SDS Jotun Penselrens

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ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830

SICHERHEITSDATENBLATT

JOTUNPenselrens(2019)

ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens

1.1Produktidentifikator

Produktname

Produktcode :41602

Produktbeschreibung :Reiniger.

Produkttyp :

Andere

Identifizierungsarten :

: Nichtverfügbar.

JOTUNPenselrens(2019)

Flüssigkeit.

UFI :PE20-F0W1-2003-CK53

1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird

ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.

1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt

Jotun(Deutschland)GmbH

Haferweg38

22769Hamburg

Tel:+4940851960

Fax:+4940856234

SDSJotun@jotun.com

1.4Notrufnummer

Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)

Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343

ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs

Produktdefinition :Gemisch

EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]

EyeDam.1,H318

DasProduktistalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.

SieheAbschnitt16fürdenvollständigenWortlautderobenangegebenenH-Sätze.

SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.

2.2Kennzeichnungselemente

Gefahrenpiktogramme :

Signalwort :

Gefahrenhinweise :

Sicherheitshinweise

Gefahr.

H318-VerursachtschwereAugenschäden.

Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.

Prävention :

P280-AugenschutzoderGesichtsschutztragen.

5 41602 ^(ValidationDate) 1
AnwendungenfürEndverbraucher.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 1/13

DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.

JOTUNPenselrens(2019)

ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

Reaktion : Lagerung : Entsorgung :

GefährlicheInhaltsstoffe

Ergänzende

Kennzeichnungselemente

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse

P305+P351+P338,P310-BEIKONTAKTMITDENAUGEN:EinigeMinutenlang behutsammitWasserausspülen.EventuellVorhandeneKontaktlinsennach Möglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUM oderArztanrufen. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

:Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a-(2-propylheptyl)-w-hydroxyHexyl-D-glucosid

:Nichtanwendbar.

:Nichtanwendbar.

SpezielleVerpackungsanforderungen

Mitkindergesicherten Verschlüssen auszustattendeBehälter

2.3SonstigeGefahren

DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr. 1907/2006

: :

Nichtanwendbar.

TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.

:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.

: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen Keinebekannt.

ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

3.2Gemische :Gemisch

NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs

Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a(2-propylheptyl)-w-hydroxy-

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

Identifikatoren Gewicht %

CAS:160875-66-1

Verordnung(EG)Nr. 1272/2008[CLP]

EG:203-961-6

CAS:112-34-5

Verzeichnis:603-096-00-8

Hexyl-D-glucosid REACH#:

01-2119492545-29

EG:259-217-6

CAS:54549-24-5

SieheAbschnitt16fürden vollständigenWortlautder obenangegebenenHSätze.

≥10-≤25AcuteTox.4,H302 EyeDam.1,H318 [1]
REACH#:
01-2119475104-44
≤5 EyeIrrit.2,H319
[1][2]
≤5 EyeDam.1,H318
[1]
Typ
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 2/13

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ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.

Typ

[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich

[2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert

[3]StofferfülltdieKriterienfürPBTgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII

[4]StofferfülltdieKriterienfürvPvBgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII

[5]ÄhnlichbesorgniserregenderStoff

[6]ZusätzlicheOffenlegunggemäßUnternehmensrichtlinie

DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.

ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemein

Augenkontakt

Inhalativ

Hautkontakt

Verschlucken

BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.

AufKontaktlinsenprüfenundfallsvorhandenentfernen.Augensofortmit fließendemWassermindestens15MinutenlangspülenunddabeidieAugenlider geöffnethalten.SoforteinenArzthinzuziehen.

AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.

VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.

BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.

SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.BeiVerdacht,dassimmer nochDämpfevorhandensind,mussderRettereinegeeigneteAtemschutzmaske odereinumluftunabhängigesAtemschutzgerättragen.FürdieErsteHilfeleistende Personkannesgefährlichsein,eineMund-zu-Mund-Beatmungdurchzuführen. WaschenSieverunreinigteKleidunggründlichmitWasser,bevorSiesieausziehen odertragenSieHandschuhedabei.

4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen

Zeichen/SymptomevonÜberexposition

Augenkontakt :ZudenSymptomenkönnengehören: Schmerzen

Inhalativ

Hautkontakt

: :

Verschlucken

Tränenfluss Rötung

KeinespezifischenDaten.

ZudenSymptomenkönnengehören: SchmerzenoderReizung

Rötung

EskannBlasenbildungauftreten :

ZudenSymptomenkönnengehören: Magenschmerzen

4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung

HinweisefürdenArzt

BesondereBehandlungen

Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren.

KeinebesondereBehandlung.:

:
: : : : :
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ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)

ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung

5.1Löschmittel

GeeigneteLöschmittel :

UngeeigneteLöschmittel :

Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.

KeinenWasserstrahlverwenden.

5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren

BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung

Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute

:

DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.

EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.

ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung

6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle

geschultesPersonal :

Einsatzkräfte :

6.2

Umweltschutzmaßnahmen

6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung

6.4Verweisaufandere Abschnitte

:

EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.

AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.

SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.

SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.

SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.

Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen
Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Besondere
: : :
FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal". : : Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 4/13

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ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung

BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebels vermeiden.

DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.

GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).

NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.

ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten

AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.

HinweisezurgemeinsamenLagerung

Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen

Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten.

Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.

7.3SpezifischeEndanwendungen Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.

8.1ZuüberwachendeParameter

Arbeitsplatz-Grenzwerte

NamedesProdukts/Inhaltsstoffs

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

Empfohlene Überwachungsverfahren

Expositionsgrenzwerte

DFGMAK-WerteListe(Deutschland,10/2021).

Spitzenbegrenzung:100.5mg/m³,4malproSchicht,15Minuten. Spitzenbegrenzung:15ppm,4malproSchicht,15Minuten.

8-Stunden-Mittelwert:67mg/m³8Stunden.

8-Stunden-Mittelwert:10ppm8Stunden. TRGS900AGW(Deutschland,7/2021).

Kurzzeitwert:100.5mg/m³15Minuten. Schichtmittelwert:67mg/m³8Stunden.

Schichtmittelwert:10ppm8Stunden. Kurzzeitwert:15ppm15Minuten.

FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispielsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689 (Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie

:
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482 (Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.

DNELs/DMELs

NamedesProdukts/Inhaltsstoffs

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol

LangfristigOral 5mg/kg bw/Tag

AllgemeinbevölkerungSystemisch

Hexyl-D-glucosid

PNECs

EsliegenkeinePNECs-Wertevor.

LangfristigInhalativ40.5mg/m³AllgemeinbevölkerungÖrtlich LangfristigInhalativ40.5mg/m³AllgemeinbevölkerungSystemisch LangfristigDermal50mg/kg bw/Tag

AllgemeinbevölkerungSystemisch

KurzfristigInhalativ60.7mg/m³AllgemeinbevölkerungÖrtlich LangfristigInhalativ67.5mg/m³Arbeiter Örtlich LangfristigInhalativ67.5mg/m³Arbeiter Systemisch

LangfristigDermal83mg/kg bw/Tag

KurzfristigInhalativ101.2mg/ m³

LangfristigOral 35.7mg/ kgbw/Tag

LangfristigInhalativ124mg/m³

Arbeiter Systemisch

Arbeiter Örtlich

AllgemeinbevölkerungSystemisch

AllgemeinbevölkerungSystemisch

LangfristigInhalativ420mg/m³Arbeiter Systemisch

LangfristigDermal357000 mg/kgbw/ Tag

LangfristigDermal595000 mg/kgbw/ Tag

8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition

Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :

IndividuelleSchutzmaßnahmen

HygienischeMaßnahmen:

Augen-/Gesichtsschutz :

AllgemeinbevölkerungSystemisch

Arbeiter Systemisch

Hautschutz

FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.

WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.

WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Spritzschutzbrillegegen Chemikalienund/oderGesichtsschutz.BeiInhalationsgefahrenistmöglicherweise stattdesseneinVollgesichts-Atemschutzgeräterforderlich.

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Exposition
Wert Population Wirkungen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 6/13

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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

Handschuhe

:

EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.

DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.

Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.

DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.

FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.

GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen.

Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Neopren, Butylkautschuk,Viton®

Kannverwendetwerden,Handschuhe(Durchdringungszeit)4-8Stunden: Nitrilkautschuk

FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.

DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.

Körperschutz :

Nichtanwendbar.

AndererHautschutz

Atemschutz :

: Begrenzungund Überwachungder Umweltexposition

GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.

WenndiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzwertenenthält,verwenden SieProzesskammern,örtlicheAbluftanlagenoderanderetechnischeEinrichtungen, umdieExpositionderArbeiterunterhalbempfohlenerodergesetzlich vorgeschriebenerGrenzwertezuhalten.BeimSpritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/ N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluft-Atemgerätebenutzen.

:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften

Flammpunkt 9 Geruchsschwelle : : : : : : : : :

PhysikalischerZustand Flüssigkeit. 0

Klar.,,Gelb. Farbe Verdampfungsgeschwindigkeit

Mild. Geruch pH-Wert

0.003(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol)verglichenmitbutylacetat

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GeringsterbekannterWert:225bis227.6°C(437bis441.7°F)(2(2-Butoxyethoxy)ethanol). Schmelzpunkt/Gefrierpunkt SiedebeginnundSiedebereich
Aussehen Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 7/13

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ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

Nichtanwendbar.

Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen

Dampfdruck

Dampfdichte

Dichte

Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser

HöchsterbekannterWert:0.003kPa(0.02mmHg)(bei20°C)(2(2-Butoxyethoxy)ethanol).

HöchsterbekannterWert:5.6(Luft=1)(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol).

Löslichkeit(en) 1g/cm³

IndenfolgendenMaterialienleichtlöslich:kaltesWasserundheißemWasser.

Nichtverfügbar.

Selbstentzündungstemperatur GeringsterbekannterWert:210°C(410°F)(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol).

Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.

Viskosität Kinematisch(40°C):>20.5mm2/s(>20.5cSt)

ExplosiveEigenschaften

OxidierendeEigenschaften :

9.2SonstigeAngaben

Entzündbarkeit(fest, gasförmig) : KeineweiterenInformationen.

0.8-9.4% Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität

10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.

10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen

10.4Zuvermeidende Bedingungen

10.5Unverträgliche Materialien :

10.2ChemischeStabilität : : :

10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte

StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).

:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.

KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.

VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen AkuteToxizität

Reizung/Verätzung

: : : : : : : : :
2-(2-Butoxyethoxy)ethanolLD50Dermal Kaninchen 2700mg/kgLD50Dermal Kaninchen 2700mg/kgLD50Oral Ratte 4500mg/kgNamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Resultat Spezies Dosis Exposition
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 8/13
SchätzungenakuterToxizität Keine.

DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.

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ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Exposition

Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a(2-propylheptyl)-w-hydroxy-

PunktzahlExpositionBeobachtung Spezies

Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt

- - -

2-(2-Butoxyethoxy)ethanol Augen-Mäßigreizend Kaninchen - 24Stunden 20milligramsAugen-Starkreizend Kaninchen - 20milligramsAugen-MildesReizmittel SäugetierArtnicht bestimmt

Hexyl-D-glucosid Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt

Sensibilisierung

- - -

- - -

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Mutagenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Karzinogenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Reproduktionstoxizität

Auswirkungenaufdie Entwicklung : : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

Aspirationsgefahr

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SonstigeAngaben :

Nichtangegeben.

ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft.

NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Hexyl-D-glucosid AkutLC50>100mg/l Fisch 96Stunden Spezies Resultat Exposition 12.2PersistenzundAbbaubarkeit 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol - >60%-28Tage -Hexyl-D-glucosid - >60%-28Tage -NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Test Dosis Resultat Inokulum
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 9/13
12.1Toxizität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.

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ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

12.4MobilitätimBoden

12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :

DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.

12.6Andereschädliche Wirkungen KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

13.1VerfahrenderAbfallbehandlung Produkt

: Entsorgungsmethoden

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.

Ja. GefährlicheAbfälle :

HinweisezurEntsorgung:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.

WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.

FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.

EuropäischerAbfallkatalog(EAK)

AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:

Abfallschlüssel

200129*

Verpackung

Abfallbezeichnung

Reinigungsmittel,diegefährlicheStoffeenthalten

Mobilität Nichtverfügbar.: LogPow BCF Potential
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol 1 - niedrig Hexyl-D-glucosid 1.72 - niedrig NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs AquatischeHalbwertszeit Photolyse Biologische Abbaubarkeit 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol - - Leicht Hexyl-D-glucosid - - Leicht Nichtverfügbar.
12.3Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 10/13

DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.

JOTUNPenselrens(2019)

ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

Entsorgungsmethoden :

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.

HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.

LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.

DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.

Resultat

CEPE-Richtlinien 150110*

EuropäischerAbfallkatalog(EAK)

Verpackungen,dieRückständegefährlicherStoffeenthalten oderdurchgefährlicheStoffeverunreinigtsind

Vorsichtsmaßnahmen :

Besondere

AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.Vorsichtbeim UmgangmitleerenBehältern,dienichtgereinigtoderausgespültwurden.Leere BehälterundAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSie dieVerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.

TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch

EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)

AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe

AnhangXIV

KeinederKomponentenistgelistet.

ABSCHNITT14:AngabenzumTransport----Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. ADR/RID IMDG IATA 14.1UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe ADN 14.5 Umweltgefahren 14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender
gemäßIMO-Instrumenten
Nichtunterstellt.-
14.7Massengutbeförderung
Nein. Nein. Nein. Nein. :Nichtanwendbar.
:
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JOTUNPenselrens(2019)

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

BesondersbesorgniserregendeStoffe KeinederKomponentenistgelistet.

Nichtanwendbar. AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse

SonstigeEU-Bestimmungen

VOC

VOCfürgebrauchsfertige Mischung

:

:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.

:Nichtanwendbar.

EuropäischesInventar :Nichtbestimmt.

Detergenzien-Verordnung(EG)Nr.907/2006

Inhalt

Inhaltstoffe

OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU) Nichtgelistet.

VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU) Nichtgelistet.

Seveso-Richtlinie

DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.

NationaleVorschriften

Lagerklasse(TRGS510) :12

Störfallverordnung

DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.

1 Wassergefährdungsklasse: TechnischeAnleitung Luft :TA-LuftNummer5.2.5:4.9%

AOX

InternationaleVorschriften

:DasProduktenthältkeineorganischgebundenenHalogene,diezumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.

Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III

Nichtgelistet.

MontrealProtokoll Nichtgelistet.

Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.

RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)

Enthält20-30%nichtionischeTenside. 2-(2-butoxyethoxy)ethanol : : Nichtgelistet.

UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.

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DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.

JOTUNPenselrens(2019)

AbkürzungenundAkronyme:

ATE=SchätzwertakuteToxizität

CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]

DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert

DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert

EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis

PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch

PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration

RRN=REACHRegistriernummer

vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar

VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS)

EyeDam.1,H318

VolltextderabgekürztenH-Sätze

H302

H318 VerursachtschwereAugenschäden.

H319 VerursachtschwereAugenreizung.

VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]

DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.

VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren.

BeiUnstimmigkeitenzwischenverschiedensprachigenAusgabendiesesDokumentesistdieenglische Version(UK)ausschlaggebend.

Stoffsicherheitsbeurteilung Nichtanwendbar.:
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften 15.2
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
HinweisfürdenLeser 5 04.07.2022 Druckdatum Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Version DatumderletztenAusgabe : : : : KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen. 04.07.2022 03.03.2021
Einstufung Begründung
Expertenbeurteilung
GesundheitsschädlichbeiVerschlucken.
AcuteTox.4 AKUTETOXIZITÄT-Kategorie4 EyeDam.1 SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie 1 EyeIrrit.2 SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie 2 Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :04.07.2022 DatumderletztenAusgabe :03.03.2021 Version :5 13/13

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