Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen
Informationen der GEW Thüringen Referat Angestellten- und Beamtenpolitik
Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei freien Trägern
01/2012
2012
„Der Abschluss von Tarifverträgen ist ein zentrales Handlungsfeld der Gewerkschaften. Mit Tarifverträgen schützt die GEW die materiellen, sozialen und rechtlichen Interessen ihrer Mitglieder; trägt sie dazu bei, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verbessert werden.“ (Auszug aus GEW- Richtlinien für die Durchführung von Tarifverhandlungen und die Führung von Arbeitskämpfen)
Wie können Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in Beschäftigungsverhältnissen bei freien Trägern erreicht werden? Freie Träger kein öffentlicher Dienst! Als freier Träger wird eine Institution bezeichnet, die Personal und Sachmittel für Dienstleistungen zur Verfügung stellt und nicht öffentlicher Träger bzw. Verwaltungsträger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. Sie betreiben u.a. Kindertageseinrichtungen. Da sie nicht zum öffentlichen Dienst (ÖD) gehören, müssen die Arbeitgeber der freien Träger den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) für ihre Beschäftigten nicht anwenden! Der TVöD gilt nur dann, wenn der Beschäftigte aufgrund eines Betriebsübergangs vom ÖD zum freien Träger gewechselt ist oder wenn im Arbeitsvertrag auf ihn Bezug genommen wird. Schlechter Lohn für gute Arbeit! In der Regel vereinbaren die Arbeitgeber von freien Trägern individuell die Arbeitsbedingungen mit ihren Beschäftigten. Häufig liegt das vereinbarte Gehalt deutlich unter den Gehaltstabellen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes. Eine Verbesserung des Gehalts und weiterer Arbeitsbedingungen ist nur möglich durch Abschluss A) eines Änderungsvertrages (in Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf freiwilliger Basis) oder B) eines Tarifvertrages mit dem Arbeitgeber. Einen Tarifvertrag gibt es nicht im Selbstlauf! Was heißt das? • Nur Gewerkschaften können mit ihren Mitgliedern einen Tarifvertrag erstreben. • In den Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Einrichtungen werden in Versamm lungen der GEWerkschaftsmitglieder Forderungen der Beschäftigten diskutiert. • Außerdem wird eine Tarifkommission, bestehend aus GEWerkschaftsmitgliedern, einge setzt. Sie empfiehlt dem GEWerkschaftsvorstand die Art und Höhe der gewerkschaftlichen Forderungen. • Auf der Grundlage der Entscheidung des Gewerkschaftsvorstandes wird der Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen aufgefordert. • Das Aushandeln eines Tarifvertrages ist keine einfache Sache, denn es geht nur einer Seite darum, Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen und Erhöhung bei den Gehältern zu erringen. • Ist der Arbeitgeber nicht verhandlungsbereit oder ist sein Gegenangebot inakzeptabel, müssen die Forderungen in Verhandlungen erkämpft werden. Die GEW unterstützt ihre GEWerkschaftsmitglieder bei den Verhandlungen mit Aktionen, Demonstrationen und Warnstreiks. • Verhandlungen können auch scheitern. Dann wird in einem Urabstimmungsverfahren über die Durchführung von Streiks entschieden. Das bedeutet dann Arbeitskampf! • Der Erfolg von Tarifverhandlungen ist maßgeblich abhängig von der Durchsetzungskraft der Gewerkschaftsmitglieder in den Einrichtungen!
Deshalb: Mitglied werben! Mitglied werden! In der GEW! V.i.S.d.P.: Kathrin Vitzthum, GEW-Thüringen, Heinrich-Mann-Str. 22, 99096 Erfurt, 0361/5909522