten auch einige Gemeinden zum Teil erhebliche Verluste bei ihren Veranlagungen. Der Gemeindebund und seine Landesverbände haben daher im Jahr 2009 unverbindliche Richtlinien ausgearbeitet, die helfen sollen, Ähnliches zukünftig zu vermeiden.


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Hochriskante Finanzgeschäfte brachten einige Gemeinden im Frühjahr 2009 ziemlich in die Bredouille. Ihre Spekulationsverluste haben Medien und Öffentlichkeit stark beschäftigt.

genparteien verteilt wird.“ Kurz gesagt, es geht um Risikostreuung. Der Zweck dieser Regelung ist, dass in dem Fall, dass ein oder mehrere Vertragspartner ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, der Ausfall für die Gemeinde möglichst gering ist. Leider auch bis heute notwendig ist zu erwähnen: „Sämtliche Finanzgeschäfte mit Fremdwährungskrediten müssen nachweislich von dafür qualifizierten Personen erfasst und laufend beobachtet werden.“ In diesem Zusammenhang ganz dringend nahezulegen ist auch: „Für den Fall ungünstiger Entwicklungen sollen schon bei Geschäftsabschluss geeignete Maßnahmen zur Verlustbegrenzung festgelegt werden.“ Bezüglich Finanzierungen stellen diese Richtlinien für Finanzgeschäfte der Gemeinden klar, dass Fremdfinanzierungen zum Zweck einer Veranlagung nicht zulässig sind (Spekulationsverbot). Ausgenommen ist die Aufnahme eines Darlehens für das Errichten oder Erweitern einer wirtschaftlichen Unternehmung oder der Beteiligung an einer solchen. Bei kurzfristigen Finanzierungen dürfen Kassenkredite bzw. Barvorlagen nicht in Form von Fremdwährungsfinanzierungen aufgenommen werden. Bei langfristigen „hat sich die maximale Laufzeit der Finanzierung einer Investition an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu orientieren“, damit nicht nach Ablauf der Nutzungsdauer noch

Sämtliche Finanzgeschäfte [...] müssen von qualifizierten Personen erfasst und laufend beobachtet werden.“

Finanzierungskosten zu tragen sind. Grundsätzlich sollten Finanzierungen mit Fremdwährungsrisiken mindestens eine Laufzeit von zehn Jahren haben und nicht ohne Absicherung des Währungsrisikos getätigt werden. Am Kapitalmarkt ist der Abschluss von derivativen Finanzgeschäften unabhängig von einem Grundgeschäft, wie zum Beispiel einem Darlehen, möglich. Für Gemeinden sehen landesgesetzliche Regelungen, wie Gemeindeordnungen, jedoch vor, dass derivate Finanzinstrumente nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie mit einem Grundgeschäft verbunden sind und der Risikoverminderung dienen. Das Schreiben von Derivativen mit nicht begrenztem Verlustrisiko ist unzulässig. Festgehalten wird auch, dass der Nominalbetrag und die Laufzeit des derivativen Finanzinstruments den Nominalbetrag und die Laufzeit der Grundgeschäfte nicht übersteigen dürfen. Und schließlich gilt auch im Fall der derivaten Finanzinstrumente eine in ähnlicher Form an anderen Stellen gehörte Empfehlung, nämlich dass sie zusammen mit dem Grundgeschäft nachweislich erfasst, möglichst auf Basis aktueller Bewertungen laufend beobachtet und mindestens vierteljährlich bewertet werden sollten. Sämtliche Empfehlungen mit Erläuterungen sind in den „Richtlinien für Finanzgeschäfte der Gemeinden“ aus der Schriftenreihe RFG - Recht & Finanzen für Gemeinden, Ausgabe 04/2009 nachzulesen. KOMMUNAL 01/2018 // 19


POLITIK & RECHT

GÄNGIGE FINANZPRODUKTE – KURZ & BÜNDIG ERKLÄRT Schuldscheindarlehen

sind neben Bankkredit und Anleihe eine weitere Form der (langfristigen) Fremdfinanzierung in größerem Umfang. Dabei wird einem Kreditnehmer, ohne dass dieser den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmen muss, durch große Kapitalsammelstellen als Kreditgeber ein Darlehen gewährt, dessen Bestehen der Schuldner durch Ausstellen eines Schuldscheins bestätigt.

Anleihen

sind verzinsliche Vermögenstitel mit einem schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung eines zeitabhängigen Entgelts (Zinszahlung; der Käufer eines verzinslichen Wertpapiers erhält als Gegenleistung für die Überlassung des Geldes während der Laufzeit den in der Urkunde verbrieften Zins) und Rückzahlung des überlassenen Kapitalbetrags (Tilgung).

Anleihenfonds

sind Investmentfonds, die in verzinsliche Vermögenstitel, sogenannten Rentenpapieren, veranlagen.

Gemischter Fonds

ist ein Fonds, der in verschiedene Wertpapiere (zum Beispiel Aktien, Immobilien) investiert.

Immobilienfonds

ist ein rechtlich identifizierbares Sondervermögen, typischerweise ein Fonds, der vorwiegend oder ausschließlich aus Immobilien besteht.

Beteiligungswertpapier

ist eine Urkunde, die eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verbrieft.

Aktienfonds

ist ein Investmentfonds, der ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien investiert. Er kann global als internationaler Aktienfonds investieren oder Aktien aus speziellen geografischen (Regionen, Länder) oder wirtschaftlichen Bereichen (Branchen) zusammenfassen.

Indexzertifikate

haben als Basiswert einen Aktien-, Wertpapier- oder Rohstoff-Index. Indexzertifikate bilden die Entwicklung des zugrunde liegenden Index‘ nahezu eins zu eins ab.

Derivate Finanzinstrumente

sind abgeleitete Finanzgeschäfte, das heißt Geschäfte, deren eigener Wert sich aus der Entwicklung eines Basiswertes, eines Fremdwährungskurses, eines Zinssatzes, einer Aktie oder eines Index‘ ergibt. Sie stellen vertragliche Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Partnern dar, die eine bestimmte Ertragschance gegen bestimmte Marktrisiken – vor allem im Zins- und Währungsbereich – eintauschen. Abgeschlossen werden diese Geschäfte über einen bestimmten Zeitraum mit dem Zweck, Risiken abzusichern oder Zusatzerträge zu erwirtschaften, wobei gleichzeitig andere Marktrisiken genommen werden.

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Optionen

Swaps

Futures, Termingeschäfte


POLITIK & RECHT

Unter einer Option versteht man eine zeitlich begrenzte Vereinbarung, bei der der Verkäufer dem Käufer das Recht – nicht aber die Verpflichtung – einräumt, innerhalb einer bestimmten Laufzeit eine genau festgelegte Menge von Papieren (Aktien, Renten, Indizes) zu einem fixierten Kurs (Basispreis) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).

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Swaps sind vertragliche Vereinbarungen zwischen zwei Parteien über den Austausch von Zahlungsströmen in der Zukunft, basierend auf einem vereinbarten Kapitalbetrag. Die Berechnung der Zahlungsströme und der Zeitpunkt, wann sie fließen, werden in der Vereinbarung definiert. Swaps werden unter anderem eingesetzt, um Zins- und Währungsrisiken abzusichern. Es gibt unzählige Arten von Swapgeschäften.

Futures verpflichten die Vertragsparteien dazu, eine bestimmte Menge zu einem festgelegten Preis an dem vereinbarten Datum zu kaufen bzw. zu verkaufen. Sie ermöglichen, sich gegen einen eventuellen Preisanstieg bzw. Preisverfall abzusichern (hedging, to hedge = absichern).

Kauf einer Kaufoption (Long Call)

Der Long Call beinhaltet das Recht, eine festgelegte Anzahl von Basiswerten zu einem fixen Preis zu erwerben.

Verkauf einer Kaufoption (Short Call)

Der Short Call beinhaltet die Verpflichtung des Verkäufers, die vereinbarte Anzahl von Basiswerten zu einem fixen Preis zu liefern.

Kauf einer Verkaufsoption (Long Put)

Ein Long Put räumt dem Käufer das Recht ein, die Basiswerte zu dem vereinbarten Basiskurs an den Optionsverkäufer zu einem fixen Preis zu verkaufen.

Verkauf einer Verkaufsoption (Short Put)

Beim Short Put verpflichtet sich der Verkäufer zur Abnahme einer bestimmten Anzahl von Basiswerten zu einem fixen Preis.

Zinsswaps (interest rate swaps)

Das sind vertragliche Vereinbarungen über den Austausch von unterschied­lichen Zinszahlungsströmungen in derselben Währung auf einen vereinbarten fiktiven Kapitalbetrag für eine bestimmte Laufzeit.

Währungsswaps (cross-currency swaps)

Dabei werden Kapitalbeträge in verschiedenen Währungen ausgetauscht und gleichzeitig jeweils die Zinszahlungsverpflichtungen oder Zinsforderungen der Gegenseite übernommen.

Commodity Futures

sind Futures auf Waren. Gehandelt werden vor allem energiewirtschaftliche Produkte und Edelmetalle.

Financial Futures

sind Futures auf Finanzprodukte. Diese können unterteilt werden in: – Zinsfutures. Sie regeln den Kauf bzw Verkauf eines zinstragenden Wertpapiers zu einem bestimmten Preis zu einem vereinbarten Zeitpunkt. – Währungsfutures (Devisen-Futures) stellen Vereinbarungen dar, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen vereinbarten Geldbetrag zu einem festgelegten Wechselkurs in eine andere Währung zu tauschen. – Indexfutures stellen Vereinbarungen dar, bei denen Portfolios von Wertpapieren, die durch einen Index repräsentiert werden, gehandelt werden. Bei Fälligkeit eines Indexfutures erfolgt jedoch keine physische Übergabe, sondern lediglich ein Barausgleich (Cash Settlement).

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DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

LEITFADEN KOMMT IM FEBRUAR 2018 Gemeindebund und Städtebund haben gemeinsam die Research Group Sichere Informationssysteme der FH OÖ in Hagenberg mit der Erstellung eines praxisnahen, kostenlosen Leitfadens für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung beauftragt. Das Bundeskanzleramt fördert das Projekt.

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b Mai 2018 wird’s ernst: Die DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) wird Pflicht. Die Umsetzung der DSGVO und des Datenschutz-Anpassungsgesetzes (DSG 2018) stellen die Städte und Gemeinden aber vor große Herausforderungen. Schließlich werden gerade im kommunalen Bereich umfassend personenbezogene, datenschutzrechtlich relevante Daten verarbeitet. Neben der DSGVO und dem DSG 2018 gilt es auch die EU-Richtlinie zur Netzund Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) im Auge zu behalten, die für Betreiber wesentlicher Dienste, wie Unternehmen im Energie– oder Verkehrsbereich oder aber im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten vorsieht. Die Datenschutz-Grundverordnung bildet einen rechtlichen Rahmen ab, der mit konkreten organisatorischen und technischen Informationssicherheitsmaßnahmen erfüllt werden muss, für die es aber bis dato keine dezidierten Vorgaben bzw. Handlungsanleitungen gibt. Um die Städte und Gemeinden bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO zu unterstützen, haben der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund nun in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt, der Research Group Sichere Informationssysteme der FH OÖ (Forschungs & Entwicklungs GmbH) den Auftrag erteilt, bis Februar 2018 einen entsprechenden Handlungsleitfaden auszuarbeiten. Dieser wird den Kommunen anschließend zur Verfügung gestellt und eine klare Anleitung für die Identifikation der notwendigen Maßnahmen inkl. der damit verbundenen Tätigkeiten beinhalten. Konkret 22 // KOMMUNAL  01/2018

Der Leitfaden ist ein erster Einstieg in die komplexe Materie und soll eine Hilfestellung bei der Erfüllung der Aufgaben bieten.

werden im Rahmen des Projekts folgende Leistungen erbracht: Fragebogen zur Erfassung des IST-Zustandes (Self-Assessment-Fragebogen) mit einfachen Ja/ Nein-Fragen zur eindeutigen Feststellung, ob es sich bei der Gemeinde um einen „Standard-Fall“ handelt, bei der der (ebenfalls ausgearbeitete) Best-Practice-Katalog angewendet werden kann, oder ob ergänzend zum Katalog eine Individualanalyse erforderlich ist.


POLITIK & RECHT

DER MASSNAHMENKATALOG WIRD DIREKT ZUGESCHNITTENE, FERTIGE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN, UNTERLAGEN UND ARBEITSBEHELFE ENTHALTEN.“ Der Maßnahmenkatalog wird dem entsprechend direkt zugeschnittene, fertige Handlungsempfehlungen, Unterlagen und Arbeitsbehelfe enthalten wie z. B. Passwortrichtlinie, IT-Benutzungsordnung, Backup-Konzept, Richtlinie zum Umgang mit Daten/Vernichtung/Wechseldatenträger etc.. Enthalten werden weiters auch die Standardformulare für die Festlegung des Datenschutzbeauftragten (DSB), Infostellenfestlegung, Verarbeitungsverzeichnisvorlage etc. sein.

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Ein Schulungsprogramm wird helfen, den SelfAssessment-Fragebogen und den Best-Practice-Maßnahmenkatalog korrekt anwenden zu können. Dieses Schulungsprogramm wird eine Struktur sowie Mindestinhalte umfassen, damit Städte und Gemeinden entweder intern Schulungen durchführen oder diese von ihren IT-Dienstleistern oder anderen lokalen Schulungsanbietern durchführen lassen können.

Best-Practice-Maßnahmenkatalog im Sinne von Datenschutz- und Informationssicherheit auf Basis DSGVO/DSG 2018/NIS-RL gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Dieser Maßnahmenkatalog wird auf Grundlage einer Analyse von zwei ausgewählten Kommunen unter Beiziehung deren IT-Dienstleister erstellt, um daraus abgeleitet konkrete Handlungsempfehlungen für notwendige Vorgaben/ Maßnahmen/Auflagen für die Gemeinden aufzubereiten.

Das Kooperationsprojekt mit der FH OÖ wurde bereits gestartet und soll Ende Februar 2018 mit einer Lieferung der drei Leistungspakete abgeschlossen werden. Die Ergebnisse stehen sodann allen Mitgliedsgemeinden kostenlos zur Verfügung. Mit dem Projekt soll gewährleistet werden, dass in der Mehrzahl der Städte und Gemeinden Österreichs eine einheitliche, zeitgerechte und rechtlich korrekte Abbildung der Vorgaben aus DSG 2018 und DSGVO auf Grundlage von fachlich kompetent erarbeiteten Mustervorgaben erfolgen kann, ohne dass in hohem Ausmaß individuelle Beratungsdienstleistungen zugekauft werden müssen. KOMMUNAL 01/2018 // 23


POLITIK & RECHT

EUROPA

SUBSIDIARITÄTSKONFERENZ

GEMEINDEN SOLLEN EU AUS KRISE HELFEN Wie kann man Entscheidungen möglichst effizient und bürgernah treffen? Diese Frage diskutierte eine hochkarätige Politikerrunde im Rahmen einer Subsidiaritätskonferenz des AdR in der Hofburg.

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ie Europäische Union befindet sich in der Krise. Immer öfter haben die Bürger das Gefühl, dass die Politik an ihnen vorbei regiert. Doch wie schafft man es, dass jede Ebene sich nur um die Dinge kümmert, die sie am effizientesten und besten erledigen kann? Hier kommt das Subsidiaritätsprinzip ins Spiel. „Erst bei wichtigen Angelegenheiten, wo eine Ebene alleine keine Lösung mehr hinbekommt, muss die nächsthöhere aktiv werden“, betont KarlHeinz Lambertz, Präsident des Ausschusses der Regionen (AdR). „Für die EU sind das vor allem die Außen- und Sicherheitspolitik, Klimaschutz und Brexit“, fasst Bundesratspräsident Edgar Mayer zusammen. Am 4. Dezember 2017 machte die Subsidiaritätskonferenz des AdR zum ersten Mal in Österreich Halt. Sie wird alle zwei Jahre in einem anderen EU-Land veranstaltet und ist die wichtigste Veranstaltung des AdR zur Subsidiarität. Durch die Diskussionen rund um eine Reform der EU gewinnt diese Veranstaltung besondere Bedeutung. Subsidiaritätsprüfer Bundesrat. AdR und Bundesrat treffen sich auch inhaltlich, wenn es um Subsidiarität geht. Während der AdR bei europäischen Gesetzesmaterien klagen kann, die nicht dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen, können nationale Parlamente im Rahmen eines „Frühwarnsystems“ binnen acht Wochen darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Der österreichische Bundesrat gilt bei diesem Ver24 // KOMMUNAL  01/2018

Die EU ist nur insofern stark, als sie in der Lage ist, mit ihren Bürgern in Verbindung zu treten. Hier sind Regionen und Kommunen unerlässlich.“ Karl-Heinz Lambertz, Präsident des AdR

fahren als Musterschüler, da er 2016 nach dem schwedischen „Riksdag“ die meisten Stellungnahmen abgegeben hat. „In der Diskussion um eine Reform der EU darf es nicht primär darum gehen, bestehende Systeme zu verbessern, sondern eine starke Subsidiaritätspolitik zu entwickeln, die zu mehr Zusammenhalt innerhalb der EU führt“, ist sich Lambertz sicher. Subsidiarität soll auch nicht dazu führen, dass nun alle Regionen nationalstaatliche Bestrebungen anstrengen, hält Lambertz bei einer Frage eines spanischen Journalisten fest. „Es braucht bessere Regionalitätskonzepte. Und es geht bei der Diskussion rund um eine Stärkung der Subsidiarität nicht darum, wer was abgeben soll, sondern darum, das Gemeinwesen Europa so zu ordnen, dass es optimal funktioniert und es den Bürgern etwas bringt. Und ich glaube mit dem Prinzip der Subsidiarität kann das gelingen“, so Lambertz. Echte Chance für Veränderung durch Task Force. Die Rolle der nationalen und regionalen Parlamente bei der Subsidiarität war nicht das einzige Thema der rund 200 anwesenden Vertreter/innen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der estnischen EU-Ratspräsidentschaft sowie der Bundesländer, Gemeinden und Städte der EU in Wien. Sie nutzten auch die Gelegenheit, um die neuesten Ent-

MAG. CARINA RUMPOLD IST REDAKTEURIN BEIM ÖSTERREICHISCHEN GEMEINDEBUND carina.rumpold @ gemeindebund.gv.at

FOTO // © Parlamentsdirektion/Thomas Jantzen

TEXT / Carina Rumpold


EUROPA

POLITIK & RECHT

ADR-PRÄSIDENT BESUCHT GEMEINDEBUND

Mehr Hausverstand wäre wünschenswert

wicklungen rund um die von der Europäischen Kommission eingesetzte Task Force für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu diskutieren. Der AdR ist in der Task Force mit drei Mitgliedern vertreten: Neben Karl-Heinz Lambertz werden auch noch Michael Schneider, Staatssekretär in Sachsen-Anhalt und Präsident der EVP-Fraktion im AdR, sowie François Decoster, Vizepräsident der Hauts-de-France-Region und Vizepräsident der AdR-Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX) mit dabei sein. „Die Task Force ist eine große Chance, die Art und Weise, wie die EU funktioniert, zu verändern und Städten und Regionen eine stärkere Rolle bei der Gestaltung der Zukunft Europas einzuräumen. Die EU ist nur insofern stark, als sie in der Lage ist, mit ihren Bürgern in Verbindung zu treten. Hier sind Regionen und Städte unerlässlich“, erklärte Karl-Heinz Lambertz im Rahmen der Konferenz. Neben den drei Mitgliedern des AdR wird sich die Task Force aus drei weiteren Mitgliedern des Europäischen Parlaments und drei Mitgliedern aus nationalen Parlamenten zusammensetzen. Den Vorsitz übernimmt der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans. Die Task Force soll ihren Bericht bis zum 15. Juli 2018 der Europäischen Kommission vorlegen.

Mehr auf www.gemeindebund.at

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er Präsident des europäischen Ausschusses der Regionen, Karl-Heinz Lambertz, nutzte den Aufenthalt bei der Subsidiaritätskonferenz, um auch mit den kommunalen Interessenvertretern in den persönlichen Austausch zu gehen. Dabei konnten viele Themen, die den Gemeinden unter den Nägeln brennen, besprochen werden. Die europäische Ebene steht allgemein ja eher unter dem Verdacht, sich nicht sonderlich für die kleinen und mittleren Gemeinden zu interessieren. Ein schwerer Fehler, wenn es nach dem Präsidenten des Ausschusses der Regionen, Karl-Heinz Lambertz, geht: „Die europäische Politik muss gerade über die kommunale Ebene bei den Bürgern ankommen.“ Am 5. Dezember 2017 war Lambertz zu Besuch im Österreichischen Gemeindebund in Wien und wurde von Generalsekretär Walter Leiss im Rahmen eines Arbeitsfrühstücks empfangen. Problemfelder angesprochen. Lambertz informierte sich dabei umfassend über die Lage der Gemeinden in Österreich, wie europäische Initiativen hier angenommen und umgesetzt werden und wo Probleme bei der Umsetzung auftauchen. Walter Leiss nutzte die Gelegenheit und machte auf die umfassenden Schwierigkeiten mit der Umsatzsteuer bei Gemein-

dekooperationen aufmerksam. Auch dass das Vergaberecht für die Mehrzahl der Gemeinden viel zu komplex ist und daran nur eine Beraterindustrie verdient, ist eine der Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung. Kollektives Kopfzerbrechen löst auch die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung auf kommunaler Ebene aus. Auch hier wurde wieder auf die kleinen Ebenen vergessen. „Während die Länder und großen Städte schon entsprechend geschultes Personal haben, muss nun für die kleineren Gemeinden sehr schnell definiert werden, wie das umgesetzt werden kann“, merkte Leiss an. Derzeit arbeiten Gemeindebund, Städtebund und Bundeskanzleramt in einem gemeinsamen Projekt mit der FH Hagenberg daran, leicht verständliche Leitlinien zu entwickeln, anhand derer auch kleinere Gemeinden die neuen Pflichten verwirklichen können. Nähere Zusammenarbeit auch in Zukunft angestrebt. „Etwas mehr Hausverstand wäre in vielen Bereichen wünschenswert“, waren sich Lambertz und Leiss am Ende des Treffens einig. Man verblieb mit dem Wunsch einer weiteren und näheren Zusammenarbeit auch bei der nun von der Europäischen Kommission eingesetzten Task Force für die Weiterentwicklung des Subsidiaritätsprinzips in der Europäischen Union. KOMMUNAL 01/2018 // 25

FOTO // Gemeindebund

Die erste Subsidiaritätskonferenz, die in Österreich stattfand, stand unter besonderer Brisanz durch die Einsetzung einer Task Force von Seiten der Kommission zu diesem Thema.


POLITIK & RECHT

BREITBANDAUSBAU

WIFI4EU-PLATTFORM ENDE JÄNNER ONLINE Die lange angekündigte WIFI4EU-Plattform, wo Gemeinden einfach und unbürokratisch einen Förderantrag für WLAN auf öffentlichen Plätzen stellen können, sollte mittlerweile online sein oder in Kürze online gehen.

TEXT / Daniela Fraiss

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ie EU-Kommission veröffentlichte Ende November eine neue Version des Arbeitsprogramms der Connecting-Europe Fazilität (CEF), welche die Rechtsgrundlage für die WIFI4EU-Förderung bildet. Des Arbeitsprogramms für 2017, wohlgemerkt. Dieses wurde um Informationen über WIFI4EU ergänzt, was ein starker Indikator für einen Plattformstart noch in der Weihnachts- oder Urlaubszeit sein könnte. Die wesentlichen Neuigkeiten werden im Folgenden kurz zusammengefasst: Antragsberechtigt für einen Voucher sind Gemeinden und Gemeindeverbände. In Österreich also 2100 Gemeinden, die der EUROSTATDefinition der „Local Administrative Unit“ (LAU) entsprechen. Europaweit fallen 99.774 Gebietskörperschaften unter diese Definition. Gemeinden, deren Antrag positiv beschieden wird, erhalten einen (voraussichtlich elektronischen) Gutschein/Voucher. Dieser ist binnen 18 Monaten – die Installation des Hotspots muss abgeschlossen sein – bei einem registrierten Anbieter einzulösen. Der Anbieter verwertet den Gutschein bei der EU-Kommission. Telekom-Anbieter können ihre Dienste auf der WIFI4EU-Plattform registrieren. Die Registrierung kann bereits vor Zuschlagserteilung stattfinden und muss deutlich machen, welchen geografischen Bereich der Anbieter abdeckt. Entscheiden sich Gemeinden für die Zusammenarbeit mit einem noch nicht registrierten Betreiber, kann die Registrierung auch nachträglich erfolgen. Nur registrierte Betreiber können den von der Kommission ausgestellten Voucher einlösen. 26 // KOMMUNAL  01/2018

LINKS ZUM THEMA https://ec.europa.eu/ digital-single-market/ en/wifi4eukostenloses-wlanfur-alle WIFI4EU umfasst eine Fördersumme von bis zu 15.000 Euro pro Voucher. Damit können bis hundert Prozent der Kosten abgedeckt werden, es gibt also keinen verpflichtenden Eigenbeitrag. Die Förderung bezieht sich auf Installations- und Gerätekosten, die laufenden Kosten sind für mindestens drei Jahre von der Gemeinde zu tragen.

Um die vom EU-Parlament geforderte geografische Ausgewogenheit zu garantieren, sollen mindestens 15 Gemeinden aus jedem Mitgliedstaat zum Zug kommen. Außerdem darf kein Mitgliedstaat mehr als acht Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel erhalten. Jede Gemeinde kann nur einmal in den Genuss einer WIFI4EU-Förderung kommen. Anträge, die vorhandene private oder öffentliche Angebote duplizieren, werden nicht in Erwägung gezogen. Der Fokus der Hotspots soll auf öffentlichen Plätzen (Rathäuser, Bibliotheken, Schulen, Gesundheitszentren, Parks, Museen …) liegen. Insgesamt stehen bis 2020 120 Millionen Euro zur Verfügung, 2018 und 2019 wird es vier weitere Calls geben. Weitere Vorgehensweise. Die Antragsplattform geht mit einer mehrwöchigen Registrierungsphase online. In dieser ersten Phase haben Gemeinden die Möglichkeit, Anträge in Ruhe vorzubereiten. Die Anträge können online gespeichert und am Tag des Calls abgeschickt werden. Da im Grunde weiterhin das Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt, ist es ratsam, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und den fertigen Antrag am ersten Tag des Calls abzuschicken.

MAG. DANIELA FRAISS IST LEITERIN DES GEMEINDEBUND-BÜROS IN BRÜSSEL oegemeindebund @ skynet.be


INFOS AUS DEM BM.I

ONLINE-PLATTFORM

VOLKSBEGEHREN PER MAUSKLICK Seit 1. Jänner 2018 ist es möglich, bundesweite Volksbegehren auf jeder Gemeinde und über eine Online-Plattform zu unterstützen.

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FOTO // BMI/Gerd Pachauer

as zu Jahresbeginn 2018 in Betrieb gegangene Zentrale Wählerregister (ZeWaeR) ist eine vom Bundesministerium für Inneres (BMI) zur Verfügung gestellte Datenanwendung, auf der die Wählerevidenzen aller 2100 österreichischen Gemeinden in derselben technischen Umgebung und mit den gleichen Funktionalitäten geführt werden. Die Evidenzen befinden sich weiterhin im Verantwortungsbereich der Gemeinden, das BMI fungiert als Dienstleister. Neues VolksbegehrenSystem. Das neue Volksbegehrengesetz 2018 bringt weitreichende Änderungen mit sich: BürgerInnen mussten bislang ihre HauptwohnsitzGemeinde aufsuchen, wenn sie ein Volksbegehren unterstützen wollten – sowohl bei der Sammlung von Unterstützungserklärungen als auch in der späteren Phase des achttägigen „Eintragungsverfahrens“. Nun können Wahlberechtigte in jede Gemeinde gehen, um für ein Volksbegehren – im Einleitungsverfahren oder im Eintragungsverfahren – zu unterschreiben. Mit Hilfe der qualifizierten digitalen Signatur einer Bürgerkartenfunk-

tion („Handy-Signatur“ oder „Smart Card“) können Unterstützungserklärungen und Eintragungen für Volksbegehren darüber hinaus erstmals auch von jedem beliebigen Ort via Internet getätigt werden – etwa von Zuhause oder einem Urlaubsdomizil aus. Dadurch haben auch Auslandsösterreicherinnen und -österreicher mit einer „Bürgerkarte“ erstmals das Recht, ein Volksbegehren zu unterstützen. Entlastung. Für die Gemeinden bringt die Zentralisierung eine Entlastung. Im Eintragungszeitraum läuft der Vorgang nicht mehr über aufgelegte Stimmlisten ab, sondern über bei der Gemeinde aufgestellte Computer. Eine Eintragung wird in der entsprechenden Datenanwendung mit der aus dem ZeWaeR entnommenen bereichsspezifischen Personenkennzahl der eintragungswilligen Person vermerkt; die wahlberechtigte Person erhält eine Bestätigung über die Eintragung. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung erfolgt auf ähnliche Weise. Gemeinden werden keine Stimmkarten mehr ausstellen müssen, da bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig

vom Wohnsitz ein Volksbegehren in jeder beliebigen Gemeinde und über eine OnlinePlattform unterstützt werden kann. Der Online-Zugang erfolgt über einen speziell abgesicherten Web-Bereich; für jedes Volksbegehren wird eine eigene, vom Zentralen Wählerregister getrennte Datenanwendung gebildet. Am Ende eines Eintragungsverfahrens fällt das Ermittlungsverfahren weg, das bislang viel Zeit bei den Gemeinden als Eintragungsbehörden gebunden hat. Die Gemeinden müssen keine Summen der Stimmberechtigten laut Wählerevidenz und die Summe der gültigen Eintragungen mehr feststellen; es sind keine Niederschriften und keine Meldeketten über die Bezirkswahlbehörden an das BMI erforderlich. Im Verlauf des Jahres 2018 wird das ZeWaeR auch für landesgesetzlich geregelte Volksbegehren eingesetzt werden können. Derzeit laufen die technischen Vorbereitungsarbeiten. Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 hat der Gesetzgeber das Volksbegehren hinsichtlich der Modalitäten für Wahlberechtigte und Behörden moderner und zugänglicher gestaltet. Bei den

Voraussetzungen, die Proponentinnen und Proponenten die Initiierung eines Volksbegehrens ermöglichen sollen, wurde hingegen nichts Nennenswertes geändert. Nach wie vor muss ein Einleitungsantrag von mindestens 8401 Personen unterstützt werden. für die parlamentarische Behandlung eines Volksbegehrens sind weiterhin 100.000 Unterschriften notwendig.

ANMELDUNG Alle Volksbegehren müssen nunmehr zuerst beim BMI registriert werden, bevor mit dem Sammeln von Unterstützungserklärungen begonnen werden kann. Dadurch wird ein Gesamtüberblick bestehen, für welche Anliegen im Moment tatsächlich „gesammelt“ wird. Bereits bei der Anmeldung im Innenministerium müssen der Text des Volksbegehrens (maximal 500 Zeichen, sonst Erweiterung um ein Beiblatt), eine Kurzbezeichnung (maximal drei Worte), die Bezeichnung eines oder einer Bevollmächtigten sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters, die Unterschriften dieser Personen und die Bestätigung über die Einzahlung eines Kostenbeitrags in der Höhe von 500 Euro auf ein Konto des BMI vorliegen.

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INFOS AUS DEM BMFLUW

SCHUTZ VOR LAWINEN

GEFESSELTE NATURGEWALT

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und 7000 Lawineneinzugsgebiete gibt es in Österreich. Die Menschen, ihr Hab und Gut sowie die Infrastruktur vor Naturkatastrophen zu schützen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des BMLFUW. Mit der zunehmenden Entwicklung des alpinen Raums zu einer Transitverkehrs-, Wirtschafts-, Tourismus- und Freizeitregion entstehen neue Risikogebiete und der Bedarf an Schutzmaßnahmen steigt. Ein mehrstufiger, in sich geschlossener Waldbestand verhindert die Entstehung von Lawinen. Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktur werden Bauten aus Stahl, Beton, Erdreich, Gestein oder Holz errichtet. Im Lawinenanbruchgebiet kommen Stützverbauungen, Schneenetze und Gleitschneeschutzmaßnahmen wie Holzblöcke oder Verpfählungen zum Einsatz, um schon die Auslösung der Lawine zu verhindern.

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Leitdämme, Bremshöcker und Auffangdämme im Transit- und Ablagerungsbereich halten die Schneemassen vom Siedlungsraum fern. Temporär wirkende Systeme, wie die künstliche Auslösung von Lawinen, sichern Straßen und Skigebiete. Ebenso wichtig sind raumplanerische Maßnahmen und Information über Schnee- und Lawinenvorgänge. Oberösterreich: „Lawinen Oberlaussa“. Die Wildbachund Lawinenverbauung (WLV) trifft seit Juli 2016 Maßnahmen zum Schutz der Hengstpass-Landesstraße nahe Rosenau. Das 4,25 Mio.Euro-Projekt mit einer Laufzeit bis 2040 umfasst die Errichtung von Schneenetzen und Stahlwerken, 1000 Gleitschneeböcke, Aufforstung, Schutzwaldsanierung und die Sanierung von Wildbachbauwerken als kombinierten Schutz vor Lawinen und

Murgängen. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Land OÖ, die Landesstraßenverwaltung OÖ und Steiermark, die Gemeinde Weyer, den Nationalpark und die steiermärkischen Landesforste. Die L550, eine wichtige überregionale Verbindung, war im Winter vor Baubeginn durch elf Lawinen betroffen. Ein Auto entging nur knapp den Schneemassen. Vorarlberg: „Gweillawine“. Um das Siedlungsgebiet der Gemeinde St. Gallenkirch sowie die Hauptzufahrt nach Gargellen zu schützen, setzt die WLV bis 2037 ein 15 Mio. Euro teures Projekt bestehend aus 11.000 Laufmetern Stahlschneebrücken und Aufforstung auf 3,3 Hektar um. Finanziert wird dies von Bund, Land Vorarlberg, der Gemeinde St. Gallenkirch sowie der Landesstraßenverwaltung Vorarlberg.

Tirol: „Gallreide-Lawine / Damm Brandler“. Bei der Gallreide-Lawine sind zahlreiche Lawinenereignisse bekannt, zuletzt 2009. Dabei wurden Wohn- und Nebengebäude beschädigt, woraufhin 2015 ein erster Lawinenablenkdamm errichtet wurde. Bis 2021 werden um 2 Mio. Euro ein 193 Meter langer unterer Leit- und Ablenkdamm sowie ein 442 Meter langer oberer Leitdamm zur Sicherung weiterer Gebäude sowie einer Straße errichtet und von Bund, Land Tirol sowie der Gemeinde Gschnitz finanziert.

Mehr Informationen qq naturgefahren.at qq maps.naturgefahren.at qq bmlfuw.gv.at/forst/ wildbach-lawinenverbauung qq lawinen.at

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG DES BMLFUW

Bund, Länder, Gemeinden und Interessenten investieren jedes Jahr rund 290 Millionen Euro zum Schutz vor Naturgefahren in Österreich.


INFORMATIONS- UND DIALOGVERANSTALTUNGEN

Ressourcenschonung für Gemeinden – das bringts!

FOTO // © BMLFUW/Alexander Haiden

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ür die Gemeinden spielt der bewusste Umgang mit unseren Ressourcen eine besondere Zukunftsrolle. Die Gemeinden und Regionen sind bedeutende Akteurinnen für die Sicherung intakter Lebensräume. Die Palette an Themen und Maßnahmen zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene ist groß. Das Projekt „Ressourceneffiziente Gemeinde“ hat zum Ziel, möglichst weitreichende Ressourcenschonung frühzeitig und nachhaltig in den Gemeinden zu verankern. Sie sind Gemeindevertreter und Ressourcenschonung liegt Ihnen am Herzen? Nutzen Sie

unsere diesjährigen Informations- und Dialogveranstaltungen! Sie erhalten einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen, bestehende Fördermöglichkeiten und erfahren von Gemeinde-Best

Practice-Beispielen in folgenden Zukunftsbereichen: ≤ Nachhaltige Beschaffung ≤ Gemeindeübergreifende Kooperation ≤ Nachhaltige Flächennutzung.

Das Projekt „Ressourceneffiziente Gemeinde“ wird in Zusammenarbeit mit dem BMLFUW vom Ressourcen Forum Austria, dem Österreichischen Gemeindebund sowie der Ressourcen Management Agentur umgesetzt und von Mitteln des BMLFUW, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie des Österreichischen Programms LE 14-20 unterstützt.

Termine & Infos http://gemeindebund.at/ ressourcen

HEIMAT. LAND. LEBENSWERT.

Reinhold hat ein Erfolgs-Rezept für

Reinhold Baumschlager aus Sierning macht Oberösterreich lebenswert. Der Land hotelier serviert den Gästen aus aller Welt hochwertige Produkte von Bäuerinnen und Bauern aus seiner Umgebung – für mehr regionale Wertschöpfung, für eine lebenswerte Heimat, gegen Abwanderung. Machen auch Sie Ihre Region lebenswerter. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser wirtschaft (BMLFUW) einen Masterplan entwickelt, um den ländlichen Raum zukunftsfit zu machen. Schon heute unterstützt das BMLFUW – im Rahmen von regionalen Initiativen – Österreichs Regionen mit rund 250 Mio. Euro und fördert so unter anderem die Entwicklung nachhaltiger und regionaler Tourismusangebote. Nähere Informationen zu diesen und weiteren über 250.000 bereits realisierten Projekten des BMLFUW finden Sie auf heimat-land-lebenswert.at

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GESTALTEN   & ARBEITEN WASSERWIRTSCHAFT

Volkswirtschaftliche Bedeutung ist enorm Seite 46

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FACILITY MANAGEMENT

FOTO // shutterstock/theerapong28

ZWEI WELTEN PRALLEN AUFEINANDER

FOTOS // shutterstock.com

Die zwei Welten des Facility Managements (FM) kollidieren: Das FM, das sich klassisch rein um die Technik kümmert, bleibt in der Kostensenkungsspirale. Das FM, das sich mit den neuen Trends (Arbeitswelten und Digitalisierung im Betrieb) beschäftigt, wird immer wichtiger für das Top-Management und darf weiter investieren.

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GESTALTEN & ARBEITEN

FACILITY MANAGEMENT

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TEXT / Andreas Hussak / Hans Braun

chon vor sieben Jahren wurde das Thema „Workplace Management“ beim International Facility Management Kongress (IFM) als wichtiger Trend identifiziert. Viele haben das damals belächelt – heute ist es das Thema Nummer 1 auf allen internationalen Kongressen und verhilft FM zu einer ganz anderen Reputation. Neben der Arbeitsplatzgestaltung – besser dem „Management der Arbeitsplätze – wird der Bereich Digitalisierung die FM-Branche ebenfalls stark prägen. Stärker als bisher. Der 10. IFM Kongress an der TU Wien gab in vieler Hinsicht Grund zum Feiern. Bei den meisten FM-Veranstaltungen klagt die Branche, dass nur Kosteneinsparung im Fokus steht – was nicht der Fall sein muss, wie der Kongress aufzeigte. Die Digitalisierung ändert nicht nur das Kerngeschäft. Im Bereich Immobilien bedeutet das einerseits neue Arbeitswelten und andererseits Effektivitätssteigerung im Betrieb. Neue Arbeitswelten zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Als 2007 der erste IFM Kongress stattfand, lag das Hauptaugenmerk im FM noch auf der Kosteneinsparung. Heuer wurde schon beim ersten Block „New Ways of Working und Neue Arbeitswelten“ deutlich, dass sich dieser Schwerpunkt gewandelt hat. Die Mitarbeiterzufriedenheit und ihre optimale Unterstützung stehen im Mittelpunkt des Top-Managements, wie Klaus Schierhackl, Vorstand der ASFINAG AG, aufzeigte. Heute will man durch neue Bürowelten nicht nur die Mitarbeitereffizienz steigern, sondern auch die Bindung des Personals an das Unternehmen und Innovation fördern. Zusätzlich soll auch die Mitarbeitergewinnung unterstützt werden. „Der neue zentrale Bürostandort soll das Arbeitsklima und die interne Kommunikation fördern und die neue Unternehmenskultur verkörpern.“ Andreas Rohregger von General Electrics Global Properties nutzt die neuen Arbeitswelten ebenfalls, um Innovation voranzutreiben und als Teil des Change-Managements. „General Electric zeigt damit die neue innovative Kultur. Arbeit ist kein Ort, Arbeit ist eine Erfahrung.“, so Rohregger. Bernhard Huppmann, Partner Deloitte GmbH, geht noch einen Schritt weiter. Er geht mit seinem neuen Standort „auf die Mitarbeiter“ zu. „Wir verlegen den Standort dorthin, wo unsere Mitarbeiter leben.“ Seine Ziele sind

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vor allem optimaler Ausgleich zwischen der persönlichen Arbeitswelt und der Standortfrage sowie eine funktional aufgebaute Arbeitswelt statt konventioneller Strukturen. „Nicht die Mietkosten stehen im Vordergrund, sondern die Mitarbeiter-Bindung. In den letzten zwei Jahren ist die Fluktuation in diesem Bereich bei Null.“ Diese Statements zeigen, dass FM heute mehr ist als Kosteneinsparung. Es hilft das volle Potenzial der Mitarbeiter zu nutzen, und den Vorgesetzten den Aufwand durch Mitarbeiterwechsel wesentlich zu verringern. Zugleich steigt aber der Bedarf nach Services. Die höhere Belegung im Büro durch die neuen Arbeitswelten und die neue Nutzung (sprich man geht ins Büro um zu kommunizieren und nicht um konzentriert zu arbeiten) benötigen Services rund um die Uhr. Wie kann FM das ohne Mehrkosten ermöglichen? LINK ZUM THEMA Mehr Infos und Unterlagen über den 10. IFM-Kongress 2017 an der TU Wien auf der Website https:// institute.tuwien. ac.at/ifm/10_ifm_ kongress_2017/DE/

Digitalisierung bedeutet nicht nur Effizienzsteigerung, sondern neuartige Prozesse. Digitalisierung, sprich neue, effektivere Prozesse im Betrieb durch den Einsatz neuer Technologien, sind ein geeigneter Lösungsansatz. Das zeigte die Podiumsdiskussion mit Wolfgang Gleissner von der BIG, Claus Stadler von UBM Development AG und Bernd Hanke von Deutsche Bahn DB Station & Service AG. Vor allem DB Service setzt schon verstärkt neue Technologien ein. Die Deutsche Bahn unterstützt barrierefreies Reisen. Es gibt jetzt eine Bahnhof live-App, wo Kunden in Echtzeit sehen können, welche Aufzüge funktionieren. Das geht nur mit neuen Technologien wie Sensortechnik und Internet of Things (IoT).


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FOTOS // shutterstock/AlfaFoto

In Berlin wird gerade Machine Learning bei Kamerasystemen eingesetzt, um Personen automatisch zu erkennen. Freiwillige unterstützen die Optimierung des Systems, indem sie auch einen GPS-Empfänger bei sich tragen und so das System erkennt, wann die Person im Gebäude war und ob sie erkannt wurde. Hanke meint, „ohne diese Technologie kann DB Service die verlangte Verfügbarkeit von 97 Prozent nicht erfüllen. IoT und Artificial Intelligence (AI) ermöglichen das Ziel mit vertretbaren Mitteln zu erreichen.“ Wobei gerade die kleinen, aber feinen Innovationen schon verfügbar sind. Nicht nur Proptech-Unternehmen können Neuerungen liefern, viele Innovationen gibt es schon, man muss sie nur nutzen.Einige Beispiele gefällig: Ein Einbruchsensor kann auch verwendet werden, um die Öffnung des Schaltkastens im Allgemeinbereich von Mietshäusern zu überprüfen. Wenn der Schaltkasten nicht geöffnet wurde, kann der FI-Schalter auch nicht überprüft worden sein. Das neue Vergabegesetz. Auch mit einem weiteren Vorurteil wurde aufgeräumt. Dr. Michael Fruhmann vom BKA machte deutlich, dass das neue Vergabegesetz eindeutig das Bestbieterprinzip unterstützt. Weitere Neuerungen betreffen die Notwendigkeit, dass alle Ausschreibungsunterlagen elektronisch schon zu Beginn des Verfahrens verfügbar sind. Auch hier zeigt die Digitalisierung in Form der E-Vergabe, die ab Oktober 2018 im Oberschwellenbereich verpflichtend aber auch in anderen Bereichen anwendbar ist, ihre Auswirkungen. Die technische Struktur wird Herausforderungen stellen.

„New Ways of Working und neue Arbeitswelten“: Mitarbeiterzufriedenheit und ihre optimale Unterstützung stehen im Mittelpunkt des Top Managements. Heute will man durch neue Bürowelten nicht nur die Mitarbeitereffizienz steigern, sondern auch die Bindung des Personals an das Unternehmen und Innovation fördern.

Es gibt noch einen Unterschied zwischen Eigentum und Miete: IFRS 16 ändert die Regeln. Mit dem neuen IFRS-16-Standard zur Leasingbilanzierung kommt eine weitere drastische Veränderung auf die „Mieter“ zu. Marius Dreisbach von PwC Österreich machte deutlich, dass der neue Rechnungslegungsstandard den Unterschied zwischen Miete und Eigentum fast verschwinden lässt, da nun Firmen, die diesem Standard unterliegen, auch das Nutzungsrecht in ihren Anlagenspiegel aufnehmen müssen. Erste Unternehmen ändern daher schon ihre Strategie und setzen auf Eigentum. Die guten weltwirtschaftlichen Aussichten von Valentin Hofstätter, Leiter Market Strategy & Quant Research, Raiffeisen Bank Int. AG, mit einem relativ hohen weiteren Wirtschaftswachstum und zumindest für ein Jahr geringen Zinsaussichten rundeten einen positiven Tag ab. Co-working und Well-Being sind die nächsten Trends im FM. Am Tag 2 des Kongresses referierten Pat Turnbull und Chris Hood, beides Experten für Arbeitsplatzstrategie, die eine Amerikanerin, der andere Brite. Sie postulierten, dass Co-Working kein kurzfristiger Trend sei. Da immer mehr Personen Einzelunternehmer sind, bietet ihnen diese Büroform nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch Möglichkeit, sich zu vernetzen. Und diese Büroform wächst äußerst stark. Gerade Start-ups nutzen diese Büroform gerne, da sie ihnen ein Sorglos-Paket bietet und sie sich auf den Aufbau ihres Unternehmens konzentrieren können. Laut Chris Hood haben „45 Prozent der Nutzer schon Aufträge durch das Netzwerk erhalten und 39 Prozent haben aus dem Netzwerk Mitarbeiter gefunden. Es fördert das Netzwerk und erhöht die Produktivität. Die Büros sind einfach, aber bieten eine Community, die gemeinsam Probleme löst.“ Die beiden Vortragenden zeigten, dass auch in den USA immer mehr auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter Wert gelegt wird und sogar eigene Standards dafür schon entwickelt wurden. Er umfasst die Bereiche Luft, Wasser, Licht, Ernährung, Fitness, Komfort und „Mind“. Denn Arbeitsplätze nehmen Einfluss auf die Produktivität (bis zu sieben Prozent Steigerung sind möglich), die Mitarbeiterzufriedenheit, die Abwesenheitsquote und die Gesundheitskosten und ermöglichen Vernetzung. Danach hatte die Wissenschaft das Wort. Julia Ayuso Sanchez und Sergio Vega Sanchez von der Technischen Universität Madrid validierten die Aussagen ihrer Vorredner, dass natürliches Licht KOMMUNAL 01/2018 // 33


FACILITY MANAGEMENT

Erfahrungsaustausch im kommunalen FacilityManagement. Anhand erfolgreicher Umsetzungsbeispiele zeigt sie praxisnah den enormen Nutzen von intelligent angelegtem Facility Management auf. Vier programmatische Themenblöcke beleuchteten das Grazer Investitionsprogramm für den Pflichtschulausbau (GRIPS), neue Finanzierungsformen und Investitionsmodelle, den Bereich Energie sowie den nachhaltigen Umgang mit Leerstand.

am Arbeitsplatz und Grünpflanzen die Performance von Mitarbeitern verbessern können. Zwei Vorträge aus der Schweiz beschäftigten sich mit dem Gesundheitswesen und der Bedeutung von Sicherheit in diesem Bereich. Sie stellten auch neue Catering-Modelle vor, die nicht nur besser Patientenwünsche erfüllen, sondern auch Kosten und Abfall sparen können. Resümee: Viel mehr Möglichkeiten. Der 10. IFM Kongress zeigte, dass die Vorstände und Geschäftsführer FM heutzutage viel mehr als Möglichkeit sehen, neue Mitarbeiter einfacher anwerben zu können und bestehende an das Unternehmen zu binden und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, als es rein auf Kosteneinsparung zu reduzieren. Auch zeigte sich, dass Digitalisierung nicht nur durch PropTech möglich ist, sondern viele Lösungen schon jetzt zur Effektivitätssteigerung eingesetzt werden können. Die Betonung liegt auf Effektivität, sprich auf die Nutzung neuer Technologien, um neue Abläufe zu ermöglichen. Das bringt nicht nur dem Dienstleister Vorteile, sondern auch dem Kunden. Reine Effizienzsteigerung reicht nicht mehr, sonst endet man im Kostenwettbewerb ohne Differenzierung zu den anderen Anbietern. Damit die Facility-Manager diese Möglichkeiten nutzen können, müssen sie aber ihren Komfortbereich verlassen und sich mit den Themen neue Arbeitsplatzwelten und Digitalisierung beschäftigen und nicht nur die Technik und Kostensenkung im Fokus haben. Diese Schlussfolgerung gilt für das FM im privatwirtschaftlichen, ebenso wie für jenes im kommunalen Bereich. Auf letzteren konzentrierte sich das FM Forum Styria in Graz, das sich als steirische Fachtagung für kommunales Facility Management darauf spezialisierte, wie man kommunale Immobilien nachhaltig bewirtschaften könne. Anlass für das erstmalig stattfindende FM Forum Styria war das 20-JahrJubiläum der Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH (GBG), die das Forum ausrichtete und mit dem Veranstaltungsort bereits ein Statement setzte: Die Volksschule Algersdorf in Graz ist ein moderner Neubau, bei dem die aktuellsten Erkenntnisse aus dem FM von Anfang an berücksichtigt und genutzt wurden. Die Fachtagung versteht sich als Plattform für Wissenserweiterung, Vernetzung und 34 // KOMMUNAL  01/2018

Der Science Tower Graz ist hypermodern und ein Paradebeispiel dafür, wie nachhaltiges FM bestmöglich praktiziert wird.

Wie steuerliche Rahmenbedingungen die Nutzung von Immobilien beeinflussen erklärte Alexander Enzinger von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rabl & Partner. Steuerliche Sonderregelungen für das Rückgängigmachen von Ausgliederungen, ebenso wie für Gemeindefusionen und weiters

FOTO // © Foto Fischer

GESTALTEN & ARBEITEN


FACILITY MANAGEMENT GESTALTEN & ARBEITEN

PITTERS® KOMMUNALTREND DR. HARALD PITTERS IST TRENDEXPERTE UND KOMMUNALFORSCHER die Umssatzsteueroption bei der Vermietung von Gebäuden stellten die zentralen Knackpunkte dar. Enzinger stellte klar, dass die über lange Zeit beliebte Ausgliederung des FM von öffentlichen Einrichtungen oftmals gar nicht mehr sinnvoll ist, da durch diese Konstellation Umsatzsteuer fällig wird. Generell rät er den Kommunen, sobald sie Immobilien bewegen an das Steuerrecht zu denken. Es ist wahrscheinlich, dass dadurch Steuern fällig werden, sodass die beabsichtigten wirtschaftlichen Einsparungseffekte um bis zu 100 Prozent verloren gehen können. Ein gutes Beispiel dafür sind die Gemeindefusionen. Bei denen gehen nämlich nicht etwa die zusammengelegten Gemeinden in der größten auf, sondern sämtliche Gemeinden werden zu einem neuen Rechtsträger übertragen. Das bedeutet folglich, dass die Immobilien aller involvierten Gemeinden mittels Übertragungsakt „bewegt“ werden. Welche Chancen die Digitaliserung für die Stadtentwicklung bietet, veranschaulichte Baudirektor Bertram Werle von der Stadt Graz anhand des Demonstrationsprojekts „Smart-City Waagner-Biró“ Auf dem ehemaligen Industrieareal entsteht Österreichs erstes Smart-City-Leitprojektmit etlichen Premieren. Erstmals wird hier etwa ein lokales Energienetz auf Quartiersebene realisiert. Genauso innovativ ist die erstmalige Umsetzung multimodaler Möbilitätslösungen in Form von Umsteigeknoten, an denen öffentlicher Verkehr, Carsharing, Fahrradabstellplätze, Taxi und Leihwagenangebote zur Verfügung stehen. Dieses Angebot heißt „tim“ – „täglich.intelligent.mobil“. Vernetzungen zwischen städtischen Systemen werden zu weiteren Innovationssprüngen und neuen Anwendungen führen, zeigt sich Werle überzeugt. Im Zuge der Digitalisierung werden das Mobilitätsverhalten, das Wohnverhalten und der Umweltzustand sichtbar gemacht werden können, und geht es um den Gebäudebetrieb, ist das FM jener Bereich, den die Digitalisierung entscheidend verändern wird, bzw. es bereits tut. Der Vorstandsvorsitzende der Facility Management Austria (FMA), Peter Kovacs, der gleichzeitig bei der Stadt Wien Leiter Objektmanagement MA34 ist, erörterte aus Sicht der bevölkerungsreichsten Gemeinde des Landes, welchen Beitrag kommunales FM leisten kann.

Die Gemeinden und ihr Facility Management

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n dieser Ausgabe setzt Vorbilder in diesem Bereich sich KOMMUNAL mit dem zu bezeichnen. Eine weitere Thema Facility ManageMaßnahme der Kommunen in ment auseinander, ein immer diesem Zusammenhang ist die bedeutsamerer Bereich in den zunehmende Bedeutung der Gemeinden, der heutzutage Energiebeauftragten, die sich nicht mehr aus den Planungen um den Betrieb und die Optiund Budgets der Kommumierung der kommunalen Lienen wegzudenken ist. Mit ein genschaften kümmern. Eine Grund für diese Entwicklung kontinuierliche Analyse und ist die verstärkte Bedeutung Pflege aller Daten der Gebäude nachhaltigen gehört ebenso Wirtschaftens in in deren Verden Gemeinden. antwortungsViele Gemeinden Der oft inflatiowie die sind beim Facility bereich när gebrauchte MiteinbezieManagement Begriff „Nachhung der Gehaltigkeit“ meindebevölechte Vorbilder.“ bedeutet dabei kerung. Durch eben nicht nur Maßnahmen, CO2-Reduktion, wie etwa durch sondern auch die Optimiethermische Sanierung von rung verfügbarer Ressourcen Gemeindebauten, energieeffiund die Zusammenarbeit mit ziente Beleuchtung im öffentprivaten Partnern. Diese kann lichen Raum oder saubere und insbesondere beim Erhalt und ästhetische Hausbetreuung der Sanierung gemeindeeimacht man für alle ersichtlich, gener Gebäude eine sinnvolle dass dies für das ZusammenleOption sein. ben von hohem Wert ist. Die Partnerunternehmen haAlle diese Punkte sind Teil ben dabei oftmals die Erfaheines effizienten Facility Marung und das benötigte Knownagements, mit welchem die How, um dieses Management Gemeinden den Grundstein erfolgreich umzusetzen und für eine gedeihliche kommueine Wertsteigerung zu garannale Entwicklung setzen. tieren. Die Gebäudebetreuung wird daher nicht mehr bloß als lästige Pflicht betrachtet, sondern - wie aus dem aktuellen Pitters®KOMMUNALTrend hervorgeht - sind bereits office@pitters.at www.pitters.at etliche Gemeinden als echte

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GESTALTEN & ARBEITEN

FACILITY MANAGEMENT

Er verwies unter anderem auf die Leitfäden und Richtlinien, die auf der Homepage der FMA (teilweise auch für Nichtmitglieder kostenlos) downloadbar sind, zum Beispiel der Richtlinie GEFMA FMA 190 zur Betreiberverantwortung oder den Leitfaden zur Dokumentaion bei Objektiübergabe. Im Themenblock Energie präsentierte sich die Ökoregion Kaindorf als ein Best Practice-Beispiel, wie es auch kleinen Gemeinden möglich

ist Nachhaltigkeit zu forcieren. Mit einer Vielzahl an Projekten gelang es einerseits, die Ökoregion als Marke zu etablieren, und andererseits, Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. Das Zauberwort dazu heißt Veranschaulichung. Eine Fülle von Vorträgen, Exkursionen, und Bildungsevents, das Errichten von Musterhäusern, die sich hinsichtlich ihres Energiebedarfs unterschieden, Sportveranstaltungen wie das 24-Stunden-Radrennen, oder Initiativen wie das Humusaufbauprojekt sind öffentlichkeitswirk-

Gemeinsam handeln für eine lebenswerte Kommune Das Fachforum für Bürgermeister und die kommunale Wirtschaft

15. / 16. März 2018 Tabakfabrik / Linz

ANMELDUNG

www.kommunalwirtschaftsforum.at 36 // KOMMUNAL  01/2018

powerd by

FOTO // © Foto Fischer

Alles im grünen Bereich? Die Gastgeber und Experten des ersten FM Forum Graz informierten in Fachvorträgen darüber, wie man kommunale Immobilien nachhaltig bewirtschaften kann.


FACILITY MANAGEMENT GESTALTEN & ARBEITEN

sam und haben das ökologische Selbstbild der Bevölkerng geprägt. Das Projekt BikeLane, bei dem Schüler dazu animiert werden, den Schulweg per Rad zurückzulegen, ist so erfolgreich, dass es bereits von zahlreichen Gemeinden übernommen wurde. Ein weiteres Vorzeigeprojekt zur Nutzermotivation, das sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist das von der Stadt Graz initiierte „Energiesparen macht Schule“. Dabei erstellen die Schüler Temperaturlandkarten ihrer Schulen, und diese erlauben es wiederum den Schulwarten, die Heizsysteme zu optimieren. Toller Anreiz: 30 Prozent der direkt nachweisbaren Energieeinsparungen fließen direkt zu den Schulen zurück. Auch in Form von Cash. Soetwas motiviert! Beim Thema Energiekosten stellt Horst Pachler vom Zentralen Energieeinkauf Haus Graz die Vorgehensweise der Stadt vor. Der Clou: Anstatt eines dauerhaft gleichbleibenden, zu einem Stichtag festgesetzten Energiepreises wird der

Strombezug ähnlich wie bei einem Fonds in Tranchen beglichen, für die der jeweils aktuelle Marktpreis gilt.

LINK ZUM THEMA Auf http://www.fma.or.at/ fachliteratur/leitrichtlinien-undleitfaeden finden Sie nützliche Unterlagen, wie z. B. den Leitfaden „Dokumentation bei Objektübergabe“ zum Download

Richtig futuristisch mutet der Lokalaugenschein beim Science Tower Graz an. Das Hochhaus auf den ehemaligen Waagner-Biró-Gründen ist mit modernster Technik ausgestattet und zeigt was FM in Zukunft bedeuten könnte. Es umfasst Weltneuheiten wie besonders gehärtetes, nur 3 mm dickes Dünnglas oder durchsichtige Energiegläser mit Grätzel-Technologie. Trivial gesagt sind das transparente PV-ähnliche Elemente, die nach dem Prinzip der Photosythese Strom produzieren. Es gibt sie in Grün, Orange und Rot. Im Fall des Science Tower-Graz sind die roten Gläser verbaut, denn das derart gefilterte Licht begünstigt das Pflanzenwachstum, und das ist bedeutsam, denn die obersten Etagen werden extensiv begrünt und mit zahlreichen Beeten bepflanzt. Das autarke Gebäude der Zukunft ist in Graz bereits Realität. Ein beeindruckendes Beispiel für das künftige Handlungsfeld von Facility Management ...

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GESTALTEN & ARBEITEN

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STIHL AKKUSYSTEM PRO: PROFIS SIND ÜBERZEUGT Profis für Landschafts- und Grünpflege sind überzeugt: Österreichische Qualität gepaart mit Effizienz und Leistungsvermögen, das ist das STIHL AkkuSystem PRO.

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dig geladen ist. Das ermöglicht effizientes Arbeiten auch auf großen Flächen.

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können auch Ihre Einsatztrupps die großen Vorteile der Akku-Technologie nutzen: geringe Lärmbelästigung, Einsatz in lärmsensibler Umgebung wie Krankenhäuser, Schulen und Kirchen, kabelloses und umweltfreundliches Arbeiten – kurzum eine zeit- und kosteneffiziente Lösung. Die perfekte Lösung. Das Angebot an akkubetriebenen Systemen wächst stetig und STIHL trägt einen wesentlichen Beitrag dazu bei. Egal ob für das Mähen von Grünflächen, die Säuberung der Gehwege von Laub, das Stutzen von Hecken oder das Häckseln von Gartenabfällen. Von Blasgeräten bis hin zu

MEHR INFOS & KONTAKT Erfahren Sie, wie STIHL auch Ihre Gemeinde unterstützen kann. STIHL GmbH Fachmarktstraße 7 2334 Vösendorf www.stihl.at harald.steinbrecher@stihl.at oder Tel.: 01/865 96 37-0

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

M

it den steigenden Anforderungen an Energieverbrauch, Nachhaltigkeit und Emissionsausstoß bedienen sich immer mehr professionelle Anwender moderner Antriebssysteme mit Akku-Technologie. Das Interesse bei Messen und Informationstagungen an Gartengeräten mit Akku-Antrieb ist sehr groß. Einige Gemeinden Österreichs haben bereits Teile ihres Gerätebestands auf lärmarme und abgasfreie Maschinen umgestellt und sind mit der Anwendung und dem kabellosen Handling der Geräte sehr zufrieden. Die Akkus von STIHL zeichnen sich durch ihre universellen Einsatz- und Austauschmöglichkeiten aus. Ein Akku kann für viele STIHL Produkte verwendet werden. Egal in welches Gerät der Akku eingesetzt wird, die Leistung bleibt dabei konstant bis zur letzten Arbeitssekunde, selbst wenn er nicht mehr vollstän-


GESTALTEN & ARBEITEN

T-MOBILE BRINGT PERFEKTE HARMONIE VON KULTUR UND TECHNOLOGIE

INNOVATIVE KOMMUNIKATION IN DER STADT HORN Die Stadt Horn im Waldviertel zeigt: Vergangenheit und Zukunft müssen keine Gegensätze sein. Das regionale Zentrum für Kultur und moderne Technologie beweist, dass Geschichte und Innovation vereinbar sind – man muss bloß wissen wie.

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

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ie Stadt Horn im Waldviertel zeigt: Vergangenheit und Zukunft müssen keine Gegensätze sein. Das regionale Zentrum für Kultur und moderne Technologie beweist, dass Geschichte und Innovation vereinbar sind – man muss bloß wissen wie. Moderne Technologie kommt zum Einsatz, um eine sichere und qualitativ hochwertige Kommunikation zwischen den Mitarbeitern der Stadt zu gewährleisten. Dazu setzt Horn auf die Dienste von T-Mobile. Die Stadt nutzt die FestnetzLösung All In Communication und zusätzlich kommt auch eine M2M-Lösung des Technologiepartners zum Einsatz, um die Pumpwerke der Kläranlage der Stadt permanent zu überwachen. Innovative Lösungen von T-Mobile. In puncto Kommunikation wird in Horn mit der Festnetz-Lösung All In Communication auf innovative Konzepte gesetzt – perfekt angepasst an die individuellen Anforderungen. „Grundlegendes Medium für

unsere Kommunikation ist das Mobiltelefon, da viele Mitarbeiter im Außendienst tätig sind und ständig erreichbar sein müssen“, erklärt Dr. Matthias Pithan, Stadtamtsdirektor der Stadt Horn. Nach dem Rathaus und dem Kunsthaus wird die Lösung nun in immer mehr öffentlichen Einrichtungen, wie etwa dem Kindergarten oder den Museen, benutzt – somit werden alle Außenstellen mit einer gemeinsamen Telefonanlage vernetzt. „Es war in den Kindergärten und Schulen immer ein Thema, dass die zuvor verwendeten Schnurlostelefone nur eine begrenzte Reichweite hatten. Das ist jetzt kein Problem mehr, und mit den Mobiltelefonen sind die Pädagoginnen bzw. Betreuerinnen auch bei Ausflügen mit den Kindern erreichbar“, sagt Dr. Pithan. Die Stadt setzt zudem bei der Wasseraufbereitung auf eine M2M-Lösung von T-Mobile, um das hohe Servicelevel aufrechterhalten zu können. Die All-In-CommunicationLösung von T-Mobile bietet

Der Piaristensteg (oben) und das Höbarthmuseum (unten) in Horn.

ausgewählte Annehmlichkeiten der Mobil- und Festnetztelefonie durch die Erreichbarkeit unter einer zentralen Nummer auf allen Geräten. Ein weiterer bequemer Aspekt – Telefonate innerhalb des Netzwerks sind durch den VPN-Tarif kostenlos. Für die Stadt Horn erweist sich zudem die Möglichkeit der selbständigen Verwaltung ihrer Telefonanlage als sehr vorteilhaft, welche sich durch das neuartige Konzept der innovativen Telekommunikationslösung ergeben hat. Dr. Matthias Pithan schätzt zudem sehr die

kompetente Unterstützung der Mitarbeiter von T-Mobile. „Wir sind mit dem Kundenservice sehr zufrieden, unsere Ansprechpartner sind immer für uns erreichbar und bemüht, rasch Lösungen zu finden“, so der Stadtamtsdirektor.

MEHR INFOS Erfahren Sie, wie T-Mobile auch Ihre Gemeinde unterstützen kann. Vereinbaren Sie noch heute ein persönliches Beratungsgespräch unter 0676 20 333 oder auf business.t-mobile.at/aic

KOMMUNAL 01/2018 // 39


GESTALTEN & ARBEITEN

WINTERDIENST

SCHNEERÄUMUNG

DER UNIMOG – EFFEKTIV IM WINTERDIENST Der Unimog ist der Spezialist für den Winterdienst. Egal wie schwierig die Verhältnisse auch sind, der Unimog ist für den Einsatz gerüstet.

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afür sorgen diverse Eigenschaften wie sein permanenter Allradantrieb, bis zu 3 Differenzialsperren und die kompakte Singlebereifung, die auch schnell mit Schneeketten bestückt werden kann. Neben den sehr leistungsstarken mechanischen Zapfwellen für den Betrieb von Schneefräsen verfügt auch die Hydraulikanlage des Unimog über viele Möglichkei-

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ten. Besondere Vorteile bieten die Schneepflugentlastung, automatischer Schneepflug­ aus­hub sowie Electronic Quick Reverse. Sie erleichtern dem Fahrer die Arbeit im Winter. Schneepflugentlastung und automatischer Schneepflugaushub Eigens für die Arbeit mit dem Schneepflug verfügt die Hydraulikanlage des Uni-

VORTEILE

Die Vorteile der Schneepflugentlastung qq Einfache und schnelle Übertragung eines Teils des Schneepfluggewichts auf die Vorderachse qq Reduzierter Verschleiß der Schürfleisten qq Schonung des Straßenbelags qq Geringere Geräuschentwicklung qq Hohe Fahrsicherheit durch verbesserte Lenk- und Seitenführungseigenschaften qq Erhöhte Traktion auf der Vorderachse qq Reduzierter Kraftstoffverbrauch qq Vielseitige Verwendung (z. B. Front-Kehrbesen) qq Ermöglicht eine einfache und schnelle Räumung von Kreuzungen

40 // KOMMUNAL  01/2018

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VORTEILE

Die Vorteile des Electronic Quick Reverse qq Sicheres und schnelles Umschalten,hohe Anpassung durch schnellen Wechsel zwischen den Gängen qq Höhere Schaltsicherheit qq Entlastung des Fahrers, besseres Handling qq bessere Reaktion bei Wendevorgängen (z. B. Kreuzung freiräumen) qq Höhere Schneeräumleistung auf Parkplätzen/Kreuzungen qq Schonung des Fahrzeugs und des Winterdienstgeräts

mog über eine Schnee­pflug­ entlastung. Durch die Entlastung wird das Gewicht auf die Vorderachse übertragen. Das erhöht die Traktion auf der Vorderachse und trägt so zur Verkehrssicherheit bei. Über das Kombiinstrument können Sie den automatischen Schneepflugaushub einstellen. So wird beim Einlegen des Rückwärtsganges automatisch der Schneepflug angehoben.

Vor- und Rückwärtsgängen in allen Arbeitsgängen und bis zum 3. Gang der Straßengruppe möglich. Die Vorwahl des Vorwärts-/Rückwärtsganges erfolgt über den Multifunktionshebel, Zusatzlenkstockschalter oder über Pfeiltasten am Hydraulik-Joystick. Durch diese Funktion wird eine höhere Schneeräumleistung an Kreuzungen und Parkplätzen erreicht.

Electronic Quick Reverse (EQR) Mit der EQR ist ein direktes Umschalten zwischen den

Achslastverteilung und Spurtreue An- und Aufbaugeräte beeinflussen wesentlich die


WINTERDIENST

GESTALTEN & ARBEITEN

Egal wie alt und hart der Schnee ist: Die starke mechanische Frontzapfwelle bietet genug Leistung für den Antrieb von Schneefräsen.

Beim Unimog werden die Streumittel auf der Pritsche oder auf den Kugelpunkten montiert. Das Gewicht der Streu­ mittel wird also nicht nur hinter der Achse, sondern auch auf und vor der Achse positioniert. Das sorgt für eine sehr gleichmäßige Achslastverteilung.

Baumuster Radstand Allgemeine Daten

U 216/U 218 405.090.xx 2.800 mm

U 318 405.104.xx 3.000 mm

U 423 405.105.xx 3.000 mm

U 427/U 430 405.110.xx 3.150 mm

U 527/U 530 405.202.xx 3.350 mm

Max. zulässiges Gesamtgewicht (kg)

10.000

11.000

13.800

14.000

16.500

Masse Referenzschneepflug (kg)

700

800

900

900

1.100

Masse Referenzstreuer leer (kg)

800

900

1.100

1.100

1.200

Kugelpunktaufbau

U 216/U 218

U 318

U 423

U 427/U 430

U 527/U 530

Masse Referenz-Leerfahrzeug ohne Pritsche (kg) 5.700

5.800

6.590

6.800

6.930

Nutzlast für Taumittel (kg)

2.800

3.500

5.210

5.200

7.270

Pritschenbaufbau

U 216/U 218

U 318

U 423

U 427/U 430

U 527/U 530

Referenzfahrzeug mit Pritsche (kg)

6.100

6.160

6.940

7.170

7.440

Nutzlast für Taumittel (kg)

2.400

3.140

4.860

4.830

6.760

Übersicht Nutzlast und Zuladung von Streumitteln. Das spezifische Gewicht von Salz beträgt ca. 1,2 t/m3.

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

Fahreigenschaften von Arbeitsfahrzeugen. Gerade im Winter bei glatten Fahrbahnen trägt eine optimale Achslastverteilung wesentlich zur Sicherheit der Straßenräumfahrzeuge bei. Dabei gilt eine einfache Formel: Je gleichmäßiger die Achslast verteilt ist, desto höher ist die Spurtreue.

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GESTALTEN & ARBEITEN

KOMMUNALE BESCHAFFUNG

DER ERFOLGREICHSTE TAG DES JAHRES

Die Beschaffungsplattform verzeichnete an diesem vierten Freitag im November

42 // KOMMUNAL  01/2018

die doppelte Besucherfrequenz im Vergleich zu einem normalen Tag. Die Kunden aus den Gemeinden ließen sich die Angebote nicht entgehen und gaben rund zweienhalbmal so viele Bestellungen wie üblich auf. Dadurch avancierte der Black Friday zum umsatzstärksten Tag seit dem Beginnvon KOMMUNALBEDARF.AT Wer dem werbediktierten Shoppingwahn allerdings skeptisch gegenüber steht, kann genausogut an jedem anderen Tag auf KOMMUNALBEDARF.AT vorbeischauen. Die

Waren sind nämlich ebenso wie die dazugehörigen Preise das ganze Jahr über attraktiv. Zudem ist die Plattform zielgenau auf die Bedürfnisse von Gemeindebediensteten zugeschnitten und bietet nützliche Funktionen, wie etwa einen transparenten Preisvergleich.

UNSERE VORTEILE ≤ Über 100.000 Produkte ≤ Kauf auf Rechnung ≤ Günstige Preise ≤ Flexibles Freigabeverfahren ≤ Zuweisen von Kostenstellen www.kommunalbedarf.at

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

B

innen weniger Jahre hat sich hierzulande der ursprunglich aus Amerika stammende „Black Friday“ als Fixpunkt und wahrer Kundenmagnet des Onlinehandels etabliert. Als erste Anlaufstelle für Beschaffungen in der Gemeinde hat auch der Online-Marktplatz KOMMUNALBEDARF.AT anlässlich des Aktionstages im Jahr 2017 den Kommunen besondere Schnäppchen geboten – mit Erfolg!

Est volut quiber Quas consed es aut inum repudae Lorem.


GESTALTEN & ARBEITEN

█Sie haben die Wahl, wir die Lösung█

█Innovative Wahlservices für gelebte gelebte Demokratie█ Demokratie█

Wahlen sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Deshalb ist es besonders wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben, und zwar fälschungssicher und rechtzeitig. Die Post bietet Ihnen eine ganze Reihe von Services, um Bürger zu informieren und die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Business Hotline unter 0800 212 212 oder businessservice@post.at.

Geomarketing

Wahlkarte SeLFMailer

TRACK & TRACE

Wählerdatenbank

REGIONALMEDIUM WAHLEN

SPONSORING.POST EXPRESS

Gemeindestreuung Konzeption & Planung

Info.POST

25. – 28. Jänner 2018  Messe Wien

ber Alles ü , trends u a B e neu z, ffizien e e i g r Ene Spa Home, Smart ness. & Well

In Kooperation mit

IBO

Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie

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bauen-energie.at


GESTALTEN & ARBEITEN

SICHERHEIT

SICHERE BODENBELÄGE MIT NORA SYSTEMS

FORTSCHRITTE BEI DER STURZPRÄVENTION Wenn ein älterer Mensch in einem Seniorenoder Pflegeheim stürzt, ist dies mit großem persönlichen Leid verbunden, außerdem mit hohen Kosten.

Fotos // Michael Dworschak (Außenaufnahme) / nora systems GmbH (Innenaufnahme)

B

ereits 2007 ermittelte die WHO für Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen ein erhöhtes Sturzrisiko: Bis zu 50 Prozent stürzen einmal jährlich, 40 Prozent wiederholt. Die Sturzgefahr steigt mit dem Alter und der fortschreitenden Gebrechlichkeit, stellte das Autorenteam um Daniela Schoberer in einer Veröffentlichung vom Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz 2012 fest. An der Fakultät für Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Oberösterreich widmet sich FH-Prof. Dr. Renate Kränzl-Nagl der Evaluierung von assistierenden Systemen und innovativen Ausstattungen in Alten- und Pflegeheimen, um Stürzen vorzubeugen. Der Umzug eines Linzer Seniorenzentrums vom Spallerhof in die Liebigstraße bot Anlass für eine Studie zu einem neuartigen Bodenbelag der Firma nora systems: Safefloor, ein zweischichtiger Kautschuk-Bodenbelag mit einem speziellen kraftabsorbierenden Unterzug, wurde in einem Teil der neuen Räume verlegt – in anderen ein 44 // KOMMUNAL  01/2018

herkömmlicher einschichtiger noraplan Bodenbelag. Böden als ein Element in der Sturzprävention. Sechs Monate lang untersuchten Kränzl-Nagl und ihre Mitarbeiterinnen Stürze, ihre Ursachen und Folgen. Anhand von Aufzeichnungen des Seniorenzentrums ermittelten sie, dass die Bewohner in den neuen Räumlichkeiten, zu denen auch die mit Safefloor ausgestatteten Räume zählen, im ersten Jahr durchschnittlich 1,7-mal stürzten. Im Seniorenzentrum Spallerhof lag die Sturzhäufigkeit der selben Bewohner im Durchschnitt bei 6,6 Stürzen pro Jahr. „Der Zeitraum für unsere Erhebungen war leider etwas kurz. Außerdem haben sicherlich weitere Präventionsmaßnahmen – wie Sturzmatten und die großzügigere Raumgestaltung – ebenfalls Einfluss auf die Zahl der Stürze gehabt“, warnt Kränzl-Nagl vor übereilten Schlussfolgerungen. Dennoch sei die rückläufige Sturzzahl ein Ergebnis, das im Sinne einer weiter optimierten Sturzprävention noch umfassender untersucht werden sollte.

Seniorenzentrum Liebigstraße: Auf einem Stockwerk wurde der neuartige nora Bodenbelag Safefloor verlegt.

FACT-BOX SENIORENZENTRUM LIEBIGSTRASSE LINZ Bodenbelag: 6500 Quadratmeter noraplan signa in Fluren und Wohnbereichen: zwei Stockwerke: Kautschuk-Bodenbelag 2,5 mm dick, ein Stockwerk: Safefloor 4,9 mm dick noraplan signa: für hohe Beanspruchungen, hohe Trittschalldämmung und Rutschsicherheit, frei von PVC, Weichmachern (Phthalaten) und Halogenen, erfüllt hohe Anforderungen an den Brandschutz, fugenlos verlegbar, einfache Reinigung und Pflege ohne Beschichtung. Weitere Informationen: nora flooring systems GesmbH Österreich, E-Mail: info-at@nora.com, Tel.: 07242 / 74001-0


BILDUNG

GESTALTEN & ARBEITEN

WORKSHOP-TIPP DER ÖSTERREICHISCHEN VEREINIGUNG FÜR GRABENLOSEN LEITUNGSBAU

PROJEKTGESTALTUNG AM SYMPOSIUM GRABENLOS 2018

FOTOS // Klaus Ranger / HIPI / PORR

Teilnehmer erhalten praxisnahe Informationen zu allen Aufgaben, die von den Projektbeteiligten zu bewältigen sind, wie die ideale Abstimmung und Koordination aussieht und was Auftraggeber erwarten dürfen. Die Teilnahme am Workshop soll einen Blick hinter

Sondertickets : für Gemeinden

DIE EXPERTEN DER ÖGL

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerald Goger, TU Wien

die Kulissen ermöglichen, um dem Anspruch einer bereits entwickelten Sanierungsstrategie gerecht zu werden und für den Netzbetreiber einen Mehrwert durch ganzheitliche Betrachtung der unterirdischen Infrastruktur hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit zu erreichen.

Symposium

* ,5 6 € Grabenlos 2018

Die Dialogplattform der Grabenlosen Branche

6. & 7. März 2018 * Sondertickets nur begrenzt verfügbar. Konditionen siehe AGBs: www.grabenlos.at/de/symposium-grabenlos.html

Dipl.-Ing. Stefan Hitzfelder, HIPI ZT GmbH

Ing. Mario Posch, WIBEBA

Zwei Möglichkeiten der Teilnahme am Workshop: Sie besuchen das Symposium Grabenlos 2018 mit 16 interessanten Vorträgen, einer umfassenden Ausstellung und der Möglichkeit, die grabenlosen Experten der Branche aus dem deutschsprachigen Raum persönlich zu treffen, oder Sie besuchen gezielt den

Workshop. Dieser findet am 6. März 2018 nachmittags in Loipersdorf statt.

INFORMATION SYMPOSIUM GRABENLOS 2018 6. & 7. März 2018 Impulsquartier Loipersdorf Alle Details finden Sie unter www.grabenlos.at

Wollen auch Sie in Ihrer Gemeinde kosteneffizient, schnell und umweltfreundlich bauen? Dann informieren Sie sich beim Symposium Grabenlos im Impulsquartier Loipersdorf!

>Expertengespräche >Fachausstellung >Workshop Infos & Anmeldung zum SG 18 finden Sie hier: > www.grabenlos.at

KOMMUNAL 01/2018 // 45

ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

E

rstmals wird im Rahmen des Workshops anhand eines konkreten, praktischen Fallbeispiels Einblick in die wesentlichen Projektphasen eines Bauvorhabens gegeben. Von der „Planung“, „Ausschreibung und Vergabe“ bis hin zur „Bauausführungsphase“ wird Prof. Gerald Goger von der TU Wien die beiden Experten Dipl.-Ing. Stefan Hitzfelder und Ing. Mario Posch sowie die Teilnehmer_innen durch das Programm führen.


GESTALTEN & ARBEITEN

WASSERWIRTSCHAFT

WASSER UND DIE VOLKSWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG

EIN EURO FÖRDERUNG, 12 EURO PRODUKTIONSWERT Investitionen in der österreichischen Trinkwasserverund Abwasserentsorgung, im Hochwasserschutz und der Verbesserung der Ökologie unserer Flüsse und Bäche tragen wesentlich zum hohen Lebensstandard in Österreich bei.

I

nvestitionen in den Bereichen Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, im Hochwasserschutz und in der Verbesserung der Gewässerökologie wirken sich nicht nur auf eine deutlich verbesserte Lebensqualität aus, sondern auch auf die österreichische Volkswirtschaft. Die Errichtung, Sanierung und der Betrieb der Anlagen der Wasserwirtschaft haben positive Beschäftigungseffekte und sichern damit auch den Wirtschaftsstandort Österreich ab. Ziel der Studie „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Siedlungs- und Schutzwasserwirtschaft sowie der Gewässerökologie in Österreich“ ist es, den ökonomischen Fußabdruck, den die österreichische Siedlungswasserwirtschaft, die österreichische Schutzwasserwirtschaft und die Maßnahmen der österreichischen Gewässerökologie hinterlassen, transparent zu machen und die daraus ableitbare volkswirtschaftliche Bedeutung darzustellen. Als Methodik für die Ermittlung der volkswirtschaftlichen Bedeutung wurden umfassende Kostenstrukturanalysen für die Jahre 2014, 2015 und 2016 durchgeführt und davon die volkswirtschaftlichen Effekte anhand der aktuellen Input-Output-Analysen der Statistik Austria und mittels eigener Modellierungen abgeleitet. Die Input-Output-Analyse, auch Multiplikatoranalyse genannt, ist eine der am häufigsten verwendeten Methoden zur Ermittlung der volkswirtschaftlichen Effekte, mit deren Hilfe sich die wechselseitig verknüpften Liefer- und Bezugsstrukturen einzelner Branchen und Wirtschaftssektoren erfassen und quantifizieren

46 // KOMMUNAL  01/2018

LINK ZUM THEMA goo.gl/7DtyQE Hier finden Sie die Studie „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Siedlungs- und Schutzwasserwirtschaft sowie der Gewässerökologie in Österreich“ zum Download.

lassen. Daraus können direkte, indirekte und induzierte Produktions-, Wertschöpfungs- und Beschäftigungsmultiplikatoren abgeleitet werden, welche die Beziehung zwischen Endnachfrage und Güterproduktion abbilden. Darüber hinaus werden in der Studie auch die Effekte der laufenden Anlagenbetriebsführung und die Fiskaleffekte, die dem Staat zugute kommen, ermittelt. Als zusammengefasstes Ergebnis lassen sich die volkswirtschaftlichen Effekte als ökonomischer Fußabdruck der österreichischen Siedlungswasserwirtschaft, Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie so quantifizieren: ≤ Anlageninvestitionen und Anlagenbetrieb tragen mit 3,1 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei. ≤ Sie generieren einen heimischen Produktionseffekt von mehr als sechs Milliarden Euro, d. h. zusätzlich zur Wertschöpfung werden mehr als drei Milliarden Euro an weiteren Leistungen von anderen Wirtschaftseinheiten nachgefragt. ≤ Anlageninvestitionen und Anlagenbetrieb schaffen, sichern und erhalten 33.000 Arbeitsplätze für unselbstständig Beschäftigte. ≤ Sie generieren Steuern und Abgaben von 721 Millionen Euro aus den ArbeitnehmerInnenentgelten und der nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer für Maßnahmen der Schutzwasserwirtschaft und der Gewässerökologie. ≤ Der Förderungsaufwand des Bundes für die Siedlungswasserwirtschaft, Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie beträgt rund 200 Millionen Euro p. a.


FOTO // shutterstock/Zwiebackesser

WASSERWIRTSCHAFT GESTALTEN & ARBEITEN

Die österreichische Wasserwirtschaft ist somit nicht nur für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung und die nachhaltige Erhaltung von Ökosystemen relevant, sondern ist auch als bedeutender Wirtschaftsmotor – insbesondere auch für den ländlichen Raum – zu bezeichnen. Die betreffenden Sektoren der Wasserwirtschaft beeinflussen Wirtschaftskraft und Wirtschaftswachstum, Arbeitsmarktnachfrage und regionale Wertschöpfung. Insbesondere sind sie direkt und indirekt starke Auftraggeber für eine große Anzahl von österreichischen Klein- und Mittelbetrieben des Produktions-, Dienstleistungs- und Bauwirtschaftssektors, die von besonderer Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Situation und auch im Sinne von Innovation und Zukunftsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft wesentlich sind. Die Wasserwirtschaft generiert in den Bereichen Siedlungswasserwirtschaft, Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie allein über die investiven Maßnahmen der Errichtung und Sanierung von Anlagen in Höhe von durchschnittlich 848 Millionen Euro pro Jahr – direkt, indirekt und induziert – einen heimischen Produktionswert von 2.394 Millionen Euro. Diese Maßnahmen werden mit rund 200 Millionen seitens des Bundes gefördert. Jeder Euro Förderung erzeugt somit einen heimischen Produktionswert von 12 Euro. Die Förderung der Wasserwirtschaft rechnet sich somit im wahrsten Sinne des Wortes. In einem weiteren Schritt wurden noch die

Anlageninvestitionen und Anlagenbetrieb in den Bereichen der Wasserwirtschaft in Österreich schaffen, sichern und erhalten 33.000 Arbeitsplätze für unselbstständig Beschäftigte.

DIE STUDIE Die Studie wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) finanziert. Der Österreichische Wasserund Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) wurde mit der Erstellung der Studie beauftragt. Die fachliche Umsetzung erfolgte durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Büro Dr. Lengyel ZT GmbH und Quantum Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH.

Fiskaleffekte aus den Investitionsaktivitäten der Wasserwirtschaft berechnet. Die Fiskaleffekte wurden primär aus den direkten, indirekten und induzierten Beschäftigungseffekten, dem daraus ableitbaren lohnabhängigen Steuer- und Abgabenaufkommen sowie aus dem privaten Konsum und dem damit verbundenen Umsatzsteueraufkommen abgeleitet. Das Aufkommen aus den Fiskaleffekten fließt dem Sektor Staat (Sozialversicherungen und Bund) zu, im Wege des Finanzausgleichs wird es zum Teil auch auf die Bundesländer und die Gemeinden aufgeteilt. Stellt man nun diese Fiskaleffekte der investiven Maßnahmen in Höhe von 375 Millionen Euro den eingesetzten jährlichen Förderungsbeträgen gegenüber, so zeigt sich, dass die dem Staat bzw. den öffentlichen Einrichtungen zufließenden Steuer- und Abgabenbeträge wesentlich höher sind als die eingesetzten Bundesförderungsmittel, nämlich im Durchschnitt um das 1,9-fache. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die österreichische Wasserwirtschaft nicht nur als essentieller Teil der Daseinsvorsorge, sondern darüber hinaus auch als ein bedeutender Faktor der österreichischen Volkswirtschaft zu betrachten ist. Die volkswirtschaftliche Bedeutung liegt dabei nicht nur in den direkten Aufwendungen für die Errichtung, die Sanierung und den Anlagenbetrieb, sondern insbesondere auch in den indirekten und induzierten volkswirtschaftlichen Effekten aufgrund von Wirtschaftsverflechtungen aus Vorleistungen und einer erhöhten Konsumnachfrage aus Einkünften infolge der Beschäftigungseffekte. KOMMUNAL 01/2018 // 47


GESTALTEN & ARBEITEN

BEST PRACTISE IN ALLER KÜRZE

Auf Spielplätzen kann sich besonders in der kühlen Jahreszeit der stoßdämpfende Boden verhärten. Dieser Fallschutz ist durch die Einwirkung von Frost besonders eingeschränkt. Wegen der winterbedingten Verhärtung von Spielplatzböden rät der TÜV Austria zur erhöhten Vorsicht bei der Benützung von Spielplätzen, auch bei niedrigen PlusGraden. Mehr auf www.tuv.at

Intensiver Glasfaser-Ausbau gefordert Der CMG-AE Fiberday ist das größte IKTBranchenevent in Österreich und wurde heuer erstmals gemeinsam mit der Stadt Wien veranstaltet. Rund 230 nationale und internationale Experten informierten im Wiener Rathaus über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung in Österreich und Europa und sprachen über Chancen und Herausforderungen der zukünftigen Entwicklungen. Das dominierende Thema war der neue Mobilfunkstandard 5G, der die Grundlage für neue technologische Entwicklungen wie das Internet der Dinge, autonomes Fahren oder zeitkritische Industrieanwendungen bilden wird. Die Experten zeigten am Fiberday jedoch auf, dass

Österreich noch weit davon entfernt ist, dieses 5G-Netz ausrollen und die damit verbundenen Technologien nutzen zu können. „Ohne Glasfaser-Infrastruktur gibt es keinen leistungsfähigen Mobilfunk der nächsten Generation. Das ist Fakt! Glasfaser ist die Voraussetzung für 5G-Netze und für die wirtschaftliche und technologische Weiterentwicklung des Standortes Österreich“, stellte Heinz Pabisch, Vizepräsident der Computer Measurement Group – Austria & Eastern Europe (CMGAE, Computer Measurement Group – Austria & Eastern Europe, ein offenes Forum für Technologiebegeisterte) klar. Mehr auf www.cmg-ae.at

Valida Pension für Bürgermeister.

Zusätzliche Alterspension steuerschonend aufbauen. Nutzen Sie als Bürgermeister das spezielle Angebot und die zahlreichen Vorteile der Bürgermeister-Pension. Profitieren Sie von den vielen Vorteilen, der KESt-befreiten Veranlagung, der zusätzlichen lebenslangen Alterspension und der finanziellen Absicherung für Hinterbliebene. Wichtig: Ab Angelobung haben Sie drei Monate Zeit, um sich zu entscheiden! Nähere Informationen unter www.valida.at/buergermeister 48 // KOMMUNAL  01/2018

FOTOS // shutterstock / Sashkin / Dmitry Kalinovsky / oktopusss // Markus Gmeiner

Verhärtung von Spielplatz-Böden


NEWS GESTALTEN & ARBEITEN

Die Vorarlberger Apothekerkammer ist grundsätzlich von den Vorteilen der E-Medikation überzeugt.“

Drohnenregistrierung in der EU bald Pflicht Für Drohnen und deren Piloten soll künftig nach einem Bericht auf ORF-Online in allen EU-Ländern eine Pflicht zur Registrierung gelten. Das ist ein Teil neuer Sicherheitsauflagen für die unbemannten Fluggeräte, auf die sich die EU-Staaten und das Europaparlament nun einigten. Damit sollen erstmals einheitliche Regeln für die gesamte Europäische Union eingeführt werden. Bisher

sind die EU-Staaten alleine für Drohnen mit weniger als 150 Kilogramm Gewicht zuständig. In Österreich werden Drohnen etwa vom Gesetzgeber in drei Typen unterteilt. Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm gelten als Spielzeug. Schwerere Geräte gelten als Flugmodell oder als unbemanntes Luftfahrzeug. Die nun beschlossene Registrierungspflicht gilt nach

Angaben des EU-Parlaments künftig nicht nur für Piloten, sondern auch für die Fluggeräte selbst, auch weil sie beim Absturz Menschen verletzen können. Die EU-Kommission wird beauftragt, technische Vorgaben auszuarbeiten. Dabei geht es den Angaben zufolge zum Beispiel darum, für welche Drohnen Höhenbegrenzer, Abstandssensoren oder automatische Landefunktionen vorgeschrieben werden sollen.

Jürgen Rehak, Präsident der Vorarlberger Apothekerkammer zur Einführung der E-Medikation mit 1. Jänner 2018. QUELLE: Vorarlberg.orf.at

2,8 %

Der energetische Endverbrauch stieg 2016 gegenüber dem Vorjahr um 2,8% auf 1121 Petajoule (PJ). Dieser Anstieg wurde vor allem durch eine Steigerung im Industriesektor (+4,3%) und bei den Haushalten verursacht (+2,8%). QUELLE: Statistik.at

KOMMUNAL 01/2018 // 49


LAND  & LEUTE KOOPERATIONEN

Übung oder Notwendigkeit Seite 54

BUNDESFACHTAGUNG

Die Amtsleiter blicken in die Zukunft Seite 56

Matthias Schranz ist seit kurzem Bürgermeister in der Tiroler Gemeinde Kauns. Der Krankenpfleger sieht die Bewältigung der Überalterung als dringlichstes Problem.

NAME:

MATTHIAS SCHRANZ

ALTER: 31 GEMEINDE:

KAUNS

EINWOHNERZAHL:

491 EINWOHNER (STAND 1. JÄNNER 2017)

BÜRGERMEISTER SEIT: 25. OKTOBER 2017 PARTEI:

50 // KOMMUNAL  01/2018

GEMEINSCHAFTSLISTE KAUNS


LAND & LEUTE

NAHAUFNAHME MATTHIAS SCHRANZ

FRISCH, SOZIAL UND MIT VERANTWORTUNG Herr Schranz, wie sind Sie in die Politik gekommen? Eigentlich über den Bauernbund. Ich war Bezirksobmann von den Jungbauern und als solcher ist man automatisch im Bezirksparteivorstand. Auf diese Weise bin ich sozusagen in die Politik geraten. Sie arbeiten als Krankenpfleger. Wie passt das mit dem Jungbauernobmann zusammen? Ich war erst Ortsobmann von der Jungbauernschaft Landjugend, wurde dann Bezirksobmann und zum Schluss war ich noch Landesobmann-Stellvertreter. Es passt gut zusammen. Zum einen, weil wir, bzw. mein Vater, eine Landwirtschaft haben. Zum anderen ist ein Schwerpunkt in der Jungbauernschaft das Soziale, und zu dem passt der diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger sehr gut dazu. Sie sind mit 31 Jahren recht jung für einen Bürgermeister. Welche Vorteile hat dieses Alter in dieser Position? Es ermöglicht einen ganz anderen Zugang zu den Jugendlichen. Darüber hinaus hat man einen anderen Blickwinkel auf die Dinge, und gewisse Themen neu zu denken ist sicher auch ein Vorteil. Im Vorfeld Ihrer Wahl sagten Sie, die anderen seien froh gewesen, dass sich jemand bereit erklärt hat, den Bürgermeister zu machen. Ist der Job so undankbar oder so aufwändig? Bürgermeister sein ist eine gewisse Herausforderung. In einer kleinen Gemeinde hat man zwar einen Amtsleiter, aber es gibt einfach viele Sachen, die der Bürger-

meister selbst machen muss. Das ist schon einiges an Arbeit. Deshalb habe ich das gesagt. Die anderen waren froh, dass ich das übernommen habe. Aber ich habe die volle Unterstützung der Gemeinderatsmitglieder und eine sehr gute Gesprächsbasis mit dem Vizebürgermeister. Wir verstehen uns sehr gut und ergänzen uns auch ziemlich gut.

Der Mensch hinter dem Bürgermeister GEMEINDE IST FÜR MICH ... … Gemeinschaft ZUHAUSE IST FÜR MICH ... … Familie

WIR MÜSSEN SCHAUEN, DASS WIR DIE JUGEND NACH KAUNS BRINGEN“ Welche Herausforderungen stellen sich Ihnen in Kauns? Eine Herausforderung ist sicher die Bevölkerungsstruktur. Wir sind eine sehr überalterte Gemeinde. Unser Altersdurchschnitt ist sehr hoch. Wir müssen wirklich schauen, dass wir die Jugend nach Kauns bringen und für sie Wohnraum schaffen. Ist nun im Amt etwas komplett anders als Sie es sich zuvor gedacht hätten? Zur Zeit noch nicht. Es sind ja erst gut zwei Monate, die ich offiziell Bürgermeister bin. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zum Altbürgermeister. Wir sind laufend im Kontakt, da es noch aktuelle Projekte abzuschließen gibt, die er gestartet hat und über die ich noch nicht alles weiß. Grundsätzlich wurde ich schon sehr gut vorbereitet.

MEIN LEBENSMOTTO: Carpe diem WENN ICH EINEN WUNSCH FREI HÄTTE, WÜRDE ICH ... ... eine Weltreise machen. WIE WÜRDEN SIE SICH SELBST BESCHREIBEN? sozial

Das vollständige Porträt von Matthias Schranz finden Sie auch auf http://kommunal.at/ artikel/frisch-sozial-und-mitverantwortung/

KOMMUNAL 01/2018 // 51


LAND & LEUTE

STEIRISCHER GEMEINDETAG: FORDERUNG NACH SCHNELLEREM BREITBANDAUSBAU

AUF DEN DIGITALEN WANDEL VORBEREITEN Der diesjährige Gemeindetag des Gemeindebundes Steiermark stand ganz unter dem Zeichen der Digitalisierung. Präsident Erwin Dirnberger forderte dazu einen Schulterschluss von Bund, Land, Gemeinden und der Wirtschaft beim flächendeckenden Glasfaser-Breitbandausbau.

Ü

berlässt man den Breitbandausbau nur der Wirtschaft, werden nur die Ballungsräume profitieren. Der ländliche Raum hingegen wird dann nicht flächendeckend versorgt werden, da es sich wirtschaftlich nicht rechnet. Wir haben aber die Verpflichtung, die Bevölkerung auf den digitalen Wandel vorzubereiten. Dazu gehört einerseits der Glasfaser-Breitbandausbau als Grundvoraussetzung, aber noch vieles mehr, was der digitale Wandel mit sich bringt“, stellte Präsident Dirnberger klar. Landeshauptmann Herman Schützenhöfer forderte in Sachen Digitalisierung die Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch den Bund. „Wir brauchen nicht eine, sondern zehn Milliarden Euro

Landeshauptmann Schützenhöfer und Vize Michael Schickhofer überreichten Präsident Dirnberger das Landeswappen.

52 // KOMMUNAL  01/2018

Wir brauchen nicht eine, sondern zehn Milliarden für den Breitbandausbau.“ Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

für den Breitbandausbau, wenn wir eine flächendeckende Versorgung sicherstellen wollen.“ LH-Vize Michael Schickhofer kündigte an, sich seitens des Regionalressorts des Landes für den weiteren Breitbandausbau einzusetzen. In der Obersteiermark und im Bezirk Weiz gebe es hierzu gute Referenzprojekte, die auch für den Rest der Steiermark vorbildhaft sein könnten. Verleihung des Landeswappens. Im Zuge des Gemeindetages wurde dem Gemeindebund Steiermark durch Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer das Recht zur Führung des steirischen Landeswappens verliehen.

Landesgeschäftsführer Martin Ozimic, Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, LH-Stellvertreter Michael Schickhofer, Präsident Erwin Dirnberger, Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss, Bloggerin Anke Kopp und Politikwissenschaftler Peter Filzmaier.


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KFV-KINDERSICHERHEITSKALENDER

„HALLO KINDER, HELMI IST DA“ Kinder lieben HELMI, den kleinen Sicherheitsexperten des KFV. Jetzt hat HELMI einen Kalender speziell für Kinder präsentiert.

Gemeindebund-Chef Alfred Riedl ließ es sich nicht nehmen, den Kindern den Kalender zu erklären und sie auf alle möglichen Gefahren hinzuweisen.

FOTOS // KFV/APA-Fotoservice/Buchacher

DER KALENDER Der Kindersicherheitskalender steht auf folgenden Webseiten zur Ansicht und zum Download zur Verfügung: www.kfv.at/mediathek/downloads/publikationen/ und www.helmi.at/spielspass/downloads/ Mehr Infos bei der Pressestelle des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV): Tel.: 05-77077-1919, E-Mail: pr@kfv.at, www.kfv.at

Großes Bild oben: Große Augen gab es bei den Kindern des „Sonnenkindergartens Altlengbach“, als die Tür aufging und HELMI in voller Größe hereinkam. Links: Othmer Thann, Präsident des KFV, überreicht den Kalender an Kindergartenleiterin Monika Mühlbauer.

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eit vielen Jahren schon vermittelt HELMI seinen kleinen Fans wertvolle Tipps zur Erhöhung der Sicherheit und zur Prävention von Unfällen - ab sofort auch in Form eines neuen Kalenders, der Anfang Dezember an mehr als 3500 Kindergärten verschickt wird. „Der sicher schlaue HELMI-Kalender für kluge Kinder“ greift Situationen auf, in denen Kinder besonders oft in Unfälle verwickelt werden. Prägnante Sprüche machen die Kinder auf Gefahren aufmerksam und liefern Pädagogen, Eltern und Erziehungsberechtigten Impulse für Gespräche und wertvolle Tipps zur Entschärfung von Gefahrenquellen. Auf den Kalenderrückseiten finden sich Anregungen für Spiele und Versuche, die den Kindern Ursache und Wirkung dieser Gefahren verständlich machen und das richtige Verhalten aufzeigen. „Der sicher schlaue HELMI-Kalender für kluge Kinder“ wurde am 29. November im neuen Sonnenkindergarten Altlengbach der Öffentlichkeit von KFV-Präsident Othmar Thann und dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Alfred Riedl, präsentiert. KOMMUNAL 01/2018 // 53


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GEMEINDEKOOPERATIONEN

ÜBUNG ODER NOTWENDIGKEIT? Die interkommunale Zusammenarbeit wird für die Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden immer wichtiger.

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uf entsprechend reges Interesse stieß eine Veranstaltung des Instituts für Föderalismus mit dem Titel „Gemeindekooperation – Übung oder Notwendigkeit?“ Mitte November in Bregenz. Beleuchtet wurden Fragen rund um die interkommunale Zusammenarbeit mittels Fachvorträgen und einer Diskussionsrunde. In seinen Begrüßungsworten hob der Präsident des Vorarlberger Landtags, Harald Sonderegger, die hohe Kooperationsbereitschaft der Vorarlberger Gemeinden hervor. Von Seiten des Landes Vorarlberg bemühe man sich, Kooperationen – beispielsweise mit Hilfe von begleitenden Maßnahmen in Kooperationsprozessen oder Anschubfinanzierungen – zu fördern. Ständige Veränderungsprozesse würden neue Kooperationsformen erforderlich machen. Im Anschluss wurde im Rahmen von vier Fachinputs ein theoretischer und praktischer Überblick vermittelt. Den Beginn machte Daniel Müller-Jentsch von der Avenir Suisse mit einem Vortrag zum Strukturwandel im Berggebiet sowie funktionalen Räumen und regionaler Kooperation. Dabei wurden zunächst strukturelle Nachteile des alpinen Raums, insbesondere in der Schweiz, dargestellt, wodurch Berggebiete wirtschaftlich unter Druck geraten. Es gibt allerdings zahlreiche funktionale Räume, wie etwa Täler oder Tourismusdestinationen. Für diese bedürfe es einer variablen Geometrie regionaler Kooperationen. Zentral seien regionale Innovationssysteme als Schlüssel für regionale Wettbewerbsfähigkeit sowie Clusterbildungen. Peter Bußjäger, Direktor des Instituts für Föderalismus, widmete sich in der Folge der interkommunalen Zusammenarbeit in Vorarl54 // KOMMUNAL  01/2018

Eine verstärkte Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg wird auch in Zukunft notwendig sein, gleichzeitig soll aber die Gemeinde als Institution und auch die Identität der Orte erhalten bleiben.“ Harald Sonderegger

Bedarf für Kooperation ist da, aber ohne Zwang. Man muss bei der Frage ansetzen, wie Gemeinden ihre Aufgaben sinnvoll bewältigen können. Es bedarf mehr Verbindlichkeit, mehr Unterstützung, besserer Förderungen.“ Brigitte Eggler-Bargeh


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Keine Verbindlichkeit als Zwang, Verbindlichkeit als Konsequenz.“ Harald Köhlmeier

Unterschied horizontale/vertikale Kooperation: Auf Ebene der horizontalen Kooperation ist die Verbindlichkeit nicht wirklich ausgeprägt. Eine andere Frage betrifft die vertikale Verbindlichkeit: Soll man mit Zwang arbeiten? Dafür sind jedoch die Resultate von Gemeindefusionen zu differenziert. Dem Land müsste eine aktivere Rolle im Rahmen der Kooperation zukommen.“ Peter Bußjäger

FOTO s// Vorarlberger Landtag/Mathias Bertsch

Landtagspräsident Harald Sonderegger, Landes-Rechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr, Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier, Georg Keuschnigg (IFÖ) und IFÖ-Präsident Peter Bußjäger diskutierten abschließend bei einer Podiumsdiskussion die Frage „Braucht es mehr Verbindlichkeit in der interkommunalen Zusammenarbeit?“

berg und attestierte ihr „Freiwilligkeit auf hohem Niveau“. Allerdings müsse die Landesebene eine gewisse Steuerungsfunktion wahrnehmen, die Prozesse strukturieren und nach Möglichkeit beschleunigen. Die Gemeinden selbst dürften die demokratische Kontrolle der Gemeindekooperation nicht aus den Augen verlieren. In Summe müssten Gemeindekooperationen stärker in die Fläche, in die Regionen gehen, was auch der entscheidende Vorteil gegenüber der Fusion sei. Das Projekt eines „gemeinsamen Gemeindeamts“ wurde von Klaus Wirth, Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ), dargestellt. Kooperation sei primär eine Frage der Zweckmäßigkeit und des Wollens. Sie erfordere klare Positionierung, entsprechende Rahmenbedingungen sowie konsistentes Handeln aller Akteure. Dies gelte insbesondere für die Idee einer gemeinsamen Verwaltung mehrerer Gemeinden, die bisher in Vorarlberg freilich nur diskutiert, jedoch noch nicht umgesetzt wurde. Der vierte und letzte Fachinput kam von Georg Keuschnigg, Institut für Föderalismus. Im Zuge dieses Vortrags wurden nationale und internationale Beispiele regionaler Zusammenarbeit näher erläutert. Diese umfassten das Kleinregionenkonzept in Niederösterreich, die Südtiroler Bezirksgemeinschaften, die Regionalkonferenzen im Kanton Bern sowie den Stand Montafon. Eine aktuelle Entwicklung stellt ein neues Südtiroler Landesgesetz zur Neuordnung der örtlichen Körperschaften dar. Im Rahmen dieses Gesetzes kann das Land Südtirol künftig Kooperationssprengel verordnen. Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion zur Frage „Braucht es mehr Verbindlichkeit in der interkommunalen Zusammenarbeit?“.An der Diskussion nahmen Landtagspräsident Harald Sonderegger, Gemeindeverbands-Präsident Harald Köhlmeier, Landes-Rechnungshofdirektorin Brigitte Eggler-Bargehr sowie Klaus Wirth und Peter Bußjäger teil. Zusammenfassend lässt sich dazu festhalten, dass Kooperationen, die stärker als bisher die verschiedenen Kleinregionen des Landes umfassen, als notwendig erachtet werden. Dabei herrschte weitgehende Einigkeit darüber, dass es einer aktiveren Unterstützung von Seiten des Landes bedarf. Die Gemeindekooperation in Vorarlberg finde bereits jetzt auf hohem Niveau statt. Eine Strukturreform brauche es nicht, dafür aber jedenfalls mehr Verbindlichkeit im Sinne klarer Rechtsgrundlagen der Kooperationen. KOMMUNAL 01/2018 // 55


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FLGÖ-BUNDESFACHTAGUNG 2017

ÖSTERREICHS AMTSLEITER BLICKEN IN DIE ZUKUNFT „Wir schaffen das!“ lautete das optimistische Motto der Bundesfachtagung des Fachverbandes der leitenden Gemeindebediensteten (FLGÖ) in Österreich Ende November in Hof bei Salzburg.

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und 300 Amtsleiterinnen und Amtsleiter aus ganz Österreich kamen zusammen, um bei einem umfangreichen Vortragsprogramm zu erleben, wie Gemeinden und vor allem die Amtsleiter auf die Anforderungen der Zukunft schon heute reagieren können. Gäste waren unter anderem Salzburgs Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer, GemeindebundGeneralsekretär Dr. Walter Leiss und Motivator Harry E. Kwisda. Univ.-Prof. Mag. Dr. Markus Hengstschläger, Gastgeber waren der Salzburger FLGÖ unter Landesobmann Mag. Erwin Fuchsberger (Elsbethen). Der Landeshauptmann hob in seinen Grußworten die wichtige und verantwortungsvolle Arbeit der Amtsleiterinnen und Amtsleiter und aller Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter hervor. Seine Einladung an den FLGÖ: „Bringt Ideen ein. Arbeiten wir gemeinsam an der Verbesserung unserer Verwaltung.“ Bundesobmann Franz Haugensteiner stimmte einer Aussage des Landeshauptmanns zu: „Wir

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sind überverwaltet.“ Das Angebot Haslauers, Lösungen zu präsentieren, nahm er gerne an: „Wir werden unsere Vorschläge noch stärker in die Gremien der Staatsverantwortlichen tragen und an positiven Lösungen mitarbeiten.“

Dem Bürger ist es letztlich egal, wie wir seine Anliegen abarbeiten.“ Franz Haugensteiner, FLGÖ-Bundesobmann und Amtsleiter von Purgstall in Niederösterreich

Was heißt hier Zukunft? Die Angst vor dem „Zuagroasten“. Genetiker Markus Hengstschläger nahm sich eines Themas an, das gerade in ländlichen Gemeinden immer wieder eine größere Rolle spielt. Er proklamierte, dass es nicht nur „eine Zukunft gibt“. Es gäbe die vorhersehbare Zukunft und unvorhersehbare Zukunft. In jedem Fall muss die Datenlage der Gegenwart ausreichen bzw. Daten besorgt werden, um gute Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Für die unvorhersehbare Zukunft muss die Politik noch besser vorbereitet sein. Und beide „Zukunften“ werden noch schneller auf uns zukommen als jemals zuvor. Daher brauchen wir viele unterschiedliche Talente, um Antworten auf die


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Volles Haus bei der Podiumsdiskussion mit FLGÖ-Bundesobmann Franz Haugensteiner, Walter Leiss, Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, Halleins Stadtamtsdirektor Erich Angerer, Stuhlfeldens Amtsleiterin Gundi Egger, Peter Filzmaier (Moderator) und Landesamtsdirektor Sebastian Huber.

Fragen der Zukunft zu finden und müssen diese Talente auch fördern. Sein Resümee: „Haben wir keine Angst vor der Zukunft. Die Fragen der Zukunft sind die Fragen der Gegenwart. Was braucht der junge Mensch, um keine Angst vor der Zukunft zu haben: Mut.“ „Wir schaffen das?!” – Politik und Rechtsprechung im Spannungsfeld mit der Verwaltung. Das Hauptreferat des zweiten Tages hielt der Politologe Peter Filzmaier. Er sprach in seinem Referat unter anderem an, dass, „wer nicht an ein Gewohnheitsrecht oder das Konzept der Anarchie glaubt, akzeptieren muss, dass es einer Regulierung der Gesellschaft mittels auf demokratischem Weg zustande gekommener Rechts- und Verwaltungsvorschriften bedarf. Die Schlüsselfrage ist, in welchen Bereichen wir wie vieler solcher Regeln bedürfen.“ Dabei betonte er eindringlich, dass ein populärer bis populistischer Stehsatz seit Jahrzehnten besa-

Die Landesobmänner des FLGÖ mit Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (3. v. l.), Gastgeber Erwin Fuchsberger (2 .v. l.) und Bundesobmann Franz Haugensteiner (4. v. l.).

ge, dass die Bürokratie immer mehr wird. Das würden paradoxerweise sogar und vor allem öffentlich Bedienstete beklagen, obwohl es ja ihre Jobs sichere. Auch Gemeinden müssen zu einer rechtliche Entrümpelung der überbordenden Verwaltung bereit sein und einen erheblichen Teil der eigenen Zuständigkeiten abgeben. Anders geht es nicht. Davor haben sich Gemeinden allerdings einig zu sein, welche Kompetenzen sie unbedingt haben wollen und was sie loswerden wollen. In einer anschließenden Podiumsdiskussion wurde das Thema vertiefend diskutiert. Das Schlusswort hatte Franz Haugensteiner: „Viele Chance liegen in der weiteren noch zu vertiefenden Zusammenarbeit der Verwaltungen; letztlich ist es egal, ob in Verbänden oder technische Lösungen. Dem Bürger ist es egal, wie wir seine Anliegen abarbeiten.“ Wichtig sei für die AmtsleiterInnen: „Wir stehen nicht in Konkurrenz zur Politik. Wir bieten uns aber an, bei allen Lösungen mitzuarbeiten, auch bei Gesetzesänderungen bereits im Vorfeld mitzuwirken, dann könnten wir gemeinsam viel zum Bürokratieabbau beitragen. Wir schaffen das!“ Mensch in Bewegung. Der letzte Referent einer derartig hochkarätig besetzten Bundesfachtagung hat es am schwersten. Daher wurde für diese schwierige Aufgabe mit Harry E. Kwisda ein weit über die Grenzen bekannter Motivationstrainer gefunden („Mensch in Bewegung“). „Fish! - Eine Motivationslegende geht um die Welt“, war sein Vortragsthema. Anhand des Fischmarkts von Seattle (USA) brachte er wieder hohe Motivation in die Köpfe der Amtsleiterinnen und Amtsleiter und schaffte es mit seinem Vortrag, die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer am Schluss dieser Veranstaltung zu begeistern, zu motivieren und ihnen ein Werkzeug mit auf den Weg zu geben, damit sie die Zukunft gut meistern können.

Mehr auf www.kommunal.at/artikel/amtsleiterblicken-in-die-Zukunft/ KOMMUNAL 01/2018 // 57


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BUNDESLÄNDER

BURGENLAND

KÄRNTEN

Gütesiegel für Digitalisierung

Die Mattersburger Bürgermeisterin Ingrid Salamon, AkademieBurgenland-Geschäftsführerin Bettina Frank, Landesrätin Astrid Eisenkopf und Bürgermeister Erich Trummer, Präsident des Gemeindevertreterverbands Burgenland.

Schulung für neue Bürgermeister Den steigenden Herausforderungen, die Bürgermeistern bei der Ausübung ihres Amtes begegnen, will das Land Burgenland mit einem Schulungsangebot Rechnung tragen. Für Ortschefs, die neu im Amt sind, wurde ein von der Akademie Burgenland durchgeführter Lehrgang entwickelt, der in 14 vierstündigen Modulen notwendiges Wissen über

Wirtschaftskammer, Gemeinden und Gemeindeinformatikzentrum wollen die Digitalisierung der Kärntner Kommunen vorantreiben. Softwarehersteller, deren Produkte den modernen Anforderungen der Gemeinden entsprechen, können nun ein Gütesiegel erlangen. Das Gütesiegel erhalten auch jene Gemeinden, die mit einer Software mit offenen Schnittstellen arbeiten, die es den heimischen Entwicklern ermöglicht, mit ihren Anwendungen

anzudocken. „Erste Anwendungen wurden bereits erfolgreich eingesetzt“, berichtet Manfred Wundara, Geschäftsführer des Gemeindeinformatikzentrums Kärnten. Dazu zählen unter anderem eine Software für das Bauamt, für das Kindergartenwesen, eine MüllApp, GIS-Systeme oder ein Video-Dolmetsch. Der Umstieg auf eine einheitliche Software soll den Gemeinden Einsparungen von bis zu 70 Prozent im Bereich der IT-Kosten bringen.

die rechtlichen und verwaltungstechnischen Grundlagen vermitteln soll. Der Lehrgang startet im Februar 2018. Die einzelnen Module befassen sich mit Rechtsbereichen, mit denen Ortschefs es in der Praxis zu tun bekommen, von Gemeinderecht über Finanzund Haushaltsrecht bis zum Abgabenwesen. In Kärnten werden Softwarehersteller, die Produkte für Gemeinden entwickeln, ausgezeichnet.

Kommentierte Gemeindeordnung Nach den Bürgermeisterund Gemeinderatswahlen haben die beiden Gemeindevertreterverbände jeweils aktuelle Broschüren der Gemeindeordnung inklusive Kommentaren herausgegeben. „Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die juristische Hilfestellung für 58 // KOMMUNAL  01/2018

Gemeinden. Der Kommentar soll den Gemeindemandataren, den Bediensteten in der Verwaltung und allen Interessierten wertvolle Dienste leisten, indem auf jene Fragen Antworten gegeben werden, die sich bei der praktischen Anwendung des Gesetzes ergeben“, betont der Präsident des Burgenländischen Gemeindebundes, Leo Radakovits.

17 Millionen Euro für den Schulbau Der Kärntner Schulbaufonds hat für 2018 Förderungen in Höhe von 17 Millionen Euro beschlossen. Im Zentrum der strategischen Ausrichtung des Fonds stehen geänderte Rahmenbedingungen: Räumliche Anforderungen der neuen

Pädagogik – beispielsweise die Neue Mittelschule sowie ein steigender Bedarf im Bereich der vorschulischen Erziehung und der Nachmittagsbetreuung – erfordern Adaptionen. Über die Mittel des Schulbaufonds ist auch die Umsetzung des SchulstandorteKonzepts garantiert.


BUNDESLÄNDER

NIEDERÖSTERREICH

LAND & LEUTE

OBERÖSTERREICH

Das Auto drei Tage auf Urlaub schicken

Die Digitalisierung ermöglicht ein mobiles Büro, das jederzeit und überall einsetzbar ist.

FOTOS / Bgld. Landesmedienservice, Shutterstock/Mooshny, Shutterstock/Mikhail_Kayl, Land Oberösterreich/Daniel Kauder

Dezentralisierungsoffensive für den ländlichen Raum Im Zuge einer Dezentralisierungsoffensive will Niederösterreich in der Zeit zwischen 2018 und 2022 insgesamt 500 Arbeitsplätze aus der Landesverwaltung im Regierungsviertel in St. Pölten in die Regionen verlagern und die Bezirkshauptmannschaften noch mehr zu Kompetenzzentren ausbauen. „Mein Ziel ist es, den ländlichen Raum und die regionalen Strukturen zu stärken“, erläutert Lan-

Bedeutung regionaler Kulturarbeit Eine aktuelle Studie zeigt, dass Kulturarbeit in Niederösterreichs Regionen einen überaus hohen Stellenwert hat: 85 Prozent der Befragten bezeichnen regionale Kulturarbeit als absolut wichtigen Bereich des Alltags. Die Studie zeigt auch, dass

deshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Dieses Ziel wolle man unter anderem mit der Verlagerung von hochwertigen Arbeitsplätzen in die Regionen Niederösterreichs erreichen. Der digitale Wandel bringe neue Chancen mit sich. MiklLeitner: „Ein Beispiel: Der fixe Schreibtisch ist für viele Arbeitnehmer gar nicht mehr notwendig. Die Digitalisierung ermöglicht ein mobiles Büro, das jederzeit und überall einsetzbar ist.“

es in Niederösterreich ein überdurchschnittlich hohes Kulturinteresse gibt: Mehr als ein Drittel der Entscheidungsträger, 35 Prozent, treten als Sprachrohr für Kultur-Initiativen direkt in den Regionen auf und sind selbst in kulturellen Einrichtungen aktiv. Die bekanntesten regionalen Kultureinrichtungen sind Musikschulen.

Die Gemeinde Eberstalzell beteiligte sich mit der Aktion „3 Tage Autofrei“ an der Europäischen Mobilitätswoche. 15 Bürgerinnen und Bürger erklärten sich bereit, bei der Aktion mitzumachen und ihr Auto für drei Tage in den Urlaub zu schicken. Die Autoschlüssel wurden beim Gemeindeamt abgegeben.

Als besonderes Zuckerl für die Teilnehmer wurden von der Gemeinde sechs Elektroautos organisiert und den Gemeindebürgern zum Testen zur Verfügung gestellt. Mit der Aktion gewann man den Gemeindewettbewerb der Mobilitätswoche. Die Plätze zwei und drei gingen an die Gemeinden Dietach und Weibern.

Vertreterinnen und Vertreter der Leader-Region Wels-Land sowie der Gemeinden Eberstalzell, Dietach und Weibern.

Zusammenarbeit forcieren Angesichts steigender Erwartungshaltungen und Herausforderungen für die Gemeinden sollen Oberösterreichs Kommunen stärker zusammenarbeiten. Um die Ressourcen der Gemeinden bestmöglich einsetzen zu können, setzt das neue Landesentwicklungsprogramm gezielt Schwerpunkte zur Förderung der überörtlichen Raumplanung.

Folgende Projekte werden umgesetzt:: • Stärkung kleiner Zentren • Mehr Kooperation von Städten und Umlandgemeinden • Kleinregionen schaffen: Dabei werden Gemeinden identifiziert, die strukturell gut zusammenpassen. Diese Gemeinden können dann selbst mögliche Themen der Zusammenarbeit festlegen. • Auf Stärken spezialisieren KOMMUNAL 01/2018 // 59


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BUNDESLÄNDER

SALZBURG

STEIERMARK

Paradigmenwechsel beim Breitbandausbau

Die Mobilitätsberaterinnen und -berater wurden von Landesrat Hans Mayr ausgezeichnet.

Neue kommunale Mobilitätsberater 16 Lehrgangsabsolventinnen und -absolventen wurden in Zell am See zu „kommunalen Mobilitätsberatern“ gekürt. Die Teilnehmenden bekamen an vier Lehrgangstagen fundiertes Basiswissen zum breiten Spektrum nachhaltiger Verkehrsgestaltung vermittelt: So präsentierten

Belästigungen länger ahnden Mit der Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes soll die Gleichbehandlung im Landes- und Gemeindedienst verbessert werden. Weiters können Belästigungen nun länger geahndet werden. Das Gesetz schützt alle Landes- und Gemeindebediensteten sowie alle Bürgerinnen und Bürger, die mit Behörden oder Einrichtungen zu tun haben, die Landesgesetze vollzie60 // KOMMUNAL  01/2018

Um die gesamte Steiermark mit Breitbandinternet zu versorgen, sollen in Zukunft regionale Masterpläne als Basis dienen. Die Masterpläne sollen eine strategischere Vorgangsweise beim Breitbandausbau sicherstellen, indem sie einen genauen Überblick über die vorhandene Netzqualität in der jeweiligen Region liefern, konkrete Ausbaumaßnahmen definieren und eine

enge Abstimmung zwischen Gemeinden und Infrastrukturanbietern in der Region ermöglichen. Zur Koordination der Aktivitäten wird eine Breitbandinfrastrukturgesellschaft gegründet. Sie soll auch in Regionen, in denen kein Ausbau durch Provider stattfindet, selbst die notwendige Infrastruktur errichten.

Mobilitätsexpertinnen und -experten neueste Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Praxisbeispiele für eine konkrete Umsetzung. Anschließend entwickelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem erworbenen Wissen eine selbstständige Projektidee für ihre Gemeinde.

hen. So müssen z. B. auch öffentliche Dienstleistungen für alle Bürger diskriminierungsfrei zugänglich sein. Dem Vorwurf einer Belästigung oder eines sexuellen Übergriffs kann nun auch noch nach drei Jahren nachgegangen werden. Bisher lag diese Frist bei neun Monaten. Zudem gilt das Gesetz auch für Personen, deren Dienstverhältnis beendet ist. Konsequent verfolgt wird mit der Novelle auch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.

Die Masterpläne sollen eine strategischere Vorgangsweise beim Breitbandausbau sicherstellen.

Widerstand gegen Spitalsschließungen Im Bezirk Liezen soll ein Leitspital im Raum Trautenfels die Krankenhäuser in Rottenmann, Bad Aussee und Schladming ersetzen. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden wehren sich nun gegen die Schließungspläne. Bis zum Jahr 2035 soll es nur mehr zehn Leitspitäler in der Steiermark geben.

Die Bürgermeister kritisieren, dass durch die zukünftig längeren Anfahrtszeiten zu den Leitspitälern hunderttausende Euro an Mehrkosten für das Rettungssystem entstehen würden. Befürchtet werden auch der Verlust von Arbeitsplätzen und in der Folge Abwanderung aus der Region. Auch die Nachnutzung der von der Schließung betroffenen Spitäler sei ungeklärt, meinen die Bürgermeister.


BUNDESLÄNDER

TIROL

LAND & LEUTE

VORARLBERG

Impulse für die E-Mobilität

Landeshauptmann Günther Platter mit Mitarbeitern von Freiwilligenorganisationen und Vertretern von Unternehmen, die ehrenamtliches Engagement fördern.

FOTOS / Klimabündnis Salzburg, Shutterstock/ThomBal, Land Tirol/Sax, VLK/Gerhard Wirth

Herausforderungen für das Ehrenamt Das Land Tirol lud Vertreterinnen und Vertreter von Freiwilligenorganisationen zum Erfahrungsaustausch ins Innsbrucker Landhaus ein. Im Mittelpunkt standen Themen wie die Anwerbung vor allem junger Menschen, die Ausbildung, die Teamfähigkeit und die Sozialkompetenz sowie die Betreuung Freiwilliger. Vor großen Herausforderungen stehen die Freiwilligenorganisationen im Bereich der Jugendar-

Kinder lernen, wie Öffis funktionieren Schulkinder sind oft auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, haben aber meist den Umgang damit nicht gelernt. Die Gemeinschaftsinitiative „Öffi School“ von Klimabündnis Tirol, Verkehrsverbund Tirol (VVT) und lokalen Ver-

beit. „Hier wird es immer wichtiger, Werte wie Treue, Solidarität und Ausdauer zu vermitteln. Die Jugendlichen müssen mehr denn je durch eine fundierte Nachwuchsarbeit in eine richtige Balance zwischen großer Verantwortung und Einsatz sowie dem gesellschaftlichen Freizeit- und Fortbildungsbereich geführt werden“, skizzierte Landeshauptmann Günther Platter die aktuelle Situation.

kehrsunternehmen möchte Abhilfe schaffen. Kinder können meist nicht abschätzen, wie weit etwa ein Schulbus in den Gehsteig hineinschwenkt. Auch das Lesen von Fahrplänen will gelernt sein. Solche und ähnliche Dinge werden Schülerinnen und Schülern in der „Öffi School“ nähergebracht.

Ein Drittel der Vorarlberger Gemeinden hat noch keine öffentliche E-Ladestelle. Das soll sich nun ändern. Bis 2020 soll es in jeder Vorarlberger Gemeinde mindestens eine öffentlich zugängliche E-Ladestation geben. Das Land stellt dafür in den Jahren 2018/2019 fast eine halbe Million Euro bereit. Derzeit sind in Vorarlberg rund .1100 Elektroautos unterwegs. Im ganzen Land gibt es knapp über 400 Ladestationen. Der Anteil elektrisch betriebener

Fahrzeuge an den Neuzulassungen beträgt gut zwei Prozent. Als Anreiz zur Errichtung von E-Ladestationen gibt es ab 1. Jänner 2018 einen Investitionszuschuss von bis 7000 Euro. Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur wolle man den Fehler Norwegens nicht nachmachen, sagt Landesrat Johannes Rauch: „Dort ist das Angebot an E-Fahrzeugen sehr groß und wächst weiter, aber dafür gibt es zu wenig Ladestationen.“

Landeshauptmann Wallner, die Landesräte Rauch und Schwärzler sowie illwerke vkw-Vorstand Mennel informierten über neue Angebote in Sachen E-Mobilität.

Gehaltsabschluss für Bedienstete Die rund 11.000 Bediensteten des Landes Vorarlberg und der Vorarlberger Gemeinden erhalten um 2,1 Prozent mehr Gehalt. Dazu kommt ein Sockelbetrag für jeden Dienstnehmer in der Höhe von zwölf Euro. „Wir haben nach konstruktiven Verhandlungen ein für

beide Seiten gutes Ergebnis erzielt“, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und GemeindeverbandsPräsident Harald Köhlmeier nach den Verhandlungen. Von der Anhebung werden rund 12.000 Landes- und Gemeindebedienstete (einschließlich der Bediensteten in den Krankenhäusern) profitieren.

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PERSONALIA

LINKS ZUM THEMA Mehr Personalia gibt es auch auf gemeindebund.at kommunalnet.at

Jederzeit bereit, wenn sich Möglichkeit auftut PUCHBERG am SCHNEEBERG // Die niederösterreichische Marktgemeinde Puchberg am Schneeberg hat seit 11. Oktober 2017 einen neuen Bürgermeister, nämlich Florian Diertl. 13 Jahre war er bereits als Vizebürgermeister der 2690-Einwohner-Gemeinde im Bezirk Neunkirchen aktiv und wurde nun in einer Gemeinderatssitzung einstimmig zum Ortschef gewählt. Altbürgermeister Michael Knabl legte am 30. September 2017, nach mehr als 32 Jahren an der Spitze der Gemeinde, das Bürgermeisteramt zurück. Er zählte mit einem Alter von 70 Jahren bereits zu den dienstältesten Ortschefs in Österreich und konnte in seiner Regierungszeit viele Projekte wie beispielsweise die Kanalisierung des gesamten Ortsgebietes inklusive dem Schneeberg, die Errichtung eines Freizeitzentrums mit Schwimmbad und den Umbau des Gemeindeamtes erfolgreich abschließen. In die Politik kam der 61-jährige 62 // KOMMUNAL  01/2018

Wechsel nach 28 Jahren ST. AGATHA // Die oberösterreichische Gemeinde Sankt Agatha im Bezirk Grieskirchen hat mit Manfred Mühlböck einen neuen Bürgermeister. Der 48-Jährige konnte sich mit 63,51 Prozent der Wählerstimmen gegen den neue Bürgermeister Diertl aus reinem Eigeninteresse. Seit 1975 ist er bereits Parteimitglied der SPÖ und seit 1990 im Gemeinderat aktiv. Von 1995 bis 2000 war er außerdem im Umweltgemeinderat tätig. Danach übernahm er den Posten des Geschäftsführers im Gemeinderat und übte diesen bis 2004 aus. In der Folge agierte er als Vizebürgermeister Puchbergs. „Ich habe mir im Vorhinein nicht das explizite Ziel gesetzt, Bürgermeister zu werden, aber ich stand jederzeit bereit, falls sich die Möglichkeit auftun würde und die Partei mich vorschlägt“, erzählt Diertl.

SPÖ-Kandidaten Konrad Baschinger durchsetzen und ist seit 3. Dezember 2017 der neue Ortschef der 2120-Einwohner-Gemeinde. Die Wahlbeteiligung in der Gemeinde lag bei 80,42 Prozent. „Es ist etwas Besonderes, Bürgermeister in Sankt Agatha zu sein, und ich möchte mich bei den Bürgern bedanken“, so Mühlböcks Reaktion auf den Wahlsieg.


LAND & LEUTE

FLGÖ 2017: Neuwahl des Bundesvorstands

„Politik ist ein steter Begleiter“ MARKT NEUHODIS // Die 660-Einwohner-Gemeinde Markt Neuhodis im Burgenland hat mit Joachim Radics (ÖVP) seit 1. Oktober 2017 einen neuen Bürgermeister. Mit der knappen Mehrheit von 50,3 Prozent und einem Vorsprung von 25 Wählerstimmen schaffte es Radics, den Mitstreiter und SPÖ-Quereinsteiger Klaus Glavanics hinter sich zu lassen. Obwohl der neue Bürgermeister den Ortschefposten nach der Amtszeit von Johann Wallner (SPÖ) von rot

HOF BEI SALZBURG // Im Zuge der diesjährigen Bundesfachtagung des Fachver-

bands der Leitenden Gemeindebediensteten (FLGÖ) fand statutengemäß die Delegiertenversammlung des Bundesvorstandes statt. Dabei wurde der Bundesvorstand neu gewählt: Ing. Mag. Andreas Tischler, Markus Lakounigg, MBA, Mag. (FH) Reinhard Haider, Mag. Bernhard Scharmer, Dr. Hannes Mario Fronz, BOB Franz Haugensteiner, MSc, Christoph Stockinger, MBA MPA, Mag. Erwin Fuchsberger, Peter Pohl, Helmut Stögmüller, Ing. Josef Mösenbacher, Martin Lehner, Helmut Burger).

FOTOS /  Österreichischer Gemeindebund

Peter Zieher: „Sag niemals nie“

auf schwarz drehen konnte, holte sich die SPÖ die absolute Mehrheit bei der Gemeinderatswahl in Markt Neuhodis zurück. In die Politik kam der Familienvater Radics im Jahr 2000, als er den Posten des Bezirksgeschäftsführers der Österreichischen Volkspartei in Oberwart übernahm. Darauf folgend war er von 2007 bis 2012 im Gemeindevorstand von Markt Neuhodis aktiv. Bis zur jetzigen Wahl zum Bürgermeister übte er seit 2012 das Amt des Vizebürgermeisters in der Gemeinde aus. Außerdem begleitete das Thema Politik stets die Familie Radics‘. „Mein Großvater war bereits in den 1970er-Jahren Bürgermeister in der Gemeinde“, erzählt der 45-Jährige.

FRANKENMARKT // Der 52-jährige Peter Zieher ist neuer Bürgermeister der oberösterreichischen 3670-Einwohner-Marktgemeinde Frankenmarkt im Bezirk Vöcklabruck. Altbürgermeister Manfred Hadinger trat am 30. April 2017 aus beruflichen Gründen von seinem Amt zurück. Er lobte seinen künftigen Nachfolger gegenüber dem Bezirksblatt Vöcklabruck bereits im Vorfeld. „Mit dem Gemeindevorstand Peter Zieher hat die ÖVP Frankenmarkt einen hervorragenden Kandidaten für die Direktwahl. Er ist beliebt, kompetent und für das Amt bestens geeignet.“ Bis zur Neuwahl leitete einstweilen Vizebürgermeister Helmut Wesenauer die Amtsgeschäfte. Zieher ist seit 1987 Mitglied des Bauernbundes und kam so zur Politik. „Die politische Ader wurde

mir aber auch privat durch meine Familie mitgegeben. Mein Vater war 18 Jahre Vizebürgermeister in Frankenmarkt und mein Bruder zwölf Jahre als Bürgermeister der oberösterreichischen Gemeinde Fornach aktiv“, erzählt der Familienvater. Außerdem ist Zieher seit 2014 Obmann des Bauernbundes in Frankenmarkt. Fragt man ihn jetzt, ob es je sein Ziel war, Bürgermeister zu werden, antwortet er lachend: „Nein, aber sag niemals nie.“ KOMMUNAL 01/2018 // 63


LAND & LEUTE

TERMINE JÄNNER BIS MAI 2018

Jänner

Flexible und sichere Zufahrtsregelung Aufgrund von zunehmend unkalkulierbaren Risiken steigt der Stellenwert von Perimeterschutz bei der Planung von Baumaßnahmen rapide. Besonders Städte und Gemeinden investieren immer häufiger in Antiterror-Maßnahmen, die Zufahrten zu Regierungssitzen, Kirchen- und Marktplätzen, Einkaufspassagen oder kulturell wichtigen Gebäuden und Plätzen flexibel, aber sicher schützen. FAAC-Pollersysteme – Verkehrspoller und Hochsicherheitspoller – steuern Zufahrten zuverlässig und fügen sich aufgrund ihrer Bauweise ideal in das Stadtbild oder die unmittelbare Umgebung ein. FAAC zeigt während der „Perimeter-Protection-Messe“ auch Schrankensysteme, die sich für eine individuelle Zufahrtsregulierung in industriellen, gewerblichen sowie privaten Bereichen anbieten. www.faac.de, www.zufahrtssysteme.com Ort: Nürnberg Messe, Halle 12, Stand 12-420.

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6-7/

März

Symposium Grabenlos Bauen Die Grabenlose-Branche trifft sich am 6. & 7. März beim Symposium Grabenlos 2018 im Impulsquartier Loipersdorf. Diesmal stehen 16 Vorträge aus den verschiedensten Bereichen auf dem Programm. An den beiden Tagen stehen Experten der Branche in einer Ausstellung mit mehr als 30 Unternehmen für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.

www.grabenlos.at/de/ Ort: Loipersdorf

FOTOS / Vorname Nachname / Bildagentur, Name Nachname

16-18 /


LAND & LEUTE

28 / 2/

Februar –

März 2018

15-16 /

März

Kommunalwirtschaftsforum 2018

6 &9/

Mai

Fachkraft für Neophytenbekämpfung Die Teilnehmer erhalten umfassende Kenntnis zum Themenkreis „Invasive Neophyten“. Es werden invasive Pflanzenarten behandelt und spezielle, in der Praxis erprobte Bekämpfungsmaßnahmen vorgestellt. Des Weiteren gibt es einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Vorgaben. www.oewav.at Ort: Schwaz

Das Kommunalwirtschaftsforum an sich ist bereits eine Institution für Gemeinden. Und wenn dann auch noch Persönlichkeiten mitspielen, die etwas zu sagen haben … 2018 werden mehr als 250 Bürgermeister und Experten der Wirtschaft ihre Strategien und Maßnahmen für die aktuellen Herausforderungen für Städte und Kommunen präsentieren und mit den Besuchern diskutieren. Als Gastgeber fungiert der Linzer Bürgermeister Klaus Luger. Als Redner werden unter anderem Gerhard Hammerschmid, Professor Public & Financial Management, Hertie School of Governance, Berlin – er referiert über Kreativität und Innovation im Public Sector – und Markus Hengstschläger, Genetiker von Weltrang, Medizinische Universität Wien, halten – er in seiner Key Note, warum guter Durchschnitt keine Antwort auf Fragen der Zukunft sein kann. Aus der Praxis berichten zahlreiche Bürgermeister und Fachexperten. www.businesscircle.at Ort: Tabakfabrik, Linz

Urban Future Die Urban Future Global Conference ist der jährliche Treffpunkt von Menschen, die mit Leidenschaft und Einsatz ihre Städte nachhaltiger machen wollen. Rund 3000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus aller Welt werden bei der von 28. Februar bis 2. März 2018 stattfindenden Veranstaltung erwartet.

Wie sich weltweit beobachten lässt, werden Städte mehr und mehr zu Treibern einer nachhaltigen Entwicklung. Immer öfter stellen sie nationale Regierungen vor vollendete Tatsachen, indem sie konkrete Maßnahmen – wie etwa Fahrverbote von Autos im Stadtzentrum – rasch umsetzen. So haben etwa Londons Bürgermeister Sadiq Khan und die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo dem Straßenverkehr als Hauptverursacher von Feinstaub den Kampf angesagt. Die URBAN FUTURE Global Conference bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung. www.urban-future.org/de Ort: Wien. KOMMUNAL 01/2018 // 65


STADT&&LEUTE LAND LAND

ZU GUTER LETZT

IM NÄCHSTEN KOMMUNAL * „UNNÜTZES“ WISSEN WAS SIE NOCH NIE WISSEN WOLLTEN

Die läppische Euphorie oder „die Witzelsucht“ Als Witzelsucht, läppische Euphorie oder Moria (altgriech. für „Torheit“) wird in der Psychiatrie ein expansiv-joviales Verhalten beschrieben, das vor allem bei einer organischen Schädigung des Gehirns, insbesondere des Frontalhirns, auftritt. Witzelsucht ist in den meisten Fällen eine eher leichte psychische Störung, die sich durch unbegründete, überzogene Heiterkeit, Geschwätzigkeit (Logorrhoe) oder grundlos euphorischer Stimmung bzw. auch einer leichten Bewusstseinstrü-

Grünflächen & Parkanlage Die „grünen Lungen“ der Gemeinden sind nicht nur Aushängeschild und Augenschmaus, sie sind auch der Ort,. wo sich Jung und Alt trifft und entweder die Ruhe genießen oder den Platz zum Umhertollen nutzen. Für die Gemeinde ist vor allem die Pflege wichtig, damit es von vornherein zu keinen „Haftungsgeschichten“ kommt. KOMMUNAL 02/2018 erscheint am 2. Februar 2018 * Angekündigte Themen und Termine können sich aufgrund aktueller Entwicklungen ändern.

bung äußert. Als mögliche Auslöser der Witzelsucht werden eine leichte Manie (Hypomanie) oder ein Stirn- oder Stammhirnsyndrom vermutet. Die Witzelsucht verläuft meist ohne Ideenflucht, das heißt, ohne krankhafte, zusammenhangslose Vorstellungen.

http://lexikon.stangl.eu/12498/witzelsucht

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Grafik Thomas Max - DW 42 thomas.max@kommunal.at Fotos www.shutterstock.com; www.bilderbox.at; Anzeigenberatung Tel.: 01/532 23 88; Mag. Sabine Brüggemann - DW 12, sabine.brueggemann@ kommunal.at; Martin Mravlak - DW 28, martin.mravlak@kommunal.at; Martin Pichler - DW 11, martin.pichler@kommunal.at; Redaktionsbeirat Mag. Ewald Buschenreiter (Verband der sozialdemokratischen Gemeindevertreter NÖ), Mag. Johann Drabek (BM für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft), Mag. Nicolaus Drimmel (Österreichischer Gemeindebund), Mag. Michael Kallinger (Bundeskanzleramt), Daniel Kosak (Österreichischer Gemeindebund), Dr. Walter Leiss (Österreichischer Gemeindebund), Mag. Alexander Marakovits (BM für Inneres), Mag. Johannes Pasquali (BM für Finanzen), Prof. Dietmar Pilz (Österreichischer Gemeindebund), Mag. Alfred Riedl (Präsident des Österreichischen Gemeindebundes), Mag. Dominik Rumler (BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft), Mag. Christian Rupp (IKT-Board im Bundeskanzleramt), Mag. Brigitte Trinkl (BM für Europa, Integration und Äußeres), Mag. Michael Zimper (Österreichischer Kommunalverlag) Hersteller Leykam Druck, 7201 Neudörfl; PEFC zertifiziert: Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen – www.pefc.at Druckauflage KOMMUNAL: 34.780 (1. Halbjahr 2017) Persönlich gezeichnete Artikel fallen unter die Verantwortlichkeit des Autors und müssen sich nicht unbedingt mit der Meinung von KOMMUNAL decken. Hinweis zu Gender-Formulierung Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

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IMPRESSUM Herausgeber Österreichischer Gemeindebund, Löwelstraße 6, 1010 Wien Medieninhaber Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH., Löwelstr. 6, 2. Stock, 1010 Wien, Tel. 01/532 23 88, Fax 01/532 23 88 22, E-Mail: kommunalverlag@kommunal.at www.kommunal.at Geschäftsführung Mag. Michael Zimper Redaktion Tel.: 01/ 532 23 88; Mag. Hans Braun - DW 16 (Chefredaktion) hans.braun@kommunal.at; Mag. Helmut Reindl - DW 15 helmut.reindl@kommunal.at; Andreas Hussak - DW 37 andreas.hussak@kommunal.at; Adressverwaltung Elisabeth Leitner - DW 18 elisabeth.leitner@kommunal.at oder Sie folgen diesem Link oder dem QR-Code zum Ändern von Bezugsdaten: http://kommunal.at/leserservice/


LithiumBatterien/Akkus Tipps für den richtigen Umgang Sorgfältig handeln Schäden vermeiden beachte!

vermeide!

Passendes Ladegerät

Hohe Temperaturen

Nur mit original beigepacktem oder für dieses Modell bestimmtem Ladegerät und Originalzubehör laden. So lassen sich Kurzschlüsse durch Überladungen vermeiden. Die Geräte sind aufeinander abgestimmt und erkennen den Ladezustand.

Geräte bzw. Akkus keinen hohen Temperaturen (z.B. direkte Sonneneinstrahlung, Heizung) aussetzen. Lüftungsöffnungen nicht abdecken.

Nähe zu brennbaren Materialien beim Laden

Unter Aufsicht laden

Bleiben Sie beim Ladevorgang nach Möglichkeit in der Nähe. Vor allem beim Aufladen größerer Akkus wie z.B. bei E-Bikes ist Kontrolle nötig.

Geräte bzw. Akkus keinesfalls auf oder in der Nähe von brennbaren Gegenständen (z.B. auf einer Tischdecke, im Bett oder in der Nähe von Papier) laden.

Bei Erhitzung der Geräte Acht geben

Batterien & Akkus sind recyclebar Altbatterien sind gut verwertbar. Sie enthalten neben Lithium weitere wertvolle Rohstoffe wie z.B. Kobalt und Nickel. Österreichs Sammelstellen sowie der Handel führen Altbatterien und Akkus einer ökologischen, ressourcenschonenden Verwertung zu.

Bei mechanischer Beschädigung oder Verformung des Gerätes empfehlen wir, das Gerät überprüfen zu lassen und den Akku vorbeugend zu erneuern. Gegebenenfalls können Schäden entstehen, die zu einer Fehlfunktion oder Einschränkung der Gerätesicherheit führen können.

Nicht in den Restmüll werfen

Beim Lagern und vor dem Entsorgen Batteriepole abkleben Da Batterien niemals vollständig entladen werden, sollten sichtbare, offene Pole mit einem Klebeband abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Alte Batterien & Akkus gehören nicht in den Restmüll. Bringen Sie sie zu den Sammelstellen bzw. zu den Verkaufsstellen des Handels, wo sie kostenlos abgegeben werden können. Wenn problemlos möglich, bitte Batterien & Akkus aus dem Elektrogerät vor Abgabe entnehmen.

www.elektro-ade.at


Mehr Effizienz im Winterdienst. Im Winterdienst zählen Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Der Unimog ist in jeder dieser Disziplinen der Profi. Dafür sorgen zum Beispiel innovative Entwicklungen wie der synergetische Fahrantrieb, der während der Fahrt den Wechsel zwischen mechanischem und stufenlosem Antrieb (0–50 km/h) erlaubt, der moderne Arbeitsplatz oder die BlueEFFICIENCY Power-Motoren mit bis zu 220 kW (299 PS). Aktuelles unter www.unimog.at * Werte ermittelt durch DLG Powermix-App unter www.dlg.org. Bezogen auf die Leistungsklasse von 250 bis 310 PS mit jeweils 50 % leichten und schweren Transportarbeiten. Stand November 2016. Weitere Informationen auch unter mbs.mercedes-benz.com/dlg-test-de

Pappas Auto GmbH Autorisierter Mercedes-Benz Vertriebs- und Servicepartner für Nfz und Unimog, 2355 Wiener Neudorf, Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 4, Hotline: 0800/727 727 5301 Eugendorf, Gewerbestraße 34, Hotline: 0800/727 727 www.pappas.at


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