ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2015/830
SICHERHEITSDATENBLATT
DEMIDEKKTerrassfix
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens
1.1Produktidentifikator
Produktname
Produktcode :41582
Produkttyp :
Andere Identifizierungsarten :
DEMIDEKKTerrassfix
Produktbeschreibung :Alkali.Reiniger.
Flüssigkeit.
: Nichtverfügbar.
1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird
ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.
1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt
Jotun(Deutschland)GmbH Haferweg38
22769Hamburg
Tel:+4940851960
Fax:+4940856234
SDSJotun@jotun.com
1.4Notrufnummer
Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)
Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs
Produktdefinition :Gemisch
EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]
Met.Corr.1,H290
SkinCorr.1,H314
EyeDam.1,H318
DasProduktistalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.
2.2Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort :
Gefahrenhinweise :
Sicherheitshinweise
Gefahr.
H290-KanngegenüberMetallenkorrosivsein. H314-VerursachtschwereVerätzungenderHautundschwereAugenschäden.
Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
Prävention :
P261-EinatmenvonDampfvermeiden.
P280-Schutzhandschuhe,SchutzkleidungundAugenschutzoderGesichtsschutz tragen.
P234-NurinOriginalverpackungaufbewahren.
Reaktion :
P390-VerschütteteMengenaufnehmen,umMaterialschädenzuvermeiden.
P304+P310-BEIEINATMEN:SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUModerArzt anrufen.
P301+P310,P330,P331-BEIVERSCHLUCKEN:Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUModerArztanrufen.Mundausspülen.KEIN Erbrechenherbeiführen.
P303+P361+P353,P310-BEIBERÜHRUNGMITDERHAUT(oderdemHaar): AllekontaminiertenKleidungsstückesofortausziehen.HautmitWasserabwaschen. SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUModerArztanrufen.
P363-KontaminierteKleidungvorerneutemTragenwaschen.
P305+P351+P338,P310-BEIKONTAKTMITDENAUGEN:EinigeMinutenlang behutsammitWasserausspülen.EventuellVorhandeneKontaktlinsennach Möglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUM oderArztanrufen.
Lagerung : Entsorgung :
P405-UnterVerschlussaufbewahren.
P501-InhaltundBehälterinÜbereinstimmungmitallenlokalen,regionalen, nationalenundinternationalenGesetzenentsorgen.
GefährlicheInhaltsstoffe :Natriumhydroxid
Ergänzende Kennzeichnungselemente
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse
:Nichtanwendbar.
:Nichtanwendbar.
SpezielleVerpackungsanforderungen
Mitkindergesicherten Verschlüssen
auszustattendeBehälter
2.3SonstigeGefahren
DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.
1907/2006
: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen
: :
Ja,trifftzu.
TastbarerWarnhinweis Ja,trifftzu.
:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.
Keinebekannt.
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
3.2Gemische :Gemisch
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
Natriumhydroxid REACH#: 01-2119457892-27
EG:215-185-5
CAS:1310-73-2
Verzeichnis:011-002-00-6
SieheAbschnitt16fürden vollständigenWortlautder obenangegebenenHSätze.
EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.
Typ
[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich
[2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert
[3]StofferfülltdieKriterienfürPBTgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII
[4]StofferfülltdieKriterienfürvPvBgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII
[5]ÄhnlichbesorgniserregenderStoff
[6]ZusätzlicheOffenlegunggemäßUnternehmensrichtlinie
DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewußtlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
Augenkontakt : : :
:
AufKontaktlinsenprüfenundfallsvorhandenentfernen.Augensofortmit fließendemWassermindestens15MinutenlangspülenunddabeidieAugenlider geöffnethalten.SoforteinenArzthinzuziehen.
AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.
VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.
BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.
SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.BeiVerdacht,dassimmer nochDämpfevorhandensind,mussderRettereinegeeigneteAtmemschutzmaske odereinumluftunabhängigesAtemschutzgerättragen.FürdieErsteHilfeleistende Personkannesgefährlichsein,eineMund-zu-Mund-Beatmungdurchzuführen. WaschenSieverunreinigteKleidunggründlichmitWasser,bevorSiesieausziehen odertragenSieHandschuhedabei.
4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen Zeichen/SymptomevonÜberexposition
Augenkontakt :ZudenSymptomenkönnengehören: Schmerzen
Tränenfluss
Rötung
Inhalativ KeinespezifischenDaten.:
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hautkontakt
:
ZudenSymptomenkönnengehören: SchmerzenoderReizung
Rötung
EskannBlasenbildungauftreten :
Verschlucken ZudenSymptomenkönnengehören: Magenschmerzen
4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren. :
BesondereBehandlungen
KeinebesondereBehandlung.:
ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
5.1Löschmittel
GeeigneteLöschmittel :
UngeeigneteLöschmittel :
Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.
KeinenWasserstrahlverwenden.
5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren
Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Spezielle Schutzmassnahmenfür Feuerwehrleute
Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung
BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung
:
: : :
DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.
EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle
geschultesPersonal :
Einsatzkräfte
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
ZündquellenfernhaltenundRaumgutlüften.EinatmenvonDampfoderNebel vermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8beachten.
:FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal".
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung
6.4Verweisaufandere Abschnitte
AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.
SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.
SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.
SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.
ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
DieBildungentzündlicherundexplosionsfähigerLösemitteldämpfeinderLuftundeinÜberschreitenderArbeitsplatzGrenzwertevermeiden.
DasProduktnuranOrtenverwenden,wokeinoffenesFeuerundandereZündquellenvorhandensind.Elektrische GerätegemässdenentsprechendenStandardsschützen.
Gemischkannsichelektrostatischaufladen:BeimUmfüllenvoneinemBehälterineinenanderensindimmer Erdungenzuverwenden.
ArbeitersolltenantistatischesSchuhwerkundKleidungtragen, unddieFussbödensolltenleitendsein.
VonHitze,FunkenundFlammenfernhalten.KeinfunkenerzeugendesWerkzeugverwenden.
BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmenvonStaub,Partikeln,SprayoderNebel,derdurchdie AnwendungdiesesGemischsentsteht,vermeiden.Schleifstäubenichteinatmen. DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.
GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8). NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.
ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen. InformationenüberBrand-undExplosionsschutz
DämpfesindschwereralsLuftundkönnensichentlagdemBodenausbreiten.DämpfekönnenzusammenmitLuft einexplosivesGemischbilden.
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten
AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen. HinweisezurgemeinsamenLagerung
Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren. WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen
HinweiseaufdemEtikettbeachten.Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.VonHitzeunddirekter Sonneneinstrahlungfernhalten.VonZündquellenfernhalten.Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter, welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrechtlagern,umdasAuslaufenzuverhindern.
7.3SpezifischeEndanwendungen
Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.
8.1ZuüberwachendeParameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
EsistkeinExpositionsgrenzwertbekannt.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispeilsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689 (Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482 (Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.
DNELs/DMELs
EsliegenkeineDNELs/DMELs-Wertevor.
PNECs
EsliegenkeinePNECs-Wertevor.
8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition
Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :
FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.Falls diesnichtausreicht,umdiePartikel-undLösemitteldampfkonzentrationunterden Arbeitsplatz-Grenzwertenzuhalten,mußeingeeigneterAtemschutzgetragen werden.
IndividuelleSchutzmaßnahmen
HygienischeMaßnahmen:
WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.
Augen-/Gesichtsschutz :
WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Spritzschutzbrillegegen Chemikalienund/oderGesichtsschutz.BeiInhalationsgefahrenistmöglicherweise stattdesseneinVollgesichts-Atemschutzgeräterforderlich.
Hautschutz
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Handschuhe
EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.
DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.
Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.
DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.
FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.
GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen.
Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Nitrilkautschuk, Neopren,PVC,Viton®,PE
FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.
DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.
Körperschutz :
DasPersonalsollteantistatischeKleidungausNaturfaseroder aushitzebeständigerKunstfasertragen.
AndererHautschutz GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.
Atemschutz :
Begrenzungund Überwachungder Umweltexposition
:
:
WenndieArbeitereinerKonzentrationüberdemGrenzwertausgesetztsind, müssensiegeeigneteundzugelassenAtemschutzgerätetragen.BeimSpritzen diesesProduktesAtemmaskemitHolzkohle-undStaubfilterverwenden(als FilterkombinationA2-P2).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluftAtemgerätebenutzen.BeiVerwendungvonRolleoderPinseldenEinsatzeines HolzkohlefiltersinBetrachtziehen.
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen
Dampfdruck
Dampfdichte
Dichte
Löslichkeit(en)
Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser
Nichtanwendbar.
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
1g/cm³
IndenfolgendenMaterialienleichtlöslich:kaltesWasserundheißemWasser.
Nichtverfügbar.
Selbstentzündungstemperatur Nichtanwendbar.
Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.
Viskosität
ExplosiveEigenschaften
OxidierendeEigenschaften :
9.2SonstigeAngaben
KeineweiterenInformationen.
Kinematisch(40°C):>0.205cm2/s(>20.5mm2/s)
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität
10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.
10.2ChemischeStabilität :
10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen
10.4Zuvermeidende Bedingungen
StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).
:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.
KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.
10.5Unverträgliche
Materialien :
10.6Gefährliche
Zersetzungsprodukte
: :
VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen AkuteToxizität
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SchätzungenakuterToxizität
Keine.
Reizung/Verätzung
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Sensibilisierung
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Mutagenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Karzinogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Reproduktionstoxizität
Auswirkungenaufdie Entwicklung : : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition
Aspirationsgefahr
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SonstigeAngaben :
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt. Nichtangegeben.
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.1Toxizität
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
12.2PersistenzundAbbaubarkeit Nichtverfügbar.
12.3Bioakkumulationspotenzial Nichtverfügbar.
12.4MobilitätimBoden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Mobilität
:
12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :
DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.
12.6Andereschädliche Wirkungen
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
13.1VerfahrenderAbfallbehandlung Produkt
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
: Entsorgungsmethoden
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleitenausserwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.
Ja. GefährlicheAbfälle :
HinweisezurEntsorgung:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.
WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.
FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:
Abfallschlüssel Abfallbezeichnung
200129* Reinigungsmittel,diegefährlicheStoffeenthalten
Verpackung
Entsorgungsmethoden :
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.
HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden. LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.
Verpackungsart
DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
CEPE-Richtlinien 150110* Verpackungen,dieRückständegefährlicherStoffeenthalten oderdurchgefährlicheStoffeverunreinigtsind
Besondere Vorsichtsmaßnahmen :
AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.Vorsichtbeim UmgangmitleerenBehältern,dienichtgereinigtoderausgespültwurden.Leere BehälterundAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSie dieVerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.
ABSCHNITT14:AngabenzumTransport
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
DEMIDEKKTerrassfix
ABSCHNITT14:AngabenzumTransport II II II
14.4
Verpackungsgruppe
14.5
Umweltgefahren
Nein. Nein. Nein. Nein.
ZusätzlicheInformationen
ADR/RID
IMDG
: :
14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender
14.7Massengutbeförderung gemäßIMO-Instrumenten
NummerzurKennzeichnungderGefahr80
Tunnelcode(E)
NotfallpläneF-A,S-B
Trenngruppe:
18-Alkalis
:
TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.
:Nichtanwendbar.
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch
EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)
AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe
AnhangXIV
KeinederKomponentenistgelistet.
BesondersbesorgniserregendeStoffe
KeinederKomponentenistgelistet.
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse
SonstigeEU-Bestimmungen
:
Nichtanwendbar.
VOC :Nichtverfügbar.
VOCfürgebrauchsfertige Mischung
:Nichtanwendbar.
EuropäischesInventar :AlleKomponentensindgelistetoderausgenommen.
OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU) Nichtgelistet.
VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU) Nichtgelistet.
Seveso-Richtlinie
DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.
NationaleVorschriften
Lagerklasse(TRGS510) :8B
DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung. Störfallverordnung
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
DEMIDEKKTerrassfix
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
1 Wassergefährdungsklasse:
InternationaleVorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III
Nichtgelistet.
MontrealProtokoll Nichtgelistet.
Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)
AOX :DasProduktenthältkeineorganischgebundenenHalogene,diezumAOX-Wertim Abwasserbeitragen. Nichtgelistet.
UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Nichtanwendbar.:
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.
AbkürzungenundAkronyme:ATE=SchätzwertakuteToxizität CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]
DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration RRN=REACHRegistriernummer vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar
VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS)
Met.Corr.1,H290
SkinCorr.1,H314
EyeDam.1,H318
VolltextderabgekürztenH-Sätze
H290
H314
H318
VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]
EyeDam.1
Met.Corr.1
SkinCorr.1
SkinCorr.1A
Druckdatum
: :
08.04.2021
08.04.2021
Expertenbeurteilung
AufBasisvonTestdaten
AufBasisvonTestdaten
KanngegenüberMetallenkorrosivsein.
VerursachtschwereVerätzungenderHautundschwere Augenschäden.
VerursachtschwereAugenschäden.
SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie 1
KORROSIVGEGENÜBERMETALLEN-Kategorie1
ÄTZ-/REIZWIRKUNGAUFDIEHAUT-Kategorie1
ÄTZ-/REIZWIRKUNGAUFDIEHAUT-Kategorie1A
ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.
VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren.
BeiUnstimmigkeitenzwischenverschiedensprachigenAusgabendiesesDokumentesistdieenglische Version(UK)ausschlaggebend.