SDS JOTUN KVIST- OG SPERREGRUNNING

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ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

SICHERHEITSDATENBLATT

JOTUNKvist-ogsperregrunning

ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens

1.1Produktidentifikator

JOTUNKvist-ogsperregrunning

Produktcode :16920

Produktbeschreibung :FarbeaufWasserbasis.

Produkttyp :

Andere Identifizierungsarten :

Flüssigkeit.

Produktname : Nichtverfügbar.

1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird

ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.

1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt

JotunA/S

P.O.Box2021

3202Sandefjord Norway

Tel:+4733457000

Fax:+4733457242

E-mail:SDSJotun@jotun.no

NationalerKontakt

Jotun(Deutschland)GmbH

Haferweg38

22769Hamburg

Tel:+4940851960

Fax:+4940856234

SDSJotun@jotun.com

1.4Notrufnummer

Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)

Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343

ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs

Produktdefinition :Gemisch

EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]

Nichteingestuft.

DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.

SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.

2.2Kennzeichnungselemente

Signalwort :

Gefahrenhinweise : Sicherheitshinweise

KeinSignalwort.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.

5 16920 ^(ValidationDate) 1 AnwendungenfürEndverbraucher,VerwendungdurchVersprühen.
7
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ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

Prävention :

Reaktion :

Lagerung : Entsorgung :

Ergänzende

Kennzeichnungselemente

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse

Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

:EUH211-Achtung!BeimSprühenkönnengefährlichelungengängigeTröpfchen entstehen.AerosoloderNebelnichteinatmen.

:Nichtanwendbar.

SpezielleVerpackungsanforderungen

Mitkindergesicherten Verschlüssen

auszustattendeBehälter

2.3SonstigeGefahren

DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.

1907/2006

: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen

: :

Nichtanwendbar.

TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.

:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.

Keinebekannt.

ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

3.2Gemische :Gemisch

EssindkeineInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferantenindenzutreffenden Konzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw.gleichermaßen bedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnittangegeben werdenmüssten.

ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemein

BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.

Kontaktlinsenentfernen,Augenliderfürmindestens10Minutengeöffnethaltenund reichlichmitsauberem,frischemWasserspülenundunverzüglichärztlichenRat einholen.

AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.

Hautkontakt

4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken

VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.

BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.

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:
Inhalativ Augenkontakt : : : : Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 2/12

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ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.

4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor.DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung (EG)1272/2008undderenÄnderungen.

SpritzerindieAugenkönnenReizungenundreversibleSchädenverursachen. Diesberücksichtigt,wennbekannt,verzögerteundsofortigeAuswirkungensowiechronischeAuswirkungender Bestandteile,durchkurzfristigeundlangfristigeExpositionüberorale,inhalativeunddermaleExpositionswegesowie Augenkontakt.

Zeichen/SymptomevonÜberexposition

Augenkontakt :KeinespezifischenDaten.

Inhalativ

Hautkontakt

Verschlucken

: :

KeinespezifischenDaten.

KeinespezifischenDaten. :

KeinespezifischenDaten.

4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung

HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren. : BesondereBehandlungen

KeinebesondereBehandlung.:

ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)

ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung

GeeigneteLöschmittel :

UngeeigneteLöschmittel :

Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.

KeinenWasserstrahlverwenden.

5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren

Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen

Gefährliche Verbrennungsprodukte

BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

5.1Löschmittel : : :

Besondere

Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung

:

5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute

DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.

EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.

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ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung

6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle geschultesPersonal :

Einsatzkräfte :

EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.

FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal".

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.

AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.

6.4Verweisaufandere Abschnitte

SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.

SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.

SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.

ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebelsvermeiden. DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.

GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).

NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.

ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

WennsichPersonen,unabhängigobsieselbstSpritzlackierenodernicht,währenddesLackierensinnerhalbder Spritzkabinebefinden,istmitEinwirkungvonAerosolenundLösemitteldämpfenzurechnen.Beisolchen BedingungensollteAtemschutzwährenddesSpritzlackierensgetragenwerden,bisdieAerosol-und Lösemitteldampf-KonzentrationunterdieLuftgrenzwertegefallensind.

AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.

HinweisezurgemeinsamenLagerung Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren. WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten. Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.

FürweitereInformationensiehetechnischesDatenblatt/Verpackung.

7.3SpezifischeEndanwendungen Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

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6.2 Umweltschutzmaßnahmen 6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung
:
: :
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten 7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.

8.1ZuüberwachendeParameter

Arbeitsplatz-Grenzwerte

EsistkeinExpositionsgrenzwertbekannt.

Empfohlene

Überwachungsverfahren

:

EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormenerfolgen,wiebeispielsweiseder Folgende:EuropäischeNormDINEN689(Arbeitsplatzatmosphären-Anleitungzur ErmittlungderinhalativenExpositiongegenüberchemischenStoffenzumVergleich mitGrenzwertenundMessstrategie)EuropäischeNormDINEN14042 (Arbeitsplatzatmosphären-LeitfadenfürdieAnwendungunddenEinsatzvon VerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischerundbiologischerArbeitsstoffe) EuropäischeNormDINEN482(Arbeitsplatzatmosphären-Allgemeine AnforderungenandieLeistungsfähigkeitvonVerfahrenzurMessungchemischer Arbeitsstoffe)HinweisaufnationaleAnleitungsdokumentefürMethodenzur BestimmunggefährlicherStoffewirdebenfallsgefordert.

DNELs/DMELs

EsliegenkeineDNELs/DMELs-Wertevor.

PNECs

EsliegenkeinePNECs-Wertevor.

8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition

Geeignetetechnische

Steuerungseinrichtungen :

IndividuelleSchutzmaßnahmen

HygienischeMaßnahmen:

FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.

WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.

Augen-/Gesichtsschutz :

WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Schutzbrillemit Seitenblenden.

Hautschutz

Handschutz

EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,dieunbegrenztenWiderstand gegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationenvonChemikaliengebenkönnen.

DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes.

DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüberdenGebrauch,dieLagerung, WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden.

HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdesHandschuhmaterials ausgetauschtwerden.

Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrtundvewendetwerden. DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeundchemischeBeschädigungund schlechteWartungvermindern.

FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnacheinereingetretenen Expositionverwenden.

Handschuhe

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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

GeeignetenachISO374-1:2016geprüfteSchutzhandschuhetragen. Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Neopren(>0.35mm),PVC(>0.5mm), Nitrilkautschuk(>0.4mm)

FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugaufChemikalienbeständigkeitund PenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatandenLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.

DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmitdiesemProduktauswählt,deram bestengeeignetist,wobeidiespeziellenEinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzers berücksichtigtwerdenmüssen.

Körperschutz :

AndererHautschutz

:

Atemschutz :

Nichtanwendbar.

GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.

WenndiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzwertenenthält,verwenden SieProzesskammern,örtlicheAbluftanlagenoderanderetechnischeEinrichtungen, umdieExpositionderArbeiterunterhalbempfohlenerodergesetzlich vorgeschriebenerGrenzwertezuhalten.BeimSpritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/ N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluft-Atemgerätebenutzen.

Begrenzungund

Überwachungder

Umweltexposition

:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

DieBedingungenfürdieMessungallerEigenschaftensindbeiStandardtemperaturund-druck,sofernnichtanders angegeben.

9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen

PhysikalischerZustand

Weiß. Farbe

Charakteristisch. Geruch

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt SiedebeginnundSiedebereich

Entzündbarkeit :

Flüssigkeit. 0

GeringsterbekannterWert:100°C(212°F)(Wasser).GewichteterMittelwert: 104.43°C(220°F)

Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

Flammpunkt

Selbstentzündungstemperatur

pH-Wert

Viskosität

: :

Nichtanwendbar.

Nichtanwendbar.

Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.

:

: :

LöslichkeitinWasser :

:

Octanol/Wasser Untereundobere :

4.7bis5.8

Nichtverfügbar.

0.6-4.2% Nichtverfügbar.

HöchsterbekannterWert:3.2kPa(23.8mmHg)(bei20°C)(Wasser).

GewichteterMittelwert:3.11kPa(23.33mmHg)(bei20°C)

Verdampfungsgeschwindigkeit 0.36(Wasser)verglichenmitbutylacetat

Dichte :1.22g/cm³

Dampfdruck Dampfdichte

Geruchsschwelle Verteilungskoeffizient:n: : : : : : : :

HöchsterbekannterWert:7.5(Luft=1)(Isobuttersäure,Monoestermit 2,2,4-Trimethylpentan-1,3-diol).

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Kinematisch(40°C):>20.5mm2/s Explosionsgrenze
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

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ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

Nichtverfügbar.

OxidierendeEigenschaften :

ExplosiveEigenschaften : Nichtverfügbar.

Partikeleigenschaften

MedianePartikelgröße :Nichtanwendbar.

9.2SonstigeAngaben

KeineweiterenInformationen.

ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität

10.1Reaktivität

:FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.

StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).

10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen

10.4Zuvermeidende Bedingungen

10.5Unverträgliche Materialien :

10.6Gefährliche

10.2ChemischeStabilität : : :

Zersetzungsprodukte

:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.

KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.

VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

11.1AngabenzudenGefahrenklassenimSinnederVerordnung(EG)Nr.1272/2008

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor.DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung (EG)1272/2008undderenÄnderungen.

SpritzerindieAugenkönnenReizungenundreversibleSchädenverursachen. Diesberücksichtigt,wennbekannt,verzögerteundsofortigeAuswirkungensowiechronischeAuswirkungender Bestandteile,durchkurzfristigeundlangfristigeExpositionüberorale,inhalativeunddermaleExpositionswegesowie Augenkontakt.

AkuteToxizität

SchätzungenakuterToxizität

N/A

Reizung/Verätzung

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt. AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Sensibilisierung

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Mutagenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Karzinogenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Reproduktionstoxizität

Auswirkungenaufdie Entwicklung

: : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit

Teratogenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

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ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition

Aspirationsgefahr

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

11.2AngabenübersonstigeGefahren

11.2.1EndokrinschädlicheEigenschaften Nichtverfügbar.

11.2.2SonstigeAngaben

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt. Nichtverfügbar.

ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

12.1Toxizität

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft.

Schlussfolgerung/ Zusammenfassung :

12.2PersistenzundAbbaubarkeit Nichtverfügbar.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt. : Schlussfolgerung/ Zusammenfassung

12.3Bioakkumulationspotenzial Nichtverfügbar.

12.4MobilitätimBoden

Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:

Mobilität

Nichtverfügbar.:

12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung

DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.

12.6EndokrinschädlicheEigenschaften Nichtverfügbar.

12.7AndereschädlicheWirkungen

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

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ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

13.1VerfahrenderAbfallbehandlung

Produkt

: Entsorgungsmethoden

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.

GefährlicheAbfälle :

HinweisezurEntsorgung:

NachgegenwärtigemKenntnisstanddesLieferantenistdiesesProduktnichtals gefährlicherAbfallimSinnederEU-Richtlinie2008/98/EGzubetrachten.

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.

WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.

FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.

EuropäischerAbfallkatalog(EAK)

AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:

Abfallschlüssel

080112

Verpackung

Abfallbezeichnung

Farb-undLackabfällemitAusnahmederjenigen,dieunter080111fallen

Entsorgungsmethoden :

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.

HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden. LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.

DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.

Besondere

Vorsichtsmaßnahmen :

AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.LeereBehälter undAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSiedie VerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.

ABSCHNITT14:AngabenzumTransport

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--Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. ADR/RID IMDG IATA 14.1UN-Nummer oderID-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen ADN Nichtunterstellt.Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 9/12

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ABSCHNITT14:AngabenzumTransport

14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender

14.7Massengutbeförderung aufdemSeeweggemäß

IMO-Instrumenten

:

-

TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.

:Nichtverfügbar.

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch

EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)

AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe

AnhangXIV

KeinederKomponentenistgelistet.

BesondersbesorgniserregendeStoffe

KeinederKomponentenistgelistet.

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse

SonstigeEU-Bestimmungen

VOC

VOCfürgebrauchsfertige Mischung

Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Luft

Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Wasser

:

Nichtanwendbar.

:Nichtverfügbar.

:Nichtanwendbar.

:Nichtgelistet

:Nichtgelistet

OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)

Nichtgelistet.

VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU)

Nichtgelistet.

persistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.

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- - - 14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
Nein. Nein. Nein. Nein.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 10/12

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

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ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

Seveso-Richtlinie

DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.

NationaleVorschriften

Lagerklasse(TRGS510) :12

Störfallverordnung

DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.

Wassergefährdungsklasse:

TechnischeAnleitung Luft

AOX

InternationaleVorschriften

1

:TA-LuftNummer5.2.5:29.2%

:DasProduktenthältorganischgebundeneHalogeneundkannzumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.

Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III

Nichtgelistet.

MontrealProtokoll Nichtgelistet.

Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.

RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)

Nichtgelistet.

UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.

15.2

Stoffsicherheitsbeurteilung

EswurdekeineStoffsicherheitsbeurteilungdurchgeführt.:

ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.

AbkürzungenundAkronyme:

ATE=SchätzwertakuteToxizität

CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]

DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert

DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert

EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis

N/A=Nichtverfügbar

PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch

PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration

RRN=REACHRegistriernummer

SGG=Trenngruppe

vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS) Nichteingestuft.

VolltextderabgekürztenH-Sätze

Nichtanwendbar.

VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]

Nichtanwendbar.

27.03.2023 Druckdatum

27.03.2023

Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum : :
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 11/12

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

DatumderletztenAusgabe : :KeinefrühereValidierung

HinweisfürdenLeser 1

Version

DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.

JOTUNKvist-ogsperregrunning
:27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 12/12
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum

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