SDS SENS Vegg Panel List 07

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SICHERHEITSDATENBLATT

SENSVeggpanellist07

ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens

1.1Produktidentifikator

Produktname

Produktcode :35902

Produkttyp :

SENSVeggpanellist07

Produktbeschreibung :FarbeaufWasserbasis.

Flüssigkeit.

Andere

Identifizierungsarten :

: Nichtverfügbar.

1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird

ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.

1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt

Jotun(Deutschland)GmbH

Haferweg38

22769Hamburg

Tel:+4940851960

Fax:+4940856234

SDSJotun@jotun.com

1.4Notrufnummer

Deutschland:GiftnotrufBerlin030/19240(Notfall)

Österreich:VergiftungsinformatioszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343)

ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs

Produktdefinition :Gemisch

EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]

Nichteingestuft.

DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.

SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.

2.2Kennzeichnungselemente

Signalwort :

Gefahrenhinweise :

Sicherheitshinweise

Allgemein

Prävention :

Reaktion :

Lagerung :

Entsorgung :

Ergänzende

Kennzeichnungselemente

KeinSignalwort.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

:P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.

Nichtanwendbar.

Nichtanwendbar.

Nichtanwendbar.

Nichtanwendbar.

:Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT).KannallergischeReaktionenhervorrufen. Achtung!BeimSprühenkönnengefährlichelungengängigeTröpfchenentstehen. AerosoloderNebelnichteinatmen.

5 35902 ^(ValidationDate) 1
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ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes

Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse

:Nichtanwendbar.

SpezielleVerpackungsanforderungen

Mitkindergesicherten Verschlüssen

auszustattendeBehälter

2.3SonstigeGefahren

DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.

1907/2006

: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen

: :

Nichtanwendbar.

TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.

:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.

Keinebekannt.

ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

3.2Gemische :Gemisch

EssindkeineInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferantenindenzutreffenden Konzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw.gleichermaßen bedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnittangegeben werdenmüssten.

ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemein

BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewußtlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.

Kontaktlinsenentfernen,Augenliderfürmindestens10Minutengeöffnethaltenund reichlichmitsauberem,frischemWasserspülenundunverzüglichärztlichenRat einholen.

AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.

Hautkontakt

Verschlucken

VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.

BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.

SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.

4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen Zeichen/SymptomevonÜberexposition

Inhalativ KeinespezifischenDaten.: Augenkontakt :KeinespezifischenDaten.

:
Inhalativ Augenkontakt : : : :
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ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

Hautkontakt Verschlucken

KeinespezifischenDaten.

KeinespezifischenDaten. : :

4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung

HinweisefürdenArzt

Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren. : BesondereBehandlungen

KeinebesondereBehandlung.:

ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)

ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung

GeeigneteLöschmittel :

UngeeigneteLöschmittel :

Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.

KeinenWasserstrahlverwenden.

5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren

Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen

Gefährliche Verbrennungsprodukte

BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung

Spezielle Schutzmassnahmenfür Feuerwehrleute

5.1Löschmittel : : :

Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung

:

DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.

EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.

ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung

6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle

geschultesPersonal :

EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.

6.2

Umweltschutzmaßnahmen

6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung

Einsatzkräfte :FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal". : :

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.

AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.

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ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung

6.4Verweisaufandere Abschnitte

SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.

SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.

SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.

ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung

BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebels vermeiden.

DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.

GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).

NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.

ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

WennsichPersonen,unabhängigobsieselbstSpritzlackierenodernicht,währenddesLackierensinnerhalbder Spritzkabinebefinden,istmitEinwirkungvonAerosolenundLösemitteldämpfenzurechnen.Beisolchen BedingungensollteAtemschutzwährenddesSpritzlackierensgetragenwerden,bisdieAerosol-und Lösemitteldampf-KonzentrationunterdieLuftgrenzwertegefallensind.

7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten

AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.

HinweisezurgemeinsamenLagerung

Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren. WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten.

Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.

7.3SpezifischeEndanwendungen

Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche

Schutzausrüstungen

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.

8.1ZuüberwachendeParameter

Arbeitsplatz-Grenzwerte

EsistkeinExpositionsgrenzwertbekannt.

Empfohlene

Überwachungsverfahren

:

FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispeilsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689 (Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie

:
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482 (Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.

DNELs/DMELs

EsliegenkeineDNELs/DMELs-Wertevor.

PNECs

EsliegenkeinePNECs-Wertevor.

8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition

Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :

IndividuelleSchutzmaßnahmen

HygienischeMaßnahmen:

FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.

WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.

Augen-/Gesichtsschutz :

WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Schutzbrillemit Seitenblenden.

Hautschutz

Handschuhe

Körperschutz :

EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.

DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.

Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.

DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.

FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.

GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen.

Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Nitrilkautschuk, Neopren,PVC

FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.

: DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.

Nichtanwendbar.

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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

AndererHautschutz

Atemschutz :

Begrenzungund Überwachungder Umweltexposition

:

:

GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.

WenndieArbeitereinerKonzentrationüberdemGrenzwertausgesetztsind, müssensiegeeigneteundzugelassenAtemschutzgerätetragen.Beim Spritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oder Frischluft-Atemgerätebenutzen.

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen

DiverseFarbtöne. Farbe

Geruch

Geruchsschwelle

pH-Wert

PhysikalischerZustand Schmelzpunkt/Gefrierpunkt

Charakteristisch.

Verdampfungsgeschwindigkeit

Entzündbarkeit(fest, gasförmig) :

Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen

Dampfdruck

Dampfdichte

Dichte

Löslichkeit(en)

Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser

Selbstentzündungstemperatur

Flüssigkeit. 0

Nichtanwendbar.

GeringsterbekannterWert:100°C(212°F)(Wasser).

Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

0.36(Wasser)verglichenmitbutylacetat

HöchsterbekannterWert:3.2kPa(23.8mmHg)(bei20°C)(Wasser).

Nichtverfügbar.

1.09bis1.37g/cm³

IndenfolgendenMaterialienleichtlöslich:kaltesWasserundheißemWasser.

Nichtverfügbar.

Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.

Flammpunkt Nichtanwendbar.

Viskosität Kinematisch(40°C):>0.205cm2/s(>20.5mm2/s)

ExplosiveEigenschaften

9.2SonstigeAngaben

Nichtverfügbar. Nichtanwendbar. Nichtverfügbar.

SiedebeginnundSiedebereich
: : : : : : : : : : : : : : : : : : Nichtverfügbar. OxidierendeEigenschaften :
KeineweiterenInformationen. Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :26.06.2020 DatumderletztenAusgabe :29.05.2019 Version :2 6/11

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ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität

10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.

10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen

10.4Zuvermeidende Bedingungen

10.5Unverträgliche Materialien :

10.2ChemischeStabilität : : :

10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte

StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).

:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.

KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.

VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen AkuteToxizität

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SchätzungenakuterToxizität

Keine.

Reizung/Verätzung

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt. Sensibilisierung

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Mutagenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Karzinogenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Reproduktionstoxizität

Auswirkungenaufdie Entwicklung : : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Aspirationsgefahr

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SonstigeAngaben :

Nichtangegeben.

ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

12.1Toxizität

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

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ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

12.2PersistenzundAbbaubarkeit Nichtverfügbar.

12.3Bioakkumulationspotenzial Nichtverfügbar.

12.4MobilitätimBoden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:

Mobilität

Nichtverfügbar.:

12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :

DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.

12.6Andereschädliche Wirkungen

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

13.1VerfahrenderAbfallbehandlung Produkt

: Entsorgungsmethoden

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleitenausserwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.

GefährlicheAbfälle :NachgegenwärtigemKenntnisstanddesLieferantenistdiesesProduktnichtals gefährlicherAbfallimSinnederEU-Richtlinie2008/98/EGzubetrachten.

HinweisezurEntsorgung:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.

WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.

FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.

Europäischer Abfallkatalog(EAK) :

Verpackung

080112Farb-undLackabfällemitAusnahmederjenigen,dieunter080111fallen WirddasProduktmitanderenAbfällenvermischt,sogiltderangegebene Abfallschlüsselnichtmehr.IndiesemFallmußderAbfallmitdementsprechend passendenAbfallschlüsselversehenwerden.Ggf.beidenzuständigenörtlichen Behördennachfragen.

Entsorgungsmethoden :DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.

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ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.

LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.

DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

:AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.LeereBehälter undAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSiedie VerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.

14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender

14.7Massengutbeförderung gemäßAnhangIIdes MARPOL-Übereinkommens undgemäßIBC-Code

:

TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttranportieren,müssenfür dasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesensein.

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch

EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)

AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe

AnhangXIV

KeinederKomponentenistgelistet.

BesondersbesorgniserregendeStoffe

KeinederKomponentenistgelistet.

ABSCHNITT14:AngabenzumTransport----Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. ADR/RID IMDG IATA 14.1UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe ADN 14.5 Umweltgefahren
Nein. Nein. Nein. Nein. :Nichtanwendbar. Nichtunterstellt.-
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ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse

SonstigeEU-Bestimmungen

VOC

VOCfürgebrauchsfertige Mischung

:

Nichtanwendbar.

:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.

:Nichtanwendbar.

EuropäischesInventar :Nichtbestimmt.

OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)

Nichtgelistet.

VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU)

Nichtgelistet.

Seveso-Richtlinie

DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.

NationaleVorschriften

Lagerklasse(TRGS510) :12

Störfallverordnung

DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.

2 Wassergefährdungsklasse: TechnischeAnleitung Luft :TA-LuftNummer5.2.5:18.6%

AOX

InternationaleVorschriften

:DasProduktenthältorganischgebundeneHalogeneundkannzumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.

Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III

Nichtgelistet.

MontrealProtokoll(AnhängeA,B,C,E)

Nichtgelistet.

Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.

RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)

Nichtgelistet.

UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.

15.2

Stoffsicherheitsbeurteilung

Nichtanwendbar.:

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ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

AbkürzungenundAkronyme:

ATE=SchätzwertakuteToxizität

CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]

DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert

DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert

EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis

PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch

PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration

RRN=REACHRegistriernummer

vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar

VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS) Einstufung Begründung

Nichteingestuft.

VolltextderabgekürztenH-Sätze

Nichtanwendbar.

VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]

Nichtanwendbar.

Druckdatum

KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen. 26.06.2020

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26.06.2020

29.05.2019

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DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.

VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren. BeiUnstimmigkeitenzwischenverschiedensprachigenAusgabendiesesDokumentesistdieenglische Version(UK)ausschlaggebend.

Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Version DatumderletztenAusgabe : : : :
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :26.06.2020 DatumderletztenAusgabe :29.05.2019 Version :2 11/11

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