SonntagsZeitung_2021-03-21

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S ONNTAGSZ EITUNG Die Grafschaft Bentheim am Wochenende

aus dem inhalt Fachhändler aus der Region informieren über den Reifenwechsel. Seite 15.

21. März 2021 | 11. Woche | 31. Jahrgang

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Grafschaft startet in neue Impfphase Das Impfzentrum in Nordhorn hat die Impfungen der Priorisierungsgruppe 1, darunter die über-80-Jährigen und verschiedene Berufsgruppen, nahezu abgeschlossen. Über 70-Jährige und Menschen mit besonderen Erkrankungen oder in besonderen Lebenslagen sind nun die Nächsten in der Impfreihenfolge. Die Informationsschreiben werden wochenweise nach Jahrgängen gestaffelt verschickt: 1. 79-, 78-, 77-Jährige, 2. 76-, 75-, 74-Jährige und 3. 73-, 72-, 71- und 70-Jährige. Das Land verwendet dafür die Daten aus den Einwohnermeldeämtern. Auch diejenigen über 70-jährigen Grafschafterinnen und Grafschafter, die kein solches Schreiben erhalten sollten, sind natürlich impfberechtigt. Das Land bittet, sich erst dann für einen Termin registrieren zu lassen, wenn das Schreiben eingetroffen ist, um eine Überlastung der Hotline zu vermeiden. Termine können im Internet auf www.impfportalniedersachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0800 9988665 vereinbart werNORDHORN

den. Impfberechtigungen aufgrund medizinischer oder beruflicher Indikation müssen im Impfzentrum durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Das können sein: Eine Bescheinigung des Arztes oder der Krankenversicherung, welche die Diagnose der in der Corona-Impfverordnung genannten Erkrankung bestätigt oder eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, die bestätigt, dass die Voraussetzungen nach der Impfverordnung ✡ ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ✲ ●

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Infoschreiben werden verschickt.

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vorliegen. Die Gruppe 2 „Hohe Priorität“im Überblick: • Über 70-Jährige. • Personen mit Trisomie 21 oder einer Contergan-Schädigung. • Personen nach einer Organtransplantation. • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression). • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen. • Personen mit schweren chronischen Lungenerkran-

kungen (zum Beispiel interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40). • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben. • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren. • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.

Im Grafschafter Impfcenter werden jetzt die über 70-Jährigen geimpft.

• Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren. • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei

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