SDS DEMIDEKK Lasyrolja

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SICHERHEITSDATENBLATT

DemidekkLasyrolja

ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens

1.1Produktidentifikator

Produktname

Produktcode :49102

Produkttyp :

Andere Identifizierungsarten :

DemidekkLasyrolja

Produktbeschreibung :FarbeaufWasserbasis.

Flüssigkeit.

: Nichtverfügbar.

1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird

ZurVerwendunginBeschichtungen-PrivateVerwendung:DiesesProduktnurgemäßderAngabenaufdemEtikett verwenden.

ZurVerwendunginBeschichtungen-GewerblicheVerwendung:

1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt

Jotun(Deutschland)GmbH

Haferweg38

22769Hamburg

Tel:+4940851960

Fax:+4940856234

SDSJotun@jotun.com

1.4Notrufnummer

Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)

Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343

ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs

Produktdefinition :Gemisch

EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]

AquaticChronic3,H412

DasProduktistalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.

SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.

2.2Kennzeichnungselemente

Signalwort :

Gefahrenhinweise :

Sicherheitshinweise

KeinSignalwort.

H412-SchädlichfürWasserorganismen,mitlangfristigerWirkung.

Allgemein :P102-DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.

Prävention :

Reaktion : Lagerung :

Entsorgung :

P273-FreisetzungindieUmweltvermeiden. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

P501-InhaltundBehälterinÜbereinstimmungmitallenlokalen,regionalen, nationalenundinternationalenGesetzenentsorgen.

49102 5 49102 ^(ValidationDate) 1
AnwendungenfürEndverbraucher,GewerblicheAnwendungen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2015/830
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :18.05.2021 DatumderletztenAusgabe :08.01.2021 Version :3 1/14

DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.

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ABSCHNITT2:MöglicheGefahren

Ergänzende Kennzeichnungselemente

:Enthält3-Iod-2-propinylbutylcarbamat(IPBC)und1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT). KannallergischeReaktionenhervorrufen.

ZusätzlicheInformationen:AktivesFilmbiozid:IPBC

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse

:Nichtanwendbar.

SpezielleVerpackungsanforderungen

Mitkindergesicherten Verschlüssen

auszustattendeBehälter

2.3SonstigeGefahren

DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.

1907/2006

: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen

: :

Nichtanwendbar.

TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.

:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.

Keinebekannt.

ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs

3-Iod-2-propinylbutylcarbamat (IPBC)

CAS:13463-41-7

1272/2008[CLP]

EyeDam.1,H318

SkinSens.1,H317

STOTRE1,H372 (Luftröhre)

AquaticAcute1,H400 (M=10)

AcuteTox.2,H330

EyeDam.1,H318

Repr.1B,H360D

STOTRE1,H372

AquaticAcute1,H400 (M=1000)

AquaticChronic1,H410 (M=10)

SieheAbschnitt16fürden vollständigenWortlautder obenangegebenenHSätze.

3.2Gemische :Gemisch
EG:259-627-5
Verzeichnis:616-212-00-7 ≤0.79 AcuteTox.4,H302
CAS:55406-53-6
AcuteTox.3,H331
[1][2]
AquaticChronic1,H410 (M=1)
zincpyrithione EG:236-671-3
<0.01 AcuteTox.3,H301
[1][2]
Gewicht % Typ Verordnung(EG)Nr.
Identifikatoren
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ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen

EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.

Typ

[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich

[2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert

[3]StofferfülltdieKriterienfürPBTgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII

[4]StofferfülltdieKriterienfürvPvBgemäßderVerordnung(EG)Nr.1907/2006,AnhangXIII

[5]ÄhnlichbesorgniserregenderStoff

[6]ZusätzlicheOffenlegunggemäßUnternehmensrichtlinie

DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.

ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemein BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewußtlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.

Inhalativ

Hautkontakt

Verschlucken

Augenkontakt : : :

Kontaktlinsenentfernen,Augenliderfürmindestens10Minutengeöffnethaltenund reichlichmitsauberem,frischemWasserspülenundunverzüglichärztlichenRat einholen.

AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.

VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.

BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.

SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.FürdieErsteHilfeleistende Personkannesgefährlichsein,eineMund-zu-Mund-Beatmungdurchzuführen.

4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen

Zeichen/SymptomevonÜberexposition

Augenkontakt :KeinespezifischenDaten.

Hautkontakt

Verschlucken

: :

: :

Inhalativ KeinespezifischenDaten. KeinespezifischenDaten. KeinespezifischenDaten. :

4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung

HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren.

BesondereBehandlungen

KeinebesondereBehandlung.:

ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)

:
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ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung

5.1Löschmittel

GeeigneteLöschmittel :

UngeeigneteLöschmittel :

Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.

KeinenWasserstrahlverwenden.

5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren

Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen

Gefährliche Verbrennungsprodukte

Spezielle Schutzmassnahmenfür Feuerwehrleute

Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung

BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung

:

: : :

DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.

EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.

ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung

6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle

geschultesPersonal :

Einsatzkräfte :

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung

6.4Verweisaufandere Abschnitte

EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.

FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal".

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.

AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.

SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.

SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.

SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.

: :
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ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung

BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebels vermeiden.

DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.

GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).

NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.

ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten

AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.

HinweisezurgemeinsamenLagerung

Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen

Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten.

Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.

7.3SpezifischeEndanwendungen Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor

Nichtverfügbar.

Nichtverfügbar.

ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.

8.1ZuüberwachendeParameter

Arbeitsplatz-Grenzwerte

NamedesProdukts/Inhaltsstoffs

3-Iod-2-propinylbutylcarbamat(IPBC)

zincpyrithione

Expositionsgrenzwerte

DFGMAK-WerteListe(Deutschland,7/2018). Hautsensibilisator.

Spitzenbegrenzung:0.116mg/m³,4malproSchicht,15Minuten. Spitzenbegrenzung:0.01ppm,4malproSchicht,15Minuten. 8-Stunden-Mittelwert:0.058mg/m³8Stunden.

8-Stunden-Mittelwert:0.005ppm8Stunden.

TRGS900AGW(Deutschland,6/2018).Hautsensibilisator. Kurzzeitwert:0.116mg/m³15Minuten.

Kurzzeitwert:0.01ppm15Minuten. Schichtmittelwert:0.058mg/m³8Stunden. Schichtmittelwert:0.005ppm8Stunden.

DFGMAK-WerteListe(Deutschland,7/2019).Wirdüberdie Hautabsorbiert.

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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

Empfohlene Überwachungsverfahren

FallsdiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzenenthält,kanneine persönliche,atmosphärische(bezogenaufdenArbeitsplatz)oderbiologische Überwachungerforderlichsein,umdieWirksamkeitderBelüftungoderanderer Kontrollmaßnahmenund/oderdieNotwendigkeitderVerwendungvon Atemschutzgerätenzuermitteln.EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormen erfolgen,wiebeispeilsweisederFolgende:EuropäischeNormDINEN689

(Arbeitsplatzatmosphären-AnleitungzurErmittlungderinhalativenExposition gegenüberchemischenStoffenzumVergleichmitGrenzwertenundMessstrategie) EuropäischeNormDINEN14042(Arbeitsplatzatmosphären-Leitfadenfürdie AnwendungunddenEinsatzvonVerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischer undbiologischerArbeitsstoffe)EuropäischeNormDINEN482

(Arbeitsplatzatmosphären-AllgemeineAnforderungenandieLeistungsfähigkeitvon VerfahrenzurMessungchemischerArbeitsstoffe)Hinweisaufnationale AnleitungsdokumentefürMethodenzurBestimmunggefährlicherStoffewird ebenfallsgefordert.

DNELs/DMELs

EsliegenkeinePNECs-Wertevor.

8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition

Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :

IndividuelleSchutzmaßnahmen

HygienischeMaßnahmen:

FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.

WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.

Augen-/Gesichtsschutz :

WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Schutzbrillemit Seitenblenden.

Hautschutz

: Handschuhe

EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,die unbegrenztenWiderstandgegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationen vonChemikaliengebenkönnen.

DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes. DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüber denGebrauch,dieLagerung,WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden. HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdes Handschuhmaterialsausgetauschtwerden.

Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrt undvewendetwerden.

DieLeistungoderWirksamkeitderHandschuhekannsichdurchphysikalischeund chemischeBeschädigungundschlechteWartungvermindern.

FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnach einereingetretenenExpositionverwenden.

:
Arbeiter
zincpyrithione LangfristigDermal0.01mg/ kgbw/Tag
Systemisch
Exposition Wert Population Wirkungen
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
PNECs
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ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen

GeeignetenachEN374geprüfteSchutzhandschuhetragen. Kannverwendetwerden,Handschuhe(Durchdringungszeit)4-8Stunden:4H FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugauf ChemikalienbeständigkeitundPenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatan denLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.

DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmit diesemProduktauswählt,derambestengeeignetist,wobeidiespeziellen EinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzersberücksichtigt werdenmüssen.

Körperschutz :

Nichtanwendbar.

AndererHautschutz

Atemschutz :

: Begrenzungund Überwachungder Umweltexposition

GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.

WenndiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzwertenenthält,verwenden SieProzesskammern,örtlicheAbluftanlagenoderanderetechnischeEinrichtungen, umdieExpositionderArbeiterunterhalbempfohlenerodergesetzlich vorgeschriebenerGrenzwertezuhalten.BeimSpritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/ N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluft-Atemgerätebenutzen.

:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen

Farbe

Geruch

Flüssigkeit.

DiverseFarbtöne.

Charakteristisch.

pH-Wert

Flammpunkt

Nichtanwendbar.

0

GeringsterbekannterWert:100°C(212°F)(Wasser).GewichteterMittelwert: 102.07°C(215.7°F)

Verdampfungsgeschwindigkeit HöchsterbekannterWert:0.36(Wasser)GewichteterMittelwert:0.35verglichen mitbutylacetat

Obere/untereEntzündbarkeitsoderExplosionsgrenzen

Dampfdichte

Löslichkeit(en)

Geruchsschwelle Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser

Selbstentzündungstemperatur

Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.

2.6-12.6%

HöchsterbekannterWert:3.2kPa(23.8mmHg)(bei20°C)(Wasser). GewichteterMittelwert:3.13kPa(23.48mmHg)(bei20°C)

HöchsterbekannterWert:2.6(Luft=1)(Propan-1,2-diol).

0.986bis1.02g/cm³

IndenfolgendenMaterialienleichtlöslich:kaltesWasserundheißemWasser.

Nichtverfügbar.

Nichtanwendbar.

Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.

Viskosität Kinematisch(40°C):>0.205cm2/s(>20.5mm2/s)

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt SiedebeginnundSiedebereich Dampfdruck Dichte
PhysikalischerZustand
: : : : : : : : : : : : : : : : :
Entzündbarkeit(fest, gasförmig) : Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :18.05.2021 DatumderletztenAusgabe :08.01.2021 Version :3 7/14

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ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften

Nichtverfügbar.

OxidierendeEigenschaften :

ExplosiveEigenschaften : Nichtverfügbar.

9.2SonstigeAngaben

KeineweiterenInformationen.

ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität

10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.

10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen

10.4Zuvermeidende Bedingungen

StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).

:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.

KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.

10.5Unverträgliche

Materialien :

10.6Gefährliche

10.2ChemischeStabilität : : :

Zersetzungsprodukte

VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.

ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.

ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

11.1AngabenzutoxikologischenWirkungen AkuteToxizität 3-Iod2-propinylbutylcarbamat (IPBC)

Reizung/Verätzung 3-Iod2-propinylbutylcarbamat (IPBC)

Sensibilisierung

3-Iod2-propinylbutylcarbamat (IPBC)

LD50Oral Ratte 1470mg/kgzincpyrithione LC50InhalativStäubeund Nebel Ratte 0.14mg/l 4Stunden LD50Dermal Ratte 2000mg/kgLD50Oral Ratte 221mg/kg -
Inhaltsstoffs Resultat Spezies Dosis Exposition
NamedesProdukts/
Mutagenität
Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt - -zincpyrithione Augen-Reizend SäugetierArtnicht bestimmt - - -
Inhaltsstoffs Exposition PunktzahlExpositionBeobachtung
NamedesProdukts/
Haut Säugetier-ArtnichtbestimmtSensibilisierend
Inhaltsstoffs Expositionsweg Spezies Resultat Spezies SchätzungenakuterToxizität Einatmen(StäubeundNebel) 166.38mg/l Wirkungsweg ATE-Wert
NamedesProdukts/
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ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Karzinogenität

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

Reproduktionstoxizität

Auswirkungenaufdie Entwicklung : : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition

NamedesProdukts/Inhaltsstoffs

3-Iod-2-propinylbutylcarbamat(IPBC)

zincpyrithione

Aspirationsgefahr

Kategorie

Expositionsweg Zielorgane

Kategorie1 - Luftröhre

Kategorie1 - -

AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.

SonstigeAngaben :

Nichtangegeben.

ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

12.1Toxizität

FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.

DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdentsprechendalsGemischmitökotoxikologischenEigenschafteneingestuft.FürEinzelheitenhierzu sieheArtikel2und3.

DiesesMaterialistfürWasserorganismenschädlichundhatlangfristigeAuswirkungen.

12.2PersistenzundAbbaubarkeit Nichtverfügbar.

12.3Bioakkumulationspotenzial

NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs AquatischeHalbwertszeit Photolyse Biologische Abbaubarkeit 3-Iod2-propinylbutylcarbamat (IPBC) - - Leicht 3-Iod-
AkutEC500.022mg/l Algen-Scenedesmus subspicatus 72Stunden AkutEC500.16mg/l Krustazeen-Daphniamagna 48Stunden AkutLC500.067mg/l Fisch-Oncorhynchusmykiss 96Stunden ChronischNOEC70ppbFrischwasserFisch-OncorhynchusmykissJuvenile(Fledgling,Hatchling, Weanling) 96Stunden zincpyrithione AkutEC500.067mg/l Algen 72Stunden AkutEC500.051mg/l Daphnie 48Stunden AkutLC500.0104mg/l Fisch 96Stunden ChronischNOEC2.7ppbMeerwasserDaphnie-Daphniamagna 21Tage Spezies Resultat Exposition
2-propinylbutylcarbamat (IPBC)
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ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben

12.4MobilitätimBoden

12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung :

DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.

12.6Andereschädliche Wirkungen KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.

ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.

13.1VerfahrenderAbfallbehandlung

Produkt

Entsorgungsmethoden

DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleitenausserwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.

HinweisezurEntsorgung:

NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen. BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.

WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.

FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.

EuropäischerAbfallkatalog(EAK)

AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:

Abfallschlüssel

080111*

Verpackung

Entsorgungsmethoden

Abfallbezeichnung

Farb-undLackabfälle,dieorganischeLösemitteloderanderegefährlicheStoffe enthalten

:DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.

Mobilität Nichtverfügbar.: LogPow BCF Potential NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs zincpyrithione 0.9 11 niedrig
Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:
Ja. GefährlicheAbfälle :
:
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DiesesSicherheitsdatenblattwurdefreiwilligerstellt:esistnachArtikel31derVerordnung(EG)Nr.1907/2006nicht erforderlich.

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ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung

HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden. LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden. DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.

Resultat

CEPE-Richtlinien 150110* Verpackungen,dieRückständegefährlicherStoffeenthalten oderdurchgefährlicheStoffeverunreinigtsind

Besondere Vorsichtsmaßnahmen

EuropäischerAbfallkatalog(EAK) ABSCHNITT14:AngabenzumTransport

:AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.Vorsichtbeim UmgangmitleerenBehältern,dienichtgereinigtoderausgespültwurden.Leere BehälterundAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSie dieVerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.

14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender

14.7Massengutbeförderung gemäßIMO-Instrumenten

:

TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.

:Nichtanwendbar.

ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch

EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)

AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe

AnhangXIV

KeinederKomponentenistgelistet.

BesondersbesorgniserregendeStoffe

KeinederKomponentenistgelistet.

----Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. Nichtunterstellt. ADR/RID IMDG IATA 14.1UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe ADN 14.5 Umweltgefahren
Nein. Nein. Nein. Nein.
Nichtunterstellt.-
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ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

AnhangXVIIBeschränkungder Herstellungdes Inverkehrbringensund derVerwendung

bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse

SonstigeEU-Bestimmungen

VOC

VOCfürgebrauchsfertige Mischung

:

Nichtanwendbar.

:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.

:Nichtanwendbar.

EuropäischesInventar :MindestenseineKomponenteistnichtgelistet.

OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU) Nichtgelistet.

VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU) Nichtgelistet.

Seveso-Richtlinie

DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.

NationaleVorschriften

NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs

3-Iod2-propinylbutylcarbamat (IPBC)

DFGMAK-WerteListe3-Iod2-propinylbutylcarbamat; Butylcarbaminsäure3-iod-2-propinylester

DFGMAK-WerteListeZinkundseine anorganischen Verbindungen (einatembareFraktion) /(alveolengängige Fraktion)

Lagerklasse(TRGS510) :12

Störfallverordnung

DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.

3 Wassergefährdungsklasse: TechnischeAnleitung Luft

:TA-LuftNummer5.2.5:4.4%

TA-LuftKlasseI-Nummer5.2.5:0.5%

Gelistet -

GelistetPyrithionzink

AOX

InternationaleVorschriften

:DasProduktenthältorganischgebundeneHalogeneundkannzumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.

Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III

Nichtgelistet.

MontrealProtokoll Nichtgelistet.

Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.

RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)

Listenname NameaufderListeEinstufung Hinweise
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ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften

Nichtgelistet.

UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.

15.2

Stoffsicherheitsbeurteilung

Nichtanwendbar.:

ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.

AbkürzungenundAkronyme:

ATE=SchätzwertakuteToxizität

CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]

DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert

DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert

EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis

PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch

PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration

RRN=REACHRegistriernummer

vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar

VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS)

Einstufung

AquaticChronic3,H412

VolltextderabgekürztenH-Sätze

H301

Begründung

Rechenmethode

GiftigbeiVerschlucken.

H302 GesundheitsschädlichbeiVerschlucken.

H317 KannallergischeHautreaktionenverursachen.

H318 VerursachtschwereAugenschäden.

H330 LebensgefahrbeiEinatmen.

H331 GiftigbeiEinatmen.

H360D KanndasKindimMutterleibschädigen.

H372 SchädigtdieOrganebeilängereroderwiederholterExposition.

H400 SehrgiftigfürWasserorganismen.

H410 SehrgiftigfürWasserorganismenmitlangfristigerWirkung.

H412 SchädlichfürWasserorganismen,mitlangfristigerWirkung.

VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]

AcuteTox.2

AcuteTox.3

AcuteTox.4

AquaticAcute1

AquaticChronic1

AquaticChronic3

EyeDam.1

Repr.1B

SkinSens.1

STOTRE1

Druckdatum

18.05.2021

18.05.2021

08.01.2021

AKUTETOXIZITÄT-Kategorie2

AKUTETOXIZITÄT-Kategorie3

AKUTETOXIZITÄT-Kategorie4

KURZFRISTIG(AKUT)GEWÄSSERGEFÄHRDEND-Kategorie1

LANGFRISTIG(CHRONISCH)GEWÄSSERGEFÄHRDENDKategorie1

LANGFRISTIG(CHRONISCH)GEWÄSSERGEFÄHRDENDKategorie3

SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie 1

REPRODUKTIONSTOXIZITÄT-Kategorie1B

SENSIBILISIERUNGDERHAUT-Kategorie1

SPEZIFISCHEZIELORGAN-TOXIZITÄT(WIEDERHOLTE EXPOSITION)-Kategorie1

Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum DatumderletztenAusgabe : : :
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ABSCHNITT16:SonstigeAngaben

HinweisfürdenLeser

DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.

VerarbeitersolltenJotunstetszwecksspezifischerBeratungzurgenerellenEignungdesProduktesfürihre ZweckeundspezifischenApplikationspraktikenkonsultieren.

BeiUnstimmigkeitenzwischenverschiedensprachigenAusgabendiesesDokumentesistdieenglische Version(UK)ausschlaggebend. 3 Version : Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :18.05.2021 DatumderletztenAusgabe :08.01.2021 Version :3 14/14

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