ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
JOTUNPenselrens(2019)
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens
1.1Produktidentifikator
JOTUNPenselrens(2019)
UFI :PE20-F0W1-2003-CK53
Produktcode :41602
Produktbeschreibung :Reiniger.
Produkttyp :
Flüssigkeit.
Produktname : Nichtverfügbar.
Identifizierungsarten :
Andere
1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird
ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.
1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt
JotunA/S
P.O.Box2021
3202Sandefjord
Norway
Tel:+4733457000
Fax:+4733457242
E-mail:SDSJotun@jotun.no
NationalerKontakt
Jotun(Deutschland)GmbH
Haferweg38
22769Hamburg
Tel:+4940851960
Fax:+4940856234
SDSJotun@jotun.com
1.4Notrufnummer
Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)
Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs
EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]
EyeDam.1,H318
DasProduktistalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.
Produktdefinition :Gemisch SieheAbschnitt16fürdenvollständigenWortlautderobenangegebenenH-Sätze.
SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.
2.2Kennzeichnungselemente
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort :
Gefahrenhinweise :
Sicherheitshinweise
Allgemein
Prävention :
Reaktion :
Gefahr.
H318-VerursachtschwereAugenschäden.
:P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
P280-AugenschutzoderGesichtsschutztragen.
P305+P351+P338,P310-BEIKONTAKTMITDENAUGEN:EinigeMinutenlang behutsammitWasserausspülen.EventuellVorhandeneKontaktlinsennach Möglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUM oderArztanrufen.
Lagerung :
Entsorgung :
Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
GefährlicheInhaltsstoffe :Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a-(2-propylheptyl)-w-hydroxyHexyl-D-glucosid
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse
:Nichtanwendbar.
:Nichtanwendbar.
SpezielleVerpackungsanforderungen
Mitkindergesicherten Verschlüssen auszustattendeBehälter
2.3SonstigeGefahren
DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.
1907/2006
: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen
: :
Nichtanwendbar.
TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.
:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.
Keinebekannt.
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
3.2Gemische :Gemisch
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a(2-propylheptyl)-w-hydroxy-
2-(2-Butoxyethoxy)ethanolREACH#: 01-2119475104-44
EG:203-961-6
CAS:112-34-5
Hexyl-D-glucosid REACH#: 01-2119492545-29
EG:259-217-6
CAS:54549-24-5
SieheAbschnitt16 fürdenvollständigen Wortlautderoben angegebenenHSätze.
EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.
[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich [2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert
DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
:
BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
Augenkontakt : : :
:
AufKontaktlinsenprüfenundfallsvorhandenentfernen.Augensofortmit fließendemWassermindestens15MinutenlangspülenunddabeidieAugenlider geöffnethalten.SoforteinenArzthinzuziehen.
AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.
VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.
BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.
SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.BeiVerdacht,dassimmer nochDämpfevorhandensind,mussderRettereinegeeigneteAtemschutzmaske odereinumluftunabhängigesAtemschutzgerättragen.FürdieErsteHilfeleistende Personkannesgefährlichsein,eineMund-zu-Mund-Beatmungdurchzuführen. WaschenSieverunreinigteKleidunggründlichmitWasser,bevorSiesieausziehen odertragenSieHandschuhedabei.
4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
JOTUNPenselrens(2019)
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
Zeichen/SymptomevonÜberexposition
Augenkontakt :ZudenSymptomenkönnengehören: Schmerzen
Tränenfluss
Rötung
Inhalativ
Hautkontakt
: :
KeinespezifischenDaten.
ZudenSymptomenkönnengehören: SchmerzenoderReizung
Rötung
EskannBlasenbildungauftreten
Verschlucken
:
ZudenSymptomenkönnengehören: Magenschmerzen
4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren. :
BesondereBehandlungen
KeinebesondereBehandlung.:
ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
GeeigneteLöschmittel :
UngeeigneteLöschmittel :
Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.
KeinenWasserstrahlverwenden.
5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren
Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
5.1Löschmittel : : :
Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung
:
5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute
DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.
EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle
geschultesPersonal :
Einsatzkräfte
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
ZündquellenfernhaltenundRaumgutlüften.EinatmenvonDampfoderNebel vermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8beachten.
:FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal".
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung
AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.
6.4Verweisaufandere Abschnitte
SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.
SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.
SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.
ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung
Schutzmaßnahmen :
Ratschlagzurallgemeinen Arbeitshygiene :
GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).NichtindieAugenoder aufdieHautoderaufdieKleidunggeratenlassen.DampfoderNebelnicht einatmen.Nichtverschlucken.WenndasMaterialbeinormalemGebraucheine GefahrfürdieAtemwegedarstellt,nurbeiausreichenderBelüftungverwendenoder einengeeignetenAtemschutztragen.ImOriginalbehälterodereinemzugelassenen Ersatzbehälteraufbewahren,derauseinemkompatiblenMaterialgefertigtwurde. BeiNichtgebrauchfestgeschlossenhalten.LeereBehälterenthalten Produktrückständeundkönnengefährlichsein.Behälternichtwiederverwenden. DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanz verwendet,gelagertoderverarbeitetwird,zuverbieten.DiemitderSubstanz umgehendenPersonenmüssensichvordemEssen,TrinkenoderRauchendie HändeunddasGesichtwaschen.KontaminierteKleidungundSchutzausrüstung vordemBetretendesEssbereichsentfernen.SieheAbschnitt8fürweitere AngabenzuHygienemaßnahmen.
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten
AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.
HinweisezurgemeinsamenLagerung
Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen
HinweiseaufdemEtikettbeachten.Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.VonHitzeunddirekter Sonneneinstrahlungfernhalten.
Behälterdichtgeschlossenhalten.
VonZündquellenfernhalten.Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältig verschließenundaufrechtlagern,umdasAuslaufenzuverhindern.
FürweitereInformationensiehetechnischesDatenblatt/Verpackung.
7.3SpezifischeEndanwendungen
Empfehlungen : :
SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
Empfohlene Überwachungsverfahren
Expositionsgrenzwerte
DFGMAK-WerteListe(Deutschland,10/2021).
Spitzenbegrenzung:100.5mg/m³,4malproSchicht,15Minuten. Spitzenbegrenzung:15ppm,4malproSchicht,15Minuten.
8-Stunden-Mittelwert:67mg/m³8Stunden.
8-Stunden-Mittelwert:10ppm8Stunden. TRGS900AGW(Deutschland,2/2022).
Kurzzeitwert:100.5mg/m³15Minuten. Schichtmittelwert:67mg/m³8Stunden.
Schichtmittelwert:10ppm8Stunden.
Kurzzeitwert:15ppm15Minuten.
EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormenerfolgen,wiebeispielsweiseder Folgende:EuropäischeNormDINEN689(Arbeitsplatzatmosphären-Anleitungzur ErmittlungderinhalativenExpositiongegenüberchemischenStoffenzumVergleich mitGrenzwertenundMessstrategie)EuropäischeNormDINEN14042 (Arbeitsplatzatmosphären-LeitfadenfürdieAnwendungunddenEinsatzvon VerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischerundbiologischerArbeitsstoffe) EuropäischeNormDINEN482(Arbeitsplatzatmosphären-Allgemeine AnforderungenandieLeistungsfähigkeitvonVerfahrenzurMessungchemischer Arbeitsstoffe)HinweisaufnationaleAnleitungsdokumentefürMethodenzur BestimmunggefährlicherStoffewirdebenfallsgefordert.
DNELs/DMELs Typ
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
DNELLangfristigOral 6.25mg/ kgbw/Tag
AllgemeinbevölkerungSystemisch
DNELLangfristigInhalativ67.5mg/m³Arbeiter Örtlich
DNELKurzfristigInhalativ101.2mg/ m³
Arbeiter Örtlich
Hexyl-D-glucosid
DNELLangfristigOral 35.7mg/ kgbw/Tag
DNELLangfristigInhalativ124mg/m³
AllgemeinbevölkerungSystemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
DNELLangfristigInhalativ420mg/m³Arbeiter Systemisch
DNELLangfristigDermal357000 mg/kgbw/ Tag
AllgemeinbevölkerungSystemisch
Arbeiter Systemisch
PNECs
EsliegenkeinePNECs-Wertevor.
Geeignetetechnische
FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.Falls diesnichtausreicht,umdiePartikel-undLösemitteldampfkonzentrationunterden Arbeitsplatz-Grenzwertenzuhalten,mußeingeeigneterAtemschutzgetragen werden.
IndividuelleSchutzmaßnahmen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 6/14
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
HygienischeMaßnahmen:
WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.
Augen-/Gesichtsschutz
:
WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Spritzschutzbrillegegen Chemikalienund/oderGesichtsschutz.BeiInhalationsgefahrenistmöglicherweise stattdesseneinVollgesichts-Atemschutzgeräterforderlich.
Handschutz
EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,dieunbegrenztenWiderstand gegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationenvonChemikaliengebenkönnen.
DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes.
DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüberdenGebrauch,dieLagerung, WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden.
HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdesHandschuhmaterials ausgetauschtwerden.
Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrtundvewendetwerden. DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeundchemischeBeschädigungund schlechteWartungvermindern.
FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnacheinereingetretenen Expositionverwenden.
Handschuhe
GeeignetenachISO374-1:2016geprüfteSchutzhandschuhetragen.
Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Neopren(>0.35mm),Butylkautschuk(>0.4mm), Viton®(>0.7mm)
Kannverwendetwerden,Handschuhe(Durchdringungszeit)4-8Stunden:Nitrilkautschuk(>0.4mm)
FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugaufChemikalienbeständigkeitund PenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatandenLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.
DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmitdiesemProduktauswählt,deram bestengeeignetist,wobeidiespeziellenEinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzers berücksichtigtwerdenmüssen.
Körperschutz :
Hautschutz :
AndererHautschutz
Atemschutz :
DasPersonalsollteantistatischeKleidungausNaturfaseroderaushitzebeständiger Kunstfasertragen.
GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.
WenndieArbeitereinerKonzentrationüberdemGrenzwertausgesetztsind, müssensiegeeigneteundzugelassenAtemschutzgerätetragen.BeimSpritzen diesesProduktesAtemmaskemitHolzkohle-undStaubfilterverwenden(als FilterkombinationA2-P2).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluftAtemgerätebenutzen.BeiVerwendungvonRolleoderPinseldenEinsatzeines HolzkohlefiltersinBetrachtziehen.
Begrenzungund Überwachungder
Umweltexposition
:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
DieBedingungenfürdieMessungallerEigenschaftensindbeiStandardtemperaturund-druck,sofernnichtanders angegeben.
9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen
PhysikalischerZustand
Klar.,,Gelb. Farbe
Mild. Geruch
Geruchsschwelle
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt SiedebeginnundSiedebereich
Entzündbarkeit :
Untereundobere Explosionsgrenze
Flammpunkt
Selbstentzündungstemperatur
pH-Wert
LöslichkeitinWasser :
Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser
Dampfdruck
GeringsterbekannterWert:225bis227.6°C(437bis441.7°F)(2(2-Butoxyethoxy)ethanol).
Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
GeringsterbekannterWert:210°C(410°F)(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol).
Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.
9
Viskosität Kinematisch(40°C):>20.5mm2/s
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
HöchsterbekannterWert:0.003kPa(0.02mmHg)(bei20°C)(2(2-Butoxyethoxy)ethanol).
Verdampfungsgeschwindigkeit 0.003(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol)verglichenmitbutylacetat
Dichte :1g/cm³
Dampfdichte
ExplosiveEigenschaften
:
Flüssigkeit. 0 HöchsterbekannterWert:5.6(Luft=1)(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol).
0.8-9.4% Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar. OxidierendeEigenschaften :
Partikeleigenschaften
MedianePartikelgröße :Nichtanwendbar.
9.2SonstigeAngaben
KeineweiterenInformationen.
ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität
10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.
StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).
10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen :UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.
10.4Zuvermeidende Bedingungen
10.5Unverträgliche Materialien :
10.2ChemischeStabilität : : :
10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte
KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.
VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.1AngabenzudenGefahrenklassenimSinnederVerordnung(EG)Nr.1272/2008 AkuteToxizität
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
SchätzungenakuterToxizität
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
Reizung/Verätzung
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a(2-propylheptyl)-w-hydroxy-
Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol Augen-MildesReizmittel SäugetierArtnicht bestimmt
-
-
Augen-Mäßigreizend Kaninchen - 24Stunden 20milligrams -
- - -
Augen-Starkreizend Kaninchen - 20milligramsHexyl-D-glucosid Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt
Sensibilisierung
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Mutagenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Karzinogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Reproduktionstoxizität
Auswirkungenaufdie Entwicklung
: : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit
Teratogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Aspirationsgefahr
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.2AngabenübersonstigeGefahren
11.2.1EndokrinschädlicheEigenschaften Nichtverfügbar.
11.2.2SonstigeAngaben
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.1Toxizität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt. : Schlussfolgerung/ Zusammenfassung
12.4MobilitätimBoden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:
12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung
DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.
12.6EndokrinschädlicheEigenschaften
Nichtverfügbar.
12.7AndereschädlicheWirkungen
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
13.1VerfahrenderAbfallbehandlung Produkt
: Entsorgungsmethoden
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.
Ja. GefährlicheAbfälle :
HinweisezurEntsorgung:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.
WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.
FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:
Abfallschlüssel
200129*
Verpackung
Abfallbezeichnung
Reinigungsmittel,diegefährlicheStoffeenthalten
Entsorgungsmethoden :
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.
HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.
LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden. DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.
Verpackungsart
CEPE-Richtlinien 150110*
Verpackungen,dieRückständegefährlicherStoffeenthalten oderdurchgefährlicheStoffeverunreinigtsind
Vorsichtsmaßnahmen :
Besondere
EuropäischerAbfallkatalog(EAK) ABSCHNITT14:AngabenzumTransport
AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.Vorsichtbeim UmgangmitleerenBehältern,dienichtgereinigtoderausgespültwurden.Leere BehälterundAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSie dieVerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT14:AngabenzumTransport
14.6Besondere
: 14.7Massengutbeförderung aufdemSeeweggemäß
IMO-Instrumenten
TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.
:Nichtverfügbar.
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch
EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)
AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe
AnhangXIV
KeinederKomponentenistgelistet.
BesondersbesorgniserregendeStoffe
KeinederKomponentenistgelistet.
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse
SonstigeEU-Bestimmungen
VOC
VOCfürgebrauchsfertige Mischung
Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Luft
Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Wasser
:
Nichtanwendbar.
:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.
:Nichtverfügbar.
:Nichtgelistet
:Nichtgelistet
OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)
Nichtgelistet.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
JOTUNPenselrens(2019)
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU)
Nichtgelistet.
persistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
Seveso-Richtlinie
DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.
NationaleVorschriften
Lagerklasse(TRGS510) :12
Störfallverordnung
DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.
1Wassergefährdungsklasse:
TechnischeAnleitung
Luft :TA-LuftNummer5.2.5:4.9%
AOX :DasProduktenthältkeineorganischgebundenenHalogene,diezumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.
InternationaleVorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III
Nichtgelistet.
MontrealProtokoll Nichtgelistet.
Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)
Nichtgelistet.
UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
EswurdekeineStoffsicherheitsbeurteilungdurchgeführt.:
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.
AbkürzungenundAkronyme:
ATE=SchätzwertakuteToxizität
CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]
DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis
N/A=Nichtverfügbar
PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch
PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration
RRN=REACHRegistriernummer
SGG=Trenngruppe
vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar
VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS)
EyeDam.1,H318
VolltextderabgekürztenH-Sätze
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
JOTUNPenselrens(2019)
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
H302 GesundheitsschädlichbeiVerschlucken.
H318 VerursachtschwereAugenschäden.
H319 VerursachtschwereAugenreizung.
VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]
AcuteTox.4 AKUTETOXIZITÄT-Kategorie4
EyeDam.1
EyeIrrit.2
SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie1
27.03.2023 Druckdatum
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27.03.2023
KeinefrühereValidierung
HinweisfürdenLeser
DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 14/14