Tarifinfo 5/2015 Sozial- und Erziehungsdienst

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Tarifinfo Nr. 5 Juni 2015

Trotz Friedenspflicht: Weiter ­entschlossen für Aufwertung! In dreitägigen Verhandlungen war die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erneut nicht bereit, die Sozial- und Erziehungsberufe insgesamt aufzuwerten. Obwohl sie davon spricht „in allen Berufsfeldern Verbesserungen unterschiedlicher Art angeboten“ zu haben, bestand ihre Strategie von Anfang darin, nur einzelne Berufsgruppen neu zu bewerten. Nach ihren Vorschlägen wären z. B. Erzieherinnen und Erzieher in der Grundeingruppierung S 6 geblieben. Ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen wäre nur unter spezifischen Vorrausetzungen möglich gewesen. Nach Auffassung der VKA wäre zwar denkbar, für die Eingruppierung der Kitaleitungen auch die Zahl der Beschäftigten als Kriterium aufzunehmen, allerdings nur Vollzeitäquivalente. Auf diese Weise wären nur wenige höhergruppiert worden. Insbesondere im Bereich der sozialen Arbeit hielt die VKA an ihrer Argumentation fest, dass es in diesem Berufsfeld keine qualitativen Veränderungen gegeben habe und somit eine Aufwertung nicht erforderlich sei. Die Verhandlungen wurden deshalb abgebrochen. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben die Schlichtung angerufen. Mit der Schlichtung wird noch einmal versucht, am Verhandlungstisch zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen. Dazu legt die Schlichtungskommission eine Einigungsempfehlung vor, auf deren Grundlage weiterverhandelt wird.

Foto: Daniel Merbitz

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Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sind in der ersten Juniwoche erneut ohne Ergebnis geblieben. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben die Schlichtung angerufen. Nach Vorlage einer Einigungsempfehlung werden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Der Druck muss auch während der Schlichtung aufrechterhalten werden. Allerdings ohne Streiks, denn ab dem 7. Juni besteht Friedenspflicht.

Wo bleibt die Aufwertung? Die Beschäftigten sind fest entschlossen weiter Druck zu machen.

Hintergründe zum Schlichtungsverfahren

2011 haben die Gewerkschaften mit der VKA eine neue Vereinbarung über das Schlichtungsverfahren getroffen, das jetzt Anwendung findet. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichtungskommission durchgeführt. Diese setzt sich aus zwei unparteiischen Vorsitzenden (Schlichter) und einer jeweils gleichen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern der Tarifvertragsparteien zu­ sammen. In der Kommission sind auf Gewerkschaftsseite ver.di und GEW vertreten.

Gewerkscha Erziehung und Wissenscha


Jede Seite bestellt zudem einen Schlichter. Für die Gewerkschaften ist der amtierende Schlichter Herbert ­Schmalstieg, ehemaliger langjähriger Oberbürgermeister von Hannover. Die Arbeitgeber haben Georg ­Milbradt, früherer sächsischer Ministerpräsident, bestellt. Die Schlichtungskommission kommt im Laufe der zweiten Juniwoche zusammen und berät mit dem Ziel, einstimmig eine Einigungsempfehlung zu beschließen. Kommt Einstimmigkeit nicht zustande, entscheidet die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Schlichtungskommission. Von den zwei unparteiischen Vorsitzenden hat (deshalb) auch nur einer Stimmrecht. Es wechselt von Schlichtung zu Schlichtung und liegt diesmal bei dem arbeitgeberseitig Benannten.

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... für ein besseres

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Während des Schlichtungsverfahrens gilt die Friedenspflicht. Das bedeutet, dass die Tarifvertragsparteien von Arbeitskampfmaßnahmen absehen müssen. Die Friedenspflicht besteht auch weiter, wenn eine Einigungsempfehlung vorliegt und weiterverhandelt wird. Sie endet erst, wenn diese Verhandlungen im Anschluss an die Schlichtung von mindestens einer Tarifvertragspartei für gescheitert erklärt werden. Friedenspflicht heißt allerdings nicht, nur brav wieder zur Arbeit zu gehen. Gerade jetzt ist es noch einmal wichtig, politisch Druck zu machen für die überfällige Aufwertung der Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes. Demons­ trationen, Unterschriftenaktionen, Präsenz in den Rathäusern machen den Willen zur Aufwertung noch einmal deutlich.

Wir kämpfen weiter für Aufwertung! Mit der GEW, der Bildungsgewerkschaft.

TVöD – Tarifinfo Nr. 5 Juni 2015

Bitte per Fax an 069/78973-102 oder an: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a. M.

Diensteintritt / Berufsanfang

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Telefon / Fax

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seit

Betrieb / Dienststelle / Schule

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Träger des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

bisher gewerkschaftlich organisiert bei

weiblich

von

männlich

bis (Monat/Jahr)

Straße, Nr. des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

Std./Woche Prozent

Vorname und Name (Kontoinhaber)

Kreditinstitut

beurlaubt ohne Bezüge bis in Rente/pensioniert im Studium Altersteilzeit in Elternzeit bis

befristet bis Referendariat/Berufspraktikum arbeitslos Sonstiges

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten. Mit meiner Unterschrift auf diesem Antrag erkenne ich die Satzung der GEW an. Ort / Datum

SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GEW auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Postleitzahl, Ort des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

Beschäftigungsverhältnis: angestellt beamtet teilzeitbeschäftigt mit teilzeitbeschäftigt mit Honorarkraft

Online Mitglied werden www.gew.de/Mitgliedsantrag.html

Berufsbezeichnung (für Studierende: Berufsziel), Fachgruppe

Straße, Nr.

Geburtsdatum

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Auch ohne Streiks weiter Druck machen

Spätestens eine Woche nach ihrem erstmaligen Zusammentreten muss die Kommission ihre Einigungsempfehlung vorlegen. Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, spätestens am dritten Werktag nach Zustellung der Einigungsempfehlung die Tarifverhandlungen mit dem Ziel der Einigung wieder aufzunehmen.

Antrag auf Mitgliedschaft

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Impressum: GEW – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft · Norbert Hocke, Ulf Rödde (V.i.S.d.P.) · Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt Titelfoto: Daniel Merbitz, Juni 2015

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Die uns von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sind nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträgern gespeichert und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an den für Sie zuständigen Landesverband der GEW bzw. an den Hauptvorstand. Vielen Dank – Ihre GEW


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