SonntagsZeitung_2020-04-12

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12. April 2020 | 15. Woche | 30. Jahrgang

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Ein Osterspaziergang im Gildehauser Venn Naturschutzgebiet ist ein beliebtes Ausflugsziel Das 650 Hektar große Naturschutzgebiet „Gildehauser Venn“ ist sicher eine der schönsten und eindrucksvollsten Heide- und Moorlandschaften Nordwestdeutschlands. Bereits 1938 wurden erste Teile unter Schutz gestellt. Um das Gebiet gebührend zu genießen, erkundet man es am besten bei einem gemütlichen Spaziergang. Zwei Aussichtsplattformen ermöglichen einen ersten Überblick, anschließend geht es zu Fuß teilweise über Bohlenwege durch Heide, Pfeifengrasbestände und lichte Moorwälder. Gerade jetzt ist das Gildehauser Venn ein beliebtes Ausflugsziel für Familien und Naturliebhaber bei Sonnenschein und warmen Temperaturen. Wer will, kann das Gebiet sogar zu Pferd durchqueren, denn auch im Süden führt eine Strecke der „Grafschafter Reitrouten“ von Bardel nach NordrheinWestfalen. Naturliebhaber schätzen nicht nur das Ausflugsziel, sondern achten und schützen es auch. Gerade bei dieser Wetterlage ist die Brandgefahr insbesondere im Kerngebiet des Venns besonders hoch. Vor etwa einem Jahr wurden 30 Hektar Moor durch eine Unachtsamkeit in Brand gesetzt. Zu beachten sind daher im Naturschutzgebiet folgende Verhaltensregeln: • Das Befahren der Straßen und Wege ist für Fahrzeuge aller Art verboten mit Ausnahme von Fahrrädern. Gäste parken ihr Auto rücksichtsvoll außerhalb des Gildehauser Venns. • Besucher sollten auf den gekennzeichneten Wegen GILDEHAUS

Die Sonntagszeitung wünscht ein schönes und erholsames Osterfest! Ein Osterhase aus Stroh mit Tränen an seinen Augen steht auf einem Feld bei Steinbrink in Niedersachsen. Er steht sinnbildlich für die derzeit schwierige Situation in Deutschland. Durch den welt-

weiten Corona-Ausbruch fallen vielerorts Veranstaltungen rund um Ostern aus. Auch lange geplante Urlaubsreisen und Verwandtenbesuche können in diesem Jahr nicht in gewohntem Maße stattfin-

den. Trotzdem wünscht das Team der Sonntagszeitung Ihnen, liebe Leserinnen und Leser ein schönes und erholsames Osterfest. Machen Sie das Beste draus! Foto: dpa

Landrat: Nicht nach Holland fahren Nachbarland gilt als Coronavirus-Risikogebiet / Sorgentelefon auch Ostern erreichbar Das sogenannte „Corona-Kabinett“ in Berlin hat am Montag entschieden, die Grenze zu den Niederlanden geöffnet zu lassen. Landrat Uwe Fietzek begrüßt diese Entscheidung für die Berufspendler und den freien Warenverkehr zur Versorgung der Bevölkerung. Er bittet die Grafschafter jedoch: „Da unser Nachbarland, die Niederlande, seit dem 2. April vom Robert-Koch-Institut zum Coronavirus-Risikogebiet erklärt wurde, rate ich ausdrücklich, die Grenze nur bei beruflichen Erfordernissen zu überqueren. Insbesondere von Ausflügen, Radtouren oder Reisen zu Ostern sollte Abstand genommen werden – und das erst einmal bis auf Weiteres.“ Landrat Uwe Fietzek weist außerdem darauf hin, dass NORDHORN

seit dem 2. April für Reise- gen Verordnung ist es wieder rückkehrer aus den Nieder- zulässig, als Erwachsener die landen gilt, dass sie für 14 Ta- eigenen Eltern in deren oder ge ab Rückkehr bestimmte der eigenen Wohnung zu Einrichtungen nicht mehr be- empfangen oder auf Nachtreten dürfen. Diese Regelung barskinder aufzupassen. gilt auch dann, wenn für einAuch Treffen mit einem zelne Einrichtungen vielleicht engen Freund oder einer in nächster Freundin sind Zeit der möglich. Die „Lockdown“ Teilnahme an Einige Regelungen wieder aufgeHochzeiten hoben wer- wurden überarbeitet. oder Beerdiden sollte. gungen ist Starke Eindem engsten schränkungen für den Publi- Familien- und Freundeskreis kumsverkehr bestehen derzeit bis höchstens zehn Personen weiterhin in Kindertagesein- gestattet. richtungen, Kinderhorten, Eine weitere Änderung erKrankenhäusern und Alters- möglicht die Nutzung von heimen. Autowaschanlagen für die Das Land Niedersachsen Reinigung von Nutzfahrzeuhat seine Verordnung über gen sowie für die vollautomadie Einschränkung sozialer tische Reinigung privat geKontakte grundlegend über- nutzter Fahrzeuge. Es dürfen arbeitet. Nach der jetzt gülti- dabei aber keine vor- und ✡ ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ✲ ●

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nachgelagerten Reinigungsschritte durch die Kunden selbst erfolgen. Gleichzeitig bleiben die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Die Bürger- und Sorgentelefone des Landkreises Grafschaft Bentheim werden auch über die Osterfeiertage für Fragen und Rat zum Coronavirus zur Verfügung stehen. Vom 10. bis 13. April werden beide Hotlines von 9 bis 14 Uhr erreichbar sein. Das Bürgertelefon ist unter 05921 96-3333 und das Sorgentelefon unter 05921 96-3330 erreichbar.

Das Gildehauser Venn ist für die Besucher ein unverfälschtes Naturerlebnis. Foto: Konjer

bleiben und betreten nicht die empfindlichen Heideflächen sowie die landwirtschaftlichen Nutzflächen • Offenes Feuer, insbesondere das Rauchen im Schutzgebiet ist strengstens verboten. • Natürlich gilt auch beim österlichen Familienausflug

zurzeit Abstand von anderen Spaziergängern zu halten. Mit etwas Rücksichtnahme gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt ist das Gildehauser Venn ein unverfälschtes Naturerlebnis. Und mit etwas Glück kann man beim Spaziergang seltene Wiesenvögel beobachten.

Hinweistafeln informieren die Besucher.

Foto: Kreis

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