Februar 2018
thüringer zeitschrift
der Bildungsgewerkschaft
Gute gesunde Schule Endlich auch in Thüringen!? www.gew-thueringen.de facebook.com/gewthueringen
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen
Februar 2018
Inhalt Zur aktuellen Lage in Thüringen: Wofür wir 2018 für Euch dran sind
Seite
Im Januar 2018 erhält den LesePeter das Kinderbuch:
Hannah lüftet Friedhofsgeheimnisse
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GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!? Einleitung in den Schwerpunkt 2 Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz 3 Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement 5 Konkrete Projekte 6 Spezialschulungen 7 Instrumente zur Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung 8 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement 10 Rechte und Pflichten der Personalräte 11 Gesund bis zur Rente/Pension 14 Überlastungsanzeige 16 Landesprogramm für die gute gesunde Schule in Bayern 17
Diana Hillebrand und Stefanie Duckstein
Eine Geschichte über den Tod und was danach kommt Kösel Verlag, München 2016 160 Seiten 16,99 € 8-12 Jahre ISBN: 978-3-466-37164-8
Im Februar 2018 erhält den LesePeter das Jugendbuch:
Mehr Schwarz als Lila
GEW AKTUELL Die GEW auf der Leipziger Buchmesse 12 Mit der DGB-Jugend in Israel 18 Neumitgliederseminar 19 Schulleiter*innen-Fortbildung 20 Tagung: Sportkommission 20 MusterKita Neuwied 21 19. Maimeeting der GEW 22
Lena Gorelik
RECHTSSTELLE Zulagezahlung Regelschullehrer*innen Beamtenrecht von A bis Z
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AUS DEN KREISEN Jubilare Kreisnachrichten
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Die 10 jährige Hannah stellt gerne Fragen, besonders dann, wenn sie merkt, dass andere diesen ausweichen. Seit sie eine tote Katze gesehen hat, fragt sie sich, was es bedeutet, wenn jemand tot ist und erhält unterschiedliche, nicht immer befriedigende Antworten. Als „Nachfragerin“ geht sie der Sache auf den Grund.
Rowohlt Verlag, Reinbek 2017 256 Seiten 19,95 € ab 14 Jahren ISBN: 978-3871341755
Lena Gorelik legt mit „Mehr Schwarz als Lila“ einen beeindruckenden Roman über Freundschaft, Liebe, Erinnerung und den einen Moment vor, in dem alles aufs Spiel gesetzt wird. Es geht dabei um einen Kuss, um Freundschaft und irgendwie auch um Auschwitz. Mehr weiß man zu Beginn nicht. Nur das noch, dass die Erzählerin nach dem Anfang der Geschichte sucht, an deren Ende Paul weg ist. Die 1981 geborene Lena Gorelik findet eine beeindruckend knappe Sprache zur Darstellung der fragilen Lebenskonstruktion einer 17-jährigen, die zugleich emotional tiefgehend und poetisch daherkommt. Sätze wie „Ich sehne mich nach Zahnpastageschmack, ich sehne mich nach Tagen, an denen ich keine Angst hatte vor Antworten auf Fragen, die ich nun nicht zu stellen wage.“ (172) sind es, die jede Figur mit ihrem biografischen Päckchen lebendig werden lassen.
Der LesePeter ist eine Auszeichnung der Arbeitsgemeinschaft Jugendliteratur und Medien (AJuM) der GEW für ein herausragendes, aktuelles Buch der Kinder- und Jugendliteratur. Die ausführliche Rezension (mit pädagogischen Hinweisen) ist im Internet unter www.ajum.de (LesePeter) abrufbar. Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Thüringen · Heinrich-Mann-Straße 22 · 99096 Erfurt Tel.: 03 61 - 5 90 95 0 · Fax: 03 61 - 5 90 95 60 E-Mail: info@gew-thueringen.de · Internet: www.gew-thueringen.de E-Mail an die Redaktion: tz@gew-thueringen.de Die tz erscheint in den Monaten Februar, April, Juni, September, Oktober und Dezember. Der Bezugspreis für die tz beträgt ab 01. Januar 2013 für Nichtmitglieder 3,10 Euro pro Einzelexemplar zzgl. Porto, das Jahresabo (6 Hefte) 16,80 Euro zzgl. Porto. Das Jahresabonnement kann drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden. Erfolgt bis zu
diesem Zeitpunkt keine Kündigung, wird das Abo um ein Jahr verlängert. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse an die GEW-Wirtschaftsdienst GmbH, DKB Bank Berlin, Kto.-Nr.: 1005400559, BLZ: 12030000. Die Abo-Gebühr für Mitglieder der GEW Thüringen ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die in den einzelnen Beiträgen wiedergegebenen Gedanken entsprechen nicht in jedem Falle der Ansicht des GEW-Vorstandes oder der Redakteure. Die Beschlüsse des Vorstandes sind verbindliche GEW-Meinungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Veröffentlichungen behält sich die Redaktion Kürzungen vor.
Manuskripte und sonstige Zuschriften für die Redaktion der thüringer zeitschrift (tz) werden an die Adresse der Geschäftsstelle erbeten. Einsendeschluss für Beiträge ist immer der 10. des Vormonats. Verantwortlicher Redakteur: Dr. Michael Kummer Redaktionsschluss: 10.01.2018 | Layout, Satz, Druck: PROOF Druck- und Medienproduktion · Loreen Scheit scheit@proof-ef.de · Eislebener Straße 1c · 99086 Erfurt· Tel: 03 61 · 57 6666 9 E-Mail: info@proof-ef.de · Internet: www.proof-ef.de Gültige Anzeigenpreisliste Nr. 05 vom 01.01.2018
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VORWORT
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Zur aktuellen Lage in Thüringen
Wofür wir 2018 für Euch dran sind Das Jahr 2018 hält für Euch und uns einige spannende Herausforderungen bereit, die im folgenden kurz benannt werden sollen. Verhandlungen zum Personalentwicklungskonzept gehen weiter
Landesvertreterversammlung im September
Im Januar werden die Verhandlungen zum Personalentwicklungskonzept wieder aufgenommen. Während der sogenannten Umsetzungswerkstätten zu den Empfehlungen der Kommission Schule haben die Verhandlungen teilweise geruht. Nun geht es in den Unterarbeitsgruppen darum, konkrete Vereinbarungen zur Personalreserve, zum Gesundheitsmanagement, zu Teilzeit und Nachwuchsgewinnung, zu Abordnung und Versetzung sowie zur Pädagog*innenbildung zu treffen.
Große Ereignisse werfen schon jetzt ihre Schatten voraus. Vom 21. bis 23. September 2018 tagt die Landesvertreterversammlung der GEW Thüringen. Sie ist das höchste Gremium des Landesverbandes und bestimmt die Leitlinien der neuen Legislatur. Insgesamt 80 Delegierte sowie die Mitglieder des Landesvorstandes wählen den Geschäftsführenden Vorstand, beraten und beschließen Anträge zur Bildungs-, Gesellschafts- und Tarifpolitik. Über die Landesvertreterversammlung werden wir an anderer Stelle noch einmal genauer informieren.
Tarifrunde im öffentlichen Dienst steht an
Schwerpunkt: Gute gesunde Schule
Im Februar startet die Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes. Hier wird es aus unserer Sicht vor allem darum gehen, die Einkommenssituation von Kitaerzieher*innen weiter zu verbessern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dem Auszug der hier beschriebenen Aufgaben für das neue Jahr erkennt Ihr, dass dazu vor allem eines nötig ist: Eure und unsere Gesundheit. Als Lehrkräfte und Erzieher*innen, aber auch als Beschäftigte an Hochschulen seid Ihr besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Arbeitgeber sind aufgefordert, u.a. mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen gute Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie der Gesunderhaltung dienen. Insbesondere die psychischen Belastungen, die in erzieherischen Berufen einen Großteil der Erkrankungen verursachen, haben dabei besondere Aufmerksamkeit verdient.
Personal- und Betriebsratswahlen Während der ersten Monate des Jahres bereiten wir die anstehenden Betriebs- und Personalratswahlen vor. Mit einem ehrlichen Wahlkampf wollen wir die Beschäftigten an Kitas, Schulen und Hochschulen überzeugen, bei der Wahl ihrer Interessenvertretung ihr Kreuz bei den GEW-Listen zu machen. Die Wertschätzung Eurer Arbeit – das ist unser Anliegen, dem wir uns mit unseren GEWPersonalräten auch in den nächsten Jahren mit voller Kraft widmen wollen – und werden.
JA 13 und mehr Die im letzten Jahr begonnene Debatte um die Zukunft Thüringer Schulen wird uns auch in diesem Jahr beschäftigten. Im Fokus stehen dabei für uns dringend notwendige Nachbesserungen. Wir werden die ungleiche Bezahlung von Lehrkräften lauter als bisher thematisieren und mit Aktionen und Veranstaltungen für Ja 13 für alle werben. Außerdem wollen wir erreichen, dass die sachgrundlosen Befristungen in Schulen und Hochschulen endlich eingedämmt, ein Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten verhandelt sowie zeitnah ein hochwertiges Nachqualifizierungsprogramm für die Seiteneinsteiger*innen im Hort und in den Schulen gestartet wird.
Tarifdialog Kita wird fortgesetzt Auch wenn das Kita-Gesetz verabschiedet und leider keine Tariftreueklausel Eingang gefunden hat, so ist das Thema der besseren Bezahlung von Erzieher*innen bei freien Trägern für uns nicht vom Tisch. Selbst der Bildungsminister wirbt dafür, dass sich freie Träger stärker als bisher engagieren und entsprechend der Landesmittel sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) orientieren. In diesem Sinne werden wir den im letzten Jahr begonnenen Tarifdialog fortsetzen.
Im Schulbereich wurde letztes Jahr die Rahmendienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement verabschiedet. Unsere Kolleg*innen der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz haben aus diesem Grund den aktuellen Schwerpunkt der tz erarbeitet. Ihre Analysen und Anregungen werden wir auch in den Verhandlungen zum Personalentwicklungskonzept aufnehmen. Folgen wir der Definition der Weltgesundheitsorganisation, so ist Gesundheit nicht nur das Fehlen von Krankheit, sondern ein gesunder körperlicher, psychosozialer und emotionaler Zustand. Als Eure Interessenvertretung werden wir auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass Euch Eure Arbeitsbedingungen nicht nur nicht krank machen, sondern einen wichtigen Beitrag zu Eurer Gesundheit beitragen. Wer wissen will, was man selbst tun kann, sollte sich schon einmal den 23./24. Juni 2018 vormerken. Unter dem Titel „Entspannt in die Ferien“ gibt’s beim GEW-Gesundheitswochenende viel Wissenswertes rund um das ganze Thema. In diesem Sinne wünsche ich Euch ein gesundes neues Jahr, außerdem viel Kraft und Kreativität für die anstehenden Aufgaben. Bleibt Eurer GEW gewogen,
Kathrin Vitzthum Landesvorsitzende
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GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!?
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Einleitung
Gute gesunde Schule. Endlich auch in Thüringen!? Gesund ist, wer sich an Körper, Geist und Seele rundherum wohl fühlt. Das ist so eine Sache mit dem Wohlfühlen. Das ist immer personenund ortsabhängig. Privat fühlen wir uns in den meisten Fällen zu Hause ganz gut. Da ist jemand, der mal mit uns Kaffee trinkt, der uns zuhört, mit dem wir gemeinsame Erlebnisse oder Kinder teilen. Gut, da sind vielleicht manchmal auch unliebsame, neugierige Nachbarn oder eine aufdringliche Geräuschkulisse, aber: hier sind wir selbstbestimmt. Hier machen wir die Tür zu, wenn es uns reicht. Und wenn die Fenster nur einmal im Jahr geputzt werden, wen stört es? Den Grill anzuschmeißen ist doch für das persönliche Wohlbefinden viel entspannter. Wie sieht es auf Arbeit aus? Hier sind wir bestimmten Strukturen unterstellt, müssen auch mit unliebsamen Kollegen und Vorgesetzten auskommen, können die Tür nicht einfach zu machen, sondern müssen uns der Arbeitssituation, wie sie sich uns bietet, stellen und bewusst damit umgehen.
Gesund ist, wer sich an Körper, Geist und Seele rundherum wohl fühlt Wir haben aber auch das Recht, uns auf Arbeit wohl zu fühlen, denn nur, wer sich in der Schule gut und gesund fühlt, kann auch gute Arbeit leisten. Das gilt für die Schüler*Innen genauso wie für Pädagog*innen. Gute gesunde Schule steht und fällt mit gesunden Pädagog*innen. Die Verpflichtung, den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, lässt sich leichter umsetzen, wenn an der Schule Strukturen und Prozesse geschaffen werden, die den Gesundheitsgedanken für alle im Focus haben und von allen mitgetragen werden. Wir müssen nicht darüber philosophieren, dass der Lehrer*innenberuf und die Anforderungen an Pädagog*innen in den letzten Jahren anders geworden sind: • Die Belastungen nehmen zu: ständig neue Herausforderungen, ohne Reduzierung von Aufwand, der sich vermeiden ließe. • Die Klassen sind zu groß, so dass uns individuelle Förderung manchmal verzweifeln lässt. • Die viele Bürokratie lässt kaum Luft für eigene Kreativität. Da muss dokumentiert, abgeheftet, Klassenkonferenzen einberufen, Elterngespräche geführt, mit Kolleg*innen diskutiert werden. • Auch die Kinder sind anders geworden und wir älter. • Aber wir wollen natürlich funktionieren. Und wir sind Einzelkämpfer. Manchmal reicht dann das Grillanschmeißen oder die entspannte Lektüre zum Feierabend nicht mehr aus, um sich von den Belastungen der Arbeit zu erholen. Das Wochenende und irgendwann auch die Ferien sind zu kurz geworden, um voll belastbar die nächste Schulwoche oder das nächste Schuljahr zu überstehen. Doch lieber Fenster putzen?
Wie gelingt es mir, mit meiner Arbeitssituation so umzugehen, dass meine private Lebenssituation nicht davon überlagert wird? Was muss der Arbeitgeber dafür tun, dass es mir gut geht?
Nur 6 % der Pädagogen bundesweit haben im Jahre 2000 ihre berufliche Altersgrenze erreicht und sind nicht vorzeitig aus dem Berufsleben ausgeschieden. Durch gesundheitsfördernde Maßnahmen aber auch finanzielle Veränderungen hat sich die Prozentzahl derer, die im Jahre 2013 bis zur Regelaltersgrenze im Schuldienst verblieben, auf 41 % erhöht. Das ist immer noch ein Alarmzeichen, auch im Hinblick auf die Unterrichtsgarantie. Mittlerweile sind die Alarmsignale doch schon im TMBJS angekommen und es wird vorsichtig versucht, eine Balance zu finden. Vorsichtig, tröpfchenweise … denn Gesundheitsmaßnahmen gibt es nicht gratis.
Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement Als eine Maßnahme wurde nach langen Verhandlungen und als Idee aus dem Personalentwicklungskonzept 2013 geboren, im September 2016 eine Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement (RDV GM) zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) und dem Hauptpersonalrat abgeschlossen. Diese Rahmendienstvereinbarung beinhaltet • Leitlinien, Strukturen und Instrumente zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten im Geschäftsbereich des TMBJS, • gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, • Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung. Die Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz der GEW beteiligt sich aktiv an der Umsetzung und trägt mit Forderungen an das TMBJS zur Ausgestaltung der RDV GM bei. Das schaffen wir aber nicht alleine. In allen Schulamtsbereichen gibt es aktive GEW-Mitglieder und -funktionäre, die uns unterstützen, sei es durch das Einbringen eigener Ideen oder Gespräche mit Personalräten und Schulungen zur Umsetzung der RDV GM. An dieser Stelle sei allen aktiven GEW-Mitgliedern gedankt für die engagierte Arbeit und Unterstützung. Im Folgenden werden wir die Inhalte der Rahmendienstvereinbarung beleuchten, mögliche Ausgestaltungsmöglichkeiten diskutieren, handelnde Personen und mögliche Instrumentarien zur Umsetzung vorstellen.
Lassen Sie uns Schulen zu einem Ort machen, an dem nicht nur gelernt und gelehrt wird, sondern an dem sich jeder wohlfühlt. Vertrauen, gegenseitiger Respekt, Wertschätzung und ein gesundes Schulklima gehören ebenso dazu, wie Transparenz und Kommunikation und ein freundliches Miteinander. Lassen Sie es uns gemeinsam versuchen. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft steht Ihnen zur Seite. Dana Kecke Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz
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GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!?
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Vorstellung
Die Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz In unserer GEW Thüringen gibt es unterschiedliche Arbeitsgruppen, in denen sich GEW-Mitglieder vier bis sechsmal im Jahr treffen, um ihre eigenen und die Interessen ihrer Kolleg*innen zu vertreten und Veränderungen über die GEW Thüringen zu erreichen. Die Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz existiert schon viele Jahre und ihre AG-Mitglieder haben sich zum Teil durch einen Aufruf in der tz (thüringer zeitschrift der Bildungsgewerkschaft) gefunden. Vorstellung der Mitglieder der Arbeitsgruppe AuG
Thomas Messner
Dana Kecke
Steffi Kalupke
• Lehrer am Staatlichen regionalen Förderzentrum in Suhl • Mitglied im BPR-Vorstand Schulamt Südthüringen; Mitglied der Hauptschwerbehindertenvertretung beim TMBJS • Motivation in AuG der GEW: Einsatz dafür, dass das Thüringer Bildungsministerium seine Verpflichtungen als Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten (ob jüngere oder ältere) ernst nimmt.
• Lehrerin für Französisch und Englisch an der Staatlichen Regelschule „Bieblacher Schule“ Gera • Schwerbehindertenvertreterin im Schulamt Ostthüringen • Motivation in AuG der GEW: Einsatz dafür, dass es alle Kolleginnen und Kollegen gesund bis zur Rente oder Pension schaffen • Lehrerin für Deutsch/Geschichte an der Staatlichen Regelschule „Toskana-Schule“ Bad Sulza • Personalrätin und Leitung der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Hauptpersonalrat im TMBJS • Engagement für die Entlastung der Kolleg*innen in allen Schularten und Wertschätzung unserer aller Arbeit durch den Arbeitgeber
Wir sind GEW-Mitglieder aus dem Hauptpersonalrat (HPR) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), aus den Bezirkspersonalräten der Schulämter aber auch „einfache“ Lehrer*innen, Horterzieher*innen, verbeamtet oder tarifbeschäftigt. Verbunden sind wir alle über das Ziel, die Bedingungen in den Einrichtungen für alle Pädagog*innen kritisch zu analysieren und dauerhaft zu verbessern. Etwas zu erreichen, ist nicht einfach. Die gesundheitsschädlichen Aspekte müssen immer wieder beim Arbeitgeber deutlich benannt und dann auch dauerhafte Verbesserungen eingefordert werden. Hier helfen uns auch die verschiedenen Stufen der Personalräte.
Durch unsere AG „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ wurden 2017 flächendeckend in allen Schulämtern Personalratsschulungen zur vom Hauptpersonalrat abgeschlossenen Rahmendienstvereinbarung „Gesundheitsmanagement“ initiiert und inhaltlich vorbereitet. Aber ohne die tatkräftige Unterstützung vieler Kreisvorstandsmitglieder aus allen Regionen wären diese Veranstaltungen nicht so erfolgreich durchführbar gewesen. Zahlreiche Mitglieder örtlicher Personalräte waren unserer Einladung gefolgt und überrascht, dass in jeder Einrichtung Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge vorhanden sind.
Vor allem beim Bildungsministerium aktiv Vor allem auf der Ebene des TMBJS sind wir als AG-Mitglieder und als GEW-Hauptpersonalräte besonders aktiv: wir stellen die meisten Mitstreiter*innen in der gleichnamigen HPR-AG. So fordern wir seit Jahren Minister*innen und Staatssekretär*innen immer wieder auf, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Gesunderhaltung und zum Arbeitsschutz kreativ und wirksam für die Beschäftigten umzusetzen. Mit der im September 2016 von HPR und TMBJS unterschriebenen Rahmendienstvereinbarung (RDV) können nun wirklich zielgerichtet gesundheitsfördernde Maßnahmen eingeleitet werden. Als einer der ersten Schritte sind die wichtigen Verantwortlichen für das Gesundheitsmanagement in allen fünf Schulämtern benannt worden. Damit sind die Mitarbeiter, die sich aktiv um die Pädagog*innengesundheit sorgen sollen, zunächst vorhanden, aber noch nicht wirklich arbeitsfähig. Über ein aktives Netzwerk, bestehend aus verschiedenen Akteuren wie Schulpsycholog*innen, Schulamtsreferent*innen und auch Mitgliedern des jeweiligen Bezirkspersonalrates und der Schwerbehindertenvertretung sollen bisherige Einzelmaßnahmen besser koordiniert werden: • das Wiedereingliederungsmanagement für Langzeiterkrankte, • der Einsatz der Suchtbeauftragten oder • die vielfältige Arbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Und wir als Mitglieder der AG begleiten diese Aktivitäten ständig, hinterfragen, ob Entscheidungen für die Beschäftigten des TMBJS von Bedeutung sind. Wir tauschen uns auch mit anderen Hauptpersonalräten aus anderen Bundesländern auf Bundesebene der GEW aus. Wir diskutieren unter anderem, woran das System Bildung generell krankt, warum es zunehmend viele langzeiterkrankte Pädagog*innen gibt und warum die Art und Weise der Umsetzung der Inklusion ein Hauptgrund für das Ausbrennen von Pädagog*innen in den letzten Jahren ist.
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GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!?
Mehrere AG-Mitstreiter*innen waren 2013 bis 2014 als GEWVertreter*innen in die Verhandlungen zum Personalentwicklungskonzept zwischen der GEW, dem ttb und dem Bildungsministerium eingebunden. Seit November 2017 werden diese Verhandlungen fortgesetzt und wir sind wieder gut vorbereitet für diese wichtige Tätigkeit in den Unterarbeitsgruppen wie Gesundheitsmanagement oder Nachwuchsgewinnung.
Was wir u. a. erreichen wollen: • eine deutliche Entlastung für alle Pädagog*innen durch den Wegfall unnötiger Auflagen, • die Anerkennung der verantwortungsvollen Arbeit der Klassenlehrer*innen durch mindestens eine Klassenleiterstunde und • die Beibehaltung der Altersabminderungen. • Eine ständige Vertretungsreserve von 4 bis 5 % war bereits im PEK 2013 enthalten, aktuell werden allerdings nur 300 Kolleg*innen für 2 Jahre befristet eingestellt. Das kann nicht reichen, die vielen langzeitzeiterkrankten Pädagog*innen zu ersetzen oder zum Beispiel das häufig ausgesprochene Beschäftigungsverbot schwangerer Kolleginnen auszugleichen. Wir wollen und wir brauchen mehr. Nun werden sich GEW-Mitglieder fragen, ob unsere Arbeit auch persönlich bei den Mitgliedern spürbar ist? Klar, das ist sie. Wir waren bei der Planung und Durchführung der vier thematischen Gesundheitstage in den letzten Jahren im vollen Einsatz. Auf Seite 6 könnt Ihr Euch noch einmal einen Eindruck vom Gesundheitstag 2016 in Jena verschaffen.
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Gesundheitswochenende und die Chance zum Engagement Zu Beginn der Sommerferien wird es dieses Jahr das 2. Gesundheitswochenende geben, diesmal in Tabarz. Dort werden neben körperlichen Aktivitäten auch Infos zur Gesundheitsvorsorge angeboten. Und Du kannst dabei sein. Du musst dich bloß anmelden. Über die tz oder die Internetseite der GEW Thüringen (www.gew-thueringen.de/gesundheit) sind die Ausschreibungen einsehbar. Und wer uns persönlich kennenlernen will, kann sich gern bei Dana Kecke oder Thomas Messner, den beiden Mitgliedern des Leitungsteam der Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz, melden. Herzlich willkommen ist jeder, der vielleicht auch erst mal nur „schnuppern“ möchte, aber kreative Ideen hat, wie man Kolleg*innen an den Schulen entlasten könnte. Steffi Kalupke Mitglied der AG Arbeits- und Gesundheitsschutz Stellvertretende Landesvorsitzende
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GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!?
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Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement „Das Gesundheitsmanagement im Geschäftsbereich des TMBJS verfolgt das Ziel, die individuelle Gesundheit der Beschäftigten und das Gesundheitsbewusstsein zu erhalten, zu fördern und zu verbessern.“ (Auszug aus der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement) Wie der Name es schon sagt: Es ist eine Rahmendienstvereinbarung. Das heißt: • Die Rahmendienstvereinbarung bietet die Grundlage für mögliche Dienstvereinbarungen oder Vereinbarungen an den Dienststellen( z. B. Schulamt oder Schulen) zur weiteren Ausgestaltung des Gesundheitsmanagements. • Die Rahmendienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des TMBJS. Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement basiert auf 3 Säulen:
Gesundheitsmanagement Arbeitsschutz
Integratives Personalmanagement/Betriebliches Eingliederungsmanagement
Gesundheitsförderung
Der Arbeitsschutz dient der Senkung des Risikos arbeitsbedingter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen sowie der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Das integrative Personalmanagement dient der Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit durch Personalplanung. Das BEM soll drohender Arbeitsunfähigkeit vorbeugen bzw. unterstützt die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, dient somit der Vermeidung von Fehlzeiten und fördert die Reintegration von kranken Menschen.
Die Gesundheitsförderung als ein komplexer Prozess verbessert mit verschiedenen Maßnahmen die Gesundheit des Einzelnen bzw. die Gesundheit der Organisation.
Jede dieser Säulen bietet Ausgestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume für alle handelnden Personen, d.h. konkret: Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch gesetzliche Grundlagen wie: • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz • Arbeitsschutzgesetz • Arbeitssicherheitsgesetz • Arbeitszeitgesetz • Arbeitsstättenverordnung • Mutterschutzgesetz • Bildschirmarbeitsverordnung • Antistressgesetz • Gefährdungsbeurteilung • SGB IX, SGB V, SGB VII • Thüringer Personalvertretungsgesetz
• Abwendung von Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit • Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit durch entsprechend gute Personalplanung • Verpflichtung des Arbeitgebers, langzeiterkrankten Beschäftigten Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Prävention anzubieten, um drohender Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen bzw. diese zu überwinden (nach § 84 (2) SGB IX) = Betriebliches Eingliederungsmanagement
Erhaltung und Stärkung des Gesundheitszustandes und der Arbeitszufriedenheit 1. Verhältnisprävention: • alters- und alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung • Arbeitsorganisation • Qualifiziertes Personalführungsverhalten • Aufbau von Netzwerken 2. Verhaltensprävention: • Gesundheitsfördernde Maßnahmen (Stimmbildung, sportliche Angebote,…) • Pausenmanagement • Zusammenarbeit mit Krankenkassen und anderen externen Partnern
Jede dieser Säulen bietet Ausgestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume für alle handelnden Personen, d.h. konkret: • Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz §§ 3 und 5 und Arbeitsstättenverordnung § 3 • Fragebögen zur psychischen Belastung (mit Evaluierung und abzuleitenden Maßnahmen) • Betriebsärzte nach Arbeitssicherheitsgesetz • Mehrarbeit / Pausenmanagement nach Arbeitszeitgesetz • Arbeitsplatzgestaltung nach Arbeitsstättenverordnung (Fußböden, Beleuchtung, Lärm, Barrierefreiheit)
• funktionierendes BEM auf Schulamtsebene • Meldung langzeitkranker Kolleg*Innen zum BEM (Pflicht) Damit: • Personalplanung unter Einbeziehung der Personalräte • Anforderung der Vertretungsreserve • Vermeidung von Unterrichtsausfall • Gesundheitsförderlich arbeitende Schulleitung • funktionierendes Unterstützungssystem
Erhaltung und Stärkung des Gesundheitszustandes und der Arbeitszufriedenheit 1. Verhältnisprävention: • alters- und alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung • Arbeitsorganisation • Qualifiziertes Personalführungsverhalten • Aufbau von Netzwerken 2. Verhaltensprävention: • Gesundheitsfördernde Maßnahmen (Stimmbildung, sportliche Angebote, …) • Pausenmanagement • Zusammenarbeit mit Krankenkassen und anderen externen Partnern
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Bericht I
Konkrete Projekte zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz Die GEW wird nie untätig sein, wenn es um Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geht. Über die Jahre sind viele Projekte angestoßen worden, die vor allem die GEW-Mitglieder erreichen wollten, aber auch offen für Neugierige oder interessierte Kolleg*innen waren. Erinnert sei hier an die GEW-Gesundheitstage, die sich großer Beliebtheit erfreuten, weil neben theoretischem Input auch immer praktische Beispiele der Umsetzung des Gesundheitsmanagements angeboten wurden. Und da ging es manchmal sehr lustig zu. Steffi Kalupke:
Gesundheitstag 2016: „Gesundheit ist alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ Unter diesem Motto hat am 05.11.2016 und zum ersten Mal an einem Samstag der nunmehr 5. Gesundheitstag der GEW Thüringen an der Grete-Unrein-Schule in Jena stattgefunden. Das Team um Schulleiter Rüdiger Schütz hatte alles perfekt für uns vorbereitet, auch ein gesundes Mittagessen. Etwa 35 Lehrer*innen, Erzieher*innen, auch Berufsanfänger*innen hatten unsere Angebote attraktiv gefunden und sich neben den zwei Eingangsvorträge für einen der sieben angebotenen Workshops entschieden. Während Dr. Klaus Zweiling von der Unfallkasse Gotha zu Aspekten der psychischen Gefährdungsbeurteilung referierte, wandte sich Psychologe Erik Reinhard aus der Rehaklinik Stadtlengsfeld den praktischen Fragen einer psychosomatischen Kur zu.
Gunter Zeuke:
Informations- und Schulungsveranstaltung zur „Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement“ durch die Ostthüringer Kreisverbände Wie gelingt die Umsetzung? Wie und wo wird den Kollegen geholfen und was „müssen“ wir bei uns ändern? Nachdem im März 2017 drei Spezialschulungen zum Thema Gesundheitsmanagement für die Ostthüringer Personalräte stattfanden, waren für Dienstag, 08.08.17 die GEW-Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen aus den Schulen zur Thematik eingeladen.
47 Teilnehmer*innen folgten der Einladung und wurden zunächst über den aktuellen Stand der Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement (RDV GM) aus der Sicht des Ostthüringer Schulamtsleiters, Herrn Rader, informiert. Mehrere Teilnehmer*innen haben in der Gut angenommen wurden die anschließenden Diskussion deutAngebote in der Mittagspause. lich gemacht, wie wichtig für sie Beim Automobilclub Europa konndas Thema ist und dass zukünftig ten die Teilnehmer*innen einen Workshop auf dem Gesundheitstag der GEW Thüringen 2016 mehr vom Arbeitgeber erwartet Rauschparcour testen, Schulmaterialien bei Frau Schröter erstehen wird. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Herr Brieger, ging beim Theoder die ergonomischen Sitzgelegenheiten von ORG-DELTA GmbH ma Arbeitssicherheit ins Detail und bot immer wieder seine Hilfe und testen. Den krönenden Abschluss des Tages bildeten die gut besuch- Unterstützung an. ten zweistündigen Seminare mit den Themen: der richtiger Umgang mit Überlastungsanzeigen im Berufsalltag, in die Balance kommen Währenddessen hat die Verantwortliche für Gesundheitsmanagemit Hilfe der Kinesiologie oder die Erhaltung einer gesunde Stimme ment und Schulpsychologin, Frau Dr. Munck-Oppenhäuser, mehrfach von Pädagog*innen. hervorgehoben, dass eine erfolgreiche Entwicklung beim Gesundheitsmanagement ohne Änderungen des eigenen Verhaltens kaum Das Fazit unseres Gesundheitstages war eindeutig: Alle Bemühun- möglich sind. Wir Pädagog*innen müssen lernen, auch mal „Nein“ gen von Lehrkräften um einen gesunden Lebensstil sind nicht aus- zu sagen und die persönliche Resilienz (also die psychische Widerreichend, wenn sich der Arbeitgeber seiner Verantwortung um die standsfähigkeit und die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen) erhöhen. Gesundheitserhaltung seiner Beschäftigten durch geeignete Maß- Dies geht natürlich nicht von heute auf morgen. nahmen im Arbeitsprozess nicht bewusst stellt. Das zu erfassen mit Hilfe von sächlichen und psychischen Gefährdungsbeurteilungen, Dana Kecke und Gunter Zeuke vom KV Gera haben abschließend weiwird den Arbeitgebern in eindeutiger Weise gesetzlich vorgeschrie- tere Handlungsoptionen für Beschäftigte, Personalräte, Schulleitunben. gen und die Gewerkschaften und Verbände herausgearbeitet. Das Angebot der KV-Mitglieder, als Sachverständige in den Schulen bspw. Dies immer wieder einzufordern, zu begleiten und wirksame Maß- bei Personalversammlungen tätig zu werden, wurde bereits angenahmen zu überprüfen, ist nur mit Hilfe von starken Personalräten fragt und sei hier noch einmal bekräftigt, auch über den Ostthüringer möglich. Das bedeutet kurz zusammengefasst: Verhältnisprävention Bereich hinaus. geht klar vor Verhaltensprävention! Interessenten melden sich bitte unter: gunter.zeuke@gew-thueringen.de
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Bericht II
Die Spezialschulungen zur Rahmendienstvereinbarung Wie erreichen wir nun den einzelnen Kollegen, die Örtlichen Personalräte, die Schulleitungen? Eine Riesenherausforderung, der wir uns im Frühjahr dieses Jahres stellten und in insgesamt 23 Spezialschulungen in den Staatlichen Schulämtern und in der GEW-Landesgeschäftsstelle in Erfurt die Eckpunkte der Rahmendienstvereinbarung und Umsetzungsmöglichkeiten an die Örtlichen Personalräte der Schulen vermittelten. Über die Hälfte der Schulen konnten wir erreichen. Insgesamt wurden 21 Veranstaltungen im Februar und März 2017 durchgeführt. Die Teilnahme der Personalratsvertreter kann als gut eingeschätzt werden, da die Thematik auch für die örtlichen Personalräte immer mehr in den Vordergrund rückt. Patentrezepte konnten natürlich nicht ausgestellt werden - aber es wurden Wege aufgezeigt, wie man auch an den einzelnen Einrichtungen tätig werden kann. Hier nun eine kurze Übersicht bezüglich der Themenfelder und der Auswertung dieser Veranstaltungen.
Die Autoren hatten im Vorfeld viel Arbeit mit der inhaltlichen Vorbereitung. Die zahlreichen Referenten konnten die Themenschwerpunkte gut vermitteln. Denn alle hatten das gleiche Ziel: Mit der Umsetzung der RDV Gesundheitsmanagement einen Beitrag für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu leisten. Autoren waren: Bärbel Brockmann, Dana Kecke, Gunter Zeuke, Thomas Messner
Übersicht bezüglich der behandelten Themenfelder: • Der Arbeits- und Gesundheitsschutz im ThürPersVG: Beteiligungsrechte und Beteiligungspflichten des Personalrates, Handlungsfelder und Handlungsmöglichkeiten der ÖPR • Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Thüringer Schule • Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement im Geschäftsbereich des TMBJS • Gesetzliche Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz – eine Übersicht • Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung: die wichtigste Grundlage für die Arbeit des ÖPR • Rechtsdurchsetzung im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Möglichkeiten der aktiven Einflussnahme der Personalvertretung • Forderungen der GEW Thüringen zur Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement
Die Auswertung der Spezialschulungen zur RDV Gesundheit aus Sicht der Referenten und der Schulungsteilnehmer (Kurzübersicht) • Die PowerPoint-Präsentationen waren übersichtlich und gut strukturiert aufgebaut. Es mussten aber auch Straffungen vorgenommen werden, um mehr Zeit für Diskussionen und zum Erfahrungsaustausch zu haben. • Die Schulungsteilnehmer wurden auf Möglichkeiten hingewiesen, wie sie die Punkte der RDV Gesundheit konkret an der Einrichtung umsetzen können. • Notwendigkeit der vollständigen Gefährdungsbeurteilungen unter Einbeziehung der psycho-sozialen Belastungsfaktoren wurde ver-
deutlicht. (Der Teil „psychische Gefährdungsbeurteilung“ an den einzelnen Einrichtungen wurde erst Ende 2017, im TMBJS und in den Staatlichen Schulämtern und in den Schulen ab 2018 behandelt) • Personalräte besitzen unterschiedlichen Kenntnisstand. • Sehr gut wurden auch die Beiträge der Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgenommen.
Fragen und Anregungen der örtlichen Personalräte (Auszüge ohne Wertung bzw. Kommentierung) • Gesundheitsmanagement generell geringe Wertigkeit an den Schulen • Immunisierung/Impfungen (Infektionsschutzgesetz): Beantragung durch die einzelnen Schulen nach Gefährdungsbeurteilung • Überlastungsanzeigen/Reaktion auf Hilferufe (Folgen/Verfahrensweisen, Androhung Tiefenprüfung, Auswirkungen auf Beurteilungen) • Initiativanträge • Dienstvereinbarungen • Hilfe/Lösungen (nicht nur von außen, sondern auch durch Änderung des eigenen Verhaltens) • Umgang mit Unfallanzeigen (Unterzeichnung/Aufbewahrung)
Fazit Diese Spezialschulungen und die auf einem Datenstick für alle Teilnehmer zur Verfügung gestellten Gesetze, Verordnungen usw. sollen den örtlichen Personalräten dazu dienen, sich mit dieser langwierigen aber äußerst wichtigen Thematik in den Einrichtungen zu befassen. Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement kann und will nur der äußere Rahmen sein. Die Akteure vor Ort sollten ihre konkrete Situation analysieren und schrittweise Veränderungen für die Beschäftigten unter Einbeziehung aller Beteiligten anstreben. Hierbei möchten Sie die Mitglieder der Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz in der GEW Thüringen gern unterstützen. Thomas Messner
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Instrumente zur Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung
Gefährdungsbeurteilungen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die GEW setzt sich kontinuierlich und mit Nachdruck für die Umsetzung der RDV GM ein. An den Schulämtern gibt es erste Bemühungen, einen Verantwortlichen für GM zu etablieren, die Personen sind benannt. Die/der Verantwortliche für Gesundheitsmanagement Dieser Verantwortliche wird die Aufgabe haben, • die einzelnen Netzwerkmitglieder im Gremium zu bündeln und Beratungen einzuberufen, • Ansprechpartner*in für Schulen zu sein, • Schulleiter*innen zu beraten und zu begleiten hinsichtlich gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, • Pädagog*innen zu beraten hinsichtlich Gesundheitsfürsorge, Vermeidung und Minderung psychischer Belastungen und arbeitsbedingtem Stress. Die GEW-Mitglieder der Bezirkspersonalräte an den Schulämtern sind aufgerufen, in einem nächsten Monatsgespräch, die/den Verantwortlichen einzuladen und konkret nach ihren/seinen Zielen und dem Handlungsspielraum zu befragen. An jeder Schule wird es zukünftig einen Ansprechpartner für Gesundheitsmanagement geben, der seine Kolleg*innen berät, Kontakte zum Verantwortlichen für Gesundheitsmanagement am Schulamt herstellt und gemeinsam mit dem Örtlichen Personalrat der Schule darauf achtet, dass nicht nur die Rahmendienstvereinbarung eingehalten wird, sondern spürbare Maßnahmen an der Schule diskutiert und umgesetzt werden. Hierfür kann und sollte an jeder Einrichtung eine eigene Dienstvereinbarung abgeschlossen werden.
Die Gefährdungsbeurteilung Die Begleitung der Gefährdungsbeurteilung an Schulen wird einen großen zeitlichen und finanziellen Rahmen einnehmen. Im Ergebnis hoffen wir auf greifbare Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Gefährdungen gibt es in jedem Bereich des Lebens, natürlich auch in unseren schulischen Einrichtungen an jedem Tag. Und unser Arbeitgeber hat laut Gesetz die Pflicht, uns vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Der § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, d. h., durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies sollte mit den Beschäftigten oder mit der Vertretung der Beschäftigten erfolgen. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz bezogen auf die darin geregelten speziellen Aspekte konkretisiert. Natürlich gibt es auch eine Begriffserklärung bezüglich des Begriffes Gefährdung: Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können auch durch Mängel in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation verursacht werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist die systemati-
sche Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z. B. Wartung, Instandhaltung oder Reparatur. Bei der Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen ist darauf zu achten, dass folgende Prozessschritte berücksichtigt wurden: 1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten 2. Ermitteln der Gefährdungen 3. Beurteilen der Gefährdungen 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik 5. Durchführen der Maßnahmen 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung: die wichtigste Grundlage für die Arbeit des Personalrates Die vollständige Gefährdungsbeurteilung besteht aus zwei Teilen. Dem Teil, der mit Hilfe der Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung (siehe Abbildung) ermittelt wird. Diese gelten für Schülerinnen und Schüler bzw. Pädagoginnen und Pädagogen. Diese Checklisten sind sehr umfangreich und beschäftigen sich unter anderem auch mit der räumlichen Situation in Schulgebäuden, so z. B.: • Wie hoch sind die Treppenabsätze im Schulhaus? • Sind die Handläufe in der richtigen Höhe angebracht? • Wie groß sind die Klassenräume, entsprechen sie den gesetzlichen Vorgaben? • Sind die Fachräume entsprechend ausgestattet? • Wie sieht es mit den Fluchtwegen aus? • Sind die Schulbushaltestellen abgesichert? • Wie sehen die Sanitärräume aus? • Sind die Sporthallen sicher ausgestattet? Es gibt Vorgaben zu den Heizungswerten, zur Hausmeistertätigkeit, zum Schwimmunterricht, zu den Außenanlagen, und, und, und … Diese Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung an Schulen, die circa 70 Seiten umfassen, sind auf der Internetseite aller Staatlichen Schulämter unter dem Punkt Arbeitsschutz einzusehen. siehe Bild Ein zweiter Teil der Gefährdungsbeurteilung, der aktuell mit dem TMBJS diskutiert wird, soll die psychische Komponente der Gefährdungen beurteilen. Hier werden die Arbeitsbelastungen analysiert und hoffentlich zeitnah entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Es wird momentan an einem passenden Fragebogen gearbeitet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine vollständige Gefährdungsbeurteilung, wie sie von der GEW seit Jahren eingefordert wird und die alle Ebenen im Verantwortungsbereich des TMBJS umfasst, erst in einigen Jahren vorliegen wird.
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GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument zur Analyse der Arbeitssituation. Die wichtigste Rolle spielt hierbei die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI), welche die Gefährdungsbeurteilung auswertet, bei Problemen Vor-Ort-Begehungen vornimmt und an einer Lösung, gemeinsam mit dem Schulamt und dem Schulträger arbeitet. Zu seinen Aufgaben zählen u.a. die Ausstattung der Arbeitsplätze (auch behindertengerecht), aber auch die Untersuchung und Vermeidung von Arbeitsunfällen oder Fragen des Mutterschutzes. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ebenfalls Ansprechpartner bei der Durchführung der Betreuung der arbeitsmedizinischen Betreuung der Landesbediensteten, die per Rahmenvereinbarung vom 01.01.2017 geregelt ist und unter anderem die Inanspruchnahme von Betriebsärzten oder finanzielle Möglichkeiten für Fortbildungen o.ä. beinhaltet. Den Zuschlag für die Betreuung der Landesbediensteten erhielt die BAD („Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst“) Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH in Weimar. Im Bereich des TMBJS sind mehrere Fachkräfte tätig: • für den Bereich Westthüringen: Frau Katrin Mauersberger • für den Bereich Nordthüringen: Frau Katrin Plescher • für den Bereich Mittelthüringen: Herr Siegfried Lemm • für den Bereich Südthüringen: Herr Ulrich Pfeiffer • für den Bereich Ostthüringen: Herr Dieter Brieger
Interview mit Ulrich Pfeiffer FASI im Staatlichen Schulamt Südthüringen Seit vielen Jahren setzt sich die Arbeitsgruppe Arbeits- und Gesundheitsschutz der GEW dafür ein, spürbare Ergebnisse für die Pädagoginnen und Pädagogen im Freistaat zu erreichen. Dies ist ein langwieriger Prozess, der erfolgreich gestaltet werden kann, wenn sich viele Akteure daran beteiligen. Eine wichtige Aufgabe bezüglich des Arbeitsschutzes im Schulbereich übernehmen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angestellt sind. Mit diesem Interview möchte ich Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit am Staatlichen Schulamt Südthüringen, Herrn Ulrich Pfeiffer, näher vorstellen.
Können Sie sich unseren Lesern kurz vorstellen und darstellen, seit wann Sie sich mit dem Bereich Arbeitssicherheit beschäftigen und was diese Tätigkeit besonders interessant macht?
Ich bin seit dem 1. November 2012 als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angestellt. Meine Tätigkeit übe ich im Schulamt Südthüringen in Suhl aus. Begonnen habe ich meine berufliche Entwicklung mit einer Lehre als
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Maschinen- und Anlagenmonteur, die ich als Facharbeiter abgeschlossen habe. Danach studierte ich Technologie der metallverarbeitenden Industrie und absolvierte eine Zusatzausbildung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit bei der damaligen Süddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft. Dadurch wurde auch mein Interesse für dieses Spezialgebiet geweckt. Seit 1999 bin ich nun als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Zwei Jahre war ich bei einem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst angestellt und von 2001 bis 2012 war ich selbständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wenn man nach dem Interessanten gefragt wird, dann kann ich sagen, es ist die Vielfalt der Aufgaben. Zum Beispiel der Arbeitsschutz. Hier geht es um Anlagensicherheit, Sicherheit der Betriebs- und Arbeitsmittel, Persönliche Schutzausrüstung usw. Die Unfallverhütung, Unfallauswertung und die Ermittlung von Gesundheitsgefahren sind wesentlich für den Gesundheitsschutz unserer Kolleginnen und Kollegen. Es gehören natürlich auch Maßnahmen des Brand- und Umweltschutzes zu meinen Aufgaben.
In den einzelnen Schulamtsbereichen des Freistaates existiert ein Unterstützungssystem im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Könnten Sie uns die Struktur kurz erläutern.
Der Vollständigkeit halber möchte ich die gesamte Struktur kurz darstellen. Die oberste Arbeitsschutzbehörde in Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TVL). Weitere wichtige Partner sind die Unfallversicherungsträger, in Thüringen ist z. B. die Unfallkasse Thüringen (UKT) für die Schüler und Angestellten im öffentlichen Dienst, zuständig. Im Bereich der Schulen wird zwischen äußeren und inneren Schulbereich unterschieden. Zum äußeren Schulbereich, zuständig sind die Schulträger (z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden usw.), gehört die Unterhaltung der Gebäude und Einrichtungen, die Außenanlagen, der Schulbusbetrieb und die Betreuung des nichtpädagogischen Personals (Schulsachbearbeiter, Hausmeister). Für den inneren Schulbereich sind das TMBJS, die Staatlichen Schulämter und die Schulleiter verantwortlich. Insbesondere liegt hier die Verantwortung für den schulischen Ablauf, Personaleinsatz, die Schulaufsicht und natürlich auch für den Arbeits-und Gesundheitsschutz der Pädagogen und Schüler. Jedem der 5 Schulämter ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zugeordnet.
Herr Pfeiffer, es ist nicht so einfach mit Ihnen ein Gespräch zu vereinbaren, da Sie meist im Schulamtsbereich unterwegs sind. Wie sieht denn ein typischer Arbeitstag bei Ihnen aus?
Ich bin in der Regel ab 6:30 Uhr in meinem Büro und bearbeite die Ein- und Ausgangspost. Meist beantworte ich auch gleich Anfragen, die per Mail eingegangen sind. Ab ca. 8:00 Uhr führe ich, nach vorheriger Absprache mit den Schulleitungen und gegebenenfalls mit den Schulträgern, Begehungen der einzelnen Schulen durch.
Im Schulamtsbereich Südthüringen gibt es 150 staatliche Schulen. Ist es überhaupt möglich, sie alle regelmäßig zu besuchen?
Sicherheitsorganisation, 1. Hilfe
Es muss und wird möglich gemacht. Denn diese regelmäßigen Begehungen, möglichst einmal pro Jahr, gehören nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes zu meinen Aufgaben, nur so können mögliche Gefährdungen ermittelt und mit den Schulleitungen, den Schulträgern, Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen festgelegt werden.
Welche Aufgaben und Probleme finden Sie an den Schulen vor?
Die Aufgaben an den einzelnen Einrichtungen sind sehr vielfältig. Probleme stellen bauliche und organisatorische Mängel in den Schulen dar. Hier ist es oft schwierig, kurzfristige Lösungen zu finden. Bei akuter Unfallgefahr muss natürlich sofort gehandelt werden.
10 GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!? Wie und wo können sich interessierte Kolleginnen und Kollegen sowie Personalräte an Sie wenden? Ich bin natürlich telefonisch und auch per Mail erreichbar. Diese Informationen befinden sich auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Südthüringen. Außerdem gibt es viele Informationen zum Thema im Menü Arbeitsschutz. Die inhaltliche Pflege wird im SSA Südthüringen vorgenommen. Die anderen Staatlichen Schulämter haben eine Verlinkung auf unsere Homepage.
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Herr Pfeiffer, nochmals ein großes Dankeschön für dieses Interview und natürlich auch für Ihren Einsatz zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes! Text und Interview: Thomas Messner
Hilfe nach Langzeiterkrankungen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement Fast 1.000 langzeitkranke Kolleg*innen – das sind Kolleg*innen, die sechs Wochen und länger aus gesundheitlichen Gründen nicht ihren Dienst versehen können. Für diese Kolleg*innen (Beamte und Tarifbeschäftigte) muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, um eventuell betriebsbedingte Ursachen der Erkrankung zu ermitteln (Belastungssituation am Arbeitsplatz) und daraus ableitend, den Kolleg*innen Maßnahmen anbieten, die die Rückkehr in den Schulalltag erleichtern. Ablauf:
1. Der Schulleiter meldet dem Schulamt die Fehltage. 2. Der Beschäftigte wird von den Verantwortlichen des BEM angeschrieben und zu einem Gespräch eingeladen. Dieses Gespräch ist freiwillig. Das Anschreiben des Schulamtes und die Rückmeldung des Kollegen/der Kollegin werden in die Personalakte eingeheftet. Zum Gespräch können von Seiten des Beschäftigten die Ansprechpartner des Bezirkspersonalrates und/oder der Schwerbehindertenvertretung mit dazu geladen werden. 3. Im Gespräch geht es um evtl. arbeitsbedingte Ursachen der Erkrankung und Maßnahmen der Wiedereingliederung. Die in diesem Gespräch gemachten Aussagen unterliegen der Vertraulichkeit, werden nicht an Dritte weitergegeben, finden keinen Eingang in die Personalakte und das Protokoll wird nach Abschluss des BEM und einer gewissen Aufbewahrungsfrist vernichtet. 4. Nach dem Gespräch werden mit dem zuständigen Personalsachbearbeiter, dem zuständigen Schulartsreferenten und ggf. der Schulleitung Rücksprache gehalten, wie die angedachten Maßnahmen umsetzbar sind. 5. Wenn es sich bspw. um die Umgestaltung eines Arbeitsplatzes handelt, müssen externe Partner, wie die FASI oder das Integrationsamt hinzugezogen werden. Andere Maßnahmen, wie Sanatoriumsaufenthalte oder Reha-Maßnahmen können nur über den Arzt bzw. die Krankenkassen geregelt werden. Das Gespräch zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist kein Personalgespräch im Sinne §26 Beamtenstatusgesetz (Dienstunfähigkeit), sondern ein Hilfsangebot zum Wiedereinstieg in das Arbeits-
leben, kann aber einem Personalgespräch unter Umständen vorgeschaltet sein. Bei Ablehnung eines Gespräches zum BEM kann der Arbeitgeber zu einem Personalgespräch nach §26 BeamtStG laden.
Mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung: (siehe Tabelle) Diese Maßnahmen sind kein Wunschkatalog, sondern nach dienstlicher Umsetzbarkeit und immer befristet als mögliches Hilfsangebot zu verstehen. Die medizinische Wiedereingliederung (Stufenplan) ist am besten geeignet, um Kolleg*innen nach langer Krankheit (Krebserkrankung, Unfall, Operationen, usw.) wieder relativ schonend in den Schulalltag hineingleiten zu lassen. Hier wird stufenweise und immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt der Beschäftigungsumfang erhöht (oft beginnend mit 2 Stunden / Tag), bis der volle Beschäftigungsumfang wieder erreicht ist. Diese Wiedereingliederungsmaßnahme sollte in der Regel nach sechs Monaten abgeschlossen sein.
In jedem Schulamt gibt es ein Integrationsteam … das aus den Verantwortlichen für das BEM, dem Arbeitgeberbeauftragten und jeweils einem Mitglied des Bezirkspersonalrates und der Schwerbehindertenvertretung bestehen und das in regelmäßigen Abständen über umzusetzende Maßnahmen berät. Diese Ansprechpartner sind auf den Seiten des jeweiligen Schulamtes zu finden. Dana Kecke
Räumliche oder organisatorische Veränderung des Arbeitsplatzes
Veränderung der Arbeitszeit
Inhaltliche Änderung der Art der Beschäftigung
Medizinische Rehabilitationsleistungen
• Bauliche Veränderungen • Technische Hilfsmittel • Arbeitsassistenz • Abordnung/Umsetzung/Versetzung • Raumwechsel • Raumplanänderung • Telearbeit • Bereitstellen eines Behindertenparkplatzes
• Stundenplanänderungen • Teilzeitbeschäftigung
• Abordnung/Umsetzung/Versetzung • Stundenmäßige Entlastung • Entlastung von unteilbaren Lehreraufgaben (wie Klassenleitertätigkeit, Schülerfahrten, Aufsichten) • Einsatz im Fachgebiet • Übertragung anderer Aufgaben • Qualifizierungsmaßnahmen
• stufenweise Wiedereingliederung, auch für Beamte • Kur, Rehabilitationsmaßnahmen • Krankenbehandlungen • Hilfsmittel • Beratung hinsichtlich möglicher Antragstellung zur Feststellung der Schwerbehinderung
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Erläuterung
Rechte und Pflichten der Personalräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Den Personalräten kommt beim Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besonders wichtige Aufgabe zu. Neben den Paragraphen, die allgemein die Zuständigkeit des Personalrates in allen Belangen, die die Beschäftigten betreffen, im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) regeln (z. B. §§ 2, 66, 67, 68, 69, 70, 74 und 75) gibt es den Paragraphen 81, der speziell auf das Gesundheitsmanagement abstellt. Dies allein macht schon die Wichtigkeit des Themas deutlich. Im § 81 „Unterstützung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren“ ThürPersVG heißt es: (1) Der Personalrat hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die übrigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle einzusetzen. (2) Der Dienststellenleiter und die in Absatz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Untersuchungen den Personalrat oder die von ihm bestimmten Personalratsmitglieder derjenigen Dienststelle hinzuzuziehen, in der die Besichtigung oder Untersuchung stattfindet. Der Dienststellenleiter hat dem Personalrat unverzüglich die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung betreffenden Auflagen und Anordnungen der in Absatz 1 genannten Stellen mitzuteilen. (3) An den Besprechungen des Dienststellenleiters mit dem Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des § 22 Abs.2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsschutzausschuss nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 in der jeweils geltenden Fassung nehmen vom Personalrat beauftragte Personalratsmitglieder teil. Die Personalräte aller Stufen haben die Aufgabe, den § 81 ThürPersVG und die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement (RDV GM) umzusetzen. Welchen Beitrag können/müssen/sollen die einzelnen Personalräte leisten? Beginnen wir mit den Örtlichen Personalräten, also denjenigen, die täglich die Schwierigkeiten und Probleme vor Ort erleben. Es wäre möglich: • den Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG) bzw. die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement (RDV GM) zum Thema einer Personalversammlung zu machen und Probleme, Schwerpunkte und Forderungen für zukünftiges Handeln herauszuarbeiten. Zu den Personalversdammlungen können Sachverständige, wie bspw.
Gewerkschaftsvertreter, Verantwortliche aus dem Schulamt, … aber auch Vertreter des Schulträgers eingeladen werden. • die Themen des AuG im Monatsgespräch mit der Schulleitung zu besprechen und Vereinbarungen zur Verbesserung zu treffen bzw. gemeinsam auch gegenüber Schulträger und Schulaufsicht tätig zu werden. • die Schulaufsicht, den Schulträger, den Bezirks- und Hauptpersonalrat, die Gewerkschaften und Verbände über Missstände zu informieren. • dafür Sorge zu tragen, dass die Überlastungsanzeigen der Kolleginnen und Kollegen ernst genommen und weitergeleitet werden. • gegebenenfalls bei Bedarf Dienstvereinbarungen vor Ort abzuschließen, die die Rahmendienstvereinbarung ausgestalten bzw. präzisieren. • Fortbildungen zur Thematik einzufordern bzw. zu organisieren. Die Bezirkspersonalräte bei den Staatlichen Schulämtern sind vertreten im Netzwerk auf Schulamtsebene. Sie nutzen die Monatsgespräche mit dem Schulamtsleiter, um die Umsetzung der RDV GM zu hinterfragen und Probleme anzusprechen. Sie sind Ansprechpartner für die Örtlichen Personalräte und die Kolleginnen und Kollegen. Der Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) ist vertreten im Netzwerk auf Ministeriumsebene und verantwortlich für die Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement. Bei Unterstützungsbedarf erreichbar unter der Mailadresse gunter.zeuke@gew-thueringen.de
Gunter Zeuke Lehrer für Mathe/Geographie am Zabel-Gymnasium Gera GEW-Kreisvorsitzender Gera und stellv. Landesvorsitzender Mitglied im Bezirkspersonalrat Ostthüringen und im Hauptpersonalrat
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Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement
Gesund bis zur Rente bzw. Pension Wie bringt sich die GEW in die Pädagog*innengesundheit ein und was kann jeder selbst tun, um es gesund bis zur Rente oder Pension zu schaffen? Forderungen der GEW
Umsetzungsmöglichkeiten an der Schule
Die GEW bringt sich aktuell in die laufenden Diskussionen und Prozesse „Werkstatt Schule“ und in die wiederaufgenommenen Verhandlungen zum Personalentwicklungskonzept ein. Hier sind wir in den Arbeitsgruppen vorbereitet und federführend. Unsere Forderungen werden erhört und das TMBJS ist interessiert an einer konstruktiven Zusammenarbeit zur Umsetzung. Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement bietet genug Inhalt, um Forderungen aufzustellen, Pädagog*innen insgesamt zu entlasten, langzeiterkrankte Pädagog*innen bei ihrer Wiedereingliederung in den Schulalltag zu unterstützen und gesunde Pädagog*innen nicht zu verbrennen. Deshalb geht die GEW in die Verhandlungen mit Forderungen wie:
Die Rahmendienstvereinbarung soll auf allen Ebenen greifen, also auch in der Schule. Hier sind nicht nur die Örtlichen Personalräte und die Schulleitungen gefragt, sondern jeder Kollege, jede Kollegin. Hier gilt es, klug zu überlegen und gemeinsam nach Maßnahmen zu suchen, die die Kollegen, aber auch mich selbst entlasten. Folgende Ansätze stellen wir zur Diskussion:
• Absicherung des Lehrer*innengrundbedarfes und Schaffung einer ausreichenden Personalreserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, denn Vertretungsunterricht belastet auch gesunde Lehrkräfte (vgl. PEK SCHULE) • Dauerhafte Personalbesetzung an den Schulen, d. h. Schluss mit dem Abordnungsunwesen. Die Personalzuweisung muss kontinuierlich an die bildungspolitischen Anforderungen und an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Daueraufgaben müssen dauerhaft besetzt werden. • Forderung von Teilzeit zur Entlastung von Lehrkräften/ Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigung ( VV Teilzeit, d. h. Schluss mit der Mogelpackung Teilzeit bei Lehrer*innen, die sich nur auf die Pflichtstunden bezieht. • Lehrkräfte und Erzieher*innen sollten in die Lage versetzt werden, individuellen Einfluss auf ihre Arbeitszeit zu nehmen. Eine Demografievereinbarung „Bildung“ schafft die dafür notwendigen Voraussetzungen und wird der Forderung nach zeitgemäßen und modernen Arbeitszeitmodellen gerecht. • Ein professionelles Hilfe- bzw. Unterstützungsmanagement des Schulamts in schwierigen pädagogischen Situationen an der Schule ist zu schaffen. • Abbau von erhöhtem Arbeitsaufwand/Entlastungen: • Bei der Einführung von neuen erweiterten Arbeitsaufgaben muss geprüft werden, wie bestehende Anforderungen adäquat reduziert werden können. • Konzentration auf die Kernaufgaben von Schule • schulartspezifische Entlastungen zu Schwerpunkten, die eine große Anzahl von Beschäftigten betreffen • Optimierung der Lernstandsentwicklungsgespräche (zeitlich, dokumentarisch) • Konkrete Definition von Arbeitszeit/Mehrarbeit • Optimierung der Zeugnisbeurteilungen in der Grundschule • Optimierung des Arbeitsaufwandes für Projektarbeiten in der Regelschule • Einheitliche Anforderungen an das Seminarfach im Gymnasium erarbeiten • Gleichmäßige Stundenverteilung auf die Blöcke im gesamten Schuljahr an der Berufsschule • Entwicklung eines Zwei-Pädagogen-Systems an den Förderschulen • u.a.m.
• Schule soll nicht nur ein Ort sein, an dem gelernt und gelehrt wird, sondern ein Ort zum sich Wohlfühlen. • Das Schulklima sollte geprägt sein von Kommunikation, Transparenz und Kompromissbereitschaft. • Gesunde Schule steht und fällt mit einem wertschätzenden Führungsverhalten. • Der Schulleitung kommt eine tragende Rolle im Gesundheitsmanagement zu. Hier kann überlegt werden, ob Vertretungsstunden und anfallende Aufgaben gerecht verteilt werden, ob z.B. das Zeitlimit bei Beratungen eingehalten wird, ob Termine optimiert werden, ob die E-Mail-Flut vor Weitergabe gefiltert wird, … • Gerechtigkeit im Lehrer*innenzimmer: alle anfallenden Aufgaben sollten gerecht verteilt werden, jeder nach seinen Möglichkeiten (Betreuung Projektarbeiten, Pausenaufsichten, Klassenleitertätigkeit, ….). • Schaffung von gesunden Arbeitsbedingungen, dazu gehört z.B. ein gut organisiertes Pausenmanagement, gegenseitiges Vertrauen, die Wertschätzung der Arbeit der anderen Kolleg*innen, gemeinsame Stärke bei unliebsamen Entscheidungen und gemeinsame Unternehmungen. Das sind Gelingensbedingungen für ein positives Schulklima. Überlegen Sie gemeinsam, was Ihnen wichtig ist an Ihrer Schule und halten Sie es in einer schulinternen Dienstvereinbarung fest.
Selbstfürsorge Und trotzdem ist auch jeder selbst gefragt, etwas für seine Gesunderhaltung zu tun. Gesund bis zur Rente oder Pension, das ist zu schaffen. Nun will nicht jeder bis 67 arbeiten, aber bis zum Eintritt in das (Un)Ruhealter müssen wir unseren Schulalltag so gestalten, dass wir genügend Freiräume für Privates lassen. Gönnen Sie sich ein Hobby, gehen Sie tanzen oder singen, unternehmen Sie Reisen oder größere Wanderungen oder lassen Sie Ihren Garten zur Augenweide für andere erstrahlen. Lassen Sie den Schulalltag nicht Hauptbestandteil Ihrer Freizeit werden! Hier ein paar nützliche Tipps, mit denen auch Sie sich an der Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement beteiligen können: • Schalten Sie ab. Setzen Sie sich eine zeitliche Grenze zur Bearbeitung von schulischen Aufgaben, inklusive Elterngesprächen. Der Abend gehört Ihnen und Ihrer Familie. • Benutzen Sie Dienst-E-Mail-Adressen und eine zweite (Dienst-)Telefonnummer, damit können Sie selbst entscheiden, wann Sie erreichbar sind.
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GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!?
• Etablieren Sie ein persönliches Pausenmanagement, Minuten ohne Schülergespräche (mit oder über). • Nehmen Sie eigene gesundheitliche Probleme ernst. • Nehmen Sie an externen Gesundheitsangeboten teil. • Wertschätzen Sie die Arbeit Ihrer Kolleg*innen. Ein Lob tut jedem gut. • Lachen Sie miteinander. • Reden Sie miteinander.
Die Überlastungsanzeige
(überarbeitet und aktualisiert aus tz Juni 2016) Manchmal tritt dennoch der Umstand ein, dass Sie es alleine nicht schaffen, an Ihrer Schule mit Ihren Problemen erhört zu werden. Oder Sie befürchten gesundheitliche Probleme, gleichwelcher Art, weil Sie sich überlastet fühlen und Sie an Ihrer Schule keine Möglichkeit sehen, eine schulinterne Lösung zu finden. Hier gibt es immer die Option, sich an die Schulaufsicht zu wenden, die dann prüft, ob es Mittel zur Abhilfe des Problems gibt.
Allgemeines zur Überlastungsanzeige Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten und drohende Gesundheitsprobleme ebenso wie die Gefährdung des Arbeitsbeschäftigungsverhältnisses abzuwenden (Arbeitsschutzgesetz § 4). Der Arbeitnehmer wiederum ist gesetzlich verpflichtet, seine Gefährdung anzuzeigen (Arbeitsschutzgesetz § 15 ff). Tarifbeschäftigte und Beamte haben gegenüber dem Arbeitgeber ein gesetzliches Beschwerde- und Vorschlagsrecht, auch um Schaden an der eigenen Person und am Arbeitgeber abzuwenden. Der Arbeitgeber kann haftbar gemacht werden für Schäden, die aus einer Überlastungssituation entstehen und wo trotz Hinweis des Arbeitnehmers keine Abhilfe geschaffen wurde (Chemieexperiment in der ganzen Klasse – ein Schüler verletzt sich). Eine Möglichkeit, auf drohende Gefährdung aufmerksam zu machen, ist die Überlastungsanzeige. Sie ist zum einen ein schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber, dass auf Grund von Arbeitsüberlastung die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung gefährdet ist und zum anderen auch ein Druckmittel, um auf die Situation und die sich verschlechternden Rahmenbedingungen aufmerksam zu machen. Mögliche Überlastungen im Schulbereich sind: • Klassenzusammenlegungen (Sport/Hort) • personelle Unterbesetzung (Hort) • Nichteinhaltung der Verwaltungsvorschrift (Chemieexperimente in ganzen Klassen) • Durchführung von Maßnahmen zum Lernen am anderen Ort ohne Begleitperson • Dem Arbeitgeber bekannte gesundheitliche Einschränkungen und trotzdem Einsatz ohne Kompromisslösung (attestierter Hüftschaden und angeordnete Durchführung von Wanderungen) • Beaufsichtigung von Klassen ohne Lehrer neben dem eigenen Unterricht • tägliches Pendeln zwischen Gebäudeteilen • Abordnungen/Einsatz im gemeinsamen Unterricht mit hohem Fahrtaufwand • sich nicht entziehen können von Anweisungen zur Nichteinhaltung von Vorschriften (z. B. zusätzliche Aufsicht neben dem eigenen Unterricht; Chemieunterricht: Erfüllung des Lehrplanes aber Experimente in großen Klassen, …)
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Die Überlastungsanzeige ist in Schriftform zu wählen, der Dienstweg muss eingehalten werden. Eine Überlastungsanzeige kann jeder Beschäftigte individuell an den Arbeitgeber herantragen, es kann aber auch eine kollektive Überlastung angezeigt werden. Es müssen konkrete Belastungssituationen aufgezeigt werden. Mögliche Inhalte können sein: • die nicht ausreichende eigene fachliche Qualifikation beim Einsatz in Fremdfächern • Überforderung als Klassenlehrer mit unteilbaren Aufgaben • eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen • fehlendes Personal • fehlende Zeitressourcen • bauliche Beeinträchtigung am Arbeitsplatz (Gefährdung) Von Seiten des Arbeitgebers muss innerhalb von vier Wochen, unter Einbeziehung der Personalvertretungen, eine Reaktion auf die Überlastungsanzeige erfolgen. Es sollten Lösungsansätze zur Beseitigung der Überlastung erkennbar werden. Hilfreich sind hier auch eigene Ideen als Lösungsansatz, aber: nehmen Sie dem Arbeitgeber nicht seine Fürsorgepflicht ab. Umgesetzt werden müssen Maßnahmen zur Prävention, die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, auch Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind denkbar.
Resonanz auf Überlastungsanzeigen seit 2016 Nachdem im Juni 2016 in der tz erstmals über das Instrumentarium der Überlastungsanzeige berichtet wurde, gab es inzwischen viele unterschiedliche Reaktionen: Das Instrument der Überlastungsanzeige wird von den Beschäftigten angenommen, es werden Änderungen eingefordert, die Umsetzung der Forderungen sind allerdings unterschiedlicher Art, meist situations- und personenabhängig. Da gibt es den Schulleiter, der nach einem Angriff mit einer Schere auf eine Kollegin und einer verschriftlichten Überlastungsanzeige sofort Maßnahmen zum Schutz der Kollegin ergriffen hat. Da gibt es die Schulartsreferentin, die nach gestellter Überlastungsanzeige eine Stellenausschreibung für die Schule geschaltet hat, um die betroffene Kollegin zu entlasten, mit positivem Erfolg. Nicht jeder Überlastungsanzeige kann spontan abgeholfen werden und es bedarf manchmal auch des Fingerspitzengefühls, darüber zu befinden, ob Kolleg*Innen überlastet sind, denn einer gewissen Subjektivität kann man sich nicht verschließen. Trotz allem können mit einer gesunden Kommunikation und einem fairen Miteinander manchmal Dinge bewegt werden, die keiner großen Diskussion bedürfen. Wenn Sie es alleine nicht schaffen, wenden Sie sich an Ihre Örtlichen Personalräte. Sollte aber trotzdem lieber mal jemand „von oben“ auf Ihre Situation gucken und damit vielleicht auch dem gesamten Kollegium an der Schule helfen, scheuen Sie sich nicht, eine Überlastungsanzeige zu stellen. Sie finden in den einzelnen Schulamtsbereichen verschiedene Muster. Auf der nächsten Seite das in Ostthüringen verwendete Exemplar, welches auch auf von Internetseite der GEW Thüringen unter www.gew-thueringen.de/gesundheit herunterladbar ist. Dana Kecke
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Überlastungsanzeige Anzeigende/r Name, Vorname Dienststelle, Telefon Tätigkeit zur Weiterleitung auf dem Dienstweg an den Schulamtsleiter/in Frau / Herrn zur weiteren Kenntnis an: Dienststellenleiter/in (Schule)
Personalrat (Schule)
Gleichstellungsbeauftragte/r.
Schwerbehindertenvertretung
Bezirkspersonalrat (Schulamt)
Sehr geehrte/r Frau/Herr ich zeige eine Überlastung in meiner Tätigkeit an, um negative Folgen für die Dienststelle und mein Dienstverhältnis zu vermeiden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mögliche Fehler oder falsche Reaktionen in meiner Tätigkeit aus der nachstehend geschilderten Überlastung resultieren können. Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die Kinder ist nicht mehr umfänglich oder so ähnlich nicht mehr zu gewährleisten. Aus den aufgeführten Gründen sind diese Fehler nicht von mir zu verantworten. Sowohl eventuelle Ansprüche auf Regress von Seiten Dritter als auch dienstrechtliche Sanktionsmaßnahmen weise ich vorsorglich zurück. Gründe für die Überlastung: Gruppengröße räumliche Bedingungen
Ausstattung
zeitliche Belastung
Organisation
Mehrarbeit
Weiteres: nähere Erläuterungen:
(bei Bedarf gesondertes Blatt verwenden) mögliche dienstliche Folgen:
(bei Bedarf gesondertes Blatt verwenden) mögliche persönliche Folgen:
(bei Bedarf gesondertes Blatt verwenden) Ich bitte um baldige Verbesserung der Arbeitssituation, damit eine Arbeitsentlastung herbeigeführt wird, die es mir erlaubt, meine Pflichten wieder voll zu erfüllen. Zu einem Dienstgespräch zu diesem Thema bin ich (bei Anwesenheit des Personalrates und ggf. der/des Gleichstellungsbeauftragten) gerne bereit.
Ort, Datum:
Unterschrift:
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GUTE GESUNDE SCHULE. ENDLICH AUCH IN THÜRINGEN!?
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Wie gute gesunde Schule erreicht werden kann
Landesprogramm für die gute gesunde Schule in Bayern Das Landesprogramm für gute gesunde Schule in Bayern startete im Schuljahr 2014/15 und soll hier als ein Beispiel von vielen vorgestellt werden, wie sich das Thüringer Bildungsministerium als Arbeitgeber und Dienstherr für die Gesunderhaltung seiner Angestellten und Beamtinnen und Beamten engagieren könnte und sollte. Die meisten anderen Bundesländer sind schon deutlich weiter hinsichtlich Fürsorge für die Beschäftigten, seien es Unterstützungssysteme, Ansprechpartner, Angebote für Prävention, Betriebsärzte, und so weiter. Thüringen muss sich beeilen, um nicht den Anschluss in der bundesweiten Entwicklung zu verpassen. Vor allem müssen feststehende Maßnahmen auch zügig umgesetzt werden, denn es geht beispielsweise einfach nicht, dass ein Jahr und länger benötigt wird, um einen Verantwortlichen für Gesundheitsmanagement am jeweiligen Schulamt zu benennen. Um es sehr deutlich zu benennen: Das ist schlechte Fürsorge. Bis die Gesundheitsmaßnahmen in der Schule in Thüringen ankommen, geht wahrscheinlich ein Großteil der Beschäftigten, die genau diese Maßnahmen dringend notwendig hätten, in den Ruhestand. Das Landesprogramm1 in Bayern ist ein Schulentwicklungsprogramm, in welchem ausgewählte Schulen mit Investitionen in gesundheitsfördernde Maßnahmen und bei der Verbesserung der Schul- und Bildungsqualität unterstützt werden. Dabei wird Gesundheit in das Zentrum des Schullebens gestellt. Dieser ganzheitliche Ansatz unterstützt alle Beteiligten, also Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen gleichermaßen und es werden zahlreiche Angebote gemacht. Dabei geht es nicht darum, allen Schulen alle möglichen Maßnahmen aufzudrücken, sondern der jeweilige Bedarf einer Schule steht im Vordergrund. Das bedeutet, dass innerhalb der Schule zunächst einmal geklärt werden muss, welche Bedarfe überhaupt da sind und an welchen Punkten angesetzt werden soll. In einer Einstiegsphase wird das Kollegium durch den zuständigen lokalen Koordinator über Konzept und Vorgehen des Landesprogramms ausgiebig informiert. Dieser Koordinator soll beraten, unterstützen, moderieren, Referenten für schulinterne Fortbildungen vermitteln, die Finanzierung von Fortbildungen unterstützen und für lokale Vernetzung zwischen Schulen, Partnern und Schulträgern sorgen. Danach wird an jeder teilnehmenden Schule eine Steuergruppe gebildet, 1
die Verbindlichkeit garantieren soll. Anschließend kommt es zur Bestandsaufnahme an der Schule: Was ist gut, wo sind unsere Stärken, was ist verbesserungswürdig? Wo setzt man an? Auf dieser Grundlage können dann Ziele und Prioritäten festgelegt werden, an welchen Punkten ganz konkret eine gesündere Schule erreicht werden kann und soll. Nun gilt es, Maßnahmen zu ergreifen – und zwar gemeinsam mit dem Koordinator des Landesprogramms und mithilfe weiterer Partner. Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung als die klassischen Gesundheitsthemen werden genauso weiter entwickelt wie verschiedene andere Themen, abhängig von den Schwerpunktsetzungen und Bedarfen der Schule (z. B. lernfördernde Klassenräume). Letztlich dienen all diese gesundheitsfördernden Maßnahmen dazu, die Kernaufgabe von Schule – Bildung und Erziehung – gut und gesund leisten zu können und dadurch die Qualität zu verbessern. Zu den Teilnahmebedingungen zählen unter anderem, dass zwei Drittel der Kolleginnen und Kollegen der Schule den Wunsch nach Teilnahme am Landesprogramm erklären, dass es eine Bereitschaft zur Bildung einer Steuergruppe, zur Bestandsaufnahme und zur Auswertung der Ergebnisse ebenso gibt wie die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Netzwerktreffen. Weitere Informationen zum Landesprogramm: www.ggs-bayern.de Es bleibt zu wünschen, dass ein solches Landesprogramm für gute gesunde Schulen zeitnah auch in Thüringen gestartet wird. Michael Kummer Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der GEW Thüringen
Alle folgenden Angaben basieren auf Angaben des Landesprogramms für gute gesunde Schule, welche hier zu finden sind: www.ggs-bayern.de, Zugriff am 15.01.2018.
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Februar 2018
Reisebericht
Mit der DGB-Jugend in Israel Die DGB-Jugend Hessen-Thüringen hat im vergangenen November einen Austausch zwischen deutscher und israelischer Gewerkschaftsjugend begonnen. Auf israelischer Seite organisierte die Histadrut (HaHistadrut HaKlalit schel HaOwdim B‘Eretz Israel), der Dachverband der Gewerkschaften in Israel, den Austausch. Histadrut ist hebräisch und lässt sich etwa mit „Zusammenschluss“ übersetzen. Sie wurde 1920, 28 Jahre vor der israelischen Staatsgründung von David Ben Gurion, dem späteren ersten Ministerpräsidenten, in Haifa gegründet. Die umfassende Planung wurde von DGB-Jugend und Histadrut übernommen: Das Programm war vielschichtig und abwechslungsreich. Nach einem dreitägigen Vorbereitungsseminar, bei dem sich die Teilnehmer*innen der Delegation in Frankfurt am Main kennenlernten und vorbereitete themenspezifische Vorträge hielten, ging es los. In der Nacht landeten wir auf dem Ben Gurion Flughafen. Nach wenigen Stunden Schlaf unternahmen wir einen ersten Stadtrundgang durch das morgendlich-sonnige Tel Aviv (hebr. „Frühlingshügel“).1 Die Stadt trägt den inoffiziellen Beinamen „die weiße Stadt“, da die Architektur des Bauhaus prägend ist, denn viele Architekten des Bauhaus waren aus Nazideutschland hierher geflohen. Neu gegründet im Jahr 1909, war Tel Aviv bis 1950 ein Vorort zur bereits seit der Antike bestehenden Hafenstadt Jaffo. Im Jahr 1950 wurden beide zu Tel Aviv-Jaffo zusammengelegt. Jaffo besichtigten wir ausgiebig am Nachmittag. Unser Dolmetscher stellte die wechselhafte Geschichte der Hafenstadt eindrucksvoll vor. Der erste Eindruck von Israel? Entspannt, westlich, urban, aufgeschlossen und interessiert... und das in einem Land, dessen Lage Benny Gantz, ehemaliger Generalstabschef der israelischen Armee einmal mit den Worten beschrieb: „If we are sitting and enjoying a cup of espresso at 9:30 a.m., by 10:30 a.m. we could be at war. Die Bedingungen, unter denen Israel immer wieder um seine Existenz kämpfen muss, ein Land so groß wie das Bundesland Hessen, sind extrem.
Jaffo
So sonnig unser erster Tag war, so regnerisch war der zweite. Sderot liegt im Süden Israels, im Westteil der Negev-Wüste. Trauriger Alltag ist der Beschuss mit Kassam-Raketen aus dem nahegelegenen GazaStreifen. Sderot ist der Inbegriff für permanente Angriffe. Der einzige Schutz ist die Raketenabwehranlage „Iron Dome“. Wir besuchten den Künstler Yaron Bob in Sderot. Er verwendet, nach eindrücklichem Erlebnis, Kassam-Raketen, „um daraus etwas Positives zu machen“. Er selbst sagt: „I take the Kassam, the instrument of death and I change it, I transfer it into something of beauty.“2 Er formt aus dem Metall Rosen und andere Kunstobjekte.
Raketenschutzbunker für Kinder
Jerusalem, die Hauptstadt Israels besuchten wir an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Am ersten Tag fuhren wir mit Ron Schatzberg zum Security Fence. Ron informierte uns sehr ausführlich über Verlauf und Notwendigkeit der Sicherheitsanlagen. Seit Bau der Sicherheitsanlagen ist die Anzahl der Terroranschläge rapide zurückgegangen, was die traurige Notwendigkeit belegt.
Skyline von Tel Aviv
An einem weiteren Tag in Jerusalem und leider bei anhaltend schlechtem Wetter bekamen wir eine Stadtführung durch die Altstadt. Kleine Gassen, vielverzweigt, Märkte und kleine Ladengeschäfte, Synagogen, alte Kirchen – wie die Grabeskirche – waren zu sehen. Tausende Eindrücke! Vom Dach einer neuen Synagoge aus konnten wir die Klagemauer, die allein von der letzten Zerstörung
Februar 2018 des Tempels im Jahr 70 n. u. Z. erhalten gebliebene Westwand sehen. Am Ort des eigentlichen Tempels auf dem Tempelberg stehen heute die Al-Aqsa-Moschee und der Felsendom. Von zentraler Bedeutung war für mich der Besuch von Yad Vashem – hebräisch für Denkmal und Name. Die „Gedenkstätte der Märtyrer und Helden des Staates Israel im Holocaust“, ist die bedeutendste Gedenkstätte, die an die nationalsozialistische Verfolgung und Ermordung der Juden erinnert und diese wissenschaftlich dokumentiert. Die Gedenkstätte liegt in Jerusalem und wurde am 19. August 1953 gegründet.
GEW AKTUELL
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Außerdem trafen wir uns mit Vertreter*innen des Hashomer Hatzair youth movements (Social Justice Center & Urban Kibbutz); mit Sela Student-Coordinators der Student*innenarbeit der Histadrut; mit Avital Shapira-Shabirow, Direktorin des International Department der Histadrut und mit Micky Drill von der Friedrich-Ebert-Stiftung. Wir sprachen ausführlich mit dem Betriebsrat von Teva über die ernste Lage der Beschäftigten. Wir besuchten ein jüdisch-arabisches Daycare-Center in Jaffo sowie die jüdisch-äthiopische Gemeinde in Jaffo. Einige von uns besuchten auch einen Shabbat-Gottesdienst in Tel Aviv. Ein Treffen mit dem Shoah-Überlebenden Noah Kligger war bedauerlicherweise aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Die vielen verschiedenen Gesprächspartner*innen ermöglichten Einblick und breiteres Verständnis der israelischen Gesellschaft. Nach Deutschland zurückgekehrt, wird einem abermals bewusst, wie wichtig es ist, für ein Land einzutreten, das, frei nach Theodor Herzl, kein Märchen geblieben ist und die einzige Demokratie im Nahen Osten ist. Ein Land mit blühenden Orangenbäumen, der Negev, dem Toten Meer, der Metropole Tel Aviv, dem Urlaubsort Eilat, der alten Stadt Jerusalem, den Kibbuzim, dem Meer… ein Land das keinem anderen gleicht! Ein Land, dass permanente Bedrohung durch autokratische Nachbarstaaten und islamistische Terrorgruppen erfährt, denen allen der Antisemitismus gemein ist.
Jana Bonn Klagemauer und Felsendom 1
Zit. nach: Stephan Grigat: Die Einsamkeit Israels. Hamburg 2014, S. 7.; 2 http://www.rocketsintoroses.com/artist.html, 14. Januar 2018.
Einladung
Die GEW (neu) entdecken Ein Seminar für neue und nicht mehr so neue GEW-Mitglieder Auch in diesem Jahr laden wir wieder neue und nicht mehr so neue GEW-Mitglieder herzlich ein, die GEW Thüringen während eines Seminares besser kennenzulernen. Wer mehr über die Struktur, die Arbeitsweise, die Ansprechpartner*innen und über Themen der GEW Thüringen erfahren möchte, ist hier richtig. Genauso anregend sind dabei das Treffen mit anderen GEW-Mitgliedern und der Austausch untereinander.
Zum Seminar: Ort:
AKZENT-Hotel „Am Burgholz“, Am Burgholz 30, 99891 Bad Tabarz www.hotel-am-burgholz.de
Zeit: Freitag, 13.04.2018, 16:00 Uhr mit einen Begrüßungskaffee bis Samstag, 14.04.2018, 14:00 Uhr nach dem Mittagessen Das Seminar leiten Marlis Bremisch und Jana Bonn. Beide sind Referentinnen der GEW Thüringen.
Organisatorisches: - Anmeldeschluss: 22.03.2018 - Die Teilnahmebestätigung erfolgt nach dem Anmeldeschluss per Mail. - Die Teilnahme ist kostenfrei. Es entstehen lediglich Kosten für Anund Abreise. - Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Für Fragen zum Seminar und zur Anmeldung steht zur Verfügung: Marlis Bremisch, Tel: 0361 · 590 95 21, Fax: 0361 · 590 95 60 Mail: marlis.bremisch@gew-thueringen.de Eine Anmeldung ist ebenfalls möglich unter: www.gew-thueringen.de/Neumitgliederseminar
20 GEW AKTUELL
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AG Schulleiter*innen der GEW Thüringen
Schulleiter*innen zur GEW-Fort- und Weiterbildung in Sachen Schule und Recht Fast 90 Schulleiterinnen und Schulleiter aller Thüringer Schularten folgten am 5. Dezember 2017 der Einladung der Arbeitsgruppe Schulleiter*innen bei der GEW Thüringen nach Jena in die Aula der IGS „Grete Unrein“ zum Thema „Sie hören von meinem Anwalt“ – Rechtsfragen aus dem Schulalltag von Schulleitungen“. Im Mittelpunkt des großen Interesses stand die Frage: „Wie gehen Schulleitungen bei Konflikten mit Eltern um, die ihre Rechte mit Hilfe von Anwälten durchzusetzen möchten“. Weitere Fragen lauteten :
1. Unter welchen Umständen müssen Schulleitungen in Gesprächen oder Konfliktsituationen mit Anwälten von Eltern kommunizieren? 2. Welche Rechte haben Schulleitungen in solchen Situationen? (Hausrecht?) 3. Müssen Schulleitungen in solchen Situationen mit eigenem Rechtsbeistand auftreten? 4. Unter welchen Umständen können Eltern Schulleitungen verklagen? Welche Rechte/Pflichten hat ein Schulleiter in solchen Fällen? 5. Welche Unterstützung haben Schulleitungen von den Schulämtern in solchen Situationen zu erwarten? Diese Fragen treiben zurzeit sehr viele Schulleitungen um, da in den letzten Jahren die Zahl der Eltern, die bei Auseinandersetzungen mit den Schulen vermehrt Anwälte einschalten bzw. Klagen gegen Schulen oder Schulleitungen einreichten, ständig steigt. Hinzu kommt, dass für die Masse der Schulleiterinnen und Schulleiter diese Art juristischer Sachfragen Neuland ist, weil diese Themen in der Vergangenheit (und wohl auch in der Gegenwart) nur selten oder gar nicht zu den Ausbildungsthemen von Schulleitungen gehörten. Oft bleiben Schulleitungen in solchen Situationen auf sich allein gestellt.
Als Referent und Kenner der juristischen Szene an Schulen konnte Martin Seelig, stellv. Direktor des ThILLM, gewonnen werden, der ausgehend von den Hauptfragen auch zahlreiche anderen juristischen Fragen des Schulalltags umfassend beantworten konnte. Die große Zahl von Teilnehmer*innen und das starke Interesse an diesem Thema verdeutlicht, dass komplizierte Rechtsfragen sehr viele Schulleiter*innen bewegt und interessiert. So hat die Arbeitsgruppe Schulleiter*innen der GEW Thüringen für das Frühjahr weitere Veranstaltungen dieser Art geplant, in denen ähnliche aktuelle juristische Fragen und z.B. auch Themen wie Cybermobbing an Schulen thematisiert werden. Die AG wird in regelmäßigen Abständen solche Veranstaltungen organisieren und bittet darum, weitere brisante Themen und Fragen für Weiterbildungen von Schulleitungen an die GEW Thüringen zu übermitteln. Rüdiger Schütz AG Schulleiter*innen Kontakt zur Arbeitsgruppe: • E-Mail: marlis.bremisch@gew-thueringen.de • Telefon: 0361 · 590 95 21
Einladung
Tagung: Sportkommission fit für die Zukunft Um auch zukünftig ein wichtiges Sprachrohr für Kolleginnen und Kollegen mit Interesse für sportbezogene Themen und Fragen im Bildungsbereich zu bleiben, will die Sportkommission beim Hauptvorstand neue Wege und Arbeitsformen diskutieren. Nicht nur Fragen des Sportunterrichts, sondern alle Themen im Zusammenhang von Bewegung, Sport und Spiel in den Bildungsbereichen bis zu aktuellen sportpolitischen Fragen sollen zur Sprache kommen. Die Tagung richtet sich besonders an jüngere Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, sich bei sport- und bildungspolitischen/politischen Fragen aus gewerkschaftlicher Sicht einzumischen. Die Tagung beginnt am Freitag, 02. März 2018 um 15:00 Uhr und endet am Sonnabend, 03. März 2018 um 13:00 Uhr im Hotel Eden in Göttingen. Weitere Infos, Fragen und Anmeldungen (bitte bis zum 15.Februar 2018) an Ole Stratmann, Mitglied der Sportkimmission Bremen per E-Mail: olestratmann@hotmail.com
Zeit
Beginn: 02.03.2018, 15:00 Uhr
Veranstaltungsort
Hotel Eden Reinhäuser Landstraße 22A 37083 Göttingen
Ende: 03.03.2018, 13:00 Uhr
Februar 2018
GEW AKTUELL
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Bericht
Zu Besuch in der MusterKita „Kinderplanet“ Neuwied Am Donnerstag, den 16.11.17, fand durch die GEW Thüringen unter Leitung von Nadine Hübener, Referentin für Bildung, eine Exkursion nach Neuwied in Rheinland-Pfalz statt. Hier konnten sich Interessenten wie Erzieherinnen und Leiterinnen aus Thüringer Kindereinrichtungen die MusterKita „Kinderplanet“ anschauen. Diese Einrichtung ist ein Prototyp, in der die Erkenntnisse und Erfahrungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kitas eingeflossen sind. Das Projekt umfasste einen Neubau und die Sanierung eines bestehenden Gebäudes. Im Fokus stand die gesundheitsförderliche Gestaltung unter Beachtung der Bedürfnisse der Kinder und der Beschäftigten. Die Beleuchtung, das Raumklima, die Raumakustik, die Ergonomie und das Mobiliar wurden auf der Grundlage von Messungen, Beobachtungen und einer Mitarbeiterbefragung u. a. zu psychischen Belastungen durchgeführt. Die erhobenen Daten dienen dem Träger der MusterKita zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Personalraum – Foto: Heike Leipold
ergonomisch optimierte Mobiliar alleine noch nicht zu einer Belastungsreduzierung, sondern nur in Kombination mit entsprechend angepassten gesundheitsfördernden Verhalten. Im Anschluss an die Besichtigung der MusterKita wurden die Teilnehmer*innen von GEW Geschäftssekretär Bernd Huster und seinen Mitarbeiter*innen ins Schloss Engers herzlich eingeladen. Hier erfolgte ein reger Austausch über Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den jeweiligen Ebenen der Gewerkschaftsbereiche.
Demonstration des Anziehpodestes im Krippenbereich – Foto: Nadine Hübener
Wir konnten feststellen, dass anhand von einfachen Mitteln – wie z. B. Filzgleiter an Stühlen – die Raumakustik verbessert werden kann. Auch das Außengelände, welches sich auf dem Dach befindet, konnte mit einem stoßdämpfenden Belag ausgestattet werden, der gleichzeitig auch als Lärmschutz für die darunterliegenden Räume dient. Im Austausch mit Verantwortlichen dieser Einrichtung, konnten wir für uns mitnehmen, dass das Kitateam ihr eigenes Verhalten reflektiert und selbstständig hinterfragt. Beispielsweise führt das Überdachter Außenbereich – Foto: Heike Leipold
Nadine Hübener berichtete über Erfolge im Betreuungsbereich der Kitas, Veränderungen im Kita-Gesetz und weitere Pläne bezüglich der Lehkräfteproblematik in den Schulen. Leider finden junge Leute nur schwer den Weg zur GEW. Hier erhalten sie Unterstützung, Rat und professionelle Ansprechpartner. Nach einem regen Austausch ging der Tag langsam dem Ende entgegen. Die Thüringer Reisegruppe traten gegen 18:00 Uhr die Heimreise an. Für uns alle war dies ein erfolgreicher Tag mit vielen Eindrücken.
Unterschiedliche Tischgruppen und Bestuhlungen – Foto: Nadine Hübener
Susanne Hofbauer Leiterin der Kita „Anne Frank“ Weimar
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Februar 2018
Einladung
19. MaiMeeting der GEW Wir laden euch ganz herzlich zum 19. MaiMeeting der GEW ein. Es findet vom 10. bis 13. Mai 2018 (Himmelfahrtswochenende) im Hotel Müggelsee in Berlin statt. Die tolle Bildungsstätte liegt wunderschön in ruhiger Lage direkt am gleichnamigen See im Berliner Stadtteil Köpenick. Diese Veranstaltung der Bundesebene bietet wieder eine spannende Mischung aus Workshops, abendlichen Kultur- und Diskussionsveranstaltungen sowie attraktiven Freizeitmöglichkeiten. Sie wird von der Gemeinschaftsaufgabe Gewerkschaftliche Bildungsarbeit der GEW (gba) veranstaltet und ist offen für alle Mitglieder sowie deren Partner, Partnerinnen und Kinder. Donnerstag, 10. Mai 2018
Samstag, 12. Mai 2018
bis 15.00 Uhr
Anreise
7.00 Uhr
Lauftreff
15.30 bis 16.30 Uhr
Eröffnung im Plenum
bis 9.00 Uhr
Frühstück
16.30 bis 18 Uhr
Workshops
9.00 bis 12.30 Uhr
Workshops
18 bis 19 Uhr
Abendessen
ab 12.30 Uhr
Mittagessen
20 bis 22 Uhr
Kultureller Auftakt ab 13.30 Uhr
Freizeitprogramm in der Umgebung (mehr Infos vor Ort) Abendessen
Freitag, 11. Mai 2018 7.00 Uhr
Lauftreff (freiwillig, Turnschuhe nicht vergessen)
18.00 bis 19.00 Uhr
bis 9.00 Uhr
Frühstück
7.00 Uhr
Lauftreff
9.00 bis 12.30 Uhr
Workshops
bis 9.00 Uhr
Frühstück
12.30 bis 14.00 Uhr
Mittagspause
9.00 bis 11.00 Uhr
Workshops
14.00 bis 17.30 Uhr
Workshops
17.30 bis 18.00 Uhr
Austausch zwischen den WS
11.00 bis 12.00 Uhr
Abschlussveranstaltung/Plenum (Berichte aus den Workshops)
18.00 bis 19.00 Uhr
Abendessen
20.00 bis 21.30 Uhr
Politischer Abend
ab 12.30 Uhr
Mittagessen/Lunchpakete und Abreise
Workshops:
• Ehrenamtlich Aktive für GEW Untergliederungen gewinnen. • Identitäten, Kulturen und Vielfalt - Wie wir das Internet und neue Arbeitsformen für die Prävention gegen Ausgrenzung, Rassismus und Hass nutzen können. • Das Eigene und das Fremde – gesellschaftliche Herausforderungen für eine gelingende Integration. • In Bewegung kommen – ein theaterpädagogischer Workshop. • Diversitätsbewusst und diskriminierungskritisch mit dem Anti-BiasAnsatz. • Lebens- und Arbeitszeit. Gesellschaftliche Probleme und (gewerkschafts)politische Perspektiven. Weiterführend Informationen (Zielgruppen, methodischen Vorgehen in den einzelnen Workshops, Seminarleitung etc.) sind hier zu finden: www.gew.de/maimeeting
Organisatorisches:
Der Teilnahmebeitrag für GEW-Mitglieder beträgt 106 Euro. Für gering verdienende GEW-Mitglieder, die einen GEW-Mindestbeitrag oder Solidarbeitrag zahlen, wird ein Teilnahmebeitrag von 53 Euro erhoben. Nichtmitglieder (hier sind ausschließlich PartnerInnen der teilnehmenden Mitglieder zugelassen) tragen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst und zahlen daher einen Teilnahmebeitrag von 473 Euro. Der Beitrag für mitreisende eigene oder adoptierte Kinder der TeilnehmerInnen für Unterkunft und Verpflegung beträgt je nach Alter zwischen 55 und 95 Euro. Eine Kinderbetreuung (von 3 bis 14 Jahren) wird angeboten.
Sonntag, 13. Mai 2018
Die GEW-Bundesebene übernimmt die Kosten für die Unterbringung plus Vollpension sowie für die Workshops. Die Fahrtkosten sowie die Kosten für Freizeitgestaltung müssen selbst getragen werden.
Ansprechpartnerin:
Nicole Lund Sekretärin im VB Vorsitzende AdresseReifenberger Straße 21 60489 Frankfurt am Main Telefon: 069/78973-209 E-Mail: Nicole.Lund@gew.de
Daten:
Beginn 10.05.2018, 15:30 Uhr
Ende 13.05.2018, 12:30 Uhr
Veranstaltungsort
Hotel Müggelsee Müggelheimer Damm 145 12559 Berlin-Köpenick
Teilnahmebeitrag
106 Euro für GEW-Mitglieder, gering verdienende GEW-Mitglieder 53 Euro.
Anmeldeschluss 14.02.2018
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RECHTSSTELLE
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Frage: Ich bin Regelschullehrer. Wann bekomme ich die zum 1.1.2018 versprochene teilweise Anhebung an die Besoldung A 13? Antwort: Mit Wirkung vom 01.01.2018 erhalten Beamtinnen und Beamte ...
GEW-Landesrechtsstelle
Kostenlose Informationsbroschüre
Beamtenrecht von A bis Z Unsere kostenlose Broschüre erklärt alle Fachbegriffe: Alimentation, Abordnung, Besoldung, Beurteilung, Beförderung, Disziplinarrecht, Laufbahn, Mehrarbeit, Probezeit, Ruhegehalt, Sonderurlaub, Versetzung ... und vieles mehr. In der Oktober-tz hatten wir bereits einige Begriffe abgedruckt, hier nun weitere Auszüge:
Elternzeit Nach § 17 ThürUrlV haben Beamte Anspruch auf Elternzeit ohne Dienst- oder Anwärterbezüge. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, ein Anteil von bis zu zwölf Monaten kann bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. Während der Elternzeit ist Beamten auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Dienstherrn bis zu 30 Stunden wöchentlich zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Elternzeit soll, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach Ablauf der Mutterschutzfrist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ThürMuSchVO beginnen soll, spätestens sechs Wochen, andernfalls spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Dabei ist anzugeben, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren sie beantragt wird. Die Zeit der Mutterschutzfrist und die Zeit eines ggf. Erholungsurlaubs in Anschluss an die Mutterschutzfrist werden auf die Elternzeit angerechnet. Während der Elternzeit darf die Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf gegen seinen Willen nicht ausgesprochen werden. Während der Elternzeit hat der Beamte Anspruch auf Beihilfe in entsprechender Anwendung der Beihilfevorschriften. Dem Beamten werden für die Zeit der Elternzeit die Beiträge für seine Kranken- und Pflegeversicherung bis zu monatlich 30,50 Euro erstattet. Auf Antrag des Beamten werden für die Zeit der Elternzeit die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe erstattet, wenn nachgewiesen wird, dass die durchschnittlichen monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge ohne wegen des Familienstands gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung sowie ohne Auslandsbesoldung nach § 49 ThürBesG in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Elternzeit einen Betrag, der
dem Grundgehalt von Beamten der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6 des Thüringer Besoldungsgesetzes entspricht, nicht überschritten hat und sie mit weniger als der Hälfte der für sie geltenden regelmäßigen Arbeitszeit oder gar nicht beschäftigt sind (§ 20 Abs. 3 ThürUrlV).
Familienzuschlag Wie das Grundgehalt ist der Familienzuschlag Teil der Dienstbezüge. Er ist in § 37 ThürBesG geregelt. Seine Höhe richtet sich nach den Familienverhältnissen des Beamten. Der Familienzuschlag ist derjenige Bestandteil der Dienstbezüge, in dem der Alimentationsgedanke am stärksten zum Ausdruck kommt. Der Familienzuschlag nimmt grundsätzlich an allgemeinen Besoldungserhöhungen teil und wird wie das Grundgehalt bei Teilzeitbeschäftigung angepasst. Ledige und geschiedene Beamte erhalten grundsätzlich keinen Familienzuschlag. Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird verheirateten, verwitweten, geschiedenen (soweit sie aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind) Beamten gezahlt die eine andere Person in ihren Haushalt aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren. Der Familienzuschlag der Stufe 2 ist ein ausschließlich kinderbezogener Anteil und richtet sich allein nach den Bestimmungen des Kindergeldrechts. Die weiteren Stufen richten sich nach der Anzahl der Kinder. Bestellung der kostenlosen Broschüre Haben Sie Interesse an dieser kostenlosen Broschüre? Dann wenden Sie sich an Constanze Röhreich, Landesgeschäftsstelle der GEW Thüringen, Erfurt wie folgt: • Per E-Mail: constanze-roehreich@gew-thueringen.de • Per Telefon: 0361 · 590 95 55 Wir senden Ihnen diese Broschüre dann umgehend zu. Es entstehen für Sie keine Kosten.
24 AUS DEN KREISEN
Jubilare
Februar 2018
Januar/Februar
Die GEW gratuliert folgenden Kolleg*innen zum Geburtstag. 90 Jahre Peter Klein, Bad Salzungen 89 Jahre Friedrich Kreyer, Erfurt Helmut Heinz, Remstädt Dietrich Sundhaus, Buttelstedt 88 Jahre Rolf Ender, Bad Liebenstein 87 Jahre Gotthard Häser, Weimar 86 Jahre Manfried Grünler, Wiehe Winni Butz, Erfurt Joachim Schlenker, Altenburg 85 Jahre Prof. Dr. Karl-Heinz Keil, Jena Hartmut Niemann, Golmsdorf OT Beutnitz 84 Jahre Karla Komke, Lucka 83 Jahre Marianne Höhne, Hildburghausen Johanna Klingler, Schmalkalden OT Wernshausen Ursula Töpfer, Sömmerda Prof. Dr. Manfred Weißbecker, Jena 82 Jahre Horst Greiling, Gotha Edeltraud Jordan, Apolda Max Neumann, Weimar 81 Jahre Dr. Martin Steinbach, Jena Jutta Zickler, Weimar Waltraud Baumann, Sömmerda Gerhard Breternitz, Bad Blankenburg Dr. Klaus Hanella, Ilmenau Helga Lingel, Gießübel Helga Mahlich, Ilmenau Dr. Dietrich Rösing, Bad Liebenstein 80 Jahre Erika Fritsch, Leinefelde OT Beuren Dr. Charlotte Herzig, Waltershausen OT Schmerbach Gisela Kupfer, Neuhaus a. Rwg. Sonja Richter, Pößneck Klaus Weber, Laucha Irene Daniel, Sömmerda Wolfgang Eckardt, Jena Annelies Faupel, Wendehausen Uta Hund, Weimar Peter Kaps, Weimar Helga Voigt, Saalfeld 75 Jahre Lothar Nerlich, Hermsdorf
Sieglinde Schwarze, Erfurt Leonore Böttcher, Gera Pia Filbrich, Zella-Mehlis Gudrun Frisch, Zeulenroda Herbert Tramposch, Suhl Wolfram Boide, Altenburg Heidrun Förste, Jena Peter Hoffmann, Jückelberg Anneliese Kellermann, Schmalkalden Joachim Müller, Gehren Erika Spindler, Saalfeld Eckhard Witter, Römhild OT Gleicherwiesen 70 Jahre Prof. Dr. Christine Jakob, Ilmenau Hannelore Adams, Erfurt Reinhard Bauch, Gräfinau-Angstedt PD Dr. Paul Denner, Dermbach/ Rhön Horst Held, Apfelstädt Karla Horenburg, Ilmenau Gerhard Nowag, Gräfenhain Wilfriede Schubert, Altenburg Dr. Ing. Herbert Schulze, Jena Gudrun Wolfram, Weimar Anita Dittmann, Allstedt (Helme) Dr. Horst Hauschild, Ilmenau Roger Pröhl, Kosma Veronika Schlund, Emleben Roland Warlich, Dermbach 65 Jahre Prof. Bernt Ahrenholz, Berlin Dr. phil. Werner Fritzsche, Gebesee Vera Haney, Jena Britta Hoffmann, Greußen Gabriele Martin, Jena Sigrid Nowacki, Berga Jürgen Springer, Saalfeld Joachim Anders, Saalfeld Edeltraud Fechner, Erfurt Silvia Gräf, Ammern Renate Jarzombski, Hildburghausen Dr. Ing. Jürgen Sachs, Schmiedefeld Erika Schiffner, Ringleben Brigitte Schmidt, Arnstadt Sigune Tauer, Sömmerda Christine Bauschke, Straußfurt Dr. Hartmut Brauer, Langewiesen Ulrich Faßhauer, Arnstadt Karin Göbel, Jena Erika Halbreiter, Kella Marlies Heidemann, Meiningen Heike Hentschel, Bad Blankenburg Elke Misselwitz, Starkenberg OT Tegkwitz Renate Möbius, Bad Blankenburg Maria Modes, Breitenworbis Joachim Reinz, Tabarz Karola Scharfe, Nordhausen Helgard Störmer, Königsee-Rottenbach Petra Trautvetter, Sondershausen Hohenebra Ingetraud Witt, Gotha
Saalfeld-Rudolstadt Adventsfahrt nach Halle/Saale Traditionsgemäß lud der Kreisvorstand Saalfeld-Rudolstadt auch in diesem Jahr zu einer Adventsfahrt ein. Den alltäglichen Arbeitsstress hinter uns zu lassen, auszuspannen und frohe vorweihnachtliche Stunden zu erleben war unser Anliegen. Also fuhren wir am Vortag des 1. Advents nach Halle (Saale). Nun wird man fragen, warum ausgerechnet Halle zu unserem Reiseziel auserkoren wurde. Sicherlich gibt es Städte, die besonders in der Vorweihnachtszeit geradezu prädestiniert sind, sie zu besuchen. Aber es war nicht unsere Absicht, uns ausschließlich auf dem Weihnachtsmarkt aufzuhalten, Glühwein zu trinken und Hallorenkugeln zu kaufen. Vielmehr ließen wir uns von einem Stadtführer die Sehenswürdigkeiten der Händelstadt zeigen und erfuhren, dass Halle im Mittelalter Hansestadt war, wenn auch ohne große Bedeutung, aber aufgrund der Salzvorkommen sehr reich. Im Jahr 2001 trat Halle der „Neuen Hanse“ bei, deren Anliegen die Förderung von Handel und Tourismus über Grenzen hinweg ist. Als einzige deutsche Großstadt hat Halle den 2. Weltkrieg fast ohne Schaden überstanden. Aus diesem Grund stellt seine historische Altstadt heute das größte Flächenarchitekturdenkmal Europas dar. Der turmlose Dom, die imposante Marktkirche „Unserer Lieben Frauen“, in der Luthers Totenmaske aufbewahrt wird, das Händelhaus - in Halle ist noch wesentlich mehr Sehenswertes zu entdecken. Auf jeden Fall wurde unsere Neugier geweckt für weitere private Besuche in dieser Stadt. Unser Dank gilt dem Reisebüro Besser-Reisen Rudolstadt, das seit vielen Jahren freundlich und sicher unsere Reisewünsche erfüllt.
Schmalkalden-Meiningen Veranstaltungen in 2018 Unser Kreisvorstand plant in diesem Jahr folgende Veranstaltungen: • Mittwoch, 28.02.2018 von 15:30 bis 17:00 Uhr: Vini-Yoga in der VHS Meiningen • Montag, 07.05.2018 von 16:00 bis 18:00 Uhr im Pavillon am Schwimmbad Rohrer Stirn in Meiningen: Forum mit Manfred Heurich (Vorsitzender des Bildungsausschusses im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und langjähriger Vorsitzender des BPR) zu bildungspolitischen Entwicklungen im Landkreis und personalrechtlichen Möglichkeiten • Mittwoch, 30.05.2018: Stammtisch in Bauerbach • Freitag, 14.09.2018 ab 17 Uhr: Jubilarfeier in Helmershausen • Samstag, 13.10.2018: Mitgliederfahrt zum Zwiebelmarkt in Weimar Die jeweiligen Anmeldemodalitäten werden in den folgenden tzAusgaben veröffentlicht. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen bei den Veranstaltungen. Die Vorstandsmitglieder Eures Kreisverbandes
Februar 2018 Ilm-Kreis
KV Ilm-Kreis on tour Zu Ostern 2017 wurde der Gedanke gefasst, die diesjährige Veranstaltung für GEW- Mitglieder des KV IlmKreis als Busfahrt zu einem attraktiven Weihnachtsmarkt zu planen. Das Bus- und Reiseunternehmen schlug den Besuch des Weihnachtsmarktes „ADVENT IN DEN HÖFEN“ in Quedlinburg vor. Wie wir heute wissen, eine gute Wahl. Nach Bekanntmachen des Vorhabens waren die 48 Plätze im Bus schnell vergriffen Am 2. Dezember 2017, dem Samstag vor dem 1. Advent, war es dann soweit. Von Großbreitenbach über Ilmenau bis Arnstadt wurden die Teilnehmer*innen von dem bequemen Reisebus eingesammelt und es ging über die A 71 in Richtung Mansfeld. In der näheren Umgebung der ehemaligen Kupferbergbaustadt lud uns die Gaststätte „Rammelburgblick“ zu einem schmackhaften Mittagstisch. Auf der Weiterfahrt durchquerten wir das herrliche Selketal im Harz zwischen Harzgerode und Gernrode. In Quedlinburg angekommen bemerkten wir die Beliebtheit des Adventsmarktes, denn eine fast unüberschaubare Zahl von Reisebussen brachten sehr viele Besucher dorthin. Wir stürzten uns also ins Getümmel. In insgesamt 25 Höfen und auf dem Markt herrschte ein der Vorweihnachtszeit angepasstes Treiben im mittelalterlichen bis modernen Stil. Vieles aus dem Kunsthandwerk wurde angeboten und es fehlte natürlich auch nicht an Leckerem zu Speis und Trank, so wie es eben auf Weihnachtsmärkten üblich ist. Und trotzdem war dieser doch etwas Besonderes. Bei den vielen Menschen konnte man aber die bauliche Schönheit der Stadt nur erahnen. Vielleicht sollte man diese Stadt auch ohne besondere Veranstaltung mal besuchen. Karl-Heinz Gömer
Quedlinburg im Advent - Foto: Karl-Heinz Gömer
Wer zuletzt lacht...