SDS Trebitt

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ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830

SICHERHEITSDATENBLATT

ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens

1.1Produktidentifikator

Produktname

TREBITTHolzlasur(2018)

Produktcode :39702

Produktbeschreibung :Farbe.

Produkttyp :

Flüssigkeit.

TREBITTHolzlasur(2018) : Nichtverfügbar.

Andere

Identifizierungsarten :

1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird

ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.

AnwendungenfürEndverbraucher.

1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt

Jotun(Deutschland)GmbH

Haferweg38

22769Hamburg

Tel:+4940851960

Fax:+4940856234

SDSJotun@jotun.com

1.4Notrufnummer

Deutschland:GiftnotrufBerlin030/19240(Notfall)

Österreich:VergiftungsinformatioszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343)

ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs

Produktdefinition :Gemisch

EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]

Nichteingestuft.

DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.

SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.

2.2Kennzeichnungselemente

Signalwort :

Gefahrenhinweise :

Sicherheitshinweise

KeinSignalwort.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.

Prävention :

Reaktion :

Lagerung :

Entsorgung :

Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

5 39702 ^(ValidationDate) 1
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ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

Ergänzende Kennzeichnungselemente

:Enthält3-Iod-2-propinylbutylcarbamat(IPBC).KannallergischeReaktionen hervorrufen.

ZusätzlicheInformationen:AktivesFilmbiozid:IPBC

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse

:Nichtanwendbar.

SpezielleVerpackungsanforderungen

Mitkindergesicherten Verschlüssen

auszustattendeBehälter

2.3SonstigeGefahren

: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen

: :

Nichtanwendbar.

TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.

Keinebekannt.

ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

3.2Gemische :Gemisch

Identifikatoren Gewicht % Typ Verordnung(EG)Nr. 1272/2008[CLP]

REACH#: 01-2119457273-39

EG:918-481-9

CAS:64742-48-9

≤5 Asp.Tox.1,H304 [1]

Asp.Tox.1,H304 [1] hydrocarbons,C10-C13,nalkanes,isoalkanes,cyclics,<2% aromatics

SieheAbschnitt16fürden vollständigenWortlautder obenangegebenenHSätze.

EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.

[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich

[2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert

[3]StofferfülltdieKriterienfürPBTgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII

[4]StofferfülltdieKriterienfürvPvBgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII

[5]ÄhnlichbesorgniserregenderStoff

[6]ZusätzlicheOffenlegunggemäßUnternehmensrichtlinie

DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.

ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

: 4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemein BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewußtlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.

Augenkontakt :

Kontaktlinsenentfernen,Augenliderfürmindestens10Minutengeöffnethaltenund reichlichmitsauberem,frischemWasserspülenundunverzüglichärztlichenRat einholen.

Inhaltsstoffs - - ≥25-≤50
Typ NamedesProdukts/
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ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.

Hautkontakt

Verschlucken

VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.

BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.

SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.

4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor.DasGemischwurdegemäßderkonventionellenMethodeder Verordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung)beurteiltundwirdentsprechendalsGemischmittoxikologischen Eigenschafteneingestuft.SieheAbschnitt2und3fürDetails.

DieEinwirkungvonLösemitteldämpfenoberhalbdesArbeitsplatz-GrenzwerteskannzuGesundheitsschädenführen, wiez.B.ReizungderSchleimhäuteundAtmungsorganeundSchädigungvonLeber,Nierenunddeszentralen Nervensystems.LösungsmittelkönneneinigederobigenWirkungenbeiAbsorptiondurchdieHauthervorrufen. WiederholteroderlanganhaltenderKontaktmitdemGemischkanndenEntzugdesnatürlichenFettausderHaut verursachenundzueinernichtallergischenKontaktdermatitissowiederAbsorptiondurchdieHautführen.Einnahme kannÜbelkeit,DurchfallundErbrechenverursachen.

Zeichen/SymptomevonÜberexposition

Augenkontakt :KeinespezifischenDaten.

Inhalativ

Hautkontakt

Verschlucken

: :

KeinespezifischenDaten.

Inhalativ : : : :

KeinespezifischenDaten. :

KeinespezifischenDaten.

4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung

HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren.

BesondereBehandlungen

KeinebesondereBehandlung.:

ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)

ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung

GeeigneteLöschmittel :

UngeeigneteLöschmittel :

Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.

KeinenWasserstrahlverwenden.

5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren

Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen

5.1Löschmittel : :

Gefährliche Verbrennungsprodukte

BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung

Spezielle Schutzmassnahmenfür Feuerwehrleute

:

DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.

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ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung

:EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.

ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung

6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle geschultesPersonal :

Einsatzkräfte :

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung

6.4Verweisaufandere Abschnitte

ZündquellenfernhaltenundRaumgutlüften.EinatmenvonDampfoderNebel vermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8beachten.

FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"FürPersonen,diekeineRettungskräftesind".

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.

AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.

SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall. SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung. SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.

ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

WegendemGehaltanorganischenLösungsmittelimGemisch:

DieBildungentzündlicherundexplosionsfähigerLösemitteldämpfeinderLuftundeinÜberschreitenderArbeitsplatzGrenzwertevermeiden.

DasProduktnuranOrtenverwenden,wokeinoffenesFeuerundandereZündquellenvorhandensind.Elektrische GerätegemässdenentsprechendenStandardsschützen.

VonHitze,FunkenundFlammenfernhalten.KeinfunkenerzeugendesWerkzeugverwenden.

BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmenvonStaub,Partikeln,SprayoderNebel,derdurchdie AnwendungdiesesGemischsentsteht,vermeiden.Schleifstäubenichteinatmen.

DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.

GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).

NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.

ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter.

GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen.

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

InformationenüberBrand-undExplosionsschutz

DämpfesindschwereralsLuftundkönnensichentlagdemBodenausbreiten.DämpfekönnenzusammenmitLuft einexplosivesGemischbilden.

TREBITTHolzlasur(2018)
:
: :
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten
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7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung

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ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung

AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.

HinweisezurgemeinsamenLagerung

Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren. WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen

HinweiseaufdemEtikettbeachten.Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.VonHitzeunddirekter Sonneneinstrahlungfernhalten. Behälterdichtgeschlossenhalten.

VonZündquellenfernhalten.Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältig verschließenundaufrechtlagern,umdasAuslaufenzuverhindern.

7.3SpezifischeEndanwendungen

Nichtverfügbar.

Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor Nichtverfügbar.

ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.

8.1ZuüberwachendeParameter

Arbeitsplatz-Grenzwerte

EsistkeinExpositionsgrenzwertbekannt.

Empfohlene

Überwachungsverfahren

FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispeilsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689 (Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482

(Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.

DNELs/DMELs

EsliegenkeineDNELs/DMELs-Wertevor.

PNECs

EsliegenkeinePNECs-Wertevor.

8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition

Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :

FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.Falls diesnichtausreicht,umdiePartikel-undLösemitteldampfkonzentrationunterden Arbeitsplatz-Grenzwertenzuhalten,mußeingeeigneterAtemschutzgetragen werden.

IndividuelleSchutzmaßnahmen

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:
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

HygienischeMaßnahmen:

Augen-/Gesichtsschutz

:

WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.

WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Schutzbrillemit Seitenblenden.

Handschuhe

EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.

DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.

Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.

DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.

FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.

GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen. Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Nitrilkautschuk,Viton®, Polyvinylalkohol(PVA)

FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.

DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.

Körperschutz :

AndererHautschutz

Atemschutz :

Hautschutz : Begrenzungund

DasPersonalsollteantistatischeKleidungausNaturfaseroder aushitzebeständigerKunstfasertragen.

GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.

WenndieArbeitereinerKonzentrationüberdemGrenzwertausgesetztsind, müssensiegeeigneteundzugelassenAtemschutzgerätetragen.BeimSpritzen diesesProduktesAtemmaskemitHolzkohle-undStaubfilterverwenden(als FilterkombinationA2-P2).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluftAtemgerätebenutzen.BeiVerwendungvonRolleoderPinseldenEinsatzeines HolzkohlefiltersinBetrachtziehen.

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

TREBITTHolzlasur(2018)
:
Überwachungder
Umweltexposition :
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ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen

PhysikalischerZustand

Flüssigkeit.

DiverseFarbtöne.

Geruch

Geruchsschwelle

pH-Wert

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt SiedebeginnundSiedebereich

Flammpunkt

Farbe Verdampfungsgeschwindigkeit Nichtverfügbar.

Charakteristisch.

Entzündbarkeit(fest, gasförmig) :

Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen

Dampfdruck

Dampfdichte Löslichkeit(en)

Dichte

Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser

Selbstentzündungstemperatur

Nichtanwendbar.

Nichtanwendbar.

GeringsterbekannterWert:155bis217°C(311bis422.6°F)(hydrocarbons, C10-C13,n-alkanes,isoalkanes,cyclics,<2%aromatics).

Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

GeschlossenerTiegel:63°C 1.4-7.6%

HöchsterbekannterWert:0.1bis0.3kPa(0.8bis2.3mmHg)(bei20°C) (hydrocarbons,C10-C13,n-alkanes,isoalkanes,cyclics,<2%aromatics).

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

GeringsterbekannterWert:280bis470°C(536bis878°F)(hydrocarbons, C10-C13,n-alkanes,isoalkanes,cyclics,<2%aromatics).

Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.

Viskosität Kinematisch(40°C):>0.205cm2/s(>20.5mm2/s)

ExplosiveEigenschaften

OxidierendeEigenschaften :

9.2SonstigeAngaben

KeineweiterenInformationen.

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität

10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.

10.2ChemischeStabilität :

10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen

10.4Zuvermeidende Bedingungen

StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).

:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.

KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.

10.5Unverträgliche

Materialien :

10.6Gefährliche

Zersetzungsprodukte

: :

VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

TREBITTHolzlasur(2018)
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ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor.DasGemischwurdegemäßderkonventionellenMethodeder Verordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung)beurteiltundwirdentsprechendalsGemischmittoxikologischen Eigenschafteneingestuft.SieheAbschnitt2und3fürDetails.

DieEinwirkungvonLösemitteldämpfenoberhalbdesArbeitsplatz-GrenzwerteskannzuGesundheitsschädenführen, wiez.B.ReizungderSchleimhäuteundAtmungsorganeundSchädigungvonLeber,Nierenunddeszentralen Nervensystems.LösungsmittelkönneneinigederobigenWirkungenbeiAbsorptiondurchdieHauthervorrufen.

WiederholteroderlanganhaltenderKontaktmitdemGemischkanndenEntzugdesnatürlichenFettausderHaut verursachenundzueinernichtallergischenKontaktdermatitissowiederAbsorptiondurchdieHautführen.Einnahme kannÜbelkeit,DurchfallundErbrechenverursachen.

AkuteToxizität

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SchätzungenakuterToxizität

Reizung/Verätzung

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Sensibilisierung

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Mutagenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Karzinogenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Reproduktionstoxizität

Auswirkungenaufdie

Entwicklung : :

Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Aspirationsgefahr

NamedesProdukts/Inhaltsstoffs

-

hydrocarbons,C10-C13,n-alkanes,isoalkanes,cyclics,<2% aromatics

SonstigeAngaben :

Nichtangegeben.

ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

12.1Toxizität

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

Resultat

ASPIRATIONSGEFAHR-Kategorie1

ASPIRATIONSGEFAHR-Kategorie1

DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

12.2PersistenzundAbbaubarkeit

TREBITTHolzlasur(2018)
Einatmen(StäubeundNebel) 208.3mg/l Wirkungsweg ATE-Wert
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ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

Nichtverfügbar.

12.3Bioakkumulationspotenzial NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs

hydrocarbons,C10-C13,nalkanes,isoalkanes,cyclics, <2%aromatics

12.4MobilitätimBoden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:

PBT :Nichtanwendbar.

vPvB :Nichtanwendbar.

12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :

12.6Andereschädliche Wirkungen

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

13.1VerfahrenderAbfallbehandlung

Produkt

: Entsorgungsmethoden

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleitenausserwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.

HinweisezurEntsorgung:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.

WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.

FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.

EuropäischerAbfallkatalog(EAK)

AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:

080111*

Verpackung

Entsorgungsmethoden

080111*Farb-undLackabfälle,dieorganischeLösemitteloderanderegefährliche

:DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.

TREBITTHolzlasur(2018)
Nichtverfügbar.: LogPow BCF Potential
Mobilität
- 10bis2500 hoch
Abfallschlüssel Abfallbezeichnung
Stoffeenthalten
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TREBITTHolzlasur(2018)

ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.

LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.

DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

:AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.LeereBehälter undAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSiedie VerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.

14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender

14.7Massengutbeförderung gemäßAnhangIIdes MARPOL-Übereinkommens undgemäßIBC-Code

TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttranportieren,müssenfür dasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesensein.

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch

EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)

AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe

AnhangXIV

KeinederKomponentenistgelistet.

BesondersbesorgniserregendeStoffe

KeinederKomponentenistgelistet.

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes

Inverkehrbringensund derVerwendung

bestimmtergefährlicher

Stoffe,Mischungenund

:

Nichtanwendbar.

ABSCHNITT14:AngabenzumTransport----Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. ADR/RID IMDG IATA 14.1UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe ADN 14.5
Umweltgefahren
Nein. Nein. Nein. Nein. :Nichtanwendbar. Nichtunterstellt.-
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :31.03.2020 DatumderletztenAusgabe :09.07.2019 Version :1.01 10/12

ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830

TREBITTHolzlasur(2018)

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

Erzeugnisse

SonstigeEU-Bestimmungen

VOC

VOCfürgebrauchsfertige Mischung

EuropäischesInventar

:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.

:Nichtanwendbar.

:MindestenseineKomponenteistnichtgelistet.

OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)

Nichtgelistet.

VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU) Nichtgelistet.

Seveso-Richtlinie

DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.

NationaleVorschriften

Lagerklasse(TRGS510) :10

1Wassergefährdungsklasse:

TechnischeAnleitung

Luft

AOX

InternationaleVorschriften

:TA-LuftNummer5.2.5:54.8%

TA-LuftKlasseI-Nummer5.2.5:0.2%

:DasProduktenthältorganischgebundeneHalogeneundkannzumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.

Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III

Nichtgelistet.

MontrealProtokoll(AnhängeA,B,C,E)

Nichtgelistet.

Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.

RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC) Nichtgelistet.

UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.

15.2

Stoffsicherheitsbeurteilung

Nichtanwendbar.:

ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.

AbkürzungenundAkronyme:

ATE=SchätzwertakuteToxizität

CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]

DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert

DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert

EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis

PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch

PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration

RRN=REACHRegistriernummer

vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar

VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS)

Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :31.03.2020 DatumderletztenAusgabe :09.07.2019 Version :1.01 11/12

ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830

TREBITTHolzlasur(2018)

ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

VolltextderabgekürztenH-Sätze

H304

VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]

Asp.Tox.1,H304

KannbeiVerschluckenundEindringenindieAtemwegetödlich sein.

ASPIRATIONSGEFAHR-Kategorie1

DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.

VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren.

BeiUnstimmigkeitenzwischenverschiedensprachigenAusgabendiesesDokumentesistdieenglische Version(UK)ausschlaggebend.

HinweisfürdenLeser 1.01 31.03.2020 Druckdatum Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Version DatumderletztenAusgabe : : : : 31.03.2020 09.07.2019 Einstufung Begründung
Nichteingestuft.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :31.03.2020 DatumderletztenAusgabe :09.07.2019 Version :1.01 12/12

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