März 2018 Februar 2018
Tunnelsanierung Gnalp—Steg Sehr geehrte Damen und Herren Das Land Liechtenstein wird in den Jahren 2018 und 2019 den Tunnel Gnalp – Steg bauůŝĐŚ ƵŶĚ ƐŝĐŚĞƌŚĞŝƚƐƚĞĐŚŶŝƐĐŚ ĞƌƚƺĐŚƟŐĞŶ͘ /ŵ laufenden Jahr werden die Rohbauarbeiten ausgeführt. Diese umfassen den Ersatz der 56 Jahre alten Betonfahrbahn durch einen Asphaltbelag, die EĞƵĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ĚĞƌ ƐĞŝƚůŝĐŚĞŶ ĂŶŬĞƩĞ͕ ĚĞŶ Neubau der Betriebswasserableitung, einen neuen Rohrblock für Kabelleitungen sowie den Felsausbruch für die neuen SOS-Nischen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist eine Sanierung unter Verkehr nicht möglich. Um ĚŝĞ ĂƵnjĞŝƚ ƵŶĚ ĚĂŵŝƚ ĚŝĞ ĞĞŝŶƚƌćĐŚƟŐƵŶŐ für die Nutzer möglichst kurz zu halten und ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen, muss der Tunnel für fünf Wochen gesperrt werden. Während dieser Zeit wird für Personen– und
Lieferwagen eine Verkehrsumleitung via Kulmstrasse - alter Tunnel - Sückastrasse eingerichtet. Die Zufahrt mit Lastwagen und Bussen ist nicht möglich. Der ÖV wird mit Kleinbussen sichergestellt. Hierfür erstellt die LIEmobil einen SonderĨĂŚƌƉůĂŶ Ăď ZŝnjůŝŶĂ ;WƵďůŝŬĂƟŽŶ >/ ŵŽďŝůͿ͘ &ƺƌ EŽƞĂůůĞŝŶƐćƚnjĞ ƵŶĚ ZĞƩƵŶŐĞŶ ǁƵƌĚĞ ĞŝŶ EŽƞĂůůŬŽŶnjĞƉƚ ĞƌĂƌďĞŝƚĞƚ͘ Das Amt für Bau und Infrastruktur ist bemüht, die Bauarbeiten so zügig wie möglich auszuführen. Deshalb erfolgen die Bauarbeiten während der Tunnelsperrung im 7-Tage und 24-Stunden Betrieb. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis. AMT FÜR BAU UND INFRASTRUKTUR www.abi.llv.li info.abi@llv.li
Februar 2018
Sperrung Tunnel Gnalp-Steg: Von Do 5. April 2018 08:00h bis Mi 9. Mai 2018 17:00h
Verkehrsumleitung für PW: Während der Tunnelsperrung erfolgt die Umleitung über den alten Tunnel. Der Verkehr wird im EinrichƚƵŶŐƐǀĞƌŬĞŚƌ ŐĞĨƺŚƌƚ ƵŶĚ ŵŝƩĞůƐ Lichtsignal geregelt. In Fahrrichtung Triesenberg kann jeweils zur vollen und zur halben Stunde gefahren werden (0/30). Die Fahrt in Richtung Steg/Malbun ist jeweils viertel vor und viertel nach der vollen Stunde möglich (15/45). Die Grünphase dauert ca. 4 Minuten.
Verkehrsbeschränkung: Das Lichtraumprofil des alten Tunnels lässt nur Fahrzeuge mit einer Breite bis 2.20 m und eine Höhe bis 2.40 m zu. Für grössere Fahrzeuge ist die Zufahrt während der Tunnelsperrung nicht möglich.
Bauherr Land Liechtenstein Vertreten durch die Regierung des Fürstentums Liechtenstein Peter-Kaiser- Platz 1 9490 Vaduz
Herausgeber Amt für Bau und Infrastruktur ďƚ͘ dŝĞĩĂƵ Städtle 38 9490 Vaduz
Projekt Ingenieurbüro Sprenger & Steiner Anstalt Haldenstrasse 12 9495 Triesen
Bauleitung Ingenieurbüro Sprenger & Steiner Anstalt Haldenstrasse 12 9495 Triesen
Unternehmer Bühler Bauunternehmung AG Steinestrasse 25 9497 Triesenberg
max. 2.20m max. 2.40