JOTAPROFFTäckandeUtegrund
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens
1.1Produktidentifikator
JOTAPROFFTäckandeUtegrund
Produktcode :40122
Produktbeschreibung :FarbeaufWasserbasis.
Produkttyp :
Andere Identifizierungsarten :
Flüssigkeit.
Produktname : Nichtverfügbar.
1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird
ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.
ZurVerwendunginBeschichtungen-GewerblicheVerwendung:
1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt
JotunA/S
P.O.Box2021
3202Sandefjord
Norway
Tel:+4733457000
Fax:+4733457242
E-mail:SDSJotun@jotun.no
NationalerKontakt
Jotun(Deutschland)GmbH
Haferweg38
22769Hamburg
Tel:+4940851960
Fax:+4940856234
SDSJotun@jotun.com
1.4Notrufnummer
Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)
Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs
Produktdefinition :Gemisch
EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]
Nichteingestuft.
DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.
2.2Kennzeichnungselemente
Signalwort :
Gefahrenhinweise : KeinSignalwort.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
Sicherheitshinweise
Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
Prävention :
Reaktion :
Lagerung :
Entsorgung :
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
:EUH208-Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT).KannallergischeReaktionen hervorrufen.
EUH210-SicherheitsdatenblattaufAnfrageerhältlich.
EUH211-Achtung!BeimSprühenkönnengefährlichelungengängigeTröpfchen entstehen.AerosoloderNebelnichteinatmen.
zusätzlicheAngaben :AktivesFilmbiozid:IPBC
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse
:Nichtanwendbar.
SpezielleVerpackungsanforderungen
Mitkindergesicherten Verschlüssen auszustattendeBehälter
2.3SonstigeGefahren
DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.
1907/2006
: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen
: :
Nichtanwendbar.
TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.
:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.
Keinebekannt.
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
3.2Gemische :Gemisch
Identifikatoren % Einstufung Typ Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktorenund ATEs
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on(BIT)
EG:220-120-9
CAS:2634-33-5
Verzeichnis:
613-088-00-6
<0.05
AcuteTox.4,H302
SkinIrrit.2,H315
EyeDam.1,H318
SkinSens.1,H317
AquaticAcute1,H400
SieheAbschnitt16
fürdenvollständigen Wortlautderoben angegebenenHSätze.
ATE[Oral]=500 mg/kg
SkinSens.1,H317: C≥0.05% M[Akut]=1
[1][2]
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.
Typ
[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich
[2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert
DasGemischenthält≥1%Titandioxid.DieKlassifizierungdesTitandioxidsinAnhangVIgiltgemäßAnmerkung10 nichtfürdiesesGemisch.
DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
Augenkontakt : : :
Kontaktlinsenentfernen,Augenliderfürmindestens10Minutengeöffnethaltenund reichlichmitsauberem,frischemWasserspülenundunverzüglichärztlichenRat einholen.
AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.
VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.
BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.
SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.
4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor.DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung (EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SpritzerindieAugenkönnenReizungenundreversibleSchädenverursachen. Diesberücksichtigt,wennbekannt,verzögerteundsofortigeAuswirkungensowiechronischeAuswirkungender Bestandteile,durchkurzfristigeundlangfristigeExpositionüberorale,inhalativeunddermaleExpositionswegesowie Augenkontakt.
Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT).KannallergischeReaktionenhervorrufen.
Zeichen/SymptomevonÜberexposition
Augenkontakt :KeinespezifischenDaten.
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
: :
: :
KeinespezifischenDaten.
KeinespezifischenDaten. :
KeinespezifischenDaten.
4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren.
BesondereBehandlungen
KeinebesondereBehandlung.:
ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
GeeigneteLöschmittel :
UngeeigneteLöschmittel :
Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.
KeinenWasserstrahlverwenden.
5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren
Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung
Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute
5.1Löschmittel : : :
Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung
:
DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.
EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle
geschultesPersonal :
Einsatzkräfte :
EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.
6.4Verweisaufandere Abschnitte
:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.
AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.
FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal". : :
SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall. SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.
SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.
ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebelsvermeiden. DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.
GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8). NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.
ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
WennsichPersonen,unabhängigobsieselbstSpritzlackierenodernicht,währenddesLackierensinnerhalbder Spritzkabinebefinden,istmitEinwirkungvonAerosolenundLösemitteldämpfenzurechnen.Beisolchen BedingungensollteAtemschutzwährenddesSpritzlackierensgetragenwerden,bisdieAerosol-und Lösemitteldampf-KonzentrationunterdieLuftgrenzwertegefallensind.
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten
AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen. HinweisezurgemeinsamenLagerung Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren. WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten. Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.
FürweitereInformationensiehetechnischesDatenblatt/Verpackung.
7.3SpezifischeEndanwendungen
Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.
8.1ZuüberwachendeParameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT)
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Expositionsgrenzwerte
DFGMAK-WerteListe(Deutschland,10/2021). Hautsensibilisator.
EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormenerfolgen,wiebeispielsweiseder Folgende:EuropäischeNormDINEN689(Arbeitsplatzatmosphären-Anleitungzur ErmittlungderinhalativenExpositiongegenüberchemischenStoffenzumVergleich mitGrenzwertenundMessstrategie)EuropäischeNormDINEN14042 (Arbeitsplatzatmosphären-LeitfadenfürdieAnwendungunddenEinsatzvon VerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischerundbiologischerArbeitsstoffe) EuropäischeNormDINEN482(Arbeitsplatzatmosphären-Allgemeine AnforderungenandieLeistungsfähigkeitvonVerfahrenzurMessungchemischer Arbeitsstoffe)HinweisaufnationaleAnleitungsdokumentefürMethodenzur BestimmunggefährlicherStoffewirdebenfallsgefordert.
DNELs/DMELs
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT)
PNECs
EsliegenkeinePNECs-Wertevor.
Typ
DNELLangfristigDermal0.345mg/ kgbw/Tag
AllgemeinbevölkerungSystemisch
DNELLangfristigDermal0.966mg/ kgbw/Tag Arbeiter Systemisch
DNELLangfristigInhalativ1.2mg/m³AllgemeinbevölkerungSystemisch
DNELLangfristigInhalativ6.81mg/m³Arbeiter Systemisch
8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition
Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :
IndividuelleSchutzmaßnahmen
HygienischeMaßnahmen:
FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.
WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.
Augen-/Gesichtsschutz :
WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Schutzbrillemit Seitenblenden.
Handschutz
EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,dieunbegrenztenWiderstand gegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationenvonChemikaliengebenkönnen.
DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes.
DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüberdenGebrauch,dieLagerung, WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden.
HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdesHandschuhmaterials ausgetauschtwerden.
Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrtundvewendetwerden. DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeundchemischeBeschädigungund schlechteWartungvermindern.
FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnacheinereingetretenen Expositionverwenden.
Handschuhe
GeeignetenachISO374-1:2016geprüfteSchutzhandschuhetragen.
Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Nitrilkautschuk(>0.4mm),Neopren(>0.35mm), PVC(>0.5mm)
FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugaufChemikalienbeständigkeitund PenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatandenLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.
DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmitdiesemProduktauswählt,deram bestengeeignetist,wobeidiespeziellenEinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzers berücksichtigtwerdenmüssen.
Körperschutz :
Hautschutz :
AndererHautschutz
Nichtanwendbar.
GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Atemschutz : Begrenzungund Überwachungder Umweltexposition
:
WenndiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzwertenenthält,verwenden SieProzesskammern,örtlicheAbluftanlagenoderanderetechnischeEinrichtungen, umdieExpositionderArbeiterunterhalbempfohlenerodergesetzlich vorgeschriebenerGrenzwertezuhalten.BeimSpritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/ N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluft-Atemgerätebenutzen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
DieBedingungenfürdieMessungallerEigenschaftensindbeiStandardtemperaturund-druck,sofernnichtanders angegeben.
9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen
PhysikalischerZustand
Weiß. Farbe
Charakteristisch. Geruch
Geruchsschwelle
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt SiedebeginnundSiedebereich
Entzündbarkeit :
Flammpunkt
Selbstentzündungstemperatur
pH-Wert
Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
GeringsterbekannterWert:100°C(212°F)(Wasser). Nichtanwendbar.
Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.
LöslichkeitinWasser :
Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser
Dampfdruck
Verdampfungsgeschwindigkeit
Dampfdichte
OxidierendeEigenschaften :
Partikeleigenschaften
Nichtanwendbar.
Viskosität Nichtverfügbar.
9.2SonstigeAngaben
KeineweiterenInformationen.
7bis8.6
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
HöchsterbekannterWert:3.2kPa(23.8mmHg)(bei20°C)(Wasser).
Dichte :1.362g/cm³
Flüssigkeit. 0 Nichtverfügbar.
Nichtanwendbar. Nichtverfügbar.
0.36(Wasser)verglichenmitbutylacetat
MedianePartikelgröße :Nichtanwendbar.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität
10.1Reaktivität
:FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.
StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).
10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen
10.4Zuvermeidende Bedingungen
10.5Unverträgliche Materialien :
10.2ChemischeStabilität : : :
10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte
:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.
KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.
VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.1AngabenzudenGefahrenklassenimSinnederVerordnung(EG)Nr.1272/2008 AkuteToxizität
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor.DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung (EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SpritzerindieAugenkönnenReizungenundreversibleSchädenverursachen. Diesberücksichtigt,wennbekannt,verzögerteundsofortigeAuswirkungensowiechronischeAuswirkungender Bestandteile,durchkurzfristigeundlangfristigeExpositionüberorale,inhalativeunddermaleExpositionswegesowie Augenkontakt.
Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT).KannallergischeReaktionenhervorrufen.
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT)
Reizung/Verätzung
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT)
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT)
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben Karzinogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Reproduktionstoxizität
Auswirkungenaufdie Entwicklung
: : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit
Teratogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt. KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Aspirationsgefahr
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
11.2AngabenübersonstigeGefahren
11.2.1EndokrinschädlicheEigenschaften Nichtverfügbar.
11.2.2SonstigeAngaben
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.1Toxizität NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft,allerdingsenthältes(eine)umweltgefährdendeSubstanz (en).FürEinzelheitenhierzusieheArtikel3.
12.2PersistenzundAbbaubarkeit Nichtverfügbar.
Zusammenfassung
12.3Bioakkumulationspotenzial Nichtverfügbar.
12.4MobilitätimBoden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC)
:
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
Mobilität Nichtverfügbar.:
12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung
DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.
12.6EndokrinschädlicheEigenschaften
Nichtverfügbar.
12.7AndereschädlicheWirkungen
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
13.1VerfahrenderAbfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden
:
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.
GefährlicheAbfälle :
HinweisezurEntsorgung:
NachgegenwärtigemKenntnisstanddesLieferantenistdiesesProduktnichtals gefährlicherAbfallimSinnederEU-Richtlinie2008/98/EGzubetrachten.
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen. BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.
WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.
FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:
Abfallschlüssel
080112
Verpackung
Abfallbezeichnung
Farb-undLackabfällemitAusnahmederjenigen,dieunter080111fallen
Entsorgungsmethoden :
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.
HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.
LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.
DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen :
AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.LeereBehälter undAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSiedie VerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT14:AngabenzumTransport
14.7Massengutbeförderung aufdemSeeweggemäß
IMO-Instrumenten
:
TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.
:Nichtverfügbar.
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch
EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)
AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe
AnhangXIV
KeinederKomponentenistgelistet.
BesondersbesorgniserregendeStoffe
KeinederKomponentenistgelistet.
Nichtanwendbar. AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse
SonstigeEU-Bestimmungen
VOC
VOCfürgebrauchsfertige Mischung
:
:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.
:Nichtverfügbar.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Luft
Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Wasser
:Nichtgelistet
:Nichtgelistet
OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)
Nichtgelistet.
VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU)
Nichtgelistet.
persistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
Seveso-Richtlinie
DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.
NationaleVorschriften
Lagerklasse(TRGS510) :12
Störfallverordnung
DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.
3Wassergefährdungsklasse:
TechnischeAnleitung
Luft
AOX
InternationaleVorschriften
:TA-LuftNummer5.2.5:1.7%
TA-LuftKlasseI-Nummer5.2.5:0.2%
:DasProduktenthältorganischgebundeneHalogeneundkannzumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.
Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III
Nichtgelistet.
MontrealProtokoll Nichtgelistet.
Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)
Nichtgelistet.
UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
EswurdekeineStoffsicherheitsbeurteilungdurchgeführt.:
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
AbkürzungenundAkronyme:
ATE=SchätzwertakuteToxizität
CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]
DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis
N/A=Nichtverfügbar
PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch
PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration
RRN=REACHRegistriernummer
SGG=Trenngruppe
vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar
VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS) Nichteingestuft.
VolltextderabgekürztenH-Sätze
H302 GesundheitsschädlichbeiVerschlucken.
H315 VerursachtHautreizungen.
H317 KannallergischeHautreaktionenverursachen.
H318 VerursachtschwereAugenschäden.
H400 SehrgiftigfürWasserorganismen.
VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]
AcuteTox.4 AKUTETOXIZITÄT-Kategorie4
AquaticAcute1 KURZFRISTIG(AKUT)GEWÄSSERGEFÄHRDEND-Kategorie1
EyeDam.1 SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie1
SkinIrrit.2 ÄTZ-/REIZWIRKUNGAUFDIEHAUT-Kategorie2
SkinSens.1 SENSIBILISIERUNGDERHAUT-Kategorie1
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HinweisfürdenLeser
27.03.2023
27.03.2023: :
DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 13/13