DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006 nichterforderlich.
SICHERHEITSDATENBLATT
SENSVeggpanellist07
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens
1.1Produktidentifikator
Produktname
Produktcode :35902
Produkttyp :
SENSVeggpanellist07
Produktbeschreibung :FarbeaufWasserbasis.
Flüssigkeit.
Andere
Identifizierungsarten :
: Nichtverfügbar.
1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird
ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.
1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt
Jotun(Deutschland)GmbH
Haferweg38
22769Hamburg
Tel:+4940851960
Fax:+4940856234
SDSJotun@jotun.com
1.4Notrufnummer
Deutschland:GiftnotrufBerlin030/19240(Notfall)
Österreich:VergiftungsinformatioszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343)
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs
Produktdefinition :Gemisch
EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]
Nichteingestuft.
DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.
2.2Kennzeichnungselemente
Signalwort :
Gefahrenhinweise :
Sicherheitshinweise
Allgemein
Prävention :
Reaktion :
Lagerung :
Entsorgung :
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
KeinSignalwort.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
:P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
:Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT).KannallergischeReaktionenhervorrufen. Achtung!BeimSprühenkönnengefährlichelungengängigeTröpfchenentstehen. AerosoloderNebelnichteinatmen.
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ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes
Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse
:Nichtanwendbar.
SpezielleVerpackungsanforderungen
Mitkindergesicherten Verschlüssen
auszustattendeBehälter
2.3SonstigeGefahren
DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.
1907/2006
: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen
: :
Nichtanwendbar.
TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.
:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.
Keinebekannt.
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
3.2Gemische :Gemisch
EssindkeineInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferantenindenzutreffenden Konzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw.gleichermaßen bedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnittangegeben werdenmüssten.
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewußtlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.
Kontaktlinsenentfernen,Augenliderfürmindestens10Minutengeöffnethaltenund reichlichmitsauberem,frischemWasserspülenundunverzüglichärztlichenRat einholen.
AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.
Hautkontakt
Verschlucken
VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.
BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.
SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.
4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen Zeichen/SymptomevonÜberexposition
Inhalativ KeinespezifischenDaten.: Augenkontakt :KeinespezifischenDaten.
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ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hautkontakt Verschlucken
KeinespezifischenDaten.
KeinespezifischenDaten. : :
4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
HinweisefürdenArzt
Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren. : BesondereBehandlungen
KeinebesondereBehandlung.:
ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
GeeigneteLöschmittel :
UngeeigneteLöschmittel :
Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.
KeinenWasserstrahlverwenden.
5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren
Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmenfür Feuerwehrleute
5.1Löschmittel : : :
Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung
:
DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.
EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle
geschultesPersonal :
EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung
Einsatzkräfte :FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal". : :
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.
AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.
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ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.4Verweisaufandere Abschnitte
SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.
SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.
SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.
ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung
BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebels vermeiden.
DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.
GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).
NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.
ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
WennsichPersonen,unabhängigobsieselbstSpritzlackierenodernicht,währenddesLackierensinnerhalbder Spritzkabinebefinden,istmitEinwirkungvonAerosolenundLösemitteldämpfenzurechnen.Beisolchen BedingungensollteAtemschutzwährenddesSpritzlackierensgetragenwerden,bisdieAerosol-und Lösemitteldampf-KonzentrationunterdieLuftgrenzwertegefallensind.
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten
AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.
HinweisezurgemeinsamenLagerung
Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren. WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten.
Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.
7.3SpezifischeEndanwendungen
Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.
8.1ZuüberwachendeParameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
EsistkeinExpositionsgrenzwertbekannt.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispeilsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689 (Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482 (Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.
DNELs/DMELs
EsliegenkeineDNELs/DMELs-Wertevor.
PNECs
EsliegenkeinePNECs-Wertevor.
8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition
Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :
IndividuelleSchutzmaßnahmen
HygienischeMaßnahmen:
FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.
WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.
Augen-/Gesichtsschutz :
WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Schutzbrillemit Seitenblenden.
Hautschutz
Handschuhe
Körperschutz :
EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.
DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.
Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.
DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.
FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.
GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen.
Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Nitrilkautschuk, Neopren,PVC
FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.
: DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.
Nichtanwendbar.
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
AndererHautschutz
Atemschutz :
Begrenzungund Überwachungder Umweltexposition
:
:
GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.
WenndieArbeitereinerKonzentrationüberdemGrenzwertausgesetztsind, müssensiegeeigneteundzugelassenAtemschutzgerätetragen.Beim Spritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oder Frischluft-Atemgerätebenutzen.
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen
DiverseFarbtöne. Farbe
Geruch
Geruchsschwelle
pH-Wert
PhysikalischerZustand Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Charakteristisch.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Entzündbarkeit(fest, gasförmig) :
Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen
Dampfdruck
Dampfdichte
Dichte
Löslichkeit(en)
Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser
Selbstentzündungstemperatur
Flüssigkeit. 0
Nichtanwendbar.
GeringsterbekannterWert:100°C(212°F)(Wasser).
Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
0.36(Wasser)verglichenmitbutylacetat
HöchsterbekannterWert:3.2kPa(23.8mmHg)(bei20°C)(Wasser).
Nichtverfügbar.
1.09bis1.37g/cm³
IndenfolgendenMaterialienleichtlöslich:kaltesWasserundheißemWasser.
Nichtverfügbar.
Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.
Flammpunkt Nichtanwendbar.
Viskosität Kinematisch(40°C):>0.205cm2/s(>20.5mm2/s)
ExplosiveEigenschaften
9.2SonstigeAngaben
Nichtverfügbar. Nichtanwendbar. Nichtverfügbar.
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ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität
10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.
10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen
10.4Zuvermeidende Bedingungen
10.5Unverträgliche Materialien :
10.2ChemischeStabilität : : :
10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte
StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).
:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.
KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.
VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen AkuteToxizität
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SchätzungenakuterToxizität
Keine.
Reizung/Verätzung
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt. Sensibilisierung
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Mutagenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Karzinogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Reproduktionstoxizität
Auswirkungenaufdie Entwicklung : : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Aspirationsgefahr
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SonstigeAngaben :
Nichtangegeben.
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.1Toxizität
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
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ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.2PersistenzundAbbaubarkeit Nichtverfügbar.
12.3Bioakkumulationspotenzial Nichtverfügbar.
12.4MobilitätimBoden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:
Mobilität
Nichtverfügbar.:
12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :
DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.
12.6Andereschädliche Wirkungen
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
13.1VerfahrenderAbfallbehandlung Produkt
: Entsorgungsmethoden
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleitenausserwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.
GefährlicheAbfälle :NachgegenwärtigemKenntnisstanddesLieferantenistdiesesProduktnichtals gefährlicherAbfallimSinnederEU-Richtlinie2008/98/EGzubetrachten.
HinweisezurEntsorgung:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.
WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.
FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.
Europäischer Abfallkatalog(EAK) :
Verpackung
080112Farb-undLackabfällemitAusnahmederjenigen,dieunter080111fallen WirddasProduktmitanderenAbfällenvermischt,sogiltderangegebene Abfallschlüsselnichtmehr.IndiesemFallmußderAbfallmitdementsprechend passendenAbfallschlüsselversehenwerden.Ggf.beidenzuständigenörtlichen Behördennachfragen.
Entsorgungsmethoden :DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.
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ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.
LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.
DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.LeereBehälter undAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSiedie VerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.
14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender
14.7Massengutbeförderung gemäßAnhangIIdes MARPOL-Übereinkommens undgemäßIBC-Code
:
TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttranportieren,müssenfür dasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesensein.
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch
EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)
AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe
AnhangXIV
KeinederKomponentenistgelistet.
BesondersbesorgniserregendeStoffe
KeinederKomponentenistgelistet.
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ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse
SonstigeEU-Bestimmungen
VOC
VOCfürgebrauchsfertige Mischung
:
Nichtanwendbar.
:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.
:Nichtanwendbar.
EuropäischesInventar :Nichtbestimmt.
OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)
Nichtgelistet.
VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU)
Nichtgelistet.
Seveso-Richtlinie
DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.
NationaleVorschriften
Lagerklasse(TRGS510) :12
Störfallverordnung
DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.
2 Wassergefährdungsklasse: TechnischeAnleitung Luft :TA-LuftNummer5.2.5:18.6%
AOX
InternationaleVorschriften
:DasProduktenthältorganischgebundeneHalogeneundkannzumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.
Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III
Nichtgelistet.
MontrealProtokoll(AnhängeA,B,C,E)
Nichtgelistet.
Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)
Nichtgelistet.
UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Nichtanwendbar.:
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ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
AbkürzungenundAkronyme:
ATE=SchätzwertakuteToxizität
CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]
DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis
PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch
PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration
RRN=REACHRegistriernummer
vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar
VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS) Einstufung Begründung
Nichteingestuft.
VolltextderabgekürztenH-Sätze
Nichtanwendbar.
VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]
Nichtanwendbar.
Druckdatum
KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen. 26.06.2020
HinweisfürdenLeser
26.06.2020
29.05.2019
2
DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.
VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren. BeiUnstimmigkeitenzwischenverschiedensprachigenAusgabendiesesDokumentesistdieenglische Version(UK)ausschlaggebend.