SDS Jotun Penselrens

Page 1

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

SICHERHEITSDATENBLATT

JOTUNPenselrens(2019)

ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens

1.1Produktidentifikator

JOTUNPenselrens(2019)

UFI :PE20-F0W1-2003-CK53

Produktcode :41602

Produktbeschreibung :Reiniger.

Produkttyp :

Flüssigkeit.

Produktname : Nichtverfügbar.

Identifizierungsarten :

Andere

1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird

ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.

1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt

JotunA/S

P.O.Box2021

3202Sandefjord

Norway

Tel:+4733457000

Fax:+4733457242

E-mail:SDSJotun@jotun.no

NationalerKontakt

Jotun(Deutschland)GmbH

Haferweg38

22769Hamburg

Tel:+4940851960

Fax:+4940856234

SDSJotun@jotun.com

1.4Notrufnummer

Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)

Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343

ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs

EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]

EyeDam.1,H318

DasProduktistalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.

Produktdefinition :Gemisch SieheAbschnitt16fürdenvollständigenWortlautderobenangegebenenH-Sätze.

SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.

2.2Kennzeichnungselemente

^(ValidationDate) 1 AnwendungenfürEndverbraucher.
2
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 1/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

Gefahrenpiktogramme :

Signalwort :

Gefahrenhinweise :

Sicherheitshinweise

Allgemein

Prävention :

Reaktion :

Gefahr.

H318-VerursachtschwereAugenschäden.

:P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.

P280-AugenschutzoderGesichtsschutztragen.

P305+P351+P338,P310-BEIKONTAKTMITDENAUGEN:EinigeMinutenlang behutsammitWasserausspülen.EventuellVorhandeneKontaktlinsennach Möglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUM oderArztanrufen.

Lagerung :

Entsorgung :

Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

GefährlicheInhaltsstoffe :Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a-(2-propylheptyl)-w-hydroxyHexyl-D-glucosid

Ergänzende

Kennzeichnungselemente

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse

:Nichtanwendbar.

:Nichtanwendbar.

SpezielleVerpackungsanforderungen

Mitkindergesicherten Verschlüssen auszustattendeBehälter

2.3SonstigeGefahren

DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.

1907/2006

: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen

: :

Nichtanwendbar.

TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.

:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.

Keinebekannt.

ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

3.2Gemische :Gemisch

JOTUNPenselrens(2019)
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 2/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a(2-propylheptyl)-w-hydroxy-

2-(2-Butoxyethoxy)ethanolREACH#: 01-2119475104-44

EG:203-961-6

CAS:112-34-5

Hexyl-D-glucosid REACH#: 01-2119492545-29

EG:259-217-6

CAS:54549-24-5

SieheAbschnitt16 fürdenvollständigen Wortlautderoben angegebenenHSätze.

EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.

[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich [2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert

DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.

ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemein

:

BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.

Inhalativ

Hautkontakt

Verschlucken

Augenkontakt : : :

:

AufKontaktlinsenprüfenundfallsvorhandenentfernen.Augensofortmit fließendemWassermindestens15MinutenlangspülenunddabeidieAugenlider geöffnethalten.SoforteinenArzthinzuziehen.

AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.

VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.

BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.

SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.BeiVerdacht,dassimmer nochDämpfevorhandensind,mussderRettereinegeeigneteAtemschutzmaske odereinumluftunabhängigesAtemschutzgerättragen.FürdieErsteHilfeleistende Personkannesgefährlichsein,eineMund-zu-Mund-Beatmungdurchzuführen. WaschenSieverunreinigteKleidunggründlichmitWasser,bevorSiesieausziehen odertragenSieHandschuhedabei.

4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen

JOTUNPenselrens(2019)
Typ NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Identifikatoren % Einstufung Typ Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktorenund ATEs
≥10-≤25AcuteTox.4,H302 EyeDam.1,H318 ATE[Oral]=500 mg/kg [1]
CAS:160875-66-1
Verzeichnis:
≤5 EyeIrrit.2,H319 - [1][2]
603-096-00-8
≤5 EyeDam.1,H318 - [1]
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 3/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

JOTUNPenselrens(2019)

ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

Zeichen/SymptomevonÜberexposition

Augenkontakt :ZudenSymptomenkönnengehören: Schmerzen

Tränenfluss

Rötung

Inhalativ

Hautkontakt

: :

KeinespezifischenDaten.

ZudenSymptomenkönnengehören: SchmerzenoderReizung

Rötung

EskannBlasenbildungauftreten

Verschlucken

:

ZudenSymptomenkönnengehören: Magenschmerzen

4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung

HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren. :

BesondereBehandlungen

KeinebesondereBehandlung.:

ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)

ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung

GeeigneteLöschmittel :

UngeeigneteLöschmittel :

Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.

KeinenWasserstrahlverwenden.

5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren

Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen

Gefährliche Verbrennungsprodukte

BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

5.1Löschmittel : : :

Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung

:

5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute

DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.

EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.

ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung

6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle

geschultesPersonal :

Einsatzkräfte

6.2

Umweltschutzmaßnahmen

ZündquellenfernhaltenundRaumgutlüften.EinatmenvonDampfoderNebel vermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8beachten.

:FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal".

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.

: Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 4/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung

6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung

AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.

6.4Verweisaufandere Abschnitte

SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.

SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.

SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.

ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung

Schutzmaßnahmen :

Ratschlagzurallgemeinen Arbeitshygiene :

GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).NichtindieAugenoder aufdieHautoderaufdieKleidunggeratenlassen.DampfoderNebelnicht einatmen.Nichtverschlucken.WenndasMaterialbeinormalemGebraucheine GefahrfürdieAtemwegedarstellt,nurbeiausreichenderBelüftungverwendenoder einengeeignetenAtemschutztragen.ImOriginalbehälterodereinemzugelassenen Ersatzbehälteraufbewahren,derauseinemkompatiblenMaterialgefertigtwurde. BeiNichtgebrauchfestgeschlossenhalten.LeereBehälterenthalten Produktrückständeundkönnengefährlichsein.Behälternichtwiederverwenden. DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanz verwendet,gelagertoderverarbeitetwird,zuverbieten.DiemitderSubstanz umgehendenPersonenmüssensichvordemEssen,TrinkenoderRauchendie HändeunddasGesichtwaschen.KontaminierteKleidungundSchutzausrüstung vordemBetretendesEssbereichsentfernen.SieheAbschnitt8fürweitere AngabenzuHygienemaßnahmen.

7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten

AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.

HinweisezurgemeinsamenLagerung

Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen

HinweiseaufdemEtikettbeachten.Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.VonHitzeunddirekter Sonneneinstrahlungfernhalten.

Behälterdichtgeschlossenhalten.

VonZündquellenfernhalten.Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältig verschließenundaufrechtlagern,umdasAuslaufenzuverhindern.

FürweitereInformationensiehetechnischesDatenblatt/Verpackung.

7.3SpezifischeEndanwendungen

Empfehlungen : :

SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

JOTUNPenselrens(2019)
:
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 5/14

ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.

NamedesProdukts/Inhaltsstoffs

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

Empfohlene Überwachungsverfahren

Expositionsgrenzwerte

DFGMAK-WerteListe(Deutschland,10/2021).

Spitzenbegrenzung:100.5mg/m³,4malproSchicht,15Minuten. Spitzenbegrenzung:15ppm,4malproSchicht,15Minuten.

8-Stunden-Mittelwert:67mg/m³8Stunden.

8-Stunden-Mittelwert:10ppm8Stunden. TRGS900AGW(Deutschland,2/2022).

Kurzzeitwert:100.5mg/m³15Minuten. Schichtmittelwert:67mg/m³8Stunden.

Schichtmittelwert:10ppm8Stunden.

Kurzzeitwert:15ppm15Minuten.

EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormenerfolgen,wiebeispielsweiseder Folgende:EuropäischeNormDINEN689(Arbeitsplatzatmosphären-Anleitungzur ErmittlungderinhalativenExpositiongegenüberchemischenStoffenzumVergleich mitGrenzwertenundMessstrategie)EuropäischeNormDINEN14042 (Arbeitsplatzatmosphären-LeitfadenfürdieAnwendungunddenEinsatzvon VerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischerundbiologischerArbeitsstoffe) EuropäischeNormDINEN482(Arbeitsplatzatmosphären-Allgemeine AnforderungenandieLeistungsfähigkeitvonVerfahrenzurMessungchemischer Arbeitsstoffe)HinweisaufnationaleAnleitungsdokumentefürMethodenzur BestimmunggefährlicherStoffewirdebenfallsgefordert.

DNELs/DMELs Typ

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

DNELLangfristigOral 6.25mg/ kgbw/Tag

AllgemeinbevölkerungSystemisch

DNELLangfristigInhalativ67.5mg/m³Arbeiter Örtlich

DNELKurzfristigInhalativ101.2mg/ m³

Arbeiter Örtlich

Hexyl-D-glucosid

DNELLangfristigOral 35.7mg/ kgbw/Tag

DNELLangfristigInhalativ124mg/m³

AllgemeinbevölkerungSystemisch

AllgemeinbevölkerungSystemisch

DNELLangfristigInhalativ420mg/m³Arbeiter Systemisch

DNELLangfristigDermal357000 mg/kgbw/ Tag

AllgemeinbevölkerungSystemisch

Arbeiter Systemisch

PNECs

EsliegenkeinePNECs-Wertevor.

Geeignetetechnische

FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.Falls diesnichtausreicht,umdiePartikel-undLösemitteldampfkonzentrationunterden Arbeitsplatz-Grenzwertenzuhalten,mußeingeeigneterAtemschutzgetragen werden.

IndividuelleSchutzmaßnahmen

Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 6/14

JOTUNPenselrens(2019)
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
:
DNELLangfristigDermal595000 mg/kgbw/ Tag NamedesProdukts/Inhaltsstoffs Exposition Wert Population Wirkungen
Steuerungseinrichtungen :
8.1ZuüberwachendeParameter
8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition
Arbeitsplatz-Grenzwerte

ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

HygienischeMaßnahmen:

WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.

Augen-/Gesichtsschutz

:

WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Spritzschutzbrillegegen Chemikalienund/oderGesichtsschutz.BeiInhalationsgefahrenistmöglicherweise stattdesseneinVollgesichts-Atemschutzgeräterforderlich.

Handschutz

EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,dieunbegrenztenWiderstand gegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationenvonChemikaliengebenkönnen.

DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes.

DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüberdenGebrauch,dieLagerung, WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden.

HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdesHandschuhmaterials ausgetauschtwerden.

Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrtundvewendetwerden. DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeundchemischeBeschädigungund schlechteWartungvermindern.

FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnacheinereingetretenen Expositionverwenden.

Handschuhe

GeeignetenachISO374-1:2016geprüfteSchutzhandschuhetragen.

Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Neopren(>0.35mm),Butylkautschuk(>0.4mm), Viton®(>0.7mm)

Kannverwendetwerden,Handschuhe(Durchdringungszeit)4-8Stunden:Nitrilkautschuk(>0.4mm)

FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugaufChemikalienbeständigkeitund PenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatandenLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.

DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmitdiesemProduktauswählt,deram bestengeeignetist,wobeidiespeziellenEinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzers berücksichtigtwerdenmüssen.

Körperschutz :

Hautschutz :

AndererHautschutz

Atemschutz :

DasPersonalsollteantistatischeKleidungausNaturfaseroderaushitzebeständiger Kunstfasertragen.

GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.

WenndieArbeitereinerKonzentrationüberdemGrenzwertausgesetztsind, müssensiegeeigneteundzugelassenAtemschutzgerätetragen.BeimSpritzen diesesProduktesAtemmaskemitHolzkohle-undStaubfilterverwenden(als FilterkombinationA2-P2).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluftAtemgerätebenutzen.BeiVerwendungvonRolleoderPinseldenEinsatzeines HolzkohlefiltersinBetrachtziehen.

Begrenzungund Überwachungder

Umweltexposition

:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

JOTUNPenselrens(2019)
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 7/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

DieBedingungenfürdieMessungallerEigenschaftensindbeiStandardtemperaturund-druck,sofernnichtanders angegeben.

9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen

PhysikalischerZustand

Klar.,,Gelb. Farbe

Mild. Geruch

Geruchsschwelle

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt SiedebeginnundSiedebereich

Entzündbarkeit :

Untereundobere Explosionsgrenze

Flammpunkt

Selbstentzündungstemperatur

pH-Wert

LöslichkeitinWasser :

Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser

Dampfdruck

GeringsterbekannterWert:225bis227.6°C(437bis441.7°F)(2(2-Butoxyethoxy)ethanol).

Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

Nichtanwendbar.

GeringsterbekannterWert:210°C(410°F)(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol).

Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.

9

Viskosität Kinematisch(40°C):>20.5mm2/s

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

HöchsterbekannterWert:0.003kPa(0.02mmHg)(bei20°C)(2(2-Butoxyethoxy)ethanol).

Verdampfungsgeschwindigkeit 0.003(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol)verglichenmitbutylacetat

Dichte :1g/cm³

Dampfdichte

ExplosiveEigenschaften

:

Flüssigkeit. 0 HöchsterbekannterWert:5.6(Luft=1)(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol).

0.8-9.4% Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar. OxidierendeEigenschaften :

Partikeleigenschaften

MedianePartikelgröße :Nichtanwendbar.

9.2SonstigeAngaben

KeineweiterenInformationen.

ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität

10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.

StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).

10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen :UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.

10.4Zuvermeidende Bedingungen

10.5Unverträgliche Materialien :

10.2ChemischeStabilität : : :

10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte

KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.

VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

JOTUNPenselrens(2019)
: : : : : : : : : : : : : :
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 8/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

11.1AngabenzudenGefahrenklassenimSinnederVerordnung(EG)Nr.1272/2008 AkuteToxizität

NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

SchätzungenakuterToxizität

NamedesProdukts/Inhaltsstoffs

Reizung/Verätzung

NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs

Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a(2-propylheptyl)-w-hydroxy-

Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol Augen-MildesReizmittel SäugetierArtnicht bestimmt

-

-

Augen-Mäßigreizend Kaninchen - 24Stunden 20milligrams -

- - -

Augen-Starkreizend Kaninchen - 20milligramsHexyl-D-glucosid Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt

Sensibilisierung

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Mutagenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Karzinogenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Reproduktionstoxizität

Auswirkungenaufdie Entwicklung

: : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit

Teratogenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Aspirationsgefahr

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

JOTUNPenselrens(2019)
LD50Dermal Kaninchen
LD50Oral Ratte 4500mg/kg -
LD50Dermal Kaninchen 2700mg/kg -
2700mg/kg -
Resultat Spezies Dosis Exposition
- -
- -
Resultat PunktzahlExpositionBeobachtung
Spezies
Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a-(2-propylheptyl)-whydroxy500 N/A N/A N/A N/A 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol 4500 2700 N/A N/A N/A Oral(mg/ kg) Dermal (mg/kg) Einatmen (Gase) (ppm) Einatmen (Dämpfe) (mg/l) Einatmen (Stäube und Nebel) (mg/l)
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 9/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

11.2AngabenübersonstigeGefahren

11.2.1EndokrinschädlicheEigenschaften Nichtverfügbar.

11.2.2SonstigeAngaben

Nichtverfügbar.

ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

12.1Toxizität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt. : Schlussfolgerung/ Zusammenfassung

12.4MobilitätimBoden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:

12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung

DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.

12.6EndokrinschädlicheEigenschaften

Nichtverfügbar.

12.7AndereschädlicheWirkungen

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

JOTUNPenselrens(2019)
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Mobilität Nichtverfügbar.: LogPow BCF Potential 12.3Bioakkumulationspotenzial NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol 1 - niedrig Hexyl-D-glucosid 1.72 - niedrig NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs AquatischeHalbwertszeit Photolyse Biologische Abbaubarkeit 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol - - Leicht Hexyl-D-glucosid - - Leicht Hexyl-D-glucosid AkutLC50>100mg/l Fisch 96Stunden Spezies Resultat Exposition Schlussfolgerung/ Zusammenfassung : 12.2PersistenzundAbbaubarkeit 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol - >60%-28Tage -Hexyl-D-glucosid - >60%-28Tage -NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Test Dosis Resultat Inokulum Nichtverfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 10/14

ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

13.1VerfahrenderAbfallbehandlung Produkt

: Entsorgungsmethoden

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.

Ja. GefährlicheAbfälle :

HinweisezurEntsorgung:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.

WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.

FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.

EuropäischerAbfallkatalog(EAK)

AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:

Abfallschlüssel

200129*

Verpackung

Abfallbezeichnung

Reinigungsmittel,diegefährlicheStoffeenthalten

Entsorgungsmethoden :

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.

HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.

LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden. DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.

Verpackungsart

CEPE-Richtlinien 150110*

Verpackungen,dieRückständegefährlicherStoffeenthalten oderdurchgefährlicheStoffeverunreinigtsind

Vorsichtsmaßnahmen :

Besondere

EuropäischerAbfallkatalog(EAK) ABSCHNITT14:AngabenzumTransport

AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.Vorsichtbeim UmgangmitleerenBehältern,dienichtgereinigtoderausgespültwurden.Leere BehälterundAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSie dieVerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.

JOTUNPenselrens(2019)
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
- -Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. ADR/RID IMDG IATA 14.1UN-Nummer oderID-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung ADN Nichtunterstellt.Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 11/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

ABSCHNITT14:AngabenzumTransport

14.6Besondere

: 14.7Massengutbeförderung aufdemSeeweggemäß

IMO-Instrumenten

TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.

:Nichtverfügbar.

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch

EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)

AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe

AnhangXIV

KeinederKomponentenistgelistet.

BesondersbesorgniserregendeStoffe

KeinederKomponentenistgelistet.

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse

SonstigeEU-Bestimmungen

VOC

VOCfürgebrauchsfertige Mischung

Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Luft

Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Wasser

:

Nichtanwendbar.

:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.

:Nichtverfügbar.

:Nichtgelistet

:Nichtgelistet

OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)

Nichtgelistet.

JOTUNPenselrens(2019)
-
--14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
Nein. Nein. Nein. Nein.-
Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 12/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

JOTUNPenselrens(2019)

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU)

Nichtgelistet.

persistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.

Seveso-Richtlinie

DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.

NationaleVorschriften

Lagerklasse(TRGS510) :12

Störfallverordnung

DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.

1Wassergefährdungsklasse:

TechnischeAnleitung

Luft :TA-LuftNummer5.2.5:4.9%

AOX :DasProduktenthältkeineorganischgebundenenHalogene,diezumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.

InternationaleVorschriften

Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III

Nichtgelistet.

MontrealProtokoll Nichtgelistet.

Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.

RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)

Nichtgelistet.

UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.

15.2

Stoffsicherheitsbeurteilung

EswurdekeineStoffsicherheitsbeurteilungdurchgeführt.:

ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.

AbkürzungenundAkronyme:

ATE=SchätzwertakuteToxizität

CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]

DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert

DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert

EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis

N/A=Nichtverfügbar

PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch

PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration

RRN=REACHRegistriernummer

SGG=Trenngruppe

vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar

VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS)

EyeDam.1,H318

VolltextderabgekürztenH-Sätze

Einstufung Begründung
Expertenbeurteilung
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 13/14

ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878

JOTUNPenselrens(2019)

ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

H302 GesundheitsschädlichbeiVerschlucken.

H318 VerursachtschwereAugenschäden.

H319 VerursachtschwereAugenreizung.

VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]

AcuteTox.4 AKUTETOXIZITÄT-Kategorie4

EyeDam.1

EyeIrrit.2

SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie1

27.03.2023 Druckdatum

: :

: :

27.03.2023

KeinefrühereValidierung

HinweisfürdenLeser

DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.

Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :27.03.2023 DatumderletztenAusgabe :KeinefrühereValidierung Version :1 14/14

1 Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Version DatumderletztenAusgabe
SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie2

Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.