Kommunal 10/2014

Page 1

Das größte Fachmagazin für Österreichs Gemeinden

Offizielles Organ des Österreichischen Gemeindebundes

Grundsteuer

© Edler von Rabenstein - Fotolia.com

Ein übles Spiel mit den Gemeinden Knaller bei der Debatte um die Grundsteuer. „Experten“ schlagen eine saftige Erhöhung als Gegenfinanzierung für eine Lohnsteuerreform vor. Die Gemeinden sollen kassieren und den Betrag an den Bund überweisen, damit der dann entlasten kann. So wird’s nicht gehen. ab Seite 8

P.b.b. 02 Z 032902 M ISSN: 1605-1440 Österreichischer Kommunalverlag, Löwelstraße 6, 1010 Wien Nicht retournieren DRV: 0390 432

d W i r s ieni c h 10 · 2014 · Oktober r r Öste


Eine Information der HYPO NOE Gruppe Bank AG

WER HÖRT NICHT AUF ZU ANTWORTEN? SELBST WENN MIR DIE FRAGEN AUSGEHEN. EINE BANK. 100% Einsatz. 100% Niederösterreich. Seit 126 Jahren. Im Leben geht es um so viel mehr als um Geld. Damit Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren können, sind wir gerne Ihre erste Anlaufstelle für alle finanziellen Fragen: Ob Finanzierung, Veranlagung oder Förderung – unsere Beratung gibt Ihnen Sicherheit. Bei Ihren großen und kleinen Projekten können Sie auf unsere Kompetenz bauen. Ob Eigenheim oder Feuerwehrhaus, Ausbildung oder Firmengründung – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Vorhaben. Profitieren Sie von 126 Jahren Erfahrung – im Land, in den Gemeinden und in allen Lebenslagen. Ihre HYPO NOE. Daheim, wo Sie es sind.

www.hyponoe.at


kommunal 10 | 2014

Die Steuern der Gemeinden stehen wieder einmal in der Diskussion

Anschlag auf die Autonomie Es ist schon grotesk: Immer wenn der Staat ein Finanzierungsproblem hat, dann schaut man nicht, wie man das vernünftig lösen kann, sondern wirft das Auge auf jene Gebietskörperschaften, die durch ordentliches Wirtschaften ihre Haushalte fast durchwegs in Ordnung haben, und das sind die Gemeinden. Nicht anders ist die Diskussion zu erklären, dass sogenannte Experten vorschlagen, eine saftige Erhöhung der Grundsteuer als Gegenfinanzierung für die geplante Steuerreform durchzuführen. Die Grundsteuer ist neben der Kommunalsteuer die wichtigste Form der Finanzausstattung der Gemeinden und bringt im Jahr rund 630 Millionen Euro. Und sie ist die einzige Steuer oder Abgabe, die seit über 30 Jahren nicht erhöht wurde. Während alle Bundes- und Landesabgaben weit mehr als die Inflationsrate gestiegen sind, hat sich der Nationalrat nie über eine Anpassung bei der Grundsteuer getraut, weil sie ja ohnedies nur den Gemeinden zugute kommt. Und weil man seit mehr als 40 Jahren keine Neubewertung der Grundstücke durchführte, gibt es Ungerechtigkeiten, die natürlich mehrmals zu Klagen bei Höchstgerichten führten. Es gibt nämlich in Österreich Gegenden, in denen die Preise für Grundstücke massiv gesunken sind, aber vor allem Gebiete, in denen sich der Wert vervielfacht hat. Die Steuer dafür ist trotzdem gleichgeblieben, was auch die Verfassungsrichter erkannt haben. Und gerade deshalb hat sich der Gemeindebund stets für eine Reform der Grundsteuer eingesetzt, einerseits um den Erkenntnissen der Höchstgerichte Rechnung zu tragen, andererseits eine Vereinfachung der komplizierten Bewertung umzusetzen. Und natürlich geht es den Gemeinden auch darum, dass diese Steuereinnahmen sich

dynamisch nach einem gewissen Index entwickeln können. Aber diese Steuer, die von den Hausund Grundbesitzern genauso bezahlt wird wie von den Mietern, zu vervielfachen und den Mehrertrag dem Bund abzuliefern, ist eine Chuzpe der besonderen Art. So nach dem Motto: „Die Gemeinden sollen kassieren und belasten und der Bund verteilt und entlastet“. Dieses üble Spiel werden sich die Gemeinden mit Sicherheit nicht bieten lassen. Dabei haben die Gemeinden in den vergangenen Jahren ohnedies mehrere eigene Steuern verloren, wie zum Beispiel die Getränkesteuer, die Werbe- und Ankündigungsabgabe oder die Gewerbesteuer, und gleichzeitig hat sich der Bund neue Steuern geschaffen, wie vor zwei Jahren die Immobilienertragssteuer. Den Gemeinden jetzt auch noch die Grundsteuer wegzunehmen, wäre ein brutaler Anschlag auf die Gemeindeautonomie. Und während alle immer von der Eigenverantwortung und Eigenfinanzierung der einzelnen Gebietskörperschaften reden, will man die bisher bestens funktionierenden Einheiten schwächen oder zu willfährigen Bittstellern machen. Damit würde nicht nur das kommunale Erfolgsmodell, um das uns ganz Europa beneidet, zerschlagen, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern jene Heimat genommen, die sie so schätzen. Und schon aus diesen Gründen werden wir uns mit aller Kraft dagegen zur Wehr setzen. Die Gemeinden bekommen aus dem gemeinsamen Steuertopf nur 11, 8 Prozent und haben gleichzeitig die meisten Aufgaben. Dass sie diese zur großen Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger ewrfüllen, ist dem beispielhaften Einsatz der Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu danken.

Helmut Mödlhammer Präsident des Österreichischen Gemeindebundes

Diese Steuer, die von den Haus- und Grundbesitzern genauso bezahlt wird wie von den Mietern, zu vervielfachen und den Mehrertrag dem Bund abzuliefern, ist eine Chuzpe der besonderen Art. So nach dem Motto: „Die Gemeinden sollen kassieren und belasten und der Bund verteilt und entlastet.“

3


4

kommunal 10 | 2014

themen Gemeindebund 24 27 28 36

Gemeindezusammenlegungen: Krieg und Frieden? Kommentar: Kampf um die Zeltfeste Erhebung der Ausgaben: Gemeinden geben Millionen für die Gesundheit aus Neues Design für die Gemeindebund-Homepage

Recht und Verwaltung 22 EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe: E-Vergabe lässt die Wogen hoch gehen

Interviews in dieser Ausgabe 12 18 30

Finanzminister Hans-Jörg Schelling: „Gemeinden zeigen vor, wie man Verantwortung wahrnimmt“ Infrastrukturminister Alois Stöger: „Die Bedenken der Gemeinden wurden sorgfältig evaluiert“ Familienministerin Sophie Karmasin: „Mein Appell an die Bürgermeister: Holt euch das Geld ab“

Finanzen 8 14 21

Es geht um mehr als nur ein paar Euro: Die Grundsteuer muss bei den Gemeinden bleiben Haushaltsrechtsreform: Nicht der Gemeindebund ist hier der Blockierer Siedlungswasserwirtschaft in Gefahr? Fünf Milliarden für Gemeinden nicht realisierbar

IMPRESSUM Herausgeber: Österreichischer Gemeindebund, Löwelstraße 6, 1010 Wien

Medieninhaber: Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH., Löwelstr. 6, 2. Stock, 1010 Wien, Tel. 01/532 23 88, Fax 01/532 23 77, E-Mail: kommunalverlag@kommunal.at Geschäftsführung: Mag. Michael Zimper www.kommunal.at Redaktion: Tel.: 01/ 532 23 88

Fotos: www.bilderbox.at; www.photos.com; www.istock.com Anzeigenberatung: Tel.: 01/532 23 88 Wolfgang Bolsinger - DW 14 wolfgang.bolsinger@kommunal.at Mag. Sabine Brüggemann - DW 12 sabine.brueggemann@kommunal.at Martin Mravlak - DW 28 martin.mravlak@kommunal.at Martin Pichler - DW 11 martin.pichler@kommunal.at

Mag. Alexander Marakovits (BM.I)

Hersteller:

Bgm. Helmut Mödlhammer (Präsident des Österreichischen Gemeindebundes)

Leykam Druck, 7201 Neudörfl

Mag. Georg Möstl (BM für Wirtschaft, Familie & Jugend) Mag. Arnold Obermayr (BM für Europa. Integration. Internationales) Mag. Johannes Pasquali (BM für Finanzen) Prof. Dietmar Pilz (Finanzexperte des Österreichischen Gemeindebundes) Mag. Christian Rupp (Geschäftsführer IKT-Board im BKA)

Mag. Hans Braun - DW 16 (Chefredaktion & Layout) hans.braun@kommunal.at

Redaktionsbeirat: Mag. Ewald Buschenreiter (Verbandsdirektor der sozialdemokratischen Gemeindevertreter NÖ)

Mag. Helmut Reindl - DW 15 helmut.reindl@kommunal.at

Mag. Nicolaus Drimmel (Österreichischer Gemeindebund)

Mag. Andreas Wallner (BM für Inneres)

Katharina Lehner- DW 37 katharina.lehner@kommunal.at

Dr. Gustav Fischer (BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

Mag. Michael Zimper (Geschäftsführer Österreichischer Kommunalverlag)

Beilagenhinweis: Teilen dieser

Elisabeth Leitner - DW 18 elisabeth.leitner@kommunal.at

Dr. Clemes Hüffel (BM für Wissenschaft und Forschung)

DTP & Grafik:

Daniel Kosak (Pressereferent des Österreichischen Gemeindebundes)

Thomas Max thomas.max@kommunal.at

Dr. Walter Leiss (Generalsekretär des Österr. Gemeindebundes)

Adressverwaltung:

Univ.-Prof. Dr. Reinbert Schauer (Johannes-Kepler-Universität Linz)

Ausgabe liegen Beilagen der Firmen Andreas Aigner Urnengräber, Österreichische Ärztekammer, proHolz Austria sowie des Österreichischen Gemeindebundes bei.

PEFC zertifiziert: Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen – www.pefc.at Druckauflage: 35.707 (Durchschnitt 1. Halbjahr 2014) Persönlich gezeichnete Artikel fallen unter die Verantwortlichkeit des Autors und müssen sich nicht unbedingt mit der Meinung von KOMMUNAL decken. Mit „E.E.“ gekennzeichnete oderunter der Bezeichnung „Service“ oder „Information“ laufende Artikel sind bezahlte Informationen und fallen nicht in die Verantwortlichkeit der Redaktion. Hinweis zu Gender-Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.


kommunal 10 | 2014

Praxis Winterdienst 42 Die Gemeinde muss vorbereitet sein 46 50 52

Kommentar: Nicht nur Hausaufgaben erfülen ... Grafik: Winterdienst – das Anforderungsniveau im urbanen Bereich Interview: Josef Neuhold, Experte der nö. Landesregierung über Streu- und Räumpläne

Chronik 64 Neues Motorrad-Ausbildungsmodell: „Unfallprävention muss individuell sein“ 66 Nenzing: Kreativitätsförderung „von unta auffi“ 67 Porträt Günther Mitterer, Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes 68 Förderung: Energieeffizienz in historischen Gebäuden 69 Beschäftigungsinitiative: Hermagor fördert 70 Aus den Bundesländern 74 Personalia & Info-Mix & Buch-Tipps 77 Termine, Kontakte, Fachinformationen

Editorial Liebe Leserin, lieber Leser! Die Regierungsumbildung lässt hoffen, dass die so notwendige Finanz- und Wirtschaftskompetenz der Koalition gestärkt wird. Angesichts der Herausforderungen, vor denen das Land steht, ist das ein Signal, das Hoffnung macht. Mit Hans-Jörg Schelling wurde wieder ein Mann Finanzminister, der als früherer Stadtrat in St. Pölten praktische Erfahrung in der Kommunalpolitik hat. Aber auch aus seiner Tätigkeit beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger kennt der gebürtige Vorarlberger die Herausforderungen, vor denen die Gemeinden stehen, sehr genau. Es ist zu hoffen, dass der neue Wind im Finanzressort dazu führt, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel neu überdacht wird. Dieser Verteilungs-

Michael Zimper Geschäftsführer

schlüssel – ursprünglich nur zur Finanzierung des Wiederaufbaus in den nach dem Zweiten Weltkrieg stark zerstörten Städten eingeführt – hat in den letzten Jahrzehnten nur zu einem Anwachsen der Bürokratie in den Zentralräumen geführt. Ein Aufweichen der derzeit bestehenden Regelung würde die sehr gut funktionierenden kleinen Einheiten aufwerten und den ländlichen Raum stärken. Auch bei der derzeit heftig diskutierten Grundsteuer solle man den Gemeinden mehr zutrauen

und ihnen mehr Spielraum geben. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Daher ist es nur logisch, dass sie auch von den Gemeinden autonom ausgestaltet werden sollte. Der Gemeindebund hat schon klargestellt, dass man sich einen Wettbewerb zwischen den Kommunen gut vorstellen kann. Eine strukturschwache Gemeinde könnte mit niedriger Grundsteuer an Attraktivität gewinnen, Zuwanderungsgemeinden wiederum könnten den Ansturm ein wenig bremsen. Es geht also nicht um eine allgemeine Erhöhung der Grundsteuer, sondern um mehr Flexibilität für die Gemeinden, diese Steuer nach ihren Bedürfnissen zu gestalten.

5


6

kommunal 10 | 2014

Themen

Burgenland: Modernste Landesverfassung Österreichs

Diese Reform schafft den Proporz ab SPÖ und ÖVP im Burgenland haben sich auf eine Reform der burgenländische Landesverfassung geeinigt, deren zentrales Thema die Abschaffung des Proporzes ab 2015 ist. Das gaben LH Hans Niessl und LHStv. Franz Steindl Mitte September im Technologiezentrum Güssing im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den beiden Klubobmännern Christian Illedits und Rudolf Strommer bekannt. Hans Niessl nennt die wichtigsten Ziele der Verfassungsund Demokratiereform: „Mehr Demokratie, mehr Kontrolle und mehr Persönlichkeitsrecht. Gemeinsam

ist es gelungen, die modernste Landesverfassung Österreichs auf den Weg zu bringen. Gewinner sind nicht die Parteien, sondern die Burgenländerinnen und Burgenländer. Wir haben einen sehr modernen, zeitgemäßen und demokratischen Weg eingeschlagen.“ Die Kernpunkte der Reform sind: Der Proporz wird ab 2015 abgeschafft, das Persönlichkeitswahlrecht wird ebenso gestärkt wie die Kontroll- und Minderheitenrechte im Landtag – mit der Konsequenz, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zum Minderheitenrecht wird. Die Prüfkompetenz des Landes-Rechnungshofes

Ökosoziales Forum: Mobilitätskompass 2014

Präsentierten die Eckpunkte zur Reform der Landesverfassung: Klubobmann Christian Illedits, LH Hans Niessl, LH-Stellvertreter Franz Steindl und Klubobmann Rudolf Strommer.

wird auf alle Gemeinden ausgedehnt. Die Änderungen sollen bis Ende des Jahres beschlossen werden und Anfang 2015 in Kraft treten. Mit der Verfassungsreform sei ein großer Wurf gelungen, ist auch Franz Steindl überzeugt. „Das Gesamtpaket stimmt. Der

Landtag wird aufgewertet, die Oppositionsrechte und die direkte Demokratie werden gestärkt. Das bedeutet mehr Wettbewerb, verhindert politische Blockaden und ermöglicht eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Die Politik wird bunter und vielfältiger.“

NÖ: Treffen der Auslandsösterreicher

Leitfaden für nachhaltige Türöffner für Österreich Mobilität im ländlichen Raum „Jede Gemeinde steht im Mobilitätsbereich vor eigenen Herausforderungen. Gleichzeitig hat jede Gemeinde und jede Region gerade hier sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten“, so präsentierte Stephan Pernkopf, Präsident des

Ökosozialen Forums, den „Mobilitätskompass“. Dieser soll unter anderem dazu animieren, auch in den einzelnen Gemeinden den Mobilitätsbereich, der bereits bei der Raumplanung und der lokalen Daseinsvorsorge beginnt, nachhaltig zu thematisieren. Der Kompass mit Beispielen steht auf www.oekosozial. at zum Download bereit. Norbert Rainer, Initiator des Projekts Mobilcard Krenglbach, Monika Langthaler, Vizepräsidentin des Ökosozialen Forums Österreich und Nachhaltigkeitsexpertin und Stephan Pernkopf, Präsident des Ökosozialen Forums Österreich, präsentierten den „Mobilitätskompass 2014“.

Die niederösterreichische Außenminister Sebastian Kurstadt Baden war AustraKurz: „Auslandsösterreicher gungsort des traditionellen sind sehr oft Türöffner Jahrestreffens des Auslandsund lösen Erfolge aus, österreicher-Weltbundes. Als die sich dann auch in ÖsHöhepunkt der mehrtägigen terreich auswirken.“ Der Veranstaltung Präsident des fand ein Festakt Auslandsösterreimit der Ehrung cher-Weltbundes, des „AuslandsösGustav Chlestil, terreichers des bezeichnete Jahres 2014“ statt. Bischofberger, In Anwesenheit als „Weltstar der von AußenmiPharma-Industrie“ nister Sebastian und „ein Vorbild Kurz und Landesfür Wissenschafthauptmann Erwin ler auf der ganzen Pröll wurde diese Norbert BischofsberWelt“. Auszeichnung an ger ist „AuslandsDer Weltbund der den in Vorarlberg österreicher des Jah- Auslandsösterreires“. geborenen und cher veranstaltet nun in den USA jährlich ein großes lebenden Biochemiker internationales Treffen Norbert Bischofberger, der in Österreich. Jedes Jahr unter anderem das Grippefindet die Tagung in einem Medikament „Tamiflu“ entanderen Bundesland wickelt hat, überreicht. statt.


kommunal 10 | 2014

Deutschland: Breitband im ländlichen Raum

Digitale Agenda 2017 wurde beschlossen

Bittsteller umringen 1989 den Bürgermeister, der nur verlegen lächelnd seine leere Hosensäckel zeigen kann. Ein Bild, das den Ortschefs 2014 auch noch bekannt ist.

befragten Manager – und so mancher Landespolitiker – den Bürgermeistern und ihren Finanzreferenten die besten Zeugnisse. Die damals interviewten Personen waren nicht „irgendwer“. So meinte

Christian Konrad (dem später mächtigen Generalanwalt des Raiffeisenverbandes, 1989 Raika-Direktor) zur restriktiven Finanzpolitik des Landes Niederösterreich: „Als Mensch freue ich mich, aber als Bankdirektor ärgere ich mich über diese restriktive Politik, weil sie ohne Zweifel Schule machen wird.“ Der angesprochene Finanzlandesrat Erwin Pröll (heute vermutlich der mächtigste Landeshauptmann Österreichs) reagierte allerdings positiv: „Der Gemeinden haben offenbar erkannt, dass man die Menschen nicht mit Großbauten glücklicher macht, sondern mit vielen kleinen Einzelaktionen, die allerdings auch Geld kosten.“ Konkret betrugen 1989 die Investitionen der Gemeinden rund 30 Milliarden – allerdings Schilling! Umgerechnet auf Euro ergibt das eine Summe von mehr als zwei Milliarden (allerdings nicht kaufkraftbereinigt). Jedenfalls können die Gemeinden heute von solchen Zahlen nur mehr träumen, betrugen die Investitionen aller Gemeinden laut dem Gemeindefinanzbericht 2013 1,6 Milliarden Euro. Der damalige Finanzlandesrat Erwin Pröll hatte Recht: Die Gemeinden sind – notgedrungen – auf viele kleine Einzelaktionen umgestiegen.

und die Förderung digitaler Medienkompetenz für alle Generationen, zur Verbesserung des Zugangs und der Teilhabe. 3. Die Verbesserung der Sicherheit und den Schutz der IT-Systeme und Dienste, um Vertrauen und Sicherheit im Netz für Gesellschaft und Wirtschaft stärker zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung spielt der sogeannte Nationale IT-Gipfel, der auf die Handlungsfelder der Digitalen Agenda neu ausgerichtet wird.

Bundesheer-Sparpläne: Feuerwehren beruhigen

Erste Ansprechpartner im Krisenfall In die Diskussion um Sparpläne beim Bundesheer bringt sich jetzt auch die Feuerwehr ein. Es bestehe kein Grund zur Panik, heißt es dort laut ORF online. Die Feuerwehren seien laut Katastrophenhilfegesetz die ersten Ansprechpartner im Krisenfall. Es könne keine Rede davon sein, dass die Menschen bei Hochwasser, Sturm- oder Schneeka-

tastrophen im Stich gelassen werden. „Wo die Feuerwehr die dringende Hilfe des Bundesheeres braucht, ist die Hilfe aus der Luft. Das heißt, bei der Waldbrandbekämpfung oder wenn bei Hochwasser BigBacks bei Dammbrüchen abgeworfen werden müssen“, sagt Franz Resperger vom Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverband.

Foto: Bundesheer/Martin Hoerl

Im September 1989 nahm sich KOMMUNAL eines Themas an, das auch heute noch in fast jeder Ausgabe für Diskussionen sorgt: die Gemeindefinanzierung. Ein Rundruf bei Managern von 15 Vertretern der damals aktiven Finanzinstitute zeigte zwei „Phänomene“ auf. Erstens schien die „Zeit der gigantischen Investitionen“ in den Gemeinden vorbei zu sein. Und zweitens erteilten alle

Wie in Österreich ist auch in Deutschland das Thema Breitband für den ländlichen Raum in Diskussion. Die neue Digitale Agenda der deutschen Bundesregierung sieht vor, die Lücken in der Breitbandversorgung bis 2017 zu schließen. Die Digitale Agenda ist auf drei Kernziele ausgerichtet: 1. Die stärkere Erschließung des Innovationspotenzials des Landes für weiteres Wachstum und Beschäftigung. 2. Die Unterstützung beim Aufbau flächendeckender Hochgeschwindigkeitsnetze

Feuerwehr und Bundesheer arbeiten traditionell Hand in Hand.

7


8

kommunal 10 | 2014 finanzen

Es geht um mehr als nur ein paar Euro

Grundsteuer muss bei den Gemeinden bleiben Eine heftige Debatte tobt derzeit um Einnahmen aus der Grundsteuer. In der jetzigen Form kann sie wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht bestehen bleiben. Einige Bundespolitiker wiederum schielen auf die Einnahmen der Grundsteuer als Teil einer Vermögensbesteuerung. KOMMUNAL versucht zu klären, wohin der Weg führen kann.


9

Š _vallav_ - Fotolia.com

finanzen kommunal 10 | 2014


10

Recht & Verwaltung kommunal 10 | 2014 finanzen

Daniel Kosak Seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung nehmen die öffentlichen und politischen Diskussionen rund um eine Steuerreform kein Ende. Entlastung fordern die meisten. Doch wo entlasten und wie gegenfinanzieren? An dieser Frage scheiden sich nicht nur die Geister, sie hat am Ende auch zu einer überraschenden und größeren Umbildung der Bundesregierung geführt. Mit einem neuen Vizekanzler und einem neuen Finanzminister scheint neuerlich Bewegung in die Debatte zu kommen. Die Grundsteuer spielt dabei immer wieder eine Rolle, wird sie doch von vielen als derzeit einzig echte Vermögenssteuer gesehen. Wenig verwunderlich, dass vor allem jene, die Lohnarbeit entlasten und Vermögen höher besteuern wollen, immer wieder von einer Grundsteuerreform sprechen. „In ideologische oder weltanschauliche Fragen wollen wir uns als Gemeindebund gar nicht einmischen“, stellt Gemeindebund-General Dr. Walter Leiss klar. „Wir haben aber sehr wohl darauf zu achten und uns zu Wort zu melden, wenn es um eine ureigene Gemeindeeinnahme wie die Grundsteuer geht.“ 525 Millionen Euro haben die Gemeinden (ohne Wien) aus der Grundsteuer im Jahr 2012 lukriert. Angesichts der Gesamtsumme der kommunalen Haushalte von rund 17 Milliarden Euro ist das zwar kein sehr großer Anteil an den Gemeindebudgets. Die Bundes-

hauptstadt Wien nimmt pro Jahr übrigens rund 107 Millionen Euro aus der Grundsteuer ein. „Die Einnahmensteigerungen aus der Grundsteuer liegen jedes Jahr deutlich unter den Einnahmensteigerungen aus Ertragsanteilen oder anderen Abgaben“, erinnert Leiss. „Dass wir überhaupt noch steigende Grundsteuereinnahmen haben liegt nur daran, dass die Ge-

denklich“, sagt Leiss. „Indirekt haben die Höchstgerichte den Gesetzgeber schon mehrfach aufgefordert, die Grundsteuer zu reparieren. Diese Chance sollte man nutzen, um eine grundlegende Reform durchzuführen“, so Leiss. „Eine Reform muss zu mehr Gerechtigkeit und mehr Transparenz führen.“ Beides gäbe es derzeit nicht. Gerecht sei die jetzige Form der Grundsteuer nicht, weil die Einheitswerte zuletzt in Indirekt haben die Höchstgerichte den den 70er-Jahren Gesetzgeber schon mehrfach aufgefordert, berechnet worden seien. „Da hat sich die Grundsteuer zu reparieren. Diese in der Zwischenzeit Chance sollte man nutzen, um eine ja praktisch alles geändert. Während grundlegende Reform durchzuführen. Liegenschaften im Walter Leiss, Generalsekretär des Speckgürtel von Österreichischen Gemeindebundes Ballungsräumen im Wert deutlich gestiegen sind, samtzahl der grundsteuerpflichsind Grundstücke und Häuser tigen Liegenschaften steigt. Nur in Rand- oder Abwanderungsweil mehr gebaut wird, gibt es lagen im Wert teils drastisch überhaupt noch Steigerungen. gesunken“, erklärt der GemeinGemessen am Anteil an den debund-General. Gemeindebudgets ist diese EinDie Finanzämter wiederum nahme degressiv.“ haben bei den Bewertungen Neben der Kommunalsteuer ist teilweise einen Rückstau von die Grundsteuer nun einmal die mehreren Jahren. Die Organisaeinzige relevante ausschließtion der Bewertung hält Leiss für liche Gemeindeabgabe. einen der gravierendsten Fehler. Hier trifft auch der Grundsatz „Es ist relativ logisch, dass die der Einnahmen-/AusgabenFinanzämter, die zum Bund verantwortung voll zu. Diesen gehören, keine Energie in diese Grundsatz sollte man auch nicht Aufgabe stecken werden. Neben verlassen. Und dass die Geder politischen Komponente – meinde die Grundsteuer einhebt die Grundssteuer trifft alle, den und dann der Bund den Ertrag Häuslbauer, den Mieter genauso erhält, ist auch nicht vorstellbar. wie den Kleingartenbesitzer Dass eine Reform nötig ist und ist damit keine klassische sieht der Gemeindebund auch Reichensteuer – sind die admiso. „Die Steuer ist ja in dieser nistrativen Aspekte zu nennen. Form verfassungsrechtlich beFrüher gab es noch eine


Recht & Verwaltung finanzen kommunal 10 | 2014

Rechenbeispiel: Die Grundsteuer für ein rund 200 m² großes Einfamilienhaus auf dem Land mit Grund beträgt rund 200 Euro pro Jahr. Die Grundsteuer für eine 100 m² große Wohnung in der Stadt beläuft sich auf rund 80 Euro pro Jahr. Wenn sich dieser Wert in Zukunft verdreifacht, kommt dieses Aufkommen dem urbanen Raum zugute. Vermögenssteuer, eine Erbschaftssteuer und auch eine Schenkungssteuer, all diesen Abgaben lagen die Einheitswerte zugrunde. Nach deren Abschaffung blieb nur noch die Grundsteuer als einheitswertbasierte Abgabe, von diesen Einnahmen hat der Bund aber nichts, denn die Grundsteuer ist eben eine Gemeindesteuer“, analysiert der GemeindebundGeneral die Motive des Bundes. Er zeigt sich auch verhandlungsbereit über die Idee, dass die Gemeinden die Bewertungen selbst durchführen. „Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das mit einem einfachen und transparenten System gemacht wird. Wir haben dem Finanzministerium einen diesbezüglichen Diskussionsvorschlag schon übermittelt.“

Grundsteuerreform sofort „Für uns ist die Frage einer Grundsteuerreform auch völlig

losgelöst von der Debatte um eine gesamtstaatliche Steuerreform zu sehen“, sagt Leiss. „Diese Steuer ist und bleibt eine Gemeindesteuer und kann nicht Teil einer Gegenfinanzierung für eine Steuerreform auf Bundesebene sein. Für diesen Vorschlag fehlt zudem auch das Volumen, das man für eine Steuerentlastung gegenfinanzieren müsste. Die Grundsteuer kann ja auch nicht in beliebige Höhen steigen. Und wenn ich höre, dass wir etwaige Mehreinnahmen dann beim Finanzausgleich gegenrechnen müssen, dann trete ich gerne die Beweiskette an, um wieviel sich der Anteil der Grundsteuer in den letzten Jahrzehnten reduziert hat. Die Gemeinden haben aus diesem Titel Geld verloren in dieser Zeit und zwar viel Geld.“ Mit großem Widerstand gegen eine Reform und moderate und der Wertentwicklung angepasste Erhöhung der Grundsteuer rechnet Leiss in der Bevölkerung nicht. „Neun von zehn Menschen wissen gar nicht, wieviel Grundsteuer sie bezahlen, und sind dann überrascht, wenn sie vorgerechnet bekommen, wie wenig das ist (siehe Rechenbeispiele). Im ersten Schritt stehen die Mehreinnahmen auch gar nicht im Vordergrund“, so Leiss. Es geht um realistische Einheitswerte und eine zeitgemäße Abwicklung. Offen steht der Gemeindebund einer Erweiterung der Steuerautonomie der Gemeinden gegenüber. „Wir können uns gut vorstellen, dass die Gemeinden künftig – innerhalb eines gewissen Rahmens – die Höhe der Grundsteuer selbst

festsetzen können. Trotzdem wird vermutlich niemand seinen Wohnsitz oder seinen Betrieb von einer Gemeinde in die andere verlegen, nur weil er dort ein paar hundert Euro weniger an Grundsteuer bezahlt. Zu berücksichtigen ist auch, dass nach einer Reform vom unterschiedlichen Aufkommen der Grundssteuer entsprechend der Wertentwicklung überwiegend der urbane Raum profitieren wird. Mit allfälligen Mehreinnahmen aus verschiedenen Steuerhöhen könnte man aber zumindest einen Spielraum für einen Strukturhilfefonds für schwächere Gemeinden legen.“

Neun von zehn Menschen wissen gar nicht, wieviel Grundsteuer sie bezahlen, und sind dann überrascht, wenn sie vorgerechnet bekommen, wie wenig das ist. Fazit

Daniel Kosak ist Leiter der Abteilung Kommunikation und Medien des Österreichischen Gemeindebundes

Insgesamt sieht der Gemeindebund die beiden Begriffe „Steuerreform“ und „Aufgabenreform“ als gemeinsam anzugehende Projekte. „Es ist schwierig, nur von der Reform der Steuersysteme zu sprechen, wenn man nicht lückenlos geklärt hat, welche Ebene welche Aufgaben übernehmen soll“, so Leiss. „Wir wünschen uns eine Entflechtung der Aufgaben, weil damit auch eine Entflechtung der Finanzierungsströme einher geht. Klare Zuordnungen schaffen auch mehr Transparenz und senken die Kosten.“

11


12

kommunal 10 | 2014 Interview

Lob für Gemeinden von Finanzminister Hans-Jörg Schelling

„Gemeinden zeigen vor, wie man Verantwortung wahrnimmt“ Im KOMMUNAL-Gespräch streut Finanzminister Hans-Jörg Schelling den Gemeinden Rosen und lobt sie für die „ausgezeichnet funktionierende Verantwortung“ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die Gemeinden wahrnehmen. Und während er einerseits die Hoffnungen der Gemeinden auf ein praktikableres Haushaltsrecht dämpft, erwartet er andererseits eine EU-Anpassung für die Besteuerung vor Kooperationen. Herr Minister, wie stehen Sie zur Gemeindeautonomie? Gilt Ihrer Ansicht nach die Aussage von 1848/1849 noch, dass „die Grundfeste des freien Staates die freie Gemeinde“ ist?

Hans-Jörg Schelling: Freie Gemeinden sind sicherlich eine der Grundfesten des freien Staates, aber wohl nicht die einzige. Ich würde eine Aussage, dass die Grundfeste des freien Staates der freie Bürger ist, mindestens genauso unterstützen können. Was sagen Sie zu der Gemeindebund-Forderung nach einer Abgabenautonomie der Gemeinden?

Abgabenautonomie ist auf der Ebene der Gemeinden gelebte Realität und kann durchaus als Vorbild für die anstehende Diskussion für eine verstärkte Finanzierungsverantwortung der Länder dienen. Hans-Jörg Schelling zur Gemeindebund-Forderung nach Abgabenautonomie Helmut Mödlhammer (Gemeindebund-Präsident, Anm.) hat in dem Zusammenhang zuletzt Anfang September klar gemacht, dass die Gemeinden auf der Formel „Grundsteuer ist Gemeindesteuer“ bestehen.

Abgabenautonomie ist auf der Ebene der Gemeinden gelebte Realität und kann durchaus als Vorbild für die anstehende Diskussion für eine verstärkte Finanzierungsverantwortung der Länder dienen. Die Gemeinden zeigen uns, dass eine unmittelbare Verantwortung gegenüber den Bürgern, wie deren Abgabenleistungen verwendet werden, ausgezeichnet funktioniert, und dass Politiker auch bereit sind, diese Verantwortung wahrzunehmen. Das heißt aber nicht, dass diese Abgabenautonomie auch auf Gemeindeebene nicht noch weiterentwickelt werden kann; dieses Thema wird uns insbesondere bei den Gesprächen über eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs beschäftigen. Auch wenn die Grundsteuer derzeit eine Gemeindesteuer ist, so darf nicht übersehen werden, dass die Länder bereits derzeit auf dem Umweg über die diversen Umlage- und Kostenbeitragsregelungen an der Grundsteuer beteiligt sind. Wenn eine Steuerreform unterschiedliche Auswirkungen auf die Einnahmen der Gebietskör-

perschaftsebenen hat, dann sind Überlegungen, wie mit derartigen Verschiebungen umzugehen ist, jedenfalls berechtigt. Durch die seitens des Gemeindebundes geforderte Bewertungsund Grundsteuerreform könnten frische Mittel lukriert werden, die man etwa für die Abmilderung struktureller und finanzieller Benachteiligungen von kleinen und mittleren Gemeinden einsetzen könnte. Leider standen der Bund und die Länder diesem Plan bislang ablehnend gegenüber. Ihre Meinung?

Angesichts der hohen Abgabenquote in Österreich wäre ich ein schlechter Vertreter der Interessen der Steuerzahler, wenn eine Bewertungs- und Grundsteuerreform mit einer deutlichen Mehrbelastung der Bürger nicht mit gleichzeitigen Entlastungen bei anderen Abgaben einherginge. Bei einer Gesamtbetrachtung wird es daher keine „frischen“ Mittel geben, die man verteilen könnte. Das heißt nicht, dass neue finanzausgleichsrechtliche Regelungen für strukturschwache Gebiete nicht wichtig wären, im Gegenteil werden Überlegungen dazu jedenfalls in die Diskussion über eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs einzubringen sein. Was verstehen Sie unter dem Begriff „aufgabenorientierter Finanzausgleich“, der – geht es nach dem Regierungsprogramm – am 1. Jänner 2017 kommen soll?

Ziel der verstärkten Aufgabenorientierung eines neuen Finanzausgleichs sollte sein, die jeweils vom Bund und den einzelnen Ländern und Gemeinden zu tragenden Aufgaben besser zu berücksichtigen, als es nach dem derzeitigen pauschalen


Interview kommunal 10 | 2014

Quelle: BMF

das kommunale Alternativmodell (wird im Herbst vorgelegt*) weitaus verwaltungseffizienter und kostengünstiger in der Lage ist, alle geforderten Darstellungen und Abfragen zu ermöglichen?

Bereits jetzt sind die Gemeinden in die Reformgespräche intensiv eingebunden, worauf ich auch großen Wert lege. Allerdings gibt es einige Rahmenbedingungen, die durch die Verfassung oder das EU-Recht vorgegeben sind. Das Regierungsprogramm sieht ganz klar die Einführung von harmonisierten Rechnungslegungsvorschriften in allen öffentlichen Haushalten auf Basis einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen

„Wir dürfen nicht den Fehler machen, eine Reform des Finanzausgleichs von einer Aufgabenreform abhängig zu machen, denn das sind zwei unterschiedliche Aufgabenstellungen: Wichtig ist, im Finanzausgleich die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung stärker als bisher zusammenzuführen.“

System, das im Wesentlichen mit den Kriterien Einwohnerzahl, abgestufter Bevölkerungsschlüssel und Fixschlüsseln auskommt, jetzt der Fall ist. Die Studie des IHS „Verstärkte Aufgabenorientierung“, die auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht wurde, hat eine Reihe von Kriterien herausgearbeitet, die dafür in Betracht kommen. Die Erwartungen an eine derartige Neuregelung der Verteilung dürfen aber auch nicht überstrapaziert werden, denn die verfügbaren Mittel werden durch einen neuen Verteilungsschlüssel nicht größer werden. In dem Zusammenhang fordert der Gemeindebund seit langem eine Aufgabenreform, da man ohne die Aufgaben zu kennen, über die nötigen Finanzen bestenfalls spekulieren kann. Was für Reformschritte können Sie sich vorstellen?

Eine Aufgabenreform hat für mich hohe Priorität, die von der Bundesregierung eingesetzte hochrangige Aufgabenreformund Deregulierungskommission wird entsprechende Vorschläge vorbereiten. Wir dürfen aber nicht den Fehler machen, eine Reform des Finanzausgleichs von einer Aufgabenreform abhängig zu machen, denn das sind zwei unterschiedliche Aufgabenstellungen: Wichtig ist, im Finanzausgleich die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung stärker als bisher zusammenzuführen, und das gilt unabhängig davon, wie die Aufgabenverteilung gestaltet wird. Die Gemeinden haben massive Vorbehalte gegen die geplante Einführung des überaus komplexen Bundeshaushaltsrechts auf Gemeindeebene eingebracht. Werden Sie den Gemeinden die Möglichkeit geben, zu beweisen, dass

Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften vor. Auch wenn noch nicht alle Details geklärt sind, besteht zu einer solchen Reform mittlerweile Einvernehmen zwischen dem Bund, allen Ländern und dem Städtebund. Ein derzeit vorliegender Vorschlag des Gemeindebundes erschöpft sich im Wesentlichen in einigen Vorschlägen zur Vermögensdarstellung, sieht aber sonst für alle Gemeinden außer Wien die Beibehaltung der Kameralistik und der bisherigen VRV vor. Das ist mit den Zielvorgaben des Regierungsprogramms, dem Verfassungsauftrag an den Finanzminister und auch mit den EU-Vorgaben nicht vereinbar. Gerne nehme ich daher zur Kenntnis, dass neue Vorschläge des Gemeindebundes geplant sind und gehe davon aus, dass

* Weitere Informationen zum GemeindebundModell siehe Bericht auf Seite 14

13


14

kommunal 10 | 2014 Interview

Das Gemeindebund-Modell im Detail sie einen Beitrag zur Schaffung der genannten harmonisierten Rechnungslegungsvorschriften bilden. Solche Vorschläge sind umso dringlicher, als der Reformprozess zur Haushaltsrechtsreform auf Landes- und Gemeindeebene schon seit dem Jahr 2012 läuft. Die Planung der Reform ist gemeinsam mit Ländern und Städtebund dementsprechend weit fortgeschritten, neue Vorschläge müssten sehr bald eingebracht werden, um noch Eingang in die Beratungen finden zu können. Nicht selten scheitern Gemeindekooperationen, da diese seitens der Experten Ihres Hauses mit Verweis auf EU-Recht als umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch angesehen werden und damit

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation durch die Europäische Kommission zur Besteuerung der öffentlichen Hand wurden entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Der nächste Schritt ist eine Wirkungsabschätzung durch die Kommission. Hans-Jörg Schelling zum Stand der Verhandlungen über die Umsatzsteuerpflicht für Gemeinden kaum noch effizient ist. Mit Ihrem Vorgänger wurde vereinbart, dass sich die Bundesregierung für eine Lösung auf europäischer Ebene einsetzen wird, und es wurde im Frühjahr sogar ein gemeinsamer (BMF und Gemeindebund) Vorschlag für ein USt-befreites Kooperationsmodell von Gebietskörperschaften nach Brüssel übermittelt. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?

Österreich muss sich natürlich an das Unionsrecht halten, aber wir sind bemüht, eine effizienzfördernde Lösung in Brüssel zu erreichen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation durch die Europäische Kommission zur Besteuerung der öffentlichen Hand wurden entsprechende Stellungnahmen abgegeben. Der nächste Schritt ist eine Wirkungsabschätzung durch die Kommission. In weitere Folge ist zu erwarten, dass die Kommission einen Vorschlag zur Anpassung des unionsrechtlichen Rahmens vorlegt.

Position Gemeindebund VRV 2014 – Prämissen • Die seitens des Bundes vorgeschlagene („Dreikomponentensystem“) wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. • Im Rahmen eines über alle Gebietskörperschaften hinweg harmonisierten Systems muss es aber Spielräume zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Verhältnisse geben. • Die Spielräume sind so zu gestalten, dass die Kosten der Umstellung minimiert werden und der laufende Betrieb mit den bestehenden Ressourcen möglich ist. • Die Kosten und die Komplexität der Umstellung auf ein starres System nach Vorbild des Bundes werden von Bund und Ländern massiv unterschätzt. • Gleichzeitig wird die Lücke in der Aussagekraft und Sicherheit zwischen dem bestehenden System und dem angestrebten Dreikomponentensystem überschätzt. • Bestimmte Teile des alten Systems (ao Haushalt etc) sind in der Praxis der Gemeinden tief verwurzelt und verknüpft mit Verfahren außerhalb der Rechnungslegung im engeren Sinn (zB Genehmigungsverfahren)

Inhaltliche Notwendigkeiten • Es ist eine international übliche allgemeine Definition von Wesentlichkeit notwendig, die es dem Anwender ermöglicht auf die konkreten Verhältnisse (Größe des Rechtsträgers, Relevanz der jeweiligen Information) mit einer gewissen Flexibiltät zu reagieren. Die Harmonisierung des Systems wird dadurch nicht in Frage gestellt. • Vereinfachungsregeln in der Vermögensbewertung insbesondere für die Eröffnungsbilanz. Insbesondere soll durch den Einsatz von einheitlichen Referenzwerten für vergleichbare Wirtschaftsgüter und die Zusammenfassung von einzelnen Wirtschaftsgütern zu Gruppen die Komplexität ohne merklichen Qualitätsverlust reduziert werden. • Ausweis der Beteiligungen von Gemeinden als Beteiligungsnachweis zum Rechnungsabschluss

Darstellungsform und Überleitung • Um den Informationsgehalt des neuen Dreikomponentensystems zu erreichen, fehlen den Gemeinden im Wesentlichen die Vermögensbewertung und eine Ableitung des Ergebnishaushaltes. • Mit vertretbaren Kosten und den bestehenden Personalressourcen ist daher folgende Ableitung/Darstellungsform des neuen Dreikomponentensystems vorstellbar: • Erstellung eines vollständigen Voranschlages und Rechnungsabschlusses wie bisher (Kassenabschluss, Querschnitt, OH, AOH, voranschlagsunwirksame Gebarung, weitere Nachweise) • Daraus Ableitung des Finanzierungshaushalts (aus dem IST - ohne zusätzliche Informationen abzuleiten) • Daraus Ableitung des Ergebnishaushaltes (aus dem SOLL - mit einigen Ergänzungen/Überleitungen für nicht zahlungswirksame Transaktionen wie Abschreibungen, Rückstellungsveränderungen, Umwertungen und exakter Differenzierung zwischen Investitionen und Konsumption) • Übernahme von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem bestehenden Rechnungsabschluss (schließliche Reste, durchlaufende Gebarung) und Ergänzung insbesondere um die neu zu erstellende Vermögensbewertung und allfällige Rückstellungen zu einem Vermögensnachweis (Bilanz) • Ergebnishaushalt und Vermögensnachweis sind so aufeinander abgestimmt, dass die Veränderung des Nettovermögens (Vermögen abzüglich Schulden) mit dem Jahresergebnis aus dem Ergebnishaushalt korrespondiert. • Die Ableitung der drei Komponenten erfolgt nach den Vorgaben der VRV 2014 als gemeinsames Referenzmodell, sodass im Ergebnis ein einheitliches und über alle Gebietskörperschaften hinweg kongruentes System vorliegt. • Das durch die VRV 2014 als Referenzsystem definierte Ergebnis wir auf diese Weise mit den Mitteln erreicht, über die die Kommunen selbst verfügen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Gemeinden auch dann zumindest über einen Abschluss nach den alten Regeln verfügen, wenn es Umstellungsprobleme gibt. Die vielschichtigen Anknüpfungen an das alte System werden nicht unkontrolliert gekappt (zB AOH), weil dieser weiterhin verfügbar ist.

Der Gemeindebund wird in den nächsten Wochen ein Beispiel für eine derart abgeleiteten bzw. zum Dreikomponentenabschluss erweiterten Rechnungsabschlusses für eine konkrete Gemeinde vorlegen.


finanzen kommunal 10 | 2014

Haushaltsrechtsreform

Nein zu Prestigeprojekten! Österreichs Gemeinden verlangen, einen Beweis antreten zu dürfen. Sie wollen – und werden – den Beweis erbringen, dass europäische Haushaltsvorgaben auch ohne Bürokratie- und Kostenexplosion erbracht werden können.

Konrad Gschwandtner 30 Millionen Euro hat bislang allein der Bund, der eigentlich über ausreichend Personalressourcen und EDV-Kapazitäten verfügen sollte, um auch große Reformprojekte weitgehend „in house“ abwickeln zu können, für sein 2013 in Betrieb genommenes 3-KomponentenRechnungswesen ausgegeben. Für die Gemeindeebene werden Umstellungskosten in Höhe von 200 bis 250 Millionen Euro sowie jährliche Folgekosten in zweistelliger Millionenhöhe geschätzt, falls der Vorschlag des Bundes für eine Voranschlagsund Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2014) umgesetzt wird.

Unhaltbare Position des Gemeindebundes? In der seit Juni tagenden bundesweiten Arbeitsgruppe zur VRV 2014 wird nun dem Gemeindebund laufend vorgeworfen, dass er mit seiner Forderung nach einer weitgehenden Beibehaltung der bisherigen VRV 1997, ergänzt etwa um die notwendige Erhebung und Bewertung des Gemeindevermögens, eine unhaltbare Position vertritt. Aber warum ist diese Position einer weiterentwickelten und erweiterten Kameralistik unhaltbar? Etwa weil Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer auch im gegenständlichen Fall versucht, unnötigen Verwaltungsmehraufwand (Personal-, Beratung-, Schulung- und EDV-Kosten für

Die geforderten Daten vollständig und nachvollziehbar bereitzustellen ist das erklärte Ziel der Reform. Und für alle Beteiligten sollte eines vor allem gelten: eine effiziente Verwendung der Steuergelder. die Umstellung sowie umfangreiche Folgekosten bei Budgetierung, Mehrfachbuchungen etc.) zu vermeiden und sich für eine Reform einsetzt? Eine Reform, die die Gemeinden aus eigener Kraft und ohne viel externe Beratung bewältigen können? Oder weil er weiß und es die Vergangenheit auch immer wieder gezeigt hat, dass vorweg viel Unterstützung versprochen wird, die Gemeinden gegen Ende einer Reform aber meist ziemlich alleine dastehen? Aktuellstes Beispiel hierfür ist die anstehende Einführung des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR).

DAS 3-Komponenten-Modell Das Bundeshaushaltsrecht und damit weitgehend auch der Vorschlag des Bundes für das künftige Rechnungswesen auf Länder- und Gemeindeebene ist ein hoch komplexes, in sich geschlossenes System mit einem in Bereichs-, Global- und Detailbudgetebene differenzierten Finanzierungshaushalt sowie Ergebnishaushalt. Dazu kommen eine Vermögensrechnung (Eröffnungs- und Schlussbilanz), eine Voranschlagsvergleichsrechnung, eine Wirkungsorientierungskomponente zur Steuerung der jeweiligen Budgetebenen und eine Vielzahl gesonderter Informationen in Form von Budgetbeilagen.

Oder ist es nicht vielmehr doch so, dass der Bund den Gemeinden die nötigen Erleichterungen bisher nicht zugestehen wollte, weil die Regierung große Scheu hat, dass ihr die Medien jedwedes Nachgeben einmal mehr als politischen Umfaller in der föderalen Auseinandersetzung ankreiden würden? Und ist es nicht vielmehr auch so, dass sich die Länder (samt dem Städtebundmitglied Wien) durch ihre politischen Beschlüsse im Sog des hausgemachten Salzburger Finanzdebakels 2013 bereits zu sehr in das Modell des Bundes einzementiert haben? Zumindest so weit einzementiert, dass sie, auch wenn sie das wollten, nicht mehr Partei für eine kommunale Lösung ergreifen können, ohne als Blockierer dazustehen. Dies war bereits im März 2013 augenscheinlich, als der Gemeindebund seinen Vorschlag für eine Teilreform der VRV 1997 vorgelegt hat. Und das setzt sich leider in den bisherigen Verhandlungen zur VRV 2014 so fort, obwohl die Landesfinanzreferenten erst vor fünf Monaten beschlossen haben, sich für Erleichterungen für die Gemeinden einzusetzen. Von Länderseite sind fast ausschließlich die Finanzabteilungen in der Arbeitsgruppe vertreten – und die haben mit dem (inklusive der aktuell 45 Anlagen) rund 200 Seiten starken VRV-Entwurf nach Vorbild des Bundeshaushaltsrechts alle Hände voll damit zu tun, ihre eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen. Also den Vorschlag des Bundes im Sinne der Landeshaushalte anzupassen und gleichzeitig nicht als Verweigerer von Vergleichbarkeit und Transparenz zu erscheinen. In dieser Konstellation ist es auch wenig verwunderlich, dass sich der Städtebund trotz ebenfalls massiver Bedenken nicht zu einem Schulterschluss mit dem

15


16

kommunal 10 | 2014 Finanzen

Gemeindebund durchringen konnte.

Zu spät für Kurskorrektur? Umsetzung um jeden Preis? Zugegeben, die Bundeshaushaltsrechtsreform als Prestigeprojekt zu bezeichnen mag hart erscheinen, gerade weil der Begriff Prestigeprojekt auch häufig mit unnötigen Ausgaben und Partikularinteressen in Verbindung gebracht wird. Ganz vom Tisch wischen lässt sich dieser Eindruck des Prestigeprojekts jedoch ganz bestimmt nicht, wenn etwa der langjährige Chef der Budgetsektion des Finanzministeriums und nunmehrige Sektionschef im Bundesrechnungshof erst kürzlich in einer deutschen Fachpublikation (ifst-Schrift Nr. 500, Seite 77) schreibt: „Mittlerweile strahlt die Haushaltsreform auch auf die österreichischen Länder aus und gilt international als Best Practice-­Beispiel moderner Haushaltssteuerung.“ Weiter oben war bereits die Rede von der Angst vor dem politischen Umfallen. Aber nicht nur die Politik, sondern auch die Verwaltung selbst ist ein wesentlicher Faktor in diesem Reformprozess, der allein in den bisherigen Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden enorm viel Zeit und Aufwand gekostet hat. Wenn man nun bedenkt, dass seit 2007 viele und seit 2010 wohl jeder einzelne leitende Mitarbeiter im Finanzministerium seinen kleinen, mittleren oder großen Beitrag für die Bundes-Haushaltsrechtsreform geleistet hat, dann ist es umso verständlicher, dass der hauseigene Vorschlag nicht gleich kampflos aufgegeben wird. Dies darf aber nicht so weit gehen, dass man die berechtigten Bedürfnisse der Gemeinden im bisherigen Verhandlungsprozess zu wenig Gehör schenkt. Seit nunmehr einem Jahr (kurz nachdem der Entwurf im Sommer 2013 erstmals vorgelegt wurde) kommt der Bund dem Ersuchen der Gemeinden, doch endlich einen umfassenden Musterrechnungsabschluss nach dem neuen Regelwerk vorzulegen, nicht nach. Gleichzeitig

wird behauptet, dass es die Gemeinden sind, die im Abseits stehen, nur weil der Gemeindebund in seinen Vorschlägen auch Textpassagen der VRV 1997 zitiert und die bewährte Darstellungsform und Trennung laufender von außerordentlichen Ausgaben nicht mutwillig über Bord werfen will. Ganz im Gegenteil, es ist die Position des BMF, die völlig an der kommunalen Realität vorbeigeht, und es scheint derzeit leider so, als müsse man das Modell des Bundes um jeden Preis (hunderte Millionen Euro, Transparenz- und Steuerungsverluste durch den jedenfalls für Gemeinden unter Großstadtniveau viel zu hohen Komplexitätsgrad des Systems etc.) auch den Gemeinden umhängen.

Bund muss seine Blockade beenden In dieser verworrenen Situation ist es wahrscheinlich sogar von Vorteil, dass das BMF nun eine neue Ressortleitung bekommen hat. Es ist zu hoffen, dass Finanzminister Schelling die Chance nutzt, die Forderungen seines Hauses in Sachen Haushaltsrechtsreform neu zu bewerten, denn die europäischen Vorgaben (Fiskalrahmenrichtlinie, Six-Pack und Co.) sehen zwar kohärente Rechnungslegungsvorschriften und vollständige Daten aller öffentlichen Haushalte vor, sie zwingen aber keinesfalls dazu, dass vom Bund bis Seit Sommer 2013 kommt der Bund dem hinunter zur Ersuchen der Gemeinden, doch endlich einen kleinsten Gemeinde alle umfassenden Musterrechnungsabschluss nach die gleiche dem neuen Regelwerk vorzulegen, nicht nach. Budgetierungstiefe oder Darstellungsform ihrer Rechnungsabschlüsse haben müssen. Es kann nicht sein, dass der Bund die Gemeinden zwingt, Millionen Euro zu verpulvern, nur damit er sich Egal wie man es sieht: Wenn am Ende durchgesetzt hat und Finanzministerium und RechSeite 110 des Regierungspronungshof den Gemeindebund-Vorgramms positiv abhaken kann. schlag ablehnen, weil 99 Prozent Es geht darum, möglichst vollSystemgeschlossenheit nicht ständige und nachvollziehbare reichen, dann gibt es für den heiDaten bereitstellen zu können. mischen Steuerzahler ohnedies Der Gemeindebund hat sich keinen Weg aus der Expertenfalle. schon lange dazu bekannt, dass etwa die bisher unvollständige


Finanzen kommunal 10 | 2014

Das Reformmodell beruht grob gesagt darauf, die im VRV 2014-Vorschlag geforderten Inhalte so weit wie möglich aus der VRV 1997 abzuleiten und die dann noch ausstehenden, gemäß der Zielsetzung der VRV 2014 geforderten Informationen wie etwa eine Vermögens- und Schuldenrechnung oder einen Rückstellungsnachweis als Beilagen zum Rechnungsabschluss darzustellen.

Erfassung und fehlende Bewertung von Gemeindevermögen angegangen werden muss und auch die wenigen anderen noch nicht vorhandenen Daten ermittelt werden. Die vielgepriesene Vergleichbarkeit, die etwa vom Rechnungshof so gerne gefordert wird, wird man aber auch mit einem noch so aufwändigen und komplizierten System nicht erreichen können, solange es auf Länderebene keine einheitlichen Buchungsvorschriften gibt. Im Gegensatz dazu buchen die Gemeinden seit Jahren nach einem gemeinsamen Kontierungsleitfaden. Und noch wesentlicher ist, dass man in unserem Land keine umfassende Aufgabenreform durchführt. Es ist an der Zeit, dass sich der Bund seiner selbst verschuldeten Blockade gegen eine schlanke und praktikable Reform des Haushaltswesens auf Gemeindeebene entledigt. Der Gemeindebund hat hier zuletzt am 18. August 2014 ganz konkrete Vorschläge gemacht, wie eine solche Reform aussehen kann. Diese wurden jedoch leider ein-

Es kann nicht sein, dass der Bund die Gemeinden zwingt, hunderte Millionen Euro zu verpulvern, nur damit er sich am Ende durchgesetzt hat und Seite 110 des Regierungsprogramms positiv abhaken kann.

Konrad Gschwandtner, Bakk. BA, ist Referent beim Österreichischen Gemeindebund in der Abteilung Recht und Internationales

mal mehr (aus den bereits genannten Gründen?) vom Tisch gewischt. Taktische Spielereien bringen zwar Würze ins Leben, sind aber auf Dauer ungesund. Und sie bringen uns auch der Lösung nicht näher. Es ist doch wohl jedem klar, dass das bisher einzige grundsätzliche Angebot des BMF im Zuge des bisherigen Verhandlungsprozesses – für Gemeinden bis 300 Einwohner könnte man sich Erleichterungen vorstellen – nicht als ernstgemeintes Entgegenkommen gesehen werden kann. Auch ist es wenig vertrauensbildend, dass von BMF-Seite immer öfter die mögliche Kündigung der Heiligenbluter Vereinbarung in den Raum gestellt wird, was einem „Drüberfahren“ beim Erlassen

17

der neuen VRV gleichkommt. Und eines ist wohl auch klar: wenn den Gemeinden die Kosten für ein System, von dem sie keinen oder sogar negativen Nutzen erwarten, aufgebürdet werden sollen, wird der Gemeindebund alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten in Erwägung ziehen.

Umsetzung aus eigener Es ist an der Zeit, dass sich der Bund seiner selbst verschuldeten Blockade gegen eine schlanke und praktikable Reform des Haushaltswesens auf Gemeindeebene entledigt. Kraft Da die Gemeinden dem Bund nun ein wenig die sprichwörtliche Brücke legen wollen, wird bis Ende Oktober das bisher nur verbal formulierte kommunale Reformmodell dem Bundesminister für Finanzen und dem Rechnungshofpräsidenten auch als reales Zahlenbeispiel vorgelegt. Aufgrund der bereits weit gediehenen Vorbereitungsarbeiten mehrerer kleiner bis mittelgroßer Salzburger Pilotgemeinden ist der Gemeindebund trotz des bisherigen Verhandlungsverlaufs zuversichtlich, dass dem Bund und dem Rechnungshof klar gemacht werden kann, dass der kommunale Weg ebenfalls zur Erreichung des gemeinsamen Ziels geeignet ist. Die Gemeinden werden die Daten liefern können. Eine Vermögensbewertung anhand einfacher und praktikabler Kriterien ebenso wie die größtmögliche Beibehaltung der aktuellen VRV-Logik wird bei den Mitarbeitern in den Gemeinden für große Akzeptanz und somit weitgehend reibungslose Umsetzung der Reform sorgen. Wenn BMF und Rechnungshof diesen Vorschlag dann aber dennoch ablehnen, weil 99 Prozent Systemgeschlossenheit nicht reichen, dann gibt es für den heimischen Steuerzahler ohnedies keinen Weg aus der Expertenfalle.


kommunal 10 | 2014 INTERVIEW

Infrastrukturminister Alois Stöger im KOMMUNAL-Gespräch

„Die Kritik an den LuftfahrtRegeln ist weit überzogen“ Kaum war der neue Infrastrukturminister Alois Stöger im Amt, brach

dass sich daraus dramatische Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden ergeben würden. Massive Zunahme der Lärmbelastung auf der einen Seite und ein faktisches „Abwürgen“ des privaten Luftverkehrs (Segelflieger, Paragleiter) steht zu befürchten. Wie stehen Sie zur Forderung, den Entwurf zurückzunehmen?

schon ein Stürm der Entrüstung über ihn herein. Die neuen Regeln zum Luftverkehr über Österreich brachten jede Menge Gemeinden „auf die Palme“. Im KOMMUNAL-Gespräch versichert er, dass die Flugzeuge weder tiefer fliegen werden noch die Gemeinden finanzielle Einbußen befürchten müssen. Herr Minister, was kann ein „Zukunftsministerium“ wie das BMVIT für den ländlichen Raum machen? Was sind die Ziele? Wo sind Ihre Prioritäten?

Alois Stöger: Wie gut es den Menschen in den Gemeinden auf dem Land geht, hängt auch sehr stark von der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur ab. Konkret heißt das, wenn sie eine gute Anbindung im öffentlichen Verkehr haben, leistungsfähige Bahn- und

Ich würde zuerst vorschlagen, dass man sich die geplanten neuen Luftverkehrsregeln genau anschaut. Die Kritik ist weit überzogen. In der Sache geht es darum, dass der Luftraum für alle, die ihn privat oder kommerziell nutzen, sicher ist. Merkbare Änderungen gibt es rund um die Verkehrsflughäfen, weil hier moderne Anflugverfahren genutzt werden, da muss man die Schutzzonen einfach anpassen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass für die österreichischen Regionen, ihren Tourismus und die Wirtschaft die Flughäfen von großer Bedeutung sind. Zum Lärmargument: Kein Verkehrsflugzeug wird wegen der neuen Luftverkehrsregeln im Überflug tiefer fliegen und daher wird die Lärmbelastung auch nicht zunehmen; auch der private Flugverkehr kann stattfinden wie bisher.

Straßenverbindungen für die Unternehmen, schnelles Internet auch in den kleinen Gemeinden, dann bleiben ländliche Gemeinden auch als Wirtschafts- und Lebensraum attraktiv. Zuletzt hat sich eine heftige und teils emotional geführte Debatte um eine geplante Neuordnung des Luftverkehrs entwickelt. Konkret plant ein Entwurf des BMVIT, Anflughöhen und -wege für kommerzielle Luftfahrt so zu ändern,

„Dafür, dass das Ministerium für die technische Absicherung den Gemeinden ihre Kosten refinanziert, gibt es klare Kriterien. Dort, wo dieser Anspruch gerechtfertigt ist, wird das bmvit dem nachkommen.“ Alois Stöger im Gespräch mit KOMMUNAL.

Foto: Christian Herzenberger

18

Wie bei anderen Themen in der Vergangenheit (Eisenbahnkreuzungsverordnung) wurden auch hier die betroffenen Gemeinden in die Vorarbeiten weder einbezogen noch die zu erwartenden Kosten bzw. finanziellen Verluste der Gemeinden erhoben und Proteste damit geradezu provoziert. Wie wollen Sie in dieser Sache vorgehen, nachdem sich der Gemeindebund in seiner Stellungnahme das Recht zur Auslösung des Konsultationsmechanismus ausdrücklich vorbehält?

Der Städtebund, der Gemeindebund und die Länder wurden na-


interview kommunal 10 | 2014

türlich im Rahmen des Begutachtungsverfahrens einbezogen. Die Bedenken der Gemeinden wurden sorgfältig evaluiert und wir sind der Meinung, dass die Gemeinden keine finanziellen Auswirkungen befürchten müssen. In seiner Stellungnahme erhebt der Gemeindebund im Zusammenhang mit der Identifizierbarkeit der betroffenen Gebiete auch den Vorwurf, dass der Entwurf „das vom Verfassungsgerichtshof geforderte Mindestmaß an einfacher Verständlichkeit und Lesbarkeit von Gesetzes- bzw. Verordnungstexten verfehlt“. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

STELLUNGNAHMEN zu den Luftverkehrsregeln 2014

Anspruch gerechtfertigt ist, wird das bmvit dem nachkommen.

„Durch diesen geplanten Luftraum (Nahkontrollbezirk LOWG 5 (TMA LOWG 5)) wird die Ausübung des Flugsports in der Region Schöcklland und im Naturpark Alemnland massiv eingeschränkt, um Instrumentenanflüge von Verkehrsflugzeugen zum Luftraum Graz tiefer als bisher führen zu können.“ Gemeinde Hart-Burgstall, 18. August

Der Breitbandausbau am Land ist eine überlebenswichtige Frage für die Gemeinden. Wie werden die seit langem zugesagten Gelder eingesetzt, um die „digitale Kluft“ zwischen Stadt und Land zu schließen?

Die Breitbandmilliarde gibt es, weil sich meine Vorgängerin im Infrastrukturministerium, Doris Bures, von Anfang an dafür eingesetzt hat. Dass erstens die Digitale Dividende für den Mobilfunk gewidmet wurde und zweitens die Versteigerungserlöse, soweit sie dem bmvit zufließen, wieder in den Breit-

„Durch die Neustrukturierung ist zu erwarten, dass die nach Instrumentenflugregeln fliegenden Luftfahrzeuge tiefer fliegen werden, dies wird vor allem die Bereiche auf der Linie Trofaiach und Kraubath betreffen, da hier die Anflüge nach Zeltweg nunmehr bereits in 1981 m über Meereshöhe (6500 Fuß ) beginnen werden (bisher 2895 m / 9500 ft) und z.B. auch Jets im Bereich des Reitings nunmehr auf 2500 m / 8500 ft absinken dürfen (bisher 3810 m / 12500 ft), und das bei jeder Wetterlage. Dies betrifft direkt das Gemeindegebiet St. Stefan ob Leoben. Ronald Schlager, Bürgermeister Gemeinde St. Stefan ob Leoben, 18. August

Dass die Versteigerungserlöse, soweit sie dem bmvit zufließen, wieder in den Breitbandausbau investiert werden, ist keine Selbstverständlichkeit. Bis vor kurzem wollte das Finanzministerium diese Mittel gar nicht freigeben.

„Die Absenkung der freien Lufträume für die „Sichtflieger“ bedeutet für unsere Region nicht nur massive Einschränkungen für den Streckenflug, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko dar. „Zuwenig Luft unter den Flügeln“ ist insoferne gefährlich, da der Flughafen Mariazell schon auf fast 900 Meter Seehöhe liegt.“ Manfred Seebacher, Bürgermeister von St. Sebastian und Bezirksobmann Bruck-Mürzzuschlag des steiermärkischen Gemeindebundes, 19. August

Alois Stöger zum Breitbandausbau

Die Luftverkehrsregeln und die Ordnung des Luftraums müssen so formuliert sein, dass die, die sie anwenden müssen, sie verstehen und umsetzen können. Dazu sind die luftfahrtechnischen Begriffe und Bestimmungen notwendig. Thema Eisenbahnkreuzungsverordnung: Die Gemeinden müssen den Ausbau der Bahnübergänge mit Signalanlagen vorfinanzieren und dann beim BMVIT einen Antrag auf Refundierung stellen. Wie viel Geld ist in diesem Topf?

Die Vereinbarung von Verkehrsministerium und Gemeinden zeigt, dass wir bei der Sicherheit an einem Strang ziehen. Das finde ich sehr positiv. Die Vereinbarung anerkennt auch ausdrücklich, dass es eine gemeinsame Verantwortung gibt. Dafür, dass das Ministerium für die technische Absicherung den Gemeinden ihre Kosten refinanziert, gibt es klare Kriterien. Dort, wo dieser

bandausbau investiert werden, ist keine Selbstverständlichkeit. Bis vor kurzem wollte das Finanzministerium diese Mittel gar nicht freigeben. Grundsätzlich ist der Breitbandausbau nicht nur für Gemeinden überlebenswichtig, sondern für ganz Österreich. Daher hat das bmvit einen Masterplan für ganz Österreich entwickelt und wir halten an der Zielsetzung der flächendeckenden Versorgung mit ultraschnellen Breitbandanschlüssen bis zum Jahr 2020 fest. Derzeit werden die Vorarbeiten für technologieneutrale Ausschreibungen in den von Marktversagen betroffenen Regionen vorbereitet. Das Ziel ist es, jedem Bürger Österreichs den Zugang zu einem ultraschnellen Breitbandanschluss zu ermöglichen. In welcher Form dürfen Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeindeeigene Unternehmungen, die Breitbandprojekte umsetzen, mit Förderungen rechnen?

19

„Von einem weiteren Problem wären Gemeinden betroffen: Durch niedrige Flughöhen wären sie plötzlich mit Lärm und Umweltbelastungen konfrontiert: Durch tieferfliegende Luftfahrzeuge mit Kraftantrieb im Überflug und durch Passagiermaschinen wegen niedrigerer Einflugschneisen.“ Die Abg.z.NR Andreas Ottenschläger und Peter Haubner, 21. August Unter folgendem Link finden Sie alle Stellungnahmen http://goo.gl/ GMM8Et

„Ich beeinspruche als Bürger der Stadt Graz den Entwurf LVR 2014 und insbesondere den RNAV RWY17 in seiner geplanten Form. Der Anflug ... stellt durch die geringere Flughöhe anders als beim früher üblichen Anflug von Norden im Falle eines beidseitigen Triebwerksausfalls, wie er durch Vogelschlag passieren kann, das sichere Erreichen der Piste nicht mehr möglich und das Flugzeug stürzt über dem Stadtgebiet ab.“ Daniel Vidic, 25. August


20

kommunal 10 | 2014 recht & Verwaltung

Der Telekommunikationssektor ist ein vollliberalisierter Sektor auf dem marktwirtschaftlich agierende Unternehmen im Wettbewerb über verschiedenste technologische Plattformen ihre Dienste anbieten. Grundsätzlich sind alle Unternehmungen, seien es welche von Gemeinden oder anderen Eigentümern, berechtigt, bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Infrastrukturen zu errichten und Dienste anzubieten und auch einen Förderantrag zu jedem Instrument zu stellen. Sehr verkürzt dargestellt geht es dann bei der konkreten Zuerkennung der Förderung darum, das Unternehmen zu finden, welches die qualitativ und quantitativ beste Leistung bei geringstem Förderbedarf bietet. Wir gehen insbesondere bei der Förderung von Leerverrohrung im Zusammenhang mit laufenden öffentlichen Bauvorhaben davon aus, dass hier Gemeinden einen erheblichen Anteil an der Förderung in Anspruch nehmen werden.

Forschung und Entwicklung; gerade das bmvit setzt bei seiner Forschungsförderung auf diese Themen. Das zeigt auch, wie stark Österreich bei den Umwelttechnologien ist. Wenige andere Länder in der EU nutzen Solarthermie so stark wie Österreich; zugleich haben wir sehr viele sehr erfolgreiche Unternehmen in der Umwelttechnikindustrie. Seit Mitte der 90er Jahre haben diese Unternehmen ihren Umsatz auf knapp zehn Milliarden Euro verfünffacht und die Zahl der Beschäftigten auf rund 30.000 beinahe verdreifacht. Darum geht es mir – Wachstum und neue Arbeitsplätze durch Innovation und neue Technologien, gepaart mit einem ganz konkreten Nutzen für die Menschen und die Umwelt. In dem Zusammenhang steht immer wieder die Forderung – oder der Vorschlag – im Raum, gewisse Forschungsschwerpunkte von den Ballungszentren weg zu verlegen. Wie stehen Sie zu dieser Idee?

Siedlungswasserwirtschaft

Investit Bernhard Haubenberger

2012 wurde eine umfassende Investitionskostenerhebung durchgeführt, die von 2015 bis 2021 einen Investitionsbedarf in der Siedlungswasserwirtschaft von zumindest fünf Milliarden Euro ausweist. Ein Betrag,

Wir gehen insbesondere bei der Förderung von Leerverrohrung im Zusammenhang mit laufenden öffentlichen Bauvorhaben davon aus, dass hier Gemeinden einen erheblichen Anteil an der Förderung in Anspruch nehmen werden. Alois Stöger über die Förderchancen von Gemeinden, Gemeindeverbänden und gemeindeeigenen Unternehmen im Bereich Breitbandausbau

Die Erneuerbaren Technologien sind ein Hoffnungsschimmer für Österreich. Wie kann der ländliche Raum von der Forschung profitieren?

Sie kennen das so wie ich aus eigener Erfahrung, gerade am Land gibt es kaum noch einen Neubau oder Zubau, wo nicht gleich Solarthermie oder Photovoltaikanlagen miterrichtet werden. Ich bin selbst beeindruckt wie offen die Leute für umweltfreundliche Technologien sind. Hinter diesen breiten Anwendungsmöglichkeiten steckt jahrelange

Von unserer Forschungsförderung profitieren alle Unternehmern und Forschungseinrichtungen in ganz Österreich. Denken Sie nur an die Kompetenzzentren, die wir österreichweit etabliert haben, in denen Unternehmen gemeinsam mit Wissenschaftlern an besonders anspruchsvollen Forschungsprojekten arbeiten. Genauso verhält es sich mit der Forschungsförderung für Unternehmen: Jeder Betrieb unabhängig von seiner Größe oder seinem Standort kann mit seinen Projekten bei unseren Programmen mitmachen – und sie tun es auch.

der unmöglich von den Gemeinden aufgebracht werden kann.

I

n die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden im Zeitraum 1959 bis 2011 insgesamt rund 55 Milliarden Euro investiert. 89.000 km öffentliche Kanäle, 77.000 km öffentliche Wasserleitungen, 1800 Kläranlagen, 95 Prozent Anschlussgrad in der Abwasserentsorgung, 92 Prozent Anschlussgrad in der Wasserversorgung. Diese Zahlen verdeutlichen die in den letzten Jahrzehnten getätigten Investitionen und machen klar, dass alle ihren Beitrag leisten müssen, damit einwandfreies Trinkwasser aus der Leitung und saubere Gewässer eine Selbstverständlichkeit bleiben. Lag der Schwerpunkt der Inves-


recht & Verwaltung kommunal 10 | 2014

ionsbedarf explodiert

nicht gefährden, muss unentwegt in die Erhaltung investiert werden, widrigenfalls die bislang getätigten Investitionen mehr denn weniger frustrierte Aufwendungen waren.

titionen in der Vergangenheit überwiegend in der Ersterrichtung der Infrastrukturen, so wird sich dieser in den nächsten Jahrzehnten deutlich in Richtung Sanierung, Erneuerung

Die derzeitige Finanzierungsstruktur trägt auch eine soziale Komponente in sich. Sie garantiert flächendeckend sozialverträgliche Gebühren. und Erhaltung verlagern. Wie viele andere Infrastrukturen, haben auch Kläranlagen, Kanäle, Rohre, Pumpenanlagen einen Lebenszyklus, ein Ablaufdatum. Abgesehen davon, dass in den ländlichen Regionen der Erstausbau noch lange nicht abgeschlossen ist, sollte man sich vor Augen führen, dass bereits mehr als 30 Prozent aller Wasserleitungen und etwa 13 Prozent aller Kanäle älter als 40 Jahre sind, zahlreiche Anlagen daher die technische Nutzungsdauer längst überschritten haben. Möchte man daher die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser und die Sicherheit einer qualitätsvollen Wasserentsorgung

Mag. Bernhard Haubenberger ist Jurist im Österreichischen Gemeindebund

Zusagerahmen 2015 und 2016 unabdingbar Infolge rigider Sparmaßnahmen in den letzten Jahren wurde die Bundesförderung für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft deutlich gekürzt. Bis einschließlich des Jahres 2011 lag der Förderzusagerahmen in der Siedlungswasserwirtschaft bei deutlich über 100 Millionen Euro, im Jahr 2012 lag dieser bei 95 Millionen und im Jahr 2013 überhaupt nur mehr bei 45 Millionen Euro. Erst für das Jahr 2014 wurden wieder 100 Millionen Euro an Zusagerahmen festgeschrieben. Bedingt durch die Budgetrestriktionen konnten zahlreiche Gemeinden notwendige Projekte nicht umsetzen. Derzeit besteht ein massiver Investitionsrückstau. Allein für das Jahr 2014 bedürfte es zumindest weiterer 100 Millionen Euro an Zusagerahmen, um alle derzeit (!) offenen Projektvorhaben

in einem für die Gemeinden erträglichen Ausmaß zu fördern. Derzeit werden rund 33 Prozent des Finanzierungsvolumens bei Projektvorhaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung von Bund und Ländern getragen, 58 Prozent von Gemeinden über eigen- und fremdfinanzierte Mittel und neun Prozent über Anschlussgebühren. Die derzeitige Finanzierungsstruktur trägt auch eine soziale Komponente in sich. Sie garantiert flächendeckend sozialverträgliche Gebühren. Nicht auszudenken wären die Folgen, würde man einer 500-SeelenGemeinde die gesamten Kosten für die Siedlungswasserinfrastruktur mittels Gebühren auferlegen. Nachdem sich das bisherige Modell der gemeinsamen Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft durch Bund, Länder und Gemeinden bewährt hat, kann es und darf es keine weiteren Kürzungen mehr geben. Da es bislang noch keinen Beschluss über einen Förderzusagerahmen für die Jahre 2015 und 2016 (bis zum nächsten Finanzausgleich) gibt, muss so rasch wie möglich gehandelt werden.

21


kommunal 10 | 2014 recht & Verwaltung

EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe

E-Vergabe lässt die Wogen hoch gehen KOMMUNAL berichtete in der letzten Ausgabe über eine Pressekonferenz, nach der ab 2018 alle Gemeinden das öffentliche Vergabewesen auf E-Vergabe umzustellen haben. Diese Aussage kann so undifferenziert vor allem für kleine Gemeinden und für Aufträge mit geringem Auftragsvolumen nicht bestätigt werden. Nicolaus Drimmel Die neuen EU-Vergaberichtlinien sind am 17. April 2014 europaweit in Kraft getreten. Sie enthalten unter anderem auch Bestimmungen zum Einsatz elektronischer Mittel bei der Auftragsvergabe. Im Folgenden wird auf die Bestimmungen der Allgemeinen Richtlinie eingegangen, die für die Gemeinden von besonderer Bedeutung sind.

Im Zusammenhang mit der geplanten Richtline ist vorab klarzustellen, dass diese Richtlinie nicht generell für das gesamte öffentliche Vergabewesen gilt. Die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe hat sich der Effizienz und Transparenz der öffentlichen Auftragsvergabe verschrieben. Nach einem Übergangszeitraum sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass für öffentliche Aufträge, auf die sich diese Richtlinie bezieht, eine ausschließlich elektronische Kommunikation in allen Verfahrensstufen verbindlich vorgeschrieben ist. Es handelt sich daher um europäisches Recht, das auf Ebene der Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Die gesamte Kommunikation * Darunter fallen die Richtlinie (RL) über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU, die Sektorenrichtlinie 2014/25/EU und die KonzessionsRL 2014/23/EU

Hofrat Mag. Nicolaus Drimmel ist Jurist im Österreichischen Gemeindebund und leitet die Abt. Recht und Internationales

und der gesamte Informationsaustausch im Rahmen eines Vergabeverfahrens haben laut Richtlinie eine Umsetzungsvorgabe bis 18. April 2016, die späteste Frist zur Umsetzung ist der 18. Oktober 2018. In Österreich wird die Umsetzung wohl weitestgehend in einer Neufassung des Bundesvergabegesetzes (BVergG) erfolgen. Laut BKA-Verfassungsdienst ist mit einem ersten Entwurf eines neuen Bundesvergabesetzes in etwa einem halben Jahr zu rechnen.

Geltungsbereich nach Auftragsvolumen Vorab ist klarzustellen, dass diese Richtlinie nicht generell für das gesamte öffentliche Vergabewesen gilt. Der verbindliche Geltungsbereich der Richtlinie (Art. 4) bezieht sich nur auf Aufträge über einem bestimmen Volumen. Das ist bei Bauaufträgen 5,186 Millionen Euro, bei Dienstleistungsaufträgen im Sozialbereich 750.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen von „subzentralen öffentlichen Auftraggebern“, also Gemeinden, 207.000 Euro. Freilich können die Mitgliedstaaten in ihren Regelungen diese Grenzen auch unterschreiten (Erwägungsgrund. 52, 4. Satz der RL), sie müssen dies aber nicht. Was die Höhe des Auftragsvolu-

© momius - Fotolia.com

22

mens betrifft, spricht die RL sogar ausdrücklich davon, dass öffentliche Auftraggeber auch dazu ermutigt werden sollten, große Aufträge in Lose zu unterteilen. Dies wird mit den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittleren Unternehmen begründet (Erwägungsgrund 78 der RL). Zwar wird die kleinteilige öffentliche Vergabepraxis in Österreich immer wieder kritisiert, jedoch kommt das eindeutig von Großanbietern, die sich auf einen klein strukturierten Markt nicht so wohl fühlen. Der Gemeindebund sieht sich in seiner bisherigen Ansicht bestärkt, dass eine gesunde Vergabepolitik der Gemeinden auch zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaft führt, hierin sieht er sich auch konform mit den bisherigen Aussagen der WKO.

Ausnahmen

Neben den zitierten Schwellenwerten nennt die Richtlinie in Art. 22 auch Ausnahmen, nach denen die Auftraggeber nicht verpflichtet sind, elektronische Kommunikationsmittel anzuwenden. Dabei geht es (Erwägungsgründe 54 und 55) z. B. um den Schutz sensibler Informationen oder um das technische Format der Einreichunterlagen, die etwa nicht auf dem elektronischen Weg übermittelt werden können. Eine weitere Ausnahme besteht für Verbände öffentlicher Auftragnehmer oder der interkom-


recht & Verwaltung kommunal 10 | 2014

Die EU-Vergaberichtlinie: Nach einem Übergangszeitraum sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass für öffentliche Aufträge, auf die sich diese Richtlinie bezieht, eine ausschließlich elektronische Kommunikation in allen Verfahrensstufen verbindlich vorgeschrieben ist.

munalen Zusammenarbeit. Hier wurde aufgrund der kommunalen Forderungen explizit klargestellt, dass die Erbringung von Dienstleistungen durch einen Verband (Erwägungsgrund 30) oder die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen (Erwägungsgrund 33) nicht dieser RL unterstehen. Öffentlichen Auftraggebern soll es nach der RL auch gestattet sein, einen Dienstleistungsauftrag an eine zentrale Beschaffungsstelle ohne Anwendung der in dieser RL vorgesehenen Verfahren zu vergeben (Erwägungsgrund 70).

Betroffenheit von Gemeinden Gemeinden sind tatsächlich von der zitierten EU-Richtlinie betroffen, allerdings ist hier auf eine koordinierte innerstaatliche Umsetzung zu achten. Mit einem Entwurf eines BVergG ist wie erwähnt erst Ende des Jahres zu rechnen. Es ist den Mitgliedstaaten zwar freigestellt, auch über die Mindeststandards der Regelung hinauszugehen. Dies sollte aber nicht durch undifferenzierte

und überschießende Pressemeldungen forciert werden. Was die E-Vergabe betrifft, muss klar gestellt werden, dass es schon jetzt in den Bundesländern sehr unterschiedliche Standards gibt. Es ist weder im Sinne der Auftraggeber, noch der Auftragnehmer, wenn es in Österreich heterogene Strukturen oder Anwendungen gibt. Insellösungen mit den unterschiedlichsten privaten Anbietern, bei denen sich nur einzelne Experten auskennen, sind nicht im Sinne der Effizienz und Transparenz des Vergabewesens, wie es die Richtlinie verlangt. Eine Anwendung für Gemeinden zur E-Vergabe muss daher leicht erlernbar und handhabbar sein.

Die Gemeinden in Österreich sind sehr kleinteilig strukturiert. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Gemeindestruktur durch undifferenzierte Vergabevorschriften konterkariert wird. Laut BKA-VD befasst sich bereits jetzt eine Gruppe von IKT-Spezialisten aus den Ländern mit den Fragen der E-Vergabe. Freilich kann eine Anwendung erst dann geschaffen werden,

wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen schon halbwegs absehbar sind. Das ist aber erst mit dem Vorliegen eines ersten Entwurfes eines neuen BVergG der Fall. Die Gemeinden in Österreich sind sehr kleinteilig strukturiert. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Gemeindestruktur durch undifferenzierte Vergabevorschriften konterkariert wird, denn die Organisationshoheit ist den Mitgliedstaaten vorbehalten. Die Gemeinden in Österreich wickeln das Gros ihrer Aufträge mit Kleinvergaben ab. Dies ermöglicht eine besondere Rücksichtnahme auf die regionale Wirtschaft und Klein- und Mittelunternehmen, denen die Schwelle zu Großaufträgen schon aufgrund ihrer Kapazität verschlossen ist. Da ein Eingehen auf die Klein- und Mittelunternehmen auch im Sinne der EU-Richtlinie ist, wird es daher in Gemeinschaft mit der Interessensvertretung der Wirtschaft und den Ländern wichtig sein, die bisherigen Wertgrenzen für Direktvergabe über die SchwellenwertVO so lange zu verlängern, bis eine solche Regelung in einem neuen BVergG auch gesetzlich verankert werden kann. Das heißt wohl bis 2018.

23


24

kommunal 10 | 2014 recht & Verwaltung

Gemeindezusammenlegungen

Krieg und Die politische Landkarte Österreichs verändert sich. Während steirische Gemeinden hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof die vom Land verordneten Zwangsfusionen aufhebt, haben sich in Oberösterreich zwei Gemeinden friedlich zusammengeschlossen. KOMMUNAL hat nachgefragt.

Katharina Lehner Gemeindezusammenlegungen sind eine haarige Sache. Denn Gemeinden sind mehr als abstrakte Verwaltungseinheiten, sondern Heimat, mit der sich die Bürgerinnen und Bürger identifizieren. Sollen kleinere Gemeinden zu einer größeren Einheit verschmelzen, ist die Einbindung der Bevölkerung entscheidend. Am 7. September sprachen sich die oberösterreichischen Gemeinden Aigen und Schlägl mit 91 bzw. 84 Prozent in einer Befragung für die Fusion aus. Bis 31. März 2015 werden sich die Gemeinden von selbst auflösen und bis 1. Mai 2015 wird Aigen-Schlägl per Landesverord-

nung gegründet. Im Herbst 2015 wird Aigen-Schlägl eine neue Gemeindevertretung und einen neuen Bürgermeister wählen.

Der Bürger an erster Stelle Die Gemeinden Aigen und Schlägl haben gezeigt, wie eine Gemeindezusammenlegung im Einvernehmen aller über die Bühne gehen kann. Sie wurde nämlich nicht „von oben“ verordnet, sondern geschah im stetigen Austausch mit der Bevölkerung. „Wir haben von Anfang an unsere Bürger eingebunden, denn sie sind es die zu 100 Prozent profitieren müssen.


recht & Verwaltung kommunal 10 | 2014

VFGH: ENTSCHEIDUNG BIS JAHRESENDE Die Anträge dieser Gemeinden stehen auf der Tagesordnung der Herbstsession des Verfassungsgerichtshofes. Die Beratungen finden zwischen 18. September und 11. Oktober statt. Erste Entscheidungen sollen bis Jahresende vorliegen:

• • • • • •

Tauplitz Pichl-Kainisch Rohrmoos-Untertal Pichl-Preunegg Etmißl Raaba

Durchs Reden kommen d’Leut zam, war das Motto dieses Prozesses“, schildert Schlägls Bürgermeisterin Elisabeth Höfler im Interview mit KOMMUNAL. So wurden Arbeitskreise mit den Bürgern gegründet, um herauszufinden, ob eine Fusion sinnvoll ist. Vor der Volksbefragung wurden Dorfabende und Informationsstände veranstaltet, um offene Punkte zu klären. Vielen war die Sinnhaftigkeit der Zusammenlegung von Anfang an bewusst, gab es doch schon lange Kooperationen und gemeindeübergreifende Vereine. Eine Hauptbefürchtung der Menschen war allerdings, dass sie ihre Identität verlieren könnten. „In vielen Gesprächen haben wir vermittelt, dass wir mit Aigen-Schlägl keine Identität verlieren, sondern an Identität gewinnen“, so Höfler.

Entscheidung bis Jahresende In der Steiermark hingegen brodelt es seit fast 2013 gewaltig. Mit dem Stichtag 1. Jänner 2015 werden die im steirischen Gemeindestrukturreformgesetz beschlossenen Fusionen Realität. Die Zahl der Gemeinden wird von 542 auf 288 sinken. 41 Gemeinden haben Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Die ersten Anträge werden Thema der „Herbstsession“ sein, die von 18. Sep-

• • • • • •

Grambach Waldbach Ganz Parschlug Tragöß Eisbach

tember bis 11. Oktober dauert. Die Gemeinden Tauplitz, PichlKainisch, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg, Etmißl, Raaba, Grambach, Waldbach, Ganz, Parschlug, Tragöß und Eisbach stehen auf der Tagesordnung. Ein konkreter Zeitpunkt für die Entscheidungen steht noch nicht fest, doch bis Jahresende sollen die Ergebnisse vorliegen. Schon jetzt wird natürlich kräftig spekuliert, wie der Verfassungsgerichtshof in den individuellen Fällen entscheiden könnte. Eine Orientierung bietet die Rechtsprechung im Rahmen der Gebietsreform der 70er- und 80er-Jahre. Prinzipiell müssen Gemeindezusammenlegungen gesetzlich vorgesehen und sachlich gerechtfertigt sein. Die „Sachlichkeit“ ist freilich eine Frage der Auslegung. Ein Patentrezept gibt es nicht. „Bei Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern wurde die Sachlichkeit in der Regel anerkannt, es spielen aber auch geographische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen eine Rolle“, so Univ.-Ass. Dr. Maria Bertel vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verfassungslehre an der Universität Innsbruck. Eine Zusammenlegung hatte somit dann vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand, wenn die neue Gemeinde Vorteile brachte, sei es in finanzieller, wirtschaftlicher, kultureller, sozialer oder infrastruktureller Sicht.

25


26

kommunal 10 | 2014 recht & Verwaltung

Verfassungskonform? Der springende Punkt wird laut Experten demnach sein, ob das Gemeindestrukturreformgesetz den neuen Gemeinden Vorteile oder Verbesserungen bringt, die im öffentlichen Interesse sind. Dies streiten Anhänger der Steirischen Gemeindeinitiative freilich ab. „Die Wünsche der Bevölkerung wurden mit Füßen getreten und das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinde nicht beachtet. Bei der Gemeindestrukturreform in der Steiermark sind abenteuerliche Schweinerein passiert“, betont Prof. Max Taucher, Obmann des Forum St. Lambrecht, im Gespräch mit KOMMUNAL. Als Professor am Steirischen Institut für Gemeinde- und Regionalentwicklung hält er das steirische Gemeindestrukturreformgesetz überhaupt für verfassungswidrig. Seit 2011 haben Gemeinden das verfassungsmäßige Recht, einen Mehrzweck-

Viele Kommunalpolitiker werden ihre Positionen nicht mehr ausüben können, obwohl sie mit viel Idealismus im Dienste ihrer Gemeinde tätig waren. Ernst Gödl, Bürgermeister von Zwaring-Pöls

verband zu gründen und damit einem Gemeindeverband alle Agenden zu übertragen. Steirischen Gemeinden wurde dieses Recht verwehrt und stattdessen über ihre Köpfe hinweg gleich die Zusammenlegung beschlossen. Dies macht die Zwangsfusionen verfassungswidrig, argumentiert Prof. Taucher.

Gemeinden wollen Bestandsgarantie Unterstützung bekommen die steierischen Gemeinden aus dem Nationalrat. Die vier FPÖMandatare Mario Kunasek, Walter Rauch, Josef A. Riemer und Wolfgang Zager reichten eine parlamentarische Petition ein. Ihr Titel „Verfassungsrechtliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung“ ist Programm. Eine verfassungsrechtliche Norm soll festschreiben, dass bei Zusammenlegungen eine Volksabstimmung verpflichtend durchgeführt werden muss. Anfang Juli passierte die Petition den zuständigen Ausschuss und wurde an das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Verfassung und öffentlicher Dienst mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Aktuellen Informationen zufolge wird die Petition im Herbst im Nationalrat behandelt. Angenommen der Nationalrat würde mit Unterstützung der Oppositi-

Fusion in Aigen und Schlägl: DAS Abstimmungsergebnis

Aigen: Wahlberechtigte: 1597 Abgegebene Stimmen inkl. Stimmkarten: 1097 Wahlbeteiligung: 68,69 %

Schlägl: Wahlberechtigte: 1069 Abgegebene Stimmen inkl. Stimmkarten: 824 Wahlbeteiligung: 77,08 %

onsparteien noch in diesem Jahr die Bestandsgarantie beschließen, würde dies ebenfalls das steirische Gemeindestrukturreformgesetz auf den Kopf stellen, so die Hoffnung.

Fusionen lösen keine Finanzprobleme Schlussendlich stellt sich auch die Frage, ob Fusionen – erzwungen oder freiwillig – überhaupt das halten was sie versprechen. Erfahrungen aus der Schweiz legen nahe, dass Einsparungen deutlich kleiner ausfallen als erhofft. In der Schweiz wurden zwischen 2000 und 2010 11 Prozent der Gemeinden fusioniert. Laut Univ.-Prof. Reto Steiner vom Kompetenzzentrum für Public Management in Bern erfolgten die meisten Fusionen freiwillig, doch die finanzielle Situation verbesserte sich kaum. Dies zeigt ein anschauliches Beispiel: 2010 fusionierten die 25 Gemeinden des Kantons Glarus zu drei Großgemeinden. Im ersten Jahr nach der Fusion wiesen die drei neuen Gemeinden aufgrund des Fusionsbeitrags des Kantons noch Gewinne auf. Schon ein Jahr später schlitterten die Gemeinden in die roten Zahlen. Die Ursache ist, dass mit einer groß angelegten Fusion auch tiefgreifende Veränderungen einhergehen müssen. So braucht es neue Konzepte der Regionalentwicklung, neue Flächenwidmungspläne, zusätzliches Personal in der Verwaltung. In der Praxis bedeutet das unweigerlich, dass viele aktive Kommunalpolitiker von heute – von der Bürgermeisterin bis zum Gemeinderat – in den neuen Gemeinden ihre Positionen nicht mehr ausüben werden können, obwohl sie bisher leidenschaftlich und mit viel Idealismus im Dienste ihrer Gemeinde tätig waren, so Bundesrat Ernst Gödl, Bürgermeister von Zwaring-Pöls.

Kooperationen sind die Zukunft Kooperationen, so sie denn unterstützt werden, schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie steigern die Effizienz und er-


recht & Verwaltung kommunal 10 | 2014

Kommentar

halten den Zusammenhalt. „Die Bilanz von Fusionen ist zwiespältig. Wir empfehlen, Kooperationen mit größerem Engagement als bisher in Angriff zu nehmen.

Die Bilanz von Fusionen ist zwiespältig. Wir empfehlen, Kooperationen mit größerem Engagement als bisher in Angriff zu nehmen. Peter Bußjäger, Direktor des Institutes für Föderalismusforschung

Auch wenn Erfolge nicht zu verkennen sind, so erweisen sich die Potenziale als bei weitem noch nicht ausgeschöpft“, so Dr. Peter Bußjäger, Direktor des Institutes für Föderalismusforschung. Im Rahmen eines Expertenworkshops hat sich das Institut für Föderalismus bereits 2012 mit den Chancen und Potenzialen von Gemeindekooperationen auseinandergesetzt. Anlass geboten hat die Implementierung der Bundesverfassungsgesetznovelle, die die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit deutlich ausgeweitet hat. Der Tagungsband unter dem Titel „Gemeindekooperationen: Chancen nutzen – Potenziale erschließen“, herausgegeben von Peter Bußjäger und Niklas Sonntag, ist beim Institut für Föderalismus erhältlich (Schriftenreihe Band 115, ISBN 978-37003-1852-1, 20 €).

Bei Veranstaltern von Zeltfesten ging im heurigen Sommer die Angst um. Und das nicht nur wegen des schlechten Wetters: Ein privater Verein namens Bündnis der Gastronomie Österreichs, kurz BDGA, hat es sich zum Ziel gesetzt, Vereine anzuzeigen, die seiner Meinung nach illegal Feste veranstalten, da die veranstaltenden Organisationen nicht gemeinnützig seien. Seither hagelt es vor allem in Niederösterreich Anzeigen bei der Finanz, wenn Vereine mit ihren Festen mehr als nur ihr Vereinsleben finanzieren wollen. Hinter dem BDGA stehen vor allem Discotheken-Betreiber, die um ihre jugendliche Kundschaft fürchten. Zeltfeste haben für das soziale Leben im ländlichen Raum eine enorm wichtige Funktion. Und auch wenn ein Verein keinen offiziellen gemeinnützigen Zweck erfüllt, so bringt er doch das gesellschaftliche Leben in Schwung und ermöglicht es der Jugend, ihre Freizeit in der Region zu verbringen. Denn es ist allemal angenehmer, im Nachbarort auf ein Fest zu gehen oder an einer Open-Air-Veranstaltung teilzunehmen, als 30 Kilometer in die nächste Disco zu fahren. Jede Freizeitgestaltung, die ohne Benutzung des Autos möglich ist, ist, nutzt nicht nur der Umwelt, sondern hilft auch, schreckliche Unfälle zu vermeiden. Auch die lokale Wirtschaft profitiert zumeist von den Veranstaltungen im Dorf: Fleisch und

Helmut Reindl ist Redakteur bei KOMMUNAL

Würstel liefert der ortsansässige Fleischer, Brot und Semmeln kommen vom Bäcker. Getreu dem Motto „Fahr nicht fort, kauf im Ort“ bleibt die Kaufkraft in der Gemeinde. Auch für schlaue örtliche Gastronomen waren die Zeltfeste nie ein Problem: Sie schenkten ihr Bier dann eben am Fest aus und nicht im Wirtshaus. Aber sogar das war dem BDGA ein Dorn im Auge: Mehrere dieser Wirte wurden ebenfalls gnadenlos vernadert. Die selbsternannten FesteVerhinderer sollten sich vielleicht fragen, warum ein stinknormales Zeltfest bei den Besuchern beliebter ist als die dreihundertste Schaumparty oder die vierhundertste Miss-Wet-T-Shirt-Wahl in der Großraum-Disco. Vielleicht wären neue Ideen gefragt. Bekanntlich belebt Konkurrenz das Geschäft, und immerhin sollte es immer noch den Leuten überlassen sein, wo sie ihr Geld ausgeben wollen. Ein Kräftemessen zwischen Vereinen und Disco-Betreibern schadet wahrscheinlich beiden Seiten. Immerhin haben Gemeindevertreter auch schon vorgeschlagen, Mitglieder ihrer Partei-Jugendorganisation in die Lokale auszuschicken und dort etwa alle Verstöße gegen den Nichtraucherschutz aufzunehmen …

helmut.reindl@kommunal.at

27


28

kommunal 10 | 2014 recht & Verwaltung

Erhebung der öffentlichen Gesundheitsförderungs- und Präventionsausgaben

Gemeinden geben Millionen für die Gesundheit aus Um die in Gesundheit verbrachten Lebensjahre der österreichischen Bevölkerung zu erhöhen, sind die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention in den vergangenen Jahren in den Fokus der Gesundheitspolitik gerückt. KOMMUNAL stellt Aktivitäten vor, mit denen „Gesunde Gemeinden“ erreicht werden sollen. Katharina Antony, Barbara Fröschl Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung setzen umfassende Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in ihren jeweiligen

Für Leistungen der Primärprävention wurden von den Gemeinden 2001 rund 4,42 Millionen Euro ausgegeben – der Großteil davon für die Förderung einer „gesunden Lebensweise“. Zuständigkeitsbereichen. Mit dem Gesundheitsförderungsgesetz 1998 wurde der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) eingerichtet, der Projekte fördert und Aktivitäten und Kampagnen entwickelt und Kooperationen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention anregt. Mit der Festlegung der Rahmen-

Mag. Katja Antony Ist Ökonomin bei der Gesundheit Österreich GmbH und leitet das Projekt „Erhebung der Gesundheitsförderungs- und Präventionsausgaben“

Mag. Barbara Fröschl ist Ökonomin bei der Gesundheit Österreich GmbH und zuständig für Erhebung Teilbereich Gemeinden

Gesundheitsziele 2012* wurden gemeinsame Eckpunkte für eine Ausrichtung der Gesundheitsförderung und Prävention gesetzt.

Ausgaben für Gesundheitsförderung und Prävention Im Jahr 2001 wurden gemäß der Erhebung des ÖBIG (BMGF 2004) von der öffentlichen Hand 1,027 Milliarden Euro für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention ausgegeben. Den größten Teil der Ausgaben tätigte hierbei die Sozialversicherung (86,7 Prozenr), gefolgt von Bund (6,9), den Bundesländern (4,9), dem FGÖ (0,8) und den Gemeinden (0,7 Prozent). Nach Themen betrachtet waren die bedeutendsten Ausgabenblöcke neben der medizinischen Rehabilitation, die Vorsorgeuntersuchungen (inkl. Gesundenuntersuchungen), Maßnahmen der Erhöhung der Zahngesundheit, der MutterKind-Pass und Impfungen. Von Österreichs Gemeinden und Städten (ohne Wien) wurden 2001 7,35 Millionen Euro für Prävention und Gesundheitsförderung ausgegeben. Diese Ausgabenschätzung ist eher konservativ, da etwaige Per* Weitere Information unter http://www. gesundheitsziele-oesterreich.at/) und der Zielsteuerung Gesundheit (weitere Information unter http://www.bmg.gv.at/home/Gesundheitsreform/ und http://bmg.gv.at/home/ Gesundheitsfoerderungsstrategie

sonalkosten von Gemeindebediensteten nicht berücksichtigt sind und zum Teil präventive Maßnahmen zwar angegebenen, aber nicht monetär bewertet werden konnten (zum Beispiel die Bereitstellung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten). Etwa die Hälfte der Mittel floss als Förderungen an Vereine, gemeinnützige Einrichtungen (wie zum Beispiel die Caritas), Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Schulen und Kindergärten) und Selbsthilfegruppen. Für Aktionen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung wurden rund 1,25 Millionen Euro ausgegeben. Diese Ausgaben flossen zum Beispiel in Gesundheits- und Aktivtage und Informationsveranstaltungen. Außerdem wurden Aktivitäten der Gesunden Schulen und Kindergärten gefördert (zum Beispiel die gesunde Jause). Für Leistungen der Primärprävention wurden von den Gemeinden 2001 rund 4,42 Millionen Euro ausgegeben. Der Großteil davon wurde für Maßnahmen zur Förderung einen gesunden Lebensweise bzw. zur Vermeidung von Krankheiten ausgegeben (z. B. für Haltungsturnen, Schwangerschaftsgymnastik, Eltern-Beratungsstellen, Stillkurse und den jugendpsychologischen Beratungsdienst). Im Bereich der Primärprävention wurden des weiteren Ausgaben zur Vermeidung von Suchterkrankungen (zum Beispiel für Beratungsstellen) und zur Verhütungen übertragbarer Erkrankungen (zum Beispiel für Impfaktionen) getätigt. Für sekundärpräventive Maßnahmen wurden 2001 in den Gemeinden 1,25 Millionen Euro ausgegeben (zum Beispiel für Seh- und Hörtests, Diabetesvorsorge und Krebsfrüherkennung).


recht & Verwaltung kommunal 10 | 2014

In den Bereich der Tertiärprävention flossen rund 0,44 Millionen Euro zum Beispiel für die Förderung von Selbsthilfegruppen und die Bereitstellung von Patienteninformationen.

Neuerhebung der Förderungsund Präventionsausgaben für 2012 Da seit den oben angeführten Untersuchungen des ÖBIG keine aktuellen detaillierten Informationen zu den Ausgaben (und Aktivitäten) der Gesundheitsförderung und Prävention in Österreich vorliegen, wurde die Gesundheit Österreich GmbH. vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSVT) beauftragt eine Neuerhebung der öffentlichen Gesundheitsförderungs- und Präventionsausgaben für das Datenjahr 2012 durchzuführen. Die Erhebung folgt zum einen der Methodik der Vorerhebungen und stellt damit Ausgaben dar, die den primären Zweck der Gesundheitsförderung oder Prävention (Gesundheit) verfolgen. Zusätzlich findet erstmalig findet auch der „Health in All Policies“ (HiAP) Ansatz Berücksichtigung**. Ausgabenpositionen, die als einen von mehreren bzw. als sekundären oder weiteren Zweck Gesundheitsförderung oder Prävention verfolgen, werden erfasst und deskriptiv dargestellt. Dieser neue Teil der Erhebung soll einen Startpunkt für allfällige weitere Schritte der Erhebung und des Ausweises von Maßnahmen einer gesundheitsförderlichen Gesamtpolitik bieten. ** Gesundheit in allen Politikfeldern - Health in All Policies (HiAP): Die gesundheitspolitische Strategie „Health in All Policies“ (HiAP) zielt darauf ab, Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung auf einer breiten Basis wirksam und nachhaltig zu fördern (Stahl et al. 2006). Ausgangspunkt von HiAP ist das Wissen, dass politische Maßnahmen, Einflussfaktoren auf die Gesundheit und die Gesundheit der Menschen in einer kausalen Kette stehen. Der Erfolg der Gesamtpolitik kann an ihren Auswirkungen auf die Gesundheit gemessen werden. Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Intersektorale Investitionen in Gesundheit tragen langfristig zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes

29

Gesunde Gemeinde Ardagger (Niederösterreich) Gesundheit fängt bei den Kindern und beim Sport an Beim Fußball, Tennis oder Laufen gibt es eine Partnerschaft mit der Sportunion Ardagger, wenn’s um die Bewegung und Gesundheit unserer Kinder geht. Spielerisch geht bei der Gesundheitsvorsorge am meisten weiter und gerade Sport hat Ardagger bei allen Gesundheitsprojekten bisher ausgeblendet. Aber die Kooperation Sport und Kindergesundheit bzw. die Gesundheit und Fitness Jugendlicher liegt so nahe. Die Gemeinde unterstützt die Nachwuchsarbeit und die baulichen Anlagen, die dafür erforderlich sind. Viele „kleine“ Gesundheitsangebote brauchen eine „große“ Bühne – den Arbeitskreis „gesunde Gemeinde Ardagger“ In einer durchschnittlichen Gemeinde gibt es zahlreiche Kurse, Bewegungsangebote – aber wer kennt sie alle? Die Plattform „gesunde Gemeinde Ardagger“ ist zu einer Vermittlungsdrehscheibe geworden. Vor allem über die Gemeindezeitung aber

Die Erhebungsmethodik wurde mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung im Sommer 2014 abgestimmt. Im Herbst 2014 werden die Erhebungsbögen an Bund, Länder und Gesunde Städte und Sozialversicherung ausgesandt. Für die Erhebung der Ausgaben aller anderen Gemeinden wird eine Zufallsstichprobe gebildet. Ausgehend von den Daten dieser Stichprobe wird auf alle Gemeinden hochgerechnet. Die Aussendung der Erhebungsbögen an die Gemeinden der Stichprobe erfolgt in einem weiteren Schritt bis Ende 2014. Erste Zwischenergebnisse sollen zu Jahresbeginn 2015, die vollstänbei. (WHO 1999) Die Gesundheit der Bevölkerung kann nur zum Teil durch die „klassische“ Gesundheitspolitik gesichert werden. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Gesundheit der Bevölkerung liegen außerhalb des traditionellen Gesundheitssystems, wie etwa im Bereich der Sozial-, Bildungs-, Umwelt-, Arbeitsmarkt-, Verkehrs- oder Wirtschaftspolitik. Da nur im Gesundheitsbereich gesetzte Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit zu kurz greifen, müssen Gesundheitsaspekte und -auswirkungen in allen Politikbereichen berücksichtigt werden.

Quelle: Auszug aus dem Fact Sheet HiAP (GÖG/ ÖBIG 2012)

auch über soziale Medien und letztlich übers eigene Publikationen. Deshalb organisiert die Gemeinde Ardagger mit einer hoch engagierten Gemeinderätin und „gesunde Gemeinde Vorsitzenden“ die Öffentlichkeitsarbeit. Die Generation 55+ ist besonders engagiert Über Jahre hat unser Sozial- & Gesundheitsteam aus dem Gemeinderat für Menschen 55+ Angebote entwickelt und eine Gruppe bilden können, die Wanderungen, Ausflüge und andere Gemeinschaftsaktivitäten organisieren. Gerade in diesem Lebensalter geht es nicht mehr nur um Bewegung und Ernährung, sondern um Wohlbefinden und Gemeinschaft an sich. Die Menschen bewusst aus dem Alltagstrott herausholen und am Übergang zum Pensionsleben neue Kontakte ermöglichen, das ist Ziel von Aktiv 55+ in Ardagger. Die Gesunde Gemeinde Ardagger im Überblick: http://goo.gl/ BCyo5u

Gemeinsam könne wir Dinge erreichen, die der Einzelne nicht schafft – für mehr Wohlbefinden und mehr Gesundheit in der Gemeinde. Johannes Pressl, Bürgermeister von Ardagger

dige Auswertung der Erhebung im Sommer 2015 vorliegen. Die Unterstützung der Gemeinden bei dieser Erhebung ist von Bedeutung, um die für gesundheitsfördernde und präventive Zwecke getätigten Ausgaben vollständig und detailliert abbilden zu können.

Literatur: BMGF 2004: Bundesministerium für Frauen und Gesundheit: Öffentliche Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung in Österreich 2001, Wien 2004 GÖG/ÖBIG 2012: Gesundheit Österreich GmbH. (2012): Fact Sheet Health in All Policies – Stand 2012; verfügbar unter http://www.gesundheitsziele-oesterreich.at/wp-content/ uploads/2013/08/FactSheet-Healthinall Policies_2012.pdf ÖBIG 2001: Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (2001): Öffentliche Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung in Österreich für das Jahr 1996 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS), Zusammenfassung aller vier Teilerhebungen:, Wien 2001


30

kommunal 10 | 2014 interview

Familienministerin Sophie Karmasin im KOMMUNAL-Gespräch

„Appell an die Bürgermeister: Holt’s euch das Geld ab“ Bei den Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren ist Österreich noch nicht dort, wo es sein soll. Dass es dabei aber nicht um eine fixe Qoute geht oder darum, dass alle Kinder in eine Kinderkrippe müssen, erzählt Familienministerin Sophie Karmasin im KOMMUNAL Gespräch. Und sie fordert die BürgermeisterInnen auf, sich ihren Anteil an den 305 Millionen Euro Förderungen für Sachleistungen zu holen. Helmut Reindl Frau Minister, Österreich soll Ihrer Aussage nach das „familienfreundlichste Land“ Europas werden. Welche Herausforderungen kommen auf uns bzw. auf die Gemeinden zu?

Sophie KArmasin: Gemeinden können Familien ein „Wohlfühlklima“ bieten. Der vielleicht wichtigste Punkt ist die Kinderbetreuung. Wichtig ist, dass es genügend Plätze gibt. Das betrifft vor allem die null- bis dreijährigen Kinder, die Drei- bis Sechsjährigen sind ohnehin gut abgedeckt. Der Ausbau muss

Nur 21 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer meinen, dass man Beruf und Arbeit in Österreich gut vereinbaren kann. In anderen Ländern, etwa in Nordeuropa, ist die Zufriedenheit wesentlich höher. Sophie Karmasin über das „familien freundliche Österreich

sowohl quantitativ als auch in Richtung mehr Betreuungsqualität erfolgen. Niederösterreich ist besonders bei der Betreuungsquote schon sehr weit. Wichtig sind auch die Öffnungszeiten. Da gibt es vor allem in den westlichen Bundesländern noch viel zu tun. Neben der Kinderbetreuung sind für Familien auch freie Flächen

für Kinder, Spielplätze oder eine kinderfreundliche Verkehrssituation wichtig. (...) Prof. Wolfgang Mazal hat unlängst angemerkt, dass es noch ein weiter Weg ist, bis Österreich familienfreundlich ist. Wie steht das Land im Europavergleich da?

Wir haben den „Familienfreundlichkeits-Monitor“ aufgesetzt, der uns unter wissenschaftlicher Begleitung zeigen soll, wie weit wir schon gekommen sind und wo noch etwas zu tun ist. Dieser Monitor besteht aus zehn Indikatoren, und ehrlicherweise muss man sagen, dass wir bei vielen Themen noch nicht da sind, wo wir hinwollen. Beispielsweise meinen nur 21 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, dass man Beruf und Arbeit in Österreich gut vereinbaren kann. In anderen Ländern, etwa in Nordeuropa, ist die Zufriedenheit wesentlich höher. Auch bei den bereits erwähnten Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren sind wir noch nicht da, wo wir hinwollen. Es geht dabei nicht um eine Quote oder darum, dass alle Kinder mit einem Jahr in die Kinderkrippe MÜSSEN, sondern darum, dass das Angebot dem Bedarf entsprechen muss. (...) Welche Maßnahmen werden Sie setzten? Was haben Sie für Kom-

petenzen, um in diesem Bereich etwas zu verändern?

Ich möchte zunächst dafür sorgen, dass das Thema Kinderbetreuung in den Medien stärker beachtet wird. Wenn mehr darüber gesprochen wird, wird sich auch das Bewusstsein dafür, dass man den Familien das Leben erleichtern muss, erhöhen. Gesetzlich ist das Familienministerium für alle Geldleistungen in diesem Bereich zuständig – also Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld etc. Was diese finanziellen Leistungen betrifft, ist Österreich im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt. Das betrifft allerdings nur die Transferzahlungen, die alle bekommen – also Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Steuerliche Entlastungen für Familien gibt es in Österreich vergleichsweise wenige. Hier sollte es Änderungen geben. Bei den Sachleistungen für Familien wird es durch die 15aVereinbarungen, die kürzlich abgeschlossen wurden, Verbesserungen geben. 305 Millionen Euro stehen dafür bereit. Ich appelliere an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Geld auch abzuholen. Ist der Bedarf nach einem Ausbau der ganztägigen Betreuung im Hinblick auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie Ihrer Einschätzung nach tatsächlich gegeben oder soll durch den Ausbau erst der Anreiz geweckt werden, sich für Beruf und Familie zu entscheiden?

Ich denke, man sollte versuchen, einen Mittelweg zu finden. Es handelt sich um Steuergeld, das natürlich möglichst effizient eingesetzt werden muss. Es wäre nicht sinnvoll, in einem Kindergarten, wo es nur 20 Kinder gibt, drei Gruppen anzubieten. Das muss auf die Bevöl-


interview kommunal 10 | 2014

meinden treffen, die nach derzeitigem Stand keinen Kostenersatz bekommen würden. Sehen Sie das überhaupt als notwendig an?

kerungszahl in der Gemeinde abgestimmt werden. Im Normalfall ist es so, dass da, wo neue Kindergartengruppen angeboten werden, diese auch schnell voll sind. Bei meinen Besuchen in den Gemeinden sehe ich immer wieder, was für tolle Kindergärten derzeit gebaut werden.(...) Kann der Bedarf mit den 305 Millionen Euro, die ihr Ressort für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung stellt, gedeckt werden?

Wir rechnen damit, dass bis 2017 das so genannte Barcelona-Ziel erreicht werden kann. Das bedeutet, dass die Betreuung von Null- bis Dreijährigen bis dahin zufriedenstellend gelöst sein sollte. Voraussetzung dafür ist, ich sage es nochmals, dass das Geld abgeholt wird. Es ist natürlich klar, dass auch die Gemeinden von sich aus in die Kinderbetreuung investieren, aber sie hatten noch nie zuvor die Möglichkeit, so viel an Unterstützung aus Bundesmitteln zu erhalten. Wie läuft es derzeit?

Bei meinen Besuchen in den Bundesländern stelle ich immer wieder eine hohe Bereitschaft fest, sich in diesem Bereich zu engagieren. Es geht nicht immer um den Bau eines neuen Kindergartens oder einer neuen Gruppe. Das gute an den 15aVereinbarungen ist, dass auch kleine Investitionen gefördert werden können (...) Besonders erfolgreich läuft seit Jahren das „Audit familienfreundliche Gemeinde“. In dem Prozess

sind bereits mehr als 300 Gemeinden dabei. In Kürze werden Sie gemeinsam mit Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer in Villach die neue Rekordzahl von rund 100 Gemeinden zertifizieren. Wie geht es mit diesem Programm weiter?

Alle Studien zeigen, dass familienfreundliche Gemeinden mehr Lebensqualität bieten. Es geht dabei nicht nur um die Kinderbetreuung, sondern um ein Bündel an Maßnahmen – etwa die Nachmittagsbetreuung für Schulkinder oder um die Verkehrsanbindung, um nur einige zu nennen. Die Studien zeigen, dass die Menschen gerne in familienfreundlichen Gemeinden wohnen bleiben und nicht wegziehen. Das nützt auch der lokalen Wirtschaft.

„Studien zeigen, dass die Menschen gerne in familienfreundlichen Gemeinden wohnen bleiben und nicht wegziehen. Das nützt auch der lokalen Wirtschaft.“ Die Ministerin über das Audit familienfreundliche Gemeinde.

Der Kindergarten wird heute bereits als Bildungseinrichtung angesehen. Gibt es künftig denn überhaupt noch Unterscheidungsmerkmale zwischen Kindergärten und Volksschulen?

Ich halte nichts davon, Lehrpläne der Volksschule im Kindergarten anzuwenden. Pädagogik muss sich dem Alter und dem Entwicklungsstand der Kinder anpassen. Dreijährige müssen keine Buchstaben schreiben können. Im Kindergarten ist es vor allem wichtig, die Neugierde und die Kreativität zu fördern. (...) Immer wieder werden Rufe laut, dass Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen eine akademische Ausbildung haben sollen und dann dementsprechend auch besser bezahlt werden müssten. Das würde aber in der Hauptsache die Ge-

Das Interview wurde redaktionell gekürzt. Lesen Sie das ganze Gespräche auf www. kommunal.at

Im Moment werden die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen in den BAKIP und den Colleges gut ausgebildet. Langfristig sollte man aber für spezifische Themenfelder eine akademische Ausbildung anstreben, beispielsweise für Sprachförderung oder auch im Management. Aber nicht zwingend für alle Pädagoginnen und Pädagogen. Es gibt ja auch immer noch sehr wenige männliche Kindergartenpädagogen.

Ja, leider. Dabei sind die wenigen Männer, die es in dem Beruf gibt, sehr gefragt, weil sie einfach anders mit den Kindern umgehen. In einer Zeit, wo Männer sowohl im familiären wie auch im pädagogischen Bereich oft fehlen, wäre es wichtig, dass Kinder auch Kontakt zu Männern haben. Vielfach herrscht leider die Auffassung, dass Männer in dem Beruf zu wenig Geld verdienen, aber für Frauen ist es ausreichend. Dabei liegt das Einstiegsgehalt in einigen Bundesländern bei 2000 Euro brutto. Ich komme ja aus der Privatwirtschaft und weiß daher, dass Akademiker oft mit deutlich weniger beginnen. Es kann also nicht alleine am Geld liegen, dass so wenige Männer diesen Beruf ergreifen. Ein Problem ist oft, dass Kindergartenpädagogen oft keine Vollzeitstelle bekommen. Und eine Anstellung für 20 oder 25 Stunden ist den Interessenten oft zu wenig. Auch aus diesem Grund wären längere Öffnungszeiten hilfreich. Seit ein paar Jahren gibt es das halbtägig kostenlose und verpflichtende letzte Kindergartenjahr. Wie stehen Sie zu einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr? Ist es notwendig?

Von Verpflichtungen halte ich nicht viel. Ein zweites verpflichtendes Jahr würde ich nur für die Kinder empfehlen, die es, z. B. aus sprachlichen Gründen, brauchen.

31


32

kommunal 10 | 2014

Neues Design für Gemeindebund-Homepage Mit einem ungewöhnlichen Design hat der Gemeindebund seine Website völlig neu gestaltet und strukturiert. Damit ist die Seite nun auch für mobile Geräte wie Handys oder Tablets optimal verfügbar. Nach rund einem halben Jahr intensiver Vorbereitungsarbeit ist die neue Website des Gemeindebundes seit Mitte September online. „Wir haben dabei sehr bewusst alle bisherigen Darstellungsformen und Strukturen infrage gestellt und bei Null angefangen“, erzählt Kommunikationsleiter Daniel Kosak. „Der letzte Relaunch ist doch schon einige Jahre her gewesen, inzwischen hat sich in der digitalen Welt fast alles verändert. Die Verwendung von mobilen Geräten auch für die InternetNutzung ist heute nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Das war bei der Neugestaltung eine wichtige Anforderung“, sagt Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss. Doch auch strukturell ist kein Stein auf dem anderen geblieben. „Wir haben auf klassische Menüführungen verzichtet, sondern uns stattdessen für die Touch-Screen-Optik und Menüführung entschieden“, so Kosak. Über Buttons in verschiedener Größe und Form leitet die Seite die User entweder zu tagesaktuellen Informationen oder zu Unterlagen, die in die Tiefe gehen.

Die RFG-Schriftenreihen sind genauso verfügbar wie alle Kommunalausgaben oder wichtige Downloads aus anderen Quellen. Eine große Aufwertung haben die Bereiche erfahren, in denen grundlegend über die Aufgaben der Gemeinden informiert wird. „Wir haben das Nutzerverhalten in den letzten Jahren regelmäßig und begleitend sehr intensiv analysiert“, sagt Kosak. „Wir hatten tausende Suchanfragen, über die Menschen nach diesen Grundlagen gesucht haben. Wie finanziert sich eine Gemeinde? Woher kommt das Geld, wie wird es verwendet? Wie funktioniert der Finanzausgleich? Welche Leistungen erbringen die Gemeinden? Das sind alles Themenfelder, die konkret und sehr oft via Google oder auf unserer Seite direkt gesucht wurden. Darauf haben wir bei der Neugestaltung große Rücksicht genommen.“ Über zwei weitere Besonderheiten verfügt die neue Seite: „Zum einen haben wir ein so genanntes ‚responsive Design‘ integriert“, so Kosak. „Das heißt, dass sich die Darstellung der Seite interaktiv mitverändert, wenn Sie ihr Browswerfenster kleiner oder

größer machen. Damit wird in jedem Fall immer alles dargestellt, egal wie groß der Screen Ihres PCs, Handys oder Tablets ist.“ Die zweite Besonderheit ist, dass alle Gemeinden gebeten wurden, die schönsten Bilder aus ihrer Gemeinde zu schicken. „Alle diese wunderbaren Aufnahmen laufen im Hintergrund der Seite. Mit einem Klick links unten sieht man die schönsten Impressionen aus unseren Gemeinden. Und bei jedem Klick auf der Seite verändert sich das Bild im Hintergrund und man kann dem Link auf die jeweilige Gemeinde-Homepage folgen.“ „Insgesamt ist die neue Seite eine riesige Veränderung“, so Gemeindebund-General Walter Leiss. „Sie ist ein sehr großer, vielleicht auch gewagter Schritt in die Zukunft der digitalen Information. Sie zeigt aber auch die Innovationskraft und -bereitschaft der kommunalen Interessensvertretung. Die Nähe und der Dialog mit den Nutzern ist dabei ein wichtiger Punkt. Deshalb gibt es in jedem Bereich auf der Seite, egal wo man ist, ein direktes Kontaktfeld.“ Die ersten Tage zeigen schon, dass die neue Seite hervorragend angenommen wird. Die Zugriffszahlen sind wieder merkbar angestiegen, die Kontaktaufnahmen mit dem Gemeindebund ebenso. www.gemeindebund.at


Energiezertifizierung im Bundesministerium für Finanzen Im Sinne der Nachhaltigkeit, zu der sich das Bundesministerium für Finanzen (BMF) verpflichtet hat, wurde im Jahr 2010 ein Projekt zur Einführung eines Umweltmanagements gestartet. Die Handlungsfelder für Nachhaltigkeit sind die drei Säulen: Ökonomie, Soziales und Ökologie. Die ökonomische Säule enthält unseren Beitrag zum nachhaltigen Wachstum und den Ausbau des Wohlstandes in Österreich. Die soziale Säule betrifft die Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die dritte Säule Ökologie umfasst den sorgsamen Umgang mit Ressourcen (Flächenmanagement, Abfall). Die bereits existierenden Aufgaben (z.B. Abfallbeauftragter) wurden im Umweltmanagement gebündelt, wodurch die Zentralleitung im Oktober 2011 erfolgreich nach ISO 14.001 zertifiziert werden konnte.

Kontinuierliche Verbesserung und jährliche Überprüfungszyklen machten Potenzial für eine höhere Kosteneffizienz bei der Energie sichtbar. Mit Blick auf die Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinien, die im Sommer 2014 mit dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) in nationales Recht gegossen wurden, fasste man den Entschluss für ein ressortweites Energiemanagement. Gerüstet mit den Erfahrungen aus dem Umweltmanagement wurde federführend von der Umwelt- und Energiebeauftragen

BMF/fotolia

Entgeltliche Einschaltung

Laufender Fortschritt in vielen Bereichen

des Hauses, Gruppenleiterin Mag. (FH) Ulrike Danzmayr gemeinsam mit dem Umweltteam, diese Aufgabe in Angriff genommen.

Zertifizierung sichert hohe Qualitätsstandards Auch bei der Energieeffizienz war entscheidend, das entwickelte Managementsystem durch eine Zertifizierung im Sinne einer Qualitätssicherung bestätigen zu lassen. Die Wahl fiel auf die ISO 50.001 (Energiemanagementsysteme) nach deren Norm bisher 92 Unternehmen (Stand Mai 2014) zertifiziert wurden. Dem BMF gelang diese Zertifizierung im März 2013. Die ISO 50.001 sieht einen vorausschauenden Energieplanungsprozess vor. Durch jährliche Überprüfung wird festgestellt, ob die Plandaten eingehalten werden konnten und ob bereits gesetzte Maßnahmen (wie bauliche Sanierung) den geplanten Erfolg bringen.

Vorhandenes KnowHow nützen Das Energiemanagementsystem setzt – wie das

Umweltmanagementsystem – auf bereits vorhandenen Strukturen auf und kann daher ohne hohen zusätzlichen zeitlichen Aufwand der Beteiligten umgesetzt und weiterentwickelt werden. Ebenso wichtig war, den Arbeitsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Finanzämtern zu minimieren. Die Datenerfassung erfolgt ausschließlich über die der Abteilung I/3 zugeordneten Einheiten der IWB (Infrastruktur, Wirtschaft und Beschaffung). Neben dem Bezug von Ökostrom, unserem Beitrag zur Energieeffizienz bei vom BMF gemieteten Amtsgebäuden und der Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im energieeffizienten Verhalten, stellt auch der Einsatz von neuen Technologien einen Schwerpunkt dar. So werden am Standort der Bundesfinanzakademie durch den Einsatz von Smart Metern mögliche Energiefresser rasch erkannt und „unschädlich“ gemacht. Alles in allem bringt das Energiemanagement nicht nur eine höhere Kosteneffizienz, sondern auch mehr Transparenz in vielen Bereichen des gesamten Gebäudemanagements.


kommunal 10 | 2014 infos aus dem BMLFUW

Foto: BMLFUW/Bernhard Kernw

34

Durch die thermische Sanierung werden Arbeitsplätze geschaffen, Heizkosten und Treibgasemissionen sinken, der Wohnwert steigt

Erfolgreiche Förderaktion zur thermischen Gebäudesanierung – Aktion soll 2015 fortgesetzt werden

Win-win-Situation für Wirtschaft, Umwelt und Sanierer Die Förderaktion „Sanierungsscheck 2014“, die vom Umweltund vom Wirtschaftsministerium durchgeführt wird, war in diesem Jahr ein großer Erfolg. Für heuer sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits ausgeschöpft. Aber für 2015 ist eine neuerliche Aktion geplant. Die Aktion wurde heuer von den Österreicherinnen und Österreichern sehr gut nachgefragt. Insgesamt sind knapp 17.000 Anträge eingelangt, die bei Handwerkern, Gewerbebetrieben und in der Industrie in ganz Österreich ein Investitionsvolumen von 570 Millionen Euro auslösen werden. Mit dem „Sanierungsscheck 2014“ wird der effiziente Einsatz von Energie ermöglicht und damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Von

Insgesamt sind knapp 17.000 Anträge für thermische Sanierungsprojekte eingelangt, die ein Investitionsvolumen von 570 Millionen Euro auslösen werden. der Aktion profitiert aber nicht nur die Umwelt, sondern auch Österreichs Wirtschaft und der heimische Arbeitsmarkt. Gefördert werden sowohl private Haushalte als auch Betriebe. Im betrieblichen Bereich liegen

rund 500 Projekte vor. Im privaten Wohnbau reichten knapp 16.500 Personen einen Antrag ein; diese können mit einer durchschnittlichen Förderungssumme von 3900 Euro rechnen. Durch die große Nachfrage sind die zur Verfügung stehenden Mittel bereits ausgeschöpft. Es können für heuer keine Anträge mehr gestellt werden. Die Förderungsaktion soll aber auch im kommenden Jahr zu ähnlichen Konditionen wie heuer wieder stattfinden. Für Umweltminister Andrä Rupprechter und Wirtschaftsminister schafft die thermische Sanierung eine Win-win-Situation für Wirtschaft, Umwelt und Sanierer. Durch die thermische Sanierung werden Arbeitsplätze geschaffen, Heizkosten und Treibgasemissionen sinken, der Wohnwert steigt.


Regionaler Konsum Schulartikel

Clever einkaufen für die Schule

Umweltzeichen, den Blauen Engel oder das Europäische Umweltzeichen) tragen. Der „Umwelt-Tipp!“ ist eine unabhängige Kaufempfehlung, um umweltfreundliche Schulartikel in den Geschäften leichter zu finden. An dieser Aktion beteiligen sich heuer bereits 748 Filialisten und Einzelhändler in ganz Österreich.

Infos www.schuleinkauf.at

Der Konsum regionaler Produkte hilft nicht nur den Bauern, sondern allen Österreichern und Österreicherinnen.

Gut für Landwirtschaft und Umwelt Die Bauern und die Lebensmittelproduzenten bekommen die Auswirkungen der Ukraine-Krise als erste zu spüren. Deshalb wurde bereits im August eine Task Force eingesetzt, um nationale und europäische Hilfsmaßnahmen zu erarbeiten. Das Ministerium setzt vor allem auf die Ankurbelung des Inlandskonsums und die Suche nach neuen Märkten, um die Exportausfälle zu kompensieren. Zusätzlich zu den Maßnahmen auf EU-Ebene wird zum nationalen Schulterschluss aufgerufen. Diese Initiative stieß bereits auf große Resonanz: Zahlreiche Handelsunternehmen und Gastrobetriebe haben in den vergangenen Wochen entsprechende Aktionen, vor allem für Äpfel, gestartet und setzen verstärkt auf die Vorzüge regionaler Produkte wie hohe Qualität und kurze Transportwege. Österreichs Bauern produzieren hochwertige und gesunde Lebensmittel. Das gehört zu den wichtigsten Leistungen der Landwirtschaft und ist unverzichtbar für ein lebenswertes Österreich. Regionale

Qualitätsprodukte stehen nicht nur für sicheren, qualitativ hochwertigen Genuss, sondern auch für eine starke heimische Landwirtschaft, einen lebendigen ländlichen Raum und eine intakte Umwelt. „Unsere Maßnahmen müssen zielgerichtet sein und auf Basis klarer Zahlen und Fakten erfolgen“, so Stellungnahmen aus dem Ministerium. Der Konsum regionaler Produkte hilft nicht nur den Bauern, sondern allen Österreichern: Die Konsumenten bekommen qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel. Und regionaler Konsum ist auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, weil durch kürzere Transportwege CO2 eingespart wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf die notwendige Energiewende, um die Abhängigkeit von fossiler Energie zu reduzieren, verwiesen. Um den Ausfall der Exporte nach Russland zu kompensieren , sollen diese binnen zwei Jahren durch die Erschließung neuer Märkte wettgemacht werden. Hoffnungsmärkte sind Asien und Nordafrika.

Entgeltliche Einschaltung des BMLFUW

Welche Schulhefte garantieren die beste Papierqualität und schonen gleichzeitig die Umwelt? Worauf soll beim Einkauf der Schulmaterialien geachtet werden? Der Schulbeginn stellt Eltern auch heuer wieder vor zahlreiche Herausforderungen. Beim Schuleinkauf sollte neben dem Preis auch auf die Umwelt geachtet werden. Umweltfreundliche Produkte sind von hoher Qualität. Eine entsprechende Orientierungshilfe für den Einkauf bietet die Initiative „Clever einkaufen für die Schule“ des Umweltministeriums. Diese macht mit dem „Umwelt-Tipp“ auf qualitativ hochwertige, umweltfreundlich Schulsachen aufmerksam. Der „Umwelt-Tipp!“ mit dem grünen Hakerl sorgte auch heuer für mehr Transparenz beim Griff ins Regal. Diese Aktion, die vom Umweltministerium gemeinsam mit dem österreichischen Papierfachhandel durchgeführt wird, weist noch bis 30. September auf umweltfreundlichen Schul- und Büroartikel in den Geschäften hin. Die Palette reicht von Papierwaren, Mal- und Bastelartikel über Schulstifte bis hin zu Linealen. Über 3900 Artikel sind mit dem „Umwelt-Tipp!“ gekennzeichnet, wobei davon weit mehr als die Hälfte ein staatliches Umweltzeichen (Das Österreichische


kommunal 10 | 2014

praxis

Oberösterreich: Familienfreundlichkeit ist Standortfaktor

Foto: LK Oberösterreich

36

Aber: Kinderbetreuung allein ist zu wenig Eine wenig kinderfreundliche Gesellschaft sieht der Leiter des Instituts für Familienforschung, Wolfgang Mazal, in Österreich. Gerade in den Betrieben forderte er bei einer Pressekonferenz Anfang September in Linz ein Umdenken. Bedenklich sei, dass sechs von zehn Frauen, die vor zehn Jahren fix ein Kind geplant hatten, keines bekommen haben. Ausschlaggebend für eine kinderfreundliche Umgebung sei eine Vielzahl von Bausteinen. „Der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen allein ist es nicht“, sagt Mazal.

Sonst müsste es in Wien, wo die Kinderbetreuung am besten ausgebaut ist, die höchste Geburtenrate geben. Unternehmen legt Mazal ans Herz, Frauen mit Betreuungspflichten nicht als Problem, sondern deren Flexibilität zu sehen. Vorbildliche Länder wie Norwegen würden es besser schaffen, eine vielfältige Begleitung der Familien zu gewährleisten, bis die Kinder außer Haus sind. Landeshauptmann-Vize und Familienreferent Franz Hiesl sagte dazu, Familienfreundlichkeit sei ein wichtiger Standortfaktor für Oberösterreich. „Für

Wolfgang Mazal und Franz Hiesl präsentierten die Studie zum Erfolgsfaktor „Familie“.

Gemeinden stellt sie einen wichtigen Faktor dar, um die Bevölkerung und somit Kaufkraft und Wohlstand in der Region zu erhalten.“ Er hob auch hervor, dass „mit

108 Gemeinden bereits ein Viertel aller oberösterreichischen Kommunen das Audit ,Familienfreundliche Gemeinde’ absolviert haben.“

Produktneuheit : Saubere Energie vereint mit schützenswerter Dachlandschaft

Wohnen

Graz schützt die Dachlandschaft und lässt Solarpaneele „verschwinden“

Jubiläum für Studentenheime

Jetzt können auch Bewohnerinnen und Bewohner der Grazer Altstadt Sonne ernten. Für die schützenswerte Dachlandschaft in Graz wurde Anfang September ein Produkt am Markt eingeführt, das Technologien wie Solarpaneele hinter einer speziellen Glasfläche scheinbar verschwinden lässt. Die neuen Glasschindeln SKIN®energyroof von SFL technologies GmbH bedecken darunterliegende, dunkle Solar- und Photovoltaikanlagen. Blickt man vom Schlossberg oder von Nachbargebäuden auf die Installationen, sind diese perfekt in der Dachlandschaft integriert und kaum mehr zu erkennen. Die einfallende Sonne hingegen strahlt nahezu ungehindert

auf die darunterliegenden Solar-Module. „Wir prüfen gerade die Einsatzmöglichkeiten auf öffentlichen Gebäuden, um die Dächer der Stadt Graz für saubere Energiegewinnung zu nützen und gleichzeitig dem schutzwürdigen Baubestand als UNESCOWeltkulturerbe gerecht zu werden“, sagt Bürgermeister Siegfried Nagl. Das steirische Unternehmen „SFL technologies GmbH“ wurde 1993 gegründet und ist seitdem im Projekt- und Anlagengeschäft tätig. Der Fokus liegt dabei auf Energie- und Umwelttechnologien. Mit mehr als 800 Mitarbeitern in Österreich, Ungarn und Rumänien werden kundenfokussierte und innovative Produkte und Projekte realisiert.

Mario Müller (Geschäftsführer der fibag), Siegfried Nagl (Bürgermeister Stadt Graz), Wolfdieter Dreibholz (Vorsitzender der ASVK) und Bernhard Puttinger, MBA (Geschäftsführer ECO WORLD STYRIA) präsentieren die neuen Glasschindeln.

Die Gemeinnützige Studentenwohnbau AG, STUWO, feiert ihren 20. Geburtstag. Gegründet wurde die STUWO im Jahr 1994, um im achten Wiener Gemeindebezirk das sozial orientierte Friedrich Funder Studentenheim zu verwirklichen. Erstmalig wurde dort das Konzept des Einzelzimmers im Zweizimmerappartement realisiert. Diese Variante ist inzwischen Standardausstattung der neueren Wohnheime. Heute verfügt die STUWO über 13 Standorte in vier Bundesländern. Seit ihrer Gründung fanden 9000 Studentinnen und Studenten einen Platz in einem der Heime. In einer Umfrage zeigen sich fast drei Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner mit der Wohnsituation zufrieden.


kommunal 10 | 2014

U

Was Sie noch nie wissen wollten

Werkzeug: Testangebot vom Marktführer

Ein Elefant begrüßte US-Einwanderer

ZEBRA® Werkzeug 4 Wochen testen

N N Ü T Z E W

I

S

S

E

N

Wer kennt sie nicht, die Websites im Internet, mit denen „Unnützes Wissen“ verbreitet wird. Früher gab es sogar Bücher, die sich damit beschäftigt haben (es gibt sie immer noch). Abgesehen davon, dass viele dieser Beispiele interessant sind (die ganz skurrilen und bisweilen leicht ekeligen Beispiele ausgenommen), sind sie auch witzig.

statue erbaut und galt als das erste Bauwerk, das Immigranten bei ihrer Ankunft in den USA sahen. Der Erfolg des Hotels hielt sich aber erstaunlicherweise in Grenzen: In späteren Jahren wurde es zu einem Bordell umfunktioniert und stand schließlich leer

Der Marktführer für Montagetechnik vertreibt seit über 30 Jahren Werkzeuge der Marke ZEBRA®, die für höchste Perfektion stehen. Pfiffige Problemlösungen, perfekte Ergonomie, herausragende Leistungsstärke und höchste Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Funktionalität und Standzeit zeichnen die Premium-Produkte aus, die Würth in seinen hauseigenen Test- und Prüflabors praxisnahen Dauertests unterzieht. Würth regt nun zum Ausprobieren an und tritt den Beweis an. So können Kunden ZEBRA Werkzeug vier Wochen hindurch unverbindlich testen und dem Härtetest der täglichen Anwendung unterziehen. Bei Unzufriedenheit gewährt Würth ein Rückgaberecht

„ohne Wenn und Aber“ gegen Gutschrift. Das Angebot gilt bis 31. Dezember 2014. Im Rahmen der Werbekampagne hat Würth unter anderem einen umfassenden Katalog mit über 1200 Werkzeugen herausgebracht. Mehr auf www.wuerth.at

Zum Testen: ZEBRA® Umschaltknarre – umgangssprachlich auch „Ratsch’n“ genannt – aus dem Würth Werkzeugsortiment.

Mobilität: ÖBB-Postbus als Werbebotschafter

Ebreichsdorf hat 1. Gemeindebus

Das Elefanten-Hotel auf Coney Island in New York.

Ein Hotel in Elefantenform In New York gab es im 19. Jahrhundert ein siebenstöckiges Hotel in Form eines Elefanten*. Das „Elephantine Colossus Hotel“ im New Yorker Stadtteil Coney Island existierte von 1885 bis 1896 und wurde entworfen und gebaut von James V. Lafferty. Der Name war Programm: Das rund 45 Meter hohe, siebenstöckige Hotel hatte tatsächlich die Form eines riesigen Elefanten. In seinem Inneren befanden sich 31 Zimmer, ein Konzertsaal, ein Museum, ein Zigarrengeschäft (in den Vorderbeinen) und eine Sternwarte (im Kopf, die Augen waren Teleskope). Das Elefantenhotel wurde zwei Jahre vor der Freiheits* Quellen: www.unnuetzes.com; Wikipedia

Laffertys Patentzeichnung für sein Hotel. 1882 erhielt er dafür das U.S. Patent Nummer 268,503.

– bis es 1896 einem großen Feuer zum Opfer fiel. Auch in der Kunst schlug das Hotel nieder: In dem mit zwei Oscars prämierten Spielfilm „Moulin Rouge!“ von Baz Luhrmann aus dem Jahr 2001 spielt Nicole Kidman eine Kurtisane namens Satine. Ihr Boudoir ist eine Replik des „Jardin de Paris Elephant“, eine riesige elefantenähnliche Strukur, inspiriert von Laffertys Hotel.

Hans Braun

PS: Übrigens stellt sich die Frage, ob Wissen „unnütz“ sein kann. Meinungen erwünscht unter

hans.braun@kommunal.at

Ebreichsdorf hat als erste Stadtgemeinde ihren „Gemeindebus“. Bürgermeister Wolfgang Kocevar zur Vorreiterrolle Ebreichsdorfs: „Dass der 1. Gemeindebus Österreichs in Ebreichsdorf getauft wurde und hier unterwegs sein wird, macht uns natürlich schon stolz. Wir sind auch der Überzeugung, dass es sich hierbei um eine Gewinn bringende Zusammenarbeit für alle Beteiligten handelt, bei der sich die Gemeinde und ihre Betriebe sehr gut präsentieren können. Besonders bedanken möchte ich mich

bei der gewerbetreibenden Wirtschaft für ihr Interesse und ihr aktives Mittun.“ Beim Gemeindebus handelt es sich um einen vollbeklebten Bus mit acht Kleinflächen, wo örtliche Geschäfte und Firmen sehr günstig regional werben und optimal in Ihrem Einzugsbereich präsent sein können, um ihre KundInnen zielgruppengerecht zu mobilisieren. Ihre Botschaft am Gemeindebus ist täglich in der Gemeinde und genauso in den Nachbarorten unterwegs. Mehr auf www.oebb.at

37


kommunal 10 | 2014 wirtschaftsinfo

Die neuen Serviceleistungen der Apotheken

Von

Apo-App bis Zustellung

Die Apotheken verstehen sich als moderne Gesundheitsnahversorger in Stadt und Land. Darüber hinaus bieten sie ihren Kunden attraktive Serviceleistungen für jene (Not-)Fälle, wenn dringend ein Medikament oder eine Auskunft gebraucht wird. Hier ein kleiner Überblick über die neuesten Serviceeinrichtungen der Apothekerschaft. Apothekenruf 1455

Unter der Telefonnummer 1455 erhält jeder Anrufer rasch und unbürokratisch Auskunft zu Apothekendiensten und Arzneimitteln. Mehr als 170.000 Österreicherinnen und Österreicher haben die Telefonberatung der Apothekerschaft bereits in Anspruch genommen. Der Apothekenruf ist aber nicht nur bei Patienten gefragt, auch professionelle Rettungsdienste nutzen die Hotline, wenn sie dringend ein Medikament brauchen. Der Apothekenruf 1455 ist zum Ortstarif erreichbar. Rund 80 Prozent der Anrufer wollen wissen, welche Apotheke Bereitschaftsdienst hat und lassen sich eine Wegbeschreibung geben. Die anderen Anrufer haben eine unmittelbare Frage zu einem Arzneimittel, die ihnen direkt von einer Apothekerin oder einem Apotheker beantwortet wird.

Die Apo-App für Smartphones Die kostenlose App zeigt an, welche Apotheke in Ihrer Nähe geöffnet hat und welche in der Nacht, an Feiertagen oder an den Wochenenden Bereitschaftsdienst versieht. Via Maps werden die User zielgenau zur Apotheke geleitet. Der neue Bereich „Medikamenten-Info“ zeigt Informationen zu 70.000 Apothekenprodukten an,

Der Zustelldienst ist eine Serviceleistung für Notfälle.

Apothekerpräsident Max Wellan zeigt die kostenlose App mit Apothekensuche und Medikamenteninfos.

seien es Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Erste-Hilfe-Produkte. Darüber hinaus kann eine persönliche Medikamentenliste erstellt werden, die einen guten Überblick über alle Arzneien bietet – inkl. Erinnerungsfunktion für die Einnahme. Die Apo- kann im AppStore bzw. Play-Store kostenlos downgeloaded werden. Unsere App trägt das Original Apotheken-Logo (rotes A, unten links) und hat bereits über 290.000 Downloads!

Zustelldienst

Die Kunden kommen gerne in die Apotheken, um sich vor Ort beraten zu lassen und mit der Apothekerin, dem Apotheker ein paar vertraute Worte zu wechseln. In gesundheitlichen Notfällen – wenn der Gang in

die nächste Apotheke nicht möglich ist – stellen viele Apotheken die wichtigen Medikamente bis ans Krankenbett zu. Die Apothekerin, der Apotheker kommt bis nach Hause und bringt die verordneten Arzneien direkt mit. Viele Regionen bieten bereits derart organisierte Zustelldienste an. Über den Apothekenruf 1455 kann sich der Kunde zur nächsten dienstbereiten Apotheke verbinden lassen. Fragen Sie vorab in Ihrer, welche Serviceleistungen im Notfall angeboten werden.

Information Österreichische Apothekerkammer, 1091 Wien, Spitalgasse 31 Tel.: 0043 - 1- 404 14 - 600 Fax: 0043 - 1- 408 84 40

presse@apothekerkammer.at www.apothekerkammer.at

En t g el tl ic h e Ei n s ch a l tu n g

38


Für jedes Geschäftsmodell das richtige Geschäftsmodell.

Kleiner Transporter ganz groß.

Der Transit Courier im Überblick - Ford SYNC* - Schwenkbare Gittertrennwand* - Faltbarer Beifahrersitz* - Beheizbare Frontscheibe - Auto-Start/Stop* - EcoBoost Motorentechnologie - ab € 9.790,–netto 1)

Klein, aber oho – der Ford Transit Courier macht als kompakter Kastenwagen genau so gute Figur wie als praktischer Lieferwagen. Zudem ist er sparsam wie kein anderer. Ist es möglich, dass ein Fahrzeug innen größer sein kann als außen? Natürlich nicht. Aber der Transit Courier kommt dem schon sehr nahe. Oder würden Sie vermuten, dass Ladegut mit einer Länge von 2,59 Meter in diesem Kompakt-Transporter Platz findet? Möglich macht dies der faltund versenkbare Beifahrersitz, der Raum für besonders sperrige Transporte freigibt. Die faltbare Gittertrennwand sorgt dafür, dass das Transportgut dort bleibt, wo es hingehört, wenn man mal stärker auf die Bremse steigen muss.

Sparefroh – und trotzdem Kraftbolzen. Mit dem preisgekrönten 1,0-lEcoBoost-Motor sowie den fortschrittlichen 1,5-l- bzw. 1,6-l-Dieselmotoren verfügt der Transit Courier über sparsame Motoren, die mit besonders niedrigen CO2-Emmissionen glänzen. Aber Ford hat noch einen Trumpf im Ärmel, Ihren Kraftstoffverbrauch zu senken: Das Auto-Start/ Stop-System, das bei Erreichen der Leerlaufdrehzahl

den Motor abstellt und beim erneuten Losfahren wieder startet. So sind Verbrauchswerte von 3,8 l auf 100 km keine Illusion mehr. Wozu auf Komfort verzichten? Innovative Features, die man aus dem P KW- Se g ment kennt, sind auch im Transit Courier mit an Bord. Da wären zum Beispiel die Rückfahrkamera, das Park-Pilot-System oder der Berganfahr-Assistent. Besonders interessant für

Ford TRANSIT COURIER Kraftstoffverbr. ges. 4,0 – 5,2 l / 100 km, CO2-Emission 106 – 121 g / km.

Symbolfoto I 1) Aktionspreis (beinhaltet Händlerbeteiligung) exkl. USt. und 2 Jahre Garantie. 2) Max. Preisvorteil im Rahmen der Gewerbewochen von bis zu € 5.000,– (modellabhängig). *optionale Ausstattung. Nähere Informationen auf www.ford.at oder bei Ihrem teilnehmenden Ford Händler. Freibleibendes Angebot.

jene, die auch unterwegs viel erledigen müssen: MyFord Dock – das innovative Haltesystem für Smartphones und mobile Navigationsgeräte. Sie sehen schon, die zahlreichen komfortablen Systeme des neuen Transit Courier machen auch lange Strecken spürbar angenehmer, sicherer und stressfreier.


40

kommunal 10 | 2014 wirtschaftsinfo

Kommunal Rechts-Tipps

Gemeinden haben seit mehreren Jahren die Möglichkeit, der Hortung von Bauland durch raumordnungsrechtliche Verträge entgegenzuwirken, um die Verfügbarkeit für Wohnungssuchende zu

überbinden. Dafür haben die Landesgesetzgeber in den Raumordnungsgesetzen die Rechtsgrundlagen geschaffen, die Art und Umfang solcher Verträge regeln. Es ist zu beobachten, dass diese Verträge immer häufiger der Grund für Neben den gesetzlich vorgeschriebenen rechtliche Aufschließungsabgaben dienen Auseinandersetzungen Aufschließungsverträge zur Herstellung oder sind. Verbesserung von Infrastruktur Bei der oder Baulandqualität. Gestaltung derartiger verbessern. Darüber hinaus Verträge haben die Gebesteht die Möglichkeit, meinden sicherzustellen, einen Teil der Kosten für die dass der von den RaumordVerbesserung der Infranungsgesetzen vorgegebene struktur vertraglich auf Rahmen nicht überschritten Liegenschaftseigentümer zu wird, denn sonst droht die

Foto: HSP

Raumordnungsrechtliche Verträge: Bumerang für Gemeinden? Nichtigkeit dieser Verträge und die Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts. Auch die von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes vorgegebenen Parameter für die Gestaltung solcher Verträge sind unbedingt einzuhalten, damit der Vertrag nicht zum Bumerang für die Gemeinde wird. Das betrifft Verwendungs-, Überlassungs-, Aufschließungs-, Planungskostenund Umlegungsverträge. Verwendungsverträge regeln die Pflicht zur widmungskonformen Bebauung binnen einer bestimmten Frist. Überlassungsverträge zielen etwa auf die Überlassung von

Teilflächen an Dritte z. B. für öffentliche Zwecke bzw. Wohnbau ab. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufschließungsabgaben dienen Aufschließungsverträge zur Herstellung oder Verbesserung von Infrastruktur oder Baulandqualität. Für die rechtssichere Gestaltung dieser Verträge ist die Beratung durch einen in dieser Materie erfahrenen Anwalt dringend zu empfehlen. Mag. Markus Busta, Rechtsanwalt und Partner bei Hasberger_Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH; E-Mail: busta@hsp-law.at

SeneCura_Forum 2014

Die Freuden des Alters Mittwoch, 5. November 2014 Hofburg Vienna – Dachfoyer Fachvorträge aus Wissenschaft und Praxis moderiert von Elisabeth Engstler Eröffnung durch Bundesminister Rudolf Hundstorfer Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Ariadne von Schirach Philosophin und Autorin Prof. Mag. Peter Zellmann Leiter des Instituts für Freizeit- und Tourismusforschung Chris Lohner Schauspielerin und Autorin u.a.

www.senecura.at

Tagungsbeitrag: € 50,- pro Person inkl. 20% MwSt. (beinhaltet Vorträge, Tagungsunterlagen, Mittagessen und Kaffeejausen) Anmeldung: SeneCura Kliniken- und HeimebetriebsgesmbH Elisabeth Rohringer T: +43 (0)1 585 61 59-11 E: office@senecura.at


Winter kommunal 10 | 2014

41

Herbstaktion läuft bis Ende November

3-2-1: Effizienz steht im Mittelpunkt

En tgel tl ich e Ein sch altu n g

Lindner-Traktoren sind bei Gemeinden in ganz Europa gefragt.

Innovationsführer Lindner bietet 3000 Euro ep-Bonus für alle neuen Geotrac- und Unitrac-epModelle – darüber hinaus gibt es zwei Jahre Garantie und eine besonders attraktive Finanzierung. Innovationsführer Lindner hat seine Geotrac-Traktoren und Unitrac-Transporter in den vergangenen Jahren kontinuierlich effizienter gemacht. So sind die bei Gemeinden in ganz Europa

gefragten Unitrac-Transporter 82, 92 und 102 in der ep-Version erhältlich. Geschäftsführer Hermann Lindner: „Unsere umfassende Effizienzoffensive reicht von den Motoren

bis zur Beleuchtung.“ Beispiel 102ep: Dieser ist mit der neuen Motorengeneration von Perkins ausgestattet. Der 4-Zylinder-Turbodieselmotor mit Common-Rail-Einspritzung benötigt einen Liter Treibstoff weniger als die Vorgängermodelle. Die Leistung beträgt 102 PS, das Drehmoment 420 Nm. Mit seinen fünf Tonnen Nutzlast ist der Unitrac 102ep für den Kommunalbereich maßgeschneidert. Die 4-Rad-Lenkung sorgt bei allen Unitracs für optimale Wendigkeit. Bei der aktuellen Herbstaktion, die den Titel „3-2-1“ trägt, bietet Lindner bis

Ende November 3000 Euro ep-Bonus für alle neuen Geotrac- und Unitrac-epModelle. Zusätzlich gewährleistet Lindner zwei Jahre Garantie. Ein weiteres Highlight ist die attraktive Finanzierung über Kredit oder Leasing. Das Finanzierungsmodell sieht ein Drittel Anzahlung, ein Drittel nach 12 Monaten und ein Drittel nach 24 Monaten vor. Die jährliche Verzinsung liegt bei jeweils einem Prozent.

Information Werksausstellung in Kundl/Tirol 23. bis 27. Oktober 2014 www.lindner-traktoren.at

Der CO2 Footprint öffnet die Augen: Kein Wald bindet so viel CO2 wie ein bewirtschafteter Wald. Informieren Sie sich und staunen Sie:


42

kommunal 10 | 2014 Winter

Winterdienst

Die Gemeinde muss vorbereitet sein Noch kann niemand vorhersagen, ob der kommende Winter mild oder hart sein wird. Den Gemeinden würde das sowieso nichts nützen, sie müssen sich auf den schlimmsten Fall vorbereiten. Tun sie das nicht, sind nicht nur Klagen der Bürgerinnen und Bürger sicher, denn: Winterdienst ist Gemeindesache.


Winter kommunal 10 | 2014

43

So schön es wäre, wenn man den Winter genau planen könnte, aber gerade in einem gebirgigen Land wie Österreich funktioniert das nicht. Also müssen die Gemeinden schön langsam daran denken, ihre Winterdienst-Fahrzeuge und -Geräte zu prüfen, Schneestangen und Streugut müssen einsatzbereit lagernd sein. Und vor allem müssen die Einsatzpläne auf den aktuellen Stand gebracht werden. Die Mitarbeiter – vor allem wenn es neue sind – müssen eingewiesen werden. Den Räumkräften – eigenen und „zugekauften“ (meist Bauern der näheren Umgebung) – müssen „ihre Gebiete“ zugewiesen werden. Und natürlich sollte der rechtliche „Papierkram“ erledigt sein: Arbeitsvereinbarungen, Versicherungen und so weiter. Diese Details, schon im Vorfeld ausreichend dokumentiert, sind ein erster wichtiger Schritt zur Vermeidung von Schadenersatzklagen oder Amtshaftungsklagen. Denn die Verkehrssicherungspflicht ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinden. Aber Winterdienst bedeutet nicht, dass Straßen und Gehsteige zu jeder Tages- und Nachtzeit „besenrein“ und gestreut sein müssen. Die Räum- und Streupflicht der Gemeinden hat Grenzen. Sie bedeutet im wesentlichen, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit diejenigen Gefahren zu beseitigen haben, die infolge winterlicher Glätte für den Verkehrsteilnehmer bestehen. Der Winterdienst als solcher muss nicht sicherstellen, dass für Fußgänger, Rad- und Autofahrer jegliche Gefahr bei der Benützung winterlicher Verkehrsflächen ausgeschlossen ist.

Foto: iStock/garett_mosher

Hans Braun


44

kommunal 10 | 2014 Winter

Dazu gibt es einige Fragen zu beantworten:

Wann beginnt es? Die Kernfrage des kommunalen Winterdienstes: Wann müssen die Fahrzeuge los? Salopp formuliert beginnt der Winterdienst, wenn Schnee liegt oder sich bereits Glätte gebildet hat. Temperaturen unter Null Grad Celsius für sich allein begründen noch keine Räum- oder Streupflicht, auch vereinzelt auftretende Glatteisstellen sind noch kein Grund. Trotzdem ist grundsätzlich zu empfehlen, so rasch wie möglich mit der mechanischen Schneeräumung zu beginnen, damit sich der Schnee gar nicht erst „setzen“ kann oder durch den Straßenverkehr „verdichtet“ wird. In dem Fall ist er nämlich umso schwieriger wegzubringen, was jeder, der einmal eine Schneeschaufel in der Hand gehalten hat, aus eigener Erfahrung bestätigen kann.

Der Winterdienst als solcher muss nicht sicherstellen, dass für Fußgänger, Rad- und Autofahrer jegliche Gefahr bei der Benützung winterlicher Verkehrsflächen ausgeschlossen ist. Wie lange dauert der Winterdienst an? Wenn einmal begonnen worden ist, muss so lange weitergemacht werden, wie die Glätte andauert. Notfalls müssen die Mitarbeiter also nach ein paar Stunden wieder ausrücken, sollte „das verwendete Streugut seine Wirkung verloren haben“. Es ist aber unmöglich, im Winter gleich gute Verkehrsverhältnisse wie im Sommer zu schaffen. Deshalb ist hier auch auf die Eigenvorsorge, wie sie auch in der Straßenverkehrsordnung niedergeschrieben ist, ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheit im Winter. Winterreifen und eine den Straßenverhältnissen angepasste Fahr-

Fällt das Laub im ist der weise, wie etwa Geschwindigkeitsreduktion bei Glättegefahr, haben weit größeren Einfluss auf die Verkehrssicherheit als jede Winterdienstmaßnahme. Es empfiehlt sich aber vermutlich, auf der Gemeinde-Internetseite oder im Gemeinde-Mitteilungsblatt nähere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bereit zu halten.

Welche Streumittel sollen verwendet werden? Bei Streumitteln ist meist von „auftauenden“ Streumitteln die Rede, also grob gesagt „Salz streuen“. Auftaumittel sind im wesentlichen auch nur bei höherrangigen Straßen zu verwenden. Bei weniger stark befahrenen Straßen (weniger als 2500 Fahrzeuge täglich im Durchschnitt*) empfielt die Umweltberatung Österreich Splitt als Streumittel. Nach der mechanischen Schneeräumung ist es bei einer Straße von geringer Bedeutung (Nebenstraße) und wenig Gefälle möglich, auf jegliche Streuung zu verzichten. Vergleiche mit Splittstreuung zeigten, dass sich auf Strecken mit Nullstreuung weniger Unfälle aufgrund umsichtigeren Fahrens ereignen. Splitt täuscht zudem oft eine größere Griffigkeit vor, als gegeben ist.

Salzstreuen Ja oder Nein, eine Glaubensfrage Natürlich ist ein Streugerät ein zentraler Bestandteil der

Winterdienstausrüstung einer Gemeinde. Der technische Fortschritt macht gerade hier besonders große Sprünge. Aber Streuen ist so einfach nicht. Wieviel und was gestreut wird, ist Teil umfangreicher technischer Richtlinien. Der Gesetzgeber schreibt hier auch nicht wirklich was vor, wie uns Josef Neuhold, Hofrat der niederösterreichischen Landesregierung und Experte bei der Abteilung Straßenbetrieb, erzählte. Lesen Sie das Interview mit ihm auf der Seite 52.

Wann wird was eingesetzt? Der Vorschlag der Umweltberatung zu der Frage: „Der bestmögliche Kompromiss zwischen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes ist durch ‚Differenzierung‘ zu erreichen, das heißt je nach Straßen- und Wetterlage wird die mechanische Schneeräumung in unterschiedlicher Weise mit auftauenden und abstumpfenden Mitteln kombiniert.“ Um zu einem Einsatzplan zu kommen, sollten demnach das kommunale Wegenetz in Wertigkeiten, die sogenannten „Prioritäten“ (Haupt-, Nebenstraße usw.; siehe Grafik auf Seite 47) unterteilt und dazu die nötigen Räum- und Streumaßnahmen definiert werden. Spezifische Maßnahmen und Abläufe für extreme Wetterlagen und für Gefahrenstellen (Bergkuppen,


Winter kommunal 10 | 2014

45

Wald sehr schnell, Winter bald zur Stell´ Unser Titel-Spruch aus dem Hundertjährigen Bauernkalender ist zwar flott, aber leider kann man den kommunalen Winterdienst nicht danach ausrichten. Das wäre gut, denn es gibt auch so Sprüche wie „Behält der Baum seine Blätter lang, macht Brücken etc.) müssen dabei zusätzlich behandelt werden. Eine der Kernfragen, die sich dem mit dem Winterdienst befassten kommunalen Fuhrpark stellt, ist die Frage, welches Fahrzeug mit welchem Gerät wo eingesetzt werden sollte. Im Wesentlichen kann man die gebräuchlichen Geräteträger (grob) in die drei Gruppen Lkw, Traktor und „kleine“ oder „schmale“ Fahrzeuge einteilen.

Foto: iStock/spxChrome

Wo liegen die wesentlichsten Einsatzgebiete für die Gruppen? Hauptsächlich an den befestigten Fahrbahnen, Straßen und Wegen mit Instandhaltungsaufgaben. Die jeweiligen Flächen sowie die Breite der Wege, definieren zum Großteil, welcher Typ an Geräteträger/Fahrzeug eingesetzt wird. Lkw für den Bauhof der Kommunen haben ein höchstzulässiges Gesamtgewicht zwischen 13 und 26 Tonnen. Die Tonnage richtet sich dabei nach Einsatzgebiet und Einsatzart. Kleine Marktgemeinden werden an der * aus: „Heißes Thema Eis und Schnee. Wie Sie Straßen und Gehsteige im Winter benutzbar und sicher halten, ohne die Umwelt unnötig zu belasten“, Hrsg: „die umweltberatung“ in Österreich, 2010, www.umweltberatung.at

ein später Winter bang“ und man könnte die Vorbereitungen noch verschieben. Sicher ist indes nur eines: Der Winter kommt auch heuer bestimmt.

unteren Grenze ihr Idealfahrzeug finden, bei Stadtgemeinden und Städten ist der Bedarf über den gesamten Gewichtsbereich gegeben. Einsatzgebiete sind z. B. Winterdienst, Betreuung der Grünanlagen, Betreuung der Energieeinrichtungen (Signalanlagen, Beleuchtung, mittels Arbeitskorb am Ladekran), Sperrmüllabholung, Straßenbau. Traktoren und kleinere Geräteträger werden wiederum hauptsächlich innerorts eingesetzt, wo es um scharfe Ecken geht, wo man auf Gehsteigkanten und parkende Autos aufpassen muss.

Am vielfältigsten sind schnell laufende Geräteträger mit mehr als drei Anbauräumen, kompakten Abmessungen, Schnell- und LangsamfahrEigenschaften und sicherem und komfortablem Arbeitsplatz. Anton Bucek, Vertriebsleiter von Mercedes Unimog

„Kleine oder schmale Fahrzeuge bewähren sich im Innenstadtbereich durch enorme Wendigkeit mit Vier-radLenkung. Eine extrem hohe Nutzlast von über 5 Tonnen bei kompakten Abmessungen wie zum Beispiel beim UNITRAC-Transporter erleichtern die Streugutausbringung im Winter auf schmalen, aber ausgedehnten Straßennetzen. Die Stadt Wien zum Beispiel hat über 70 solcher Fahrzeuge im Einsatz“, berichtet David Lindner von Lindner Traktoren. Der Geräteträger allein ist aber nur eine Seite, ebenso wichtig sind die Aufbauten, die eigentlichen Geräte. Was zur Grundausstattung einer Gemeinde gehören sollte, darüber haben wir auch mit Harald Vogl, Leiter der Stangl Kommunaltechnik, gesprochen. Seiner Meinung nach ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags eine entsprechende Winterdienst-Ausrüstung, wie Schneepflug und Streuer, gegebenenfalls auch eine Schneefrässchleuder nötig. „Die allermeisten Städte und Gemeinden haben dazu eine entsprechende Mähausrüstung


kommunal 10 | 2014 Winter

für Sportplätze, Grünflächen und Straßenbankette. Ebenso zählt eine Kehrmaschine bzw. ein entsprechendes Kehraggregat zum Wechselanbau an den Geräteträger zur Grundausstattung vieler Städte und Gemeinden“, so Vogl.

Auf welche Kriterien sollte eine Gemeinde achten, wenn sie eine Anschaffung plant? Die neuen Fahrzeugkonzepte müssen sich jedenfalls bestmöglich in das Arbeitsaufgabengebiet integrieren. Neubeschaffungen sollten auch immer auf den gesamten Fuhrpark abgestimmt werden, und auch Zukunftsperspektiven sind hier einzukalkulieren, beispielsweise neue, künftige Wohngebiete. Wirtschaftliche Effizienz sollte ein zwingendes Kriterium für den gesamten Fuhrpark sein. „Insbesondere muss auf die Finanzierung beziehungsweise die Zustimmung im Gemein-

derat für den Ankauf eines Fahrzeugs geachtet werden. Dazu ist vorab ein genaues Einsatzspektrum zu definieren und ein Budgetpreis von einem potentiellen Anbieter einzuholen – inklusive aller Nebenkosten für Zubehör und Umbauten. Oftmals werden zu geringe Budgetmittel eingeplant und einer Aufstockung wird im Gemeinderat dann nicht mehr zugestimmt – es ist besser, mit etwas Reserve nach oben zu planen“, gibt Roman Eggenfellner, Leiters des Behördenverkaufs bei MAN, zu bedenken.

Oftmals werden zu geringe Budgetmittel eingeplant und einer Aufstockung wird im Gemeinderat dann nicht mehr zugestimmt – es ist besser mit etwas Reserve nach oben zu planen. Roman Eggenfellner, Leiters des Behördenverkaufs bei MAN über Kriterien beim Ankauf

oft zu Ausfällen kommt, weil die alten Geräte nicht mehr auf den neuen Geräteträger passen. Meist klappt es mit den Antriebssystemen nicht. Generell müssen sehr viele technische Kriterien berücksichtigt werden. Natürlich immer unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen. Neben der Kompatibiliät (Anbaumöglichkeit, Gewicht, Leistung, Wechselbarkeit etc.) sollte auch geprüft werden, wie effizient ein älteres Anbaugerät noch einsetzbar ist.

Worauf sollte man unbedingt achten, wenn man ein neues Fahrzeug mit „alten oder älteren“ Geräten zusammenspannt? Dies ist ein sehr sensibler Bereich – viele Rückmeldungen haben ergeben, dass es hier

pitters Kommunaltrend

Winter: Nicht nur Hausaufgaben erfüllen ... Die diesmalige Ausgabe von KOMMUNAL widmet sich dem Thema „Winter“. „Aktuell sieht anders aus“, mögen Kritiker einwerfen, doch gerade hier zeigt sich – ungeachtet des so bescheidenen Sommerverlaufs – die Heterogenität kommunaler Aufgabenstellungen. Es gilt, die notwendigen Hausaufgaben zeitgerecht zu erfüllen und sich ernsthaft mit den Herausforderungen des Winters auseinanderzusetzen. Die Entscheidungsträger in den einzelnen Kommunen sind daher bereits jetzt wintertechnisch gefordert: Budgets werden fixiert, Aufträge werden vergeben, neue MitarbeiterInnen werden gesucht, Versicherungen werden abgeschlossen. „Winter“ liefert ein Paradebeispiel dafür, wie unsere Gemeinden als basale Versorgungsdienstleister an-

© Rafal Olechowski - Fotolia.com

46

tizyklisch agieren: Wenn nicht jetzt an die Bestellung von Streusalz, das Anlegen von Splitdepots oder an die Anschaffung von Räumfahrzeugen gedacht wird, werden diese wohl nicht mehr rechtzeitig bis zum ersten Schneefall einsatzbereit sein. Gemäß Pitters KOMMUNALTREND-Erhebung benötigen Gemeinden im Winter etwa 20 Prozent mehr Personal für Schneeräumung und Winterdienst. Damit leisten die Kommunen gerade in den konjunkturschwächeren Mo-

„Der Winter erfordert etwa 20 Prozent mehr Personal in den Gemeinden.“ naten einen wichtigen Beitrag am Arbeitsmarkt. Daneben geht es aber auch um zentrale Aspekte wie Energieeffizienz in den gemeindeeigenen Gebäuden oder ökologische Gesichtspunkte, etwa der Verhinderung von Feinstaubbelastung durch schonenden Ressourceneinsatz. Letztlich

Im Winter leisten gerade die Kommunen in den konjunkturschwächeren Monaten einen wichtigen Beitrag am Arbeitsmarkt.

trifft zu, wie es ein Betroffener originell formulierte: „Immer wenn ich unsere Skistars beim Schneetraining in Südamerika sehe, erschrecke ich, denn es ist schon wieder höchste Zeit, die Wintervorkehrungen zu treffen.“ Dies dient nicht nur den Sportlern dazu, für den Wettkampf bestens vorbereit zu sein, auch unsere Gemeinden sind also Meister der zeitgerechten Vorkehrungen. Dr. Harald Pitters ist Trendexperte und Kommunikationsforscher, E-Mail: office@pitters.at Web: www.pitters.at


Winter kommunal 10 | 2014

Wichtig ist die Darstellung von Ganzjahreseinsätzen. Ein vielseitiges Fahrzeug, das universell in allen vier Jahreszeiten intensiv eingesetzt wird, kann besonders kosteneffizient betrieben werden. David Lindner, Marketing-Chef von Lindner Traktoren

Eggenfellner rät ab davon, alte Anbaugeräte zu behalten und mit großem Aufwand auf neue Trägersysteme zu adaptieren. Er meint, dass „sich oft für das Altgerät mitsamt dem passenden Altzubehör im Weiterverkauf gute Preise erzielen lassen und es daher in Summe wirtschaftlicher ist, neue moderne Anbaugeräte mit verbesserter Funktionalität anzuschaffen“.

Das technische Um und Auf: Die Antriebsarten Der Fuhrpark- und BauhofProfi hat darauf vermutlich eine knappe und klare Antwort. Aber Laien sind mit Fragen wie „Wo sind Hydraulik-Systeme am besten eingesetzt?“ „Wo passt ein Zapfwellenantrieb besser oder ein Hydrostat-Antrieb?“ heillos überfordert. Der klassische Zapfwellenantrieb hat seinen Ursprung in der Landwirtschaftstechnik und ist ein ausgereiftes Antriebssystem. Die heutigen Hydrauliksysteme stehen in der Leistungsfähigkeit den Zapfwellengeräten um nichts nach. Hydraulisch angetriebene Systeme haben den Vorteil des Schnellwechselsystems, geringere mechanische drehende Teile und der geringeren Lärmentwicklung. Auch die Leistungsanpassung des jeweiligen Gerätes kann beim Hydraulikbetrieb durch Regulieren der Ölmenge einfach durchgeführt werden.

Traktoren bewähren sich im Winterdienst vor allem als Geräteträger. Durch Front- und Heckzapfwelle sowie eine leistungsstarke Arbeitshydraulik kann eine Vielzahl von Geräten wie Schneepflug, Schneefräse, Böschungsmäher oder Splittstreuer betrieben werden.

47


48

kommunal 10 | 2014 Winter

Anton Bucek von Pappas Unimog gibt im Gespräch eine genaue Definition: „Meist sind Zapfwellen und/oder hydraulische Antriebe für Schneefräsen, Schneeschleudern, saugende Mähgeräte und Böschungsmäher im Einsatz, Hydraulik wird für Seilwinden, Frontkraftbesen und Kräne bis zu sieben Meter/Tonnen eingesetzt und ein Hydrostatischer Antrieb für Kehrmaschinen und in Verbindung mit Zapfwellen für Mähgeräte und Schneefräsen.“

Je besser die Schulung ... Neuanschaffungen, neue Geräte bedeuten meist eine Gewohnheitsänderung bei den Anwendern. Hier stellt sich oft die Frage, wie man Vorurteile abbauen kann. Einerseits kann durch Praxisbesichtigungen, Erfahrungsaustausch und Vermittlung der Vorteile eine gewisse Schwellenangst abgebaut werden. Gewiss ist, dass eine konsequente Einschulung bei der Neuanschaffung den richtigen Umgang mit dem neuen Gerät von Anfang an gewährleistet. Schulungen sind heute sozusagen „state of the art“. Die meisten Anbieter verfügen heutzutage auch über hochprofessionelle Schulungsein-

richtungen. Üblicherweise werden so genannte „Fahrertrainings“ durchgeführt. Dabei wird nicht nur der richtige Umgang trainiert, sondern auch die effiziente Anwendung des Fahrzeugsystems. So ein Fahrertraining ist nicht nur im Zuge der Erstauslieferung relevant, sondern beispielsweise auch bei personellen Neubesetzungen am Bauhof, also mitunter weit nach der Übergabe eines neuen Systems. Erfahrungsgemäß werden diese Maschinen dadurch effizienter genutzt und haben geringere Wartungs-, Betriebsund Reparaturkosten. Zusätzlich ist das Thema Sicherheit auch bei dieser Ausbildung ein fixer Bestandteil. Zum Einbinden der Hauptanwender (also des Fahr- und Bedienpersonals) als Meinungsbildner raten alle Experten, mit denen wir gesprochen haben. Für eine vorbehaltslose Akzeptanz eines Neugeräts sei das unumgänglich. „Oft scheuen sich die Bauhof- oder Amtsleiter davor, was sich dann im Betrieb oft rächt, weil die Anwender mitunter beweisen wollen, dass sie es besser gewusst hätten.“ Intensive und kompetente Schulungsmaßnahmen inklusive einer mit Zeitabstand durchgeführten Nachschulung sind wesentlich

Schneepflug und Streuer, gegebenenfalls auch eine Schneefrässchleuder sind für den Winterdienst sicher nötig. Harald Vogl, Leiter der Stangl Kommunaltechnik

für eine positive Akzeptanz im Bauhof. Praxisbeispiele bzw. Referenzen bilden eine gute Basis, um die Scheu vor einer Neuanschaffung zu senken. Wenn ein Gerät oder Fahrzeug in einer anderen Gemeinde bereits zur Zufriedenheit im Einsatz ist, dann kann man durch eine Vorführung vor Ort gute Überzeugungsarbeit leisten. Oder man drückt es einfach wie der Tiroler David Lindner aus: „Sie wünschen, wir spielen. Mit unserem neuen Innovationszentrum haben wir einen hochmodernen Schulungsbereich für Kunden und Händler eröffnet. Hier können wir von Anwenderschulungen mit Einsatztests für Profi-Fahrer bis zu Wartungskursen für die Service-Spezialisten der kommunalen Werkstätten umfassende Schulungen umsetzen.“

Die Haftungsfrage Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch ABGB § 1319.

§ 1319a.

Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.

(1) Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Ist der Schaden bei einer unerlaubten, besonders auch widmungswidrigen, Benützung des Weges entstanden und ist die Unerlaubtheit dem

6a. durch einen Weg;

Benützer entweder nach der Art des Weges oder durch entsprechende Verbotszeichen, eine Abschrankung oder eine sonstige Absperrung des Weges erkennbar gewesen, so kann sich der Geschädigte auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen. (2) Ein Weg im Sinn des Abs. 1 ist eine Landfläche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen für den Verkehr jeder Art oder für bestimmte Arten des Verkehrs benützt werden darf, auch wenn sie nur für einen eingeschränkten Benützerkreis bestimmt ist;

zu einem Weg gehören auch die in seinem Zug befindlichen und dem Verkehr dienenden Anlagen, wie besonders Brücken, Stützmauern, Futtermauern, Durchlässe, Gräben und Pflanzungen. Ob der Zustand eines Weges mangelhaft ist, richtet sich danach, was nach der Art des Weges, besonders nach seiner Widmung, für seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist. (3) Ist der mangelhafte Zustand durch Leute des Haftpflichtigen verschuldet worden, so haften auch sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 


Winter kommunal 10 | 2014

Wer auch die Tauwetterkontrolle erledigt und die Dächer von Gemeindeamt, Schule, Kindergarten oder anderer kommunaler Gebäude im Fall des Falles geräumt haben will, der sollte das bei der Auftragsvergabe explizit vermerken. Christoph Winkler, Jurist beim Maschinenring Österreich

Winterdienst: Versichert sein tut gut Eine der häufigsten Fragen beim kommunalen Winterdienst ist die nach einer Versicherung. Wenn der Schneepflug das mühsam zwischen Schneewächten geparkte Auto gestreift hat, wird die Frage nach dem Schadenersatz meist sehr akut. Und wer kennt nicht die entsetzten Blicke, wenn nach der Schneeschmelze der Blick auf eine sauber „abgemähte“ Hecke frei wird oder auf einen fein rasierten Gartenzaun. Ausgehebelte Kanaldeckel sind übrigens seit der Erfindung der Scheuerleisten an der Unterkante der Schneepflüge kaum mehr ein Thema.

Absichtlich verursacht sicher kein Winterdienstler einen Schaden. Nur wenn man ab vier Uhr früh hinter dem Lenkrad sitzt, pausenlos miserable Sicht bei Schneetreiben herrscht, die Konzentration aufs äußerste angespannt ist und man trotzdem so schnell wie möglich die Straßen und Wege für die Bürgerinnen und Bürger frei haben will – dann passiert schon mal was. Natürlich haften die Gemeinden im Rahmen der Amts- beziehungsweise Organhaftung auch für diese Schäden, falls der Winterdienst durch Gemeindemitarbeiter erledigt wird. Aber es ist doch ein heftiger Papierkrieg, der im Schadensfall auf die Gemeinde zukommt. Darüber hinaus hat so ein Papierkrieg die üble Angewohnheit, nach „hinten los zu gehen“, also den vermeintlich Versicherten auf einmal im Regen stehen zu lassen. Das Einfachste wäre jedenfalls, wie Jurist Christoph Winkler vom Maschinenring meint, den „Winterdienst an freie Dienstleister auszulagern. Denn dann ist die Haftung gleich mit ausgelagert und der Dienstleister muss sich darum kümmern.“ Und falls die Gemeinde das selbst erledigen will, dann „haben sicher die Versicherungen eigene Winterdienst-Pakete

im Angebot, man muss da nur nachfragen und vergleichen“, so Winkler. Übrigens ist auch beim Auslagern Vorsicht geboten, denn falls jemandem eine Dachlawine vom Gemeindeamt „aufs Haupt donnert“, stellt sich mit Sicherheit die Frage nach dem Winterdienst-Auftrag, der vergeben wurde. Unter „Winterdienst“ wird nämlich üblicherweise nur die Räumung und Streuung der Straßen und Wege (und, soweit nicht von den Anrainern zu erledigen, auch die Gehsteige) verstanden, nicht aber die Durchführung der sogenannten „Tauwetterkontrolle“. „Wer auch das erledigt und die Dächer von Gemeindeamt, Schule, Kindergarten oder anderer kommunaler Gebäude im Fall des Falles geräumt haben will, der sollte das bei der Auftragsvergabe explizit vermerken“, so der Jurist. Das spart jedenfalls im Nachhinein lästige Diskussionen. Wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann der Winter kommen. Und wenn er das noch nach dem Spruch „Fällt der erste Schnee in Dreck, so bleibt der ganze Winter ein Geck“ tut, kann der Gemeinde-Winterdienstler entspannt der Zukunft entgegenblicken.

3.000 € EP-BONUS* 2 JAHRE GARANTIE 1 % FINANZIERUNG

*Gilt für alle GEOTRAC- und UNITRAC Neubestellungen bei ep-Modellen von 1.8. bis 30.11.2014. Preise inklusive MwSt. Finanzierungsmodell: 1/3 Anzahlung, 1/3 nach 12 Monaten & 1/3 nach 24 Monaten mit jeweils 1% pro Jahr Verzinsung; Finanzierungsbetrag zuzüglich 1% Rechtsgeschäftsgebühr. Weitere Finanzierungsmodelle auf Anfrage.

TRAKTORENWERK LINDNER GMBH Ing.-Hermann-Lindner-Str. 4, 6250 Kundl/Tirol, lindner-traktoren.at

Der echte Österreicher

49


50

kommunal 10 | 2014 Winter

WinterdienstAnforderungsniveau im urbanen Bereich*

Leichte Schneefälle, auch in Verbindung mit Glätte durch Temperaturwechsel, Reifglätte, leichte Verwehungen

Starke Schneefälle, Schneeverwehungen

Extremes Glatteis / z. B. Eisregen, gefrierender Regen

Lang anhaltende Schneefälle, länger als zwei Tage durchgehender starker Schneefall, verbunden mit Schneeverwehungen und Eisglätte, gegebenenfalls auch Lawinenabgänge

Winterdienstkategorie

Winterdienstkategorie

Winterdienstkategorie

P1

P2

P3

Innerstädtische Hauptverkehrsstraßen, Einfahrtstraßen, Straßen mit Linien/Straßenbahn, Zufahrten zu öffentlichen Krankenhäuser und Feuerwachen

Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, Zubringerstraßen in Siedlungs- und Gewerbegebieten, Bergstraßen

Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, Gemeindestraßen mit ländlichem Charakter (Güter- und Verbindungswege, Zufahrtsstraßen etc.)

Befahrbarkeit mit Winterausrüstung muss gewährleistet sein, mit Behinderungen muss gerechnet werden. Max. Schneehöhe 10 cm. Schwarzräumung und Streuung (auftauend, vorzugsweise Feuchtsalz) muss zwischen 4 und 22 Uhr durchgeführt werden. Umlaufzeit darf max. 5 Stunden betragen Nach dem Einsatzende muss die Straße feuchte oder trockene Fahrbahn aufweisen, fallweise Beeinträchtigungen sind nicht auszuschließen.

Befahrbarkeit mit Winterausrüstung muss innerhalb der vorgegebenen Zeiten gewährleistet sein. Außerhalb der Betreuungszeiten sind Behinderungen möglich. Schnee 10 cm, in der Nacht darüber. Schwarzräumung und punktuelle Streuung (auftauend, vorzugsweise Feuchtsalz, gegebenenfalls gemischt) zwischen 5 und 22 Uhr. Umlaufzeit max. 12 Stunden Nach dem Einsatzende feuchte oder trockene Fahrbahn, Vereisungsreste und Spurrillen nicht auszuschließen.

Üblicherweise – und nach Möglichkeit – wird diese Kategorie mit P2 mit erledigt. Vorrang haben jedoch die Kategorien P1 und P2.

Befahrbarkeit mit Winterausrüstung von zumindest einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung angestrebt. Schneehöhe über 10 cm. Schwarzräumung und Streuung (vorwiegend auftauend, vorzugsweise Feuchtsalz) Umlaufzeit darf max. 5 bis 7 Stunden betragen Ziel ist die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses, insbesondere in Bereichen öffentlicher Verkehrsmittel

Befahrbarkeit mit Winterausrüstung innerhalb der vorgegebenen Zeiten wird angestrebt. Bei lang andauerndem Niederschlag und in der Nacht Befahrbarkeit möglicherweise nur mit Schneeketten. Schnee über 20 cm, in der Nacht darüber. Schwarzräumung und punktuelle Streuung (auftauend, vorzugsweise Feuchtsalz, gegebenenfalls gemischt) zwischen 5 und 22 Uhr. Umlaufzeit max. 12 bis 15 Stunden Splittstreuung kann erst nach der Räumung erfolgen

Befahrbarkeit auch mit Winterausrüstung nicht sofort gewährleistet. Nach Möglichkeit vorbeugende Streuung. Betreuungszeitraum nach Bedarf, Umlaufzeit des Winterdienstes nach Möglichkeit. Auftauend, vorzugsweise Feuchtsalz, erforderlichenfalls zusätzlich abstumpfend. Zustand nach dem Winterdienst soll trockene oder feuchte Fahrbahn sein, fallweise Vereisungsreste nicht auszuschließen.

Befahrbarkeit nicht gewährleistet. Streuung nach Bedarf und Umlaufzeit des Winterdienstes nach Möglichkeit. Behinderung durch Eisglätte zu erwarten. Streumittel: Auftauend, vorzugsweise Feuchtsalz, erfolrderlichenfalls zusätzlich abstumpfend. Zustand nach dem Winterdienst soll trockene oder feuchte Fahrbahn sein, fallweise Vereisungsreste nicht auszuschließen.

Befahrbarkeit mit Winterausrüstung angestrebt, jedoch nicht sichergestellt. Mit massiven Behinderungen ist zu rechnen. Gegebenenfalls Schneekettenpflicht oder Sperren von Straßen oder einzelnen Fahrspuren. Kein Limit bei Schneehöhen, Räumung und Streuung zwischen 4 und 22 Uhr. Umlaufzeit nach Möglichkeit. Streumittel auftauend, vorzugsweise Feuchtsalz. Zustand nach Einsatzende: Befahrbarkeit der Hauptspuren und der Spuren für den öffentlichen Verkehr, Schneereste zu erwarten.

Befahrbarkeit nur mit Schneeketten, erhebliche Behinderungen und Sperren möglich. Kein Limit bei Schneehöhen, Räumung und Streuung zwischen 5 und 22 Uhr. Umlaufzeit nach Möglichkeit. Streumittel vorzugsweise Feuchtsalz, erforderlichenfalls zusätzlich abstumpfend. Befahrbarkeit wird angestrebt, Behinderung durch Schneereste zu erwarten.

**

* Quelle: „RVS-Richtlinien für den Winterdienst“, DI Josef Neuhold, Amt der nö. Landesregierung, 2013 **„P“ steht für „Priorität“


Winter kommunal 10 | 2014

Winterdienstkategorie

Winterdienstkategorie

Winterdienstkategorie

Winterdienstkategorie

P4

P5

P6

P7

Getrennt geführte Radwege als Verbindung von Ortsteilen mit Bedeutung für den Berufsverkehr/Schulverkehr

Getrennt geführte Radwege als Verbindung mit einer örtlichen Erschließungsfunktion bzw. Freizeitverkehr

Ausgewiesene Gehwege, Fußgängerzonen, Wege im Bereich von Krankenhäusern u. ä., Haltestellen von Öffis, soweit diese im Aufgabenbereich der Kommune liegen

Parkplätze, Abstellflächen, Parkwege, sonstige Verkehrsflächen

Die Priorität 4 wird nach Möglichkeit mit P5 gemeinsam erledigt. Vorrang haben jedoch auch hier eindeutig die Kategorien P1 und P2.

Befahrbarkeit nicht immer gewährleistet. Räumung und Streuung von 6 bis 19 Uhr. Behinderung durch Schnee und Eis. Umlaufzeit des Winterdienstes nach Bedarf. Streumittel auftauend oder abstumpfend. Zustand nach Einsatzende: Befahrbar. Mit Schnee und Vereisungsresten bzw. Spurrillen ist zu rechnen, Rollsplit ist möglich.

Begehbarkeit mit geeignetem Schuhwerk innerhalb der vorgegeben Zeiten gewährleistet. Räumung und Streuung von 6 bis 22 Uhr gem. § 93 StVO (siehe

Betreuung nur nach Maßgabe der Kapazitäten, Behinderungen sind wahrscheinlich. Nicht betreute Wege sind physich zu sperren. Räumung nach dem Einsatz, Behinderungen jederzeit möglich. Streumittel auftauend oder abstumpfend. Zustand der Betreuungsfläche nach Einsatzende: Nach Maßgabe der Möglichkeiten. Nutzungseinschränkungen durch Schneeablagerungen möglich. ANMERKUNG: Es besteht kein Anrecht auf geräumte Parkplätze innerhalb gebührenpflichtiger Zonen.

Kasten „Pflichten der Anrainer“ unten).

Umlaufzeit gem. § 93 StVO oder Wegehalter § 1319a ABGB (siehe Kasten S. 48). Behinderung duch Schnee/Eis möglich. Streumittel auftauend oder abstumpfend.

Die Pflichten der Anrainer Straßenverkehrsordnung StVO § 93 (1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. • (1a) In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne

Gehsteige gilt die Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten. (2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden. (3) Durch die in den Abs. 1 und 2 genannten Verrichtungen dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; wenn nötig, sind die gefährdeten Straßenstellen abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Bei den Arbeiten ist darauf Bedacht zu nehmen, dass der Abfluss des Wassers von der Straße nicht behindert, Wasserablaufgitter und Rinnsale nicht verlegt, Sachen, insbesondere Leitungsdrähte, Oberleitungsund Beleuchtungsanlagen nicht beschädigt und Anlagen für den Betrieb von Eisenbahnen, insbesondere von Straßenbahnen

oder Oberleitungsomnibussen in ihrem Betrieb nicht gestört werden. (4) Nach Maßgabe des Erfordernisses des Fußgängerverkehrs sowie der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des übrigen Verkehrs hat die Behörde, sofern im Einzelfall unter den gleichen Voraussetzungen auf Antrag des nach Abs. 1 oder 5 Verpflichteten nicht die Erlassung eines Bescheides in Betracht kommt, durch Verordnung • a) die in Abs. 1 bezeichneten Zeiten, in denen die dort genannten Verkehrsflächen von Schnee oder Verunreinigungen gesäubert oder bestreut sein müssen, einzuschränken; • b) die in Abs. 1 bezeichneten Verrichtungen auf bestimmte Straßenteile, insbesondere auf eine bestimmte Breite des Gehsteiges (Gehweges) oder der Straße einzuschränken; • c) zu bestimmen, dass auf gewissen Straßen oder Stra-

ßenteilen nicht alle in Abs. 1 genannten Verrichtungen vorgenommen werden müssen; • d) die Vorsichtsmaßregeln näher zu bestimmen, unter denen die in Abs. 1 und 2 bezeichneten Verrichtungen durchzuführen sind. (5) Andere Rechtsvorschriften, insbesondere das Hausbesorgergesetz, BGBl. Nr. 16/1970, werden durch die Abs. 1 bis 4 nicht berührt. Wird durch ein Rechtsgeschäft eine Verpflichtung nach Abs. 1 bis 3 übertragen, so tritt in einem solchen Falle der durch das Rechtsgeschäft Verpflichtete an die Stelle des Eigentümers. (6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt.

51


52

kommunal 10 | 2014 interview

Winterdienst ist neben Räumung vor allem auch Glättebekämpfung

Die Bedeutung der Straße für den Verkehr entscheidet Was es mit den Räum- und Streuplänen auf sich hat, darüber hat KOMMUNAL mit Josef Neuhold, Hofrat der nö. Landesregierung und Experte der Forschungsgesellschaft Straße, Schiene, Verkehr, gesprochen.

Hans Braun Herr Neuhold, wie sollte sich Glättebekämpfung gestalten?

Streusalz sollte nicht trocken aufgebracht werden, sondern in einer gelösten Form. Früher ging man von 30 Prozent Sole und 70 Prozent Trockenanteil aus, heute ist man bei 50/50 angelangt. Mit so einer Mischung hat man sehr gute Ergebnisse gewonnen, was die Haftung auf der Straße betrifft. Bei Steigungsstrecken mit wenig Verkehr erzielt man nach wie vor mit Splitt-Streuung die besten Ergebnisse. Bedenken muss man allerdings, dass bei hohem Verkehrsaufkommen – so ab 2000 Fahrzeuge pro Tag – der Streusplitt rasch verteilt wird und nicht sehr viel liegen bleibt, die Streuung also nicht mehr wirtschaftlich ist. Ist es möglich, auch gar kein Salz zu streuen? Und auch keinen Splitt? Oder hat der Gesetzgeber was dagegen?

Der Gesetzgeber sagt uns gar nichts über die Art des Streumittels. Von den technischen Richtlinien her gibt es eine Empfehlung in dem Sinne, je höher das Verkehrsaufkommen, desto sinniger und ökologischer wäre

es, ein auftauendes Streumittel zu verwenden. Für Gemeinden wäre interessant, dass es Studien gibt, die aus umwelttechnischer Hinsicht und bei einem Verkehrsaufkommen von mehr als 2000 bis 2500 Fahrzeugen pro Tag Streusalz als die umweltfreundlichere Variante ausweisen. Bei einem geringeren Verkehrsaufkommen kann man auch mit Splitt arbeiten, man muss allerdings mit einrechnen, dass der Splitt im Frühjahr wieder „eingekehrt“ werden muss. Das aber belastet Umwelt und Luft. Stellt sich beim Splitt im Frühjahr nicht die Feinstaub-Frage?

Splitt erzeugt nur Staub, keinen Feinstaub wie von den Autoabgasen. Das Staub-Problem kommt bei Arbeiten innerhalb des Ortes zum Tragen. Hier müssten die Gemeinden darauf achten, dass sie Nass-Kehrgeräte verwenden, wo ein Sprühbalken vor das Kehrgerät vorgespannt ist und so eine zu große Staubbildung verhindert. Gemeinden im Winterdienst sollten aber aufpassen, wenn sie Zwischenkehrungen, beispielsweise zu Ostern, machen. Im-


interview kommunal 10 | 2014

merhin wird hier Wasser auf die Fahrbahn gebracht und wenn es in der Nacht abkühlt … hier bewegen wir uns aber schon auf das Gebiet der Haftungsfragen. Der Paragraf 1319a ABGB ist hier unbedingt zu beachten. Wie intensiv ist denn der Winterdienst durchzuführen?

Das hängt entscheidend von der Verkehrsbedeutung der Straße, des Weges ab. Da gibt es Standards, innerhalb welcher

Es gibt Studien, die bei einem Verkehrsaufkommen von mehr als 2000 bis 2500 Fahrzeugen pro Tag Streusalz als die umweltfreundlichere Variante ausweisen. Josef Neuhold

Zeit was geleistet werden muss (siehe auch Grafik auf Seite 50, Anm.). Gilt das Kriterium Verkehrsaufkommen auch für innerörtliche Gebiete?

Hier gibt keine solche Unterteilung. Hier werden die Straßen in Prioritäten unterteilt. Also Priorität 1 wären „innerstädtische Hauptverkehrsstraßen, Einfahrtstraßen, Straßen mit Straßenbahn, Zufahrten zu öffentlichen Krankenhäusern und Feuerwachen“. Aber es ist keine Verkehrsmenge hinterlegt. Jedenfalls ist üblicherweise innerhalb eines Betreuungsbereichs der Einsatzleiter – zum Beispiel der Straßenmeister – für die Durchführung der Schneeräumung und Streuung verantwortlich. Der legt in Dienstplänen die Einsatzbereitschaft (Rufbereitschaft, Telefonlisten) fest. Aber ein Räumplan ist für jeden Betreuungsbereich aufzustellen und an den Betreuungsgrenzen abzustimmen. Das gilt natürlich auch für Streupläne.

Mit einer 50/50-Mischung hat man sehr gute Ergebnisse, was die Haftung des Streuguts auf der Straße betrifft.

53


En t g e lt li c h e Ei n sc h a lt u n g

kommunal 10 | 2014 wirtschaftsinfo

@@@Success Story Public Sector@@@

Wahlkarten steigern die Wahlbeteiligung und damit die Demokratie �Bundesministerium�

�FÜR INNERES − EU-WAHL 2014�

Die EU-Wahl 2014 – Eine Erfolgsgeschichte Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Demokratie. Für die EU-Wahl 2014 bot die Österreichische Post AG dem Innenministerium ein komplettes Wahlservice-Package an, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Nicht nur ein reibungsloser Ablauf, sondern auch die Bewusstseinsbildung waren entscheidende Bestandteile.

Rundum-Paket

Zur Kommunikation mit den Bürgern wurden zwei Ausgaben des KUVERTS eingesetzt. Diese befassten sich mit den Bereichen „Wählen ohne Wahllokal“ und „Barrierefreies Wählen“. Der Wahl-Selfmailer brachte wichtige Informationen rund um die Wahl sowie die Anforderungs-

karten zur Briefwahl in alle Haushalte. Das Einsenden der Anforderungskarte für die Wahlkarte war wieder kostenlos. Nun mussten die Wahlkarten zeitgerecht bei den Wahlbehörden einlangen: Dafür wurden mehr als 12.000 Briefkästen in ganz Österreich am Samstag vor dem Wahlsonntag entleert und am Sonntag den Bezirkswahlbehörden zugestellt. Insgesamt wurden 444.057 Wahlkarten ausgestellt.

Ein großer Erfolg

Der Wahlkartenanteil gemessen an der Wahlbeteiligung lag bei rund 15 Prozent. Das ist ein Plus von beinahe 45 Prozent gegenüber der letzten EU-Wahl. Ein voller Erfolg!

Demokratie und damit Wahlen brauchen eine aktive Beteiligung. Rund um die österreichische EU-Wahl 2014 bot daher die Österreichische Post AG dem Bundesministerium für Inneres ein komplettes Wahlservice-Package an, um die Wahlbeteiligung zu stärken. Das Package enthielt zusätzlich zu Selfmailer und Briefkasten-Sonderentleerungen auch ein Kommunikationspaket in Form von zwei Ausgaben des KUVERTS.

ziElE

stratEgiE und konzEPt

Information

Das Ziel war es, die EU-Wahl 2014 möglichst erfolgreich zu unterstützen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Darüber hinaus galt es, die Wahlbeteiligung zu heben und damit die Demokratie zu stärken. Dazu sollte zum einen der Zugang zur Wahl so einfach wie möglich sein, zum anderen mussten die Themen Wahl, EU, Demokratie und der wichtige Beitrag des Einzelnen dazu im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger verankert werden.

Die Aufklärung und zeitgerechte Information der Bürgerinnen und Bürger sollte über sympathische und breitenwirksame Medien geschehen. Die Österreichische Post bot dem BM.I daher zwei Ausgaben des KUVERTS als ergänzende Kommunikationsmaßnahme an. Darüber hinaus sollte der erprobte Selfmailer, ein Faltmailing mit zwei Anforderungskarten für Wahlkarten, als „Amtliche Mitteilung“ wieder zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der Logistik rund um die Zustellung und Abholung der Wahlkarten hatte die Österreichische Post AG bereits bei früheren Wahlen als Partner des BM.I die Erwartungen erfüllt und sollte das auch diesmal tun.

Österreichische Post AG Haidingergasse 1 1030 Wien Business-Hotline: 0800 212 212

www.post.at www.post.at/geschaeftlich www.post.at/parteienfolder www.post.at

En tg e lt li c h e E in s c h a lt u ng

54


wirtschaftsinfo kommunal 10 | 2014

Hygienespezialist hollu: zuverlässiger Hygienepartner für alle Gemeinden

In öffentlichen Einrichtungen kommt es auf maximale Hygienestandards an, die strenge gesetzliche Richtlinien erfüllen. Hier garantiert Österreichs führender Hygienespezialist hollu professionelle Unterstützung von A bis Z: mehrfach zertifizierte Reinigungslösungen kombiniert mit umfassenden Serviceleistungen und einer perfekten Betreuung im Reinigungsalltag. Das Erfolgsgeheimnis des Familienunternehmens liegt im ganzheitlichen Systemgedanken: Zum leistungsstarken Reinigungsprodukt liefert hollu passende Spendersysteme und Dosierhilfen sowie detaillierte Hygienepläne. Regelmäßige Anwenderschulungen gehören ebenso zum erstklassigen hollu Service. „Wir

Unterstützung von A bis Z

Das innovative ClaraClean 2.0-System ermöglicht hygienische Unterhaltsreinigung in hochkonzentrierter Form.

bieten unseren Kunden optimale Reinigungsergebnisse und stark vereinfachte Reinigungsprozesse“, bringt Geschäftsführer Simon Meinschad die Kernkompetenz von hollu auf den Punkt.

So wurde vor kurzem das vollautomatische Flüssigwaschsystem holluQUID präsentiert, welches Textilhygiene in neuer Dimension ermöglicht. Die wesentlichen Vorteile: Qualität, Effizienz und

Nachhaltigkeit. Gleiches gilt auch für das revolutionäre Bodenreinigungssystem ClaraClean 2.0, bei dem die Hygienewischbezüge direkt in der Waschmaschine mit Reinigungstensiden beladen werden. „Im Pflegebereich gelten sehr strenge Hygiene-Richtlinien. Auf wirtschaftlicher Ebene gibt uns das ausgeklügelte System Sicherheit, da die Kosten transparent und planbar sind“, bestätigt Adalbert Kathrein, Heimleiter im Pflegezentrum Pitztal.

Information hollu – Julius Holluschek GmbH Salzstraße 6, 6170 Zirl Telefon: 0800 100 76 10

www.hollu.com

Thema Siedlungsgebiete

Auf die MobilfunkInfrastruktur nicht vergessen

„Wissenschaft trifft Praxis“ Am 20. und 21. November 2014 findet der 7. Internationale Facility Management Kongress an der Technischen Universität Wien statt, DER nationale und internationale FM-Treffpunkt für Praktiker und Wissenschaftler. Unter dem Motto „Wissenschaft trifft Praxis“ erfahren Sie von international führenden Praktikern und Wissenschaftlern Wissenswertes und Neues aus folgenden Themenbereichen: Compliance und Betreiberverantwortung, dem neuen Energieeffizienzgesetz, New Ways of Working, BIG Data und FM. Der IFM-Kongress hebt sich durch seine bewusste Dialektik zwischen Praxis und hochklassiger Forschung von den anderen Events in diesem Umfeld ab. Neben

Best-Practice-Beispielen sollen wissenschaftliche Forschungsergebnisse und internationale Studien neue Denkanstöße geben und neue Wege des FM aufzeigen. Dieser gelungene Ansatz ist auch das Motto des Kongresses – Wissenschaft trifft Praxis. Besuchen Sie den 7. IFMKongress zum Erfahrungsaustausch mit Teilnehmern aus der FM- und Immobilienbranche, knüpfen Sie Kontakte und erweitern Sie Ihr Netzwerk.

Information Alle Informationen rund um den Kongress finden Sie unter www.ifm.tuwien.

ac.at/kongress

En tg e lt li ch e Ei n s c ha lt u ng

En tgel tl ich e Ein sch altu n g

Professionelle

Neue Wohn- und Wirtschaftsgebiete brauchen heute eine leistungsfähige Anbindung an das Mobilfunknetz. Mit dem Ausbau des schnellen mobilen Datennetzes nach LTE-Standard ist es nun auch möglich, die „letzte Meile“, also den Anschluss von Gebäuden an Datennetze, kostengünstig herzustellen. Doch auch der Mobilfunk stößt an seine Grenzen, wenn bei der Planung die Funknetzversorgung schlicht vergessen wird. Denn es genügt nicht, einfach nur Handymasten aufzustellen. Gerade um Breitband zu nutzen, braucht es in modernen Betonbauten auch leistungsfähige Sende- und Empfangsanlagen innerhalb des Hauses.

Das Forum Mobilkommunikation bietet allen Bauträgern schon während der Planungsphase an, vorab zu klären, ob und welche Ein- und Aufbauten für eine zukunftssichere Mobilfunkversorgung notwendig sind.

Information Mag. Margit Kropik, Geschäftsführerin des Forum Mobilkommunikation, Tel.: 01/588 39-38, E-Mail: kropik@fmk.at www.fmk.at

55


56

kommunal 10 | 2014 wirtschaftsinfo

Das Programm am 9. Oktober 2014

Einladung zur Diskussionsveranstaltung

„Erfolgsfaktoren für Regionalbahnen“ 16:30 Uhr Begrüßung

Regionale Bahnangebote können eine sinnvolle Ergänzung zum motorisierten Personen- und Güterverkehr darstellen

Mag. Alois Steinbichler, Vorstandsvorsitzender Kommunalkredit Austria

und für den ländlichen Raum als bedeutsamer wirtschaft-

16:35 Uhr Impulsreferat DI Dr. Harald Frey, Technische Universität Wien

licher Impulsgeber wirken.

17:00 Uhr bis 18:30 Uhr Diskussion

mit Mag. Franz Weintögl, Geschäftsführer Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH, Ing. Günter Neumann, Geschäftsführer Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. und Mag. Karl Wilfing, Land Niederösterreich – Landesrat für Jugend, öffentlicher Verkehr, Integration und Landeskliniken.

Foto: Siemens

Moderation: DI Mario Rohracher, Generalsekretär GSV – Die Plattform für Mobilität Ort: Veranstaltungssaal der Kommunalkredit Austria, Türkenstraße 9, Wien 9

Weitere Information & Anmeldung

Bahnangebote zudem die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatregion. Regionalbahnangebote können daher als Instrument zur Reduktion von Abwanderungstendenzen dienen. Unter anderem stehen folgende Fragen im Zentrum der Diskussion am

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Kommunalkredit Austria AG Türkenstraße 9, 1092 Wien DI Christian Katona Tel. 01/31 6 31-415 E-Mail:

c.katona@kommunalkredit.at www.kommunalkredit.at

Was sind die zentralen Faktoren für den nachhaltigen Erfolg von Regionalbahnen? Welches Potenzial kann durch Regionalbahnlösungen erschlossen werden und wodurch kann es voll ausgeschöpft werden? Welche Unterstützung ist erforderlich, um das Regionalbahnangebot in Österreich auszubauen?

Regionalbahnangebote können als Instrument zur Reduktion von Abwanderungstendenzen dienen.

Information Der KOMMUNALE DIALOG ist eine Veranstaltungsreihe der Kommunalkredit Austria. Dabei setzen sich internationale und österreichische Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft mit zukunftsorientierten kommunalen Anliegen, insbesondere im Infrastrukturbereich, auseinander. Kooperationspartner dieser Veranstaltung ist der GSV – Plattform für Mobilität.

En t ge lt li c he E in s c h a lt u n g

Neben der umweltfreundlichen Anbindung an (regionale) Zentren verstärken attraktive


wirtschaftsinfo kommunal 10 | 2014

57

Belastbar, wartungsfrei und vielfältig

Neue Urbanität in Villach – mit Beton Neuer Bahnhofvorplatz für Villach: Aus einer unübersichtlichen Verkehrsfläche wurde ein lebendiger Stadtplatz mit Busbahnhof. Dabei setzten die Planer auf die

In Villach zeigt sich die große Gestaltungsvielfalt von Beton in Form, Farbe und Oberfläche.

Auf dem Bahnhofplatz in Villach war schon immer viel Betrieb. Werktags kommen und gehen rund 16.000 Personen. Am Busbahnhof werden Tag für Tag 5000 Personen gezählt.

En t ge lt li c he E in s c h a lt u n g

Raumbildende Elemente aus Beton Im Mittelpunkt der Neugestaltung stand ein innovativer Baustoff, der seine enorme Vielseitigkeit unter Beweis stellt: Beton. Gerade bei der zeitgemäßen Platzgestaltung beweist der mineralische Baustoff nahezu grenzenlose Möglichkeiten. Wichtig für einen Platz ist die Bodenfläche. In Villach wurde eine halbstarre Deckschicht gewählt, die speziell für stark belastete Flächen entwickelt wurde. Betonpflaster überstehen sowohl die heißesten Sommertage als auch häufige Frost-/ Tauwechsel unbeschadet und

sind so gut wie wartungsfrei. Auf der großen Freifläche sorgen Bezugspunkte für Auflockerung. Beton kann durch Zugabe von Farbstoffen jede beliebige Farbe annehmen. In Villach wurde ein Hell-Dunkel-Effekt geschaffen und ein taktiles Blindenleitsystem angebracht.

yourSAFEstep

Foto: Firma STO

Variabilität von Beton.

Optimaler Klimakomfort für alle Jahreszeiten, wasserdicht und atmungsaktiv COMPOSITE

Ultraleichte HAIX® Composite Schutzkappe für höchste Sicherheitsanforderungen Flexible, metallfreie und durchtrittssichere Sohleneinlage

Elektrostatisch ableitende Schuhe geprüft nach DIN EN 61340-4-3:2002

BLACK EAGLE® SAFETY 40 SERIES

Setzen, bitte Fertigteile aus Beton wurden völlig wetterunabhängig produziert und termingerecht geliefert. Das ist kostengünstig und erspart vor Ort etliche Arbeitsschritte.

Information Betonmarketing Österreich

www.betonmarketing.at

www.haix.com

01347_image-anz_kommunal_blackeagle-saf40_022014.indd 1

08.09.14 10:23


58

kommunal 10 | 2014 haftung

Radwege-Haftung der Gemeinden – Teil 1

Vorbeugen ist besser als heilen Radfahren erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Allzu oft endet ein Fahrradausflug jedoch in ärztlicher Behandlung oder im Krankenhaus. Nicht selten wird nach Eintritt eines Schadens der Ruf nach der „Haftung“ eines anderen laut. Irgendjemand muss doch für meinen Schaden verantwortlich sein und ihn ersetzen, oder nicht? Wolfgang Hauptmann Tatsächlich sieht das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) vor, dass ein Schaden in erster Linie denjenigen trifft, in dessen Vermögen er eingetreten ist. Allerdings ist jedermann berechtigt, den Ersatz des eingetretenen Schadens von demjenigen zu fordern, der ihn – in der Regel schuldhaft – durch aktives Tun oder Unterlassen des gebo-

Durch die Betrauung selbstständiger Unternehmen mit der Instandhaltung oder Betreuung der Radwege kann sich eine Gemeinde im Wesentlichen von ihrer Haftung befreien. tenen Tuns verursacht hat. Auch Gemeinden treffen im Rahmen sowohl der Privatwirtschaft als auch des hoheitlichen Handelns zahlreiche Pflichten, die der Schadensvermeidung auf Radwegen dienen. Verstößt eine Gemeinde gegen eine solche Verpflichtung, wird sie schadenersatzpflichtig. Dieser Artikel soll einen – nicht abschließenden – Überblick über wesentliche Bestimmungen und Tipps zur Haftungsvermeidung im Zusammenhang mit Fahrradwegen bieten.

Haftung wird eingeschränkt Jeder – auch Gemeinden – der eine Verkehrsfläche wie z.B. Straßen, Wege aber auch Rad-

Dr. Wolfgang Hauptmann ist Rechtsanwalt in Salzburg

wege dem allgemeinen Verkehr öffnet, hat im Rahmen der Zumutbarkeit die Verkehrsteilnehmer vor Schäden zu schützen bzw. davor zu warnen. Diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht wird durch die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB konkretisiert. Durch diese spezielle Bestimmung wird die Haftung, wie sich in der Folge zeigen wird, im Verhältnis zum allgemeinen Schadenersatzrecht spürbar eingeschränkt.

Wegehalter haftet Gemäß § 1319a ABGB haftet derjenige, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, wenn durch den mangelhaften Zustand des Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Ein Weg ist jede Landfläche, die von jedermann oder auch nur von einem eingeschränkten Personenkreis unter den gleichen Bedingungen für den Verkehr benutzt werden darf (§ 1319a Abs. 2 ABGB). Somit fällt auch das gesamte Radwegenetz im allgemeinen Straßenverkehr sowie auch zwischen Feldern und im Waldgebiet darunter, das insbesondere in Touristengemeinden äußerst umfangreich sein kann. Halter eines Weges ist derjenige, der die Kosten für die Errichtung und Erhaltung des Weges trägt sowie die Verfügungsmacht hat, die entsprechenden Maßnah-

men zu setzen. Das Eigentum an der Straße ist nicht notwendig, jedoch ist es ein wesentliches Indiz für die Haltereigenschaft. Ob ein Weg mangelhaft im Sinne dieser Bestimmung ist, richtet sich nach der Art, der Bestimmung des Weges und danach, welche Maßnahmen nach den Umständen des Einzelfalles angemessen und zumutbar sind. Mangelhaftigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Pflicht zur Instandhaltung oder Betreuung vernachlässigt wird und dadurch unübliche Schäden eintreten. Gleiches gilt, wenn bestehende Gefahrenquellen nicht beseitigt werden oder Sicherheitseinrichtungen zur Gänze fehlen. In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gibt es eine reichhaltige Sammlung von Beispielen, wann ein Weg mangelhaft ist. Dies liegt beispielsweise dann vor, wenn der Weg nicht ausreichend beleuchtet wird oder vor bestehenden Gefahrenquellen, etwa querenden Gleisen oder groben Unebenheiten, nicht ausreichend gewarnt wird.

Wege sind zu säubern Welche Maßnahmen im Einzelfall zumutbar und angemessen sind, wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Ganz allgemein gehört es zur Aufgabe einer Gemeinde, Wege im zumutbaren Rahmen zu säubern und von Hindernissen zu befreien, um eine gefahrlose Nutzung zu gewährleisten. Gemäß Art .118 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz obliegt den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich unter anderem die Verwaltung der Verkehrsflächen der Gemeinden sowie die örtliche Straßenpolizei. Die Gemeinden haben diese Aufgaben zwar im Rahmen der Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes, insbesondere der Straßenverkehrsordnung,


haftung kommunal 10 | 2014

für (leicht) fahrlässiges Verhalten gehaftet wird, deutlich eingeschränkt. Die Gemeinde haftet nämlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies bedeutet einerseits eine wesentliche Haftungserleichterung für die Gemeinden. Andererseits wird die Haftung dadurch erweitert, dass die Gemeinde auch für ihre „Leute“, also z. B. Mitarbeiter der Straßenmeisterei, der GemeindeBauhöfe etc., haftet. Dies gilt selbstverständlich nur dann, sofern auch diese vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Zu den „Leuten“ gehören jedoch nicht selbstständige Unternehmen, die von einer Gemeinde mit der Instandhaltung oder Betreuung der Radwege und anderer Verkehrsflächen beauftragt werden. Vielmehr kann sich eine Gemeinde durch Betrauung selbstständiger Unternehmen im Wesentlichen von ihrer Haftung befreien. In diesem Fall haftet die Gemeinde lediglich für ein Auswahl- und Überwachungsverschulden, also dann, wenn das ausgewählte Unternehmen nicht willig oder objektiv unfähig ist, die Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen oder die Gemeinde die Arbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß kontrolliert.

Was bedeutet „Vorsatz“?

Ein mangelhafter Zustand eines Weges liegt beispielsweise dann vor, wenn der Weg nicht ausreichend beleuchtet wird oder vor bestehenden Gefahrenquellen, etwa querenden Gleisen oder groben Unebenheiten, nicht ausreichend gewarnt wird.

jedoch frei von jeglichen Weisungen und – vorbehaltlich des Aufsichtsrechts des Bundes und des Landes – unter Ausschluss eines Rechtsmittels an ein Verwaltungsorgan außerhalb der Gemeinde zu besorgen. Die örtliche Straßenpolizei bezieht sich auf alle Straßen im Gemeindegebiet, die nach den Rechtsvorschriften weder Autobahnen, Autostraßen, Bundesstraßen oder Landesstraßen sind noch diesen Straßen gleichzusetzen

sind. Der Verantwortungsbereich umfasst somit im Wesentlichen neben Gemeindestraßen natürlich auch das gesamte Radwegenetz innerhalb des Gemeindegebietes.

Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Die Haftung der Gemeinde als Wegehalter ist einerseits im Vergleich zum allgemeinen Schadenersatzrecht, wo bereits

Das Gesetz kennt verschiedene Formen von „Vorsatz“: 1. Absicht: Wenn es dem Schädiger gerade darauf ankam, jemanden anderen zu schädigen. 2. Wissentlichkeit: Wenn der Schädiger sicher weiß, dass sein Verhalten einen Schaden herbei führt, und schließlich 3. (einfacher) Vorsatz: Wenn der Schädiger den Schadenseintritt für möglich hält und sich mit dessen Verwirklichung abfindet.

Grobe Fahrlässigkeit Grobe Fahrlässigkeit oder auch „auffallende Sorglosigkeit“ liegt hingegen dann vor, wenn die Sorgfaltswidrigkeit so schwer ist, dass sie einem ordentlichen Menschen in einer vergleichbaren Situation keinesfalls unterläuft. Dies ist dann gegeben, wenn die gebotene Sorgfalt

59


60

kommunal 10 | 2014 haftung

nach den Umständen des Einzelfalls in ungewöhnlicher Weise verletzt wird und der Eintritt des Schadens nicht nur als möglich, sondern geradezu als wahrscheinlich vorauszusehen ist. Einer Gemeinde und ihren „Leuten“ ist somit zur Bejahung der Wegehalter-Haftung ein überdurchschnittlich schwerer Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen. Beispiele in der Rechtsprechung für grobe Fahrlässigkeit sind: • Wenn eine zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unzureichende Splittstreuung vorgenommen wurde, um durch die schneebedeckte Fahrbahn im Interesse des Fremdenverkehrs ein einheitlich weißes Landschaftsbild zu erzielen. • Wenn ein Radweg nicht ordnungsgemäß beleuchtet wird bzw. die Beleuchtungskörper nicht regelmäßig kontrolliert und in Stand gehalten werden. • Wenn eine Gemeinde vor Schienen, die den Radweg queren, nicht ordnungsgemäß mit Warnschildern warnt und Radfahrer durch die Querrillen zu Sturz kommen; das Anbringen eines „Andreaskreuzes“ genügt zur ordnungsgemäßen Warnung vor Gefahren nicht. • Wenn eine bekannte bzw. von der Bevölkerung gemeldete Gefahrenquelle wie z. B. ein Asphalteinbruch oder grobe Risse im Weg nicht sogleich

Die Haftung der Gemeinde als Wegehalter ist im Vergleich zum allgemeinen Schadenersatzrecht deutlich eingeschränkt. Die Gemeinde haftet nämlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

beseitigt, sondern lediglich mit Farblack markiert werden. Gefahrenquellen müssen vielmehr bis zur ordnungsgemäßen Schadensbehebung mit Abschrankungen, Schildern und ausreichender Beleuchtung abgesichert werden, sodass sie auch im Dunkel, bei Regen und schlechter Sicht rechtzeitig erkennbar sind. • Wenn die Gemeinde zumutbare Erhebungen über das Ausmaß und den Zustand der Wege unterlässt und daher Hindernisse oder sonst ein die Verkehrssicherheit beeinträchtigender Zustand über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate) nicht

beseitigt bzw. behoben wird. • Wenn bei kritischen Temperaturen lediglich das Frostfrühwarnsystem beachtet wird, von dem bekannt ist, dass es nicht verlässlich ist und keine geeigneten Beobachtungen gefährdeter Stellen vorgenommen werden. • Wenn die Gemeinde eine ihr bekannte, rund 10 cm hohe Erhebung des Asphaltbelages belässt, die sich durch eine in den Weg hineinreichende Baumwurzel gebildet hat. • Wenn eine Fremdenverkehrsgemeinde eine Vertiefung des Kanaldeckels auf einem stark frequentierten Geh- oder Radweg im Ortskern trotz

UNSERE PROJEKTBERATUNG FÜR ÖSTERREICHS INFRASTRUKTUR. Investitionen in öffentliche Infrastruktur sind ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung und die Sicherung der Zukunft. Die Expertinnen und Experten der Kommunalkredit Austria sorgen mit ihrem Know-how und ihrer Erfahrung dafür, dass Ihr Vorhaben nachhaltig erfolgreich wird – ob im Segment soziale Infrastruktur, Energie und Umwelt oder Verkehr. Von der Strukturierung über die ideale Finanzplanung bis hin zum Projektmanagement stehen wir Städten, Gemeinden und Unternehmen verlässlich zur Seite.

ENERGIE & UMWELT

SOZIALE INFRASTRUKTUR

ÖSTERREICHS BANK FÜR INFRASTRUKTUR INFRA BANKING EXPERTS VERKEHR

www.kommunalkredit.at


haftung kommunal 10 | 2014

Kenntnis nicht beseitigt und dadurch Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen.

Keine grobe Fahrlässigkeit Keine grobe Fahrlässigkeit liegt hingegen beispielsweise vor:

• Wenn der für jedermann erkennbare Niveauunterschied zwischen Fahrbahn und Bankett nicht behoben wird. • Bei ordnungsgemäß ausgeführten asphaltierten Wegen, die nur dem Fußgänger- und Radverkehr dienen und somit keine besondere Abnutzung zu erwarten ist, kann es nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes nicht als wahr-

Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn ein Radweg nicht ordnungsgemäß beleuchtet wird bzw. die Beleuchtungskörper nicht regelmäßig kontrolliert und instandgehalten werden. scheinlich vorhergesehen werden, dass eine Vertiefung auftritt, die eine Gefahrenquelle darstellt. Es kann daher nicht als grob fahrlässig gewertet werden, wenn die Gemeinde die entsprechenden Wege nur einmal jährlich kontrolliert. Es darf jedoch nochmals darauf hingewiesen werden, dass Schäden, die auf welche Art auch immer bekannt sind, umgehend beseitigt werden müssen, andernfalls grobe Fahrlässigkeit angenommen wird. • Wenn ein Gemeindebediensteter den Ausfall eines Streugerätes über eine Strecke von 20 Meter nicht rechtzeitig bemerkt.

61

Ich bin‘s, dein Fernseher. Heute will ich den österreichischen Gemeinden DANKE sagen und ein paar Fragen beantworten.

Eine Gemeinde fragt: Warum haben wir einen GIS-Aufsteller im Gemeindeamt? Fernseher: Das Gemeindeamt ist bei allen Fragen rund um die An- und Abmeldung DIE Anlaufstelle für den Bürger. Das macht jedes Gemeindeamt zum Know-How-Träger darüber, wer gerade wo eingezogen ist, beziehungsweise wohin er seinen Wohnsitz verlegt hat. Der Aufsteller im Gemeindeamt erspart der Bürgerin und dem Bürger also einen Weg und somit Zeit. Wie bekommt die Gemeinde aktuelle Formulare oder Kuverts? Fernseher: Es gibt eine eigene E-Mailadresse die nur für diesen Zweck eingerichtet wurde. Sie lautet: gis.info@gis.at. Sie bekommen die Formulare und Kuverts rasch und für das Gemeindeamt selbstverständlich kostenfrei zugesendet. Soll die Gemeinde die Formulare entgegennehmen? Fernseher: Nein, mit den Rückversandkuverts können Anträge, Formulare und Einzugsermächtigungen bequem von der Bürgerin und dem Bürger an die GIS gesendet werden. Wo bekommt man mehr Informationen zur Gebührenpflicht? Die GIS bietet auf ihrer Homepage www.gis.at und unter der Service-Hotline 0810 00 10 80 alle Informationen rund um die Rundfunkgebühren an.

Für die hervorragende Zusammenarbeit mit mehr als 2300 Gemeinden, Bezirksämtern, Sozialstellen und Bürgerdiensten in ganz Österreich, als Service an Ihren Bürgerinnen und Bürgern bedankt sich

vorschau In der kommenden Ausgabe von KOMMUNAL berichten wir über die Details zum Thema „Grobe Fahrlässigkeit und bringen Tipps, worauf Gemeinden bei der Errichtung und beim Betrieb von Radwegen achten müssen, um Haftungsklagen zu vermeiden.

Kommunal.indd 1

23.11.2011 13:34:21


kommunal 10 | 2014

CHRONIK

Rotes Kreuz: Richtiges Verhalten bei Insektenstichen

Wenn Bienen, Wespen und Co. lebensgefährlich sind

Wien Im Normalfall ist ein Insektenstich kein Grund zur Sorge. Bienen, Wespen, Hummel und Co. fliegen ja auch nicht durch die Gegend auf der Suche nach jemandem zum Stechen. Aber wenn doch: „Meist kommt es an der Einstichstelle zu einer schmerzenden oder juckenden Rötung. Dies kann durch vorsichtige Entfernung des Stachels mit einer Pinzette und anschließender Kühlung oder Verwendung eines antihistaminhaltigen Gels gelindert werden“,

so Prim. Dr. Harald Hertz, Chefarzt des Wiener Roten Kreuzes (kleines Bild oben rechts). Grundsätzliche Vorsicht ist trotzdem geboten: allergische Reaktionen nach einem Stich können im schlimmsten Fall bis zum Tod führen. Angefangen von weniger gefährlichen allergischen Hautreaktionen im Einstichbereich können diese einhergehend mit hohen Fieber in Form einer großflächigen Schwellung mehrere Tage andauern. Beim allergischen Schock kommt es zu Bewusstlosigkeit, Blutdruckverfall und Kreislaufkollaps. „ In diesem Fall leistet man effizient Erste Hilfe, indem man auch hier den Stachel vorsichtig entfernt und den Notruf 144 verständigt. Zur Schockbekämpfung muss der Patient flach

Freizeit: Mountainbiker fordern „freie Wälder“

Ex-Radprofi fordert Freigabe der Wege Wien Der Verein Upmove mit dem ehemaligen Radprofi Gerhard Zadrobilek als Präsidenten an der Spitze fordert eine generelle Wegefreiheit für Mountainbiker auf großen und kleinen Waldwegen. Als Vorbild dient die Regelung für Wanderer genauso wie die Freigabe von Waldwegen für Biker im benachbarten Ausland. Funktionieren soll das über eine Änderung des Forstgesetzes. Ganz ähnliche Forderungen verfolgen nach einem Beitrag in „Der Presse“ die niederöster-

reichischen Naturfreunde sowie der Verein Wienerwaldtrails mit einem Förster und Boku-Wissenschaftler an der Spitze. Einer der Haupt-Kritikpunkt der Radler: Wie kann es sein, dass laut (dem 40 Jahre alten) Forstgesetz Mountainbiker, die eine mündliche Durchfahrerlaubnis eines Grundeigentümers haben, eine Störung für das Wild darstellen, zahlreiche andere Besucher und die Jäger, die mit ihren Geländeautos auf der Alm und im Wald unterwegs sind, jedoch nicht?

mit angehobenen Beinen gelagert werden,“ erklärt Hertz. „Menschen, die wissen, dass sie allergisch reagieren haben oft eigene Medikamente mit – helfen Sie in diesem Fall bei der Einnahme.“ Stiche in Mund und Rachen bedeuten durch die starken Schwellungen allerdings Erstickungsgefahr, man sollte darauf achtet, dass Säfte und Speisen nicht un-

Foto: WRK/M Hechenberger

62

Prim. Dr. Harald Hertz, Chefarzt des Wiener Roten Kreuzes: „An sich sind Stiche aber kein Problem: Eis lindert. Nur Allergiker müssen auf der Hut sein.“ www.wrk.at

nötig lange oder ohne Abdeckung im Freien stehen.

Ritzing: Suspendierung einstimmig aufgehoben

Verfahren eingestellt – Amtsleiter rehabilitiert Ritzing Bei KOMMUNAL arbeiten Menschen, und leider passieren manchmal Fehler. So kam es dazu, dass ohne zu hinterfragen ein Beitrag über den Ritzinger Amtmann Johann Reißner erschien, in dem dieser als „arbeitsverweigernd“ und „nicht unparteiisch“ dargestellt wurde und der deshalb „mit sofortiger Wirkung“ vom Dienst suspendiert wurde. Entsprechend des Spruchs der Disziplinarkommission ist dieses Verfahren per Bescheid GZ 1-DK-25-100072014 vom 21. Juli 2014 eingestellt. In diesem 26seitigen Dokument (liegt der Redaktion vor) wird unter anderem auch darauf Bezug genommen, dass „eine Weisung an die Beamtin oder den Beamten nur aufgrund der Gesetze ergehen darf“. Und weiter: „Eine als Mobbinghandlung getarnte Weisung muss daher immer

im Gesetz ihre Grundlage finden.“ Die Disziplinarkommission beim Amt der burgenländischen Landesregierung hält es laut Bescheid für möglich, dass in dieser Causa der Tatbestand des „Bossing“ erfüllt ist, eine Form des Mobbings, in der der Vorgesetzte – in diesem Fall der Ritzunger Bürgermeister Walter Roisz – den (wehrlosen) Untergebenen schikaniert. Der Bescheid ist rechtskräftig. „Die Senatsmitglieder sind einstimmig der Ansicht, dass das gegenständliche Verfahren gemäß § 134 Abs. 1 Z 2 LBDG 1997 i.d.g.F. mit Bescheid einzustellen ist, da aus den vorliegenden Anzeigen für den Senat nicht einmal ansatzweise hervorgeht, dass GOAR Johann Reißner eine Dienstpflichtverletzung begangen hat.“ KOMMUNAL bedauert die Unannehmlichkeiten.


kommunal 10 | 2014

Medizinermangel: Ärztekammer warnt

Kommunalkredit

Auch Städte betroffen

Zähes Ringen um den Verkauf

Graz/Salzburg/ Innsbruck Seit Monaten warnt die Gesundheitsbranche vor den Auswirkungen eines drohenden Ärztemangels – in der Steiermark führt er laut einem Bericht im „Standard“ bereits zu ersten ernsten Versorgungsproblemen. In einigen Bezirken können die Notarztdienste kaum noch aufrechterhalten werden. „Wir bekommen von unseren Stützpunkten in letzter Zeit vermehrt die Mitteilungen, dass es immer schwieriger wird, Notärzte zu bekommen. Es ist ein wirklich ernstes Problem“, sagt der Geschäftsführer des Roten Kreuzes Steiermark, Michael Jaglitsch. Doch nicht nur die Steiermark ist vom Ärztemangel betroffen: „In den vergan-

An Jungärzten mangelt es gar nicht. Rund 1300 neue Medizinabsolventen strömen jährlich von den österreichischen Universitäten.

genen Monaten breitete sich das Problem österreichweit zu einem Flächenbrand aus“, sagt Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer. Medizinischer Nachwuchs fehle längst nicht mehr bloß auf dem Land. Turnusstellen blieben inzwischen unbesetzt, und für einst begehrte Posten fänden sich heute gerade noch ein bis zwei

Bewerber – „zunehmend auch in größeren Gemeinden und Bezirksstädten“, sagt Wechselberger. „Das Problem ist die Abwanderung vieler von uns ausgebildeter Ärzte“, sagt Innsbrucks Rektorin Helga Fritsch. „Der Arztberuf muss in Österreich wieder attraktiver gestaltet werden. Hier ist die Politik gefragt.“

Wien Offiziell wagt sich keiner aus der Deckung. Immerhin ist – so der „Kurier“ vom 11. September – strikte Geheimhaltung mit PwC, dem Berater der staatlichen Finanzmarktbeteiligungs-AG (Fimbag), vereinbart, die die Kommunalkredit zum Verkauf anbietet. Zumindest drei Gruppen von potenziellen Käufern gelten aber als sicher: Die Erste Group, die „sich die Kommunalkredit jedenfalls anschaut“, wie es heißt; die Hypo Niederösterreich und auch der Investmentbanker Willi Hemetsberger soll zusammen mit dem Investor Michael Tojner Interessiert sein. Ein bis zwei ausländische Fonds könnten auch dabei sein.

Wanderwege: Alpenverein fordert Schulterschluss mit Tourismus

Gegen Abwanderung

Enormer Aufwand für den Erhalt der Wanderwege und Schutzhütten

Begrüßungsgeld lockt

Innsbruck/Pians Ein gut ausgebautes Wanderwegenetz ist für den Alpintourismus unabdingbar. Allerdings ist die Erhaltung der Wege äußerst kostspielig. Unzählige Arbeitsstunden freiwilliger Helfer und Zuschüsse der öffentlichen Hand reichen nicht aus, die Berginfrastruktur auf Dauer aufrecht zu erhalten. Kooperationen wie etwa die seit 2010 bestehende Zusammenarbeit mit dem Tiroler Unternehmen Handl Tyrol sollen nun Nachahmer finden. „Der Schutz der Natur und unserer Alpen ist eine Herzensangelegenheit. Deshalb macht es große Freude, den Alpenverein bei seiner wichtigen Arbeit entsprechend unterstützen zu können“,

vordernberg Wer in Vordernberg seinen Hauptwohnsitz anmeldet, bekommt 500 Euro „Begrüßungsgeld“. Allerdings kann die Gemeinde das Geld rückfordern, wenn der Bürger innerhalb von drei Jahren Vordernberg wieder den Rücken kehrt. Die Gemeinde kämpft mit Abwanderung, Überalterung und seit der Eröffnung des Schubhaftzentrums mit Negativschlagzeilen. Gegenwärtig gibt es 1000 Einwohner, vor zehn Jahren waren es noch fast 300 mehr. „Man muss kreativ sein, was den Zuzug von Bürgern betrifft“, so Bürgermeister Walter Hubnert. Seit dem Beschluss am 22. Juli haben vier Haushalte mit acht Menschen profitiert.

Im Rahmen verschiedener Projekte arbeiten ehrenamtliche Helfer rund 45.000 Stunden pro Jahr an der Instandhaltung der Wege.

begründet Handl-Tyrol-Geschäftsführer Josef Wechner die Zusammenarbeit, bei der der Hersteller von Tiroler Speck- und Rohwurstspezialitäten nicht nur monetär unterstützt, sondern auch selbst Hand anlegt. Rund 26.000 km an Wanderwegen und Klettersteigen

betreut der Alpenverein. Die Kosten für Arbeitsgerät und sonstige Aufwände belaufen sich auf rund 1,4 Millionen Euro. Damit sich die Aufstiegsrouten für die Wanderer übersichtlich gestalten, wurden in Österreich rund 200.000 Wegeschilder aufgestellt.

63


64

kommunal 10 | 2014 Sicherheit

Neues KfV-Ausbildungsmodell für mehr Sicherheit auf dem Motorrad

Unfallprävention muss individuell sein Im ersten Halbjahr 2014 haben Motorradunfälle in Österreich 44 Menschenleben gefordert. Damit verstarben bereits um zehn Personen mehr als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres. Während die Zahl der Straßenverkehrsunfälle allgemein kontinuierlich sinkt, steigt die Zahl der Motorradunfälle wieder an.

Innovative Aus- und Weiterbildungsmodelle sowie moderne technische Lösungen können helfen, die Unfallzahlen zu senken, darin sind sich Verkehrsexperten und Motorradprofis einig.

„Im Ernstfall ist – gerade beim Motorradfahren – die richtige Reaktion entscheidend, daher ist das Wissen, was im Ernstfall zu tun ist der Schlüssel zur eigenen Sicherheit.“

sichere Fahren mit dem motorisierten Zweirad erfordert auch Erfahrung, Können, passende Ausrüstung und entsprechende Technik. „3.159 Motorradunfälle ereigneten sich im Jahr 2013 auf Österreichs Straßen – 83 Personen verunglückten dabei im Vorjahr tödlich. Im ersten Halbjahr 2014 haben Motorradunfälle in Österreich bereits 44 Menschenleben gefordert“, so Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).

Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit

Jeder Zweite tödlich verunglückte ist älter als 39 Jahre

Noch nie gab es in Österreich so viele Motorräder wie heute. Der Bestand an motorisierten Zweirädern hat in den letzten zehn Jahren um 60 Prozent zugenommen. Das zeigt deutlich, dass Motorradfahren eine Leidenschaft sehr vieler Österreicher geworden ist. „Freiheit, Individualität und Spaß – mit Schlagworten wie diesen beschreiben Biker ihre Faszination am Motorradfahren. Doch das

Während junge Motorradlenker immer seltener verunglücken, sind Motorradfahrer über 39 Jahre zunehmend in schwere und tödliche Verkehrsunfälle verwickelt. Mittlerweile ist jeder zweite tödlich verunglückte Motorradfahrer älter als 39 Jahre und in der Regel sind es Männer. „Bei den verunfallten Motorradlenkern dieser Altersgruppe handelt es sich mehrheitlich um die sogenannten ,Motor-

rad-Spätstarter‘. Die Personengruppe besitzt bereits seit vielen Jahren den B-Führerschein, absolviert den A-Führerschein jedoch ab 39+ Jahren. Nur ein Prozent aller Motorradfahrer in Österreich sind Spätstarter, jedoch sind 23 Prozent der Verunglückten dieser Gruppe zuzuordnen. Das bedeutet, dass Motorrad-Spätstarter ein 23fach höheres Risiko haben, bei einem Unfall zu verunglücken“, so Thann. „Die jahrelange Fahrerfahrung in einem Auto kann nicht nahtlos auf das Motorradfahren umgelegt werden. Motorrad-Spätstarter müssen über die speziellen Gefahren beim Biken umfassend und realitätsnah informiert werden“, erklärt der Experte. Darüber hinaus soll das Erwerben der notwendigen Fertigkeiten flexibel und individuell möglich sein und den neuesten didaktischen Standards entsprechen. „Im Ernstfall ist – gerade beim Motorradfahren – die richtige Reaktion entscheidend, daher ist das Wissen, was im Ernstfall zu tun ist, der Schlüssel zur eigenen Sicherheit“, so Thann.


Sicherheit kommunal 10 | 2014

Die drei Säulen des Kuratoriums

Säule 1

Säule 2

Säule 3

Lernen aus den Fehlern anderer (Bewusstsein schaffen)

Individualisiertes Lernprogramm (Zielgruppenorientierung)

Biken mit Begleiter (Nachhaltigkeit)

Im neuen Modell lernen Motorrad-Spätstarter aus den Erfahrungen von schwer verunglückten Motorradfahrern. Die Erfahrungen anderer Motorradfahrer regen zum Nachdenken an, mit dem Ziel, ein hohes Maß an Gefahrenbewusstsein zu schaffen.

Das Lernprogramm ist für die Zielgruppe Motorrad-Spätstarter maßgeschneidert. Die häufigsten Unfallursachen bei dieser Personengruppe stehen dabei im Fokus.

Üben, Üben, Üben: Das Modell setzt verstärkt auf den intensiven Aufbau der Fahrroutine. Dabei wird der Fahranfänger über 2000 Kilometer von einem erfahrenen Biker begleitet. Bei den gemeinsamen Touren wird die Fahrweise beobachtet und diskutiert, das Ausfahren kann unter Anleitung geübt und so verbessert werden.

65


66

kommunal 10 | 2014 Kreativiät „Kommst du nach Nenzing, so berichte, du habest uns stehen gesehen“ – der neue Kreisverkehr an der Osteinfahrt mit den Schattenbildern in Quaderform, gestaltet von Lehrlingen.

Nenzing – Kreativitätsförderung „von unta uffi“ Still und beschaulich liegt es da, das 6000 Einwohner zählende Städtchen inmitten der Vorarlberger Alpenlandschaft – Nenzing. Doch der Schein trügt. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich die Gemeinde als Hochburg der Kreativwirtschaft. Ob RoboCup-WM, Kreisverkehr von den HiPos, Alpinale, Artenne, Luaga &Losna oder das Projekt „i’ dr Sidling“ – Nenzing ist ein überaus innovativer Ort mit einer geballten Ladung kreativer Energie. Nenzing hat verstanden wie wichtig es ist, einerseits die Jugend zu fördern und BewohnerInnen aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden und sich andererseits aber auch professionelle Unterstützung von Experten aus der Kreativwirtschaft zu holen. Beispielsweise ist ein landesweit einzigartiges Pilotprojekt der Mittelschule Nenzing der so genannte „Schülerhaushalt“ (KOMMUNAL berichtete in der Ausgabe 9/2014).

Lehrlinge gestalten Kreisverkehr Stattet man Nenzing mit dem Auto einen Besuch ab, so passiert man unweigerlich den neuen Kreisverkehr an der Osteinfahrt. Verschieden große, mit Schattenbildern versehene transparente Quader, gestaltet von der Lehrlingsoffensive HiPos unter der Leitung des Künstlers Marbod Fritsch, begrüßen Neuankömmlinge inmitten der Verkehrsinsel und demonstrie-

Von oben herab kann Kultur nicht funktionieren. Nur gemeinsam können wir Großes schaffen. Michael Mäser, in Nenzing zuständig für Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit

ren schon vor den Toren der Gemeinde das kreative Potential dieses Ortes. Partizipation auf allen Ebenen wird in Nenzing groß geschrieben, denn auch bei der Planung einer neuen Siedlung im Gemeindegebiet vertraute der Ort den BewohnerInnen und StudentInnen aus Wien und Linz und entwickelte unter der Leitung von Sibylla Zech von der TU Wien in einem gemeinschaftlichen Prozess ein Bebauungsmodell für einen ehemaligen Sportplatz. Unter dem Projekttitel „I’ dr Sidlig in Nenzing“ schlüpften dafür interessierte NenzingerInnen in die Rolle von Bauherren und Architekten und arbeiteten gemeinsam

an Ideen und Vorstellungen für den 15.000 Quadratmeter großen Platz. Nicht nur das burgenländische Wiesen ist Schauplatz zahlreicher Festivals. Auch in Nenzing finden jährlich drei Festivals statt. Seit 19 Jahren bietet das Kulturzentrum „Artenne“ Zugang zu zeitgenössischer Kunst und Kultur für die regionale Bevölkerung und veranstaltet einmal im Jahr die so genannte „Tenneale“. Die herausragende Kulturarbeit des Ortes wurde 2006 mit dem Titel „kulturfreundliche Gemeinde“ der IG Kultur Vorarlberg ausgezeichnet. Nicht selbstverständlich ist auch der eigens eingeführte Posten von Michael Mäser. Er ist seit einigen Jahren für die Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde zuständig und freut sich, so viele lebendige Projekte betreuen zu dürfen: „Von oben herab kann Kultur nicht funktionieren. Wir wollen niemanden etwas überstülpen, sondern möchten einfach drauf schauen, dass sich unsere Einwohner wohl fühlen und sich auch von klein an mit ihren Ideen einbringen können. Denn nur gemeinsam können wir Großes schaffen.“ www.marktgemeindenenzing.com


salzburg kommunal 10 | 2014

Günther Mitterer, Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, im Gespräch

Zwei Herzen in einer Brust Im Juni wurde Günther Mitterer zum neuen Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes gewählt. Im Interview mit KOMMUNAL fordert der langjährige Bürgermeister von St. Johann im Pongau mehr Spielraum für die Gemeinden in zentralen Fragen wie der Raumordnung oder der Kinderbetreuung.

Katharina Lehner Im Juni diesen Jahres wurden Sie zum Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes gewählt. Wie waren für Sie die ersten Wochen „in Amt und Würden“? Mitterer: Die ersten Wochen meiner Amtszeit sind in die Sommerpause gefallen. Trotzdem habe ich viele Gespräche mit den Landesräten der einzelnen Ressorts geführt und somit die Runde an Antrittsgesprächen absolviert. Welche Themen werden Ihre Amtszeit bestimmen? In Salzburg bewegt uns das Thema Kinderbetreuung momentan sehr. Hier gilt es, unbedingt eine qualitative und finanzierbare Lösung zu finden. In einigen Gemeinden spielt auch die Unterbringung von Asylwerbern in geeigneten Quartieren eine Rolle. Ebenfalls in meine Amtszeit soll die Novellierung der Raumordnung fallen. Das Land Salzburg kürzte die Zuschüsse zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung von 50 auf 25 Euro monatlich. Was halten Sie davon, wenn Gemeinden „in die Bresche springen“ und die Differenz übernehmen? Gerade bei diesem Thema schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Als Bürgermeister würde ich in meiner Gemeinde ebenfalls versuchen, möglichst viele Belastungen abzufedern. Auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass die Gemeinden

Günther Mitterer, Jahrgang 1959, ist seit 2003 Bürgermeister von St. Johann im Pongau und seit Juni 2014 Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes.

diese Kosten übernehmen müssen. Es muss möglich sein, eine finanzierbare Kinderbetreuung ohne qualitative Abstriche auf die Beine zu stellen. Bei der Kinderbetreuung kommen viele Faktoren zusammen, das Gehalt der Pädagoginnen, der Wunsch nach dem Ausbau der Plätze und zugleich die Finanzierbarkeit. Meiner Meinung nach muss das Kinderbetreuungsgesetz entrümpelt werden, es ist in dieser Komplexität kaum anwendbar. Wir haben bereits Gespräche mit der zuständigen Landesrätin geführt und beim Thema Gehalt eine Annäherung erzielt. Weitere Gespräche werden jedoch folgen. Ein heiß diskutiertes Thema ist auch die Breitbandversorgung.

Das Land Salzburg will Geld für den Ausbau, das zuständige Ministerium hält Salzburg für versorgt. Wie beurteilen Sie die Situation? Salzburg ist flächendeckend mit Internet versorgt. Beim schnellen Internet haben wir Versorgungslücken. Meiner Meinung nach müssen die Anbieter in die Pflicht genommen werden. Wir brauchen eine gleichbleibende Qualität im ganzen Land, denn dies ist für die weitere Entwicklung der ländlichen Gemeinden ein entscheidender Punkt. Salzburg ist als Tourismusregion mit dem Problem der illegalen Zweitwohnsitze konfrontiert. Ist dies für Sie ein Thema bei der Novellierung der Raumordnung? Salzburg mit seiner Top-Landschaft und Kultur ist für die Einheimischen hochpreisig geworden. Meiner Meinung nach ist dies ein zentrales Thema für die Raumordnung. Vorstellbar ist für mich, dass bei großen Flächenumwidmungen Platz für Einheimische freigehalten wird. Ähnlich wie beim Kinderbetreuungsgesetz erwarte ich mir auch hier eine Vereinfachung und Entrümpelung des Regelwerkes. Viel zu lange wurde aufgrund von Einzelfällen Verordnungen erlassen. Das Land muss den gesetzlichen Rahmen vorgeben und Gemeinden brauchen einen Handlungsspielraum in diesem Rahmen. Wie wichtig ist Ihnen die Erfahrung aus dem Bürgermeisteramt für die Ausübung Ihrer Präsidentschaft? Ich bin überzeugt, dass die Gemeinden am nächsten beim Bürger sind. Sie sollen eigenständig bleiben und sind für sich selbst verantwortlich. Mit dieser Überzeugung übe ich meine Arbeit im Gemeindeverband aus und weiß, dass Gemeinden am meisten erreichen, wenn sie geschlossen auftreten.

67


© Iriana Shiyan - Fotolia.com

68

kommunal 10 | 2014 förderung

Innovative Lösungen für Kühlung und Heizung in historischen Gebäuden gesucht

Energieeffizienz in historischen Gebäuden Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft startet gemeinsam mit der Burghauptmannschaft Österreich und der Forschungsförderungsgesellschaft FFG ein Pilotprogramm zum Thema Wärme und Kälte in historischen Gebäuden.

„Der bewusstere Einsatz von Energie spart Kosten und unterstützt den Klimaschutz. Daher suchen wir innovative energieeffiziente Lösungen für das Heizen und Kühlen historischer Gebäude, die in vielen Fällen denkmalgeschützt sind“, sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner. „Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sich flexibel auf unterschiedliche historische Gebäude übertragen und anwenden lässt.“ In einem ersten Schritt werden Machbarkeitsstudien in Form von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen ausgeschrieben. Bis 27. November 2014 können Ideen für innovative Lösungen zur Konditionierung historischer Gebäude (Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung) eingereicht werden. Dabei sind sämtliche denkmalschutzrechtlichen Auflagen mit einzubeziehen und aktuelle Standards der Energieeffizienz zu berücksichtigen. Im Anschluss an die Jurierung der Angebote werden die besten Konzepte mit der Durchführung

Bis zum 27. November 2014 können Ideen für innovative Lösungen zur Konditionierung historischer Gebäude (Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung) eingereicht werden.

erstellt wurde. Nach der Ververtiefter Machbarkeitsstudien, ankerung von Innovation im konkret am Beispiel des RegieBundesvergabegesetz wurde rungsgebäudes am Stubenring, Ende 2013 in der Bundesbebeauftragt werden. Der Richtschaffungsgesellschaft (BBG) wert für die Kosten pro Studie eine neue Servicestelle beträgt rund eingerichtet. Sie fun30.000 bis Insgesamt wird das Pilotprogramm giert als kompetenter 50.000 Euro. Berater für öffentliche Nächstgereihte mit einem Budget von 150.000 Beschaffungsstelweitere AnEuro durchgeführt. len, die innovative gebote, die in Produkte anschaffen der Bewertung möchten, initiiert und eine bestimmte begleitet Pilotprojekte, arbeitet Punkteanzahl erreicht haben mit IÖB-Kompetenzstellen (z. B. und nicht zu den finanzierten AustriaTech, aws, EnergieagenMachbarkeitsstudien gehören, tur, FFG) zusammen und bietet erhalten eine finanzielle AnerAusbildungs- und Trainingsmokennung in Höhe von 2500 Euro dule an. je Anbot. Insgesamt wird das Pilotprogramm mit einem Budget von 150.000 Euro durchgeführt.

Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung Das Pilotvorhaben zählt zu den Instrumenten des Leitkonzepts für eine innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB), welches unter Federführung des Wirtschaftsministeriums und des Verkehrsministeriums

Information

Eingereicht werden kann ausschließlich über die FFG via eCall (http://ecall.ffg.at). Weiterführende Informationen und Kontaktdaten für Anfragen sind auf der Website

www.ffg.at/ PilotHeizenKuehlen abrufbar.


förderung

kommunal 10 | 2014

beschäftigungsinitiative

Hermagor fördert Integration in den Arbeitsmarkt mit 80.000 € Seit 1. August werden Arbeitssuchende bei der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See beschäftigt. Ziel ist es, dass jene Personen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen seit Längerem ohne Beschäftigung sind. Gemeinsam mit einer Koordinatorin sollen jeweils drei Arbeitskräfte für drei Monate, also insgesamt 12 Personen pro Jahr, im Sammelzentrum eingesetzt werden. Bürgermeister Siegfried Ronacher erklärt: „Ich freue mich sehr, dass es uns mit dem AMS gelungen ist, diese Kooperation ins Leben

die Bedürfnisse der Menschen am Herzen. Durch diese Initiative erhalten sie wieder das Gefühl gebraucht zu werden und finden wieder zu ihrem Selbstvertrauen für einen beruflichen Neustart zurück.“ So werden neben der laufenden fachmännischen Einschulung in die einzelnen Tätigkeitsfelder Weiterbildungsmaßnahmen organisiert. Den MitarbeiterInnen werden in Workshops unter anderem die Grundlagen der Abfallwirtschaft und Soft Skills für den Arbeitsmarkt vermittelt. Die Beschäftigungsinitiative wird vom Arbeitsmarktservice Hermagor mit 80.000 Euro, von der Die Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See führt in Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice Hermagor und dem Abfallwirtschaftsverband Westkärnten eine Beschäftigungsinitiative durch.

zu rufen und so Arbeitsplätze zu schaffen“ und ergänzt: „Gleichzeitig kommt die Initiative durch die zusätzliche Unterstützung bei der Müllinselbetreuung, Kompostplatzbetreuung u. v. m. allen GemeindebürgerInnen zugute.“ Der Leiter des AMS Hermagor, Franz Janschitz, betont: „Die Arbeitsmarktdaten bestätigen, dass insbesondere bei der Gruppe der von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Menschen so früh wie möglich gegengesteuert werden muss.“ Schwerpunkt der Beschäftigungsinitiative ist die Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der Mülltrennung und Müllvermeidung sowie Revitalisierung von brauchbaren Gegenständen aus dem Sperrmüll. Der Gemeinde ist es wichtig, dass die MitarbeiterInnen langfristig von der Initiative profitieren. Bürgermeister Ronacher: „Mir liegen

Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See mit 20.000 Euro sowie vom Abfallwirtschaftsverband Westkärnten mit 5000 Euro finanziert. „Umweltschutz und Müllvermeidung geht uns alle an. In der heutigen Konsum- und Wegwerfgesellschaft ist jetzt ein Umdenken vorhanden und ein bewusster nachhaltiger Umgang mit unseren Ressourcen notwendig geworden“, betont der Geschäftsführer des Abfallwirtschaftsverbandes, Ambros Jost. So werden die im Sammelzentrum abgegebene brauchbaren Elektrogeräte und Möbelstücke in Kooperation mit Fachbetrieben repariert. Zudem wird ein Repair Café, ein Weihnachtsflohmarkt und ein Frühlingsflohmarkt mit den revitalisierten Elektrogeräten und Möbelstücken organisiert. Die Erlöse kommen sozialen Zwecken zugute.

18.+ 19 Nov . 2014

ÖGL Symposium Grabenlos 2014 Carinzia Falkensteiner in Tröpolach Der österreichische Top-Event für grabenlose Technologien

>Vorträge >Expertengespräche >Abendprogramm

Programm & Anmeldeformular:

www.grabenlos.at

69


kommunal 10 | 2014 AUS DEN BUNDESLÄNDERN

Burgenland Gemeinde schafft Begegnungsort auch einen Veranstaltungssaal sowie Räumlichkeiten für die Vereine. Ein Kommunikationsraum soll zum Begegnungsort zwischen Jung und Alt werden. Die Chöre, Turn- und Gymnastikgruppen sorgen für eine kontinuierliche Auslastung.

neustift bei güssing Die Gemeinde Neustift kaufte das letzte Dorfgasthaus als der Wirt in Ruhestand ging und baute es zu einem Gemeindezentrum um. Neben einem Gastronomiebetrieb beherbergt das Gemeindezentrum nun

Foto: BlueOrange Studio - Fotolia.com

Ein Zentrum für Jung und Alt

Werden Pools ordnungsgemäß betrieben und entleert, belasten sie das Kanalnetz nicht, argumentiert der Gemeindebund.

Mineralwasser

Swimmingpools

Kein prickelndes Geschäft

Ärger über Kanalabgabegesetz

Grund für diese schlechte Bilanz ist, dass die Österreicherinnen und Österreicher wegen des kühlen Wetters weniger Lust auf Kühles und Prickelndes hatten. Betroffen sind die Firmen Güssinger in Sulz und Juvina in Deutschkreutz.

sulz/deutschkreutz Der kühle und regnerische Sommer hat auch den burgenländischen Mineralwasserabfüllern das Geschäft vermiest. Im Vergleich zum Vorjahr müssen diese Verkaufseinbußen von bis zu 20 Prozent „schlucken“.

eisenstadt Im Zuge der Novellierung des Kanalabgabengesetzes wurde 2013 vom Landtag beschlossen, dass auch Swimmingpools als Parameter in die Berechnungsflächen für den Kanalanschluss und in die

Berechnung für die Kanalbenützung aufgenommen werden. GemeindebundBO Bgm. Thomas Steiner spricht sich für eine Korrektur aus, weil durch die Pools im Regelfall keine Belastung für das Kanalnetz entsteht.

Kärnten Mölltaler Gletscher

Diskussionen um Hotelprojekt mölltal Das geplante Hotelprojekt auf demm Mölltaler Gletscher sorgt seit Wochen für Diskussion. Dabei gibt es eine Geldreserve: Den Mölltalfonds, in dem 55 Millionen Euro veranlagt sind und von dem 19 Gemeinden profitieren. Bezahlt wurde dieser vor sieben Jahren zum größten Teil vom Verbund und der Kelag als Abgeltung für die Wassernutzung. Jeder Gemeinde stehen jährlich rund 100.000 Euro aus Zinserträgen zu. Finanziert werden Projekte im öffentlichen Interesse. Das Hotel ist deswegen für die Region wichtig, weil es Arbeitsplätze schafft, argumentieren die betroffenen Bürgermeister.

Konflikt mit Direktorin

Foto: Gina Sanders/Fotolia

70

Schule gehen Lehrer abhanden

Die Auslagerung ließ die Mehrbelastungen explodieren.

Rechnungshof empfiehlt Schließung

Stadtwerke zerpflückt wolfsberg Die Finanzprüfer des Rechnungshofes nahmen die Stadtwerke GmbH in Wolfsberg unter die Lupe und zerpflückten sie. Seit der Ausgliederung von der Stadt in die private Gesellschaft 2005 soll allein die Verwal-

tung zu einer jährlichen Mehrbelastung von 930.000 Euro geführt haben. Die Gebührenerhöhung 2010 sei sachlich nicht gerechtfertigt gewesen. Auch die Miete war deutlich zu hoch. Die Empfehlung lautet, die Stadtwerke aufzulösen.

feldkirchen Alle acht Lehrerinnen haben in der Woche vor dem Schulbeginn an der Volksschule 2 in Feldkirchen um Versetzung gebeten. Hintergrund dürfte ein Konflikt mit der Direktorin sein. Alle Anträge auf Versetzung wurden vom Landesschulrat angenommen. Neue Lehrer werden nun befristet für ein Jahr an der Schule unterrichten, der Schulbetrieb ist somit gesichert. Dienstrechtlich ist der Direktorin jedenfalls nichts vorzuwerfen, es gibt keine groben Mängel in der Schulleitung. Im Elternverein ist man gespalten, doch auch viele Eltern haben Verständnis für die Lehrer.


AUS DEN BUNDESLÄNDERN kommunal 10 | 2014

Niederösterreich Nach 1,5 Jahren

Flexibilität in der Betreuung entscheidet

Hochwasserschutz fertiggestellt

Im nun gestarteten Schuljahr wird die Nachmittagsbetreuung an den Pflichtschulen weiter ausgebaut. Künftig soll an fast jedem zweiten Schulstandort in Niederösterreich eine flexible Betreuung am Nachmittag angeboten werden. Mittlerweile gibt es an 427 Schulstandorten ein Angebot für Nachmittagsbetreuung. 40 weitere sollen dazukommen. Bildungslandesrätin Barbara Schwarz betonte zum Schulbeginn, dass den Eltern vor allem die Flexibilität in der Nachmittagsbetreuung wichtig ist, sie sich also aussuchen können, ob und wie lange

die Kinder die Nachmittagsbetreuung an einzelnen Tagen besuchen. Eine weitere wichtige Neuerung im Schuljahr 2014/2015 ist, dass die letzten Hauptschulen in Neue Mittelschulen umgewandelt werden. Dort gilt der AHS-Lehrplan, die Unterrichsqualität müsse aber noch verbessert werden, so Schwarz. Die neuen Unterrichtsformen, wie das Co-Teaching oder der Einsatz von Zweitlehrern, müssen laufend verbessert werden.

Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Nachmittagsbetreuung wird ausgebaut

melk Mit dem neuen Hochwasserschutz soll in Melk die Angst vor dem Hochwasser der Vergangenheit angehören. Nach mehr als 1,5 Jahren Bauzeit wird das Projekt im Herbst abgeschlossen. Bis in eine Tiefe von sieben Meter wurden tragende Säulen installiert, die dem hohen Wasserdruck standhalten. Am Melker Donauufer wurden 1500 Kubikmeter Beton verbaut, dazu kommen mobile Aluminiumplatten, die bei Hochwasser aufgebaut werden. Sie können mit einer Gesamtfläche von mehr als 1000 Quadratmetern den Schutz noch einmal erhöhen.

Familien halten die flexible Betreuung für eine gute Idee.

Oberösterreich Urteil nicht rechtskräftig Die Schwelle für Volksbefragungen soll bei vier Prozent liegen, fraglich ist jedoch, ob hierdurch die Beteiligung steigen wird.

st. georgen im attergau In zwei Fällen stand Wilhelm Auzinger, Bürgermeister der OÖ-Gemeinde St. Georgen im Attergau, vor dem Welser Landesgericht: Im ersten Fall, weil ihm vorgeworfen wurde, die Frist für die Vorlage einer Berufung beim Gemeinderat nicht eingehalten zu haben, im zweiten Fall, weil er eine Vorstellungsentscheidung nicht oder zu spät an den Gemeinderat weitergeleitet haben soll. Im ersten Fall wurde er freigesprochen, im zweiten wurde er wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingt verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Foto: bilderbox

Schuldig wegen Amtsmissbrauch

Antrag im Landtag

Hürde für Befragungen soll kleiner werden linz Geht es nach der oberösterreichischen SPÖ, soll es künftig leichter werden, eine Volksbefragung in Oberösterreich zu starten. Die Hürde soll bei 40.000 Unterschriften oder vier

Prozent liegen. Momentan sind es auf Landtagsebene acht Prozent und laut Gemeindeordnung 25 Prozent für eine Gemeindebefragung. Ziel ist es, die Schwelle zu senken, sodass es genügt von Tür zu Tür zu

gehen, um Unterschriften zu sammeln. Allerdings gibt es auch Kritik an diesem Vorschlag. In Leonding gibt es seit 2011 einen Bürgerbeteiligungsbeirat. Selbst wenn die Hürde für eine Volksbefragung sinken würde, sei das Ergebnis, wie bisher, für die Politiker nicht bindend. Die SPÖ will im Herbst im Landtag eine Gesetzesänderung einbringen. Im Frühjahr könnte diese beschlossen werden und im Herbst 2015 in Kraft treten – dazu braucht es allerdings auch Zuspruch von anderen Parteien, und hier gebe es bereits positive Zeichen.

71


kommunal 10 | 2014 AUS DEN BUNDESLÄNDERN

Salzburg Bürger und Gemeinden sollen Lücken aufzeigen

Initiative bleibt Ausnahme

Gezerre um die Breitbandmilliarde

Allianz für die Lärmschutzwand

salzburg Kaum war die „Breitbandmilliarde“ beschlossen, wurden seitens der Länder Ansprüche angemeldet. Das Land Salzburg will Geld zur Förderung der schnellen Internetverbindungen. Geht es nach dem Infrastrukturministerium, dann ist das Bundesland bereits optimal damit versorgt. Nun sollen Bürger, Gemeinden und Firmen Lücken der Salzburger Internetversorgung aufzeigen und dem Land melden. Mit diesen Informationen will das Land dann dem Bund beweisen, dass der Internetausbau längst nicht abgeschlossen ist und die

Fördermillionen in Salzburg benötigt werden. Das Land erwartet sich zwischen 50 und 60 Millionen Euro. Problematisch in Salzburg ist, dass die Gegenden mit und ohne schnellem Internetanschluss sehr nah beisammen liegen und einige Gemeinden damit nicht mit Breitband erschlossen sind.“ Wir brauchen eine gleichbleibende Qualität im ganzen Land, denn dies ist für die weitere Entwicklung der ländlichen Gemeinden ein entscheidender Punkt“, betont Salzburgs Gemeindeverband-Präsident Günther Mitterer im Gespräch mit KOMMUNAL.

Foto: panomacc/Fotolia

Lamprechtshausen Eigentlich hätte es noch eine Weile gedauert, bis die Anrainer der Flachgauer Gemeinde Lamprechtshausen in den Genuss einer Lärmschutzwand kommen. Weil jedoch Gemeinde und Anrainer zwei Drittel der Kosten selbst tragen, rückt das Projekt auf der Prioritätenliste des Landes vor. Die Lärmschutzwand entsteht an der Südeinfahrt der Gemeinde Lamprechtshausen, wird rund 200 Meter lang und kostet rund 100.000 Euro. Verkehrslandesrat Hans Mayr betonte jedoch, dass es sich hier nicht um eine generelle Lösung im Land Salzburg handeln wird.

Steiermark Attraktivierung

Kapfenberg denkt an morgen kapfenberg Um der Abwanderung entgegenzuwirken, will Kapfenberg attraktiver werden: Unter dem Titel „Good Morning Kapfenberg“ wurden seit dem Vorjahr zwei Millionen Euro in neue Häuserfassaden, attraktivere

Plätze oder Unterführungen investiert. Hervorgegangen sind diese Projekte aus einem Ideenwettbewerb, an dem verschiedene Bevölkerungsgruppen aktiv mitgearbeitet haben, freut sich Bürgermeister Manfred Wegscheider.

Foto: Robert Kneschke

72

Initiative fürchtet Gesundheitsgefährdung

Versorgungsgrad unter Bundesdurchschnitt

Protest gegen Steinbruchprojekt

4000 Kinderbetreuungsplätze mehr

grossstübing Rund 300 Personen haben sich Ende August an einer Protestwanderung gegen ein Steinbruchprojekt im Stübingtal bei Graz beteiligt. Eine Bürgerinitiative will das bereits einmal gescheiterte Projekt ver-

hindern. Die Gegner des Projekts befürchten gesundheitsgefährdende Belastungen. Laut Einreichung sollen jährlich 150.000 bis 200.000 Tonnen Gesteinsmaterial abgebaut werden. Das geplante Projekt liegt im Landschaftsschutzgebiet.

graz Bis zum Jahr 2017 wird in der Steiermark wieder kräftig in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert. Ziel ist, rund 4000 zusätzliche Plätze zu schaffen. 60 Millionen Euro stehen fzur Verfügung, wobei vor

allem der Gruppe der Unter-3-Jährigen besondere Aufmerksamkeit gilt. Derzeit liegt die Steiermark bei Krippenplätzen mit einem Versorgungsgrad von 17 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von 25 Prozent.


AUS DEN BUNDESLÄNDERN kommunal 10 | 2014

Tirol Hochwasser Die Neue Mittelschule Zell am Ziller wird ab heuer als gemeinsame Schule geführt.

angath Der Gefahrenzonenplan für Angath soll ab Mitte September in der Gemeinde und im Baubezirksamt Kufstein öffentlich aufliegen. Dank der nach dem Hochwasser 2005 durchgeführten Schutzbauten gibt es keine roten Zonen im bebauten Gebiet und nur fünf Bauten stehen in der gelben Zone, so der Angather Bürgermeister Josef Haaser. Durch die in den nächsten Jahren geplante Flussaufweitung im Wehrbereich durch die Tiwag erwartet sich Bürgermeister Haaser eine Verbesserung der Hochwassersituation im Bereich der Innschleife.

Foto: Land Tirol

Gefahrenzonenplan umgesetzt

„Leuchtturm in ganz Österreich“

Zillertal ist die erste Gesamtschulregion zillertal Im Zillertal wird die gemeinsame Schule der Zehn- bis 14-Jährigen flächendeckend umgesetzt. 350 Schüler starten heuer in sieben neuen Mittelschulen. Somit ist das Zillertal die erste „Gesamtschulre-

gion“ Österreichs und soll zum Modell für andere Bundesländer werden. Laut LHStv. Felipe sei das Zillertal in Bildungsfragen ein „Leuchtturm für Tirol, ja für ganz Österreich“. In der gemeinsamen Schule stehe „Kooperation statt Kon-

kurrenz“ im Vordergrund. Zudem gehe es darum, dass Entscheidungen über den weiteren Bildungsweg vertagt werden. Auch die Eltern sollen vermehrt eingebunden werden. Bildung sei erblich, meinte Felipe, und da solle ein „modernes Schulkonzept entgegenwirken“. Ziel sei es außerdem, aus der Gesamtschulmodellregion eine lernende Region zu machen und die Schule zu öffnen. Das Land finanziert im Schuljahr 2014/15 mit bis zu vier Millionen Euro bis zu 100 zusätzliche Planstellen.

Vorarlberg Lerncafé eröffnet fünften Standort lauterach Neben den bereits bestehenden Lerncafés in Lustenau, Dornbirn, Götzis und Rankweil entsteht nun auch in Lauterach eine weiteres Lerncafe. Ursache ist die stets wachsende Nachfrage. Das Angebot für Kinder aus einkommensschwachen Familien reicht von Hausaufgabenhilfe und Lernunterstützung bis hin zu Freizeitaktivitäten. Bei der Vermittlung der Kinder setzt die Caritas besonders auf Zusammenarbeit mit den Schulen. Die Teilnahme am Lerncafé wirkt sich nicht nur positiv auf die Noten, sondern auch auf das Sozialverhalten der teilnehmenden Kinder aus.

Fahrradparade

Foto: von Lieres/Fotolia

Caritas

Jo, mir san mit am Radl do

Feuerwehren haben werktags ein Personalproblem

Frauen und Ältere gesucht bregenz Gerade unter der Woche haben Feuerwehren in Pendlergemeinden ein Problem, genügend Einsatzkräfte zu finden. Die Sicherstellung der Alarmbereitschaft ist werktags immer wieder ein Problem. Eine Lösung ist,

Gastfeuerwehrmänner zu installieren oder zu versuchen, mehr Frauen zur Feuerwehr zu bewegen. Aber auch ältere Kameraden seien gefragt. 1700 Mitglieder aus Vorarlbergs Feuerwehren sind nach aktuellem Stand bereits über 60 Jahre alt.

rankweil Die vorarlbergische Gemeinde Rankweil lud am 14. September erstmals zur Vorderländer Fahrradparade. „Gemeinsam in die Gänge kommen“, so hieß das Motto der Ländle-Fahrradparade. Natürlich war auch die Region Vorderland/Feldkirch mit von der Partie. Entlang der gesamten Strecke wurde ein sportliches, kulinarisches und kulturelles Rahmenprogramm geboten. Trickfahrräder, Fahrradhelmeinstellung, kuriose Gefährte, Prämierung von kreativ dekorierten Fahrrädern oder Kleidung und zahlreiche kulinarische Highlights warteten auf die Besucher.

73


74

kommunal 10 | 2014 personalia

Niederösterreich Spezial

Vorarlberg

Landesversammlung: Mit vereinten Kräften in den politischen Herbst

Christian Loacker neuer Bürgermeister

St. Pölten Mit der Landesversammlung des Gemeindevertreterverbandes der VP Niederösterreich Mitte September ist das kommunalpolitische Großereignis des Verbandes über die Bühne gegangen. Rund 300 Gäste waren dabei – unter ihnen die Politgranden LH Erwin Pröll mit den Mitgliedern der Landesregierung und BM Sophie Karmasin von Seiten des Bundes sowie Freunde und Partner aus der Wirtschaft. GVV-Präsident Alfred Riedl ging in seiner Rede nicht nur auf die Anliegen der Gemeinden ein, er nutzte die Bühne auch, um die Funktionäre auf den politischen Herbst einzustimmen. „Unsere Gemeinden haben sich zu Dienstleistungszentren entwickelt. Unsere Bürgermeister sind zu kommunalen Managern geworden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Gemeindevertreter wurde enorm gestärkt. Und unsere niederösterreichischen Gemeinden sind trotz der schwierigen Rahmenbedingungen die größten öffentlichen Investoren und damit auch die stärksten Konjunkturmotoren für die regionale Wirtschaft“, so Riedl. Dass Niederösterreich so gut dasteht, sei nicht selbstverständlich. „Das ist das Ergebnis harter Arbeit und vorausschauender Politik. Und es ist nicht zuletzt euer Verdienst, euer Erfolg, den ihr tagtäglich durch eure Arbeit in den Städten und Gemeinden erreicht“, bedankt sich Riedl bei seinen Bürgermeistern und Gemeindevertretern. Riedl äußerte sich aber auch kritisch in seiner Rede. Hinsichtlich der Verwaltungsreform meinte er: „Nur weil man hier seit Jahren auf Bundesebene nichts weiterbringt, versucht man von eigenen

götzis Nach 24 Jahren endete am 8. September die Amtszeit von Werner Huber als Bürgermeister und er übergab das Amt an seinen Nachfolger Christian Loacker. Mit 24 von 30 Stimmen konnte sich Loacker im Gemeinderat durchsetzen, es gab vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Loacker war früher als

GVV-Präsident Alfred Riedl, BM Sophie Karmasin, LH Erwin Pröll und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.

Unfähigkeiten abzulenken und jetzt bei den Städten und Gemeinden die Übeltäter zu suchen.“ Eine Klarstellung forderte Riedl im Hinblick auf die künftigen FinanzausgleichsverhandIungen: „Bevor wir über eine gerechte Verteilung der Finanzmasse und einen aufgabenorientierten Finanzausgleich sprechen, müssen wir zuerst offen und ehrlich über die Pflichtaufgaben der Gemeinden sprechen.“ Zum neuen Haushaltsrecht, das der Bund auch für die Gemeinden einführen will, meinte der GVV-Präsident: „Es können für eine kleine Gemeinde nicht dieselben Regeln wie für den Bund gelten. Die Gemeinden wären damit völlig überfordert, der Aufwand wäre enorm.“ Deutliche Worte fand Alfred Riedl in seiner Rede auch zum Thema Grundsteuer: „Sie ist und bleibt eine Gemeindeabgabe. Wir werden uns aber gerne bemühen, den Bund bei einer Neubewertung zu unterstützen.“

Heftige Kritik übte Riedl an den laufenden Problemen der Gemeinden im Sozialbereich. „Die soziale Modellregion, angefangen von der Vereinbarkeit von Familien und Beruf, der Versorgungsicherheit, bis hin zur Leistbarkeit einer eigenen Wohnung oder der Mindestsicherung, machen Niederösterreich in der sozialen Lebensqualität einzigartig“, so der GVV-Präsident. Ein Thema bereitet Riedl jedoch Sorgen: „Wenn Lebenspartner zu Untermietern werden, um sich die Mindestsicherung zu organisieren, wenn Partnerschaften aufgelöst werden, um höhere Unterstützungen und Förderungen zu erhalten, dann ist es notwendig, für soziale Gerechtigkeit zu arbeiten, bevor das richtige Gefühl ganz verloren geht.“ Daher fordert er strenge Kontrollen, um Missbrauch in Zukunft zu vermeiden.

Information Mehr auf www.vp-gvv.at

Referent im Büro von AltLandeshauptmann Herbert Sausgruber tätig. Bis vor kurzem war er auch persönlicher Referent bei Gesundheitslandesrat Christian Bernhard. Seit 1992 ist Loacker Gemeindevertreter, unter anderem als Obmann des Sozialausschusses. Ein Anliegen von Christian Loacker, Jahrgang 1962, ist das Projekt „Götzis - Markt und Mitte“, bei dem die Lebensqualität im Zentrum steht. Des Weiteren möchte der neue Bürgermeister auch im Bereich Kinderbetreuung und Verkehr weitere Schritte setzen. Auch der Landeshauptmann überbrachte dem neuen Amtsinhaber die besten Wünsche und würdigte die Arbeit und das Wirken von Werner Huber. Dieser übergebe „ein gut bestelltes Haus und damit hervorragende Zukunftschancen für die weitere Entwicklung der Marktgemeinde“, so der Landeshauptmann.


Personalia kommunal 10 | 2014

Vorarlberg

Burgenland

niederösterreich

Egon Troy legt sein Amt nieder

Wolfgang Rauter tritt zurück

Josef Kronsteiner Josefa Geiger einstimmig gewählt neue Ortschefin

Bildstein Über 16 Jahre bekleidete der Bildsteiner Egon Troy (Bild) das Amt des Bürgermeisters. Mit Ende August ging diese Ära in der 771-Einwohner-Ortschaft, deren zwölf Mandatare von der Bildsteiner Liste gestellt werden, zu Ende. „Wir sind eine Kleingemeinde und deshalb ist die Liste besser geeignet“, so Troy auf die Frage, warum es keine anderen Parteien im Ort gibt. Der Bildsteiner konnte in seiner politischen Karriere eine Vielzahl an Projekten für die Vorarlberger Kommune beitragen. Neben Kanal, Feuerwehrhaus und Sportplatz war er auch an der Errichtung eines Biomasseheizwerks involviert. Sein politisches Aus begründet der 60-Jährige mit dem Antreten seiner Pension. Mit dem Rücktritt des Ortschefs wird auch eine Bürgermeisterwahl fällig, die so oder so für 2015 angesetzt ist. Kommendes Jahr wird ja nicht nur in Bildstein ein neuer Bürgermeister im Amt sitzen, sondern in ganz Vorarlberg werden die Bürgermeister und die Gemeinderäte neu gewählt.

GroSShöflein Im burgenländischen Großhöflein hat Bürgermeister Wolfgang Rauter, (Bild), Liste Burgenland, nach nur zwei Jahren im Amt seinen angekündigten Rücktritt Anfang September auch schriftlich fixiert. Die Amtsgeschäfte führt seit dem 19. September SPÖ-Vizebürgermeister Heinz Heidenreich. Der Gemeinderat bleibt bestehen. Als Rücktrittsgrund hatte Wolfgang Rauter laut einem ORFBeitrag „ständige Querschüsse bei der Gemeindearbeit“ angegeben. Der Entschluss sei in den letzten Wochen gereift, „wo ich gemerkt habe, dass die Mitbewerber im Gemeinderat nicht bereit sind, einen gemeinsamen Weg zu gehen, wo sie keine Verantwortung übernehmen wollten, wo es zunehmend Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft, Beschwerden bei der Gemeindeaufsicht gegeben hat. Ich sage: Auf diese Art und Weise ist es nicht schön, Kommunalpolitik zu machen.“ So Rauter in dem Interview mit dem ORFBurgenland.

Emmersdorf Emmersdorf im Bezirk Melk hat seit 22. August 2014 einen neune Bürgermeister: Josef Kronsteiner wurde einstimmig zum neuen Ortschef gekürt. „Alle 19 Stimmen des Gemeinderats sind auf mich entfallen“, freut sich der ehemalige Vizebürgermeister. Der Grund für die Neuwahl war der Rücktritt des bisherigen Bürgermeisters Ing. Erwin Neuhauser, der aus gesundheitlichen Gründen seine Funktion zurücklegte. Der Gemeinderat von Emmersdorf wird derzeit von 13 ÖVP- und sechs SPÖMandataren geleitet. Als neuer Vizebürgermeister wurde Mag. Richard Hochratner ernannt. Der neue Ortschef ist bereits seit über 15 Jahren in der Kommunalpolitik tätig. Nach seiner fünfjährigen Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied stieg er anschließend zum geschäftsführenden Gemeinderat auf, bis er zum Vizebürgermeister gewählt wurde. Ein großes Anliegen des neuen Bürgermeisters ist die parteiübergreifende Zusammenarbeit: „Der Zuspruch zum Bürgermeisteramt durch die Gemeinderatsmitglieder stellt eine große Vertrauensbasis dar.“ Besonders das Hochwasser im Vorjahr hat gezeigt, dass das Gemeinsame oberste Priorität hat, denn vom Wasser waren alle Emmersdorfer betroffen.

für verdienste um die republik

Ehrungen des Bundes Mit Entschließung vom 21. August 2014 hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer verliehen: • Das Goldene Verdienstzeichen der Republik an Frau Dagmar Holter, ehem. Bürgermeisterin der Gemeinde Tollet, Oberösterreich

SIEGHARTSKIRCHEN In der niederösterreichischen Gemeinde Sieghartskirchen fand Anfang September ein Wechsel an der Ortsspitze statt. Josefa Geiger folgte Johann Höfinger nach, der sein Amt als Bürgermeister zurücklegte, aber weiterhin im Nationalrat bleibt. Die neue Chefin kann bereits auf eine langjährige Erfahrung in der Kom-

munalpolitik zurückblicken. Vor ihrem Wechsel ins höchste Amt der Gemeinde war sie bereits zehn Jahre als geschäftsführende Gemeinderätin tätig. Die 7100-Einwohner-Gemeinde im Bezirk Tulln ist eine Katastralgemeinde mit 25 Ortschaften. Die Ortschaft hat ein Straßennetz von 62 km² und muss teilweile saniert werden. Schule, Nachmittagsbetreuung und Kanal sind künftige Aufgaben, die in der Kommune anfallen. „Der Gemeinderat ist eine Anlaufstelle für die Bürger, wo die unterschiedlichsten Anliegen gehört werden müssen“, so Geiger weiter. In der Großgemeinde gibt es viel zu tun. Die zweifache Mutter und vierfache Großmutter nennt ihr politisches Engagement als Herzensangelegenheit: „Mit zunehmenden Alter gewinnt man auch mehr Erfahrungen. Diese helfen auch im politischen Alltag.“

75


76

kommunal 10 | 2014 personalia

KOMMUNAL International

oberösterreich

Stadt einigt sich mit Gläubiger

Amtsjubiläum für Alfred Luger

Johann Meyr tritt zurück

Wilhelm Waldl macht den Weg frei

Detroit

Vichtenstein Im oberösterreichischen Vichtenstein feierte heuer Alfred Luger sein 40-jähriges Amtsjubiläum als Amtsleiter der 680-EinwohnerKommune. Damit ist er der dienstälteste Verwaltungschef in Oberösterreich. 2004 wurde er mit der „Goldenen Medaille“ für seine Verdienste um die Republik ausgezeichnet. Ein Jahr darauf wurde dem ehemaligen Obmann der Sportunion Vichtenstein von Landeshauptmann Pühringer das Landessportehrenzeichen in Bronze verliehen und noch ein Jahr darauf erhielt er den „Ehrenkrug“ der Gemeinde. Zu Beginn war er alleine in der Verwaltung tätig. Der damalige Sekretär konnte kranksheitsbedingt seine Tätigkeit nicht ausüben. „Ich bin als junger Mensch dorthin gewechselt und habe zu Beginn über 60 Stunden gearbeitet“, so der Amtsleiter über seine erste Zeit im Dienst der Gemeinde. Luger ist aber nicht nur in der Verwaltung engagiert, sondern ist auch aktiv als Gemeinderat in seiner Heimatgemeinde Schärding tätig. Der längstdienende Amtsleiter Oberösterreichs wird in ein paar Jahren seine Pension antreten. „Solang es meine Gesundheit zulässt, werde ich mit Freude noch weitere Jahre Dienst verrichten“, so der Amtsleiter auf die Frage, wie lange er seiner Gemeinde noch dienen wird.

Scharten Seit mehr als 20 Jahren bekleidet Johann Meyr in der oberösterreichischen Kommune Scharten das Amt des Bürgermeisters. Die 2200-Einwohner-Gemeinde, die unter anderem durch das Getränk „Schartner Bombe“ bekannt wurde, liegt im Bezirk Eferding. Über seinen politischen Werdegang merkt der pensionierte Hauptschullehrer an: „Mein Wunsch war es, für die Gemeinde und ihre Bürger etwas zu bewegen.“ Mayr war nicht nur langjähriger Bürgermeister seiner Heimatgemeinde, sondern auch Sprecher der Bürgermeister im Bezirk. Bevor er das Amt des Bürgermeisters antrat, war er seit 1973 als Gemeinderat und von Jänner 1990 bis November 1991 als Vizebürgermeister aktiv. Seit 14. November 1991 bekleidet er nun schon das Amt des Ortschefs. Meyr, Jahrgang 1948, ist auch im Österreichischen Gemeindebund tätig und zudem in vielen Vereinen als Obmann bzw. Obmannstellvertreter aktiv. „Ein großer Erfolg war sicher die erfolgreiche fraktionsübergreifende Zusammenarbeit“, so der langjährige Bürgermeister. Im Gemeinderat konnten Projekte vom Kanal über den Kindergarten bis zum Neubau einer Krabbelstube verwirklicht werden. Nach Ablauf der Legislaturperiode möchte Meyr im Seniorenbund aktiv bleiben.

Oberwang Im Oktober 2003 konnte sich in der 1600-Einwohner-Gemeinde Oberwang Wilhelm Wald gegenüber seinem Konkurrenten mit 210 Stimmen Abstand deutlich durchsetzen. „Bürgermeister wird man immerhin nur ein Mal im Leben“, so Waldl damals auf die Frage, warum er sich doch für Amt entschieden hatte.

Im Insolvenzverfahren um die einst blühende US-Autometropole Detroit zeichnet sich ein möglicher Durchbruch ab. Nach Angaben der „Detroit Free Press“ hat sich die Stadt mit einem wichtigen Gläubiger geeinigt, der Detroits Sanierungsplan bisher vehement abgelehnt hatte.

Ein Gerichtsverfahren zur Prüfung des Konzepts wurde dem Bericht der Zeitung zufolge unterbrochen, damit Einzelheiten der Vereinbarung mit dem Anleiheversicherer Syncora ausgearbeitet werden können. Die Stadt will Schulden von insgesamt gut 18 Milliarden Dollar (13,9 Mrd. Euro) um sieben Milliarden Dollar verringern. Zugleich sollen im Zeitraum von zehn Jahren 1,4 Milliarden Dollar zur Verbesserung der Dienstleistungen und Infrastruktur der Stadt investiert werden. Syncora hatte die vorgeschlagene Abfindung für das Unternehmen als zu geringfügig und unfair bezeichnet. Der Zeitung zufolge besserte Detroit sein Angebot nun nach. Kommt es zu einem Deal, bliebe nur noch ein weiterer größerer Gläubiger, der sich gegen das Sanierungskonzept sperrt. Die einstige Boomtown hatte vor gut einem Jahr die Insolvenz beantragt. Es war die bisher größte Städtepleite in der Geschichte der USA.

Der 60-jährige Waldl konnte in seiner Amtszeit einige Erfolge in seiner Gemeinde vorweisen. Ein fertiger Kanal, ein Feuerwehrhauszubau sowie zwei Einsatzfahrzeuge wurden angeschafft. 2006 wurde in der Zuzugsgemeinde die Autobahnabfahrt „Oberwang“ eröffnet. Auch für die Musiker im Ort hat er sich eingesetzt und ein Heim errichtet. Am 31. Dezember 2014 kehrt Wilhelm Wandl der Kommunalpolitik den Rücken. Sein Nachfolger wird am darauffolgenden Mittwoch, den 7. Jänner 2015, gewählt. Auf die Frage nach seiner Zukunftsplanung betont der zweifache Familienvater, der in Altersteilzeit und bei der Straßenmeisterei Mondsee angestellt ist: „Nach meiner Zeit als Bürgermeister werde ich mich meiner Familie widmen. Alle meine politischen Ämter lege ich dann nieder und gebe diese an andere ab.“


Personalia kommunal 10 | 2014

BUCH-TIPP

termine

Clever einkaufen für die Schule

Seminar am 22. Oktober 2014: „Integrationsarbeit in Gemeinden“

Hochwasser ohne Grenzen

Im Trubel des Schulbeginns fehlt oft die Zeit, um beim Kauf auch auf die Umwelt zu achten. Eine Übersicht bietet der Ratgeber „Clever einkaufen für die Schule“, der auf wenigen Seiten das Wichtigste für einen umweltfreundlichen Schuleinkauf zusammenfasst. Angefangen von Blei- und Buntstiften über Klebstoffe, Lineale bis hin zu Rechnern und Schultaschen – überall kann auf die Umwelt geachtet werden. Artikel, die das österreichische, deutsche oder europäische Umweltzeichen tragen, entsprechen besonders strengen Öko-Kriterien. Sie lassen sich nachfüllen, sind frei von gefährlichen Stoffen und bestehen soweit wie möglich aus Recyclingmaterial. Bereits 80 Prozent der in Österreich angebotenen Schulhefte sind mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. Vorsicht ist allerdings bei anderen Natur-Symbolen und Firmen-Zeichen geboten. Beliebige Zeichen sagen nichts über die Umweltfreundlichkeit aus.

Wien

Potsdam

Mini-Ratgeber_2014_LM_2Auf

lage.qxd

16.04.2014

07:35

Seite 1

www.schuleinkauf.at

Mini-Ratgeber für Schulsachen Clever einkaufen für die Schule. Und die Umwelt freut sich!

In der Zuwanderungsdebatte wird häufig nicht sehr menschlich über das Thema diskutiert. Dabei ist nicht nur der Bund, sondern vielmehr sind die Gemeinden mit dem Umgang mit neu zugewanderten Personen konfrontiert. Vor Ort äußern sich Konflikte, vor Ort müssen sie auch im Alltag bewältigt werden. Wer über entsprechendes Wissen in der Bewältigung dieser auftretenden Probleme verfügt, ist klar im Vorteil und kann dazu beitragen, ein friedliches Zusammenleben ALLER Gemeindebürger zu gewährleisten. Wieder einmal sind es Kommunalpolitiker und Mitarbeiter, die hier besonders gefordert sind. Mag. Marika Gruber, Österreichs führende Wissen-

schaftlerin im Bereich der Integrationspolitik, gibt am

22. Oktober 2014 von 9 bis 18 Uhr in Wien ein Seminar zum Thema „Integrationsarbeit in Gemeinden“. Die Vertreter aus den Gemeinden sollen dazu ermutigt werden, künftig eigenständig Herausforderungen der Integrationsarbeit in der Gemeinde zu benennen, Integrationsbedarf in einzelnen Handlungsfeldern zu identifizieren und Integrationsmaßnahmen ableiten und planen zu können. Da das Seminar Platz für maximal 20 Teilnehmer/innen bietet, wird um Anmeldung bis spätestens 10. Oktober 2014 bei Sabina Schiftar Tel.: +43 1/8142076, Fax: -22, E-Mail: s.schiftar@polak.at

Workshop „Brandschutz“ – Oktober 2014 Dobel (Steiermark) Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB) veranstatltet einen Praxisworkshop zum Thema Brandschutz: „Innovative Brandschutztechniken für die Abfallwirtschaft“: Die Inhalte dieses Seminars sind unter anderem: • Brandschutz in Recyclingund Entsorgungsanlagen • Anforderungen aus Sicht der Versicherungsbranche

• Recycling- und Entsorgungsanlagen: Umwelthaftung und deren Versicherung • Technische Lösung: Brandfrüherkennung • Technische Lösung: Brandbekämpfung mit Druckluftschaum Der Workshop findet am 9. Oktober 2014 in der Gimaex GmbH Österreichin Dobel statt Mehr Infos auf

www.voeb.at

Kanalreinigungskurs – November 2014 Das Buch

Ministerium für ein lebenswertes Österreich: Mini-Ratgeber für Schulsachen. Clever einkaufen für die Schule. Und die Umwelt freut sich! Der Ratgeber ist kostenlos. Bestellung unter:

info@umweltzeichen.at Download unter:

www.schuleinkauf.at

Innsbruck Der Österreichische Wasserund Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) veranstaltet 24. bis

26. November 2014 in Innsbruck in Kooperation mit dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB) und der BOKU unter der Leitung von Univ.-Prof. DI Dr. Thomas Ertl einen Kanalreinigungskurs. Das Ausbildungsziel: Kenntnisse zur selbstständigen

Zum sechsten Mal befassen sich am 4. und 5. Dezember 2014 Hochwasserexperten mit Strategien zur Bewältigung von Starkregen und Überschwemmungen. Die Hochwassertage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), die diesmal in Potsdam stattfinden, widmen sich unter dem Motto

Durchführung von Reinigungsarbeiten bzw. Überprüfung der erforderlichen Fahrzeuge und Geräte. Die Zielgruppe: Personen von Firmen der gewerblichen Wirtschaft und von Kanalisationsunternehmen, die Arbeiten zur Kanalreinigung durchführen oder beauftragen und kontrollieren. Programm und Anmeldeformular

www.oewav.at

„Hochwasser jenseits aller Grenzen“ dem Umgang mit extremen Hochwassern und den Lehren, die aus vergangenen Erfahrungen gezogen werden können. Ein Vergleich der großen Hochwasserereignisse in Sachsen, ein Blick nach England und ein Erfahrungsbericht aus kommunaler Sicht sollen Aufschluss geben, ebenso wie die weiteren Themen der Veranstaltung: das nationale Hochwasserschutzprogramm, die Auditierung der Hochwasservorsorge, der Umgang mit Deichbrüchen und die Einbindung engagierter Bürger bei der Katastrophenbewältigung. Parallel zur Veranstaltung können Tagungsbesucher die begleitende Fachausstellung besuchen. Die Hochwassertage richten sich an Stadtplaner, Architekten, Ingenieure, Wasserwirtschafter, Verwaltungsmitarbeiter, Katastrophenschützer und interessierte Bürger. Mehr unter www.dwa.de

77


78

kommunal 10 | 2014 termine

termine

kontakt

Kompetenzlehrgang für Frauen Der Lehrgang richtet sich an Frauen mit Verantwortung in Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Politik. Er vermittelt das erforderliche Handwerkszeug, damit Frauen mutig ihre Anliegen und ihre Potenziale in öffentlichen Gremien, Vereinen oder Parteien einbringen und durchsetzen. Eine lebendige Demokratie braucht die Beteiligung und das Engagement von Frauen. Der Kompetenzlehrgang beinhaltet Module zu Rhetoriktraining, Konfliktmanagement, Selbstmarketing,

Netzwerken, Partizipation und Nutzung der Neuen Medien, die an insgesamt sechs Wochenenden zwischen Oktober 2014 und April 2015 veranstaltet werden. Die genauen Termine und Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Homepage www.tirol.gv.at/frauen Wann: 17. Oktober 2014 bis 18. April 2015 Wo: Tiroler Bildungsinstitut Grillhof

Infos & Anmeldung: www.tirol.gv.at/frauen

ÖWAV-Seminar Verpackungsverordnung Dem Thema „Verpackungsverordnung 2014 - Die neue Verpackungswelt“ widmet sich am 22. Oktober 2014 der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) in Kooperation mit dem Ministerium für ein lebenswertes Österreich. Am 1. Jänner 2015 werden grundlegende Änderungen im AWG 2002 und der Verpackungsverordnung 2014 in Kraft treten. Dieses Seminar stellt die Rahmenbedingungen und Änderungen vor. Das Seminar richtet sich an

Abfallbeauftragte und Abfallberater, Planungs- und Beratungsbüros, Interessensvertretungen, Kommunen und Verbände, Systemanbieter sowie Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber. Anmeldeschluss: 13. Oktober 2014. Wann: 22. Oktober Wo: Bundesamtsgebäude,

So erreichen Sie uns: KOMMUNAL Löwelstraße 6 1010 Wien Tel.: 01/532 23 88 - 0 Fax: 01/532 23 88 oder Fax: 01/532 23 88 DW 22 Web: www.kommunal.at

Wolfgang Bolsinger - DW 14 wolfgang.bolsinger@kommunal.at Mag. Sabine Brüggemann - DW 12 sabine.brueggemann@kommunal.at Martin Mravlak - DW 28 martin.mravlak@kommunal.at Martin Pichler - DW 11 martin.pichler@kommunal.at

In dieser ausgabe

Fach- und Serviceinformationen • Bundesministerium für Finanzen • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft • Ford Autocompany • GIS Gebühren Info Service GmbH • Hasberger_Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH • Holluschek GmbH • Kommunalkredit Austria AG • Lindner Traktorenwerk • Österreichische Apothekerkammer • Österreichische Post AG • Verein Betonmarketing Österreich

33 34 39 54 40 55 56 41 38 54 57

termin Deutschland

Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Info & Anmeldung: Fax: 01/532 07 47 E-Mail unter waschak@oewav.at www.oewav.at

Werden Sie Wildbachaufseher Ziel des ÖWAV-Kurses „Ausbildungskurs zur/zum WildbachaufseherIn“ ist die Schulung von Wildbachaufsichtsorgangen, um die Aufgaben im Bereich der Wildbachaufsicht und laufenden Überwachung von Schutzbauwerken gem. § 101 Forstgesetz zu erfüllen. Die Ausbildung richtet sich an jene Aufsichtsorgane von Gemeinden, Wasserverbänden, Wassergenossenschaften, Forstdiensten, Behörden, Verkehrsunternehmungen, Straßenerhalter

und Forstbetrieben, die die regelmäßige und laufende Überwachungsaufgaben erfüllen müssen. Die Ausbildung ist umfassend und interdisziplinär ausgerichtet. Die AbsolventInnen sind zur eigenverantwortlichen Planung und Durchführung von Wildbachbegehungen gem. § 101 FG ermächtigt. Wann: 12. bis 14. November 2014 Wo: Gmunden Info & Anmeldung: www.oewav.at

„acqua alta“ im November in Essen Von 18. bis 19. November 2014 findet in der Messe Essen erstmals die acqua alta als Kongress mit begleitender Ausstellung statt. Im Mittelpunkt stehen die Themen Hochwasserschutz, Klimafolgen und Katastrophenmanagement. In der Fachausstellung stellen führende Unternehmen innovative Lösungen für den Hochwasserschutz vor. Gezeigt werden unter

anderem Produkte des permanenten und mobilen Hochwasser- und Objektschutzes. Die Teilnahmegebühr beträgt regulär 100 Euro. Wer sich bis zum 15. Oktober registriert, erhält 20 Prozent Nachlass.

Wann: 18. und 19. November Wo: Messe Essen Info & Anmeldung: www.acqua-alta.de


Mehr Sicherheit im StraSSenverkehr für die Kinder in Ihrer Gemeinde!

Heft Dieses

: gehört

____ ______ ______ ______ ______ ____ ______ ______ __ __ __ ______

Du gut ankommst! Dam Damit Du i für fürit gut ankomm mst! Lehrreiches mit Helm Helmi st! ankom n nswertes und Wisse Wissensw es mit Die ben von Du gut ertes und ft gehön Schulstufe. Herausgege hrreich usgegeben vosesrHe Le Die d Damit - se Lehrreiches Kinde Öster Kin ter- der dritte rt: ertes un hulstufe. Hera n des Ös sder eiten ziellen Organ des D iesder offi mit Helm sw dem , en ga , , es HHeftzw i für Wiss n Sc geh Schulstufe. Heraus llen Or und vom e r erste es, zie ft bund de m gegeben von offi einde ö er rt: , rt:m ischen Gem s Heft gehö , dem Kind reich reichische gehöde Diese , und vo ___ met ___ _________ für Verkehrssicherheit. Gewi____dmet D rt: offiziellen Organ de n Geme ____ bundes . Gewid indebunde _________ s Öster- amit D __Ku _m dem Kuratorium meinde ehrssicherheit de _ _ _ Ge s, ___ . n _ un rat u _____ori tung_ d vom he für Verkeh _____um Ihrer Gemeindevertre reichisc torium für Verk tung. DW, issensw gut anko von___ von ___ _ _ rs ___ _ _ Ihr sich ______ erheit. Gewid Kinie _______ er Geme ____ ra _________ ____ ertre e e ____ ind ___eve ev m Ku _ _ ________ nd _ _ ___ me ____ rtre _ ei _ _ ____de t ___ ______tung. ______ Expder dresrtveiertneSs und mmst! ____ r Gem ______ ______ e von Ihre ___ ____ ______ ___ _ ______ Kreinich rten rtencShcrhituLteehrreich ____________ ___ ______ ________________ e dem disecrhsen ge, d ___ beemn lstua ______ fe.uHf ds mit ___ G _____ H rau Kuratoicheem ___ voen __ eind oTffiip zieplls erae usrgSt Helmi ___ riu rh e Org Ihsg ___ an rergGebe m fü eitebun eninOrga egr ea b ß für ___ ac vom des Ö emnevinon r Verkim dSets, u S nhde enevo: _ sterr de ehrs raß n vom esnÖste n eich vert sich den Gew re is re v idm et v , dem K chen Gtung. ,rheit. Gerke on Ih urato eme dem ew hr. , in rer G ri o idm eme um für debun ffizielle et d Ve n inde e vert rkehrs s, und si retu ng. cherhe it.

Für die

1. Klasse

Für die

3. Klasse

Für die 2. Klasse ★ Die Diebestens bestensbewährte bewährteInfo-Broschüre: Info-Broschüre:Jetzt Jetztneu neuerschienen! erschienen! Für die 4. Klass ★ Erstellt Erstelltvon vonExperten Expertendes desKuratorium Kuratoriumfür fürVerkehrssicherheit Verkehrssicherheit (KfV) (KfV) e Liebe Elte st, rn! s aufpas aufpasst, Liebe Eltern! Schuljahre Kinder zu Beginn des Schuljahres g auf zehn Jahren sind nurim Alter von sech ginn desvones regelmäßig auf bisäßi regelm Lie machen Sieses bis zehn Jahr L r zu Beim Alter im Sie sechs sondern nu Straßenv Kinder ers gefährdet. erkehr ksam. en iebbee E Enur machenverkehr lterzu besonder ! s ereGefahr am. besond en aufmer lt n Jahren imn Straßen dasUns Ega son gemeins sindder ernn! Beginn des Eltern dieser K es,an, bis zeh ährdet. aufmerks ame Aufgabe s gefährde e ist int.l dass ! h dar Schuljahres Liebe Gefahr entg auc sondern fahren auch daran, n sechs gemeinsamer Aufgab gef zum deob allem ist em r au vo Ge ehr vor Unsere aufpasst, es, ers all Sie si egen ter dies f de machen Sie es ond nd im vo ken. aßenverk zuwirken. er Und denken Ein im A im Al verkehr lterm nW Gef regelmäßig – be ken Sienzuwir en entgege rkehr bes be ist es, dieser ahre ka im Str Kinder Kind im Straßen ierDies Gefahr U den nve Ihrem nd voaufm ufen d ent auf traß eg erksam. e ns aße selbst Ki i de S Bro Un ori Sie Str schüre soll er mit em er enve e Aufga nren e ge odern sezu helfen, Kindernoorientie bst Ihrüre chm sind im n Kind Ihnen Ihne–ndenn K soll sind selBrosch Und einsam Kin le s bi rken von Ihrem Kin helfen, mitGefchah m Vorbild – den Sie denk ein al d in en. gem Diese ten ehbe ei d e Ver sin von irk le s ze derg hal üben. im S Om r ens nsst kehrssich rSie Verhalten en ge Ver eit zu am be Unser rbild Verkehrs t sicherh am enzuw Blät Linie hn ar Sie erhe sovor paziallem andselb in erster auch it zu üben ein VoKind Die. a oder tgH sichdas eg fen, mi tehrn, daran, dass entgeg Ihrem nd ste Ihre Linie am besten gemeinsamtern Sie Ja ht m Auf hel N ter en er Hef in er se en im äh Kin ers Gefahr t en ge en am zuwHan gabew d sim durch undErwachsenen. l Ihn Heft am Bro Oein e. Ih pa si üben. Vorb sich inn Sie das ßenverkeShr ahrs geStra fährhe irke ild besprechen besten gem isIheins d:n.M– denn dem hüre sol en. sind heit zu einsam Blätter is resc auf Sch nd im m t re osc am hü sen her worauf t n w te de Sie, Br sc nutrraß n es sic Sie, ach K re rs sich er n am Kin spreche Blä tvol ulweg Ihre t. wor ind hützin gem Erw und be der Diese rkeh sollerstemrerLini a, P , diSes zue ge durch inerneorie auf achten ttdem ntie s Kindes beso auf V erke Ssotrren Ver en er e am apa,halt Kind Ve Heft am besten f auf dem besonders zu ist. Ihne in gr aßen Belegigtnn. du hrnstSielerErw Wkehr deenen ndersho Ihrem und.n he eifbVer rau en vonde nd Schulweg Ihres Kindes er Ih zurcacht eilndas egachs h unen weissich Sie das Gef Sie, wo s zu achten leit lfen arer nn nvemrk Schrizo eh deres Vorbi ser erhe Blättern besprechen bespehmHereft am ist. SSW Sprechen ul nt Tdag am ahim rem achernisSt daSch für it ende, m ulldfu d besonder it D Sie in ist.och weg Ih HiH He fürrech , die ihbe aufm diezu übHan sind ie es nkti Undbestenn er fü jahr durch un Ihres Kindes Famichen es 2014 ft_4_ üßenimmer wieder Grüßen Tagen S resten Familie das Thema Mit der jüng en d ilie der de re Gr in imm Sie n auon 20 es di rreen freundl n sp denk zu fö erks eg s .in er r n Spreche undddliche 13_o Verk B . sten iewied Slä as l, uner StraßenKinderasaient, worErfge Schulw e. Eltgeorlmmäßw fpim iettse rheit an und sicherhe en S rder am hn 1 achten Sie Ihrehrs rssiche t fre Verkeh erlb meister e.in r wieder das Mi ter it an SSelpr Bürger ic st, s be erwaufahmrueing ec n me eis d ns Thema und te dd dara ve im S rm he di ei st am bs uf, n auig nicht ieIhdi ie vorn verm ern, di ig ht dass Ihr KinBdas tstän S e er Mit rkeh sond eitern ist. n er au sBürge Familie t an und Vor arbe rees SSW darauf, dass Ihr 1Kind IhrSie ie in sten freurndli The ers .f dem dernich ndig meKB allem ögen e ihr Kf , un achten bild ist chen 2_2012_o sich hei t it Sie in der sicHeft_ ei d zu ac m her et S de 2 hne.in Grü . ts ke ro ke hen in sp chri ind a Ver it Ihr 16:5 r Fam inreerch siun ac Gruhten in fr in K ßen ndd–ge dscim Sprec Bür er rkehrs Ihr Kind nicht dd 1 hüSre auch da germ tte ineiste Erw 03.12.13 sten ndstSie üh kehrsind sten inde hten il ema Ve de s er sc r ra , tr es ie ac Th be di S das 10:35 da oc nn aß S hr , R L ss rie m das hschenri eenvo n, da sondimm icht auf ie k füraufter K ic04.12.13 Kbe venrkE inde ss itam tte. ininie Leb Sie dar en ers er w ung r sich nw , da indheherhei Ihre xp eh achten r en pr ur ss ie V s t or m eres Ihr it w an unägender er K Leb de heiß ie , du rersam en au ha ltinen Ver Kin ird de d d: iere tL d vo nt rc mit halt d ni r f de üb unse ernen – n se nh en aucht r Str er 13_ohne.indd 1 ren lern f de SSW Heft_3_20 aße. ine M K M en it r in it freu 03.12 Ihr freu nd .13 16:53 dern fü wir gem Ih chen r BBüürgndlilich rs L eben einrger erm en G ! ßen meieist Grürüße er ster n

★ Bringt BringtKindern Kindernspielerisch spielerischund undaltersgerecht altersgerechtrichtiges richtigesVerhalten Verhaltenim im Straßenverkehr Straßenverkehr näher näher ★ Empfohlen Empfohlen vomvom Österreichischen Österreichischen Gemeindebund Gemeindebund .indd

2_ohne

t_1_201

SSW Hef

1

★ Eine Eine wirkungsvolle wirkungsvolle Aktion Aktion Ihrer Ihrer Gemeindevertretung Gemeindevertretung 04.1 07.0 2.13 7.14 10:3 15:2 7 2

★ Mit MitBürgermeister-Foto Bürgermeister-Fotoohne ohneMehrkosten! Mehrkosten! ★ Zum Zum Stück-Preis Stück-Preis von von €€ 1,80 1,80 zzgl. zzgl. 10% 10% MWSt MwSt Bestellungen Bestellungen undund Information: Information: verkehrserziehung@kommunal.at, verkehrserziehung@kommunal.at, Tel.: 01/532 Tel.:23 01/532 88-2723 88-27 Es gelten die AGB der Österreichischen Kommunal-Verlag GmbH, siehe www.kommunalbedarf.at


Die Meister kommunaler Herausforderungen. Die neuen Mercedes-Benz Unimog Euro VI Modelle. Egal, welche Aufgabe Sie ihnen anvertrauen, die Mercedes-Benz Unimog Euro VI Modelle erfüllen sie souverän. Ob Transport, Grünraumpflege, Schneeräumung oder Reinigung – ein Unimog erledigt den Job perfekt. www.mercedes-benz.at/unimog

Pappas Pappas Gruppe. Das Beste erfahren. www.pappas.at

Georg Pappas Automobil AG Autorisierter Mercedes-Benz Vertriebs- und Servicepartner für Nfz und Unimog, 5301 Eugendorf, Gewerbestraße 34; 2355 Wiener Neudorf, Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 4, Postfach 126; Hotline: 0800/727 727


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.