SonntagsZeitung_2020-12-27

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27. Dezember 2020 | 52. Woche | 30. Jahrgang

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Landkreis verhängt Ausgangssperre Angesichts der rasanten Entwicklung der Infektionszahlen in der Grafschaft hat der Landkreis verschärfte Verfügungen erlassen, um die Pandemie im Kreisgebiet wirksam einzudämmen. NORDHORN „Wir haben seit Tagen steigende Fallzahlen und noch trauriger: Wir haben ebenfalls eine höhere Zahl an Todesfällen in unserem Landkreis. Wir müssen gemeinsam eine große Kraftanstrengung unternehmen, um gegenzusteuern“, erklärte Landrat Uwe Fietzek am Montag während eines Pressegesprächs. Schon am Wochenende hatten die Mitglieder des Pandemie-Stabes beraten, welche Maßnahmen in einem ersten weiteren Schritt sinnvoll und effektiv seien. „Wir haben vor allem besprochen, welche Schutzmaßnahmen noch möglich und realisierbar sind, aber auch, wie wir das Ziel weiterer Kontaktbeschränkung umsetzen können“, so der Landrat. An schärferen Maßnahmen führe aber bei einem Inzidenzwert über 200 kein Weg vorbei. „Wir haben begrenzte Kapazitäten an Intensivplätzen und entsprechendem Pflegepersonal. Wir wollen

Landrat Uwe Fietzek erläuterte die verschärften Corona-Regeln für die Grafschaft Bentheim. Foto: Hille

auch weiterhin die Nachverfolgung gewährleisten können. Die Verantwortung dafür, dass wir nicht in ein unkontrollierbares Geschehen geraten, tragen wir alle gemeinsam“, betonte Fietzek. „Wir müssen Begegnungen reduzieren und verfügen deshalb eine Ausgangsbeschränkung, die bis zum 12. Januar 2021 gelten wird.“ Eine solche Maßnahme sei bereits in zahlreichen Kreisen in Nordrhein-Westfalen, Hes-

sen und Bayern umgesetzt worden. Maßnahmen zur weiteren Kontaktreduzierung seien „leider alternativlos“. Die neuen Regeln, die per Allgemeinverfügung des Landkreises definiert wurden und seit Mittwoch, 23. Dezember, vorerst bis zum 12. Januar 2021 gelten, im Überblick. Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr: Die Ausgangsbeschränkung gilt für das gesamte Gebiet des

Landkreises in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Ausgenommen ist Heiligabend (24. Dezember). Hier setzt die Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr ein. Die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück dürfen in diesem Zeitraum nicht verlassen werden. Ausgenommen sind Wege, die aus beruflichen oder ärztlich notwendigen Gründen unvermeidbar sind. Auch das Gassi gehen von Einzelpersonen mit dem Hund ist weiterhin möglich.

Besuchsreduzierung in Pflegeeinrichtungen: Es dürfen nur noch zwei namentlich benannte Personen aus einem Haushalt zu Besuch. Einführung der Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) in Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege: Außerdem besteht für Pflegepersonal, Personal wie Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ohne Ventil) in der jeweiligen Pflegeeinrichtung und auf ihrem Gelände. Einführung der Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2) für Heil-/ Pflege- und entsprechende Assistenzberufe: Zahnärzte, Zahnarzthelfer/innen, Heilpraktiker usw. haben die Pflicht, eine FFP2-Maske (ohne Ventil) bei der Behandlung zu tragen. Landrat Uwe Fietzek stellt aber auch klar: „Wir haben über weitere Verschärfungen nachgedacht. Diese werden bei einem weiteren Anstieg des Inzidenzwertes auch umgesetzt.“ Er fügte hinzu: „Ich sage einmal deutlich: Meine Leute hier im Haus, ob im Gesundheitsamt, im Containment-Team und in vielen anderen Bereichen arbeiten seit Monaten am Limit. Jeder ist mit Herzblut bei der Sache und jeder weiß aus eigener Betroffenheit, was die einzelnen Maßnahmen und Einschränkungen im persönlichen Bereich bedeuten. Niemandem fällt das leicht.“

Die Geschäfte dürfen in diesem Jahr kein Feuerwerk anbieten. Foto: picture alliance / dpa

Verkauf von Feuerwerk ist verboten Aktuelle Werbung ist nicht mehr gültig

Die aktuelle Ausgabe der Sonntagszeitung enthält Werbung, in der unter anderem Feuerwerkskörper angeboten werden. Feuerwerkskörper dürfen aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen in diesem Jahr nicht verkauft werden. Aufgrund der Vorlaufzeit bei der Produktion der Werbung war ein Austausch technisch nicht mehr realisierbar. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf

NORDHORN

hin, dass diese Angebote zu Silvesterfeuerwerk nicht gültig sind und solche Produkte von den Handelsunternehmen auch nicht zum Verkauf angeboten werden. Die Sonntagszeitung bittet alle Leserinnen und Leser, diese wesentliche Information bei der Lektüre und im Hinblick auf ihren Einkauf zu beachten. Alle anderen Angebote behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Breitbandausbau geht voran Mindestquote von 55 Prozent ist in Nordhorn und Schüttorf erreicht Der NORDHORN/SCHÜTTORF Grundstein für das neu entstehende Glasfasernetz in den Außenbereichen von Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf ist gelegt. Dank genügend eingereichter Aufträge wurde die angesetzte Quote von 55 Prozent erreicht. Rund 1400 unterversorgte Haushalte hatten während der Vermarktungsphase die Chance auf einen zukunftssiBreitbandanschluss. Andre Lohuis, Hans Georg Wystrach vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) cheren und Hendrik Derks (von links), der ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) absolviert, auf einer Wie- „Wir freuen uns, dass sich se am Coevorden-Piccardie-Kanal. Foto: Oppel schon mehr als 70 Prozent für einen Anschluss entschieden haben“, sagt Inga Lassen, Teamleitung Vertrieb & Marketing bei Grafschafter Breitband.

Streuobstwiese soll Oase für Tiere und Pflanzen werden

Kooperation von Naturschützern mit Wiesenbesitzer in Emlichheim Vor Kurzem wurde in Emlichheim eine neue Streuobstwiese mit 15 alten regionalen Obstsorten angelegt. Auf der 2400 Quadratmeter großen Fläche traf sich Andre Lohuis mit Walter Oppel und Hans Georg Wystrach vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie mit Hendrik Derks, der ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) absolviert und dabei von der BUND Kreisgruppe Grafschaft Bentheim betreut wird, auf einer Wiese am CoevorEMLICHHEIM

den-Piccardie-Kanal. Gepflanzt wurden Hochstämme der Apfelsorten „Jakob Fischer“, „Groninger Krone“ und „Danziger Kantapfel“ sowie die „Doppelte Philippsbirne“, die „Große Schwarze Knorpelkirsche“, die Kirschsorte „Dönnissens Gelbe“ und die „Bühler Frühzwetschge“. Beratend unterstützt wurden sie bei der Sortenauswahl von Sabine Washof vom BUND Niedersachsen, die das landesweite Projekt „Zusammenarbeit zur Erhaltung von Streuobstwiesen in Nieder-

sachsen“ durchführt. Neben der neu angelegten Streuobstwiese sollen Nisthilfen und Blühbereiche für eine große Artenvielfalt auf der Fläche sorgen. „Wir möchten in diesem sonst sehr landwirtschaftlich und industriell genutzten Gebiet eine Oase für Tiere und Pflanzen schaffen“, freut sich Andre Lohuis. In der Grafschaft Bentheim waren bäuerliche Obstbaumanpflanzungen im Grünland mit hochstämmigen Apfel-, Birnen-, Pflaumen- und Kirschbäumen früher noch häufiger zu sehen.

So komme man dem Ziel einer stabilen und flächendeckenden Breitbandversorgung immer näher. Denn gerade in Zeiten von Corona zeigt sich, wie wichtig eine schnelle Internetanbindung eigentlich ist. „Die Außenbereiche müssen teilweise mit weniger als 16 Mbit/s im Download auskommen“, sagt Lassen. Im Zeitalter der modernen Digitalisierung kein zufriedenstellender Zustand. Vor allem bei Familien mit Kindern stelle so eine kleine Downloadrate ein echtes Problem dar. Für Arbeiten im Home Office, Homeschooling oder Studium von zu Hause reicht vielfach diese Leistung nicht

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aus. Auch Landrat Uwe Fietzek freut sich, dass dem Ausbau der unterversorgten Außenbereiche Nordhorns sowie der Samtgemeinde Schüttorf mit schnellem Internet nun nichts mehr im Wege steht. Er dankt allen, die bei der Vermarktung mitgeholfen haben. Da die 1400 Haushalte als unterversorgt gelten, wurden durch den Netzeigentümer, die Breitband Grafschaft Bentheim GmbH & Co. KG, Fördergelder bei Bund und Land beantragt, um den Ausbau zu finanzieren. „Wir werden alles daran setzen, die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich mit einer eigenen Glasfaserleitung aus-

B

zustatten“, sagt Fietzek. Mit den ersten Tiefbauarbeiten wird im ersten Quartal 2021 begonnen. Bis zum Baubeginn haben die restlichen 30 Prozent weiterhin die Möglichkeit, sich den Glasfaseranschluss zu sichern. Da die Vorvermarktungsphase abgeschlossen ist, werden sich die Konditionen ein wenig ändern. War der Anschluss in der Vorvermarktung kostenfrei, sei nun laut Breitbandgesellschaft eine Anschlussgebühr von einmalig 299 Euro brutto zu leisten. Ob eine Anschrift als verfügbar gilt, kann direkt auf www.grafschafter-breitband.de geprüft werden.

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