ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
JOTUNPenselrens(2019)
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens
1.1Produktidentifikator
Produktname
Produktcode :41602
Produktbeschreibung :Reiniger.
Produkttyp :
Andere
Identifizierungsarten :
: Nichtverfügbar.
JOTUNPenselrens(2019)
Flüssigkeit.
UFI :PE20-F0W1-2003-CK53
1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird
ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.
1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt
Jotun(Deutschland)GmbH
Haferweg38
22769Hamburg
Tel:+4940851960
Fax:+4940856234
SDSJotun@jotun.com
1.4Notrufnummer
Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)
Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs
Produktdefinition :Gemisch
EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]
EyeDam.1,H318
DasProduktistalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SieheAbschnitt16fürdenvollständigenWortlautderobenangegebenenH-Sätze.
SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.
2.2Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort :
Gefahrenhinweise :
Sicherheitshinweise
Gefahr.
H318-VerursachtschwereAugenschäden.
Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
Prävention :
P280-AugenschutzoderGesichtsschutztragen.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
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ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
Reaktion : Lagerung : Entsorgung :
GefährlicheInhaltsstoffe
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse
P305+P351+P338,P310-BEIKONTAKTMITDENAUGEN:EinigeMinutenlang behutsammitWasserausspülen.EventuellVorhandeneKontaktlinsennach Möglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUM oderArztanrufen. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
:Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a-(2-propylheptyl)-w-hydroxyHexyl-D-glucosid
:Nichtanwendbar.
:Nichtanwendbar.
SpezielleVerpackungsanforderungen
Mitkindergesicherten Verschlüssen auszustattendeBehälter
2.3SonstigeGefahren
DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr. 1907/2006
: :
Nichtanwendbar.
TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.
:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.
: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen Keinebekannt.
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
3.2Gemische :Gemisch
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a(2-propylheptyl)-w-hydroxy-
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
Identifikatoren Gewicht %
CAS:160875-66-1
Verordnung(EG)Nr. 1272/2008[CLP]
EG:203-961-6
CAS:112-34-5
Verzeichnis:603-096-00-8
Hexyl-D-glucosid REACH#:
01-2119492545-29
EG:259-217-6
CAS:54549-24-5
SieheAbschnitt16fürden vollständigenWortlautder obenangegebenenHSätze.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
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ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.
Typ
[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich
[2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert
[3]StofferfülltdieKriterienfürPBTgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII
[4]StofferfülltdieKriterienfürvPvBgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII
[5]ÄhnlichbesorgniserregenderStoff
[6]ZusätzlicheOffenlegunggemäßUnternehmensrichtlinie
DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
Augenkontakt
Inhalativ
Hautkontakt
Verschlucken
BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.
AufKontaktlinsenprüfenundfallsvorhandenentfernen.Augensofortmit fließendemWassermindestens15MinutenlangspülenunddabeidieAugenlider geöffnethalten.SoforteinenArzthinzuziehen.
AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.
VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.
BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.
SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.BeiVerdacht,dassimmer nochDämpfevorhandensind,mussderRettereinegeeigneteAtemschutzmaske odereinumluftunabhängigesAtemschutzgerättragen.FürdieErsteHilfeleistende Personkannesgefährlichsein,eineMund-zu-Mund-Beatmungdurchzuführen. WaschenSieverunreinigteKleidunggründlichmitWasser,bevorSiesieausziehen odertragenSieHandschuhedabei.
4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Zeichen/SymptomevonÜberexposition
Augenkontakt :ZudenSymptomenkönnengehören: Schmerzen
Inhalativ
Hautkontakt
: :
Verschlucken
Tränenfluss Rötung
KeinespezifischenDaten.
ZudenSymptomenkönnengehören: SchmerzenoderReizung
Rötung
EskannBlasenbildungauftreten :
ZudenSymptomenkönnengehören: Magenschmerzen
4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
HinweisefürdenArzt
BesondereBehandlungen
Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren.
KeinebesondereBehandlung.:
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ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
5.1Löschmittel
GeeigneteLöschmittel :
UngeeigneteLöschmittel :
Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.
KeinenWasserstrahlverwenden.
5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren
BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung
Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute
:
DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.
EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle
geschultesPersonal :
Einsatzkräfte :
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung
6.4Verweisaufandere Abschnitte
:
EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.
AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.
SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.
SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.
SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.
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ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung
BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebels vermeiden.
DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.
GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).
NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.
ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten
AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.
HinweisezurgemeinsamenLagerung
Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen
Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten.
Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.
7.3SpezifischeEndanwendungen Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor
Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.
8.1ZuüberwachendeParameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
Empfohlene Überwachungsverfahren
Expositionsgrenzwerte
DFGMAK-WerteListe(Deutschland,10/2021).
Spitzenbegrenzung:100.5mg/m³,4malproSchicht,15Minuten. Spitzenbegrenzung:15ppm,4malproSchicht,15Minuten.
8-Stunden-Mittelwert:67mg/m³8Stunden.
8-Stunden-Mittelwert:10ppm8Stunden. TRGS900AGW(Deutschland,7/2021).
Kurzzeitwert:100.5mg/m³15Minuten. Schichtmittelwert:67mg/m³8Stunden.
Schichtmittelwert:10ppm8Stunden. Kurzzeitwert:15ppm15Minuten.
FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispielsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689 (Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482 (Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.
DNELs/DMELs
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
LangfristigOral 5mg/kg bw/Tag
AllgemeinbevölkerungSystemisch
Hexyl-D-glucosid
PNECs
EsliegenkeinePNECs-Wertevor.
LangfristigInhalativ40.5mg/m³AllgemeinbevölkerungÖrtlich LangfristigInhalativ40.5mg/m³AllgemeinbevölkerungSystemisch LangfristigDermal50mg/kg bw/Tag
AllgemeinbevölkerungSystemisch
KurzfristigInhalativ60.7mg/m³AllgemeinbevölkerungÖrtlich LangfristigInhalativ67.5mg/m³Arbeiter Örtlich LangfristigInhalativ67.5mg/m³Arbeiter Systemisch
LangfristigDermal83mg/kg bw/Tag
KurzfristigInhalativ101.2mg/ m³
LangfristigOral 35.7mg/ kgbw/Tag
LangfristigInhalativ124mg/m³
Arbeiter Systemisch
Arbeiter Örtlich
AllgemeinbevölkerungSystemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
LangfristigInhalativ420mg/m³Arbeiter Systemisch
LangfristigDermal357000 mg/kgbw/ Tag
LangfristigDermal595000 mg/kgbw/ Tag
8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition
Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :
IndividuelleSchutzmaßnahmen
HygienischeMaßnahmen:
Augen-/Gesichtsschutz :
AllgemeinbevölkerungSystemisch
Arbeiter Systemisch
Hautschutz
FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.
WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.
WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Spritzschutzbrillegegen Chemikalienund/oderGesichtsschutz.BeiInhalationsgefahrenistmöglicherweise stattdesseneinVollgesichts-Atemschutzgeräterforderlich.
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Handschuhe
:
EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.
DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.
Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.
DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.
FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.
GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen.
Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Neopren, Butylkautschuk,Viton®
Kannverwendetwerden,Handschuhe(Durchdringungszeit)4-8Stunden: Nitrilkautschuk
FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.
DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.
Körperschutz :
Nichtanwendbar.
AndererHautschutz
Atemschutz :
: Begrenzungund Überwachungder Umweltexposition
GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.
WenndiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzwertenenthält,verwenden SieProzesskammern,örtlicheAbluftanlagenoderanderetechnischeEinrichtungen, umdieExpositionderArbeiterunterhalbempfohlenerodergesetzlich vorgeschriebenerGrenzwertezuhalten.BeimSpritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/ N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluft-Atemgerätebenutzen.
:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften
Flammpunkt 9 Geruchsschwelle : : : : : : : : :
PhysikalischerZustand Flüssigkeit. 0
Klar.,,Gelb. Farbe Verdampfungsgeschwindigkeit
Mild. Geruch pH-Wert
0.003(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol)verglichenmitbutylacetat
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ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
Nichtanwendbar.
Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen
Dampfdruck
Dampfdichte
Dichte
Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser
HöchsterbekannterWert:0.003kPa(0.02mmHg)(bei20°C)(2(2-Butoxyethoxy)ethanol).
HöchsterbekannterWert:5.6(Luft=1)(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol).
Löslichkeit(en) 1g/cm³
IndenfolgendenMaterialienleichtlöslich:kaltesWasserundheißemWasser.
Nichtverfügbar.
Selbstentzündungstemperatur GeringsterbekannterWert:210°C(410°F)(2-(2-Butoxyethoxy)ethanol).
Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.
Viskosität Kinematisch(40°C):>20.5mm2/s(>20.5cSt)
ExplosiveEigenschaften
OxidierendeEigenschaften :
9.2SonstigeAngaben
Entzündbarkeit(fest, gasförmig) : KeineweiterenInformationen.
0.8-9.4% Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität
10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.
10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen
10.4Zuvermeidende Bedingungen
10.5Unverträgliche Materialien :
10.2ChemischeStabilität : : :
10.6Gefährliche Zersetzungsprodukte
StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).
:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.
KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.
VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen AkuteToxizität
Reizung/Verätzung
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ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs Exposition
Poly(oxy-1,2-ethanediyl,a(2-propylheptyl)-w-hydroxy-
PunktzahlExpositionBeobachtung Spezies
Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt
- - -
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol Augen-Mäßigreizend Kaninchen - 24Stunden 20milligramsAugen-Starkreizend Kaninchen - 20milligramsAugen-MildesReizmittel SäugetierArtnicht bestimmt
Hexyl-D-glucosid Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt
Sensibilisierung
- - -
- - -
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Mutagenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Karzinogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Reproduktionstoxizität
Auswirkungenaufdie Entwicklung : : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Aspirationsgefahr
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SonstigeAngaben :
Nichtangegeben.
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft.
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ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.4MobilitätimBoden
12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :
DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.
12.6Andereschädliche Wirkungen KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
13.1VerfahrenderAbfallbehandlung Produkt
: Entsorgungsmethoden
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.
Ja. GefährlicheAbfälle :
HinweisezurEntsorgung:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.
WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.
FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:
Abfallschlüssel
200129*
Verpackung
Abfallbezeichnung
Reinigungsmittel,diegefährlicheStoffeenthalten
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
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ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
Entsorgungsmethoden :
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.
HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.
LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.
DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.
Resultat
CEPE-Richtlinien 150110*
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
Verpackungen,dieRückständegefährlicherStoffeenthalten oderdurchgefährlicheStoffeverunreinigtsind
Vorsichtsmaßnahmen :
Besondere
AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.Vorsichtbeim UmgangmitleerenBehältern,dienichtgereinigtoderausgespültwurden.Leere BehälterundAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSie dieVerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.
TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch
EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)
AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe
AnhangXIV
KeinederKomponentenistgelistet.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
JOTUNPenselrens(2019)
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
BesondersbesorgniserregendeStoffe KeinederKomponentenistgelistet.
Nichtanwendbar. AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse
SonstigeEU-Bestimmungen
VOC
VOCfürgebrauchsfertige Mischung
:
:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.
:Nichtanwendbar.
EuropäischesInventar :Nichtbestimmt.
Detergenzien-Verordnung(EG)Nr.907/2006
Inhalt
Inhaltstoffe
OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU) Nichtgelistet.
VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU) Nichtgelistet.
Seveso-Richtlinie
DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.
NationaleVorschriften
Lagerklasse(TRGS510) :12
Störfallverordnung
DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.
1 Wassergefährdungsklasse: TechnischeAnleitung Luft :TA-LuftNummer5.2.5:4.9%
AOX
InternationaleVorschriften
:DasProduktenthältkeineorganischgebundenenHalogene,diezumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.
Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III
Nichtgelistet.
MontrealProtokoll Nichtgelistet.
Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)
Enthält20-30%nichtionischeTenside. 2-(2-butoxyethoxy)ethanol : : Nichtgelistet.
UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
JOTUNPenselrens(2019)
AbkürzungenundAkronyme:
ATE=SchätzwertakuteToxizität
CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]
DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis
PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch
PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration
RRN=REACHRegistriernummer
vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar
VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS)
EyeDam.1,H318
VolltextderabgekürztenH-Sätze
H302
H318 VerursachtschwereAugenschäden.
H319 VerursachtschwereAugenreizung.
VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]
DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.
VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren.
BeiUnstimmigkeitenzwischenverschiedensprachigenAusgabendiesesDokumentesistdieenglische Version(UK)ausschlaggebend.