SICHERHEITSDATENBLATT
JOTAPROFFPrimaAir05
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbeziehungsweisedesGemischsund desUnternehmens
1.1Produktidentifikator
JOTAPROFFPrimaAir05
Produktcode :49502
Produktbeschreibung :FarbeaufWasserbasis.
Produkttyp :
Andere Identifizierungsarten :
Flüssigkeit.
Produktname : Nichtverfügbar.
1.2RelevanteidentifizierteVerwendungendesStoffsoderGemischsundVerwendungen,vondenen abgeratenwird
ZurVerwendunginBeschichtungen-GewerblicheVerwendung:
1.3EinzelheitenzumLieferanten,derdasSicherheitsdatenblattbereitstellt
JotunA/S
P.O.Box2021
3202Sandefjord
Norway
Tel:+4733457000
Fax:+4733457242
E-mail:SDSJotun@jotun.no
NationalerKontakt
Jotun(Deutschland)GmbH
Haferweg38
22769Hamburg
Tel:+4940851960
Fax:+4940856234
SDSJotun@jotun.com
1.4Notrufnummer
Deutschland:GiftnotrufBerlin+493019240(Notfall)
Österreich:VergiftungsinformationszentralederGesundheitÖsterreichGmbH+4314064343
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
2.1EinstufungdesStoffsoderGemischs
Produktdefinition :Gemisch
EinstufunggemäßderVerordnung(EG)Nr.1272/2008[CLP/GHS]
Nichteingestuft.
DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung(EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SieheAbschnitt11fürdetailiertereInformationenzugesundheitlichenAuswirkungenundSymptomen.
2.2Kennzeichnungselemente
Signalwort :
Gefahrenhinweise : Sicherheitshinweise
KeinSignalwort.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Allgemein :Nichtanwendbar.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT2:MöglicheGefahren
Prävention :
Reaktion :
Lagerung : Entsorgung :
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
:EUH208-Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT),C(M)IT/MIT(3:1)und5-Chlor2-methyl-2H-isothiazol-3-on(CIT).KannallergischeReaktionenhervorrufen.
EUH210-SicherheitsdatenblattaufAnfrageerhältlich.
EUH211-Achtung!BeimSprühenkönnengefährlichelungengängigeTröpfchen entstehen.AerosoloderNebelnichteinatmen.
zusätzlicheAngaben :EnthältKonservierungsstoffe:C(M)IT/MIT(3:1)
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensundder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungenund Erzeugnisse
:Nichtanwendbar.
SpezielleVerpackungsanforderungen
Mitkindergesicherten Verschlüssen
auszustattendeBehälter
2.3SonstigeGefahren
DasProduktentspricht denKriterienfürPBTodervPvB-Stoffengemäß AnhangXIIIder Verordnung(EG)Nr.
1907/2006
: AndereGefahren,diezu keinerEinstufungführen
: :
Nichtanwendbar.
TastbarerWarnhinweis Nichtanwendbar.
:DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuft werden.
Keinebekannt.
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
3.2Gemische :Gemisch
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
1,2-Benzisothiazol-3(2H)on(BIT)
Identifikatoren % Einstufung Typ Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, M-Faktorenund ATEs
REACH#: 01-2120761540-60
EG:220-120-9
CAS:2634-33-5
Verzeichnis:
613-088-00-6
<0.05
AcuteTox.4,H302
SkinIrrit.2,H315
EyeDam.1,H318
SkinSens.1,H317
AquaticAcute1,H400
ATE[Oral]=500 mg/kg
SkinSens.1,H317: C≥0.05% M[Akut]=1
[1][2]
C(M)IT/MIT(3:1)
REACH#: 01-2120764691-48
CAS:55965-84-9
Verzeichnis: 613-167-00-5
<0.0015
AcuteTox.3,H301
AcuteTox.2,H310
AcuteTox.2,H330
SkinCorr.1B,H314
EyeDam.1,H318
SkinSens.1A,H317
AquaticAcute1,H400
AquaticChronic1, H410
ATE[Oral]=53mg/ kg
ATE[Dermal]=50 mg/kg
ATE[Inhalation (Dämpfe)]=0.5 mg/l
SkinCorr.1B, H314:C≥0.6%
ABSCHNITT3:Zusammensetzung/AngabenzuBestandteilen
EUH071
SkinIrrit.2,H315: 0.06%≤C<0.6%
EyeDam.1,H318: C≥0.6%
EyeIrrit.2,H319: 0.06%≤C<0.6%
SkinSens.1,H317: C≥0.0015% M[Akut]=100 M[Chronisch]= 100
SieheAbschnitt16 fürdenvollständigen Wortlautderoben angegebenenHSätze.
EssindkeinezusätzlichenInhaltsstoffevorhanden,dienachdemaktuellenWissenstanddesLieferanteninden zutreffendenKonzentrationenalsgesundheits-oderumweltschädlicheingestuftsind,PBT-odervPvB-Stoffebzw. gleichermaßenbedenklicheStoffesindoderwelcheeinenArbeitsplatzgrenzwerthabenunddaherindiesemAbschnitt angegebenwerdenmüssten.
Typ
[1]Stoffeingestuftalsgesundheitsgefährdendoderumweltgefährlich [2]StoffmiteinemArbeitsplatzgrenzwert DasGemischenthält≥1%Titandioxid.DieKlassifizierungdesTitandioxidsinAnhangVIgiltgemäßAnmerkung10 nichtfürdiesesGemisch.
DieGrenzwertefürdieExpositionamArbeitsplatzsind,wennverfügbar,inAbschnitt8wiedergegeben.
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1BeschreibungderErste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
BeiAuftretenvonSymptomenoderbeiallenZweifelsfälleneinenArztaufsuchen. NiemalseinerbewusstlosenPersonetwasdurchdenMundverabreichen.Bei BewußtlosigkeitinstabileSeitenlagebringenundärztlichenRateinholen.
Kontaktlinsenentfernen,Augenliderfürmindestens10Minutengeöffnethaltenund reichlichmitsauberem,frischemWasserspülenundunverzüglichärztlichenRat einholen.
AndiefrischeLuftbringen.Personwarmundruhighalten.Beinichtvorhandener oderunregelmäßigerAtmungoderbeimAuftreteneinesAtemstillstandsistdurch ausgebildetesPersonaleinekünstlicheBeatmungoderSauerstoffgabeeinzuleiten.
Hautkontakt
VerschmutzteKleidungundSchuheausziehen.HautgründlichmitSeifeund WasserreinigenoderzugelassenesHautreinigungsmittelverwenden.Lösemittel oderVerdünnerNICHTverwenden.
BeiVerschluckensofortärztlichenRateinholenundVerpackungoderEtikett vorzeigen.Personwarmundruhighalten.KEINErbrechenherbeiführen.
SchutzderErsthelfer :EssollenkeineMaßnahmenergriffenwerden,diemitpersönlichemRisiko einhergehenodernichtausreichendtrainiertwurden.
4.2WichtigsteakuteundverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor.DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung (EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SpritzerindieAugenkönnenReizungenundreversibleSchädenverursachen. Diesberücksichtigt,wennbekannt,verzögerteundsofortigeAuswirkungensowiechronischeAuswirkungender Bestandteile,durchkurzfristigeundlangfristigeExpositionüberorale,inhalativeunddermaleExpositionswegesowie Augenkontakt.
Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT),C(M)IT/MIT(3:1),5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on(CIT).Kann allergischeReaktionenhervorrufen.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT4:Erste-Hilfe-Maßnahmen
Zeichen/SymptomevonÜberexposition
Augenkontakt :KeinespezifischenDaten.
Inhalativ KeinespezifischenDaten.
Hautkontakt Verschlucken
: :
KeinespezifischenDaten. :
KeinespezifischenDaten.
4.3HinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
HinweisefürdenArzt Symptomatischbehandeln.BeiVerschluckenoderInhalierengrößererMengen sofortdenSpezialistenderGiftinformationszentralekontaktieren. :
BesondereBehandlungen
KeinebesondereBehandlung.:
ToxikologischeAngaben(sieheAbschnitt11)
ABSCHNITT5:MaßnahmenzurBrandbekämpfung
GeeigneteLöschmittel :
UngeeigneteLöschmittel :
Empfohlen:alkoholbeständigerSchaum,CO₂,Pulver,Sprühwasser.
KeinenWasserstrahlverwenden.
5.2BesonderevomStoffoderGemischausgehendeGefahren
Gefahren,dievondem StoffoderderMischung ausgehen
Gefährliche Verbrennungsprodukte
BeiBrandentstehtdichter,schwarzerRauch.DieEinwirkungder ZersetzungsproduktekannGesundheitsschädenverursachen.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
5.3HinweisefürdieBrandbekämpfung
Spezielle Schutzmaßnahmenfür Feuerwehrleute
5.1Löschmittel : : :
Besondere Schutzausrüstungbeider Brandbekämpfung
:
DemFeuerausgesetztegeschlosseneBehältermitWasserkühlen.Löschwasser nichtinAbflüsseoderWasserwegegelangenlassen.
EingeeignetesAtemschutzgerätkannerforderlichsein.
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.1PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinNotfällenanzuwendendeVerfahren NichtfürNotfälle
geschultesPersonal :
Einsatzkräfte
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3MethodenundMaterial fürRückhaltungund Reinigung
EinatmenvonDampfoderNebelvermeiden.SchutzvorschrifteninAbschnitt7und8 beachten.
:FallsfürdenUmgangmitderVerschüttungSpezialkleidungbenötigtwird,ist Abschnitt8zugeeignetenundungeeignetenMaterialienzubeachten.Sieheauch Informationenin"NichtfürNotfällegeschultesPersonal". : :
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.BeiderVerschmutzung vonFlüssen,SeenoderAbwasserleitungenentsprechenddenörtlichenGesetzen diejeweilszuständigenBehördeninKenntnissetzen.
AusgetretenesMaterialmitunbrennbaremAufsaugmittel(z.B.Sand,Erde, Vermiculite,Kieselgur)eingrenzenundzurEntsorgungnachdenörtlichen BestimmungenineinendafürvorgesehenenBehältergeben(sieheAbschnitt13). VorzugsweisemitReinigungsmittelsäubern.DenGebrauchvonLösemittel vermeiden.
ABSCHNITT6:MaßnahmenbeiunbeabsichtigterFreisetzung
6.4Verweisaufandere
Abschnitte
SieheAbschnitt1fürKontaktinformationenimNotfall.
SieheAbschnitt8fürInformationenbezüglichgeeigneterpersönlicher Schutzausrüstung.
SieheAbschnitt13fürweitereAngabenzurAbfallbehandlung.
ABSCHNITT7:HandhabungundLagerung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
7.1SchutzmaßnahmenzursicherenHandhabung
BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.EinatmendesDampfes,SprühnebelsoderNebelsvermeiden. DasEssen,TrinkenundRauchenistinBereichen,indenendieseSubstanzverwendet,gelagertoderverarbeitetwird, zuverbieten.
GeeigneteSchutzausrüstunganlegen(sieheAbschnitt8).
NiemitDruckleeren.BehälteristkeinDruckbehälter.
ImmerinBehälternlagern,dieausdemgleichenMaterialgefertigtsind,wiederOriginalbehälter. GesetzlicheSchutz-undSicherheitsvorschriftenbefolgen. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
WennsichPersonen,unabhängigobsieselbstSpritzlackierenodernicht,währenddesLackierensinnerhalbder Spritzkabinebefinden,istmitEinwirkungvonAerosolenundLösemitteldämpfenzurechnen.Beisolchen BedingungensollteAtemschutzwährenddesSpritzlackierensgetragenwerden,bisdieAerosol-und Lösemitteldampf-KonzentrationunterdieLuftgrenzwertegefallensind.
7.2BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonUnverträglichkeiten
AufbewahrengemäßdenörtlichenBestimmungen.
HinweisezurgemeinsamenLagerung
Fernhaltenvon:Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren. WeitereInformationenzuLagerungsbedingungen
Trocken,kühlundbeiguterDurchlüftunglagern.Behälterdichtgeschlossenhalten. Rauchverbot.UnbefugtenZutrittverhindern.Behälter,welchegeöffnetwurden,sorgfältigverschließenundaufrecht lagern,umdasAuslaufenzuverhindern.
FürweitereInformationensiehetechnischesDatenblatt/Verpackung.
7.3SpezifischeEndanwendungen
Empfehlungen : :SpezifischeLösungenfür denIndustriesektor Nichtverfügbar. Nichtverfügbar.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.BereitgestellteInformationen beruhenauftypischenvoraussichtlichenVerwendungendesProdukts.BeiderHandhabungvonGroßmengenoder anderenVerwendungen,diedieExpositionvonArbeiternoderdieFreisetzungindieUmweltsignifikanterhöhen können,sindeventuellzusätzlicheMaßnahmenerforderlich.
8.1ZuüberwachendeParameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs Expositionsgrenzwerte
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT)
DFGMAK-WerteListe(Deutschland,10/2021). Hautsensibilisator.
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Empfohlene Überwachungsverfahren
EssollteeinHinweisaufÜberprüfungsnormenerfolgen,wiebeispielsweiseder Folgende:EuropäischeNormDINEN689(Arbeitsplatzatmosphären-Anleitungzur ErmittlungderinhalativenExpositiongegenüberchemischenStoffenzumVergleich mitGrenzwertenundMessstrategie)EuropäischeNormDINEN14042 (Arbeitsplatzatmosphären-LeitfadenfürdieAnwendungunddenEinsatzvon VerfahrenundGerätenzurErmittlungchemischerundbiologischerArbeitsstoffe) EuropäischeNormDINEN482(Arbeitsplatzatmosphären-Allgemeine AnforderungenandieLeistungsfähigkeitvonVerfahrenzurMessungchemischer Arbeitsstoffe)HinweisaufnationaleAnleitungsdokumentefürMethodenzur BestimmunggefährlicherStoffewirdebenfallsgefordert.
NamedesProdukts/Inhaltsstoffs
Typ
DNELLangfristigDermal0.345mg/ kgbw/Tag
DNELLangfristigDermal0.966mg/ kgbw/Tag
DNELLangfristigInhalativ1.2mg/m³
AllgemeinbevölkerungSystemisch
Arbeiter Systemisch
AllgemeinbevölkerungSystemisch
DNELLangfristigInhalativ6.81mg/m³Arbeiter Systemisch C(M)IT/MIT(3:1)
DNELLangfristigInhalativ0.02mg/m³
AllgemeinbevölkerungÖrtlich
DNELLangfristigInhalativ0.02mg/m³Arbeiter Örtlich
DNELKurzfristigInhalativ0.04mg/m³
AllgemeinbevölkerungÖrtlich
DNELKurzfristigInhalativ0.04mg/m³Arbeiter Örtlich DNELLangfristigOral 0.09mg/ kgbw/Tag
AllgemeinbevölkerungSystemisch
PNECs
EsliegenkeinePNECs-Wertevor.
DNELKurzfristigOral 0.11mg/ kgbw/Tag
8.2BegrenzungundÜberwachungderExposition
Geeignetetechnische Steuerungseinrichtungen :
IndividuelleSchutzmaßnahmen
HygienischeMaßnahmen:
FürausreichendeLüftungsorgen.Wovernünftigerweisepraktikabelkanndies durchlokaleAbsaugungundeinergutenallgemeinenEntlüftunggeschehen.
WaschenSienachdemUmgangmitchemischenProduktenundamEndedes ArbeitstagesebensowievordemEssen,RauchenundeinemToilettenbesuch gründlichHände,UnterarmeundGesicht.GeeigneteMethodenzurBeseitigung kontaminierterKleidungwählen.KontaminierteKleidungvordererneuten Verwendungwaschen.StellenSiesicher,dassinderNähedesArbeitsbereichs AugenspülstationenundSicherheitsduschenvorhandensind.
WenndieRisikobeurteilungdieserfordert,solltenSchutzbrillengetragenwerden, dieeineranerkanntenNormentsprechen,umdieExpositiongegenüber Flüssigkeitsspritzern,Nebeln,GasenoderStäubenzuvermeiden.Wennein Kontaktmöglichist,dannmussfolgendeSchutzausrüstunggetragenwerden,essei denn,dieBeurteilungerforderteinenhöherenSchutzgrad:Schutzbrillemit Seitenblenden.
Handschutz
EsgibtkeineinzigesHandschuhmaterialodereineKombinationausMaterialien,dieunbegrenztenWiderstand gegenübereinzelnenChemikalienoderKombinationenvonChemikaliengebenkönnen.
DerDurchbruchZeitpunktmussgrösserseinalsdieNutzungsdauerdesProduktes.
DievomHandschuhherstellerbereitgestelltenAnweisungenundInformationenüberdenGebrauch,dieLagerung, WartungunddenAustauschmüssenbefolgtwerden.
HandschuhemüssenregelmäßigundbeijedemAnzeicheneinerBeschädigungdesHandschuhmaterials ausgetauschtwerden.
Immersicherstellen,dassdieHandschuhefehlerfreisindundkorrektaufbewahrtundvewendetwerden.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :16.06.2023 DatumderletztenAusgabe :26.04.2023 Version :2 6/14
ABSCHNITT8:BegrenzungundÜberwachungderExposition/Persönliche Schutzausrüstungen
schlechteWartungvermindern.
FüralleunbedecktenKörperteilegeeigneteHautschutzsalbeverwenden;nichtnacheinereingetretenen Expositionverwenden.
Handschuhe
GeeignetenachISO374-1:2016geprüfteSchutzhandschuhetragen.
Empfohlen,Handschuhe(Durchdringungszeit)>8Stunden:Nitrilkautschuk(>0.4mm),Neopren(>0.35mm), PVC(>0.5mm)
FürdiekorrekteWahldesMaterialsfürdieSchutzhandschuheinBezugaufChemikalienbeständigkeitund PenetrationszeitwendenSiesichbitteumRatandenLieferantenchemikalienbeständigerSchutzhandschuhe.
DerBenutzermusssicherstellen,dasserdenHandschuhtypzumUmgangmitdiesemProduktauswählt,deram bestengeeignetist,wobeidiespeziellenEinsatzbedingungengemässderRisikoeinschätzungdesBenutzers berücksichtigtwerdenmüssen.
Körperschutz :
AndererHautschutz
:
Atemschutz :
Nichtanwendbar.
GeeignetesSchuhwerkundzusätzlicheHautschutzmaßnahmenaufBasisder durchzuführendenAufgabeundderdamitverbundenenGefahrenwählen,und vorgängigdurcheinenFachmanngenehmigenlassen.
WenndiesesProduktInhaltsstoffemitExpositionsgrenzwertenenthält,verwenden SieProzesskammern,örtlicheAbluftanlagenoderanderetechnischeEinrichtungen, umdieExpositionderArbeiterunterhalbempfohlenerodergesetzlich vorgeschriebenerGrenzwertezuhalten.BeimSpritzvorgang:Partikelfilter(FFP2/ N95).IngeschlossenenRäumenPreßluft-oderFrischluft-Atemgerätebenutzen.
Begrenzungund
Überwachungder
Umweltexposition
:
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
DieBedingungenfürdieMessungallerEigenschaftensindbeiStandardtemperaturund-druck,sofernnichtanders angegeben.
9.1AngabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischenEigenschaften Aussehen
Weiß.,A-Base,B-Base,C-Base Farbe
Geruchlos. Geruch
Geruchsschwelle
SiedebeginnundSiedebereich
Entzündbarkeit :
Untereundobere Explosionsgrenze
Flammpunkt
Selbstentzündungstemperatur
Flüssigkeit. 0
GeringsterbekannterWert:100°C(212°F)(Wasser).
Nichtanwendbar. Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
Nichtanwendbar.
Zersetzungstemperatur :Nichtverfügbar.
pH-Wert
8bis9
Viskosität Kinematisch(40°C):>20.5mm2/s
LöslichkeitinWasser :
Verteilungskoeffizient:nOctanol/Wasser
Dampfdruck
kaltesWasserLeichtlöslich heißemWasserLeichtlöslich
Nichtverfügbar.
HöchsterbekannterWert:3.2kPa(23.8mmHg)(bei20°C)(Wasser).
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT9:PhysikalischeundchemischeEigenschaften
Dichte :1.155bis1.435g/cm³
ExplosiveEigenschaften :
OxidierendeEigenschaften :
Partikeleigenschaften
: : Nichtverfügbar.
Dampfdichte Nichtverfügbar.
Verdampfungsgeschwindigkeit 0.36(Wasser)verglichenmitbutylacetat Nichtverfügbar.
MedianePartikelgröße :Nichtanwendbar.
9.2SonstigeAngaben
KeineweiterenInformationen.
ABSCHNITT10:StabilitätundReaktivität
10.1Reaktivität :FürdiesesProduktoderseineInhaltsstoffeliegenkeinespeziellenDatenbezüglich derReaktivitätvor.
StabilunterdenempfohlenenLager-undUmgangsbedingungen(sieheAbschnitt7).
10.3Möglichkeit gefährlicherReaktionen
10.4Zuvermeidende Bedingungen
:UnternormalenLagerbedingungenundbeinormalemGebrauchtretenkeine gefährlichenReaktionenauf.
KannbeiExpositiongegenüberhohenTemperaturengefährliche Zersetzungsproduktebilden.
10.5Unverträgliche
Materialien :
10.6Gefährliche
10.2ChemischeStabilität : : :
Zersetzungsprodukte
VonfolgendenStoffenfernhalten,umstarkeexothermeReaktionenzuvermeiden: Oxidationsmittel,starkeLaugen,starkeSäuren.
ZudenZerfallsproduktenkönnendiefolgendenMaterialiengehören: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Rauch,Stickoxide.
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
11.1AngabenzudenGefahrenklassenimSinnederVerordnung(EG)Nr.1272/2008
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor.DasProduktistnichtalsgefährlicheingestuftgemäßderVerordnung (EG)1272/2008undderenÄnderungen.
SpritzerindieAugenkönnenReizungenundreversibleSchädenverursachen. Diesberücksichtigt,wennbekannt,verzögerteundsofortigeAuswirkungensowiechronischeAuswirkungender Bestandteile,durchkurzfristigeundlangfristigeExpositionüberorale,inhalativeunddermaleExpositionswegesowie Augenkontakt.
Enthält1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(BIT),C(M)IT/MIT(3:1),5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on(CIT).Kann allergischeReaktionenhervorrufen.
AkuteToxizität
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT)
Reizung/Verätzung
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT11:ToxikologischeAngaben
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT)
Resultat
Augen-Reizend
SäugetierArtnicht bestimmt
Haut-MildesReizmittel SäugetierArtnicht bestimmt
PunktzahlExpositionBeobachtung
- - -
- - -
Sensibilisierung
NamedesProdukts/ Inhaltsstoffs
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) Haut
Mutagenität
Maus
Säugetier-ArtnichtbestimmtSensibilisierend
Sensibilisierend C(M)IT/MIT(3:1) Haut
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Karzinogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
Reproduktionstoxizität
Auswirkungenaufdie Entwicklung
: : Auswirkungenaufdie Fruchtbarkeit
Teratogenität
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeieinmaligerExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
SpezifischeZielorgan-ToxizitätbeiwiederholterExposition
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
Aspirationsgefahr
AufBasisderverfügbarenDatensinddieKriterienfüreineEinstufungnichterfüllt.
11.2AngabenübersonstigeGefahren
11.2.1EndokrinschädlicheEigenschaften
Nichtverfügbar.
11.2.2SonstigeAngaben
Nichtverfügbar.
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.1Toxizität
FürdasGemischselbstliegenkeineDatenvor. NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
DasGemischwurdegemäßderSummationsmethodederVerordnung(EG)Nr.1272/2008(CLP-Verordnung) beurteiltundwirdnichtalsumweltgefährdendeingestuft,allerdingsenthältes(eine)umweltgefährdendeSubstanz (en).FürEinzelheitenhierzusieheArtikel3.
ABSCHNITT12:UmweltbezogeneAngaben
12.2PersistenzundAbbaubarkeit Nichtverfügbar.
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt. : Schlussfolgerung/ Zusammenfassung
12.4MobilitätimBoden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser(KOC) Nichtverfügbar.:
12.5ErgebnissederPBT-undvPvB-Beurteilung
DieseMischungenthältkeineSubstanzen,diealsPBT-odervPvB-Stoffeeingestuftwerden.
12.6EndokrinschädlicheEigenschaften Nichtverfügbar.
12.7AndereschädlicheWirkungen
KeinebesonderenWirkungenoderGefahrenbekannt.
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT13:HinweisezurEntsorgung
DieInformationenindiesemAbschnittenthaltenallgemeineRatschlägeundAnleitungen.DieListederIdentifizierten VerwendungeninAbschnitt1solltefürjedeanwendungsspezifischeInformationimExpositionsszenario/ Expositionsszenarienhinzugezogenwerden.
13.1VerfahrenderAbfallbehandlung
Produkt
: Entsorgungsmethoden
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden.Die EntsorgungdiesesProduktssowieseinerLösungenundNebenproduktemuss jederzeitunterEinhaltungderUmweltschutzanforderungenund AbfallbeseitigungsgesetzesowiedenAnforderungenderörtlichenBehörden erfolgen.ÜberschüsseundnichtzumRecycelngeeigneteProdukteüberein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmenentsorgen.Abfallnichtunbehandeltin dieKanalisationeinleiten,außerwennalleanwendbarenVorschriftenderBehörden eingehaltenwerden.
GefährlicheAbfälle :
HinweisezurEntsorgung:
NachgegenwärtigemKenntnisstanddesLieferantenistdiesesProduktnichtals gefährlicherAbfallimSinnederEU-Richtlinie2008/98/EGzubetrachten.
NichtindieKanalisationoderGewässergelangenlassen.
BeiderEntsorgungsindallerelevantenBestimmungenvonBund,Ländernund Gemeindenzubeachten.
WirddiesesProduktmitanderenAbfallstoffenvermischt,danngiltmöglicherweise derursprünglicheAbfallproduktcodenichtmehrundesmusseingeeigneterCode zugewiesenwerden.
FürweitereAuskünftewendenSiesichbitteanIhreörtlicheAbfallbehörde.
EuropäischerAbfallkatalog(EAK)
AbfallschlüsselgemäßEuropäischenAbfallverzeichnis:
Abfallschlüssel
080112
Verpackung
Abfallbezeichnung
Farb-undLackabfällemitAusnahmederjenigen,dieunter080111fallen
Entsorgungsmethoden :
DieAbfallerzeugungsolltenachMöglichkeitvermiedenoderminimiertwerden. Verpackungsabfallsolltewiederverwertetwerden.VerbrennungoderDeponierung solltenurinBetrachtgezogenwerden,wennWiederverwertungnichtdurchführbar ist.
HinweisezurEntsorgung:UnterZuhilfenahmederindiesemSicherheitsdatenblattbereitgestellten InformationenmussvondenzuständigenAbfallbehördenüberdieKlassifizierung leererBehälterRateingeholtwerden.
LeereBehältermüssenverschrottetoderüberholtwerden.
DurchdasProduktverunreinigteBehältersindinÜbereinstimmungmitlokalenund nationalengesetzlichenBestimmungenzuentsorgen.
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen :
AbfälleundBehältermüsseningesicherterWeisebeseitigtwerden.LeereBehälter undAuskleidungenkönnenProduktrückständeenthalten.VermeidenSiedie VerbreitungunddasAbfließenvonfreigesetztemMaterialsowiedenKontaktmit demErdreich,Gewässern,AbflüssenundAbwasserleitungen.
ABSCHNITT14:AngabenzumTransport
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT14:AngabenzumTransport
14.6Besondere Vorsichtsmaßnahmenfür denVerwender
14.7Massengutbeförderung aufdemSeeweggemäß
IMO-Instrumenten
:
-
TransportaufdemWerksgelände:nuringeschlossenenBehälterntransportieren, diesenkrechtundfeststehen.Personen,diedasProdukttransportieren,müssen fürdasrichtigeVerhaltenbeiUnfällen,AuslaufenoderVerschüttenunterwiesen sein.
:Nichtverfügbar.
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
15.1VorschriftenzuSicherheit,Gesundheits-undUmweltschutz/spezifischeRechtsvorschriftenfürdenStoff oderdasGemisch
EGVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH)
AnhangXIV-VerzeichnisderzulassungspflichtigenStoffe
AnhangXIV
KeinederKomponentenistgelistet.
BesondersbesorgniserregendeStoffe
KeinederKomponentenistgelistet.
AnhangXVIIBeschränkungder Herstellung,des Inverkehrbringensund derVerwendung bestimmtergefährlicher Stoffe,Mischungenund Erzeugnisse
SonstigeEU-Bestimmungen
VOC
VOCfürgebrauchsfertige Mischung
Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Luft
Industrieemissionen (integrierteVermeidung undVerminderungder Umweltverschmutzung)–Wasser
:
Nichtanwendbar.
:DieBestimmungenderRichtlinie2004/42/EGüberVOCgeltenfürdiesesProdukt. FürweitereInformationensiehedasEtikettund/odertechnischeDatenblatt.
:Nichtverfügbar.
:Nichtgelistet
:Nichtgelistet
OzonabbauendeSubstanzen(1005/2009/EU)
Nichtgelistet.
VorherigeZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC,PriorInformedConsent)(649/2012/EU)
Nichtgelistet.
persistenteorganischeSchadstoffe
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT15:Rechtsvorschriften
Nichtgelistet.
Seveso-Richtlinie
DiesesProduktwirdnichtunterderSeveso-Richtliniekontrolliert.
NationaleVorschriften
IndustriellerGebrauch :DieInformationenausdiesemSicherheitsdatenblattkannnichtals Arbeitsplatzrisikobewertungeingesetztwerden,diegemäß Arbeitsschutzbestimmungenerstelltwerdenmuß.Diegesetzlichen ArbeitsschutzmaßnahmensindbeidemGebrauchdesProdukteseinzuhalten.
Lagerklasse(TRGS510) :12
Störfallverordnung
DiesesProduktunterliegtnichtderdeutschenStörfallverordnung.
1Wassergefährdungsklasse:
TechnischeAnleitung
Luft :TA-LuftNummer5.2.5:14.9%
AOX
InternationaleVorschriften
:DasProduktenthältorganischgebundeneHalogeneundkannzumAOX-Wertim Abwasserbeitragen.
Chemiewaffenübereinkommen,ChemikalienderListeI,II&III
Nichtgelistet.
MontrealProtokoll Nichtgelistet.
Stockholm-KonventionüberpersistenteorganischeSchadstoffe Nichtgelistet.
RotterdamerÜbereinkommenüberdasVerfahrendervorherigenZustimmungnachInkenntnissetzung(PIC)
Nichtgelistet.
UNECE-Aarhus-ProtokollüberpersistenteorganischeVerbindungen(POP)undSchwermetalle Nichtgelistet.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
EswurdekeineStoffsicherheitsbeurteilungdurchgeführt.:
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
KennzeichnetgegenüberderletztenVersionveränderteInformationen.
AbkürzungenundAkronyme:
ATE=SchätzwertakuteToxizität
CLP=VerordnungüberdieEinstufung,KennzeichnungundVerpackung [Verordnung(EG)Nr.1272/2008]
DMEL=AbgeleiteterMinimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL=AbgeleiteterNicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz=CLP-spezifischerGefahrenhinweis
N/A=Nichtverfügbar
PBT=Persistent,bioakkumulierbarundtoxisch
PNEC=AbgeschätzteNicht-Effekt-Konzentration
RRN=REACHRegistriernummer
SGG=Trenngruppe
vPvB=Sehrpersistentundsehrbioakkumulierbar
VerfahrenzurAbleitungderEinstufunggemäßderVerordnung(EG)1272/2008(CLP/GHS) Nichteingestuft.
VolltextderabgekürztenH-Sätze
ErfülltVerordnung(EG)Nr.1907/2006(REACH),AnhangII,abgeändertgemäßVerordnung(EU)2020/878
ABSCHNITT16:SonstigeAngaben
H301 GiftigbeiVerschlucken.
H302 GesundheitsschädlichbeiVerschlucken.
H310 LebensgefahrbeiHautkontakt.
H314 VerursachtschwereVerätzungenderHautundschwereAugenschäden.
H315 VerursachtHautreizungen.
H317 KannallergischeHautreaktionenverursachen.
H318 VerursachtschwereAugenschäden.
H330 LebensgefahrbeiEinatmen.
H400 SehrgiftigfürWasserorganismen.
H410 SehrgiftigfürWasserorganismenmitlangfristigerWirkung.
EUH071 WirktätzendaufdieAtemwege.
VolltextderEinstufungen[CLP/GHS]
AcuteTox.2 AKUTETOXIZITÄT-Kategorie2
AcuteTox.3 AKUTETOXIZITÄT-Kategorie3
AcuteTox.4 AKUTETOXIZITÄT-Kategorie4
AquaticAcute1 KURZFRISTIG(AKUT)GEWÄSSERGEFÄHRDEND-Kategorie1
AquaticChronic1 LANGFRISTIG(CHRONISCH)GEWÄSSERGEFÄHRDEND-Kategorie1
EyeDam.1 SCHWEREAUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG-Kategorie1
SkinCorr.1B ÄTZ-/REIZWIRKUNGAUFDIEHAUT-Kategorie1B
SkinIrrit.2 ÄTZ-/REIZWIRKUNGAUFDIEHAUT-Kategorie2
SkinSens.1 SENSIBILISIERUNGDERHAUT-Kategorie1
SkinSens.1A SENSIBILISIERUNGDERHAUT-Kategorie1A
: :
16.06.2023 26.04.2023
16.06.2023: :
DieAngabenindiesemDokumenterfolgennachbestemWissenaufderGrundlagevonLaborversuchenund praktischenErfahrungenvonJotun.DieProduktevonJotunwerdenalsHalbfertigerzeugnissebetrachtet undalssolcheoftunterBedingungenverarbeitet,diesichderEinflussnahmevonJotunentziehen.Jotun kannfürnichtsanderesalsdieQualitätdesProduktesselbstgarantieren.GeringfügigeProduktanpassungen könnenvorgenommenwerden,umdenlokalenAnforderungenzuentsprechen.JotunbehältsichdasRecht vor,diegegebenenDatenohneAnkündigungzuändern.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum :16.06.2023 DatumderletztenAusgabe :26.04.2023 Version :2 14/14