SICHERHEITSDATENBLATT
JOTUNPanellakk
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens
1.1Produktidentifikator
Produktname
Produktcode :35862
Produkttyp :
Andere Identifizierungsarten :
JOTUNPanellakk
Produktbeschreibung :FarbeaufWasserbasis.
Flüssigkeit.
: Nichtverfügbar.
1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird
ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.
ZurVerwendunginBeschichtungen-GewerblicheVerwendung:
1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt
Jotun(Deutschland)GmbH
Haferweg38
22769Hamburg
Tel:+4940851960
Fax:+4940856234
SDSJotun@jotun.com
1.4Notrufnummer
Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)
Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs
Produktdefinition :Gemisch
EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]
Nichteingestuft.
DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.
2.2Kennzeichnungselemente
Signalwort :
Gefahrenhinweise :
Sicherheitshinweise
KeinSignalwort.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
Prävention :
Reaktion :
Lagerung :
Entsorgung :
Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
Ergänzende Kennzeichnungselemente
:Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT)undC(M)IT/MIT(3:1).Kannallergische Reaktionenhervorrufen.
SicherheitsdatenblattaufAnfrageerhältlich.
ZusätzlicheInformationen:EnthältKonservierungsstoffe:C(M)IT/MIT(3:1)
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse
:Nichtanwendbar.
SpezielleVerpackungsanforderungen
Mitkindergesicherten Verschlüssen
auszustattendeBehälter
2.3SonstigeGefahren
DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß
AnhangXIIIder
Verordnung(EG)Nr.
1907/2006
: :
Nichtanwendbar.
TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.
:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.
: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen Keinebekannt.
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
3.2Gemische :Gemisch
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
Identifikatoren Gewicht % Typ Verordnung(EG)Nr. 1272/2008[CLP]
(2-Methoxymethylethoxy)propanolREACH#: 01-2119450011-60
EG:252-104-2
CAS:34590-94-8
EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.
Typ
[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich
[2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert
[3]StofferfülltdieKriterienfürPBTgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII
[4]StofferfülltdieKriterienfürvPvBgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII
[5]ÄhnlichbesorgniserregenderStoff
[6]ZusätzlicheOffenlegunggemäßUnternehmensrichtlinie
DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.
Kontaktlinsenentfernen,Augenliderfürmindestens10Minutengeöffnethaltenund reichlichmitsauberem,frischemWasserspülenundunverzüglichärztlichenRat einholen.
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
Augenkontakt : : :
AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.
VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.
BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.
SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.
4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Zeichen/SymptomevonÜberexposition
Augenkontakt :KeinespezifischenDaten.
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
: :
KeinespezifischenDaten.
KeinespezifischenDaten. :
KeinespezifischenDaten.
4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren.
: : BesondereBehandlungen
KeinebesondereBehandlung.:
ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
5.1Löschmittel
GeeigneteLöschmittel :
UngeeigneteLöschmittel :
Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.
KeinenWasserstrahlverwenden.
5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren
Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
: :
BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung
Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute
:
DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
JOTUNPanellakk
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung
:EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle geschultesPersonal :
Einsatzkräfte :
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung
6.4Verweisaufandere Abschnitte
:
EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.
AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.
FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal". : :
SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall. SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.
SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.
ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung
BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebels vermeiden.
DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.
GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).
NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.
ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.
HinweisezurgemeinsamenLagerung
Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren. WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen
Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten. Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.
7.3SpezifischeEndanwendungen
Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeitenDiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.
8.1ZuüberwachendeParameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
(2-Methoxymethylethoxy)propanol
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Expositionsgrenzwerte
DFGMAK-WerteListe(Deutschland,8/2020).
Spitzenbegrenzung:310mg/m³,4malproSchicht,15Minuten. Spitzenbegrenzung:50ppm,4malproSchicht,15Minuten. 8-Stunden-Mittelwert:310mg/m³8Stunden.
8-Stunden-Mittelwert:50ppm8Stunden.
TRGS900AGW(Deutschland,4/2021).
Kurzzeitwert:310mg/m³15Minuten. Kurzzeitwert:50ppm15Minuten.
Schichtmittelwert:310mg/m³8Stunden. Schichtmittelwert:50ppm8Stunden.
FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispielsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689 (Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482 (Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.
DNELs/DMELs
LangfristigDermal65mg/kg bw/Tag
Arbeiter Systemisch
LangfristigInhalativ310mg/m³Arbeiter
LangfristigInhalativ37.2mg/m³
LangfristigOral 1.67mg/ kgbw/Tag
LangfristigDermal15mg/kg bw/Tag
LangfristigOral 0.33mg/ kgbw/Tag
LangfristigInhalativ37.2mg/m³
LangfristigDermal121mg/kg bw/Tag
LangfristigDermal283mg/kg bw/Tag
Allgemeinbevölkerung [Verbraucher]
Allgemeinbevölkerung [Verbraucher]
Allgemeinbevölkerung [Verbraucher]
Systemisch
Systemisch
Systemisch
Systemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
Arbeiter Systemisch
LangfristigInhalativ308mg/m³Arbeiter Systemisch
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs Detailszum Kompartiment Wert Methodendetails
(2-Methoxymethylethoxy)propanol
70.2mg/kgdwt Bewertungsfaktoren
Meerwassersediment 7.02mg/kgdwt Bewertungsfaktoren
Boden 2.74mg/kg Bewertungsfaktoren
Abwasserbehandlungsanlage4168mg/l Bewertungsfaktoren
8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition
Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :
IndividuelleSchutzmaßnahmen
HygienischeMaßnahmen:
FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.
WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.
WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Schutzbrillemit Seitenblenden.
Handschuhe
:
EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.
DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.
Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.
DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.
FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.
GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen.
Kannverwendetwerden,Handschuhe(Durchdringungszeit)4-8Stunden: Nitrilkautschuk,Neopren,Polyvinylalkohol(PVA),4H
FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.
DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.
Körperschutz :
Augen-/Gesichtsschutz : Hautschutz :
AndererHautschutz
Nichtanwendbar.
GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
WenndiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzwertenenthält,verwenden SieProzesskammern,örtlicheAbluftanlagenoderanderetechnischeEinrichtungen, umdieExpositionderArbeiterunterhalbempfohlenerodergesetzlich vorgeschriebenerGrenzwertezuhalten.BeimSpritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/ N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluft-Atemgerätebenutzen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen
PhysikalischerZustand
Weiß.,,,Gelb., Farbe
Geruch
Geruchsschwelle
pH-Wert
Charakteristisch.
8.5bis9.5
GeringsterbekannterWert:100°C(212°F)(Wasser).GewichteterMittelwert: 107.8°C(226°F)
Verdampfungsgeschwindigkeit HöchsterbekannterWert:0.36(Wasser)GewichteterMittelwert:0.33verglichen mitbutylacetat
Entzündbarkeit(fest, gasförmig) :
Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen
Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser
Selbstentzündungstemperatur
Flammpunkt Nichtanwendbar.
HöchsterbekannterWert:3.2kPa(23.8mmHg)(bei20°C)(Wasser). GewichteterMittelwert:3.06kPa(22.95mmHg)(bei20°C)
HöchsterbekannterWert:5.1(Luft=1)((2-Methoxymethylethoxy)propanol). GewichteterMittelwert:3.89(Luft=1)
IndenfolgendenMaterialienleichtlöslich:kaltesWasserundheißemWasser.
Nichtverfügbar.
Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.
Viskosität Nichtverfügbar.
ExplosiveEigenschaften
9.2SonstigeAngaben
1.1-14% Nichtverfügbar.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
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ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität
10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.
10.3Möglichkeit
gefährlicherReaktionen
10.4Zuvermeidende Bedingungen
10.5Unverträgliche Materialien :
10.2ChemischeStabilität : : :
10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte
StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).
:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.
KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.
VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen AkuteToxizität
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SchätzungenakuterToxizität
Keine.
Reizung/Verätzung
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Exposition PunktzahlExpositionBeobachtung Spezies
(2-Methoxymethylethoxy) propanol
Augen-MildesReizmittel
Mensch - 8mg -
Augen-MildesReizmittel Kaninchen - 24Stunden 500mg -
Haut-MildesReizmittel
Sensibilisierung
Kaninchen - 500mg -
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Mutagenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Karzinogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Reproduktionstoxizität
Auswirkungenaufdie
Auswirkungenaufdie
Entwicklung : :
Fruchtbarkeit
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Aspirationsgefahr
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SonstigeAngaben :
Nichtangegeben.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
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ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.1Toxizität
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
12.2PersistenzundAbbaubarkeit
12.4MobilitätimBoden
12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :
DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.
12.6Andereschädliche Wirkungen
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
13.1VerfahrenderAbfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden
:
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.
GefährlicheAbfälle :
NachgegenwärtigemKenntnisstanddesLieferantenistdiesesProduktnichtals gefährlicherAbfallimSinnederEU-Richtlinie2008/98/EGzubetrachten.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
HinweisezurEntsorgung:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.
WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.
FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:
Abfallschlüssel
080112
Verpackung
Abfallbezeichnung
Farb-undLackabfällemitAusnahmederjenigen,dieunter080111fallen
Entsorgungsmethoden :
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.
HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.
LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.
DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.
Vorsichtsmaßnahmen :
Besondere
AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.LeereBehälter undAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSiedie VerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.
TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
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ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch
EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)
AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe
AnhangXIV
KeinederKomponentenistgelistet.
BesondersbesorgniserregendeStoffe KeinederKomponentenistgelistet.
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse
SonstigeEU-Bestimmungen
VOC
VOCfürgebrauchsfertige Mischung
EuropäischesInventar
:
Nichtanwendbar.
:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.
:Nichtanwendbar.
:Nichtbestimmt.
OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU) Nichtgelistet.
VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU) Nichtgelistet.
Seveso-Richtlinie
DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.
NationaleVorschriften
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
(2-Methoxymethylethoxy) propanol
DFGMAK-WerteListe
Lagerklasse(TRGS510) :12
Störfallverordnung
Dipropylenglykolmonomethylether (Isomerengemische)
DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.
1 Wassergefährdungsklasse: TechnischeAnleitung Luft :TA-LuftNummer5.2.5:26.6%
AOX
InternationaleVorschriften
Gelistet -
:DasProduktenthältorganischgebundeneHalogeneundkannzumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.
Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III
Nichtgelistet.
MontrealProtokoll Nichtgelistet.
Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)
Nichtgelistet.
UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
EswurdekeineStoffsicherheitsbeurteilungdurchgeführt.:
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.
AbkürzungenundAkronyme:ATE=SchätzwertakuteToxizität
CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]
DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis
PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch
PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration
RRN=REACHRegistriernummer
vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar
VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS) Einstufung Begründung
Nichteingestuft.
VolltextderabgekürztenH-Sätze
Nichtanwendbar.
VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]
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14.03.2022
14.03.2022: :
DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.
VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren.
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :14.03.2022 DatumderletztenAusgabe :03.06.2021 Version :4 12/12