ErfülltVerordnung(EG)Nr.453/2010(REACH),AnhangII,abgeändertgemässVerordnung(EG)Nr.2015/830
SICHERHEITSDATENBLATT
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens
1.1Produktidentifikator
Produktname
JOTUNSopp-ogalgefjerner
Produktcode :44942
Produktbeschreibung :Reiniger.
Produkttyp :
Flüssigkeit.
JOTUNSopp-ogalgefjerner : Nichtverfügbar.
Andere
Identifizierungsarten :
UFI
:UK20-G08T-P003-P8A7
1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird
ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.
1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt
Jotun(Deutschland)GmbH
Haferweg38
22769Hamburg
Tel:+4940851960
Fax:+4940856234
SDSJotun@jotun.com
1.4Notrufnummer
Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)
Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs
Produktdefinition :Gemisch
EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]
SkinCorr.1,H314
EyeDam.1,H318
AquaticAcute1,H400
AquaticChronic2,H411
DasProduktistalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.
2.2Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort :
Gefahrenhinweise :
Sicherheitshinweise
Gefahr.
H314-VerursachtschwereVerätzungenderHautundschwereAugenschäden. H410-SehrgiftigfürWasserorganismenmitlangfristigerWirkung.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
Prävention :
P261-EinatmenvonAerosolvermeiden.
P280-Schutzhandschuhe,SchutzkleidungundAugenschutzoderGesichtsschutz tragen.
P273-FreisetzungindieUmweltvermeiden.
Reaktion :
P391-VerschütteteMengenaufnehmen.
P304+P310-BEIEINATMEN:SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUModerArzt anrufen.
P301+P310,P330,P331-BEIVERSCHLUCKEN:Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUModerArztanrufen.Mundausspülen.KEIN Erbrechenherbeiführen.
P303+P361+P353,P310-BEIBERÜHRUNGMITDERHAUT(oderdemHaar): AllekontaminiertenKleidungsstückesofortausziehen.HautmitWasserabwaschen. SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUModerArztanrufen.
P363-KontaminierteKleidungvorerneutemTragenwaschen.
P305+P351+P338,P310-BEIKONTAKTMITDENAUGEN:EinigeMinutenlang behutsammitWasserausspülen.EventuellVorhandeneKontaktlinsennach Möglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortGIFTINFORMATIONSZENTRUM oderArztanrufen.
Lagerung :
Entsorgung :
GefährlicheInhaltsstoffe
Ergänzende Kennzeichnungselemente
P405-UnterVerschlussaufbewahren.
P501-InhaltundBehälterinÜbereinstimmungmitallenlokalen,regionalen, nationalenundinternationalenGesetzenentsorgen.
:QuaternäreAmmoniumverbindungen,Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-,Chloride
:Nichtanwendbar.
I-50363 ZusätzlicheInformation Produktcode
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse
:Nichtanwendbar.
SpezielleVerpackungsanforderungen
Mitkindergesicherten Verschlüssen auszustattendeBehälter
2.3SonstigeGefahren
DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.
1907/2006
: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen
: :
Ja,trifftzu.
TastbarerWarnhinweis Ja,trifftzu.
:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.
Keinebekannt.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
3.2Gemische :Gemisch
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
Quaternäre
Ammoniumverbindungen,BenzylC12-16-alkyldimethyl-,Chloride
REACH#:
01-2119965180-41
EG:270-325-2
CAS:68424-85-1
Propan-2-ol
EG:200-661-7
CAS:67-63-0
Verzeichnis:603-117-00-0
≥10-≤21
AcuteTox.4,H302
SkinCorr.1B,H314
EyeDam.1,H318
AquaticAcute1,H400 (M=10)
AquaticChronic1,H410 (M=1)
SieheAbschnitt16fürden vollständigenWortlautder obenangegebenenHSätze.
EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.
Typ
[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich
[2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert
[3]StofferfülltdieKriterienfürPBTgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII
[4]StofferfülltdieKriterienfürvPvBgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII
[5]ÄhnlichbesorgniserregenderStoff
[6]ZusätzlicheOffenlegunggemäßUnternehmensrichtlinie
DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.
AufKontaktlinsenprüfenundfallsvorhandenentfernen.Augensofortmit fließendemWassermindestens15MinutenlangspülenunddabeidieAugenlider geöffnethalten.SoforteinenArzthinzuziehen.
AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.
Hautkontakt
4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken
VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.
BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.
SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.BeiVerdacht,dassimmer nochDämpfevorhandensind,mussderRettereinegeeigneteAtemschutzmaske odereinumluftunabhängigesAtemschutzgerättragen.FürdieErsteHilfeleistende Personkannesgefährlichsein,eineMund-zu-Mund-Beatmungdurchzuführen. WaschenSieverunreinigteKleidunggründlichmitWasser,bevorSiesieausziehen odertragenSieHandschuhedabei.
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JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Zeichen/SymptomevonÜberexposition
Augenkontakt :ZudenSymptomenkönnengehören: Schmerzen
Inhalativ
Hautkontakt
: :
Verschlucken
:
Tränenfluss
Rötung
KeinespezifischenDaten.
ZudenSymptomenkönnengehören: SchmerzenoderReizung
Rötung
EskannBlasenbildungauftreten
ZudenSymptomenkönnengehören: Magenschmerzen
4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
:
HinweisefürdenArzt BeiEinatmenderVerbrennungsproduktekönnenSymptomeverzögerteintreten. DiebetroffenePersonmussmöglicherweise48Stundenunterärztlicher Beobachtungbleiben.
BesondereBehandlungen
KeinebesondereBehandlung.:
ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
5.1Löschmittel
GeeigneteLöschmittel :
UngeeigneteLöschmittel :
Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.
KeinenWasserstrahlverwenden.
5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren
Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute
Besondere Schutzausrüstungbeider
Brandbekämpfung
BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung
:
: : :
DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.
EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.
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ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle
geschultesPersonal :
Einsatzkräfte :
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung
6.4Verweisaufandere Abschnitte
EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.
FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal".
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.
AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.
SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.
SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.
SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.
ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebels vermeiden.
DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.
GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8). NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.
ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
WennsichPersonen,unabhängigobsieselbstSpritzlackierenodernicht,währenddesLackierensinnerhalbder Spritzkabinebefinden,istmitEinwirkungvonAerosolenundLösemitteldämpfenzurechnen.Beisolchen BedingungensollteAtemschutzwährenddesSpritzlackierensgetragenwerden,bisdieAerosol-und Lösemitteldampf-KonzentrationunterdieLuftgrenzwertegefallensind.
AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.
HinweisezurgemeinsamenLagerung
Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen
Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten. Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.
7.3SpezifischeEndanwendungen Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.
8.1ZuüberwachendeParameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
Propan-2-ol
Empfohlene Überwachungsverfahren
DNELs/DMELs
Expositionsgrenzwerte
TRGS900AGW(Deutschland,7/2021).
Schichtmittelwert:500mg/m³8Stunden.
Kurzzeitwert:1000mg/m³15Minuten.
Schichtmittelwert:200ppm8Stunden.
Kurzzeitwert:400ppm15Minuten.
DFGMAK-WerteListe(Deutschland,10/2021).
8-Stunden-Mittelwert:200ppm8Stunden.
Spitzenbegrenzung:400ppm,4malproSchicht,15Minuten.
8-Stunden-Mittelwert:500mg/m³8Stunden.
Spitzenbegrenzung:1000mg/m³,4malproSchicht,15Minuten.
FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispielsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689 (Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482 (Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.
QuaternäreAmmoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-,Chloride
LangfristigInhalativ1.64mg/m³
LangfristigOral 3.4mg/kg
LangfristigDermal3.4mg/kg
AllgemeinbevölkerungSystemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
LangfristigInhalativ3.96mg/m³Arbeiter Systemisch
LangfristigDermal5.7mg/kg
Arbeiter Systemisch
Propan-2-ol
LangfristigDermal888mg/kg
Arbeiter Systemisch
LangfristigInhalativ500mg/m³Arbeiter Systemisch
LangfristigDermal319mg/kg
Allgemeinbevölkerung [Verbraucher] Systemisch
LangfristigInhalativ89mg/m³Arbeiter Systemisch
LangfristigOral 26mg/kg
LangfristigOral 26mg/kg bw/Tag
LangfristigInhalativ89mg/m³
LangfristigDermal319mg/kg
Allgemeinbevölkerung [Verbraucher] Systemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition
FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.
IndividuelleSchutzmaßnahmen
HygienischeMaßnahmen:
WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.
WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Spritzschutzbrillegegen Chemikalienund/oderGesichtsschutz.BeiInhalationsgefahrenistmöglicherweise stattdesseneinVollgesichts-Atemschutzgeräterforderlich.
: Handschuhe
EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.
DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.
Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.
DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.
FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.
GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen.
Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Nitrilkautschuk, Butylkautschuk,Viton®,4H,CPF3,Responder,Neopren
Kannverwendetwerden,Handschuhe(Durchdringungszeit)4-8Stunden:Teflon, PVC
Nichtempfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)<1Stunde:PE,Polyvinylalkohol (PVA)
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.
DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.
Körperschutz :
Nichtanwendbar.
AndererHautschutz
Atemschutz :
: Begrenzungund Überwachungder Umweltexposition
GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.
WenndiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzwertenenthält,verwenden SieProzesskammern,örtlicheAbluftanlagenoderanderetechnischeEinrichtungen, umdieExpositionderArbeiterunterhalbempfohlenerodergesetzlich vorgeschriebenerGrenzwertezuhalten.BeimSpritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/ N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluft-Atemgerätebenutzen.
:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen
PhysikalischerZustand Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Geruchsschwelle
Flammpunkt
Geruch pH-Wert Klar.
Charakteristisch.
12bis13
GeringsterbekannterWert:83°C(181.4°F)(Propan-2-ol).
Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen
Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser
Selbstentzündungstemperatur
Viskosität
: : : : : : : : : : : : : : : : : :
9.2SonstigeAngaben
:
HöchsterbekannterWert:4.4kPa(33mmHg)(bei20°C)(Propan-2-ol).
HöchsterbekannterWert:2.1(Luft=1)(Propan-2-ol).
Nichtverfügbar.
GeringsterbekannterWert:456°C(852.8°F)(Propan-2-ol).
Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.
Kinematisch(40°C):>20.5mm2/s(>20.5cSt)
2-12% Nichtverfügbar.
Nichtverfügbar.
Entzündbarkeit(fest, gasförmig) : Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :10.06.2022 DatumderletztenAusgabe :14.09.2020 Version :6 8/15
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JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
KeineweiterenInformationen.
ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität
10.1Reaktivität
:FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.
StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).
10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen
10.4Zuvermeidende Bedingungen
:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.
KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.
10.5Unverträgliche
Materialien :
10.6Gefährliche
10.2ChemischeStabilität : : :
Zersetzungsprodukte
VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen
AkuteToxizität
Quaternäre
Ammoniumverbindungen, BenzylC12-16-alkyldimethyl-, Chloride
Reizung/Verätzung
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl,Chloride
Sensibilisierung
Mutagenität
Haut-MildesReizmittel
Kaninchen - 24Stunden 100 milligrams Exposition PunktzahlExpositionBeobachtung Spezies
Kaninchen
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Karzinogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Reproduktionstoxizität
Oral 4260mg/kg Wirkungsweg ATE-Wert Auswirkungenaufdie Entwicklung :
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :10.06.2022 DatumderletztenAusgabe :14.09.2020 Version :6 9/15
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JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs Kategorie
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition
Expositionsweg Zielorgane
Propan-2-ol Kategorie3 - Narkotisierende Wirkungen
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Aspirationsgefahr
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SonstigeAngaben :
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.: Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit Nichtangegeben.
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.1Toxizität
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdentsprechendalsGemischmitökotoxikologischenEigenschafteneingestuft.FürEinzelheitenhierzu sieheArtikel2und3.
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
AkutEC500.015mg/l Daphnie 48Stunden AkutLC500.85mg/l Fisch 96Stunden ChronischNOEC32.2ppb Fisch-Pimephalespromelas 34Tage Propan-2-ol AkutEC5010100mg/lFrischwasser Daphnie-Daphniamagna 48Stunden AkutLC504200mg/lFrischwasser Fisch-Rasboraheteromorpha96Stunden Spezies Resultat Exposition
12.2PersistenzundAbbaubarkeit
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
OECD301E 95%-Leicht-25Tage - -
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
- - Leicht
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JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.4MobilitätimBoden
Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:
12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :
DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.
12.6Andereschädliche Wirkungen
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
13.1VerfahrenderAbfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden
:
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.
Ja. GefährlicheAbfälle :
HinweisezurEntsorgung:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.
WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.
FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:
Abfallschlüssel
200129*
Verpackung
Entsorgungsmethoden
Abfallbezeichnung
Reinigungsmittel,diegefährlicheStoffeenthalten
:DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.
HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.
LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.
DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.
DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.
JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
Resultat
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
CEPE-Richtlinien 150110* Verpackungen,dieRückständegefährlicherStoffeenthalten oderdurchgefährlicheStoffeverunreinigtsind
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.Vorsichtbeim UmgangmitleerenBehältern,dienichtgereinigtoderausgespültwurden.Leere BehälterundAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSie dieVerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.
ABSCHNITT14:AngabenzumTransport
Ätzenderflüssiger Stoff,n.a.g. (Quaternäre Ammoniumverbindungen, BenzylC12-16-alkyldimethyl-, Chloride) 8 II
ZusätzlicheInformationen
Ätzenderflüssiger Stoff,n.a.g. (Quaternäre Ammoniumverbindungen, BenzylC12-16-alkyldimethyl-, Chloride)
Ätzenderflüssiger Stoff,n.a.g. (Quaternäre Ammoniumverbindungen, BenzylC12-16-alkyldimethyl-, Chloride). Meeresschadstoff (Quaternäre Ammoniumverbindungen, BenzylC12-16-alkyldimethyl-, Chloride)
UN1760 Ätzenderflüssiger Stoff,n.a.g. (Quaternäre Ammoniumverbindungen, BenzylC12-16-alkyldimethyl-, Chloride)
8
8 II
8 II
Kennzeichnungals umweltgefährdender Stoffistnicht erforderlich.
DieKennzeichnungalsumweltgefährlicherStoffistnichterforderlich,wenndieser StoffinMengenvon≤5loder≤5kgtransportiertwird.
NummerzurKennzeichnungderGefahr80
Tunnelcode(E)
DieKennzeichnungalsumweltgefährlicherStoffistnichterforderlich,wenndieser StoffinMengenvon≤5loder≤5kgtransportiertwird.
DieKennzeichnungalsMeeresschadstoffistnichterforderlich,wenndieserStoffin Mengenvon≤5loder≤5kgtransportiertwird.
DieKennzeichnungalsumweltgefährlicherStoffkannvorliegen,wenndiesedurch sonstigeTransportvorschriftenerforderlichist.
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ABSCHNITT14:AngabenzumTransport
14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender
14.7Massengutbeförderung gemäßIMO-Instrumenten
:
TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.
:Nichtanwendbar.
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch
EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)
AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe
AnhangXIV
KeinederKomponentenistgelistet.
BesondersbesorgniserregendeStoffe KeinederKomponentenistgelistet.
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse
SonstigeEU-Bestimmungen
VOC
VOCfürgebrauchsfertige Mischung
:
Nichtanwendbar.
:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.
:Nichtanwendbar.
EuropäischesInventar :AlleKomponentensindgelistetoderausgenommen.
OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)
Nichtgelistet.
VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU) Nichtgelistet.
Seveso-Richtlinie
DiesesProduktkannzurBerechnungherangezogenwerden,umzubestimmen,obeinStandortunterdieSevesoRichtlinieüberdieGefahrenschwererUnfällefällt.
NationaleVorschriften
Zulassungsnummer :
I-50363
Lagerklasse(TRGS510) :8B
Störfallverordnung
DiesesProduktunterliegtderdeutschenStörfallverordnung.
Gefahrenkriterien
Wassergefährdungsklasse: TechnischeAnleitung Luft :TA-LuftNummer5.2.5:1.2%
2
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JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
InternationaleVorschriften
Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III
Nichtgelistet.
MontrealProtokoll Nichtgelistet.
Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)
AOX :DasProduktenthältkeineorganischgebundenenHalogene,diezumAOX-Wertim Abwasserbeitragen. Nichtgelistet.
UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Nichtanwendbar.:
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.
AbkürzungenundAkronyme:ATE=SchätzwertakuteToxizität CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]
DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration RRN=REACHRegistriernummer vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar
VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS)
Einstufung
SkinCorr.1,H314
EyeDam.1,H318
AquaticAcute1,H400
AquaticChronic2,H411
VolltextderabgekürztenH-Sätze
H225
Begründung
AufBasisvonTestdaten
AufBasisvonTestdaten
Rechenmethode
Rechenmethode
FlüssigkeitundDampfleichtentzündbar.
H302 GesundheitsschädlichbeiVerschlucken.
H314
H318
VerursachtschwereVerätzungenderHautundschwere Augenschäden.
VerursachtschwereAugenschäden.
H319 VerursachtschwereAugenreizung.
H336 KannSchläfrigkeitundBenommenheitverursachen.
H400 SehrgiftigfürWasserorganismen.
H410 SehrgiftigfürWasserorganismenmitlangfristigerWirkung.
H411 GiftigfürWasserorganismen,mitlangfristigerWirkung.
VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]
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JOTUNSopp-ogalgefjerner
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
AcuteTox.4
AquaticAcute1
AquaticChronic1
AquaticChronic2
EyeDam.1
EyeIrrit.2
Flam.Liq.2
SkinCorr.1
SkinCorr.1B
AKUTETOXIZITÄT-Kategorie4
KURZFRISTIG(AKUT)GEWÄSSERGEFÄHRDEND-Kategorie1
LANGFRISTIG(CHRONISCH)GEWÄSSERGEFÄHRDENDKategorie1
LANGFRISTIG(CHRONISCH)GEWÄSSERGEFÄHRDENDKategorie2
SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie 1
SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie 2
ENTZÜNDBAREFLÜSSIGKEITEN-Kategorie2
ÄTZ-/REIZWIRKUNGAUFDIEHAUT-Kategorie1
ÄTZ-/REIZWIRKUNGAUFDIEHAUT-Kategorie1B
STOTSE3 SPEZIFISCHEZIELORGAN-TOXIZITÄT(EINMALIGE EXPOSITION)-Kategorie3
Druckdatum
10.06.2022
10.06.2022
6
HinweisfürdenLeser
DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.
VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren.
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